FKH GbR-Betrug: realisiert durch europäischen Garanteninstitutionenbetrug

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog. de 2014-05-25 – 15:44:17

EINE LÜGE (ein Betrug) MUSS NUR GROSS GENUG SEIN UND NIEMAND WIRD GLAUBEN, DASS ES EINE LÜGE (ein Betrug) IST. Joseph Goebbels

Wenn die Diktatur eine Tatsache ist, ist die Revolution eine Pflicht Pascal Mercier: Nachtzug nach Lissabon

Es ist leichter Leute zu betrügen als diese davon zu überzeugen, daß sie betrogen werden… Mark Twain

Wer sich als Richter über Wahrheit und Erkenntnis erhebt, wird dem Gelächter der Götter zum Opfer fallen. Einstein

Vorbemerkungen: Die einen Rechtsstaat legitimierenden   drei Staatsgewalten  (siehe Punkt 4) gibt es nur in der Ideenwelt und im Text des Grundgesetzes, aber nicht in der   deutschen Realität. Der Europarat hat die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, (30.09.2009) ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen.
Deutschland ignoriert den Europarat.
Bestätigend, und um nicht weiterhin den Europarat zu ignorieren, gaben in 2010 die NRW-Koalitionäre  eine nicht ernst gemeinte Absichtserklärung ab:
„Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist. Wir werden die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen Beteiligten prüfen“. Die vom Volk gewählten NRW-Koalitionäre (Parteimitglieder), und hieraus rekrutiert sich die Landesregierung (Exekutive), erklärten in ihrer Koalitionsaussage … ((unter google eingeben: Koalitionsvertrag rot grün nrw 2010 Den Link Koalitionsvertrag – StudiWiki TU Dortmund anklicken. www.studiwiki.tu-dortmund.de/_…/koalitionsvertrag_rot-gruen_nrw_20…www.bund-nrw.de/…/bcmslvnrw/…/Koalitionsvertrag_Rot-Gruen_NRW Zeilen 3798-3801 )) … die Justiz für nicht-autonom, bestätigten als einziges der 16 Bundesländer nicht existierende Gewaltenteilung, nicht existierende Rechtsstaatlichkeit, nicht existierenden Rechtsstaat. Auch wenn die NRW-Koalitionäre als einzige der 16 Bundesländer die Absicht auf Änderung erklärten, so wurde diese bis heute nicht im Ansatz erkennbar in Angriff genommen.

Ist Deutschland eine Gewaltentyrannei? Darin: Dr. Peter Macke (Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive

„…. Es hat nie einen realistischen Versuch gegeben, die Justiz entsprechend der mit der Gewaltenteilungslehre naturgemäß verbundenen Vorstellung eines Nebeneinanders der Staatsgewalten auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch stets von der Exekutive abhängig und ihr über den Justizminister, seinerseits Teil der Exekutive, verbunden geblieben ….“

 

Der Leser, der nur an dem FKH GbR-Betrug interessiert ist, möge den „Einschub“ überspringen.

Einschub Anfang: Anregung Europaschule Bad Iburg Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? Ernst R. Hauschka

Der 23. Präsident des Europäischen Parlamentes Hans-Gert Hermann Pöttering, der Spitzenkandidat der Junge Union Niedersachsen Benedict Pöttering für die Europawahl Mai 2014, die Bundestagskandidaten Andre Berghegger (CDU), Rainer Spiering (SPD), Matthias Seestern-Pauly (FDP), Florian Zimmeck (Grüne) und Bernhard Rohe (Die Linke) mögen mit den politisch aufgeweckten Schülern und Lehrern der Europaschule Bad Iburg diese NRW-Koalitionsaussage auch im Hinblick auf das europäische Demokratieverständnis diskutieren. Diese Politiker betreiben und betrieben ganz offenbar, wie exemplarisch die NRW-Landesparlamentarier eingestanden, nach diesem Demokratieverständnis Deutschland- und Europapolitik. Diese Politiker mögen Antworten geben, warum der Bürger unseres Landes dumm gehalten wird, warum in Niedersachsen bisher noch keine Modelle einer autonomen Justiz entwickelt wurden und ob für Europa Modelle ebenfalls zu entwickeln sind. Der WDR suggeriert als vierte Gewalt (exekutiv-orientierte Mediengewalt) trotz Fragezeichen „Demokratie als deutscher Exportschlager?“ funktionierende und nahezu ideale Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Trotz Kenntnis der den Redakteuren mitgeteilten NRW-Koalitionsvereinbarung. Unter google eingeben: Demokratie als deutscher Exportschlager? Es zeigt sich: Funkhausgespräche: Volksherrschaft für alle – Demokratie … www.ardmediathek.de/radio/…für-a/WDR-5/Audio-Podcast?…bcastId… Dann anklicken: Funkhausgespräche: Volksherrschaft für alle – Demokratie …

Nachtrag vom 10.10.2014 Nachtrag Anfang Der vorliegende Beitrag von Steffens beschreibt präzise und in philosophischer Tiefe das Problem des alltäglichen Rechtsbruchs durch deutsche Richter. Diese Richter sind wegen Angriffs auf die Grundfesten unseres Staates wie Terroristen zu behandeln und mit lebenslangem Berufsverbot zu bestrafen. Von Bert Steffens, Freier Philosoph Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz – Unabhängig oder unterworfen ? http://www.kybeline.com/2011/08/15/von-der-un-klarheit-der-gesetze-artikel-97-abs-1-grundgesetz-%E2%80%93-unabhangig-oder-unterworfen/

Da die Quelle des Artikels von Bert Steffens seit ca. März 2015 nicht mehr aufgerufen werden kann, unter Google eingeben: Bert Steffens, Freier Philosoph von der (Un) Klarheit der Gesetze Es erscheint: Michael Mannheimer Blog » Blog Archiv » Richterwillkür … michael-mannheimer.net/…/richterwillkur-richter-verstosen-regelmasig-g… Dann Michael Mannheimer… anklicken.

Von Rainer Pohlen Googlen: Die irrende Unstetigkeit der Richter Nachtrag Ende

Als ehemaliger engagierter Berufsschullehrer warne ich auf diese Weise die in unsere Gesellschaft hineinwachsenden jungen Bürger: ein in dieser Gesellschaft von der Exekutive politisch als für die Wirtschaft nicht funktionierend und/oder unliebsam erklärter wird blitzschnell über die nicht autonome Justiz als willfähriger Handlanger der Exekutive scheindemokratisch ins berufliche Aus befördert, ausgesondert – genauer: vernichtet. Der damaliger Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück (Exekutive) Boris Pistorius (SPD) initiierte/verantwortete in geheimer Aktion unmittelbar vor psychiatrischer Untersuchung durch staatlichen Psychiater die Platzierung psychiatrische Daten eines Anderen mit darin mehrfach gutachterlich dokumentierter Aussichtslosigkeit der Genesung von schwerer psychiatrischer Krankheit in meine Personalakte. Um diese dann in der in Auftrag gegebenen, zuvor als Beweisfeststellung umgedeuteten, psychiatrischen Untersuchung als Schein-Beweis gegen Rainer Hackmann benutzen zu lassen. Vorgenommen von Wilfried Kasing (FDP, Westercappeln). Googeln Sie unter Wilfried Kasling. Zweck: ab 2002 meine Vernichtung durch Psychiatrisierung. Beide begingen damit in 2002 Verfassungshochverrat, offenbar parteipolitisch abgesichert durch SPD-M.P. Gabriel, SPD- Justizminister Christian Pfeiffer, SPD-Kultusministerin und damalige Dienstherrin des Pistorius Renate Jürgens-Pieper! Zu deren Typologie googeln unter politische Ponerologie. Und die ST Osnabrück? Diese erkannte offenbar auf justizministerieller Weisung hin keine Straftat!! Nun ist Boris Pistorius (SPD) im Kabinett des MP Weig (SPD) niedersächsischer Innenminister und Verfassungsschützer. Der reinste Hohn!! Im Wissen der Nieders. Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel 1999–2003 SPD, Christian Wulff 2003–2008/2008–2010, David McAllister 2010–2013, Stephan Weil seit 2013. Im Wissen der Nieders. Justizminister Christian Pfeiffer SPD 13. Dezember 2000, Elisabeth Heister-Neumann 4. März 2003, Bernd Busemann 26. Februar 2008/1. Juli 2010, Antje Niewisch-Lennartz 19. Februar 2013. Im Wissen der Nieders. Kultusminister als Dienstherrn 1998–2003 Renate Jürgens-Pieper SPD, 2003–2008 Bernd Busemann CDU, 2008–2010 Elisabeth Heister-Neumann CDU, 2010–2013 Bernd Althusmann CDU, seit 2013 Frauke Heiligenstadt SPD Unter Beteiligung von nicht autonomem willfährigen exekutivabhängigen (Landesschulbehörde Osnabrück damaliger Leiter Pistorius) Verwaltungsrichter Specht (Osnabrück), der durch Rubrumfälschung einen unanfechtbaren Beschluss nicht anwandte, um über psychiatrische Vernichtung des Rainer Hackmann dessen Aussonderung aus dem Dienst sicherzustellen. Unter weiterer Beteiligung des derzeit noch in Diensten der nieders. Regierungsvertretung Oldenburg (Exekutive) handelnden juristischen Dezernenten (mit Befähigung zum Richteramt dieses Amt anstrebende)/Proberichter Boumann, der zudem mit unterstellter Selbst- und Fremdgefährdung (beide Gefährdungen konstruierte über heute nachgewiesene Aktenfälschungen jetziger Amtsarzt Dr. Bazoche (Googeln unter Dr. Bazoche)vom Gesundheitsamt Osnabrück, heute Leiter in Oldenburg, der ebenfalls Gutachtenfälschung vornahm in Absprache mit diesem Kasling; in den Akten dokumentiert ist als Zeugin seine damalige Sekretärin Frau Graf Hülsmann, jetzige Sekretärin des Gymnasiums Europaschule Bad Iburg, die nichts von ihrer Benennung als Zeugin wusste, mit der Dr. Bazoche ihr die Bezeugung seines Betrugs als wahr unterstellte) die Kriterien für Zwangseinweisung in die Forensik schuf – und sich damit 2005 für das Richteramt in Oldenburg ‚qualifizierte‘.(unter Google eingeben: Niedersächsische Richter Specht (VG Osnabrück) und Boumann (VG Oldenburg) erteilen Lizenz zum Töten in der Pychiatrie). Unter weiterer Beteiligung des derzeitigen Amtsarztes Dr. Bazoche (unter Google eingeben: Gutachtenmanipulation durch Amtsarzt Dr.Bazoche), der in Absprache mit/nach Vorgabe des Pistorius-Mitarbeiters Kasling (unter Google eingeben: Niedersächsisches Staatsmobbing) und in weiterer Absprache mit seinem derzeitigen Vorgesetzen Fangmann an Rainer Hackmann Gutachtenfälschung/-manipulation beging.

Die weisungsgebundene niedersächsische Staatsanwaltschaft Osnabrück u.a.ST Lewandrowski erkannte natürlich keine Straftat dieser Richter (nicht autonome Justiz), auch nicht den Verfassungshochverrat des Boris Pistorius als Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück (Exekutive)und seines Mitarbeiters Kasling sowie des Dr. Frank Bazoche, schloss die Befragung der Sekretärin des Bazoche Frau Graf Hülsmann aus zu der ihr in Unkenntnis unterstellten Bezeugungen, wie auch der Schulleiter der Europaschule zum Ausschluss der Befragung Hausverbot erteilte.

Und bestätigen im Detail die NRW-Koalitionsaussage. Meine vielzähligen blog-Beiträge weisen im Detail die perverse Perfidie des verantwortlichen Initiators Pistorius sowie der beteiligten Garanten-Staatsdiener nach und begründen diese Warnung. Auch: unter google eingeben ‚Schicksalsjahre eines Proberichters‘ , unter youtube Maulkorb für den Staatsanwalt. Wer meint, in einem idealen Rechtsstaat zu leben, das unsere Demokratie ein Exportschlager sei und im Glauben daran sein Leben an der Aussage des nachstehenden songs ausrichten möchte, lebt mehr als gefährlich! www.youtube.com/watch?v=KdY7kU09R0I Ganz wichtig ist: Sei wachsam – Reinhard Mey www.youtube.com/watch?v=BU9w9ZtiO8I …sie biegen die Wahrheit und verdrehen das Recht So viel gute alte Werte, echt, da wird mir echt schlecht!… „Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten“. Betroffene werden die Befürchtung des Theodor Adorno als Realität bestätigen. An dieser Stelle in den Osnabrücker Nachrichten vom Sonntag 22.03.2015 Ausgabe Melle/Wittlager Land auf der ersten Seite die Meldung Papst prangert Korruption und soziale Ungerechtigkeit an. Zitat: ‚Korruption stinkt, eine korrupte Gesellschaft stinkt, und ein Christ, der die Korruption in sich hinein lässt, ist kein Christ, er stinkt‘. Siehe: justizunrecht.wordpress.com/2011/11/24/justizskandale/ www.derrechtsstaat.de Googeln: Kriminalstaat; Jeanette Reich, Berlin Einschub Ende: Anregung Europaschule Bad Iburg

Die Justiz als Subsystem wird somit von der Exekutive, der jeweiligen Landesregierung (( de.wikipedia.org/…/Liste_der_Ministerpräsidenten_der_deutschen_Länd… )), verwaltet, genauer: offenbar beherrscht. Nach dieser Koalitionsaussage nimmt die Regierung (Exekutive) über den Justizminister erheblichen Einfluss auf die Justiz (=AG’e, LG’e, ST’en). Es ist davon auszugehen, dass Vertreter der Landesexekutive und Vertreter von Unternehmungen in konzertierter (Betrugs-)Aktion zusammenarbeiten. Auch, dass diese Exekutive von Betrügerunternehmungen unterwandert ist. Und diese Unternehmungen, mit Rückendeckung und offenbarer Beteiligung der Landesexekutive, die erklärtermaßen nicht autonome Justiz als staatliche Garanteninstitutionenhilfe benutzt zur scheinrechtlichen Legitimierung/Legalisierung ihrer Betrugszielsetzung. Genauer: die zum einen Gerichte zur Umsetzung ihrer Straftaten und zum anderen Staatsanwaltschaften zum ‚Nicht-Erkennen‘ dieser Straftaten benutzt/missbraucht. Die somit offenbar deutschlandweit banden- und gewerbsmäßig organisierte Kriminalität sanktionsfrei betreiben können. Die Entscheidungsträger (u.a. Richter, Staatsanwälte) der nicht-autonomen Justiz/Judikative fungieren als Umwandler, Umsetzer, Durchzwinger, Täuscher, Eindrucksmanipulator, vor allen als Legalisierer und Legitimierer, vorgegebener exekutiver Entscheidungen in Scheinrecht. Wobei Regierung (Exekutive) nicht nur die Landesregierung, sondern auch die untergeordneten Regierungsvertretungen/Bezirksregierungen/ Behörden meint. Zudem ist die Staatsanwaltschaft von der Justiz weisungsabhängig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nur das, was die Justiz (=Exekutive) zulässt/akzeptiert. Ausgeschlossen sind damit staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Richter wegen auf Täuschung beruhender ‚Urteile im Namen des Volkes‘. Ausgeschlossen ist auch, das der jeweilige Justizminister an das Ausland ein Rechtshilfeersuchen richtet, wenn staatliche deutsche Justiz an der Realisierung von Auslandsstraftaten beteiligt ist. Die Einflussnahme der Exekutive (=Landesregierung, Bezirksregierungen/Regierungsvertretungen/Behörde) auf die Justiz, damit auf Richter/Gerichtsurteile und Staatsanwälte/strafrechtliche Ermittlungen, ist von erheblicher Bedeutung und manifest. Wer nicht spurt, für den gilt EDEKA (Ende der Karriere) (siehe Maulkorb für den Staatsanwalt).

Ausführungen Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz die Landesexekutive und FKH in konzertierter Aktion zusammenarbeiten und FKH, mit Rückendeckung und offenbarer Beteiligung der Landesexekutive, die erklärtermaßen nicht autonome Justiz (=Garanteninstitutionen) zur Legitimierung/Legalisierung seines im Ausland auf Meyer initiierten/begangenen und in Deutschland mit staatlicher Garanteninstitutionenhilfe auf Hackmann umgesetzten Auslandsbetrugs benutzt/benutzte. Die somit offenbar europaweit banden- und gewerbsmäßig organisierte Kriminalität manifestiert sich in Rheinland-Pfalz entscheidend im Zusammenwirken von FKH GbR (seit mehr als 25 Jahren) mit den Garanteninstitutionen AG Mayen und St Frankenthal (lehnt nach eigenen Angaben jährlich ca. 40’000 Strafanträge ab). Garanteninstitutionen AG Mayen/ST Frankenthal benutzen den in Belgien verübten FKH-Vertragsbetrug ‚Meyer‘ als wahr und bereiten zielgerichtet die vor Hackmann geheim gehaltene Täuschung, Umdeutung, Unterstellung, Eindrucksmanipulation der Entscheidungsträger (u.a. Richter, Staatsanwälte) der nachfolgenden nicht-autonomen Justiz/Judikative vor. Mit dem Ergebnis, dass nachfolgende Garanteninstitution AG Osnabrück den an Eva Hackmann verübten und vor ihr geheim gehaltenen Betrug als wahr umsetzte.

Am Beispiel von Eva Hackmann ist nachgewiesen, dass FKH GbR im Ausland (Belgien) Vertragsbetrug des Vertrages (von FKH ausgedachte) ‚Meyer‘ mit einem (von FKH ausgedachten) Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) verübte, bei dem also beide Vertragsbeteiligten nicht existieren. Damit beging FKH Mahnantragsbetrug, als es beim AG Mayen den Rechtsstreit gegen die ausgedachte/fiktive/irreale ‚Meyer‘ beantragte. Garanteninstitution AG Mayen legitimierte/legalisierte 30.08.2007 den FKH-Vertrags-/Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ als wahr (zu dem Zeitpunkt war die Zuweisung auf Hackmann nicht erfolgt, ging der Betrug Meyer Hackmann nichts an), begann den Rechtsstreit FKH/’Meyer‘ und unterstellte somit beide Vertragsbeteiligten als existent. Auf der Ebene des Mahnverfahrens spielte vertragsbeteiligtes ausgedachtes/fiktives/nicht existentes Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) für das AG Mayen bereits keine Rolle mehr. Nun brauchte nur die ausgedachte/fiktive/nicht existente Vertragsbeteiligte ‚Meyer‘ gegen eine reale Person Hackmann ausgetauscht zu werden. Zu diesem Zweck beging das AG Mayen während des Rechtsstreits FKH/’Meyer‘ Mahnverfahren-Rechtsbehelfsbetrug in Verbindung mit geheim gehaltenem Schuldneridentitätsbetrug Meyer=Hackmann in Verbindung mit Verfristung Hackmann in Verbindung mit zielgerichteter Täuschung/Eindrucksmanipulation des nachfolgenden AG Osnabrück. Das AG Osnabrück (Zivilprozessgericht) nahm daraufhin in 2007 als Ergebnis der Täuschung den Ausschluss des Erkenntnisverfahrens (Hackmann, nicht ‚Meyer‘) und in der Folge die Umdeutung des Rechtsstreits FKH/Meyer‘ in Rechtsstreit FKH/Hackmann vor und beauftragte daraufhin das AG Osnabrück (Zwangsvollstreckungsgericht)mit FKH-Betrugsrealisierung und Sanktionierung von unschuldiger Eva Hackmann. Damit täuschte/eindrucksmanipulierte Garanteninstitution AG Mayen die Garanteninstitution AG Osnabrück in dem Wissen, das AG Os nicht autorisiert ist, die AG Mayen Vorgaben als unwahr zur Disposition zu stellen sondern verpflichtet ist, den AG Mayen-Doppelbetrug (und damit den vorangegangenen FKH-Auslandsbetrug) als wahr zu übernehmen zur Sanktionierung der unbeteiligten unschuldigen Hackmann. Mit Übernahme des Schuldneridentitätsbetrugs Meyer=Hackmann machte das AG Osnabrück Dez. 2007 aus Rechtsstreit FKH/Meyer den Rechtsstreit FKH/Hackmann. Mit gleichzeitiger Übernahme der Verfristung Hackmann schloss AG Osnabrück das Erkenntnisverfahren Hackmann (nicht ‚Meyer‘) aus und führte, nach FKH-Antrag, das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann durch. Und nach FKH-Antrag das Haftbefehlsverfahren Hackmann.

Nachdem AG Osnabrück Dez. 2007 die Umwandlung des Rechtsstreits FKH/’Meyer‘ in Rechtsstreit FKH/Hackmann vorgenommen und unter Ausschluss des Erkenntnisverfahrens (=Ausschluss der Feststellung zurückliegenden Betrugs) das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann 31.03.2008 nach 26.03.2008-FKH-Antrag veranlasst hatte, garantierte danach die gesamte nicht-autonome rh.-pf-‚ische Justiz das erreichte FKH/AG Mayen-Betrugsergebnis zum Wahrheitsbeweis und schloss zurückliegende Betrugsklärung aus.

Die deutsche Garanteninstitution ST Frankenthal schein-legitimierte/-legalisierte den FKH-Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ in Deutschland und die in Belgien von FKH GbR verübte Auslandsstraftat zur Nicht-Straftat, die damit begründete AG Mayen-Straftatenkaskade zum Wahrheitsbeweis.

Ebenso ‚würdigten/bestätigten‘ die ST/GST Koblenz sowie die Ministerialräte und der Minister des rheinland-pfälzischen Justizministeriums die AG Mayen-Straftatenkaskade und das über Garantentäuschung des AG Osnabrück erreichte Betrugsziel Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann zum Wahrheitsbeweis. Diese exekutive Garantenheerschar garantierte damit in Verbindung den konsequenten Ausschluss zurückliegender strafrechtlicher Ermittlungen in Belgien und Deutschland. Garantierte damit die gesamte auf FKH zurückzuführende, in konzertierter Aktion von AG Mayen und ST Frankenthal legitimierte/legalisierte zugrundeliegenden Betrugskaskade als wahr, die das sich täuschen/eindrucksmanipulieren lassende AG Osnabrück umsetzte. Die deutsche Garanteninstitution ST Frankenthal initiierte/garantierte durch eigenständige Straftaten die Realisierung des Ausschlusses der Aufnahme belgischer staatsanwaltlicher Ermittlung gegen FKH und deckte diese. Die deutsche Garanteninstitution ST/GST Koblenz realisierte/garantierte den Ausschluss der Aufnahme deutscher staatsanwaltlicher Ermittlung gegen AG Mayen und ST Frankenthal. AG M. und ST Fr. legalisierten beide nicht nur den in Belgien auf ‚Meyer‘ verübten FKH-Betrug, sondern beide machten durch jeweils eigenständigen Betrug die Umsetzung des FKH-Betrugs ‚Meyer‘ in Deutschland an unbeteiligter Unschuldiger Hackmann erst möglich. Die beteiligten Garanteninstitutionen AG Mayen und ST Frankenthal missbrauchten ihre herausgehobene institutionelle Vertrauensstellung, indem diese die Garanteninstitution AG Osnabrück verpflichteten, deren als wahr vorgegebene Betrugskaskade zur Sanktionierung von Eva Hackmann ungeprüft als wahr zu übernehmen und als wahr zu benutzen.

Die involvierte landesstaatliche Justiz bis hin zu den Justizministern der Länder Rheinland-Pfalz (Minister Hartloff), NRW (Minister Kutschaty) und Niedersachsen (Ministerin Niewisch-Lennartz) wissen um den vom belgischen Bürgermeister Maaseik und dem belgischen Handelsgericht nachgewiesenen in Belgien verübten mehrfachen FKH GbR-Vertragsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und von meinen bei der belgischen Staatsanwaltschaft in Tongeren gestellten Strafanträgen.

Die involvierten Justizminister und die an der Umsetzung der FKH GbR-Ursprungsstraftat im Rahmen des Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahrens Hackmann beteiligte untergeordnete staatliche Justiz dieser Länder verweigerten, trotz mehrfacher Anmahnung, die Nachweiserbringung des Bestell- und Liefernachweises ‚Meyer‘ des von FKH in 2007 benutzten Vertrages Meyer/Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Verbindung mit dem Unterschriftennachweis Meyer=Hackmann über ein zu stellendes Rechtshilfeersuchen. Diese Nachweiserbringung hat die belgische Justiz vorzunehmen, da FKH die Straftat in Belgien verübte.

Wegen nicht existenter beider Vertragsbeteiligter und somit nicht existentem Vertrag war die Erbringung des Schuldnachweises Hackmann über belgische Ermittlung unmöglich. Im Gegenteil: belgische staatsanwaltliche Ermittlung hätte zwangsläufig die Feststellung der FKH-Straftat in Belgien ergeben. Daher wiesen diese Justizminister zum Schutz der offenbaren FKH-Straftäter und insbesondere zum Schutz der am Betrug beteiligten rh.-pf.‘-ischen staatlichen Justiz AG Mayen und ST Frankenthal kein Rechtshilfeersuchen an. Um diese Feststellung und damit belgische strafrechtliche Sanktionierung von FKH GbR-Verantwortlichen scheinrechtlich legitimiert auszuschließen, tauschte die ST Frankenthal gegenüber der ST Aachen 29.11.2012 den FKH-Auslandsvertragsbetrug gegen den als wahr vorgegebenen eigenständigen ST Fr-Inlandsvertragsbetrug des nicht abgeschlossenen/nicht existenten Vertrages Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) aus — zu aktueller Zeit natürlich vor Eva Hackmann geheim gehalten. ST Fr ST Baum schloss durch konstruierte Verlagerung des Tatortes von Ausland Belgien auf Inland Deutschland zum einen das Stellen eines Rechtshilfeersuchens aus. ST Fr konstruierte zum anderen durch zielgerichtete Täuschung der ST Aachen eine dieser überantwortete Ablehnung des von ST Fr 29.11.2012 beantragten Inlandsermittlungsersuchens. Die involvierten Justizminister und die beteiligte untergeordnete staatliche Justiz dieser Länder verweigerten offenbar auf der Grundlage des von ST Fr wahr vorgegebenen/garantierten Vertrags, tatsächlich eigenständigen 29.11.2012 ST Fr-Vertragsbetrugs in Verbindung mit Austausch/Ersatz des FKH GbR-Vertragsbetrugs — vor Eva Hackmann geheim gehalten –, die Nachweiserbringung des Bestell- und Liefernachweises ‚Meyer‘ des von FKH benutzten Vertrages Bela Vita (Maaseik, Belgien), zu erreichen über ein Rechtshilfeersuchen durch belgische Staatsanwaltschaft. Diese involvierten Justizminister verweigerten auch die Nachweiserbringung des Bestell- und Liefernachweises Hackmann des von ST Fr ausgetauschten als wahr vorgegebenen, tatsächlich nicht existenten/nicht abgeschlossenen, Vertrages Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien), mit dem zudem FKH den Rechtsstreit FKH/Meyer auch nicht beantragt hatte, der somit auch nicht Gegenstand des von FKH benutzten AG Mayen-Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ war und somit keine Relevanz hatte. Im mathematischen Sinn eineindeutig nachgewiesen ist damit die justizministerielle Zusammenarbeit mit FKH GbR durch latente Untätigkeit. Mit Rechtshilfeersuchen der ST Fr an die belgische Staatsanwaltschaft hätte St Fr die Feststellung seiner eigenen Straftaten in Auftrag gegeben!. Ich verweise auf die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den ‚Rechtsakt des Rates vom 29. Mai 2000‘ über die Erstellung des Übereinkommens – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Im Rahmen der vereinbarten internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit (Eureggio) u.a. zwischen Belgien und Deutschland beantragte ich bei den involvierten Justizministern der Länder Rheinland-Pfalz (Minister Hartloff), NRW (Minister Kutschaty) und Niedersachsen (Ministerin Niewisch-Lennartz) die Umsetzung dieser Vereinbarung, die diese zielgerichtet zum Schutz der eigenen (offenbar und nachgewiesenen kriminellen) Justiz (AG Mayen, ST Frankenthal, AG Osnabrück, u.a.) verweigerten.

Es ist davon auszugehen, dass die involvierten Justizministerien auf die belgische Staatsanwaltschaft in Tongeren Einfluss nahmen. Dort stellte ich ab 18.06.2013 mehrere Strafanträge gegen die Verantwortlichen des von FKH benutzten und von diesem selbst in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages Bela Vita (Maaseik, Belgien)/’Meyer‘. Sowie in Deutschland gegen AG Mayen und ST Frankenthal. Und zwar wegen banden- und gewerbsmäßiger länderübergreifender, von FKH GbR im Ausland initiierter und AG Mayen/ST Fr in Deutschland gemeinschaftlich begangener umgesetzter organisierter Straftaten. Bis 22.10.13 gab der zuständige belgische ST Herr Lämmen (Tongeren) noch freundlich Auskunft, meine Schreiben würden erst noch übersetzt, mein Strafantrag würde genau so behandelt wie der eines belgischen Bürgers. An diesen Datum sagte er mir unmissverständlich, dass ich nie mehr anrufen solle….. Trotz anfangs zugesagter Aufnahme von Ermittlung und vergebenem Aktenzeichen und ca. 6 mal beantragter Mitteilung des Sachstandes erhielt ich bis heute keine einzige Antwort aus Tongeren. Der an Eva Hackmann realisierte in Belgien auf ‚Meyer‘ initiierte Betrug war nur in konzertierter Aktion in einem zielgerichteten Betrugs-Abstimmungsprozess und unterschiedlicher Betrugs-Arbeitsteilung zwischen FKH-Betrugsakteuren und den rh.-pf-‚ischen staatlichen/politischen Akteuren Garanteninstitutionen AG Mayen und ST Frankenthal möglich. Ferner in Verbindung mit nachgeordneter sich willfährig hat täuschen/eindrucksmanipulieren lassender deutscher Garanteninstitution AG Osnabrück (Zivilprozessgericht), das ihr Täuschungsergebnis der Garanteninstitution AG Osnabrück (Zwangsvollstreckungsgericht) zur Umsetzung als wahr vorgab. Bis hin zu den genannten Justizministerien, die trotz Kenntnis den nach jahrelanger Geheimhaltung nachgewiesenen gemeinschaftlichen FKH/AG Mayen/ST Fr-Betrug und das AG Osnabrück-Betrugsergebnis (42 C 392/07) weiterhin zum Wahrheitsbeweis erklärten. Die Justizminister schlossen offenbar aus Systemschutzgründen (eigene nicht autonome Justiz ist an der Realisierung des FKH-Betrugs beteiligt) und zum Schutz der Betrüger Ermittlungen zur Aufdeckung des in Belgien verübten FKH-Ursprungsbetrugs durch Nicht-Stellen/-Anweisung eines belgischen Rechtshilfeersuchens aus, damit in der Folge in Deutschland die Aufdeckung des komplexen von deutscher Justiz begangenen Garanteninstitutionen-Betrugs. Und sicherten in der Umkehrung FKH die sanktionsfreie Betrugsnutznießung an unschuldiger Hackmann. Damit deckt die Landesexekutive durch offenbare Einflussnahme auf die nicht autonome Justiz (Judukative) nicht nur die FKH GbR, sondern die beteiligten Garanteninstitutionen, die mit eigenständigem Betrug die Umsetzung des FKH-Betrugs erst möglich machten! Wobei offenbar ministeriell praktizierter politisch motivierter Systemschutz, tatsächlich: Schutz der Auslandsstraftäter FKH GbR, über Infiltration/Insinuierung der belgischen Staatsanwaltschaft erfolgte, die nach Strafantrag von Eva Hackmann trotz zugesagter Aufnahme von Ermittlungen und vergebenem Aktenzeichen diese ausschloss. Die Ablehnung der ST Tongeren/Belgien erfolgte 12.05.2014.

Ich verweise auf an die ST Tongeren gerichtete Strafanträge vom 18.06.2013, 03.07.2013, 14.07.2013, 31.07.2013, 21.08.2013, 28.08.2013, 03.10.2013, 22.11.2013, 03.12.2013, 15.12.2013. Es sind substantiierte, fundierte, dezidierte Strafanträge gegen die Verantwortlichen von FKH GbR wegen des in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien). Aber auch gegen die Verantwortlichen des AG Mayen und der ST Frankenthal, die durch eigenständige Garanteninstitutionen-Betrügereien diesen FKH-Betrug erst ermöglichten. Und diese deutschen Garanteninstitutionen dürfen natürlich nicht Gegenstand eines belgischen Strafverfahrens sein. Die ST Tongeren verweigert offenbar deshalb die Ermittlung der Verantwortlichen des in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien). Wobei der Bürgermeister von Maaseik durch eigenständige Ermittlungen und das belgische Handelsgericht bereits Bela Vita (Maaseik, Belgien) als in Maaseik/Belgien zu keiner Zeit existentes Unternehmen und somit als Scheinunternehmen feststellten und damit hinreichenden Anfangsverdacht bestätigten. Der Leser vermag nachzuvollziehen, dass die Ablehnung von belgischen Ermittlungen unsubstantiertes Substrat und länderübergreifenden europaweiten Systemschutz von FKH GbR/AG Mayen/ST Frankenthal und nachfolgend weitere justizielle Institutionen darstellt. Interessant ist, das der Prokurator des Königs (=belgische Staatsanwalt) das Schreiben nicht unterschrieb. Vorsätzlich unklar gehalten wurde somit der Verantwortliche. Offenbar handelt es sich um einen Staatsanwalt Herr Lämmen oder Lömmen von der ST Tongeren.

Diese offenbar von FKH GbR auch in vielzähligen anderen ähnlich gelagerten Auslandsbetrugsfällen betriebene länderübergreifende Betrugsrealisierung durch Ausschluss allein der Möglichkeit der Aufnahme von Ermittlungen (=Ausschluss eines Anfangsverdachtes) der Betrugsaufklärung, auch und insbesondere über ausgeschlossenes Rechtshilfeersuchen an das jeweilige Ausland, besteht seit mehr als 25 Jahren. In diesen anderen Fällen wird/wurde offenbar ein anderes der ca. 640 bundesweiten Garanteninstitution/Amtsgerichte von FKH/AG Mayen ähnlich getäuscht und eindrucksmanipuliert und von Garanteninstitution ST Frankenthal zur Nicht-Straftat erklärt.

Angehängte PDF-Datei weist detailreich nicht nur den konsequent geheim gehaltenen Garanteninstitutionenbetrug der staatlichen/politischen Akteure AG Mayen und der ST Frankenthal nach, der nach investigativer Recherche aufgedeckt wurde. Insbesondere, mit welcher Raffinesse und zielgerichteter vielfältiger Unwahrheiten AG/LG/ST Osnabrück die Umsetzung des auf ausgedachter/fiktiver/nicht existenter Meyer begonnenen Betrugs an Eva Hackmann über zielgerichtete Geheimhaltung realisierte und festschrieb. Frappierend war die Erkenntnis, das AG/LG/ST Osnabrück nachfolgend involvierte Garanteninstitutionen Amtsgerichte, Staatsanwaltschaften Land- und Oberlandesgerichte, Vertreter der Justizministerien dieser Länder, genauer: diese vertretende Richter, Staatsanwälte, Präsidenten, Minister mit zielgerichteten weiteren eigenständigen Unwahrheiten/Straftaten und nicht für möglich gehaltener krimineller Professionaltät unter Missachtung jeglichen Rechts die Aufklärung des ursprünglichen in Belgien verübten FKH-Vertragsbetrugs sowie den AG Mayen- und ST Frankenthal- Garanteninstitutionenbetrug ausschlossen. Und das von AG/LG/ST Osnabrück über vielfältigen Betrug ‚im Namen des Volkes‘ umgesetzte Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann mit an den Haaren herbeigezogenem unsubstantiiertem Substrat, nicht nachvollziehbarer Scheinargumentation und nochmals weiterem Betrug festhielten und -schrieben — und damit die Umsetzung des FKH-Betrugs erst ermöglichte. Und damit zielgerichtet Verfolgung und Vollstreckung Unschuldiger Hackmann realisierte.

Detailreich, aufschlussreich, umfassend und nachvollziehbar: PDF-Datei: FKH GbR-Betrug: realisiert durch europäischen Garanteninstitutionenbetrug

PDF-Datei: Umsetzung des FKH/AG Mayen-Betrugs durch das AG Osnabrück PDF-Datei: Anschreiben des AG Osnabrück zu Rechtsstreit FKH GbR/Meyer. Gerichtet an Eva Hackmann, die nichts mit Meyer zu tun hat. Wer ist der Anordnende dieses Schreibens? Wo ist dessen Unterschrift? Als Anlage ist das Urteil im Namen des Volkes, das AG Osnabrück Vizepräsident Havliza unter 42 C 392/07 (2) vom 28.03.2014, dass er bereits Dez. 2007 ohne Kenntnis von Eva Hackmann erstellte. Bereits Dez. 2007 deutete er — unter Ausschluss des Erkenntnisverfahrens — den Rechtsstreit FKH/Meyer in Rechtsstreit FKH/Hackmann um. Im Urteil unter Entscheidungsgründe hat Havliza gelogen: obwohl in der Verfahrensakte ‚Meyer‘ der Eingang des Einspruchs 23.10.2007 dokumentiert ist, unterstellte er den verspäteten Eingang nach dem 02.11.2007. Sämtliche beteiligten Richter des AG Os, auch Präsident Veen, verweigerten trotz mehrfachen Anschreibens die Abschrift des verspäteten Eingangs. So wird Lüge zu Recht!! Auch dieses Urteil ist nicht von Havliza unterschrieben!!

Die Gesamtheit der vorgenannten staatlichen justiziellen Beteiligten verstießen damit zielgerichtet gegen die von Deutschland unterzeichnete UN-Resolution Unschuldsvermutung. Danach gilt: „Jeder hat solange als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht nachgewiesen wurde“. Nochmals zur Klarstellung: Vor (bis 31.03.2008) Beginn der Sanktionierung (31.03.2008) Zwangsvollstreckung im Haftbefehlsverfahren Hackmann wäre der Schuldnachweis von Eva Hackmann zu führen gewesen!!, die diese Konsorten (AG Mayen, AG Osnabrück 42 C 392/07) trotz wiederholter expliziter Hinweise auf Umsetzungspflicht der UN-Resolution zielgerichtet ausschlossen/ignorierten.

In dieser Kenntnis verstießen die involvierten Justizminister der Länder Rheinland-Pfalz (Minister Hartloff), NRW Minister (Minister Kutschaty) und Niedersachsen (Ministerin Niewisch-Lennartz) zielgerichtet gegen diesen Grundsatz. Diese Justizminister und untergeordnete staatliche Judikative repräsentierende Beteiligte forderte ich unter Verweis auf die UN-Resolution vielzählige Male auf, den Schuldnachweis Hackmann zu führen. Nur zu erreichen über ein Rechtshilfeersuchen an den Prokurator des belgischen Königs. Denn der im Mahnverfahren 2007 in Deutschland umgesetzte FKH-Auslandsvertragsbetrug wurde ursächlich in Belgien ca. 2003 von FKH/Bela Vita (Maaseik, Belgien) verübt. Wie auch der ST Fr-Vertragsbetrug (Schreiben 29.11.2012 der ST Fr an ST Aachen) sich auf einen anderen belgische Vertragsbetrug des Schein-Vertrages Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) bezieht. Somit ist der von ST Fr ausgetauschte/ersetzte FKH-Auslandsvertragsbetrug (Schreiben 29.11.2012 der ST Fr an ST Aachen) von deutscher Garanteninstitution ST Fr begangener internationaler Urkundenbetrug.

Der Schuldnachweis Hackmann ist nur zu erbringen über die Ermittlung des Bestell- und Liefernachweises ‚Meyer‘ respektive des in Belgien als abgeschlossen unterstellten und im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannten Vertrages Meyer/Bela Vita (Maaseik, Belgien) sowie der Namen der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien). Damit in Verbindung forderte ich diese Minister und untergeordnete staatliche Beteiligte zudem vielzählige Male auf, für den Fall eines vorgelegten Vertrages Meyer, durch Unterschriftengutachten den Nachweis ‚Meyer‘ gleich Hackmann zu führen.

Bezogen auf den von ST Fr 29.11.2012 als wahr vorgegebenen belgischen Auslandsvertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ist der Schuldnachweis Hackmann ebenfalls nur zu erbringen über die Ermittlung des Bestell- und Liefernachweises Hackmann in Verbindung mit der Begründung, warum dieser Vertrag den im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannten Vertrag Bela Vita (Maaseik, Belgien)/’Meyer‘ ersetzt. Liegt dieser vor ist zu begründen, ob und warum mit diesem von ST Fr vorgegebenen Vertrag Hackmann FKH den Mahnantrag ‚Meyer‘ stellte, AG Mayen damit den Rechtsstreit FKH/’Meyer‘ führte und den Vollsteckungsbescheid ‚Meyer‘ erstellte.

Diesen gemäß UN-Resolution von diesen Justizministern verantwortlich zu führenden Schuldnachweis Hackmann, nur zu erbringen über ein an Belgien zu stellendes Rechtshilfeersuchen, erbrachten diese nicht! Kein Wunder — die Länderjustiz ist nicht autonom! In Belgien durchgeführte staatsanwaltliche Ermittlungen hätten keinen Vertrag Meyer und/oder Hackmann, somit die Unschuld von Eva Hackmann ergeben und stattdessen die kriminellen Machenschaften/Betrugskaskade der FKH/Bela Vita (Maaseik, Belgien) und der gesamten beteiligten staatlichen Justiz (Verbrecher nach § 12 StG nachgewiesen. Nach NRW-Koalitionspapier steht die Landesjustiz (=Justizminister) unter erheblichem Einfluss der Landesregierung (Exekutive). Offenbar hat FKH GbR diese Exekutive voll im Griff. Denn Fakt ist, dass die Politik und/oder die Betrüger vorgaben, die UN-Resolution zu missachten und den Schuldnachweis Hackmann nicht zu führen. Zu dem Zweck, die Verantwortlichen der FKH GbR strafrechtlich in Belgien sanktionsfrei zu halten und der FKH die Betrugsnutznießung zu garantieren.

Die Scheinbegründung für den justizministeriell ausgeschlossenen Schuldnachweis Hackmann konstruierte und lieferte die ST Frankenthal ST Baum über seinen der ST Aachen als wahr mitgeteilten 29.11.2012-Vertragsbetrug (Hackmann/B.V. (Kinrooi, Belgien), den er gegen den FKH GbR-Vertragsbetrug (Meyer/B.V.(Maaseik, Belgien) austauschte. Die Möglichkeit und damit die Erforderlichkeit dieser Schuldnachweiserbringung über ein Rechtshilfeersuchen schloss der offenbare FKH-Konsortialpartner ST Frankenthal über — geheim gehaltenen — eigenständigen vorgenannten ST Fr-Vertragsbetrug in Verbindung mit Vertragsbetrugsaustausch gegen den FKH-Vertragsbetrug aus. Vorgenommen durch zielgerichtete Täuschung der ST Aachen 29.11.2012.

Die Weisung erteilenden Justizminister dieser Länder verstießen wegen nicht angewiesener (=ausgeschlossener) Ermittlung des Schuldnachweises von Eva Hackmann zielgerichtet gegen §§ 344, 345 StGB und gegen UN-Resolution Unschuldsvermutung. Diese Justizminister garantierten somit Vollstreckung an Unschuldiger zu Recht und FKH GbR die Betrugsnutznießung.

Damit verstießen diese die Justizminister dieser Länder und die beteiligten Richter und Staatsanwälte gegen ihren geleisteten Eid Artikel 56 GG und begingen Verfassungshochverrat.

Es ist daher davon auszugehen, dass diese involvierten nicht autonomen deutschen Justizminister dieser Bundesländer, respektive die erheblichen Einfluss nehmende Landesregierung (Exekutive) dieser Bundesländer, mit zielgerichtet ausgeschlossenem Rechtshilfeersuchen Selbst- und Systemschutz betrieben. Zudem über offenbar informeller Einflussnahme zunächst die begonnene belgische staatsanwaltliche Ermittlungen deshalb ausschlossen, um die von deutscher staatsanwaltlicher Justiz zum Wahrheitsbeweis/Nicht-Straftat erklärten belgische Vertragsbetrügereien der FKH GbR und der ST Frankenthal unaufgeklärt zu belassen und zu kaschieren. In dem Wissen, dass, der Schuldnachweis (=Bestell- und Liefernachweis) bezogen auf zwei unterstellte Verträge !! Hackmann nicht erbracht werden kann und belgische staatsanwaltliche Ermittlungen stattdessen die FKH/AG Mayen/ST Frankenthal-Betrugskaskade nachweisen würden.

Feststellung: Für die belgische Staatsanwaltschaft in Tongeren wäre es ein Leichtes, die Existenz/Nicht-Existenz der im 15.10.2007-Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ genannten Firma Bela Vita (Maaseik, Belgien) und deren Verantwortliche zu ermitteln. Sowie die Verantwortlichen des in Belgien verübten Vertragsbetrugs. Durchgeführte belgische staatsanwaltliche Ermittlung hätte die Unschuld von E.H. ergeben. Gleichzeitig in der Umkehrung den in Arbeitsteilung begangenen FKH GbR/AG Mayen/Staatsanwaltschaft Frankenthal-Betrug, den wiederum nachfolgende staatliche Justiz durch eigenständigen Folgebetrug zum Wahrheitsbeweis erklärte, der bei einem gestellten Rechtshilfeersuchen aufgedeckt worden wäre. Nun wird klar, warum der rheinland-pfälzische Justizminister kein Rechtshilfeersuchen stellte.

 

Inszenierte simulierte Realität, Mindfuck: geheim gehaltene/s Doppelumdeutung/-reframing der ST Frankenthal ST Baum

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-29 – 22:13:54

A.Vorbemerkungen Es handelt sich (offenbar?) um organisierte Kriminalität.

Staatliche Justiz deckte/legalisierte den banden- und gewerbsmäßig begangenen Betrug der FKH GbR Jentzer/ RA Wehnert. Beteiligte staatliche Justiz u.a.: ST Frankenthal ST Baum AG Mayen Goergen AG Osnabrück Struck, Große Extermöring LG Osnabrück Hune

Das ST Frankenthal ST Baum den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckt ist dadurch nachgewiesen, dass Baum in der Anklageschrift gegen FKH GbR/RA Wehnert vom 10.05.2013 gezielt die Anklagepunkte nicht nannte, die den Qualifikationstatbestand des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs ausmachen. Von Baum begründete mit §154 StPO. FKH GbR Jentzer verübte die Ursprungstraftat Vertrags-/Urkundenbetrug mit dem ganz offenbar von FKH GbR Jentzer geschaffenen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) in Belgien/Maaseik. Damit ist die Ermittlungszuständigkeit der ST Osnabrück begründet. ST Frankenthal ST Baum schloss nach ‚Ansichreißen‘ der Ermittlungszuständigkeit strafrechtliche Ermittlungen gegen FKH GbR in Belgien aus. In angemaßter Zuständigkeit kaschierte ST Frankenthal ST Baum mit dem von ihm begangenen geheim gehaltenen Betrug den von FKH GbR begangenen Betrug. Baum konstruierte in seiner Zuständigkeit einen im Inland begangenen Betrug, mit dem er den FKH GbR-Betrug ersetzte. Baum unterstellte mit seinem Betrug einen von Hackmann mit dem callcenter Gangelt für Bela Vita (Kinrooi) abgeschlossenen Vertrag. Er gab von einem Dritten geäußerten Verdacht einer Straftat vor. Damit begründete Baum gegenüber der ST Aachen das Übernahmeersuchen und Inlandsermittlungen. Gleichzeitig teilte Baum der ST Aachen erfolgte Titulierung und betriebenes Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren Hackmann als das Ergebnis des Vertragsabschlusses mit dem callcenter Gangelt mit. Damit ist die Aufnahme von Ermittlungen ausgeschlossen. Baum täuschte die ST Aachen, da diese Ergebnisse Folgen des verheimlichten FKH GbR-Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) sind. Mit 4.1.13-Ablehnung des Übernahmeersuchens war auch die Auslandsermittlung in Belgien ausgeschlossen.

AG Mayen Das das Mahngericht AG Mayen den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckte ist dadurch nachgewiesen, dass AG Mayen ungeprüft den FKH GbR/RA Wehnert Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit dem Scheinunternehmen Vita (Maaseik) als wahr übernahm und das Mahnverfahren ‚Meyer‘ durchführte. Über bis Juli 2012 vor Eva Hackmann geheim gehaltener/m Verfahrensaktenfälschung und Schuldnernamenumdeutungsbetrug protegierte AG Mayen FKH GbR Jentzer/RA Wehnert, in dem dieses Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ erließ und vorgab, diesen aber an Hackmann zu vollstrecken. Blödsinn hoch drei, aber 31.03.2008 umgesetzt in der Entscheidungskompetenz des hirnkranken GV’s Bodi des AG Osnabrück, verstärkend übernommen mit 26.04.2010-Haftbefehl Hackmann vom Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Richter Struck und als rechtens bestätigt vom damaligen Präsidenden Große Extermöring. Große Extermöring hat den unmittelbar danach vom Amtsarzt wegen Hirnerkrankung für ‚dienstunfähig als GV‘ festgestellten Bodi entlassen. Das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz und die ST /GST Koblenz führten trotz ab Juli 2012 dezidiert nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs kein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des AG Mayen durch. Auf wiederholte Anmahnungen unter Nennung des AZ erhielt ich keine Antwort.

AG Osnabrück Das das AG Osnabrück den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckte ist dadurch nachgewiesen, dass das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann betrieb. In Kenntnis des nicht abgeschlossenen Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik), des FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ‚Meyer, des AG Mayen-Betrugs, ohne Titel Hackmann und nach Antrag der FKH GbR/RA auf Zwangsvollstreckung an Hackmann. AG Osnabrück GV’in Nerger erkannte den Betrug, gab 31.10.2010 den Auftrag an den Gläubiger FKH GbR zurück und beendete damit beide Verfahren. AG Osnabrück Richter Struck und Präsident Große Extermöring konstruierten und veranlassten beim LG Osnabrück daraufhin ein Beschwerdeverfahren der Schuldnerin Hackmann. Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.10.10 des AG Osnabrück unterstellten einem (RA) Wehage, per Telefonanruf !! namens Eva Hackmann Beschwerde geführt zu haben. Eva Hackmann hat diesen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Die RA-Kanzleien Wehage bestätigten in 2013 schriftlich, dass ihnen dieser Vorgang gänzlich unbekannt ist. AG und LG Osnabrück bestätigten in 2013, dass die Akten keine Anschrift eines Wehage und keine Bevollmächtigung von Eva Hackmann enthalten.

LG Osnabrück Das das LG Osnabrück Richter Hune den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert-Betrug und die Folgebetrügereien deckte ist dadurch nachgewiesen, dass das LG Osnabrück in Kenntnis der zurückliegenden Vorgänge, insbesondere des AG Osnabrück- Wehage Betruges, mit seinen 18./29.11.2010-Beschlüssen ‚Beschwerdeführerin und Schuldnerin Hackmann‘ als die im Vollstreckungsbescheid genannte Schuldnerin Meyer bestätigte. Das LG Osnabrück hob mit seinen Beschlüssen die Entscheidung des AG Osnabrück GV’in Nerger auf, legalisierte die zurückliegende auf FKH GbR Jentzer/RA Wehnert zurückzuführende Betrugskaskade und garantierte die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann. Unter Berufung auf diese Landgerichts-Beschlüsse nahm auf Antrag von FKH GbR Jentzer/RA Wehnert das AG Mayen Aug. 2013 die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann vor. Die ST Osnabrück führte trotz nachgewiesenen AG Osnabrück-Betrugs nach Nov. 2010 und nach wiederholtem Strafantrag nach Aug. 2013 kein Strafverfahren gegen Struck, Große Extermöring und Hune durch. ****

  1. Weitere Hinweise: Nach 04.01.2013-Rückgabe des 29.11.2012-Baum-Schreibens durch die ST Aachen erhob ST Baum 10.05.2013 (5513 Js 7355/09) öffentliche Anklage u.a. gegen FKH GbR Jentzer wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug. § 263 Abs. 5 StGB definiert den Qualifikationstatbestand, der die Tat, kumulativ banden- und gewerbsmäßig begangen, zum Verbrechen macht. Für banden- und gewerbsmäßig begangene Urkundenfälschung gilt dies in gleicher Weise. Die von Baum definierten Anklagepunkte erfüllen diesen Qualifikationstatbe¬stand nicht. Tatsächlich schloss Baum den tatsächlich banden- und gewerbsmäßig betriebenen Betrug u.a. der FKH GbR Jentzer/RA Wehnert aus. Baum schloss (10.05.2013) über seine Fehl-Definition hinausgehende weitere/sonstige u.a. von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums 02.01.2006 bis 02.12.2010 und des nicht rechtverjährten Zeitraums davor aus, sowie die des Zeitraums ab dem 02.12.2010. Von Baum mit §154 StPO begründet, weil diese nicht ins Gewicht fallen. Tatsächlich definieren gerade die von Baum mit § 154 StPO ausgeschlossenen nicht genannten, aber nachstehend genannte tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße, die nach § 263 Abs. 5 StGB banden- und gewerbsmäßig betriebenen Straftaten von FKH GbR Jentzer/RA Wehnert.

Ca. 2003 – 02.01.2006: Von FKH GbR Jentzer begangener Vertrags-/Urkundenbetrug durch Benutzung eines tatsächlich nicht bestehenden Vertrages einer ausgedachten/fiktiven/unter der Adresse nicht ansässigen Schuldnerin ‚Meyer‘ mit einem nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). 02.01.2006 – 02.12.2010: Über Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ versicherte FKH GbR Jentzer dem AG Mayen diesen Vertrag als von den Vertragspartnern abgeschlossen. Von FKH GbR Jentzer tatsächlich ausgedachter/fiktiver Meyer und von FKH GbR ausgedachtem nicht existentem/nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). Folge des erreichten Mahnverfahren/Rechtsstreit FKH GbR Jentzer/Meyer zur Durchsetzung der Geldforderungen ‚Meyer‘ war der Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Über Zwangsvollstreckungsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert (26.03.2008) die Zwangsvollstreckung auf den Namen Hackmann, obwohl es keinen Titel Hackmann gab und gibt, sondern nur den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Über Haftbefehlsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert die Verhaftung von Hackmann (Haftbefehl 26.04.2010 ausgestellt) zur Durchsetzung der Zwangsvollstreckung, obwohl es keinen Titel Hackmann gab und gibt, sondern nur den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. 02.12.2010 – heute: AG Osnabrück GV’in Frau Nerger erkannte über die Akten den Betrug, gab Z. und H.verfahren an FKH GbR Jentzer/RA Wehnert zurück. Daraufhin konstruierten Richter Struck und Präsident Große Extermöring ein von Eva Hackmann als Schuldnerin geführtes Beschwerdeverfahren beim LG Osnabrück. Beide gaben einen (RA) Wehage vor, den Hackmann angeblich mit Beschwerdeführung beauftragt haben soll. Diese Person Wehage gibt es nicht, auch keine RA Kanzlei Wehage wurde beauftragt. E.H. hat einen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Es gibt keinen Akteneintrag über die Anschrift dieser Person. Die LG Osnabrück Betrugs-Beschlüsse 18./29.11.2010 schein bestätigen Eva Hackmann als Beschwerdeführerin und Schuldnerin sowie als die titulierte ‚Meyer‘ Über Umtitulierungsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert auf der Grundlage des AG/LG Osnabrück-Betrugs die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann, die August 2013 erfolgte.

Diese FKH GbR Jentzer/RA Wehnert-Straftaten schloss ST Baum als Anklagepunkte aus, schein-begründet mit §154 StPO. Damit kaschierte Baum insbesondere auch den von ihm verübten 29.11.2012-Betrug. Tatsächlich wurden diese Straftaten u.a. von der ST Frankenthal/ST Osnabrück/GST Oldenburg/ST Aachen unaufgeklärt gehalten und/oder durch Mitwirkung der beteiligten Staatsanwaltschaften sowie Gerichte u.a. Mahngericht Mayen, Zivil- und Zwangsvollstreckungsgericht AG Osnabrück erst ermöglicht. Auf welche Weise die Staatsanwaltschaften den Betrug der ST Frankenthal ST Baum ermöglichten und wie ST Baum seinen 29.11.2012-Betrug durch Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen durchführte, und damit den Nutznießer FKH GbR Jentzer/RA Wehnert protegierte, ist in den blogs vom 25./29.11.2013 nachgewiesen. Auf welche Weise das AG/LG Osnabrück mit ihrem Betrug die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann und damit die ausgedachte/fiktive Schuldnerin ‚Meyer‘ und unschuldige Nicht-Schuldnerin Hackmann als kriminelle Schuldnerin festschrieben, ist u.a. im blog vom 05.11.2011 nachgewiesen.

Diese betreffen den in Deutschland von Jentzer verübten Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit den Folgen Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ und umgedeuteten Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren Hackmann, der zurückzuführen ist auf den in Belgien verübten und von FKH GbR-Jentzer in Deutschland benutzten Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik). # Dass ST Baum mit § 154 StPO-Begründung von Verfolgung vielzähliger FKH GbR Jentzer-Straftaten absah, ist Ergebnis des von Baum selbst begangenen grandiosen 29.11.2012-Betruges, genauer: Betrugskaskade, mit der er vorgenannten FKH GbR/RA Wehnert-Betrug kaschierte. Noch genauer: ST Baum setzte mit seinem grandiosen 29.11.2012-Betrug alles daran, Auslandsermittlungen in Belgien zu verhindern und auszuschließen. Einzig zu dem Zweck, nachdem der belgische Bürgermeister Maaseik und das belgische Handelsgericht bereits Nicht-Existenz/Nicht-Ansässigkeit des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) und des in Belgien verübten Vertragsbetrugs ‚Meyer‘ in 2013 nachgewiesen haben, die Bestätigung dieser Nachweise (Vertrags-/Urkundenbetrugs ‚Meyer‘) über die belgische Staatsanwaltschaft und damit verbundene Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen zur Feststellung der Namen und zur Sanktionierung dieser Straftäter auszuschließen. Zum Schutz der Straftäter FKH GbR/RA Wehnert.

ST Baum tauschte 29.11.2012 den von Eva Hackmann strafangezeigten tatsächlich in ca. 2003 in Belgien begangenen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) aus gegen einen neuen, von ihm konstruierten, Betrug. Diesen Betrug, dazu gehört auch die Nicht-Thematisierung des alten ursprünglichen Betrugs, gab er 29.11.2012 der ST Aachen als wahr vor. Damit missbrauchte Baum die ST Aachen! Baum band in seinen Betrug die erreichten Ergebnisse des nicht genannten, ausgetauschten, ursprünglichen FKH GbR-Vertragsbetrugs ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) zu dem Zweck mit ein, um diese in seiner Betrugskaskade auf den von im unterstellten Vertrag ‚Hackmann’/Bela Vita (Kinrooi) zu beziehen. Genauer: sich diesen hergestellten Bezug von der ST Aachen bestätigen zu lassen. Und um dieses Baumsche Betrugs-Mischmasch-Ergebnis, nach widerspruchsloser 4.1.13-Rückgabe (=Bestätigung) von ST Aachen als wahr reframte Betrugskaskade , von dieser bestätigt weiter zu benutzen. Genauer: nach 154 StPO Nicht-Benutzung in (5513 Js 7355/09) der öffentlichen Anklage u.a. gegen FKH GbR Jentzer. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des nicht rechtverjährten Zeitraums vor 02.01.2006 aus. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums 02.01.2006 bis 02.12.2010 aus. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums ab dem 02.12.2010 aus.

Zurück zum 29.11.2012-Betrug des Baum. Die 04.01.2013-Rückgabe des von Baum an die ST Aachen gerichteten Übernahmeersuchens und damit der Ausschluss jeglicher Bela Vita-Ermittlungen (B.V. (Kinrooi), B.V.(Maaseik)) beruht auf nachgewiesener Betrugskaskade des sich selber zum ‚zuständigen Ermittlungsführer‘ erhobenen ST Baum. Tatsächlich war er zu keiner Zeit zuständig. Dessen Zuständigkeit bereiteten ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl 24.09.2012 vor mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und mit unterstelltem ‚ansässigen Unternehmen‘. Diese ‚Änderung‘ und das gemeinte ‚ansässige Unternehmen‘ erhielt ich bis heute von GST Ol (ca. 14 mal beantragt), ST Baum (ca. 6 mal beantragt) und ST Aachen (3 mal beantragt) nicht. Mit ‚ansässiges Unternehmen Bela Vita (Kinrooi)‘ und ‚Änderung‘ scheinlegitimierte/-begründete Baum 29.11.2012 gegenüber der ST Aachen seine angemaßte Ermittlungszuständigkeit und sein Ermittlungs-/Übernahmeersuchen und gab weitere Unwahrheiten (=Ergebnisse des ausgetauschten ursprünglichen B.V.(Maaseik)-Betrugs) dieser ST vor, die vor Eva Hackmann geheim blieben. Tatsächlich war dieses als beteiligt und ansässig unterstellte Unternehmen Bela Vita (Kinrooi) zu keiner Zeit beteiligt, da das callcenter Gangelt für Bela Vita (Kinrooi) keinen Vertrag mit Hackmann abschloss. Damit war das Stellen eines Übernahmeersuchen durch den vermeintlich ‚zuständigen Ermittlungsführer Baum‘ von vornherein gezielter Betrug/Täuschung an der ST Aachen.

Auf den Nachweis des von Baum 29.11.2012 unterstellten Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi) kommt es nicht an. Das scheint gängige Rechtsauffassung der Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Frankenthal zu sein. Die Versicherung 29.11.2012 des staatsanwaltlichen Garanten Baum, tatsächlich Täuscher/Verbrecher nach §12 StGB, über die Existenz derartigen Vertrages reicht aus, obwohl ein solcher zu keiner Zeit abgeschlossen wurde. Aber um diesen der ST Aachen als relevant vorgegebenen Vertrag geht es auch gar nicht, denn nach Vollstreckungsbescheid lautet der von FKH GbR benutzte Vertrag auf ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik), den es wegen der ausgedachten/fiktiven ‚Meyer‘ und des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) ebenfalls zu keinem Zeitpunkt gab.

Um welchen Vertrag geht es eigentlich, wenn der von Baum 29.11.2012 erlogene ersatzweise vorgegebene Vertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi) nicht abgeschlossen wurde und der von Baum ausgetauschte von FKH GbR benutzte Vertrag ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik) ebenfalls mangels beider Vertragspartner nicht abgeschlossen wurde? Ach so, auf das Vorliegen und Vorlegen eines Vertrages kommt es ja nicht an!! Diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vertrat bereits ST Wisser. Auch nach ST Frankenthal ST Wisser15.04.2009 kommt es auf das Vorliegen eines Vertrages nicht an. Es reicht die Versicherung aus, in diesem Fall von Straftäter FKH GbR Jentzer, dass ihm von den Verantwortlichen der Gläubigerfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) ein Vertrag vorgelegt wurde. Nun haben in 2013 das belgische Handelsgericht und der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik diese Gläubigerfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) als nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen festgestellt. Damit ist ganz offenbar FKH GbR Jentzer der Verantwortliche/Erfinder dieses Scheinunternehmens, der damit banden- und gewerbsmäßigen Betrug treibt.

Die wiederholt beantragte Abschrift dieses von FKH benutzten und erlogenen Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) verweigerten in -Rheinland Pfalz: FKH GbR Jentzer/RA WehnertAG; MahngerichtAG Mayen /Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler); Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Minister Hartloff und Staatssekretärin Frau Reich; die Ministerialräte des Justizministeriums Pandel, Stephanie, Fritz; AG Speyer Schleicher; AG/LG Frankenthal Präsidentin Frau Wolff; Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST’e Regner, Frau Harnischmacher, Leiter Kruse; Landeskriminalamt Rh. Pf. Präsident Wolfgang Hertinger; Bürgerbeauftrage Schöpflin, Burgards; Ministerialrat des Landtages Perne; sämtlich angeschriebene Landtagsabgeordnete; früherer Ministerpräsident Kurt Beck; jetzige Ministerpräsidentin Frau Malk Dreyer;

-Niedersachsen AG Osnabrück GV Bodi, Richter Struck, Janssen, Holdt, Havliza Präsident Veen/Große Extermöring; LG Osnabrück Richter Hune, Präsident Fahnemann; ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer; Generalstaatsanwaltschaft ST Röhl, damaliger Leiter Finger, jetziger Leiter Heuer; Landeskriminalamt Nieders. Direktor Uwe Kolmey;

-Nordrhein Westfalen ST Aachen Leitende Oberstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz /12.04.2013 OST Käbisch

# Ab 29.11.2012 ging es nicht mehr um den von FKH GbR benutzten, den AG Mayen als existent vorgegebenen/ausgedachten, Vertrag ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik). Nachdem ST Aachen den vom ‚zuständiger Ermittlungsführer Baum‘ 29.11.2012 ausgetauschten als existent vorgegebenen Vertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi) nach diesem Datum widerspruchsfrei verwandte, verweigerte die persönlich adressierte Elisabeth Auchter-Mainz ST Aachen auf 13.11.13/23.11.13-Anfrage zweimal die Antwort, ob diese die 4.1.13-Rückgabe des Übernahmeersuchen- an ST Fr ST Baum wegen erkanntem Betrug des Baum vornahm oder nach Überprüfung der Baum-Aussagen als wahr. Da ST Aachen nach 4.1.13-Rückgabe den Baum nicht wegen Betrug/Täuschung strafanzeigte, bestätigte/erklärte Frau Elisabeth Auchter-Mainz unüberprüft die Baum-Betrugskaskade zum ‚Wahrheitsbeweis‘. ## Frau Elisabeth Auchter-Mainz bestätigte damit ungeprüft u.a. den von ST Frankenthal ST Baum vorgegebenen/versicherten Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) zum Wahrheitsbeweis. Frau Präsidentin Elisabeth Auchter-Mainz: das ist Betrug des staatsanwaltlichen Garanten ST Baum im Amt!! Sie wurden von Baum massivst belogen!! Und die ST Aachen bestätigte durch 4.1.2012 ausgebliebenen Widerspruch das Lügenkonstrukt des Baum als wahr, dass Eva Hackmann über das callcenter in Gangelt mit Bela Vita (Kinrooi, Belgien) einen Vertrag abgeschlossen haben soll! Nach Aussage der Gemeinde Gangelt (Handelsregister) nahm dieses Mitte 2004 seine Tätigkeit auf. Der unterstellte Bela Vita (Maaseik)-Vertragsabschluss lag in 2003. Die ST Aachen bestätigte somit in Kenntnis des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ und darin genannten Vertrages mit Bela Vita (Maaseik) den von ST Baum 29.11.2012 vorgegebenen Vertragsaustausch als wahr: der tatsächlich von FKH GbR benutzte nicht existente Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) tauschte Baum aus durch den als abgeschlossen unterstellten, tatsächlich nicht abgeschlossen/nicht existenten Vertrag Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Bei dem von FKH benutzten Vertrag ist die Schuldnerin ‚Meyer‘ ausgedacht/fiktiv und Bela Vita (Maaseik) nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen. Bei dem Baum-Betrug des Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) sind die genannten Vertragsbeteiligten zwar existent, aber es existiert zwischen beiden kein Vertrag! Der auch nicht im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ und auch nicht im Mahnverfahren ‚Meyer‘ vom AG Mayen benutzt wurde. FKH GbR Werner Jentzer, der den Vertragsbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) beging, der diesen Vertrag im von im gestellten Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte und damit Mahnantragsbetrug beging, hob die Vertragsvorgabe Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) des ST Baum selber auf. Denn FKH GbR Werner Jentzer bestätigte gegenüber der ST Osnabrück ST Voß 7.7.11, dass FKH GbR/RA Wehnert den im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ verwendeten und von ihm genannten Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) benutzte. ST Frankenthal ist offenbar Lügeninstitution. ST Baum missbraucht seine herausgehobene Stellung als Staatsanwalt, der als ponerologer krimineller Lügner mit krampf- und krankhafter 29.11.2012-Betrugskaskade versucht, strafrechtliche Ermittlung und Sanktionierung der Verantwortlichen des in Belgien verübten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs von FKH GbR Jentzer auszuschließen. ****

  1. Ausführungen zum blog-Thema Unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft Aachen inszenierte/konstruierte/schuf ST Frankenthal ST Baum über einen geheim gehaltenen Doppelumdeutungsprozess/ Doppelreframingprozess eine simulierte Realität. Eine simulierte Realität, die von staatlichen juristischen Entscheidungsträgern zum Zeitpunkt der Nutzung als wahr/real wahrgenommen werden soll, aber tatsächlich eine detailreiche Simulation der Realität ist. Eine simulierte Realität, die zudem als ‚Schläfer‘ zunächst nicht genutzt wird, daher zunächst unauffällig bleibt und erst nach einiger Zeit (kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist) aktiviert wird. Eine simulierte Realität, eine von ST Baum gegenüber dem betroffenen Opfer unter Geheimhaltung mit Scheinfakten geschaffene Scheinrealität, von ST Baum in seiner Garantenfunktion der einbezogenen eindrucksmanipulierten/getäuschten ST Aachen verpflichtend zur Benutzung als wahr vorgegeben, nach Benutzung (=erfolgreiche Eindrucksmanipulation, Täuschung) als von ST Aachen für wahr/real erklärte Realität von ST Baum weiterverwendet. Eine simulierte Realität, die zum Zeitpunkt der Erschaffung (=der Täuschung) in dem Zeitraum der Nicht-Nutzung vom betroffenen Opfer wegen Geheimhaltung nicht erkannt wird/erkannt werden kann, deren Dementierung ausgeschlossen ist. Wird der ‚Schläfer‘ nach einiger Zeit von ST Baum aufgeweckt, von ihm die simulierte Realität genutzt, ist es zu spät. Nahezu ausgeschlossen ist für das Opfer die Möglichkeit des Betrugsnachweises. Das ist Mindfuck.

Oder Demokratie? „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html Er verrät beispielhaft seine Tricks und ermuntert die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ihm nachzueifern.

ST Baum, offenbar ein Demokrat par excellence, wie auch die am FKH GbR-Betrug beteiligten/involvierten Vertreter staatlicher Justiz, hat jedenfalls viel von Juncker gelernt: „Wir bescheißen nach Strich und Faden, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil das betrogene Opfer gar nicht begreift, dass und auf welche Weise es betrogen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Zuvor Zusammenfassung der Betrugsentwicklung: FKH GbR führte ab ca. 2003 bis Dez. 2007 den Vertragsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) auf ausgedachter/fiktiver Meyer. Ein privater Zusteller garantierte die Zustellung von Mahnschreiben an die Adresse von Hackmann.

Das Mahngericht AG Mayen wies ca. Okt. 2007 bis Dez. 2007, vor Eva Hackmann bis Juni 2012 geheim gehalten, über Verfahrensaktenfälschung und Schuldnernamenumdeutung ihr den Meyer-Betrug zu. Über den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ gab AG Mayen die Vollstreckung an Hackmann in Auftrag. Und unterstellte Eva Hackmann Fingierung/Fälschung der Unterschrift dieses Vertrages Meyer.

Ab Dez. 2007 verfügte das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren gegen Eva Hackmann. Damit verbunden ist ausgeschlossene rückwirkende Betrugsklärung. Okt. 2010 hob AG Osnabrück GV’in Nerger nach erkanntem Betrug über die Akten diese Verfahren auf. Mit 18./29.11.2010-Beschlüssen machte das LG Osnabrück im ‚Beschwerdeverfahren der Schuldnerin Hackmann‘ diese Aufhebung rückgängig und bestätigte Hackmann als die im Vollstreckungsbescheid genannte ausgedachte Meyer des FKH GbR-Betrugs. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist nahm das AG Mayen auf Antrag von FKH GbR auf der Grundlage dieser Landgerichts-Beschlüsse Aug. 2013 die Umtitulierung auf Hackmann vor. Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.10.10 des AG Osnabrück unterstellten einen (RA) Wehage, namens Eva Hackmann per Telefonanruf !! Beschwerde geführt zu haben. Eva Hackmann hat diesen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Die RA-Kanzleien Wehage bestätigten in 2013 schriftlich, dass ihnen dieser Vorgang gänzlich unbekannt ist. AG und LG Osnabrück bestätigten in 2013, dass die Akten keine Anschrift eines Wehage und keine Bevollmächtigung von Eva Hackmann enthalten. Verbrecher im Amt nach § 12 StGB Struck und Große Extermöring haben unter Vorgabe eines Wehage ein Beschwerdeverfahren Hackmann vorgetäuscht, in Auftrag gegeben, damit das LG Osnabrück missbraucht und getäuscht. Damit das auf Betrug beruhende AG Osnabrück-Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann und außerdem den gesamten zurückliegenden FKH GbR-Betrug und Vollstreckung gegen Unschuldige landgerichtlich legalisieren lassen. Die ST Osnabrück ist dem bereits in 2011 angezeigten gemeinschaftlich begangenen Betrug des Struck und Präsident Große Extermöring nicht nachgegangen.

Gegen die Verantwortlichen des AG Mayen ist unter bekanntem AZ beim Landesskriminalamt Rheinland Pfalz und bei der ST/GST Koblenz ein Strafverfahren anhängig. Den AG Mayen-Betrug, den Ministerialräte des Justizministeriums und des Landtages zum Wahrheitsbeweis erklärten, wies ich nach Juni 2012 im Detail nach. Trotz ca. fünfmaliger Anmahnung habe ich bis heute keine Antwort, keine Bestätigung der Aufnahme von Ermittlungen und kein Ermittlungsergebnis erhalten.

Der rote Faden staatlichen Betrugs zeigt sich in der Fortsetzung bei der ST Osnabrück, der GST Oldenburg und der ST Frankenthal, die Ermittlungen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs und Strafverfolgung der strafangezeigten verantwortlichen Straftäter, die den Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) begingen, gezielt ausschlossen. ST Baum ST Frankenthal schloss über geheim gehaltene Umdeutungs-/Betrugskaskade Ermittlung und Strafverfolgung durch die belgische Staatsanwaltschaft aus. Obwohl der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik und das belgische Handelsgericht die Nicht-Existenz/Nicht-Ansässigkeit des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) nachwiesen.

Der nach 11.07.2011 von diesen Staatsanwaltschaften eingeleitete Betrug war erst nach 17.04.2013- Erhalt des 29.11.2012-Schreibens des ST Baum der ST Frankenthal an die ST Aachen und der 04.01.2013-Entgegnung möglich. Der Betrug des Baum erfolgte über vor Eva Hackmann geheim gehaltene Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen und war 04.01.2013 abgeschlossen. Der Betrugsnachweis ergab sich nach Analyse der Schriftsätze aus vielzähligen unwahren Einzelaussagen dieser Staatsanwaltschaften. # Beschreibung der von Baum durchgeführten Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen zum Zweck der Festschreibung von Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin und FKH-Betrugsrealisierung durch staatsanwaltlichen Mindfuck über geheim gehaltene(s) Doppelumdeutung/-reframing.

Erste Umdeutung: Nach mehreren Strafanzeigen gegen FKH GbR/RA Wehnert wegen der Benutzung des Vertragsbetrugs ‚Meyer’/Bela Vita (Masseik), wegen Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘, wegen damit vorgenommener Täuschung des Mahngerichts AG Mayen, wegen straftatenbasierter geheim gehaltener Zuweisung ‚Meyer‘ gleich Hackmann, etc. garantierten die St’e Wisser, Baum, Frau Herrmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal durch Ausschluss von Ermittlung die Existenz dieses Vertrages und die Existenz von Bela Vita (Maaseik) als wahr. Zu diesem Zeitpunkt bereits eindeutiges Indiz dafür, dass die ‚Haus-Staatsanwaltschaft Frankenthal‘ als staatliche Garanten-Institution die Verbrecher um FKH GbR Jentzer deckte.

Nach gezielter Strafanzeige bei der für Auslandsstraftaten zuständigen ST Osnabrück ST Voß gegen die Verantwortlichen des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) war die begonnene Auslandsermittlung nach Befragung des FKH GbR-Jentzer 11.07.2011 beendet. Die angeforderten Vertragsunterlagen des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) erhielt ST Voß von Jentzer nicht, da es Bela Vita (Maaseik) nicht gab/gibt.

Nach diesem Datum, ganz offenbar zurückzuführen auf Einflussnahme dieser Jentzer-Konsorten, beendete die ST Os ST Voss weitere Ermittlungen. Genauer: stellte kein Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft zur Feststellung der Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens, mit dem FKH GbR/Jentzer in Belgien den Bela Vita (Maaseik)-Vertragsbetrug beging . Nach diesem Datum bereitete die ST Os ST Voß mit bis 24.09.2012 geheim gehaltener Begründung den Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit vor. Die GST Oldenburg ST Röhl begründete 24.09.2012 den 18.08.2011 Az 5091 UJs 21612/11 gegen Bela Vita vollzogenen Wechsel/Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und mit ‚ansässig‘. Nach 24.09.2012 hielt GST Oldenburg die gemeinte ‚ansässige‘ Firma geheim. In der 07.07.2011-Antwort stellte Jentzer den Bezug her zum nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen/Scheinursprungsgläubiger Bela Vita (Maaseik) durch Nennung des B.V.(Maaseik)-Aktenzeichens 81321473 im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ vom 12.01.2006. Diese Firma meinten ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl mit ‚ansässig‘ nicht. In 7.7.11-Kenntnis des tatsächlichen Firmennamens Bela Vita (Maaseik) benutzten ST Osnabrück und GST Oldenburg in Täuschungsabsicht den doppeldeutigen Oberbegriff Bela Vita, der die nicht genannte bis 19.03.2009 (Belgisch Staatsblat 0477.855.553) ‚ansässige‘ Firma Bela Vita (Kinrooi) impliziert. In dem beide Staatsanwaltschaften den vorgenommenen/bestätigten Wechsel/Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit mit ‚ansässig‘ begründeten, tauschten diese damit gleichzeitig und unausgesprochen die benutzte nicht-ansässige Firma Bela Vita (Maaseik) gegen unbeteiligte ansässige Bela Vita (Kinrooi) aus.

Im Bela Vita- Auslandsermittlungsverfahren 18.08.2011 Az 5091 UJs 21612/11 verwandte ST Baum, durch Betrug der ST Os und GST Ol zuständig geworden, den Firmennamen Bela Vita (Kinrooi). Allerdings, ab 18.08.2011 geheim gehalten, nur einmal im ebenfalls geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen, die er mit Übernahmeersuchen um Ermittlung gegen Bela Vita (Kinrooi) beauftragte.

##Mit geheim gehaltenem 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen, die er per Übernahmeersuchen mit Ermittlung in Deutschland ersuchte/beauftragte, realisierte Baum die erste Umdeutungskaskade. Diese besteht aus zwei Teilen. 1. Teil Austausch von Fakten/Tatsachen. Diesen Austausch gab Baum der ST Aachen als wahr vor unter Missbrauch seiner Garantenfunktion: Firmennamenaustausch: Von FKH GbR/RA Wehnert im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutztes und im Mahnverfahren ‚Meyer‘ verwandtes (siehe Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘)nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) tauschte ST Baum aus gegen existentes/ansässiges unbeteiligtes Unternehmen Bela Vita (Kinrooi). Schuldnernamen- und Vertragsaustausch: Baum tauschte von FKH GbR ausgedachte/fiktive/unter der Adresse von Hackmann genannte nicht gemeldete ‚Schuldnerin Meyer‘ des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) aus gegen reale Nicht-Schuldnerin Hackmann. Dieser unterstellte Baum,über ein callcenter Gangelt (Deutschland) eine Bestellung (einen Vertrag) mit Bela Vita (Kinrooi) abgeschlossen zu haben Tatortaustausch: Durch Verlagerung des Tatortes Maaseik (Belgien) nach Gangelt (Deutschland) tauschte Baum Ermittlungszuständigkeiten aus. Baum nahm der ST Osnabrück die Ermittlungszuständigkeit für die im Ausland Belgien (Maaseik) verübte Straftat weg, schloss damit das Stellen eines Übernahmeersuchens an die belgische Staatsanwaltschaft aus und übernahm selber die Ermittlungszuständigkeit. Indem Baum den Tatort Gangelt vorgab, richtete er 29.11.2012 ein Übernahmeersuchen an die ST Aachen. Straftatenaustausch: Die Strafanzeige von Eva Hackmann zur Ermittlung, Feststellung und strafrechtlichen Sanktionierung der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik), die in Belgien den Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) verübten, tauschte Baum aus gegen einen von einem Dritten gegen Bela Vita (Kinrooi) erhobenen Verdacht unlauterer Werbung. Bela Vita (Kinrooi) wurde von Eva Hackmann nicht strafangezeigt. Eva Hackmann hatte zu keiner Zeit irgendeinen Kontakt zu Bela Vita (Kinrooi) oder dem callcenter Gangelt.

  1. Teil Schein-Beweise. Als Schein-Beweise für seine Austäusche unterstellte Baum im 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen einen Vertrag von Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) über das Bestellcenter/callcenter Gangelt. Er diskreditierte Hackmann als Lügnerin, die den Vertragsabschluss leugnete und Geldforderungen aus diesem Vertrag nicht bezahlte. Baum bezog erfolgte Titulierung und betriebenes Zwangs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann auf diesen unterstellten Vertrag. Die dafür verantwortlichen ‚Garanten für Recht und Ordnung‘, die Entscheidungsträger des AG Mayen und des AG Osnabrück, weisen scheinbar Eva Hackmann als Lügnerin nach. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste 29.11.2012, dass es zu keiner Zeit einen Vertrag Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) gab und dass der im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte, im Mahnverfahren ‚Meyer‘ verwandte, für Vollstreckungssbescheid ‚Meyer’/Titulierung ‚Meyer‘ und Z.+H.verfahren zugrunde gelegt Vertrag sich auf ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) bezog. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste zudem, dass die benutzte ‚Meyer‘ ausgedacht/fiktiv/nicht existent und benutzte Bela Vita (Maaseik)nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen waren, mit dem die Entscheidungsträger für Titulierung ‚Meyer‘ und Z.+H.verfahren Hackmann von FKH GbR getäuscht wurden. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste zudem, dass Baum über unterstellten Vertrag Hackmann mit ‚ansässiger‘ Bela Vita (Kinrooi)in Verbindung mit dem callcenter Gangelt sich eine Ermittlungszuständigkeit zuwies, die er zu keiner Zeit hatte. Wie auch das Stellen eines Übernahmeersuchens an die ST Aachen von vornherein nichtig war, da straftatenbasiert. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste genau, dass ausschließlich die belgische Staatsanwaltschaft zuständig ist für den in Belgien verübten Vertrags-/Urkundenbetrug mit der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien). Die Straftatenaktivitäten des ST Baum dienen ausschließlich dazu, den Betrug in Belgien unaufgeklärt zu belassen.

Die ST Aachen gab am 04.01.2013 das Übernahmeersuchen an die ST Frankenthal ST Baum zurück. Diese nahm somit nicht nur keine Auslandsermittlungen, sondern auch keine inländischen Ermittlungen gegen Bela Vita (Kinrooi) bzw. callcenter Gangelt auf. Ganz offenbar wegen der Schein-Beweise (Teil 2). Auch wegen des 29.11.2012 von Baum von einem unbeteiligten Dritten erhobenen Verdachts einer Straftat, der keine Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen rechtfertigt. Zudem akzeptierte/bestätigte ST Aachen 04.01.2013, da nicht aufgeklärt/nicht widersprochen, die als wahr vorgegebenen, tatsächlich unwahren, Austäusche (Teil 1) des Baum.

Die ST Osnabrück und GST Oldenburg erklärte 24.09.2012 ST Baum wegen ‚ansässiger Firma Bela Vita ‚ für Auslandsermittlungen zuständig. Diese bezog Baum auf die ‚existente/ansässige‘ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) und übertrug, da er die Bestellabwicklung über callcenter Gangelt (Deutschland) unterstellte, der ST Aachen die Ermittlungen. Mit 04.01.2013-Rückgabe des auf das Inland reduzierte Übernahmeersuchen waren die ‚Bela Vita Auslandsermittlungen Az 5091 UJs 21612/11‘ für Baum abgeschlossen. Es handelte sich um eine von Baum der ST Aachen übertragene und als geführt vorgegebene, tatsächlich nicht durchgeführte, Ermittlung. Vom Baum antizipierte nicht durchgeführte Ermittlung namens Eva Hackmann ist das Ergebnis gezielter Eindrucksmanipulation/Täuschung des Baum.

Diese gezielte Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche des Baum sind Inhalt des vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreibens des Baum an die ST Aachen. Die Antwort und das Ergebnis dieser Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche vorenthielt ST Baum. Dieses teilte die ST Aachen erst nach ca. sechmaliger Anmahnung 12.04.2013 mit. ihr geheim gehalten wurden die Ermittlungsgegenstände und das 04.01.2013 Ermittlungsergebnis.

ST Aachen hat sich eindrucksmanipulieren/täuschen lassen und den Verbrecher nach § 12 StGB Baum nicht wegen §270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr,§ 263 StGB Betrug, § 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt etc. strafangezeigt. Die ST Aachen hat der von Baum vorgegebenen Wahrheit, tatsächlich Unwahrheitskaskade (=Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche), bezogen auf Bela Vita (Konrooi, Belgien) und Eva Hackmann, nicht widersprochen und mit 04.01.2013-Rückgabe als wahr akzeptiert.

Zweite Umdeutung: Nun kramte Baum wieder den doppeldeutigen Oberbegriff Bela Vita aus seiner Tasche. Hierauf bezog er nach dem 04.01.2013 den Bela Vita (Kinrooi)- ‚Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen. Genauer: auf das Baum’sche ST Aachen-Manipulations/Täuschungsergebnis. Noch genauer: auf die von ihm vorgegebene, eins zu eins von ST Aachen unüberprüft und widerspruchsfrei übernommene, 29.11.2012-Unwahrheitskaskade. Eine von ST Baum gegenüber dem betroffenen Opfer geheim gehaltene simulierte Realität, eine aus Scheinfakten geschaffene Scheinrealität.

In einer weiteren Straftat transferierte Baum den Bela Vita- ‚Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen über Rückumdeutung auf den ursprünglichen Bela Vita (Maaseik, Belgien)-Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik, Belgien). Unter Bezug auf ausgeschlossene Bela Vita-Ermittlung der ST Aachen schein-legalisierte Baum diesen Vertragsbetrug als nicht existent. Baum schloss somit die Feststellung der Namen der Verantwortlichen des Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und des damit begangenen banden- und gewerbsmäßigen Betruges aus. Baum hielt diese Verbrecher nach § 12 StGB straffrei. Baum schrieb Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin fest. Baum garantierte FKH GbR Jentzer die Nutznießung aus diesem Betrug.

Mit Rückumdeutung bedeutet zweifacher Betrug an der unwissenden ST Aachen. Zunächst eindrucksmanipulierte/täuschte Baum über seine unwahren 29.11.2012-Vorgaben unter Missbrauch seiner Garantenfunktion als Staatsanwalt die ST Aachen. Die ST Aachen schein-legalisierte somit unwissentlich die auf ansässige Bela Vita (Konrooi) bezogene 29.11.2012-Betrugskaskaden-Vorgabe des Baum. Im zweiten Schritt transferierte/bezog Baum, ohne Kenntnis der ST Aachen, den ‚Wahrheitsbeweis‘ auf Bela Vita (Maaseik). Diese Rückumdeutung von ansässige Bela Vita (Konrooi) auf nicht ansässiges Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) erfolgte über den Oberbegriff Bela Vita. Der Oberbegriff Bela Vita kaschiert den Doppelumdeutungsbetrug, den Doppelreframingprozess, damit die simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität. So wie Baum sein 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen und die 04.01.2013 Antwort von Eva Hackmann geheim hielt, so hielt Baum auch das Ergebnis des Doppelreframingprozesses, die damit geschaffene simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität also, ebenfalls geheim. Damit gegenüber Eva Hackmann auch die beabsichtigte betrügerische Nutzung. Die von Baum beabsichtigte betrügerische Nutzung erfolgte nicht sofort, blieb zunächst geheim. Die simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität fungierte zunächst als ‚Schläfer‘. Damit schloss Baum Reklamation/Aufdeckung des Betrugs und Gefährdung der betrügerischen Nutzung aus. Der Trick des Baum: wie in ähnlich gelagerten anderen Vorfällen im Zusammenhang mit dem Eva Hackmann betreffenden FKH GbR-Betrug konnte bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist gewartet werden, um noch diesen Betrug als wahr zu benutzen.

Verbrecher nach § 12 StGB und ponerologer Psychopath Baum, schuf als staatsanwaltlicher Helfershelfer im Zusammenwirken mit einer Psychopathengruppierung um FKH GbR Jentzer mit konstruierter prozesshaft angelegter geheim gehaltener Lüge/Täuschung, parallel zu(r) wahren Fakten/Realität, seine eigene(n) Schein-Fakten/Realität. Der zu ‚Schein-Wahrheit‘ reframte Doppel-Betrug ist nahezu nicht aufklärbar, da an diesem ursächlich von FKH GbR zu verantwortenden Betrug, an Eva Hackmann ausgeübt, auch vorgenannte Staatsanwaltschaften maßgeblich beteiligt waren. Und das seit 2007!! Auch LG Osnabrück ( Richter Hune, Leiter Fahnemann, Beschlüsse18./29.11.2011) und AG (Richter Struck, Präsident Große Extermöring) Osnabrück durch Wehage-Betrug. Näheres 21061953.blog.de Beitrag ag-lg-st-osnabrueck-garanten-realisierung-bela-vita…‎

In dieser Betrugs-Ahnung versuchte und erreichte ich nach investigativer Recherche die Aufdeckung des Baum-Betrugs. Auf Grund des zweiten 29.11.2012-Schreibens, den Baum an Eva Hackmann richtete, stellte er eine Antwort der ST Aachen an Eva Hackmann in Aussicht, die nicht erfolgte. Nach ca. sechs-maligem Anschreiben an die Präsidentin des ST Aachen teilte diese die 04.01.2013-Rückgabe des Übernahmeersuchens an ST Aachen mit und veranlasste ST Baum 17.04.2013 zur Zusendung seines an die ST Aachen gerichteten geheim gehaltenen 29.11.2012- Schreibens. Die Analyse dieses Schreibens in Verbindung mit der 04.01.2013-Antwort/ Rückgabe und in weiterer Verbindung mit dem 24.09.2012-Schreiben der GST Oldenburg ergab den Rückschluss auf den Baum-Betrug der simulierten Bela Vita (Maaseik)-Realität.

Was wäre bei Untätigkeit von Eva Hackmann geschehen? Sie hätte den von ST Osnabrück und GST Oldenburg mit ‚ansässig‘ eingeleiteten, unter Missbrauch der ST Aachen geheim gehaltenen doppelten Umdeutungsbetrug des Baum nicht erkannt. Zum Zeitpunkt der späteren Nutzung des als wahr umgedeuteten Doppel-Betrugs durch ST Baum wäre der FKH GbR-Ursprungsbetrug mit Bela Vita (Maaseik) über den reframten ‚Bela Vita-Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen als wahr legalisiert, die Betrugsaufklärung unmöglich. Diese Nutzung der simulierten Bela Vita (Maaseik)-Realität, des ST Aachen-Wahrheitsbeweises, soll u.a. erfolgen in dem von der ST Frankenthal Staatsanwalt Baum in 2013 eröffneten öffentlichen Klageverfahren gegen FKH GbR, dem Nutzer/Initiator des in Belgien verübten Vertragsbetrugs ‚Meyer‘ Betrugs mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). Der Leser mag eins und eins zusammenzählen.

Es hätte sich wegen der dann erkannten Unmöglichkeit, die Realisierung des Betrugs an Unschuldiger und die Sanktionierung als kriminelle Schuldnerin abzuwenden, ferner in der Erkenntnis, diesen Verbrechern nach § 12 StGB/dieser Psychopathengruppierung um ST Frankenthal und FKH GbR ausgeliefert zu sein, benebeltes Denken eingestellt.

Das ist organisierte Kriminalität !!

Das ist Mindfuck nach Stasi 1/76-Methode vom Feinsten !!

 

Hinterlist, Geheimhaltung, Unterstellung, Umdeutung, Manipulation, Mindfuck, Straftatenbegehungsprivileg, krimineller Geist – ST Osnabrück, GST Oldenburg, ST Frankenthal St Baum garantieren FKH GbR-Betrugs-Realisierung und Vollstreckung gegen Unschuldige

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-25 – 07:40:20

Nachfolgend die Ergänzung des Strafantrags gegen Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer und Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum . Gerichtet an die getäuschten Staatsanwaltschaften ST’en Aachen und Belgien. In der weiteren Anlage das 29.11.2011-Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum, mit dem dieser die Staatsanwaltschaft Aachen vorsätzlich täuschte. Zudem das 24.09.2012-Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ST Röhl, der mit unterstellter Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011 die Straftatenkaskade durch Verwendung von ‚ansässig‘ einleitete. Diese Änderung der Zuständigkeitsregelung habe ich von der GST Oldenburg trotz ca. 14-malige Beantragung nicht erhalten, ebenso nicht von der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Staatsanwaltschaft Aachen.

Vorbemerkungen 1: Den ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) begingen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) in ca. 2003. Bela Vita (Maaseik, Belgien) war zu keiner Zeit in Maaseik existent/ansässig, sondern hatte lediglich eine Postfachanschrift. Es ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) personenidentisch sind mit den Verantwortlichen von FKH GbR/RA Wehnert und banden- und gewerbsmäßigen Betrug begingen. Der oberbegriffliche Firmenname Bela Vita diente zur späteren Gleichsetzung mit der in Belgien existenten ansässigen unbeteiligten Firma Bela Vita (Kinrooi). Die Schuldnerin ‚Meyer‘ ist ausgedacht/fiktiv. Der Strafantrag von Eva Hackmann gegen Bela Vita (Maaseik, Belgien) erfolgte zu einem Zeitpunkt, nachdem der Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ über Folgebetrug vom AG Mayen Eva Hackmann zugewiesen und Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren und Umtitulierungsverfahren auf den Namen Eva Hackmann durchgeführt worden waren.

Nach erfolgtem Strafantrag von Eva Hackmann gegen die FKH-Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) koordinierte die ST Frankenthal ST Baum zu deren Schutz und zur Nutznießung deren Betrugs einen Umdeutungs-/Reframingprozess. Damit den Ausschluss strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der tatsächlich begangenen Straftaten durch die belgische Staatsanwaltschaft und die Festschreibung des gegen Unschuldige erreichten und realisierten straftatenbasierten Vollstreckungsstraftatbestandes als wahr/rechtens. Unter Mitwirkung von ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer und der GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer. Durch geschickte/hinterlistige Eindrucksmanipulation der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Baum wurde unbeteiligte Dritte (hier die unbeteiligte ST Aachen) ohne ihr Wissen zur ‘Bestätigung‘ der unterstellten/reframten Betrugsvorgaben missbraucht. Genauer: Unbeteiligte Dritte ST Aachen hat die Eva Hackmann 29.11.2012 von ST Fr ST Baum als wahr zugewiesenen Straftaten/Unwahrheiten legalisiert, damit die ursächlichen Straftäter straffrei gehalten, unbeteiligtes Opfer als Schuldnerin festgeschrieben und kriminalisiert sowie in der Folge Vollstreckung an Unschuldige Eva Hackmann legitimiert/legalisiert. Baum konstruierte 29.11.2012 mit vor ihr geheim gehaltenen Unterstellungen eine titulierte kriminelle Vertragsfälscherin, die mit von ST Baum vorgegebenem Verdachtsstraftatbestand eines unbeteiligten Dritten gegen Bela Vita (Kinrooi), der keiner ist, versucht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Damit missbrauchte ST Fr ST Baum die ST Aachen zur Sanktionierung als kriminelle Schuldnerin und zur weiteren öffentlichen Ausgrenzung von Eva Hackmann. Indem die ST Aachen 04.01.2013 das Übernahmeersuchen ablehnte, die 29.11.2012-Vorgaben nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfte und somit akzeptierte, ist die Eindrucksmanipulation im Sinn der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Baum erfolgreich abgeschlossen.

Da auch die Landesregierung Rheinland Pfalz, das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz, das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz, die ST und GST Koblenz auch den im Detail nachgewiesenen Folgebetrug des Mahngerichts AG Mayen (Verfahrensaktenfälschung ‚Meyer‘, Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann) als ‚Wahrheitsbeweis würdigten‘, ist von organisierter Kriminalität auszugehen. Auch unter Mitwirkung niedersächsischer Justiz des Richters Struck und des früheren Präsidenten Große Extermöring des AG Osnabrück sowie des LG Osnabrück Richter Hune mit Leiter Fahnemann, die mit gezielten Falschbeurkundungen (siehe vorherigen blog „AG, LG, ST Osnabrück: Garanten für die Realisierung des Bela Vita/FKH GbR Betrugs“) Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin festschrieben und den Betrug des Mahngerichts AG Mayen schein-legalisierten.

Nach derartiger Würdigung der Betrugskaskade als wahr und Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) und diese ‚Würdiger‘ führten das rheinland-pfälzische und niedersächsische Justizministerium namens ihrer weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften in konzertierter Aktion sukzessive und schleichend einen geheim gehaltenen Umdeutungs-/Reframingprozess. Der erst nach Erhalt, genauer Analyse und Zusammenfügen aller geheim gehaltener unwahrer Akten-Mosaiksteine den von staatlicher Justiz in konzertierter Aktion begangenen Betrug nachweislich ergaben. Tatsächliche Betrugs-Fakten/Betrugs-Realität wurde/n durch Reframing zu wahren Fakten/wahrer Realität. Aus Straftaten/Betrug wurde Wahrheit. Nach gezielt ausgeschlossener Straftatenermittlung dieser/s Straftaten/Betrug durch staatliche Justiz würdigte staatliche Justiz dies/en Straftaten/Betrug als ‚Wahrheitsbeweis‘. Aus Betrügern wurden ehrenwerte Saubermänner. Aus dem unschuldigen Opfer wurde kriminelle Schuldnerin.

Die einzelnen Mosaiksteine (=Betrugselemente) sind so konstruiert, dass diese vom Opfer nicht oder sehr viel später erkannt werden konnten. Ausgeschlossen war, zu aktueller Zeit zudem das staatsanwaltliche Reframing zu erkennen.

