Hinterlist, Geheimhaltung, Unterstellung, Umdeutung, Manipulation, Mindfuck, Straftatenbegehungsprivileg, krimineller Geist – ST Osnabrück, GST Oldenburg, ST Frankenthal St Baum garantieren FKH GbR-Betrugs-Realisierung und Vollstreckung gegen Unschuldige

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-25 – 07:40:20

Nachfolgend die Ergänzung des Strafantrags gegen Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer und Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum . Gerichtet an die getäuschten Staatsanwaltschaften ST’en Aachen und Belgien. In der weiteren Anlage das 29.11.2011-Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum, mit dem dieser die Staatsanwaltschaft Aachen vorsätzlich täuschte. Zudem das 24.09.2012-Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ST Röhl, der mit unterstellter Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011 die Straftatenkaskade durch Verwendung von ‚ansässig‘ einleitete. Diese Änderung der Zuständigkeitsregelung habe ich von der GST Oldenburg trotz ca. 14-malige Beantragung nicht erhalten, ebenso nicht von der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Staatsanwaltschaft Aachen.

Vorbemerkungen 1: Den ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) begingen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) in ca. 2003. Bela Vita (Maaseik, Belgien) war zu keiner Zeit in Maaseik existent/ansässig, sondern hatte lediglich eine Postfachanschrift. Es ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) personenidentisch sind mit den Verantwortlichen von FKH GbR/RA Wehnert und banden- und gewerbsmäßigen Betrug begingen. Der oberbegriffliche Firmenname Bela Vita diente zur späteren Gleichsetzung mit der in Belgien existenten ansässigen unbeteiligten Firma Bela Vita (Kinrooi). Die Schuldnerin ‚Meyer‘ ist ausgedacht/fiktiv. Der Strafantrag von Eva Hackmann gegen Bela Vita (Maaseik, Belgien) erfolgte zu einem Zeitpunkt, nachdem der Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ über Folgebetrug vom AG Mayen Eva Hackmann zugewiesen und Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren und Umtitulierungsverfahren auf den Namen Eva Hackmann durchgeführt worden waren.

Nach erfolgtem Strafantrag von Eva Hackmann gegen die FKH-Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) koordinierte die ST Frankenthal ST Baum zu deren Schutz und zur Nutznießung deren Betrugs einen Umdeutungs-/Reframingprozess. Damit den Ausschluss strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der tatsächlich begangenen Straftaten durch die belgische Staatsanwaltschaft und die Festschreibung des gegen Unschuldige erreichten und realisierten straftatenbasierten Vollstreckungsstraftatbestandes als wahr/rechtens. Unter Mitwirkung von ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer und der GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer. Durch geschickte/hinterlistige Eindrucksmanipulation der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Baum wurde unbeteiligte Dritte (hier die unbeteiligte ST Aachen) ohne ihr Wissen zur ‘Bestätigung‘ der unterstellten/reframten Betrugsvorgaben missbraucht. Genauer: Unbeteiligte Dritte ST Aachen hat die Eva Hackmann 29.11.2012 von ST Fr ST Baum als wahr zugewiesenen Straftaten/Unwahrheiten legalisiert, damit die ursächlichen Straftäter straffrei gehalten, unbeteiligtes Opfer als Schuldnerin festgeschrieben und kriminalisiert sowie in der Folge Vollstreckung an Unschuldige Eva Hackmann legitimiert/legalisiert. Baum konstruierte 29.11.2012 mit vor ihr geheim gehaltenen Unterstellungen eine titulierte kriminelle Vertragsfälscherin, die mit von ST Baum vorgegebenem Verdachtsstraftatbestand eines unbeteiligten Dritten gegen Bela Vita (Kinrooi), der keiner ist, versucht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Damit missbrauchte ST Fr ST Baum die ST Aachen zur Sanktionierung als kriminelle Schuldnerin und zur weiteren öffentlichen Ausgrenzung von Eva Hackmann. Indem die ST Aachen 04.01.2013 das Übernahmeersuchen ablehnte, die 29.11.2012-Vorgaben nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfte und somit akzeptierte, ist die Eindrucksmanipulation im Sinn der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Baum erfolgreich abgeschlossen.

Da auch die Landesregierung Rheinland Pfalz, das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz, das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz, die ST und GST Koblenz auch den im Detail nachgewiesenen Folgebetrug des Mahngerichts AG Mayen (Verfahrensaktenfälschung ‚Meyer‘, Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann) als ‚Wahrheitsbeweis würdigten‘, ist von organisierter Kriminalität auszugehen. Auch unter Mitwirkung niedersächsischer Justiz des Richters Struck und des früheren Präsidenten Große Extermöring des AG Osnabrück sowie des LG Osnabrück Richter Hune mit Leiter Fahnemann, die mit gezielten Falschbeurkundungen (siehe vorherigen blog „AG, LG, ST Osnabrück: Garanten für die Realisierung des Bela Vita/FKH GbR Betrugs“) Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin festschrieben und den Betrug des Mahngerichts AG Mayen schein-legalisierten.

Nach derartiger Würdigung der Betrugskaskade als wahr und Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) und diese ‚Würdiger‘ führten das rheinland-pfälzische und niedersächsische Justizministerium namens ihrer weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften in konzertierter Aktion sukzessive und schleichend einen geheim gehaltenen Umdeutungs-/Reframingprozess. Der erst nach Erhalt, genauer Analyse und Zusammenfügen aller geheim gehaltener unwahrer Akten-Mosaiksteine den von staatlicher Justiz in konzertierter Aktion begangenen Betrug nachweislich ergaben. Tatsächliche Betrugs-Fakten/Betrugs-Realität wurde/n durch Reframing zu wahren Fakten/wahrer Realität. Aus Straftaten/Betrug wurde Wahrheit. Nach gezielt ausgeschlossener Straftatenermittlung dieser/s Straftaten/Betrug durch staatliche Justiz würdigte staatliche Justiz dies/en Straftaten/Betrug als ‚Wahrheitsbeweis‘. Aus Betrügern wurden ehrenwerte Saubermänner. Aus dem unschuldigen Opfer wurde kriminelle Schuldnerin.

Die einzelnen Mosaiksteine (=Betrugselemente) sind so konstruiert, dass diese vom Opfer nicht oder sehr viel später erkannt werden konnten. Ausgeschlossen war, zu aktueller Zeit zudem das staatsanwaltliche Reframing zu erkennen.

