Organisierte Kriminalität: Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der Verantwortlichen Straftäter und Straftaten von Bela Vita, FKH und AG Mayen und diese durch Nicht-Ermittlung schützende staatliche Justiz.

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-01-09 – 16:48:40

 

„Ich glaube an die Wahrheit. Sie zu suchen, nach ihr zu forschen in und um uns, muß unser höchstes Ziel sein. Damit dienen wir vor allem dem Gestern und dem Heute. Ohne Wahrheit gibt es keine Sicherheit und keinen Bestand. Fürchtet nicht, wenn die ganze Meute aufschreit. Denn nichts ist auf dieser Welt so gehasst und gefürchtet wie die Wahrheit. Letzten Endes wird jeder Widerstand gegen die Wahrheit zusammenbrechen wie die Nacht vor dem Tag!“ Theodor Fontane (1819 – 1898)

Vorinformation:

Mit nachstehendem Schriftsatz an sämtliche Landtagsabgeordnete des Landes Rheinland Pfalz beantragte ich die Aufklärung des Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrugs, den ’staatliche‘ rheinland-pfälzische und niedersächsische Justiz nach vorgegebener Überprüfung zum ‚Wahrheitsbeweis/für wahr‘ erklärten, die Betrugs-Ermittlung trotz aktuell vorgelegter Betrugsnachweise konsequent ausschlossen, die den Betrugssachverhalt verdunkelten, verschleppten, deckten. Die damit den Nutznießer des Betrugs FKH in Person der Geschäftsführer Werner Jentzer und Heinz Volandt begünstigten und durch geheim gehaltenes Reframing/Umdeuten die Betrogene Eva Hackmann als Kriminelle/Schuldnerin festschrieben. Mit diesem Schriftsatz beantragte ich Schutz vor den banden- gewerbsmäßig Betrug treibenden.

Ich schwöre die vom Volk gewählten Vertreter hierauf ein:

Sapere aude

Ist lateinisch und und bedeutet in der bekannten Interpretation Kants: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Wörtlich Bedeutung: Wage es, vernünftig zu sein!

Noch gehe ich davon aus, das die Abgeordneten dieses Wagnis eingehen. Denn anderenfalls würden diese eingestehen: „Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch das Zitronenfalter – Zitronen falten“!

C.a. 25% der Gerichtsentscheidungen sind Fehlurteile. Die WDR 5-Sendung vom 30.12.2012 11:05 „Im Zweifel für den Angeklagten — Justizopfer in Deutschland: Der Fall Andreas Kühn“ kann sich der Leser googln, als Podcast selber nachhören und das Manuskript dieser Sendung runterladen. Dieser Fall bestätigt exemplarisch, dass und wie trotz eindeutiger Unschuldsbeweise ’staatliche‘ BRD-Justiz gegen § 345 Strafgesetzbuch Unschuldsvermutung verstieß und über konstruierte Schuldvermutung einen vollkommen Unschuldigen 13 Jahre einsperrte, dessen Beteuerung der Unschuld zusätzlich mit Strafverschärfung sanktioniert wurde, dem die Justizvollzugsleitung für den vorgesehenen Tag der Begutachtung wegen vorzeitiger Entlassung den Freigang verweigerte,etc. ….. dessen berufliche Existenz und Leben auf einen Schlag zerstörte.

Weiteres Beispiel: Unschuldig in Haft. Fernsehdokumentation Mo 21.01.2013 ARD. An einem Wochentag im August 2001 wird der Lehrer Horst Arnold vom Fleck weg verhaftet. Ab jetzt ist er nicht mehr unbescholtener Bürger, sondern Verbrecher. Seine neue Welt: das Gefängnis. Im Gefängnis bescheinigen zudem sieben Psychologen dem vermeintlichen Täter „schwere seelische Abartigkeit“. „Die Hölle“ beginnt. Horst Arnold ist tot. Mit 53 Jahren hat sein Herz einfach aufgehört zu schlagen. Vielleicht hat es den Kampf nicht mehr ausgehalten gegen das Unrecht, das ihm widerfahren ist. Das System sieht nicht vor, dass die Justiz sich irrt. Wer es trotz hoher Hürden schließlich doch schafft, seine Unschuld zu beweisen, den lässt der Staat im Stich. Und: Es kann jeden treffen. Die Dokumentation zeigt, wie es zu solchen Fehlurteilen kommt, wie der ‚deutsche Rechtsstaat‘ Justizopfer produziert und wie zweifelhaft der Staat mit ihnen nach bewiesener Unschuld umgeht.

Siehe auch: http://21061953.blog.de/2008/07/25/inquisitorische-aktenfuehrung-der-mythos-4497301/

Diese Fehlurteile mögen auf richterlichem Standesdünkel, Blödheit, Unfähigkeit, Fehler beruhen. Nicht jedoch auf zielgerichtetem vorsätzlichem kriminellen Verhalten zu dem Zweck, um in der Zukunft aus dem Fehlurteil einen materiellen Nutzen zu ziehen.

Wobei die beteiligten/verursachenden richterlichen/staatsanwaltlichen ‚Staatsdiener‘ keine sind. Die BRD ist kein Staat, wie auch sämtliche ’staatlichen‘ rheinland-pfälzischen, niedersächsischen Institutionen, Landtag, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Europaschulen, usw. keine staatlichen Einrichtungen sind, sondern bei Brad&Bradstreet gelistete Firmen. ‚Hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung, Staatsbeamte also‘ sind daher Firmenmitarbeiter mit selbst angemaßter Garantenfunktion und ohne jeglicher Befugnis, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen zu dürfen. Ob der frühere MP Kurt Beck und die nachfolgende rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer als frühere Richterin sowie die weiteren Abgeordneten den Schülern der Europaschule Bad Iburg, auch Schulleiter Klaus Eilert und Europaparlamentarier Hans-Gert Hermann Pöttering (CDU), ihren Firmenstatus eingestehen?