Federführend für staatsanwaltliches Reframing zum Schutz der (ganz offenbaren) Ursprungsbetrüger und Betrugsnutznießer FKH GbR war und ist die Staatsanwaltschaft Frankenthal St Baum, Leiter Liebig. – Straftaten der (ganz offenbaren) Ursprungsbetrüger wurden zum Wahrheitsbeweis erhoben, Strafanträge verschleppt, vertuscht, trotz Anmahnung nicht bearbeitet, durch staatsanwaltlich (ST Fr Baum, 29.11.2012) selbst konstruierte Strafanträge gegen eine andere Firma umgedeutet. – Bei zunächst eingestandener Zuständigkeit für Auslandsermittlung (Belgien) wurde diese zum Schein aufgenommen. Vor Beantragung der Auslandsermittlung wurde diese von ST Osnabrück und GST Oldenburg beendet. – Mit 24.09.2012 vorgegebener Unwahrheit ‚ansässig‘ und unter Vorgabe des doppeldeutigen Oberbegriffs ‚Bela Vita, Belgien‘ begründeten diese ST’en nachträglich den 11.07.2011- Stopp der Auslandsermittlung (Belgien)gegen das strafangezeigte nicht-ansässige Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien). Mit ‚ansässig‘ erfolgte bereits nach 11.07.2011 der Austausch des Doppelbegriffs ‚Bela Vita‘ durch ST Osnabrück ST Voß, bestätigte von der GST Oldenburg. Austausch des nicht-existen/nicht ansässigen, aber von FKH GbR zu Betrugszwecken benutzten strafangezeigten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) durch existente/ansässige, nichts mit dem FKH-Betrugssachverhalt zu tun habende, Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Vor allem: ohne dass die Verantwortlichen von Bela Vits (Kinrooi) wussten, für diesen Austausch missbraucht worden zu sein! Aufbauend auf diese ST Os/GST Oldenburg-Betrugsvorbereitung schloss ST Fr ST Baum die Verwendung des von FKH GbR zu Betrugszwecken benutzten und dessen tatsächliche von belgischen Behörden in 2013 festgestellte Nicht-Ansässigkeit/Nicht-Existenz von Bela Vita (Maaseik, Belgien)aus, und damit strafrechtliche Ermittlungen und ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen bei der belgischen Staatsanwaltschaft .

Reframing war damit von GST Oldenburg vollzogen, denn das strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) wurde bereits 18.08.2011 von ST Fr ST Baum gegen die existente, ansässige und unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ausgetauscht. – Mit geheim gehaltener Scheinbegründung der ST Osnabrück (= ST Voß: Doppelermittlung) und Änderung der Ermittlungszuständigkeit wegen ‚Ansässigkeit von Bela Vita, Kinrooi‘ (GST Oldenburg 24.09.2012) tauschten ST Os und GST Oldenburg zunächst den tatsächlichen belgischen Tatort Maaseik gegen nicht existenten belgischen Tatort Kinrooi aus. – den Ausschluss von Auslandsermittlung und Verlagerung der Ermittlungen auf Deutschland nahm ST Frankenthal ST Baum danach im 29.11.2012-Schreiben an ST Aachen vor, als er einen Vertrag Eva Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi, Belgien) unterstellte – Damit beging ST Baum Schuldnernamens-/identitätsumdeutungsbetrug und Vertragsnamens-/identitätsumdeutungsbetrug (=Umdeutung eines nicht abgeschlossenen Vertrages als abgeschlossen): er deutete die im Mahnbescheid ‚Meyer‘ unterstellte Schuldnerin ‚Meyer‘ des unterstellten/nicht abgeschlossenen/nicht existenten Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) um als reale Schuldnerin Hackmann eines von Hackmann abgeschlossenen realen Vertrages Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Er deutete die im Mahnbescheid ‚Meyer unterstellten Vertragspartner des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) um, als handele es sich um Vertragspartner von Bela Vita (Kinrooi).

– Firmennamen/-identitätsumdeutungsbetrug des ST Baum: er deutete ab 18.08.2011 die im Mahnbescheid ‚Meyer genannte und bei der ST Osnabrück strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) 29.11.2012 um in (24.09.12 von GST Ol bestätigt) existente/ansässige Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien). – Doppelter Vertrags-/Urkundenbetrug des ST Baum: Der 29.11.2012 unterstellte Vertrag Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ist tatsächlich der im Mahnbescheid ‚Meyer‘ vorgegebene Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik), der wiederum tatsächlich Vertrags-/Urkundenbetrug der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) ist. ST Baum unterstellt 29.11.2012 dem deutschen callcenter Gangelt, mit Eva Hackmann im Namen von Intercash/Bela Vita (Kinrooi) die Bestellabwicklung (=Vertragsabschluss des 29.11.2012 unterstellten Vertrages Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) vorgenommen zu haben. Durch Vorgabe des deutschen callcenters Gangelt schloss ST Baum Auslandsermittlung in Belgien aus und garantierte Ermittlung in Deutschland, die er mit 29.11.2012-Übernahmeersuchen der ST Aachen übertragen wollte.

– Das Übernahmeersuchen an die ST Aachen begründet ST Baum 29.11.2012 nicht mit von Eva Hackmann angezeigter Straftat, sondern mit von einem unbeteiligten Dritten erhobenem Vorwurf strafbarer Werbung gegen Bela Vita (Kinrooi), von dem er weiß, dass dieser keine Straftat ist und nicht von Eva Hackmann stammte. ST Baum antizipierte somit die Ablehnung des Übernahmeersuchens und die Einstellung des Strafverfahrens gegen unbeteiligte Bela Vita (Kinrooi). Der Leser möge sich klar Machen: ST Baum hat in dem von ST Osnabrück ST Voß übernommenen, von Eva Hackmann angestrengten Strafverfahren sie betreffenden Betrugsfall das Übernahmeersuchen gestellt, ohne die von Eva Hackmann strafangezeigte Straftat zu benennen. Geht ja auch nicht, denn die strafangezeigte Straftat bezog sich auf Bela Vita (Maaseik), mit der Bela Vita (Kinrooi) nichts zu tun hat. – ST Baum täuschte im – vor Eva Hackmann geheim gehaltenen – 29.11.2012-Schreiben die ST Aachen vorsätzlich mit vielzähligen als Wahrheit vorgegebenen scheinlogischen Unwahrheiten, mit denen er Eva Hackmann als die Vertragsperson eines Vertrages mit Bela Vita (Kinrooi) und zudem als Titelschuldnerin (der Titel lautet auf ‚Meyer‘) vorgab und der sich per Haftbefehlsverfahren in der Zwangsvollstreckung befindet. Mit diesen unwahren Vorgaben scheinbestätigte er seine Unwahrheiten und gab der ST Aachen Eva Hackmann damit zudem als uneinsichtige kriminelle Schuldnerin vor.

Vorbemerkungen 2: Nach dem Abschluss der konzertierten gemeinsamer FKH GbR/AG Mayen-Betrugsaktion Dez. 2007 und vom AG und LG Osnabrück nach Übernahme 31.08.2008 als wahr erreichtem, bestätigtem und realisiertem Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann schlossen sämtliche Beteiligten rheinland-pfälzischer und niedersächsischer Justiz die Möglichkeit der Aufdeckung des in Belgien verübten FKH GbR-Ursprungsbetrugs des Vertrages ‚Meyer‘ mit der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) aus. Sie scheinargumentierten, dass mit erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann die ‚Klärung materiell rechtlicher Forderungen (‚Meyer‘)‘, genauer: die Klärung der diesen Forderungen zugrundeliegenden FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Betrugskaskade, ausgeschlossen ist. Genauer: Die gesamte staatliche Justiz praktizierte den Ausschluss der Klärung des von FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Belgien auf den Namen ‚Meyer‘ verübte Vertrags-/Urkundenbetrug und garantierte/erklärte diesen Betrug als Wahrheit. Ausschluss auch des in der Folge in Deutschland von FKH GbR/RA Wehnert verübten Mahnantragsbetrugs ‚Meyer‘ und damit mit erreichtem Mahnverfahren ‚Meyer’den Ausschluss der Klärung und Rücknahme des in der entscheidenden weiteren Folge vom AG Mayen durch Fehladressierung und in Auftrag gegebener Fehlzustellung erfolgten Zustellungsbetrugs, wodurch AG Mayen aus Mahnverfahren ‚Meyer‘ das Mahnverfahren Hackmann machte. Nach bestätigten Erhalt der wegen Fehlzustellung ‚Meyer‘ von Eva Hackmann an AG Mayen zurückgesandten-Bescheide ‚Meyer‘ vom AG Mayen zeitgleich vorgenommene Vernichtung der Rücksendungen mit gegenteilig dokumentierter erfolgter Zustellung an Hackmann. Desweiteren Ausschluss des in der weiteren Folge vom AG Mayen begangenem und vor Eva Hackmann geheim gehaltenem weiterem Verfahrensaktenbetrug/-fälschung, mit dem AG Mayen durch Schuldnernamensumdeutungsbetrug Eva Hackmann (vorgenommen vom AG Mayen Goergen über eine andere Person zugewiesener Unterstellungen ohne deren Wissen) als ‚Meyer‘ festschrieb und die Möglichkeit zivilprozesslicher Klärung ausschloss.

Dieser Betrug wurde erst möglich und ist nur mit langfristig angelegter Betrugsabsicht zu begründen durch staatliche Aufhebung der ‚amtlichen Zustellung‘ (=Aushändigung gerichtlicher Schreiben nur gegen Vorlage des Personalausweises). Und auch nur in Verbindung mit privaten, dem Zustellenden nicht genanntem, Zustellunternehmen, die auch amtliche Post nicht an die adressierte Person aushändigten, sondern nur an die Adresse zustellten ohne Namensüberprüfung, und die Möglichkeit der Rücksendung/Reklamation ausschlossen.

Ausführungen:keit staatsanwaltlicher Klärung des in Belgien von FKH GbR verübten Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) schloss die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST’e Baum, Wisser, Frau Herrmann konsequent aus. Diese Staatsanwaltschaft agierte durch gezieltes Verschleppen, Vertuschen, Umdeuten/Reframen, Geheimhalten wie ein Schutzschirm/wie eine Wagenburg. Mit dem Ergebnis, dass diese durch vorgenommene Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaften Osnabrück und die Staatsanwaltschaft Aachen (auch ST/GSt Koblenz, die mit Nicht-Klärung den Folgebetrug (=nachgewiesene Verfahrensaktenfälschung; =Schuldnernamenumdeutungsbetrugs von Meyer auf Hackmann) des AG Mayen zum Wahrheitsbeweis hochstilisierten) die Möglichkeit der Aufdeckung des FKH GbR-Betrugs ausschlossen und die Nutznießung des Betrugs durch FKH GbR garantierten.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum vorenthielt in dem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen gezielt den in Belgien verübten Betrug mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) und weiteren Betrug, mit dem staatliche Justiz diesen Maaseik-Betrug deckten. Und das die dafür Verantwortlichen und Nutznießer wegen der Auslandsstraftat angezeigte worden waren. ST Baum deckte den Betrug gezielt 29.11.2012 durch Firmenidentitätsbetrug/Firmennamenumdeutungsbetrug. ST Baum ersetzte das von FKH GbR für den Betrug benutzte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen durch das nichts mit dem Betrug zu tun habende existente/ansässige Bela Vita (Kinrooi). ST Baum setzte das nicht existente FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) dem existenten Unternehmen Bela Vita (Kinrooi) gleich. Mit diesem Betrug des ST Baum in Verbindung mit von ihm beantragtem Übernahmeersuchen führte er die Staatsanwaltschaft Aachen auf eine falsche Ermittlungsfährte. Mit dieser Betrugsbegründung, dass es sich bei der von Baum vorgegebenen Bela Vita (Kinrooi) um die im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Bela Vita (Maaseik) handeln soll, erreichte er bereits bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voss, damaliger Leiter Heuer und der GST Oldenburg Röhl, jetziger Leiter Heuer die Einstellung der Auslandsermittlungen gegen die tatsächlich Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik) (=FKH GbR) in Belgien. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum schloss mit gezielter, vor Eva Hackmann geheim gehaltener, Einflussnahme auf ST Osnabrück, GST Oldenburg und ST Aachen die Aufdeckung des ursächlichen/ursprünglichen in Belgien verübten Betrugs von FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) ebenso aus, wie in Belgien vorzunehmende strafrechtliche Ermittlung der Verantwortlichen und deren Sanktionierung. Sowie die Rücknahme und Rückabwicklung der in Deutschland begangenen Folgestraftaten Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann.

Weitere detaillierte Ausführungen:ug ist im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben der ST Fr St Baum an die ST Aachen nachzuvollziehen. Auch im zweiten 29.11.2012-Schreiben der ST Fr St Baum an Eva Hackmann, ohne die ST Aachen-Mitteilungen, gab Baum in Täuschungsabsicht nur die Firmenbezeichnung Bela Vita an. Siehe PDF Datei. ST Baum nannte damit das für den FKH GbR-Ursprungsbetrug verwandte/relevante im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte nicht existente/ansässige FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) nicht. Stattdessen benutzte er im Austausch das derzeit existente Unternehmen Bela Vita (Kinrooi), das nichts mit dem FKH GbR-Ursprungsbetrug zu tun hatte. ST Baum unterstellte die Bestellpraxis über das callcenter Gangelt dieser namensgleichen anderen existenten Firma Bela Vita (Kinrooi) als von mir angezeigte Straftat, die tatsächlich von mir nicht strafangezeigt wurde, tatsächlich 29.11.2012 von einem unbeteiligten Dritten geäußerter Verdacht war und keine strafrechtliche Relevanz hat. Mit seiner Straftat Firmennamenumdeutungsbetrug ersetzte Baum das im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte zu keiner Zeit existente Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). ST Baum antizipierte die Ablehnung des Übernahmeersuchen, wie 04.01.2013 ST Aachen geschehen, bezogen auf dass unbeteiligte existente Bela Vita (Kinrooi). Zu dem Zweck, diese Ablehnung von Ermittlung dann auf das Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) zu übertragen. Genauer: um mit erreichtem Manipulationsergebnis dann den FKH GbR-Ursprungsbetrug als nicht begangen umzudeuten/zu kaschieren.

Nach vor Eva Hackmann geheim gehaltenem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal St Baum an die ST Aachen richtet sich das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von ‚Bela Vita aus Belgien‘. Diese verkürzte oberbegriffliche Angabe eines belgischen Firmennamens impliziert Doppelbedeutung, und allein damit ist bereits der entscheidende Betrug des St Baum begründt. Denn diese Angabe impliziert das im Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik) und die derzeit existente unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi). Baum nannte in beiden 29.11.2012-Schreiben das im Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik) mit keinem Wort. Ausschließlich um dieses Betrugs-/Scheinunternehmen geht es!! Die Benutzung zweier auf denselben Tag 29.11.2012 datierter Schreiben war Teil des Baum-Betrugs. Baum beging mit dem 29.11.2012-Schreiben an Eva Hackmann Suggestionsbetrug, da er nur den Oberbegriff Bela Vita benutzte. Er suggerierte Eva Hackmann die Benutzung von Bela Vita (3680 Maaseik), wovon sie in Unkenntnis des zweiten 29.11.2012-Schreibens anfänglich auch ausging. Baum benutzte 29.11.2021 an ST Aachen zwar auch den Oberbegriff Bela Vita, aber nur in Verbindung mit Bela Vita (Kinrooi). Er nannte Bela Vita (3680 Maaseik) nicht. Tatsächlich geht es aber ausschließlich um das FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik), das nichts, aber auch gar nichts, mit Bela Vita (Kinrooi) zu tun hat. Damit beging Baum Firmenidentitätsbetrug/-namenundeutungsbetrug. Die Betrugsnachweis konnte ich erst führen, als ich nach ca. sechsmal !! bei der Präsidentin der ST Aachen beantragter Abschrift des an die ST Aachen gerichteten 29.11.2012-Schreiben am 17.04.2013 beide Schreiben erhielt. Der Präsidentin ST Aachen war über beide Schreiben der Suggestionsbetrug und Firmenidentitätsbetrug bekannt, aber sie benutzte die Betrugsvorgaben als wahr. Baum täuschte 29.11.2012 die ST Aachen durch Vorgabe eines falschen Erkenntnisweges, denn es geht ausschließlich um das im Mahnantrag ‚Meyer‘ und Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien).

St Fr Baum unterschlug in dem Übernahmeersuchen, dass es sich um Ursprungsforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag mit ‚Meyer‘ handelt, um einen Mahnantrag ‚Meyer‘, um Mahnbescheid ‚Meyer‘ und -verfahren ‚Meyer‘. Also um eine Schuldnerin ‚Meyer‘ unter der (für späteren AG Mayen-Betrug) vorgegebenen Adresse von Eva Hackmann. Wenn das Vertragsdokument, und Baum unterschlug anzugeben: mit Unterschrift ‚Meyer‘ und Unterschrift eines Vertreters von Bela Vita (Maaseik), von FKH GbR nicht mehr vorgelegt wurde, dann deshalb nicht, weil es diese ‚Meyer‘ unter der Anschrift von Eva Hackmann zu keiner Zeit gab, weil das von FKH GbR benutzte Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte und zu keiner Zeit ansässig war, und deshalb kein Vertrag ‚Meyer‘ abgeschlossen werden konnte und wurde und somit nicht existiert.

Als St Fr St Baum am 29.11.2012 vorgab, dass die ST Frankenthal nach einem Vertragsdokument mit Unterschrift Eva Hackmann suchte (siehe auch Schreiben der ST Frankenthal 15.04.2009), war das bereits Betrug. Denn das von FKH GbR/RA Wehnert im Mahnantrag ‚Meyer‘ als wahr/ benutzt/existent vorgegebene gesuchte Vertragsdokument trüge, wenn es denn existierte, die Unterschrift ‚Meyer‘ und die Unterschrift des Ursprungsgläubigers Bela Vita (=Maaseik). Die Aussage der St Fr St Baum ist somit nicht Unsinn eines hirnkranken Blödi, sondern ponerologem kriminellem Geist entsprungener Mehrfachbetrug des St Baum.

(1) Denn die Nachweise des belgischen Bürgermeisters von Maaseik (04.02.2013) und des belgischen Handelsgerichts belegen, dass die von FKH GbR/RA Wehnert benutzte Firma Bela Vita(Maaseik) zu keiner Zeit existierte, somit Scheinunternehmen von FKH GbR war/ist, es deshalb keinen Vertrag ‚Meyer‘ mit einer Unterschrift eines Bela Vita(Masseik)-Vertreters geben kann. (2) Mit ‚Suche nach einem Vertrag Hackmann‘ unterstellte/suggerierte Baum die Existenz eines derartigen Vertrages. Nach den FKH Vorgaben ‚Meyer‘ kann es keinen auf den Namen Eva Hackmann unterschriebenen Vertrag geben, auch keine Unterschrift eines Bela Vita(Masseik)-Vertreters. Eine erfolgreiche Suche nach einem Vertrag Eva Hackmann war von vornherein ausgeschlossen. Und ST Fr Baum suggerierte 29.11.2012 der ST Aachen, dass er derartigen Vertrag als Beweis für den Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in verschiedenen Durchsuchungsmaßnahmen bei FKH GbR, genauer: bei den Initiatoren des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik), nicht gefunden habe. Nicht gefundener Vertrag Hackmann ist von Baum der ST Aachen mitgeteilter Schein-Beweis für scheinbar unberechtigten Vorwurf dieses Betrugs. Und, da nicht widersprochen, als Beweis akzeptiert. So kann nur ein krimineller Geist, ein Verbrecher nach § 12 StGB argumentieren, dessen Aufgabe er darin sieht, die Betrüger zu decken! Baum schreibt, dass die Bela Vita-Forderungen tituliert wurden. Genauer und richtig: Grundlage für Titulierung war Bela Vita (Maaseik), nicht Bela Vita (Kinrooi). Baum unterschlägt gezielt, dass die Titulierung des Vollstreckungsbescheids auf ‚Meyer‘ lautet, nicht auf Hackmann. Und dass dieser V.bescheid ‚Meyer‘ auf Betrug der FKH mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik), auf FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ und somit einem nichtigen Mahnverfahren ‚Meyer‘ beruht, aber nicht auf Wahrheit und nicht auf den Namen des von Baum gesuchten Vertragsdokuments Hackmann. Jeder Student im ersten Semester Jura-Studium weiß, dass der Bela Vita-Gläubiger (aber Maaseik, nicht Kinrooi) bzw. FKH-Gläubiger zum Beweis seiner Forderungen den Vertrag mit ‚Meyer‘ nachweisen muss. Insbesondere auch den Nachweis zu erbringen hat, dass Eva Hackmann die Unterschrift auf dem nicht existenten Vertrag fingierte/fälschte, wie ST Fr Baum mit seinen Aussagen unterstellte. (3) Mit dem verkürzten oberbegrifflichen doppeldeutigen Firmennamen Bela Vita tauschte ST Baum Firmennamen/-identitäten aus. Er nannte 29.11.2012 nicht die von belgischen Institutionen als zu keiner Zeit existent/ansässig nachgewiesene benutzte Scheinfirma Bela Vita (Maaseik), um die es ausschließlich in dieser Betrugsangelegenheit geht, sondern die derzeit existente Firma Bela Vita (Konrooi), die zu keiner Zeit beteiligt war. Die ST Fr Baum tauschte gegenüber der ST Aachen in vorsätzlicher Täuschungsabsicht 29.11.2012 die für den Betrug benutzte und im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte nicht existente Scheinfirma Bela Vita (Maaseik) aus gegen die existente vollkommen unbeteiligte Firma Bela Vita (Konrooi). Feststellung/Nachweis: Im Mahn-/Vollstreckungsbescheid nannte FKH GbR/RA Wehnert als Ursprungsgläubiger Bela Vita (Maaseik). Dieser von FKH GbR/RA Wehnert benutzte und als existent vorgegebene Gläubiger existierte nachweislich des belgischen Bürgermeisters 04.02.2013 und des belgischen Handelsgerichts zu keiner Zeit. St Baum täuschte in diesem Wissen durch Gläubigergleichsetzung mit Bela Vita (Kinrooi) die ST Aachen vorsätzlich, um dieser einen falschen Erkenntnisweg vorzugeben und diese auf eine falsche Ermittlungsspur zu locken.

ST Fr Baum schreibt, dass ST Fr Baum gegen FKH GbR und UGV Inkasso RA Wehnert ein Großverfahren führt. Darin ausgeschlossen sind die Eva Hackmann betreffenden Betrugsgegenstände, die ST Baum bisher so gezielt und konsequent vertuschte. Von St Baum tatsächlich 10.05.2013 in 5513 Js 7355/09 nicht aufgenommen wurden seine 29.11.2012 der ST Aachen mitgeteilten Vertuschungen, also die von FKH-Verantwortlichen begangenen Straftaten mit dem hierfür benutzten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik). In dem er schreibt ‚etwaige Straftaten von Bela Vita bilden nicht Gegenstand des Großverfahrens (gegen FKH GbR und UGV Inkasso RA Wehnert), da eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Frankenthal nicht begründet ist‘, bestätigt er die 15.04.2009-Aussage der ST Frankenthal ST Wisser, dass die Zuständigkeit für im Ausland/in Belgien verübte Straftat Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) bei der ST Osnabrück liegt. Mit Firmennamens-/Firmenidentitätsumdeutungsbetrug von benutzter nicht existent/nicht ansässiger B.V.(Maaseik) auf existenter/ansässiger unbeteiligte B.V.(Kinrooi) verlagerte Baum den Tatort nach Deutschland (29.11.2012) und nahm damit der ST Osnabrück die wegen Bela Vita (Maaseik) begonnene Auslandsermittlung weg. Er bezog sich auf die Aussage der GST Oldenburg 24.09.2012, nach der bei ansässigen ausländischen Firmen die Staatsanwaltschaft am Sitz des UGV-Inkasso-Unternehmens RA Wehnert zuständig ist. Mit diesem Betrug mit ‚ansässig‘ schlossen GST Oldenburg und Frankenthal Auslandsermittlungen in Belgien aus, riss ST Baum die Ermittlungen an sich.

Frau Seelinger bestätigte, dass 18.08.2011 die St Frankenthal ST Baum gegen die Verantwortlichen der im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannten Firma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) Ermittlungen aufgenommen hat. Mit Nennung des AZ 5091 UJs 21612/11 im 29.11.2012-Schreibens gab ST Frankenthal ST Baum der ST Aachen Zuständigkeit für die Bearbeitung des Strafverfahrens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) vor.

Der Psychotrick/die Täuschung der St Frankenthal ST Baum bestand darin, dass Baum unter dem AZ 5091 UJs 21612/11 mit dem Oberbegriff ‚Bela Vita‘ agierte und Zuständigkeit für ein Strafverfahren gegen Bela Vita in Belgien vorgab. Und damit Eva Hackmann suggerierte, die St Fr ST Baum würde damit das strafangezeigte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) meinen. Tatsächlich schloss St Fr ST Baum die Benutzung meiner/dieser bei der ST Osnabrück gestellten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) aus. FKH GbR/RA Wehnert gaben im Mahnantrag ‚Meyer dem Mahngericht AG Mayen die Benutzung dieses Vertragsbetrugs vor. Der Betrug wurde im Mahnbescheid/Mahnverfahren ‚Meyer‘ (2007) benutzt. Nun bezog Baum im 5091 UJs 21612/11-Verfahren meine Strafanzeige nicht auf/gegen die Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens. Die vom rheinland-pfälzischen Justizminister weisungsabhängige Staatsanwaltschaft Frankenthal in Person des ST Baum eliminierte nach Firmenumdeutungsbetrug die strafangezeigte Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Zunächst vertuschte und verschleppte Baum seinen Betrug durch Untätigkeit und wartete bis 29.11.2012 ab, ob Eva Hackmann den Betrug entdeckt. Hat sie nicht. Daher gab er 29.11.2012 der ST Achen, von Eva Hackmann nicht widersprochen, Zuständigkeit für die existente, ansässige, unbeteiligte, von Eva Hackmann nicht strafangezeigte, Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien) vor. Baum deutete in seinem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Übernahmeersuchen an die ST Aachen die ursprüngliche Strafanzeige (Bela Vita, Maaseik) von Eva Hackmann derart um, als habe sie Bela Vita (Kinrooi) strafangezeigt. ST Baum gab der ST Aachen 29.11.2012 Übernahmeersuchen den Verdacht eines unbeteiligten Dritten als von Eva Hackmann angezeigte Straftat vor, die tatsächlich keine ist. Die St Fr ST Baum führte also mit Einrichtung des AZ 5091 UJs 21612/11 ein im Geheimen umgedeutetes Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der belgische Firma Bela Vita (Kinrooi), wie Baum in dem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Schreiben 29.11.2012 der St Aachen mitteilte. Und beließ Eva Hackmann in dem Glauben, die St Fr ST Baum würde ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) führen.

Die Straftat des Baum manifestiert sich auch darin, dass ST Baum im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen einen Vertrag der Anzeigerin Eva Hackmann mit Bela Vita unterstellte. Baum benutzte nicht das im Mahnantrag ‚Meyer‘ von FKH GbR/RA Wehnert benutzte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Er tauschte in vorsätzlicher Täuschungsabsicht nachfolgend das oberbegrifflich richtige Bela Vita durch das ganz andere unbeteiligte existente/ansässige Unternehmen als Bela Vita (Kinrooi) aus.

Mit Datum 15.04.2009 gab die ST Frankenthal ST Wisser für die im Ausland/Belgien von Bela Vita (Maaseik) verübte Straftat wegen Vertragsbetrug ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) die ST Osnabrück als zuständig vor. Der ST Osnabrück wurde nach dem 11.07.2011 die Auslands-Ermittlung gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) entzogen, begründet mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘. Natürlich hat mir die ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, eine ganz andere Begründung für die Abgabe/Einstellung des Verfahrens genannt, nämlich Doppelermittlung. Erst 24.09.2012 verwies die GST Oldenburg auf ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und begründete damit den Wechsel der staatsanwaltlichen Zuständigkeit von ST Osnabrück auf ST Frankenthal. Man beachte: unmittelbar vor dem 29.11.2012.

Exkurs Anfang: Auf der Grundlage der Angaben/Benutzung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ stellte ich gegen die Verantwortlichen der genannten belgischen Firma Bela Vita (3680 Maaseik) und gegen FKH GbR mehrfach Strafantrag. Auch wenn ich in dem Strafantrag nur Bela Vita verwandte, bezog sich dieser verkürzte Firmenname ausschließlich auf Bela Vita (3680 Maaseik). Wegen des Tatortes Belgien wurde nach Auskunft 15.04.2009 der ST Frankenthal St Wisser der strafangezeigte in Belgien, genauer: Maaseik, durchgeführte Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem nur unter Postfachanschrift geführten, tatsächlich in Belgien nicht existenten und nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) von der Staatsanwaltschaft Osnabrück unter der Firmenbezeichnung Bela Vita begonnen und bis zur FKH GbR-Befragung des Geschäftsführers Werner Jentzer geführt.

Bereits zu dem Zeitpunkt führte Voß die Auslandsermittlung. Aber nicht unter der vollständigen eindeutigen Bezeichnung Bela Vita (3680 Maaseik), wie in dem AG Mayen-Mahnbescheid 2007 angegeben, sondern unter dem doppeldeutigen Begriff Bela Vita. Dieser impliziert den belgischen Firmennamen Bela Vita (Kinrooi). Nach 7.7.2011 -Befragung des FKH GbR-Werner Jentzer erfolgten, vor Eva Hackmann geheim gehalten, sukzessive Firmennamen-, Schuldnernamen- und Strafanzeigenumdeutung. Initiiert von der ST Osnabrück und der GST Oldenburg sowie umgesetzte durch ST Frankenthal, die mit diesen Straftaten im Amt die ST Aachen täuschten.

Für Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voß bestand nach und in Folge der Jentzer-Befragung nach dem 11.07.2011 keine Auslandszuständigkeit mehr für Bela Vita (Maaseik). Die Fortsetzung des Strafverfahren/Auslandsermittlungsverfahren (=Beantragung eines Übernahmeersuchens in Belgien) gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) schloss unmittelbar nach Erhalt der FKH GbR/Jentzer-Antwort diese ST Osnabrück ST Voß aus durch Verwendung des ausgetauschten Firmennamens Bela Vita (Kinrooi). Obwohl Jentzer selber Bela Vita (Kinrooi) ausschloss, da er 7.7.11 das Aktenzeichen des benutzten nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) angab, das FKH GbR/Jentzer im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte und AG Mayen im Mahnbescheid Meyer 2007 übernahm. ST Voß erhielt den Vertrag ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) 11.07.2011) nicht. Mit seinen Angaben bestätigte FKH/Jentzer den Tatort Bela Vita (Maaseik, Belgien), den die ST’en Osnabrück, Oldenburg und Frankenthal ausgetauscht der ST Aachen 29.11.2012 als Bela Vita (Kinrooi) vorgaben. Daher ist wegen des Tatortes Maaseik die belgische Staatsanwaltschaft zuständig.

Gegenüber Eva Hackmann begründete ST Osnabrück ST Voß in 2007 die Abgabe der Auslandsermittlungen zunächst mit Doppelermittlung. Um diese Schein-Begründung zu legitimieren, verwies die ST Osnabrück ST Voß auf die für Auslandsstraftaten tatsächlich nicht zuständige ST Frankenthal ST Baum, die nach 11.07.2011 unter vorgegebener Zuständigkeit die Ermittlungen gegen ‚Bela Vita (Belgien)‘ führt (18.08.2011 unter Az. 5091 UJs 21612/11). Welches Bela Vita? Bereits nach Erhalt des Jentzer-Schreibens11.07.2011 war es nicht mehr Bela Vita (Maaseik, Belgien), sondern geheim gehalten/nicht genannt Bela Vita (Kinrooi). ST Osnabrück und GST Oldenburg (24.09.12 mit ‚ansässig‘) übertrugen ab 11.07.2011 die Zuständigkeit für Auslandsermittlungen der ST Frankenthal ST Baum. ST Baum täuschte die Staatsanwaltschaft Aachen 29.11.2012 mit dem von ihm geheim gehaltenen als wahr vorgegebenem Firmennamenumdeutungsbetrug: Bela Vita (Kinrooi), Schuldnernamenumdeutungsbetrug: Eva Hackmann und Strafanzeigenumdeutungsbetrug: Verdacht eines Dritten (29.11.2012 Schreiben an Aachen), der von ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl 24.09.2012 mit vorbereitet wurde. Damit schlossen diese ST’en ein zu stellendes Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft durch die ST Osnabrück ST Voß aus. Voß begründete 30.11.2011 gegenüber Eva Hackmann die Abgabe des Verfahrens an die ST Frankenthal mit Doppelermittlung, ohne zum einen den Ausschluss/Stopp staatsanwaltlicher Ermittlung gegen Bela Vita (Maaseik, Belgien) zu nennen, ohne zum andern die Eliminierung/Nichtberücksichtigung der erfolgten Maaseik-Ermittlung in Verbindung mit Neubeginn (08.11.2011 Az 5091 UJs 21612/11 der Ermittlungen auf den umgedeuteten Firmennamen Bela Vita (Kinrooi) und der weiteren vorgenannten Umdeutungsstraftaten in ‚Zuständigkeit‘ der ST Frankenthal ST Baum in Deutschland zu nennen.

Dieses ‚Ansichreißen‘ der Zuständigkeit hatte den Betrugssinn, das erreichte ST Os-Ermittlungsergebnis, dass die FKH GbR-Verantwortlichen der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik) 11.07.2011 keinen Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) vorlegten, zu vertuschen und zu eliminieren. Teil der Vertuschung/Eleminierung war, dass St Voß die Eva Hackmann zugesagte Zusendung seines 11.07.2011-Ermittlungsergebnis an die ST Frankenthal tatsächlich nicht vornahm. Nicht erfolgten Eingang bestätigte mehrfach die Sekretärin der ST Fr. Die Zusendung erfolgte erst, nachdem ich mehrfach die ST Os massiv aufforderte, diese Zusendung vorzunehmen. Am 21.03.2012 bestätigte die ST Osnabrück, dass das unter NZS 1100 Js 52037/10 geführte Verfahren gegen Bela Vita (Maaseik) an die ST Fr abgegeben wurde. Aber unter AZ. 5513 Js 22530/10 abgelegt wurde (Strafverfahren gegen FKH GbR; die von St Baum eingegrenzten Verfahrenspunkte schlossen den Bela Vita (Maaseik)-Betrug aus), das keinen Bezug zum Bela Vita-Verfahren hat. Das ist Betrug der ST Frankenthal. Damit ist ausgeschlossen, dass in dem unter deutscher Zuständigkeit geführte Bela Vita-Nachfolgeverfahren (18.08.2011 Az. 5091 UJs 21612/11) keinen Hinweis auf das bereits zuvor geführte und von ST Osnabrück 11.07.2011 beendete Auslandsstrafverfahren (NZS 1100 Js 52037/10) gegen Bela Vita (Maaseik , Belgien) enthält. Insbesondere nicht die von Voß genannte Begründung ‚Doppelermittlung‘ für den Wechsel der Zuständigkeit enthält. So unterstellte ST Fr ST Baum einen nach 11.07.2011 vollkommen neu gestellten Strafantrag von Eva Hackmann gegen Bela Vita (Kinrooi), der ab 18.08.2011 geheim gehalten/nicht erkennbar gehalten unter anderem Firmennamen Bela Vita (Kinrooi) geführt wurde.

Die Ermittlungen der ST Fr (siehe 29.11.2012-Schreiben des Baum an die ST Aachen) waren daher keine Fortsetzung der ST Osnabrück-Auslandsermittlungen (NZS 1100 Js 52037/10) in Hinblick auf die strafangezeigten Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik). Nach ausgeschlossener Zuordnung dieses Vorgangs in die neue Akte (18.08.2011 Az. 5091 UJs 21612/11), und das ist gleichbedeutend mit Nicht-Verwendung/Eleminierung/Ausschluss dieses Vorgangs und des benutzten Firmennamens Bela Vita (Maaseik), bezog sich St Baum auf von ihm vorgenommenen Bela Vita-Firmennamen-Austausch, nämlich Bela Vita (Kinrooi), und beging damit Firmennamen/-identitätsbetrug. Und Bela Vita-Strafanzeigen-Austausch. Dieser Betrug war erstmals im 29.11.2012-Schreiben, vor Eva Hackmann geheim gehalten, an die ST Aachen erkennbar.

Die Generalstaatsanwaltschaft GST Oldenburg begründete/bestätigte/legitimierte 24.09.2012 die von ST Os ST Voß abgegebene, tatsächlich nach dem 11.07.2011 mit unwahrer Schein-Begründung ‚Doppelermittlung‘ entzogene, Ermittlungszuständigkeit mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘. Nach dieser GST soll bei im Ausland ansässigen Firmen die ST zuständig sein, bei der das die Forderung einziehende Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Die GST Oldenburg bestätigte mit dieser nachgereichten Begründung, dass ST Osnabrück ST Voß tatsächlich wegen Existenz/Ansässigkeit der Firma Bela Vita die Zuständigkeit der ST Frankenthal ST Baum übertrug.

Und Baum schloss im 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen Auslandsermittlung aus.

Indem auch die GST Oldenburg nur den Oberbegriff einer im Ausland ansässigen Firma ‚Bela Vita‘ verwandte, bereitete diese in offenbarer Absprache mit ST Frankenthal den Ausstauch der Firmennamen/-identitäten und die zugeordneten Straftataten vor. Den Firmennamen/-identitätsbetrug und damit einhergehenden Straftatenbetrug durch Umdeutung/Reframing begingen somit bereits die ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, und die GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, als diese unter Verwendung des Firmen-Oberbegriffs ‚Bela Vita‘ das strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) gegen die existente/ansässige, aber unbeteiligte, Firma Bela Vita (Kinrooi) austauschten — natürlich vor Eva Hackmann geheim gehalten — , mit dieser Begründung die Abgabe der ST Os-Zuständigkeit bestätigten und an ST Fr übertrugen, begonnene ST Os-Auslandsermittlungen gegen Bela Vita (Maaseik) einstellten und ST Fr ST Ermittlungszuständigkeit für die ansässige Firma Bela Vita (Kinrooi) übertrugen, die an dem benutzten Vertragsbetrug nicht beteiligt waren — und damit Firmenidentitätsbetrug vorgaben. Den ST Os und GST Oldenburg-Firmenidentitätsbetrug Bela Vita (Kinrooi) übernahm ST Baum als wahr und verwandte diesen im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen. Und begründete dieser unter Benutzung der Vorgabe der 24.09.2012 von GST Oldenburg genannten ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘, als auch er Bela Vita (Kinrooi) als die in Belgien existente und ansässige Firma mitteilte. Auch, dass der von einem Dritten geäußerte Verdacht ‚unlauterer Werbung von B.V.(Kinrooi), der in keinem Zusammenhang zu Eva Hackmann steht, Baum mit derartigem Blödsinn ein Strafverfahren gegen Bela Vita (Konrooi) und sein Übernahmeersuchen begründet.

Fazit: ST Osnabrück mit ST Voß damaliger Leiter Heuer, die GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, ST Frankenthal St Baum, Leiter Liebig begingen vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Firmennamenidentitätsbetrug/Firmennamenumdeutungsbetrug und Strafanzeigenumdeutungsbetrug. Diese deckten damit die Verantwortlichen– ganz offenbar FKG-Jentzer — des existenten und nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien), beließen damit deren mit Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) begangenen Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) unaufgeklärt/ unentdeckt. Damit garantierten diese Verbrecher nach § 12 StGB der FKH GbR die Nutznießung aus dem Betrug durch Verfolgung/Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann.

Bereits die Staatsanwaltschaft Osnabrück ab 11.07.2011, bestätigt von GST Oldenburg 24.09.2012, unterstellten mit dem Doppel-/Oberbegriff ‚Bela Vita‘ eine im Ausland ansässige Firma. In dem Wissen, dass das strafangezeigte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) in Belgien nicht existent und nicht ansässig war. Vorgabe und Anwendung von ‚ansässig‘ als Schein-Begründung für Zuständigkeitswechsel erfolgte ausschließlich deshalb, um damit das erreichte Gesamtbetrugsergebnis (=Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann) von ST Aachen (Täuschung durch Schreiben der ST Fr ST Baum vom 29.11.2012) festschreiben zu lassen. In vorsätzlicher Täuschungsabsicht von der Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum im 29.11.2012-Schreiben realisiert, als diese den Austausch des mit nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und ausgedachter Schuldnerin ‚Meyer‘ durchgeführten FKH GbR-Betrugs durch weitere Betrugskaskade des Baum auf ansässige Bela Vita (Kinrooi) und existente Hackmann vornahm. Zunächst, um damit die Beendigung der ST Osnabrück ST Voss-Auslandsermittlungen im Zusammenhang mit Bela Vita (Maaseik) zu begründen. Genauer: nach dem 11.07.2011 das Stellen eines Übernahmeersuchens an die Staatsanwaltschaft in Belgien auszuschließen. Das war gezielt von ST Osnabrück Voss, damaliger Leiter Heuer und GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, mit ponerologer Hinterlist ausgeschlossene Möglichkeit der Aufdeckung der in Belgien mit nicht existentem/nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) verübten Ursprungsstraftat Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita ( Maaseik). Genauer: Ausschluss der Möglichkeit, den/die dafür Verantwortlichen FKH GbR diese Straftat nachzuweisen.

Nochmals: es geht um das von Eva Hackmann strafangezeigte, im Mahnverfahren ‚Meyer‘ bzw. Rechtsstreit ‚Meyer/FKH GbR von FKH GbR/RA Wehnert für banden- und gewerbsmäßigen Betrug benutzte, Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Dieses war unter Postfachanschrift von FKH GbR geführtes nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen. Dessen Verantwortliche für den Vertragsbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien), die Existenz des Vertrag ‚Meyer‘ selbst, die Unterstellung der Unterschriftenfälschung von ‚Meyer‘ auf Hackmann, sowie damit verbunden Nicht-Existenz und Nicht-Ansässigkeit von Bela Vita (Maaseik, Belgien) sollte über ein Ermittlungsersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft in einem belgischen Strafverfahren ermittelt/geklärt werden. Bereits die ST Osnabrück und GST Oldenburg verwandten den Firmen-Oberbegriff Bela Vita. In Kenntnis (Mahnbescheid ‚Meyer‘ 2007 und 7.7.11-Antwort von FKH/Jentzer) des Namens der wahren strafangezeigte Bela Vita (Maaseik) schufen sich diese die Option der doppeldeutigen Verwendung. Beide ST’en suggerierten Eva Hackmann, als handele es sich um Bela Vita (Maaseik). Tatsächlich hat bereits die ST Osnabrück durch anfänglich zugesagte, aber nicht vorgenommene, Zusendung der Bela Vita (Maaseik) Ermittlungsunterlagen (11.07.2011; NZS 1100 Js 52037/10 ) an die ST Frankenthal, und danach die ST Fr durch Falschzuordnung unter ein anderes AZ, die Nachvollziehbarkeit des von Eva Hackmann gestellten Strafantrags gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik) im neuen Bela Vita Verfahren AZ 5091 UJs 21612/11 ausgeschlossen/eleminiert/gestrichen. Diese/r von der GST Oldenburg 24.09.2012 vorgegebene/vorbereitete/bestätigte Ausschluss/Eliminierung/Streichung der ST Voß-Ermittlungen bedeutet Nicht-Verwendung des B.V.(Maaseik)-Strafantrags im eingeleiteten Großverfahren gegen FKH GbR, gleichzeitig die Verwendung des 29.11.2012-ST Aachen-Täuschungsergebnisses. Damit hielten diese Staatsanwaltschaften die FKH-Betrüger sakrosankt. Von ST Baum, unter weiterer Geheimhaltung des 29.11.2012-ST Aachen-Täuschungsergebnisses, in einem zu diesem Zweck an Eva Hackmann gerichteten zweiten inhaltlich anderen 29.11.2012-Schreiben fortgesetzt, erfolgte unter weiterer Verwendung des Oberbegriffs ‚Bela Vita‘ der nicht erkennbare Betrug/Austausch von nicht ansässiger Bela Vita (Maaseik) ‚existente/ansässige‘, aber unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi). Da nicht widersprochen, von Eva Hackmann akzeptiert.

Damit begingen diese ST’en Firmennamenumdeutungsbetrug, Schuldnernamenumdeutungsbetrug in Verbindung mit Strafanzeigenumdeutungsbetrug.

Diese ST’en wussten aus meinen Schriftsätzen, dass ich ausschließlich die Verantwortlichen des nicht-existenten/nicht-ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) strafangezeigt habe. Von mir nicht strafangezeigt waren die Verantwortlichen von Bela Vita (Kinrooi), die GST Oldenburg St Röhl, Leiter Heuer als Bela Vita vorgab und ST Fr St Baum, Leiter Liebig 29.11.2012 als ansässige belgische Firm Bela Vita (Kinrooi) nannte, zu der zu keinem Zeitpunkt irgendeine Beziehung bestand . Das ist wissentliche vorsätzliche Falschaussage. Denn diese Staatsanwaltschaften wussten, auch über die 7.7.2011-Antwort der FKH/Jentzer, dass sich FKH GbR/RA Wehnert und damit das UGV-Inkassounternehmen in ihrem Mahnantrag ‚Meyer’/Mahnbescheid ‚Meyer’/Mahnverfahren ‚Meyer’/Rechtstreits ‚Meyer‘-FKH GbR auf Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Forderungen ‚Meyer‘ bezogen, in dessen Folge die UGV-Inkasso-Forderung ‚Meyer‘ entstand. Nicht auf Bela Vita (Kinrooi)-Forderungen, die gab es zu keiner Zeit. Auch nicht auf Hackmann. Exkurs Ende

Mit Abgabe des ST Osnabrück-Verfahrens Bela Vita (Maaseik) nach 11.07.2011 wurde aus der GST Oldenburg Trickserei (24.09.2912) mit ‚ansässig‘ ab Datum 18.11.2011 AZ 5091 UJs 21612/11 die ST Frankenthal ST Baum zuständig für das ‚Strafverfahren Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)‘. Aber wegen der Verwendung des Oberbegriffs Bela Vita führte Baum dieses gegen Bela Vita (Kinrooi). Wie die Analyse der Aussagen seines 29.11.2012-Schreibens an die ST Aachen und seine schriftlichen Aussagen 10.05.2013 zu seinem Großverfahren gegen FKH GbR/RA Wehnert bestätigt, definiert er unausgesprochen seine ihm zugesprochene Zuständigkeit ausschließlich dahingehend, mit seinem weiteren Betrug die Aufdeckung des Bela Vita (Maaseik, Belgien)-Ursprungs-Vertragsbetrugs und der Folgestraftaten auszuschließen, damit strafrechtliche Ermittlung der dafür Verantwortlichen auszuschließen und die Realisierung deren Betrugs über Verfolgung/Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann zu garantieren. Fazit: das von Baum geführte Bela Vita-Verfahren AZ 5091 UJs 21612/11, das er tatsächlich nach 29.11.2012-Schreiben an die ST Achen gegen Bela Vita Kinrooi) führt, ist wegen nachgewiesenem von Baum begangenem Firmennamen/-identitätsbetrug in Verbindung mit Strafanzeigenumdeutungsbetrug vorgenannter Staatsanwaltschaften nichtig! Wegen dieser Betrügereien nichtig ist auch das 29.11.2012-Übernahmeersuchen.

Diese Begründung der Änderung der Zuständigkeitsregelung ist jedoch eine ganz andere als die, die die von GST Oldenburg als zuständig vorgegebene ST Frankenthal ST Baum der ST Aachen nannte (siehe 22.11.2012). Im Ergebnis schlossen ST Osnabrück, GST Oldenburg und St Frankenthal St Baum ein Übernahmeersuchen der ST Osnabrück St Voss an die ST in Belgien vorzunehmende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des nicht existenten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) aus.

Das 29.11.2012-Übernahmeersuchen an die ST Aachen begründete ST Frankenthal ST Baum mit der Falschaussage, dass Eva Hackmann einen Vertrag mit Bela Vita abgeschlossen haben soll. Und suggeriert durch Nennung der derzeit existenten/ansässigen Firma Bela Vita (Kinrooi), dass es sich um einen Vertrag mit dieser Firma handelt. Das sind vorsätzliche und zusätzliche Betrügereien des Verbrechers nach § 12 StGB ST Baum, da er weiß, dass im Mahnbescheid ‚Meyer‘ steht, dass es sich um Bela Vita (Maaseik, Belgien) handelt, dass Meyer nicht Hackmann ist und Hackmann mit keiner Bela Vita einen Vertrag abschloss. Damit sind die Folgeunterstellungen des Baum zum Vertragsabschluss von Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) über Intercash vom deutschen callcenter Gangelt erfolgt sein soll und weitere Schuldzuweisungen gegen Eva Hackmann bösartige Täuschungen/Verleumdungen, Folgebetrügereien des Verbrechers nach § 12 StGB Baum. Baum gab der ST Aachen seine Betrugskaskade als wahr vor, die ST Aachen aus Unkenntnis unwidersprochen als wahr annahm/bestätigte. Damit wurde die ST Aachen eindrucksmanipuliert. Zweck der Baum-Betrugskaskade war, dass auf der Grundlage des von ihm unterstellten/suggerierten existenten Vertrages Hackmann mit einer existenten Firma Bela Vita (Kinrooi), die er zudem von einem unbeteiligten Dritten, nicht von Eva Hackmann, als strafangezeigt unterstellte, die ST Aachen das von ST Baum gestellte Übernahmeersuchen auf Eva Hackmann bezieht und in ihrem Namen Ermittlungen in Deutschland gegen das callcenter Gangelt führt oder ablehnt.

Der Schwerpunkt meiner ursprünglichen Strafanzeige bei der ST Osnabrück bezog sich auf das im Mahnbescheid genannte Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und darauf, u.a. auch die Nicht-Existenz des im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) und die Verantwortlichen dieses nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens festzustellen, die GST Oldenburg ST Röhl 25.09.12 und ST Frankenthal ST Baum als existent und ‚im Ausland ansässige Firma‘ unterstellte . Mit diesem generalstaatsanwaltlichen als wahr vorgegebenem Betrug wurde die Täuschung der ST Aachen vorbereitet, schlossen GST Oldenburg ST Röhl, Leiter Heuer und insbesondere die Täuschung realisierende ST Frankenthal ST Baum Leiter Liebig aus, dass die von Baum wegen von unbeteiligtem Dritten geäußertem Verdacht einer Straftat, nicht Hackmann, um Übernahme ersuchte ST Aachen auch nur andeutungsweise etwas von/über den ursächlichen Vertragsbetrug mit dem nicht existenten, nicht im Ausland/Belgien ansässigen, Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) erfährt.

Tatsache ist, das es ausschließlich um Eva Hackmann zugewiesene Geldforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag ‚Meyer‘ mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) geht, dass FKH GbR im Mahnantrag benutzte, als existentes/ansässiges Unternehmen vorgab und damit das AG Mayen täuschte, wie im Mahnbescheid ‚Meyer‘ dokumentiert. Und ST Frankenthal ST Baum bestätigte durch weiteren Betrug den ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug mit dieser Geldforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag ‚Meyer‘ als wahr/existent, aber 29.11.2012 als Geldforderungen Hackmann aus einem Vertrag Hackmann mit diesem anderen existenten Unternehmen Bela Vita (Kinrooi). Bei gleichzeitiger Unterschlagung des von FKH GbR für diesen Betrug benutzten Mahnantrags ‚Meyer‘ (=Mahnantragsbetrug) und im Mahnbescheid ‚Meyer‘ angegebenen nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik). Von Baum gedeckt, indem er mit seiner Betrugskaskade/-trickserei das nicht existente Betrugs-/Scheinunternehmen des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ gegen eine existente/ansässige, aber unbeteiligte, Firma Bela Vita (Kinrooi) austauschte, die keinen Bezug zum Mahnverfahren ‚Meyer‘ hat. Er tauschte auch die Namen der Schuldner und die Straftaten aus. Der 29.11.2012 von Baum von einem unbeteiligten Dritten genannte Verdacht einer Straftat, die nichts mit Eva Hackmann zu tun hat, tauschte er gegen die Eva Hackmann tatsächlich angezeigte Straftat aus, auf die der FKH GbR-Mahnantragsbetrug und das ursprünglichen Mahnverfahren ‚Meyer‘ bezogen. Das ist von Baum begangener Firmennamen/-identitätsbetrug, Strafanzeigenumdeutungsbetrug, Schuldnernamensumdeutungsbetrug, Vertragsnamensumdeutungsbetrug, Geldforderungsnamensumdeutungsbetrug.

Das ist vorsätzliche konstruierte hanebüchene Betrugskaskade des Baum, nachgewiesen über die bisher erbrachten belgischen Nachweise (Bürgermeister Maaseik 04.02.2013; belgisches Handelsgericht). Diese weisen FKH GbR als Betreiber und Nutznießer des Scheinunternehmens Bela Vita(Maaseik) und somit als Initiator des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) nach. St Frankenthal ST Baum ist daher nicht nur nicht für Ermittlungen in Deutschland zuständig, erst recht nicht im Sinn seiner 29.11.2012-Betrugsvorgaben an die AT Aachen. Baum ist einzig zuständig für den von FKH GbR begangenen Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘, mit dem er das Mahngericht AG Mayen vorsätzlich täuschte. Was machte Baum? Der offenbar den FKH GbR-Betrügern hörige Baum schloss im vorauseilenden Gehorsam in dem von ihm angestrengten Großverfahren gegen FKH GbR/RA Wehnert wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug AZ. 5513 Js 22530/10 durch seine 29.11.2012-Betrugskaskade nicht nur die Berücksichtigung des bereits 2013 in Belgien (Bürgermeister Maaseik, Handelsgericht Belgien) nachgewiesenen tatsächlichen banden- und gewerbsmäßigen FKH GbR/RA Wehnert Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(Maaseik) aus, sondern schloss nicht nur für den in Belgien begangenen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ im Verbund mit ST Osnabrück und GST Oldenburg zudem die Möglichkeit strafrechtliche Ermittlungen und Sanktionierung der Verantwortlichen durch die belgische Staatsanwaltschaft aus, sondern garantierte der FKH GbR die Nutznießung aus diesem Betrug.

Nachdem ST Baum zur Erreichung dieses Zieles 29.11.2012 die Möglichkeit des Stellens eines Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft ausgeschlossen hatte, konstruierte Baum 29.11.2012 ein Übernahmeersuchen bei der deutschen Staatsanwaltschaft Aachen. Die durchgeführte Manipulation der ST Aachen manifestiert sich darin, das Baum konsequent das strafangezeigte Schein-/Betrugsunternehmen Bela Vita(Maaseik) verschwieg und stattdessen der ST Aachen suggeriert, als habe Eva Hackmann Bela Vita (Kinrooi) strafangezeigt.

Welche Staatsanwaltschaft ist denn zuständig? Belgien oder Deutschland? GST-Oldenburg-Begründung: Ab Mai 2011 ist bei im Ausland ansässigen Firmen die ST (Frankenthal) zuständig, bei der das die Forderung einziehende Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Da das von FKH GbR für den Ursprungsbetrug benutzte Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Belgien nicht existent/nicht ansässig war, gibt es keine ‚Ansässigkeit‘ und damit keine deutsche Zuständigkeit. Die von ST Osnabrück, GST Oldenburg und ST Frankenthal vorgegebene ‚Ansässigkeit‘ bezieht sich auf eine unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi), zu der überhaupt keine Beziehung zu Eva Hackmann besteht.

Zuständig für die nach FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantrag ‚Meyer‘ und Mahnbescheid ‚Meyer‘ tatsächlich in Belgien begangene FKH GbR-Straftat des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft Belgien. Hierüber gibt es keine Diskussion!

Nun hat die ST Aachen vorgenannte 29.11.2012-Betrugsvorgaben des ST Fr Baum ungeprüft als wahr übernommen, in absoluter Unkenntnis des tatsächlich strafangezeigten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) und des tatsächlichen in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages der Schuldnerin ‚Meyer‘ mit Bela Vita (Maaseik). ST Aachen teilte mir 12.04.2013 mit, am 04.01.2013 das Übernahmeersuchen abgelehnt und den gesamten Vorgang an ST Fr Baum zurückgegeben zu haben. Aber mit welchen Konsequenzen und mit welcher Zielsetzung? – Baum schloss somit durch Vorgabe des ‚Tatortes Deutschland‘ callcenter Gangelt Ermittlungen in Belgien gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(Maaseik, Belgien) (=FKH GbR) aus. – Durch Nichtnennung tatsächlicher relevanter Betrugselemente in Verbindung mit Nennung als wahr umgedeuteter relevanter Betrugselemente, zudem kombiniert mit einem ganz anderen unwahren Straftatensachverhalt eindrucksmanipiulierte ST Baum 29.11.2013 die ST Aachen. Hierauf erfolgte 04.01.2013 die Ablehnung des Übernahmeersuchens, also die Ablehnung der von ihm konstruierten Anzeige, die er als von Eva Hackmann gestellt unterstellte. -ST Baum bezweckte/erreichte mit antizipierter ST Aachen-Ablehnung zudem von der ST Aachen ausgeschlossenen Widerspruch seiner Betrugsvorgaben und damit Akzeptanz als wahr. Ohne Wissen der ST Aachen. -Unter späterer Bezugnahme/Berufung auf den 04.01.2013-ST Aachen-Entscheid, genauer: ST Aachen-Akzeptanz, erfolgt die widerspruchsfreie Benutzung/Verwendung dieser Umdeutung als wahr. Fazit: Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum legalisierte über die ST Aachen den FKH GbR/RA Wehnert Ursprungsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik). ST Frankenthal Baum arbeitet damit den Betrügern FKH GbR zu: Deren Betrug wird in Belgien nicht ermittelt, die verantwortlichen FKH GbR/RA Wehnert- Straftäter bleiben straffrei, gleichzeitig bleibt der in Belgien verübte Bela Vita(Maaseik)- Vertragsbetrug ‚Meyer‘ unaufgeklärt sowie als angeblich von Eva Hackmann begangen bestehen.

 

AG, LG, ST Osnabrück: Garanten für die Realisierung des Bela Vita/FKH GbR Betrugs

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-05 – 09:46:22

Vorbemerkungen FKH GbR und AG Mayen begingen gemeinsamen Betrug auf den Namen der ausgedachten Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Eva Hackmann. Ausgeschlossen war, dass eine ‚Meyer‘ auf diesen Betrug reagiert. Nach Aufhebung amtlicher Zustellung in Verbindung mit privater Zustellung erreichte FKH und AG Mayen Fehlzustellung der Geldforderungen und Gerichtsbescheide an die Adresse von Eva Hackmann, ohne das der beauftragte private Zusteller sich davon überzeugte, dass die fehladressierte Meyer tatsächlich nicht unter der Adresse wohnt. Reklamationen und Rücksendungen an beide ignorierten und vernichteten beide. AG Mayen Goergen erreichte nach als wahr unterstellter Fehlzustellung durch Folgebetrug Verfahrensaktenfälschung, u.a. über geheim gehaltenem Schuldnernamensumdeutungsbetrug auf Hackmann, den Hackmann überantwortenden Ausschluss zivilgerichtlicher Klärung und die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘, aber an Hackmann. AG Mayen erreichte über die geheim gehaltenen Fälschungs-/Betrugsvorgaben beim AG Osnabrück deren Verwendung als wahr und damit an Eva Hackmann die Zwangsvollstreckung per Haftbefehl. Damit verbunden Herabwürdigung in der Öffentlichkeit durch Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und SCHUFA-Verzeichnis und den damit verbundene jahrelange wirtschaftliche Sanktionierung. FKH und AG Mayen schlossen mit in konzertierter Betrugsaktion erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren ‚materiell rechtliche Klärung zurückliegender Forderungen‘, genauer: zurückliegenden FKH/AG Mayen-Betrugs, aus. Die rheinlandpfälzische Landesregierung mit Ministerpräsident Kurt Beck, danach MP’in Malu Dreyer, mit sämtlichen Landtagsabgeordneten in Kenntnis und Untätigkeit. Das rheinlandpfälzische Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Minister Hartloff/Staatsekretärin Frau Reich, die Ministerialräte Pandel, Fritz, Stephanie, der wissenschaftlichen Dienst des Landtags Ministerialrat Perne und nach Strafantrag gegen AG Mayen die ST und GST Koblenz Regner, Harnischmacher, Leiter Kruse erklärten nach vorgegebener Überprüfung die AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ zum Wahrheitsbeweis. Im Überprüfungszeitraum Juni 2007 bis Juni 2012 vor Eva Hackmann geheim gehalten, ist diese für jeden Laien einfach als Verfahrensaktenfälschung (=u.a. Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann) erkennbar. Nach meinen Nachweisen ist nicht nur die/der AG Mayen-Fälschung/Betrug nachvollziehbar, sondern auch das vorsätzliche Verschließen der Augen und das vorsätzliche Nicht-Erkennwollen des Betrugs durch diese ‚Überprüfer‘, die damit den Nutznießer des Betrugs FKH GbR deckten. Der Leser möge über die PDF-Dateien am Endes blogs zur eigenständigen Erkenntnis gelangen. Vorgenannte erklärten damit auch den vorangegangenen FKH- Ursprungsbetrug und FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug zum Wahrheitsbeweis. Das über die AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung vorgegebene und nach unüberprüfter vorbehaltloser Übernahme der Fälschungen als wahr erreichte Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann machten diese ponerologen hochrangigen justiziellen Vertreter der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu ‚meinem (Eva Hackmann) Verfahren‘. Diese Verbrecher nach §12 StGB meinten, mich nach erreichtem und von ihnen gedeckten Betrug rechtlich ‚belehren‘ zu müssen, als diese mir gleichzeitig den damit erreichten Ausschluss ‚materiell rechtlicher Klärung zurückliegender Forderungen (=FKH/AG Mayen-Straftaten) als Recht vorgaben. Damit deckten rheinlandpfälzische Vorgenannte die FKH/AG Mayen-Straftaten und garantierten FKH die Nutznießung aus diesem Betrug. Die vom rheinland-pfälzischen Justizministerium weisungsabhängige Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss nach wiederholt gestellten Strafanträgen mit Wissen/nach Weisung der rheinlandpfälzischen Landesregierung die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von FKH wegen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs aus. Nachdem diese St Fr. den Nachweis des FKH-Betrugs vom belgischen Bürgermeister der Stadt Maaseik 04.2.2013 und vom belgischen Handelsgericht erhielt, leitete die Staatsanwaltschaft Frankenthal beim Landgericht Fr. ein Strafverfahren gegen FKH wegen banden und gewerbsmäßigen Betrugs ein, aber unter Ausschluss des strafangezeigten FKH GbR Ursprungsbetrugs und des FKH GbR/RA Wehnert- Mahnantragsbetrugs. Indiz dafür, dass ST und LG Frankenthal die Bela Vita/FKH GbR-Betrüger deckten. Vom rheinlandpfälzischen Bürgerbeauftragten Burgard 08.04.2013 damit scheinbegründet, dass der Betrugsort in Gangelt liegen soll und FKH mit dem Betrug nichts zu tun haben soll.

  1. Das Mahnverfahren ‚Meyer‘ beruht auf in Belgien auf den ausgedachten/fiktiven Namen ‚Meyer‘ begangenem Bela Vita/FKH GbR Urkundenbetrug, in der Folge in Deutschland begangenem Mahnantragsbetrug der FKH GbR/RAWehnert & Kollege von Loefen und wurde vom AG Mayen ungeprüft durchgeführt. Nach von FKH vorgegebenem ausgedachten/fiktiven Schuldnernamen ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann und darauf erfolgter Fehladressierung und beim privaten Zusteller direktexpress in Auftrag gegebener Fehlzustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids Meyer machte das AG Mayen hieraus durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug das Mahnverfahren Hackmann. Obwohl das AG Mayen gegenüber Eva und Rainer Hackmann in 2007 Erhalt und Berücksichtigung der zurückgesandten fehladressierten, fehlzugestellten und fehlangenommenen Bescheide Meyer bestätigte. Hierüber setzte AG Mayen das AG Osnabrück nicht in Kenntnis. Zeitgleich konstruierte AG Mayen über Verfahrensaktenbetrug die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber an Eva Hackmann. Hierzu vernichtete AG Mayen die gegenüber Eva Hackmann als erhalten bestätigten Rücksendungen von Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Zudem deutete es ein Schreiben von Andreas Hackmann um (detaillierte Angabe siehe in der am Ende angegebenen Datei). Die Realisierung dieser AG Mayen-Betrugsvorgabe schlösse die zivilprozessliche Klärung des FKH GbR-Ursprungsbetrugs ‚Meyer‘ und des AG Mayen Verfahrensaktenbetrug aus. Die Entscheidung über die Realisierung dieser AG Mayen-Betrugsvorgabe lag beim AG Osnabrück: in Persona dem Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck, dem damaligen Präsidenten Große-Extermöring und dem Vizepräsidenten Havlitza. Die AG Mayen-Verfahrensakte, genauer der Verfahrensaktenbetrug, lag diesen Personen des AG Osnabrück Struck in dem Zeitraum 06.12.07 bis zum Zeitpunkt des FKH GbR/ RA Wehnert-26.03.08-Antrags auf Vollstreckung des Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an Eva Hackmann vor. Vorgegeben war auch der Ausschluss zivilprozesslicher Klärung. Struck, Große-Extermöring und Havlitza hatten die Möglichkeit, in diesem Zeitraum den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug festzustellen. Oder durch Blöd-stellen/Untätigkeit den Betrug als wahr zu übernehmen/ ‚festzustellen‘. Oder waren dies tatsächlich zu blöd oder im Delirium? Jedenfalls erreichten diese mit ihren Fehl-Entscheidungen für den Initiator und Nutznießer des Ursprungsbetrugs FKH GbR das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann. In dem Wissen, dass mit erreichtem Verfahren die Klärung des gesamten zurückliegenden Betrugs ausgeschlossen ist.

Struck, Große-Extermöring und Havlitza stellten sich ‚blöd‘, bestätigten in Kenntnis der Verfahrensakte ‚Meyer‘ den für Laien sofort erkennbaren AG Mayen-Betrug als wahr, unterstellten zudem Eva Hackmann als die Kriminelle, die einen Vertrag Meyer/Bela Vita auf den Namen Meyer fingierte/fälschte. Gleichzeitig unterstellten diese die im FKH/RA Wehnert-Mahnantrag genannte Firma Bela Vita, den Vertrag Meyer /Bela Vita und Geldforderungen als existent. Tatsächlich wiesen der belgische Bürgermeister von Maaseik und das belgische Handelsgericht den FKH-Betrug, und damit den FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug nach Insbesondere schloss Struck nach 26.03.08 stattgegebenem Antrag der Betrüger FKH GbR/RA Wehnert ‚materiell rechtliche Klärung des zurückliegenden FKH GbR/AG Mayen-Betrugs aus. Der Präsident Große Extermöring des AG Osnabrück deckte mit seinem ‚Blödstellen‘ seinen untergebenen sich ‚blödstellenden‘ Richter Struck, als er 16.09.2009 in Kenntnis der Verfahrensakte ‚Meyer‘ den für Laien sofort erkennbaren AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als wahr bestätigte und die 31.03.08 vom GV Bodi (dieser wurde unmittelbar danach vom Amtsarzt als hirnkrank/dienstunfähig als GV festgestellt und vom G.E. aus dem GV-Dienst entlassen) durchgeführte Vollstreckung des Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an Eva Hackmann als rechtens bestätigte. Auf GV Bodi bezog sich Struck. Denn auch im Haftbefehlsverfahren 26.04.10 gegen Eva Hackmann stellte sich Struck weiterhin ‚blöd‘, bestätigte nochmals im Wissen um den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs ‚Meyer‘ diesen Betrug als wahr. Durch AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=u.a. Schuldnernamenumdeutungsbetrug) vorgegebenem und nach Übernahme als wahr in Verantwortung von Struck, Große Extermöring ab 31.03.08 erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann war die Klärung der zurückliegenden FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Straftaten ausgeschlossen. GV Bodi 31.03.08, Große Extermöring 16.09.2010 und Struck 26.04-2010 sind nicht autorisiert, gerichtliche Vorgaben als unwahr zur Disposition zu stellen. Das gilt nicht für offensichtlichen und sofort erkennbaren AG Mayen-Betrug, den Große Extermöring und Struck in sich selbst unterstellter Blödheit nicht haben erkennen wollen. Nicht-erkennen des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug ‚Meyer‘ (dieser basiert auf den FKH GbR-Ursprungsbetrug) war somit nicht auf intellektuelles Unvermögen zurückzuführen, sondern auf Vorsatz, um durch Nicht-Klärung diese Straftaten zum Wahrheitsbeweis zu erklären. Damit wurden GV Bodi, Große Extermöring und Struck zu Verbrechern nach § 12 StGB.

  1. Der Part des Amtsgerichts, des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Das AG Osnabrück GV’in Nerger gab in Kenntnis der Akten und nach persönlicher Rücksprache mit Eva und Rainer Hackmann 31.08.2010 den Vollstreckungsauftrag Hackmann an FKH GbR/RA Wehnert zurück. Ihr war sofort klar, dass ein Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ nicht an Hackmann vollstreckt werden kann. Damit hat das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Eva Hackmann beendet. FKH GbR und AG Mayen sowie die Initiatoren beider Verfahren Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck und Präsident des AG Osnabrück Große Extermöring ließen sich von dieser GV’in nicht ‚bevormunden‘. Sie setzten alles daran, die Nerger-Entscheidungen durch übergeordnetes Landgericht für nichtig zu erklären. Beide schlossen auch die Annahme meiner als Nicht-Schuldnerin stets vor und nach 31.08.2010 gestellten Anträge auf Rücknahme und Rückabwicklung dieser Verfahren aus. Um dieses Ziel zu erreichen, begingen beide in der Folge mehrfach die Straftat Urkundenbetrug. Beide konstruierten Umkehrungen der Anträge (=Willenserklärungen) von Eva Hackmann ins Gegenteil und deren Zuweisungen sowie Unterstellungen von Selbst- und Fremdeingeständnis von Schuldnerin und gaben als Ergebnis ein von Eva Hackmann selbst zugewiesenes, tatsächlich unterstelltes, beim LG Osnabrück in Auftrag gegebenes Beschwerdeverfahren der Schuldnerin vor. Diese Straftaten des Struck und G.E. verfolgten das Ziel, von ihnen zu verantwortende Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann bestehen zu belassen und damit weiterhin die Aufklärung des FKH GbR-Ursprungsbetrugs (keine Firma Bela Vita in 3680 Belgien, Maaseik, Belgien,; kein Vertrag Meyer/Bela Vita; Meyer ist nicht mit Hackmann personenidentisch) auszuschließen. Ferner den über die Akten bekannten und heute nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als Wahrheitsbeweis zu benutzen. Hierzu gaben diese Personen (u.a. Struck: 12.11.2010: 20./31.10.2010) meine Anträge als Nicht-Schuldnerin zur Rücknahme/Rückabwicklung umgedeutet, trotz widersprochener Umdeutungen, als Beschwerde der Schuldnerin dem LG Osnabrück vor (unterstelltes Selbsteingeständnis). Ferner im Struck-Schreiben 12.11.10 und im Präsident G.E.-Schreiben vom 15.11.10, in dem beide in Absprache ihrer Straftat einen Wehage vorgaben, der für ‚Schuldnerin Eva Hackmann ein Beschwerdeverfahren‘ führte. Man stelle sich vor: AG GV’in Nerger hat durch Rückgabe 31.08.10 beide Verfahren in Kenntnis unwahrer AG Mayen-Akten und auch auf Grund der wahrheitsgemäßen Aussagen von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin beendet. Und nun unterstellten der Leiter der Vollstreckungsabteilung und der Präsident des AG Osnabrück durch Doppelbetrug der Eva Hackmann, 09.10./16.10./31.10.10 sowie vor 12.11.10/15.11.10 als ‚Schuldnerin Hackmann ein Beschwerdeverfahren bei einem Wehage‘ in Auftrag gegeben zu haben. Struck und G.E. unterstellen Eva Hackmann damit von ihr selbst vorgenommene Aufhebung ihrer gegenüber GV’in Nerger 31.08.10 gemachten Aussagen.

Tatsächlich reframten 12./15.11.2010 (Reframing: wahre Fakten werden in Scheinfakten umgekehrt; wahre Realität wird als Schein-Realität umgedeutet) der Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck und der Präsident des AG Osnabrück Große Extermöring meine ständig gestellten Anträge als Nicht-Schuldnerin auf Rücknahme und Rückabwicklung des mir 31.03.2008 zugewiesenen Zwangsvollstreckungsverfahrens und 26.04.2008 Haftbefehlsverfahrens Hackmann und deuteten diese gegenüber LG Os Hune als von der ‚Schuldnerin Hackmann‘ selbst gestellte Beschwerdeanträge um. Meine amtsgerichtlich umgedeuteten Anträge (=Umdeutung von Willenserklärungen) als Nicht-Schuldnerin bestätigte LG Osnabrück Hune nach Übernahme als wahr und gab im Beschluss 18.11.2010 die umgedeuteten Beschwerdeanträge (=umgedeuteten Willenserklärungen) der Schuldnerin an. Das ist Straftat des Hune. Als vermeintlichen Scheinbeweis für Selbstzuweisung als Schuldnerin Hackmann gaben Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.11.10 dem LG Osnabrück einen Wehage als Beschwerdeführer beim LG Osnabrück vor. Beide ‚bewiesen‘ dem LG Osnabrück Hune durch Unterstellung damit, dass ‚Schuldnerin Eva Hackmann‘ auf Veranlassung des Wehage das LG-Verfahren initiierte.

Tatsächlich hat Eva Hackmann einen RA Wehage oder einen anderen Wehage zu keiner Zeit gesehen, gesprochen oder bevollmächtigt. Die RA Wehage-Kanzleien Deutschlands bestätigten schriftlich, dass ihnen derartiger Vorgang unbekannt ist. Es gibt in den Akten keine einem Wehage erteilte Vollmacht, die vom AG Os Struck und G.E. zitierten Telefonaussagen eines Wehage wurden nicht gemacht, da es kein Telefonat mit einem Wehage gab. Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.11.2010 haben vorsätzlich gelogen. Es gibt auch keine aktenkundliche Angabe von Vornamen mit Anschrift des Wehage und keine Bestätigung von diesem über dessen vermeintliches Telefonat und die unterstellten Aussagen gegenüber G.E.. Das AG Osnabrück verweigert bis heute (Struck, G.E., Janssen, Präsident Veen), auch nach persönlichem Gespräch 22.08.2013, die beantragte Aushändigung sämtlicher Nachweise über diese Person Wehage – einfach deshalb, weil es diese Person zu keiner Zeit gab. Feststellung: Struck und Große Extermöring begingen Urkundenbetrug, täuschten das LG Osnabrück und Eva Hackmann vorsätzlich und sind daher Verbrecher nach § 12 StGB.

LG Osnabrück Hune übernahm in seinen Beschlüssen 18.11.2010/29.11.10 die von Struck und Große Extermöring sämtliche als ‚Beschwerde der Schuldnerin Hackmann‘ umgedeuteten Anträge der Nicht-Schuldnerin Hackmann und weitere Unterstellungen des Struck und Große Extermöring AG Os- (u.a. Wehage; Struck ‚.. Sie (Eva Hackmann) können aber keinen Vertrag fingieren/fälschen…‘) als wahr, unterstellte im Rubrum ‚Beschwerdeführerin und Schuldnerin Eva Hackmann‘. Hune begründete mit diesen übernommenen Umdeutungen von Willenserklärungen rechtmäßiges Vollstreckungsverfahren Hackmann und schloss ‚Überprüfung zurückliegender materiell rechtlicher Forderungen Meyer‘ aus, genauer: nahm keine Überprüfung des FKH GbR-Ursprungsbetrugs ‚Meyer‘ und des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs vor. Hune erklärte in Kenntnis der FKH GbR/AG Mayen Ursprungs-Straftaten und des Mahnantragsbetrugs in seinen Beschlüssen Eva Hackmann personenidentisch mit der im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannten Schuldnerin, trotz gegenteiliger Feststellung des AG Osnabrück vom 15.01.2008 (42 C 392/07). Insbesondere entgegen der belgischen Nachweise, dass es eine Firma Bela Vita in Maaseik, einen Vertrag Meyer/Bela Vita und Geldforderungen ‚Meyer‘ zu keiner Zeit gab. Mit Mehrfachstraftaten hob LG Os Hune 18.11./29.11.2010 unausgesprochen das 31.08.2010 vom AG Osnabrück GV’in Nerger nach erkanntem Betrug beendete Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Eva Hackmann auf. Hune bestätigte die Struck-Unterstellung und erklärte damit Eva Hackmann zur Schuldnerin ‚Meyer‘ des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ und zur Kriminellen/Straftäterin, die einen Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita fingierte/fälscht. LG Osnabrück Hune erklärte in seinen Beschlüssen den heute nachgewiesenen FKH GbR- Mahnantragsbetrug und die nachgewiesene AG Mayen Straftat Verfahrensaktenfälschung des Verfahrens ‚Meyer‘ durch Nicht-Überprüfung zum Wahrheitsbeweis; wobei das AG Mayen-Mahnverfahren ‚Meyer‘ auf nachgewiesenen FKH GbR Mahnantragsbetrug beruht, den Hune gleichzeitig für wahr erklärte. LG Osnabrück Verbrecher nach § 12 StGB Hune schuf 29.11.2010 mit seinem und weiterem Betrug für FKH GbR nochmals die Option der Vollstreckung an Hackmann, die AG Osnabrück GV’in Nerger 31.08.2010 beendete. Der AG-Osnabrück-Betrug (=durch ‚Blödstellen’/Nicht-Erkennen im Zeitraums Dez.2007 bis 26.03.2008 Bestätigung des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als wahr;=vorsätzlich ausgeschlossene Klärung des FKH GbR-Betrugs sowie des FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug) sowie das hierauf basierende Zwangs(31.03.2008)- und Haftbefehlsverfahren (26.04.2010) Hackmann wurde in der Folge vom LG Osnabrück über die als wahr übernommenen Lügen des Struck und Große Extermöring im Zeitraums 31.08.2010 bis 27.11.2010 unüberprüft als wahr bestätigt. Das übergeordnete LG Osnabrück Hune legalisierte mit seinem Betrug nicht nur den AG Os-Betrug (GV Bodi, Struck, G.E.) des Zeitraums Dez.2007 bis 27.11.2010 (=Festschreibung und Realisierung der Zwangs- und Haftbefehlsverfahren gegen Eva und Rainer Hackmann), sondern bestätigte die FKH GbR/AG Mayen-Straftaten durch Nicht-Erkennen/-überprüfung als wahr.

Vizepräsident Havliza gab 22.05.2013 nicht ordnungsgemäße Zustellung des Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an Eva Hackmann vor und unterstellte trotz der Namensdiskrepanz, genauer: AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung/Schuldnernamenumdeutungsbetrug, die Rechtmäßigkeit des Rechtsstreits FKH GbR/Meyer (=Mahnverfahren ‚Meyer‘). Diese AG MayenVerfahrensaktenfälschung/Schuldnernamenumdeutungsbetrug lag dem AG Osnabrück ab Dez.2007 bis 31.03.2008 vor und wurde vom AG Osnabrück als wahr erklärt. Obwohl er mit Schreiben vom 07.05.2013 über den belgischen Bürgermeister der Stadt Maaseik am 04.02.2013, über das belgische Handelsgericht und über das ab 18.06.2013 bei der belgischen Staatsanwaltschaft anhängige Strafverfahren von dem nachgewiesenen FKH GbR-Ursprungsbetrug wusste. Damit wusste Havliza von dem FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug und das deshalb das durchgeführte Mahnverfahren ‚Meyer bzw. der Rechtsstreit FKH GbR/Meyer und daraus folgende Rechtsfolge Zwangsvollstreckung Hackmann (=Folge des AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug) wegen Mehrfach-Betrug nichtig war. Und was macht Havliza? Er nahm 22.05.2013 den auf nachgewiesenen FKH GbR-Ursprungsbetrug und FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug beruhenden und als nichtig nachgewiesenen Rechtsstreit FKH GbR/Meyer (=Mahnverfahren ‚Meyer‘) wieder auf. Und erklärte diesen damit für rechtens! Unglaublich!! Wegen des nachgewiesenen FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ist bei der St Osnabrück ein Strafverfahren anhängig. Havliza abverlangte von Eva Hackmann eine Stellungnahme zu einem sie zu keiner Zeit betreffenden nichtigen Verfahren ‚Meyer‘. Er abverlangte damit von E.H. die Akzeptanz des wieder aufgenommenen Rechtsstreits ‚Meyer’/FKH und damit von Eva Hackmann die Bestätigung eines sie zu keiner Zeit betreffenden Rechtsstreits und dass E.H. sich selber als diese Person des Rechtsstreit bezichtigt. Havliza bezweckte damit die Aufhebung der belgischen Betrugsnachweise, die er mit Schreiben vom 07.05.2013 erhielt.

Nicht mehr vorzunehmende Betrugs-Überprüfung scheinlegitimierte/-begründete LG Os mit (über diese amts- und landgerichtliche Betrugskaskade) 31.03.2008 erreichtem AG Osnabrück-Vollstreckungsverfahren. Und das bedeutet nicht nur den Ausschluss materiell rechtlicher Überprüfung zurückliegender Geldforderungen ‚Meyer‘, sondern den Ausschluss des diesen Forderungen zugrundeliegenden FKH-Betrugs. Damit arbeiteten neben GV Bodi, Struck, Große Extermöring, Havliza vom AG Osnabrück nun auch Hune LG Osnabrück den Initiatoren FKH GbR des Betrugs zu und garantierten diesen diesen Verbrechern nach § 12 StGB die Nutznießung aus diesem Betrug. Ebenso die deutschen Staatsanwaltschaften, die mit gezielter Verschleppung, Vertuschung und gezielt ausgeschlossener Ermittlung der im Ausland Belgien verübten Bela Vita/FKH GbR-Ursprungsstraftat und des in Deutschland begangenen FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrugs und Umtitulierungsantragsbetrug die heute nachgewiesenen FKH-Straftaten mit diffiziler Trickserei vorsätzlich unaufgeklärt hielten und halten. So die St Osnabrück ST Voss Leiter OST Heuer, weil diese für Auslandsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Bela Vita/FKH GbR wegen des in Belgien initiierten Betrugs zum Schein begann, aber nicht abschloss, da diese bei der belgischen Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsersuchen beantragte und belgische Ermittlungen ausschloss. So die GSt Oldenburg mit Leiter OST Heuer (zuvor St Os), die nicht abgeschlossene ST Os-Ermittlung gegen die Verantwortlichen von Bela Vita/FKH GbR als durchgeführt und abgeschlossen vorgab. Ganz offenbar in Absprache mit ST Frankenthal nach dem 11.07.2011 vorgenommen, unter ca. 12-malig verweigerten Nennung der Begründung, die (ca. 12 Zeilen später) am 08.04.13 der Bürgerbeauftragte Burgard nannte.

Somit durch ausgeschlossene Aufklärung/Ermittlung die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafprozesses gegen die Verantwortlichen der Bela Vita/FKH GbR-Ursprungsstraftat und des damit verbundenen FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrugs ausschlossen. Mahnantragsbetrug: Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, erfüllt den Tatbestand des versuchten Betrugs. In der Umkehrung garantierten beide Staatsanwaltschaften Konsistenzsicherung der Richter des AG und LG Osnabrück, die mit ebenfalls vorsätzlich ausgeschlossener Aufklärung des FKH/AG Mayen-Betrugs in Verbindung mit eigenem gerichtlichen Betrug diesen ursächlichen Betrug zum ‚Wahrheitsbeweis ‚ erklärten. Und garantierten damit Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann .

Und ebenso die St Frankenthal ST Baum. Diese konstruierte über Betrug/Unterstellung eine Verlagerung des Bela Vita Ursprungsbetrugs von Maaseik (Belgien) nach Kinrooi (Belgien) und dann nach Gangelt (Deutschland) und gab diesen Betrug nach erbrachtem belgische Betrugsnachweis der St Aachen 29.11.2012 und dem rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Burgard als wahr vor. Über die ST Frankenthal gab der rheinland-pfälzischen Landesregierung Bürgerbeauftragter Burgard wiederum 08.04.2013 Eva Hackmann die im Mahnantrag genannte Firma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), vom Maaseik-Bürgermeister 04.02.13 und vom belgischen Handelsgericht zu keiner Zeit als existent festgestellt, weiterhin als existentes Unternehmen vor, und zwar als Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi. Diese, zunächst vor mir geheim gehaltene und der St Aachen 29.11.2012 als wahr vorgegebene, tatsächlich unwahre, ST Frankenthal-Aussage ist Betrug, wurde auch von Burgard ungeprüft Eva Hackmann als wahr vorgegeben. Dieser teilte nach Übernahme dieses St Frankenthal-Betrugs als wahr am 08.04.2013 Eva Hackmann diesen Fake als Wahrheit mit. Diese von ST Fr. gefakte Schein-Bestätigung von Bela Vita als existent in Verbindung mit Verlagerung des Bela Vita Ursprungsbetrugs von Belgien auf Deutschland erfolgte, um mit dieser Begründung nach 11.07.2011 Auslandsermittlung der ST Osnabrück gegen Bela Vita in Belgien auszuschließen.

Die auf meine Veranlassung hin erreichten belgischen Betrugs-Nachweise (Bürgermeister Maaseik 04.02.13, belgisches Handelsgericht) wiesen die Nicht Existenz von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) nach. St Frankenthal ST Baum und Bürgerbeauftragter Burgards scheinbegründeten damit den von ST Os und GST Oldenburg – mit dieser vor Eva Hackmann ab 11.07.2011 geheim gehaltenen Begründung – ab 11.07.2011 praktizierten Ausschluss von Ermittlungen gegen Bela Vita/FKH GbR in Belgien und versuchten, ebenfalls vor Eva Hackmann geheim gehalten, die ST Aachen auf eine falsche Ermittlungsfährte zu locken. Die St Aachen erkannte dieses Betrugsansinnen und verweigerte die Annahme derartigen Ermittlungsersuchens.

Zwar leitete die St Frankenthal ein Strafverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen FKH GbR ein, schloss aber, begründet mit dem vorgenannten ST Fr.-Fake, in den vorgegebenen Anklagepunkten strafrechtliche Ermittlungen zur Nicht-Existenz der im Mahnbescheid genannten Firma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien),des FKH-Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita uhnd des FKH/RA Wehnert-Mahnantragabetrugs aus. Mit diesem vorgenannten Fake schein-begründete ST Frankenthal die Rechtmäßigkeit des Mahnverfahrens ‚Meyer‘. Ebenso die ST Koblenz OST’in Harnischmacher. Sie erhielt 08.04.2013 vom Landeskriminalamt Rheinland Pfalz meine Strafanzeige gegen die Verantwortliche des AG Mayen mit dem detailliert nachgewiesenen Verfahrensaktenbetrug, die sie unter Az.: 2080 Js 60430/11 bearbeiten müßte. Trotz vierfacher Anmahnung, auch über das Justizministerium Rh. Pf., bis heute keine Reaktion.

Ebenso und weiterhin die Ministerialräte des Justizministeriums Rheinland-Pfalz u.a. Pandel, Fritz, Stephanie und Perne: – die den Fake der ST Frankenthal (=Täuschung der St Aachen 29.11.2012) als wahr übernahmen, – ebenso das Mahnverfahren ‚Meyer‘ als wahr/rechtens übernahmen. – Die daraufhin das Ergebnis des Mahnverfahrens ‚Meyer‘, das ist die vor Eva Hackmann bis Juni 2012 geheim gehaltene AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung (u.a. Schuldnernamenumdeutungsbetrug des Vollstreckungsbescheids Meyer in Hackmann), nach Studium der AG Mayen-Verfahrensakte zum Wahrheitsbeweis erklärten.

Das war nur im Delirium oder durch vorsätzliches ‚Blöd-stellen‘ zu erreichen. Oder taktisches Betrugskalkül. Denn es galt, die mehr als offenkundige AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung, die auf FKH-Ursprung-Vertragsbetrug und auf Mahnantragsbetrug zurückzuführen ist, keinesfalls zu erkennen und damit die Aufdeckung des Betrugs auszuschließen. Diese Ministerialräte des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz‘ erklärten als das Ergebnis ihres ‚Blöd-stellen‘, das mit (über FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug und AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung) erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren Eva Hackmann keine ‚zurückliegende Klärung materiell rechtlicher Geldforderungen und damit der FKH/AG Mayen-Straftaten‘ vorgenommen werden. Damit machten rheinland-pfälzische Ministerialräte des Justizministeriums und des Landtags aus Nicht-Schuldnerin Schuldnerin, bestätigten das vom AG Osnabrück durchgeführte Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann gegen Unschuldige und betrieben Verbrauchervernichtung.

Mit straftatenbasierter Übernahme/Festschreibung/Bestätigung der AG Mayen-Betrugs-Vorgaben durch Osnabrücker Gerichte als wahr, tatsächlich unwahr, erfolgte das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann. Das AG Osnabrück betrieb somit Verbrauchervernichtung. Mit vorsätzlich von deutschen Staatsanwaltschaften ausgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen konstruierten vorgenannte für den Betrugs-Nutznießer FKH GbR zum einen Straffreiheit. Und zum anderen unter Bezug auf den LG Os-Beschluss 29.11.2010 die Option der Umtitulierung des Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ auf ‚ Eva Hackmann‘, die FKH GbR kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist über AG Mayen in August 2013 einlöste.

Wegen vorgesehener Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann beantragte ich im Gespräch Do 22.08.2013 mit Richterin Janssen und Präsident Veen vom AG Osnabrück nochmals als Nicht-Schuldnerin Rücknahme und Rückabwicklung des Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahrens Eva Hackmann. Wobei diese Rücknahme AG Os GV’in Nerger bereits 31.08.2010 vornahm, aber durch danach begangenem vorgenannten AG Osnabrück-Betrug (Struck, G.E.) im LG-Os-Beschluss 29.11.2010 aufgehoben wurde. Ich beantragte auch den Ausschluss der Umtitulierung, die FKH GbR und das AG Mayen mit dem LG-Osnabrück Beschluss, genauer: nachgewiesenen Betrug des AG Osnabrück Struck und G.E. u.a. mit Wehage, vom 29.11.2010 begründete. Beide erteilten mir die Rechtsauskunft, eine ‚Erinnerung‘ zu beantragen. Fakt ist: Richter dürfen keine Rechtsauskunft erteilen. Mit dennoch erteilter, zu der Zeit nicht erkannter, falscher Auskunft täuschten mich beide arglistig. Erinnerung kann nur die Schuldnerin einlegen. Mit vorgegebener Erinnerung abverlangten beide meine Selbstzuweisung als Schuldnerin, die ich zu keiner Zeit war. Daher nahm ich die Überschrift ‚Erinnerung‘ meines Antrags beim AG Osnabrück Richterin Holdt als falsch und unzutreffendes Täuschungsergebnis zurück, nicht die 22.08.2013 zu Protokoll gegebenen Aussagen. Zurückzunehmen sind ebenso die von Frau Holdt in Rechnung gestellten Kosten. Ich korrigiere hiermit den falsch gewählten Begriff Erinnerung und benenne diese richtigerweise als Antrag der Nicht-Schuldnerin auf Rücknahme und Rückabwicklung.

August 2013 nahm AG Mayen Umtitulierung vor auf der Grundlage der LG Osnabrück Hune-Betrugs-Beschlüsse. Die von GV’in Nerger 31.08.2010 erreichte Beendigung/Zurücknahme des Vollstreckungsverfahren Hackmann wurde aufgehoben und Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann von Hune zur Schuldnerin ‚Meyer‘ erklärt. Hune garantierte weiterhin den Ausschluss ‚materiell rechtliche Klärung des zurückliegenden FKH GbR/AG Mayen-Betrugs‘ und FKH die Nutznießung des Betrugs.

Auf Antrag (Umtitulierungsantragsbetrug)2013 des Ursprungsbetrügers FKH GbR/Ra Wehnert setzte Verfahrensaktenfälscher/Schuldnernamensumdeuter/Beweismittelvernichter Rechtspfleger Goergen vom AG Mayen mit vorgenommener Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Eva Hackmann seinen Betrug fort und garantierte dem Ursprungs- und Mahnantragsbetrüger FKH GbR/RA Wehnert die Fortführung des vom AG Osnabrück von GV’in Nerger 31.08.2010 beendeten Vollstreckungsverfahrens Hackmann des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘. Goergen nahm mit Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann die Festschreibung des von ihm begangenen Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer auf Hackmann vor. Verbunden mit dem vorstehendem Betrug (Gangelt) der ST Frankenthal (umgesetzt durch ST Osnabrück und GSt Olsdenburg) schlossen diese weiterhin zukünftig Ermittlung/Aufdeckung des Bela Vita/FKH GbR-Ursprungsbetrugs ‚Meyer‘, des FKH GbR-Mahnantragsbetrugs und des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs (u.a. Schuldnernamenumdeutung von Meyer auf Hackmann) aus.

Daher wandte ich mich an den belgischen Staat. Der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik 04.02.2013 (Anlage 1) und das belgische Handelsgericht wiesen nach, dass die im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ und AG Mayen Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte und Bela Vita deshalb auch keinen Vertrag mit der von FKH zudem ausgedachten Person ‚Meyer‘ hat abschließen können.

Die perverse Perfidie: In Kenntnis und unter Ignorierung/Missachtung des 04.02.2013-Maaseik-Ergebnisses und des belgischen Handelsgerichts sowie des damit nachgewiesenen FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Betrugs/Mahnantragsbetrugs sowie ferner in Kenntnis und unter Ignorierung des Nachweises des AG/LG Osnabrück-Betrugs, mit dem AG Mayen Umtitulierung begründete, blieb das Vollstreckungsverfahren Hackmann bestehen. Sämtliche Betrugsbeteiligten der Landesregierungen von Rheinland Pfalz und Niedersachsen betrieben über Ignorierung/Missachtung eigene Konsistenzsicherung, erreichten/bezweckten mit Schein-(Betrugs-)fakten-Begründung weiterhin ein für rechtens vorgegebenes Vollstreckungsverfahren sowie weiterhin ausgeschlossene Aufdeckung der FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Ursprungsstraftaten.

Die ab 2007 geheim gehaltene AG Mayen-Verfahrensakte konnte ich erst nach Erhalt dieser Akte ab Juni 2012 als von Rechtspfleger Goergen gezielt vorgenommene Verfahrensaktenfälschung nachweisen. Die beigefügte AG Mayen-Verfahrensakte wird der Leser auf Grund meiner detaillierten Nachweise sofort als Fälschungskaskade/-konstrukt erkennen. Und damit einsehen/nachvollziehen, dass die vorgenannten rheinland-pfälzischen Ministerialräte, die Staatsanwälte der ST/GST Koblenz und Richter des AG/LG Osnabrück, sämtlich Volljuristen, nach vorgegebenem Studium der AG Mayen-Verfahrensakte in dem Zeitraum 2007 bis Juni 2012 erst recht die Erkenntnis von Betrug und Fälschung genommen haben mussten. ‚Folgegerichte sind nicht autorisiert, vorgegebene gerichtliche Entscheidungen als unwahr zur Disposition zu stellen‘. Da in diesem Zeitraum die Betrugsnachweise von Eva Hackmann nicht vorlagen, stellten sich sämtliche staatlichen Volljuristen blöd und würdigten (ST Regner) AG Mayen-Betrug/Fälschung zum Wahrheitsbeweis.

Durch vorsätzliches Blödstellen dieser vielzähligen Volljuristen garantierten diese 2007 bis Juni 2012 die vom Rechtspfleger Goergen vorsätzlich begangene Straftat Verfahrensaktenfälschung nicht nur zum über jeden Zweifel erhabenen Wahrheitsbeweis. Diesbezügliche Strafanzeige 2013 mit sämtlichen Betrugsnachweisen wurde von OST’in Harnischmacher ST Koblenz trotz mehrfacher Anmahnungen ohne jegliche Antwort nicht bearbeitet; allein die Möglichkeit der Feststellung des Betrug musste diese aus Systemschutzgründen ausschließen, um die Garanten (=Blödsteller)nicht – zu recht – abzuwerten und abzuqualifizieren. Somit deckten diese nicht nur den Verbrecher nach §12 StGB Goergen und machten nicht nur den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug zu Wahrheit, sondern erklärten auch die vorangegangenen Straftat FKH GbR-Vertragsbetrug, den FKH GbR/RA Wehnert Mahnantragsbetrug und das durchgeführte Mahnverfahren ‚Meyer‘ für rechtens. Insbesondere mussten auch die aus dieser Betrugskaskade sich ergebenden weiteren FKH GbR-Betrügereien von diesem Juristen-Klientel für wahr erklärt werden, wie zum Beispiel die Umtitulierung. Der Leser möge googeln ‚Tausend Fliegen können sich nicht irren’….

Wegen der in Belgien verübten Straftat ist beim Prokurator des Königs (belgische Staatsanwaltschaft) unter mir mitgeteiltem Aktenzeichen ein Strafantrag/-verfahren u.a. gegen FKH GbR u.a. wegen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ sowie wegen Schuldnernamenumdeutungsbetrug auf Eva Hackmann anhängig. Folge dieser Straftaten sind nicht zurückgenommene Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Eva Hackmann sowie deren Fortsetzung nach erfolgter Umtitulierung. Und das bedeutet Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige.

Mit dem von FKH GbR in Belgien verübtem Vertrags-/Urkundenbetrug beging FKH/RA Wehnert in Deutschland Mahnantragsbetrug: Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, erfüllt den Tatbestand des versuchten Betrugs. Die Realisierung dieses Betrugs wurde erst durch in konsortialer Zusammenarbeit mit dem AG Mayen Goergen über Verfahrensaktenfälschung möglich.

Volljuristin Richterin Holdt sowie sämtliche beteiligte Gerichtspersonen u.a. des AG und LG Osnabrück verstießen und verstoßen mit ihren ständigen Unterstellungen ‚Zwangsvollstreckungssache Eva Hackmann gegen FKH GbR‘, zuletzt Holdt 24.10.2013-Aussagen, die es tatsächlich zu keiner Zeit gab, gegen die Unschuldsvermutung. Nachhilfe u.a. für Volljuristin Ri’inAG Osnabrück Holdt: Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Dies folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.[1] Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.