Federführend für staatsanwaltliches Reframing zum Schutz der (ganz offenbaren) Ursprungsbetrüger und Betrugsnutznießer FKH GbR war und ist die Staatsanwaltschaft Frankenthal St Baum, Leiter Liebig. – Straftaten der (ganz offenbaren) Ursprungsbetrüger wurden zum Wahrheitsbeweis erhoben, Strafanträge verschleppt, vertuscht, trotz Anmahnung nicht bearbeitet, durch staatsanwaltlich (ST Fr Baum, 29.11.2012) selbst konstruierte Strafanträge gegen eine andere Firma umgedeutet. – Bei zunächst eingestandener Zuständigkeit für Auslandsermittlung (Belgien) wurde diese zum Schein aufgenommen. Vor Beantragung der Auslandsermittlung wurde diese von ST Osnabrück und GST Oldenburg beendet. – Mit 24.09.2012 vorgegebener Unwahrheit ‚ansässig‘ und unter Vorgabe des doppeldeutigen Oberbegriffs ‚Bela Vita, Belgien‘ begründeten diese ST’en nachträglich den 11.07.2011- Stopp der Auslandsermittlung (Belgien)gegen das strafangezeigte nicht-ansässige Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien). Mit ‚ansässig‘ erfolgte bereits nach 11.07.2011 der Austausch des Doppelbegriffs ‚Bela Vita‘ durch ST Osnabrück ST Voß, bestätigte von der GST Oldenburg. Austausch des nicht-existen/nicht ansässigen, aber von FKH GbR zu Betrugszwecken benutzten strafangezeigten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) durch existente/ansässige, nichts mit dem FKH-Betrugssachverhalt zu tun habende, Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Vor allem: ohne dass die Verantwortlichen von Bela Vits (Kinrooi) wussten, für diesen Austausch missbraucht worden zu sein! Aufbauend auf diese ST Os/GST Oldenburg-Betrugsvorbereitung schloss ST Fr ST Baum die Verwendung des von FKH GbR zu Betrugszwecken benutzten und dessen tatsächliche von belgischen Behörden in 2013 festgestellte Nicht-Ansässigkeit/Nicht-Existenz von Bela Vita (Maaseik, Belgien)aus, und damit strafrechtliche Ermittlungen und ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen bei der belgischen Staatsanwaltschaft .

Reframing war damit von GST Oldenburg vollzogen, denn das strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) wurde bereits 18.08.2011 von ST Fr ST Baum gegen die existente, ansässige und unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ausgetauscht. – Mit geheim gehaltener Scheinbegründung der ST Osnabrück (= ST Voß: Doppelermittlung) und Änderung der Ermittlungszuständigkeit wegen ‚Ansässigkeit von Bela Vita, Kinrooi‘ (GST Oldenburg 24.09.2012) tauschten ST Os und GST Oldenburg zunächst den tatsächlichen belgischen Tatort Maaseik gegen nicht existenten belgischen Tatort Kinrooi aus. – den Ausschluss von Auslandsermittlung und Verlagerung der Ermittlungen auf Deutschland nahm ST Frankenthal ST Baum danach im 29.11.2012-Schreiben an ST Aachen vor, als er einen Vertrag Eva Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi, Belgien) unterstellte – Damit beging ST Baum Schuldnernamens-/identitätsumdeutungsbetrug und Vertragsnamens-/identitätsumdeutungsbetrug (=Umdeutung eines nicht abgeschlossenen Vertrages als abgeschlossen): er deutete die im Mahnbescheid ‚Meyer‘ unterstellte Schuldnerin ‚Meyer‘ des unterstellten/nicht abgeschlossenen/nicht existenten Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) um als reale Schuldnerin Hackmann eines von Hackmann abgeschlossenen realen Vertrages Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Er deutete die im Mahnbescheid ‚Meyer unterstellten Vertragspartner des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) um, als handele es sich um Vertragspartner von Bela Vita (Kinrooi).

– Firmennamen/-identitätsumdeutungsbetrug des ST Baum: er deutete ab 18.08.2011 die im Mahnbescheid ‚Meyer genannte und bei der ST Osnabrück strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) 29.11.2012 um in (24.09.12 von GST Ol bestätigt) existente/ansässige Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien). – Doppelter Vertrags-/Urkundenbetrug des ST Baum: Der 29.11.2012 unterstellte Vertrag Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ist tatsächlich der im Mahnbescheid ‚Meyer‘ vorgegebene Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik), der wiederum tatsächlich Vertrags-/Urkundenbetrug der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) ist. ST Baum unterstellt 29.11.2012 dem deutschen callcenter Gangelt, mit Eva Hackmann im Namen von Intercash/Bela Vita (Kinrooi) die Bestellabwicklung (=Vertragsabschluss des 29.11.2012 unterstellten Vertrages Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) vorgenommen zu haben. Durch Vorgabe des deutschen callcenters Gangelt schloss ST Baum Auslandsermittlung in Belgien aus und garantierte Ermittlung in Deutschland, die er mit 29.11.2012-Übernahmeersuchen der ST Aachen übertragen wollte.

– Das Übernahmeersuchen an die ST Aachen begründet ST Baum 29.11.2012 nicht mit von Eva Hackmann angezeigter Straftat, sondern mit von einem unbeteiligten Dritten erhobenem Vorwurf strafbarer Werbung gegen Bela Vita (Kinrooi), von dem er weiß, dass dieser keine Straftat ist und nicht von Eva Hackmann stammte. ST Baum antizipierte somit die Ablehnung des Übernahmeersuchens und die Einstellung des Strafverfahrens gegen unbeteiligte Bela Vita (Kinrooi). Der Leser möge sich klar Machen: ST Baum hat in dem von ST Osnabrück ST Voß übernommenen, von Eva Hackmann angestrengten Strafverfahren sie betreffenden Betrugsfall das Übernahmeersuchen gestellt, ohne die von Eva Hackmann strafangezeigte Straftat zu benennen. Geht ja auch nicht, denn die strafangezeigte Straftat bezog sich auf Bela Vita (Maaseik), mit der Bela Vita (Kinrooi) nichts zu tun hat. – ST Baum täuschte im – vor Eva Hackmann geheim gehaltenen – 29.11.2012-Schreiben die ST Aachen vorsätzlich mit vielzähligen als Wahrheit vorgegebenen scheinlogischen Unwahrheiten, mit denen er Eva Hackmann als die Vertragsperson eines Vertrages mit Bela Vita (Kinrooi) und zudem als Titelschuldnerin (der Titel lautet auf ‚Meyer‘) vorgab und der sich per Haftbefehlsverfahren in der Zwangsvollstreckung befindet. Mit diesen unwahren Vorgaben scheinbestätigte er seine Unwahrheiten und gab der ST Aachen Eva Hackmann damit zudem als uneinsichtige kriminelle Schuldnerin vor.