Die 25%-Rate beinhaltet das Eva Hackmann zugewiesene Mahngerichtsurteil des Verfahrens ‚Meyer‘. Allerdings beruht in diesem Fall das Fehlurteil auf zielgerichtet geheim gehaltenem vorsätzlichem Verfahrensaktenbetrug und kriminellem Verhalten der Mitarbeiter des AG Mayen, u.a. des ‚Rechtspflegers‘ Goergen. Zu dem Zweck, den ursprünglichen Vetragsbetrug des VertragesMeyer/Bela Vita unaufgeklärt zu belassen und umgedeutet als wahr zu unterstellen. Wodurch diese der/die FKH Gbr zuarbeitete/begünstigte und durch mahngerichtliches Fehlurteil die Voraussetzung dafür schuf, dass sich FKH materielle unberechtigt bereicherte und für die Zukunft weiter bereichert. Diese staatliche Justiz hielt den Ursprungsbetrug von Bela Vita/FKH (Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita; Nicht-Existenz des Vertrage Meyer) unaufgeklärt, unterstellte diesen als wahr/existent und konstruierte in der Folge über Beweismittelvernichtung und Verfahrensaktenfälschung/Zuweisungsbetrug eine Umtitulierung Meyer=Hackmann. Damit erreichte AG Mayen die an Eva Hackmann vorzunehmenden Vollstreckung. Gleichzeitig konstruierte AG Mayen die ‚Kriminelle Hackmann‘, die einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Damit bilden die beteiligten Mitarbeiter des AG Mayen zusammen mit Bela Vita/FKH ein Betrügerkonsortium. Hierzu gehören auch die Vertreter ’staatlicher‘ Justiz, die in Kenntnis dieses Gesamtbetruges diesen deckten. Und trotz wiederholten Verweises auf ihre Pflicht zur Ermittlung der von mir nachgewiesenen Straftaten diese konsequent ausschlossen.

Der Betrugspart des AG Mayen bestand darin, als ‚Garant‘ die Folgegerichte zur Übernahme des Fehlurteils zu verpflichten. Im Sinn des Mahnantragsstellers und Betrugs-Nutznießers FKH. Damit, die Vollstreckung des ‚Titels Meyer‘ an Hackmann über ein anderes Gericht sicherzustellen und gleichzeitig im Klageverfahren die Folgegerichte zu verpflichten, das Fehlurteil als wahr zu übernehmen und die die Klage abzuweisen. Wie nachweislich geschehen. Das Bela Vita/FKH/AG Mayen- Betrügerkonsortium erreichte damit nicht nur, dass staatliche Justiz Ursprungsbetrug kaschierte und Vollstreckung gegen Unschuldige vorgab, sondern in der weiteren Folge die Option schuf, sie als Kriminelle in den Knast sperren zu lassen.

Nachfolgende Beiträge ermöglichen dem Leser, das ponerologe psychopathische Betrüger Klientel einzuschätzen. http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/inhalt.html PDF-Datei “Betrüger“ anklicken.

Dann den blog-Beitrag http://21061953.blog.de/2012/08/06/politische-ponerologie-14387395/ (nicht die Interviews). Darin für die von Bela Vita/FKH-Betrug Betroffenen nachvollziehbar beschrieben ist die nach Vorstehendem begründete krankhafte psychopatische ponerologe Betrüger-Struktur. Die ganz offenbar und insbesondere für den verantwortlichen FKH Geschäftsführers Werner Jentzer zutrifft und dessen — offenbar –Nicht-Therapierbarkeit.

Mit der FKH-Grundeinstellung „mein Betrüger-Wille geschehe“ beginnt das Problem der Betrüger-Therapierung bereits wegen fehlender Krankheitseinsicht mit der geringen Motivation, sich selber untersuchen, diagnostizieren und behandeln zu lassen. Dr. Hare (Kanada) hat den am weitesten verbreiteten Maßstab zur Messung von Psychopathie entwickelt. Ein Test mit Hares PCL-R Maßstab würde die tatsächlichen latenten Merkmale von Psychopathie eindeutig messen und feststellen können sowie die Diagnose von antisozialer Persönlichkeitsstörung für den ganz offenbar hinterhältigsten psychopathischten Betrüger-Psychopathen erlauben.

Derartige Diagnose wäre zunächst einmal durchzuführen. Zur Behandlung ist viel Zeit erforderlich. Die wäre langjährig gegeben — im Knast. Aber die Möglichkeit des Nachweises des auf Bela Vita/FKH/AG Mayen zurückzuführenden Betrugs schlossen nachgenannte Vertreter ’staatlicher‘ Justiz nicht nur mit ‚können keine Straftat erkennen‘ aus, sondern bestätigten mahngerichtlichen Betrug als wahr, den Folgegerichte unüberprüft als wahr übernahmen. Ausschließlich zum Nutzen der FKH. Diese nun mehr über 25 Jahre andauernde FKH-‚Erfolgsstory‘ ist nur unter Mitwirkung ’staatliche‘ Justiz möglich, die offenbar Teil einer Betrügerkaste sind.

Diese verursachenden und den Betrug deckenden Betrüger müssten mit einer durchaus aufregenden Entdeckungs-Reise in das eigene Innere rechnen.

Aber therapierbar sind diese nach den Ausführungen des Buches ‚Politische Ponerologie‘ von Andrzej Lobaczewski nicht. Wenn man von Betrüger-Psychopathen im Speziellen spricht, dann gilt nach Lobaczewski der heutige Konsens, dass diese nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar.