 

FKH GBR Betrug mit Scheinunternehmen unter Mitwirkung von Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil 2)

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-07-03 – 21:04:25

Fortsetzung Teil 2

ST Baum schloss nicht nur staatsanwaltliche Auslandsermittlungen in Belgien aus, sondern versuchte mit den Aussagen des nur der ST Aachen 29.11.2012 mitgeteilten Schreibens, ein Schreiben gleichen Datums an Eva Hackmann enthält dieses Aussagen nicht, die ST Aachen durch eindrucksmanipulative Vorgabe eines falschen Ermittlungsziels auf eine falsche Fährte anzusetzen.
Auf Anfrage teilte die Gemeinde Gangelt mit, dass das callcenter erst nach Mitte 2004 seinen Betrieb aufnahm. Aber der vermeintliche Vertragsabschluss Meyer/Bela Vita datierte ca. 2003. ST Frankenthal ST Baum wusste nach den Akten, dass rein zeitlich das callcenter für den unterstellten Vertragsabschluss ‚Meyer‘ auszuschließen war. Diese zeitliche Unmöglichkeit gab ST Frankenthal der ST Aachen 29.11.2011 als wahr vor, aber mit diesem Datum Eva Hackmann nicht. Damit schloss ST Frankenthal ST Baum aus, dass E.H. von seiner(m) sie diskreditierenden Unwahrheit/Blödsinn Kenntnis erhielt und widersprach/richtigstellte/dementierte. Eva Hackmann erhielt erst 17.04.13 von ST Frankenthal ST Baum, als Folge sechsmaliger Anmahnung des Sachstandes und Beschwerde bei der ST Aachen, auch das von ST Baum an ST Aachen gerichtete 29.11.2012-Schreiben.

Einschub Anfang
Die Begründung des ST Baum in diesem 29.11.2012-Schreiben für das Übernahmeersuchen entspricht dem nachstehenden Witz:
Ein Biologiestudent bereitete sich auf eine mündliche Prüfung vor. Top fit war er in seinem Spezialgebiet ‚Würmer‘. Leider kam das Thema nicht dran. Er kam ins Schwitzen, das heiße Wetter tat ein übriges — und da kam ihm eine Idee. Er sagte es ist warm, es wird wärmer, immer wärmer, noch wärmer — und die Wärmer eh Würmer werden eingeteilt….

Vergleichbar konstruierte ST Baum seinen ‚callcenter Gangelt-Witz‘ und ersuchte bei der ST Aachen die Übernahme von Ermittlungen. Wie der Student durch die Prüfung gefallen ist, so hat die Leiterin der ST Aachen den Betrugsversuch des Baum erkannt und das Übernahmeersuchen abgelehnt.
Dennoch hielt Baum in seinem 17.04.2013-Schreiben mir gegenüber an seiner Witz-Wahrheit fest.
Einschub Ende

Die Unsubstantiiertheit/Bedeutungslosigkeit/Täuschungsabsicht des Ansinnens, genauer: die offenbar an Stasi 1/76-Richtlinie 2.6.2. orientierte methodisch operativ Vorgehensweise, der ST Frankenthal ST Baum zeigt sich daran, dass bereits 04.01.2013 die ST Aachen die Betrugsabsicht erkannte und das dort 17.12.2012 eingegangene ST Frankenthal-Schreiben v. 29.11.2012 zurücksandte.

Die Leiterin der ST Aachen begründete 12.04.2013 ihre Erkenntnis, nachdem ich von dort trotz sechsmaliger Anmahnung kein Sachstandergebnis erhielt. Meine sechsmaligen Anmahnungen sandte sie der Akte nach und ST Baum hätte meine Sachstandanfragen beantworten müssen, was er konsequent nicht tat. Als Folge meiner Beschwerde erhielt ich auf Veranlassung der ST Aachen am 17.04.2013 erstmals das von ST Baum an die ST Aachen gerichtete 29.11.2012-Schreiben, in dem dieser ausführlich den Anwendungszweck der ‚Änderung der Zuständigkeit nach Ziffer 11 ab Mai 2011‘ mit Übernahmeersuchen von Ermittlungen gegen das callcenter Gangelt nannte/begründete (ST Baum wies den Vertragsbetrug von Bela Vita/Maaseik auf den Namen ‚Meyer‘ dem callcenter Gangelt zu). Als Begründung unterstellte er ‚ihm vorliegende Erkenntnisse‘, die er der ST Aachen nicht nannte, genauer: nicht nennen konnte, weil es diese tatsächlich nicht gab/gibt. Zumal diese ‚Erkenntnisse‘ zu der Zeit ca. 2003 des unterstellten Vertragsabschlusses eine Person ‚Meyer‘ betrafen, die von FKH ausgedacht war, nachweislich nicht unter der Adresse von Hackmann existierte und zu der kein Bezug zu Eva Hackmann besteht/bestand. Diesen Bezug (=Ursprungsbetrug Belgien auf den Namen Meyer zum Folgebetrug Deutschland Umdeutung/Zuweisung auf den Namen Hackmann) stellte erst AG Mayen Okt 2007 durch Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutungsbetrug) her.
Eigentlich hätte die örtlich zuständige ST Osnabrück ST Voss nach dem 11.07.2011an Belgien ein Übernahmeersuchen stellen müssen. Das nach dem 18.08.2011das callcenter Gangelt die Begründung für Ausschluss des Übernahmeersuchens an die Staatsanwaltschaft Belgien und Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland war, ergibt sich aus 17.04.2013-Schreiben der ST Frankenthal (enthält das 29.11.2012-Schreiben der ST Aachen). Den Ausschluss staatlicher belgischer Ermittlungen wegen des ca. 2003 bis 13.07.2006 in Belgien begangenen Betrugs zu erreichen, war der Grund für die penetrante Verweigerung der Nennung der Begründung für ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ (ST Osnabrück/GST Oldenburg 11 mal/ST Frankenthal 4 mal und selbst mir in dem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal). Ich erhielt diese erst, nach Anmahnung durch die ST Aachen, erstmals von ST FR ST Baum mit dessen Schreiben vom 17.04.2013.

Wie erreichte ST Frankenthal den Ausschluss staatsanwaltlicher ausländischer (belgischer) und Ausschluss staatsanwaltlicher deutscher Ermittlungen?

Erst nach Erhalt des 17.04.2013-Schreibens bestand für mich die Möglichkeit zu erkennen, das ST Frankenthal ST Baum ab 18.08.2011auf der Grundlage der 29.11.2012-Aussagen zunächst Auslandsermittlungen gegen das Scheinunternehmen Bela Vita/3680 Maaseik(Belgien) ohne Grundnennung ausschloss und dann mit der konstruierten, bis 17.04.2013 vor Eva Hackmann geheim gehaltenen, 29.11.2012-Aussage (callcenter Gangelt-Witz/Betrug) an ST Aachen ein deutsches Übernahmeersuchen stellte. Zweck: Würde dem stattgegeben, bedeutet das gleichzeitig den Ausschluss des an den Prokurator des belgischen Königs zu richtendes Übernahmeersuchen zwecks belgischer Ermittlungen gegen Bela Vita/3680Maaseik(Belgien). ST Baum wusste genau, dass es ausschließlich um FKH GbR-Initiatoren/Konstrukteure/Verantwortliche Werner Jentzer, Heinz Volandt ging, die den Betrug ‚Bela Vita Geldforderungen Meyer‘ in Belgien durchführten/abschlossen. ST Baum wusste auch, dass diese Personen auf der Grundlage ihres belgischen Betrugs eine Betrugskaskade in Deutschland einleiteten. Damit beginnend, dass diese den Mahnantrag ‚Meyer‘ stellten, dass im Mahnverfahren ‚Meyer‘ durch AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug auf Hackmann die Voraussetzung für das Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann geschaffen wurde. In Kenntnis dieses AG Mayen-Betrugs beantragte FKH GbR (AG Osnabrück 26.03.2008) die Realisierung seines Betrugs an Hackmann, die unter Missbrauch deutscher Polizeigewalt 31.08.2008 begann. Erkennbar geht es also ursächlich um den von FKH GbR in Belgien begangenen Betrug mit dem im AG Mayen-Mahn- und Vollstreckungsbescheid genannten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Es geht um keine anderen Namen, keine übergeordnete andere Bela Vita-Firma und keine weiteren zusammengesponnene Firmen, wie ST Baum vorgab.
Mit seiner juristischen Arglist/Trickserei (29.11.2012 an ST Aachen) deckte ST Frankenthal ST Baum vorsätzlich und gezielt nach Wagenburgmentalität Ursprungsbetrüger FKH GbR u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt und schloss die Möglichkeit aus, dass die belgische Kriminalpolizei/Staatsanwaltschaft das Scheinunternehmen Bela Vita/3680 Maaseik(Belgien) feststellt. Das geschah bereits mit Wegnahme der Ermittlungen nach 11.07.2011. Ab Einrichtung 18.08.2011 des AZ Bela Vita begann die Planung dieses Betrugs durch die ST Frankenthal.

Taktisches Kalkül der ST Frankenthal ST Baum:
Eine erfolgreiche Übernahme, genauer: nach erfolgreicher St Baum’scher Eindrucksmanipulation, der Ermittlung beim callcenter Gangelt durch die ST Aachen, bedeutet Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland und impliziert die Übernahme sämtlicher 29.11.2012-Vorgaben
und schlösse Auslands-Ermittlung in Belgien und Feststellung des Ursprungsbetrugs mit dem von FKH initiierten Scheinunternehmen Bela Vita(3680Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) aus. Genauer: schlösse Ermittlung von Namen/Anschrift der/des Verantwortlichen und damit Feststellung des Unternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als Scheinunternehmen ebenso aus, wie Ermittlung und damit Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, damit Ermittlung und Feststellung der Nicht-Existenz der Bela Vita-Geldforderungen-Meyer und damit Ermittlung und Feststellung der Nicht-Existenz der Schuldnerin Meyer unter der Adresse von Hackmann (Gemeinde Bad Essen: eine Meyer war zu keiner Zeit unter der Anschrift von Hackmann gemeldet).

ST Frankenthal ST Baum bezweckte durch seine 29.11.2012-Eindrucksmanipulation, die ST Aachen vor seinen Karren spannen zu spannen, genauer: vor den Karren des u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt von FKH, und ST Aachen zur Konsistenzsicherung der Ursprungsbetrüger und damit zur Festschreibung der Zwangsvollstreckung per Haftbefehl an Unschuldige veranlassen. Derartige Konsistenzsicherung betrieb ST Frankenthal ST Baum bereits dadurch, dass er der für Auslandsstrafsachen örtlich zuständigen ST Osnabrück die laufenden Auslandsermittlungen 18.08.2011 wegnahm (=Ausschluss eines Übernahmeersuchens an die belgischen Behörden). ST Frankenthal ST Baum fungierte als Herr des Ermittlungsverfahrens, genauer: Herr des FKH GbR-Betrugs-Vertuschungsverfahrens, noch genauer: als Manipulator, schloss mit seinem 18.08.2011 bis 29.11.12 sowie bis 17.04.13 geheim gehaltenen fein gesponnenen Betrug somit die Möglichkeit der Aufdeckung des Ursprungsbetruges mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und namentliche Feststellung der Betrugs-Verantwortlichen aus. Nämlich das es in 3680 Maaseik zu keiner Zeit eine Firma Bela Vita gab und diese Betrugskonstrukt der banden- und gewerbsmäßig Betrug ausübenden Verantwortlichen von FKH GbR ist.

ST Frankenthal ST Baum wußte, dass die bei der örtlich zuständigen ST Osnabrück gestellten Strafanzeige von Eva Hackmann sich ausschließlich gegen das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien), richtete. Um Aufdeckung dieses in Belgien verübten Bela Vita/FKH GbR-Betrugs durch belgische Ermittlungsbehörden auszuschließen, gleichzeitig der Unbeteiligten Eva Hackmann weiterhin die Betrugsfolgen als wahr anzulasten und den Anschein von Ermittlungen vorzutäuschen, legte die ST Frankenthal ST Baum mit vor Eva Hackmann geheim gehaltenem ‚callcenter Gangelt‘-Witz (GST 11x, ST Fr 6x: Geheimhaltung des Ausschlusses von Ermittlungen in Belgien, Reduzierung auf Deutschland) eine falsche Ermittlungsfährte. Und beließ damit die vorgegebene Ermittlung, tatsächlich Betrugs-Vertuschung, in deutscher staatsanwaltlicher Hand, genauer: unter Kontrolle der ST Frankenthal ST Baum. Die ST Osnabrück ST Voss spielte mit, als dieser wegen vorgegebener unzulässiger Doppeltermittlung, die tatsächlich ab Ermittlungsbeginn in 2010 bis zum 18.08.2011 nicht bestand, die begonnene Auslandsermittlungen18.08.2011 an ST Frankenthal abtrat. Genauer: sich von ST Frankenthal mit 29.11.2012-Begründung hat wegnehmen lassen. Ohne sich von ST Baum die ‚vorliegenden Erkenntnisse‘ für den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit, genauer: Ausschluss der belgischen Auslandsstrafsache und Umdeutung als deutsche, nachweisen zulassen. ST Voss spielte mit, und schloss damit ein von ihm zu stellendes Übernahmeersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden aus.

Der Geschäftsführer von FKH GbR Werner Jentzer erklärte 15.04.2009 gegenüber ST Frankenthal ST Wisser, Vertragskontingente von Bela Vita, u.a. das Vertragskontingent des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), aufgekauft zu haben um dieses über UGV Inkasso zu vermarkten. Jentzer erklärte, er habe sich von den Verantwortlichen von Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) versichern lassen. ST Frankenthal ST Wisser übernahm diese ‚Versicherung‘ als Wahrheit, die tatsächlich vorsätzliche Lüge des Jentzer war, ohne Vertrags-Nachweis und suggerierte/garantierte somit in seinem Schreiben v.15.04.2009 Eva Hackmann einen Vertrag Meyer mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachschrift, Belgien) als existent. Eine von FKH ausgedachte/fiktive Person Meyer, die AG Mayen durch Okt.2007 begangenen Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer=Hackmann), bis Juli 2012 geheim gehalten, zur realen Schuldnerin Hackmann dieses Vertrages erklärte. Genauer: ST Frankenthal ST Wisser bestätigte/legitimierte 15.04.2009 das Scheinunternehmen (=Betrugskonstrukt der FKH GbR) Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) als existent und damit die Bela Vita-Betrugsgeldforderungen Meyer als rechtens. Die Versicherung des Initiators/Koordinators/Nutznießers des Betrugs in Belgien und des Gesamtbetrugs FKH GbR Jentzer reichte für die ST Frankenthal ST Wisser aus, einen nicht existenten Vertrag ‚Meyer‘ als existent und Geldforderungen hieraus als wahr zu bestätigen.

Ich richtete daher ab 18.12.2012 an den Bürgermeister der Stadt Maaseik Herrn Creemers und der Stadt Kinrooi Herrn Brouns Anfragen zu Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Deren Ermittlungsergebnisse 04.02.13/02.05.13 weisen nach, dass in dem belgischen Firmenzentraldatenbankregister zu keiner Zeit ein Unternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik geführt wurde. Auch über die Postfachanschrift konnten die Namen der Verantwortlichen nicht herausgefunden werden. Somit konnte Bela Vita in 3680 Maaseik auch nicht Tochterunternehmung von Bela Vita in Kinrooi sein, wie ST Baum 29.11.2012 mit ‚ihm vorliegenden Erkenntnissen‘ der ST Aachen vorgab.
Da nachweislich dieser Bürgermeister zu keiner Zeit ein Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) existierte, gab es zu keiner Zeit Verantwortliche dieses Unternehmens. Daher sind die Verantwortlichen der FKH GbR mit denen des Scheinunternehmens personenidentisch, die ihren banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Belgien einfädelten, die den Vertrag Meyer unter der Anschrift von Hackmann und Bela Vita-Geldforderungen-Meyer lediglich ausgedacht haben. Vorgenannte Personen, insbesondere die Staatsanwälte der ST Frankenthal Baum, Wisser, Frau Herrmann, Leiter Liebig, garantierten mit ihren Nicht-Ermittlungen/Entscheidungen die Realisierung und Festschreibung des FKH GbR-Betrugs als wahr, garantierten Zwangsvollstreckung per Haftbefehl gegen Unschuldige und garantierten Straffreiheit der Betrugs-Verantwortlichen.

Auf der Grundlage des Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien)-Betrugs auf ‚Meyer‘, genauer: des von den Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs auf ‚Meyer‘, stellten diese in vorsätzlicher Betrugsabsicht in Deutschland einen Mahnantrag ‚Meyer‘, führte AG Mayen ab 2007 ein Mahnverfahren ‚Meyer‘ durch. An dessen Ende beging AG Mayen ca. Okt. 2007 Verfahrensaktenbetrug (den Betrug wiesen Eva, Rainer, Andreas Hackmann nach Erhalt der Verfahrensakte ab Juli 2012 nach) durch Schuldnernamenumdeutung und machte aus fiktiver/ausgedachter Schuldnerin Meyer die reale Schuldnerin Hackmann. Der auch an Meyer fehladressierte Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ wurde somit Eva Hackmann zugewiesen. Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück mit dem Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck und dem Amtsarzt als hirnkrank festgestellten Gerichtsvollzieher Bodi (31.03.2008) bestätigten den Schuldnernamenumdeutungsbetrug und damit Schuldnerin Hackmann als wahr und wiesen somit den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ Hackmann zu.
Mit der Folge, dass AG Osnabrück Richter Struck diese Zuweisungen als wahr übernahmen und Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Eva Hackmann durchführten.
Die im Geheimen konstruierten Betrugsgründe, die zum Zwangsvollstreckungsverfahren (Hackmann) führten, werden im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren nach Aussage rh. pf. Justiz ST/GST Koblenz und Ministerialräte des Justizministeriums nicht mehr zur Disposition gestellt. Das bedeutet, dass auch der in Belgien begangene Ursprungsbetrug auf ‚Meyer‘ unaufgeklärt bleiben soll, auf den das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann ursächlich zurückzuführen ist.

Die Straftat des ST Baum besteht darin, dass insbesondere dieser mit seinen Handlungen konsequent versuchte, Ermittlungen im belgischen Ausland auszuschließen und durch 10.05.2013-Vorgabe der Verfahrensgegenstände unter 5513 Js 7355/09 Klärung des Ursprungsbetrugs in Belgien ausschloss.
Aufdeckung des in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs durch den Prokurator des Königs würde nicht nur die bereits von belgischen Bürgermeistern Maaseik/Kinrooi festgestellten Straftaten bestätigen, sondern auch die Verantwortlichen von FKH GbR als Straftäter nachweisen und zu deren Bestrafung in Belgien führen. Damit verbunden wäre, dass sämtliche hierauf zurückzuführenden gerichtlichen Folge-Entscheidungen in Deutschland (=u.a. mehrere durchgeführte Zwangsvollstreckungen gegen Unschuldige Eva Hackmann) nichtig sind.

ST Frankenthal ST Wisser verzichtete 15.04.2009 offenbar deshalb auf den Nachweis mit der gängigen Begründung, dass ab 31.03.2008 im Zwangsvollstreckungsverfahren (Hackmann) keine materiell rechtlichen Geldforderungen (Meyer, aus dem Vertrag Meyer/Bela Vita(3690Maaseik, Belgien)) überprüft werden. ST Frankenthal ST Wisser schloss die Überprüfung und den Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer aus. Auch ST’in Frau Herrmann schein-argumentierte 11.11.2010 mit dieser Begründung, „es werden und wurden keine Ermittlungen über das Vorliegen eines Vertrages zwischen Eva Hackmann und Bela Vita getroffen“.

Feststellung: es gab nicht nur keine Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, auch keinen Vertrag irgendeines Bela Vita-Unternehmen mit Meyer, wie FKH im Mahnantrag vorgab/unterstellte und im Mahn-/Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ übernommen; somit auch keine Person/Schuldnerin ‚Meyer‘, die Mahngericht AG Mayen durch Verfahrensaktenbetrug im Geheimen als Schuldnerin Eva Hackmann zuwies; auch kein Unternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfach, Belgien), damit keinen Verantwortlichen, der einen Vertrag mit fiktiver Person Meyer hätte abschließen können. Diesen gesamten in Belgien begangenen Betrugskomplex unaufgeklärt zu belassen, den in Belgien erreichten Betrug als wahr festzuschreiben und die Verantwortlichen und Nutznießer dieses Betrugs unerkannt zu belassen, sind die tatsächlichen Gründe für nicht durchgeführte Auslandsermittlungen der ST Frankenthal ST Baum.
Der ab ca.2003 auf den Namen ‚Meyer‘ in Belgien begonnene Betrug wurde bis Okt. 2007 auf den Namen ‚Meyer‘ geführt. Ab Okt. 2007 nach geheim gehaltenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer=Hackmann) wurde der Betrug auf Hackmann fortgeführt. AG Mayen setzte Dez. 2007 FKH GbR über das erreichte Betrugsergebnis in Kenntnis, woraufhin FKH 26.03.2008 das Zwangsvollstreckungsverfahren Eva Hackmann beantragte, auch den Haftbefehl. Dieselbe FKH GbR, die auf der Grundlage des Betrugs in Belgien den Rechtsstreit FKH%Meyer initiierte, unterstellte in Kenntnis erfolgten AG Mayen-Schuldnernamensumdeutungsbetrugs 26.03.2008 einen Rechtsstreit FKH%Eva Hackmann. Es ist von gemeinsamem Betrug FKH und AG Mayen auszugehen.

Damit ausgeschlossen wurden belgische Auslandsermittlungen zur Feststellung des ca. 2003 bis13.07.2006 in Belgien verübten Ursprungsbetrugs auf ‚Meyer‘, den AG Mayen in Deutschland Okt. 2007 durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug zum (ab 31.03.2008) Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann machte. Damit ausgeschlossen wurden staatsanwaltliche belgische Ermittlungen zur Feststellung des Unternehmens Bela Vita (3680Maaseik, Belgien) als Scheinunternehmen. Scheinbegründet wurden die Ausschlüsse mit dem zu diesem Zeitpunkt (ab 31.03.2008) bestehenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann. ST Wisser und ST’in Herrmann bezogen sich bereits auf diese Zwangsvollstreckung und schlossen die Klärung des FKH GbR- Ursprungsbetrugs aus. Die im Ursprungsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680Maaseik, Belgien) involvierten Staatsanwaltschaften Osnabrück, Oldenburg, Frankenthal sowie mit dem AG Mayen-Betrug involvierten ST/GST Koblenz, sowie am Gesamtbetrug involvierte rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz, einschließlich Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer und die Abgeordneten verwandten den Oberbegriff, den übergeordneten Unternehmensnahmen Bela Vita. Damit stellte die Beteiligten staatlicher Justiz sicher, insbesondere die ST Frankenthal, dass der im Namen der übergeordneten Betrügerfirma Bela Vita mit Sitz in Kinrooi begangene Betrug unaufgeklärt bleibt. Denn tatsächlich beging FKH GbR den Betrug als ‚Trittbrettfahrer‘, durch Suggestion des tatsächlich nicht existenten Scheinunternehmens Bela Vita (3680Maaseik, Postfachadresse, Belgien) als existente Niederlassung von Bela Vita in Konrooi. Insbesondere die ST Frankenthal als Koordinator der ‚Wagenburg‘, schloss Ermittlungen zu diesem ‚Trittbrettfahrer-Betrug‘ mit diesem nicht existenten Scheinunternehmen aus und garantierte in der Umkehrung Zwangsvollstreckungen per Haftbefehle an Unschuldige.

 

FKH GBR Betrug mit Scheinunternehmen unter Mitwirkung von Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil 1)

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-07-03 – 20:55:08

Nachtrag 03.08.2013 zum EU-Demokratieverständnis u.a. des Jean-Claude Juncker:
So wird in der EU Politik gemacht.

Die Diktatur im EU-Parlament: Bela Kovacs (Ungarn, ab 5:20), unabhängiger EU-Abgeordneter des Europaparlaments, packt aus.

http://www.politaia.org/sonstige-nachrichten/die-diktatur-im-eu-parlament-abgeordneter-packt-aus/
EU-Parlamentarier Bela Kovacs berichtet über die herrschenden Verhältnisse im Europaparlament im Juli 2013 vor Studenten einer Universität in Moskau.
Vorstehender Link ist nicht mehr aufrufbar.

Nochmals:
http://www.youtube.com/watch?v=4WUkn3oF654
Zum Abgeordneten Bela Kovacs auf der EU-Seite.
http://www.europarl.europa.eu/meps/de/102887/BELA_KOVACS_home.html
Mitglied von ITREAusschuss für Industrie, Forschung und Energie D-JPDelegation für die Beziehungen zu Japan DEPADelegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST Stellvertreter AFETAusschuss für auswärtige Angelegenheiten DSCADelegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien
https://www.youtube.com/watch?v=4WUkn3oF654

Wörtliche Wiedergabe ab ca.5 min von Bela Kovacs:
‚Von den EU-Abgeordneter wird nur eines verlangt, in den Plenumssitzungen nach den Stimmlisten abzustimmen, die sie vor der Abstimmung erhalten. Sie müssen genau nach dieser Stimmliste einfach abstimmen, und zwar so, wie es in der Stimmliste steht, nicht anders. Einfach nach der Liste auf den Knopf drücken, sehen Sie wie leicht es ist?!
Ein EU-Abgeordneter braucht seinen Verstand nicht, er muss nur so abstimmen, wie ihm befohlen wird. Und wenn er nicht so abstimmt, wie ihm befohlen wird – und jetzt hören Sie mir bitte aufmerksam zu!
Nachdem die Abstimmung im EU-Parlament stattgefunden hat, prüft dass Sekretariat die einzelnen Abgeordneten, ob sie genau nach der ihnen gegebenen Stimmliste abgestimmt haben. Wenn die EU-Abgeordneten nicht nach dieser Stimmliste abgestimmt haben, so müssen Sie Geldstrafe zahlen. Und die EU-Abgeordneten lieben das Geld …‘

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EINE LÜGE (ein Betrug) MUSS NUR GROSS GENUG SEIN UND NIEMAND WIRD GLAUBEN, DASS ES EINE LÜGE (ein Betrug) IST.
Joseph Goebbels
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Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!
(Friedrich von Schiller 1759 – 1805 )
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Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren;
und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Mahatma Gandhi
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„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html

FKH GbR mit Geschäftsführer Werner Jentzer und Heinz Volandt sowie RA Wehnert & Kollegen feierten in 2012 25-jähriges ‚Firmenjubiläum‘. Das Erfolgsrezept am Beispiel von Eva Hackmann:
Wir betrügen und hintergehen mit Arglist und allen Tricks nach Strich und Faden im Geheimen, in Absprache und Mitwirkung mit Gerichten (Richter erklären staatsanwaltlich vorsätzlich unaufgeklärt gehaltene Betrugskaskade zum Wahrheitsbeweis) und Staatsanwaltschaften (diese habe das Anklagemonopol und schließen konsequent Ermittlung gegen die Betrugskonsorten ||FKH GbR, AG Mayen|| gezielt aus), geben das dann Folgegerichten als Wahrheitsbeweis vor und warten ab, ob was passiert. Selbst als es dann großes Geschrei und Aufstände gab, nachdem der Betrogene/Hintergangene in Eigenrecherche Betrugsnachweise erbrachte und den komplexen gemeinschaftlichen Betrug der Konsorten (FKH GbR, AG Mayen, Staatsanwaltschaften Frankenthal, Osnabrück) begriff, wurde dieser unter Missachtung/Ignorierung der vorgelegten Betrugsnachweise auf Anordnung des Vollstreckungsrichtes RiAG Osnabrück Struck in Handschellen gelegt, per Haftbefehl und Knastandrohung an ihr/ihn zwangsvollstreckt, machten die Betrugskonsorten weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Nach eigenen Angaben lehnt die ST Frankenthal pro Jahr ca. 40’000 Strafanzeigen ab ……

Beides Beispiele dafür, wie (offenbar)über Politik und Verbrechen unter Beteiligung staatlicher Justiz Macht, Beherrschung und Ausbeutung unumkehrbar wird, wie die Versklavung der Menschheit erfolgt. Über die Hintertür aufgehoben wurden Leibeigenschaft und Inquisition. Und erfahren eine Renaissance. Dafür hat eine kleine Minderheit mit ungeheurer Kreativität, Raffinesse und ohne jegliches Gewissen ein reichhaltiges Instrumentarium zur Unterdrückung und Ausbeutung entwickelt, aus denen ein Entkommen schier unmöglich erscheint.

Im Fall FKH GbR nachgewiesen ist, dass verantwortliche/verursachende Psychopathen mit Lügen und Betrügen mit Hilfe willfähriger Gerichte (Mahngericht AG Mayen, Zivilprozessgericht AG Osnabrück, Vollstreckungsgericht AG Osnabrück) zunächst (Schein-)Fakten, damit (Schein-)Realität, zu (Schein-)Recht reframen ließen.
Damit die Entscheidungsträger dieser Gerichte den Betroffenen im zivilgerichtlichen Mahnverfahren durch zielgerichtete Geheimhaltung strafrechtlich relevanter Entscheidungskriterien (=mehrfacher Prozessbetrug) in diesem Verfahren eine (schein-)rechtlich ausweglose Unterlegenheit führten.
Und sich selber und ihre begangenen Straftaten u.a. über – nach intensiver Aktenrecherche heute nachgewiesene Aktenmanipulation/-Umdeutung/-Vernichtung – durch Straftatenermittlung ausschließende willfährige Staatsanwaltschaften (koordinierende ST Frankenthal, ST Osnabrück, ST/GST Koblenz) straffrei/sakrosankt reframen ließen.
Jeder Versuch des dagegen Angehens, des Wehrens, wird durch weitere geheim gehaltene intensivere Unterstellungen von mitwirkenden ’staatlichen Garanten für Recht und Ordnung‘, genauer: offenbar degenerierter, psychopathischer Entscheidungsträger staatlicher Justiz, (schein-)rechtlich abgeschmettert und diskreditierend verstärkt.
Biologisch steckt ein selektiver Funktionsmangel dieser Gehirne dahinter, teils sogar ein anatomischer Defekt.

Unserer Gesellschaft muss zur Gesundung dieses Krebsgeschwür entfernt werden.

Diese Psychopathen haben keine Schmerzen und denken auch nicht, dass ihnen etwas fehlt. Sie leiden nicht an Stress oder Neurosen. Daher erklären sie sich auch nicht als ein leidender Patient, der eine Untersuchung freiwillig vornimmt. Daher ist diese Untersuchung auf der Grundlage ihrer nachgewiesenen Taten, aber die Möglichkeit der Nachweiserbringung wird von ihresgleichen in Schlüsselpositionen staatlicher Justiz ausgeschlossen, zwangsweise durchzuführen.
Dr. Hare (Kanada) hat den am weitesten verbreiteten Maßstab zur Messung von Psychopathie entwickelt. Hares PCL-R Maßstab kann tatsächlich latente Merkmale von Psychopathie eindeutig messen und feststellen, antisoziale Persönlichkeitsstörung für diese hinterhältigen Psychopathen diagnostizieren.
Wenn man von Psychopathen im Speziellen spricht, dann gibt es den heutigen Konsens, dass sie nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar.

Siehe auch: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/mike-adams/wie-man-einen-soziopathen-erkennt-zehn-warnzeichen-die-sie-davor-schuetzen-koennen-einem-charism.html

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Der Leser erhält Anregungen zur eigenen Meinungsbildung.

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Die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück schlossen Auslandsermittlungen gegen FKH GbR wegen deren in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs aus. Folgende Ausführungen sind Gegenstand einer Strafanzeige beim Prokurator des belgischen Königs und der Staatsanwaltschaft Aachen

Ausführungen:
Der Betrug in aller Kürze:
In Belgien leiteten die Verantwortlichen von FKH GbR ihren Betrug über das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien, auf den Namen einer Schein-Schuldnerin Meyer unter der Adresse von Hackmann unter Vorgabe eines Vertrages ein und schlossen diesen Betrug in Belgien ab mit Geldforderungen an Meyer.
In Deutschland setzte FKH GbR diesen über Mahnbetrug fort, indem diese das Mahnverfahren auf den Namen der Schein-Schuldnerin Meyer beantragte. Das Mahngericht AG Mayen realisierte diesen Betrug durch Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann und erließ einen Vollstreckungsbescheid auf die Schein-Schuldnerin Meyer.
Der Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Vollstreckungsrichter Struck bestätigte per bis heute geheim gehaltenen Vermerk (Bestätigung dass es diesen gibt 22.05.13 AG Osnabrück Havliza) den AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug, nämlich das Schein-Schuldnerin Meyer personenidentisch ist der Nicht-Schuldnerin Hackmann, als wahr und führte damit in Kenntnis des FKH GbR-Ursprungsbetrugs (=es gibt keine Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, es gibt die Person Meyer nicht, es kann daher kein Vertrag zwischen diesen abgeschlossen worden sein) nach AG Mayen-Vorgabe das Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann durch, ohne das ein Vollstreckungsbescheid/-titel Eva Hackmann ausgestellt und zugestellt wurde.
Die federführende Staatsanwaltschaft Frankenthal in Verbindung mit ST Osnabrück schloss Auslandsermittlungen in Belgien durch unwahre Vorgaben gezielt aus. Damit wurde der Ursprungsbetrug in Belgien zur Nicht-Straftat, wurden die verursachenden Straftäter nicht festgestellt und zu Nicht-Straftätern.
Staatsanwaltschaft Frankenthal erhob öffentliche Anklage gegen die Verantwortlichen von FKH. Die genannten Verfahrensgegenstände und der Zeitrahmen schließen den Betrug in Belgien und den damit verbundenen Folgebetrug mit dem AG Mayen aus; das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des AG Mayen-Folgebetrugs ist nicht abgeschlossen.
Das von Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Verantwortlichen von FKH eingeleitete öffentliche Klageverfahren soll damit unter Ausschluss des Auslandsermittlungsergebnisses der in Belgien verübten Ursprungsstraftat und unter Ausschluss des Ermittlungsergebnisses der in Deutschland vom AG Mayen verübten Folgestraftat durchgeführt werden, die auf diese FKH-Verantwortlichen zurückzuführen sind. Ganz offenbarer Zweck derartigen Pseudo-Strafverfahrens ist, durch bisher ausgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen die tatsächlich begangenen Straftaten als Nicht-Straftaten und die verantwortlichen Straftäter als Nicht-Straftäter festzustellen. Sowie in der weiteren Folge die Legalisierung des AG Mayen-Betrugs und in der weiteren Folge die Legalisierung des Zwangsvollstreckungsbetrugs an Hackmann (=Vollstreckung über Vollstreckungsbescheid/-titel Meyer in Verbindung mit Schuldnernamenumdeutungsbetrug Meyer auf Hackmann) vorzunehmen. Genauer: die an Eva und Rainer Hackmann durchgeführten Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl, also Vollstreckung gegen Unschuldige § 345 StGB, für Recht festzuschreiben.

Wir beantragen daher beim Prokurator des belgischen Königs die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs.
Wir beantragen daher bei der ST Aachen
-die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen für den Mahnantragsbetrug (=Beantragung des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ auf der Grundlage des belgischen Ursprungsbetrugs)
-die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen für den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer auf Hackmann)

Wir stellen bei der ST Aachen Strafantrag gegen ST Baum von der ST Frankenthal und ST Voss von der ST Osnabrück, weil diese vorsätzlich Auslandsermittlung gegen die Verantwortlichen der in Belgien verübten Straftaten und Berücksichtigung des Ergebnisses der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des AG Mayen-Betrugs ausschlossen.
Wir beantragen, dass die ST Aachen die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen des AG Osnabrück für den Zwangsvollstreckungsbetrug per Haftbefehl gegen Eva und Rainer Hackmann vornimmt.

Wir beantragen, dass die ST Aachen das 10.05.2013 unter 5513 Js 7355/09 von der ST Frankenthal ST Baum angekündigte öffentliche Klageverfahren und die genannten Verfahrensgegenstände aussetzt und absetzt, bis die Ermittlungsergebnisse des Prokurators des belgischen Königs und die Ermittlungsergebnisse der ST Aachen vorliegen. ST Baum lehnen wir wegen der geschilderten Straftaten wegen Befangenheit ab.

Wir beantragen, dass der Prokurator des belgischen Königs gemeinsam mit der ST Aachen den Gesamtbetrug, der in Belgien begann, gemeinsam aufklären.

Es ist von konzertierter Betrugsaktion auszugehen, in der AG Mayen und AG Osnabrück mit ihrem jeweiligen Betrugspart die Realisierung des FKH-Ursprungsbetrugs garantierten. In der zudem die ST Frankenthal durch zielgerichtete Manipulation bzw. Vorgabe von Unwahrheiten die Möglichkeit der Aufdeckung der Ursprungs-Straftaten und Feststellung der dafür Verantwortlichen im Ausland Belgien ausschloss. In der ST/GST Koblenz bis heute den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug unaufgeklärt beließ.
Das ist in konzertierter Aktion Strafvereitelung im Amt und gleichzeitig Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann.

Weitere detaillierte Ausführungen:

1. Teil.
Betrug in Belgien auf den Namen der ausgedachten/fiktiven Schuldnerin Meyer mit dem nicht existenten Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien) und eines nicht existenten/abgeschlossenen Vertrages.
Am Anfang steht der Ursprungsbetrug der Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a., von diesen begangen in Belgien. Bezogen auf den Namen einer ausgedachten/fiktiven Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, die am Ende der Betrugskaskade durch Umdeutung zur Schuldnerin gemacht wurde, konstruierten diese ca. 2003 einen Vertrags/-Urkundenbetrug mit dem ausgedachten belgischen Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien). Mit dem vorläufigen, aber in Belgien abgeschlossenen Betrugsergebnis ‚Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘.

2. Teil
Betrug in Deutschland durch Gerichte.
Erst durch gerichtlichen Mehrfach-Betrug war die Nutzung des belgischen Betrugsergebnisses in Deutschland möglich. Zunächst das Mahngericht AG Mayen in Persona Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler.
Das Mahngericht AG Mayen übernahm ungeprüft das von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a. vorgegebene belgische Betrugsergebnis, den Schuldnernamen ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, den Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als wahr. Unüberprüft gelangte dieses belgische Betrugsergebnis in ein reales deutsches Mahnverfahren ‚Meyer‘. AG Mayen garantierte einen Vollstreckungsbescheid/Titel ‚Meyer‘. Da die Schuldnerin ‚Meyer‘ von FKH ausgedacht/fiktive ist war ausgeschlossen, dass eine reale Schuldnerin/Person ‚Meyer‘ auf den Betrug reagiert und an dieser vollstreckt werden kann. Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann reagierte zwar, in dem sie wegen Fehlzustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an ihre Adresse beide an das AG Mayen zurücksandte. Indem AG Mayen Rechtspfleger Goergen den Erhalt der Rücksendungen bestätigte und Berücksichtigung suggerierte, diese aber gezielt vernichtete, durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug Sept./Okt. 2007 die Umdeutung des Schuldnernamens auf Eva Hackmann vornahm und diesen Umdeutungsbetrug bis Juli 2012 geheim hielt, garantierte AG Mayen den Ausschluss einer Reaktion von Eva Hackmann auf die mahngerichtlich ihr geheim zugewiesenen Schuldnerzuweisungen. Damit garantierte AG Mayen zeitgleichen Ausschluss eines von Hackmann zu beantragenden Zivilprozesses. AG Mayen schuf damit die Voraussetzung für Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber Durchführung der Zwangsvollstreckung an Eva Hackmann.

FKH/UGV Inkasso, Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt, beantragte nach erfolgreich abgeschlossenem AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung) in dieser Kenntnis die Zwangsvollstreckung gegen Hackmann beim AG Osnabrück. Der Präsident des AG Osnabrück Große-Extermöring bestätigte im Nachhinein 03.09.2009 die Umdeutung des FKH/UGV-26.03.2008- ‚Antrag‘ in ‚Auftrag‘, den amtsärztlich festgestellter hirnkranker und unmittelbar danach aus dem Gerichtsvollzieherdienst entlassene GV Bodi 31.03.2008 und der Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Vollstreckungsrichter Struck nach AG Mayen Vorgaben eins zu eins umsetzte. Obwohl nach den Akten an Eva Hackmann kein Vollstreckungsbescheid/-titel besteht und derartiger Titel ‚Meyer‘ nicht an sie adressiert/zugesandt wurde. Als „Ersatzvollstreckungsbescheid Hackmann“, so etwas gibt es nicht und steht in keinem Gesetz, verwandte das AG Osnabrück den Vollstreckungsbescheid/Titel ‚Meyer‘ in Verbindung mit AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer=Hackmann. Beide vor Hackmann geheim gehaltene Straftaten gaben AG Mayen und FKH dem AG Osnabrück zur Verwendung als wahr verpflichtend vor. Der Trick: das AG Osnabrück ist nicht autorisiert, Vorgaben von gerichtlichen Garanten (=Mahngericht/Betrugsgericht AG Mayen) als unwahr zur Disposition zu stellen. Durch somit ungeprüfte Übernahme/Bestätigung des AG Mayen-Betrugs, und diese impliziert die Übernahme des diesem Betrug zugrundeliegenden Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), als wahr durch das AG Osnabrück erließ Vollstreckungsrichter Struck Haftbefehl, um die Zwangsvollstreckung gegen Eva Hackmann durchzuzwingen.

3. Teil
Betrug in Deutschland durch Staatsanwaltschaften.
Mit Wagenburgmentalität/-entscheidungen schlossen die deutschen Staatsanwaltschaften zielgerichtet die Möglichkeit der Aufdeckung des Ursprungsbetrugs durch konsequent ausgeschlossene Ermittlungen aus. Bezogen auf den Ursprungsbetrug in Belgien sind dies die Staatsanwaltschaften Osnabrück ST Voss, damaliger Leiter Heuer, GST Oldenburg ST Snakker, jetziger Leiter Heuer und ST Frankenthal ST’e Baum, Wisser, Frau Herrmann, Leiter Liebig. Bezogen auf den Folgebetrug des deutscher Mahngerichts AG Mayen Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler sind das die ST Koblenz Frau Harnischmacher, Leiter Kruse und die GST Koblenz ST Regnber, Leiter Jung und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz Ministerialräte Pandel, Stephanie, Fritz, Perne sowie Staatssekretärin Frau Reich, Minister Hartloff.
Die ST/GST Koblenz und das Ministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bestätigten/würdigten, in der Folge dieses in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs, den nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als ‚Wahrheitsbeweis‘ , aber dieser ‚Beweis‘ gründet sich auf von ST Frankenthal ausgeschlossene Aufklärung des belgischen Ursprungsbetrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Und die ST’e der ST/GST Koblenz und Ministerialräte des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schlossen Aufklärung zurückliegenden Gesamtbetrugs mit der Begründung aus, dass im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann keine Überprüfung des vorgenannten Betrugs stattfindet, auf Grund dessen dieses Zwangsvollstreckungsverfahren zustande kam.

Betrug in Belgien
Insbesondere an den koordinierenden Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal zum Ausschluss der Betrugsaufklärung ist diese Wagenburgmentalität erkennbar, nachvollziehbar und ableitbar. Zweck: Schutz des ganz offenbaren Koordinators und Nutznießers des belgischen und deutschen Gesamtbetrugs FKH GbR/UGV Inkasso in Person der Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a.
Ursächlich zurückzuführen ist der Ursprungsbetrug auf das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Diese Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss insbesondere ein Übernahmeersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden aus.
Strafanzeigen bei der ST Frankenthal gegen FKH GbR wegen des Bela Vita-Betrugs blieben bis heute ergebnislos. Die ST Frankenthal erkannte nie eine Straftat der FKH GbR und schloss Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) wegen örtlicher Nicht-Zuständigkeit konsequent aus, einzig um Namen der Verantwortlichen und dessen Nicht-Existenz nicht feststellen zu müssen. Insbesondere, um FKH GbR als Initiator des belgischen Scheinunternehmens und damit des Ursprungsbetrugs auszuschließen.

Im Folgenden ist dargestellt, auf welche Weise die ST Frankenthal Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) ausschloss. Und damit in der weiteren Umkehrung die als Kriminelle/Schuldnerin unterstellte, tatsächlich unschuldige, Hackmann und als personenidentisch mit der als existent unterstellten, tatsächlich fiktiven/ausgedachten, Schuldnerin Meyer‘ festschrieb. Nach anfänglicher Verschleppung des dann doch in 2010 angenommenen Strafantrags gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und begonnenen Strafverfahrens durch die für Auslandsstrafsachen örtlich zuständige ST Osnabrück schloss die ST Frankenthal die Behandlung als Auslandsstrafsache ‚mit Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011’aus. Genauer: die ST Frankenthal nahm der ST Osnabrück weitere (Auslands-)Ermittlungen weg, schloss damit ein an die belgischen Behörden zu stellendes Ermittlungs-/Übernahmeersuchen aus. Und verhinderte damit strafrechtliche Ermittlungen des in dem Zeitraum ca. 2003 bis 13.07.2006 in Belgien begangenen abgeschlossenen Ursprungsbetrugs mit dem Ergebnis ‚Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘. Damit missbrauchte ST Frankenthal ihre staatliche Funktion, indem sie mit ihrem Betrug konsequent Ermittlungen der Namen und gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) ausschloss. Die ST Frankenthal STBaum schloss damit ein an die belgischen Behörden zu stellendes Ermittlungs-/Übernahmeersuchen aus und richtete stattdessen 29.11.2012 dieses Ersuchen an die deutsche Staatsanwaltschaft Aachen, die gegen das von ST Baum als ursächlich für den Ursprungsbetrug vorgegebene callcenter Gangelt ermitteln sollte (ST Aachen ist für Gangelt zuständig). Der Trick: nicht wegen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens und des Vertrags-/Urkundenbetrugs ‚Meyer‘ dieses Scheinunternehmens, sondern wegen eines vom callcenter über Internet/Telefon als abgeschlossen/existent unterstellten, tatsächlich nicht abgeschlossenen/existenten, Vertrages ‚Meyer‘ mit einem als existent unterstellten, tatsächlich nicht existenten, Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Nach offenbar erkanntem Betrugsversuch lehnte die ST Aachen die Annahme dieses Ersuchens ab. Ziel der ST Frankenthal war den Status zu erreichen, das nicht der begangene Ursprungsbetrug ermittelt/aufklärt wird, damit die auf diesen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Ursprungsbetrugs zurückzuführenden laufenden drei Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann bestehen bleiben. Verfahren, die sich in der Folge des belgischen Ursprungsbetrugs zum einen auf AG Mayen bezogen, zum anderen in der weiteren Betrugs-Folge auf AG Speyer und Frankenthal. Also dass keine Strafverfolgungsbehörde den in Belgien begangenen Ursprungsbetrug des Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und die Namen der dafür Verantwortlichen ermittelt/feststellt, auch nicht den in Deutschland vom AG Mayen begangenen Verfahrensaktenbetrug. Insbesondere die dafür Verantwortlichen Initiatoren nicht feststellt, den gesamten Zwangsvollstreckungsterror nicht rückabwickelt und weiter den an Unschuldiger realisierten Betrug als wahr festschreibt.
Damit schloss die beteiligte ST Frankenthal ST’e Wisser, Baum, Frau Herrmann, Leiter Liebig im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren die Feststellung aus, dass die Verantwortlichen von FKH GbR die Initiatoren des Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens sind, die Nutznießer des Betrugs also. Die ST Frankenthal reframte somit den Betrug zu Wahrheit, die Betrüger zu Saubermännern, und legalisierte und garantierte in der Umkehrung die Realisierung der Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Eva und Rainer Hackmann, beider Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, etc.

Daher bat ich ab 18.12.2012 die Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik und Kinrooi um Hilfe. Konkret um Klärung, ob das Unternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, existiert. Und wenn ja, um Nennung der Namen der Verantwortlichen.

04.02.13/02.05.13-Ergebnis: Die von FKH GbR im Mahnantrag dem AG Mayen vorgegebene und im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Vita in 3680 Maaseik, Belgien, existierte zu keiner Zeit. Daher gibt es keine Namen von Bela Vita-Verantwortlichen.
Die banden- und gewerbsmäßig Betrug ausübenden Verantwortlichen von FKH GbR haben für ihre Betrugszwecke das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, die Person Meyer unter vorgegebener Adresse von Hackmann und den Vertrag Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) konstruiert.
Von einbezogener und missbrauchter beteiligter deutscher staatlicher Justiz (Gerichte u.a. AG Mayen) unter Vorgabe von Überprüfung, tatsächlich unüberprüft, für wahr erklärt. Ebenso von deutschen Staatsanwaltschaften (insbesondere ST Frankenthal), die die Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen im Ansatz ausschlossen. Und zudem durch staatsanwaltlich weiterhin unterstellte perfide/perverse geheim gehalten konstruierte Scheinfakten eine Scheinrealität vorgaben, die zu erkennen und als Betrug nachzuweisen nahezu unmöglich war, zudem durch Reframing unter Ignorierung der nachgewiesenen Ursprungsstraftaten von staatlicher Justiz für Scheinrecht erklärten. Erst dadurch wurde die Betrugsrealisierung mit Nutznießer/Begünstigtem u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt möglich.

Trotz mehrfacher Anmahnungen unter Bezug auf 04.02.13/02.05.13-Ergebnis hat die ST Frankenthal das 18.08.2011 unter Az 5091 UJs 21612/11 eingerichtete Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, mit 04.02.13/02.05.13-Begründung/Ergebnis nicht eingestellt. Man stelle sich das einmal vor: die St Frankenthal ST Baum gab vor, gegen ein nachgewiesen nicht existentes Unternehmen Ermittlungen zu führen und schloss gezielt Ermittlung der Namen und der Konstrukteure dieses Scheinunternehmens aus. Unmöglich? Der aufmerksame Leser wird nachfolgend die praktizierte Unmöglichkeit erkennen.

10.05.2013 teilte ST Frankenthal mit, dass sie unter 5513 Js 7355/09 ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von FKH GbR einleitete. Der Inhalt weist nach: nur zum Schein. Denn als Verfahrensgegenstand nicht erfasst und damit ausgeschlossen wurde die im Ausland begangene/abgeschlossene Ursprungsstraftat der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), ohne die die Folgestraftaten in Deutschland nicht möglich gewesen wären. Die/der von FKH GbR begangene Ursprungsstraftat/-betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) weisen die 4.2/2.5.13-Ermittlungsergebnisse der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik und Kinrooi nach.

Für die Durchführung eines Strafverfahren dieser in Belgien durchgeführten/abgeschlossenen Straftat ist der Prokurator des belgischen Königs (belgische Staatsanwaltschaft in Eupen) zuständig. Diese Durchführung in Belgien und die Behandlung als Straftat in Deutschland schloss ST Frankenthal ST Baum aus:
„Soweit der Verdacht besteht, die Beschuldigten könnten sich im fraglichen Tatzeitraum vom 01.01.2006 bis zum 02.12.2010 sowie im nicht rechtsverjährten Zeitraum davor über den zuvor definierten Anklagegegenstand hinaus durch sonstige tateinheitlich begangenen Rechtsverletzungen in den angeklagten Fällen oder zum Nachteil anderer Schuldner strafbar gemacht haben, wurde die Strafverfolgung in dem Verfahren 5513 Js 7355/09 vorläufig gem. § 154a StPO auf den Verfahrensgegenstand der Anklage beschränkt.“
Unter Verweis auf § 154a StPO
‚Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen ……. nicht beträchtlich ins Gewicht, so kann die Verfolgung auf die übrigen Teile der Tat oder die übrigen Gesetzesverletzungen beschränkt werden‘.
Damit beging ST Baum Prozessbetrug/Rechtsbeugung zum Schutz der ursächlichen Straftäter von FKH u.a. Jentzer/Wehnert, die im Ausland Belgien banden- und gewerbsmäßig Betrug begannen und in Deutschland beendeten.
Die ST Frankenthal ST Baum unterstellt mit dieser Begründung den ursächlich von FKH GbR begangenen und 04.02.13/02.05.13 von belgischen Bürgermeistern nachgewiesenen Betrug mit dem Scheinunternehmen als ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘, der tatsächlich entscheidend ins Gewicht fällt:
Ist/Wird die Straftat Betrug der FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) nachgewiesen/festgestellt,
-war das Stellen des Mahnantrags ‚Meyer‘ durch FKH/UGV Betrug und somit nichtig,
-ist das Folgeverfahren Mahnverfahren ‚Meyer‘ nichtig,
-wäre der vom AG Mayen durchgeführte Verfahrensaktenbetrug nicht möglich gewesen,
-ist in der Folge das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann per Haftbefehl nichtig,
-wäre das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann nicht möglich gewesen,
-wäre es nicht zu den Klageverfahren bei den AG’en Speyer/Frankenthal gekommen,
-wären diese Klageverfahren gemäß der gestellten Anträge durchgeführt erfolgreich gewesen, die wegen des laufenden nichtigen Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht angenommen wurden.
–wäre es nicht zu den ablehnenden AG’en Speyer/Frankenthal-Beschlüssen gekommen
–gäbe es keine von FKH beantragten Kostenfestsetzungsbeschlüsse
-gäbe es keine per Haftbefehl durch zusetzenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann wegen dieser AG’en Speyer/Frankenthal-Kostenfestsetzungsbeschlüsse

Die ST Frankenthal ST Baum schloss u.a. mit zitierter 10.05.2013-Schein-Begründung im Sinn von FKH GbR zielgerichtet die Benutzung der Ermittlungsergebnisse der beiden belgischen Bürgermeister und damit der von belgischen Ermittlungsbehörden nachgewiesenen/festgestellten Straftat der FKH GbR (=Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien)) als ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘ im Strafverfahren 5513 Js 7355/09 aus und schloss damit weiterhin Ermittlung der Auslandsstrafsache aus. Damit beging ST Baum Prozessbetrug/Rechtsbeugung nicht nur zum Schutz der ursächlich Straftäter von FKH u.a. Jentzer/Wehnert, die im Ausland Belgien banden- und gewerbsmäßig Betrug begannen und in Deutschland beendeten.
Hiermit ist der Befangenheitsantrag gegen ST Baum begründet.
Der im Ausland/Belgien verübte/abgeschlossene Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) der FKH GbR ist über die erbrachten Nachweise (04.02.13/02.05.13) belgischer Ermittlungsbehörden festgestellt und nicht mehr zu leugnen. Danach stehen die Verantwortlichen von FKH GbR als die verantwortlichen Initiatoren des Auslandsbetrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) fest,
-damit in der Folge die Vertreter des AG Mayen wegen ‚für Wahr erklären des FKH-Betrugs‘ und des von diesem Gericht begangenen Verfahrensaktenbetrugs,
–damit in der Folge die Vertreter der ST/GST Koblenz Regner, Leiter Kruse, und des Rh. Pf. Justizministeriums Ministerialräte Pandel etc, die den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs zum Wahrheitsbeweis erklärten,
-damit in der weiteren Folge die Vertreter des AG Osnabrück wegen ‚für Wahr erklären des FKH-Betrugs und des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs‘ und wegen und des von diesem Gericht begangenen Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldiger § 345 StGB.
-damit in der weiteren Folge des AG Speyer/AG Frankenthal wegen “für Wahr erklären des FKH-Betrugs, des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs und der Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldige“ und wegen der von diesem Gericht veranlassten Kostenfestsetzungsbetrugs.
–damit in der weiteren Folge die Vertreter des AG Osnabrück wegen “’für Wahr erklären des FKH-Betrugs, des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs‘, der Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldige und des AG Speyer/AG Frankenthal- Kostenfestsetzungsbetrugs“‘
und wegen der vom AG Osnabrück Struck nochmals veranlassten/angeordneten Straftaten Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Unschuldige Eva und Rainer Hackmann.

Es ist wieder die ST Frankenthal ST Baum, die 10.05.2013 im angekündigten Strafverfahren gegen FKH GbR gezielt mit der Unterstellung ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘ und Eingrenzung auf den Zeitraum 01.01.2006 bis 02.12.2010 strafrechtlichen Schutz der Verantwortlichen von FKH GbR betrieb. Denn tatsächlich gab diese ST Frankenthal ST Baum im Schreiben 29.11.2012 an ST Aachen mit ‚Änderung gemäß Ziffer 11 der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ die Nicht-Berücksichtigung dieser Nachweise vor, schein-legitimierte und garantierte mit dieser Begründung den Ausschluss der von ihr zu beantragenden/einzuleitenden belgischen strafrechtlichen Ermittlung durch den Prokurator des belgischen Königs gegen die Verantwortlichen des Ursprungsbetrugs mit dem belgischen Scheinunternehmen. Von ST Frankenthal ST Baum ausgeschlossen wurde somit nicht nur strafrechtliche Sanktionierung der für den Betrug in Belgien verantwortlichen Straftäter von FKH. Auf Verwendung dieses Betrugs als wahr basieren die gerichtlichen Folgebetrügereien in Deutschland u.a.des deutschen Mahngerichts AG Mayen sowie die Zwangsvollstreckung per Haftbefehl gegen Eva Hackmann. Und damit betreibt ST Baum weiterhin nicht nur konsequenten Schutz dieser Verbrecher nach §12 StGB, sondern garantiert damit als deutsche Staatsanwaltschaft konsequent die scheinrechtliche Realisierung der Eintreibung der unberechtigten Geldforderungen des ursächlichen FKH-Betrugs per Zwangsvollstreckung.

Nochmals zur Klarstellung:

Ich stellte nach 2008 bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafantrag gegen die Verantwortlichen des im Ausland Belgien begangenen Ursprungsbetrugs, gegen die Verantwortlichen von FKH und gegen die Verantwortlichen des im FKH-Mahnantrag ‚Meyer‘, die dem AG Mayen das im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Scheinunternehmen in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, als wahr vorgaben.
Die Ermittlungsergebnisse der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 04.02.2013 und Kinrooi 02.05.2013 weisen nach, dass das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte. Damit sind die Geschäftsführer von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a. personenidentisch mit den Verantwortlichen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetruges des Scheinunternehmens in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien.

Ab dem Zeitraum 2008 des erstmals gestellten Strafantrags bis heute garantierte die Staatsanwaltschaft Frankenthal die personelle Verschiedenheit der Firmen FKH und Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien). Strafanträge gegen die Verantwortlichen von FKH lehnte die ST Frankenthal mit ‚können nichts erkennen‘ ebenso ab, wie diese gleichzeitig konsequent, wie nachstehend ausführlich nachgewiesen, Ermittlung der Namen und gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, ausschloss und gleichzeitig die Existenz dieses Unternehmens, tatsächlich jedoch nicht-existentes FKH-Scheinunternehmen, bestätigten. Die nachfolgend nachvollziehbar beschriebene Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, wegen des von diesen begangenen Ursprungsbetrugs ausschloss, lässt erkennen, dass diese ST in ganz offenbarer Kenntnis der personellen Gleichheit der Firmen FKH und Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) gezielt und mit allen Tricks konsequent Auslands-Ermittlungen zur Feststellung der Existenz und der Namen der Verantwortlichen des FKH-Scheinunternehmens abblockte, damit die Feststellung der personellen Gleichheit ausschloss, um damit die Verantwortlichen von FKH (=Scheinunternehmen Bela Vita) und deren Betrug zu decken.
Strafrechtliche Ermittlungen/Feststellungen/Sanktionierungen gegen FKH wegen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetruges (=Bela Vita-Geldforderungen-Meyer eines Vertrages Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) schloss Staatsanwaltschaft Frankenthal durch Ausschluss eines Übernahmeersuchens an den Prokurator des belgischen Königs aus.

27.05.2011 wiederholte ich bei der für Auslandsstrafsachen örtlich zuständigen ST Osnabrück meinen Strafantrag gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und gegen die personengleichen Verantwortlichen von FKH GbR. Ich bezog mich auf das Az.: NZS 1100 Js 52037/10. Mit dem 11.07.2011-Schein-Ergebnis vorgegebener durchgeführter Ermittlungen gegen die belgischen Verantwortlichen von Bela Vita (es geht um das nicht existente Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), wie im Mahnantrag von FKH dem AG Mayen für den Mahnbescheid ‚Meyer‘ vorgegeben, das ST Baum 29.11.2012 gleichsetzte dem als existent genannten Bela Vita Kinrooi, dass nach belg. Staatsblatt nur bis 2009 existierte), tatsächlich nicht vorgenommener Auslands-Ermittlung des in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs (=Scheinergebnis), beendete ST Os seine nicht aufgenommenen Auslandsermittlungen, nämlich dass FKH GbR keinen Vertrag Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) hat. Das Schreiben der ST Os. vom 21.03.2012 NZS 1100 Js 52037/10, mit dem ich erstmals nach mehr als acht Monaten und wiederholter Anmahnungen das 11.07.2011-Ermittlungsergebnis erhielt, enthält in der Betreff-Zeile keinen Bezug zum gestellten Zweck des Strafantrag, nämlich Ermittlung der Namen und gegen die Verantwortlichen des Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) u.a. wegen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien). Die ST Osnabrück dokumentierte somit in der Akte den gestellten Strafantrag als nicht gestellt, reduzierte somit den tatsächlich gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellten Strafantrag umgedeutet als harmlose Befragung des Betrugsinitiators/-nutznießers Jentzer der FKH GbR, ob diesem ein Vertrag vorliegt.

Tatsächlich entspricht das Eva Hackmann vorgegebene 11.07.2011-Ermittlungsergebnis nicht der Intention des von ihr gestellten Strafantrags gegen die Verantwortlichen des ausländischen/belgischen Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und des im Ausland/Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetrugs. ST Osnabrück schloss durch vorgegebene Auslandsermittlung, tatsächlich nicht vorgenommene Auslandsermittlung, die Feststellung von Namen und Anschrift der Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens aus. Außerdem, dass es dieses überhaupt nicht gibt und es daher keine Verantwortlichen dieses Unternehmens geben konnte, somit die Verantwortlichen von FKH GbR die Verantwortlichen des Scheinunternehmens sind. Die ST Osnabrück und die GST Oldenburg gaben Eva Hackmann nur vor, Auslandsermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) durchgeführt zu haben, die tatsächlich nicht durchgeführt wurden, aber von ST Osnabrück beim Prokurator des Königs in Belgien hätte beantragt und durchgeführt werden müssen. Und beließ Eva Hackmann in dem Glauben.

Das irrelevante und nichts mit dem ST Os-Strafantrag zu tun habende 11.07.2011-Auslandsermittlungsergebnis erhielt die ST Frankenthal unter 5513 Js 7355/09 – aber ohne gegen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellte Strafanträge, worauf sich das Ergebnis bezieht. Die Akte der ST Frankenthal enthält nicht die vielzähligen Strafanträge gegen die Verantwortlichen des belgischen Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und das das ST Osnabrück-Ermittlungsergebnis vom 11.07.2011 Folge des wiederholt gestellten Strafantrags war. Das 11.07.2011-Ergebnis, übernommen in der ST Frankenthal-Akte, hat also keinen Bezug zu meinem gestellten Strafantrag, wodurch die eigentlichen Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), die nach den Ermittlungsergebnissen der belgischen Bürgermeister von Maaseik und Kinrooi personenidentisch mit den Verantwortlichen von FKH GbR sind, sakrosankt gehalten wurden.
ST Osnabrück, GST Oldenburg und St Frankenthal verarschten damit Eva Hackmann.
Das Ergebnis von Verschleierung/Vertuschung diese ST’en ist so in den Akten dokumentiert, als habe E.H. nie einen Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Scheinfirma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellt.
Damit hat die örtlich zuständige ST Osnabrück nicht nur keine Auslandsermittlung begonnen, sondern auch keine staatsanwaltlichen Auslandsermittlungen gegen die tatsächlich Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) fortgeführt, sondern schloss damit insbesondere durch Nicht- Ermittlung die Feststellung der Personengleichheit der Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und der Verantwortlichen von FKH GbR aus. Nämlich dass die FKH GbR-Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt Urheber/Initiatoren/Konstrukteure des von diesen ST’en konsequent unaufgeklärt gehaltenen Bela Vita Betrugs sind. Damit sicherte die ST Osnabrück St Voss, damaliger Leiter Heuer die Konsistenz dieser Betrügerbande FKH GbR. Diese gab nach 11.07.2011 begonnene Auslandsermittlung wegen vorgegebener Doppelermittlung an die sich für zuständig erklärenden ST Frankenthal ab. In dem Wissen, dass auch die ST Frankenthal strafrechtliche Ermittlungen gegen diese FKH-Straftäter im Ausland/ Belgien und in Deutschland ausschließt.

Unmittelbar nach 11.07.2011-Scheinergebnis richtete die ST Frankenthal mit Datum 18.08.2011 das Az 5091 UJs 21612/11 gegen eine Firma mit der übergeordneten allgemeinen Unternehmensbezeichnung Bela Vita ein. Die sich ab 2008 bis zum 18.08.2011 für Auslandsstraftaten für örtlich nicht zuständig erklärende ST Frankenthal (=ausgeschlossene Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita; Schreiben 15.04.2009 ST Frankenthal St Wisser ) gab plötzlich 18.08.2011örtliche Zuständigkeit für Ermittlung gegen die Verantwortlichen von Bela Vita vor.
an. Wohlgemerkt: Zuständigkeit gegenüber dem übergeordneten ausländischen/belgischen Unternehmen Bela Vita.
Der aufmerksame Leser muss wissen, dass ST Frankenthal ST Baum in Anlehnung an Staasi-Richtlinie 1/76 Kapitel 2.6.2. nun eine gezielte Verquickung/Gleichsetzung wahrer, überprüfbarer Angaben (=des zu der Zeit existenten Betrügerunternehmens Bela Vita in Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2,) mit unwahrer, glaubhafter, zu der Zeit nicht widerlegbarer Angaben (=nicht existentem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) vornahm.
Einschub Anfang
Unternehmen Bela Vita ist ein Betrügerunternehmen aus 3640 Kinrooi, Belgien, und existierte bis 1994 unter: Leuerbroek 1050
nach 1994 bis 19.03.2009 Vroenhof 24 bus 2

Nach belgischem Staatsblatt existiert Bela Vita Kinrooi seit 19.03.2009 nicht mehr

Auf Bela Vita (3680 Maaseik, keine Straße, nur Postfachadresse, Belgien) bezieht sich der Ursprungsbetrug. Nicht mehr herauszufinden ist (Auskunft 2013 belgische Polizei), welche Person die Postfachadresse eingerichtet hat. Solange diese Person nicht festgestellt worden ist, ist davon auszugehen, dass es sich um FKH GbR handelt, die in diesem Wissen quasi als Trittbrettfahrer, ein paralleles/zweites Betrugsunternehmen gleichen Namens gründeten und suggerierten, dass es sich um Bela Vita in Kinrooi handelt. In dem Wissen, dass Klagen oder Strafanträge ins Leere gehen.

Nun suggerierte ST Frankenthal ST Baum im Schreiben an die ST Aachen 29.11.2012 die Gleichheit beider Betrügerunternehmen. Wohlgemerkt: nur der ST Aachen, denn ein Schreiben gleichen Datums an Eva Hackmann enthält den Begründungszusammenhang dieser Gleichsetzung nicht. Der im Gesamtbetrug involvierten Eva Hackmann wären diese hanebüchenen Unterstellungen, die ST Frankenthal ST Baum der nicht involvierten ST Aachen als das Ergebnis seiner substantiierten Ermittlungen vorgab, sofort als unsubstantiierter Blödsinn aufgefallen.
Und diesen Blödsinn bestätigte der Bürgerbeauftragte Rh. Pf. Burgards 08.04.2013 nach unüberprüfter Übernahme der 29.11.2012 (an ST Aachen) Vorgabe als wahr. Nunmehr zwei Vertreter der Landesregierung Rh. Pf.
Mit diesem 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen versuchten nun diese Vertreter der Landesregierung Rh. Pf. die ST Aachen NRW zu betrügen/eindrucksmanipulieren. Taktisches Kalkül der ST Frankenthal ST Baum/FKH GbR Jentzer: mit aufgenommenen Ermittlungen gegen das unterstellte Tochterunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, keine Straße, nur Postfachadresse, Belgien), tatsächlich von FKH GbR konstruiertes/initiiertes Scheinunternehmen, hätte die ST Aachen als Vertreter der Landesregierung von NRW offiziell dieses Schein-Tochterunternehmen der Hauptfirma Bela Vita, 3640 Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2, Belgien, indirekt als existent bestätigt.
Einschub Ende

Indem ST Frankenthal ST Baum ab 18.08.2011, konkret in seinen Schreiben vom 29.11.2012 an ST Aachen und an mich, Bela Vita in 3680 Maaseik als Tochternehmen unterstellte/vorgab, schloss ST Baum gleichzeitig von ihm zu veranlassende belgische Auslandsermittlung aus. Beim Prokurator des belgischen Königs (belgische Staatsanwaltschaft) im Rahmens eines Ermittlungsersuchen in Auftrag gegebene Ermittlung hätten das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als nicht existent nachgewiesen.

ST Frankenthal ST Baum unterstellte stattdessen das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) somit als existentes Tochterunternehmen von Bela Vita mit Hauptsitz in Kinrooi (Schreiben 29.11.2012 an ST Aachen). Und nahm damit die Gleichsetzung beider Bela Vita Unternehmungen vor.

Damit deckt ST Frankenthal ST Baum die FKH GbR-Straftäter, in dem diese staatliche Justiz damit zum einen die personelle Verschiedenheit von FKH und Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) vorgab. Zum anderen durch Gleichsetzung mit dem existenten anderen Bela Vita Unternehmen in Kinrooi das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent legitimierte. Und damit nicht nur die FKH-Straftäter schadlos hielten, sondern die Realisierung deren Betrugs durch Zwangsvollstreckung per Haftbefehl an Unschuldige Hackmann legalisierten/legitimierten.
Feststellung: tatsächlich hat das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) nichts mit der von ST Frankenthal ST Baum als übergeordnet vorgegebenen allgemeinen Firma Bela Vita mit Sitz in Kinrooi zu tun. Tatsächlich sind die Verantwortlichen von FKH und Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) personenidentisch.
Feststellung: Von der ST Frankenthal ST Baum vorgegebene substantiierte Erkenntnisse/Ermittlungen, reduzieren sich auf unsubstantiierten Behauptungen/Blödsinn.
Nur um den Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) geht es, um nichts anderes.

ST Frankenthal weiß, dass für dieses Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), auch noch heute, die Staatsanwaltschaft Osnabrück örtlich zuständig ist. Letztere führte, entgegen der Aussagen der ST Osnabrück/GST Oldenburg, keine Auslandsermittlungen gegen die Verantwortlichen des belgischen Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik durch.
Durchführung von Auslandsermittlungen in Belgien bedeute das Stellen eines Amtshilfeersuchens bei der belgischen Polizei/Staatsanwaltschaft. Das ist nicht geschehen. Und genau diese belgischen Ermittlungen schloss ST Frankenthal aus, um die tatsächlichen Urheber des Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) unentdeckt zu belassen.
Nachdem die ST Frankenthal mit erklärter örtlicher Nicht-Zuständigkeit ab 2008 bis zu 18.08.2011 (siehe Schreiben ST Frankenthal vom 15.04.2009) die Aufnahme von Auslandsermittlungen verweigerte, hätte die örtlich zuständige ST Osnabrück Auslandsermittlungen durchführen müssen. Die aber ST Frankenthal durch Arglist/Trickserei ausschloss als es darum ging, ein Ermittlungs-/Übernahmeersuchen an den belgischen Staat (Prokurator des Königs) zu stellen.

Die ST Osnabrück ließ lediglich über das PK Bohmte den Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer befragen, den ursächlichen Initiator des Scheinunternehmens und des Bela Vita-Ursprungsbetrugs, ob diesem ein Vertrag Meyer/Bela Vita vorliegt, obwohl es sich um einen Vertrag Meyer/Bela Vita in 3680 Maaseik handelt. Ohne das die ST Os überprüfte, ob dieses Scheinunternehmen überhaupt existiert. Die Möglichkeit, ein Auslandsermittlungsersuchen an den Prokurator des Königs in Belgien zu stellen und feststellen zu lassen, dass diese Firma zu keiner Zeit existierte, schlossen die genannten ST’en aus.

Die ST Frankenthal begründet, wie auch die ST Osnabrück/GST Oldenburg, nach dem 11.07.2011 die Abgabe des seit 2010 bei der ST Osnabrück laufenden Straf-/Auslandsermittlungsverfahrens Meyer/Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) an die ST Frankenthal (18.08.2011; Az. 5091UJs 21612/11) mit Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011.
Plötzlich war die bisher für Auslandsstraftaten örtlich zuständige ST Osnabrück nicht mehr zuständig. Stattdessen maßte sich die ST Frankenthal ST Baum diese Zuständigkeit an.
Sollte jetzt für Auslandsstrafsachen die ST Frankenthal zuständig sein? Mitnichten! Mit Anmaßung wurde der ST Fr-Betrug eingeleitet: Trickserei zum Ausschluss nicht nur strafrechtlicher staatsanwaltlicher belgischer Auslandsermittlungen sondern auch deutscher Ermittlungen. Das bedeutet Ausschluss der Feststellung der Namen der Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und Ausschluss der Feststellung der Nicht-Existenz des Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien).

Nach dem 11.07.2011 hätte die für Auslandstraftaten zuständige ST Osnabrück im nächsten Ermittlungsschritt wegen der in Belgien durchgeführten Straftat ein Übernahme-/Ermittlungsersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden richten müssen. Belgische Auslandsermittlungen hätten sofort die Nicht-Existenz des im Mahn- und Vollstreckungsbescheid genannten Scheinunternehmens Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) festgestellt, damit den Ursprungsbetrug auf FKH GbR zurückgeführt. Durch Ansichziehen der Ermittlung, genauer: Wegnahme der Auslandsermittlungen, nach dem 11.07.11 mit Datum18.08.2011schloss ST Frankenthal diese Möglichkeit aus. Die Begründung dafür lieferte GST Oldenburg 24.09.12 (600 ARDB 3/12) mit ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘.

Anmerkung: Diese von ST Frankenthal ST Baum 29.11.2012 gegenüber der ST Aachen zitierte Änderung der Zuständigkeit gemäß Ziffer 11 gilt ab Mai 2011. Und gilt für Vorgänge nach diesem Datum, nicht für zurückliegende.
Hilfsweise ist anzumerken, dass sich ST Frankenthal 29.11.2012 (ST Aachen) auf den zurückliegenden Vorgang Vertragsabschluss des unterstellten Vertrages Meyer/Bela Vita/Maaseik aus ca. 2003 bezieht. Deshalb unterstellt, weil es wegen Nicht-Existenz von ‚Meyer‘ und Nicht-Existenz von Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) (Aussage Bürgermeister Maaseik 04.02.1013) zu keiner Zeit diesen Vertrag gab, auf den GST Oldenburg und die ST Frankenthal ST Baum‘ 29.11.2012 ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezogen.
Hilfsweise ist anzumerken, dass der 29.11.2012 hergestellte Bezug zum callcenter Gangelt wegen des unterstellten per Telefon/Internet abgeschlossenen Vertrages nicht möglich sein konnte, da das callcenter erst nach 2004seine Tätigkeit aufnahm.
Hilfsweise ist weiter anzumerken, dass nach belgischem Staatsblatt seit 19.03.2009 die Firma Bela Vita/Kinrooi, der ST Baum 29.11.2012 Bela Vita/Maaseik als Tochterunternehmen zuordnete, nicht mehr existiert.

Die vorgegebene vorzunehmende Anwendung dieser von GST Oldenburg ST Röhl vorgegebenen ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezieht sich auf vorstehende nur der ST Aachen 29.11.2012 mitgeteilten Aussagen, mit denen ST Frankenthal plötzlich Auslandsstraftat ausschloss, wodurch die für Auslandsstraftaten bisher örtlich zuständige ST Osnabrück nicht mehr zuständig war bzw. sein soll und stattdessen die ST Frankenthal. Durch gezielte Verweigerung der beantragten Nennung dieses Zusammenhanges (=Geheimhaltung) suggeriert GST Oldenburg ca. 11mal, die ST Frankenthal ca. 6 mal Eva Hackmann, dass ab Mai 2011 bei Auslandsstraftaten nicht ST Osnabrück, sondern ST Frankenthal zuständig ist. Tatsächlich konstruierte/unterstellte die ST Frankenthal ST Baum, geheim gehalten vor Eva Hackmann, den Ausschluss der Zuständigkeit ausländischer Ermittlungsbehörden (= Vorgabe des Ausschlusses von Auslandsstraftaten) und garantierte alleinige deutsche Ermittlungs-Zuständigkeit.

Schriftliche Beantwortung der Anfragen, worauf sich die ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezieht, verweigerte GST Ol. 11mal und von ST Frankenthal ca. 6 mal nicht beantwortet sowie telefonisch, GST Ol ST Snakker: ‚die werden sie nie bekommen‘. Damit war der Betrug eingestanden – aber wie funktionierte der? Mit dieser ab 11.07.11/18.08.2011 geheim gehaltenen Begründung unterstellten diese Staatsanwaltschaften plötzlich die in Belgien verübte Ursprung-Straftat des Scheinunternehmens Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) als nicht verübt. Und verlagerte Ermittlungen auf Deutschland (wird nachfolgend näher erläutert). Feststellung: mit dieser nach 11.07.2011 geheim gehaltenen Begründung entzog im ersten Schritt die ST Frankenthal der ST Osnabrück die Ermittlungszuständigkeit für das Ausland, genauer: schloss aus, dass ST Osnabrück ein Übernahmeersuchen an den belgischen Prokurator des Königs (Staatsanwaltschaft Eupen) stellt. Genauer: schloss Ermittlungen, Feststellung der Straftaten und Verurteilung der FKH GbR wegen in Belgien begangener Straftaten aus. Dieses Ergebnis wäre der Nachweis, dass sämtliche in Deutschland gegen Eva Hackmann ergangenen Gerichtsentscheidungen (u.a. mehrere Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl) Folgestraftaten und somit nichtig sind.

Die ST Frankenthal deutete im zweiten Schritt nach dem 18.08.2011 im Schreiben an die ST Aachen gezielt den strafangezeigten, tatsächlich in Belgien auf den Namen ‚Meyer‘ begangenen, Bela Vita (3680Maaseik,Belgien)-Vertrags-/Urkundenbetrug dieses Scheinunternehmens des Vertrages Meyer/Bela Vita um als nicht begangen. ST Frankenthal ST Baum unterstellte Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) als existentes Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi. Das Fehlen des weiterhin als existent unterstellten Vertrages, tatsächlich konnte von der von FKH GbR ausgedachten/fiktiven Meyer kein Vertrag mit Scheinunternehmen Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) abgeschlossen worden sein, unterstellte ST Frankenthal (29.11.2012 an ST Aachen) ursächlich dem callcenter Gangelt als von diesem per Internet/Telefon mit ‚Meyer‘ abgeschlossen und mit diesem konstruierten/unterstellten Bezug weiterhin als existent. Dadurch unterstellte ST Frankenthal in der Umkehrung die tatsächlich von FKH GbR in Belgien begangene und bei der örtlich zuständigen ST Osnabrück angezeigte Straftat Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) als in Belgien nicht begangen. Genauer: der Betrug der ST Frankenthal ST Baum bezieht sich darauf, die Ursache des Betrugs auf Deutschland zu transferieren und über das von ihm konstruierte callcenter Gangelt zudem einen nicht existenten Vertrag als existent und damit nicht existente Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘ als existent zu begründen (=Schein-Begründung,-Beweis).
Mit diesen Betrügereien erklärte die ST Frankenthal ST Baum den FKH-Ursprungsbetrug als in Belgien nicht begangen und schloss das Stellen eines Übernahme-/Ermittlungsersuchens und damit Auslandsermittlungen des belgischen Prokurators des Königs (belgische Staatsanwaltschaft Eupen) aus.
Im weiteren Verlauf des roten Betrugsfadens deutete die ST Frankenthal die ursprüngliche Auslandsermittlung um auf ‚Ermittlung eines in Deutschland zustandegekommenen Vertrages Meyer eines existenten Unternehmens‘. Und, entscheidend, schloss damit die Möglichkeit aus, dass belgische bzw. deutsche Behörden strafrechtlich gegen das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und die Namen der Verantwortlichen ermitteln. Die Möglichkeit der Feststellung also, dass das von FKH GbR für ihren banden- und gewerbsmäßigen Betrug benutzte Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) tatsächlich ausgedacht ist und zu keiner Zeit existierte.

Diesen roten Unterstellungs-/Betrugsfaden spann ST Baum ab dem 18.08.2011 und ist aus dem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal ST Baum an die ST Aachen abzuleiten.
Folge seiner 29.11.2012 ausschließlich der ST Aachen mitgeteilten Unterstellungen ist die Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland. Genauer: mit dem ‚Gangelt-Witz/Betrug‘ begründete ST Baum ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung gemäß Ziffer 11 Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte/-innen ab Mai 2011‘ (Internet/Telefon), begründete die ST Frankenthal ST Baum in Deutschland vorzunehmende Ermittlungen. Da ST Aachen für Gangelt zuständig ist, stellte Baum 29.11.2011 bei der deutschen ST Aachen ein Übernahmeersuchen.
Damit schlossen die ST Osnabrück, die GST Oldenburg und die ST Frankenthal Belgien als Land für den strafangezeigten ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrugs der Scheinfirma Bela Vita aus und gaben Deutschland vor. Damit garantierten beide GST’en, dass der in Belgien abgeschlossene Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) nicht in Belgien aufgeklärt wird. Das ist Arglist, Vertuschung, Täuschung und Ablenkungsmanöver insbesondere des ST Baum von der ST Frankenthal. ST Baum konstruierte ein vor Eva Hackmann geheim gehaltenes und nur der ST Aachen mitgeteiltes hanebüchenes Lügenkonstrukt, dass einem gewissermaßen die Haare zu Berge stehen lässt, dass an den Baron von Münchhausen erinnert. ST Baum stellte 29.11.2012 damit bezogen auf den genannten ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), den Bezug her zu der Betrügerfirma Bela Vita/Kinrooi(Belgien), zur Firma Intercash/Kinrooi(Belgien), und weiter zu einem callcenter von Intercash im deutschen Gangelt (zuständig ST Aachen). Diesem callcenter in Gangelt unterstellte die ST Frankenthal ST Baum das Zustandegekommensein eines tatsächlich nicht zustande gekommenen Vertrags (Urkunde) des Vertrages Meyer/Bela Vita in Maaseik(Belgien). Das deshalb nicht hat zuständig sein können, da ‚Meyer‘ zu keiner Zeit in Bad Essen unter der Anschrift von Hackmann gemeldet war (=nicht existent) und wie die Verantwortlichen von Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) ebenfalls von FKH GbR nur ausgedacht/fiktiv waren und nie existierten. Den wiederholt beantragten Nachweis von Namen, Anschrift der Bela Vita Verantwortlichen und des Vertrages verweigerte ST Frankenthal ST’in Frau Herrman 11.11.2010 ‚..es werden keine Feststellungen über das Vorliegen eines Vertrages zwischen Ihnen (damit wurde Meyer= Hackmann unterstellt) und Bela Vita getroffen….‘. Eines zu keiner Zeit existenten/abgeschlossenen Vertrages, der mit von ST Frankenthal ST Baum konstruierter Unterstellung als existent schein-bestätigt wurde.

Hier liegt die Amtsstraftat des ST Baum begründet: Als ‚Garant für Recht‘ gab er sein(e) hanebüchenes/n 29.11.2012-Vorgaben/Konstrukt den Benutzern, den ‚Garanten‘ der ST Aachen, als wahr vor. ST Baum wusste, dass die ST Aachen nicht autorisiert ist, seine Vorgaben als unwahr zur Disposition zu stellen. Sondern verpflichtet ist, diese ungeprüft als wahr zu übernehmen. ST Baum hat seine herausgehobene Vertrauensstellung als Garant/Staatsanwalt missbraucht, indem er der ST Aachen vorsätzlich unwahre Vorgaben zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgab.

ST Frankenthal ST Baum nahm 29.11.2012 gezielt eine Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen vor. Er bezweckte, dass die Summe seiner hanebüchenen unwahren Vorgaben-Kaskade von der ST Aachen nicht mehr zur Disposition gestellt und somit als wahr übernommen werden. Und dass die ST Aachen aufbauend auf diesen Vorgaben seine Entscheidung trifft.
Er wollte damit die ST Aachen verpflichten, seine unwahren Vorgaben als wahr zu übernehmen:
-Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) ist existent und unternehmensgleich mit Bela Vita Kinrooi.
-Bela Vita Kinrooi ist Teil der Firma Intercash
-callcenter Gangelt ist Teil der Firma Intercash
-Am Ende dieser Kaskade hat callcenter Gangelt mit Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) über Telefon/Internet einen Vertrag abgeschlossen.

Mit gestelltem Übernahmeersuchen beauftragte ST Frankenthal ST Baum die ST Aachen nicht nur mit Ermittlung, ob dem callcenter Gangelt der Vertrag vorliegt. Die Übernahme der Ermittlung bedeutet Übernahme/Bestätigung auch der vorgenannten Vorgaben. Im Klartext: ST Frankenthal ST Baum verpflichtete die ST Aachen, Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent und unternehmensgleich mit Bela Vita Kinrooi zu bestätigen.
Das ist Betrug der ST Frankenthal ST Baum.
Würde die ST Aachen ermitteln und nicht existenten Vertrag feststellen, dann nur unter Verwendung der Vorgaben als wahr und damit in der Bedeutung, dass das callcenter diesen nicht mehr vorliegen hat (=unausgesprochen verschluderte/verbaselte), aber nicht in der Bedeutung, dass wegen fehlendem Unternehmen, fehlender Person ‚Meyer‘ gar kein Vertrag zustande gekommen ist und deshalb nicht existent ist.
Eines tatsächlich zu keiner Zeit existenten Vertrages, den ST Aachen nach 29.11.2012-Eindrucksmanipulation durch ST Frankenthal ST Baum als wahr bestätigen sollte. Damit sollte auch die Lüge/Unterstellung der ST Frankenthal und FKH GbR vom15.04.2009 als wahr bestätigt werden, das FKH GbR das Vertragskontingent des Vertrages Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) aufkaufte.
Mit derartig konstruierter(m) Unterstellung/Eindrucksmanipulation/Betrug wollte ST Frankenthal ST Baum die ST Aachen dazu bewegen, ein nicht existentes Unternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent, einen nicht existenten Vertrag mit diesem Unternehmen als existent und Unternehmensgleichheit mit Bela Vita Kinrooi zu bestätigen.

Der Bürgermeister von Maaseik teilte in seinem Ermittlungsergebnis 04.02.2013 mit, dass Bela Vita in 3680 Maaseik (Belgien) zu keiner Zeit existierte, somit nicht Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi sein konnte und damit Scheinunternehmen der FKH GbR war.
Die Personengleichheit ‚Meyer‘ des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und damit den Vertrag selbst wies AG Mayen Eva Hackmann erst ab ca. Okt.2007 zu über vor ihr bis Juli 2012 geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutungsbetrug), als es aus fiktiver/ausgedachter ‚Meyer‘ die Schuldnerin Hackmann machte. Diesen Schuldnernamensumdeutungsbetrug bestätigte ein gerichtsbekannter nachweislich vom Amtsarzt als hirnkrank festgestellter GV Bodi 31.03.2008 des Vollstreckungsgerichts AG Osnabrück als wahr (unmittelbar darauf stellte der Amtsarzt dessen Dienstunfähigkeit fest, woraufhin dieser entlassen wurde), nochmals danach (Vermerk AG Osnabrück Vizepräsident Havliza 22.05.2013) als wahr bestätigt vom Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Richter Struck und 2009 vom Präsidenten Große-Extermöring, bis heute auch nicht vom Vizepräsidenten Havliza zurückgenommen. Ist die Frage erlaubt, ob Struck, Große-Extermöring und Havliza ebenfalls – noch nicht amtsärztlich festgestellte – Hirnkranke oder hirninsuffiziente Kriminelle sind? Oder was anderes?

Die Staatsanwaltschaften ST Osnabrück ST Voss/GST Oldenburg ST Snakker/ST Frankenthal ST Baum verwandten nicht die im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ bzw. AG Mayen-Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Adresse von Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, sondern ausschließlich den Oberbegriff Bela Vita. Daraus abzuleiten, dass diese in ihren Schriftsätzen stets von dem belgischen Unternehmen Bela Vita schrieben. Also über das belgische 3680 Maaseik hinausgehend. Diese Staatsanwaltschaften unterstellten mit permanenter Verquickung/Gleichsetzung das als Scheinunternehmen nicht existente Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existentes Tochterunternehmen der übergeordneten existenten Firma Bela Vita in Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2, Belgien, setzten diese gleich (29.11.2011 an ST Aachen) und setzten nicht existente ‚Meyer‘ mit Eva Hackmann gleich. Die ST Frankenthal gab der ST Aachen 29.11.20

 

 

‚Hirnkranker‘ Gerichtsvollzieher in konzertierter Aktion mit Verbrechern nach 12 StGB: Vollstreckung per Haftbefehl an Unschuldiger, von staatlicher Justiz abgesichert durch zu Recht erklärtem Betrug

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-05-13 – 10:04:35

Der 15.11.2007-Vollstreckungsbescheid des AG Mayen lautet auf Eva Meyer, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen. Diese Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid auf ‚Meyer‘ kann der Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht AG Osnabrück beantragen. Wohlgemerkt: gegen Meyer. Die Gemeinde Bad Essen bestätigte, dass eine Person Meyer unter dieser Adresse zu keiner Zeit gemeldet war. Nun stellte FKH/UGV Inkasso 26.03.2008 beim GV Bodi einen Vollstreckungsantrag nicht gegen ‚Meyer‘, sondern gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen.

Im persönlichen Gespräch ‚vor Ort‘ mit Eva Hackmann klärte GV Bodi die Personenidentiät. Eva Hackmann erklärte, dass sie nicht die im Vollstreckungsbescheid genannte Person Meyer ist und legte ihm die Geburtsurkunde und den Personalausweis vor, in denen der Geburtsname Meier eingetragen ist. Die gleiche Überprüfung zur Personenidentität, wonach Meyer nicht gleich Hackmann ist, nahm bereits 15.01.2008 das AG Osnabrück zu 42 C 392/07 vor. Auch diese lag GV Bodi vor. Zudem erläuterte Eva Hackmann ‚vor Ort‘ den Betrug der FKH/UGV Inkasso und verlangte die Vorlage des ihr zugewiesenen Vertrages Meyer/Bela Vita mit dem Nachweis, dass die Unterschrift Meyer des Vertrages mit der von Hackmann identisch ist. GV Bodi sagte zu, vom Gläubiger FKH diese Nachweise vor Durchführung der Vollstreckung einzuholen. Diese Zusage konnte er nicht einhalten, selbst wenn er es gewollt hätte. Denn die von FKH im Mahnantrag ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita gab es zu keiner Zeit, wie die Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 4.2.13 und Kinrooi 2.5.13 bestätigten. Somit gab es auch keine Person ‚Meyer‘, die diesen nicht existenten Vertrag unterzeichnete. Somit gab es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita, keine von FKH GbR aufgekauften/übernommenen Bela Vita-Geldforderungen ‚Meyer‘. Somit haben Verantwortliche von FKH selber den Vertrag Meyer/Bela Vita gefälscht bzw. als existent vorgegeben. Somit ist die Aussage der Staatsanwaltschaft Frankenthal 15.04.2009 vorsätzlich falsch/gelogen, dass FKH von Bela Vita vorgegebene Geldforderungen Meyer des Vertrages Meyer/Bela Vita aufgekauft haben will. In der Folge beruhen daher FKH-Mahnantrag, das Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ auf Betrug/Arglist von FKH und sind nichtig. Trotz nicht erhaltener, da nicht existenter, Nachweise unterstellte der ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende‘ hirnkranke GV Bodi die von FKH GbR Werner Jentzer, von UGV Inkasso RA’en Wehnert & Kollegen und von dem Mahngericht AG Mayen als existent behaupteten/unterstellten Vorgaben als existent: Vertrag Meyer/Bela Vita, Firma Bela Vita und die Person Meyer in Bad Essen. Und unterstellte Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer. Er erklärte Eva Hackmann zur Lügnerin und Kriminellen, die als Hackmann den als existent unterstellten Vertrag auf Meyer fingierte/fälschte.

Dieses vom RiAG Osnabrück Struck so bezeichnete ‚Klärungsergebnis vor Ort‘, tatsächlich Ergebnis von hirnbefreiter willfähriger Übernahme der von den RA’en Wehnert und Kollegen der FKH/UGV vorgegebenen Unterstellungen als wahr, vermerkte GV Bodi auf dem 26.03.2008-Antrag: Hackmann gleich ‚geb. Meyer‘. Indem er Eva Hackmann zur Lügnerin und Kriminellen erklärte, erklärte er damit die vorgelegten amtlichen Dokumente für Fälschungen. Auf jeden Fall erklärte GV Bodi damit den FKH-Vertragsbetrug Meyer/Bela Vita und den UGV Inkasso-Betrug zum Wahrheitsbeweis, obwohl ihm FKH/UGV die Nachweise nicht aushändigte . Mit Betrug ist u.a. gemeint: Es gibt die belgische Firma Bela Vita in 3680 Maaseik nicht. Bela Vita ist nicht im belgischen Firmenzentraldatenbankregister geführt. Die Firma Bela Vita in Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi, Belgien, gibt es seit 1994 nicht mehr. Ausgeschlossen ist daher, das es einen Verantwortlichen von Bela Vita/Maaseik gab, der in ca. 2003 einen Vertrag mit ‚Meyer‘ abschloss. Daher gab es auch keine reale Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, wie Einwohnermeldeamt Bad Essen bestätigte. Hilfsweise anzumerken ist, das ein Vertragsabschluss ‚Meyer‘ unter Nachweis der Personenidentität gegenüber einem möglichen Verantwortlichen von Bela Vita durch Vorlage des Personalausweises Hackmann ausgeschlossen ist. Damit ist nachgewiesen, dass bereits das Stellen des Mahnantrags FKH-Betrug war.

GV Bodi bezog sich nicht auf die Begründungen der AG Mayen Verfahrensakte zur darin detailliert erläuterten festgestellten Personenidentität. Diese Akte lag zwar dem AG Osnabrück vor, nicht der von FKH 26.03.2008 adressierten Gerichtsvollzieherverteilerstelle. GV Bodi vermerkte nach Schreiben des AG Osnabrück 19.04.2013 NZS M 121/13 sein ‚Klärungsergebnis vor Ort‘ (=Klärung ausschließlich im persönlichen Gespräch mit Eva Hackmann, nicht nach Verfahrensakte) auf dem FKH/UGV Inkasso-Vollstreckungsantrag v. 26.03.2008 Eva Hackmann gleich ‚geb. Meyer‘. Eva Hackmann legte GV Bodi ‚vor Ort‘ Geburtsurkunde, Personalausweis und die Urkunde zur Personenidentität des AG Osnabrück zur Klärung vor. Diese amtlichen Dokumente erklärte GV Bodi für nichtig. Ohne Nachweise und damit ohne Klärung des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita, also des FKH-Betrugs, ohne Klärung des FKH-Mahnantragsbetrugs, ohne Klärung der Rechtmäßigkeit des durchgeführten Mahnverfahrens Meyer, ohne Klärung des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs und darauf basierender FKH/UGV Inkasso-Geldforderungen des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ erklärte GV Bodi diese Betrügerein/Arglistigkeiten zu ‚Wahrheitsbeweisen‘. Und führte das ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘ durch.

War GV Bodi willfähriger Erfüllungsgehilfe und damit Verbrecher nach § 12 StGB der banden-/gewerbsmäßig Betrug ausübenden Betrügerfirma FKH GbR? Ist die Frage erlaubt, ob GV Bodi einfach nur bekloppt war? Die Antwort rechtfertigt die Frage. Diese ‚GV Bodi-Klärung‘ war eine der letzten Amtshandlungen des langjährig schwer psychisch kranken GV Bodi. Genauer: des vom Amtsarzt für dienstuntauglich/ unzurechnungsfähig als Gerichtsvollzieher erklärten ‚psychisch kranken, hirnkranken, dienstlich entmündigten‘ GV Bodi des Vollstreckungsgerichts AG Osnabrück. Er erklärte die von FKH GbR konstruierte/fiktive/ausgedachte Schuldnerin ‚Meyer‘ des ganz offenbar von FKH selbst gefälschten/ausgedachten Vertrages Meyer/Bela Vita, den bereits rheinland-pfälzische Justiz AG Mayen unüberprüft als existent/wahr übernahm/unterstellte, zur realen/existenten Person Hackmann. FKH/UGV Inkasso stellte nach abgeschlossenem Mahnverfahren ‚Meyer‘ 26.03.2008 keinen Vollstreckungsantrag gegen ‚Meyer‘, wie im Vollstreckungsbescheid tituliert, sondern gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen. Das war von FKH/UGV Inkasso kein Fehler, sondern Absicht. Und zwar in dem Wissen des Inhalts und damit der Aussagebedeutung der zuvor in Dez. 2007 vom AG Mayen erhaltenen Verfahrensakte und des darin dokumentierten AG Mayen-Betrugs: -Beweismittelvernichtung. Die wegen Fehladressierung und Fehlzustellung ‚Meyer‘ zusammen mit den Richtigstellungen zurückgesandten Mahn- und Vollstreckungsbescheid, deren Erhalt das Mahngericht Rechtspfleger Goergen bestätigte, wurde als nicht erhalten dokumentiert. – Schuldnernamensumdeutung Meyer auf Hackmann -Unterstellung von verspätet abgegebenen Widerspruch und nicht abgegebenen Einspruch Hackmann

Ich brauche nicht zu erwähnen, dass AG Mayen die Verfahrensakte ‚Meyer‘ und damit den darin dokumentierten AG Mayen- Schuldnernamensumdeutungsbetrug Meyer gleich Hackmann Eva Hackmann nicht zusandte. Genauer: dieser AG Mayen-Betrug wurde in dieser Verfahrensakte widerspruchsfrei und damit als von Hackmann akzeptiert bis Juni 2012 ohne ihre Kenntnis als Schein-Wahrheitsbeweis (titulierte Schuldnerin Meyer gleich Eva Hackmann) in der Akte geführt und von den Entscheidungsträgern der Staatsanwaltschaften ST/GST Koblenz und den Gerichten AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal gegen Eva Hackmann verwandt. Natürlich ohne inhaltlich Eva Hackmann den Wahrheitsbeweis zu begründen — denn Begründung bedeutet Nennung des Betrugs, sofortiger Widerspruch und Strafantrag gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. Und den galt es zum Zweck der Realisierung des FKH-Betrugs auszuschließen. Damit garantierte nachfolgende staatliche Justiz die Festschreibung der Schein-Wahrheitsbeweise (=Betrügereien) als Wahrheit.

Dieser von staatsanwaltlicher und justizministerieller Justiz zum Wahrheitsbeweis ‚gewürdigte‘ (ST Regner) AG Mayen-Betrug ist die entscheidende, aber staatlicherseits durch gezielte Nichtnennung vor Eva Hackmann geheim gehaltene, Begründung für Realisierung von Vollstreckung der Titulierung ‚Meyer‘ an Hackmann.