Vorbemerkungen 2: Nach dem Abschluss der konzertierten gemeinsamer FKH GbR/AG Mayen-Betrugsaktion Dez. 2007 und vom AG und LG Osnabrück nach Übernahme 31.08.2008 als wahr erreichtem, bestätigtem und realisiertem Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann schlossen sämtliche Beteiligten rheinland-pfälzischer und niedersächsischer Justiz die Möglichkeit der Aufdeckung des in Belgien verübten FKH GbR-Ursprungsbetrugs des Vertrages ‚Meyer‘ mit der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) aus. Sie scheinargumentierten, dass mit erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann die ‚Klärung materiell rechtlicher Forderungen (‚Meyer‘)‘, genauer: die Klärung der diesen Forderungen zugrundeliegenden FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Betrugskaskade, ausgeschlossen ist. Genauer: Die gesamte staatliche Justiz praktizierte den Ausschluss der Klärung des von FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Belgien auf den Namen ‚Meyer‘ verübte Vertrags-/Urkundenbetrug und garantierte/erklärte diesen Betrug als Wahrheit. Ausschluss auch des in der Folge in Deutschland von FKH GbR/RA Wehnert verübten Mahnantragsbetrugs ‚Meyer‘ und damit mit erreichtem Mahnverfahren ‚Meyer’den Ausschluss der Klärung und Rücknahme des in der entscheidenden weiteren Folge vom AG Mayen durch Fehladressierung und in Auftrag gegebener Fehlzustellung erfolgten Zustellungsbetrugs, wodurch AG Mayen aus Mahnverfahren ‚Meyer‘ das Mahnverfahren Hackmann machte. Nach bestätigten Erhalt der wegen Fehlzustellung ‚Meyer‘ von Eva Hackmann an AG Mayen zurückgesandten-Bescheide ‚Meyer‘ vom AG Mayen zeitgleich vorgenommene Vernichtung der Rücksendungen mit gegenteilig dokumentierter erfolgter Zustellung an Hackmann. Desweiteren Ausschluss des in der weiteren Folge vom AG Mayen begangenem und vor Eva Hackmann geheim gehaltenem weiterem Verfahrensaktenbetrug/-fälschung, mit dem AG Mayen durch Schuldnernamensumdeutungsbetrug Eva Hackmann (vorgenommen vom AG Mayen Goergen über eine andere Person zugewiesener Unterstellungen ohne deren Wissen) als ‚Meyer‘ festschrieb und die Möglichkeit zivilprozesslicher Klärung ausschloss.

Dieser Betrug wurde erst möglich und ist nur mit langfristig angelegter Betrugsabsicht zu begründen durch staatliche Aufhebung der ‚amtlichen Zustellung‘ (=Aushändigung gerichtlicher Schreiben nur gegen Vorlage des Personalausweises). Und auch nur in Verbindung mit privaten, dem Zustellenden nicht genanntem, Zustellunternehmen, die auch amtliche Post nicht an die adressierte Person aushändigten, sondern nur an die Adresse zustellten ohne Namensüberprüfung, und die Möglichkeit der Rücksendung/Reklamation ausschlossen.

Ausführungen:keit staatsanwaltlicher Klärung des in Belgien von FKH GbR verübten Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) schloss die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST’e Baum, Wisser, Frau Herrmann konsequent aus. Diese Staatsanwaltschaft agierte durch gezieltes Verschleppen, Vertuschen, Umdeuten/Reframen, Geheimhalten wie ein Schutzschirm/wie eine Wagenburg. Mit dem Ergebnis, dass diese durch vorgenommene Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaften Osnabrück und die Staatsanwaltschaft Aachen (auch ST/GSt Koblenz, die mit Nicht-Klärung den Folgebetrug (=nachgewiesene Verfahrensaktenfälschung; =Schuldnernamenumdeutungsbetrugs von Meyer auf Hackmann) des AG Mayen zum Wahrheitsbeweis hochstilisierten) die Möglichkeit der Aufdeckung des FKH GbR-Betrugs ausschlossen und die Nutznießung des Betrugs durch FKH GbR garantierten.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum vorenthielt in dem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen gezielt den in Belgien verübten Betrug mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) und weiteren Betrug, mit dem staatliche Justiz diesen Maaseik-Betrug deckten. Und das die dafür Verantwortlichen und Nutznießer wegen der Auslandsstraftat angezeigte worden waren. ST Baum deckte den Betrug gezielt 29.11.2012 durch Firmenidentitätsbetrug/Firmennamenumdeutungsbetrug. ST Baum ersetzte das von FKH GbR für den Betrug benutzte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen durch das nichts mit dem Betrug zu tun habende existente/ansässige Bela Vita (Kinrooi). ST Baum setzte das nicht existente FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) dem existenten Unternehmen Bela Vita (Kinrooi) gleich. Mit diesem Betrug des ST Baum in Verbindung mit von ihm beantragtem Übernahmeersuchen führte er die Staatsanwaltschaft Aachen auf eine falsche Ermittlungsfährte. Mit dieser Betrugsbegründung, dass es sich bei der von Baum vorgegebenen Bela Vita (Kinrooi) um die im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Bela Vita (Maaseik) handeln soll, erreichte er bereits bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voss, damaliger Leiter Heuer und der GST Oldenburg Röhl, jetziger Leiter Heuer die Einstellung der Auslandsermittlungen gegen die tatsächlich Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik) (=FKH GbR) in Belgien. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum schloss mit gezielter, vor Eva Hackmann geheim gehaltener, Einflussnahme auf ST Osnabrück, GST Oldenburg und ST Aachen die Aufdeckung des ursächlichen/ursprünglichen in Belgien verübten Betrugs von FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) ebenso aus, wie in Belgien vorzunehmende strafrechtliche Ermittlung der Verantwortlichen und deren Sanktionierung. Sowie die Rücknahme und Rückabwicklung der in Deutschland begangenen Folgestraftaten Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann.