Dieser Betrug, würde er denn aufgeklärt, ist an Hunderttausenden praktizierte existentielle Fremdgefährdung. Mit (unterstellter) Leben bedrohender Fremdgefährdung an einer Einzelperson begründet und veranlasst staatliche Justiz, unter Zuhilfenahme staatlicher Psychiatrie, Zwangseinweisung nach Psych KG. Die unter dieser Prämisse erst recht und insbesondere wegen praktizierter Fremdgefährdung an Hunderttausenden Betrogener, die sich aus intellektuellen, zeitlichen und finanziellen u.a. Gründen, insbesondere wegen fehlender Unterstützung durch staatliche Justiz, sich nicht wehren könnender, muss daher für dieses Betrüger-Klientel Zwangseinweisung nach Psych KG zur Folge haben. Zu evaluieren wäre die Dimension des FKH-Betrugs: wenn nach eigenen Angaben die ST Frankenthal in den zurückliegenden Jahren ca. 40’000 Strafanzeigen ablehnt, sind das in den mehr 25 Jahren ca. 1 Million Betroffene. Wobei bereits in Fernsehwerbung der künftige Betroffene mit dubiosen Angeboten geködert wird, im Wissen um vielzählig derart Betroffene diese Firma juristisch geschulte Mitarbeiter anwirbt. Die FKH-Erfolgsstory setzt sich fort, ganz offenbar mit zumindest Duldung durch staatliche Justiz.

In der Konsequenz sind diese Betrüger, zum Schutz künftiger Betrogener und der Gesellschaft, wegen fehlender Krankheitseinsicht langjährig im psychiatrischen Knast zu verwahren.

Das setzt allerdings intensiv und konsequent durchgeführte staatsanwaltliche Ermittlungen voraus, die, wie an meinem Fall exemplarisch nachgewisen, konsequent ausgeschlossen wurde und wird.

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Ausführungen Nachstehend genannte Adressaten verpflichtete ich wiederholt, zuletzt 08.01.2013 mit Fristsetzung, zur Erforschung und Verfolgung der von den Verantwortlichen von Bela Vita, FKH und AG Mayen begangenen, von staatlicher Justiz gedeckten und strafangezeigten Betrugs-Straftaten nach § 263 StGB sowie zur Beweisaufnahme von Amts wegen gemäß §§ 163, 244 (2) StPO. Sowie zur Rücknahme der straftatenbasierten Vollstreckungen und Vollstreckungsoptionen per Haftbefehl.

AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers 0541-315 6304 Polizeistation Bohmte 05471-971 150 Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering Polizeipräsidentin Fischer Osnabrück 0541-327 1050 LG Osnabrück Richter Hune, Richter Ostwaldt 0541-315 6117

AG Speyer Richter Schäfer 06232-609 130 AG Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes 06233-80231

Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Rißler, LeiterSüdbeck 0541-315 6800 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Snakker, Röhl, Leiter Heuer 0441-220 4886

Niedersächsisches Justizministerium 0511-120 6833 Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Böning, Redlich

Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 0261-1307 38510 Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse

Justizministerium Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatssekretärin Frau Reich 06131-16 4887 Ministerialrat Pandel, Dr. Stephanie, Fritz 06131-16 4803

Rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende der Parteien: SPD Hering 06131-208 4225 CDU Frau Klöckner 06131-208 4323 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler 06131-208-4108

Weiterleitung an Rechts- und Verfassungsausschuss und alle Abgeordneten des Landes Rheinland Pfalz

Weitere nicht offengelegte Adressaten

Ich erhielt von diesen keine Antwort und daher keine Bestätigung, dass diese als Folge angezeigter Straftaten gegen die Verantwortlichen von Bela Vita, FKH, AG Mayen gemäß §§ 162, 244 (2) StPO Ermittlungen/Beweiserhebungen aufgenommen wurden. Diese erklärten damit deren Betrug als wahr und halten damit die straftatenbasierte Vollstreckungskaskade gegen Eva uns Rainer Hackmann aufrecht und erklären damit weiterhin Eva Hackmann zur Schuldnerin/Kriminellen. Für diesen Fall verpflichtete ich vorgenannte 21.01.2013 Frist bis 02.02.2013 zur Vorlage der Nachweise der Schuld von Eva Hackmann, mit denen diese meine Urkundenbeweise zur Nicht-Schuld von Eva Hackmann widerlegen. Werden diese Nachweise von vorgenanhten nicht beigebracht, akzeptieren diese damit ausdrücklich meine Urkundenbeweise zur Nicht-Schuld von Eva Hackmann. Damit bestätigen diese außerdem/gleichzeitig deren vorsätzlich nicht ermittelten/aufgedeckten Betrug von Bela Vita, FKH, AG Mayen als deren Straftaten. Und sich selber ausdrücklich zum Verbrecher nach § 12 StGB, da diese in Kenntnis der Straftaten und durch vorsätzliche Nichtaufklärung deren Betrug und die Straftäter deckten. Die 02.02.2013-Antwort ist abzuwarten.

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Allgemeine Ausführungen zum Mahnbetrug:

In Antizipation, besser im Wissen um gerichtliche/n (Fehl-)Entscheidungsverhalten/s initiierte FKH den Betrug. Um selber nicht wegen Betrugs belangt werden zu können, gründete FKH ganz offenbar zunächst die Firma Bela Vita, die einzig als Schein-/Briefkastenfirma bestand mit Briefkastenanschrift im belgischen Maaseik. Der Bürgermeister Jan Creemers bestätigte, dass diese Firma dort kein Gewerbe angemeldet hat und dort nicht im Handelsregister eingetragen war. Es bestand auch keine Bankverbindung unter namentlicher Nennung der Geschäftsführer. Das war auch nicht nötig, denn von dort wurden lediglich die Betrügereien eingefädelt. Die unberechtigten Geldforderungen wurden erst unmittelbar vor dem Verkauf der ‚Vertragskontingente‘ an FKH gestellt.

Die ‚Geschäftsidee‘ der FKH war nicht, allein den unberechtigten geringen Bela Vita-Rechnungsbetrag einzutreiben, sondern über die vielzähligen überzogen hohen Mahn- und RA-Gebühren betrügerischen Gewinn abzuzocken.