FKH/UGV Inkasso adressierte seinen 26.03.2008-Antrag nicht an das AG Osnabrück zwecks Bescheidung durch einen Richter, denn dieser Volljurist hätte unter Verwendung der Verfahrensakte ‚Meyer‘ das beantragte Betrugsvorhaben ‚Vollstreckung an Hackmann‘ sofort entdeckt. Sondern an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des AG Osnabrück.

In dem Wissen, dass der Empfänger und Entscheidungsträger der ‚hirnkranke’/willfährige Nicht-Jurist GV Bodi sein wird, der seiner Entscheidung nicht die Verfahrensakte, genauer: nicht den Verfahrensaktenbetrug, zugrunde legt. Insbesondere in dem Wissen und unter Ausnutzung der schweren psychischen Krankheit des seine Entscheidung nicht mehr verantwortenden GV Bodi, dass dieser den Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen, willfährig umsetzen wird, obwohl die Titulierung nach Vollstreckungsbescheid auf ‚Meyer‘ lautet. Hirnkranker GV Bodi war für die verantwortlichen Verbrecher nach §12 StGB FKH/UGV Inkasso das Vehikel, das ‚amtlich‘ aus titulierter ‚Meyer‘ das Vollstreckungsverfahren Hackmann machte. Von einem ‚Hirnkranken‘ begründungslos stattgegebener Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann impliziert die Festschreibung des staatlicherseits durch gezielte Nichtnennung vor Eva Hackmann geheim gehaltene AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs als ‚Wahrheitsbeweis‘. Impliziert insbesondere auch die Benutzung des Bela Vita/FKH/UGV Inkasso-Betrugs als Wahrheit, auf dessen Grundlage das Mahnverfahren ‚Meyer‘ durchgeführt wurde. Impliziert vor allem den Ausschluss der Ermittlung/Feststellung der zurückliegenden Straftatenkaskade gegen Meyer und Hackmann.

In Antizipation dieser Bodi-Entscheidung stellte RA Wehnert (FKH/UGV Inkasso) den 26.03.2008-Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann. FKH RA Wehnert wusste, dass die von Bela Vita/3680 Maaseik (=da es Bela Vita nicht gibt, die von FKH konstruierte/fiktive/nicht existente) vorgegebene Person ‚Meyer‘ des Bela Vita/FKH-Vertragsbetrugs in 2007 nicht auf den Mahnbescheid ‚Meyer‘ reagieren und damit keinen Zivilprozess wegen des Bela Vita Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita anstrengen/führen kann. Einschub Anfang: Die in der Titulierung/dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita/B-3680 Maaseik als mögliche Niederlassung von Bela Vita/ Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi existierte zu keiner Zeit. Ebenso wie Bela Vita/Kinrooi seit 30.08.1994 nicht existiert. Eine Firma Bela Vita, Vertrag Meyer/Bela Vita und die Person Meyer sind Hirngespinste des verantwortlichen Kriminellen/Verbrechers nach §12 StGB von FKH GbR, Geschäftsführer Werner Jentzer. Auf diesen Hirngespinsten, genauer: Arglistigkeiten/Betrügereien, beruht das von FKH/UGV beantragte und durchgeführte Mahnverfahren ‚Meyer‘. Betrugsnachweise: Schreiben der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 4.2.13 und Kinrooi 2.5.13. Die Verfahrensakte dokumentiert das Mahnverfahren ‚Meyer‘. Die Voraussetzungen für die Durchführung dieses Verfahrens waren nach vorstehenden Betrugsnachweisen nicht erfüllt, sodass das Mahnverfahren nichtig war, damit die Verfahrensakte , damit die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘, damit der Titel ‚Meyer‘ und die Vollstreckung gegen Hackmann und weitere hieraus folgende Rechtsfolgen Nonsens waren. Einschub Ende Wie bereits der Bela Vita/FKH Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita ab 2008 seitens der Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal unaufgeklärt und somit geheim gehalten wurde, so galt es in der Betrugsfolge auch den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug ca. 10.2007 vor Hackmann geheim zu halten, um für FKH/UGV den Status Vollstreckungsverfahren zu erreichen. Genauer: Vollstreckung an Hackmann durch Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus.

Die Besonderheit des erreichten Vollstreckungsverfahrens Hackmann ist der ‚Ausschluss zurückliegender Überprüfung materiell rechtlicher Forderungen‘. Genauer: Ausschluss der Feststellung der zurückliegenden auf Meyer bezogenen kriminellen Straftaten-/Betrugskaskade nicht nur des ursächlichen Bela Vita/FKH GbR/UGV Inkasso-Betrugs, sondern insbesondere auch Ausschluss der Feststellung der AG Mayen-Prozessbetrügereien u.a. des geheim gehaltenen Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer in Hackmann; insbesondere auch Ausschluss der Feststellung, dass ein amtsärztlich als ‚dienstlich bekloppt‘ festgestellter GV Bodi mit seiner Anordnung und Durchführung des Vollstreckungsverfahrens für diesen Ausschluss verantwortlich war und dass die beteiligten Osnabrücker Staatsanwaltschaften und AG/LG Osnabrück (liegen am Kollegienwall in 100m zusammen) in Kenntnis den dienstlichen Unfug/Betrug als wahr erklärten — und damit Eva Hackmann vorsätzlich einer Vollstreckung gegen Unschuldige per Haftbefehl zuführten. Dienstlicher/amtlicher Unfug/Betrug ist die ohne Begründung vom hirnkranken GV Bodi behauptete/vorgenommene Schuldnernamensumdeutung von Meyer auf Hackmann, mit der er den bis Juni 2012 geheim gehaltenen Schuldnernamensumdeutungsbetrug des AG Mayen als wahr bestätigte. Nochmals: Die Firma Bela Vita/Maaseik, den Vertrag Meyer/Bela Vita und die Person ‚Meyer‘ gaben es zu keiner Zeit.

Siehe blog-Beitrag: Betrug mit dem Recht durch Diebe im Gesetz: Bela Vita/FKH und staatliche Justiz . Klicken Sie das PDF-Symbol unter dem begonnenen Satz ‚Diesem 25.03.2013-Schreiben ist als Anlage der 17.03.2013-Strafantrag‘ an. Die Ausführungen des 17.03.2013-Strafantrags beschreiben dezidiert den Betrug des Mahngerichts AG Mayen. Erst durch ein amtliches Vollstreckungsverfahren und damit verbundener Ausschluss der Überprüfung/Ermittlung dieses konsortialen Betrugs FKH/UGV mit AG Mayen wurde die Realisierung des FKH/UGV-Betrugs an Hackmann erst möglich. Damit verbunden ist gleichzeitig ausgeschlossene Sanktionierung der Nutznießer und verantwortlichen Betrugs-Initiatoren, die Verbrecher nach §12 StGB, u.a. FKH-Jentzer.

Die Verfahrensakte ‚Meyer‘ des AG Mayen lag ab Dez.2007 dem AG Osnabrück vor. Als nun Eva Hackmann keinen Offenbarungseid im Rahmen des von GV Bodi durchgeführten ‚Vollstreckungsverfahrens Hackmann‘ abgab, erließ RiAG Osnabrück Struck in Kenntnis zweier erfolgter Schuldnernamenumdeutungen Meyer=Hackmann (eine zweite 31.08.2008 durch GV Bodi und eine erste Okt. 2007 des AG Mayen Verfahrensaktenbetrug) nach Antrag der RA’e Wehnert & Kollegen der FKH/UGV Inkasso einen Haftbefehl gegen Hackmann (26.04.2010) zum amtlichen/staatlichen Durchzwingen der vom hirnkranken Bodi veranlassten Vollstreckung.

Da ich den Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ unmittelbar nach Erhalt in 2007 an das AG Mayen wegen Fehladressierung und Fehlzustellung an das AG Mayen zurückgesandt hatte, den Erhalt bestätigte Rechtspfleger Goergen, und dieses Mahnverfahren ‚Meyer‘, das nach 26.04.2010 zum Vollstreckungsverfahren Hackmann per Haftbefehl wurde, mich als Hackmann zu keiner Zeit betraf, beantragte ich die Rücknahme des Vollstreckungsverfahrens Hackmann. Die beantragte Rücknahme von Vollstreckung und Haftbefehl Hackmann, die sich auf AG Mayen-Titulierung ‚Vollstreckungsbescheid Meyer‘ bezog, verweigerten RiAG Osnabrück Struck und RiLG Osnabrück Hune. Beide deuteten meinen Antrag als Nicht-Schuldnerin eigenmächtig um als ‚Beschwerde der Schuldnerin Hackmann‘. Und erklärten damit Hackmann zur Schuldnerin.Trotz Eigenerkenntnis und nach explizitem Hinweises auf die Krankheitsgründe des dienstlich nicht mehr zurechnungsfähigen Bodi, der diese zweite Schuldnernamensumdeutung in 31.03.2008 vornahm und bereits in 2010 nicht mehr im Gerichtsvollzieherdienst war. Beide offenbar hirngesunde Volljuristen bestätigten durch hirnlose Übernahme und gleichlautender Fehlentscheidungsbegründung die Entscheidung des nachweislich psychisch-/hirnkranken Bodi. Aber ganz offenbar handelte es sich nicht um hirnlose Übernahme, sondern um taktisches Kalkül. In Kenntnis der unwahren beiden Richtern vorliegenden AG Mayen Verfahrensakte bestätigten beide das Vollstreckungsverfahren Hackmann. Und setzten noch einen drauf: Vollstreckung an Unschuldiger per Haftbefehl, Verhaftungsauftrag und Einsperren in die Justizvollzugsanstalt. Aber mit welcher Begründung? Beide bestätigten und wiederholten gegenüber Eva Hackmann (zuletzt Hune 29.11.2010 1T731/10) die zweite 31.03.2008-Scheinbegründung/den Unfug des hirnkranken Bodi zur Schuldnernamensumdeutung, machten sich diese zu eigen und erklärten diese zum ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘. Ist die Frage erlaubt: …und wurden damit selber zu Hirnkranken?

Beide Richter kennen seit Dez. 2007 über die Gesamtakte die Aussagen der AG Mayen-Verfahrensakte. Aber warum verwandten beide nicht u.a. die darin von hirngesunden staatlich besoldeten Juristen vorgenommene Schuldnernamensumdeutung des AG Mayen? Genauer: die von diesen staatlich besoldeten Juristen in der Verfahrensakte dem Ehemann (diese AG Mayen Juristen unterstellten vorsätzlich falsch Andreas Hackmann als Ehemann) unterstellte Begründung der Schuldner-Namensumdeutung von Meyer in Hackmann (diesem ‚Ehemann‘ wurde eine, tatsächlich nicht erteilte, Bevollmächtigung (=unterstellte geistige Schwäche) ’seiner‘ Frau Eva Hackmann unterstellt, mit der wiederum verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid und nicht abgegebener Widerspruch zum Vollstreckungsbescheid unterstellt wurde).

Der Verstand beider Richter reichte wohl aus, diesen auch für Laien erkennbaren AG Mayen Verfahrensaktenbetrug (=erster Schuldnernamensumdeutungsbetrug Okt. 2007; Umdeutung Nicht-Schuldnerin/Unschuldiger/Unbeteiligter in Schuldnerin/Straftäterin Hackmann) als Straftat im Amt zu erkennen. Mit übernommener AG Mayen Begründungen und damit Nennung als Entscheidungsbegründungen ihrer Beschlüsse hätten mich beide auf den AG Mayen-Betrug (=Straftat im Amt dieser staatlich besoldeten AG Mayen Juristen) aufmerksam gemacht, meinen Widerspruch provoziert/garantiert und damit die Steilvorlage/Begründung geliefert für Strafantrag gegen die verantwortlichen Konsorten des AG Mayen wegen Verfahrensaktenbetrug. Das mussten beide Richter verhindern.

Nun wird klar, weshalb AG und LG Osnabrück, und das sind nicht nur die beiden Richter Struck und Hune, sondern auch die involvierten Leiter Große Extermöring und Fahnemann, die erste AG Mayen Betrugs-Begründung für Meyer=Hackmann nicht als Entscheidungsbegründung übernahmen, sondern als richterliche Volljuristen die zweite vom 31.03.2008, die Dusselbegründung (selbst das ist sie nicht, sondern willfährige Übernahme der FKH-Verbrecher-Vorgabe) eines Hirnkranken, als ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘, als amtlich wahr, bestätigten. Im Hinterkopf die geheim gehaltene Schuldnerumdeutung des AG Mayen habend. Und damit nicht nur die Konsistenz des Bodi, sondern durch Nicht-Nennung auch die der AG Mayen Straftäter deckten. Nicht nur deckten, sondern damit in der Umkehrung die Vollstreckung gegen Unschuldige per Haftbefehl in Auftrag gaben. Und diese Sanktionierungsoption Vollstreckung hat dreißig Jahre bis an das Lebensende von Eva Hackmann bestand. Der perverse perfide Trick: diese RiAG/LG Osnabrück-Konsorten beließen für den Fall beantragter gerichtlicher Klärung in höherer Instanz den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=erster Schuldnernamensumdeutungsbetrug) als ‚Schläfer‘ (= als von Eva Hackmann nicht widersprochenen und somit als von ihr akzeptierten Schein-Beweis nach realisierter Vollstreckung Hackmann ) in den Akten bestehen. Bisher an E.H. praktizierter staatlicher Umgang mit Recht rechtfertigt die Annahme einer bereits 2002 von Wolfgang Neskovic, Richter a.D. am Bundesgerichtshof, kritisierten (Lüneburg) konkursreifen und nicht kalkulierbaren Rechtssprechung. Nach seiner Aussage entwickelten manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) eine Wagenburg-Mentalität. Entscheidungen werden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger getroffen. Der Leser mag selber antizipieren was geschieht, wenn nach Jahren der ‚Schläfer‘ in höhergerichtlicher Instanz aufgeweckt wird. Und das wissen nicht nur Struck, Hune, Große Extermöring und Fahnemann.

Beide Richter nannten in ihren Beschlüssen (2010) durch Nicht-Übernahme (=weitere Geheimhaltung) die erste Begründungen der Verfahrensakte ‚Meyer‘ 2007 nicht. Damit haben beide in Kenntnis des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=des ersten Schuldnernamensumdeutungs-Betrugs der AG Mayen Begründungen für Vollstreckung an Hackmann, obwohl die Titulierung auf ‚Meyer‘ lautet) diesen nicht aufgehobenen/diesem nicht widersprochen. Damit bestätigt. Und bestätigten damit (2010) die Aussagen dieses ‚Schläfers‘ für die Zukunft zum ‚gerichtlich hinreichenden Wahrheitsbeweis‘.

Die Übernahme der Aussagen dieser Akte als wahr, ohne den Betrugskomplex zu erkennen, ist nur im Delirium möglich und nicht mit richterlicher Blödheit zu erklären. Das unterstelle ich beiden Richtern auch nicht, sondern Arglist. Denn diese Richter Struck/Hune erklärten in Kenntnis des AG Mayen-Betrugs ab 2007 diesen unter weiterer Geheimhaltung zwar nicht für wahr, sondern erklärten stattdessen die übernommene ‚Klärung‘ des hirnkranken Bodi zum ‚gerichtlich hinreichenden Wahrheitsbeweis‘. Auch diese Richter dürften wissen, dass Wahrheitsbeweise im mathematischen Sinn eineindeutig zu sein haben!

Wegen Beweismittelvernichtung stellte ich Strafanzeige gegen AG Mayen. Auch die ST und GST Koblenz (Harnischmacher, Regner, Leiter Krause) sowie die vier Ministerialräte (Pandel, Stephanie, Fritz, Perne) des rheinland-pfälzischen Justizministeriums und damit der Justizminister Hartloff und dessen Staatssekretärin Frau Reich ‚würdigten‘ nach Strafanzeige gegen AG Mayen wegen Verfahrensaktenbetrug nach jeweils einzelner/eigenständiger Überprüfung die Verfahrensakte bis Juni 2012 diesen ‚Schläfer‘ als Wahrheitsbeweis. Es ist von Absprache/Weisung auszugehen, dass grundsätzlich keine erfolgten amtlichen Entscheidungen als unwahr zur Disposition gestellt werden, sodass der als ’nicht erkannt‘ vorgegebene Betrug des Rechtspfleger Goergen in der Folge von vorgenannten rheinland-pfälzischen Volljuristenkonsorten als wahr bestätigt wurden. Und damit die Betroffene allein zahlenmäßig keine Chance hat. Das ist Politik nach Junker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. „Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html

Nach dieser Vorgabe musste nur noch Eva Hackmann diesen ‚Schläfer‘ widerspruchsfrei akzeptieren, genauer: auch Rainer und Andreas Hackmann, um ‚weiter machen zu können‘. Denn den Hackmanns unterstellte das AG Mayen in der Verfahrensakte tatsächlich nicht gemachte Willenserklärungen und als abgegeben unterstellte, tatsächlich nicht abgegebene Willenserklärungen. In der Verfahrensakte bis Juni 2012 geheim gehalten verpackt; dieser Betrug mit Willenserklärungen schein-begründet die Schuldneridentität ‚Meyer gleich Hackmann‘ und Frist-/Abgabeversäumnisse zum Mahnverfahren ‚Meyer‘. Diese Unterstellungen bestätigten nach Überprüfung der Verfahrensakte AG/LG Osnabrück, ST/GST Koblenz, Justizministerium Rheinland-Pfalz zum Wahrheitsbeweis. Die zum Wahrheitsbeweis gewürdigten Unterstellungen sind entscheidende Voraussetzungen fürs ‚weiter machen können‘: für Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber mit Vollstreckung an Hackmann. Zur/m Entkräftung/Widerspruch dieses ‚Schläfers‘ wurde Eva Hackmann die Abschrift der Verfahrensakte mit 14-tägiger Frist zugestellt. Erfolgt/en diese nicht, gilt der ‚Schläfer‘ als von Eva, Rainer und Andreas Hackmann akzeptiert. # Zu diesem Zweck, in der Annahme, dass es von den Hackmanns ‚kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde‘ veranlasste das Justizministerium Rh. Pf. Leitender Ministerialrat Pandel über AG Osnabrück und ST Koblenz/Regner die Zusendung der Abschrift des Wahrheitsbeweises/ der Verfahrensakte. ‚und warten einige Zeit ab, ob was passiert‘.

Es ist etwas passiert: Ab Juli 2012 wiesen Eva, Rainer und Andreas Hackmann mit ihren Erklärungen aus Juli 2012 und weiteren Schreiben den AG Mayen- Verfahrensaktenbetrug dezidiert nach, den vorgenannte Volljuristen zum Wahrheitsbeweis erklärten. Es ist schon erstaunlich (nach justizministerieller Weisung nicht), dass diese Volljuristen, sämtlich ausgebildete Strafrechtler, den Betrug nicht erkannten, offenbar zum Vorteil des Nutznießers FKH nicht erkennen sollten. Siehe vorgenannten blog-Beitrag (25.03.2013-Schreiben, darin Anlage der 17.03.2013-Strafantrag). Dennoch und in Kenntnis dieser Nachweise erklärten die Ministerialräte und damit das rheinland-pfälzische Justizministerium, zudem der ‚Wissenschaftliche Dienst des Rh. Pf.-Landtags‘ Leitender Ministerialrat Perne 13.02.2013, auch in Kenntnis des 4.2.2013-Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Maaseik, ergänzt durch das 02.05.2013-Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Kinrooi, das Vollstreckungsverfahren Hackmann zu ‚meinem‘ Verfahren.

Insbesondere in der Kenntnis, dass das von einem Hirnkranken/’Bekloppten‘ angeordnet und durchgeführt Vollstreckungsverfahren Hackmann und nach ‚wissenschaftlicher Überprüfung erfolgter vorbehaltloser Übernahme und Akzeptanz von vorstehenden ‚wissenschaftlichen‘ Vertretern des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu ‚meinem‘ Verfahren bestätigte/gewürdigte wurde. Auch und trotz Kenntnis der Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann.

Nun hinderte der Amtsarzt nach Untersuchung und mit Entfernung aus dem Dienst den GV Bodi vor weiterem schlimmerem Unfug, nämlich der Umsetzung des Haftbefehls des Richters Struck, den RiLG Osnabrück Hune als rechtens legalisierte. Als die Nachfolgerin GV’in Frau Nerger Eva Hackmann den Haftbefehl vorlegte, bekam Nerger nach den Ausführungen/Nachweisen von Eva Hackmann zwar keinen Lachanfall, aber in zwei Minuten der Klärung hat sie den Unfug, auch den der Richter Struck/Hune, beendet und den von FKH beantragten und von Richter Struck erteilten Verhaftungsauftrag Hackmann an FKH zurückgeschickt. Bemühungen, dass Richter Struck in Kenntnis der GV’in Nerger-Zurücknahme den Haftbefehl gegen Hackmann zurücknahm, waren vergeblich. Der Schufa-Eintrag und damit verbundene Konsequenzen blieben bestehen. Damit nicht genug: Richter Struck verhängte Hausverbot gegen Hackmann, als sie persönlich die Rücknahme des Haftbefehl forderte und untersagte Eva Hackmann künftig das Betreten des AG Osnabrück. Und was machten nach Beschwerde das niedersächsische Justizministerium mit Justizminister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Frau Redlich, Herr Böning? Gar nichts. In vielzähligen Schreiben beantragte und von Frau Redlich zugesagte Klärung schloss nach Übernahme Böning die zugesagte Klärung durch konsequent verweigerte schriftliche Kommunikation (=Nicht-Beantwortung) aus.

Das Vollstreckungsverfahren Hackmann ist durch Betrug zustande gekommen. Ich verpflichtete 2012/13 sämtliche am Betrugskomplex beteiligte, involvierten und darüber in Kenntnis gesetzte Vertreter staatlicher Justiz mehrfach auf, Ermittlungen aufzunehmen u.a. zur Klärung des Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrugs nach §163 StGB auf. Es sind u.a. nachgenannte Adressaten. Ergebnis: keine Reaktion und keine Ermittlungen.

Betreff: Rücknahme/Rückabwicklung des auf Bela Vita/FKH/UGV/AG Mayen-Straftaten zurückzuführenden AG Mayen- ‚Vollstreckungsauftrag Hackmann‘ An jeden Adressaten persönlich gestellter Antrag mit in Auftrag gegebener Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten gemäß § 163 StPO.

AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse Staatsanwaltschaft Frankenthal Baum, Wissing, Frau Herrmann Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Leiter Südbeck Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Snakker, Leiter Heuer Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatsekretärin Frau Reich Ministerialräte Pandel, Dr. Stephanie, Fritz Landtag Rheinland Pfalz Ministerialrat Perne, MDL Bürgerbeauftragter Burgard Abgeordnete Rheinland Pfalz Gesamte SPD-Fraktion, Frau Schleicher-Rothmund MDL

AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers Landgericht Osnabrück Hune, Ostwald, Leiter Fahnemann Polizeistation Bohmte Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering Polizeipräsidentin Fischer Osnabrück

AG Speyer Richter Schäfer AG Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes

Niedersächsisches Justizministerium Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Böning, Redlich

Rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende der Parteien: SPD Hering CDU Frau Klöckner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler

Sämtliche Abgeordneten des Landes Rheinland Pfalz und Ministerpräsident Kurt Beck und -‚in Frau Malu Dreyer Rechts- und Verfassungsausschuss ###

Mit FKH/UGV/AG Mayen-Betrug kaschierenden gerichtlichen und justizministeriellen Begründung ‚im Vollstreckungsverfahren erfolgt keine zurückliegende materiell rechtliche Überprüfung‘ wurden keine Ermittlungen aufgenommen oder angeordnet. Zur Erinnerung: das Vollstreckungsverfahren Hackmann ist ursprünglich zurückzuführen auf den hirnkranken GV Bodi. Verweigerte Ermittlung bezog sich ausschließlich auf dessen Entscheidung. Die Umdeutung der gesamte FKH/UGV/AG Mayen-Straftatenkaskade zur Wahrheitskaskade durch das Justizministerium Rh. Pf. erfolgte in diesem Wissen. Auf einen Hirnkranken zurückzuführendes Unrecht wurde justizministeriell zu Recht.

Mit dieser Begründung bestätigten diese hochrangigen staatlich besoldeten ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmenden wissenschaftlich arbeitenden ministeriellen Volljuristen/Garanten für Recht und Ordnung‘ gleich lautende gerichtliche Entscheidungen des AG Speyer und des AG Frankenthal (FKH/UGV/AG Mayen-Straftaten gleich FKH/UGV/AG Mayen-Wahrheit). Mit dieser Begründung schlossen diese Gerichte die Behandlung meiner Klageanträge und damit die gerichtliche Klärung der zum Wahrheitsbeweis erklärten Bela Vita/FKH/UGV Inkasso/AG Mayen Straftaten-/Betrugskaskade aus. Im Gleichklang mit den vorgenannten Adressaten. Damit garantierten diese die AG Speyer-/AG Frankenthal-Beschlüsse (Klage zur Feststellung/Aufdeckung dieser Straftaten) als wahr, die mit dieser Begründung die Annahme meiner Klageanträge ausschlossen und mit gleicher Begründung das ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann zu meinem Verfahren‘ erklärten.

Zur Erinnerung: -Das Vollstreckungsverfahren Hackmann veranlasste 31.03.2008 der ‚dienstlich entmündigte/bekloppte‘ GV Bodi. – Nach Kenntniserlangung Juni 2012 der AG Mayen-Verfahrensakte lagen ab Juli 2012 die Nachweise des AG Mayen- Verfahrensaktenbetrugs vor. -Die ST/GST Koblenz und die ST Frankenthal verweigerten bis heute die Vergabe des Aktenzeichens und damit Aufnahme de Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. – Der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik teilte 04.02.2013 mit, dass eine belgische Firma Bela Vita in 3680 Maaseik im belgischen Firmenzentraldatenbankregister nicht eingetragen ist und somit nicht existiert. – Der Bürgermeister der belgischen Stadt Kinrooi teilte 04.02.2013 mit, dass eine Firma Bela Vita in der Vergangenheit unter der Anschrift Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi, Belgien firmierte. Seit 30.08.1994 hat dort die Firma ‚Delta Systems‘ ihren Sitz. Damit existiert eine Firma Bela Vita/Kinrooi, damit auch eine eventuelle Niederlassung in Maaseik, seit 30.08.1994 nicht mehr.

Ergo, der gesamte Betrug ist ursächlich auf die Verbrecherkonsorten von FKH und AG Mayen zurückzuführen und auf diese deckende staatliche rheinland-pfälzische und niedersächsische Justiz.

 

Betrug mit dem Recht durch Diebe im Gesetz: Bela Vita/FKH GbR und staatliche Justiz

 

von E2200 @ 2013-04-07 – 12:11:16

Betrifft Eva Hackmann

Recht braucht Unrecht – nicht zu fürchten. Lernen Jura-Studenten im ersten Semester.

Durch Psychotrickserei/Reframing/Umdeutung wird aus Unrecht Scheinrecht. Jeder Bürger hat in diesem Land Scheinrecht sprechende Richter zu fürchten. Genauer: die Richter (konkret Rechtspfleger Goergen vom AG Mayen, Richter Struck AG Osnabrück, Richter Hune LG Osnabrück), die mit eigenen gerichtlichen Straften die ursprünglichen Straftäter (Bela Vita, FKH Jentzer) deckten und Scheinrecht für Recht erklärten. Weiterhin genauer: und die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften (ST/GST Koblenz, ST Frankenthal, ST Osnabrück), die dem Scheinrecht des ‚erkennenden Gerichts (AG Mayen)‘ zugrunde liegenden Straftaten nicht als Straftaten sowie die Reframer/Umdeuter konsequent nicht als Straftäter erkannten. Noch genauer: da weisungsgebunden, wurde/wird diesen Staatsanwälten vom Weisung erteilenden Justizministerium Rheinland Pfalz ganz offenbar ‚Nicht erkennen‘ vorgegeben (wer nicht spurt, siehe you tube: Maulkorb für den Staatsanwalt).

Die Entscheidungen des ‚erkennenden Gerichts (AG Mayen =Rechtspfleger Goergen)‘ gründen sich auf : – von FKH als existent unterstellter Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, die tatsächlich nicht in der belgischen Firmenzentraldatenbank eingetragen ist und nicht in 3680 Maaseik existiert. – von FKH als existent unterstelltem Vertrag Meyer/Bela Vita, der tatsächlich nicht existiert – von FKH als existent unterstelltem Vertragspartner ‚Meyer‘, die unter der von FKG genannten Adresse von Eva Hackmann, Bad Essen, zu keiner Zeit wohnte. – von FKH als existent unterstelltem Verantwortlichen von Bela Vita, den es wegen der Nicht-Existenz von Bela Vita nicht gab/gibt. – unterstellter Personen-/Schuldneridentität ‚Meyer‘ gleich Hackmann, die AG Osnabrück ausschloss. – als wahr unterstellter, 2007-Juni 2012 geheim gehaltener, AG Mayen-Verfahrensakte, die nach Juli 2012 als Mehrfachbetrug/-fälschung nachgewiesen wurden. Siehe nachfolgende PDF-Dateien.

Bela Vita/FKH-Urkunden-/Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita, auf dessen Grundlage das Mahnverfahren ‚Meyer‘ eingeleitet wurde, und auf Verfahrensaktenbetrug/-fälschung des Rechtspflegers Goergen, der mit Beweismittelvernichtung, Namensumdeutungsbetrug und Manipulation/Fälschung von Willenserklärungen zielgerichtet das Mahnverfahren ‚Meyer‘ in ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ umdeutete/umtitulierte. Zum Nutzen des Bela Vita/FKH -Ursprungsbetrügers Jentzer.

Von Bela Vita/FKH einer fiktiven Person ‚Meyer‘ angedichtete Straftaten wurden geheim gehalten vom AG Mayen u.a. Goergen reframt auf reale Person Hackmann und als Scheinfaktum/-realität mahngerichtlich vom Rechtspfleger Goergen als Scheinrecht festgeschrieben. Als Bela Vita/FKH/ AG Mayen Straftatenkaskade !! nach späterhin durchgeführter Recherche erkannt und nachgewiesen, verweigert die weisungsabhängige staatliche Justiz (=ST/GST Koblenz, ST Frankenthal, ST Osnabrück) ganz offenbar mit angewiesenem ‚können nichts erkennen‘ konsequent und zielgerichtet über die Methoden Vertuschung, Verschleppung, vorgegebene, aber tatsächlich nicht durchgeführte, Ermittlung, etc. die Aufdeckung der Ursprungsstraftaten von Bela Vita/FKH und die des AG Mayen. Derart konstruiertes festgeschriebenes Scheinrecht ist für Richter der Folgegerichte verpflichtend als wahr zu übernehmende Entscheidungsgrundlage für zwangsweise Vollstreckung an ‚Hackmann‘ unter Zuhilfenahme staatlicher Gewalt. Selbst, als der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik 04.02.2013 die Nicht Existenz der Firma Bela Vita in 3680 Maaseik bestätigte und das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Essen bestätigte, dass eine Person ‚Meyer‘ zu keiner Zeit unter der Adresse von Hackmann wohnte.

Die perfide Perversität: Die Vertreter des Landtages (Leitender Ministerialrat Perne), der Bürgerbeauftragte (Burgards) und die vom Volk gewählten Abgeordneten von Rheinland Pfalz beriefen sich bei meinen eingereichten Eingaben auf ‚unantastbare Entscheidungen des erkennenden Gerichts‘ und argumentierten mit ‚Gewaltenteilung des Rechtsstaates und mit ‚richterlicher Unabhängigkeit‘. Tatsächlich reduziert sich die Gerichtsentscheidung auf mehrfachen 2007-Juni 2012 geheim gehaltene(n) mehrfache(n) Verfahrensaktenbetrug/-fälschung des Rechtspflegers Goergen vom AG Mayen, die er in diesem Zeitraum den Richtern der Folgegerichte zur Verwendung als wahr verpflichtend vorgab. Tatsächlich bestätigen die Koalitionäre NRW-SPD und Bündnis 90 / Die Grünen NRW im Koalitionsvertrag (Juli 2010)die Nicht-Existenz der Gewaltenteilung (=Gewaltentyrannei) Zeile 3798-3801: „Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist. Wir werden die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen Beteiligten prüfen“.

Entscheidungsträger des erkennenden Mahngerichts AG Mayen war ein Rechtspfleger, kein Richter. Richtigstellung und Feststellung für vorgenannte: Richter traten nur in den Folgegerichten auf, welche die Betrugs-Entscheidung des Rechtspflegers Goergen übernahmen. Vorbehaltlos übernahmen, denn Folgegerichte sind nicht autorisiert, ihnen zur Verwendung vorgegebene ‚Gerichtsentscheidungen des erkennenden Gerichts‘ (=Betrug, Falschbeurkundung im Amt durch Rechtspfleger Goergen) als unwahr zur Disposition zu stellen‘.

Nach ausführlicher in Kenntnissetzung über den vom Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik nachgewiesenen Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrug, die auf nachgewiesenen Verfahrensaktenfälschungen beruhenden AG Mayen-Gerichtsentscheidungen und über die nachgewiesenen staatsanwaltlichen Straftaten (=Nicht-Ermittlung durch sechsmal verweigerte Annahme des Strafantrags gegen Mitarbeiter des AG Mayen) der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, Landeskriminalämter, mit denen diese Bela Vita/FKH-Betrüger und AG Mayen etc. straffrei hielten, verarschten Perne, Burgard und die Abgeordneten mich als den betrogenen Bürger. Genauer: Die Ministerialräte als ausführende Organe des Weisung erteilenden Justizministeriums. Denn diese sind letztlich die Verantwortlichen für die Anweisung/Überwachung staatsanwaltlicher Nicht-Ermittlungen, somit für das Ergebnis ‚können keine Straftat des AG Mayen erkennen‘ und für die Bestätigung der in Auftrag gegebene Vollstreckung gegen Unschuldige. ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ mutierten somit zu ‚Garanten für Anwendung straftatenbasierten Scheinrechts an Unschuldige‘. Und damit, entgegen der dem rheinland-pfälzischen Volk glauben gemachtem ‚Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz‘ tatsächlich zum Ministerium für Verbrauchervernichtung. Nach erfolgter Nicht-Ermittlung bestätigten diese das Umsetzungsergebnis der Weisung als rechtens: Bela Vita/FKH Straftaten bleiben staatsanwaltlich nicht festgestellt, AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung bleibt der Wahrheitsbeweis und Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann wird fortgesetzt. Straftatenbasiertes Scheinrecht wurde übernommen und bestätigt vom Leitenden Ministerialrat Perne des ‚wissenschaftlichen Dienstes des Landtages‘, die als Rechtsberatung der Abgeordneten fungiert. Mit derartiger Übernahme ausgehebelt ist die den Abgeordneten vom Volk übertragene Pflicht zur Kontrolle und Aufsicht der Judikative und Exekutive – und damit der Landesregierung von Rheinland Pfalz.

Die am Betrug Beteiligten A. Der Ursprungsbetrug (Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita 2003-2006) liegt bei Bela Vita in 3680 Maaseik. Der Bürgermeister von Maaseik teilte 04.02.2013 mit: Bela Vita existiert nicht unter der Adresse Das Amtsgericht Osnabrück bestätigte 15.01.2008, dass Meyer nicht mit Hackmann personenidentisch ist. Das Einwohnermeldeamt bestätigte, dass eine ausgedachte/fiktive Person Meyer zu keiner Zeit unter der Adresse von Hackmann wohnte. Da Bela Vita nicht existiert, kann offenbar nur FKH diese fiktive Person Meyer unter der Adresse von Hackmann vorgegeben haben. Ein nicht existenter Bela Vita-Geschäftsführer kann keinen Vertrag mit der fiktiven Meyer abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück/Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ermittelte die Nicht-Existenz des Vertrages.

  1. FKH gab vor, u.a. das Vertragskontingent eines nicht existenten Vertrages Meyer/Bela Vita aufgekauft zu haben und unterstellte Geldforderungen aus einem als existent behaupteten/unterstellten Vertrag Meyer/Bela Vita, vermarktete u.a. das Vertragskontingent Meyer/Bela Vita. Ohne einen Vertrag Meyer stellte FKH beim Mahngericht AG Mayen den Mahnantrag ‚Meyer‘ und leitete das Mahnverfahren ein. Mitarbeiterstand FKH Sonntag, 19. September 2010: 1. FKH GbR, Werner Jentzer und Heinz Volandt vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Werner Jentzer, Großniedesheimer Strasse 21, 67259 Heuchelheim 2. UGV Inkasso GmbH, Werner Jentzer und Heinz Volandt gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Werner Jentzer, Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen 3. Kurt Beck, Prokurist der UGV Inkasso GmbH 4. Rechtsanwälte Wehnert und Kollege(n), Michael Wehnert, Postfach 1113 , 67369 Dudenhofen RA Christian von Loeven von der Kanzlei Wehnert und Kollege(n) Sitz : Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausenbei der UGV Inkasso GmbH 5. RA Dr. Katharina Ludwig und RA Volkmer Nicodemus von der Kanzlei Müller-Hof – Beethovenstraße 5 D – 76133 Karlsruhe
  2. AG Mayen übernahm den Betrug als wahr und setzte den Betrug fort. Es deutete das Mahnverfahren ‚Meyer‘ um in Mahnverfahren ‚Hackmann, konstruiert das ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ und beauftragt AG Osnabrück mit Vollstreckung Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler Rheinland-pfälzische staatliche Justiz erklärt den AG Mayen-Betrug, dokumentiert in der Verfahrensakte, trotz Kenntnis des nachgewiesenen Betrugs zum ‚Wahrheitsbeweis‘. Daraufhin schloss rheinland-pfälzische und niedersächsische staatliche Justiz nach Strafanträgen die Ermittlungen zur Feststellung des Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrugs und des folgenden FKH/UGV-Inkasso/AG Mayen-Straftatenkomplexes sowie des konsortialen Zusammenagierens der Verantwortlichen aus. Staatliche Justiz, u.a. Folgegerichte beider Bundesländer und die Volksvertretung Rh. Pf. bestätigten durch Untätigkeit/Nicht-Ermittlung die Straftatenkaskade als wahr und die verantwortlichen Straftäter/Verbrecher nach §12 StGB als ‚Saubermänner‘ sowie in der Umkehrung die Durchführung des ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘ per Haftbefehl, ohne das das AG Mayen in 2007 und bis heute nicht E.H. einen auf ihren Namen ausgestellten Vollstreckungstitel und die Begründung für die Umtitulierung aushändigte. Ferner, auf der Grundlage dieser von staatlicher Justiz unaufgeklärt gehaltenen Straftatenkaskade, weitere hierauf basierende ‚Vollstreckungen Hackmann‘. Diese weiteren Vollstreckungsanträge stellte ebenfalls FKH in Person von Jentzer und blieben ebenfalls von staatlicher Justiz unaufgeklärt. Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse Staatsanwaltschaft Frankenthal Baum, Wisser, Frau Herrmann , Leiter Liebig Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Leiter Südbeck Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Röhl, Snakker, Leiter Heuer Landesregierung Rheinland Pfalz Ministerpräsident Kurt Beck (bis Jan. 2013 Ministerpräsidenten Frau Malu Dreyer (ab Jan 2013) Justizministerium Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatssekretärin Reich Leitende Ministerialrät Pandel, Dr. Stephanie, Fritz Landtag Rheinland Pfalz Leitender Ministerialrat Perne Bürgerbeauftragter Rheinland Pfalz Burgard Sämtliche Abgeordnete Rheinland Pfalz Frau Schleicher Rothmund MDL Amtsgericht Speyer Richter Schäfer Amtsgericht Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes Niedersächsisches Justizministerium Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Frau Redlich, Böning Amtsgericht Osnabrück Richter Struck, GV Bodi, OGV Egbers, Leiter Große Extermöring, Leiter Veen LG Osnabrück Richter Hune, Ostwaldt, Leiter Fahnemann Polizeipräsidium Osnabrück Präsidentin Frau Fischer Polizeistation Bohmte führt auf ‚Befehl/Anweisung‘ des Amtsgerichts Osnabrück mit staatlicher Gewalt (Hausfriedensbruch, Handschellenfesselung, Gewaltanwendung mit körperlicher Schädigung von Eva und Rainer Hackmann) den Raubüberfall durch Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering
  3. Nach weiterem Strafantrag ab 04.02.13, Ergänzung v. 26.02.2013 und Ergänzung v. 17.03.2013 erhielt ich noch keine Eingangsbestätigung, kein Aktenzeichen und keine Mitteilung über aufgenommene Ermittlungen U.a. Landesskriminalamt Niedersachsen Landeskriminalamt Rheinland Pfalz ST Frankenthal und ST Osnabrück
  4. Es erfolgte bis heute trotzbeigebrachter eineindeutiger Straftatennachweise keine Rücknahme des ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ sowie der hierauf basierenden weiteren ‚Vollstreckungen Hackmann‘.

Einführung …Felix Krull begreift Betrug als völlig legales Mittel, Streben nach Höherem in Einklang mit der Wirklichkeit zu bringen. Thomas Manns Fragment eines ironischen Bildungsromans fragt heute danach, ‚wer kommt mit welchen Mitteln durch, wer lässt sich erwischen und wie wunderbar lässt es sich noch im Moment der Entdeckung elegant über tiefergehende Beweggründe Rechenschaft ablegen…‘. Diese ‚legalen Mittel des Betruges‘ waren offenbar literarische Vorlage für die Verantwortlichen von Bela Vita/FKH GbR /UGV Inkasso und die mafiöse rheinland-pfälzische Justiz. Als Diebe im Gesetz begingen sie Betrug mit dem Recht. Aufgedeckt, nachgewiesen und in vielzähligen Schreiben detailliert und nuanciert dargelegt.

Dieser Bela Vita/FKH Betrug, der im konsortialen Zusammenwirken gemeinsam mit staatlicher Justiz (AG Mayen) in einer vielzähligen, abgestuften und für den Betroffenen/Bestohlenen in 2003-Juni 2012 geheim gehaltenen Täuschungs-/Betrugskaskade begangen wurde und wird, bezweckt massive materielle Schädigung und Vernichtung unbescholtener einzelner Bürger durch damit einhergehende Kriminalisierung. Abgesichert durch staatliche Justiz aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen (Exekutive: Staatsanwaltschaften), die den ebenso vielzählig strafangezeigten Betrug, Straftaten also, konsequent nicht erkannten, nicht ermittelten und somit die Bela Vita/FKH-Betrüger deckten. Abgesichert durch die untätigen oberste/n Dienstherren/in der rheinland-pfälzischen Landesregierung mit Ministerpräsident Kurt Beck (bis Jan 2013) und Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer (ab 2013) an der Spitze und der Volksvertretung. Betrug am einfachen Bürger, dessen Realisierung erhebliche materielle Schädigung bedeutet und zudem gekoppelt ist mit dessen Vernichtung durch damit einhergehende Kriminalisierung und Einsperren in die Justizvollzugsanstalt ist.

Ausführung Bela Vita konstruierte und simulierte eine Geschäftsbeziehung unter einem ausgedachten/fiktivem Namen ‚Meyer‘ unter einer realen Adresse unter Ausschluss der Verwendung des Namens der Person, die tatsächlich unter der Adresse wohnt. Nach Auskunft des Bürgermeisters der belgischen Stadt Maaseik existierte die Firma Bela Vita in 3680 Maaseik zu keiner Zeit. Bela Vita war daher ganz offenbar eine von FKH zu Betrugszwecken konstruierte Scheinfirma. Die Zustellung an die reale Adresse ohne Überprüfung, dass die ausgedachte/fiktive Person Meyer dort nicht wohnt, garantierte die private Zustellfirma. Taktisches Kalkül: Bela Vita, genauer: FKH-Betrugs- Geldforderungen, wurden garantiert an die reale Adresse zugestellt, ohne das der fiktive Name ‚Meyer‘ eine Rolle spielte und ohne dass sich die tatsächlich unter der Anschrift wohnende beim Zusteller beschweren konnte. Denn sie kannte den privaten Zusteller nicht. Rücksendungen dieser Briefe an die Bela Vita-Postfachanschrift in 3680 Maaseik, Belgien, waren nur Bestätigung für erfolgreiche Fehl-Zustellung. So auch nach FKH-Übernahme und UGV-Vermarktung der Bela Vita-Vertragskontingente. Hierzu leitete UGV Inkasso bezogen auf den Vertrag Meyer/Bela Vita das ‚Mahnverfahren Meyer‘ ein. Auch gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ wurde, nach 1990-Aufhebung der amtlicher Zustellung gegen Vorlage des Personalausweises, auf ‚Meyer‘ falsch adressiert/zugestellt. Bis einschließlich dem Zeitpunkt der Zustellung der vom AG Mayen fehladressierten Bescheide ‚Meyer‘ war ausgeschlossen, dass die fiktive ‚Meyer‘ Widerspruch einlegt. Auch nicht die fehladressierte reale Person Hackmann, da diese zu keiner Zeit vom Mahnverfahren ‚Meyer‘ betroffen. Es handelt sich um ein Betrugsverfahren, dass Bela Vita/FKH auf einen fiktiven Namen führte, den die Betrügerfirmen Bela Vita/FKH über eine reale Adresse der dort lebenden realen Personen zuordneten, um dieser dann im Mahnverfahren durch Namensumdeutung den Betrug von staatlicher Justiz als wahr zuweisen zu lassen. Und das in der Gewissheit, von staatlicher rheinland-pfälzischer Justiz gedeckt und zu keiner Zeit strafrechtlich belangt zu werden. Nun begann der Betrugspart der rheinland-pfälzischen Justiz: Das AG Mayen bestätigte in 2007 Eva Hackmann den Erhalt/die Berücksichtigung der Rücksendungen/Richtigstellungen beider fehladressierten Mahnschreiben ‚Meyer‘. Hiervon ging E.H. bis zum Erhalt der Verfahrensakte Juni 2012 aus. Darin ist der Erhalt (=erfolgte Rücksendung) nicht dokumentiert (=Rücksendung als Beweis für den Erhalt vernichtete AG Mayen). Durch unterstellten nicht widersprochenen Erhalt und gezielt konstruiertem Namensumdeutungsbetrug/Schuldneridentitätsbetrug machte AG Mayen aus der fehladressierten, fiktiven, nicht unter der Adresse wohnenden Meyer die ‚reale Schuldnerin Hackmann‘, die tatsächlich unter der Adresse wohnt. Damit deutete AG Mayen das Mahnverfahren Meyer um in Mahnverfahren Hackmann. Mit diesem Betrug bereitete AG Mayen die Titulierung des Vollstreckungstitels – geheim gehalten – auf Eva Hackmann vor. Zur Realisierung des ‚Titels Hackmann‘ war nun die zivilprozessliche Klärung durch Hackmann auszuschließen. Durch weiteren Betrug konstruierte/unterstellte AG Mayen, nun im ‚Mahnverfahren Eva Hackmann‘, von ihr verschuldetes Fristversäumnis (verspätet abgegebener Widerspruch, nicht abgegebener Einspruch). Und schloss damit zweimal die Möglichkeit des ‚Zivilprozesses Hackmann‘ aus, also die Aufdeckung der zurückliegenden Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen-Betrugskaskade. Das auf ‚Meyer‘ eingeleitete und auf Hackmann umgedeutete Mahnverfahren machte AG Mayen (u.a. Rechtspfleger Goergen) somit durch ausgeschlossenen ‚Zivilprozess Hackmann‘ zum ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘. Damit erstellte das AG Mayen eine falsche Urkunde und beging nach § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt . Das Betrugs-Mahngericht AG Mayen verpflichtete die Folgegerichte (AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal) zur nicht zu überprüfenden Übernahme seiner Falschbeurkundung im Amt als wahr und täuschte diese damit vorsätzlich. In dem Wissen, dass Folgegerichte nicht autorisiert sind, von ‚Garanten für Recht und Ordnung (AG Mayen)‘ vorgegebene gerichtliche Aussagen (=Urkunden) als unwahr zur Disposition zu stellen. Diese als wahr zu übernehmenden/nicht zu überprüfenden urkundlichen Aussagen zur ‚Vollstreckung an Hackmann‘ ergeben sich aus der Verfahrensakte – vor Eva Hackmann Dez. 2007 bis Juni 2012 geheim gehalten.

Diese Falschbeurkundung im Amt führte nach Dez. 2007 zur Vollstreckung per Haftbefehl an Hackmann. Entscheidend für die Realsierung des Betrugs: Im Vollstreckungsverfahren (also ab 06.12.2007) ist es Folgegerichten (AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal) untersagt, die gesamte zurückliegende Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen-Betrugskaskade zu überprüfen (=Ausschluss der Betrugsaufklärung). Und hierauf bauen die seit mehr als 25 Jahren erfolgreich arbeitenden FKH-ler.

Weiterer Betrug der rheinland-pfälzischen Landesregierung/Justizministeriums sowie der Volksvertretung (Landtag, Bürgerbeauftragter, Abgeordnete). Nach erstem Strafantrag 13.07.2011 gegen die Mitarbeiter des AG Mayen (noch nicht wegen nach Juli 2012 aufgedeckter Straftaten) ‚bestätigten/würdigten‘ ST/GST Koblenz sowie das Justizministerium nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich/genauer: Ausschluss der Betrugsüberprüfung/-feststellung im Vollstreckungsverfahren, die ‚Urkunde‘ Verfahrensakte und damit das ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ als wahr. Justizministerium Rh. Pf. Leitender Ministerialrat Pandel bestätigte die ST/GST Koblenz-Entscheidungen und veranlasste Juni 2012 die Zusendung des ‚Wahrheitsbeweises Verfahrensakte‘, die ich erstmals Juli 2012 erhielt/einsah. Ab Juli 2012 wies ich den/die AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug/-fälschung (=Falschbeurkundung im Amt) im Detail nach. In Kenntnis der Betrugs-/Straftatennachweise erklärten die Pandel-Kollegen Dr. Stephanie und Fritz sowie vom Landtag Perne das vom AG Mayen-‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ zu ‚meinem Verfahren, bei dem ich unterlegen bin‘. Und erklärten damit die AG Mayen-‚Falschbeurkundung im Amt‘ als wahr und unschuldige Hackmann zur Schuldnerin. Meine Nachweise des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs (Beweismittelvernichtung; Namensumdeutungs-/Schuldneridentitäts-/Umtitulierungsbetrug; Ausschluss des Zivilprozess-Verfahrens; Ausschluss der Verwendung u.a. des 22.12.2012-Schreibens mit Erklärungen von Eva, Andreas und Rainer Hackmann aus Juli 2012) deutete die Volksvertretung Landtag Leitender Ministerialrat Perne um in ‚… ‚von mir vorgetragene Unregelmäßigkeiten des erkennenden Gerichts AG Mayen‘, aus denen ich strafbares Verhalten ableite‘. Obwohl Perne den Betrugsnachweis des Bürgermeisters der belgischen Stadt Maaseik v. 04.02.2013 kannte. Damit outet sich Perne ebenfalls zum Verbrecher nach § 12 StGB.

Meinen nach Juli 2012 sechsmal wiederholt gestellten zweiten Strafantrag gegen AG Mayen, begründet mit den Verfahrensakten-Betrugsnachweisen (u.a. mit 22.12.2012-Schreiben und 04.02.2013-Schreiben Maaseik) lehnten durch sämtlich sechsmalige Nichtbeantwortung/Nichtvergabe des AZ ST/GST Koblenz und ST Frankenthal ab. Auch die Fraktionsvorsitzenden der Parteien, der Justizminister mit Staatssekretärin, der oberste Dienstherr Ministerpräsident Kurt Beck (bis Jan 2013) sowie die oberste Dienstherrin Ministerpräsidentin Frau Malu Freyer (ab Jan 2013), verweigerten den beantragten Verbraucherschutz, die Unterstützung und die Rücknahme der Vollstreckung gegen Unschuldige gemäß § 345 StGB und UN-Resolution durch verweigerte Anweisung strafrechtlicher Ermittlung gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. Durch Nicht-Beantwortung/Unterstützung schlossen diese die Möglichkeit aus, das erbrachte Betrugsnachweise als unwahr zur Disposition gestellt werden, um diese dann durch weitere Umdeutung/Lüge zu dementieren. Durch Nichtvergabe des AZ schlossen diese Staatsanwaltschaften die Möglichkeit von Straftatenermittlung und Feststellung/Bestätigung von Straftaten staatlicher Justiz/Gerichtsbediensteter (AG Mayen) aus. Und garantierten nicht nur ausgeschlossene Feststellung als Straftäter, sondern protegierten in der Umkehrung auch die Bela Vita/FKH-Straftäter als die Nutznießer/Initiatoren der AG Mayen-Straftaten.

MDL Frau Schleicher-Rothmund ging namens der SPD-Fraktion nicht auf meine Schreiben vom 16.01.13 und 04.02.13 ein, in denen ich wegen aufgezeigter und nicht ermittelter Straftaten von allen Abgeordneten Aufsicht und Kontrolle über Exekutive/Justiz (=ST/GST Koblenz und ST Frankenthal/AG Mayen) forderte. Nochmals mit 25.03.2013-Schreiben Bestätigung/Überwachung aufgenommener Ermittlung durch das Landekriminalamt Rh. Pf. und auch durch die belgische Polizei wegen der Bela Vita/FKH-Ursprungsstraftaten. Straftaten, die in konzertierter Betrugsaktion/-kaskade nicht nur Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen begingen, sondern auch nach gestellten Strafanträgen die nicht ermittelnden Staatsanwaltschaften. Frau Schleicher-Rothmund deutete meine beiden Schreiben jedoch inhaltlich um und unterstellte meine Darstellungen als Schilderung ‚meines laufenden Gerichtsverfahren‘ und verwies, wie der Bürgerbeauftragte Burgard, auf die richterliche Unabhängigkeit des erkennenden Gerichts (=AG Mayen). Frau Schleicher-Rothmund und Burgard legitimierten damit, wie Perne (Landtag), die Entscheidung des unabhängigen erkennenden Gerichts AG Mayen als wahr und schlossen damit strafrechtliche Ermittlungen wegen Falschbeurkundung im Amt aus. Das ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘ (=Falschbeurkundung im Amt des AG Mayen) ist das Ergebnis des durch nachgewiesenen Mehrfachbetrug sich auszeichnende AG Mayen, zurückzuführen auf den Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrug. Derartiges Verfahren impliziert, das der Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrug nicht strafrechtlich aufgeklärt wird. Dieser Ursprungsbetrug machte das Stellen des Mahnantrags ‚Meyer‘ erst möglich, auf dessen Grundlage das Mahnverfahren ‚Meyer‘ begann und auf ‚Hackmann‘ endete. Die gesamte staatliche Justiz schloss die Möglichkeit der rückwirkenden Straftatenermittlung aus.

Nachstehend ist der Nachweis erbracht, dass die im FKH-Mahnantrag und im Mahn-/Vollstreckungsbescheid des AG Mayen genannte Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, nicht in der belgischen Firmenzentraldatenbank eingetragen ist und somit nicht existiert. Vom AG Osnabrück wurde festgestellt, dass ‚Meyer‘ nicht mit Hackmann personenidentisch ist. Vom Einwohnermeldeamt Bad Essen wurde festgestellt, dass eine Person Meyer zu keiner Zeit unter der Adresse von Eva Hackmann wohnte. Es gab daher zu keiner Zeit einen Verantwortlichen von Bela Vita, der einen Vertrag mit der ausgedachten Person Meyer hätte abschließen können. Mit dieser Begründung kann es daher keinen Vertrag Meyer/Bela Vita geben, dessen Nicht-Existenz die ST Osnabrück ermittelte und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bestätigte. Damit ist nachgewiesen, dass das Stellen des Mahnantrags ‚Meyer‘ vorsätzliche Täuschung der FKH war. Zweck der Täuschung war, das Mahnverfahren auf ‚Meyer‘ einzuleiten. Die bis Juni 2012 geheim gehaltene AG Mayen Umdeutung dieses Mahnverfahrens Meyer in Mahn- und Vollstreckungsverfahren Hackmann ist vorsätzliche AG Mayen-Straftat § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung und § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt. Es ist von Betrugskonsortium FKH und AG Mayen auszugehen, dass durch vorgenannte Vertreter staatlicher rh.pf. Justiz bis hin zum obersten Dienstherrn Ministerpräsident Herr Kurt Beck (bis Jan 2013) und danach Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer gedeckt und protegiert wurde und wird. Einzig zum Nutzen von FKH.

Sämtliche rheinland-pfälzischen Abgeordneten setzte ich per Fax und Mail detailliert über den Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen-Straftatenkomplex in Kenntnis. Auch, dass ST/GST Koblenz, ST Frankenthal, Bürgerbeauftragter, Landeskriminalamt u.a. sich weigern, den nachgewiesenen Straftatenkomplex zu ermitteln. Diese Abgeordneten verweigerten die Beantwortung auf 16.01., 04.02., und 25.03.2013-Schreiben und verstießen damit gegen ihren geleisteten Eid und gegen die ihnen vom Volk übertragene Pflicht zur Wahrnehmung der Kontrolle und Aufsicht über Exekutive/Justiz.

Nachfolgend das 25.03.2013-Schreiben u.a. an sämtliche rheinland-pfälzischen Abgeordneten. Kein Abgeordneter hat bis heute auf meine Schreiben (16.01.13, 04.02.2013, 25.03.2013) geantwortet und meiner Bitte um Verbraucherschutz entsprochen. In der einzigen Antwort von Frau Schleicher Rothmund MDL im Namen der gesamten SPD-Fraktion deckte sie durch Umdeutung den AG Mayen-Betrug. Diesem 25.03.2013-Schreiben ist als Anlage der 17.03.2013-Strafantrag , das 22.12.2012-Schreiben nebst Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus Juli 2012, das 04.02.2013-Schreiben des Bürgermeisters der belgischen Stadt Maaseik (nebst deutscher Übersetzung) und die Personenidentitätserklärung des AG Osnabrück beigelegt.

Dieser 17.03.2013-Strafantrag an Polizei/Staatsanwaltschaft Maaseik, Belgien, Staatsanwaltschaft Frankenthal, Staatsanwaltschaft Osnabrück, Landeskriminalamt Niedersachsen, Landeskriminalamt Rheinland Pfalz weist im Detail und nuanciert den diffizilen Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrug nach.

 

Organisierte Kriminalität: Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der Verantwortlichen Straftäter und Straftaten von Bela Vita, FKH und AG Mayen und diese durch Nicht-Ermittlung schützende staatliche Justiz.

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-01-09 – 16:48:40

 

„Ich glaube an die Wahrheit. Sie zu suchen, nach ihr zu forschen in und um uns, muß unser höchstes Ziel sein. Damit dienen wir vor allem dem Gestern und dem Heute. Ohne Wahrheit gibt es keine Sicherheit und keinen Bestand. Fürchtet nicht, wenn die ganze Meute aufschreit. Denn nichts ist auf dieser Welt so gehasst und gefürchtet wie die Wahrheit. Letzten Endes wird jeder Widerstand gegen die Wahrheit zusammenbrechen wie die Nacht vor dem Tag!“ Theodor Fontane (1819 – 1898)

Vorinformation:

Mit nachstehendem Schriftsatz an sämtliche Landtagsabgeordnete des Landes Rheinland Pfalz beantragte ich die Aufklärung des Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrugs, den ’staatliche‘ rheinland-pfälzische und niedersächsische Justiz nach vorgegebener Überprüfung zum ‚Wahrheitsbeweis/für wahr‘ erklärten, die Betrugs-Ermittlung trotz aktuell vorgelegter Betrugsnachweise konsequent ausschlossen, die den Betrugssachverhalt verdunkelten, verschleppten, deckten. Die damit den Nutznießer des Betrugs FKH in Person der Geschäftsführer Werner Jentzer und Heinz Volandt begünstigten und durch geheim gehaltenes Reframing/Umdeuten die Betrogene Eva Hackmann als Kriminelle/Schuldnerin festschrieben. Mit diesem Schriftsatz beantragte ich Schutz vor den banden- gewerbsmäßig Betrug treibenden.

Ich schwöre die vom Volk gewählten Vertreter hierauf ein:

Sapere aude

Ist lateinisch und und bedeutet in der bekannten Interpretation Kants: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Wörtlich Bedeutung: Wage es, vernünftig zu sein!

Noch gehe ich davon aus, das die Abgeordneten dieses Wagnis eingehen. Denn anderenfalls würden diese eingestehen: „Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch das Zitronenfalter – Zitronen falten“!

C.a. 25% der Gerichtsentscheidungen sind Fehlurteile. Die WDR 5-Sendung vom 30.12.2012 11:05 „Im Zweifel für den Angeklagten — Justizopfer in Deutschland: Der Fall Andreas Kühn“ kann sich der Leser googln, als Podcast selber nachhören und das Manuskript dieser Sendung runterladen. Dieser Fall bestätigt exemplarisch, dass und wie trotz eindeutiger Unschuldsbeweise ’staatliche‘ BRD-Justiz gegen § 345 Strafgesetzbuch Unschuldsvermutung verstieß und über konstruierte Schuldvermutung einen vollkommen Unschuldigen 13 Jahre einsperrte, dessen Beteuerung der Unschuld zusätzlich mit Strafverschärfung sanktioniert wurde, dem die Justizvollzugsleitung für den vorgesehenen Tag der Begutachtung wegen vorzeitiger Entlassung den Freigang verweigerte,etc. ….. dessen berufliche Existenz und Leben auf einen Schlag zerstörte.

Weiteres Beispiel: Unschuldig in Haft. Fernsehdokumentation Mo 21.01.2013 ARD. An einem Wochentag im August 2001 wird der Lehrer Horst Arnold vom Fleck weg verhaftet. Ab jetzt ist er nicht mehr unbescholtener Bürger, sondern Verbrecher. Seine neue Welt: das Gefängnis. Im Gefängnis bescheinigen zudem sieben Psychologen dem vermeintlichen Täter „schwere seelische Abartigkeit“. „Die Hölle“ beginnt. Horst Arnold ist tot. Mit 53 Jahren hat sein Herz einfach aufgehört zu schlagen. Vielleicht hat es den Kampf nicht mehr ausgehalten gegen das Unrecht, das ihm widerfahren ist. Das System sieht nicht vor, dass die Justiz sich irrt. Wer es trotz hoher Hürden schließlich doch schafft, seine Unschuld zu beweisen, den lässt der Staat im Stich. Und: Es kann jeden treffen. Die Dokumentation zeigt, wie es zu solchen Fehlurteilen kommt, wie der ‚deutsche Rechtsstaat‘ Justizopfer produziert und wie zweifelhaft der Staat mit ihnen nach bewiesener Unschuld umgeht.

Siehe auch: http://21061953.blog.de/2008/07/25/inquisitorische-aktenfuehrung-der-mythos-4497301/

Diese Fehlurteile mögen auf richterlichem Standesdünkel, Blödheit, Unfähigkeit, Fehler beruhen. Nicht jedoch auf zielgerichtetem vorsätzlichem kriminellen Verhalten zu dem Zweck, um in der Zukunft aus dem Fehlurteil einen materiellen Nutzen zu ziehen.

Wobei die beteiligten/verursachenden richterlichen/staatsanwaltlichen ‚Staatsdiener‘ keine sind. Die BRD ist kein Staat, wie auch sämtliche ’staatlichen‘ rheinland-pfälzischen, niedersächsischen Institutionen, Landtag, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Europaschulen, usw. keine staatlichen Einrichtungen sind, sondern bei Brad&Bradstreet gelistete Firmen. ‚Hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung, Staatsbeamte also‘ sind daher Firmenmitarbeiter mit selbst angemaßter Garantenfunktion und ohne jeglicher Befugnis, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen zu dürfen. Ob der frühere MP Kurt Beck und die nachfolgende rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer als frühere Richterin sowie die weiteren Abgeordneten den Schülern der Europaschule Bad Iburg, auch Schulleiter Klaus Eilert und Europaparlamentarier Hans-Gert Hermann Pöttering (CDU), ihren Firmenstatus eingestehen?

Die 25%-Rate beinhaltet das Eva Hackmann zugewiesene Mahngerichtsurteil des Verfahrens ‚Meyer‘. Allerdings beruht in diesem Fall das Fehlurteil auf zielgerichtet geheim gehaltenem vorsätzlichem Verfahrensaktenbetrug und kriminellem Verhalten der Mitarbeiter des AG Mayen, u.a. des ‚Rechtspflegers‘ Goergen. Zu dem Zweck, den ursprünglichen Vetragsbetrug des VertragesMeyer/Bela Vita unaufgeklärt zu belassen und umgedeutet als wahr zu unterstellen. Wodurch diese der/die FKH Gbr zuarbeitete/begünstigte und durch mahngerichtliches Fehlurteil die Voraussetzung dafür schuf, dass sich FKH materielle unberechtigt bereicherte und für die Zukunft weiter bereichert. Diese staatliche Justiz hielt den Ursprungsbetrug von Bela Vita/FKH (Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita; Nicht-Existenz des Vertrage Meyer) unaufgeklärt, unterstellte diesen als wahr/existent und konstruierte in der Folge über Beweismittelvernichtung und Verfahrensaktenfälschung/Zuweisungsbetrug eine Umtitulierung Meyer=Hackmann. Damit erreichte AG Mayen die an Eva Hackmann vorzunehmenden Vollstreckung. Gleichzeitig konstruierte AG Mayen die ‚Kriminelle Hackmann‘, die einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Damit bilden die beteiligten Mitarbeiter des AG Mayen zusammen mit Bela Vita/FKH ein Betrügerkonsortium. Hierzu gehören auch die Vertreter ’staatlicher‘ Justiz, die in Kenntnis dieses Gesamtbetruges diesen deckten. Und trotz wiederholten Verweises auf ihre Pflicht zur Ermittlung der von mir nachgewiesenen Straftaten diese konsequent ausschlossen.

Der Betrugspart des AG Mayen bestand darin, als ‚Garant‘ die Folgegerichte zur Übernahme des Fehlurteils zu verpflichten. Im Sinn des Mahnantragsstellers und Betrugs-Nutznießers FKH. Damit, die Vollstreckung des ‚Titels Meyer‘ an Hackmann über ein anderes Gericht sicherzustellen und gleichzeitig im Klageverfahren die Folgegerichte zu verpflichten, das Fehlurteil als wahr zu übernehmen und die die Klage abzuweisen. Wie nachweislich geschehen. Das Bela Vita/FKH/AG Mayen- Betrügerkonsortium erreichte damit nicht nur, dass staatliche Justiz Ursprungsbetrug kaschierte und Vollstreckung gegen Unschuldige vorgab, sondern in der weiteren Folge die Option schuf, sie als Kriminelle in den Knast sperren zu lassen.

Nachfolgende Beiträge ermöglichen dem Leser, das ponerologe psychopathische Betrüger Klientel einzuschätzen. http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/inhalt.html PDF-Datei “Betrüger“ anklicken.

Dann den blog-Beitrag http://21061953.blog.de/2012/08/06/politische-ponerologie-14387395/ (nicht die Interviews). Darin für die von Bela Vita/FKH-Betrug Betroffenen nachvollziehbar beschrieben ist die nach Vorstehendem begründete krankhafte psychopatische ponerologe Betrüger-Struktur. Die ganz offenbar und insbesondere für den verantwortlichen FKH Geschäftsführers Werner Jentzer zutrifft und dessen — offenbar –Nicht-Therapierbarkeit.

Mit der FKH-Grundeinstellung „mein Betrüger-Wille geschehe“ beginnt das Problem der Betrüger-Therapierung bereits wegen fehlender Krankheitseinsicht mit der geringen Motivation, sich selber untersuchen, diagnostizieren und behandeln zu lassen. Dr. Hare (Kanada) hat den am weitesten verbreiteten Maßstab zur Messung von Psychopathie entwickelt. Ein Test mit Hares PCL-R Maßstab würde die tatsächlichen latenten Merkmale von Psychopathie eindeutig messen und feststellen können sowie die Diagnose von antisozialer Persönlichkeitsstörung für den ganz offenbar hinterhältigsten psychopathischten Betrüger-Psychopathen erlauben.

Derartige Diagnose wäre zunächst einmal durchzuführen. Zur Behandlung ist viel Zeit erforderlich. Die wäre langjährig gegeben — im Knast. Aber die Möglichkeit des Nachweises des auf Bela Vita/FKH/AG Mayen zurückzuführenden Betrugs schlossen nachgenannte Vertreter ’staatlicher‘ Justiz nicht nur mit ‚können keine Straftat erkennen‘ aus, sondern bestätigten mahngerichtlichen Betrug als wahr, den Folgegerichte unüberprüft als wahr übernahmen. Ausschließlich zum Nutzen der FKH. Diese nun mehr über 25 Jahre andauernde FKH-‚Erfolgsstory‘ ist nur unter Mitwirkung ’staatliche‘ Justiz möglich, die offenbar Teil einer Betrügerkaste sind.

Diese verursachenden und den Betrug deckenden Betrüger müssten mit einer durchaus aufregenden Entdeckungs-Reise in das eigene Innere rechnen.

Aber therapierbar sind diese nach den Ausführungen des Buches ‚Politische Ponerologie‘ von Andrzej Lobaczewski nicht. Wenn man von Betrüger-Psychopathen im Speziellen spricht, dann gilt nach Lobaczewski der heutige Konsens, dass diese nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar.

Dieser Betrug, würde er denn aufgeklärt, ist an Hunderttausenden praktizierte existentielle Fremdgefährdung. Mit (unterstellter) Leben bedrohender Fremdgefährdung an einer Einzelperson begründet und veranlasst staatliche Justiz, unter Zuhilfenahme staatlicher Psychiatrie, Zwangseinweisung nach Psych KG. Die unter dieser Prämisse erst recht und insbesondere wegen praktizierter Fremdgefährdung an Hunderttausenden Betrogener, die sich aus intellektuellen, zeitlichen und finanziellen u.a. Gründen, insbesondere wegen fehlender Unterstützung durch staatliche Justiz, sich nicht wehren könnender, muss daher für dieses Betrüger-Klientel Zwangseinweisung nach Psych KG zur Folge haben. Zu evaluieren wäre die Dimension des FKH-Betrugs: wenn nach eigenen Angaben die ST Frankenthal in den zurückliegenden Jahren ca. 40’000 Strafanzeigen ablehnt, sind das in den mehr 25 Jahren ca. 1 Million Betroffene. Wobei bereits in Fernsehwerbung der künftige Betroffene mit dubiosen Angeboten geködert wird, im Wissen um vielzählig derart Betroffene diese Firma juristisch geschulte Mitarbeiter anwirbt. Die FKH-Erfolgsstory setzt sich fort, ganz offenbar mit zumindest Duldung durch staatliche Justiz.

In der Konsequenz sind diese Betrüger, zum Schutz künftiger Betrogener und der Gesellschaft, wegen fehlender Krankheitseinsicht langjährig im psychiatrischen Knast zu verwahren.

Das setzt allerdings intensiv und konsequent durchgeführte staatsanwaltliche Ermittlungen voraus, die, wie an meinem Fall exemplarisch nachgewisen, konsequent ausgeschlossen wurde und wird.

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Ausführungen Nachstehend genannte Adressaten verpflichtete ich wiederholt, zuletzt 08.01.2013 mit Fristsetzung, zur Erforschung und Verfolgung der von den Verantwortlichen von Bela Vita, FKH und AG Mayen begangenen, von staatlicher Justiz gedeckten und strafangezeigten Betrugs-Straftaten nach § 263 StGB sowie zur Beweisaufnahme von Amts wegen gemäß §§ 163, 244 (2) StPO. Sowie zur Rücknahme der straftatenbasierten Vollstreckungen und Vollstreckungsoptionen per Haftbefehl.

AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers 0541-315 6304 Polizeistation Bohmte 05471-971 150 Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering Polizeipräsidentin Fischer Osnabrück 0541-327 1050 LG Osnabrück Richter Hune, Richter Ostwaldt 0541-315 6117

AG Speyer Richter Schäfer 06232-609 130 AG Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes 06233-80231

Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Rißler, LeiterSüdbeck 0541-315 6800 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Snakker, Röhl, Leiter Heuer 0441-220 4886

Niedersächsisches Justizministerium 0511-120 6833 Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Böning, Redlich

Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 0261-1307 38510 Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse

Justizministerium Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatssekretärin Frau Reich 06131-16 4887 Ministerialrat Pandel, Dr. Stephanie, Fritz 06131-16 4803

Rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende der Parteien: SPD Hering 06131-208 4225 CDU Frau Klöckner 06131-208 4323 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler 06131-208-4108

Weiterleitung an Rechts- und Verfassungsausschuss und alle Abgeordneten des Landes Rheinland Pfalz

Weitere nicht offengelegte Adressaten

Ich erhielt von diesen keine Antwort und daher keine Bestätigung, dass diese als Folge angezeigter Straftaten gegen die Verantwortlichen von Bela Vita, FKH, AG Mayen gemäß §§ 162, 244 (2) StPO Ermittlungen/Beweiserhebungen aufgenommen wurden. Diese erklärten damit deren Betrug als wahr und halten damit die straftatenbasierte Vollstreckungskaskade gegen Eva uns Rainer Hackmann aufrecht und erklären damit weiterhin Eva Hackmann zur Schuldnerin/Kriminellen. Für diesen Fall verpflichtete ich vorgenannte 21.01.2013 Frist bis 02.02.2013 zur Vorlage der Nachweise der Schuld von Eva Hackmann, mit denen diese meine Urkundenbeweise zur Nicht-Schuld von Eva Hackmann widerlegen. Werden diese Nachweise von vorgenanhten nicht beigebracht, akzeptieren diese damit ausdrücklich meine Urkundenbeweise zur Nicht-Schuld von Eva Hackmann. Damit bestätigen diese außerdem/gleichzeitig deren vorsätzlich nicht ermittelten/aufgedeckten Betrug von Bela Vita, FKH, AG Mayen als deren Straftaten. Und sich selber ausdrücklich zum Verbrecher nach § 12 StGB, da diese in Kenntnis der Straftaten und durch vorsätzliche Nichtaufklärung deren Betrug und die Straftäter deckten. Die 02.02.2013-Antwort ist abzuwarten.

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Allgemeine Ausführungen zum Mahnbetrug:

In Antizipation, besser im Wissen um gerichtliche/n (Fehl-)Entscheidungsverhalten/s initiierte FKH den Betrug. Um selber nicht wegen Betrugs belangt werden zu können, gründete FKH ganz offenbar zunächst die Firma Bela Vita, die einzig als Schein-/Briefkastenfirma bestand mit Briefkastenanschrift im belgischen Maaseik. Der Bürgermeister Jan Creemers bestätigte, dass diese Firma dort kein Gewerbe angemeldet hat und dort nicht im Handelsregister eingetragen war. Es bestand auch keine Bankverbindung unter namentlicher Nennung der Geschäftsführer. Das war auch nicht nötig, denn von dort wurden lediglich die Betrügereien eingefädelt. Die unberechtigten Geldforderungen wurden erst unmittelbar vor dem Verkauf der ‚Vertragskontingente‘ an FKH gestellt.

Die ‚Geschäftsidee‘ der FKH war nicht, allein den unberechtigten geringen Bela Vita-Rechnungsbetrag einzutreiben, sondern über die vielzähligen überzogen hohen Mahn- und RA-Gebühren betrügerischen Gewinn abzuzocken.

Die Briefkastenfirma Bela Vita existierte also nur für einen kurzen Zeitraum zu dem Zweck, aus dem ‚Ausland‘ (unmittelbar an der Grenze nahe Aachen) den Betrug einzufädeln. Eine große Vielzahl aufbereiteter/vorbereiteter Adressen wurden gesammelt. Auf einen Schlag wurden mehrmals Scheinrechnungen an die zu Betrügenden verschickt, um den gerichtlichen Schein-Nachweis ‚rechtlich abgesicherte kaufmännisch angemahnte Rechnungen‘ zu erhalten. Tischkuvertierer schaffen bis 5.000 Kuvertierungen in einer Stunde. Mit Kuvertierstraßen sind bis zu 30.000 Kuvertierungen in einer Stunde möglich.

FKH kaufte nach eigener Aussage die Vertragskontingente von Bela Vita auf. Es gibt jedoch keinen Nachweis über den Geldtransfer an die Geschäftsführer von Bela Vita, die auch keine Steuern oder andere Entgelte in Belgien zahlten. Die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal, auch Maaseik, auch die Steuerfahndung, ermittelten bisher den Geldfluss nicht. Auch nicht die Namen der Geschäftsführer von Bela Vita, die ganz offenbar mit FKH identisch sind.

FKH stellte, nach weiteren ‚rechtlich abgesicherten kaufmännisch angemahnten Rechnungen‘, beim Mahngericht AG Mayen Mahnantrag auf die erfundenen Namen in dem Wissen, dass die Existenz des Vertrages von keinem Gericht vor und während des Mahnverfahrens überprüft wird. Wie denn auch, wenn es sich um fiktive Person handelt, die unter der genannten Adresse nicht wohnt. So geschehen mit der Person Meyer des Vertrages ‚Meyer/Bela Vita‘ Damit war das Mahnverfahren beim AG Mayen auf den von Bela Vita erfundenen Namen eingeleitet.

Nun galt es, den auf Mahn- und Vollstreckungsbescheid angegebenen erfundenen Namen ‚Meyer‘ einer realen Person zuzustellen und damit zuzuweisen, die tatsächlich unter der Meyer-Anschrift wohnt. Dazu muss der Leser wissen, dass ab 1990 amtliche Zustellung aufgehoben wurde. D.h. bis 1990 wurden gerichtliche Schreiben nur gegen Vorlage des Personalausweises an die adressierte Person persönlich ausgehändigt. Nach 1990 darf jeder private, auch ausländische, Zusteller gerichtliche Schreiben zustellen. Ohne Nachweis über ein amtliches Dokument, dass die adressierte Person tatsächlich der Empfänger ist. Ohne Nachweis, dass die annehmende andere Person autorisiert wurde, in deren Namen amtliche Schreiben entgegenzunehmen. Diese 1990-Änderung machten sich FKH und Konsortialpartner AG Mayen für Ihren gemeinsamen Betrug zu Nutze. Zum Fall Eva Hackmann: Nun begann der Betrugs-Part des AG Mayen zu greifen. AG Mayen, das eine private Zustellfirma beauftragte, antizipiert den geänderten ausgeschlossenen amtlichen Zustellmodus. Über den Zuruf des Zustellers ‚wohnt hier eine Meyer, auch Geburtsname‘ erfolgte in Überrumpelungsaktion die Zustimmung des Rainer Hackmann, dem das an ‚Meyer‘ adressierte gerichtliche Schreiben somit übergeben wurde. Mit Fehlannahme unterstellte AG Mayen die fiktive Schuldnerin ‚Meyer‘ als seine Ehefrau. Diese unterstellte Willenserklärung (W.E.) galt es festzuschreiben durch Ausschluss des Widerrufs.

Der Widerruf nach Fehlannahme wegen erkannter falscher Schreibweise bei dem privaten Zusteller war ausgeschlossen, da auf den mahngerichtlichen Schreiben die Anschrift der Zustellfirma nicht vermerkt war. Ich ging daher von der Post als Zustellfirma aus. Erfolgter Widerspruch bei der Post war wegen fehlender Zuständigkeit erfolglos. Im Ergebnis dokumentierte AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll der Verfahrensakte des AG Mayen widerspruchsfrei erfolgte Zustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘.

Nun greift der entscheidende Betrugs-Part des AG Mayen: Zuweisung/Konstruktion der gerichtlich abgesicherten Festschreibung der Gleichsetzung der adressierten Schuldnerin Meyer=Hackmann und damit verbundener Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid heraus.

FKH wusste, dass in dem Zeitraum ab Beginn des Bela Vita-Betrugs bis Zustellung des Mahnbescheids ‚Meyer‘ 03.09.2007 und des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ 19.10.2007 Eva Hackmann nicht die Rücknahme der unberechtigten geldlichen Rechnungsforderungen von Bela Vita und FKH an ‚Meyer‘ zu veranlassen hatte. Denn sie ist die adressierte Schuldnerin Meyer nicht und schloss keinen Vertrag mit Bela Vita ab. Die Fehlzustellung/-annahme von Mahnbescheid ‚Meyer‘ 03.09.2007 und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ 19.10.2007 widerrief Eva Hackmann mit gleicher Begründung, aber meine Widerrufungen (=Richtigstellungen) vernichtete AG Mayen nach telefonisch bestätigtem Erhalt. Daher erhob Eva Hackmann auch keine materiell-rechtliche Einwände im Namen einer ihr unbekannten fiktiven Schuldnerin Meyer.

Nach Ablauf der 14-tägigen Frist nach Fehlzustellung des AG Mayen-Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ begann ab 02.11.2007 der Vollstreckungszeitraum. Genauer: die Vollstreckung des Titels ‚Meyer‘ aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus. Aber nicht an Meyer, sondern an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Dokumentiert in der Vollstreckungsakte des AG Mayen. Zur Benutzung der FKH vorgegeben. Auch ’schein-rechtlich‘ abgesichert den Folgegerichten und weiterer staatlicher Justiz verpflichtend vorgegeben.

Nur: Diese Eva Hackmann zugewieseneVollstreckungsakte ‚Meyer‘ hielt AG Mayen Eva Hackmann ab 02.11.2007 bis Juli 2012 geheim. Durch diesen Zuweisungsbetrug machte Mahngericht AG Mayen aus dem von FKH beantragten Mahnverfahren ‚Meyer‘ nicht nur das Mahnverfahren ‚Hackmann‘, sondern das Vollstreckungsverfahren ‚Hackmann‘. Das dem so ist, zeigt sich daran, dass die FKH beim Zwangsvollstreckungsgericht Osnabrück keine Vollstreckung auf die titulierte ‚Schuldnerin Meyer‘ beantragte, sondern Vollstreckung auf die nach Zuweisungsbetrug umtitulierte ‚Schuldnerin Hackmann‘.

Nach Antrag der FKH auf Vollstreckung an Eva Hackmann (Für den Leser zum Verständnis: der Titel lautet auf Meyer; aber die AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ enthält die nicht widersprochene Betrugs-Zuweisung auf Hackmann, auf die sich die Folgegerichte rechtlich/argumentativ beriefen) ordnete AG Osnabrück die Vollstreckung per Haftbefehl an Eva Hackmann an. Mit diesem Datum 02.11.2007 schloss AG Mayen allgemein aus, dass Folgegerichte von Eva Hackmann materiell-rechtliche Einwände (=ihre Widerrufungen) annehmen.

Wie realisierte AG Mayen in Person der beteiligten Verbrecher nach § 12 StGB u.a. Goergen/Wilden/Schmickler den Konversionsbetrug fiktive Schuldnerin Meyer, damit auch Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann, in Schuldnerin Eva Hackmann?

Die Betrugsvoraussetzung zur Realisierung des Mahnbetrugs konstruierte/schuf AG Mayen Goergen während des Mahnverfahrens über Verfahrensaktenfälschung. Zuvor gab mit 29.08.2007-‚Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Meyer‘ FKH, übernommen von Bela Vita, die Fehladressierung “Meyer“, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen, vor. Der von FKH unterstellte, nicht vom Mahngericht Mayen als existent überprüfte, Vertrag Meyer/Bela Vita und Fehladressierung übernahm AG Mayen 30.08.2007 ungeprüft.

In diesem Zweimonats-Zeitraum 30.08.2007 bis 02.11.2007 fälschte AG Mayen die Verfahrensakte und konstruierte – geheim gehalten vor Eva Hackmann – durch Umdeutung aus der fiktiven Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Eva Hackmann. Ab dem 02.11.2007 war der AG Mayen-Zuweisungsbetrug abgeschlossen und festgeschrieben. Damit war die Voraussetzung geschaffen, das Vollstreckungsverfahren ‚Meyer‘ an Eva Hackmann durchzuführen. Unter Ausschluss jeglicher materiell-rechtlicher Einwände (=Widerrufungen) von Eva Hackmann (Aussage LG Osnabrück Richter Ostwaldt).

Die Widerrufungen der (Fehl-)annahme beider mahngerichtlicher Bescheide richtete ich an das AG Mayen, dem Auftraggeber der privaten Zustellfirma. Widerrufungen sind meine so bezeichneten klaren und eindeutigen Willenserklärungen ‚Richtigstellungen‘, die ich in Verbindung mit beiden mahngerichtlichen Schreiben an das AG Mayen zurücksandte. Darin verwies ich darauf, dass ich die adressierte Person Meyer nicht bin und keinen Vertrag mit Bela Vita abschloss und nichts bestellte. Deren Erhalt bestätigte AG Mayen Rechtspfleger Goergen und suggerierte deren Verwendung. Verwendung im Sinn meiner Widerrufungen bedeutet Einstellung/Rücknahme des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ und Ausschluss des ‚Vollstreckungsverfahrens Eva Hackmann‘.

Tatsächlich vernichtete AG Mayen Goergen zeitgleich – vor mir geheim gehalten – meine beiden Willenserklärungen/Widerrufungen =Richtigstellungen. Damit bewirkte AG Mayen Goergen nicht nur genau das Gegenteil, sondern die zielgerichtete Fortsetzung der Umkehrung des Vollstreckungsverfahren ‚Meyer‘ bezogen auf Eva Hackmann. Das macht aus Sicht der Straftäter-Konsorten Sinn: den an der fiktiven Schuldnerin Meyer kann nicht vollstreckt und Geld abgezockt werden.

Allerdings reicht die Fehlannahme von Ehemann Rainer Hackmann allein als unterstellter ‚Beweis‘ als gerichtlich akzeptierter Beweis für die Gleichsetzung Schuldnerin Meyer=Hackmann nicht aus, um Vollstreckung an Eva Hackmann durchzuzwingen. Dazu bedurfte es eines weiteren ‚Schein-Beweises‘. Diesen konstruierte AG Mayen, indem es ohne Kenntnis von Eva und Rainer Hackmann in der Akte Andreas Hackmann zum Ehemann deklarierte. Ohne Kenntnis von Eva, Rainer und Andreas Hackmann unterstellte AG Mayen dem ‚Ehemann A.H.‘, im Namen seiner ‚Ehefrau‘ im Mahnverfahren ‚Meyer‘ Widerspruch und Einspruch eingelegt zu haben. Genauer: ‚verspäteten‘ Widerspruch und ‚unklaren‘ Einspruch.

Dieser Zuweisungsbetrug des AG Mayen, von sämtlichen involvierten Staatsanwaltschaften als Straftat nicht erkannt und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Verbraucherschutz (Minister Herr Hartloff, Staatssekretärin Frau Reich) Ministerialrat Pandel zum ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigt/’gewürdigt’/hochstilisiert, ist u.a. Gegenstand der angehängten Schreiben. Mit diesem Zuweisungsbetrug, vor Eva Hackmann geheim gehalten, dokumentiert und nachzuvollziehen in der Verfahrensakte, garantierte AG Mayen Eva Hackmann als die Schuldnerin ‚Meyer‘. Zudem garantierten diese, dass Hackmann in ihrem Namen einen Vertrag ‚Meyer‘ fingierte/fälschte.

Aber in der Verfahrensakte fehlt die 26.10.2007 selbst vom AG Mayen angemahnte ‚Bevollmächtigung‘, mit der E.H ihren vermeintlichen Ehemann Andreas Hackmann vermeintlich autorisierte, in ihrem Namen auf Meyer einen verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch anzugeben. Und ohne Bevollmächtigung kann keine Person im Namen einer anderen Willenserklärungen abgeben! Mit der Verwendung des Begriffs ‚Bevollmächtigung‘, unterstellte AG Mayen, dass Eva Hackmann nicht in der Lage war, selber die Willenserklärungen Widerspruch und Einspruch abzugeben. Diese Unterstellung schrieb AG Mayen als Scheinfakt fest. AG Mayen unterstellte dem ‚Ehemann Andreas Hackmann“nicht vorgelegte Bevollmächtigung‘ als dessen schuldhaftes Versäumnis.

Wenn der Leser an Hand der beigelegten PDF-Dateien diesen komplexen, vor E.,R.,A.H. geheim gehaltenen, heimtückischen, diffizilen AG Mayen-Betrug durchdacht und nachvollzogen hat wird er zu dem Ergebnis kommen, dass AG Mayen mit diesen rhetorischen Psychotricksereien/Unterstellungen (=Reframing) zielgerichtet Scheinfakten schuf. Mit denen es auf den Ausschluss zivilprozesslicher Klärung und die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus an Eva Hackmann hinarbeitete, diesen Zweck erreichte und gleichzeitig garantierte. Zu Reframing siehe den blog: http://21061953.blog.de/2012/08/17/reframing-stasi-1-76-methode-kriminell-organisierter-staatlicher-justiz-14562164/

Nach dem 02.11.2007 meldete sich der Nutznießer des realisierten AG Mayen-Betrugs FKH. Der Betrug ist die erreichte Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, die in Verbindung mit dem als wahr vorgegebenen Verfahrensaktenbetrug des AG Mayen an Eva Hackmann zu vollstrecken ist. FKH, als Nutznießer des Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrugs, beantragte beim zuständigen Vollstreckungsgericht Osnabrück die Vollstreckung per Haftbefehl an Hackmann.

Nach FKH-Antrag ‚Vollstreckung des Titels Meyer an Eva Hackmann‘ und nach vorgegebener ‚Überprüfung‘ durch den GV Bodi des AG Osnabrück machte dieser unüberprüft aus Meyer Hackmann und forderte Eva Hackmann zweimal zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf. Nach verweigerter Abgabe ließ ‚Blödmann GV Bodi‘ Eva Hackmann als ‚Schuldnerin Hackmann‘ unterschreiben. Blödmann? Unmittelbar nach dieser Diensthandlung, vorausgegangen waren jahrelange ähnliche Fehlverhalten, stellte amtsärztliche Untersuchung des Bodi dessen Dienstunfähigkeit fest. GV Bodi wurde aus dem Dienst entlassen, da er den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers aus psychischen Gründen nicht mehr gewachsen war. Nun zeigte sich die Kompetenz des Vollstreckungsrichters Struck, der offenbar seinen Dienstaufgaben aus psychischen Gründen gewachsen war. Er übernahm das Protokoll des GV Bodi zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, auf dem dieser Eva Hackmann trotz ihrer Widerrufungen als ‚Schuldnerin Hackmann‘ unterschreiben ließ. Struck erklärte in Kenntnis der schweren langjährigen geistigen Krankheit seines Dienstkollegen Bodi dessen letzte Diensthandlungen für nicht zu beanstanden. In dem Wissen, dass Bodi unmöglich gerichtsvollzieherischen Diensthandlungen mehr wahrnehmen konnte, übernahm Struck diese und unterstellte diese als von einem voll dienstfähigen. RiAG Struck erklärte nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich unüberprüfter Übernahme, der Verfahrensakte ‚Meyer‘ den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als wahr. Damit machte Struck aus der titulierten Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Hackmann, an der zu vollstrecken ist. Damit gab AG Osnabrück Richter Struck dem Antrag der FKH statt. Genauer: Damit garantierte Richter Struck das vom AG Mayen konstruierte und von FKH zur Realsierung beantragte/vorgegebene Vollstreckungsverfahren FKH % Hackmann, das Scheinfaktum also, zur Wahrheit, obwohl der Titel auf ‚Meyer‘ lautet‘. Ganz offenbar handelt es sich beim Volljuristen Richter Struck um einen Vollblödmann, bei dem Dienstunfähigkeit als Richter nur noch nicht festgestellt worden ist. Denn aus der Verfahrensakte ist für jeden auch nur halbwegs gebildeten mit Überprüfung beauftragten juristischen Leien, auch Müllwerker, sofort der Betrug erkennbar und nachvollziehbar. Nur nicht für Richter Struck? Deckt er die Straftäter des AG Mayen und den Nutznießer des Betrugs FKH? Wurde Struck zum Verbrecher nach § 12 StGB? Ganz offenbar, denn nach Aktenüberprüfung stellte er, nach Antrag der FKH, einen Haftbefehl gegen Eva Hackmann aus, der dreißig Jahre besteht. Und bestätigte damit das ‚Vollstreckungsverfahren FKH % Hackmann‘.

Unter Bezug auf meine Widerrufungen (=Richtigstellungen) beider AG Mayen-Bescheide, deren Erhalt AG Mayen bestätigte, beantragte ich die sofortige Stornierung/Rücknahme des ‚Vollstreckungsverfahrens Hackmann‘. Meinen Antrag lehnten RiAG Osnabrück Struck und RiLG Osnabrück Hune mit ‚Wenn die Anschrift stimmt und der Titel ‚Meyer‘ auf den Geburtsnamen lautet, auch wenn dieser falschgeschrieben ist, ist das ‚gerichtlich hinreichender Beweis‘ dafür, dass Eva Hackmann die adressierte Schuldnerin Meyer ist.‘ Damit nicht genug. Beide Richter, ganz offenbar Verbrecher nach § 12 StGB, schrieben damit Unschuldige Nicht-Schuldnerin als Kriminelle fest, die als Hackmann einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Das sich der tatsächliche ‚Beweis‘ für die Schuldnergleichsetzung Meyer = Hackmann aus dem Verfahrensaktenbetrug ‚Meyer‘ des AG Mayen ergibt, verschwiegen diese Richter Struck und Hune wohlweislich. In erlangter Kenntnis in 2008 hätte ich den Betrug sofort nachgewiesen, wie ich nach Erhalt der Verfahrensakte Juli 2012 den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug nachgewiesen habe.

### Wenn sich der Leser die Mühe macht, die nachfolgenden Dateien/Schreiben genau zu studieren und die Aussagen mit denen der Datei/Verfahrensakte des AG Mayen vergleicht, wird er den grandiosen Mahnbetrug nachvollziehen können.Auch, dass der nachfolgend unterstellte ‚Wahrheitsbeweis‘ unwahr ist.

Nach Analyse der Anfang Juli 2012 erhaltenen AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ wies ich diese als unwahr/gefälscht nach, die bis zu diesem Datum nach vorgegebener Überprüfung Folgegerichte, Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und Strafrechtler des Justizministeriums Rheinland-Pfalz (Anlage Pandel 22.06.12) als ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigten/würdigten. Dieser Verfahrensakte ‚Meyer‘ war Grundlage der Vollstreckung an Hackmann.

Die ST Osnabrück ermittelte, bestätigt von Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Damit ist die vom AG Mayen in der Verfahrensakte vorgenommene Zuweisung eines existenten Vertrages Meyer auf Eva Hackmann ausgeschlossen. Die Vollstreckungen hätten sofort zurückgenommen werden müssen. Tatsächlich blieben diese bestehen und wurden vollzogen.

Beide ST ermittelten jedoch nicht die Namen der Verantwortlichen des Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und schlossen damit deren strafrechtliche Sanktionierung aus.

Staatsanwaltlich nicht ermittelt/bestätigt wurde der AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Zuweisung Schuldnerin Meyer=Hackmann) und damit die strafrechtliche Sanktionierung der dafür Verantwortlichen ausgeschlossen. AG Mayen nahm seinen Verfahrensaktenbetrug bis heute nicht zurück.

Da nicht zurückgenommen, bekräftigte die ST Osnabrück die realisierte strafangezeigte 13.07.12-Vollstreckung weiterhin als rechtens. Die noch bestehenden Vollstreckungsoptionen mit Haftbefehl, die ursächlich auf die Straftaten Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und AG Mayen- Zuweisungsbetrug Schuldnerin Meyer=Hackmann zurückzuführen sind, wurden ebenfalls nicht zurückgenommen und wurden bis heute von keiner Staatsanwaltschaft und von keinem der zu Beginn genannten Adressaten aufgeklärt/ermittelt. Trotz mehrfacher Fristsetzungen erhielt ich nicht einmal eine Antwort. Obwohl Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten gemäß §§163, 244 (2) StPO besteht.

Die vielzähligen Anschreiben der zurückliegenden Jahre zwecks Klärung und Zurücknahme des Betrugskomplexes waren ergebnislos. Beispielhaft sind folgende Schreiben angehängt, auf die bis heute ebenfalls keine inhaltliche Beantwortung erfolgte. Indiz für organisierte kriminelle Zusammenarbeit zwischen den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH und ’staatlicher‘ Justiz zum Zweck der Kriminalisierung und Vollstreckung gegen Unschuldige:

Nachfolgend das Dokument Verfahrensakte mit Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘, aus dem sich der AG Mayen- Betrug der Zuweisung der ‚fiktiven Schuldnerin Meyer‘ aus einem nicht existenten Vertrag Meyer/Bela Vita auf Hackmann ergibt. AG Osnabrück, LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal, ST Koblenz, GST Koblenz, Justizministerium Rheinland Pfalz erkannten nach vorgenommener Überprüfung der Verfahrensakte den Betrug/die Fälschung nicht und bestätigten/’würdigten’/erklärten diese zum Wahrheitsbeweis. Genauer: die an Hackmann vorzunehmenden Vollstreckung. # In Nachstehendem 22.06.2012-Schreiben des Ministerialrats Pandel vom Justizministerium Rheinland Pfalz erkannte dieser die Verfahrensaktenfälschung nicht. Exemplarisch für untergeordnete staatliche Justiz bestätigte Pandel vorsätzlichen Mahnbetrug zum Wahrheitsbeweis. Er erklärte, dass Geldforderungen aus einem bestehenden Vertrag, und damit die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita selbst, während des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ nicht geklärt werden. Für ihn war unerheblich, dass der zugrundegelegte Vertrag ‚Meyer‘ gar nicht existiert, wie ihm bekanntes staatsanwaltliches und generalstaatsanwaltliches Ermittlungsergebnis (11.07.2011)dokumentiert. Ein nicht existenter Vertrag konnte daher AG Mayen nicht als existent Eva Hackmann zuweisen. # In nachstehendem 22.12.2012-Schreiben beantragten wir nochmals, unter explizitem vorgelegtem Nachweis des Betrugs, gemäß § 163 StPO die Erforschung und Ermittlung der Straftaten des AG Mayen, die nach 13.07.2011-Antrag mit ‚können nichts erkennen‘, die ST Koblenz abgelehnte. Im Anhang sind die Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus 2012 mit deren Willenserlärungen aus 2007, die AG Mayen vernichtete bzw. ins Gegenteil umdeutete. # Folgendes 31.12.2012-Schreiben nimmt wegen Nicht-Beantwortung Bezug auf das Schreiben vom 22.12.2012 Frist 31.12.2012. Auf beide Schreiben bis heute von keinem Adressaten Antwort. 31.12.2012-Anlage: Polizeiliches Grundlagenwissen für Studium und Praxis/Beruf u.a. Strafverfolgungspflicht # Nachfolgendes 08.01.2013-Schreiben mit Beantwortungsfrist 15.01.2013 Bezug auf die Schreiben vom 22.12.2012 und 31.12.2012. Auf 08.01.2013-Schreiben bis heute von keinem Adressaten Antwort. Anmahnung Nochmals expliziter Hinweis auf Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten und zur Beweisaufnahme gemäß §§ 163, 244 (2)StPO. # Nachfolgendes 22.12.2013-Schreiben an den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg enthält die Willenserklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus Juli 2012, Mahnbescheid ‚Meyer‘ und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ aus 2007 betreffend. Die zu der Zeit aktuell erstellten W.E. vernichtete nach bestätigtem Erhalt (2007) AG Mayen und deutete diese zum Zweck der Realisierung des Betrugs um. Nach Erhalt (Juli 2012) und Studium der AG Mayen Verfahrensakte wurden dieser W.E.-Betrug nachgewiesen. Diese nachträglich in Juli 2012 erstellten Willenserklärungen geben die in 2007 abgegebenen Willenserklärungen wider, die AG Mayen nach bestätigtem Erhalt vernichtete und nach gegenteiliger Sinnverkehrung als wahr in der Verfahrensakte platzierte. Diese blieb bis Juli 2012 den Vorgenannten geheim gehalten. Diese AG Mayen-Verfahrensakte bestätigten/ würdigten AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal sowie nach Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des AG Mayen die ST/GST Koblenz und das Justizministerium Rheinland Pfalz nach Aktenüberprüfung als wahr. In Kenntnis des Ermittlungsergebnisses der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 11.07.2011, das allein den Verfahrensaktenbetrug nachwies und aufhob!!! Auf dieser AG Mayen-Verfahrensakte basieren Vollstreckungsaufträge mit Haftbefehl. Obwohl bereits 11.07.2011 ST Osnabrück/GeneralST Oldenburg die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelte, hielt AG Mayen in dieser Kenntnis den Zuweisungsbetrug des nicht existenten Vertrages Meyer auf Hackmann als existent und bis heute aufrecht. Der 14 Tage nach ministeriell erklärtem ‚Wahrheitsbeweis‘ erfolgte Raubüberfall durch OGV Egbers mit fünf bewaffneten Polizisten erfolgte in deren Kenntnis des zuvor mehrmals nachgewiesenen Betrugs. Diese Polizisten stammen vom Polizeikommissariat Bohmte, bei dem ich wiederholt Strafanzeigen gegen Bela Vita/FKH zu Protokoll, dass nach staatsanwaltlichem Ermittlungsauftrag den 11.07.2011-Vertrags-/Urkundenbetrug Bela Vita feststellte. Siehe den blog “Überfallen und ausgeraubt. Unbescholtener Studienrat und seine Frau wie Schwerverbrecher/Straftäter misshandelt“. Obwohl die polizeilichen Vollstrecker quasi aus erster Hand Kenntnis über den nachgewiesene Verfahrensaktenbetrug hatten, führten sie den Raubüberfall durch.