Weitere detaillierte Ausführungen:ug ist im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben der ST Fr St Baum an die ST Aachen nachzuvollziehen. Auch im zweiten 29.11.2012-Schreiben der ST Fr St Baum an Eva Hackmann, ohne die ST Aachen-Mitteilungen, gab Baum in Täuschungsabsicht nur die Firmenbezeichnung Bela Vita an. Siehe PDF Datei. ST Baum nannte damit das für den FKH GbR-Ursprungsbetrug verwandte/relevante im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte nicht existente/ansässige FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) nicht. Stattdessen benutzte er im Austausch das derzeit existente Unternehmen Bela Vita (Kinrooi), das nichts mit dem FKH GbR-Ursprungsbetrug zu tun hatte. ST Baum unterstellte die Bestellpraxis über das callcenter Gangelt dieser namensgleichen anderen existenten Firma Bela Vita (Kinrooi) als von mir angezeigte Straftat, die tatsächlich von mir nicht strafangezeigt wurde, tatsächlich 29.11.2012 von einem unbeteiligten Dritten geäußerter Verdacht war und keine strafrechtliche Relevanz hat. Mit seiner Straftat Firmennamenumdeutungsbetrug ersetzte Baum das im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte zu keiner Zeit existente Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). ST Baum antizipierte die Ablehnung des Übernahmeersuchen, wie 04.01.2013 ST Aachen geschehen, bezogen auf dass unbeteiligte existente Bela Vita (Kinrooi). Zu dem Zweck, diese Ablehnung von Ermittlung dann auf das Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) zu übertragen. Genauer: um mit erreichtem Manipulationsergebnis dann den FKH GbR-Ursprungsbetrug als nicht begangen umzudeuten/zu kaschieren.

Nach vor Eva Hackmann geheim gehaltenem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal St Baum an die ST Aachen richtet sich das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von ‚Bela Vita aus Belgien‘. Diese verkürzte oberbegriffliche Angabe eines belgischen Firmennamens impliziert Doppelbedeutung, und allein damit ist bereits der entscheidende Betrug des St Baum begründt. Denn diese Angabe impliziert das im Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik) und die derzeit existente unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi). Baum nannte in beiden 29.11.2012-Schreiben das im Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik) mit keinem Wort. Ausschließlich um dieses Betrugs-/Scheinunternehmen geht es!! Die Benutzung zweier auf denselben Tag 29.11.2012 datierter Schreiben war Teil des Baum-Betrugs. Baum beging mit dem 29.11.2012-Schreiben an Eva Hackmann Suggestionsbetrug, da er nur den Oberbegriff Bela Vita benutzte. Er suggerierte Eva Hackmann die Benutzung von Bela Vita (3680 Maaseik), wovon sie in Unkenntnis des zweiten 29.11.2012-Schreibens anfänglich auch ausging. Baum benutzte 29.11.2021 an ST Aachen zwar auch den Oberbegriff Bela Vita, aber nur in Verbindung mit Bela Vita (Kinrooi). Er nannte Bela Vita (3680 Maaseik) nicht. Tatsächlich geht es aber ausschließlich um das FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik), das nichts, aber auch gar nichts, mit Bela Vita (Kinrooi) zu tun hat. Damit beging Baum Firmenidentitätsbetrug/-namenundeutungsbetrug. Die Betrugsnachweis konnte ich erst führen, als ich nach ca. sechsmal !! bei der Präsidentin der ST Aachen beantragter Abschrift des an die ST Aachen gerichteten 29.11.2012-Schreiben am 17.04.2013 beide Schreiben erhielt. Der Präsidentin ST Aachen war über beide Schreiben der Suggestionsbetrug und Firmenidentitätsbetrug bekannt, aber sie benutzte die Betrugsvorgaben als wahr. Baum täuschte 29.11.2012 die ST Aachen durch Vorgabe eines falschen Erkenntnisweges, denn es geht ausschließlich um das im Mahnantrag ‚Meyer‘ und Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien).

St Fr Baum unterschlug in dem Übernahmeersuchen, dass es sich um Ursprungsforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag mit ‚Meyer‘ handelt, um einen Mahnantrag ‚Meyer‘, um Mahnbescheid ‚Meyer‘ und -verfahren ‚Meyer‘. Also um eine Schuldnerin ‚Meyer‘ unter der (für späteren AG Mayen-Betrug) vorgegebenen Adresse von Eva Hackmann. Wenn das Vertragsdokument, und Baum unterschlug anzugeben: mit Unterschrift ‚Meyer‘ und Unterschrift eines Vertreters von Bela Vita (Maaseik), von FKH GbR nicht mehr vorgelegt wurde, dann deshalb nicht, weil es diese ‚Meyer‘ unter der Anschrift von Eva Hackmann zu keiner Zeit gab, weil das von FKH GbR benutzte Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte und zu keiner Zeit ansässig war, und deshalb kein Vertrag ‚Meyer‘ abgeschlossen werden konnte und wurde und somit nicht existiert.

Als St Fr St Baum am 29.11.2012 vorgab, dass die ST Frankenthal nach einem Vertragsdokument mit Unterschrift Eva Hackmann suchte (siehe auch Schreiben der ST Frankenthal 15.04.2009), war das bereits Betrug. Denn das von FKH GbR/RA Wehnert im Mahnantrag ‚Meyer‘ als wahr/ benutzt/existent vorgegebene gesuchte Vertragsdokument trüge, wenn es denn existierte, die Unterschrift ‚Meyer‘ und die Unterschrift des Ursprungsgläubigers Bela Vita (=Maaseik). Die Aussage der St Fr St Baum ist somit nicht Unsinn eines hirnkranken Blödi, sondern ponerologem kriminellem Geist entsprungener Mehrfachbetrug des St Baum.