Die Briefkastenfirma Bela Vita existierte also nur für einen kurzen Zeitraum zu dem Zweck, aus dem ‚Ausland‘ (unmittelbar an der Grenze nahe Aachen) den Betrug einzufädeln. Eine große Vielzahl aufbereiteter/vorbereiteter Adressen wurden gesammelt. Auf einen Schlag wurden mehrmals Scheinrechnungen an die zu Betrügenden verschickt, um den gerichtlichen Schein-Nachweis ‚rechtlich abgesicherte kaufmännisch angemahnte Rechnungen‘ zu erhalten. Tischkuvertierer schaffen bis 5.000 Kuvertierungen in einer Stunde. Mit Kuvertierstraßen sind bis zu 30.000 Kuvertierungen in einer Stunde möglich.

FKH kaufte nach eigener Aussage die Vertragskontingente von Bela Vita auf. Es gibt jedoch keinen Nachweis über den Geldtransfer an die Geschäftsführer von Bela Vita, die auch keine Steuern oder andere Entgelte in Belgien zahlten. Die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal, auch Maaseik, auch die Steuerfahndung, ermittelten bisher den Geldfluss nicht. Auch nicht die Namen der Geschäftsführer von Bela Vita, die ganz offenbar mit FKH identisch sind.

FKH stellte, nach weiteren ‚rechtlich abgesicherten kaufmännisch angemahnten Rechnungen‘, beim Mahngericht AG Mayen Mahnantrag auf die erfundenen Namen in dem Wissen, dass die Existenz des Vertrages von keinem Gericht vor und während des Mahnverfahrens überprüft wird. Wie denn auch, wenn es sich um fiktive Person handelt, die unter der genannten Adresse nicht wohnt. So geschehen mit der Person Meyer des Vertrages ‚Meyer/Bela Vita‘ Damit war das Mahnverfahren beim AG Mayen auf den von Bela Vita erfundenen Namen eingeleitet.

Nun galt es, den auf Mahn- und Vollstreckungsbescheid angegebenen erfundenen Namen ‚Meyer‘ einer realen Person zuzustellen und damit zuzuweisen, die tatsächlich unter der Meyer-Anschrift wohnt. Dazu muss der Leser wissen, dass ab 1990 amtliche Zustellung aufgehoben wurde. D.h. bis 1990 wurden gerichtliche Schreiben nur gegen Vorlage des Personalausweises an die adressierte Person persönlich ausgehändigt. Nach 1990 darf jeder private, auch ausländische, Zusteller gerichtliche Schreiben zustellen. Ohne Nachweis über ein amtliches Dokument, dass die adressierte Person tatsächlich der Empfänger ist. Ohne Nachweis, dass die annehmende andere Person autorisiert wurde, in deren Namen amtliche Schreiben entgegenzunehmen. Diese 1990-Änderung machten sich FKH und Konsortialpartner AG Mayen für Ihren gemeinsamen Betrug zu Nutze. Zum Fall Eva Hackmann: Nun begann der Betrugs-Part des AG Mayen zu greifen. AG Mayen, das eine private Zustellfirma beauftragte, antizipiert den geänderten ausgeschlossenen amtlichen Zustellmodus. Über den Zuruf des Zustellers ‚wohnt hier eine Meyer, auch Geburtsname‘ erfolgte in Überrumpelungsaktion die Zustimmung des Rainer Hackmann, dem das an ‚Meyer‘ adressierte gerichtliche Schreiben somit übergeben wurde. Mit Fehlannahme unterstellte AG Mayen die fiktive Schuldnerin ‚Meyer‘ als seine Ehefrau. Diese unterstellte Willenserklärung (W.E.) galt es festzuschreiben durch Ausschluss des Widerrufs.

Der Widerruf nach Fehlannahme wegen erkannter falscher Schreibweise bei dem privaten Zusteller war ausgeschlossen, da auf den mahngerichtlichen Schreiben die Anschrift der Zustellfirma nicht vermerkt war. Ich ging daher von der Post als Zustellfirma aus. Erfolgter Widerspruch bei der Post war wegen fehlender Zuständigkeit erfolglos. Im Ergebnis dokumentierte AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll der Verfahrensakte des AG Mayen widerspruchsfrei erfolgte Zustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘.

Nun greift der entscheidende Betrugs-Part des AG Mayen: Zuweisung/Konstruktion der gerichtlich abgesicherten Festschreibung der Gleichsetzung der adressierten Schuldnerin Meyer=Hackmann und damit verbundener Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid heraus.

FKH wusste, dass in dem Zeitraum ab Beginn des Bela Vita-Betrugs bis Zustellung des Mahnbescheids ‚Meyer‘ 03.09.2007 und des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ 19.10.2007 Eva Hackmann nicht die Rücknahme der unberechtigten geldlichen Rechnungsforderungen von Bela Vita und FKH an ‚Meyer‘ zu veranlassen hatte. Denn sie ist die adressierte Schuldnerin Meyer nicht und schloss keinen Vertrag mit Bela Vita ab. Die Fehlzustellung/-annahme von Mahnbescheid ‚Meyer‘ 03.09.2007 und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ 19.10.2007 widerrief Eva Hackmann mit gleicher Begründung, aber meine Widerrufungen (=Richtigstellungen) vernichtete AG Mayen nach telefonisch bestätigtem Erhalt. Daher erhob Eva Hackmann auch keine materiell-rechtliche Einwände im Namen einer ihr unbekannten fiktiven Schuldnerin Meyer.

Nach Ablauf der 14-tägigen Frist nach Fehlzustellung des AG Mayen-Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ begann ab 02.11.2007 der Vollstreckungszeitraum. Genauer: die Vollstreckung des Titels ‚Meyer‘ aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus. Aber nicht an Meyer, sondern an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Dokumentiert in der Vollstreckungsakte des AG Mayen. Zur Benutzung der FKH vorgegeben. Auch ’schein-rechtlich‘ abgesichert den Folgegerichten und weiterer staatlicher Justiz verpflichtend vorgegeben.