Der Geheimhaltungszeitraum Dez. 2007 bis Juli 2012 der von AG Mayen gefälschten Verfahrensakte betrug also 3 1/2 Jahre. Da die regelmäßige Verjährungsfrist von dreißig auf drei Jahre reduziert wurde § 195 BGB, ist diese Straftat verjährt. Wurde deshalb nicht gegen AG Mayen ermittelt, weil das Ergebnis zwar eine Straftat festgestellt hätte, die aber verjährt ist? Und dass das AG Mayen gezielt Geheimhaltung praktizierte, um diese Vejährung zu erreichen? Aber die Anzeige wurde innerhalb der Verjährungsfrist am 13.07.2011 gestellt, zwei Tage nachdem die ST OS die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelt hatte und damit die AG Mayen-Zuweisung des Vertrages Meyer auf Hackmann als Betrug bereits nachgewiesen war. Wie schrieb die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz 14.10.2011? Sie kann nichts erkennen! Trotz auf dem Präsentierteller servierten Beweises der Straftat!! Staatsanwaltschaft Koblenz hat mit ’nicht erkennen‘ Ermittlungen nicht verschleppt und nicht vertuscht, sondern gezielt verhindert. Schlimmer. Indem diese vorgenannte ministerielle staatliche Justiz den AG Mayen-Betrug durch Umdeutungsbetrug zum ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigte’würdigte‘, wurden die AG Mayen-Straftäter zu strafrechtlich unantastbaren, unverletzlichen, geheiligten Personen nicht zu belangen. Und legitimierte damit die 13.07.2012-Ausraubung. Wie auch ST OS OST’in Krüger das staatliche Vollstreckungsgesindel und die GST Oldenburg wiederum die Krüger, obwohl diese den Ursprungsbetrug selber bestätigten. Diese Methode, jemanden sakrosankt zu halten, war Methode der Herrschaftsstruktur des Römischen Reiches in der frühen und hohen Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.). Die perverse Perfidie: trotz nachgewiesener Straftaten bleiben die Vollstreckungen und Haftbefehle dreißig Jahre bestehen. Die Staatsanwaltschaften durch Nicht-Ermittlung und Ministerium durch Wahrerklärung des Mahnbetrugs garantieren/schreiben fest über dreißig Jahre Vollstreckung an Unschuldigen. # In nachfolgendem Schreiben bestätigt die GST Oldenburg die Entscheidung der ST OS OST’in Krüger, gegen das staatliche 13.07.2012-Vollstreckungsgesindel keine Anklage zu erheben, für rechtens. Die beantragte Erhebung der öffentlichen Anklage nach nochmals gestellte Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des AG Mayen lehnte die GST Oldenburg ab. Die Anzeige wurde an die ST Koblenz abgegeben, die bereits zuvor den AG Mayen-Betrug nicht erkannte und zum Wahrheitsbeweis ‚würdigte‘ (OST Regner).

 

Organisierte Kriminalität: staatsgeschützte materielle Ausbeutung über Kriminalisierung, Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-12-06 – 15:42:29

Fortsetzung des blog vom 16.07.2012 ‚Überfallen und ausgeraubt….‘ Aufgezeigt wird das Zusammenspiel des Nutzers des Betrugs FKH und staatlicher Justiz. Letztere, insbesondere die nachgenannten Staatsanwaltschaften und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (genauer: -schädigung/-vernichtung) Rheinland Pfalz, schlossen in Kenntnis des aufgezeigten/nachgewiesenen Betrugs, für den Leser erkennbar, gezielt Aufnahme von Ermittlungen bei den unmittelbar Verantwortlichen zur Feststellung des Ursprungs-Betruges von Bela Vita und des Betrugs des Mahngerichts AG Mayen aus. Und erklärten damit beide Betrügereien als wahr und garantierten Realisierung und Nutzung des Betrugs durch Nutznießer FKH. In der Regel ist der Nachweises der Straftaten und damit der Straftäter unwahrscheinlich. In diesem Fall jedoch erfolgt und für den Leser nachvollziehbar beschrieben. Nun schlossen die Staatsanwaltschaften durch gezielte Verschleppung/Verdunkelung/Nicht-aufgenommene Ermittlung bei den Verantwortlichen/Nicht-Erkennen die Berücksichtigung dieser Nachweise innerhalb der Verjährungsfrist aus und konstruierten “rechtsstaatliches Versagen”. Unter Berufung auf nicht erfolgte Aufdeckung des Betrugs, genauer: von diesen Staatsanwaltschaften durch ausgeschlossene Ermittlung gezielt verhinderte Aufdeckung innerhalb des Verjährungszeitraums, bestätigten diese die Straftaten umgedeutet als Wahrheit, halten diese die Straftäter mit dem Hinweis auf “Verjährung als Bestandteil des heiligen Rechtsstaats” schadlos.

Parallelen…. http://www.bund-freier-bauern.de/bfb_alt/index.php?seite=aktion&id=nyQt4hnJ029mrPJWAwZGbUaSjwMQt3 A. Hintergrundinformation zum Verständnis von Verjährungs-Betrug: http://adamlauks.wordpress.com/2012/10/16/ddr-unrecht-und-verjahrung-der-unrechtstaaten-stand-1997/Aufarbeitung der STASI-Verbrechen und der Regierungskriminalität – Stand 1997

Straftäter, die Bürger/Verbraucher um Millionenbeträge geprellt/betrogen haben, brauchen nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zu warten. Um diese Summen geht es in der mehr als 25 jährigen ganz offenbaren banden- und gewerbsmäßigen Betrugstätigkeit der FKH. Die ST Frankenthal konnte, nach eigenen Angaben, in jährlich ca. 40’000 Fällen den Straftatbestandes § 263 StGB Betrug nicht erkennen (in 25 Jahren 1’000’000). Allein dadurch werden die Straftäter straffrei gehalten. Und nachgewiesene, auf dem Tablett servierte Straftatsbestände, werden im Verjährungszeitraum gezielt nicht ermittelt. Somit wird nach Verjährung Straffreiheit garantiert. Faktisch handelt es sich um Strafvereitelung im Amt.

Im Amt? Sämtliche dem Bundesmichel/-bürger als existent vorgegebenen staatlichen amtlichen Organe sind keine, sondern bei Dun&Bradstreet gelistet Firmen/companies. Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, etc. sind Gewerbetreibende (mit Gewerbeschein?) und Angestellte dieser Firmen.

Die Aussage ‚kann nichts erkennen‘ machten die ST und GST Koblenz OST’in Harnischmacher, OST Regner, Ltd. OST Kruse nach jeweiliger Überprüfung der Verfahrensakte des strafangezeigten Mahngericht AG Mayen. Die Aussage ‚kann nichts erkennen‘ machte das Justizministerium Rheinland Pfalz, u.a. Ministerialrat Pandel, das die ST und GST Koblenz, die diesen AG Mayen Betrug deckten, ebenfalls dadurch deckten, indem es ministeriell die mir verborgen gehaltene gefälschte AG Mayen-Verfahrensakte und das Vollstreckungsprotokoll zum Wahrheitsbeweis erklärte, genauer: ‚würdigte‘. Meine nachfolgend nachvollziehbare Aktenanalyse weist den als gewürdigt vorgegebenen ‚Wahrheitsbeweis‘ als tatsächlich komplexen, heimtückischen, raffinierten, diffizilen Betrug des AG Mayen nach. Die viezähligen staatlicher ministerieller Strafrechtsexperten gaben nach jeweils eigenständiger wochenlanger Überprüfung der AG Mayen-Verfahrensakte vor, auch im Ansatz keine Straftat erkannt zu haben. Und schlossen somit innerhalb der Verjährungsfrist strafrechtliche Ermittlungen aus.

Nach erfolgtem Betrugsnachweis nochmaliger Strafanzeige innerhalb der Verjährungsfrist gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des AG Mayen und des Justizministeriums erhielt ich trotz viermaliger Anmahnung bis heute (06.12.2012) kein Aktenzeichen als Bestätigung der Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen. Die Verjährungsfrist bei §263 StGB Betrug beträgt 5 Jahre. Mit AG Mayen Datum 06.12.2007 sind 06.12.2012 nun fünf Jahre um. Der Betrug des AG Mayen sollte nun verjährt sein? Sämtliche daran Beteiligten wähnen sich straffrei? Für Recht erklärte betrugsbasierte Vollstreckung gegen Unschuldige soll nun fortgesetzt werden?

Ministerielle Strafrechtler erklärten Fälschungen zum Wahrheitsbeweis, betrieben damit durch ausgeschlossene Ermittlungen innerhalb der Verjährungsfrist Verschleppung und Verdunkelung §§ 112, 163 Strafprozessordnung und schlossen für die Zeit nach dieser Frist strafrechtliche Sanktionierung der Verantwortlichen aus, die tatsächlich die nachgewiesenen Straften begingen, wie Betrug, realisierte Vollstreckung an Unschuldiger und Freiheitsberaubung per Haftbefehl, etc.. Ziel der Verbrecher nach § 12 StGB war, neben Realisierung des Betrugs, Verjährung und um damit für sich Straffreiheit zu erreichen. Mit eingetretener Verjährung werden neben den genannten Betrugs-Verursachern auch die Konstrukteure von Verjährung sakrosankt gehalten. Insbesondere der eigentliche Drahtzieher/Initiator und Nutzer des Betrugs: FKH. Der Geschädigte bleibt auf angerichtetem materiellem und vor allem immateriellem Schaden sitzen. Der eigentliche Nutznießer, der ponerologe Initiator dieses Betrugs FKH, bleibt straffrei.

Zielgerichtet konstruierten die Betrugsverursacher/-beteilgten den Betrug und dessen Realisierung an Unschuldiger innerhalb des Verjährungszeitraums. Zielgerichtet schlossen die Betrugsverursacher/-beteilgten konsequent die Aufdeckung des Betrugs innerhalb des Verjährungszeitraums aus. Zielgerichtet konstruierten die Betrugsverursacher/-beteilgten “rechtsstaatliches Versagen”, genauer: Ausschluss der Aufdeckung des Betrugs innerhalb des Verjährungszeitraums, um sich dann mit dem Hinweis auf “Verjährung als Bestandteil des heiligen Rechtsstaats” schadlos zu halten.

Viele Delikte (=strafrechtlich relevante Verfehlung) wie Vollstreckung an Unschuldiger in Verbindung mit Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und körperliche Misshandlung, die erst nach der Verjährungsfrist aufgedeckt werden, könnten dann nicht mehr verfolgt werden.

Zum Fall Eva Hackmann: Den auf Meyer lautenden Bela Vita-Vertragsbetrugs wies im Zusammenwirken mit weiterem Betrug das Mahngerichts AG Mayen der unbeteiligten Person Eva Hackmann als wahr zu. Unterstellt wurde damit Eva Hackmann als Kriminelle, die in ihrem Namen einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Dieser mahngerichtliche Betrug versteckt sich für den juristischen Laien in nicht oder nur schwer erkennbaren Nuancen und Details mit juristischer/rechtlicher Aussagebedeutung. Es handelt sich um einen von juristisch geschulten Kriminellen konstruierten scheinlogischen scheinrechtlichen Erkenntniszusammenhang, der den Volljuristen Richtern der Folgegerichte als Erkenntnisweg vorgegeben wurde. Mit diesem konstruierte/stilisierte AG Mayen aus einer erdachten Schuldnerin Meyer durch mahngerichtliche Unterstellungen, Umdeutungen, Zuweisungen, Personenidentitätsbetrug, Missachtung der ZPO, etc. die Nicht-Schuldnerin E.H. zur Kriminellen/Schuldnerin. Einer Konstruktion, die vielzählige Verstöße gegen Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung darstellen. Diese mahngerichtlichen ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ wissen und antiziperen, das die ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ der Folgegerichte nicht autorisiert sind, die mahngerichtlichen Vorgaben als unwahr zur Disposition stellen. Und antizipieren, dass die Entscheider/Richter der Folgegerichte den vorgegebenen scheinlogischen/-rechtlichen Erkenntnisweg unüberprüft benutzen. Damit im Ergebnis die Fehlentscheidungen der eindrucksmanipulierten Folgerichter: Ausschluss zivilprozesslicher Klärung und Anordnung der Vollstreckung per Haftbefehl. Geldforderungen aus einem ursprünglichen Vertrag Meyer/Bela Vita, der in weiterem mahngerichtlichem Betrug Eva Hackmann zugewiesen wurde, werden nun unter Missbrauch staatlicher Gewalt vom betrogenen Opfer geraubt – scheinrechtlich vollstreckt. Über Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und körperlicher Misshandlung in der nachbarschaftlichen Öffentlichkeit und im eigenen Haus. Nutznießer dieses Betrugs und dessen ganz offenbarer Initiator ist FKH.

Die genannten Staatsanwaltschaften arbeiteten nach erfolgten detailierten Betrugsnachweisen und exakt benannten Verstößen gegen Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung zielgerichtet auf Verjährung hin.

Es geht darum, dass gerichtlich festgestellt wird, dass Unrecht Unrecht war. Es geht in erster Linie ferner darum, Wirtschaftskriminelle und Straftäter und diese deckenden staatlichen Straftäter, die Menschen quälten, zu ermitteln und zu verurteilen.

  1. Diese Ausführungen entsprechen inhaltlich dem 04.12.2012-Nachtrag zum Strafantrag vom 28.11.2012 an die Staatsanwaltschaft XXXXXXXXX – Dezernat für organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität

Beteiligte der Straftaten: Belgische Briefkastenfirma Bela Vita, Geschäftsführer unbekannt FKH Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt, RA Wehnert und Kollegen Mahngericht AG Mayen Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler, AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers ST Frankenthal St Wisser, Leiter Liebig, ST Osnabrück ST Voss, Leiter Heuer Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Röhl AG Frankenthal Richter Ecker ST/GST Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Krause Justizministerium RH. Pf. Pandel, Dr. Stephanie

ST Osnabrück ST Voss und ST Frankenthal deckten durch Nichtermittlung der Namen der Verantwortlichen der Firma Bela Vita den für den Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita Verantwortlichen. ST Osnabrück OST’in Krüger und GST Oldenburg Röhl deckten durch vorgegebene durchgeführte und beendete, tatsächlich von der ST Osnabrück ST Voss und ST Frankenthal ST Baum nicht durchgeführte/ausgeschlossene, Ermittlungen bei der Firma Bela Vita die Verantwortlichen des Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und schlossen damit die Feststellung des Namen des/der Verantwortlichen aus, der/die, an welchem Tag, den Vertrag mit Meyer abschloss(en). Ausgeschlossen wurde der Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer und durch ausgeschlossenen Unterschriftenvergleich der Nachweis Meyer=Hackmann. Die Ermittlung der ST Osnabrück: ST Voss befragt den Nutzer des Bela Vita-Betrugs, der Folge-Betrügerfirma FKH, ob diese einen Vertrag Meyer habe. AG Mayen erwirkte auf der Grundlage des Vertrags-/Urkundenbetrugs Meyer/Bela Vita einen Titel Meyer, unterstellte während des Mahnverfahrens nach Beweismittelvernichtung durch Personenidentitäts-/Zuweisungsbetrug Meyer=Hackmann und gab die Vollstreckung an Eva Hackmann vor.

ST/GST Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Krause sowie die vom Justizministerium Rheinland Pfalz beauftragten Pandel, Dr. Stephanie erklärten nach Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des AG Mayen Goergen, Wilden, Leiter Schmickler sowie nach vorgegebener Überprüfung der Verfahrensakte und des Vollstreckungsprotokoll diese zum Wahrheitsbeweis. Damit deckten diese, als Folge des Bela Vita-Betrugs, den Gesamtbetrug der Mitarbeiter des AG Mayen. Zudem legalisierten diese die betrugsbasierten Fehlentscheidungen der Folgegerichte und die Vollstreckungen an Unschuldiger Eva Hackmann. Damit begünstigten die genannten Staatsjuristen die Verantwortlichen von FKH als Nutznießer des Folgebetruges.

AG Frankenthal Richter Ecker schloss nach Annahme meiner Klageanträge zur Feststellung der Verantwortlichen von Bela Vita und des Vertragsbetrugs Meyer/Bela Vita durch 28.04.2011 angekündigte Nichtberücksichtigung deren Verwendung aus. Er kündigte durch 28.04.2011 mitgeteilte Umdeutung meiner Klageanträge für das Klageverfahren die Feststellung der AG Mayen-Betrugs-Entscheidungen als wahr an. Ecker schloss ohne Bescheidung meines §149 ZPO-Antrags die Berücksichtigung des staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses gegen die Verantwortlichen von Bela Vita in seinem Urteil aus. Auf der Grundlage dieses Ecker-Betrugs ergingen betrugsbasierte Versäumnisurteile und ein Vollstreckungsurteil. Nutznießer des Ecker-Betrugs war FKH.

In Kenntnis des AG Mayen-Betrugs erstellte AG Osnabrück Richter Struck mehrere Haftbefehle und veranlasste Vollstreckungen. In Kenntnis des AG Mayen-Betrugs führte AG Osnabrück OGV Egbers auf der Grundlage der unrechten Haftbefehle Vollstreckungen durch und beabsichtigt weitere durchzuführen.

Vorgenannte OST’in Krüger verweigerte nach nochmaliger 03.11.2012 Strafanzeige gegen Bela Vita die Aufnahme von Ermittlungen bei Verantwortlichen der Firma Bela Vita und FKK. Auch die ST Frankenthal hat bis heute nicht gegen FKH ermittelt, wie in den zurückliegenden 26 Jahren in ähnlichen Fällen. Mit vorsätzlicher Nicht-Ermittlung beging Krüger Strafvereitelung im Amt und legalisiert nicht nur den Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita als wahr, sondern in der Folge den AG Frankenthal-Ecker-Umdeutungsbetrug und hierauf zurückzuführende Vollstreckung. Veranlasst von strafangezeigten und von dem Betrug Kenntnis habenden Richter Ecker, Richter Struck, OGV Egbers, ursächlich zurückzuführen auf die davorliegenden Straftaten des AG Mayen und des Vertrags-/Urkundenbetrugs Meyer/Bela Vita. Krüger legalisierte in Kenntnis dieser ursächlichen Straftat mit ‚kann nichts erkennen‘ die Folgestraftat Vollstreckung, die unter Ausübung massiver Polizeigewalt (sechs Personen, Schusswaffen, Handschellenfesselung, betrugsbasierte Straftat) in mein Haus eindrangen, unbeteiligten Rainer Hackmann sowie Unschuldige Eva Hackmann fesselten, körperlich drangsalierten/misshandelten und ‚Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann‘ vornahmen.

Auflistung der Straftaten und Verstöße gegen Strafgesetzbuch, Strafprozeßordnung, etc. § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 13 Strafgesetzbuch Begehen durch Unterlassen § 15 Strafgesetzbuch Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 25 Strafgesetzbuch Täterschaft § 26 Strafgesetzbuch Anstiftung § 27 Strafgesetzbuch Beihilfe § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 153 Strafgesetzbuch Falsche uneidliche Aussage: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 154 Strafgesetzbuch Meineid im Diensteid §38 Beamtenstatusgesetz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 160 Strafgesetzbuch Verleitung zur Falschaussage Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren § 224 Strafgesetzbuch Gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 226 Strafgesetzbuch Schwere Körperverletzung Nicht unter drei Jahren § 239 Strafgesetzbuch Freiheitsberaubung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 240 Strafgesetzbuch Nötigung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 257 Strafgesetzbuch Begünstigung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 263 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4 : Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 266 Strafgesetzbuch Untreue: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 267 Strafgesetzbuch Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 269 Strafgesetzbuch Fälschung beweiserheblicher Daten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 271 Strafgesetzbuch Mittelbare Falschbeurkundung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 274 Strafgesetzbuch Urkundenvernichtung/-unterdrückung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 339 Strafgesetzbuch Rechtsbeugung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 344Strafgesetzbuch Verfolgung Unschuldiger Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 345 Strafgesetzbuch Vollstreckung gegen Unschuldige Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 356 Strafgesetzbuch Parteiverrat Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Artikel 1 GG Artikel 3 GG

  • 34 Strafprozeßordnung Begründungspflicht § 81 Strafprozeßordnung Hochverrat gegen den Bund § 82 Strafprozeßordnung Hochverrat gegen ein Land § 92 Strafprozeßordnung Begriffsbestimmungen § 152 Strafprozeßordnung Ermittlungspflicht § 160 Strafprozeßordnung Verpflichtung zur Erhebung öffentlicher Anklage bei Verdacht einer Straftat § 163 Strafprozeßordnung Verdunkelung § 112 Strafprozeßordnung Verdunkelungsgefahr Untersuchungshaft bei Verstoß gegen Völkerstrafgesetzbuch
  • 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Begründung des Verwaltungsaktes § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Ausführungen: FKH schob Bela Vita als Scheinfirma vor. Nach Übernahme vermarktete FKH die Betrugskontingente. FKH ‚ließ sich mündlich versichern‘, dass es einen Vertrag Meyer/Bela Vita gab. FKH nannte keinen Namen der Verantwortlichen von Bela Vita, legte keinen Vertrag Meyer vor bzw. erhielt keine von Bela Vita Verantwortliche unterschriebene Versicherung, dass ein existierender Vertrag Meyer vorgelegt wurde. Die ST Frankenthal ermittelte wegen vorgegebener Nicht-Zuständigkeit die Verantwortlichen von Bela Vita und den Vertrag Meyer Bela Vita nicht. ST Frankenthal ST Wisser, offenbar infiltrierter Gefolgsmann von FKH, setzte 15.04.2009 die ‚mündliche Versicherung ohne Nennung des Namens des Verantwortlichen von Bela Vita‘ als gleichwertig für vorgelegten schriftlichen Vertrag Meyer/Bela Vita. Mit dieser Legalisierung einer Straftat schuf Wisser die Voraussetzung für Vermarktung des Bela Vita-Betruges durch FKH. Nach wiederholten Strafanzeigen gegen Bela Vita ermittelte auch die örtlich zuständige ST Osnabrück die Verantwortlichen von Bela Vita und den Vertrag Meyer/Bela Vita nicht. Die von ST Os und GST Oldenburg als ‚ordnungsgemäß durchgeführt und beendet erklärten Ermittlungen gegen die Verantwortlichen wegen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita‘ wurden tatsächlich nicht durchgeführt. Die ST Osnabrück ST Voss reduzierte diese einzig auf die Befragung des Nutznießers des Betrugs FKH, ob diese einen Vertrag Meyer/Bela Vita habe. Damit schlossen diese ST Osnabrück, ST Frankenthal und GST Oldenburg, ganz offenbar nach Infiltration durch FKH, und FKH selbst, den Nachweis aus, dass das Stellen des Mahnantrags Meyer wegen fehlenden/gefälschten Vertrages Meyer bereits Mahnbetrug der FKH war, und das es den im Mahnverfahren vom AG Mayen als existent unterstellten Vertrag Meyer/Bela Vita und damit die Schuldnerin Meyer nicht gibt, die im Mahnverfahren das AG Mayen durch diffizilen Umdeutungs-/Zuweisungsbetrug der existenten Person Eva Hackmann zuwies. Zum Zeitpunkt des Stellens des Mahnantrags und noch nicht erfolgter Zuweisung Schuldnerin Meyer= Eva Hackmann bestand für Hackmann keine Veranlassung, den Vertrag Meyer aufzuklären.

FKH leitete auf dieser Grundlage das Mahnverfahren Meyer ein in dem Wissen, das während des Mahnverfahrens Mitarbeiter des Mahngerichts AG Mayen mehrfachen Prozessbetrug begehen werden, um die Zuweisung Schuldnerin Meyer auf Eva Hackmann zu konstruieren und um damit die Folgegerichte zu täuschen. Zu dem Zweck, dass FKH Nutzen aus diesem Betrug zieht.

FKH stellte einen Mahnantrag Meyer auf der Grundlage einer mündlichen Versicherung eines Vertrages Meyer. Da bis heute sämtliche Staatsanwaltschaften die Ermittlung der strafangezeigten Verantwortlichen von Bela Vita ausschloss, ist mit einem Höchstmaß an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Verantwortlichen der belgischen Schein- und Briefkastenfirma mit den Verantwortlichen von FKH personenidentisch sind. AG Mayen beauftragte eine private Zustellfirma mit Zustellung des Mahn-und Vollstreckungsbescheids. Mit dieser privaten Zustellung ausgeschlossen sind die bislang geltenden gesetzlichen Zustellvorschriften (Aushändigung amtlicher Post an den Adressaten nach Vorlage des Personalausweises). AG Mayen, und damit FKH, antizipierte Fehlannahme und Ausschluss der Rückgabe wegen Fehlzustellung/-annahme an den Privatzusteller – als entscheidende Voraussetzung für die Einleitung des Gesamtbetrugs. Durch Zuruf ‚wohnt hier eine Frau Meyer, auch Geburtsname‘, erfolgte durch Überrumpelung die Fehlannahme der AG Mayen-Bescheide durch Rainer Hackmann, und in dessen Unkenntnis der privaten Zustellfirma der Ausschluss der Rückgabe. Ein Fehler war, den Mahnbescheid geöffnet zu haben. Da eine Rücksendung an den Privatzusteller nicht möglich war, sandte ich beide Bescheide wegen Fehlzustellung an das AG Mayen zurück.

# Die Konstruktion des Betrugsprozesses (=Ausschluss Zivilprozess und Sicherstellung Durchführung Vollstreckung) des AG Mayen nach ganz offenbarer Infiltration durch FKH:

AG Mayen vernichtete Entkräftungen/Richtigstellungen von Eva Hackmann und konstruierte Betrügereien, mit denen es den Ehemann als Scheinbestätiger von Schuldnerin Meyer=Hackmann vorgab/unterstellte. Nach telefonisch bestätigtem Erhalt der zurückgesandten Bescheide in Verbindung mit meinen beiden Richtigstellungen wegen Fehlzustellung und Fehlannahme und des an Meyer adressierten undatierten Widerspruchs zum Mahnbescheid vernichtete AG Mayen diese Rücksendungen, ohne mich darüber in Kenntnis gesetzt zu haben. Nicht vernichtet wurde das undatierte Widerspruchsformular zum Mahnbescheid ‚Meyer‘. Im Vollstreckungsprotokoll und in der Verfahrensakte sind erfolgreiche Zustellung beider Bescheide an Ehemann Rainer Hackmann dokumentiert, nicht aber der Erhalt der Rücksendungen beider Bescheide und die Berücksichtigung meiner Erklärungen/Richtigstellungen wegen Fehlzustellung.

  1. den Eingang (23.10.2007) des Schreibens von Andreas Hackmann vom 20.10.2007, den AG Mayen als Ehemann von Eva Hackmann unterstellte, und damit das ihm diesem Schreiben als beigefügte Anlage unterstellte ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘, machte somit AG Mayen zum auf ‚23.10.2007 datierten verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘. Damit unterstellte AG Mayen, dass ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ den Widerspruch zurücksandte und die adressierte Schuldnerin Meyer als seine Frau Eva Hackmann bestätigte. AG Mayen erklärte und dokumentiert mit diesem Datum den Eintrag ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ in Verfahrensakte und Vollstreckungsprotokoll. 2. AG Mayen gab im Schreiben vom 26.10.2007 vor, die von A.H. 20.10.2007 als erhalten vorgegebene, genauer und tatsächlich: die von ihm 23.10.2007 als erhalten unterstellte , tatsächlich mit diesem Schreiben nicht erhaltene, Rücksendung des ‚Widerspruchs zum Mahnbescheid Meyer‘ wegen fehlender Bevollmächtigung/Versicherung nicht als ‚Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ (Schreiben A.H. vom 20.10.2007) werten zu können. Im 26.10.2007-Schreiben gab AG Mayen vor, mit dem 20.10.2007-Schreiben des A.H. als Anlage das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ als Anlage erhalten zu haben. Tatsächlich hat Andreas Hackmann diese Anlage nicht beigefügt (Siehe seine Erklärung vom 22.07.2012), sondern diese Anlage erhielt AG Mayen bereits zusammen mit den Richtigstellungen von Eva Hackmann, die AG Mayen vernichtete. Der Inhalt dieses 20.10.2007-Schreibens hat überhaupt keinen Bezug zum Mahnbescheid Meyer; allein hieraus ergibt sich der Zuweisungsbetrug und ist der Betrugszweck abzuleiten: AG Mayen ergaunert durch die Zuweisung/Unterstellung der Anlage ‚undatiertes Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ eine Datierung, um damit verspäteten Widerspruch zu begründen. Mit Vernichtung der Richtigstellungen wegen Fehladressierung/ -zustellung zu beiden Bescheiden leitete AG Mayen einen Umdeutungsprozess ein. Fehlzustellung wurde durch irrtümliche Annahme von R.H. von AG Mayen umgedeutet in rechtlich korrekte Zustellung. R.H. wurde dadurch zum Bestätiger von Schuldnerin Meyer= Ehefrau Eva Hackmann. AG Mayen konstruierte in der Folge über das 20.10.2007-Schreiben des A.H. aus dem nicht vernichteten undatierten Widerspruchsformular zum einen einen ‚datierten verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘.

Zum anderen forderte AG Mayen von Andreas Hackmann, den AG Mayen als Ehemann unterstellte, als Folge des ihm mit 20.10.2007- Schreiben als zugesandt unterstellten und mit diesem Datum als verspätet deklarierten Widerspruchs zum Mahnbescheid, eine Bevollmächtigung/Versicherung von seiner Ehefrau Eva Hackmann, diesen verspäten Widerspruch als Einspruch benutzen zu dürfen. Damit unterstellte AG Mayen unausgesprochen die bereits vom Ehemann festgestellte adressierte Schuldnerin Meyer=Ehefrau Eva Hackmann und verlangte nun vom als Ehemann unterstellten A.H. , dass er sich von Eva Hackmann über geforderte Bevollmächtigung diese Unterstellung bestätigen lässt. Feststellung: -A.H. ist nicht der Ehemann -seinem 20.10.2007- Schreiben hat er den ‚undatierten Widerspruch‘ nicht beigefügt und wusste davon nichts -AG Mayen unterstellte jedoch, das A.H. diesen Widerspruch seinem 20.10.20107-Schreiben beigefügt hat. Nun forderte AG Mayen eine Bevollmächtigung als Voraussetzung dafür, den bereits als verspätet eingegangen gewerteten ‚Widerpruch zum Mahnbescheid‘ als ‚klaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ zu werten. Diese Forderung ist Scheinforderung. Taktische(s) Kalkül/Trickserei war, mit der antizipierten nicht beizubringenden Bevollmächtigung ‚unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ zu erreichen, wie im Vollstreckungsprotokoll dokumentiert, um dadurch ‚klaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ auszuschließen. Das Ergebnis des zielgerichtet konstruierten Betrugs ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid‘ und ‚unklarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ des AG Mayen: Ausschluss der Überprüfung im Zivilprozesses!!

AG Mayen erreichte mit demselben als eingegangen unterstellten ‚undatierten verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid‘ einen ‚unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ (erhaltene Bevollmächtigung=klarer Einspruch).

Mit dieser Vielzahl nuancierter, detaillierter, diffiziler, wahr und logisch erscheinenden Betrügereien gab AG Mayen in 2007 den Entscheidungsträgern der Folgegerichte über die Verfahrensakte, vor Eva Hackmann geheim gehalten, einen scheinlogischen Erkenntnisweg vor. Zu dem Zweck, im Sinn des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs, genauer: zum Zweck der Realisierung des Betrugs durch den eigentlichen Nutznießer FKH, zu Schein-Erkenntnissen zu kommen. Die Garanten Richter der Folgegereichte AG/LG Osnabrück sind nicht autorisiert, Vorgaben von mahngerichtlichen Garanten, genauer: den von Garanten vorgegebenen Erkenntnisweg, als unwahr zur Disposition zu stellen. Sichergestellt war somit, dass Folgegerichte, nach vorgegebenem Erkenntnisweg getroffene Entscheidungen (=Eindrucksmanipulation), die Vorgaben des AG Mayen als wahr unüberprüft übernahmen und nicht, da nicht autorisiert, widerlegten. Tatsächlich gelangten Zivilprozessgericht und Vollstreckungsgericht des AG Osnabrück und das LG Osnabrück auf diesem vorgegebenen Erkenntnisweg zu Schein-Erkenntnissen (=Schein-urteile). Diese Schein-Erkenntnisse/Schein-Urteile als Ergebnis aus der Eva Hackmann bis Anfang Juli 2012 geheim gehaltenen Verfahrensakte bestätigten/würdigten staatliche Volljuristen/Strafrechtler ST/GST Koblenz und Justizministerim Rheinland Pfalz nach vorgegebener Mehrfachüberprüfung als wahr und sandten mir Ende Juni 2012 als Beweis für die Richtigkeit die AG Mayen-Verfahrensakte zu. Mit unausgesprochener 14-tägiger Frist, diese ‚Wahr-Erklärung‘ als tatsächlich unwahr nachzuweisen. Gelingt mir in dieser Zeit der Nachweis ‚unwahr‘ nicht, gilt die Verfahrensakte als von mir nicht entkräftet, damit zugestimmt und endgültig als wahr. Mit der Folge, dass sämtliche Vollstreckungen realisiert werden. Meine unmittelbar nach Erhalt begonnene Analyse der Aktenaussagen, der Nachweis und die Feststellung der nuancierten, detaillierten, diffizilen Unwahrheiten/Fälschungen sowie deren Synthetisierung als AG Mayen-Fälschungsprozess war 13.07.2012 noch nicht schriftlich fixiert. Das Ergebnis wurde den Vollstreckern nach dieser 14- Tage Frist am 13.07.2012 mitgeteilt. In dieser Kenntnis veranlasste Vollstrecker OGV Egbers 13.07.2012 Überfall und Ausraubung verstieß damit gegen §§ 344, 345 StGB.

# AG Mayen Rechtspfleger Goergen unterschlug/vernichtete nach in 2007 telefonisch bestätigtem Erhalt/Eingang der Rücksendungen beider Bescheide und meine Erklärungen/Richtigstellungen wegen Fehladressierung Meyer und Fehlzustellung. Indem AG Mayen mir Erhalt und deren Berücksichtigung suggerierte, protokollierte AG Mayen umgedeutet stattdessen rechtlich einwandfreie Zustellung und Annahme der Bescheide durch Ehemann Rainer Hackmann und unterstellte damit diesem zugewiese(n) ‚Schein-Nachweis/Bestätigung‘ von Schuldnerin Meyer=Hackmann. Aber diese Bestätigung reicht rechtlich nicht aus. Ein zweiter eineindeutig scheinender Betrug musste her, um damit dem Ehemann Rainer Hackmann endgültig und rechtlich abgesichert unterstellen zu können, dass er seine Ehefrau als die Schuldnerin/Kriminelle Meyer bestätigte. Diesen im mathematischen Sinn eineindeutigen Scheinbeweis erreichte AG Mayen durch Geheimhaltung des Betrugs vor den Eheleuten Eva und Rainer Hackmann und vom ‚Ehemann‘ durch abverlangte Bevollmächtigung und damit durch AG Mayen-Unterstellung von Unzurechnungsfähigkeit seiner Ehefrau. Diese unverständlich scheinende Aussage klärt sich nachfolgend. AG Mayen weiß, dass es von Ehemann Rainer Hackmann diese abverlangte Bevollmächtigung nicht erhält. Insbesondere auch, dass Ehemann Rainer Hackmann in Kenntnis derartigen Versuchs derartige Unterstellung keinesfalls zulassen würde, zumal beide gemeinsam die Erklärungen/Richtigstellungen vornahmen.

Um den zu erwartenden Widerstand/Widerspruch des tatsächlichen Ehemannes auszuschließen, unterstellte AG Mayen kurzerhand Andreas Hackmann als den Ehemann. Genauer: AG Mayen erklärte in der Verfahrensakte den Entscheidungsträgern/Richtern/Garanten der Folgegerichte, in Unkenntnis des tatsächlichen Ehemannes Rainer Hackmann, den unbeteiligten Andreas Hackmann zum Ehemann.

AG Mayen abverlangte nun vom vollkommen unbeteiligten ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ diese Bevollmächtigung von seiner ‚Ehefrau Eva Hackmann‘, um im Namen seiner Ehefrau den ‚verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid Mayer‘ als im Namen von Eva Hackmann abgegebenen ‚Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ abzugeben, um damit Zivilprozess auszuschließen und Vollstreckung zu garantieren. AG Mayen konstruierte/umfunktionierte daher den undatierten Widerspruch, adressiert an Meyer und unterschrieben von Hackmann, die Teil meiner vernichteten Richtigstellungen waren, als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch von Eva Hackmann. Damit schloss AG Mayen zivilprozessliche Klärung aus. Feststellung: nicht Eva Hackmann, nicht Ehemann Rainer Hackmann, sondern der unbeteiligte, vom AG Mayen zum ‚Ehemann‘ stilisierte/erklärte/unterstellte Andreas Hackmann, genauer: vom AG Mayen wurde dem unterstellten Ehemann Andreas Hackmann durch weitere Unterstellung zugewiesen, im Namen seiner Frau Eva Hackmann ‚verspäteten Widerspruch gegen den Mahnbescheid‘ und damit ‚unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ einlegt zu haben. –In Unkenntnis der Eheleute Eva und Rainer Hackmann–. Deshalb vorsätzliche Betrugskonstruktion, weil es einen ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ nicht gibt, und weil ein einfaches 20.10.2007-Schreiben des unbeteilgten Andreas Hackmann, in dem er inhaltlich nur auf Betrügerfirmen hinwies, vom AG Mayen als entscheidender, geheim gehaltener, weiterer Scheinnachweis für Schuldnerin/Kriminelle Meyer= Eva Hackmann benutzt wurde zum Zweck der Eindrucksmanipulation der gerichtlichen Folgeentscheidungsträger, um von denen die Legitimation für die Realisierung der Vollstreckung des Ursprungsbetrugs an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zu erreichen. AG Mayen unterstellte dem konstruierten ‚Ehemann Andreas Hackmann‘, ’seine Frau Eva Hackmann‘ als die adressierte Schuldnerin Meyer denunziert zu haben, indem er als Ehemann für sie den Widerspruch zum Mahnbescheid verspätet abgab. Ein Schreiben des zum Ehemann umfunktionierten, tatsächlich Nicht-Ehemann, Andreas Hackmann ohne inhaltlichen Bezug zum Mahnbescheid Meyer, deutete AG Mayen um, als habe der ‚Ehemann Rainer Hackmann‘ einen Widerspruch im Namen seiner Frau zum Mahnbescheid der adressierten Meyer abgegeben und damit zum zweiten Mal seine Frau als die Schuldnerin Meyer bestätigt/identifiziert. Der 23.10.2007 datierte Eingang des Schreibens von Andreas Hackmann v. 20.10.2007 entspricht dem 23.10.2007 datierten Eingangsvermerk auf dem Vollstreckungsbescheid, zusammen mit dem Vermerk ‚Widerspruch anbei‘. Damit unterstellte das AG Mayen, dass dieser ‚undatierte Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ Anlage seines Schreibens war. Diesem 20.10.2007 Schreiben fehlt jeglicher inhaltliche Bezug zu diesem als Anlage unterstellten ‚undatierten Widerspruch zum Mahnbescheid‘ – eindeutiges Indiz für kriminelle(n) Trickserei/Betrug des AG Mayen. Es handelt sich bei diesem letzten Vorgang um gezielt konstruierte verborgen-/geheimgehaltene mehrfach(e) Namens-/Aktenbetrug/-manipulation, wobei AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll ‚Ehemann‘ ohne Namensnennung nannte, und in der Verfahrensakte gezielt und somit in vorsätzlicher Täuschungsabsicht den gemeinsamen Bezug zum konstruierten/unterstellten ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ vornahm, der vermeintlich in vielfachen Bezeugungen Schuldnerin Meyer als seine Ehefrau Eva Hackmann ‚bestätigte‘. In Unkenntnis des tatsächlichen Ehemannes Rainer Hackmann, insbesondere in Unkenntnis der Betroffenen Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann. Das ging nur in Verbindung mit Beweismittelvernichtungen ((AG Mayen vernichtete Mahn- und Vollstreckungsbescheid und die Richtigstellungen nach bestätigtem Eingang/Erhalt)) und Lüge ((mir vorgegebene Bestätigung des Erhalts und damit Berücksichtigung ab Dez. 2007 durch AG Mayen und Folgegerichte AG/LG Osnabrück; stattdessen gab AG Mayen tatsächliche nach deren Vernichtung und Nicht-Berücksichtigung ab Dez. 2007 den Folgegerichten u.a. AG/LG Osnabrück die Umdeutungs-/Betrugsversion als wahr vor)). Einzig zu dem Zweck, ab Dez. 2007 mit diesen Vorgaben das Prozessgericht und das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück sowie LG Os zu täuschen und zu Fehlentscheidungen zu veranlassen, wie geschehen. Der vor mir geheim gehaltene und somit verdeckte Betrug des AG Mayen als Bestandteil der Verfahrensakte blieb und hielt AG Mayen ab Okt. 2007 Andreas Hackmann, Eva Hackmann und Rainer Hackmann bis zum Erhalt dieser Akte Juli 2012 verborgen und wurde erst nach diesem Datum aufgedeckt. Bis Juli 2012 war der Verfahrensaktenbetrug wahr unterstellter/geltender, nicht widersprochener Bestandteil der Verfahrensakte, damit wahr vorgegebener Erkenntnisweg für die Entscheidungsträger/Richter der Folgegerichte. Und deren Fehlurteile damit ab März 2008 bis heute Grundlage für Vollstreckungen an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann.

AG Mayen gab Dez. 2007 die zuweisungsbetrugsbasierte Verfahrensakte dem Zivilprozessgericht und Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und dem Landgericht Osnabrück als wahr vor. Die involvierten Richter übernahmen den AG Mayen-Zuweisungsbetrug als wahr. Einschub Anfang : Nochmals genauer: UM Kenntnis und Widerspruch seitens Ehemann Rainer Hackmann und Eva Hackmann auszuschließen, gab AG Mayen unbeteiligten Andreas Hackmann als Ehemann vor. AG Mayen übertrug A.H. die Kompetenz, für A.H. nicht erkennbar gehalten, als Ehemann von E.H. Widerspruch zum Mahnbescheid und Einspruch zum Vollstreckungsbescheid einzulegen. Das 20.010.2007 datierte Schreiben des A.H., ohne jeglichen Bezug zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid, benutzte AG Mayen zur Datierung des ‚undatierten Widerspruchs‘ und dazu, dass dieses als Anlage zu diesem Schreiben an das AG Mayen gesandt wurde. Damit unterstellte AG Mayen verspäteten Eingang des Widerspruchs. Gleichzeitig benutze AG diesen verspäteten Widerspruch als Einspruch. Wobei durch das AG Mayen-Schreiben vom 26.10.2007, in dem es A.H. zur Vorlage einer Bevollmächtigung (Unterstellung des Synonyms Unzurechnungsfähigkeit) aufforderte, damit dieser Widerspruch als ‚klarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ benutzt werden kann. Aber in dem Wissen das ausgeschlossen ist, dass A.H. diese beibringt. Daher unterstellte AG Mayen im Verfahrensakte und Vollstreckungsprotkoll ‚ diesen verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch des ‚Ehemannes A.H.‘ und keinen Widerspruch zur unterstellten Bevollmächtigung (=Synonyms Unzurechnungsfähigkeit). AG Mayen, und damit FKH, waren sich sicher, dass die Aussagebedeutung und die Art der Benutzung der ‚Korrespondenz‘ mit A.H., dokumentiert in der Verfahrensakte, vor A., R. und E.Hackmann geheim und in der unterstellten Aussagebedeutung unentdeckt und unwidersprochen bleibt. Aber durch ausgeschlossen gehaltenen Widerspruch des tatsächlichen Ehemann Rainer Hackmann gab AG Mayen den Folgegerichten die Aussagen des unterstellten Ehemannes A.H. als die des Rainer Hackmann vor. Mit der AG Mayen- Unterstellung von Bevollmächtigung gab es den Folgegerichten zudem vor, dass die Aussagen der Eva Hackmann perse nichts wert sind, insbesondere ihre Aussagen zu abgegebenen ‚Richtigstellungen‘. Mit dieser Vielzahl konstruierter nuancierter, detaillierter, diffiziler, wahr und logisch erscheinenden Straftaten täuschten die verantwortlichen Mitarbeiter des AG Mayen in 2007 die Entscheidungsträger der Folgegerichte über die Verfahrensakte vorsätzlich und gaben einen scheinlogischen Erkenntnisweg vor. Dieser blieb bis zum Erhalt der Verfahrensakte Ende Juni 2012 vor Rainer und Eva Hackmann geheim gehalten. Einschub Ende.

Einziger Nutznießer und ganz offenbar Drahtzieher des Bela Vita-Betrugs und nun des AG Mayen-Betrugs war und ist FKH. Nachdem die Entscheidungsträger des Zivilprozessgerichts des AG Osnabrück auf den Verfahrensaktenbetrug des AG Mayen hereingefallen waren und kein Zivilprozess stattfand, beantragte FKH ab März 2008 per Haftbefehl Vollstreckung des Titels Meyer an Hackmann. Auch diesmal übernahmen die Richter des Vollstreckungsgerichts des RiAG Osnabrück Struck und das RiLG Osnabrück Hune unterAusschaltung des Gehirns widerspruchslos dem vom AG Mayen vorgegebenen Erkenntnisweg (=Verfahrensaktenbetrug), als diese Vollstreckung per Haftbefehl anordneten/bestätigten und mehrfach von Gerichtsvollziehern versucht wurde. FKH wusste zu den Zeitpunkten März 2008 und April 2010, dass E. und R.Hackmann den vorgenannten Verfahrensaktenbetrug nicht aufgedeckt hatten und die Entscheidungen der AG/LG Os nicht entkräften konnten.

Eva Hackmann stellte Strafantrag gegen AG Mayen wegen Beweismittelvernichtung und wegen Zuweisung des Titels Meyer auf Hackmann: Der Strafantrag erfolgte in Unkenntnis der Verfahrensakte. ST Koblenz Harnischmacher und GST Koblenz Regner, Leiter Kruse sowie Justizministerium Pandel (22.06.2012) bestätigten/würdigten nach jeweiliger Überprüfung der Verfahrensakte des AG Mayen diese als Wahrheits-Beweis für die Richtigkeit der Entscheidungen des AG Mayen.

In Kenntnis dieser zugesandten Verfahrensakte Anfang Juli wies ich die Verfahrensaktenfälschungen des AG Mayen nach und das die vorgenannten Bestätiger/Würdiger Falschbeurkundungen im Amt begingen, als diese die Fälschungen nach Überprüfung zum Wahrheitsbeweis erklärten.

-Erklärungen von Ehemann Rainer Hackmann, dass er die beiden fehlzugestellten Bescheide irrtümlich annahm und durch Fehl-Annahme nicht seine Frau Eva Hackmann als die adressierte Schuldnerin feststellte. -Erklärung des als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann vom 22.07.2012 belegt, dass er nicht das Formular ‚ undatierter Widerspruch zum Mahnbescheid seinem Schreiben beilegte. Auch, dass in diesem Schreiben kein Zusammenhang zu Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid Meyer besteht, Eva Hackmann betreffend. Die von A.H. vom AG Mayen geforderte und nicht erhaltene Bevollmächtigung zur Benutzung der in 20.10.2007 unterstellten Anlage Widerspruch als Einspruch ist weiterer Betrug, da, Nicht-Erhalt als unklarer Einspruch gewertet wurde. Als Nicht-Ehemann war A.H. nicht autorisiert, namens des tatsächlichen Ehemannes R.H. respektive seiner Nicht-Ehefrau eine Äußerung abzugeben, wie AG Mayen unterstellt. -Nochmalige Erklärung von Eva und Rainer Hackmann, dass Eva Hackmann nach fehlzugestellten Bescheiden beide zusammen mit Richtigstellungen an das AG Mayen zurücksandte und der Erklärung, dass AG Mayen Goergen, deren Erhalt bestätigte. Die Richtigstellung zum Mahnbescheid erhielt auch das Formular Widerspruch.

U.a. Justizministerium Ministerialrat Pandel meinte mich auf irrige Vorstellungen hinweisen und mir erklären zu müssen, wie ein Mahnverfahren funktioniert. Vor allem, dass nicht überprüft wird, ob dem Antragsteller FKH der auf Meyer lautende Anspruch zusteht. Das ist dem örtlich zuständigen Gericht nach Widerspruch vorbehalten. Die genannten staatlichen Strafrechtsjuristen der ST/GST Koblenz und des Justizministeriums wissen, dass es um die Vollstreckung an der mir unbekannte Person Meyer überhaupt nicht ging. Es ging in meinem (EvaHackmann) Strafantrag einzig um konstruierte, diffizile, vor mir geheim gehaltene Beweismittelvernichtung und Verfahrensaktentäuschungen/-betrügereien, mit denen AG Mayen während des Mahnverfahrens dem als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann die Bearbeitung von Widerspruch und Einspruch übertrug und damit diesem die Bestätigung seiner Frau Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer unterstellte. Diese staatlichen Strafrechtsjuristen stellen sich blöd und decken damit den AG Mayen- Betrug. Klarstellung und Nachhilfe für diese staatlichen Strafrechtsjuristen/-blödis: die örtliche Gerichte wissen, dass durch diese gezielte AG Mayen Zuweisungs-/Bestätigungstrickserei /=verspäteter Widerspruch, unklarer Einspruch) die von ihnen gemeinte Überprüfung durch die örtlich zuständigen Gerichte ausgeschlossen ist. Diesen Betrug und die Konsequenz dieses Betruges hätte jeder Kriminologie belegende Erstsemester-Jura-Student erkannt und hätte auch von den genannten Volljuristen (=kriminelle Vollblödis) erkannt werden können und müssen. Nach Überprüfung der Verfahrensakte erkannten sämtliche genannte Volljuristen — nichts –, ‚würdigten‘ damit den mehr als offenkundigen Betrug des AG Mayen als wahr, deckten diesen und schrieben Eva Hackmann als Kriminelle/Schuldnerin fest. Wenn manche Leser die ulkige Auffassung haben, staatsanwaltliche Ermittlung habe etwas mit Wahrheitsfindung zu tun, der irrt.

Indem diese staatlichen Strafrechtsjuristen des rheinland-pfälzischen Justizministeriums nichts erkannten, deckten diese nicht nur die verantwortlichen Straftäter des AG Mayen, sondern insbesondere den eigentlichen Verursacher, Drahtzieher und Nutznießer FKH. So wie die ST Osnabrück und die ST Frankenthal keine Ermittlungen bei den strafangezeigten ursächlich Verantwortlichen von Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita vornahmen, eines Vertragsbetrugs auf Meyer, dessen Forderungen aus diesem Vertrag durch Verfahrensaktenfälschung/-betrug AG Mayen Eva Hackmann unterstellte, so garantierten die staatlichen Strafrechtsjuristen durch vorgegebene nicht vorzunehmende Überprüfung den Ausschluss der Feststellung des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela und gaben diesen Betrug als wahr vor, insbesondere transferierten diese staatlichen Volljuristen Verbrecher nach § 12 StGB die falsche Zuweisung des Vertragsbetrugs Meyer als wahr auf Hackmann. Insbesondere in der weiteren Folge die auf AG Mayen-Verfahrensakten-/Vollstreckungsprotokollfälschung beruhenden gerichtlichen Folge(fehl-)entscheidungen. Damit scheinlegitimierten diese staatlichen Strafrechtsjuristen betrugsbasierte Vollstreckungen (Plural) an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann und schließen, zuletzt nach Pandel 22.06.2012, die Aufdeckung des Ursprungsbetrugs Meyer/Bela Vita ausdrücklich aus: es werden bezogen auf die Mahngerichtsentscheidung keine zurückliegenden Vorgänge (=Feststellung der ursächlich Verantwortlichen von Bela Vita;=Klärung des Zuweisungsbetrugs Meyer=Hackmann) überprüft. Nutznießer: FKH.

Zunächst angenommene Klägeanträge (Feststellung der Verantwortlichen von Bela Vita und des Vertrages Meyer/BelaVita und, für den Fall der Existenz des Vertrages Meyer, durch Unterschriftenvergleich die Feststellung, dass Meyer ungleich Hackmann ist und damit die AG Mayen-Zuweisung Meyer=Eva Hackmann Betrug) funktionierte RiAG Frankenthal Ecker nach ganz offenbarer Infiltration/Insinuierung 28.04.2011um, indem er meine Klageanträge ablehnte und durch 28.04.2011 von ihm vorgegebene Feststellungsgründe ersetzte. Diese sind die AG Mayen-(Betrugs-)Entscheidungen und eine hierauf beruhende LG OS-(Fehl-)Entscheidung. RiAG Frankenthal Ecker ignorierte zudem durch Nicht-Bescheidung meines §149 ZPO-Antrags auf staatsanwaltliche Feststellung der Verantwortlichen von Bela Vita, des ursprünglichen Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita Bela, etc. vor der Hauptverhandlung, dass dieses Ermittlungsergebnis zum Gegenstand der Feststellungsklage wird. Ganz im Sinn der staatsministeriellen Strafrechtsjuristen Rheinland Pfalz u.a. Pandel 22.06.2012 und natürlich – für wen wohl – den Nutznießer auch dieses Betrugs FKH.

  1. Diese Ausführungen entsprechen inhaltlich dem 05.12.2012-Nachtrag zum Strafantrag vom 28.11.2012 an die Staatsanwaltschaft XXXXXXXXX.

Ich beziehe mich auf meinen Strafantrag vom 28.11.2012. Ergänzend zeige ich an, dass ich die von Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Röhl/Snakker zitierte bundesweit geltende ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ von diesen nach siebter Anmahnung, und von ST Frankenthal sowie vom Justizministerium Rheinland Pfalz nach vierter Anmahnung diese Abschrift nicht erhalten habe. GST Snakker 05.12.2012 nach achter Anmahnung telefonisch: ‚…die werden Sie nicht bekommen, Sie haben zu glauben, dass es diese gibt….‘ Rückschluss: Es gibt diese ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ nicht, wie vorliegende Nachfrageergebnisse andereer Staatsanwaltschaften belegen. Mit geänderter Zuständigkeit begründete ST Osnabrück in 2011 die Beendigung des gegen die Verantwortlichen von Bela Vita eingeleiteten Ermittlungsverfahren: -ohne das die Namen der Verantwortlichen von Bela Vita ermittelt wurden, -ohne das der Verantwortliche ermittelt wurde, der den Vertrag mit Meyer abschloss -ohne dass die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer und -ohne das damit der Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer/Bela Vita festgestellt wurde. -ohne dass, bei existentem Vertrag Meyer, durch Unterschriftenvergleich Meyer gleich Eva Hackmann gutachterlich festgestellt worden wäre.

Zweck dieser mir Lüge begründeten nicht fortgesetzter Ermittlung war, innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist von Betrug die staatsanwaltliche Ermittlung der nachgewiesenen Straftaten und Feststellung der verantworlichen Straftäter durch die ST Osnabrück auszuschließen.

Mit dieser Änderungs-Begründung führt seit 18.08.2011 die ST Frankenthal die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita fort. Die ST Frankenthal nahm bis zum Ablauf der Verjährungsfrist keine Ermittlungen auf.

Auf der Grundlage von Verfahrensaktenfälschung und Vollstreckungsprotokollfälschung wies Mahngericht AG Mayen (Fälschungsnachweis siehe mein Schreiben vom 04.12.2012) die Schuldnerin Meyer des Vertrages Meyer/Bela Vita der Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zu und eindrucksmanipulierte mit diesen Fälschungen die Folgegerichte, die Vollstreckungen per Haftbefehl an Eva Hackmann veranlassten, die mit polizeilicher Gewalt (=Einbruch, Handschellenfesselung, Ausraubung im eigenen Haus) an Eva und Rainer Hackmann bereits durchgeführt wurden. Realisierte und angekündigte weitere Vollstreckungen erfolgten auf der Grundlage eines nicht existenten Vertrages Hackmann, den AG Mayen durch Aktenfälschungen Eva Hackmann zuwies.

Auf der Grundlage der nicht nachgewiesen und somit nicht existenten ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ nahm die Staatsanwaltschaft Frankenthal die Ermittlungen an sich. So wie die ST Frankenthal in den zurückliegenden mehr als 25 Jahren keine Straftaten der Firma FKH feststellte, so garantierte auch in diesem Fall diese ST Frankenthal Verdunkelung/Verschleppung dieser Straftaten der Verantwortlichen von Bela Vita und der Verantwortlichen des AG Mayen. Und garantierte damit auch im 26-ten Jahr dem Nutzer des Bela Vita-Betrugs, der Firma FKH, den Nutzen des Bela Vita und AG Mayen-Betrugs. Auf der Grundlage des vom Vollstreckungsgericht AG Osnabrück als wahr übernommenen AG Mayen-Betrugs, unter gleichzeitiger Nicht-Berücksichtigung der angezeigten Straftaten, erfolgte die Vollstreckung an Unschuldiger. Durch ausgeschlossene Ermittlungen im Verjährungszeitraum hält ST Frankenthal zudem nach Ablauf der Verjährung die verantwortlichen Straftäter Bela Vita, AG Mayen und den Nutznießer des Betrugs FKH straffrei. Ich beantrage, dass wegen des erheblichen Verdachts fortgesetzter Verdunkelung/Verschleppung durch die ST Frankenthal die ST Bochum mit Datum 28.11.2012 die Ermittlungen gegen die verantwortlichen Straftäter von Bela Vita, AG Mayen und FKH sofort an sich zieht und durchführt.

Der bis heute staatsanwaltlich vorsätzlich unaufgeklärt gehaltene ursprüngliche Meyer/Bela Vita-Vertragsbetrug, den AG Mayen durch Personenumdeutungsbetrug Eva Hackmann zuwies, ist zurückzuführen auf den Betrugs-Nutzer FKH. Hierauf beruhen in der Folge gerichtliche Entscheidungen des AG Speyer und des AG Frankenthal. FKH brachte durch seine Teilnahme hieran weitere Kosten zur Vollstreckung, die wegen ausgeschlossener Klärung des Ursprungsbetrugs nichtig sind, von der ST Osnabrück OST’in Krüger zu Recht erklärt wurden.

 

Überfallen und ausgeraubt. Unbescholtener Studienrat und seine Frau wie Schwerverbrecher/Straftäter misshandelt.

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2012-07-16 – 13:25:38

Ist diese an die Vollstreckungshanseln gerichtete Aussage zutreffend:

… denn sie wissen nicht, was sie tun.

 

hierzu ein Hinweis zu einer Sendung in Sachen Polizeigewalt in der BRD.
http://robertkoop.wordpress.com/2014/12/17/polizei-gewalt-und-videos/
Was öffentlich passiert, gibt’s auch in geschlossenen Räumen.

Siehe Nachtrag vom 19.07.2012 am Ende dieses blog.

Nachstehende Ausführungen sind Anlage des Strafantrags von Eva Hackmann und Rainer Hackmann gegen Richter Ecker AG Frankenthal, Richter Struck AG Osnabrück, OGV Egbers AG Osnabrück und die fünf Vollstreckungsgehilfen (GV-Anwärterin Frau Gering, POK Placke, Oevermann, Wischmeyer |Polizei Bohmte|, Gering|Polizei Bad Essen|).

Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen, dass der Beantragung eines Mahnbescheids auf den Namen Meyer durch FKH ein Vertrags-/Urkundenbetrug der Firma Bela Vita zugrunde liegt, den AG Mayen vorsätzlich auf Eva Hackmann fingierte/fälschte.
Es existiert kein Vertrag Meyer/Bela Vita, der Eva Hackmann zuzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal erklärte sich für nicht zuständig, die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelte ab 2008 gegen die strafangezeigte Firma Bela Vita nicht. Auch nicht das Zivilgericht AG Osnabrück, da AG Mayen durch Beweismittelvernichtung, Verfahrensaktenfälschung/-manipulation und Datumsmanipulation von Akten (Ergebnis: verspäteter Widerspruch, unklarer Einspruch)diesem Zivilgericht Unwahrheit zur Benutzung als wahr vorgab und damit die Aufnahme/Möglichkeit von Sachverhaltsklärung zur Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrags Meyer mit Rücknahme der Schuldnerzuweisung auf Hackmann im zivilgerichtlichen Streitverfahren ausschloss. Zudem veranlasste Vollstreckungsgericht AG Osnabrück Richter Struck nicht die Vorlage des Vertrages Meyer/Bela Vita, sondern unterstellte diesen als existent und von Hackmann auf Meyer fingiert/gefälscht.

Daraufhin stellte ich u.a. einen Antrag auf Feststellung der Existenz des Vertrages Meyer durch Überprüfung der Firma Bela Vita. Das AG Frankenthal nahm zunächst die Anträge und die gestellte Feststellungsklage zur Feststellung der Existenz/Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita an. Zwei Wochen vor der Verhandlung kündigte das Gericht Richter Ecker den Ausschluss der Verhandlung über diesen entscheidenden Feststellungsantrag an. Um ein Fehlurteil auszuschließen, beantragte ich daher fristgerecht vor der Verhandlung nach § 149 ZPO die Aussetzung der Verhandlung bis zum Vorliegen des Osnabrücker staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses der nochmals wegen Vertrags-/Urkundenbetrug strafangezeigten Firma Bela Vita zur (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer.
Die Berücksichtigung des staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses schloss Richter Ecker aus, weshalb ich nicht zur Verhandlung ging. Ohne Nennung des zuvor gerichtlich abgelehnten Haupt-Feststellungsantrags, ohne Nennung des gestellten § 149 ZPO -Antrags und ohne Nennung der Ablehnungsgründe in beiden Versäumnisurteilen, suggerierte AG Frankenthal, als habe ich keinen §149-Antrag gestellt. Es ergingen zwei rechtswidrige Versäumnisurteile des AG Frankenthal durch Richter Ecker. Rechtswidrig deshalb, da ohne vorherige staatsanwaltliche Ermittlung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer und ohne Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer. AG Frankenthal Richter Ecker schein-bestätigte/unterstellte durch seine Suggestion diesen tatsächlich nicht existenten Vertrag Meyer als existent und damit, wie bereits AG Mayen in 2007 bis 10.05.2012 (G St Regner) geheim gehalten unterstellte, Eva Hackmann als die Schuldnerin.

Eines Vertrag Meyer, den AG Mayen als existent und durch (bis 10.05.2012 St Regner) geheim gehaltene Verfahrensaktenfälschung/-manipulation von Eva Hackmann sowie Ehemann Rainer Hackmann auf den Namen Meyer als eingestanden unterstellte/zuwies. Diese Unterstellungen implizieren, dass E. Hackmann diesen Vertrag Meyer fingierte/fälschte. Wegen der vom AG Mayen ausgeschlossenen Feststellung/Überprüfung der Straftat Vertrag-/Urkundenbetrug von Bela Vita (beruht auf unterstelltem, tatsächlich nicht existentem, Vertrag Meyer) war keine tatsächliche Schuld abzuleiten. Zurückzuführen auf subtile Psychotrickserei/Unterstellung/Umdeutung wies AG Mayen 2007 Eva Hackmann Schein- Schuld zu.
Die Festschreibung der Schein- Schuld auf E.H. erreichte AG Frankenthal durch vorgehend beschriebene Ablehnung des Feststellungsantrags und als nicht gestellt unterstellten § 149 ZPO-Anträge über beide rechtswidrigen Versäumnisurteile. AG Frankenthal verurteilte auf der Grundlage dieser rechtswidrigen Urteile E.H. zur Kostenerstattung an den Prozessgegner FKH Jentzer. FKH Jentzer ließ diese Kosten, die auf strafangezeigte rechtswidrige/rechtsbeugende Versäumnisurteile beruhen, über Vollstreckungsgericht AG Osnabrück eintreiben.
Auf Antrag des Oberverbrechers nach § 12 StGB Werner Jentzer von der FKH ordnete Richter Struck 01.06.2012 Pfändung an. Und für den Fall nicht realisierbarer Pfändung 23.04.2012 Haftbefehl zur Verbringung in die Justizvollzugsanstalt. Struck ließ diese über seinen Vollstreckungsgehilfen OGV Egbers 13.07.2012 9:30 Uhr mit staatlicher Gewalt (fünf schwer bewaffnete in dicken Lederjacken gekleidete Vollstreckungsbeamte/Verbrechergehilfen) umsetzen. Struck und Egbers hatten über ausführliche mündliche und schriftliche Detailinformationen Kenntnis vom §149-ZPO-Betrugs dieser AG Frankenthal Urteile des Richters Ecker, von dessen Weigerung der Berücksichtigung des Bela Vita -Ermittlungsergebnisses durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück und dadurch bedingte Unmöglichkeit, das das Ermittlungsergebnis in die AG Frankenthal-Urteile einfließt.
Struck und Egbers wussten von dem vor 13.07.12 beim Niedersächsischen Justizministerium gestellten Strafantrag gegen St Voss, Ost.’in Krüger und Ltd. Staatsanwalt Heuer wegen ausgeschlossener Ermittlung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.
Struck und Egbers wussten vor dem 13.07.12, dass die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und das Nieders. Justizministerium, wie auch das rheinland pfälzische Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz die beantrage Anweisung zur Ermittlung gegen Bela Vita nicht vornahmen.
Struck und Egbers hatten Detailkenntnis über den auch im Internet an mehr als 10’000 anderen reingelegten unbescholtenen Bürgern ausgeübten Betrug, der erst unter betrügerischer Mitwirkung/Duldung staatlicher Justiz, genauer: länderübergreifender Ministerien der Justiz und Verbraucherschutz (exemplarisch an Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen), möglich wurde.

Richter Struck erstellte bereits 23.04.2010, in Kenntnis des mehrfachen 2007-Prozessbetrugs des AG Mayen, auf Antrag der FKH Verbrecher nach § 12 Werner Jentzer einen Haftbefehl gegen Eva Hackmann, obwohl der Titel auf Meyer lautet und obwohl Eva Hackmann den auf Meyer fehl zugestellten Mahnbescheid fristgerecht zurücksandte. GV’in Nerger gab den Verhaftungsauftrag zurück, da nachweislich der vollstreckbare Titel nicht auf Eva Hackmann lautet, sondern auf Meyer, und der zugrundegelegte Vertrag Meyer nicht existiert/besteht. Damit war die Vollstreckungskaskade nicht zurückgenommen. FKH erwirkte beim AG Osnabrück Richter Struck 01.06.2012 einen Hausdurchsuchungsbeschluss gegen Eva Hackmann zur Eintreibung Durchsetzung der von FKH Jentzer geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit den Versäumnisurteilen des AG Frankenthal.
Ergebnis:
Am 13.07.2012 erschien der Vollstreckungsgehilfe des Richters Strucks OGV Egbers, der mit fünf Hells Angels ähnlichen staatlichen Vollstreckungsdurchzwingern, sich Zutritt in mein Haus verschaffte, einen vom Richter Struck nicht unterschriebenen Beschluss des AG Osnabrück vorlegte. Er hatte umfangreiche Detailkenntnis über die Unrechtmäßigkeit seines Dienstauftrages, die ich ihm und seinen Gehilfen unter Fesselung am 13.07.12 nochmals mitteilte, aber die Konsorten ignorierten. Die vermeintlichen ‚Garanten für das Durchsetzen von Recht und Ordnung‘, tatsächlich ganz offenkundig gehirn-/verstand-/gewissenlosen Vollstreckungsdurchzwinger von Unrecht, zwangen Eva und Rainer Hackmann in verschiedenen Räumen nach gewaltsamem/schmerzhaftem auf dem Rücken drehen der Arme und einschneidender Handschellen-Fesselung auf dem Rücken, damit Stirn/Gesicht auf den Boden drückend und der Frage ‚wo haben Sie ihre Schusswaffe?‘. Nach Handschellenfesselung Stirn/Gesicht auf den Boden gedrückt, verschafften sich diese Unpersonen gewaltsam Zugang in meine Wohnung.

So begann OGV Egbers ungestört seinen ‚Dienst‘ auszuüben.

So begann bei Eva und Rainer Hackmann das Trauma.

Bis er eine Geldbörse fand, aus der er ca. 300€ entwendete. Um diesen Betrag dem Geschäftsführer der Betrügerfirma FKH Werner Werner Jentzer auszuhändigen. Als von diesem Verbrecher nach § 12 StGB geforderte und vom AG Frankenthal Richter Ecker genehmigte Aufwandentschädigung für dessen Anwesenheit der beiden Ecker-Urteile.
„Sie können sich freuen, dass ich Geld gefunden habe“, sagte der Chef der Vollstreckungsdurchzwinger OGV Egbers. „Wenn ich nichts gefunden hätte, hätte ich Sie (Eva Hackmann) in die Justizvollzugsanstalt abliefern lassen, bis Sie das Geld rausrücken.“ Hierzu hatte er den Haftbefehl vom 23.04.2012, den er nach dem Geldraub entwertete.

Und das auf Grund eines nicht existenten Vertrages Meyer/Bela Vita der Schwindlerfirma Bela Vita.
Genauer:
wegen Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita.
Noch genauer:
nach Strafantrag gegen Bela Vita beantragte ich Nachweis/Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, den Bela Vita, FKH, AG Mayen, AG Frankenthal, AG Osnabrück, LG Osnabrück, ST Osnabrück, ST Frankenthal, G ST Koblenz, G ST Oldenburg, Justizministerium Niedersachen, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der Bürgerbeauftragte von Rheinland Pfalz, die Fraktionsvorsitzenden des Landtages und die Landtagsabgeordneten konsequent verweigerten!!

Eindeutiger kann der Beweis für realisierte länderübergreifende organisierte Kriminalität nicht sein!

Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen im Detail von der Rechtsbeugung/-betrug des Richter Ecker vom AG Frankenthal, worauf sich die 13.07.12-Aktion bezieht. Insbesondere um den komplexen Gesamtbetrug, in den Bela Vita, FKH, AG/LGFrankenthal, AG Mayen, u.a. involviert sind.

Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen, dass:

-nach Fehlzustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid Meyer beide Bescheide, zusammen mit klaren, eindeutigen fristgerecht in 2007 an AG Mayen zurückgesandten Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann, AG Mayen deren Erhalt telefonisch bestätigte.

-unmittelbar danach, nach geheim gehaltener mahngerichtlicher Beweismittelvernichtung in 2007 dieser beiden Bescheide und Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann, aber Nicht-Vernichtung des fristgerecht irrtümlich (als Nicht-Schuldnerin bestand hierzu keine Veranlassung) mit den Richtigstellungen zurückgesandten Widerspruchs zum Mahnbescheid, dieser nicht vernichtet wurde.

-der mit meinen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann fristgerecht zurückgesandte Widerspruch zum Mahnbescheid vom AG Mayen als nach dem 19.10.2007 (Zustellung Vollstreckungsbescheid) mit Schriftsatz 20.10.07 (vom AG Mayen als Anlage diesem Schreiben kommentarlos als beigefügt unterstellt) des ‚Ehemannes Andreas Hackmann‘ als verspätet eingegangen (23.10.2007) deklariert/unterstellt wurde. (=bedeutet Ausschluss des Zivilverfahrens zur Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, = bedeutet Festschreibung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer als existent, =bedeutet Festschreibung Nicht-Schuldnerin Hackmann als Schuldnerin Meyer)
-und vom AG Mayen als unklarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid gewertet wurde, (=bedeutet sofortige Einleitung der Vollstreckungskaskade gegen Eva Hackmann unter Ausschluss der Möglichkeit vorheriger zivilrechtliche Klärung der Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita).
-der unterstellte Ehemann Andreas Hackmann nicht Ehemann ist. Das ist Rainer Hackmann.
-das der Inhalt des 20.10.2007-Schreiben nicht als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid zu werten war, insbesondere nicht bevormundend/entmündigend von einer andern Person, sondern nur als solcher, nach Umdeutung vom AG Mayen vor A.H. geheim gehalten 2007-10.05.2012, unterstellt wurde. Nach Strafantrag gegen AG Mayen generalstaatsanwaltlich von G St Regner 10.05.12 und Leiter G St Kruse 12.06.12 in der Vollstreckungsakte nicht zurückgenommen als wahr bestätig bestätigt. Dieses 20.10.2007-Schreiben enthält keinen Hinweis auf den vom AG Mayen von ‚Ehemann‘ A.H. als Anlage unterstellten ‚kommentarlos beigelegten Widerspruch‘, den AG Mayen als verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid umdeutete und zudem als unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid, mit dem AG Mayen bevormundend/entmündigend unterstellte, dass A.H. ’seine Frau‘ gegenüber dem AG Mayen als Schuldnerin denunzierte.
– die 20.10.2007 als Widerspruch/Einspruch vorgegebenen Inhalte tatsächlich ausschließlich Nachweise des und Warnungen zum Betrug(s) des ursprünglichen Betrügerkonsosrtiums Bela Vita/FKH sind.
-dass A.H. nach 10.05.2012-Kenntnis der G ST-Wertung/Würdigung, tatsächlich wiederholter Unterstellung, diesen ihm unterstellten Widerspruch/Widerspruch kommentarlos seinem 20.10.07 Schreiben beigelegt zu haben, als komplette Sinnverkehrung und kriminellen Umdeutungsbetrug dementierte. Diese bis 10.05.2012 (erstmals von G St Regner 10.05.12 als wahr bestätigte) geheim gehaltene Zuweisung nahm AG Mayen vor, um verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid und unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid unterstellen zu können. Diese bis 10.05.12 geheim gehaltene zielgerichtete AG Mayen- Täuschung bezweckte, zivilgerichtliche Klärung des Bela Vita Vertrags-Betrugs Meyer/Bela Vita auszuschließen und – entscheidend – sofortige Vollstreckung an Eva Hackmann zu garantieren/veranlassen. Geschehen durch Verhaftungsauftrag und Pfändungsbeschlusses an Eva Hackmann.
-das ich ab 2008 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück wiederholt Strafantrag gegen Bela Vita stellte und nach § 149 ZPO Gerichtsentscheide bis zur Klärung der Straftat auszusetzen sind. Bis heute erhielt ich kein Aktenzeichen über aufgenommene Ermittlung.
– ab 2008 die Staatsanwälte dieser Staatsanwaltschaft wiederholt gegen Ermittlungspflicht § 160 StPO, Strafvereitelung im Amt § 258a StGB, Urkundenunterdrückung § 274 StGB,
Verletzung des Diensteides § 38 Beamtenstatusgesetz und damit
Meineid § 154 StGB verstießen. Sowohl gegen Bela Vita als auch gegen AG Mayen, und damit durch vorsätzliche Nicht-Ermittlung die Straftaten von B.V. und AG Mayen deckten.
-dass entgegen § 149 ZPO das beteiligte AG Frankenthal in 2011 mit ‚Kann-Bestimmung‘ die Berücksichtigung des abzuwartenden staatanwaltlichen Ermittlungsergebnisses (Strafanträge waren seit 2008 gestellt) in dem Wissen ausschlossen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück u.a. Voß, Krüger, Leiter Heuer die wiederholt angemahnte Aufnahme von Ermittlungen bei Bela Vita konsequent verweigerten (Ost’n Krüger ??).
-das auch die Justizministerien Niedersachsen und Rheinland Pfalz, in Kenntnis des Verstoßes gegen Ermittlungspflicht und gegen weitere vorgenannte §§, diese duldeten und die Anweisung zur Übertragung der Ermittlung der Straftat von Bela Vita auf eine ermittlungsfähige/-willige niedersächsische Staatsanwaltschaft nicht erteilten. Damit deckten beide Ministerien (offenbar auf Veranlassung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland Pfalz, denn dort befindet sich das Verbrechernest) den Betrug von Bela Vita.
-das ich vor der 13.07.2012-Aktion nochmals Strafantrag/Dienstaufsichtsbeschwerde an das Nieders. Justizministerium gegen vorgenannte Staatsanwälte der Staatsanwälte Osnabrück wegen vorsätzlich ausgeschlossener Ermittlung und Verstoßes gegen v.g. §§ stellte. Ferner beantrage ich beim Nieders. Justizministerium die Weiterleitung meines Strafantrags gegen Bela Vita an ermittlungswillige/-fähige Staatsanwaltschaft. Übrigens: der Leiter der strafangezeigten Staatsanwaltschaft Osnabrück Heuer befindet sich aktuell im Bewerbungsverfahren zum Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Auch diese, der Osnabrücker Staatsanwaltschaft vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Leiter Finger, beanstandete ab 2008 ausgeschlossene Ermittlung nicht und veranlasste in den zurückliegenden Monaten ebenfalls keine Aufnahme von Ermittlungen gegen Bela Vita. AG Osnabrück Richter Struck und OGV Egbers führten in Kenntnis dieser ihnen per Fax zugesandten Schreiben an Nieders. Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Überfall und Ausraubung durch. Beide wussten in Kenntnis dieser Schreiben vom Unrecht ihrer als Recht vorgegebenen realisierten staatlichen Vollstreckung, die tatsächlich unter Zuhilfenahme staatlicher Polizeigewalt im Namen des Volkes und in der Öffentlichkeit vorgenommener Überfall und Ausraubung waren.

Der Strafantrag:

Eva Hackmann
Rainer Hackmann
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx

An Herrn
David McAllister 0511-120 6833 Bad Essen, den 16.07.2012
– persönlich –
Niedersächsische Staatskanzlei

Herr Busemann 0511-120 5170
-persönlich-
Herr Oehlerking
-persönlich-
Nieders. Justizministerium

An die nieders. Fraktionsvorsitzenden mit der Maßgabe der Weiterleitung an die Abgeordneten.
Ferner Kontrolle/Überwachung der Durchführung dieses Strafantrags gegen nachstehende Nieders. Amtspersonen. Zudem Kontrolle/Überwachung der Durchführung der Ermittlungen bei der strafangezeigten Betrügerfirma Bela Vita.
CDU 0511-3036192
SPD 0511-3030 4809
FDP 0511-3030 4863
DIE LINKE 0511-3030 4880
Bündnis 90/Die Grünen 0511-3030 3807
St Frankenthal Az 5513 Js 7355/09 06233-80 360 Strafantrag FKH Werner Jentzer betreffend
PK Bohmte 05471-971 150

Strafantrag zum Vorfall 13.07.2012

Der unbescholtene nieders. Staatsbedienstete Rainer Hackmann und seine Frau Eva Hackmann wurden in der Öffentlichkeit von OGV Egbers und fünf von ihm beauftragter Erfüllungsgehilfen überfallen, ausgeraubt, misshandelt, freiheitsberaubt und traumatisiert. Unter Mitwirkung nachgenannter staatlicher Institutionen und Personen. Wir wenden uns an Sie persönlich als die oberste Dienstaufsicht von Rainer Hackmann mit der Bitte, umgehend die Herausgabe des gestohlenen Betrages und jeweils EUR 5000 Schmerzensgeld zu veranlassen.

Zudem beantragen wir von den Adressaten unter Bezug auf unser Fax-Schreiben an Sie vom 12.07.2012
nochmals die inhaltliche Beantwortung und Veranlassung der Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, und zwar bei der Firma Bela Vita selbst.

Wir beantragen, dass nachstehend gestellter Strafantrag von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, die auch, wie 12.07.12 gefordert, direkt bei der Firma Bela Vita wegen des strafangezeigten Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelt

Ich, Eva Hackmann, stelle nachfolgend zu 1,2,3,4,5,6,7 Strafantrag.
Ich, Rainer Hackmann, stelle nachfolgend zu 5 Strafantrag.

Begründung und Nennung der strafangezeigten Personen:
Wir beziehen uns zudem auf unser unterschriebenes vierseitiges Schreiben, persönlich abgegeben am 16.07.12 im PK Bohmte.
Als Anlage erhalten Sie über Eva und Rainer Hackmann ärztliche Bescheinigungen, die die körperliche Misshandlung vom 13.07.2012 dokumentieren.

1. Richter Ecker. Ausschluss des zunächst angenommenen Antrags auf Feststellung des Vertrags-/Urkundenbetrugs (Vertrag Meyer/Bela Vita) bei der Firma Bela Vita.
Urkundenbetrug des Richter Ecker wegen Nicht-Nennung des § 149 ZPO-Antrags in den zugrundegelegten Urteilen, nicht begründete Ablehnung dieses Antrags, Urteile ohne Berücksichtigung der staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisse bei der Firma Bela Vita zur Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.
Wegen Nicht-Anwendung von §149 ZPO entzog ich AG Frankenthal Richter Ecker vor Urteil das Verfahren und übertrug dieses dem LG Ellwangen AZ 4 O 110/08. Ecker war zum Urteil gegen Eva Hackmann nicht mehr autorisiert. Die dennoch ergangenen Ecker-Urteile sind daher Straftat nach § 132 StGB Amtsanmaßung und damit rechtsunwirksam sowie u.a. Straftat Falschbeurkundung im Amt. Auch in der Folge die Genehmigung des Kostenfestsetzungsantrags durch Ecker, dem der 01.06.2012-Beschluss, 23.04.2012-Haftbefehl und die 13.07.2012-Aktion zugrundeliegen, sind rechtsunwirksam und weitere Straftat u.a. Falschbeurkundung im Amt.
2.Werner Jentzer. In Kenntnis von (1) war das Stellen des FKH- Kostenfestsetzungsantrags von Jentzer beim Richter Ecker vom AG Frankenthal Betrug. Das Stellen der Vollstreckungsanträge der FKH Jentzer beim Richter Struck und OGV Egbers AG Osnabrück waren daher weitere Straftaten.
3. Richter Struck. In Kenntnis von (1,2) sind die Genehmigung der FKH-Vollstreckungsanträge und damit 01.06.2012-Anordnung der gewaltsamen Durchsetzung seines Beschluss, auch per 23.04.2012-Haftbefehl, Straftat, u.a. Missbrauch staatlicher Gewalt im Richteramt, Falschbeurkundung im Amt, des Richters Struck vom AG Osnabrück.
4. OGV Egbers. In Kenntnis von (1,2,3), damit des 01.06.2012-Fehl-Beschlusses des Richters Struck, ist die unter Hinzuziehung von fünf Vollstreckungsbeamten gewaltsam realisierte Umsetzung dieses Beschlusses am 13.07.2012 (Diebstahl) Missbrauch staatlicher Gewalt durch OGV Egbers und damit Straftat. Nach erfolgtem Diebstahl entwertete Egbers den Haftbefehl vom 23.04.2012.
5. Die Namen der V.beamten sind mir noch nicht bekannt, werden nachgereicht. In Kenntnis von (1,2,3,4) missbrauchten die fünf Vollstreckungsbeamten (Namen liegen mir noch nicht vor) staatliche Gewalt und begingen die Straftaten u.a. Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
6. St Voß. Er nahm 15.06.2011 telefonisch den Strafantrag gegen Bela Vita, Belgien, wegen Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer/Bela Vita und Zuweisung dieses Vertrages auf Eva Hackmann an. Er gab jedoch bei dem PK Bohmte keine Ermittlung bei der ursächlich verantwortlichen Firma Bela Vita in Auftrag, sondern eine Befragung der Betrügerfirma FKH. Von Voß nach § 160 StPO vorsätzlich ausgeschlossene Ermittlung des Vertrages Meyer/Bela Vita, wie bereits von Ecker ausgeschlossen, ist die Voraussetzung für Straftat von 3,4,5. Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita durch St Voß hätte die 13.07.2012-Aktion ausgeschlossen
7. Herr Hartloff, rheinland-pfälzischer Minister der Justiz und für Verbraucherschutz
Frau Beate Reich, rheinland-pfälzischen Staatssekretärin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die rheinland-pfälzischen Fraktionsvorsitzenden SPD Hendrik Hering, CDU Frau Klöckner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler und Landtagsabgeordneten des Landtages Rheinland Pfalz
Staatssekretär Oehlerking Niedersächsisches Justizministerium
AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Schmickler
AG Osnabrück Große Extermöring
LG Osnabrück Richter Hune, Fahnemann
AG Frankenthal Ecker, Dirion-Gerdes, Frau Wolf
LG Frankenthal Kiesling,
Staatsanw. Frankenthal Hermann, Liebig
Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner, Kruse, Jung
Staatsanwaltschaft Osnabrück St Voß, Krüger,Heuer
Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Finger

Die strafangezeigten Adressaten zu 1-7 verstießen gegen Internationales Recht ‚Unschuldsvermutung‘, insbesondere Gerichte und Staatsanwaltschaften, denn diese verweigerten Ermittlungen zum Nachweis der unterstellten Schuld von Eva Hackmann. Genauer: diese verweigerten die Aufnahme von Ermittlungen zur Feststellung der (Nicht-)Existenz des ursprünglichen Vertrag-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita, und zwar bei der Firma Bela Vita selbst. Solange wie bei Bela Vita kein Vertrag Meyer ermittelt wird, ist dieser nicht Eva Hackmann zuzuweisen, gilt die Unschuldsvermutung.

Mit Fax-Schreiben 20.06.2012 und 11.07.2012 beantragte ich Amtshilfe zur Ermittlung/Feststellung des Vertrages Meyer/Bela Vita, vorzunehmen bei der Bela Vita selbst. Diese Schreiben gingen auch an AG Frankenthal Richter Ecker/Rechtspflegerin Dirion Gerdes, St Voß, AG Osnabrück Richter Struck und OGV Egbers, die diese vor 13.07.2012-Aktion erhielten. In Kenntnis meines/r Amtshilfeersuchens/-anträge und wiederholt konsequent nicht gewährter Amtshilfe begingen diese vorsätzlich mit 13.07.2012-Aktion verschlimmernd unter Missbrauch staatlicher Polizeigewalt Amtsmissbrauch.
Nachstehende „staatliche Garanten für Recht und Ordnung“, wie u.a. auch Ecker, Struck, Egbers nach Erhalt und in Kenntnis dieser Schreiben, verstießen gegen das Amtshilfegebot, verstießen vorsätzlich gegen Internationales Recht und betrieben in konzertierter Aktion mit den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH vorsätzlich Schädigung/Vernichtung von Eva Hackmann. Der Strafantrag richtet sich daher auch gegen diese Amtspersonen.

Anlage:
-medizinisches Attest Dr. Ricken 16.07.2012 über Eva Hackmann und Rainer Hackmann
-unterschriebenes Strafantragsformular vom 16.07.2012 einschließlich vierseitige Begründung

Eva Hackmann Rainer Hackmann

Nachtrag vom 19.07.2012

Organisierte Kriminalität: von staatlicher Justiz vorgenommene Schuldzuweisung versus Unschuldsvermutung

Eva Hackmann
xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxx

Per Fax 06131-16 4844 an Bad Essen, den 19.07.2012
Ministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Rheinland Pfalz
Minister Hartloff
Staatssekretärin Frau Reich
Ltd. Ministerialrat Helmut Pandel Schreiben vom 22.06.12
Dr. Stepanie Schreiben vom 10.07.2012

Regner, Kruse Fax 0261- 1307 38010

LG Koblenz 140 E 4-32/12 26.06.12 0261-102 1503

Per Fax an sämtliche Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Weiterleitung an sämtlich Landtagsabgeordneten (siehe auch mein Schreiben per Fax vom 20.06.2012) mit der Maßgabe, u.a. die Umsetzung internationalen Rechts zu überwachen und zu garantieren:
SPD Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering 06131-208 4225
CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner 06131-208 4323
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler 06131-208-4108

Per Fax 07961-81257 an
LG Ellwangen unter 4 O 110/08

Weitere nicht offengelegte Empfänger

Betreff:
Ergänzung meines Schreiben vom18.07.2012;
Rücknahme des Verstoßes gegen Internationales Recht Unschuldsvermutung wegen
Schuldfestschreibung Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Hackmann=Meyer.
Gewaltsame Sanktionierung einer Unschuldigen (Strafantrag zum Vorfall 13.07.2012)

Werte Adressaten.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Solange wie keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Bela Vita zur Feststellung/zum Nachweis des Vertrages Meyer durchgeführt werden, ist von Nicht-Existenz des Vertrages Meyer auszugehen.

Für den Fall, dass ein Vertrag Meyer/Bela Vita nachgewiesen werden sollte, ist durch Unterschriftenvergleich der Nachweis zu erbringen, dass diese von Eva Hackmann stammt. Solange wie kein Vertrag Meyer vorliegt und keine Ermittlung aufgenommen und keine gutachterliche Feststellung vorliegt, dass die Unterschrift Meyer der von Eva Hackmann identisch ist, ist nicht davon auszugehen, dass diese von Eva Hackmann fingiert/gefälscht wurde.

Da ich keinen Vertrag Meyer mit Bela Vita abschloss, sind in der Rechtsfolge von AG Mayen Eva Hackmann zugewiesene Schuldzuweisungen ebenso nichtig wie darauf basierende Rechtsfolgen!

Nur hilfsweise sei angeführt, dass die vom AG Mayen fehladressierter Schuldnerin Meyer, umgedeutet als Schuldnerin Eva Hackmann, auf geheim zugewiesene praktizierten Täuschungen/Beweismittelvernichtungen beruht.

Entgegen den Ausführungen von Pandel 22.06.12 sind die von Regner erbrachten Kopien keine Beweise für die Richtigkeit der Verfahrensakten.
Der nicht datierte von E.H. unterschriebene Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer war nicht Anlage eines Schreibens vom 20.10.07 des als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann. Ehemann ist Rainer Hackmann. Dieses Schreiben mit einer Anlage schließt inhaltliche Deutungsmöglichkeit als Widerspruch oder Einspruch aus und hat keinen Bezug zu dem ‚Widerspruch‘, den AG Mayen als weitere Anlage zum 20.10.07-Schreiben und als am 23.10.07 eingegangen unterstellt. AG Mayen unterstellte, bestätigt von G St Reger und G St Kruse, dem vorsätzlich falsch als Ehemann deklarierten A.H., dass er diesen Widerspruch kommentarlos und mit gegenteiliger inhaltlicher Aussage dem Schreiben als weitere Anlage beifügte.
AG Mayen unterstellte damit den Eingang des Widerspruchs durch A.H. als am 23.10.07 eingegangen und somit als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch. Durch diesen Zuweisungs- und Datumsbetrug schloss AG Mayen vorsätzlich die Möglichkeit der zivilrechtlichen Klärung und damit des Bela Vita -Vertrag-/Urkundenbetrugs aus. AG Mayen konstruierte mit beiden Betrügereien den Schein-Beweis von Schuld. Es garantierte, dass der von Meyer vorzunehmende, aber nach Fehladressierung und Fehlannahme von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin irrtümlich unterschriebene, ihr als Schuldnerin unterstellte Widerspruch, zudem als unterstellter Einspruch zum Vollstreckungsbescheid Meyer, entgegen dem Willen von Eva Hackmann vorsätzlich falsch gewertet wurde. Zu dem Zweck, an konstruierter Schuldnerin Eva Hackmann die Vollstreckung vorzunehmen.

Diesen Betrug hielt AG Mayen dadurch vor Eva Hackmann geheim, das es den Eingang beider klaren und eindeutigen fristgerecht eingegangenen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin sowie der wegen Fehlzustellung mit zurückgesandten Mahn- und Vollstreckungsbescheide in 2007 zunächst bestätigt, dann aber ohne Mitteilung an mich danach vernichtete. Der Richtigstellung zum Mahnbescheid war der undatierte Widerspruch beigelegt den ich irrtümlich ausfüllte und mitsandte. Irrtümlich, da ich als Nicht-Schuldnerin nicht autorisiert war, auf den Namen der fehladressierten/-zugestellte Schuldnerin Meyer einen Widerspruch zu unterschreiben. Die ergänzenden Angaben auf dem Formular ‚Widerspruch‘ entsprechen inhaltlich meinen ‚Richtigstellungen‘ als Nicht-Schuldnerin.
Den fristgerecht eingegangenen Widerspruch zum Mahnbescheid unterstellte AG Mayen als kommentarlos dem 20.10.2007-Schreiben des A.H. beigelegte Anlage, eingegangen 23.10.2007, um diesen in Täuschungsabsicht als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch zu werten. Diese Fälschungen werteten G St Regner, G St Kruse und Pandel als wahren Beweis für die Richtigkeit der Verfahrensakte.
Dass Postzustellungsurkunden nach drei Monaten vernichtet werden, bestätigte 08.06.2011JOA Schmitt. Erst mit dem Schreiben vom 10.05.12 des G ST Regner erhielt ich Kenntnis davon, das AG Mayen 2007 meine Richtigstellungen, und damit den Beweis für Fehlzustellung Meyer und Nicht-Schuldnerin, vernichtete. Und den 2007 nicht vernichteten Widerspruch vorsätzlich als konstruierten Schein- Beweis für verspäteten Widerspruch und gleichzeitig als unklaren Einspruch zum Zweck der geheim gehaltenen Schuldner-Zuweisung/Festschreibung Eva Hackmann verwandte. Genauer: AG Mayen ließ diese Schuldner-Zuweisung/Festschreibung vornehmen, indem AG Mayen diese als vom ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ mit Schreiben 20.10.2012 vorgenommen unterstellte.
Das ist in konzertierter Aktion von staatlichen Justiz-Konsorten geheim gehalten begangene und gedeckte Schuldzuweisung, um aus Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann durch Umdeutung die Schuldnerin zu machen. Das ist vor allem von den mit ihrem Spezialgebiet Mahn- und Vollstreckungswesen bestens betrauten Volljuristen zielgerichtet begangener/gedeckter Betrug, mit dem diese – unter weiterer Geheimhaltung – gleichzeitig zivilgerichtliche Aufdeckung des mehrfachen Prozessbetrugs des AG Mayen ausschlossen und Vollstreckungserfolg an Nicht-Schuldnerin E.H. garantierten.

G St Regner 10.05.12 und Leiter G St Kruse 12.06.12 von der G St Koblenz bestätigten diese als ‚Würdigung‘ bezeichneten Verfahrensakteneinträge des AG Mayen als wahr, der tatsächlich gezielt vorgenommener bis 10.05.2012 geheim gehaltener vorsätzlicher Verfahrensaktenbetrug ist. Diesen Betrug deckte/bestätigte Ltd. Ministerialrat Pandel 22.06.12 vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nochmals als wahren Beweis.
Durch diesen Konversionsbetrug konstruierte rheinland-pfälzische Justiz aus einer Unschuldigen eine Verbrecherin!
Hochrangige Vertreter des Rheinland-pfälzischen Justizministeriums (G StRegner 10.05.12, G St Kruse 12.06.12, Ltd. M.rat Pandel 22.06.12) bestätigten mehrfach die in 2007 geheim vorgenommenen Beweismittelfälschungen/Täuschung als wahre Beweis.

Diese 2007-AG Mayen-Täuschungen (=Schein-Beweisen) sind zielgerichtete Eindrucksmanipulationen und die darauf aufbauenden vielfältigen, somit falschen, Folgegerichtsentscheidungen ab Dez. 2007 lancierte Fehlentscheidungen. Bestätigt von diesen hochrangigen Vertretern des Rheinland-pfälzischen Justizministeriums als wahr.

Diese ministeriellen Bestätigungen implizieren und schein-begründen Schuldfestschreibung auf eine Unschuldige und damit deren Verbraucherschädigung/-vernichtung.
Mit ministeriell nicht akzeptierter Dementierung von Schuldfestschreibung dieser bis 10.05.2012 geheim gehaltenen und nach investigativer Recherche nachgewiesenen Täuschungen staatlicher rheinland-pfälzischer Justiz verstießen diese ministeriellen Volljuristen vorsätzlich gegen BRD-Recht übergeordnetes Internationales Recht. Es gilt jeder bis zum Nachweis von Schuld als unschuldig. Folge-Gerichtsentscheidungen, die auf geheim gehaltenen Täuschungen beruhen, die dem Betroffenen Unschuldigen Schuld zuwiesen, bestätigten und festschrieben, sind daher nach dem Internationalen Recht Unschuldsvermutung nichtig.
Bestätigende ministerielle Schuldfestschreibung an unschuldige Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als vermeintliche Schuldnerin Meyer sind daher nach Internationalem Recht nichtig. Und wären erst dann rechtens, wenn meine nach 10.05.12 erfolgten sämtlichen Dementierungen (=von mir nachgewiesenen Täuschungen) ministeriell als unwahr nachgewiesen wurden. Das ist bis heute nicht geschehen.