(1) Denn die Nachweise des belgischen Bürgermeisters von Maaseik (04.02.2013) und des belgischen Handelsgerichts belegen, dass die von FKH GbR/RA Wehnert benutzte Firma Bela Vita(Maaseik) zu keiner Zeit existierte, somit Scheinunternehmen von FKH GbR war/ist, es deshalb keinen Vertrag ‚Meyer‘ mit einer Unterschrift eines Bela Vita(Masseik)-Vertreters geben kann. (2) Mit ‚Suche nach einem Vertrag Hackmann‘ unterstellte/suggerierte Baum die Existenz eines derartigen Vertrages. Nach den FKH Vorgaben ‚Meyer‘ kann es keinen auf den Namen Eva Hackmann unterschriebenen Vertrag geben, auch keine Unterschrift eines Bela Vita(Masseik)-Vertreters. Eine erfolgreiche Suche nach einem Vertrag Eva Hackmann war von vornherein ausgeschlossen. Und ST Fr Baum suggerierte 29.11.2012 der ST Aachen, dass er derartigen Vertrag als Beweis für den Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in verschiedenen Durchsuchungsmaßnahmen bei FKH GbR, genauer: bei den Initiatoren des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik), nicht gefunden habe. Nicht gefundener Vertrag Hackmann ist von Baum der ST Aachen mitgeteilter Schein-Beweis für scheinbar unberechtigten Vorwurf dieses Betrugs. Und, da nicht widersprochen, als Beweis akzeptiert. So kann nur ein krimineller Geist, ein Verbrecher nach § 12 StGB argumentieren, dessen Aufgabe er darin sieht, die Betrüger zu decken! Baum schreibt, dass die Bela Vita-Forderungen tituliert wurden. Genauer und richtig: Grundlage für Titulierung war Bela Vita (Maaseik), nicht Bela Vita (Kinrooi). Baum unterschlägt gezielt, dass die Titulierung des Vollstreckungsbescheids auf ‚Meyer‘ lautet, nicht auf Hackmann. Und dass dieser V.bescheid ‚Meyer‘ auf Betrug der FKH mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik), auf FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ und somit einem nichtigen Mahnverfahren ‚Meyer‘ beruht, aber nicht auf Wahrheit und nicht auf den Namen des von Baum gesuchten Vertragsdokuments Hackmann. Jeder Student im ersten Semester Jura-Studium weiß, dass der Bela Vita-Gläubiger (aber Maaseik, nicht Kinrooi) bzw. FKH-Gläubiger zum Beweis seiner Forderungen den Vertrag mit ‚Meyer‘ nachweisen muss. Insbesondere auch den Nachweis zu erbringen hat, dass Eva Hackmann die Unterschrift auf dem nicht existenten Vertrag fingierte/fälschte, wie ST Fr Baum mit seinen Aussagen unterstellte. (3) Mit dem verkürzten oberbegrifflichen doppeldeutigen Firmennamen Bela Vita tauschte ST Baum Firmennamen/-identitäten aus. Er nannte 29.11.2012 nicht die von belgischen Institutionen als zu keiner Zeit existent/ansässig nachgewiesene benutzte Scheinfirma Bela Vita (Maaseik), um die es ausschließlich in dieser Betrugsangelegenheit geht, sondern die derzeit existente Firma Bela Vita (Konrooi), die zu keiner Zeit beteiligt war. Die ST Fr Baum tauschte gegenüber der ST Aachen in vorsätzlicher Täuschungsabsicht 29.11.2012 die für den Betrug benutzte und im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte nicht existente Scheinfirma Bela Vita (Maaseik) aus gegen die existente vollkommen unbeteiligte Firma Bela Vita (Konrooi). Feststellung/Nachweis: Im Mahn-/Vollstreckungsbescheid nannte FKH GbR/RA Wehnert als Ursprungsgläubiger Bela Vita (Maaseik). Dieser von FKH GbR/RA Wehnert benutzte und als existent vorgegebene Gläubiger existierte nachweislich des belgischen Bürgermeisters 04.02.2013 und des belgischen Handelsgerichts zu keiner Zeit. St Baum täuschte in diesem Wissen durch Gläubigergleichsetzung mit Bela Vita (Kinrooi) die ST Aachen vorsätzlich, um dieser einen falschen Erkenntnisweg vorzugeben und diese auf eine falsche Ermittlungsspur zu locken.

ST Fr Baum schreibt, dass ST Fr Baum gegen FKH GbR und UGV Inkasso RA Wehnert ein Großverfahren führt. Darin ausgeschlossen sind die Eva Hackmann betreffenden Betrugsgegenstände, die ST Baum bisher so gezielt und konsequent vertuschte. Von St Baum tatsächlich 10.05.2013 in 5513 Js 7355/09 nicht aufgenommen wurden seine 29.11.2012 der ST Aachen mitgeteilten Vertuschungen, also die von FKH-Verantwortlichen begangenen Straftaten mit dem hierfür benutzten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik). In dem er schreibt ‚etwaige Straftaten von Bela Vita bilden nicht Gegenstand des Großverfahrens (gegen FKH GbR und UGV Inkasso RA Wehnert), da eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Frankenthal nicht begründet ist‘, bestätigt er die 15.04.2009-Aussage der ST Frankenthal ST Wisser, dass die Zuständigkeit für im Ausland/in Belgien verübte Straftat Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) bei der ST Osnabrück liegt. Mit Firmennamens-/Firmenidentitätsumdeutungsbetrug von benutzter nicht existent/nicht ansässiger B.V.(Maaseik) auf existenter/ansässiger unbeteiligte B.V.(Kinrooi) verlagerte Baum den Tatort nach Deutschland (29.11.2012) und nahm damit der ST Osnabrück die wegen Bela Vita (Maaseik) begonnene Auslandsermittlung weg. Er bezog sich auf die Aussage der GST Oldenburg 24.09.2012, nach der bei ansässigen ausländischen Firmen die Staatsanwaltschaft am Sitz des UGV-Inkasso-Unternehmens RA Wehnert zuständig ist. Mit diesem Betrug mit ‚ansässig‘ schlossen GST Oldenburg und Frankenthal Auslandsermittlungen in Belgien aus, riss ST Baum die Ermittlungen an sich.

Frau Seelinger bestätigte, dass 18.08.2011 die St Frankenthal ST Baum gegen die Verantwortlichen der im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannten Firma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) Ermittlungen aufgenommen hat. Mit Nennung des AZ 5091 UJs 21612/11 im 29.11.2012-Schreibens gab ST Frankenthal ST Baum der ST Aachen Zuständigkeit für die Bearbeitung des Strafverfahrens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) vor.

Der Psychotrick/die Täuschung der St Frankenthal ST Baum bestand darin, dass Baum unter dem AZ 5091 UJs 21612/11 mit dem Oberbegriff ‚Bela Vita‘ agierte und Zuständigkeit für ein Strafverfahren gegen Bela Vita in Belgien vorgab. Und damit Eva Hackmann suggerierte, die St Fr ST Baum würde damit das strafangezeigte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) meinen. Tatsächlich schloss St Fr ST Baum die Benutzung meiner/dieser bei der ST Osnabrück gestellten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) aus. FKH GbR/RA Wehnert gaben im Mahnantrag ‚Meyer dem Mahngericht AG Mayen die Benutzung dieses Vertragsbetrugs vor. Der Betrug wurde im Mahnbescheid/Mahnverfahren ‚Meyer‘ (2007) benutzt. Nun bezog Baum im 5091 UJs 21612/11-Verfahren meine Strafanzeige nicht auf/gegen die Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens. Die vom rheinland-pfälzischen Justizminister weisungsabhängige Staatsanwaltschaft Frankenthal in Person des ST Baum eliminierte nach Firmenumdeutungsbetrug die strafangezeigte Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Zunächst vertuschte und verschleppte Baum seinen Betrug durch Untätigkeit und wartete bis 29.11.2012 ab, ob Eva Hackmann den Betrug entdeckt. Hat sie nicht. Daher gab er 29.11.2012 der ST Achen, von Eva Hackmann nicht widersprochen, Zuständigkeit für die existente, ansässige, unbeteiligte, von Eva Hackmann nicht strafangezeigte, Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien) vor. Baum deutete in seinem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Übernahmeersuchen an die ST Aachen die ursprüngliche Strafanzeige (Bela Vita, Maaseik) von Eva Hackmann derart um, als habe sie Bela Vita (Kinrooi) strafangezeigt. ST Baum gab der ST Aachen 29.11.2012 Übernahmeersuchen den Verdacht eines unbeteiligten Dritten als von Eva Hackmann angezeigte Straftat vor, die tatsächlich keine ist. Die St Fr ST Baum führte also mit Einrichtung des AZ 5091 UJs 21612/11 ein im Geheimen umgedeutetes Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der belgische Firma Bela Vita (Kinrooi), wie Baum in dem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Schreiben 29.11.2012 der St Aachen mitteilte. Und beließ Eva Hackmann in dem Glauben, die St Fr ST Baum würde ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) führen.