Nur: Diese Eva Hackmann zugewieseneVollstreckungsakte ‚Meyer‘ hielt AG Mayen Eva Hackmann ab 02.11.2007 bis Juli 2012 geheim. Durch diesen Zuweisungsbetrug machte Mahngericht AG Mayen aus dem von FKH beantragten Mahnverfahren ‚Meyer‘ nicht nur das Mahnverfahren ‚Hackmann‘, sondern das Vollstreckungsverfahren ‚Hackmann‘. Das dem so ist, zeigt sich daran, dass die FKH beim Zwangsvollstreckungsgericht Osnabrück keine Vollstreckung auf die titulierte ‚Schuldnerin Meyer‘ beantragte, sondern Vollstreckung auf die nach Zuweisungsbetrug umtitulierte ‚Schuldnerin Hackmann‘.

Nach Antrag der FKH auf Vollstreckung an Eva Hackmann (Für den Leser zum Verständnis: der Titel lautet auf Meyer; aber die AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ enthält die nicht widersprochene Betrugs-Zuweisung auf Hackmann, auf die sich die Folgegerichte rechtlich/argumentativ beriefen) ordnete AG Osnabrück die Vollstreckung per Haftbefehl an Eva Hackmann an. Mit diesem Datum 02.11.2007 schloss AG Mayen allgemein aus, dass Folgegerichte von Eva Hackmann materiell-rechtliche Einwände (=ihre Widerrufungen) annehmen.

Wie realisierte AG Mayen in Person der beteiligten Verbrecher nach § 12 StGB u.a. Goergen/Wilden/Schmickler den Konversionsbetrug fiktive Schuldnerin Meyer, damit auch Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann, in Schuldnerin Eva Hackmann?

Die Betrugsvoraussetzung zur Realisierung des Mahnbetrugs konstruierte/schuf AG Mayen Goergen während des Mahnverfahrens über Verfahrensaktenfälschung. Zuvor gab mit 29.08.2007-‚Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Meyer‘ FKH, übernommen von Bela Vita, die Fehladressierung “Meyer“, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen, vor. Der von FKH unterstellte, nicht vom Mahngericht Mayen als existent überprüfte, Vertrag Meyer/Bela Vita und Fehladressierung übernahm AG Mayen 30.08.2007 ungeprüft.

In diesem Zweimonats-Zeitraum 30.08.2007 bis 02.11.2007 fälschte AG Mayen die Verfahrensakte und konstruierte – geheim gehalten vor Eva Hackmann – durch Umdeutung aus der fiktiven Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Eva Hackmann. Ab dem 02.11.2007 war der AG Mayen-Zuweisungsbetrug abgeschlossen und festgeschrieben. Damit war die Voraussetzung geschaffen, das Vollstreckungsverfahren ‚Meyer‘ an Eva Hackmann durchzuführen. Unter Ausschluss jeglicher materiell-rechtlicher Einwände (=Widerrufungen) von Eva Hackmann (Aussage LG Osnabrück Richter Ostwaldt).

Die Widerrufungen der (Fehl-)annahme beider mahngerichtlicher Bescheide richtete ich an das AG Mayen, dem Auftraggeber der privaten Zustellfirma. Widerrufungen sind meine so bezeichneten klaren und eindeutigen Willenserklärungen ‚Richtigstellungen‘, die ich in Verbindung mit beiden mahngerichtlichen Schreiben an das AG Mayen zurücksandte. Darin verwies ich darauf, dass ich die adressierte Person Meyer nicht bin und keinen Vertrag mit Bela Vita abschloss und nichts bestellte. Deren Erhalt bestätigte AG Mayen Rechtspfleger Goergen und suggerierte deren Verwendung. Verwendung im Sinn meiner Widerrufungen bedeutet Einstellung/Rücknahme des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ und Ausschluss des ‚Vollstreckungsverfahrens Eva Hackmann‘.

Tatsächlich vernichtete AG Mayen Goergen zeitgleich – vor mir geheim gehalten – meine beiden Willenserklärungen/Widerrufungen =Richtigstellungen. Damit bewirkte AG Mayen Goergen nicht nur genau das Gegenteil, sondern die zielgerichtete Fortsetzung der Umkehrung des Vollstreckungsverfahren ‚Meyer‘ bezogen auf Eva Hackmann. Das macht aus Sicht der Straftäter-Konsorten Sinn: den an der fiktiven Schuldnerin Meyer kann nicht vollstreckt und Geld abgezockt werden.

Allerdings reicht die Fehlannahme von Ehemann Rainer Hackmann allein als unterstellter ‚Beweis‘ als gerichtlich akzeptierter Beweis für die Gleichsetzung Schuldnerin Meyer=Hackmann nicht aus, um Vollstreckung an Eva Hackmann durchzuzwingen. Dazu bedurfte es eines weiteren ‚Schein-Beweises‘. Diesen konstruierte AG Mayen, indem es ohne Kenntnis von Eva und Rainer Hackmann in der Akte Andreas Hackmann zum Ehemann deklarierte. Ohne Kenntnis von Eva, Rainer und Andreas Hackmann unterstellte AG Mayen dem ‚Ehemann A.H.‘, im Namen seiner ‚Ehefrau‘ im Mahnverfahren ‚Meyer‘ Widerspruch und Einspruch eingelegt zu haben. Genauer: ‚verspäteten‘ Widerspruch und ‚unklaren‘ Einspruch.

Dieser Zuweisungsbetrug des AG Mayen, von sämtlichen involvierten Staatsanwaltschaften als Straftat nicht erkannt und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Verbraucherschutz (Minister Herr Hartloff, Staatssekretärin Frau Reich) Ministerialrat Pandel zum ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigt/’gewürdigt’/hochstilisiert, ist u.a. Gegenstand der angehängten Schreiben. Mit diesem Zuweisungsbetrug, vor Eva Hackmann geheim gehalten, dokumentiert und nachzuvollziehen in der Verfahrensakte, garantierte AG Mayen Eva Hackmann als die Schuldnerin ‚Meyer‘. Zudem garantierten diese, dass Hackmann in ihrem Namen einen Vertrag ‚Meyer‘ fingierte/fälschte.