Ebenso bis heute nicht geschehen ist die wiederholt beantragte Ermittlung/Feststellung des ursprünglichen Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Bita bei der Firma Bela Vita selbst. Diese Feststellung schlossen rheinland-pfälzisches respektive zuständiges niedersächsisches Justizministerium trotz wiederholt gestellten Anträgen durch Nicht-Anweisung gezielt aus.

Die ministeriellen Konsortialpartner Minister Hartloff und seine Staatssekretärin Frau Reich vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Justiz sowie Staatssekretär Oehlerking vom Justizministerium Niedersachsen verstießen in konzertierter Aktion durch konsequente Nicht-Ermittlung (Rheinland Pfalz: AG Mayen-Täuschungen;; Niedersachsen: Vertrags-Urkundenbetrug von Bela Vita) mehrfach/vielfältig gegen das Internationale Recht Unschuldsvermutung.
Diese Justizministerien schlossen die Anwendung übergeordneten Internationalen Rechts aus. Diese betrieben auf geheim gehaltener Straf-/Schuldzuweisung (AG Mayen-Täuschungen) und Straf-/Schuldzuweisung (Vertrags-Urkundenbetrug von Bela Vita) vorsätzlich den Ausschluss der Ermittlung/Feststellung dieser vielfältigen Verstöße gegen Internationales Recht und damit Feststellung der Unschuld von Eva Hackmann.
Staatliche Justiz praktizierte und pseudo-legitimierte/legalisierte Umdeutung von unbeteiligter/unschuldiger Nicht-Schulderin in vertragsfälschende und zu sanktionierende Straftäterin/Schuldnerin, wie 13.07.2012 mit staatlicher Polizeigewalt geschehen.

Die Analyse der Gesamtheit der Entscheidungen staatlicher Justiz erlaubt einzig den Rückschluss auf Zusammenarbeit staatlicher Justiz mit bandenmäßig organisierten Kriminellen/Betrügern.
Anders ist nicht das 25-jährige Betrugsjubiläum FKH Werner Jentzer in 2011 zu erklären.

Das Schreiben 26.06.2012 der Präsidentin des LG Koblenz ist daher eine Farce. Die Namens Goergen/Wilden begangenen AG Mayen-Täuschungen erfolgten in Kenntnis/Zustimmung und somit in unmittelbarer Verantwortung des Herrn Schmickler. Angezeigte Straftat/Dienstaufsichtsbeschwerde richten sich daher auch gegen Schmickler und sind nicht an diesen zur Klärung abzugeben.

Erfolgt bis 28.07.2012 keine begründeter Nachweis der Schuld von Eva Hackmann gilt für sie nach Internationalem Recht ihre Unschuld.
Sie haben den Nachweis von Schuld zu erbringen. Dieser Beweis/Nachweis hat nicht hinreichend, sondern eineindeutig zu sein.

Mit freundlichem Gruß

Eva Hackmann

 

Länderübergreifende kriminelle mafiöse staatliche Justiz. Generalstaatsanwaltlich als wahr bestätigte(s) Lügenkonstrukt/Schuldzuweisung/Verurteilung versus Unschuldsvermutung.

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de  2012-06-11 – 06:41:24

Mut ist Verbrechen zu beweisen, die angeblich nicht geschehen sind.
Montessori

Zum besseren Verständnis dieses blogs ist Kenntnis der folgenden blog-Beiträge hilfreich:
‚In konzertierter Aktion….‘ Teile 1,2,3

Nachstehende Ausführungen gingen an:

AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Schmickler 07-5869841-0-7 Fax 02651-403 100
AG Osnabrück Richter Struck , Extermöring 42 C 392/07(2) Fax 0541-315 6304
LG Osnabrück Richter Hune, Fahnemann 1 T 731/10 Fax 0541-315 6117
AG Frankenthal Ecker, Dirion-Gerdes, Frau Wolf 3b C 45/11 Fax 06233-80 398
LG Frankenthal Kiesling, 1 T 119/11 Fax 06233-80 231
Staatsanw. Frankenthal Hermann, Liebig u.a. 5513 Js 22530/10 u.a. Fax 06233-80362
Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher2080 Js 60430/11 Fax 0261-1307 38510
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Leiter Erich Jung, 4 Zs 263/12 Fax 0261-1307 38010
Stellvertretender Leiter Harald Kruse, St Regner
Rheinland-pfälzisches Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Schreiben vom 29.05.12 u.a. Staatssekretärin Frau Beate Reich, Minister Herr Hartloff Fax 06131-16 4887
Staatsanw. Osnabrück Voß, Krüger, Heuer NZS 1100 Js 52037/10 u.a. Fax 0541-315 6800
Generalstaatsanwaltschaft Osnabrück G St Finger Fax 0441-2204466
Niedersächisches Justizministerium Staatssekretär Oehlerking Fax 0511-120 5170
Landtag Rheinland Pfalz, weiterleiten an alle Abgeordneten:
SPD Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering Fax 02661-91 99 35
CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner Fax 06131-208 4323
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler Fax 06131-208-4139
LG Ellwangen Az. 4 O 110/08 Fax 07961-81257
Staatlicher Vollstrecker OGV Egbers DR II-0256/12 AG Osnabrück Fax 0541-315 6304
über Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Weitere nicht offengelegte Adressaten

Das Mahngericht AG Mayen in Person des Rechtspflegers Goergen beging, nach unüberprüfter Übernahme der Vorgabe der belgischen Briefkastenfirma Bela Vita und der Betrügerfirma FKH Werner Jentzer, mehrfachen Prozessbetrug und nahm damit meine rechtskräftige ‚Verurteilung‘ als Schuldnerin vor.
Gleichzeitig betrieb Goergen ab 2007 durch geheim zugewiesene Kausalattributionen die Psychiatrisierung und Kriminalisierung von Eva und Rainer Hackmann. Die staatliche Justiz der Länder Niedersachsen und Rheinland Pfalz sowie die Landtagsabgeordneten verweigerten die wiederholt beantragte Anweisung zur Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen, nachdem zuvor wiederholt die rheinland-pfälzische Staatsanwaltschaft Frankenthal und die niedersächsische Staatsanwaltschaft Osnabrück seit 2008 konsequent staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug (Eva Hackmann zugewiesener Vertrag Meyer/Bela Vita) ausschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner bestätigte mit weiteren Unterstellungen und als Überprüfung vorgegebener, tatsächlich Nicht-Überprüfung/Nicht-Ermittlung, den mehrfachen Prozessbetrug des AG Mayen sowie die von AG Mayen vorgenomme Psychiatrisierung und Kriminalisierung von Eva und Rainer Hackmann als wahr.

Dieses Schreiben ist Bestandteil des Verfahrens Az. 4 O 110/08 beim LG Ellwangen

Nähere Ausführungen.
An die Adressaten.
Das AG Osnabrück teilte 22.05.2012 mit, dass die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner in Mai 2012 die Prozessakte angeforderte und erhielt. Aber nicht Frau OSt’in Harnischmacher von der Staatsanwaltschaft Koblenz. Ihre in 2080 Js 60430/11 24.10.2011 vorgegebene ‚umfassende Prüfung‘ fand ohne Kenntnis der beim AG Osnabrück befindlichen Prozessakte tatsächlich nicht statt. G St Regner in 4 Zs 263/12 bestätigte nach vorgegebener ‚umfassender Prüfung‘, auch der Harnischmacher-Prüfung/Ermittlung, die 10.05.2012 zitierten und bis zu diesem Zeitpunkt vor E.+R.H. geheim gehaltenen Aussagen des AG Mayen wiederholt als nicht strafbar und als ‚ wahr‘. Entgegen der 10.05.12-Regner-Bestätigung als wahr bestätigte das Prozessgericht AG Osnabrück mit 22.05.2012-Schreiben erstmals genannten und von Regner zitierten Aussagen, dass diese unwahr sind und somit vom AG OS und von Folgegerichten LG Osnabrück, AG und LG Frankenthal sowie den Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück fälschlicherweise als wahr verwandt wurden. Das/die gegen mich gerichtete bis 22.05.12 geheim gehaltene Lügenkonstrukt/Schuldunterstellung des AG Mayen Rechtspfleger Goergen erklärten/bestätigten somit die Koblenzer Staatsanwaltschaft ohne Akteneinsicht und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in Kenntnis der Akten nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich unüberprüft übernommener Festschreibung/Bestätigung, für wahr.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner teilte nach Durchsicht der vom AG Osnabrück erhaltenen Verfahrensakte 42 C 392/07 10.05.2012 mit, dass AG Mayen Goergen zwei Schreiben meines Ehemannes Rainer Hackmann vom 20.10.2007 nebst Anlagen und 01.11.2007 nebst Anlagen, die tatsächlich nicht von Rainer Hackmann stammen und nicht von ihm unterschrieben sind, als dessen Einspruch/Widerspruch namens seiner Ehefrau Rainer Hackmann würdige. Das ist bewusst vorgenommene Straftat des Regner.
Statt ‚Würdigung‘ beging das AG Mayen Goergen ab 2007 tatsächlich Falschbeurkundungen im Amt §§ 271, 348 StGB. Mit diesen Falschbeurkundungen im Mahngerichtsurteil täuschte AG Mayen Goergen das Prozessgericht AG Osnabrück vorsätzlich. In Kenntnis des richtigen Namens Rainer Hackmann und dessen Unterschrift beging Goergen in 2007 – geheim gehalten – vorsätzlich gegenüber Folgegerichten vorgenommener Personenidentitätsbetrug und R.H. unterstellte Unterschriftenfälschung, in dem Goergen einen anderen Namen und eine andere Unterschrift als den/die von Rainer Hackmann ausgab. In gleicher Weise, wie Goergen in 2007 – geheim gehalten – Eva Hackmann unterstellte, als E.H. einen Vertrag Meyer/Bela Vita auf Meyer gefälscht/fingiert zu haben. Diesen von Bela Vita/FKH als existent/wahr unterstellten Vertrag Meyer bestätigte Goergen als wahr, den es tatsächlich nicht gibt.
Eines Vertrages Meyer, der von Meyer oder Hackmann nicht abgeschlossen wurde, der nicht existiert, der von Bela Vita/FKH/AG Mayen als von Eva Hackmann als von ihr auf Meyer gefälscht und existent unterstellt wurde, unüberprüft als wahr von Goergen übernommen, dessen Nachweis der (Nicht-)Existenz beide Generalstaatsanwaltschaften und Justizministerien von Niedersachsen und Rheinlandpfalz trotz wiederholt gestellter Anträge nicht anwiesen, damit den Vertrags-/Urkundenbetrug vorsätzlich nicht aufklärten/feststellten, damit die verantwortlichen Verbrecher Bela Vita, FKH Werner Jentzer und AG Mayen Goergen deckten. Damit die Folgegerichte davon ausgehen sollen, das Eva Hackmann auf Meyer einen Vertrag fälschte.
G St Regner bestätigte 10.05.2012 nach ‚Verfahrensaktenüberprüfung‘ die Eva und Rainer Hackmann betreffenden 2007-Goergen-Unterstellungen, tatsächlich handelt es sich nachgewiesenen um mehrfachen Prozessbetrug und Urkundenfälschung, als wahr.
Mit erstmaliger Mitteilung 10.05.2012 !! bestätigte/würdigte Regner mit seinen Aussagen Eva und Rainer Hackmann als die von Goergen bereits in 2007 ‚festgestellten‘ Kriminellen. Tatsächlich ist die Feststellung des Goergen ab 2007 bis 10.05.2012 ausschließlich vor E.+R.H geheim gehaltene Zuweisung/Unterstellung und somit Straftat des Verbrechers nach § 12 StGB Goergen, die dieser trotz Aufforderung bis heute nicht zurücknahm. Mit dieser Bestätigung deckt Verbrecher nach § 12 StGB St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz den kriminellen Straftäter Verbrecher nach § 12 StGB Rechtspfleger Goergen vom AG Mayen und wird selber einer.
Diese Straftaten des Regner und Goergen nannte AG Osnabrück mit Schreiben vom 22.05.2012, von dem Eva und Rainer Hackmann mit diesem Datum 22.05.2012 erstmals Kenntnis erlangten. AG Mayen Goergen täuschte damit in 2007 das Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck, in der Folge das LG Osnabrück Richter Hune und in der weiteren Folge AG und LG Frankenthal sowie Staatsanwaltschaften FR. und Os. vorsätzlich. Täuschungsergebnis ist vom AG Osnabrück realisierte und von Folgegerichten/-staatsanwaltschaften durch Übernahme bestätigte Rechtmäßigkeit der Vollstreckung des auf Meyer lautenden Titel an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann.
St Regner 10.05.2012 erklärte, dass Goergen beide Schreiben als Einspruch/Widerspruch meines Ehemannes R.H. ‚würdigte‘. Damit erklärten beide in vorsätzlicher Täuschungsabsicht die adressierte fiktive Person Meyer zur Ehefrau des R.H.
Mit ‚Würde‘ sprach Regner dem Goergen eine einzigartige Seinsbestimmung im moralischen Sinne und als ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Amtsperson‘ einen herausgehobenen Rang in der Wertehierarchie und damit eine hohe Vorrangstellung zu. Insbesondere sich selber, der als Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Würdigung vornahm.
Mit 10.05.2012-Selbstzuweisung von Würde bestätigte Regner und wies unausgesprochen/indirekt selber, wie Goergen bereits ab 2007, gleichzeitig die gegenteiligen Synonyme von Würde Eva und Rainer Hackmann zu:
unwirklich; zweifelhaft; falsch; unwahr; unecht; unglaubwürdig; minderwertig;
schlecht; durchschnittlich; gewöhnlich; profan; unwürdig.
Mit dieser unausgesprochenen/indirekten Herabwürdigung verstießen damit beide gegen das Diskreditierungs-/Diskriminierungsverbot.
Perverse Perfidie/Anmaßung des Würdigers, genauer: des Verbrechers nach § 12 StGB, G St Regner: in Kenntnis der Goergen-Straftaten kaschierte/umdeutete Regner mit der Goergen zugesprochenen ‚Würde‘ dessen Täuschungen/Straftaten im Amt. Damit deklariert Regner diese wiederum umgedeuteten gegenteiligen Synonyme für wahr.
ST Regner weiß, dass nur die adressierte Schuldnerin Meyer befugt ist einen Einspruch/Widerspruch abzugeben. Aber eine Person Meyer wohnt nicht unter meiner Adresse. Das weiß St Regner. ST Regner weiß, dass R.H. als Unbeteiligter/Nicht-Betroffener zu keiner Zeit befugt war, namens der von Goergen fehladressierter Person Meyer diese als R.H.’s Ehefrau unterstellte Eva Hackmann, einen Einspruch/Widerspruch abzugeben. Regner bestätigte vorsätzlich falsch Meyer=Hackmann und R.H. die Befugnis zu dieser Abgabe. Einzige Ausnahme für zugewiesene Befugnis, sie ist dazu ‚geistig‘ nicht in der Lage, die Regner somit unterstellte. Aber Mahn- und Vollstreckungsbescheid waren von Goergen an Meyer adressiert, sodass Eva Hackmann nicht autorisiert war, namens Meyer einen Einspruch/Widerspruch abzugeben, Rainer Hackmann erst recht nicht.
Tatsächlich unterstellte Goergen 2007, bestätigt von Regner 10.05.2012, diese unter meiner Adresse nicht existente Person Meyer als seine Ehefrau Eva Hackmann. Außerdem unterstellten beide meinem Ehemann Rainer Hackmann ab 2007, dass er Meyer als seine Frau Hackmann identifiziert und für ‚geistig nicht in der Lage‘ attestiert habe, und wiesen ihm bezogen auf diese Unterstellung diese Ausnahme/Befugnis zu. Um Ausnahme/Befugnis unterstellen zu können, unterstellte Regner zunächst die Aussagebedeutung der Inhalte dieser Schreiben (20.10.2007 nebst Anlagen und 01.11.2007 nebst Anlagen) als Einspruch/Widerspruch und bestätigte diese als vom Ehemann Rainer Hackmann erstellt. Regner bestätigte die von Goergen als Würdigung unterstellte Befugnis und damit verbunden die R.H. zugewiesene vorgenommene Bevormundung/Entmündigung seiner Ehefrau E.H., die Regner/Goergen der Person Meyer gleichsetzte/vorgab. Tatsächlich behauptete/umdeutete Goergen 2007-2012 geheim gehalten die Inhalte dieser R.H. zugewiesen Schreiben als Einspruch/Widerspruch, ohne Kenntnis von E.+R.H.. Regner, Goergen und AG Osnabrück Richter Struck hielten bis heute !! diesen weiteren komplexen Goergen-Umdeutungs-/Zuweisungsbetrug, ab 2007 bis 22.05.2012 vor Eva und Rainer Hackmann geheim. Und mit R.H. zugewiesener Befugnis die ihm damit unterstellte Entmündigung seiner Frau E.H. Und damit, gegenüber einem staatlichen Psychiater, von E.+R.H nicht widersprochen akzeptiert.
Mit R.H. ab 2007 unterstellter/zugewiesener – natürlich geheim gehaltener – Befugnis eines vermeintlich vorgenommenen Einspruchs/Widerspruchs unterstellten Goergen/Regner, vor R.+E.H. geheim gehalten, dass Rainer Hackmann in 2007 die Entmündigung (..’geistig‘ nicht in der Lage) seiner Frau Eva Hackmann vornahm, die Goergen ab 2007 als die adressierte Person Meyer unterstellte und die aktuell 10.05.2012 Regner als bestehend bestätigt, und R.H. seine Frau Eva Hackmann ohne E.+R.H.’s Kenntnis als die Schuldnerin Meyer bestätigte.
Die für einen rechtschaffenen Normalbürger nicht vorstellbare Psychotrickserei und perverse Unterstellungs-Perfidie: Gleichzeitig unterstellte Goergen, von Regner bestätigt, dass Ehemann Rainer Hackmann seine vermeintlichen Schreiben 20.10.2007/ 01.11.2007 mit anderem Namen unterschrieb, also seine eigenen Schreiben mit gefälschter Unterschrift versah!! Damit unterstellten diese beiden Verbrecher nach § 12 StGB neben der R.H. zugewiesenen ‚Befugnis (=Entmündigung von E.H.)‘ die von R.H. vermeintlich getroffene, tatsächlich ihm ohne seine Kenntnis zugewiesene, Feststellung, dass seine Frau die Schuldnerin Meyer ist, dass R.H. seine beiden Befugnis/Entmündigung ausdrückenden Schreiben mit anderer Unterschrift versah und damit selber fälschte. Damit ‚würdigten‘ Goergen und Regner R.H. als Unterschriftenfälscher/Straftäter.
Goergen 2007 wies zu, bestätigt von Regner 10.05.2012, durch geheim gehaltene Unterstellung/Zuweisung/Umdeutung, dass die vorgenannten gegenteiligen Synonyme von Würde auch auf Rainer Hackmann zutreffen.
Diese Konstruktion von Entwürdigung/Entmündigung und damit massiver persönlicher/psychischer/psychiatrischer Diskreditierung und Diskriminierung von E.+R.H. durch kriminelle/mafiöse Vertreter rheinland-pfälzischer staatlicher Justiz verfolgte einzig den Zweck der Realisierung des Betrugs, nämlich der Betrügerbande Bela Vita/FKH Werner Jentzer einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Die Erlangung eines FKH-Vermögensvorteils ist/war nur über die mahngerichtliche Zuweisung/Festschreibung, genauer: rechtskräftige Verurteilung durch das AG Mayen Rechtspfleger Goergen, von Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer (Vertrag Meyer/Bela Vita) möglich. Mit vorstehend beschriebener/erfolgter/geheim gehaltener Zuweisung/Festschreibung Meyer=Hackmann in 2007 verpflichteten Goergen/Wilden 06.12. 2007 mit Abgabe der von ihm/beiden gefälschten Verfahrensakte an das Prozessgericht AG Osnabrück, davon auszugehen, dass Rainer Hackmann zweimal einen Einspruch/Widerspruch namens seiner von ihm entmündigten/bevormundeten Frau vornahm und R.H. damit seine Frau Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer diskreditierte/bestätigte.
Und das ab 2007 bis heute, ohne Wissen von Eva und Rainer Hackmann!
Verbrecher nach § 12 StGB Goergen verpflichtete damit AG/LG Osnabrück, die Rainer Hackmann unterstellter, aber von ihm nicht vorgenommene, ‚Befugnis für Abgabe des Einspruchs/Widerspruchs‘ und damit für Entmündigung von Eva Hackmann zu übernehmen. Damit Eva Hackmann als von R.H. festgestellte Schuldnerin Meyer zu übernehmen und die Vollstreckung an E.H. in Auftrag zu geben.
Goergen unterstellte im Vollstreckungsprotokoll – darin durch Nicht-Erwähnung geheim gehalten – einen vermeintlich von Eva Hackmann abgegebenen Einspruch/Widerspruch als Schuldnerin Meyer, der auf einem Formular dokumentiert ist. Dieses von Goergen ab 2007 vorenthaltene, erstmals von G St Regner 10.05.12 genannte, Formular erhielt ich 22.05.12 vom AG OS. Aber erst, nachdem ich AG OS Richter Struck das 10.05.12-Schreiben des G St Regner vorlegte. Nach bereits zuvor 10.04.und14.04.12 beantragter Abschrift des Formulars händigte mir Richter Struck dieses nicht aus und hielt dieses ebenfalls vor mir geheim. Mit diesem erst 22.05.12 erhaltenen Formular begründet Goergen in 2007 im Vollstreckungsprotokoll Einspruch mit ‚unklar‘ und den Widerspruch mit ‚verspätet‘ . Dieses Formular ist an Meyer adressiert, die unter meiner Adresse nicht wohnt und mit E.H. nichts zu tun hat. Die Klarstellung auf diesem Formular von E.H. als Nicht-Schuldnerin ist nach erfolgter unterstellter Bevormundung/Entmündigung nichts wert. Goergen‘ wies R.H. Befugnis zur Abgabe eines Einspruchs/Widerspruchs zu und unterstellte R.H. vorgenommenen Einspruch/Widerspruch und damit Bevormundung/psychiatrische Entmündigung seiner Frau E.H. wegen ‚…’geistig‘ nicht in der Lage…‘. Wobei es zu keiner Zeit um Frau Eva Hackmann ging, sondern um die von Goergen fehladressierte fiktive Person Meyer.
Das ab 2007 bis 22.05.2012 geheim gehaltene perverse perfide psychiatrisch kausalattribuierte Zuweisungskonstrukt ist geistiger Ausfluss des psychisch gestörten hirnkranken kriminellen Straftäters Goergen. !!
Nach St Regner ‚würdigte AG Mayen Goergen‘ die Rainer Hackmann zugewiesenen, aber nicht von Rainer Hackmann stammenden, Schreiben vom 20.10.2007// 01.11.2007 nebst Anlagen. Genauer: Goergen behauptete 2007 einfach die Inhalte als klare/eindeutige Einsprüche/Widersprüche des R.H. Die Inhalte dieser Schreiben lsssen nicht im Entferntesten einen derartigen Rückschluss zu, insbesondere keine ‚Würdigung‘ als Einspruch/Widerspruch. Derartige Umdeutung dieser Inhalte, und dann noch geheim gehaltene Zuweisung auf R.H., ist hochgradiger Nonsens nicht nur des hirnkranken Kriminellen Goergen, sondern insbesondere des hirnkranken Kriminellen St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der nach einwöchigem Studium der Verfahrensakte den geistigen Ausfluss des Goergen als rechtsverbindlich und wahr bestätigte, nein: ‚würdigte‘. Regner bestätigte zudem nach einwöchigem (04.05.-10.05.2012) Studium der Verfahrensakten in seinem Überprüfungsergebnis, dass die nicht von Rainer Hackmann stammenden Unterschriften generalstaatsanwaltlicherseits doch seine sein sollen. Damit ‚würdigte’/ kriminalisierte Regner R.H. als Unterschriftenfälscher. Regner bestätigte ferner in Kenntnis der Inhalte beider nicht von Rainer Hackmann stammenden Schreiben diese als von ihm verfasst. Obwohl diese Inhalte keinen Bezug zu Einspruch/Widerspruch haben, bestätigte/übernahm G St Regner die von Rechtspfleger Goergen ‚gewürdigten‘ Inhalte dennoch als unklaren Einspruch/verspäteter Widerspruch, die beide R.H. als von ihm vorgenommen zuwiesen, die R.H. tatsächlich nicht vornahm.
Jeder des Lesens mächtige Straßenkehrer, wobei ich hiermit die diesen ehrenwerten Beruf ausübende nicht abwerte, hätte keine derartige Fehleinschätzung vorgenommen. Als Unterprimaner stände unter einer derartigen inhaltlichen Fehleinschätzung ein ‚ungenügend‘ mit der Empfehlung, die Schule zu wechseln.
Aber der in einzigartiger Seinsbestimmung Würdigung vornehmende Volljurist Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte/würdigte nach einwöchigem Aktenstudium diese inhaltliche Fehleinschätzung des Goergen, damit dessen einzigartige Seinsbestimmung, als wahr. Und verpflichtete, nun nach generalstaatsanwaltlicher Bestätigung dieser ‚Goergen-Wahrheit‘, tatsächlich als wahr bestätigtes Goergen-Lügenkonstrukt, die Folgerichte zur Aufrechterhaltung/Nicht-Zurückname ihrer Entscheidungen, die auf der benutzten ‚Wahrheit‘ beruhen.
Wobei ‚Fehleinschätzung‘ nicht richtig ist.
Vorstehende Ausführungen des Regner dokumentieren generalstaatsanwaltlich konstruierte, per psychosozialer Dreckschleuder vorgenommene bewusste Verschmutzung von E.+R.H., genauer: die generalstaatsanwaltliche Festschreibung der Zuweisung von ‚durch psychische Störung bedingte psychiatrische/kriminelle Verhaltensbesonderheit/-auffälligkeit‘. Nach DSM-IV Kriterienkatalog vom staatlichen Psychiater als psychiatrische Krankheit zu werten, wenn diese Verschmutzung nicht beseitigt wird.
Dieses ganz offenbar dem Regner antrainierte kriminelle, mafiöse Zuweisungs-/Unterstellungsverhalten weist, insbesondere als Bestätiger gleichen Verhaltens des Goergen, beider Verhalten nach als unwirklich; zweifelhaft; falsch; unwahr; unecht; unglaubwürdig; minderwertig; schlecht; durchschnittlich; gewöhnlich; profan; unwürdig.
Das Ergebnis meiner Würdigung des Regner/Goergen-Verhaltens: eklatanter Verstoß von Regner und Goergen gegen die Menschenwürde von Eva und Rainer Hackmann. Insbesondere wegen der geschaffenen Option psychiatrischer Bewertung nach DSM-IV eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte.
Regners Verhalten wird offensichtlich von dessen Koblenzer generalstaatsanwaltlichen Vorgesetzten Jung und Kruse, der Staatssekretärin Frau Reich und Minister Hartloff vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz gutgeheißen und nicht sanktioniert, denn diese veranlassten keine Rücknahme und gingen einer Strafanzeige gegen Regner nicht nach.
Ich weise darauf hin, dass ich in 2007, gemeinsam mit meinem Mann, zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid klare und eindeutige Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin E.H. verfasste und diese zusammen mit den Bescheiden wegen Fehladressierung Meyer in 2007 fristgerecht an AG Mayen Goergen zurücksandte. Deren Eingang bestätigte AG Mayen Goergen telefonisch in 2007, den dieser staatliche Straftäter/Verbrecher nach § 12 StGB Goergen unmittelbar danach gezielt vernichte und deren Erhalt heute leugnete. Genauer: er vernichte die ‚Nicht-Schuldnerin Hackmann‘ ausdrückenden Beweismittel (=Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann wegen Fehlzustellung Meyer zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid) und konstruierte Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer. Im Rahmen dieser Beweismittelvernichtung vernichtete AG Mayen Goergen das von ST Regner 10.05.2012 erstmals genannte und 22.05.2012 vom AG Osnabrück zugesandte ‚Formular‘ gezielt nicht. Denn einzig mit diesem aus dem Gesamtzusammengang beider Richtigstellungen herausgerissenen ‚Formular‘ konstruierte/bezweckte AG Mayen Goergen gegenüber dem Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck die Umdeutung/den Schein-Nachweis von ‚unklarer Einspruch/verspäteter Widerspruch als Schuldnerin Eva Hackmann‘, um damit die fehladressierte Schuldnerin Meyer als Hackmann zu beweisen. Damit verpflichtete Goergen das Prozessgericht AG Osnabrück, von Hackmann als die Schuldnerin Meyer auszugehen.
Nach Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner 10.05.2012 beruht das Zivilverfahren des AG Osnabrück auf vorgenannten, nicht nur diesen, von Regner als wahr bestätigten/gewürdigten Vorgaben/Beweismitteln des AG Mayen Goergen. Die tatsächlich von Goergen mit hoher krimineller Energie gefälschte und geheim gehaltene Beweismittel. Sowie mehrfachen Prozessbetrug des Rechtspflegers Goergen, den Regner ignorierte. Hierauf beruht die scheinbar ‚rechtskräftige Verurteilung von Eva Hackmann‘ als Schuldnerin durch Mahngericht AG Mayen Rechtspflegers Goergen. Dem Regner mit ‚Würdigung‘ eine einzigartige Seinsbestimmung im moralischen Sinne und als ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Amtsperson‘ einen herausgehobenen Rang in der Wertehierarchie und damit eine hohe Vorrangstellung bescheinigte und damit einen Heiligenschein verpasste. Gleichzeitig bescheinigte Regner unausgesprochen Eva und Rainer Hackmann das Gegenteil, die gegenteiligen Synonyme von Würde, und psychiatrisierte und kriminalisierte beide mit seinen kausalattribuierten 10.05.2012-Aussagen.
Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz deckte nach einwöchigem Verfahrensaktenstudium gezielt den geistigen Ausfluss des geistig nicht mehr zurechnungsfähigen hirnkranken oder kriminellen Verbrechers nach § 12 StGB Goergen, genauer: dessen 2007 geschaffenes Lügenkonstrukt, mit dem er Eva Hackmann u.a. kriminalisierte, psychiatrisierte und einen massiven Vermögensschaden verursachte.
Noch genauer: Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz deckte/legalisierte/legitimierte zielgerichtet den durchgeführten Prozessbetrug im Amt § 263 StGB, ursächlich zurückzuführen auf 07-5869841-0-7 Verfügung (=rechtskräftige mahngerichtliche Verurteilung) des Rechtspflegers Goergen. Den Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner nach vorgegebenen wiederholten umfassenden Prüfungen, zuletzt 10.05.2012, trotz von mir aufgezeigter Eineindeutigkeit des Goergen-Lügenkonstrukts und nach richtiger Deutung der Verfahrensakten hätten erkennen müssen, aber nicht erkennen wollten und selber mit weiteren Falschbeurkundungen das Goergen Lügenkonstrukt stützten/deckten.
Prozessbetrug ist rechtlich das vom AG Mayen Goergen vorsätzliche Vorbringen falscher Beweismittel durch zielgerichtete geheim gehaltene Täuschungshandlung (Umdeutung Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Meyer) durch Rechtspfleger Goergen in einem Gerichtsprozess. Das unmittelbar getäuschte Prozessgericht ist das AG Osnabrück. Getäuscht wurden auch die Folgegerichte LG Osnabrück, AG/LG Frankenthal und die weiteren involvierten Vollstreckungsorgane wie u.a. Ober- und Gerichtsvollzieher und Justizvollzugsanstalt.
Die besonders perverse Täuschungsperfidie:
die Amtspersonen (hoheitliche Aufgaben wahrnehmende richterliche Garanten für Recht und Ordnung) des getäuschten Prozessgerichts AG Osnabrück, der Folgegerichte und der staatlichen Vollstreckungsorgane sind nicht autorisiert, Vorgaben (hier: das Lügenkonstrukt des AG Mayen Geoergen) der einzig hauptverantwortlichen gerichtlichen Amtspersonen Rechtspfleger Goergen als unwahr zur Disposition zu stellen, sondern verpflichtet!, diese als wahr zu verwenden. AG Mayen, genauer: Rechtspfleger Goergen, nutzte seine herausgehobene Vertrauensstellung zur Täuschung der Folgegerichte aus.
Diese Verpflichtung an das Prozessgericht AG Osnabrück zur Übernahme/Benutzung des Goergen-Lügenkonstrukts als ‚rechtskräftige Verurteilung des AG Mayen‘, damit diesem übertragene Verpflichtung zur Umsetzung/Vollstreckung dieser Verurteilung und damit gleichzeitig verbundene u.a. psychiatrische/kriminelle Diskreditierung, Diskriminierung und Vermögensschädigung von Eva und Rainer Hackmann, bestätigten und verstärkten Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST Regner nach wiederholt vorgegebenen, aber tatsächlich wiederholt nicht vorgenommenen, Überprüfungen. Diese bestätigten in der Umkehrung mit Schein-Überprüfungsergebnissen wiederholt den Ausschluss von Täuschung/Prozessbetrug des Goergen, bestätigten dessen Lügenkonstrukt mit vorsätzlich selbst vorgenommener Falschdeutung/Umdeutung (zuletzt 10.05.2012) der Verfahrensakte, als wahr/rechtens, hielten den Verbrecher nach § 12 StGB Goergen und weitere beteiligte kriminelle Straftäter des AG Mayen durch aufgestülpten Heiligenschein sakrosankt. Damit verpflichteten/zwangen/befahlen diese rheinlandpfälzischen Staatsanwaltschaften in Person von Harnischmacher und Regner als ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte, auch über den 10.05.2012 hinaus, zur Benutzung des Goergen-Lügenkonstrukts als wahre ‚rechtskräftige Verurteilung des AG Mayen‘. Damit schufen diese rheinlandpfälzischen Staatsanwaltschaften in Person von Harnischmacher und Regner die Voraussetzung für die zukünftige Fortführung des Bela Vita/FKH (Werner Jentzer)-Betrugs.
Die Zielrichtung von Prozessbetrug ist ein Vermögensschaden für den Prozessgegner Eva Hackmann. Es handelt sich um einen klassischen Dreiecksbetrug nach § 263 StGB, bei dem der getäuschte Spruchkörper (Richter) des AG Osnabrück die Vermögensverfügung zu Lasten von Eva Hackmann durch das AG Mayen-Urteil vornahm und die getäuschten beauftragten staatlichen Vollstreckungsorgane Gerichtsvollzieher mit Hilfe staatlicher Polizeigewalt die Vermögensverschiebung durchzusetzen versuchten. Noch heute besteht der auf Goergen-Verbrechen zurückzuführende Haftbefehl/Verhaftungsauftrag des AG Osnabrück. Dieser impliziert Freiheitsberaubung in einer Justizvollzugsanstalt, gegen Eva Hackmann zum Durchzwingen der Vermögensverfügung.
Es handelt sich um mehrfachen Prozessbetrug, genauer: um zwei aufeinander aufbauende Prozessbetrügereien durch Rechtspfleger Goergen.
1. Rechtspfleger Goergen bestätigte als willfähriger Erfüllungsgehilfe der FKH in Person von Werner Jentzer dessen falsche Angaben im FKH-Mahnantrag als wahr. Genauer: Goergen bestätigte die Existenz eines Vertrages Meyer/Bela Vita als wahr, wovon er wusste, dass dieser tatsächlich nicht existiert. In Kenntnis der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita nahm er den auf Meyer lautenden FKH-Mahnantrag an und versandte an die Adresse von Eva Hackmann auf Meyer lautenden Mahn-/Vollstreckungsbescheid.
2. Rechtspfleger Goergen nahm in der Folge mit vorgenannten und weiteren zielgerichteten gerichtlichen Täuschungen, genauer: in einem vor Eva und Rainer Hackmann geheim gehaltenen Unterstellungs-/Zuweisung-/Umdeutungsprozess sowie durch geheimgehaltene Beweismittelvernichtung, die Konversion von Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Meyer vor. Mit Verfahrensabgabe/ Verfügung 06.12.2007, genauer: mit ‚rechtskräftiger Verurteilung des AG Mayen‘ durch Rechtspfleger Goergen/Wilden, übertrugen diese die Realisierung ihres Betrugs dem AG Osnabrück. Genauer: mit vorgegebener verpflichtender Verwendung deren Täuschungen als wahr verpflichteten Rechtspfleger Goergen/Wilden das Prozessgericht AG Osnabrück mit der Umsetzung/Realisierung deren Betrugs (Folgegerichte sind nicht autorisiert, vorgegebene gerichtliche Entscheidungen des Mahngerichts AG Mayen als unwahr zur Disposition zu stellen). Voraussetzung für die Realisierung des zweiten Prozessbetrugs (Hackmann = Schuldnerin Meyer) ist realisierter erster Prozessbetrug, der von Goergen als existent erklärte, tatsächlich nicht existente, Vertrag Meyer/Bela Vita.
Da die Rechtspfleger Goergen/Wilden in 2007 (siehe Vollstreckungsprotokoll) dem Prozessgericht AG Osnabrück ein auf falsche Aussagen, falsche Zeugnisse, Falschbeurkundungen etc. beruhendes Mahngerichtsurteil als wahr vorgaben, erreichten diese damit zugunsten der Mahnantragsteller/Betrüger-Partei FKH in Person Werner Jentzer (vermarktet die Bela Vita Betrugskontingente) einen bestimmten Ausgang des Verfahrens. Nämlich die Vollstreckung an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Damit ist tateinheitlich auch eine uneidliche Falschaussage § 153 StGB, Verstoß gegen den Amts- bzw. Diensteid, Beweismittelvernichtung im Amt, Falschbeurkundungen im Amt §§ 271, 348 StGB von Goergen und Wilden gegeben.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner deckten mit ’nicht erkennen‘ den zweiten Prozessbetrug, die Straftaten im Amt der Mitarbeiter des AG Mayen u.a. des Goergen/Wilden. Damit den Betrug von Bela Vita/FKH.
Goergen unterstellte/bestätigte mit seinem ersten Prozessbetrug den Vertrag Meyer/Bela Vita als existent. Dieser erste Prozessbetrug war Voraussetzung für die Realisierung des zweiten Prozessbetrugs.
Die Firmen Bela Vita und FKH verweigerten den ständig beantragten Nachweis dieses Vertrages.
Nach wiederholten Strafanzeigen gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug und wiederholt beantragten staatsanwaltlichen Ermittlungen zur Feststellung der (Nicht-)Existenz dieses Vertrages Meyer/Bela Vita schlossen Ermittlungen aus:
-Staatsanwaltschaft Frankenthal (St Frau Dr. Herrmann erklärt diese für nicht zuständig)
-Staatsanwaltschaft Osnabrück (ist zuständig; u.a. St Voß, OSt’in Krüger, Leiter Heuer)
-Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck, Leiter Große-Extermöring
-Justizministerium Niedersachsen Staatssekretär Oehlerking
-Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg G ST Finger durch verweigerte Anweisung der Ermittlung an Staatsanwaltschaft Osnabrück
-Justizministerium Rheinland Pfalz Staatssekretärin Frau Reich, Justizminister Hartloff und die Landtagsabgeordneten dieses Landes durch verweigerte Anweisung der Ermittlung

Durch konsequent ausgeschlossene Ermittlungen schlossen diese die Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer aus, den Goergen über sein Lügenkonstrukt als existent und als von Eva Hackmann gefälscht unterstellte, nach ‚Würdigung‘ als wahr bestätigt von Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner. Die Psychotrickserei krimineller mafiöser staatlicher Justiz: Durch Verweigerung erreichten diese, dass der Bela Vita-Vertrags-/Urkundenbetrug nicht festgestellt wird, um mit nicht festgestelltem Betrug weiterhin indirekt den Vertrag Meyer/Bela Vita als existent zu behaupten und damit das Mahngerichtsurteil gegen Nicht-Schuldnerin EvaHackmann sowie die Urteile der Folgegerichte als wahr.
Vorgenannte staatliche Justiz schloss in konzertierter Aktion ständig und wiederholt beantragte Ermittlungen zum ersten Prozessbetrug (Vertrag Meyer) durch explizite Verweigerung/Nicht-Anweisung der Ermittlung konsequent aus und bestätigte damit indirekt die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Damit sicherte diese staatliche Justiz die Konsistenz der Vertragsfälscher Bela Vita, des Nutzers der Vertragsfälschungen FKH Straftäter Werner Jentzer, der Mitarbeiter des Mahngerichts AG Mayen u.a. Verbrecher nach § 12 StGB Goergen. Damit schrieb diese staatliche Justiz auch die von ihr vorgenommene Psychiatrisierung/Kriminalisierung und persönliche Diskreditierung/Diskriminierung von E.+R.H. fest.
Perfide perverse menschenrechtsverstoßende Trickserei dieser kriminellen mafiösen staatlichen Justiz:
Mit generalstaatsanwaltlich nach ‚Würdigung‘ für wahr bestätigtes Mahngerichtsurteil und ausgeschlossener Anweisung beider Justizministerien zur staatsanwaltlichen Ermittlung zwecks Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita und damit Feststellung der Nichtigkeit des Mahngerichtsurteils verpflichteten beide Justizministerien das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte indirekt zur Annahme des Vertrags Meyer/Bela Vita als existent. Damit verantwortet staatliche Justiz den ersten Prozessbetrug als Wahrheit.
Gleichzeitig verpflichtete/legitimierte/legalisierte diese Justizministerien das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte zur Benutzung des Lügenkonstrukt des AG Mayen Goergen als wahr. Damit verantwortet staatliche Justiz den zweiten Prozessbetrug als Wahrheit.
Mit R.H. von Goergen 2007 zugewiesener und von Regner 10.05.2012 nach ‚Würdigung‘ bestätigter ‚Befugnis‘, psychiatrisch genauer: Entmündigung von E.H., schufen diese gegenüber einem staatlichen Psychiater die Option für psychiatrische Sanktionierung von E.H., die Regner/Goergen als die adressierte Schuldnerin Meyer vorgaben. Zumal sich staatliche Justiz gegenüber dem Psychiater durch selbst verordnete vorsätzliche Nicht-Aufklärung des mehrfachen AG Mayen-Prozessbetrugs sich selbst sakrosankt hielt. Diese staatliche Justiz verpflichtet den staatlichen Psychiater zur Benutzung ihrer konstruierten E.H.-Schuldzuweisungen/Unterstellungen/Umdeutungen als rechtlich wahr und die ständigen Bemühungen von E.+R.H. zur Ermittlung/Zurücknahme der Straftaten im Amt als ‚Hirngespinst’/Ausdruck deren psychiatrischer Krankheit. Diese staatliche Justiz verpflichtet den staatlichen Psychiater, dieses Hirngespinst als psychiatrische Krankheit von E.+R.H. festzustellen.
Meine Schreiben vom 30.05.2012 Frist 02.06.2012 an den rheinland-pfälzischen Minister der Justiz Herr Hartloff, dessen Staatssekretärin Frau Reich, SPD Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering, CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Daniel Köbler, den Generalstaatsanwalt Leiter Erich Jung, St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz blieben unbeantwortet.
Ebenso ein weiteres Schreiben vom 09.06.2012 Frist 16.06.2012, ergänzt durch Strafantrag gegen ST Regner, blieb unbeantwortet.
Landesstaatlicher Justiz-Betrug, ergänzt durch die von Regner 10.05.2012 konstruierte psychiatrische Sanktionsmöglichkeit, wurde durch rheinland-pfälzische Justiz nicht zurückgenommen und als wahr festgeschrieben.
Damit verantwortet und legalisiert für die Zukunft vorgenannte staatliche Justiz Vermögensschädigung, Kriminalisierung, Verhaftungsauftrag, Freiheitsberaubung, optional Psychiatrisierung, etc. von Eva Hackmann.
Letztlich zu dem Zweck der Konsistenzsicherung von Bela Vita/FKH/AG Mayen, der Fortführung/Realisierung des Betrugs und des betrügerischen Vermögenszuwachses der FKH in Person des Werner Jentzer.
Die Betrügerfirma FKH mit Geschäftsführer Werner Jentzer, das die Bela Vita-Vertragskontingente aufkaufte und vermarktete, hatte in 2011 25-jähriges Betrugsjubiläum.
Waren vorstehend adressierte, den Betrug erst möglich machende Vertreter staatlicher Justiz eingeladen? Denn nur Jentzer profitiert von diesem konzertierten Prozessbetrügereien mit Vermögensvorteil.
Dieses von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom Verbrecher nach § 12 StGB St Regner als wahr ‚bestätigte‘ Lügenkonstrukt des Verbrechers nach § 12 StGB Rechtspfleger Georgen vom AG Mayen gilt als rechtskräftige Feststellung staatlicher Justiz für Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer.
Nochmals:
Voraussetzung für rechtskräftige Feststellung Eva Hackmann=Schuldnerin Meyer und damit für rechtskräftige Verurteilung/Vollstreckung ist die Existenz des Vertrages Meyer/ Bela Vita.
Feststellung:
Eva Hackmann schloss keinen Vertrag mit Bela Vita ab.
Es existiert kein auf Meyer unter meiner Adresse lautender Vertrag, wie Goergen/Bela Vita/FKH unterstellten und mir Eva Hackmann zuwiesen.
So sehr sich Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner und Rechtspfleger Goergen bei der Erstellung, Würdigung und Bestätigung des Lügenkonstrukts auch abmühten – ohne Vertrag Meyer/Bela Vita ist diese Zuweisung auf Eva Hackmann ausgeschlossen.
Jeder Adressierte hatte wiederholt die Möglichkeit, den Vertrag Meyer vorzulegen. Damit zur Remonstration/ Zurücknahme ihrer mich betreffenden Fehlentscheidungen.
Da diese meine Schreiben, zuletzt vom 30.05.2012 Frist 02.06.2012 und vom 09.06.2012 Frist 16.06.2012, nicht beantworteten, erklärte und bestätigte sich jeder adressierte Vorgenannte ausdrücklich selber zum Verbrecher nach § 12 StGB und Teil einer mit Betrügern zusammenarbeitenden bandenmäßig organisierten kriminellen mafiösen Verbrecherbande.
Vorgenannte verstießen gegen Internationale Verfahrensrechte der Beschuldigten/Verurteilten Eva Hackmann im Europäischen Raum
Art. 2 Unschuldsvermutung
Beide Koblenzer Staatsanwaltschaften bestätigen meine ‚rechtskräftige mahngerichtliche Verurteilung‘ als wahr, die auf staatsanwaltlich wiederholt vorsätzlich ausgeschlossener Ermittlung des strafangezeigten Vertrags-/Urkundenbetrugs von Bela Vita und, um diesen zu kaschieren, auf mehrfachen Prozessbetrug des Mahngerichts AG Mayen beruht. Die Beweislast für die Schuld liegt bei der Anklagebehörde, dem AG Mayen. Für die Verurteilung des Angeklagten muss das erkennende Mahngericht AG Mayen von der Schuld des Angeklagten so überzeugt sein, das kein vernünftiger Zweifel besteht. Aber das erkennende Mahngericht AG Mayen beging selber nachgewiesenen u.a. mehrfachen Prozessbetrug, mit dem es in Person von Goergen scheinbar ‚bestehende vernünftige Zweifel‘ konstruierte, die beide kriminellen/mafiösen Koblenzer Staatsanwaltschaften mit ihren Ausführungen als tatsächlich ‚bestehende vernünftige Zweifel‘ bestätigen.

Angewiesene Ermittlung ergäbe im Ergebnis die Feststellung des mehrfachen Prozessbetrugs des AG Mayen, damit den Nachweis ‚bestehender begründeter Zweifel‘ und damit verbunden die Feststellung der Nichtigkeit der ‚rechtskräftigen Verurteilung als Schuldnerin Eva Hackmann‘ durch das Mahngerichts AG Mayen.

Es ist von krimineller mafiöser staatliche Justiz, hier des niedersächsischen und rheinland-pfälzischen Justizministeriums, auszugehen, da beide weisungsbefugte Justizministerien bis heute keine staatsanwaltliche Ermittlung bei der ab 2008 wiederholt strafangezeigten belgischen Firma Bela Vita anwiesen, um deren Vertrag-/Urkundenbetrug festzustellen.
Den Antrag auf Anweisung der Ermittlung stellte ich bei beiden Justizministerien, weil die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück ab 2008 wiederholt die Bearbeitung meiner Strafanzeigen gegen Bela Vita ausschloss.
Durch Nicht-Ermittlung und Nicht-Feststellung der (Nicht)-Existenz des Vertrages Meyer unterstellen beide Justizministerien diesen als existent.
Mit Feststellung der (Nicht)-Existenz des Vertrages Meyer wäre das Mahngerichtsurteil des Rechtspflegers Goergen nichtig.

Beide Justizministerien verstießen mit verweigerter Anweisung vorsätzlich gegen Internationales Recht:
-Verfahrensrechte des Beschuldigten im europäischen Raum Art. 2 Unschuldsvermutung
– Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
– Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Feststellung: Die BRD, wie die genannte Bundesländer, ist kein Rechtsstaat.
Folgende Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen.
Dieser Internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006)

 

 

 

In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin – Teil 3 –

 

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de  2012-04-09 – 19:38:23

Beginn Teil 3

7. Feststellungsklage beim AG Frankenthal
Ich richtete eine Feststellungsklage an das AG Frankenthal, weil bezogen auf den Vertrags-/Urkundenbetrug Bela Vita(Belgien) das AG Osnabrück Richter Struck begonnene Ermittlung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer nicht abschloss, die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal bei Bela Vita keine Ermittlungen aufnahmen. Ferner, weil bei Strafanträgen gegen Personen/Gerichte, die in Kenntnis der Nicht-Existenz Existenz des Vertrages Meyer diesen durch zielgerichtete Eindrucksmanipulation/Umdeutung/Unterstellung mir Eva Hackmann zuwiesen und mich damit kriminalisierten, die Staatsanwaltschaften konsequent keine Straftat erkannten.
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Den letzten Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Bela Vita wegen ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug stellte ich 27.11.2011.
Kein Aktenzeichen
erhalten als Nachweis für aufgenommene Ermittlung. AZ und Ermittlung angemahnt 3.4.2012.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelte lediglich bei der FKH. Im Ermittlungsergebnis bestätigte FKH, zu keiner Zeit den Vertrag Bela Vita gehabt zu haben.
Da kein Vertrag Meyer abgeschlossen wurde und aus diesem Grund nicht existiert, gilt die Unschuldsvermutung nach UN-Resolution. Rechtfolgen aus fehlendem Vertrag sind nichtig.
Nichtig sind daher in der Folge:
FKH-Geldforderungen, FKH-Mahnantrag, Mahnbescheid AG Mayen
Betrug zum Mahnbescheid durch AG Mayen:
– Zustellung Mahnbescheid:
Konstruktion Fremdzuweisung/-bestätigung der fiktiven Vertrags-Person Meyer als die reale Person Nicht-Schuldnerin Hackmann durch ausgeschlossene Widerspruchsmöglichkeit zur Unterstellung. Damit wird Rainer Hackmann unterstellt, als bestätige er Meyer=Eva Hackmann.
– Konstruktion von Schuldner-Selbstzuweisung Beweismittelvernichtung
Von zwei Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann wird eine vom AG Mayen umdeutet als Widerspruch (=Schuldnerin Hackmann) und beide vernichtet.
– AG Mayen erstellt vollstreckbaren Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann.

Übernommen und bestätigt vom AG und LG OS: Hirnkranker GV Bodi erklärt M=H; In Kenntnis der Hirnkrankheit übernahm Rechtspflegerin Keller Schuldnerin Meyer=Hackmann; ebenso Richter Struck Verhaftungsauftrag Eva Hackmann; bestätigt von LG Osnabrück Richter Hune; AG Richter Struck begann Ermittlung Vertrag Bela Vita, verweigert die abschließende Klärung.

Mit Feststellungsklage beim AG Frankenthal bezweckte ich u.a.:
Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrags Meyer Bela Vita
Feststellung, dass die Fremdbestätigung von RH auf ihm unterstellter Willenserklärung beruht. Tatsächlich bestätigte er M=H nicht.
Feststellung, dass die Selbstbestätigung von Eva Hackmann auf unterstelltem Widerspruch beruht, mit der ihr AG Mayen Selbstbestätigung als Schuldnerin zuwies
Feststellung der Beweismittelvernichtung Richtigstellung durch AG Mayen
Feststellung des Urkundenbetrugs durch Umdeutung der Urkunden ‚zweite Richtigstellung‘ in unklarer Einspruch/verspäteter Einspruch durch AG Mayen

Richter Ecker kündigte 28.04.2011 im Konjunktiv an: sämtlich Klageanträge werden wegen erreichten Titels Meyer, der auf nicht existentem Vertrag Meyer beruht, nicht thematisiert.
Vom AG Mayen
erwirkter Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann, bleibt als wahr bestehen.
Vom AG Mayen, LG+AG OS ‚festgestellte‘ Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentität M=H bleibt bestehen, obwohl nachweislich auf Betrug beruhend.
Die von Bela Vita vorgenommene Betrugs-Konstruktion des Vertrags/der Schuldnerin Meyer unter der Adresse von E.H. bestätigte Richter Ecker dadurch als wahr, dass er die zunächst angenommenen Klageanträge nach Zahlung von ca. 350€ ablehnte. Richter Ecker weitere unterstellte eines Vertrages Meyer als existent, einen darauf bezogenen Titel Meyer als wahr und nach gerichtlichem Mehrfach-betrug unterstellte M=H.
Dadurch deutete Richter Ecker an, in der Hauptverhandlung meine angestrengte Feststellungsklage umzudeuten. Bestätigt werden sollte ohne irgendeine Feststellung/Klärung der zurückliegende Betrug als wahr.
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Im Rahmen meiner beim AG Frankenthal angestrengten Feststellungsklage nahm Richter Ecker zunächst meine Klageanträge an. Nach Bezahlung der Gerichtsgebühr schloss er mit ’nicht im öffentlichen Interesse liegendem Feststellungsinteresse und wegen der vom LG Osnabrück übernommenen ‚festgestellten Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann‘ die gerichtliche Feststellung sämtlicher beantragten Feststellungen (u.a. des Vertrages Meyer, § 274 STG) kurzfristig am 28.04.2011 zum Hauptverhandlungstermin 30.05.2011 aus. Ganz offenbar unmittelbar nachdem FKH meine Anträge erhalten hatte, nahm diese auf Ecker Einfluss.
Richter Ecker schloss u.a. die Möglichkeit aus, den Bela Vita/FKH – Vertrags-/Urkundenbetrug (=Nicht-Existenz des Vertrages Bela Vita/Meyer) zu ermitteln und die vom AG und LG Os als ‚festgestellt‘ unterstellte Personen- und damit Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann, zurückzuführen u.a. auf Betrug des AG Mayen (Beweismittelvernichtung im Amt) und auf Bela Vita/FKH-Betrug, zu ermitteln/festzustellen.

Damit wies auch Richter Ecker ursächlich mir Schuld zu. Zu dem Zweck, als Opfer die gesamten Folgekosten dieses als rechtens unterstellten, jedoch tatsächlichen Betrugs, zu tragen. Um im Fall der Weigerung nach derartig konstruierter Straftat nach Schuldstrafrecht als Kriminelle mit Freiheitsberaubung sanktioniert zu werden.
Im Klartext: Richter Ecker funktionierte nach 28.04.2011 angekündigter Nicht-Behandlung meiner Klageanträge und gleichzeitigem Verweis auf die vom LG Osnabrück festgestellte Personenidentität Meyer=Hackmann (diese Fehlfeststellung ist zurückzuführen auf Beweismittelvernichtung des AG Mayen) meine angestrengtes Klageverfahren um. Mir durch Umdeutung des FKH-Betrugssachverhalts zugewiesene Schuld sollte durch gerichtliche 28.04.2011- Umdeutung der Klageinhalte, vorgenommen von AG Frankenthal Richter Ecker, endgültig mich als Schuldige/Kriminelle und den Verbrecher nach § 12 StGB FKH, Werner Jentzer, als Saubermann festschreiben. Statt mir vom AG Frankenthal ein angekündigtes auf richterlichen Umdeutungsbetrug basierendes Fehlurteil anzuhören, stellte ich nochmals Strafantrag gegen FKH und beantragte nach § 149 ZPO Aussetzung der Hauptverhandlung bis zur endgültigen Klärung des Vertrages Meyer und der Straftaten des FKH Jentzer. Richter Ecker verstieß gegen §149ZPO und führte dennoch in meiner Abwesenheit und in Anwesenheit des Jentzer zwei Hauptverhandlungen durch. Richter Ecker erließ in der ‚Vollstreckungssache‘ Hackmann % FKH zwei Versäumnisurteile gegen Eva Hackmann. Diese ‚Vollstreckungssache‘ Hackmann ist Hirngespinst des Ecker, da es diese zu keiner Zeit gab! Es gab lediglich eine auf FKH-Betrug (nicht existierender Vertrag Meyer) zurückzuführende ‚Vollstreckungssache Meyer‘, die Richter Ecker durch Umdeutungsbetrug Hackmann zuwies. Selbst die ‚Vollstreckungssache Meyer‘ ist nichtig, da staatsanwaltliche Ermittlung die Nicht-Existenz eines Vertrag Meyer feststellte!

Die perverse Perfidie: Obwohl wegen Verstoßes gegen § 149 ZPO beide Versäumnisurteile nichtig sind, werden die von FKH Jentzer geltend gemachten Kosten nach Kostenfestsetzungsbeschluss AG Frankenthal Rechtspflegerin Dirion-Gerdes
vom Obergerichtsvollzieher Egbers AG OS eingetrieben.
Gegen Jentzer, Ecker, Dirion-Gerdes stellte ich Strafanzeige.
Nach 28.04.2011 erfolgte auf meinen Antrag bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Voß, die Ermittlung zur Existenz des Vertrages Meyer. Das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom Juli 2011, auch der Staatsanwaltschaft und den genannten Gerichten März 2012 !! zugestellt, ergab die Nicht-Existenz des Vertrags Meyer. Damit die Nicht-Existenz des Vertrages einer fiktiven Person Meyer. Damit ist in Ermangelung einer Person Meyer die von Ecker bestätigte und vom AG und LG Osnabrück ‚festgestellte‘ Personenidentität Meyer=Hackmann Nonsens/nichtig.
Damit ist für § 149 ZPO der Beweis für Vertrags-/Urkundenbetrug der FKH erbracht, sind die Versäumnisurteile des Ecker und der Kostenfestsetzungsbeschluss, einzutreiben vom OGV Egbers, nichtig.

Nochmalige Feststellung:
Mit Ablehnung meiner sämtlichen Anträge der Feststellungsklage deckte AG Frankenthal Richter Ecker die Feststellung der Straftaten der FHK und deckte mit diesem und somit weiteren Betrug die Straftaten des AG Mayen (Beweismittelvernichtung). Die Bezug-und Übernahme des Ecker auf die von AG/LG OS ‚festgestellte‘ Personen- und damit Schuldner- und Kriminellenidentität Meyer=Hackmann beruht auf Beschwerdebetrug u.a. des Präsidenten des AG OS in Verbindung mit RA Wehage, wie vorstehend beschrieben, und ist wegen § 274 StGB nichtig. Zum anderen nicht, wegen der ‚gerichtlich als hinreichend sicher‘ vorgegeben, aber tatsächlich wegen AG-Mayen Beweismittelvernichtung nicht herstellbaren, Personenidentität. Die Bezugnahme auf die als wahr vorgegebenen tatsächlich unwahren Feststellungen des AG/LG OS sind ursächlich zurückzuführen auf Feststellungsbetrug des AG Mayen zur Schuldneridentität Meyer=Hackmann. Und die beruht, wie vorstehend beschrieben, auf Beweismittelvernichtung und mittelbare Falschbeurkundung im Amt (Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler) des AG Mayen.

Das ‚Meyer‘ nicht mit Hackmann in irgendeinen Zusammenhang zu bringen ist und lediglich eine von Bela Vita konstruierte fiktive Person ist, die keinen Vertrag mit Bela Vita abschloss, ergaben die im Auftrag des noch jungen (daher noch nicht eindrucksmanipulierten instruierten) Staatsanwalts Voß von der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführte Juli 2011 durchgeführten Ermittlungen des PK Henseler vom PK Bohmte. Danach gestand FKH ein, dass keinen Vertrag Meyer vorliegt und nicht vorlag.

8. Staatsanwaltschaft Frankenthal
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal gab vor, nur zuständig für Ermittlungen gegen FKH in Heuchelheim zu sein (15.04.09; 5313 Js 44927/08). Diese schloss damit Ermittlungen gegen Bela Vita wegen des Vertrages Meyer aus. Aussage Staatsanwältin Frau Dr. Herman: ‚es wurden und werden keine Ermittlungen zur Existenz eines Vertrages gemacht‘. Staatsanwaltschaft Frankenthal ( 5513 Js 22530/10) gab den Wohnort der Geschädigten für staatsanwaltliche Zuständigkeit vor. Nach 27.11.2011-Strafantrag wegen des Vertrags Meyer bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Bela Vita unter Nennung der Adressen PB 141/CJO/05, 3680 Maaseik, Belgien und PB 141/CL4/05, 3680 Maaseik, Belgien, erhielt ich kein Az, es wurde dort bis heute, auch nach Anmahnung nicht, gegen Bela Vita ermittelt.

Lediglich Juli 2011 nahm St Voß, Osnabrück, Ermittlungen wegen des Vertrages Bela Vita auf. Diese schloss Ermittlungen gegen Bela Vita in Belgien aus und reduzierte sich lediglich auf Befragung der FKH, die keine Vertragsunterlagen Meyer Bela Vita hat. Diese Ermittlungen schlossen die Feststellung aus, das FKH in dem Zeitraum der Übernahme der ‚Bela VitaVertragskontingente‘ bis zum eingeleiteten Mahnverfahren gegen Meyer, in dem ich von FKH den Vertrag anforderte, diesen nicht erhielt. Deshalb nicht, weil es zu keiner Zeit einen Vertrag gab.

Hinweis: in Verbindung mit an Bela Vita und FKH stets erfolgten Rücksendung wegen Fehlzustellung der an Meyer adressierten Geldforderungen und Ankündigung des Mahnverfahrens und Hinweis auf forderte ich, Eva Hackmann, den Vertrag Bela Vita/Meyer für den Fall, dass Bela Vita und FKH einen Bezug zu meinem Namen Hackmann herstellten. Diesen Vertrag Meyer erhielt ich nicht.

9. Staatsanwaltschaft Osnabrück
Wiederholt stellte ich vor diesem Datum Juli 2011 ab 2007 bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal gegen Bela Vita/FKH in Persona Jentzer, Wehnert, von Loefen Strafanträge, ohne das u.a. Ermittlungen zur (Nicht-)Existenz eines Vertrags Meyer aufgenommen wurden. Es ist von Verbrecher(Bela Vita/FKH)-abhängigen manipulierten willfähriger staatlicher Exekutive, genauer: von staatlicher Justiz weisungsabhängigen/instruierten Staatsanwaltschaften, auszugehen. Nur so ist zu erklären, warum beide !! Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal ab 2008 (die in Juli 2011 durchgeführten Ermittlungen waren daher auf noch nicht!! instruierten St Voß zurückzuführen) gegen die wegen Vertrags-/Urkundenfälschung strafangezeigten Betrügerfirmen Bela Vita und FKH konsequent Ermittlungen zur (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer und zur (Nicht-)Existenz der fiktiven/unterstellten Person Meyer ausschlossen.
Bezeichnend die schriftliche, ganz offenbar von staatlicher Justiz angewiesene, Mitteilung der Staatsanwältin Frau Dr. Herrmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal hierzu. Zitat: ‚es wurden und werden keine Ermittlungen zur Existenz eines Vertrages Meyer gemacht‘. Hieraus ist abzuleiten die betrügerische Zusammenarbeit von Bela Vita/FKH mit staatlicher Exekutive.

Staatsanwalt Wisser von der Staatsanwaltschaft Frankenthal teilte mit: wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, werden die Vertragsunterlagen weggeschmissen. Jedenfalls bestehen keine Verpflichtung, diesen Vertrag aufzubewahren.
Das ist lediglich Bauernschläue des St Wisser, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Nachhilfe für Wisser: In der Kausalkette kommt erst der Nachweis des Vertrag Meyer und der Nachweis der Existenz der Person Meyer als Voraussetzung für einen Titel Meyer. Da der Vertrag Meyer nicht existent ist, gibt es keinen Titel Meyer.

Diese Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss die Ermittlung darüber aus, dass dieser Titel Meyer zurückzuführen ist auf Beweismittelvernichtung und Urkundenunterdrückung des AG Mayen Goergen/Schmickler.
Diese Staatsanwälte schlossen die Ermittlungen darüber aus, das der Titel Meyer wegen § 274 StGB Straftat wegen Urkundenunterdrückung/-vernichtung nichtig ist.

Der erwirkte vollstreckbare Titel lautet zwar auf Schuldnerin Meyer, ist aber, auf Grund des im Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen dokumentierten unklaren Einspruchs/Widerspruchs von Hackmann an Hackmann zu vollstrecken (Widerspruch kann nur die Schuldnerin einlegen; somit machte AG Mayen aus Hackmann die Schuldnerin Hackmann), tatsächlich handelt es sich um eindeutige von AG Mayen vernichtete Richtigstellungen der Nichtschuldnerin. AG Mayen ist daher ursächlich verantwortlich für seine auf Betrug (=Beweismittelvernichtung) zurückzuführende Feststellung der Schuldneridentität Meyer=Hackmann, die AG Mayen dem Vollstreckungsgericht AG Osnabrück über das Vollstreckungsprotokoll zur verpflichtenden Verwendung als wahr vorgab. Diesen als gerichtlich Wahrheit vorgegebenen, tatsächlich gerichtlich begangenen Betrug (=mittelbare Falschbeurkundung im Amt), verwandten alle nachfolgenden Gerichte als Wahrheit, um damit die an Hackmann vorzunehmende Vollstreckung von den Folgegerichten als wahr bestätigen zu lassen.

Die von der Justiz weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften Osnabrück/Frankenthal haben daher, nach Anweisung durch die Justiz, den Nachweis des Vertrages Meyer für den auf Meyer lautenden Mahnbescheid nicht festzustellen/zu ermitteln. Das ist von der Justiz vorgegebener Betrug! Hieraus ist abzuleiten, dass die Justiz den Betrug der FKH deckz bzw. mit der FKH betrügerisch zusammenarbeitet.

10. Staatsanwaltschaft Koblenz
Die Staatsanwaltschaft Koblenz bearbeitete den Strafantrag gegen AG Mayen Goergen und Leiter Schmickler wegen Beweismittelvernichtung und Falschbeurkundung im Amt. Die von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaft Koblenz hat daher, nach Anweisung durch die Justiz, die Straftaten des AG Mayen Beweismittelvernichtung im Amt (=Vernichtung der Richtigstellungen zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid) und Falschbeurkundung im Amt nicht festzustellen. So geschehen 24.10.2011: Nach Staatsanwältin Harnischmacher Koblenz liegen keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte für Vernichtung von Unterlagen (Beweismittelvernichtung) vor, auch nicht für Umdeutung/Falschbeurkundung.
Diese liegen aber selbstverständlich doch vor – sie will diese, offenbar gemäß Weisung, partout nicht erkennen.
Nach schriftlich mitgeteilter Erkenntnis der Staatsanwältin Harnischmacher Koblenz ist meine als Einwendung umgedeutete Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin) vom AG Mayen als Widerspruch (Schuldnerin) verwendet worden.
Die inhaltlich nicht zitierten gemeinten, gerichtlich entscheidend gegen mich verwandten inhaltlichen Aussagen, sind die Falschbeurkundung im Amt.
Diese vom AG Mayen benutzte, als unklarer Einspruch und verspäteter Widerspruch vorsätzlich falsch umgedeutete (zweite) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid ist nicht mehr vorhanden. Genauer: wurde vom AG Mayen vernichtet, um über die klaren und eindeutigen Inhalte der Richtigstellung deren gerichtliche Falschumdeutung nicht beweisen zu müssen. Das ist der tatsächlich vorhandene ‚Anhaltspunkt für Vernichtung von Unterlagen‘, den Harnischmacher leugnet. Da meine (zweite) Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid Bezug nimmt zur (ersten) Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Mahnbescheid, ist durch Vernichtung der zweiten der Nachweis ausgeschlossen, dass zum Mahnbescheid tatsächlich eine Richtigstellung einging. Das ist vorsätzliche Täuschung des Georgen.
Nochmal: Goergen hat mir telefonisch den Eingang beider Richtigstellungen bestätigt, die unmittelbar danach vernichtet wurden, da im Vollstreckungsprotokoll 2007 deren Eingang nicht dokumentiert ist.

Wohl aber die Umdeutung der Schuldnerin Meyer auf Hackmann
Im Schreiben24.10.2011 gestand Oberstaatsanwältin Harnischmacher den Umdeutungsbetrug des AG Mayen ein:
‚Ihre Einwendungen wurden nicht der von mir gewünschten Bedeutung beigemessen, in dem diese als Widerspruch umgedeutet wurden‘. Mit ihrem harmlos formulierten Eingeständnis kaschiert sie den strafangezeigten Umdeutungsbetrug des AG Mayen und outet sich damit selber zur Straftäterin.
Die von ihr gemeinten ‚meine Einwendungen‘ beziehen sich ausschließlich auf den Vollstreckungsbescheid. Das sind die Richtigstellungen hierzu als Nicht-Schuldnerin Hackmann. Diese wurden von AG Mayen Goergen als verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid der Schuldnerin Hackmann umgedeutet. Damit unterstellte Goergen, dass die von Bela Vita/FKH an die fiktive/nicht existente Person Meyer adressierten Schreiben durch Fehlzustellung zur realen Person Meyer wird, wie auch die im Mahn- und Vollstreckungsbescheid adressierte fiktive/nicht existente Schuldnerin Meyer durch Fehlzustellung zur realen Schuldnerin Meyer wurde ist, die ‚als Meyer‘ die Richtigstellungen abgab. Die von Bela Vita/FKH und AG Mayen adressierte Schuldnerin Meyer konnte zu keiner Zeit mit dem Namen Hackmann (Unterschrift) auf den ‚Richtigstellungen‘ in eine Beziehung gebracht werden. Dennoch hat Goergen nach manueller Bearbeitung im Vollstreckungsprotokoll die ausdrücklich von mir so benannten Richtigstellungen in Betrugsabsicht gegenteilig in Widerspruch der adressierten Person/Schuldnerin Meyer umgedeutet, und gleichzeitig wegen Unterschrift Hackmann die Schuldnerin Meyer in Hackmann umgedeutet. Zweck dieser realisierten Umdeutung meiner Richtigstellungen in Widerspruch war, die Absenderin der Richtigstellungen ( =Hackmann, Nicht-Schuldnerin) als Absenderin des Widerspruchs (=Hackmann, Schuldnerin) festzustellen, die Namens Meyer (Schuldnerin) diesen Widerspruch abgab. Mit diesem Umdeutungs-/Zuweisungsbetrug machte AG Mayen Goergen aus der Nicht-Schuldnerin Hackmann die Schuldnerin Meyer. Damit liegt der Straftatbestand mittelbare Falschbeurkundung im Amt vor. Ich unterstelle nicht, dass Volljuristin Harnischmacher mangels intellektueller Fähigkeiten diesen mehr als offenkundigen Straftatbestand, dokumentiert im mir vorliegenden Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen, nicht erkannt hat. Das hat sie sehr wohl, deckt aber die Straftäter des AG Mayen – offenbar weisungsbedingt.

Im Vollstreckungsprotokoll verwies Goergen auf ‚manuelle Bearbeitung‘ (=manuell realisierter vorsätzlicher Betrug!). ‚Manuelle Bearbeitung‘, obwohl bezogen auf den Mahnbescheid kein abgegebener Widerspruch dokumentiert ist, weist eineindeutig auf manuelle Bearbeitung der Richtigstellung zum Mahnbescheid hin. Und das bedeutet: Goergen hat meine Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin in Händen gehabt! Mit dem Ergebnis: manuelle Vernichtung!
Wenn nun Goergen nach erfolgter manueller Bearbeitung schriftlich mitteilt, dass beide Richtigstellungen nicht mehr vorliegen, so hat er recht, da er beide vernichtete. Und zwar unmittelbar nachdem er mir den Eingang beider Richtigstellungen bestätigte.
Bezogen auf die von Hackmann abgegebene erste Richtigstellung zum Mahnbescheid bezweckte und erreichte er durch Vernichtung diese als nicht abgegeben, dokumentiert im von ihm erstellten Vollstreckungsprotokoll. Damit unterstellte er ausgebliebenen Widerspruch der adressierten Schuldnerin Meyer. In dem Wissen, dass diese von ihm adressierte fiktive Person Meyer nicht unter der Adresse wohnt und gar keinen Widerspruch abgeben konnte, zu entnehmen meinen Inhalten der Richtigstellung zum Mahnbescheid. Perverse Perfidie des AG Mayen Goergen/Schmickler: nicht abgegebener Widerspruch zum Mahnbescheid bedeutet automatisch den auf Meyer zu vollstreckenden Titel! Goergen unterließ in vorsätzlicher Betrugsabsicht die Klärung der Namensverschiedenheit.
Bezogen auf die von Nicht-Schuldnerin Hackmann abgegebene zweite Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid unterstellte er als Ergebnis seiner manueller Bearbeitung diese zwar als abgegeben und existent, jedoch als unklaren Einspruch und verspäteten Widerspruch einer Schuldnerin. Aber welcher Schuldnerin? Genauer: als Ergebnis manueller Bearbeitung setzte er amtlich mit ‚abgegebenen Widerspruch der Schuldnerin‘ die von ihm adressierte fiktive/nicht existente Schuldnerin Meyer als Absenderin der zweiten Richtigstellung Hackmann gleich; und damit machte AG Mayen Goergen aus Hackmann die Schuldnerin, die Namens der adressierten Schuldnerin Meyer den Widerspruch vornahm.

Wenn nach Vollstreckungsprotokoll Rechtspfleger Goergen manuelle Bearbeitung (=manueller Betrug) vornahm, so bedeutet das die Bearbeitung beider Richtigstellungen. Dazu bestätigte er zunächst in 2007 telefonisch den Eingang beider Richtigstellungen, um diese unmittelbar danach im Vollstreckungsprotokoll und damit den Folgegerichten als nicht abgegeben zu dokumentieren. Und 17.05.2011 erklärt Goergen, unter Leugnung des anfänglich bestätigten Eingangs, dass er den Eingang und die Existenz beider Richtigstellungen nicht bestätigen kann (klar, hat er ja vernichtet), obwohl er die eingegangene zweite Richtigstellung als unklaren Einspruch/Widerspruch umgedeutet benutzt hat. Das ist doppelt vorsätzlicher Betrug, da er auch die umgedeutete Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid vernichtete.

Dieser Betrug wäre nachzuweisen über meine Richtigstellungen. Als Ergebnis manueller Bearbeitung leugnete Rechtspfleger Goergen den Eingang der ersten Richtigstellung (Mahnbescheid). Bezogen auf die Inhalte der zweiten Richtigstellung (Vollstreckungsbescheid), die er somit als einzig abgegebene unterstellte, unterstellte er mit ‚unklarer Einspruch‘ inhaltlichen konfusen Blödsinn und mit ‚verspäteter Widerspruch‘ bezogen auf den Mahnbescheid Bedeutungslosigkeit als Widerspruch.

Eine inhaltliche Berücksichtigung (24.10.2011) beider Richtigstellungen kann Harnischmacher, entgegen ihrer Aussage, nicht vorgenommen haben, da diese nach Schreiben des AG Mayen 17.05.2011 nicht vorliegen und sie die Inhalte nicht kennt. Mit unterstellter vorgenommener Berücksichtigung fungierte Harnischmacher als Hellseherin. Mit Berücksichtigung meint sie ausschließlich die von Verbrecher nach § 12 StGB Goergen übernommene Umdeutung meiner Richtigstellungen (als Nicht-Schuldnerin Hackmann) zum Vollstreckungsbescheid, die Goergen im Vollstreckungsprotokoll als unklaren Einspruch/verspäteten Widerspruch (Schuldnerin Hackmann). Dieser Umdeutungsbetrug ist nicht nachzuweisen, da Goergen den von ihm so umgedeuteten Widerspruch vernichtete!
So machte Goergen aus Nicht-Schuldnerin Hackmann die Schuldnerin Hackmann.
Und Harnischmacher vermag nichts zu erkennen.

Harnischmacher unterschlug die Aussagen des Vollstreckungsprotokolls, aus denen die vom AG Mayen vorgenommene Vernichtung von Unterlagen hervorgeht. Die Unterlage zweite Richtigstellung, aus denen AG Mayen ‚unklaren Einspruch/Widerspruch‘ ableitete, ist der Beweis für Beweismittelvernichtung im Amt.

Taktisches Kalkül des Goergen war es, mit derart abwertender Begründung beide Richtigstellungen zu vernichten. Nur durch vom AG Mayen vorgenommene mehrfache Umdeutung meiner Willenserklärungen ins Gegenteil und danach Beweismittelvernichtung war das FKH-Betrugsziel zu erreichen gewesen. Es handelt sich daher um konzertierte Betrugsaktion der Konsortialpartner FKG und AG Mayen.
Damit ist der Straftatbestand § 274 StGB Urkundenunterdrückung erfüllt.

Oberstaatsanwältin Harnischmacher hat diese Straftaten 24.10.2011 (2.Seite, Zeile 4) sehr genau bestätigt: Umdeutung der zweiten Richtigstellung Nicht-Schuldnerin Hackmann als Widerspruch der adressierten fiktiven Person Meyer; durch Umdeutung als unklaren Widerspruch der fiktiven Person Meyer wurde Hackmann als Absender der Richtigstellung fürm die Person Meyer erklärt. Harnischmacher deckt diese Amtsstraftaten durch vorsätzliches nicht erkennen-wollen das strafbare Verhalten des AG Mayen und macht sich damit selber strafbar. Interessant ist auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 15.03.2012 nach nochmaliger Überprüfung durch nochmaliges vorsätzliches nicht erkennen-wollen das strafbare Verhalten des AG Mayen deckt.
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Nachtrag vom 11.04.2012 zu Staatsanwaltschaft Koblenz:
Aussage Staatsanwältin Frau OST’in Harnischmacher Koblenz 14.10.2011
‚Das Amtsgericht Mayen überprüft den Antrag lediglich auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft war‘.
Nach Staatsanwaltschaft Koblenz war die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren durch FKH formell richtig und statthaft. Das Mahngericht AG Mayen hat:
– in Kenntnis nicht existenten Vertrages Meyer….
– in Kenntnis, das eine Person Meyer keinen Vertrag mit Bela Vita abgeschlossen hat (Unterschrift Meyer) ….
– in Kenntnis das die genannte Person Meyer nicht existiert und fiktives Bela Vita-Konstrukt ist ….
– in Kenntnis das die genannte Person Meyer unter der von FKH mitgeteilten und unter der vom AG Mayen adressierten Anschrift nicht wohnt ….
– in Kenntnis das die fiktive Person Meyer keine reale Person Meyer ist ….
….. zu Recht den Mahn- und Vollstreckungsbescheid erlassen.
Damit legalisiert Volljuristin Staatsanwältin Harnischmacher von der St Koblenz sowohl den Betrug des Geschäftsführers von Bela Vita, wie auch den Betrug des Geschäftsführers Werner Jentzer von FKH und dessen rechtsanwaltliche Betrugshelfer RA Wehnert, von Loefen, als auch das diesen Betrug deckende staatliche Justiz Mahngericht AG Mayen in Person von Goergen, Wilden, Schmitt und Schmickler.
Vorstehende Personen nehmen für sich das Rechtsbeugungsprivileg und damit das Privileg in Anspruch, unbescholtene Bürger über Jahre massiv psychisch zu terrorisieren, Betrug zu legalisieren und unter Androhung von Freiheitsberaubung auszuplündern und zu kriminalisieren.

24.10.2011 ST Koblenz: ‚Es liegen keine Anhaltspunkte vor, das Unterlagen aus dem Mahnverfahren vernichtet wurden‘. Lüge: das im Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen genannte Dokument ‚unklarer Einspruch und verspäteter Widerspruch‘ ist, nach schriftlicher Aussage dieses Gerichts, nicht vorhanden, also vernichtet. Richter Struck vom Prozessgericht Osnabrück bestätigte nach Akteneinsicht 10/14.04.2012 die Nicht-Existenz dieses Dokuments.
In Kenntnis dieser richterlich bestätigten Dokumenten-/Beweismittelvernichtung und der Lüge des AG Mayen deckt ST Koblenz diese Lüge und erkennt keine Anhaltspunkte für Aktenvernichtung. Für wie blöd hält mich Frau Harnischmacher?
Mit harmloser Scheinbegründung gesteht ST Koblenz diese Beweismittelvernichtung ein. Diese war entscheidende Voraussetzung für Falschbeurkundung im Amt des AG Mayen. Falschbeurkundung, zurückzuführen auf Umdeutungsbetrug: ‚Vielmehr wurden Ihre Einwendungen lediglich nicht die von Ihnen gewünschten Bedeutung beigemessen, indem sie als Widerspruch umgedeutet wurden.‘
Volljuristin Staatsanwältin Harnischmacher gesteht sogar den Umdeutungsbetrug meiner (zweiten) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid als Widerspruch ein, ohne diesen als Straftat zu werten.
Genauer: Diese von ihr so bezeichneten Einwendungen sind meine Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin. Und diese wurden nach Umdeutung vom AG Mayen vernichtet, um durch die Begriffszuweisung Einspruch/Widerspruch (kann nur der Schuldner einlegen), mir den Status Schuldner zuzuweisen.

Zu Umdeutung und Vernichtung: Die von ST Koblenz so benannten Einwendungen sind ‚klare und eindeutige fristgerecht abgegebene Richtigstellungen‘ bezieht sie ausschließlich auf die (zweite) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid. Diese wurde vom AG Mayen als Widerspruch, aber nicht zum Vollstreckungsbescheid, sondern zum Mahnbescheid, umgedeutet. Tatsächlich wurde aus der von Harnischmacher eingestandener Umdeutung:
– aus ‚Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin Hackmann‘ ‚Widerspruch der Schuldnerin Hackmann‘,
– aus ‚klar und eindeutig formulierter Richtigstellung‘ wurde ‚unklarer Einspruch‘,
– aus ‚fristgerecht abgegeben‘ wurde ‚verspätetet/nicht fristgerecht abgegebener Widerspruch der Schuldnerin
– aus unterstelltem Widerspruch der Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid (tatsächlich klare und eindeutige fristgerecht abgegebene Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin zum V.bescheid) wurde ‚unklarer verspäteter Widerspruch der adressierten Schuldnerin Meyer zum Mahnbescheid‘. Der Widerspruch zum Vollstreckungsbescheid erfolgte ebenfalls fristgerecht.

Nach Vollstreckungsprotokoll unterstellte AG Mayen, die ‚(zweite) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid‘ als ‚verspäteten/unklaren Widerspruch zum Mahnbescheid‘. Harnischmacher unterschlug, genau wie AG Mayen, dass ich zwei Richtigstellungen, eine zum Mahn- und eine zum Vollstreckungsbescheid, jeweils fristgerecht abgab. Mit arglistiger Täuschung durch Unterschlagung der Richtigstellungen zum Mahnbescheid erreichte AG Mayen:
— die fristgerecht abgegebene ‚(zweite) Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Vollstreckungsbescheid‘ als ‚verspäteten/unklaren Widerspruch der Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ zu werten. Verspätet bedeutet, dass die tatsächlich ‚fristgerecht eingegangene klare und eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ als von der adressierten Schuldnerin Meyer nicht erfolgt/abgegeben gewertet/geleugnet, tatsächlich aber vernichtet, wurde, um die fristgerecht eingegangenen (zweiten) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid als verspäteter Widerspruch (der Schuldnerin Hackmann) zum Mahnbescheid umgedeutet zu benutzen. Nicht oder verspätet abgegeben Widerspruch zum Mahnbescheid bedeutet: vollstreckbarer Titel Meyer. Um dieses Ziel zu erreichen, vernichtete AG Mayen die erste Richtigstellung zum Mahnbescheid!
— Eingestandener Eingang von ‚Einwendungen‘, damit meint ST Koblenz Harnischmacher die ‚(zweiten) Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Vollstreckungsbescheid‘, bedeutet, dass diese vorlagen, als Widerspruch der Schuldnerin Hackmann (nur der Schuldner kann Widerspruch einlegen!) zum Mahnbescheid umgedeutet und dann vernichtet wurden. Deshalb vernichtet, um den Umdeutungsbetrug und die Fehlzuordnung der ‚Einwendungen‘ Vollstreckungsbescheid zu Mahnbescheid zu kaschieren, und weil meine klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin u.a.
– auf Nicht-Existenz des Vertrages Meyer hinwiesen
– die klaren und eindeutigen Aussagen der Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Widerspruch als Schuldnerin ausschlossen
-eindeutigen Bezug zum Vollstreckungsbescheid hatten und nicht auf den Mahnbescheid bezogen als Widerspruch einer Schuldnerin anzuwenden war,
-auf Rückgabe wegen Fehlzustellung (Meyer wohnt nicht unter der Adresse) hinwiesen,
– Bezug hatte zur ‚(ersten) Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ hat.

AG Mayen Goergen bestätigte in 2007 telefonisch den fristgerechten Eingang beider! Richtigstellungen. Bestätigter fristgerechter Eingang der ‚(ersten) Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ und umgedeuteter/fälschlicher Bewertung als Widerspruch (Schuldnerin) hätte nicht zum Titel Meyer geführt, sondern zur gerichtlichen Klärung (nicht AG Mayen) meiner Aussagen der Richtigstellungen zu Mahnbescheid. Und das hätte bedeutet, dass bei der geringsten nicht geklärten Unklarheit es keinen Titel auf Meyer oder Hackmann gegeben hätte. Kein Vertrag Meyer, Meyer wohnt nicht unter der Adresse, Zurücknahme der Rainer Hackmann zugewiesenen Personenidentifizierung Meyer=Hackmann (Zustellbetrug AG Mayen) sind keine geringen, sondern erhebliche Unklarheiten. Genauer: Hinweise auf Straftaten, sodass derartige gerichtliche Klärung zur Aufdeckung von Straftaten des AG Mayen (zum Schutz der Betrüger FKH und zur Fortsetzung des FKH-Betrugs) ausgeschlossen werden musste und durch Straftat Beweismittelvernichtung realisiert wurde. Um den Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann, zu erreichen, musste AG Mayen die von der ST Koblenz eingestanden Umdeutung, genauer: den Umdeutungsbetrug, begehen. Die Ergebnisse des Umdeutungsbetrugs sind Falschbeurkundungen im Amt, denn diese Falschbeurkundungen sind Grundlage für Vollstreckung des Titels Meyer an Hackmann.

Mit eingestandener Umdeutung wusste Volljuristin Staatsanwältin Harnischmacher Koblenz von der im Vollstreckungsprotokoll dokumentierten Falschbeurkundungen im Amt und dem aus Falschbeurkundung abzuleitenden ergaunerten Titel Meyer, der an Eva Hackmann zu vollstrecken ist. ST Koblenz wusste, dass mit Beweismittelvernichtung im Amt des im Vollstreckungsprotokoll so protokollierten ‚unklaren Einspruchs und verspäteten Widerspruchs‘, der Nachweis der Existenz meiner ‚beiden klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid‘ vernichtet wurde, damit die Möglichkeit des Aufdeckens des Umdeutungsbetrugs (Beweismittelvernichtung, Falschbeurkundung)).

Mein Schreiben vom 24.03.2012 beantwortete Harnischmacher bis zum Termin 07.04.2012 nicht.
Damit erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz ausdrücklich:
Im Vollstreckungsprotokoll dokumentierte AG Mayen abgegebenen unklaren Einspruch und verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid. Daher muss dieses Dokument existent sein. Eine Abschrift dieses Dokuments forderte ich vom AG Mayen 24.03.2012 Frist 31.03.2012 sowie 03.04.2012 Frist 07.03.2012 an. Ferner beantragte ich, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz ST Harnischmacher eine Abschrift des Dokuments vom AG Mayen anfordert und mir zuschickt. Nach Ablauf der Frist erhielt ich von beiden die beantragte Abschrift nicht. Damit schlossen AG Mayen und ST Harnischmacher vorsätzlich meine Kenntnis über den vom AG Mayen realisierten Betrug aus. Harnischmacher deshalb, um nicht wegen der dann offenkundigen/nachgewiesenen Beweismittelvernichtung und Falschbeurkundung gegen AG Mayen ermitteln zu müssen

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AG Mayen (24.03.2012 Frist 31.03.2012, nochmaliger Frist 07.04.2012) und Staatsanwaltschaft Koblenz (24.03.2012 Frist 07.04.2012) verweigerten trotz Fristsetzung die beantragte/geforderte Nennung des im Vollstreckungsprotokolls dokumentierten ‚unklaren Einspruchs/verspäteten Widerspruchs‘.

11. Unschuldsvermutung
In Anlehnung an die Expertise ‚Ist das bundesdeutsche Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 StPO zulässig?‘ konstruierten staatliche Justiz und Bela Vita/FKH einen an Eva Hackmann zu sanktionierenden Strafrechtstatbestand, der ursächlich zurückzuführen ist auf Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita. Denn diese konstruierte unter meiner Adresse eine fiktive Person Meyer, einen fiktiven nicht existenten Vertrag Meyer und darauf bezogen Geldforderungen Meyer, die über FKH unter entscheidender betrügerischer Mitwirkung des Mahngerichts AG Mayen einen vollstreckbaren Titel Meyer erwirkte. Betrügerisch deshalb, weil auf der Grundlage von Beweismittelvernichtung im Amt und darauf zurückzuführender Falschbeurkundung im Amt, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll, die beteiligten Rechtspfleger Goergen und Wilden mit Leiter Schmickler eine Personen-/Schuldner-/Kriminellenumdeutung Meyer=Hackmann vornahmen und damit durch Umdeutungsbetrug!! den ‚gerichtlich hinreichenden‘ zu sanktionierender Strafrechtstatbestand gegen Hackmann konstruierten.
Nach UN-Resolution gilt die Unschuldsvermutung.
Die gesamte beteiligte staatliche Justiz schloss konsequent die Ermittlung der Existenz des Vertrages Meyer und der Person Meyer aus. Stattdessen vernichtete diese meine beiden Richtigstellungen (zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid) als Nicht-Schuldnerin Hackmann, in denen ich klar und eindeutig u.a. beide Bescheide wegen Fehlzustellung der unter der Adresse zu keiner Zeit wohnenden adressierten Meyer an AG Mayen zurücksandte.
Und zwar innerhalb der Rechtsbehelfsfrist des Mahnbescheids vor!! Erlass des Vollstreckungsbescheids. Unmittelbare Folge der Beweismittelvernichtung im Amt ist Falschbeurkundung im Amt, mit dem die beteiligten Garanten für Recht und Ordnung des AG Mayen (Goergen, Wilden, Leiter Schmickler), tatsächlich Mehrfach-Verbrecher nach § 12 StGB, den an Eva Hackmann zu vollstreckenden/sanktionierende Strafrechtstatbestand den Folgegerichten zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgab.
Die Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelte diese Straftaten ebenso nicht, wie die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal die Ermittlung des Vertrages Meyer und der Person Meyer trotz wiederholt gestellter Strafanträge ausschlossen. Damit deutete die BRD-staatliche Justiz Unschuldsvermutung in Schuldvermutung um und übt das Rechtsbeugungsprivileg aus.

12. AG Osnabrück Obergerichtvollzieher Wolfgang Egbers
Obergerichtvollzieher Wolfgang Egbers kam 03.04-2012, nach FKH-Antrag, zur Vollstreckung.
Über den zurückliegend beschriebenen Sachverhalt, insbesondere den unter ‚Feststellungsklage beim AG Frankenthal‘, setzte ich Egbers zusammen mit meinem Mann 02.04.2012 in Kenntnis und forderten ihn zur Zurückgabe des Vollstreckungsauftrags an den Antragsteller FKH auf. Ich wies ihn darauf hin, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Frankenthal auf nichtigen Versäumnisurteilen des AG Frankenthal beruht, da diese Urteile vor der Hauptverhandlung ergingen und die gestellten Strafanträge noch nicht beschieden wurden. Nichtige Urteile, die weiterhin deshalb nichtig sind, weil diese unter Bezug auf die 28.04.2011 vom AG Frankenthal vorgegebene Umdeutung meiner Klagegegenstände, erfolgten.

13. Weiterer Betrug des AG Frankenthal durch Richter Ecker und Rechtspflegerin Dirion-Gerdes und OGV Egbers mit 4 O 110/08
Diese Vertreter staatlicher Justiz begingen Betrug im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Es bestehen Schadensersatzforderungen gegen diese Amtspersonen wegen Verfahrensbetrug, Amtsmissbrauch und vorsätzlicher Schädigung von Eva Hackmann.
Begründung: Richter Ecker, Rechtspflegerin Dirion-Gerdes und OGV Egbers wussten vor Versäumnisurteil vom 30.05.2011 über mein Schreiben vom 25.05.2011 an AG Frankenthal, dass das Verfahren 3 b C45/11 ein GVG § 71 – Verfahren ist. Ferner wussten sie um Palandt BGB § 839, Model Creifelds 2000, S.332 ff. Sollte also seit Einreichung des Verfahrens 4 O 110/08 irgendein(e)Vorwurf/Beschuldigung/Kostenfestsetzungsbeschluss gegen die EinreicherInnen zustande gekommen sein, ist der Betrug des Richter Ecker, der Rechtspflegerin Dirion-Gerdes, des OGV Egbers und der Beamten, die durch die Einreichung des Verfahrens zu Schadensersatzforderungen/-zahlung herangezogen werden sollten, ursächlich und haftbarkeitsbegründend.
Zweck der OGV’s falschen eidesstattlichen Versicherung ist materielle Schädigung, Schädigung des öffentlichen Rufes, Diskreditierung, Verunglimpfung, Kriminalisierung der vermeintlichen Schuldnerin Eva Hackmann

14. Nachtrag: Verstoß staatlicher Justiz gegen UN-Resolution 217A und gegen die Vorschrift der europäischen Menschenrechtskonvention durch Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Verdunkelung von Straftaten

Ermittlungen, etwa wegen Beweismittelvernichtung im Amt oder Falschbeurkundungen im Amt, gegen ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung‘, insbesondere gegen Richter/Justizmitarbeiter von Mahngerichten, sind für Staatsan¬wälte besonders heikel, genauer: tabu. Denn die Ermittler agieren nicht unabhängig, sondern sind von der Justiz abhängig. So erteilen die Landesjustizminister Staatsanwälten Weisungen, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder keine Straftaten erkannt und somit keine Ermittlungen durchgeführt werden dürfen . „In Nordrhein-Westfalen haben Ministerpräsidenten die WestLB immer wieder – auch abseits der Bankgeschäfte – für ihre Zwecke eingespannt“, sagt Hans-Joachim Selenz, früherer Vorstand der Preussag/Salzgitter AG, an der die WestLB maßgeblich beteiligt war. Es wäre daher naiv zu glauben, dass Staatsanwälte ¬unbelastet gegen die WestLB ermitteln konnten. Selenz kämpft heute als Vorstand des Vereins Cleanstate erbittert gegen Korruption und Filz in Politik und Wirtschaft.
Öffentlich werden politische Weisungen an Staatsanwälte fast nie. Staatsanwälte dürfen darüber keine Auskunft geben. „Am häufigsten und am gefährlichsten sind verdeckte interne Weisungen“, berichtet der ehemalige Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier. Er ermittelte gegen den damaligen CDU-Schatzmeister Leisler-Kiep und den Waffenschieber Schreiber. „Das kann zum Beispiel eine telefonische Bitte des Vorgesetzten sein, etwa die Anregung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“ Der vorgesetzte Oberstaatsanwalt des Maier, der der Bitte seines Generalstaatsanwalts nicht entsprach, kam unmittelbar vor Prozessbeginn bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Da Staatsanwälte bei politisch brisanten Ermittlungen oder Verfahren von öffentlichem Interesse ihre Vorgesetzten, bis hinauf zum Landesjustizminister, oft vorab über geplante Ermittlungsschritte informieren müssen, können diese sich mit ihren Ministerkollegen und Parteifreunden austauschen und jederzeit einschreiten.

Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftsführer von Bela Vita (Name nicht bekannt)/FKH (Werner Jentzer) einen Betrug begingen in dem Wissen, von der Landesjustiz unterstützt und gedeckt zu werden. Wie ganz offenbar in weiteren vielzähligen anders geartete Betrügereien. Wie sonst konnte FKH in 2011 sein 25-jähriges Firmen (genauer: Betrugs)-jubiläum feiern?
Es ist davon auszugehen, dass FKH in Person von Geschäftsführer Werner Jentzer das Mahngericht AG Mayen in Person seiner Leiter, derzeit Schmickler, für seine Betrugszwecke einspannte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt schloss die Justiz der beteiligten Länder Rheinland Pfalz und Niedersachsen ganz offenbar per Weisung an die Staatsanwaltschaften Ermittlung und damit die Möglichkeit des Nachweises aus, dass Leiter und Mitarbeiter des staatlichen Mahngerichts AG Mayen in Kenntnis des Bela Vita/FKH-Mahnbetrugs (es gibt keinen Vertrag Meyer) die Voraussetzung zur Realisierung dieses Betrugs erst schufen/ermöglichten und sich unmittelbar an der Realisierung dieses Betrugs aktiv beteiligten. Und zwar durch mahngerichtlichen Beweismittelvernichtungen im Amt und Falschbeurkundungen im Amt (Vollstreckungsprotokoll), die Staatsanwaltschaft Koblenz Oberstaatsanwältin Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST Regner, da nicht zu leugnen zwar erkannten, aber offensichtlich weisungsbedingt staatsanwaltliche Ermittlung/Ahndung der Mehrfachstraftaten im Amt ausgeschlossen. Mit von der Justiz ganz offensichtlich vorgegebener Erkenntnis ‚es sind keine Straftaten zu erkennen‘ beließen die Staatsanwälte die zielgerichtet konstruierten Betrügereien des AG Mayen gegen Eva Hackmann unaufgeklärt, wodurch diese mahngerichtlichen Betrug umgedeutet als Wahrheit legalisierten, festschrieben/deckten.
Entscheidend: Und damit gleichzeitig von Folgegerichten, nach übernommenem mahngerichtlicher Betrug als Wahrheit, vorgenommene Sanktionierung von Eva Hackmann legitimierten/legalisierten. Das AG Mayen, ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmender Garant für Recht und Ordnung‘, missbrauchte seine herausgehobene Vertrauensstellung, in dem es die Konversion von Bela Vita/FKH-Straftaten und AG Mayen-Amtsstraftaten in Wahrheit vornahm und gerichtlich begangenen Konversionsbetrug den Folgegerichten verpflichtend zur Übernahme als wahr vorgaben. In dem Wissen, dass Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die verursachenden Personen des AG Mayen sakrosankt hält. Nach erfolgter Übernahme des mahngerichtlichen Konversionsbetrugs durch Folgegerichte, genauer: nach deren Eindrucksmanipulation, realisierten diese den Betrug.
Obwohl von gerichtlichen Mitarbeitern des AG Mayen vorgenommene mehrfache Beweismittelvernichtungen im Amt und Falschbeurkundung im Amt als nicht zu leugnen nachgewiesen (Vollstreckungsprotokoll) und von der Oberstaatsanwältin Harnischmacher verharmlosend eingestanden wurden, erkannten Staatsanwaltschaft Koblenz und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz keine Straftaten und hielten die verursachenden gerichtlichen Straftäter des AG Mayen sakrosankt. Damit die Schuldner-/Kriminellenzuweisung Schuldnerin Meyer=Schuldnerin/Kriminelle Hackmann.
Beide Koblenzer Staatsanwaltschaften ließen unberücksichtigt, dass kein Vertrag Meyer existiert. In Kenntnis der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer ist der AG Mayen Vollstreckungsbescheid Meyer Betrug und somit nichtig.