Die Straftat des Baum manifestiert sich auch darin, dass ST Baum im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen einen Vertrag der Anzeigerin Eva Hackmann mit Bela Vita unterstellte. Baum benutzte nicht das im Mahnantrag ‚Meyer‘ von FKH GbR/RA Wehnert benutzte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Er tauschte in vorsätzlicher Täuschungsabsicht nachfolgend das oberbegrifflich richtige Bela Vita durch das ganz andere unbeteiligte existente/ansässige Unternehmen als Bela Vita (Kinrooi) aus.

Mit Datum 15.04.2009 gab die ST Frankenthal ST Wisser für die im Ausland/Belgien von Bela Vita (Maaseik) verübte Straftat wegen Vertragsbetrug ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) die ST Osnabrück als zuständig vor. Der ST Osnabrück wurde nach dem 11.07.2011 die Auslands-Ermittlung gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) entzogen, begründet mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘. Natürlich hat mir die ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, eine ganz andere Begründung für die Abgabe/Einstellung des Verfahrens genannt, nämlich Doppelermittlung. Erst 24.09.2012 verwies die GST Oldenburg auf ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und begründete damit den Wechsel der staatsanwaltlichen Zuständigkeit von ST Osnabrück auf ST Frankenthal. Man beachte: unmittelbar vor dem 29.11.2012.

Exkurs Anfang: Auf der Grundlage der Angaben/Benutzung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ stellte ich gegen die Verantwortlichen der genannten belgischen Firma Bela Vita (3680 Maaseik) und gegen FKH GbR mehrfach Strafantrag. Auch wenn ich in dem Strafantrag nur Bela Vita verwandte, bezog sich dieser verkürzte Firmenname ausschließlich auf Bela Vita (3680 Maaseik). Wegen des Tatortes Belgien wurde nach Auskunft 15.04.2009 der ST Frankenthal St Wisser der strafangezeigte in Belgien, genauer: Maaseik, durchgeführte Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem nur unter Postfachanschrift geführten, tatsächlich in Belgien nicht existenten und nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) von der Staatsanwaltschaft Osnabrück unter der Firmenbezeichnung Bela Vita begonnen und bis zur FKH GbR-Befragung des Geschäftsführers Werner Jentzer geführt.

Bereits zu dem Zeitpunkt führte Voß die Auslandsermittlung. Aber nicht unter der vollständigen eindeutigen Bezeichnung Bela Vita (3680 Maaseik), wie in dem AG Mayen-Mahnbescheid 2007 angegeben, sondern unter dem doppeldeutigen Begriff Bela Vita. Dieser impliziert den belgischen Firmennamen Bela Vita (Kinrooi). Nach 7.7.2011 -Befragung des FKH GbR-Werner Jentzer erfolgten, vor Eva Hackmann geheim gehalten, sukzessive Firmennamen-, Schuldnernamen- und Strafanzeigenumdeutung. Initiiert von der ST Osnabrück und der GST Oldenburg sowie umgesetzte durch ST Frankenthal, die mit diesen Straftaten im Amt die ST Aachen täuschten.

Für Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voß bestand nach und in Folge der Jentzer-Befragung nach dem 11.07.2011 keine Auslandszuständigkeit mehr für Bela Vita (Maaseik). Die Fortsetzung des Strafverfahren/Auslandsermittlungsverfahren (=Beantragung eines Übernahmeersuchens in Belgien) gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) schloss unmittelbar nach Erhalt der FKH GbR/Jentzer-Antwort diese ST Osnabrück ST Voß aus durch Verwendung des ausgetauschten Firmennamens Bela Vita (Kinrooi). Obwohl Jentzer selber Bela Vita (Kinrooi) ausschloss, da er 7.7.11 das Aktenzeichen des benutzten nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) angab, das FKH GbR/Jentzer im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte und AG Mayen im Mahnbescheid Meyer 2007 übernahm. ST Voß erhielt den Vertrag ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) 11.07.2011) nicht. Mit seinen Angaben bestätigte FKH/Jentzer den Tatort Bela Vita (Maaseik, Belgien), den die ST’en Osnabrück, Oldenburg und Frankenthal ausgetauscht der ST Aachen 29.11.2012 als Bela Vita (Kinrooi) vorgaben. Daher ist wegen des Tatortes Maaseik die belgische Staatsanwaltschaft zuständig.

Gegenüber Eva Hackmann begründete ST Osnabrück ST Voß in 2007 die Abgabe der Auslandsermittlungen zunächst mit Doppelermittlung. Um diese Schein-Begründung zu legitimieren, verwies die ST Osnabrück ST Voß auf die für Auslandsstraftaten tatsächlich nicht zuständige ST Frankenthal ST Baum, die nach 11.07.2011 unter vorgegebener Zuständigkeit die Ermittlungen gegen ‚Bela Vita (Belgien)‘ führt (18.08.2011 unter Az. 5091 UJs 21612/11). Welches Bela Vita? Bereits nach Erhalt des Jentzer-Schreibens11.07.2011 war es nicht mehr Bela Vita (Maaseik, Belgien), sondern geheim gehalten/nicht genannt Bela Vita (Kinrooi). ST Osnabrück und GST Oldenburg (24.09.12 mit ‚ansässig‘) übertrugen ab 11.07.2011 die Zuständigkeit für Auslandsermittlungen der ST Frankenthal ST Baum. ST Baum täuschte die Staatsanwaltschaft Aachen 29.11.2012 mit dem von ihm geheim gehaltenen als wahr vorgegebenem Firmennamenumdeutungsbetrug: Bela Vita (Kinrooi), Schuldnernamenumdeutungsbetrug: Eva Hackmann und Strafanzeigenumdeutungsbetrug: Verdacht eines Dritten (29.11.2012 Schreiben an Aachen), der von ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl 24.09.2012 mit vorbereitet wurde. Damit schlossen diese ST’en ein zu stellendes Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft durch die ST Osnabrück ST Voß aus. Voß begründete 30.11.2011 gegenüber Eva Hackmann die Abgabe des Verfahrens an die ST Frankenthal mit Doppelermittlung, ohne zum einen den Ausschluss/Stopp staatsanwaltlicher Ermittlung gegen Bela Vita (Maaseik, Belgien) zu nennen, ohne zum andern die Eliminierung/Nichtberücksichtigung der erfolgten Maaseik-Ermittlung in Verbindung mit Neubeginn (08.11.2011 Az 5091 UJs 21612/11 der Ermittlungen auf den umgedeuteten Firmennamen Bela Vita (Kinrooi) und der weiteren vorgenannten Umdeutungsstraftaten in ‚Zuständigkeit‘ der ST Frankenthal ST Baum in Deutschland zu nennen.