Aber in der Verfahrensakte fehlt die 26.10.2007 selbst vom AG Mayen angemahnte ‚Bevollmächtigung‘, mit der E.H ihren vermeintlichen Ehemann Andreas Hackmann vermeintlich autorisierte, in ihrem Namen auf Meyer einen verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch anzugeben. Und ohne Bevollmächtigung kann keine Person im Namen einer anderen Willenserklärungen abgeben! Mit der Verwendung des Begriffs ‚Bevollmächtigung‘, unterstellte AG Mayen, dass Eva Hackmann nicht in der Lage war, selber die Willenserklärungen Widerspruch und Einspruch abzugeben. Diese Unterstellung schrieb AG Mayen als Scheinfakt fest. AG Mayen unterstellte dem ‚Ehemann Andreas Hackmann“nicht vorgelegte Bevollmächtigung‘ als dessen schuldhaftes Versäumnis.

Wenn der Leser an Hand der beigelegten PDF-Dateien diesen komplexen, vor E.,R.,A.H. geheim gehaltenen, heimtückischen, diffizilen AG Mayen-Betrug durchdacht und nachvollzogen hat wird er zu dem Ergebnis kommen, dass AG Mayen mit diesen rhetorischen Psychotricksereien/Unterstellungen (=Reframing) zielgerichtet Scheinfakten schuf. Mit denen es auf den Ausschluss zivilprozesslicher Klärung und die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus an Eva Hackmann hinarbeitete, diesen Zweck erreichte und gleichzeitig garantierte. Zu Reframing siehe den blog: http://21061953.blog.de/2012/08/17/reframing-stasi-1-76-methode-kriminell-organisierter-staatlicher-justiz-14562164/

Nach dem 02.11.2007 meldete sich der Nutznießer des realisierten AG Mayen-Betrugs FKH. Der Betrug ist die erreichte Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, die in Verbindung mit dem als wahr vorgegebenen Verfahrensaktenbetrug des AG Mayen an Eva Hackmann zu vollstrecken ist. FKH, als Nutznießer des Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrugs, beantragte beim zuständigen Vollstreckungsgericht Osnabrück die Vollstreckung per Haftbefehl an Hackmann.

Nach FKH-Antrag ‚Vollstreckung des Titels Meyer an Eva Hackmann‘ und nach vorgegebener ‚Überprüfung‘ durch den GV Bodi des AG Osnabrück machte dieser unüberprüft aus Meyer Hackmann und forderte Eva Hackmann zweimal zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf. Nach verweigerter Abgabe ließ ‚Blödmann GV Bodi‘ Eva Hackmann als ‚Schuldnerin Hackmann‘ unterschreiben. Blödmann? Unmittelbar nach dieser Diensthandlung, vorausgegangen waren jahrelange ähnliche Fehlverhalten, stellte amtsärztliche Untersuchung des Bodi dessen Dienstunfähigkeit fest. GV Bodi wurde aus dem Dienst entlassen, da er den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers aus psychischen Gründen nicht mehr gewachsen war. Nun zeigte sich die Kompetenz des Vollstreckungsrichters Struck, der offenbar seinen Dienstaufgaben aus psychischen Gründen gewachsen war. Er übernahm das Protokoll des GV Bodi zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, auf dem dieser Eva Hackmann trotz ihrer Widerrufungen als ‚Schuldnerin Hackmann‘ unterschreiben ließ. Struck erklärte in Kenntnis der schweren langjährigen geistigen Krankheit seines Dienstkollegen Bodi dessen letzte Diensthandlungen für nicht zu beanstanden. In dem Wissen, dass Bodi unmöglich gerichtsvollzieherischen Diensthandlungen mehr wahrnehmen konnte, übernahm Struck diese und unterstellte diese als von einem voll dienstfähigen. RiAG Struck erklärte nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich unüberprüfter Übernahme, der Verfahrensakte ‚Meyer‘ den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als wahr. Damit machte Struck aus der titulierten Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Hackmann, an der zu vollstrecken ist. Damit gab AG Osnabrück Richter Struck dem Antrag der FKH statt. Genauer: Damit garantierte Richter Struck das vom AG Mayen konstruierte und von FKH zur Realsierung beantragte/vorgegebene Vollstreckungsverfahren FKH % Hackmann, das Scheinfaktum also, zur Wahrheit, obwohl der Titel auf ‚Meyer‘ lautet‘. Ganz offenbar handelt es sich beim Volljuristen Richter Struck um einen Vollblödmann, bei dem Dienstunfähigkeit als Richter nur noch nicht festgestellt worden ist. Denn aus der Verfahrensakte ist für jeden auch nur halbwegs gebildeten mit Überprüfung beauftragten juristischen Leien, auch Müllwerker, sofort der Betrug erkennbar und nachvollziehbar. Nur nicht für Richter Struck? Deckt er die Straftäter des AG Mayen und den Nutznießer des Betrugs FKH? Wurde Struck zum Verbrecher nach § 12 StGB? Ganz offenbar, denn nach Aktenüberprüfung stellte er, nach Antrag der FKH, einen Haftbefehl gegen Eva Hackmann aus, der dreißig Jahre besteht. Und bestätigte damit das ‚Vollstreckungsverfahren FKH % Hackmann‘.

