Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums

 

Nachricht vom 04.02.2016 um 16:34 Uhr

Securitate Senat + Anhörung § 63 Novelle am 15.2.

Am 28.1.2016 ist der Gesetzentwurf für ein neues Terror-PsychKG als Drucksache 17/2696 im Berliner Abgeordnetenhaus (Landtag) eingegangen:  http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2696.pdf
Der Senat hat unter anderem den Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 von Securitate Czaja übernommen, siehe Seite 12, in dem:

Zur Verhütung einer Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für die Gesundheit der betreffenden Person oder Dritter sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Dienstes befugt, die Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen, wenn diese Gefahr nicht auf andere Weise durch mildere Mittel abgewendet werden kann.

Der Senat will also den Sozial-psychiatrischen Dienst als neue Geheimpolizei, um von dieser sogar ohne Richtervorbehalt und ohne Polizei, einfach mit direkter gesetzlicher Vollmacht, Wohnungen stürmen zu lassen, um Menschen

• standrechtlich zu pathologisieren,
• in eine geschlossene Psychiatrie zu verschleppen und
• dort durch Zwangsbehandung foltern lassen zu können.

Zynisch der Hinweis: Betroffene könnten sich ja danach beschweren.

Damit hat sich Berlins Regierung zu einem grundrechtsvergessenen Securitate Senat entwickelt. Weitere Infos hier:
http://www.zwangspsychiatrie.de/2015/11/demonstration-gegen-berliner-psychkg-entwurf/

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Der Bundestag will ruckzuck das Scheinreförmchen des § 63 StGB Gesetz werden lassen.
Dazu hat er in einer Nachtsitzung am 28.1. im Blitzverfahren die 1. Lesung absolviert, bei dem die Reden nicht gehalten wurden, sondern im Buchstabenkeller des Protokolls verschwinden, siehe hier das Protokoll Seite 15026:
http://www.zwangspsychiatrie.de/weg-mit-%c2%a7-63/1-lesung-eines-scheinrefoermchen-des-%c2%a7-63-stgb/

Nächster Schritt im medial völlig unbeachteten Verfahren: die Anhörung im Rechtsausschuss am 15.2. um 16 Uhr:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/unterbringung-in-einem-psychiatrischen-krankenhaus/404418
Zum Besuch der öffentlichen Anhörung muss man sich vorher per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) oder Fax (030-227 36081) mit folgende Angaben anmelden:

  • Montag, 15. Februar 2016, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum.

Dass alles ruckzuck über die Bühne gehen soll, sieht man daran, dass nur zwei  Sachverständige, die geladen wurden, Namen haben, 5 weitere namenlos sind: http://www.bundestag.de/blob/404422/8efbbdd413fe531ed9363888caba5d00/sv-liste-data.pdf
Unserer Kampagne Weg mit dem § 63 unterstützt das Vorhaben des Kartell gegen § 63  http://userpage.fu-berlin.de/narrwd/kartell.htm, auch wenn dieser Unrechtsparagraph kosmetisch nun geliftet werden soll. Das Folterverbot und die UN-Behindertenrechtskonvention bleiben die unverändert guten Gründe dafür, dass diese von den Nazis eingeführte Strafrechtsregelung völlig abgeschafft werden muss, siehe hier: http://www.zwangspsychiatrie.de/weg-mit-%C2%A7-63/

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