Dieses ‚Ansichreißen‘ der Zuständigkeit hatte den Betrugssinn, das erreichte ST Os-Ermittlungsergebnis, dass die FKH GbR-Verantwortlichen der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik) 11.07.2011 keinen Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) vorlegten, zu vertuschen und zu eliminieren. Teil der Vertuschung/Eleminierung war, dass St Voß die Eva Hackmann zugesagte Zusendung seines 11.07.2011-Ermittlungsergebnis an die ST Frankenthal tatsächlich nicht vornahm. Nicht erfolgten Eingang bestätigte mehrfach die Sekretärin der ST Fr. Die Zusendung erfolgte erst, nachdem ich mehrfach die ST Os massiv aufforderte, diese Zusendung vorzunehmen. Am 21.03.2012 bestätigte die ST Osnabrück, dass das unter NZS 1100 Js 52037/10 geführte Verfahren gegen Bela Vita (Maaseik) an die ST Fr abgegeben wurde. Aber unter AZ. 5513 Js 22530/10 abgelegt wurde (Strafverfahren gegen FKH GbR; die von St Baum eingegrenzten Verfahrenspunkte schlossen den Bela Vita (Maaseik)-Betrug aus), das keinen Bezug zum Bela Vita-Verfahren hat. Das ist Betrug der ST Frankenthal. Damit ist ausgeschlossen, dass in dem unter deutscher Zuständigkeit geführte Bela Vita-Nachfolgeverfahren (18.08.2011 Az. 5091 UJs 21612/11) keinen Hinweis auf das bereits zuvor geführte und von ST Osnabrück 11.07.2011 beendete Auslandsstrafverfahren (NZS 1100 Js 52037/10) gegen Bela Vita (Maaseik , Belgien) enthält. Insbesondere nicht die von Voß genannte Begründung ‚Doppelermittlung‘ für den Wechsel der Zuständigkeit enthält. So unterstellte ST Fr ST Baum einen nach 11.07.2011 vollkommen neu gestellten Strafantrag von Eva Hackmann gegen Bela Vita (Kinrooi), der ab 18.08.2011 geheim gehalten/nicht erkennbar gehalten unter anderem Firmennamen Bela Vita (Kinrooi) geführt wurde.

Die Ermittlungen der ST Fr (siehe 29.11.2012-Schreiben des Baum an die ST Aachen) waren daher keine Fortsetzung der ST Osnabrück-Auslandsermittlungen (NZS 1100 Js 52037/10) in Hinblick auf die strafangezeigten Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik). Nach ausgeschlossener Zuordnung dieses Vorgangs in die neue Akte (18.08.2011 Az. 5091 UJs 21612/11), und das ist gleichbedeutend mit Nicht-Verwendung/Eleminierung/Ausschluss dieses Vorgangs und des benutzten Firmennamens Bela Vita (Maaseik), bezog sich St Baum auf von ihm vorgenommenen Bela Vita-Firmennamen-Austausch, nämlich Bela Vita (Kinrooi), und beging damit Firmennamen/-identitätsbetrug. Und Bela Vita-Strafanzeigen-Austausch. Dieser Betrug war erstmals im 29.11.2012-Schreiben, vor Eva Hackmann geheim gehalten, an die ST Aachen erkennbar.

Die Generalstaatsanwaltschaft GST Oldenburg begründete/bestätigte/legitimierte 24.09.2012 die von ST Os ST Voß abgegebene, tatsächlich nach dem 11.07.2011 mit unwahrer Schein-Begründung ‚Doppelermittlung‘ entzogene, Ermittlungszuständigkeit mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘. Nach dieser GST soll bei im Ausland ansässigen Firmen die ST zuständig sein, bei der das die Forderung einziehende Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Die GST Oldenburg bestätigte mit dieser nachgereichten Begründung, dass ST Osnabrück ST Voß tatsächlich wegen Existenz/Ansässigkeit der Firma Bela Vita die Zuständigkeit der ST Frankenthal ST Baum übertrug.

Und Baum schloss im 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen Auslandsermittlung aus.

Indem auch die GST Oldenburg nur den Oberbegriff einer im Ausland ansässigen Firma ‚Bela Vita‘ verwandte, bereitete diese in offenbarer Absprache mit ST Frankenthal den Ausstauch der Firmennamen/-identitäten und die zugeordneten Straftataten vor. Den Firmennamen/-identitätsbetrug und damit einhergehenden Straftatenbetrug durch Umdeutung/Reframing begingen somit bereits die ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, und die GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, als diese unter Verwendung des Firmen-Oberbegriffs ‚Bela Vita‘ das strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) gegen die existente/ansässige, aber unbeteiligte, Firma Bela Vita (Kinrooi) austauschten — natürlich vor Eva Hackmann geheim gehalten — , mit dieser Begründung die Abgabe der ST Os-Zuständigkeit bestätigten und an ST Fr übertrugen, begonnene ST Os-Auslandsermittlungen gegen Bela Vita (Maaseik) einstellten und ST Fr ST Ermittlungszuständigkeit für die ansässige Firma Bela Vita (Kinrooi) übertrugen, die an dem benutzten Vertragsbetrug nicht beteiligt waren — und damit Firmenidentitätsbetrug vorgaben. Den ST Os und GST Oldenburg-Firmenidentitätsbetrug Bela Vita (Kinrooi) übernahm ST Baum als wahr und verwandte diesen im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen. Und begründete dieser unter Benutzung der Vorgabe der 24.09.2012 von GST Oldenburg genannten ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘, als auch er Bela Vita (Kinrooi) als die in Belgien existente und ansässige Firma mitteilte. Auch, dass der von einem Dritten geäußerte Verdacht ‚unlauterer Werbung von B.V.(Kinrooi), der in keinem Zusammenhang zu Eva Hackmann steht, Baum mit derartigem Blödsinn ein Strafverfahren gegen Bela Vita (Konrooi) und sein Übernahmeersuchen begründet.