Unter Bezug auf meine Widerrufungen (=Richtigstellungen) beider AG Mayen-Bescheide, deren Erhalt AG Mayen bestätigte, beantragte ich die sofortige Stornierung/Rücknahme des ‚Vollstreckungsverfahrens Hackmann‘. Meinen Antrag lehnten RiAG Osnabrück Struck und RiLG Osnabrück Hune mit ‚Wenn die Anschrift stimmt und der Titel ‚Meyer‘ auf den Geburtsnamen lautet, auch wenn dieser falschgeschrieben ist, ist das ‚gerichtlich hinreichender Beweis‘ dafür, dass Eva Hackmann die adressierte Schuldnerin Meyer ist.‘ Damit nicht genug. Beide Richter, ganz offenbar Verbrecher nach § 12 StGB, schrieben damit Unschuldige Nicht-Schuldnerin als Kriminelle fest, die als Hackmann einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Das sich der tatsächliche ‚Beweis‘ für die Schuldnergleichsetzung Meyer = Hackmann aus dem Verfahrensaktenbetrug ‚Meyer‘ des AG Mayen ergibt, verschwiegen diese Richter Struck und Hune wohlweislich. In erlangter Kenntnis in 2008 hätte ich den Betrug sofort nachgewiesen, wie ich nach Erhalt der Verfahrensakte Juli 2012 den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug nachgewiesen habe.

### Wenn sich der Leser die Mühe macht, die nachfolgenden Dateien/Schreiben genau zu studieren und die Aussagen mit denen der Datei/Verfahrensakte des AG Mayen vergleicht, wird er den grandiosen Mahnbetrug nachvollziehen können.Auch, dass der nachfolgend unterstellte ‚Wahrheitsbeweis‘ unwahr ist.

Nach Analyse der Anfang Juli 2012 erhaltenen AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ wies ich diese als unwahr/gefälscht nach, die bis zu diesem Datum nach vorgegebener Überprüfung Folgegerichte, Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und Strafrechtler des Justizministeriums Rheinland-Pfalz (Anlage Pandel 22.06.12) als ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigten/würdigten. Dieser Verfahrensakte ‚Meyer‘ war Grundlage der Vollstreckung an Hackmann.

Die ST Osnabrück ermittelte, bestätigt von Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Damit ist die vom AG Mayen in der Verfahrensakte vorgenommene Zuweisung eines existenten Vertrages Meyer auf Eva Hackmann ausgeschlossen. Die Vollstreckungen hätten sofort zurückgenommen werden müssen. Tatsächlich blieben diese bestehen und wurden vollzogen.

Beide ST ermittelten jedoch nicht die Namen der Verantwortlichen des Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und schlossen damit deren strafrechtliche Sanktionierung aus.

Staatsanwaltlich nicht ermittelt/bestätigt wurde der AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Zuweisung Schuldnerin Meyer=Hackmann) und damit die strafrechtliche Sanktionierung der dafür Verantwortlichen ausgeschlossen. AG Mayen nahm seinen Verfahrensaktenbetrug bis heute nicht zurück.

Da nicht zurückgenommen, bekräftigte die ST Osnabrück die realisierte strafangezeigte 13.07.12-Vollstreckung weiterhin als rechtens. Die noch bestehenden Vollstreckungsoptionen mit Haftbefehl, die ursächlich auf die Straftaten Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und AG Mayen- Zuweisungsbetrug Schuldnerin Meyer=Hackmann zurückzuführen sind, wurden ebenfalls nicht zurückgenommen und wurden bis heute von keiner Staatsanwaltschaft und von keinem der zu Beginn genannten Adressaten aufgeklärt/ermittelt. Trotz mehrfacher Fristsetzungen erhielt ich nicht einmal eine Antwort. Obwohl Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten gemäß §§163, 244 (2) StPO besteht.

Die vielzähligen Anschreiben der zurückliegenden Jahre zwecks Klärung und Zurücknahme des Betrugskomplexes waren ergebnislos. Beispielhaft sind folgende Schreiben angehängt, auf die bis heute ebenfalls keine inhaltliche Beantwortung erfolgte. Indiz für organisierte kriminelle Zusammenarbeit zwischen den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH und ’staatlicher‘ Justiz zum Zweck der Kriminalisierung und Vollstreckung gegen Unschuldige:

Nachfolgend das Dokument Verfahrensakte mit Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘, aus dem sich der AG Mayen- Betrug der Zuweisung der ‚fiktiven Schuldnerin Meyer‘ aus einem nicht existenten Vertrag Meyer/Bela Vita auf Hackmann ergibt. AG Osnabrück, LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal, ST Koblenz, GST Koblenz, Justizministerium Rheinland Pfalz erkannten nach vorgenommener Überprüfung der Verfahrensakte den Betrug/die Fälschung nicht und bestätigten/’würdigten’/erklärten diese zum Wahrheitsbeweis. Genauer: die an Hackmann vorzunehmenden Vollstreckung. # In Nachstehendem 22.06.2012-Schreiben des Ministerialrats Pandel vom Justizministerium Rheinland Pfalz erkannte dieser die Verfahrensaktenfälschung nicht. Exemplarisch für untergeordnete staatliche Justiz bestätigte Pandel vorsätzlichen Mahnbetrug zum Wahrheitsbeweis. Er erklärte, dass Geldforderungen aus einem bestehenden Vertrag, und damit die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita selbst, während des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ nicht geklärt werden. Für ihn war unerheblich, dass der zugrundegelegte Vertrag ‚Meyer‘ gar nicht existiert, wie ihm bekanntes staatsanwaltliches und generalstaatsanwaltliches Ermittlungsergebnis (11.07.2011)dokumentiert. Ein nicht existenter Vertrag konnte daher AG Mayen nicht als existent Eva Hackmann zuweisen. # In nachstehendem 22.12.2012-Schreiben beantragten wir nochmals, unter explizitem vorgelegtem Nachweis des Betrugs, gemäß § 163 StPO die Erforschung und Ermittlung der Straftaten des AG Mayen, die nach 13.07.2011-Antrag mit ‚können nichts erkennen‘, die ST Koblenz abgelehnte. Im Anhang sind die Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus 2012 mit deren Willenserlärungen aus 2007, die AG Mayen vernichtete bzw. ins Gegenteil umdeutete. # Folgendes 31.12.2012-Schreiben nimmt wegen Nicht-Beantwortung Bezug auf das Schreiben vom 22.12.2012 Frist 31.12.2012. Auf beide Schreiben bis heute von keinem Adressaten Antwort. 31.12.2012-Anlage: Polizeiliches Grundlagenwissen für Studium und Praxis/Beruf u.a. Strafverfolgungspflicht # Nachfolgendes 08.01.2013-Schreiben mit Beantwortungsfrist 15.01.2013 Bezug auf die Schreiben vom 22.12.2012 und 31.12.2012. Auf 08.01.2013-Schreiben bis heute von keinem Adressaten Antwort. Anmahnung Nochmals expliziter Hinweis auf Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten und zur Beweisaufnahme gemäß §§ 163, 244 (2)StPO. # Nachfolgendes 22.12.2013-Schreiben an den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg enthält die Willenserklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus Juli 2012, Mahnbescheid ‚Meyer‘ und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ aus 2007 betreffend. Die zu der Zeit aktuell erstellten W.E. vernichtete nach bestätigtem Erhalt (2007) AG Mayen und deutete diese zum Zweck der Realisierung des Betrugs um. Nach Erhalt (Juli 2012) und Studium der AG Mayen Verfahrensakte wurden dieser W.E.-Betrug nachgewiesen. Diese nachträglich in Juli 2012 erstellten Willenserklärungen geben die in 2007 abgegebenen Willenserklärungen wider, die AG Mayen nach bestätigtem Erhalt vernichtete und nach gegenteiliger Sinnverkehrung als wahr in der Verfahrensakte platzierte. Diese blieb bis Juli 2012 den Vorgenannten geheim gehalten. Diese AG Mayen-Verfahrensakte bestätigten/ würdigten AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal sowie nach Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des AG Mayen die ST/GST Koblenz und das Justizministerium Rheinland Pfalz nach Aktenüberprüfung als wahr. In Kenntnis des Ermittlungsergebnisses der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 11.07.2011, das allein den Verfahrensaktenbetrug nachwies und aufhob!!! Auf dieser AG Mayen-Verfahrensakte basieren Vollstreckungsaufträge mit Haftbefehl. Obwohl bereits 11.07.2011 ST Osnabrück/GeneralST Oldenburg die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelte, hielt AG Mayen in dieser Kenntnis den Zuweisungsbetrug des nicht existenten Vertrages Meyer auf Hackmann als existent und bis heute aufrecht. Der 14 Tage nach ministeriell erklärtem ‚Wahrheitsbeweis‘ erfolgte Raubüberfall durch OGV Egbers mit fünf bewaffneten Polizisten erfolgte in deren Kenntnis des zuvor mehrmals nachgewiesenen Betrugs. Diese Polizisten stammen vom Polizeikommissariat Bohmte, bei dem ich wiederholt Strafanzeigen gegen Bela Vita/FKH zu Protokoll, dass nach staatsanwaltlichem Ermittlungsauftrag den 11.07.2011-Vertrags-/Urkundenbetrug Bela Vita feststellte. Siehe den blog “Überfallen und ausgeraubt. Unbescholtener Studienrat und seine Frau wie Schwerverbrecher/Straftäter misshandelt“. Obwohl die polizeilichen Vollstrecker quasi aus erster Hand Kenntnis über den nachgewiesene Verfahrensaktenbetrug hatten, führten sie den Raubüberfall durch.

Der Geheimhaltungszeitraum Dez. 2007 bis Juli 2012 der von AG Mayen gefälschten Verfahrensakte betrug also 3 1/2 Jahre. Da die regelmäßige Verjährungsfrist von dreißig auf drei Jahre reduziert wurde § 195 BGB, ist diese Straftat verjährt. Wurde deshalb nicht gegen AG Mayen ermittelt, weil das Ergebnis zwar eine Straftat festgestellt hätte, die aber verjährt ist? Und dass das AG Mayen gezielt Geheimhaltung praktizierte, um diese Vejährung zu erreichen? Aber die Anzeige wurde innerhalb der Verjährungsfrist am 13.07.2011 gestellt, zwei Tage nachdem die ST OS die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelt hatte und damit die AG Mayen-Zuweisung des Vertrages Meyer auf Hackmann als Betrug bereits nachgewiesen war. Wie schrieb die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz 14.10.2011? Sie kann nichts erkennen! Trotz auf dem Präsentierteller servierten Beweises der Straftat!! Staatsanwaltschaft Koblenz hat mit ’nicht erkennen‘ Ermittlungen nicht verschleppt und nicht vertuscht, sondern gezielt verhindert. Schlimmer. Indem diese vorgenannte ministerielle staatliche Justiz den AG Mayen-Betrug durch Umdeutungsbetrug zum ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigte’würdigte‘, wurden die AG Mayen-Straftäter zu strafrechtlich unantastbaren, unverletzlichen, geheiligten Personen nicht zu belangen. Und legitimierte damit die 13.07.2012-Ausraubung. Wie auch ST OS OST’in Krüger das staatliche Vollstreckungsgesindel und die GST Oldenburg wiederum die Krüger, obwohl diese den Ursprungsbetrug selber bestätigten. Diese Methode, jemanden sakrosankt zu halten, war Methode der Herrschaftsstruktur des Römischen Reiches in der frühen und hohen Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.). Die perverse Perfidie: trotz nachgewiesener Straftaten bleiben die Vollstreckungen und Haftbefehle dreißig Jahre bestehen. Die Staatsanwaltschaften durch Nicht-Ermittlung und Ministerium durch Wahrerklärung des Mahnbetrugs garantieren/schreiben fest über dreißig Jahre Vollstreckung an Unschuldigen. # In nachfolgendem Schreiben bestätigt die GST Oldenburg die Entscheidung der ST OS OST’in Krüger, gegen das staatliche 13.07.2012-Vollstreckungsgesindel keine Anklage zu erheben, für rechtens. Die beantragte Erhebung der öffentlichen Anklage nach nochmals gestellte Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des AG Mayen lehnte die GST Oldenburg ab. Die Anzeige wurde an die ST Koblenz abgegeben, die bereits zuvor den AG Mayen-Betrug nicht erkannte und zum Wahrheitsbeweis ‚würdigte‘ (OST Regner).

 

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