Ermittlungen gegen die strafangezeigten Geschäftsführer der Betrügerfirmen Bela Vita/FKH wegen Vertrags-/Urkundenbetrug schlossen die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück aus.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt ausschließlich gegen FKH und erkannte, ganz offenbart weisungsbedingt, keine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal erklärte, gegen Bela Vita/Belgien keine Ermittlungen aufzunehmen, da nicht zuständig.
Auch die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelte seit 2008 nicht gegen die wiederholt wegen Vertrags-/Urkundenbetrug strafangezeigte Firma Bela Vita/Belgien. Selbst nach zuletzt 04.04.2012 beantragter Aufnahme der Ermittlungen verweigerte Oberstaatsanwältin Krüger von der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück die Ermittlungen. Die daraufhin angeschriebene Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Leiter Generalstaatsanwalt Finger und der Staatssekretär des Niedersächsischen Justizministeriums Oehlerking veranlassten (Frist 28.04.2012) nach/durch Nicht-Beantwortung meines Antrags keine Aufnahme der Ermittlungen gegen die verursachende Betrügerfirma Bela Vita/Belgien wegen Vertrags-/Urkundenbetrug.
Aufgenommene Ermittlung hätte zwangsläufig Bela Vita-Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und die vorgerichtlichen Bela Vita/FKH Geldforderungen als Betrug festgestellt.
Damit die Beantragung des Mahnbescheids Meyer als FKH-Täuschung des AG Mayen und als Betrug.
Damit im Ergebnis die Nichtigkeit des AG Mayen Vollstreckungsbescheids Meyer.
Damit die Nichtigkeit des an Hackmann zu vollstreckenden Titels Meyer.
Damit die Nichtigkeit der gesamten vom AG/LG Osnabrück Richter veranlassten Vollstreckungskaskade incl. Haftbefehl/Freiheitsberaubung in Justizvollzugsanstalt gegen Hackmann.
Damit Zurücknahme des Schufa-Eintrags, etc.

AG Mayen Goergen teilte 05.04.2012 unter Bezug auf seine 17.05.2011-Mitteilung mit, dass der im Vollstreckungsprotokoll so benannte ‚unklare Einspruch/verspätete Widerspruch‘, tatsächlich handelt es sich um meine so umgedeutete zweite Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid, deshalb nicht übermittelt werden konnte, weil die gesamte Verfahrensakte an das Prozessgericht AG Osnabrück übermittelt worden ist. Damit gab er dessen Existenz von Einspruch/Widerspruch‘ vor.
Diese schriftliche 05.04.2012-Aussage des Verbrechers nach § 12 StGB Rechtsspfleger Goergen ist Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB.
Das 10.04.2012 angeschriebene Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck stellte sich 12.04.2012 blöd. Struck tat so, als verstand er nicht, das ich von ihm aus der Akte das Dokument ‚Einspruch/Widerspruch‘ beantragte.
Das daraufhin 14.04.2012 nochmals angeschriebene AG Osnabrück Richter Struck erhielt daraufhin mein Schreiben vom 3.4.12 an und das Antwortschreiben des AG Mayen vom 5.4.12, wodurch ich sein Blödstellen ausschloss.
In dieser Kenntnis erhielt ich von Richter Struck trotz gesetzter Frist 21.04.2012 keine Antwort keine Abschrift. Damit erklärte er indirekt, dass sich der vom AG Mayen als existent vorgegebene so benannte ‚unklare Einspruch/verspätete Widerspruch‘, tatsächlich meine zweite Richtigstellung, nicht in der Verfahrensakte befindet. Da nicht vorhanden, konnte er mir keine Abschrift zusenden.
Mit Nicht-Beantwortung schloss er die Mitteilung an mich über die Nicht-Existenz dieser Akte aus. Richter Struck deckte damit die 05.04.2012-Lüge des AG Mayen, die er durch Nicht-Beantwortung bestätigte, eingestand und nachwies.
Struck weiß, dass die von ihm (AG Osnabrück) eingeleitete Vollstreckungskaskade gegen Hackmann, einschließlich Verhaftungsauftrag, auf dieser AG Mayen-Lüge beruhte, dem vom AG Mayen als existent und wahr unterstelltem ‚unklaren Einspruch/verspäteten Widerspruch‘. Als Folge meiner Schreiben 10+14.04.2012 vorgenommene Durchsicht der Akten wusste Struck, dass diese Dokument nicht existiert.
Zum anderen wusste er über meine Schriftsätze, dass es sich bei dem so benannten Einspruch/Widerspruch tatsächlich um meine klare und eindeutige zweite Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid handelt. Den Eingang dieser zweiten Richtigstellung, wie auch der ersten zum Mahnbescheid, bestätigte das Mahngericht Goergen in 2007 telefonisch, um unmittelbar danach beide zu vernichten und die zweite umgedeutet, als existent behauptet, als ‚unklaren Einspruch/verspäteten Widerspruch‘, als Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB also, im Vollstreckungsprotokoll zu dokumentieren. Im gesamten Vollstreckungszeitraum beließ mich AG Mayen Goergen im Glauben, das das Mahngericht und die Folgegerichte wie Vollstreckungsgericht AG Osnabrück, LG Osnabrück und AG Frankenthal, im gesamten Vollstreckungszeitraum von meinen beiden Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin ausgeht.

In beiden Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin erklärte ich klar und eindeutig, dass die jeweilige Annahme des Bescheides auf Fehlzustellung beruhte und die Rückgabe an den Zusteller/die Zustellfirma nicht möglich war. Mit zweimaliger vor mir geheim gehaltener Beweismittelvernichtung und damit verbundener zweimaliger Falschbeurkundungen garantierte AG Mayen die meinem Ehemann zugeschriebene Bestätigung/Festschreibung der Personen-/Schuldneridentität Meyer=Hackmann. Mit Umdeutung der zweiten Richtigstellung von Eva Hackmann in Einspruch und Widerspruch nahm AG Mayen die dritte Falschbeurkundung vor, mit der AG Mayen die Selbstzuweisung als Schuldnerin und damit die Selbst-Bestätigung/-Festschreibung der Personen-/Schuldneridentität Meyer=Hackmann garantierte. Mit ‚unklar und verspätet‘ garantierte AG Mayen die vollkommene Bedeutungslosigkeit des Widerspruchs im Hinblick auf ‚Nicht-Schuldnerin‘.

Mit vom AG Mayen realisierter zweimaliger Beweismittelvernichtung im Amt und dreimaliger Falschbeurkundung im Amt verpflichtete AG Mayen die Folgegerichte zur Übernahme der drei Falschbeurkundung des Vollstreckungsprotokolls. AG Mayen weiß, dass Richter/Beamte der Folgegerichte nicht autorisiert sind, Entscheidungen von ‚gerichtlichen Garanten für Recht und Ordnung‘ als unwahr zur Disposition zu stellen und nochmals zu überprüfen. Damit verpflichtete AG Mayen die Richter nach geordneter Gerichte, dass sind das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück Struck, LG Osnabrück Hune und AG Frankenthal Ecker, zur Verwendung der mahngerichtlichen Mehrfachstraftaten als wahr, gab diesen über das Vollstreckungsprotokolls den Erkenntnisweg für ihre Entscheidungen Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann vor. Die Garanten des AG Mayen täuschten damit die Garanten des AG/LG Osnabrück und LG Frankenthal arglistig zu dem Zweck, dass diese die gesamte Vollstreckungskaskade an mir, Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann, anwenden.

Die vom AG Mayen behauptete Existenz des im Vollstreckungsprotokoll so benannten ‚unklaren Einspruchs/verspäteten Widerspruchs‘ stellte AG Osnabrück Richter Struck nach zweimaliger Durchsicht der Vollstreckungsakten endgültig (Frist 21.04.2012) als nicht existent fest, als Lüge des AG Mayen Goergen.
AG Osnabrück Richter Struck wusste spätestens nach meinen Schreiben vom 10.04.2012 und 14.04.2012, dass die von ihm eingeleitete gesamte Vollstreckungskaskade/Verhaftungsauftrag auf Straftaten (Plural) im Amt/Lüge des AG Mayen beruht. Die mit Frist 21.04.2012 beantragte Zurücknahme des Haftbefehls Hackmann erfolgte nicht.

Wiederholung meiner Willenserklärungen, die ich in 2007 in Form der Richtigstellungen vornahm :
Ich, Rainer Hackmann, habe mit fälschlicher(m) Annahme/Öffnen der gelben Briefe die adressierte Schuldnerin Meyer nicht als Schuldnerin Hackmann identifiziert. Da nach fälschlicher Annahme in 2007 keine Möglichkeit bestand, die gelben Briefe wegen Fehlzustellung an den Zusteller zurückzugeben, sandte ich Eva Hackmann, diese Fehlzustellungen/Bescheide zusammen mit meinen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin an das Mahngericht AG Mayen als den Auftraggeber dieser Zustellungen zurück. Deren Eingang bestätigte telefonisch Goergen 2007.
Erst mit Erhalt 08.06.2011 des Vollstreckungsprotokolls hatte ich Kenntnis von den Beweismittelvernichtung, genauer: von der Vernichtung sowohl beider Bescheide als auch meiner Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin sowie von der Umdeutung der zweiten Richtigstellung, die das AG Mayen ebenfalls vernichtet hat.
Bis zum 08.06.2011 trafen AG/LG Osnabrück und AG Frankenthal auf der Grundlage des Vollstreckungsbescheides Meyer und des Vollstreckungsprotokolls des AG Mayen Fehlentscheidungen.
AG Mayen Goergen wusste, dass kein Vertrag Meyer abgeschlossen wurde und nicht existiert.
AG Mayen Goergen unterstellte/behauptete im vor mir geheim gehaltenen Vollstreckungsprotokoll die Existenz des Dokuments ‚unklarer Einspruch/verspäteter Widerspruch (der Schuldnerin Meyer)‘, um damit den Vollstreckungsbescheid Meyer zu bestätigen, obwohl es keinen Vertrag und keine Person Meyer gab/gibt. Zum anderen, um damit die Umdeutung Meyer=Hackmann, genauer: die Vollstreckung an Eva Hackmann, zu begründen.
Erst nach Erhalt des Vollstreckungsprotokolls 08.06.2011 bestand für mich die Möglichkeit, den Vollstreckungsbetrug des AG Mayen Goergen als Betrug nachzuweisen.

Voraussetzung für Vollstreckungsbescheid auf Meyer ist ein abgeschlossener existenter Vertrag Meyer. Und den gibt es nicht!

Voraussetzung für die Realisierung der von FKH beantragten Vollstreckung an Hackmann, obwohl der Vollstreckungsbescheid auf Meyer lautet, ist ein Vertrag Meyer/Bela Vita.
Aber derartigen Vertrag Meyer schloss Eva Hackmann bzw. Meyer nicht ab, derartigen Vertrag unterschrieb Eva Hackmann nicht, daher gibt es diesen nicht. Derartiger Vertrag Meyer ist lediglich betrügerische(s) Konstrukt/Unterstellung und somit Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita/FKH.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal teilte schriftlich mit, ausschließlich gegen FKH zu ermitteln. Nicht wegen Vertrags-/Urkundenfälschung von FKH. Mit ’nicht zuständig‘ schloss diese Ermittlungen wegen des Vertrages Meyer gegen die ebenfalls strafangezeigte Firma Bela Vita (Belgien) aus. Zuständig dafür ist, nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankenthal, die Staatsanwaltschaft des Ortes der Geschädigten. Zwar ermittelte die Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voss in 2011 reduziert, dass FKH keinen Vertrag Meyer/Bela Vita besitzt und ohne nachgewiesenen Vertrag Meyer beim Mahngericht AG Mayen den Mahnbescheid Meyer beantragte und erhielt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück schloss ab 2008 bis heute 2012 konsequent die beantragte Ermittlung gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrugs und der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer aus.

Wegen der von der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück im Zeitraum von vier Jahren konsequent ausgeschlossenen Ermittlungen nach wiederholt gestellten Strafanträgen gegen die Firma Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrugs stellte ich 04.04.2012 nochmals Strafantrag gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer. OST’in Krüger von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beschied 12.04.2012 (zugestellt 20.04.2012), keine Ermittlung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita vorzunehmen und erklärte den Vorgang für abgeschlossen.

Daraufhin stellte ich 04.04.2012 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück bzw. den unbekannten Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und § 112 StPO Verdunkelung von Straftaten. Ich beantragte in meinen Beschwerdeschreiben vom 04.04.2012 Frist 28.04.2012 an Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Finger und Nieders. Staatssekretär des Justizministeriums Dr. Jürgen Oehlerking, dass beide die Aufnahme von Ermittlungen gegen Bela Vita veranlassen.
Auch nach 28.04.2012 erhielt ich von beiden keine Antwort.
Mit nicht veranlasster Ermittlung des Vertrages Meyer/Bela Vita, damit ausgeschlossener Möglichkeit der Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages und des Vertrags-/Urkundenbetrugs decken die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück OST’in Krüger, die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Finger und das Nieders. Justizministerium Oehlerking nicht nur den für Betrug verantwortlichen Geschäftsführer von Bela Vita (Nicht-Existenz des Vertrages Meyer), sondern auch den verantwortlichen Geschäftsführer FKH Werner Jentzer, RA Wehnert und von Loefen, die auf der Grundlages und in Kenntnis des Vertrags-/Urkundenbetrugs den Betrug fortsetzten.
Auf der Grundlage eines nicht existenten Vertrages Meyer beantragte und erhielt FKH vom AG Mayen den Mahn- und Vollstreckungsbescheid Meyer. Nach weiteren vorgenannten Mehrfachstraftaten Beweismittelvernichtung im Amt und Falschbeurkundung im Amt (dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll) durch AG Mayen gab dieses Mahngericht Meyer=Hackmann vor und damit dem Prozeß-/Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und weiteren Folgegerichten die Vollstreckung des Titels Meyer an Hackmann vor.

OST’in Krüger und ST Voss von der Staatsanwaltschaft Osnabrück sowie die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Generalstaatsanwalt Finger und das Nieders. Justizministerium Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking begingen damit selber die strafangezeigte Strafvereitelung im Amt § 258a StGB Strafvereitelung und § 112 StPO Verdunkelung von Straftaten. Damit outeten sich diese zu Verbrechern nach § 12 StGB. Ohne Ermittlung/Feststellung sowohl der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer als auch der Nicht-Existenz der fiktiven Person Meyer, von FKH und AG Mayen mir zugewiesen, legalisierten diese meine Kriminalisierung und an Nicht-Schuldnerin Hackmann vorzunehmende Vollstreckung über Haftbefehl.

Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht nachgewiesen ist. Siehe UN-Resolution 217A vom 10.12.1948 Art. 11 Abs. 1.
Die gleiche Aussage enthält die Vorschrift der europäischen Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, in Kraft getreten am 03.09.1953. Eine Beachtung war wegen der Ratifizierung der EMRK durch die Bundesrepublik Deutschland am 05.12.1952 spätestens mit dem Inkrafttreten der EMRK zum 03.09.1953 geboten. In Art. 6 EMRK heißt es nämlich:
2. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Die Eva Hackmann von Bela Vita, FKH, AG Mayen, AG/LG Osnabrück, AG/LG Frankenthal zugewiesene Schuld sind tatsächlich von jedem einzelnen der vorgenannten Schuld-Bezichtiger begangene Einzelstraftaten.
Die Aufklärung der strafangezeigten Einzelstraftat von Bela Vita vereitelten durch Nicht-Ermittlung OST’in Krüger, Generalstaatsanwalt Finger und das Nieders. Justizministerium Oehlerking.
Die von der Staatsanwaltschaft Frankenthal vorzunehmende Aufklärung der strafangezeigten Einzelstraftat von FKH ist nur dann möglich, wenn das Aufklärungsergebnis der strafangezeigten Einzelstraftat von Bela Vita vorliegt.
Die Aufklärung der strafangezeigten Mehrfachstraftaten der Mitarbeiter des AG Mayen vereitelten Staatsanwaltschaft Koblenz und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

Durch Untätigkeit, genauer: durch Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Verdunkelung von Straftaten § 112 StPO, verstießen die genannten Personen der Staatsanwaltschaften und des Nieders. Justizministeriums insbesondere auch gegen Internationales Recht UN-Resolution 217A vom 10.12.1948 Art. 11 Abs. 1. und gegen die europäischen Menschenrechtskonvention.
Obwohl unschuldig, schrieben mich diese Amts-Straftäter, Verbrecher nach § 12 StGB, als schuldig fest.

 

In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 2-

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2012-04-09 – 19:31:51

Beginn Teil 2

Mit unterdrückter/vernichteter Urkunde ‚Richtigstellung‘ zum Mahnbescheid (siehe Vollstreckungsprotokoll 2007), nach unmittelbar zuvor telefonisch bestätigtem Eingang durch den Rechtspfleger Goergen, wurde die Voraussetzung zur Fortführung des von Bela Vita/FKH begonnenen Betrugs geschaffen. Letztlich in Verantwortung des Leiters des AG Mayen Schmickler.
Es ist daher von konzertierter Aktion des Betrugskonsortiums FKH und AG Mayen auszugehen. Da Rechtspfleger Goergen den Eingang anfänglich telefonisch bestätigte, ist von Vorgesetzten unmittelbar danach vorgenommener Ausschluss der Eingangsbestätigung der Urkunde ‚Richtigstellung von Eva Hackmann zum Mahnbescheid‘ auszugehen. Und das bedeutet gerichtliche Unterdrückung/Vernichtung der Urkunde. Manuelle Bearbeitung meiner Richtigstellung zum falsch zugestellten Mahnbescheid Meyer hätte, nach telefonisch bestätigtem Eingang, von Rechtspfleger Goergen zur Rücknahme (=Nichtigkeit) des fehlzugestellten Mahnbescheids führen müssen. Und keinen Vollstreckungsbescheid auf Meyer auszustellen gehabt.

Anmerkung. Es existiert nach Ermittlung der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Juli 2011, nach Eigenaussage von FKH, kein Vertrag Meyer, der somit auch nicht fingiert werden konnte.
Da es zu keiner Zeit einen Vertrag Meyer gab, sind sämtliche krampfhaften Bemühungen der FKH und der beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften, einen auf Meyer ergaunerten Titel an Nicht-Schuldnerin Hackman zu vollstrecken, vorsätzlicher Betrug und die Beteiligten Verbrecher nach § 12 StGB.
Ziel eines solchen Betrugs war der Ausschluss der Sachverhaltsklärung und Vernichtung meiner Urkunde/Willenserklärung ‚Richtigstellung zum Mahnbescheid‘, um damit die Betrugskaskade zur Realisierung des FKH-Betrugs fortzusetzen, um durch als ’nicht eingelegt‘ unterstellten Widerspruch den Status ‚vollstreckbarer Titel Meyer‘ zu erreichen, um diesen dann durch den weiteren Betrug an Hackmann zu vollstrecken.

Die organisierte Kriminalität des Verbrecherkonsortiums FKH, des AG Mayen sowie der nachfolgend beteiligten weiteren Gerichte (AG Frankenthal, AG/LG Osnabrück) sowie der Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal bringt die Aussage des Staatsanwalts Wisser Staatsanwaltschaft Frankenthal auf den Punkt: ‚wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, werden die Vertragsunterlagen weggeschmissen. Jedenfalls bestehen keine Verpflichtung, diesen Vertrag aufzubewahren‘.
Nach dieser Prämisse agierten die manipulierten/infiltrierten, insinuierten Richter und Staatsanwälte. Feststellungsklagen und Strafanträge zur Ermittlung der Existenz eines Vertrages Meyer schlossen diese nach verweigerter Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz eines Vertrages Meyer und nach erreichten Vollstreckungsbescheid Meyer aus. Beispielhaft ist Staatsanwältin Frau Dr. Herrmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal zu nennen: ‚es wurden und werden keine Ermittlungen zur Existenz eines Vertrages gemacht‘. Sie unterstellte gerichtlich hinreichend existenten Vertrag und Personenidentität Meyer=Hackmann.

Das logische Denkvermögen der Dr. Hermann ist entweder z.B. wegen Demenz nicht vorhanden oder sie hat ihr Gehirn ausgeschaltet. In der Kausalkette ist der Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer Voraussetzung für einen vollstreckbaren Titel Meyer.
Und die Ermittlung der Existenz dieser Voraussetzung schloss und schließt Dr. Herrmann aus! Damit mutierte diese Staatsanwältin zum Verbrecher nach §12 StGB.

Da es keinen Vertrag Meyer gibt, damit keine Schuldnerin Meyer, ist jegliche gerichtliche Vermutung über Personenidentität Meyer=Hackmann Nonsens.

Damit deckt/legitimiert staatliche Justiz (Gerichte/Staatsanwaltschaften) den fein strukturierten eingefädelten Betrug von Bela Vita/FKH und schuf mit ihren Entscheidungen, ganz im Sinn von FKH, die Voraussetzung zur Realisierung des Betrugs.

Nach Steck-Bromme ist das Schuldstrafrecht tief in der Gesellschaft verankert. Diese Schuld wurde allerdings in meinem Fall nicht nach Rechtsmaßstäben ermittelt, sonder in konzertierter Betrugsaktion zunächst von Bela Vita/FKH initiiert, dann in einem grandiosen Schuldzuweisungs-, Leugnungs- und Umdeutungsprozess von AG Mayen konstruiert. Und den Folgegerichten und Staatsanwaltschaften zur verpflichtenden Benutzung als Wahrheit vorgegeben.
Staatliche Justiz – Verbrecherbande?

AG Mayen und damit FKH wissen, dass aus dem Mahnbescheid Meyer nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist sofort die Zwangsvollstreckung Meyer betrieben werden kann, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Meyer einlegt. Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist somit, bezogen auf das Betreiben der Vollstreckung, bedeutungslos. Der Vollstreckungsbescheid wurde von FKH auf Meyer beantragt und wegen des im Vollstreckungsprotokoll dokumentierten und vom AG Mayen als ausgeblieben unterstellten Widerspruch von Meyer (aber die gibt es nicht, kann somit nicht widersprechen!) zum Mahnbescheid auf Meyer erlassen.

FKH wusste, dass allein aus dem Mahnbescheid Meyer die sofortige Zwangsvollstreckung Meyer nicht möglich war, weil die von Bela Vita/FKH konstruierten Person Meyer fiktiv ist und nicht unter der Adresse wohnt. Zu diesem Zweck wurde die reale Schuldnerin erst noch, amtlich/gerichtlich abgesichert, in einem weiteren kriminellen Akt des AG Mayen durch Schuldner-/Personenumdeutung Meyer=Hackmann konstruiert.

‚Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch erhoben und auch die Forderung des Gläubigers nicht vollständig beglichen, so erlässt das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag der FKH einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils)‘.
Durch Vernichtung der Willenserklärung ‚Richtigstellung‘ zum Mahnbescheid hat das AG Mayen ’nicht angefochtenen Mahnbescheid‘ der von Bela Vita/FKH konstruierten Person (=Antragsgegner) Meyer erreicht. Damit einen vollstreckbaren Titel Meyer. Nach Fehlzustellung und durch die Annahme des gelben Briefes Mahnbescheid wurde R.H., weil von ihm nicht widersprochen, damit die ‚Bestätigung‘ der Personenidentität Meyer=Hackmann unterstellt. Mit gerichtlicher Bewertung der zweiten Richtigstellung als einzige und damit als verspäteter Widerspruch und unklarer Einspruch zum Mahnbescheid unterstellt AG Mayen Hackmann als die bisher gemeinte Schuldnerin Meyer.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Der FKH-Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids Meyer darf frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden (Eingangsdatum beim Mahngericht) und muss spätestens sechs Monate nach dieser Zustellung beim zuständigen Gericht eingehen. Er muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen von Meyer inzwischen auf den per Mahnbescheid Meyer geltend gemachten Anspruch geleistet worden sind. FKH gab die Erklärung ab, das Meyer den Anspruch nicht geleistet hat. Somit erging der Vollstreckungsbescheid Meyer.
Da Meyer, da fiktiv, keinen Vertrag mit Bela Vita abschloss und daher kein Vertrag Meyer existieren kann und nicht existiert, beruht bereits die FKH-Beantragung des Mahnbescheids Meyer auf Betrug, ist somit der Vollstreckungsbescheid Meyer nichtig.
Da es diese Person nicht gibt, war an dieser auch nichts zu vollstrecken.

Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Meyer ist, bezogen auf die Vollstreckung Meyer, bedeutungslos. Die Vollstreckung ist wegen als ’nicht eingegangen‘ unterstelltem Widerspruch zum Mahnbescheid durchzuführen! Aber wie, wenn die adressierte Schuldnerin Meyer fiktiv ist, nicht unter der Adresse wohnt? Dazu konstruierte AG Mayen durch Umdeutung aus adressierter fiktiver Schuldnerin Meyer die unter der Adresse wohnende ‚Schuldnerin‘ Hackmann mit anders geschriebenem Geburtsnamen. Um aus Schuldnerin Meyer die Schuldneroin Hackmann zu machen, ist der dokumentierte Einspruch von Eva Hackmann zum Vollstreckungsbescheid Meyer von entscheidender Bedeutung. Durch Umdeutungsbetrug der zweiten Richtigstellung von Hackmann in verspätet eingegangenen Widerspruch und unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid Meyer konstruierte AG Mayen Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann.
Mit der Deklaration im Vollstreckungsprotokoll als Einspruch/Widerspruch von Hackmann zu dem auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheid unterstellte AG Mayen damit Selbst-Bezichtigung/Bestätigung der Personenidentität Meyer=Hackmann.

Der Vollstreckungsbescheid wurde von FKH auf Meyer beantragt und erlassen, konnte aber nicht an der von Bela Vita/FKH konstruierten Person Meyer vollstreckt werden, da es diese Person nicht gibt/unter der Adresse nicht wohnt.
Zu dem Zweck erfolgte in einer weiteren Überrumpelungsaktion der Zustellfirma direktexpress, wie beim Mahnbescheid, die nochmalige Fehl-Zustellung des Vollstreckungsbescheids Meyer.

Zum Zweck der Realisierung der Zwangsvollstreckung Meyer unterstellte/dokumentierte AG Mayen Rechtspfleger Goergen/Wilden im Vollstreckungsprotokoll Meyer ‚amtlich/gerichtlich korrekte Ersatzzustellung‘. AG Mayen als Auftraggeber für Zustellung benutzte wieder Ehemann Rainer Hackmann, dem Annahme des Vollstreckungsbescheids nach dem Klangbild Meyer die Beglaubigung/Bestätigung der Personenidentität Meyer=Hackmann zugewiesen wurde. Dem gleichzeitig die Möglichkeit der Reklamation/Rückgabe wegen Fehlzustellung/Fehlannahme auf vielfältige Weise unmöglich gemacht wurde.
Nochmals zur Erinnerung: zu diesem Zeitpunkt lief eine Reklamation/Beschwerde wegen Fehlzustellungen (zwei!) bei der Post, von der ich Zustellung annahm, wegen Fehlzustellung auch dieses Vollstreckungsbescheids. Rainer Hackmann hatte keine Kenntnis vom anderen Zusteller direktexpress, die zudem zu der Zeit schon insolvent war und keine Reklamation mehr annehmen konnte.

AG Mayen wusste, da von ihr selbst konstruiert, von der Unmöglichkeit erfolgreicher Reklamation beider Fehlzustellungen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Somit festgeschrieben wurde von Rainer Hackmann ‚widerspruchsfrei‘ bestätigter, genauer: R.H. zugewiesener widerspruchsfreier Bestätigung, Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann. Als Urteilsbegründung übernommen als wahr wurde die Zuweisung vom AG und LG Osnabrück.

Entscheidend kommt hinzu die ‚Selbst-Bestätigung‘ der Personenidentität Meyer=Hackmann.
In Kenntnis meiner klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid war ausgeschlossen, dass AG Mayen von Widerspruch als Schuldnerin ausgehen konnte. Um von Gegenteil auszugehen, deutete es daher im Vollstreckungsprotokoll, bezogen auf den Vollstreckungsbescheid Meyer, die klaren und eindeutigen Richtigstellungen zum Vollstreckungsbescheid von Eva Hackmann als von ihr eingelegten unklaren Einspruch/Widerspruch um. Mit diesem perversen perfiden Umdeutungs-Betrug unterstellte AG Mayen, das Hackmann als Schuldnerin Widerspruch einlegte. Damit wurde aus der Schuldnerin Meyer die für die Fortsetzung des FKH-Betrugs erforderliche Schuldnerin Meyer.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Feststellung:
Den Eingang der zweiten Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid (zugestellt 19.10.2007) gab AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll mit 06.12.2007 an. In der zweiten Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid wiederholte ich die Aussagen meiner ersten Richtigstellung zum Mahnbescheid (zugestellt 03.09.2007) und verwies auf die erste.
Im Vollstreckungsprotokoll gab AG Mayen Georgen 06.12.2007 die zweite Richtigstellung als verspäteten Widerspruch (sowohl zum Mahnbescheid als auch zum Vollstreckungsbescheid) an und als unklaren/verspäteten Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid 23.12.2007 an. Damit dokumentierte AG Mayen Georgen nicht eingegangene erste Richtigstellung (=Widerspruch) zum Mahnbescheid, wodurch AG Mayen für FKH den ‚vollstreckbaren Titel Meyer‘ erreichte. Tatsächlich ist die erste Richtigstellung (=Widerspruch) zum Mahnbescheid fristgerecht eingegangen, wurde aber nach Unterstellung im Vollstreckungsprotokoll als ’nicht eingegangen‘ von ihm vernichtet.
Die zweite Richtigstellung gerichtlich dann als einzige und als ‚unklaren Einspruch‘ zu werten, ist kriminell und bösartige Unterstellung/Verleumdung des AG Mayen, wodurch ich zudem gerichtlich als blöd hingestellt wurde. Mit gerichtlich als nicht abgegeben unterstellter erster Richtigstellung wurde 06.12.2007 die zweite Richtigstellung als einziger erheblich verspäteter Widerspruch unterstellt und damit als rechtsunwirksam. Mit Abgabe des als unklar unterstellten Einspruchs/verspätet unterstellten Widerspruchs unterstellte das AG Mayen Georgen mich als ‚total Blöde‘, die nicht in der Lage war, fristgerecht auf den Mahnbescheid zu antworten und sämtliche Fristen zur Abgabe versäumte (06.12.2007 bezogen auf 03.09.2007 und 19.10.2007). ‚Total blöd‘ bezieht sich zudem auf die gerichtliche Unterstellung ‚unklar‘, mit der meine tatsächlich klaren und eindeutigen Aussagen/ Inhalte gerichtlich als nicht verständlich umgedeutet vorgegeben wurden. Diese gerichtlicher Umdeutung ist Schutzbehauptung. Einziger Zweck war, diese klaren und eindeutigen Aussagen nicht benutzen zu müssen. Denn deren Benutzung als fristgerechte Entgegnung auf den Mahnscheid hätte den Erlass eines Titels Meyer ausgeschlossen.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Unterstellte Unklarheit und damit unausgesprochen ‚totale Blödheit‘ ist Scheinbegründung und Legitimation für Vernichtung auch der fristgerecht abgegeben zweiten klaren und eindeutigen Richtigstellung. Mit dieser Vernichtung auch der zweiten Richtigstellung schloss AG Mayen Goergen den Nachweis aus, dass:
-diese tatsächlich fristgerecht abgegeben wurde
-das die Aussagen der zweiten Richtigstellungen klar und eindeutig waren
-das die zweite Richtigstellung auf die erste Bezug nimmt und damit die gerichtliche Vernichtung der ersten Richtigstellung nachweist
– nach 03.09.2011 zugestelltem Mahnbescheid und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist erreichte ‚vollstreckbare Titel Meyer‘ dieser auf gerichtlichem Betrug beruht
das 23.10.2007 Ausfertigung des Vollstreckungsbescheid
-gerichtlich die Unmöglichkeit konstruiert wurde, die Fehlzustellungen von Mahn- und Vollstreckungsbescheid bei der privaten Zustellfirma direktexpress zu reklamieren.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal Oberstaatsanwältin Harnischmacher erkannte diese Kombi-Straftaten nicht. Sie unterstellte, dass keine Anhaltspunkte für das Vernichten von Beweismitteln vorliegen. Diese Anhaltspunkte ergeben sich sehr wohl aus meiner zweiten Richtigstellung, dem vom AG Mayen umgedeuteten ‚verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch‘. Aber dieses Dokument hat AG Mayen auch vernichtet. Harnischmacher forderte vom AG Mayen auch nicht die von mir 24.03.2012 beantragte (Frist 07.04.2012) Abschrift des im Vollstreckungsprotokoll dokumentierten ‚unklaren Einspruchs und des verspäteten Widerspruchs‘ an, denn das ist ja die zweite Richtigstellung. Die Bewertung meiner darin enthaltenen Aussagen schließt ‚unklar und verspätet‘ aus und weist auf die erste Richtigstellung hin. Auch von AG Mayen erhielt ich keine Abschrift, da vernichtet. Deshalb, damit der Beweismittelbetrug unaufgedeckt bleibt und das bisher realisierte Betrugsergebnis festgeschrieben bleibt.
Und Harnischmacher erkennt keine Anhaltspunkte – ist sie tatsächlich so blöd oder entscheidet sie, da abhängig von der Justiz, weisungsbedingt?

Damit vernichtete AG Mayen den Nachweis des gerichtlich begangenen Urkundenbetrugs (Leugnung meiner klaren eindeutigen Richtigstellung zum Mahnbescheid als nicht abgegeben, Umdeutung der klaren eindeutigen Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid in verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch), beging damit die Straftaten Urkundenunterdrückung im Amt und mittelbaren Falschbeurkundung im Amt.
Rechtspfleger Goergen/Wilden und Leiter Schmickler sind die juristischen Person des AG Mayen, die mit ihrem gerichtlichen Betrug die Betrugsverursacher Bela Vita/FKH-UGV Inkasso Werner Jentzer, RA Wehnert und Christian von Loefen in einem langfristig angelegten gerichtlichen konzertierten Betrugs- und Umdeutungsprozess sakrosankt hielten. Und damit die Fortsetzung des FKH-Betrugsvorhabens erst ermöglichten und diesen Verbrecher nach § 12 StGB die weiße Weste verschafften.
Und damit Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann umdeuteten als Schuldige und Kriminelle und in der Öffentlichkeit, auch per Schufa-Eintrag, diskriminierte und diskreditierte. Derart juristisch schein-abgesichert, dass die von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Oberstaatsanwältin Harnischmacher, Staatsanwalt Regner) 14.10.2011,24.10.2011 und 15.03.2012 die vielfältigen im Detail aufgezeichneten, beschriebenen und aus meinen detaillierten Aufzeichnungen und dem Vollstreckungsprotokoll nachvollziehbarer Straftaten vorgenannter Personen des AG Mayen regelmäßig – weisungsbedingt – keine Straftaten erkannten. Selbst die staatsanwaltlich nicht geleugnete, aber nicht erkannte (da gehört schon ein gerütteltes Maß an Blödheit zu!) und daher nicht genannte Straftat Beweismittelvernichtung im Amt (Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid) sowie von Harnischmacher eingestandene, von Goergen vorgenommene Umdeutung als Widerspruch (Nicht-Schuldnerin Hackmann wurde dadurch als Schuldnerin/Kriminelle bestätigt), sind – weisungsbedingt – kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Siehe Richter Fahsel!

Die juristischen Personen Goergen, Wilden, Leiter Schmickler des AG Mayen verbargen/versteckten ihre vielzähligen und vielfältigen Unterstellungs-/Umdeutungs-/Zuweisungs-/Leugnungsstraftaten in Nuancen und Details des mir bis Juni 2011 vorenthaltenen, somit bis zu diesem Datum von Eva und Rainer Hackmann widerspruchsfrei gehaltenen und insbesondere als von beiden akzeptiert unterstellten Vollstreckungsprotokolls ‚Meyer‘ 2007. Derartig unterstellte ‚Akzeptanz‘ und die nur juristisch zu deutenden Begrifflichkeiten ließen für die Folgegerichte AG/LG Osnabrück und AG Frankenthal nur einen Erkenntnisweg/Rückschluss zu, denn AG Mayen diesen Gerichten zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgaben, nämlich das die fiktive Schuldnerin Meyer=reale Schuldnerin Hackmann ist.
Das zu Beginn des Betrugs Bela Vita unter meiner Adresse:
-eine fiktiven Person Meyer unterstellte,
-einen realen Vertrag Meyer unterstellte,
-von Meyer bestellte und gelieferte Waren unterstellte,
-berechtigte Geldforderungen an Meyer unterstellte,
deutete AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘ derart um, als habe von vornherein Eva Hackmann auf den Namen Meyer:
-einen Vertrag Meyer fingiert,
-Waren bestellt
-gelieferte Waren als nicht geliefert geleugnet/unterschlagen
-‚berechtigte‘ Geldforderungen nicht gezahlt.

Die zunächst 2007 von Goergen als eingegangen bestätigten beiden Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann, von denen im ersten Betrugsschritt die erste als nicht eingegangen geleugnet und die zweite als unklarer Einspruch und verspäteter Widerspruch umgedeutet wurde, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll, wurden im zweiten Betrugsschritt danach vernichtet. AG Mayen suggerierte den Folgegerichten diese als nicht widersprochene, von Eva Hackmann akzeptierte, Wahrheit und verpflichtete als ‚Garanten‘ die Folgegerichte AG/LG Osnabrück und AG Frankenthal als gerichtlich hinreichenden Beweis für Schuldneridentität Meyer=Hackmann.
Mit Urteil 3b C 45/11vom 01.06.2011, zugestellt durch gelber Brief 04.06.2011 war der AG Mayen-Betrug perfekt. Vor dem 01.06.2011 an AG Frankenthal adressierte Schreiben mit ausführlicher Erläuterung des Gesamt-Betrugs blieb ebenso unberücksichtigt, wie vor dem 01.06.2011 nach § 149 ZPO gestellter Antrags zwecks Aussetzung der Verhandlung wegen angezeigter und noch aufzuklärender Straften.

Das Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘ erhielt ich erst 08.06.2011, nachdem die Folgegerichte ihre hieraus abgeleiteten und basierenden Fehl-Entscheidungen getroffen hatten. Erst ab dem 08.06.2012 erkannte ich, dass AG Mayen meine beiden Richtigstellungen vernichtet und eine zuvor als unklaren Einspruch und Widerspruch der ‚Schuldnerin Hackmann‘ umgedeutet hatte.

Erst nach intensiver Recherche der Aussagen, der juristischen Deutung der Nuancen und Details der Begrifflichkeiten, nach 08.06.2011-Erhalt dieses Vollstreckungsprotokolls, eröffnete sich für mich die Möglichkeit zu erkennen, dass AG Mayen mit seinen Vollstreckungsprotokoll-Umdeutungen (Beweismittelvernichtung und Umdeutung der Richtigstellungen) den Bela Vita/FKH-Betrug deckte und gleichzeitig mich als Schuldnerin/Kriminelle beschuldigte und kriminalisierte.

Diese auf Bela Vita/FKH zurückzuführenden, vom AG Mayen begangenen, aber mir zugewiesenen Straftaten, sind umgedeutet für Recht erklärter Betrug, mit denen die ganz offenbar von FKH eindrucksmanipulierte Justiz (AG Mayen und die Folgegerichte) die von ihr abhängigen weisungsgebunden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften ganz offenbar anwies, die gerichtlichen Straftäter des AG Mayen straffrei zu halten, somit deren strafrechtliche Konsistenz zu sichern und denen einen Heiligenschein aufzustülpen. Staatsanwälte deckten mit der ihnen vorgegebenen Auslegung von Straftat gerichtliche Straftaten und verhinderten deren Klärung/Ermittlung, wodurch wiederum der ursprüngliche Bela Vita/FKH-Betrug legalisiert und ich durch diese Umdeutung beschuldigt und kriminalisiert wurde. Mit der Option, per gerichtlichem Haftbefehl in der Justizvollzugsanstalt meiner Freiheit beraubt und in der Öffentlichkeit auf Dauer als Kriminelle stigmatisiert und etikettiert zu werden. Wie bereits durch öffentlichen Schufa-Eintrag und dadurch entstandener erheblicher Nachteile bereits langfristig geschehen.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Nochmals: Mit dieser Kombi- Straftat (Umdeutung einer Richtigstellung in verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch sowie Vernichtung zweier Richtigstellungen) schein-bestätigte AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll Eva Hackmann als die Schuldnerin, die einen verspäteten unklaren Einspruch/Widerspruch einlegte. Mit diesem vom AG Mayen Eva Hackmann zugewiesenem Einspruch/Widerspruch (Widerspruch kann nur die Schuldnerin einlegen!) zum Vollstreckungsbescheid Meyer deutete AG Mayen die Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zur Schuldnerin um, und damit zu der von Bela Vita/FKH konstruierten Schuldnerin des Vollstreckungsbescheids Meyer.

Mit der kriminellen Brechstange der Kombi-Straftat konstruierte/erzwang Goergen vom AG Mayen das für den Titel erforderliche Schuldner(Schein-)Eingeständnis. Dieses ist nur aus dem Vollstreckungsprotokoll, und dann nur in Kenntnis der juristischen Bedeutung der verwendeten Begrifflichkeiten, erkennbar, wie dem Richtern des beauftragten Vollstreckungsgericht AG und des LG Osnabrück. Diese Aussagen wurden den Richtern des AG und LG Osnabrück als ‚gerichtlich hinreichende Beweise meiner Schuld‘ zur verpflichtenden Verwendung als wahr vorgegeben. Das AG Mayen, hier: Rechtspfleger Goergen, verpflichtete die Vasallenrichter der Folgegerichte zur Übernahme der auf seinen Beweismittelvernichtungen, Umdeutungen und Falschaussagen beruhendes des Vollstreckungsprotokoll. Zudem dazu, den auf Schuldnerin Meyer lautenden Vollstreckungsbescheid an der vom AG Mayen konstruierten Schuldnerin/Kriminellen Eva Hackmann, auch wie geschehen, per Haftbefehl, durchzuzwingen.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Erst mit dieser vom nachfolgenden Vollstreckungsgericht AG Osnabrück übernommen gerichtlichen Schein-Legitimation des AG Mayen war es FKH möglich, den Betrug fortzusetzen. Diese AG/LG OS-Fehlentscheidung impliziert juristisch, das Hackmann einen Vertrag auf den Namen Meyer fingierte.
Diese Begründung impliziert eigentlich den von FKH zu führenden Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer. Aber nur eigentlich. Mit der kriminellen Brechstange zweier Straftaten erreichtem Vollstreckungsbescheid Meyer hob AG Mayen diese Nachweispflicht auf. So argumentierte Staatsanwalt Wisser ST Frankenthal: wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, die Vertragsunterlagen weggeschmissen. Jedenfalls bestehen keine Verpflichtung, diesen Vertrag aufzubewahren.

AG Mayen erwirkte daher für Bela Vita/FKH einen vollstreckbarer Titel (=Vollstreckungsbescheid Meyer). Die von der Justiz weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften:
-gaben mit nachplappern der ihnen – im Sinn von FKH – vorgegebener Meinung vor, dass nach erwirktem Titel Meyer der Vertrag Meyer nicht mehr vorzulegen ist,
-schlossen mit dieser Begründung – im Sinn von FKH – die Ermittlung eines Vertrages, Voraussetzung für den zu erwirkenden Titel, aus.
FKH kann, nach derartiger Einflussnahme auf die Justiz und die Staatsanwaltschaft, ungeprüft und straffrei behaupten, dass es einen Vertrag Meyer gab, der dann von Hackmann fingiert wurde. AG Mayen und Staatsanwalt Wisser ST Frankenthal beließen meine im gesamten Bela Vita/FKH-Betrugszeitraum wegen Fehlzustellung an Meyer zurückgesandten, nicht auf Hackmann zu beziehenden an Meyer gerichteten Geldforderungen und in Verbindung mit den Rücksendungen ständig geforderte Abschrift des Vertrags Bela Vita/FKH unberücksichtigt. FKH hat meine ständigen Rücksendungen vernichtete und damit umgedeutet AG Mayen und St Frankenthal als von mir nie widersprochene (=akzeptierte) Geldforderungen Meyer vorgegeben. Derartig fehlzugestellte Geldforderungen an die unter der Adresse nicht wohnenden Meyer sind perse bedeutungslos. Gelangten aber erst nachträglich zur Bedeutung durch die mit Straftat des AG Mayen vorgenommene Schuldnergleichsetzung Meyer=Hackmann.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

5. Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück
Mit dieser entscheidenden Betrugs-Mithilfe des AG Mayen legitimierte FKH seinen Betrug und setzte diesen fort. Dazu beantragte FKH beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück 26.03.2008 die Vollstreckung des auf Meyer lautenden Titels. Aber nicht auf Meyer! FKH beantragte beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück die Vollstreckung an Hackmann durchzuführen.
Wie wird aus Meyer=Hackmann?

Das AG Osnabrück bezog sich natürlich auf das AG Mayen-Vollstreckungsprotokoll vom 2007 (Eva Hackmann erhalten 08.06.2011), das erfolgreiche zweimalige Zustellung an Meyer dokumentiert und zweimalige Personenidentifizierung Meyer=Hackmann durch Rainer Hackmann, sowie einen Einspruch/Widerspruch (Hackmann) zum Vollstreckungsbescheid Meyer. Nur die adressierte Schuldnerin Meyer kann Widerspruch einlegen. Der unterstellte verspätet eingegangene Widerspruch und unklare Einspruch ist real erfolgt, von der realen ‚Schuldnerin ‚, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll „Meyer“. Als real dokumentiert, kann dieser nur von einer realen Person/Schuldnerin gekommen sein. Unterstellt ist damit scheinbar nachgewiesene/dokumentierte reale/wahr Existenz der Schuldnerin Meyer. Wie kann eine von Bela Vita/ FKH konstruierte, tatsächlich fiktive Schuldnerin Meyer, zudem ohne Vertrag, real sein?
Klar, es hat diese ‚Schuldnerin Hackmann‘, die von Ehemann Rainer Hackmann als die Person Meyer ‚identifiziert‘ wurde, auf den an Meyer adressierten Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt. Damit wurde die Widerspruch einlegende Person E.H. zur Schuldnerin Meyer.

Vorsicht!

Dies ist der Moment, wo die Bela Vita/Fiktion/Konstruktion (Meyer unter der Adresse von Hackmann) mit Schein-Logik, Psychotrickserei, realisiert durch Beweismittelvernichtungen (beide Richtigstellungen) und Urkundenbetrug (zweite klare/eindeutige Richtigstellung umgedeutet als unklarer Einspruch/verspätetet Widerspruch) des AG Mayen zur ‚gerichtlich hinreichend sicheren‘ (AG/LG OS) Schein-Wahrheit (=Schuldvermutung) wurde.
Vor mir geheim gehaltene, vom AG Mayen konstruierte und vor mir geheim gehaltene Schein-Wahrheit, die daher bis zum Zeitpunkt des Erhalts des Vollstreckungsprotokolls 08.06.2011 von mir nicht widersprochen/strafangezeigt/aufgeklärt werden konnte. Schein-Wahrheit, mit der AG Mayen die Folgegerichte AG/LG OS und AG Frankenthal zur Benutzung als Wahrheit und Zuweisung von Schuld verpflichtete.

Nochmals: um aus der unter der Adresse lebenden Person E.H. die Schuldnerin Meyer zu machen, vernichtete AG Mayen die Richtigstellungen von Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann und deutete diese zuvor als Widerspruch um. Da nur Schuldner Widerspruch einlegen, machte AG Mayen Hackmann, in dem es die zweite Richtigstellung als Einspruch/Widerspruch wertete, zur Schuldnerin Meyer.
Zudem schloss AG Mayen die Möglichkeit der Rückgabe an den Zusteller bzw. die Zustellfirma wegen Fehlzustellung aus. Denn auf den gelben Briefen (Mahn-/Vollsteckungsbescheid) waren der Name des Zustellers und der Zustellfirma nicht enthalten. Damit hat Ehemann Rainer Hackmann zweimal vermeintlich widerspruchsfrei die an Schuldnerin Meyer adressierten gelben Briefe angenommen und damit seine Frau Hackmann als Schuldnerin Meyer identifiziert.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Auf Pseudotrickserei/-umdeutung beruht das aus abgegebenem Widerspruch/Einspruch abgeleitete Pseudo-Selbsteingeständnis von Eva Hackmann.
Auf Pseudotrickserei/-umdeutung beruht die PseudoBestätigung von Rainer Hackmann zur Schuldner-/Personenidentität von Meyer=Hackmann.
Der zum Mahnbescheid als von Schuldnerin Meyer nicht abgegeben unterstellte Widerspruch (von Hackmann) und dieser zum Vollstreckungsbescheid von Schuldnerin Meyer als eingegangen unterstellte verspätete Widerspruch und unklare Einspruch Hackmann wurde vom AG Mayen als nicht mehr vorhanden angegeben. Der Inhalt und Unterschrift Hackmann oder Meyer sind durch Vernichtung vorsätzlich nicht mehr nachvollziehbar gehalten.

Die Analyse sämtlicher Betrugsgegenstände des operativen FKH/AG Mayen Betrugs-Vorganges als Betrugsprozess weist zielgerichtete Anwendung der Formen, Mittel und Methoden der Staasi-Richtlinie 1/76 zum Zweck der Schädigung/Vernichtung der Individualität der bearbeiteten Person Hackmann nach. Es erfolgte zielgerichtet die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges von Eva Hackmann auf der Grundlage miteinander verbundener überprüfbarer und diskreditierender unwahrer, vernichteter, glaubhafter nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben.

Über diese vom AG Mayen in Verbindung mit FKH konstruierten Scheinwahrheiten sollte der somit eindrucksmanipulierte naive gerichtliche Entscheidungsträger eines Folgegerichtes zur Übernahme vorheriger Gerichtsentscheidungen (AG Mayen) als wahr bewogen werden, die auf als wahr vorgegebenen, tatsächlich/nachweislich auf Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung beruhen, selber rückschließen, dass die fiktive Schuldnerin Meyer die reale Schuldnerin Hackmann ist. Nach eindrucksmanipulativer Vorgabe eines von Bela Vita/FKH/AG Mayen detailliert, raffiniert, in Nuancen und Details geplanten und vom AG Osnabrück entscheidend unterstützten Betrugsprozesses, umgedeutet als mir Eva Hackmann unterstellten Vertrags-/Urkundenbetrugs (Meyer), erhielten die gerichtlichen Entscheidungsträger der Folgegerichte AG/LG OS einen Pseudo-Erkenntnisweges vorgegeben. Dass es sich um einen Pseudo-Erkenntnisweg handelt, ist aus Folgendem abzuleiten:
Tatsächlich fristgerecht eingegangen ist meine zweite klare und eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid, mit hergestelltem Bezug zur ersten (Mahnbescheid) und den gleichen Inhalten. Vom AG Mayen gegen meinen Willen als Widerspruch ( der unterstellten Schuldnerin Hackmann) umgedeutet. Nach Umdeutung, als nicht mehr vorhanden vorgegeben, tatsächlich vom AG Mayen vernichtet. Außerdem von Schuldnerin Meyer kommend unterstellt (der Name Hackmann wurde im V.Protoll nicht genannt), die aber fiktiv/nicht existent ist und gar nicht unter der Adresse wohnt, der durch Fehlzustellung Hackmann zugewiesen wurde. Angegeben ist tatsächlich vom AG Mayen vernichtete und von E.Hackmann unterschriebene Richtigstellung.

Sämtliche Anschreiben von Bela Vita/FKH im vorgerichtlichen Mahnverfahren waren auf Meyer adressiert. Auch die Anschreiben im gerichtlichen Mahnverfahren, da AG Mayen die von FKH vorgegebene Anschrift Meyer verwandte. Es gab daher für mich keinen nachvollziehbaren Grund für die von FKH 26.03.2008 beim AG Osnabrück auf Hackmann beantragte Vollstreckung des auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheids.
FKH wusste in Kenntnis der juristischen Bedeutung der Aussagen des Vollstreckungsprotokolls Mayen, dass die Folgegerichte nach juristischer Auswertung dieser Protokollaussagen diese als ‚gerichtlich hinreichende‘ Begründung für Meyer=E.Hackmann benutzen, wie geschehen (Richter Struck AG Osnabrück, Richter Hune LG Osnabrück).

Die von FKH beim AG Osnabrück auf Hackmann beantragte Vollstreckung eines auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheids ist daher nur in Kenntnis der vom AG Mayen fehlzugestellten Mahn-/Vollstreckungsbescheide in Verbindung mit den von Hackmann vorgenommenen Rücksendungen/Richtigstellungen möglich.
Genauer: FKH wusste:
– das AG Mayen die fehlzugestellten Mahn-/Vollstreckungsbescheide als erfolgreich an Meyer zugestellt dokumentierte.
– das Ehemann Rainer Hackmann die auf Meyer zugestellten Briefe annahm, damit seine Frau E.H. als Schuldnerin Meyer identifizierte,
– dass AG Mayen wegen nicht auf den gelben Briefen angegebener Zustellfirma mit Zusteller die Möglichkeit der Zurückgabe wegen Fehlzustellung an diese ausschloss. Und damit Rainer Hackmann widerspruchsfrei Schuldnerin Meyer als seine Frau E.Hackmann identifizierte.
– das die vom AG Mayen Goergen gegenüber Hackmann, nach telefonischer Nachfrage, als eingegangen bestätigten beiden Richtigstellungen unmittelbar nach Bestätigung im Vollstreckungsprotokoll als nicht eingegangen dokumentiert und nach Umdeutung der Aussagebedeutung vernichtet wurden.
– dass im gesamten Vollstreckungszeitraum Eva Hackmann von Benutzung beider Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin ausgehen würde, tatsächlich jedoch die Folgegerichte und Staatsanwaltschaften von der ins Gegenteil verkehrten Umdeutung/Vernichtung meiner beiden Richtigstellungen dem AG Mayen Vollstreckungsprotokoll 2007 als wahr, und von Eva und Rainer Hackmann nicht widersprochen, ausgehen. 08.06.2011
– dass ich die Richtigstellungen mit Hackmann unterschrieb.
Es ist insbesondere davon auszugehen, das FKH-Jentzer maßgeblich an der inhaltlichen Gestaltung des Vollstreckungsprotokolls Meyer vom AG Mayen sowie an der im Detail vom AG Mayen vorgenommenen verborgenen Schuldner-/Personenumdeutung Meyer in Hackmann mitwirkte. Und damit die Entscheidungen der nachfolgenden Gerichte (Vollstreckungsgericht AG Osnabrück, LG Osnabrück, AG Frankenthal) antizipierte. Natürlich in absoluter Unkenntnis von Eva Hackmann. Die Gesamtheit der vielzähligen Einzelbetrugsdelikte haben nur das ein Ziel: Realisierung des Bela Vita/FKH-Betrugs!

Wie kann ein auf fiktiver Schuldnerin Meyer lautender vollstreckbarer Titel, nach 26.03.2008 von FKH gestelltem Antrag auf Vollstreckung an der realen Person Nicht-Schuldnerin Hackmann, realisiert werden? Welche Gerichtspersonen lassen sich hierauf ein?

Das ist nur mit einem hirnkranken, geistig nicht mehr zurechnungsfähigen staatlich besoldeten Gerichtsvollzieher des Vollstreckungsgerichts möglich, der willfährig zur Kaschierung seiner Unzurechnungsfähigkeit im Sinn von FKH aus Meyer ratzfatz Hackmann machte.

Dazu bedarf es eines GV, bei dem auszuschließen ist, dass dieser die erhebliche Diskrepanz meiner wahren! ausführlichen Schilderungen als Nicht-Schuldnerin (unter Bezug auf die Inhalte beider Richtigstellungen und des Vollstreckungsbetrugs) zu den unwahren! Aussagen des Vollstreckungsprotokolls Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann nicht erkennt.

Bei dem auszuschließen ist, dass dieser, selbst bei erkannten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsantragsantrag, diesen an den Antragsteller FKH zurückgibt.
Zur Erinnerung: FKH beantragte beim AG Osnabrück GV Bodi (ohne Titel Hackmann!) die Vollstreckung auf Hackmann. In dem Wissen, das FKH sich nur auf den ergaunerten an Meyer zu vollstreckenden Titel bezog, die Person Meyer es aber tatsächlich nicht gab/gibt und an der es nichts zu vollstrecken gab, die tatsächlich keinen Vertrag mit Bela Vita abgeschlossen hat! FKH teilte der Staatsanwaltschaft Osnabrück/PK Bohmte in Juli 2011 mit, dass es keinen Vertrag Meyer Bela Vita gab.

Kaum zu glauben aber wahr!

Tatsächlich ‚half‘ das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück der Betrügerfirma FKH bei der beantragten Umsetzung der Vollstreckung an Hackmann mit einem hirnkranken GV aus. Der nach Ausschaltung des Gehirn bzw. wegen nicht voll funktionsfähigen Gehirns die Vollstreckungskaskade/Betrugsrealisierung an Hackmann in Gang setzte! Vollstreckungsgericht AG Osnabrück in Verantwortung seines Kenntnis habenden Präsidenten Große Extermöring beauftragte den zu der Zeit bereits dienstunfähigen und dienstliche Gerichtsvollziehertätigkeit nicht mehr wahrnehmen könnenden nicht zurechnungsfähigen hirnkranken GV Bodi zunächst mit Gleichsetzung der Person/Schuldnerin Meyer mit Hackmann und dann mit Vollstreckung des auf Meyer lautenden Titels an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Damit schloss das Kenntnishabende AG OS gesichert die Möglichkeit aus, dass Vollstrecker GV Bodi die von FKH auf Hackmann beantragte Vollstreckung des auf Meyer!! lautenden Vollstreckungsauftrags zurückgibt. GV Bodi konnte meiner persönlichen Schilderung des komplexen FKH-Betrugs-Sachverhalts und meines Betrugs-Nachweises nicht folgen und machte aus der im Vollstreckungsbescheid genannten Schuldnerin Meyer= die zu vollstreckende Schuldnerin Hackmann.
So forderte GV Bodi die zum Zweck der Sachklärung/Zurücknahme von mir über ihn beantragte Vertragsabschrift Meyer/BelaVita von seinem Auftraggeber FKH nicht an. Auf der Grundlage von Geldforderungen aus einem nicht existenten Vertrag Meyer realisierte GV Bodi die Vollstreckungskaskade an der Nicht-Schuldnerin Hackmann.
Wenn Blödheit weh tun würde, hätte GV Bodi den ganzen Tag nur geschrien!
Da hirnkrank, hat er seine Blödheit nicht bemerkt!

Auch Schriftwechsel (06.04.2010) des GV Bodi mit FKH dokumentieren zudem, dass er geistig nicht mehr in der Lage war, seinen Dienstpflichten als GV nachzukommen. In Verbindung mit einer in diesen Schreiben dokumentierten selbst erkannten Dienstunfähigkeit und ‚FKH-Untertänigkeit/Hörigkeit‘ mit dem Ergebnis, dass er mich, Nicht-Schuldnerin Hackmann, mit der Schuldnerin Meyer gleichsetzte und damit den Vollstreckungsbescheid Meyer des AG Mayen unüberprüft im geforderten/beantragten FKH-Sinn auf Hackmann übertrug/bestätigte. Statt den Vollstreckungsauftrag Meyer an FKH zurückzugeben, weil diese unter der Adresse nicht wohnt und auch der Geburtsname nicht stimmt und er den Vertrag Meyer trotz Anforderung nicht erhalten hat, setzte GV Bodi die Vollstreckungskaskade nach FKH Antrag/Vorgabe bezogen auf Hackmann in Gang. Über zwei von FKH an Hackmann beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück beantragte/erwirkte und von mir abverlangte eidesstattliche Versicherungen bis hin zur Vollstreckung über einen von FKH beim Vollstreckungsrichter Struck auf Hackmann beantragten/erwirkten Haftbefehl. Richter Struck bestätigte, unfähig oder kriminell, im Beschluss 15.11.2010 die Entscheidung des hirnkranken GV Bodi, der Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann.
Offenbar auch unter Hinzuziehung des Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen Rechtspfleger Goergen, das zweimal widerspruchsfreie Personenidentifizierung von Meyer als Eva Hackmann durch ihren Ehemann Rainer Hackmann dokumentiert und nicht abgegebene Richtigstellungen. Tatsächlich jedoch abgegeben, weisen diese zusammen mit R.H erstellten klaren,eindeutigen und fristgerecht abgegebenen Richtigstellungen zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin auf Fehlzustellungen der an Meyer adressierten gelben Briefe/Bescheide hin, die E.H. jeweils zusammen mit den Richtigstellungen an AG Mayen zurückschickten. Nach anfänglich 2007 telefonisch bestätigtem Eingang beider Richtigstellungen (zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid) als Nicht-Schuldnerin gingen E.H und R.H von deren Berücksichtigung, insbesondere von E.H. als Nicht-Schuldnerin, durch das AG Mayen aus. Richter Struck wurde ganz offensichtlich von AG Mayen Goergen vorsätzlich getäuscht, da dieser, mir zunächst Eingang beider Richtigstellungen vorgebend, unmittelbar danach beide in 2007 vernichtete und im Vollstreckungsprotokoll als nicht abgegeben dokumentierte. Die erste Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Mahnbescheid wertete er als nicht abgegeben Widerspruch der Schuldnerin Meyer. Die zweite Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin deutete er vor Vernichtung noch als unklaren Einspruch und verspäteten Widerspruch (der Schuldnerin!) zum Mahnbescheid um. Da Eva Hackmann den Widerspruch (ihre so umgedeutete Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin) abgab, tatsächlich war es die zweite Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid, machte Goergen somit durch Umdeutungsbetrug aus der adressierten fiktiven/nicht existenten Schuldnerin Meyer die reale Schuldnerin Eva Hackmann. Da AG Mayen Goergen in 2007 telefonisch den Eingang beider Richtigstellungen zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid bestätigte, diese danach vernichtete, deren Nichtbenutzung als Nicht-Schuldnerin vor mir 2007 bis zum Erhalt des Vollstreckungssprotokolls 08.06.2011 geheim hielt,also im gesamten Vollstreckungszeitraum, gab er sämtlichen Folgegerichten (AG OS, LG OS,AG und LG Frankenthal) mich E.H. als Schuldnerin Hackmann=Meyer an – in meiner Unkenntnis! In diesem Zeitraum wurde die gesamte Vollstreckungskaskade auf der Grundlage dieses Umdeutungsbetrug an mir vollzogen. Damit beging Goergen die Straftaten Beweismittelvernichtung im Amt und Falschbeurkundung im Amt, mit den er, diese als wahr vorgebend, Richter Struck arglistig täuschte. Zu wessen Vorteil: na klar – FKH Jentzer!

Mit zielgerichteter Täuschung/Eindrucksmanipulation gab Mayen den Entscheidungsweg vor. Der offenbar unter Ausschaltung seines Gehirns Nachplapperer Richter Struck ist nicht autorisiert, gerichtliche Aussagen des AG M. als unwahr zur Disposition zu stellen sondern verpflichtet, den von ihm 26.04.2010 gegen Schuldnerin Hackmann ausgestellten und von FKH beantragten Haftbefehl zu bestätigen. Statt die 12.11.2010 begonnene Ermittlung zur (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer bis zur Klärung fortzuführen, beendete er diese 18.01.2011ohne Klärung. Statt Eva und Rainer Hackmann zu befragen, beriefen sich AG Osnabrück (Präsident Große Extermöring/Struck) lieber auf den hirnkranken GV Bodi und weigerte sich bis heute, den Haftbefehl Eva Hackmann zurückzunehmen.
Sind die Entscheidungen im Namen des Volkes treffenden Mitarbeiter des AG OS Struck, Keller, Bodi, Extermöring sämtlich hirnkrank, Dusseltiere, hochgradig kriminelle Verbrecher nach § 12 StGB, oder was anderes? Oder eine Mischung von allen oder alles zusammen?

Zur Verhaftung mit Einsperren in die Justizvollzugsanstalt kam es nicht, denn GV Bodi wurde unmittelbar vor Durchsetzung des Haftbefehls, nach jahrelanger psychischer Krankheit aus psychischen Gründen aus dem Dienst entlassen.
Offenbar gibt es am AG Osnabrück auch klar und logisch denkende staatliche Bedienstete. Den Verhaftungsauftrag hat Bodi’s Vertretung GV’in Nerger nach von mir geschilderter Sachlage sofort an den Auftraggeber FKH zurückgeschickt, den ‚Dusseltier‘ GV Bodi, wäre er nicht kurz zuvor aus dem Dienst geschmissen worden, mit Hilfe staatlicher Polizeigewalt durchgezwungen hätte!!

AG Osnabrück-Richter Struck und Präsident Große Extermöring waren bekannt, dass der schwer hirnkranke GV Bodi fern jeglicher gerichtlicher/rechtlicher Vernunft und fern jeglichen dienstlichen Entscheidungsvermögens im Namen des AG Osnabrück, damit im Namen des Volkes und vor allem gegen das Volk! unzumutbare Vollstreckungen vornahm, ’nicht mehr den Dienst-Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gewachsen‘ war und nach ärztlicher Untersuchung vorzeitig aus seinem Dienst entlassen wurde. Die aber beide dennoch, auf der Grundlage der von einem Hirnkranken, amtsärztlich festgestellt, angeleierten Vollstreckungskaskade Hackmann, in der Folge die an Hackmann zu vollstreckende Verhaftung in Auftrag gaben.

Die letzte Diensthandlung des dienstlich unzurechnungsfähigen GV Bodi sollte die Umsetzung des Vollstreckungsbetrug per Haftbefehl sein. In Kenntnis und Duldung des Richters Struck und Präsident Große Extermöring vom AG Osnabrück. Ich wäre vor den Augen der Nachbarn mit staatlicher Gewalt in die grüne Minna verfrachtet und in die Justizvollzugsanstalt transportiert und dort solange eingesperrt worden, bis ich einen Offenbarungseid abgelegt oder gezahlt hätte. Die perverse Perfidie: mit Zahlung hätte ich mich selber als Schuldnerin/Kriminelle bestätigt, die einen Vertrag fingierte. Und das bedeutet Fortdauer der Freiheitsberaubung.

Ich stellte gegen Bela Vita/FKH wegen Vertrags-/Urkundenbetrug Strafantrag. Wegen Nicht-Existenz eines Vertrages Meyer, Personenidentitätsbetrug Meyer=Hackmann, es besteht keine Beziehung zwischen Meyer=Hackmann, Meyer wohnt nicht unter der Adresse, etc.
Zu dem Zeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Nicht-Existenz des Vertrages Meyer und Schuldner-Zuweisung Meyer=Hackmann keine Ermittlung gegen Bela Vita/FKH durchgeführt. Ganz offenbar wegen erwirkten Titels Meyer.
Auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss die Ermittlung des Vertrages Meyer aus, der damit als existent unterstellt wurde, aber tatsächlich zu keiner Zeit existent war. Frankenthals Staatsanwältin Frau Dr. Hermann schriftlich: es wurde und wird keine Ermittlung wegen des Vertrages Meyer durchgeführt. Verbrecher nach § 12 StGB FKH hat nicht nur Unterstützung von der Justiz, sondern auch bei den konsequent regelmäßig Betrug nicht erkennen wollende Staatsanwaltschaften.
In damaliger Unkenntnis des Vollstreckungsprotokolls 2007 beantragte ich als Nicht-Schuldnerin Hackmann die Zurücknahme der von Richter Struck mit Beschluss 15.11.2010 bestätigten, von GV Bodi übernommenen, Zuweisung ‚Schuldnerin Hackmann‘. Auch des Haftbefehls, ausgestellt nach FKH-Antrag von Richter Struck. Diese Zurücknahme erfolgte in Kenntnis des Vollstreckungsprotokolls (Zuweisung Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann) nicht.
AG Osnabrück Präsident Große Extermöring deutete meinen Antrag auf Zurücknahme der von FKH beantragten und von GV Bodi an Nicht-Schuldnerin Hackmann bestätigten/eingeleiteten Vollstreckung des auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheids, ohne von mir autorisiert worden zu sein, als Antrag auf Durchführung einer Beschwerde der Schuldnerin Hackmann um. Damit verkehrte Große Extermöring meine Willenserklärung ins Gegenteil. In dem wissen, dass Beschwerde nur die Schuldnerin einlegen kann, unterstellte/bestätigte er mich als Schuldnerin!

6. RA Wehage und LG Osnabrück Richter Hune
Ein skrupelloser RA Wehage aus Oldenburg gab sich gegenüber Große Extermöring telefonisch als von Rainer Hackmann autorisiert aus, ein Beschwerdefahren namens Eva Hackmann durchzuführen. Damit unterstellte RA Wehage, dass er von Rainer Hackmann mit einem Beschwerdeverfahren namens seiner Frau beauftragt wurde. Und da Beschwerde nur eine Schuldnerin einlegen kann, unterstellte Verbrecher nach § 12 StGB RA Wehage, dass Rainer Hackmann Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als Schuldnerin bestätigte! Er unterstellte ferner, das R.H. für seine Frau sprach, und das diese selber nicht dazu in der Lage war.

Nichts stimmt!

Eva Hackmann stellte klar und deutlich unter Verweis die beiden fristgerecht abgegeben klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin, deren Eingang AG Mayen Rechtspfleger Goergen zunächst in 2007 telefonisch bestätigte, einen Antrag auf Zurücknahme der vom AG Osnabrück Bodi, Keller, Struck unterstellten Schuldnerin Eva Hackmann. Rainer Hackmann bevormundete nicht seine Frau und gab nicht ohne ihre Kenntnis derartiges Beschwerdefahren in Auftrag. Meine Frau hat den Wehage nie gesehen und nie gesprochen! Zweck des Wehage war, das ich meine Frau ‚Nicht-Schuldnerin Hackmann‘ mit dem Begriff Beschwerde als ‚Schuldnerin Hackmann‘ feststelle/bezichtige (RA Wehage weiß: Beschwerde kann nur eine Schuldnerin einlegen).
Mit diesem Hereinleger-Trick garantierte Wehage, ohne schriftliche Einverständniserklärung von Eva Hackmann, dem Präsidenten des AG OSnabrück Große Extermöring Eingeständnis als Schuldnerin. Nach telefonischer !! Mitteilung ohne erforderlichen Nachweis übernommen vom AG Osnabrück-Präsidenten Große Extermöring /Richter Struck, bestätigten beide ohne schriftlichen Nachweis ein von Rainer Hackmann namens E.H. beantragtes Beschwerdeverfahren, somit E.H. als Beschwerdeführerin (=Schuldnerin) und als existentes Eingeständnis als Schuldnerin. Beide gaben dem LG Osnabrück meinen Zurücknahme-Antrag (als Nicht-Schuldnerin) umgedeutet als Beschwerdeantrag(einer Schuldnerin!) vor. Damit eindrucksmanipulierte/täuschte AG Osnabrück Präsident Große Extermöring unter Missbrauch seiner herausgehobenen Stellung den Richter Hune LG Osnabrück, dass dieser von Beschwerdeverfahren und von Schuldnerin Hackmann als Beschwerdeführerin auszugehen hat. Allein durch die Terminologie Beschwerde gab Große Extermöring vor, dass LG Osnabrück Richter Hune die vom AG Mayen vorgegebenen, auf Mehrfachstraftaten beruhende, und von dem AG OS getroffenen Fehlentscheidungen namens der Schuldnerin Hackmann zu übernehmen/zu bestätigen hatte. Ebenso, dass Richter Hune, der vom AG OS über die Hirnkrankheit des GV Bodi nicht in Kenntnis gesetzt wurde, die Entscheidung des zu der Zeit bereits aus psychischen Gründen aus dem Dienst entlassenen dienstunfähigen/hirnkranken entscheidungsunfähigen GV Bodi als ‚amtlich/gerichtlich wahre Garantenscheidung‘ zu übernehmen hatte:
Hackmann=Beschwerdeführerin=Schuldnerin Meyer=Kriminelle, die einen Vertrag Meyer fingierte.

Die Begründung des Richter Hune (Beschlüsse vom 18.11.2010 und 29.11.2010) für Schuldner-/Kriminellen-/Personenidentität Meyer=Hackmann, auf die sich das AG Frankenthal Richter Ecker bezog, ist eins zu eins abzuleiten aus dem Vollstreckungsprotokolls 2007 (erhalten 08.06.2011), ohne dass dieses in den Beschlüssen genannt wurde: die ‚erfolgreichen Zustellungen der an Meyer adressierten gelben Briefe an Ehemann Rainer Hackmann‘. (Zur konstruierten Unmöglichkeit, in der Rechtsbehelfsfrist als Rainer Hackmann die Fehlzustellungen beim Zusteller zu reklamieren/Widerspruch einzulegen, siehe zurückliegende ausführliche Ausführungen). Die wegen Fehlzustellung an AG Mayen zurückgesandten gelben Briefe (Mahn-,Vollstreckungsbescheid) in Verbindung mit meinen Richtigstellungen (Plural) als Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann, u.a. zur Fehlzustellung Meyer, nach Eingang vom Rechtspfleger Goergen AG Mayen bestätigt und unmittelbar danach vernichtet, sind daher im Vollstreckungsprotokoll Meyer 2007 nicht dokumentiert. Durch diese und mit diesen fristgerecht abgegebenen Richtigstellungen habe ich Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin der Fehlzustellung/-zuweisung des an Meyer (Schuldnerin) adressierten Mahnbescheids an E.H. klar und eindeutig widersprochen. Der an Meyer adressierte Mahnbescheid war daher nicht auf. E.H. zu beziehen. Der hergestellte Bezug auf E.H. war daher bereits vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Meyer nichtig! Damit ist der Vollstreckungsbescheid Meyer ebenfalls nichtig!
Richter Hune wurde natürlich vor seinem Urteil 18.11.2010 von keiner Seite über die Beweismittelvernichtung (der beiden Richtigstellungen) des AG Mayen Kenntnis gesetzte. Da ich erst 08.06.2011das Vollstreckungsprotokoll erhielt, konnte ich erst danach die Beweismittelvernichtung (beide Richtigstellungen vernichtete AG Mayen Goergen) und Beweismittelumdeutung (zweite Richtigstellung wurde von Goergen als unklarer verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid bewertet) erkennen und nachweisen. Richter Hune wusste nicht, dass der auf Meyer lautende und an Eva Hackmann zu vollstreckende Titel zurückzuführen ist auf Beweismittelvernichtung der Mitarbeiter des AG Mayen im Amt und Falschbeurkundung im Amt. Damit hat AG Mayen Goergen und Leiter Schmickler den Richter Hune arglistig getäuscht.
Diesem wurde vom AG Mayen ‚erfolgreich an Meyer zugestellt‘ vorgegeben. Genauer: Da Ehemann Rainer Hackmann den Mahnbescheid Meyer annahm, unterstellte ihm AG Mayen die Personen-/Schuldneridentifizierung Meyer= Eva Hackmann, und damit an Eva Hackmann zugestellt. Beide Richtigstellungen, die Eva Hackmann zusammen mit Rainer Hackmann erstellten, beinhalten auch die Aussage des Rainer Hackmann zur Fehlzustellung an ihn. D.H. R.H. dementierte mit den Richtigstellungen von E.H. klar und eindeutig, mit Annahme der gelben Briefe die adressierte Eva Meyer als seine Frau Hackmann identifiziert zu haben.
Richter Hune hat die vor 18.11.2010 wiederholt abgegebene Erklärung von R.H. keinen Glauben geschenkt und sein Urteil ausschließlich auf das Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen, Verbrecher nach § 12 StGB Goergen, gestützt, der die Aussagebedeutung des Protokoll mit vorstehenden zwei Straftaten entscheidend verfälschte und diese dem Hune dann als wahr vorgab. Richter Hune hatte offenbar die an ihm vom AG Mayen ausgeübte Täuschung nicht erkannt und als wahr übernommen, als ‚gerichtlich hinreichenden Beweis für Schuldneridentität Meyer=Hackmann‘ und das damit der Titel Meyer an E.H. zu vollstrecken ist. Richter Hune hatte keine Kenntnis von der Beweismittelvernichtung des AG Mayen, die AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll nicht dokumentierte. Richter Hune hat damit offenbar in Unkenntnis des AG Mayen-Betruges die gerichtlichen Entscheidungen des hirnkranken GV Bodi und des Richters Struck fälschlicherweise legitimiert.

Auf der Grundlage von LG OS vorgenommener Schuldneridentitätszuweisung Meyer=Hackmann beantragte ich von Richter Struck den Nachweis des Vertrages Meyer. Der Abbruch der von Richter Struck begonnenen und auch von Richter Hune nicht durchgeführten Ermittlung zur (Nicht-)Existenz des Vertrages der Schuldnerin Meyer erfolgte ohne mir erklärten/genannten Grund. Tatsächlich aber darauf zurückzuführen, dass nach erreichtem Titel (Meyer) der Vertrag nach Meinung ST Frankenthal Wisser nicht mehr nachgewiesen wird. Feststellung: das ist Scheinbegründung des ST Wisser zur Durchsetzung der FKH-Betrugsinteressen, denn derartiges Gesetz gibt es nicht.
Beide schlossen gezielt die Ermittlung des tatsächlich nicht existenten Vertrags Meyer aus, und garantierten damit an Nicht-Schuldnerin Hackmann die Fortsetzung/Realisierung des Betrugs der FKH in Person Werner Jentzer, RA Wehnert und Christian von Loefen.

Das Juli 2011 vorliegende Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Osnabrück Voß zur Existenz des Vertrages bestätigte, sogar nach Eingeständnis der FKH, die Nicht-Existent des Vertrages Meyer.
Bereits nach Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück in 2007 und danach vom AG Osnabrück Richter Struck begonnene, dann aus nicht erklärten/genannten Gründen abgebrochene, und auch vom LG Osnabrück nicht durchgeführte und von der der Staatsanwaltschaft Frankenthal für die Zukunft ausgeschlossene! (St Hermann) Ermittlung, hätte den Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita /FKH nachgewiesen. FKH bestätigte 2011, dass es keinen Vertrag Meyer gab/gibt.
Diese Vertreter staatlicher Justiz interessierte der Vertrag nicht. Sie unterstellten diesen wegen des erreichten Titels einfach als existent und wiesen diesen, durch weitere Unterstellung von fingieren, mir Eva Hackmann zu.

Auf Grund eines nicht existenten Vertrages Meyer beantragte FKH und erließ AG Mayen einen Mahnbescheid auf die fiktive Schuldnerin Meyer. Mit Trickserei des AG Mayen unterstellte es ’nicht abgegebenen Widerspruch von Schuldnerin Meyer‘ und erreichte somit einen vollstreckbaren Titel Meyer. Weil Rainer Hackmann den an Meyer adressierten Mahnbescheid annahm, unterstellten AG Mayen, AG und LG Osnabrück von Rainer Hackmann bestätigte Schuldneridentität Meyer=Hackmann.

Feststellung: Da es noch nicht einmal einen Vertrag Meyer gab, gab es noch nicht einmal eine fiktive Schuldnerin Meyer und damit keine berechtigten Geldforderungen an Meyer. Aus Meyer wurde Hackmann.
Mit Haftbefehl und damit angedrohter Freiheitsberaubung versuchen die Gerichte penetrant, über Obergerichtsvollzieher von Schuldnerin Hackmann Geld einzutreiben.

Das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Osnabrück Voß Juli 2011 weist den Vollstreckungsbescheid Meyer als Betrug nach. Damit erweist sich der ‚gerichtlich festgestellte hinreichende Beweis für die Personenidentität Meyer=Hackmann‘ ebenso als vorsätzliche Straftat im Amt und hochgradiger Nonsens der beteiligten Richter des AG OS und des LG OS, wie deren gerichtlich veranlasster und legitimierter Fortsetzungs-Betrug durch Vollstreckung an Nicht-Schuldnerin Hackmann.

Auf der Grundlage des Bela Vita/FKH-Betrugs und der diesen Betrug legitimierenden nachfolgenden Betrugskaskade der Justiz (die genannten Gerichte) erkannten die von der Justiz weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften regelmäßig keine Straftaten.

Die Staatsanwaltschaften Osnabrück (außer Voß) und Frankenthal schlossen auf Grund des erreichten Titels Meyer in 2007, ganz offenbar weisungsbedingt, die Ermittlung der (Nicht-)Existenz eines Vertrages Meyer aus. Damit begingen diese nach § 274 StGB Straftat wegen Urkundenunterdrückung. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erkannte die vom AG Mayen begangene § 274 Straftat wegen Urkundenunterdrückung/-vernichtung meiner beiden ‚Richtigstellungen‘ zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid nicht, trotz gelieferter Nachweise. Mit dieser perversen perfiden Betrugs-Psychotricksereikaskade staatlicher Judikative und Exekutive deckten diese den FKH-Betrug und betrieben meine Kriminalisierung.

Hinweis: Nach 12.03.2012 von Staatsanwalt Voß Os beantragter und 14.03.2012 von Voß bestätigter Übersendung des Ermittlungsvorgangs an die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Voß diese tatsächlich nicht übersandt, wie St Frankenthal bestätigte. Erst nach gestellter Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung im Amt erfolgte die beantragte Weiterleitung.

Ende Teil 2

Fortsetzung siehe: In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 3-

 

 

In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 1-

 

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de  2012-04-09 – 19:08:01

Beginn Teil 1

Dieses Schreiben geht an die Abgeordneten und den Petitionsausschuss des Landtags Rheinland Pfalz, die Abgeordneten und den Petitionsausschuss des Landtags Niedersachsen mit dem Auftrag auf Wahrnehmung der Kontrolle über die Justiz. Es gilt als Strafantrag wegen organisierter Kriminalität gegen die nachgenannten Institutionen/Personen. Dieses Schreiben geht zudem an den Bundespräsidenten Herrn Joachim Gauck. Zudem an weitere nicht offengelegte Empfänger.

Nachstehend beschriebene Kriminalisierung einer unschuldigen Bürgerin durch Rechtsbeugungen staatlicher Justiz und Bela Vita/FKH – Betrug ist Bestandteil des Verfahrens 4 O 110/08 beim LG Ellwangen.

Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Allgemeine Bemerkungen zum Betrug 3. Verbrecher (§12 StG-willfährige/abhängige Justiz und Exekutive 4. Wie alles begann – Konstruktion des Betrugs in konzertierter Betrugsaktion von Bela Vita und FKH. 5. Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück 6. RA Wehage und LG Osnabrück Richter Hune 7. Feststellungsklage beim AG Frankenthal 8. Staatsanwaltschaft Frankenthal 9. Staatsanwaltschaft Osnabrück 10. Staatsanwaltschaft Koblenz 11. Unschuldsvermutung 12. AG Osnabrück Obergerichtvollzieher Wolfgang Egbers 13. Weiterer Betrug des AG Frankenthal durch Richter Ecker und Rechtspflegerin Dirion-Gerdes und OGV Egbers mit 4 O 110/08 14. Nachtrag: Verstoß staatlicher Justiz gegen UN-Resolution 217A und gegen die Vorschrift der europäischen Menschenrechtskonvention durch Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Verdunkelung von Straftaten

  1. Vorbemerkungen Im NRW Koalitionsvertrag erklären die Koalitionäre SPD und Bündnis 90/ Die Grünen Juli 2010, Seite 74, dass ‚als einzige der drei Staatsgewalten die Justiz nicht organisatorisch unabhängig ist, sondern von der Exekutive verwaltet wird‘. Im Klartext: Diese politischen Entscheidungsträger erklärten, dass es die propagierte Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative nicht gibt. Vor allem: nicht nur die Landesregierung und der Ministerpräsident, auch sämtliche weiteren Abgeordneten wissen um die verfassungswidrig exekutiv verwaltete und damit von Exekutive abhängigen Justiz. Der Einfluss der Exekutive (=Landesregierung) auf die Justiz ist von erheblicher Bedeutung. Auf exekutive Zuweisung, Unterstellung, Leugnung, Umdeutung beruhen rechtswidrige politische Entscheidungen, gegen die sich der Betroffene nicht wehren kann.

Die Exekutive verpflichtet die Justiz, den Entscheider eines Verwaltungsgerichts, zur vorbehaltlosen, nur zum Schein durchzuführenden Überprüfung und damit zur ‚Rechtsetzung‘ ihrer Entscheidungen. Und das ist von der Exekutive den Richtern verordnete Rechtsbeugung. Abgesichert durch von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaften, die nicht nur angezeigte exekutive Rechtsverstöße, sondern auch und diese deckenden judikativen Rechtsbeugungen aus Systemschutzgründen regelmäßig nicht erkennen. Diese Staatsanwaltschaften wiederum sind Teil der Exekutive und schützen durch ‚können keine Straftat erkennen‘ konsequent die Rechtsverstöße der exekutiven Verursacher und die Rechtsbeugungen der judikativen Decker.

Die von der Exekutive verwaltete Justiz legalisiert in einem zielgerichteten Eindrucksmanipulationprozess durch Umdeutung, Unterstellung, Leugnung, Beweismittelvernichtung, Verantwortung ablehnen die von der Exekutive eingeleitete und betriebene Aussonderung von vermeintlich politisch unliebsamen. Zurückzuführen auf Häder, ist diese in der Politik etablierte Methode von den Prof.’in Schütz Chemnitz und Prof. Laux Bamberg in Forschungsergebnissen und im Buch ‚Wir die wir gut sind‘ nachgewiesen. Nach Aussagen von RA Wolfgang Schrammen zu Korruption, Rechtsbeugung und Verbrechen handelt es sich bei den beteiligten Personen um eine Gruppierung exekutiver und judikativer Vermischung, die im Fall vermeintlichen Angriffs auf die Gruppe im Schulterschluss zusammenhält und gruppendynamisch und bandenähnlich zusammenhält. Und zum Zweck der Konsistenzsicherung der Gruppe, in Kenntnis des aufgezeigten Unrechts, die einmal durch unrechte Schuldzuweisung/Rechtsbeugung eingeleitete und betriebene Aussonderung bis zum – für den Betroffenen bitteren – Ende mit staatlicher Gewalt durchzwingt.

Mit der Absichtserklärung, sich für eine autonome/unabhängige Judikative einsetzen zu wollen, bestätigen die vom Volk gewählten NRW-Abgeordneten, dass es in der BRD die propagierte Gewaltenteilung nicht gibt. Damit bestätigen sie auch, zurückliegend, gegenwärtig und für die nahe Zukunft die ihnen obliegende Hauptaufgabe, nämlich die Kontrolle von Exekutive und Judikative, nicht wahrgenommen zu haben und das sie diese mittelbar nicht vornehmen werden.

Die NRW-Koalitionäre gestanden ein, das die dem Volk stets vorgegaukelte Gewaltenteilung nicht existiert. Auch die Volksvertreter anderer Bundesländer wissen das. Funktionierende Gewaltenteilung vorgebend, praktizieren diese gegen das Volk gerichtete Gewaltentyrannei.

Und selbst in gravierenden Einzelfällen verweigert die Legislative die ihr obliegende Hauptaufgabe der Kontrolle und schließt konsequent die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses aus. Rückhaltlose parlamentarische Kontrolle würde die Verwaltungsrichter (Judikative) als willfährige Handlanger der Exekutive nachweisen. Und damit Rechtsbeugung der Judikative und Rechtsverstöße der ursächlich verantwortlichen Vertreter staatlicher Exekutive. Die Legislative als Mitglieder einer Partei lieferte mit Wahrnehmung der Kontrolle die verantwortlichen exekutiven und judikativen Parteifreunde ans politische Messer. Damit begingen die einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss initiierenden Parteifreunde der Legislative Harakiri, rituellen Selbstmord. Denn damit wird die Partei sie nicht mehr als Abgeordnete nominieren, damit sind für die nächste Landtagswahl den sicheren Listenplatz, die politische Karriere, das hohe Abgeordneteneinkommen mit Pensionsansprüchen. etc. futsch.

Die Exekutive (=Landesregierung), die Judikative (Justizministerium) und die Legislative (Volksvertreter) verarschen den mündigen betroffenen Bürger durch Vorgabe von Gewaltenteilung, die nach vorstehende Ausführungen Gewaltentyrannei ist. Genauer: Tyrannei der Exekutive (Verwaltung), gedeckt und getragen von Judikative und Legislative. Zum Zweck der Aussonderung politisch Unliebsamer durch Psychiatrisierung und Kriminalisierung. Jedes Jahr werden bei ca. 1 Mill. Sterbefällen und Geburten nachgewiesener maßen ca. 250’000 Menschen (25%) zwangspsychiatrisiert. Die angenommene gleich hohe Zahl der Kriminalisierten und zwangsweise Eingesperrten ist nicht evaluiert. Das sind in 80 Jahren bei ca. 80 Mill. BRD-Einwohnern ca. 20 Mill. derart psychiatrisierte und ca. 20 Mill. derart kriminalisierte Menschen. Die Dunkelziffer liegt noch höher. Die BRD – ein Volk von psychiatrisch Kranken und Kriminellen? Mitnichten. Die BRD – ein Volk von psychisch für kranken und kriminell erklärten

Nochmals: Die Exekutive wird von der Justiz verwaltet, und die Staatsanwaltschaften sind gegenüber der Justiz weisungsgebunden. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind somit willfährige Instrumente der Exekutive. Das wissen nicht nur NRW-Abgeordneten, sondern die Abgeordneten sämtlicher anderer Bundeländer. Und diese Exekutive missbraucht die exekutiven Vollzugsorgane wie die staatliche Polizei zur Durchsetzung ihres erreichten politischen Ziels/Betrugs. Wobei diese staatlichen Vollzugsorgane im Glauben an den Rechtsstaat praktizierte Gewaltenteilung lediglich annehmen. Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsauftrags unterstellend, realisieren dies eindrucksmanipulierten staatlichen Vollstrecker die Sanktionierung des konstruierten vermeintlich Schuldigen/Kriminellen. Um Umsetzung des Vollzugszieles durchzuwingen, scheuen skrupellose Vollstreckungsgerichte nicht davor zurück, hirnkranke dienstunfähige Vollstrecker zu beauftragen, um durch ausgeschlossene Möglichkeit des eigenen Nachdenkens die Realisierung des kriminellen/betrügerischen Vollstreckungsauftrags sicherzustellen (siehe Abschnitt: Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück).

(Siehe in diesem blog den Beitrag unter Inquisitorische Aktenführung – Der Mythos von der hohen Moral der Richter , darin: Richter Frank Fahsel).

In Kenntnis praktizierter politisch etablierter Aussonderungsmethodik ergibt sich ein Betätigungsfeld für Verbrecher nach § 12 StGB.

Der Leser möge Exekutive durch ‚Verbrecher nach § 12 StGB Bela Vita/FKH-UGV Inkasso‘ ersetzen.

Gewaltentyrannei und Verbrecher ergeben das Betrügerkonsortium.

Die Analyse sämtlicher in folgenden Ausführungen nachgewiesenen Betrugsgegenstände des operativen FKH/AG Mayen Betrugs-Vorganges als Teile eines komplexen korrupten Betrugsprozesses weist Aufhebung der Gewaltenunabhängigkeit und damit Gewaltentyrannei nach sowie zielgerichtete Anwendung der Formen, Mittel und Methoden der Staasi-Richtlinie 1/76 zum Zweck der Schädigung/Vernichtung der Individualität der bearbeiteten Person Eva Hackmann nach. Es erfolgte zielgerichtet die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges von Eva Hackmann auf der Grundlage miteinander verbundener überprüfbarer und diskreditierender unwahrer, vernichteter, glaubhafter nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben.

Bela Vita/FKH in Person von Geschäftsführer Werner Jentzer, RA Wehnert und von Loefen konstruierten Betrug und Schuldzuweisungen, um unter massiver Androhung von Gewalt unberechtigte Geldforderungen durchzuzwingen. Wobei die Judikative, insbesondere das AG Mayen in Person von Rechtspfleger Goergen und Wilden sowie Leiter Schmickler diese Bela Vita/FKH-Straftaten durch nachgewiesene weitere zielgerichtete gerichtliche Betrügereien (Plural!), zurückzuführen auf Umdeutung, Unterstellung, Lüge, Beweismittelvernichtung, etc., als wahr legalisierte. Zudem deckten die involvierten Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal durch erklärte !! Nichtermittlung entscheidender betrugsrelevanter Straftaten die Straftaten der ursächlichen Verbrecher nach § 12 StGB und der beteiligten Justiz.

  1. Allgemeine Bemerkungen zum Betrug 1. Der Betrug wurde von den beteiligten Juristen Bela Vita/FKH zielgerichtet konstruiert, verwaltet, unaufgeklärt gehalten. 2. Unter zielgerichteter Unterstützung staatlicher BRD-Justiz. Die in Anspruch genommenen Rechtsanwälte und beteiligten Gerichte garantierten durch Nicht-Aufklärung eines jeden einzelnen der vielfältigen Betrugsschritte diese umgedeutet als rechtlich einwandfreie Vorgänge. In einer langfristig angelegten prozesshaften vorgegebenen Schein-Rechtskaskade, tatsächlich Betrugskaskade, für den Betroffenen nicht erkennbar und damit anfänglich unwidersprochen gehalten, erfolgten von den Verbrechern nach § 12 StGB Bela Vita /FKH prozesshaft Umdeutung von Betrug in Wahrheit, damit Unterstellung von Schuld und Schuldzuweisungen. Diese verbargen sich in Nuancen und Details sowie in Schuld implizierenden Begrifflichkeiten (z.B. Widerspruch, Beschwerde bedeutet Schuldnerin) und darin versteckten juristischen Schuld-Aussagen. Gleichzeitig wurden u.a. in Feststellungsklage beantragte gerichtliche Klärung explizit genannter Betrugssachverhalte vom Gericht zwar angenommen, aber unmittelbar vor Hauptverhandlung mit gerichtlich veranlasster Umdeutung der Klagegegenstände angelehnt. Aufeinander aufbauende für rechtskräftig und vollstreckbar erklärt Folge(fehl)urteile beruhen auf Scheinwahrheiten, die nachweislich auf Betrug zurückzuführen sind. Zudem erfolgt gerade bei Akzeptanz (durch das Opfer) des Betrugs durch Zahlung der unberechtigten Geldforderungen eine Freiheitsberaubung in die Justizvollzugsanstalt, da mit zahlungsbedingtem Eingeständnis erfolgte ‚Selbst-Umdeutung‘ des Opfers in Schulderin/Kriminelle der zu sanktionierende Strafrechtstatbestand erfüllt ist. Obwohl fristgerecht mit §149 ZPO gegen diese Urteile Einspruch eingelegt, erfolgte über den als hirnkrank festgestellten und kurz darauf entlassenen Gerichtsvollzieher des Vollstreckungsgerichts die schein-rechtliche Urteilsvollstreckung. Die den Betrug deckende und offenbar von FKH kontrollierte Justiz ist weisungsbefugt gegenüber den Staatsanwaltschaften, sodass diese die strafangezeigten Betrügereien der Betrugsverursacher und die diese Betrügereien deckenden Gerichte regelmäßig nicht erkannten und nicht ermittelten. Jede einzelne Umdeutung von Betrug in Wahrheit ist Teil eines langfristig angelegten Umdeutungsprozesses. Wird nicht jede einzelne Umdeutung vom Betroffenen als Betrug nachgewiesen, schreiben die involvierten, vom ehemaligem Richter Frank Fahsel gemeinten, Richter/’Recht setzer‘ Betrug in Recht fest, machen aus dem Betrogenen/dem Opfer den Betrüger/Straftäter/Kriminellen. Die nach gerichtlich vorgenommen Umdeutungen benutzten Umdeutungsergebnisse sind von Folgegerichten als wahr übernommener ‚gerichtlich hinreichender Schein-Beweis‘ (LG und AG OS) (Expertise), und damit Schein-Legitimation, am sich wehrenden Opfer dennoch, gerichtlich abgesichert, die als rechtens vorgegebene Geldforderungen, tatsächlich umgedeuteten Betrug, vollstrecken zu lassen. Auf gerichtlicher Anordnung hin unter Missbrauch einbezogener staatlicher Vollzugsorgane (Gerichtsvollzieher, Justizvollzugsanstalt).
  2. Von der Justiz weisungsabhängige involvierten Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal erkannten konsequent regelmäßig die angezeigten Straftaten sowohl der Betrüger als auch der beteiligten Gerichte nicht und gingen diesen nicht nach. Diese legitimieren dadurch nicht nur den Betrug der ursächlich Verantwortlichen/Straftäter, sondern auch die diesen Betrug deckenden Verantwortlichen/Straftäter der Gerichte. Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften warten die realisierte gerichtliche Vollstreckung (=Geldzahlung) ab. In dem Vollstreckungszeitraum blieben die Staatsanwaltschaften gegen die strafangezeigten Betrüger und Gerichte vorsätzlich untätig. Hat das Opfer Zahlungsbereitschaft signalisiert oder einen unscheinbaren Teilbetrag gezahlt, akzeptiert mit derart selbst eingestandener Schuld den an ihm ausgeübten Betrug und die diesen Betrug deckenden gerichtlichen Urteile. Derartiges Schuldeingeständnis des Opfers impliziert unausgesprochen die Aufhebung der Strafanträge und begründet den Ausschluss der Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen die strafangezeigten Betrugsverursacher. Das Opfer sichert mit Zahlung nicht nur die Konsistenz der Betrüger und hält diese sakrosankt, sondern beauftragt mit damit verbundenem Eingeständnis von Schuld, fingieren eines Vertrages, das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaften zudem mit seiner eigenen Sanktionierung. Sofort nach gestellten Strafanträgen aufgenommene staatsanwaltliche Ermittlungen hätten die Betrugsverursacher nachgewiesen und die den Betrug deckenden verantwortlichen Personen der Gerichte.

Verstoß gegen die UN-Resolution Richter und Staatsanwälte. Zudem hebeln diese durch das konstruierte Schuldstrafrecht die nach UN-Resolution geltende Unschuldsvermutung aus.

Durch Nicht-Ermittlung wurde der Betrüger zum Saubermann, der seine ‚gerichtlich legitimierten berechtigten Forderungen‘ mit Hilfe staatlicher Gewalt über Gerichtsvollzieher eintreiben lässt.

Nun sind die Staatsanwaltschaften (Exekutive) von der Justiz weisungsabhängig. Die Justiz wies ganz offenbar die Staatsanwaltschaften an, Ermittlungen zum ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug (=Nachweis des Vertrags Meyer und der Schuldneridentität Meyer=Hackmann) während des Vollstreckungsverfahrens nicht durchzuführen. Über wiederholte gerichtliche Nötigung (=Vollstreckung durch Verhaftung und Wegsperren in die Justizvollzugsanstalt) wird regelmäßig Zahlung unberechtigter Geldforderung und damit Eingeständnis von Schuld erzwungen. Mit staatsanwaltlicher Scheinargumentation (Vertrag wird nach erreichtem Titel Meyer nicht nachgewiesen, kann weggeschmissen werden) und unter Bezug auf die gerichtlichen Umdeutungs- /Schuldzuweisungsergebnisse (Nicht-Schuldnerin in Schuldner) verweigerten die involvierten Staatsanwaltschaften staatsanwaltliche Ermittlungen. Ermittlungen sind, zum Vorteil der Betrüger/Verbrecher nach §12 StGB, während des Vollstreckungsverfahrens konsequent auszuschließen, um die Realisierung des Betrugs nicht zu gefährden, um den Betrüger und zum anderen die diese Betrüger deckenden Gerichte (=Schuldumdeuter) nicht zu entlarven. Darauf hinzuweisen ist, dass die Einflussnahme der Betrüger auf die Justiz über die ganz offenbar involvierten verantwortlichen Leiter der Gerichte/Staatsanwaltschaften auf den einfachen Gerichtsvollzieher, den einfachen Rechtspfleger, den einfache Richter oder den Staatsanwalt erfolgt, die nach Signalisierung des EDEKA-Prinzip (Ende der Karriere) spurten.

Die involvierten Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die mitwirkenden Personen sind nachstehend genannt. Diese gerichtlichen Mitarbeiter ignorierten den komplexen Betrug von Bela Vita/FKH und wirkten mit ihrem Beitrag an der Realisierung mit.

In 2011 konnte FKH Geschäftsführer Werner Jentzer auf ein 25-jähriges ‚erfolgreiches‘ (Betrugs-)Jubiläum zurückblicken. Ohne politische Rückendeckung seitens staatlicher Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften) ist derartiger ‚Erfolg‘ ausgeschlossen. Ganz offenbar handelt es sich um Korruption/organisierte Kriminalität der beteiligten/genannten Konsortialpartner. Organisierte Kriminalität, die vom Justizministerium Rheinland Pfalz, zumindest wird es so in der Öffentlichkeit dargestellt, bekämpft, aber ganz offenbar – nach diesen Ausführungen – von Teilen dieser Regierung/Justiz begangen wird. Es ist schon erstaunlich, dass die vom Bundesland Rheinland Pfalz gewählten und über diesen komplexen Betrugssachverhalt detailliert in Kenntnis gesetzten politischen Entscheidungsträger (über Petitionen und über den Bürgerbeauftragten), unter Vorgabe korrekten Arbeitens der Justiz/Gerichte/Staatsanwaltschaften, die ihnen vom Volk übertragene Aufgabe der Kontrolle der Justiz/Exekutive, explizit von mir wiederholt angemahnt, nicht wahrnehmen.

  1. Verbrecher (§12 StG-willfährige/abhängige Justiz und Exekutive

Die Verursacher Bela Vita FKH GBR mit Geschäftsführer Werner Jentzer RA Wehnert RA von Loefen

An der Realisierung des Bela Vita/FKH-Betrugs beteiligte staatliche Justiz (Gerichte) AG Mayen mit Rechtspfleger Goergen Rechtspfleger Wilden JOAR Schmitt Präsident AG Mayen Schmickler

AG Osnabrück mit Obergerichtsvollzieher Egbers Gerichtsvollzieher Bodi Rechtspfleger Frau Keller Richter Struck Präsident Große Extermöring

LG Osnabrück mit Richter Hune Präsident Fahnemann

AG Frankenthal mit Richter Ecker, Rechtspflegerin Frau Dirion-Gerdes Präsidentin Frau Wolf

LG Frankenthal

Von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaft Frankenthal mit Staatanwalt Baum Staatsanwalt Wisser Staatsanwältin Frau Dr. Herrmann Leiter Herr Liebig

Staatanwaltschaft Koblenz Oberstaatsanwältin Harnischmacher Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Staatsanwalt Regner

Staatsanwaltschaft Osnabrück Staatsanwalt Voß Oberstaatsanwältin Krüger Leiter Herr Heuer

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Generalstaatsanwalt Finger

Nieders. Justizministerium Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking

  1. Wie alles begann – Konstruktion des Betrugs in konzertierter Betrugsaktion von Bela Vita und FKH. Der Betrug begann mit der Zusendung eines nicht bestellten Gewinnspielbriefes (zwei DIN a 4 Zettel), die sofort in den Mülleimer landeten. Grundlage für den Betrug war meine von Bela Vita benutzte, aber nicht mitgeteilte, Adresse und die Zuweisung einer als dort lebenden tatsächlich fiktiven Person. Hierauf unterstellte Bela Vita einen Vertrag mit der fiktiven Person Meyer, der mir als Folge Jahre später erfolgter Zuweisungen, als von Eva Hackmann abgeschlossen und damit als von ihr fingiert/gefälscht unterstellt wurde. Die perverse Perfidie: und in der weiteren Folge als ‚gerichtlich hinreichender Beweis für Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann‘ vom AG/LG Osnabrück als Begründung für Haftbefehl/Verhaftungsauftrag Hackmann benutzt wurde. Unterstellt wurde mir zudem die Straftat Urkundenfälschung (als Hackmann Unterschrift mit falsch geschriebenem Geburtsnamen Meyer). Bela Vita stellte sicher, dass über das Klangbild des falsch geschriebenen Geburtsnamens erfolgreich in den Briefkasten zugestellt wird. Zu dem Zeitpunkte monierte ich die als unbedeutend angesehene Fehlzustellung nicht, da noch kein Bezug zu meinem Namen Hackmann hergestellt war. Nach ca. drei Jahren flatterten mir zwei weitere Fehlzustellungen Meyer in den Briefkasten mit Geldforderungen über unterstellte regelmäßig geliefert Ware, die tatsächlich von Hackmann nicht bestellt wurden und von Bela Vita nicht geliefert wurden, aus einem unterstelltem Vertrag Meyer, der nie abgeschlossen wurde und den es daher nicht gibt. Damit unterstellt wurden die Geldforderungen als von Bela Vita kaufmännisch ausgemahnt. In Verbindung mit Rücksendungen und Hinweis auf Fehlzustellung forderte ich, Eva Hackmann, den Vertrag Bela Vita/Meyer für den Fall, dass dieser Bezug zu meinem Namen hat. Durch diese Namenstrickserei schloss Bela Vita aus, im Namen der fehladressierten Person Meyer eine Anmahnung der Abschrift des Vertrages zu erhalten. Bela Vita reagierte daher auf die jedes Mal von Eva Hackmann geforderte Zusendung der Abschrift des Vertrages Meyer nicht. Wegen subtil konstruierter Adresse und provozierter Fehlzustellung erhielt ich von Bela Vita den auf Meyer lautenden Vertrag nicht. Damit kaschierte Bela Vita die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.

Nun verkaufte Bela Vita die Vertragskontingente an FKH Gbr Jentzer und ließ sich von ihm schein-versichern (mündlich!), genauer: nicht schriftlich und nicht durch Vertrag nachgewiesen, dass die Forderungen zu Recht bestanden, widerspruchsfrei kaufmännisch angemahnt wurden und auf einen existenten Vertrag Meyer beruhen. Einzig diese Aussagen des Verbrechers nach §12 StG, ohne jeglichen schriftlichen Nachweis eines Vertrages, übernahm Staatsanwaltschaft Frankenthal als rechtlich nicht zu beanstanden. Hieraus ist abzuleiten, dass diese Staatsanwaltschaft den Bela Vita/FKH-Betrug deckt.

Danach erfolgten mit einfacher Post nochmals zwei weitere fehlzugestellte Geldforderungen an Meyer in den Briefkasten, diesmal von FKH. Auch die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen Meyer. Auch diese sandte ich wegen Fehlzustellung zurück. In Verbindung mit Rücksendung dieser vorsätzlich fehl zugestellten Geldforderungen forderte ich Eva Hackmann von FKH den Vertrag Bela Vita/Meyer für den Fall, dass dieser Bezug zu meinem Namen hat. Ausgeschlossen war, dass FKH von der fehladressierten Person Meyer eine Anmahnung des Vertrages erhält. FKH reagierte auf die jedes Mal von Eva Hackmann geforderte Zusendung der Abschrift des Vertrages Meyer nicht. Wegen der von Bela Vita subtil konstruierten Fehlzustellung konnte FKH einer Frau Hackmann keinen auf Meyer lautenden Vertrag aushändigen, da es diesen zu keiner Zeit gab. FKH ging zu keiner Zeit auf meine Forderungen ein und verschleierte die Nicht-Existenz des Vertrages – bis zum erreichten Vollstreckungstitel Meyer.

Im gesamten Zeitraum des vorgerichtlichen Mahnverfahrens schlossen Bela Vita und FKH/UGV-Inkasso mit ihrer Psychotrickserei der Fehlzustellungen ständig die von mir Hackmann geforderte und wiederholt angemahnte Sachklärung zur Existenz eines Vertrages Meyer aus. Ebenso durch ausgeschlossenen Unterschriftenvergleich den Nachweis aus, dass der unterstellte Vertrag, wenn er denn existierte, mit der unterstellten Unterschrift Meyer von mir Hackmann fingiert/gefälscht wurde. Um ihren Betrug realisieren zu können, mussten Bela Vita und FKH bis zum rechtswirksam gewordenen Mahn-/Vollstreckungsbescheid diese Nachweise des Vertrages ausschließen. Bela Vita und FKH antizipierten für diesen Fall die Aussage der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Wisser, wonach der unterstellte Vertrag und die gerichtlich ‚festgestellte‘, tatsächlich auf nachgewiesene Beweismittelvernichtung des AG Mayen und somit auf Betrug/Unterstellung zurückzuführende, Schuldner-/Personengleichheit Meyer=Hackmann nicht mehr von Bela Vita/ FKH nachgewiesen werden müssen bzw. der Vertrag weggeschmissen werden kann. Dazu muss das gerichtliche Mahnverfahren Meyer abgeschlossen sein. Auf diesen Status arbeitete FKH zielgerichtet hin.

Nach Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahren schloss ich die Zustellung derartiger Betrügerpost auf Meyer aus. Ich verpflichtete den Postzusteller, ausschließlich an Hackmann adressierte Briefe zuzustellen.

Nun leitete FKH/UGV-Inkasso das gerichtliche Mahnverfahren gegen die von Bela Vita konstruierte/fiktive Schuldnerin Meyer unter meiner Adresse ein. Mit dem Ziel, einen vollstreckbaren Mahnbescheid/Titel Meyer und die an mir Hackmann zu realisierende Vollstreckung zu erreichen. Um mit erreichtem Vollstreckungsbeschluss Meyer in Verbindung mit festgestellter Personenidentität Meyer=Hackmann des AG Mayen den Vertragsnachweis Meyer und die Personenidentität Meyer=Hackmann nicht mehr führen zu müssen. Dieses Ziel war nur mit gerichtlicher Mithilfe realisierbar.

FKH unterstellte, dass nach www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm die nachstehend genannten Bedingungen für ein vorgerichtliche Mahnverfahren erfüllt seien und bezogen auf die fiktive Person Meyer keinen Erfolg hatte. Und das keine Zahlung von der konstruierten/fiktiven Meyer erfolgte. Tatsächlich handelt es sich um Betrug, denn die von Bela Vita konstruierte/fiktive Person gibt es nicht, und nach dem Ermittlungsergebnis der PK Bohmte/Staatsanwalt Voß von der Staatsanwaltschaft Osnabrück (Juli 2011; 52037/10) gibt es keinen Vertrag Meyer.

Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sind bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen zu erfüllen: – Die Forderung ist durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar zu quantifizieren. – Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. – Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein.

Diese Voraussetzungen/Bedingungen wurden sämtlich nicht erfüllt und als Voraussetzung für den Erlass des von FKH beantragten Mahnbescheids vom AG Mayen als irrelevant erklärt und vorsätzlich nicht überprüft! Damit ist die betrügerische Zusammenarbeit FKH-AG Mayen nachgewiesen.

Das gerichtliche Mahnverfahren. FKH beantragte das gerichtliche Mahnverfahren gegen fiktive Schuldnerin Meyer, ohne im vorgerichtlichen Mahnverfahren die Voraussetzungen/Bedingungen hierzu erfüllt und ohne u.a. den Vertrag Meyer nachgewiesen zu haben. FKH antizipierte die Entscheidung des Staatsanwalt Wisser ST Frankenthal: ‚wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, ist der Vertrag nicht mehr nachzuweisen‘.

Ferner die Aussage des Richter Ecker 28.04.2011: getroffene Gerichtsentscheidungen zur Personenidentität, zurückzuführen auf AG Mayen, AG und LG Osnabrück, sind nur über Bundesverfassungsgerichtsurteil aufzuheben. Tatsächlich schloss Ecker damit, ganz offenbar in Kenntnis der auf Betrug der Vor-Gerichte zurückzuführenden Personenidentitätsfeststellung, die mit Klage beantragten Feststellung der Personenidentität aus. Mit der vorgegebenen unüberwindbaren Hürde sollte erreicht werden, dass ich den auf Vorgerichte zurückzuführenden und mit dieser Schrift nachgewiesenen Personenidentitätsbetrug als wahr akzeptiere. Im Folgenden ist nachgewiesen, dass das vom LG OS durchgeführte Verfahren nicht von mir, sondern von RA Wehage und AG Os gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen in Auftrag gegeben wurde. Damit ist der Entscheid zur Personenidentität per se nichtig!

Zunächst gab AG Mayen ohne erfüllte Voraussetzungen/Bedingungen und somit ohne nachgewiesenen Vertrag dem FKH-Antrag auf Erlass eines Mahnverfahrens statt. Im Mahnverfahren musste nun ein Urteil des AG Mayen her (Vollstreckungsbescheid Meyer, zu vollstrecken an Hackmann), damit mit erwirktem Titel Meyer (St Wisser) der Vertrag Meyer im Nachhinein nicht nachgewiesen werden muss. Um vom AG Mayen dieses Urteil zu erreichen, musste FKH auf die Mitarbeiter des AG Mayen (die Justiz) zielgerichtet Einfluss nehmen, manipulieren, zur Straftat Urkundenbetrug bewegen. Und zudem sicher sein, das die strafangezeigten Betrügereien von den Staatsanwälten ’nicht erkannt‘ und somit gedeckt werden. Da die Staatsanwaltschaften von der Justiz weisungsabhängig sind, erkennt die ganz offenbar von den Betrügern verwaltete Justiz und damit die Staatsanwaltschaften regelmäßig nichts. Und wenn doch: EDEKA (Ende der Karriere)!

FKH unterstellte/behauptete, dass die unter www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm zu erfüllenden Voraussetzungen/Bedingungen für ein vorgerichtliches Mahnverfahren dem Mahngericht AG Mayen nicht nachzuweisen sind. Genauer: AG Mayen macht die Stattgabe des Mahnantrags nicht von nachgewiesener Erfüllung abhängig. AG Mayen schloss damit eigene Erkenntnis über FKH-Betrug aus und beging dadurch selber Betrug. Nach Nicht-Zahlung der an Meyer angemahnten Geldforderungen leitete FKH/UGV-Inkasso das gerichtliche Mahnverfahren gegen Meyer ein. Im Klartext: zu der vom AG Mayen in Auftrag gegebenen an Hackmann vorzunehmende Vollstreckung wurde im vorgerichtlichen Mahnverfahren keine einzige der zu erfüllenden Bedingungen als wahr nachgewiesen (es gibt keinen Vertrag Meyer und somit keine Unterschrift Meyer, somit keine Schuldnerin Meyer, Schuldnerin Meyer wohnt nicht unter meiner Adresse, Meyer ist nicht Hackmann). AG Mayen übernahm und bestätigte somit die von FKH konstruierten Meyer -Zuweisungen ungeprüft als wahr. Im nächsten Schritt der Betrugskaskade erfolgte die Umdeutung der fiktiven Schuldnerin Meyer auf Nicht-Schuldnerin Hackmann. Das AG Mayen machte durch seine Fehlentscheidungen, genauer: vorsätzlichen Betrug, die Realisierung des FKH-Betrugs erst möglich! Das aus fiktiver Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Hackmann werden konnte, dafür sorgte das AG Mayen über die ‚besondere‘ in Auftrag gegebene Zustellung und der/dem sich daraus ergebenden Zustellmanipulation/-betrug.

Nun das Zusammenspiel FKH mit AG Mayen. Genauer: wie das AG Mayen die vom Betrüger Bela Vita konstruierte fiktive Schuldnerin Meyer der Nicht-Schuldnerin Hackmann zuwies und durch Umdeutung daraus die Schuldnerin Hackmann konstruiert. Und Folgegerichte diese Konstruktion/Zuweisung fiktive Schuldnerin Meyer mit meiner Adresse als ‚Fingierung‘ der Schuldnerin Hackmann unterstellen und als ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘ Meyer=Hackmann bestätigen. Bela Vita und FKH wussten, dass die zurückliegenden Zustellungen auf den falsch geschriebenen Geburtsnamen Meyer mit normaler Postzustellung in den Briefkasten funktioniert. Genauer: der Postzusteller kennt das Klangbild des Geburtsnamens, nicht die genaue Schreibweise, – und stellt in den Briefkasten zu. FKH wusste, dass die Postzustellungen an die fiktive Person Meyer auf Grund des Klangbildes funktioniert. Meine sämtlichen Rücksendungen an Bela Vita/FKH und darin u.a. beantragte Abschrift des Vertrags Meyer wurden von diesen als nicht erfolgt unterstellt und vernichtet. Nun konnte FKH davon ausgehen, wie geschehen, dass der Postzusteller wegen der als wahr unterstellten Fehlzustellungen, zuletzt des Schreibens mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens, von mir Hackmann instruiert wurde und ausschließlich an Hackmann adressierte Post zustellt. Für den Fall haben FKH/AG Mayen vorgesorgt: Mit AG Mayen wechselte die Zustellfirma. AG Mayen beauftragte den privaten Zusteller direktexpress.

Widerspruchsfreie Zustellung des Mahnbescheids Meyer. Nun galt es für FKH, das AG Mayen zu veranlassen, einen an Meyer adressierten amtlichen/gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom AG Mayen) über ein anderes Zustellunternehmen als die Post wieder an die Adresse von Eva Hackmann erfolgreich/widerspruchsfrei zustellen zu lassen. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass diese Zustellung dann als amtlich/gerichtlich an fiktive Schuldnerin Meyer zugestellt gilt, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll. Eigentlich ein aussichtsloses Unterfangen, da amtliche/gerichtliche Zustellungen an fiktive Personen, die nicht unter der Adresse wohnen, ausgeschlossen sind. Denn bei amtlicher/gerichtlicher Zustellung hat der Zusteller den gelben Brief an die adressierte Person persönlich auszuhändigen und zum Nachweis der Personenidentität von dieser Person vor Aushändigung sich den Personalausweis vorlegen zu lassen. So funktionierte zumindest früherer die amtliche gerichtliche Zustellung. Dieses Zustellgesetz wandte AG Mayen (im Sinn von FKH) nicht an, sondern bezog sich auf Gesetzesänderung, wonach Ersatzzustellung möglich ist. D.h. Zustellung unter Ausschluss der vorstehend beschriebenen Zustellungsmodalitäten und Beauftragung eines privaten Zustellers für Mahn-/Vollstreckungsbescheid (gelbe Briefe). Auf diese entscheidende Änderung beruht der weitere FKH-Folgebetrug.

Die reduzierte Zustellalternative unter Ausschluss persönlicher Aushändigung und des Nachweis der Personenidentität ist, wie bei normaler Postzustellung, ausschließlich die persönliche Übergabe unter Abfrage des Klangbildes der adressierten fiktiven Person und die Bestätigung des Klangbildes durch die annehmende Person. Persönliche Aushändigung an den Nachnamen und zuvor Ausweisung durch Personalausweis wurden dadurch ersetzt, dass der Annehmer des gelben Briefes das Klangbildes des Geburtsnamens bestätigt. AG Mayen unterstellte damit ‚amtliche/gerichtliche‘ Zustellung. Derartige Abfrage des Klangbildes durch den privaten Zusteller und Übergabe bis hin zum Wegfahren erfolgte in der sehr kurzen Zeitspanne von ca. 10 Sekunden. Nur diese Zeit blieb dem Annehmer (Ehemann Rainer Hackmann) des gelben Briefes für das Erkennen der Fehlzustellung und damit für Reklamation und Rückgabe. Unter psychologischen Gesichtspunkten ist nach erfolgter Zustimmung (Klangbild) eine sofortige/gleichzeitige Infragestellung dieser Zustimmung ausgeschlossen. Der Trick des Auftraggebers der Ersatzzustellung AG Mayen: AG Mayen antizipiert erfolgreiche Zustellung an die adressierte Schuldnerin Meyer in dieser 10-sekündigen Überrumpelungsaktion, in der der Annehmer des gelben Briefes als Eva Hackmann bestätigte. AG Mayen antizipiert die Unmöglichkeit der Nichtannahme/Rückgabe wegen erkannter Fehlzustellung durch Annehmer R.H.

Diese Ersatzzustellungsmodus in Verbindung mit der in ca. 10 Sekunden nicht erkannten falschen Schreibweise ist für den Zustellbetrug von FKH/AG Mayen entscheidend. Denn in dieser Überrumpelungssituation konnte Annehmer Ehemann Rainer Hackmann den in einem Wort falsch geschriebenen Geburtsnamen nicht erkennen und wegen Fehladressierung zurückgeben. AG Mayen antizipierte erfolgreiche Überrumpelungszustellung, und unterstellte daraufhin verstärkend ‚amtliche/gerichtliche Zustellung‘ an die fiktive Person Meyer und ausgeschlossene Nicht-Annahme. Mit erfolgter Zustellung an Meyer, mit dieser Überrumpelungsaktion, übertrug AG Mayen dem Annehmer Ehemann Rainer Hackmann des gelben Briefes amtliche Garantenfunktion. Er garantierte, dass die von Bela Vita/FKH konstruierte und dem AG Mayen als existent vorgegebene, tatsächlich fiktive, als unter der Adresse wohnend vorgegebene, aber dort nicht wohnende, Schuldnerin mit Namen Meyer die Schuldnerin mit dem richtig geschriebenen Geburtsnamen ist, die unter der Adresse als Nicht-Schuldnerin mit Namen Hackmann wohnt. R. Hackmann wurde vom AG Mayen dazu missbraucht, die Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann zu bestätigen. Das AG Mayen von bestätigter erfolgreicher Zustellung und damit von R. Hackmann-Bestätigung Meyer=Hackmann ausging, ist dem Schreiben des JOAR Schmitt des AG Mayen vom 08.06.2011 zu entnehmen.

  1. Widerspruchsfrei Zustellung. Nach Überrumpelung erkannter Falschadressierung war die Möglichkeit der sofortigen Richtigstellung durch Rainer Hackmann und Rückgabe an den Zusteller Giese von direktexpress ausgeschlossen, da dieser sofort weggefahren war. Insbesondere ausgeschlossen waren Richtigstellung und Rückgabe wegen Fehlzustellung innerhalb der Rechtsbehelfsfrist an die Firma direktexpress und/oder den Zusteller Giese, da deren Anschriften auf dem gelben Brief nicht vermerkt waren. Zudem ging direktexpress unmittelbar nach erfolgten beiden Zustellungen (Mahn-/Vollstreckungsbescheid) insolvent, sodass es keinen Adressaten für Reklamation/Widerspruch der Fehlzustellung gab. Genau das war taktisches Kalkül des Auftraggeber für ‚amtliche/gerichtliche‘ Ersatzzustellung desAG Mayen in Person der Rechtspfleger Goergen/Wilden in Gesamtverantwortung des Leiters Schmickler. Diese wussten um die Vielzahl der Unmöglichkeiten, das Rainer Hackmann gegenüber der Zustellfirma direktexpress und gegenüber dem AG Mayen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die Fehlzustellung reklamiert und dieser widerspricht und direktexpress erfolgte Zustellung Meyer an Hackmann für nichtig erklärt. Für diesen Fall hätte AG Mayen die Zustellung des Mahnbescheids Meyer für nichtig zu erklären gehabt. Damit wäre das Mahnverfahren gegen Meyer beendet.

Mit realisierter Unmöglichkeit des Widerspruchs unterstellte AG Mayen umgedeutet erfolgreiche nicht widersprochene Zustellung an die fiktive Person/Schuldnerin Meyer, wodurch AG Mayen dem Ehemann Hackmann unterstellte, die Personen-/Schuldneridentität Meyer=Hackmann ‚bestätigt‘ zu haben, ohne dass dieser von dieser Zuweisung/Unterstellung Kenntnis hatte. AG Mayen schloss somit sicher aus, das vor Erlass des Titels Meyer Rainer Hackmann dieser im Vollstreckungsprotokoll (einzig durch Annahme des Briefes Meyer) dokumentierten gerichtlich unterstellten ‚Personen-/Schuldneridentitätsfeststellung Meyer=Hackmann‘ widerspricht. Ausgeschlossen war insbesondere, dass die adressierte fiktive nicht existente Schuldnerin Meyer Widerspruch einlegt. Sichergestellt war, dass nur Eva Hackmann auf den Mahnbescheid antwortet. D.h., dass E.H. als ‚Schuldnerin‘ gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt und sich damit selber als Schuldnerin bezichtigt. Widerspruch kann nur die Schuldnerin einlegen, die adressierte Person Meyer also, die es nicht gibt. Der Betrugstrick des AG Mayen: Rainer Hackmann wurde vom AG Mayen unterstellt, dass er seine Frau durch Annahme des gelben Briefes als die Schuldnerin Meyer identifiziert hat. Erfolgt nun der ‚Widerspruch‘ mit dem Namen Eva Hackmann, geb. Meier, erkennt sie sich damit selber an als die adressierte fiktive Schuldnerin Meyer. Erfolgt kein Widerspruch von der adressierten fiktiven Schuldnerin/Person Meyer, ist von dieser die Geldforderung zu bezahlen.

Um Hackmann umgedeutet als die Schuldnerin Meyer zu bestätigen, ist das Eingeständnis von Eva Hackmann als Schuldnerin erforderlich. AG Mayen konstruierte das Eingeständnis, indem ihr gerichtlich Widerspruch/Einspruch unterstellt wurde. Nach ‚erfolgreicher Zustellung an Meyer‘, erreicht durch Annahme des gelben Briefes, und mit Annahme verbundener Personen-/Schuldnergleichsetzung Meyer=Hackmann, wird jede Richtigstellung/Entgegnung auf den Mahnbescheid zum Widerspruch/Einspruch der ‚Schuldnerin‘. Damit wird aus Nicht-Schuldnerin Hackmann die Schuldnerin.

Der Trick: AG Mayen unterstellte mit von ihm ausgeschlossener Widerspruchsmöglichkeit den Brief-Annehmer des gelben Briefes Rainer Hackmann als ‚Garanten‘ für erfolgreiche Zustellung an die Schuldnerin Meyer und damit an seine Ehefrau Meyer (angeblicher Geburtsnamen). Das Folgegericht unterstellt von R.H. zu verantwortenden ausgebliebenen Widerspruch. Dabei ist es für das Folgegericht ohne Bedeutung, dass AG Mayen die Widerspruchsmöglichkeit ausschloss. Genauer: AG Mayen schloss die Möglichkeit aus, dass R.H den AG Mayen-Betrug aufdeckt! AG Mayen überantwortete damit R.H. die Rechtsfolgen ’seines‘ ausgebliebenen Widerspruchs. Und damit ‚bestätigte‘ R.H. durch ‚Annahme‘ des gelben Briefes seine Frau Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer.

Die Folgegerichte AG und LG Osnabrück übernahme derartige auf Trickserei/Betrug beruhende ‚Bestätigung‘ als ‚gerichtlich hinreichende wahre Begründung‘. Die falsche Schreibweise ist nach LG OS unschädlich. Damit erklärten neben AG Mayen gleich zwei weitere Gerichte Rainer Hackmann zu der Person, die eineindeutig/zweifelsfrei die Personen-, Schuldner- und Kriminellengleichsetzung seiner Frau Meyer=Hackmann feststellte, die als Hackmann einen Vertrag auf Meyer fingierte. Damit unterstellten drei Gerichte die Existenz eines Vertrages Meyer, den es tatsächlich nach Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Os Voß Juli 2011 nicht gibt. Da staatliche Ermittlung keinen Vertrag Meyer nachwies, gibt es auch keine Schuldnerin Meyer, folglich auch keine Schuldner-/Kriminellen-/Personenidentität Meyer=Hackmann.

Sind das AG Mayen, das AG Osnabrück und das LG Osnabrück Konstruktionseinrichtungen von Schuldzuweisungen? Sind die Konstrukteure der im Namen des Volkes urteilenden Mitarbeiter des AG Mayen Goergen, Wilden Leiter Schmickler, des AG Osnabrück Struck, Keller, Bodi, Leiter Große Extermöring und LG Osnabrück Hune sämtlich hirnkrank, Dusseltiere, hochgradig kriminelle Verbrecher nach § 12 StGB, oder was anderes? Oder eine Mischung von allen oder alles zusammen?

AG Mayen/FKH antizipierten, dass auch die Staatsanwaltschaften die vom Ehemann ‚bestätigte‘ Personen-, Schuldner- und Kriminellengleicheit als wahr übernimmt und wegen des derart unterstellten, tatsächlich nicht existenten, Vertrages ausschließt, die Existenz des Vertrages Meyer zu überprüfen. Entscheidend ist nun, das auf der Grundlage eines nicht eingegangenen Widerspruchs ( der Schuldnerin Meyer) zum Mahnbescheid die Schuldnerin Meyer zu zahlen hat und das AG Mayen auf Antrag der FKH den auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheid erlässt. Aber die Person Meyer gibt es nicht.

Nun greift der Betrugs-Part des AG Mayen. Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren kann nur die Schuldnerin Meyer einlegen. D.H.: lege ich als Hackmann Widerspruch ein, gestehe ich automatisch ein, die fiktive Schuldnerin/Kriminelle Meyer=Hackmann zu sein, die als Hackmann einen Vertrag auf Meyer fingierte. Das AG Mayen bezöge sich dann, wegen des als Eva Hackmann eingelegten Widerspruchs, auf dieses vermeintliche Selbsteingeständnis Hackmann=Schuldnerin, wie späterhin durch AG Osnabrück geschehen: – die Existenz des Vertrages der fiktiven Person Meyer, – die adressierte fiktive Person Meyer als unter der Adresse wohnhaft – die fiktive Person Meyer=Hackmann – Hackmann ist die Schuldnerin/Kriminelle, die einen Vertrag auf Meyer fingierte In Anlehnung an das antizipierte und späterhin ergangene Gerichtsurteil (Hune) bin ich die Schuldnerin und muss zahlen.

FKH/UGV-Inkasso wissen, dass bei eingelegtem Widerspruch (=Bewertung der Richtigstellungen als Widerspruch) von E.H. das Mahngericht AG Mayen die Entscheidung über die Inhalte des Widerspruchs dem Richter eines anderen Gerichts überträgt, der über die vorgetragenen Argumente entscheidet: – Fehlzustellung an R. Hackmann: Dementierung, das Meyer der Geburtsname von Eva ist – gibt es einen Vertrag Meyer – wenn ja, ist der Nachweis zu erbringen, dass die geleistete Unterschrift Meyer die von E.Hackmann ist – Nachweis über bestellte/gelieferte Ware, etc.

Diese Fragen würden vor Erlass eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheids durch Richter eines anderen Gerichts zu klären sein, mit Widerspruchsmöglichkeit. Entscheidend ist: ergibt sich aus dem Widerspruch auch nur geringste Zweifel, ergeht kein Vollstreckungsbescheid Meyer.

FKH/UGV-Inkasso wussten, dass meinee in der (ersten) Richtigstellung zum Mahnbescheid gemachten klaren und eindeutigen Aussagen, insbesondere zur Fehlzustellung, die Zustellung des Mahnbescheids für nichtig erklärt hätte. Mindestens hätte AG Mayen diesen als Widerspruch von Eva Hackmann zu werten gehabt.

Zur Durchsetzung des Betrugs galt es für FKH, die richterliche Klärung bei einem anderen Gericht als das Mahngericht Mayen auszuschließen. Denn Richter dieses anderen Gerichts hätten meine Aussagen als massive Zweifel festgestellt. Die einzige Möglichkeit, unter Ausschluss meiner Aussagen einen Titel Meyer zu erlangen war, wie vom AG Mayen Goergen realisiert, die Vernichtung der ersten Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin Hackmann) zum Mahnbescheid, die als Widerspruch zum Mahnbescheid zu werten gewesen wären. Diese Urkunden-/Beweismittelvernichtung im Amt nahm Betrugs-Konsortialpartner AG Mayen vor. Dokumentiert im vor mir geheim gehaltenen Vollstreckungsprotokoll (Erhalt 08.06.2011) ist der Nicht-Eingang der/des Richtigstellung/Widerspruchs. FKH/AG Mayen erreichte mit Beweismittelvernichtung und damit unterstelltem nicht erfolgtem Widerspruch zum Mahnbescheid den auf Meyer vollstreckbarer Titel. Mit erreichtem Titel Meyer braucht FKH im ersten Schritt den Vertrag Meyer nicht mehr nachzuweisen (das ist die Meinung von St Wisser). Im zweiten Schritt wurde meine zweite! fristgerecht 23.10.2011 eingegangene Richtigstellung (zum Vollstreckungsbescheid), in der ich Bezug auf die erste Richtigstellung zum Mahnbescheid nahm, als verspäteter Widerspruch/unklarer Einspruch/Widerspruch von Hackmann zum Mahnbescheid Meyer gewertet. Mit bestätigtem Eingang der zweiten Richtigstellung wurde diese als einzige und die erste als nicht existent gewertet. Der Trick des AG Mayen: Als Widerspruch von Hackmann hat die zweite Richtigstellung wegen ‚unklar‘ und verspätet‘ überhaupt keine Bedeutung, aber als Zuweisung von Schuldnerin (nur Schuldner kann Widerspruch einlegen). Damit ausgedrückt ist die Vernichtung der ersten Richtigstellung. Da auch die zweite Richtigstellung vernichtet wurde, in der ich Bezug zur ersten nahm, ist somit auch der Beweis für die tatsächlich abgegebene erste Richtigstellung von AG Mayen vernichtet worden. Nachdem telefonisch AG Mayen in 2007 den Eingang beider Richtigstellungen bestätigt hatte, musste ich von deren Berücksichtigung ausgehen. Erst im Rahmen investigativer Recherche nach erhaltenem Vollstreckungsprotokoll konnte ich 08.06.2011 den Betrug des AG Mayen durch Unterschlagung/Vernichtung der ersten Richtigstellung (zu werten als fristgerecht eingegangener Widerspruch zum Mahnbescheid) und damit die Manipulation des mit Vollstreckung beauftragten Folgegerichts AG Osnabrück feststellen.

Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, zahlt der Schuldner (Meyer). Durch Fehlzustellung (genauer Zustellungsbetrug des AG Mayen, Näheres nach einigen Seiten) und ausgeschlossene Möglichkeit der Rückgabe an den Zusteller wurde dem Annehmer des gelben Briefs vom AG Mayen die Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentifikation Meyer=Hackmann zugewiesen. Und wegen durch Vernichtung ausgeschlossener Berücksichtigung der ersten Richtigstellung mit dem Ergebnis ‚Nichtigkeit der Zustellung des Mahnbescheids Meyer‘ erreicht AG Mayen das Gegenteil durch Umdeutung: erfolgreiche Zustellung an Meyer, mit der Ehemann Rainer Hackmann als Eva Hackmann identifizierte.

Ob ich nun Widerspruch einlege oder nicht – in beiden Fällen hat FKH die gerichtlich konstruierte Zuweisung Schuldnerin/Kriminelle erreicht.

Daher legte ich als Nicht-Schuldnerin Hackmann keinen Widerspruch ein. Ich hätte mir dann selber den Status Schuldnerin zugewiesen. Daher agierte ich als Nicht-Schuldnerin.

Daher sandte ich Mahn- und Vollstreckungsbescheid mit jeweils klarer und eindeutiger ‚Richtigstellung‘ (also zwei!!) jeweils fristgerecht als Nicht-Schuldnerin an das AG Mayen zurück. Die FKH-Verbrecher abhängige/willfährige Justiz (=AG Mayen) schloss ganz offenbar im Einvernehmen mit FKH durch Deklarierung im Vollstreckungsprotokoll als ’nicht eingegangen/vorhanden‘ und anschließender Vernichtung meiner Willenserklärungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann die gerichtliche Benutzung der ersten Richtigstellung (als Nicht-Schuldnerin) aus und unterstellte damit durch Umdeutung nicht eingegangenen Widerspruch zum Mahnbescheid. Mit unterstelltem verspätet eingegangenen Widerspruch und unterstelltem unklaren Einspruch (=Schuldnerin) (=so vom AG Mayen bewertete zweite! Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin) zum Vollstreckungsbescheid als einzige abgegebene Richtigstellung erreichte AG Mayen, genauer FKH, fiktive Schuldnerin Meyer=reale Schuldnerin/Kriminelle Hackmann. Das von FKH ganz offenbar manipulierte/abhängige/willfährige AG Mayen garantierte durch diese im Sinn von FKH gezielt vorgenommene Beweismittelvernichtung im Amt, dass im ersten Schritt wegen ausgebliebenem Widerspruch zum Mahnbescheid die Schuldnerin Meyer zahlt, dass im zweiten Schritt mit erfolgtem, als Widerspruch umgedeuteter zweiter Richtigstellung Hackmann die Schuldnerin Meyer ist. Und dass zukünftig gerichtlich/staatanwaltlich von mir Hackmann als Schuldnerin/Kriminelle als die adressierte fiktive Schuldnerin Meyer auszugehen ist. Da ich die adressierte Person Meyer nicht bin ist ausgeschlossen, dass ich, Eva Hackmann, Namens Meyer Widerspruch (Widerspruch kann nur der/die Schuldner/in einlegen) gegen den Mahnbescheid einlege. Um mich nicht als Schuldnerin/Kriminelle selbst zu bezichtigen, schickte ich zum Mahnbescheid keinen Widerspruch an das AG Mayen, sondern fristgerecht eine klare eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin Hackmann. Der Eingang wurde anfänglich telefonisch vom Rechtspfleger Goergen bestätigt, jedoch unmittelbar danach im gesamten Vollstreckungszeitraum und im Vollstreckungsprotokoll Dez.2007, erhalten 08.06.2011, vor mir geheim gehalten, umgedeutet und geleugnet. Nach Vollstreckungsprotokoll ist meine, von Goergen telefonisch bestätigte, abgegebene klar und eindeutig formulierte Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin Hackmann) zum Mahnbescheid als ’nicht eingegangen‘ dokumentiert (=vom AG Mayen Eingang geleugnet= vernichtet). Bevor AG Mayen Rechtspfleger Goergen seine Entscheidung über den Mahnbescheid traf, lag ihm also meine Eva Hackmann klare und eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin vor, wie Goergen mir anfangs telefonisch bestätigte. Er kannte meine klaren und eindeutigen Aussagen u.a. – zu der Fehlzustellung des Mahnbescheids Meyer – dass Meyer unter der Adresse nicht wohnt – das Hackmann keinen Vertrag Bela Vita abgeschlossen hat, erst Recht keinen auf Meyer fingiert hat. – das es keinen Vertrag gab -das Eva Hackmann stets die Abschrift des Vertrages Meyer fordert

Goergen hätte daher wegen fristgerecht abgegebener klar und eindeutig formulierter erster Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin Hackmann) allein wegen Fehlzustellung den Mahnbescheid Meyer zurückzunehmen gehabt. Damit hätte er die Vollstreckungskaskasde nicht einzuleiten gehabt. Zumindest hätte er diese als Widerspruch zu werten gehabt und ein Gericht mit der Klärung vorstehender Aussagen beauftragen müssen. Das machte er nicht, um damit für FKH den Titel Meyer zu erreichen. Von einem anderen als dem Mahngericht als Widerspruch verwandte Richtigstellung zum Mahnbescheid hätte den Erlass eines Vollstreckungsbescheids auf Meyer oder Hackmann ausgeschlossen; es wäre der Betrug aufgedeckt worden. Um diese Klärung des ‚Widerspruchs‘ und Ablehnung des FKH-Mahnbescheidantrags vor Erlass eines Vollstreckungsbescheid durch Richter eines anderes Gericht als AG Mayen auszuschließen und um den Erlass eines Vollstreckungsbescheids auf Meyer zu erreichen, vernichtete AG Mayen Rechtspfleger Goergen/Leiter Schmickler beide Richtigstellungen. Auf diese Weise schloss AG Mayen die Ablehnung des FKH-Mahnbescheidantrags aus. Die Entscheidung über den Titel Meyer blieb so beim Mahngericht AG Mayen durch Rechtspfleger Goergen. Genauer: der Betrug von FKH konnte vom AG Mayen Goergen weiter verwaltet und u.a. durch Beweismittelvernichtung (Richtigstellung) weiter fortgesetzt werden. Es wurden deshalb beide Richtigstellungen vernichtet, weil mit gleichen klaren und eindeutigen Aussagen ich in der zweiten Bezug zur ersten nahm. Nach Vernichtung der Richtigstellung bzw. des Widerspruchs zum Mahnbescheid dokumentierte AG Mayen 2007 im Vollstreckungsprotokoll ’nicht eingegangener Widerspruch‘ und damit den vollstreckbaren Titel Meyer. Dieser Titel impliziert, zumindest ist das die von mir nicht akzeptierte Meinung des St Wisser der Staatsanwaltschaft Frankenthal, im Sinn von FKH, für die Zukunft ausgeschlossene Feststellung des Vertrags Meyer. Selbst wenn es eine Rechtgrundlage gäbe: der erreichte Titel Meyer beruht auf Betrug von FKH! Ausgeschlossene staatsanwaltliche Feststellung des Vertrages bedeutet, dass ein von den Betrügern Bela Vita/FKH stets als existent behaupteter, tatsächlich zu keiner Zeit existierender, Vertrag mit Rückendeckung der Staatsanwaltschaft Frankenthal durch vorsätzlich ausgeschlossene Ermittlung als existent festgeschrieben wird.

Dieser nicht existente Vertrag Meyer wurde mit erreichtem vollstreckbaren Titel als wahr und nicht mehr nachweispflichtig unterstellt (St Wisser). Diese Meinung des Wisser basiert auf keiner Rechtsgrundlage, ist kein Hirngespinst eines Demenzkranken, sondern knallharter Betrug. Statt die Straftat Vertrags-/Urkundenbetrug der Bela Vita FKH als Straftat zu ermitteln , erklärt Staatsanwaltschaft Frankenthal diesen Betrug durch Nicht-Ermittlung als wahr, wodurch die Folgegerichte verpflichtet werden, von existentem Vertrag Meyer auszugehen. Und damit von vollstreckbarem Titel Meyer.

Dieser Titel Meyer kann jedoch, noch nicht, auf Hackmann bezogen vollstreckt werden. Nach 19.10.2007 zugestelltem Vollstreckungsbescheid bestätigte AG Mayen den 23.10.2007-Eingang meiner (zweiten) Richtigstellung (unterschrieben als Nicht-Schuldnerin Hackmann) hierzu. Der Betrug: AG Mayen wertete den 23.10.2007-Eingang als verspäteten Widerspruch von Hackmann als Schuldnerin. Aber nicht bezogen auf den Vollstreckungsbescheid, sondern bezogen auf den 04.09.2007 zugestellten Mahnbescheid. Damit stellte AG Mayen 23.10.2007 Hackmann als die Schuldnerin fest, die 04.09.2007 zum an Meyer adressierten Mahnbescheid (=AG Mayen Beweismittelvernichtung Richtigstellung zum Mahnbescheid) ‚keinen Widerspruch‘ abgab. Mit dieser vorsätzlichen Straftat erklärt sich AG Mayen zur Verbrecherinstitution.

Damit hat das AG Mayen durch Aktenmanipulation/-vernichtung das FKH-Betrugsziel erreicht: -vollstreckbarer Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann -Es besteht, dass ist die Meinung der Staatsanwaltschaft Frankenthal des St Wisser,keine Nachweispflicht für den Vertrag Meyer. Er wird als existent unterstellt. – aus fiktiver Schuldnerin Meyer wurde Schuldnerin Hackmann -der Vollstreckungsbescheid Meyer wird an Hackmann vollstreckt -Das Urteil (Vollstreckungsbescheid) des AG Mayen und die Aussagen des Vollstreckungsprotokolls übernahmen die Folgegerichte AG Osnabrück Richter Struck, LG Osnabrück Richter Hune. -das Urteil (Vollstreckungsbescheid Meyer, zu vollstrecken an Meyer) des AG Mayen, und aus dem Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen abgeleitete, übernommene und bestätigte Folgeurteile des AG Osnabrück Richter Struck, LG Osnabrück Richter Hune, zur Schuldner-/Kriminellenidentität (Meyer=Hackmann) und der Vollstreckung an Hackmann sind nach AG Frankenthal Richter Ecker 28.04.2011 nicht revidierbar. Ecker weigert sich, die Beweismittel-/Urkundenvernichtung des AG Mayen und darauf beruhenden Vollstreckungsbetrug aufzuklären/festzustellen. Ecker erklärte, die zurückliegenden Urteile, genauer: den AG Mayen/FKH- Betrug, sind ’nur vom Bundesverfassungsgericht revidierbar‘. -Schuldnerin Hackmann ist zu sanktionieren, da sie einen Vertrag fingierte

Rechtspfleger Goergen hätte in seiner damaligen Kenntnis und nach anfänglich 2007 mir bestätigtem Eingang meiner ‚Richtigstellung zum Mahnbescheid‘ in manueller Bearbeitung sofort Sachverhaltsklärung wegen Fehlzustellung zu betreiben gehabt, die zur sofortigen Rücknahme des Mahnbescheids geführt hätte. Bzw. nach Bewertung als Widerspruch die Entscheidung über den Erlass eines Vollstreckungsbescheides Meyer/Hackmann auf Richter eines anderen Gerichtes als AG Mayen weiterzuleiten gehabt. Nach anfänglich von Goergen mir bestätigtem, tatsächlich vor mir geheim gehaltenen nicht bestätigtem, Eingang ist von vorsätzlichem Kombi-Betrug des AG Mayen Goergen auszugehen. Betrug zu dem Zweck, einen Vollstreckungsbescheid auf Meyer und dessen Vollstreckung an Hackmann zu erreichen/ergaunern. Wer profitiert von dem Betrug – ausschließlich FKH.

AG Mayen machte bereits Rainer Hackmann, gegenüber dem direktexpress-Zusteller, die Reklamation der Fehlzustellung unmöglich. Danach vernichtete AG Mayen, nach als nicht eingegangen unterstellter (=vernichteter) erster Richtigstellung von Hackmann, diese meine (Eva Hackmann) Willensbezeugung zu ‚Fehlzustellung des Mahnbescheids‘. Mit Vernichtung der ersten Richtigstellung /Willenserklärung erreichte AG Mayen das Gegenteil des von mir angestrebten Ergebnisses und deutete als nicht abgegeben unterstellte Richtigstellung zum Mahnbescheid um als ’nicht erfolgten Widerspruch einer erfolgreichen Zustellung an die Schuldnerin‘. Und das war zu diesem Zeitpunkt noch die fiktive Person Meyer. Um Eva Hackmann nicht vorgenommenen Widerspruch zum an Meyer adressiertem Mahnbescheid der fiktiven Schuldnerin Meyer unterstellen zu können, vernichtete AG Mayen die Willenserklärung von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin. Das ist vorsätzlicher Betrug des AG Mayen!! Manuelle Bearbeitung des Goergen erfüllte daher ausschließlich den Zweck, die Richtigstellungen zu vernichtete , um nicht abgegeben Widerspruch zu unterstellen und zu dokumentieren. Damit ist der Straftatbestand § 274 StGB Urkundenunterdrückung im Amt erfüllt.

  • 274 StGB Urkundenunterdrückung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, 2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder (2) Der Versuch ist strafbar

Ende Teil 1 Fortsetzung siehe: In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 2-

 

Der Mythos von der hohen Moral der Richter

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog. de 2008-07-25

Wer sich als Richter über Wahrheit und Erkenntnis erhebt, wird dem Gelächter der Götter zum Opfer fallen. Einstein

Nachtrag vom 09.02.2015

http://www.kriminelle-justiz.de/html/impressum.html

http://www.richterbetrug.com/

https://www.youtube.com/channel/UCIVHcSQp7B8yK03BZb1hz2Q

http://blog.justizfreund.de/

 

Nachtrag vom 30.05.2015

In Facebook Justizopfer Schleswig-Holstein 30. Mai um 14:07 in E.T.

„Die deutsche Justiz birgt jedes Verbrechen, die wenigsten Verbrecher stehen vor dem Richterpult, sie tragen schwarze oder rote Roben. Wie 1942 bedienen die Richter ihre Gläubiger in der Politik und der Wirtschaft. Anwälte sind Sand im Getriebe der Rechtswirtschaft, sie bekommen immer Geld, sind die Täter in der Politik, verklagen alles und jeden um den Schreibtisch voll zu haben.“ Ich habe 11 Richter in Karlsruhe angezeigt, auch den Verfassungspräsidenten Andreas Voßkuhle, die Staatsanwaltschaft ist aber hörig, sie sehen bei massiven Gesetzesbrüchen und Menschenrechtsverletzungen keinen Anfangsverdacht. Ich sage Euch, wir haben das Rechtssystem von 1942 erreicht. Zeit und Arbeitsmaterial scheinen dem Rechtssystem zu fehlen, es fehlt aber mehr, den Willen zu einem Rechtsstaat. Wir haben in Deutschland 5 Millionen Justizopfer und die haben wir nicht weil Bleistifte fehlen. Richter haben, wie in meinem Fall der IV Senat am BGH, Nebeneinkünfte in der Versicherungswirtschaft und beeinflussen Richter vom OLG-SH ihr Urteil für mich, zu Gunsten der Versicherung abzuändern. Ich habe nach einem 10 jährigen Prozess alle Kosten zu tragen, Richter, Anwälte und etliche Gutachter haben die Taschen voll. Ratet mal was ich denke, wenn einer Bewaffnet in die Gerichte und Amtsstuben rennt?? Politiker decken diese Verbrechen, seit 6 Monaten wird meine öffentlich Petition, zur Rechtsreform, vom Bundestag gesperrt, die Politiker im Landtag Schleswig Holstein ducken ab und wollen meine, bei ihnen eingereichte, Petition nicht bearbeiten. http://justizalltag-justizskandale.info/?p=1728

Volksdichter Frank Poschau

Nachtrag vom 26.11.2014

D. Weide, E.T.26.11.14 Kompendium mit 33 Seiten über endlose Justizverbrechen durch Richter. Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen früherer Richter beim OLG Köln Dr. Egon Schneider, jetzt Rechtsanwalt. Eine Generalanklage gegen die Zunft aus Insidersicht!

Kompendium-Richter über BRD-Justiz-26.11.2014E.Thurner.

Siehe auch zu Recht oder Gerechtigkeit zur eigenen Meinungsbildung eine Buchreihe mit Tiefgang und aufrüttelnden Beispielen justiziaren Versagens und kriminellen Machenschaften.

Recht oder Gerechtigkeit I Die Justiz am Abgrund
ISBN: 978-1500877125 17,95 € CLA Medien

Recht oder Gerechtigkeit II Guten Morgen Bananenrepublik
ISBN: 978-1502322630 17,95 €
CLA Medien

Nachtrag vom 10.10.2014

Der vorliegende Beitrag von Steffens beschreibt präzise und in philosophischer Tiefe das Problem des alltäglichen Rechtsbruchs durch deutsche Richter.
Diese Richter sind wegen Angriffs auf die Grundfesten unseres Staates wie Terroristen zu behandeln und mit lebenslangem Berufsverbot zu bestrafen.

Von Bert Steffens, Freier Philosoph
Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz – Unabhängig oder unterworfen ?
http://www.kybeline.com/2011/08/15/von-der-un-klarheit-der-gesetze-artikel-97-abs-1-grundgesetz-%E2%80%93-unabhangig-oder-unterworfen/

Da nicht mehr aufrufbar, unter Google eingeben:
Bert Steffens, Freier Philosoph von der (Un) Klarheit der Gesetze
Es erscheint der Link:
Michael Mannheimer Blog » Blog Archiv » Richterwillkür …
michael-mannheimer.net/…/richterwillkur-richter-verstosen-regelmasig-g…
Dann Michael Mannheimer… anklicken. Es erscheint der Artikel von Bert Steffens.

(anklicken, mit Word öffnen)
Von der (Un-)Klarheit der Gesetze Steffens 27.02.2016

Von Rainer Pohlen
Googlen: Die irrende Unstetigkeit der Richter

 

Ausführungen:

Rechtsbeugung und Rechtsbruch im Unrechts“staat“ BRD Richter Frank Fahsel gesteht ….. ….tiefer Ekel …. »Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell« nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.“ Frank Fahsel, Fellbach, in der »Süddeutschen Zeitung«, 9.4.2008 Quelle: Nation & Europa 5/2008

 

In www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits 2002 Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, den Mythos von der hohen Moral

der Richter wie folgt:

„… Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung istschon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen-, gewerkschafts- und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozess noch immer ein „Gesundbrunnen“ und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein „anständiges“ Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift stattdessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozessparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wird als tadelnde „Schulnote“ missverstanden. Nicht wenige Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer Aufhebungen. Politisch steht der Feind – insbesondere bei den Obergerichten – weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die erstinstanzlichen Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten angesiedelt worden sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat und Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenig Chancen. Dies muss geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, dass hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt….“.

 

In www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/justizverbrechen.html sind Literaturquellen genannt.

Strafverteidiger Rolf Bossi zeigt in seinem Buch auf, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt. Er wirft die Frage auf: Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat?

 

Justizkritiker

Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger. von Rolf Bossi 280 Seiten – Eichborn März 2005

Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwas ist faul im Rechtsstaat Deutschland. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die den Mühlen der Justiz wehrlos ausgeliefert sind, die noch heute von dem Rechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist.

Rolf Bossi zeigt, wie durch Selbstherrlichkeit, Willkür und Inkompetenz die unabhängige Urteilsfindung ad absurdum geführt wird.

Ein engagiertes Plädoyer für die Kontrolle eines Systems, in dem die Allmacht der Richter zur Quelle gravierender Justizirrtümer wird!

 

Im Folgenden sind einige Beispiele von Aussprüchen und Bewertungen von berühmten Justizkritiken zur Thematik-Problematik der Justiz, insbesondere der deutschen Justiz, aufgelistet:

Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten Georg Büchner, Der Hessische Landbote

 

Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. Friedrich Dürrenmatt (1921-1990)

 

Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen. Bertolt Brecht

 

Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist. Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in ‚Zeitschrift für anwaltliche Praxis‘ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)

 

In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der ‚Deutschen Richterzeitung‘, 9/1982, S. 325 (Anm.: Beim Würfeln kommen wahrscheinlich durchschnittlich mehr sinnvolle Urteile heraus …)

Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst. Prof. Diether Huhn in: ‚Richter in Deutschland‘, 1982, zitiert nach: ‚Diether Huhn in memoriam‘ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51

 

Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen. Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005

 

Erben der Firma Freisler Henryk M. Broder über deutsche Gerichte

 

Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage – Das Ding hängt schief! Das sehen wir alle Tage. Die Binde der Justitia – welch ein Bruch! Steht auf! Und dies sei euer Urteilsspruch: Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun – Wir haben zu euch Richtern kein Vertraun! Kurt Tucholsky, Spottlied „Zu einigen dieser Prozesse“

 

Wer in diesem Staat freie Meinungsäußerung auch nur wagt, seine tatsächlichen

Erfahrungen und Meinungen gegen Rechtsanwälte, Gutachter, Justiz, Klagen,

Widersprüche, Berufungen, Gerichtsbeschlüsse, Strafanzeigen und vieles andere mehr

darzulegen, zu kommentieren und zu bewerten, wird gnadenlos mit einstweiligen Verfügungen, Urteilen und Strafverfolgungen in allen Formen diffamiert und so existenziell gefügig gemacht (Friedrich Schmidt, Rainer Hoffmann, Rolf Schälike, Peter Köberle, Klaus-Dieter Fromme, Rüdiger Jung u.v.a.). Jede Form, die Missstände des Staates aufzuzeigen, wird extrem unter Missbrauch der Staatsgewalt in krimineller Art und Weise bekämpft. Im Sinn von Georg Büchner stellt die Justiz als Hure der Machtausübenden per Ordre de Mufti deren Ruf und Ansehen sicher.

 

Selbst kritische Internet-Seiten, die dem Hausrecht unterliegen, werden für die Öffentlichkeit konsequent indiziert/gesperrt, um diese von den wahren Tatsachen zur Meinungsbildung abzuhalten. www.odem.org kritisiert die Sperrung tausender systemkritischer Internetseiten. Indiziert/gesperrt wurden auch folgende Artikel:

Inquisitorische Aktenführung des Gesundheitsamtes des Landkreises Osnabrück und der Landesschulbehörde Osnabrück – Zweck Psychiatrisierung Inquisitorische Aktenführung – Konversionsbetrug und Verstoß gegen EU-Recht Inquisitorische Aktenführung – Inquisition Inquisitorische Aktenführung – Gutachtenmanipulation durch Amtsarzt Dr.Bazoche Inquisitorische Aktenführung – Psychoanalytiker Bruno Bettelheim Inquisitorische Aktenführung – Ermittlungsführer Boumann Inquisitorische Aktenführung – Unrecht und Missbrauch des §63 Strafgesetzbuch Inquisitorische Aktenführung – Verwaltungsrichter Specht

Auch wenn Herr Freude von odem.org diese Indizierung/Sperrung realisierte, ist von staatlicher Veranlassung auszugehen.

 

Diese Artikel zeigen Parallelen zwischen Inquisition und Zwangspsychiatrie auf.

Im naiven Glauben an den Rechtsstaat wurde ich Opfer von Staatsmobbing. Diese Mobber kündigten wiederholt meine Existenzvernichtung über den Amtsarzt an. Es folgten eklatante Herzbeschwerden und in der weiteren Folge ein Insult. Nach vollständiger Genesung hiervon wurde ich zum zweiten Mal Opfer. Opfer durch Psychiatrisierung. Von der Landesschulbehörde eingeleitet und verwirklicht über inquisitorisch geführte und vorsätzlich gefälschte/rechtswidrig erstellte psychiatrisch kausalattribuierte Akten. Auf der Basis des behördlichen Fälschungskonstrukts und zudem amtsärztlich unterstellte bestehende Betreuung erklärte mich der Amtsarzt pseudomedizinisch für berufs- und lebensunwert. Nach amtsärztlicher und richterlicher Leugnung des langjährigen staatlichen Mobbings erfolgte auf der Basis behördlich gefälschter Akten und amtsärztlicher Gutachtenfälschung die von Richtern vorgenommene Umdeutung staatlichen Mobbings als bestehender Prozess psychiatrischer Krankheit. Selbst eine während des Psychiatrisierungsvorgangs behördlich vorgenommene Personalkrankenaktenfälschung deuteten diese Richter als wahr um: die Landesschulbehörde Osnabrück wies mir gleichzeitig ab 2000 mehrjährig bestehende psychiatrische Behandlungen und gutachterlich attestierte schwere psychiatrische Krankheiten zu. Obwohl erbrachte Nachweise belegten, das diese psychiatrischen Zuweisungen eine andere Person betreffen und keine fehlerhafte, sondern vorsätzlich falsche behördlich Zuordnung war.

 

Die Gesamtheit der Einzelartikel ‘Inquisitorische Aktenführung…. ‘ dokumentiert eine Kette nachgewiesener Straftaten im Amt durch Landesschulbehörde und Amtsarzt, als Wahrheit/Recht zurechtbeugt durch Ermittlungsführer und Richter, um Psychiatrisierung durchzuzwingen. Wobei diese Richter nicht nur die Rechtswidrigkeiten (gefälschte Beweismittel psychiatrischer Krankheit) von Behörde und Amtsarzt deckten, konsequent vor mir geheim hielten und mich mit fadenscheiniger anderer Begründung zur Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung nötigten. In dem Wissen, das diese Rechtswidrigkeiten/gefälschte Beweismittel für psychische Krankheit als wahr verwendet werden sollten. Selbst in Kenntnis der gefälschten Beweismittel entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück für den Staat und gegen seinen Bürger. Für den normalen Bürger nicht vorstellbar ist die Steigerung rechtsbeugenden(r) Größenwahns/Perfidie, mit der die beteiligten Richter das Verwaltungsgericht Osnabrück ganz offenbar zu einer ‘Wagenburg der Obrigkeit‘ mutieren ließen: Richter Specht in 3A111/02 v. 26.05.2005 und Ermittlungsführer Boumann 01.12.2004 schufen sogar die Voraussetzung/Legitimation/Option für in der Zukunft liegende psychiatrische Zwangsbehandlung, in Kenntnis der gefälschten Beweismittel. Durch Unterstellung von § 444 ZPO ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘ wiesen mir beide nicht nur psychiatrisch kausalattribuiertes krankhaftes Verhalten zu, sondern mit mir zugewiesener Schuld auch richterlich festgestellten Rechtsverstoß. Diese Richter gaben vor, dass ich als vermeintlich psychiatrisch Kranker aus Krankheitsuneinsichtigkeit die Benutzung von richterlich als wahr festgestellten Rechtsverstößen/ Beweismittel durch einen behördlich vorgegebenen Psychiater schuldhaft vereitelt. Es handelt sich um den Richtern bekannte gefälschte Beweismittel, deren Nennung diese Richter rechtsbeugend verweigerten. Damit eröffneten diese Richter dem für diese Fälschungen empfänglichen behördlich bestimmten Psychiater die Option einer mit §258 StGB Strafvereitelung begründeten psychiatrischen Zwangsbehandlung.

Diese Zuweisung von § 444 ZPO nahmen beide Richter zu einem Zeitpunkt vor, als eine durchgeführte privatärztliche psychiatrische Untersuchung diese Beweismittel als sämtlich gefälscht nachwiesen und psychiatrische Krankheit ausgeschlossen hatte.

 

Der Amtsarzt Dr.Bazoche setzte alle fachmedinischen Aussagen zum Ausschluss psychiatrischer Krankheit nicht nur außer Kraft, sondern setzte sich mit seiner Gutachtenfälschung darüber hinweg. So wie die Landesschulbehörde und die Richter den Amtsarzt sakrosankt hielten, so hielten auch die Staatsanwaltschaften aus Osnabrück und Oldenburg die beteiligten Personen der Landesschulbehörde, des Gesundheitsamtes Osnabrück, der Bez.reg. Oldenburg und des Verwaltungsgerichts Osnabrück ebenso sakrosankt wie insbesondere den Ruf dieser Institutionen.

 

Diese Gutachtenfälschung war der Beförderung des in 2002 jungen stellvertretenden Amtsarztes Dr.Bazoche vom Gesundheitsamte Osnabrück nicht abträglich. Im Gegenteil: er wurde in 2005 zum Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg befördert.

Die auf nicht vorgenommener Sachverhaltsermittlung der von ihm verwandten unwahren/gefälschten Beweismittel beruhende Zuweisung von psychischer Störung im Bericht 01.12.2004 war dem jungen juristischen Dezernenten Boumann, derzeit Ermittlungsführer bei der Bez.reg. Oldenburg (Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg), ganz offenbar dessen beruflicher Entwicklung nicht abträglich, sondern förderlich. Er ist seit 2005 Richter beim Verwaltungsgericht Oldenburg.

Der junge Richter Specht vom Verwaltungsgericht Osnabrück hat ganz offenbar durch seine (Fehl-) Entscheidungen einen Stein aus dem Weg zu seiner Richterkarriere geräumt.

 

Trotz den Personen Kasling, Giermann, Dierker, Pistorius (Behörde), Dr. Bazoche (Gesundheitsamt), Boumann (Ermittlungsführer) und Specht (Richter) nachgewiesener vorsätzlicher Fälschungen/Rechtsbeugungen erkannten Staatsanwalt Osnabrück und Generalstaatsanwalt Oldenburg regelmäßig keine strafbare Handlungen und schlossen somit wiederholt deren Strafverfolgungen konsequent aus. Ganz offenbar trifft die von Wolfgang Neskovic beschriebene Wagenburg-Mentalität auch für Osnabrück und Oldenburg zu. Im Ergebnis mutierten die Staatsanwaltschaften vom Garanten für Recht und Ordnung zum Garanten für Konsistenzsicherung, den guten Ruf und die Unantastbarkeit dieser Personen und Institutionen.

Die regelmäßig staatlich angewandte Methode ist, das Opfer zu kriminalisieren oder/und zu psychiatrisieren, es damit rechtlos zu stellen. Erforderlichenfalls im Gefängnis und/oder KZ-Psychiatrie der Freiheit, der Gesundheit und der Reputation zu berauben, um damit die Reputation und die Konsistenz der eigentlichen Verursacher zu sichern, den vermeintlichen ‘Garanten für Recht und Ordnung‘. Insbesondere, den Nachweis deren Verstoßes gegen Arbeitsschutzgesetz (EU-Richtlinie 89/391/ EWG) auszuschließen.

Ausgeschlossen wurde dadurch das Ziel meiner beruflichen Reputation/Rehabilitation, insbesondere auch der fiskalische Grund: Schadensersatz.

 

Ganz offenbar auf staatlicher Einflussnahme zurückzuführen ist die von odem.org realisierte Indizierung/Sperrung vorstehend genannter Artikeln. Hierin wies ich im Detail die Landesschulbehörde Osnabrück in Persona Herr Kasling, Herr Giermann, Frau Dierker, Leiter Herr Pistorius, den Amtsarztes Dr.Bazoche, den Ermittlungsführers Boumann (jetzt Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg) und das Verwaltungsgericht Osnabrück insbesondere in Person des Richters Specht nebst an den Urteilen beteiligten Richter Essig, Müller, Niermann, Fister, Neuheuser, Meyer als Verursacher/Beteiligte des Psychiatrisierungsprozesses nach.

 

Ich empfehle vorstehend genannten Personen, sich mit dem Arbeitsschwerpunkt des Prof. Dr. Eckhard Rohrmann, Universität Marburg, auseinanderzusetzen: ‘Gesellschaftliche Konstruktionen von Anderssein und Normalität, institutionelle Rahmenbedingungen sozialer Arbeit‘.

Die beteiligten staatlichen Konstrukteure, sämtlich Garanten für Recht und Ordnung, begründeten Anderssein und Normalität, und damit realisierte Psychiatrisierung, noch nicht einmal mit wahren Tatsachen. Institutionelle Rahmenbedingungen sozialer Arbeit beruhten ausschließlich auf vor mir geheim gehaltenen Fälschungen/Rechtswidrigkeiten, rechtsbeugend als wahr durchgezwungen von der staatlichen Justiz.

 

Das Subsystem der Justiz ist in allen deutschen Unrechtssystemen ein erheblicher systemseitiger Machtfaktor für Machterwerb, Machterhaltung und Machterweiterung gewesen. Die Geschichte des Widerstandes gegen deutsche Unrechtssysteme ist daher untrennbar mit der Geschichte der deutschen Justiz verbunden.

Die Aussage des Systemkritikers Büchner „Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten“ beschreibt treffend ein ganz spezielles und charakteristisches Phänomen der deutschen Justiz und weist auf die Etablierung und den Ausbau von totalitären Terrorregimen hin, was mit Hilfe der deutschen Justiz erst möglich wird. Die Phänomene der Anpassung und der vorauseilende Gehorsam einerseits, aber auch andererseits die Phänomene des fehlenden Rückgrats zur Ausbildung und Ausübung eines effektiven Widerstandes bei den deutschen Staatsjuristen, d.h. Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspräsidenten und Justizministerialbeamten, können sich aus deren Karriere- und Machterweiterungsinteressen pervertieren. Wie sonst ist zu erklären, das diese Staatsjuristen selbst Terror und Folter durch Psychiatrisierung billigend in Kauf nehmen, damit die Festschreibung als berufs- und lebensunwert – und sogar den bürgerlichen Tod als Folge von Zwangseinweisung und –behandlung.

 

Die Frage, ob im Sinn Büchners diese genannten Nieders. Richter systemseitiger Machtfaktor für die Landesschulbehörde Osnabrück als selbständige Vertretung der Nieders. Landesregierung sind, mögen die beteiligten Richter sich selber beantworten.

 

 

Konsequente Manipulation/Täuschung

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de  2008-07-25 – 15:09:47

Konsequente Manipulation/Täuschung

Wiedergabe eines Leserbriefes
Frank Fahsel, Fellbach, in der »Süddeutschen Zeitung«, 9.4.2008

Betreff: SYSTEM: Rechtsbeugung und Rechtsbruch im Unrechts“staat“ BRD

Ein Richter im Ruhestand gesteht …..
….tiefer Ekel ….
»Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell« nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.“
Frank Fahsel, Fellbach, in der »Süddeutschen Zeitung«, 9.4.2008
Quelle: Nation & Europa 5/2008

Schreiben an das Verwaltungsgericht Osnabrück hierzu

Rainer Hackmann
Gerdensiek 17
49152 Bad Essen

Richter Specht, Essig, Müller,
Niermann, Fister, Neuheuser, Meyer
Verwaltungsgericht Osnabrück Mai 2008
Hakenstr.
Osnabrück

Den an nachstehend genannten Urteilen beteiligten Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur Kenntnis.

3A111/05 v. 29.06.05 Specht
3B5/05 v. 18.05.2005 Specht
3A116/02 v. 09.09.2004 (Rubrumkorrektur auf 04.11.2004) Specht
Darin 27.10.04 Feststellungsklage von Specht abgelehnt
Darin 03.11.04 Eilantrag 3A116/02 nicht berücksichtigt
3A116/02 v. 21.09.04 Essig, Müller, Niermann
3B23/04 v. 13.07.2004 Specht, Fister, Neuheuser
3B16/03 v. 06.06.2003 Essig, Specht Meyer

Weitere nicht offengelegte Empfänger

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich klagte gegen die amtsärztliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung. Nach Richter Specht vom Verwaltungsgericht Osnabrück 3A116/02 v. 09.09.2004 S.7 hat mir Amtsarzt Dr.Bazoche im 18.12.2002-Gutachten in nachvollziehbarer Weise den Hintergrund erläutert, warum er ein psychiatrisches Gutachten für erforderlich hielt. Da Specht den an Prof. Weig gerichteten 15.11.2002-Untersuchungsauftrag zitierte, kannte er das darin befindliche 15.11.2002-Gutachten, das in der psychiatrischen Beweiserhebung ohne meine Kenntnis verwandt werden sollte. Specht deckte in dieser Kenntnis nicht nur die amtsärztliche Gutachtenmanipulation (eine Untersuchung, zwei verschiedene Gutachten), indem er in 3A116/02 zum einen das auf amtsärztlicher Fälschung beruhende relevante 15.11.2002 Gutachten vor mir geheim hielt und nicht in Abrede stellte und zum anderen das bedeutungslose 18.12.2002-Gutachten als das relevante vorgab. Specht beließ mich in vorstehendem Klageverfahren in Unkenntnis über das gefälschte 15.11.2002-Gutachten in dem Wissen, dass auch Amtsarzt und Behörde das 15.11.2002-Gutachten im laufenden Zwangspensionierungs-/Psychiatrisierungsverfahren mir vorenthalten haben. Bis April 2006, mehr als ein Jahr nach Abschluss des Zwangspensionierungsverfahrens. Er beließ mich durch vorsätzlich in 3A116/02 unterlassene Verwendung der untersuchungsrelevanten unwahren/gefälschten 15.11.2002-Aussagen hierüber in Unkenntnis, um dadurch deren widerspruchsfreie Verwendung als wahres Beweismittel in der psychiatrischen Untersuchung sicherzustellen – in meiner Unkenntnis. Er gab in 3A116/02 v. 09.09.04 die Erforderlichkeit dieser Untersuchung und meine Mitwirkungspflicht nach Niedersächsischem Beamtengesetz vor, begründete diese aber mit dem bedeutungslosen 18.12.2002-Gutachten. Specht wusste um die Gutachtenfälschung/-manipulation des Amtsarztes, der mir nach 30.11.2002 beantragter Abschrift nicht das 15.11.02-Gutachten, sondern das 18.12.2002-Gutachten zusandte. Aber erst zu einem Zeitpunkt, als Prof. Weig 18.12.2002 den Untersuchungsauftrag an den Amtsarzt zurückgesandt hatte. Specht wusste, dass mir zum Zeitpunkt 10.12.2002 der vom behördlich vorgegebenen Prof. Weig terminierten Untersuchung überhaupt keine Begründung genannt worden war. Da keine psychische Krankheit vorliegt und vorlag und mir trotz 30.11.2002 gestellten Antrags keine Anordnungsbegründung vorlag, ließ ich diese Untersuchung nicht an mir vornehmen. Weig gab daher 18.12.2002 den Untersuchungsauftrag an Bazoche zurück. Specht wusste zudem, dass erst nach Rückgabe des behördlichen Untersuchungsauftrags von Amtsarzt Bazoche an die Behörde (17.02.2003) der 18.11.2002-Abschlussbericht der Schüchtermannklinik an mich versandt wurde (Ende Jan 2003). Ausgeschlossen war somit Kenntnis und Verwendung des darin befindlichen psychologischen Teils v. 14.10.02 sowohl von Amtsarzt Bazoche als auch vom beauftragten Psychiater Prof. Weig. Dieser Teil schließt eine psychiatrische Krankheit, auch den dienstlichen Bereich betreffend, aus.
Die amtsärztlichen Fälschungen des 15.11.2002-Gutachtens stellte Specht nicht als rechtswidrig in Abrede.

Richtigstellungen zum 18.12.2002-Gutachten, das Specht in 3A116/02 als relevant vorgab:

1. Jeder Psychiater weiß, das wegen einer mehr als zwei Jahre zurückliegenden zeitweiligen Konsultation beim Dr. Pawils keine psychiatrische Untersuchung anzuordnen ist. Zumal der damalige Anlass eklatanter psychosozialer Druck des damaligen Behördenleiters Pistorius und des Dezernenten Rittmeister war, die beide trotz beantragter Klärung das zurückliegende schulische Mobbing weiterhin unaufgeklärt beließen. Die hierauf zurückzuführende einmalige Konsultation erklärte Specht als ‘nachvollziehbares‘ Indiz für psychiatrische Krankheit. Für den Fall eines künftigen Klärungsbemühens kündigte Behördenleiter Pistorius als Sanktion den Rausschmiss aus dem Dienst über den Amtsarzt an. Genau das sollte über das von Behörde, Amtsarzt und Gericht vor mir geheim gehaltene amtsärztliche 15.11.2002-Gutachten erreicht werden. Tatsächlicher Anlass für diesen Rausschmiss war zeitweilige Krankheit wegen Herzbeschwerden/Insult als Folgen des langjährigen schulischen Mobbing.
2. Lüge/arglistige Täuschung des Richters Specht: Am 23.02.2004 übergab ich der Landesschulbehörde Kasling den 18.11.2002-Abschlussbericht der Schüchtermann-Klinik, der bis 23.02.2004 in keiner Akte enthalten war. Amtsarzt Bazoche hat definitiv gelogen, als er diesen in seinem zweiten Gutachten 18.12.2002 als bekannt vorgab, in dem ersten Gutachten 15.11.2002 diese Kenntnis richtigerweise nicht vorgab. Specht begründet in 3A116/02 v. 09.09.2004 mit dem psychologischen Bericht 14.10.2002 als Bestandteil des 18.11.2002-Abschlussberichts die im 18.12.2002-Gutachten amtsärztlich angeordnete psychiatrische Untersuchung. Eine derartige psychiatrische Bewertung steht Specht zum einen nicht zu. Zum anderen nahm er in 3A116/02 v. 09.09.04, zwei Jahre nach der 15.11.2002-Gutachtenfälschung, auch eine Konversion der Bazoche-Lüge, den 18.11.2002-Abschlussbericht im 18.12.2002-Gutachten berücksichtigt zu haben, als Wahrheit vor, und deckt damit diese Lüge des Amtsarztes. Dieser Bericht wurde auch nicht im 15.11.2002-Gutachten berücksichtigt. Specht weiß nach den Akten, dass dieser 18.11.2002-A.bericht erst nach Jan. 2003 verschickt wurde. Bazoche kannte 18.12.2002 lediglich den vorläufigen Entlassungsbericht v. 11.10.2002. Ganz offenbar nach politischer Weisung zitierte Richter Specht in 3A116/02 krank-/krampfhaft Passagen des psychologischen 14.10.02-Berichts, um damit eine mehr als zwei Jahre (diese Zeit ist unabdingbare Voraussetzung für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung) bestehende psychiatrische Krankheit zu begründen, die Specht mit der Pawils-Konsultation in einen kausalen Zusammenhang brachte. Mit derartiger(m) Spinnerei/geistigem Ausfluss/arglistiger Täuschung hielt Volljurist Specht in 3A116/02 v. 09.09.2004 (tatsächlich 04.11.2004)rechtsbeugend Bazoche sakrosankt, der in dem für Prof. Weig vorgesehenen 15.11.02-Gutachten statt des Abschlussberichtes mit dem psychologischen Teil den vorläufigen Entlassungsbericht ohne diesen psychologischen Teil zitiert und im mir als relevant vorgegebenen 18.12.2002-Gutachten den 18.11.2002-Abschlussbericht der Reha-Klinik als berücksichtigt vorgab – Specht deckte damit beide ihm bekannte Lügen des Bazoche. Wie bereits Bazoche vor 15.11.2002/18.12.2002 hielt auch Specht zu 3A116/02 keine fachmedizinische Rücksprache mit der Schüchtermann-Klinik. Eine Rücksprache beim Ltd. Psychologen über den psychologischen Bericht v. 14.10.02 hätte definitiv den Ausschluss einer psychiatrischen Krankheit bestätigt. Die von Bazoche und Specht nicht vorgenommen wurde, denn derartige Antwort hätten ihr Lügenkonstrukt zum Einsturz gebracht. Natürlich zitierte Specht in 3A116/02 auch nicht die entscheidende Passage des 14.10.2002-psychologischen Berichts, der explizit eine sozialmedizinische Einschränkung der Erwerbstätigkeit und eine mir zuzuweisende Ursache für innerschulische Konflikte ausschließt.
3. Arglistige Täuschung Richter Specht: Er nannte in 3A116/02 die von Bazoche per 15.11.2002-U.auftrag angeordnete psychiatrische Untersuchung, zu der ich ausweislich des 18.12.2002-Gutachtens nicht erschienen bin. Warum begründete er Nichterscheinen nicht mit dem 15.11.2002-Gutachten?

* Specht weiß, dass der 15.11.2002-Untersuchungsauftrag das 15.11.2002-Gutachten impliziert, das Amtsarzt, Behörde, Ermittlungsführer und Verwaltungsrichter Specht mir im laufenden Zwangspensionierungsverfahren konsequent vorenthielten. Erst ein Jahr nach Abschluss dieses Verfahrens teilt Amtsarzt Bojara in April 2006 nach Einschaltung des Nieders. Staatssekretärs Koller das 15.11.2002-Gutachten erstmals als das relevante mit. Specht suggerierte jedoch in 3A116/02 v. 09.09.04 und in 3A111/05, dass zu dem 15.11.2002-U.auftrag einzig das 18.12.02-Gutachten gehört.
* Specht gab vor, dass mir zum U.termin des Weig im LKH 10.12.2002 das 18.12.2002-Gutachten bekannt gewesen sein soll und ich schuldhaft diesen U.termin versäumte. Gestörtes logisches Denkvermögen/vorsätzliche arglistige Täuschung wies Specht dadurch nach, das ich trotz Nennung des 18.12.02-Gutachtens den eine Woche davor liegenden Untersuchungstermin 10.12.02 nicht wahrgenommen habe. Die Perfidie des Specht: er weiß, selbst wenn ich auf der Basis des 18.12.2002-Gutachtens diese Untersuchung beantragt hätte, wäre diese Untersuchung beim Weig auf der Basis des amtsärztlich gefälschten 15.11.2002-Gutachtens durchgeführt worden – in meiner Unkenntnis.

1. Weitere arglistige Täuschung des Richters Specht:

Amtsarzt Bazoche unterstellte im 15.11.2002-Gutachten, ihm am Untersuchungstag 04.11.2002 einen seit 10 Jahren bestehenden Streit mit allen Kollegen und den Vorgesetzten mitgeteilt zu haben. Meine 04.11.2002-Aufzeichnung mit einem Tonträger und schriftliche Ausführungen der früheren Sekretärin weisen dieser Streit als Lüge des Bazoche nach. Der vermeintliche Wahrheitsbeweis dieser Amtsarzt-Lüge ist in meiner PA behördlich dokumentiert. Nach behördlichem (Kasling) Eingeständnis vor dem Nieders. Datenschutzbeauftragten wurden diese PA-Einträge rechtswidrig, da ohne meine Kenntnis/Anhörung, vorgenommen und in weiterer Unkenntnis im 15.11.2002-Gutachten als mir unterstellte Aussage und wahre medizinische Tatsache verwandt. Eine Konversion von Unwahrheit in Wahrheit nahm Specht vor, als er im Urteil 3A116/04 v. 09.09.2004 Amtsarzt und Behörde keine rechtswidrigen/unsachlichen Erwägungen unterstellte.
Mit seinen Formulierungen in 3A116/02 unterstellte er mir zudem den Vortrag, den Amtsarzt und die Behörde des Mobbings bezichtigt und damit auch ursächlich auf mich zurückzuführenden Streit mit diesen Personen zu haben und weitete die von Bazoche mir gutachterlich 15.11.2002 zugewiesene soziale Unverträglichkeit auf Personen der Behörde und die Person des Amtsarztes aus (durch psychische Störung bedingte Verhaltensauffälligkeit).
Einzig zu dem Zweck, um in 3A116/02 den von Specht auf diesen Personenkreis ausgeweiteten Streit und die mir von ihm unterstellte Bezichtigung als eigene Mutmaßung, unsubstantiert, sachlich nicht begründetes Substrat und Mobbingszenario zu bewerten. Diese Wertung ist bezogen auf Behörde und Amtsarzt unzutreffend, da ich eine derartige unsubstantiierte Bezichtigung nicht vornahm. Tatsache ist, das Richter Specht die ihm nach den Akten bekannte Gutachten-/Urkundenfälschung und -täuschung des Bazoche und die während des Klageverfahrens vorgenommene Personalkrankenaktenfälsachung der Landesschulbehörde Kasling rechtsbeugend nicht verwandte. Diese Wertung ist bezogen auf den schulischen Bereich aus einem anderen Grund unzutreffend, da dieses schulische Mobbing in diesen 10 Jahren tatsächlich stattfand und behördlich nicht aufgeklärt wurde. Auch berücksichtigte Specht das per Daten DVD 20.02.2004 ihm vorgelegte und von mir dokumentierte Mobbing nicht, indem er meine fundierten Nachweise dem von ihm konstruierte Niveau krankhafter Bezichtigung gleichsetzte. Insbesondere festigte Specht höchstrichterlich durch Nichtüberprüfung meiner Mobbing-Dokumentation die im amtsärztlichen 15.11.2002-Gutachten vorgenommene Umdeutung des Mobbings in krankhaften Streit, den ich vermeintlich mit allen Kollegen und Vorgesetzten von Schule und Behörde habe, schrieb mit derartiger richterlicher Psychotrickserei höchstrichterlich mir durch psychische Störung bedingte Verhaltensauffälligkeit zu. Durch auf diese Weise höchstrichterlich festgestellten konsistenzsichernden Ausschluss des den schulischen Bereich, die Behörde und den Amtsarzt betreffenden Mobbings gab Specht dem behördlich beauftragte Psychiater die einzig mögliche Entscheidung vor: durch psychische Störung bedingte Verhaltensauffälligkeit mir zuzuweisen.
Specht wusste, dass die PA-Einträge unwahr sind und ohne meine vorherige Anhörung rechtswidrig erstellt wurden.
Specht wusste, dass die PA-Einträge im behördlich und amtsärztlich mir vorenthaltenen 15.11.02-Gutachten medizinisch falsch gedeutet wurden.
Specht wusste um die behördliche/amtsärztliche Gutachtenfälschung/-manipulation und deckte diese.

1. Das Urteil 3A116/02 v. 09.09.2004 (tatsächlich vom 04.11.2004) erlangte Rechtskraft unter ausgeschlossener Nennung/Verwendung der amtsärztlich und behördlich gefälschten relevanten psychiatrischen Beweismittel psychischer Krankheit, die in der psychiatrischen Untersuchung vom behördlichen Psychiater als wahre Beweismittel benutzt werden sollten. Obwohl der unanfechtbare Beschluss 3A116/02 vom 21.09.02 die Überprüfung dieser Beweismittel für das Hauptsacheurteil 3A116/02 vorgab, erfolgte diese nicht. Durch Vordatierung des Hauptsacheurteils vom 04.11.2004 auf 09.09.2004, trotz 03.03.05 vorgenommener Rubrumkorrektur verwandte Specht das Datum 09.09.2004 auch im Urteil 29.06.2005, schloss Specht die von seinen Richterkollegen im unanfechtbaren Beschluss vorgegebene Überprüfung der amtsärztlich/behördlich gefälschten Beweismittel aus. Specht schloss damit nicht nur meinen erfolgreichen Rechtsbehelf aus, sondern stellte die psychiatrische Verwendung dieser Fälschungen als wahr sicher – in meiner Unkenntnis. Nach erlangter Rechtskraft übernahm Richterkollege Ermittlungsführer Boumann die behördliche PA-Krankenaktenfälschung (Dr.Zimmer) als wahr und schrieb in 01.12.2004 offenbar in geistiger Umnachtung/arglistig täuschend ohne jegliche Sachverhaltsermittlung die auf einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bezogenen hammerharten psychiatrischen Aussagen einer ganz anderen Person (Dr.Zimmer 16.07.2003) auf mich fest. Dr.Zimmer erklärte schriftlich eine Verwechselung mit mir für ausgeschlossen. Boumann erklärte diese als wahres Beweismittel, das in einer vor 01.12.2004 durchgeführten psychiatrischen Untersuchung verwandt worden wäre. In dieser Geisteshaltung begründete er auch mit den mir von Specht in 3A116/02 vorenthaltenen PA-Einträgen meine vermeintliche psychiatrische Krankheit. Festzuhalten ist, dass Specht und Boumann in ihren richterlichen Beschlüssen die Nennung der Summe der vermeintlichen Beweismittel vor der psychiatrischen Untersuchung konsequent ausschlossen.

Specht nannte in 3A111/05 v. 29.06.05 die PA-Krankenaktenfälschung (Dr.Zimmer) und hatte die behördlich auf mich bezogenen hammerharten psychiatrischen Aussagen in 3A116/02 als wahr annehmen, in seinem Begründungskontext verwenden und damit die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung begründen müssen. Ebenso hätte er die mit den PA-Einträgen begründeten Zweifel als wahr in 3A116/02 verwenden müssen. Diese in der psychiatrischen Untersuchung als wahr zu verwendenden Beweismittel nannte Specht nicht, ganz offenbar als Folge des Specht Weisung erteilenden politischen Beamten/Vorgesetzten, dem klar war, das ich im Fall der Nennung diesen Rechtsverstoß aufgedeckt und gegen das Urteil 3A116/02 erfolgreich Widerspruch eingelegt hätte.
So wurde das Urteil 3A116/02 unter gerichtlich ausgeschlossener Nennung der psychiatrischen Beweismittel rechtskräftig. Die in 3A116/02 nicht genannte PA-Krankenaktenfälschung und die Verwendung der Zweifel ausdrückenden PA-Einträge wurde vom Richterkonsorten Boumann dennoch als relevantes Beweismittel nachgereicht. Dass Boumann 01.12.2004 wie Specht statt des 15.11.2002-Gutachten das 18.11.2002-Gutachten verwandte und die 15.11.2002-Gutachtenfälschung ignorierte, versteht sich von selbst.

1. Specht erklärte in 3A111/05 die nicht erfolgten Anhörungen zu sämtlichen im Laufe von ca. zehn Jahren von der Landesschulbehörde vorgenommenen Personalakteneinträgen durch 13.01.05 vorgenommene ca. halbstündige PA-Einsicht für geheilt. Die PA-Einsicht nahm ich lediglich zum Zweck des Nachweises der Aktenfälschung (Dr.Zimmer) vor. Die Landesschulbehörde nahm mit Beginn der 90-er Jahre konsequent rechtswidrig, da ohne Anhörung, psychiatrisch kausalattribuierte PA-Einträge vor, als Beweismittel zu verwenden für psychiatrische Untersuchung. Von derart konsequenter Fälschung meiner gesamten Akten seitens der Behörde konnte ich nicht ausgehen. Die Perfidie des Specht: in 3A111/05 unterstellte er die von mir nicht aufgedeckten Aktenfälschungen bzw. nicht widersprochen Akten, insbesondere im Hinblick auf ihre psychiatrische Aussagebedeutung, als wahr. Derart von Specht als rechtens erklärte Heilung bezog sich auf den Ermittlungsführerbericht 01.12.2004.

Entscheidend ist: Es gibt diese Heilung nicht bezogen auf den von Specht zu vertretenden Rechtsverstoß, nämlich für die Verwendung der unwahren/gefälschten psychiatrischen Beweismittel in beiden der vor dem 13.01.05 vorgesehenen psychiatrischen Untersuchungen, die von der Behörde ohne Anhörung bezweckt war. Diesen Rechtsverstoß hat insbesondere Specht zu vertreten, da er in 3B23/04 v. 13.07.2004 die Nennung der unwahren/gefälschten Beweismittel/Untersuchungsgegenstände verweigerte. Mit Nennung verbundene Anhörung hätte die Möglichkeit meines Nachweises als unwahr vor der Untersuchung ergeben – und diese schloss Specht aus. Der besondere Vorsatz des Rechtsverstoßes ist damit begründet, dass er meine Feststellungsklage zur Feststellung dieser Beweismittel als wahr in 3A116/02 ablehnte und meinen gleichlautenden Eilantrag gar nicht erst annahm.

Die besondere Perfidie des Specht in 3A111/05 v. 29.06.05: er übernahm die von Boumann nach §444 ZPO unterstellte ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘, die in der psychiatrischen Untersuchung verwandt werden sollten. Und zwar in dem Wissen, dass die mit Verhalten und Schuld begründete Vereitelung sich auf die von Specht mir vorenthaltenen und ihm bekannten unwahren/gefälschten behördlichen/amtsärztlichen Beweismittel bezog, deren Feststellung als wahr er ausschloss und die rechtswidrig ohne meine vorherige Anhörung/Kenntnis in der psychiatrischen Untersuchung verwandt worden wären. Hinweis: in April 2006 stellte ich die von Specht gedeckte 15.11.2002-Gutachtenfälschung/-manipulation des Amtsarztes Bazoche fest.

Bezogen auf behördlichem/amtsärztlichem/gerichtlichem Betrug basiert die mir vom Ermittlungsführer unterstellte ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘ nach § 444 ZPO. Beweismittel, auf deren Nennung ich nach Specht 3B23/04 v. 13.07.04 keinen Rechtsanspruch habe. Aus den unwahren Beweismitteln abgeleitet stellte er psychische Störung fest, um damit Dienstunfähigkeit zu begründen. Zu Unrecht von der Behörde 17.03.05 und von Specht in 3A111/05 v. 29.06.05 bestätigt.

In behördliche/amtsärztlich/gerichtlich erzeugter Unkenntnis dieser unwahren/gefälschten Beweismittel sollte ich nach Vorgabe des 18.12.2002-Gutachtens und behördlichem/amtsärztlichem/gerichtlichem Verweis auf die Mitwirkungspflicht nach NBG die psychiatrische Untersuchung selbst beantragen. Auf Nennung der unwahren/gefälschten Beweismittel habe ich nach Boumann und Specht 3B23/04 v. 13.07.2004 vor der psychiatrischen Untersuchung keinen Rechtsansprach, deren Feststellung als wahr lehnte Specht in 3A116/02 ab und die per Eilantrag 03.11.2004 nochmals beantragte Feststellung als wahr nahm Specht gar nicht erst an.
Die Staatanwaltschaft Osnabrück in Person des Töppich NZS-560 Js 26009/06 v. 13.10.2006 und 08.02.2007 und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 08.03.2007 gingen meiner Strafanzeige gegen Amtsarzt Bazoche wegen Gutachten-/Urkundenfälschung und -täuschung nicht nur nicht nach, sondern gaben die Durchführung dieser Untersuchung vor.
Gericht und Staatsanwaltschaft wissen, das der behördlich beauftragte Psychiater nicht autorisiert ist, die von ‘Garanten für Recht und Ordnung vorgelegten Beweismittel‘ auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu hinterfragen. Der Psychiater hätte diese Beweismittel als wahr zu verwenden gehabt und mein auf absolute Unkenntnis beruhendes Schweigen in der Selbstanamnese als krankheitsbedingte Dissimulation bewertet.
Konstatierung einer psychischen Krankheit durch einen behördlich vorgegebenen professoralen Gutachter und damit Psychiatrisierung wäre die erste zwangsläufige Folge, und als weitere Folge die behördlich damit begründete Dienstunfähigkeit.
Eine derartige Untersuchung ließ ich bis zum Urteil 3A116/02 v. 09.09.04 (das Gericht korrigierte das Rubrum auf meine Veranlassung nachträglich auf 04.11.2004) an mir nicht vornehmen, da eine derartige Krankheit nicht besteht und sämtliche fachärztliche Gutachten einen Ausschluss derartiger Krankheit konstatierten. Zuletzt 30.03.2005 bestätigt durch eine privatärztlich durchgeführte ausführliche psychiatrische Exploration, die als Folge des Urteils 3A116/02 im Nov. 2004 begann und die behördliche/amtsärztliche Aktenfälschungen (Plural) aufdeckte und berücksichtigte.
Wie nicht anders erwartet akzeptierte Specht in 3A111/05 vom 29.06.05 nur den behördlich vorgegeben Psychiater, das privatärztliche Gutachten nicht. Nach Vorstehendem weiß der Leser, warum. Meine daraufhin nach wiederholt persönlichem Erscheinen in der BBS Melle beabsichtigten Dienstantritte verweigerte die Landesschulbehörde.
Stattdessen unterstellte Ermittlungsführer Boumann, jetzt Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg, im Bericht 01.12.2004, übernommen von Richter Specht in 3A111/05, nach § 444 ZPO ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘. Mit den vom Ermittlungsführer 01.12.2004 erstmals zu einem Teil genannten unwahren Beweismitteln stellte er auf ‘jeden Fall psychische Störung‘ fest und begründete damit Dienstunfähigkeit. Wenn die Behörde 17.03.05 und Specht in 3A111/05 Dienstunfähigkeit bestätigen, bestätigen sie die unterstellte psychische Störung, die auf unwahren/gefälschten Beweismitteln beruht. Diese vom Ermittlungsführer konstatierte psychische Störung sollte der behördlich vorbestimmte Psychiater auf Basis der unwahren/gefälschten Beweismittel vornehmen.
Übrigens wurde meine fristgerecht gegen Abgabequittung abgegebene 16-seitige Stellungnahme zum 01.12.2002-Bericht als solche nicht gewertet und behördlich nicht zu den Akten genommen.

Ein Blick in die Zukunft. Kaum zu glauben, das richterliche Perfidie noch gesteigert werden kann:
Nach Datumstäuschung ausgeschlossene Anwendung des unanfechtbaren Beschlusses zur Überprüfung der behördlich/amtsärztlich gefälschten Beweismittel psychischer Krankheit schufen beide Richter nach § 444 ZPO mit ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘ die Voraussetzung für eine gerichtlich anzuordnende psychiatrische Zwangsuntersuchung. So wie bisher an mir mit harmlos scheinenden Formulierungen schwerwiegende Sanktionierungen angekündigt wurden und über den Umweg psychiatrischer Untersuchung realisiert werden sollten, so weist die mit § 444 ZPO psychiatrisch begründete Vereitelung auf Strafvereitelung durch Krankheitsuneinsichtigkeit nach § 258 StGB hin und legitimiert explizit die Möglichkeit schwerwiegender psychiatrischer Sanktionierung. Denn dieser § sieht für den Fall strafbarer/schuldhafter Vereitelung (Strafvereitelung) psychiatrische Zwangsbehandlung vor.
Bereits eine einmalige Zwangsmedikation bewirkt massive irreversible Schädigung des Gehirns und der körperlichen Funktionalität.

Nach http://www.taz.de/pt/2007/02/01/a0001.1/text 01.02.2007 werden pro Jahr von 18 Mill Einwohner in NRW 20‘000 Bürger zwangseingewiesen und zwangsbehandelt. Das sind hochgerechnet in Deutschland (82,37 Millionen) 91’500, in Europa (450 Millionen) 500‘000.
Bezogen auf die Zahl der Zwangseingewiesenen ist die Dunkelziffer der für psychisch krank erklärten erheblich höher.

Ist nach Vorstehendem davon auszugehen, dass die vorgenannten Beamten als Garanten für Recht und Ordnung, insbesondere beamtete Richter als Vertreter der Judikative, auf konsequenter Manipulation beruhende Psychiatrisierung Vorschub leisten, um damit psychisch gesunde Beamte für dienstunfähig zu erklären?

Leserbrief: Konsequente Manipulation
Betreff: SYSTEM: Rechtsbeugung und Rechtsbruch im Unrechts“staat“ BRD

Ein Richter im Ruhestand gesteht …..
….tiefer Ekel ….
»Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell« nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.“
Frank Fahsel, Fellbach, in der »Süddeutschen Zeitung«, 9.4.2008
Quelle: Nation & Europa 5/2008

Treffender kann ich mich nicht ausdrücken.