Fazit: ST Osnabrück mit ST Voß damaliger Leiter Heuer, die GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, ST Frankenthal St Baum, Leiter Liebig begingen vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Firmennamenidentitätsbetrug/Firmennamenumdeutungsbetrug und Strafanzeigenumdeutungsbetrug. Diese deckten damit die Verantwortlichen– ganz offenbar FKG-Jentzer — des existenten und nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien), beließen damit deren mit Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) begangenen Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) unaufgeklärt/ unentdeckt. Damit garantierten diese Verbrecher nach § 12 StGB der FKH GbR die Nutznießung aus dem Betrug durch Verfolgung/Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann.

Bereits die Staatsanwaltschaft Osnabrück ab 11.07.2011, bestätigt von GST Oldenburg 24.09.2012, unterstellten mit dem Doppel-/Oberbegriff ‚Bela Vita‘ eine im Ausland ansässige Firma. In dem Wissen, dass das strafangezeigte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) in Belgien nicht existent und nicht ansässig war. Vorgabe und Anwendung von ‚ansässig‘ als Schein-Begründung für Zuständigkeitswechsel erfolgte ausschließlich deshalb, um damit das erreichte Gesamtbetrugsergebnis (=Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann) von ST Aachen (Täuschung durch Schreiben der ST Fr ST Baum vom 29.11.2012) festschreiben zu lassen. In vorsätzlicher Täuschungsabsicht von der Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum im 29.11.2012-Schreiben realisiert, als diese den Austausch des mit nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und ausgedachter Schuldnerin ‚Meyer‘ durchgeführten FKH GbR-Betrugs durch weitere Betrugskaskade des Baum auf ansässige Bela Vita (Kinrooi) und existente Hackmann vornahm. Zunächst, um damit die Beendigung der ST Osnabrück ST Voss-Auslandsermittlungen im Zusammenhang mit Bela Vita (Maaseik) zu begründen. Genauer: nach dem 11.07.2011 das Stellen eines Übernahmeersuchens an die Staatsanwaltschaft in Belgien auszuschließen. Das war gezielt von ST Osnabrück Voss, damaliger Leiter Heuer und GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, mit ponerologer Hinterlist ausgeschlossene Möglichkeit der Aufdeckung der in Belgien mit nicht existentem/nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) verübten Ursprungsstraftat Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita ( Maaseik). Genauer: Ausschluss der Möglichkeit, den/die dafür Verantwortlichen FKH GbR diese Straftat nachzuweisen.

Nochmals: es geht um das von Eva Hackmann strafangezeigte, im Mahnverfahren ‚Meyer‘ bzw. Rechtsstreit ‚Meyer/FKH GbR von FKH GbR/RA Wehnert für banden- und gewerbsmäßigen Betrug benutzte, Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Dieses war unter Postfachanschrift von FKH GbR geführtes nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen. Dessen Verantwortliche für den Vertragsbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien), die Existenz des Vertrag ‚Meyer‘ selbst, die Unterstellung der Unterschriftenfälschung von ‚Meyer‘ auf Hackmann, sowie damit verbunden Nicht-Existenz und Nicht-Ansässigkeit von Bela Vita (Maaseik, Belgien) sollte über ein Ermittlungsersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft in einem belgischen Strafverfahren ermittelt/geklärt werden. Bereits die ST Osnabrück und GST Oldenburg verwandten den Firmen-Oberbegriff Bela Vita. In Kenntnis (Mahnbescheid ‚Meyer‘ 2007 und 7.7.11-Antwort von FKH/Jentzer) des Namens der wahren strafangezeigte Bela Vita (Maaseik) schufen sich diese die Option der doppeldeutigen Verwendung. Beide ST’en suggerierten Eva Hackmann, als handele es sich um Bela Vita (Maaseik). Tatsächlich hat bereits die ST Osnabrück durch anfänglich zugesagte, aber nicht vorgenommene, Zusendung der Bela Vita (Maaseik) Ermittlungsunterlagen (11.07.2011; NZS 1100 Js 52037/10 ) an die ST Frankenthal, und danach die ST Fr durch Falschzuordnung unter ein anderes AZ, die Nachvollziehbarkeit des von Eva Hackmann gestellten Strafantrags gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik) im neuen Bela Vita Verfahren AZ 5091 UJs 21612/11 ausgeschlossen/eleminiert/gestrichen. Diese/r von der GST Oldenburg 24.09.2012 vorgegebene/vorbereitete/bestätigte Ausschluss/Eliminierung/Streichung der ST Voß-Ermittlungen bedeutet Nicht-Verwendung des B.V.(Maaseik)-Strafantrags im eingeleiteten Großverfahren gegen FKH GbR, gleichzeitig die Verwendung des 29.11.2012-ST Aachen-Täuschungsergebnisses. Damit hielten diese Staatsanwaltschaften die FKH-Betrüger sakrosankt. Von ST Baum, unter weiterer Geheimhaltung des 29.11.2012-ST Aachen-Täuschungsergebnisses, in einem zu diesem Zweck an Eva Hackmann gerichteten zweiten inhaltlich anderen 29.11.2012-Schreiben fortgesetzt, erfolgte unter weiterer Verwendung des Oberbegriffs ‚Bela Vita‘ der nicht erkennbare Betrug/Austausch von nicht ansässiger Bela Vita (Maaseik) ‚existente/ansässige‘, aber unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi). Da nicht widersprochen, von Eva Hackmann akzeptiert.

Damit begingen diese ST’en Firmennamenumdeutungsbetrug, Schuldnernamenumdeutungsbetrug in Verbindung mit Strafanzeigenumdeutungsbetrug.

Diese ST’en wussten aus meinen Schriftsätzen, dass ich ausschließlich die Verantwortlichen des nicht-existenten/nicht-ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) strafangezeigt habe. Von mir nicht strafangezeigt waren die Verantwortlichen von Bela Vita (Kinrooi), die GST Oldenburg St Röhl, Leiter Heuer als Bela Vita vorgab und ST Fr St Baum, Leiter Liebig 29.11.2012 als ansässige belgische Firm Bela Vita (Kinrooi) nannte, zu der zu keinem Zeitpunkt irgendeine Beziehung bestand . Das ist wissentliche vorsätzliche Falschaussage. Denn diese Staatsanwaltschaften wussten, auch über die 7.7.2011-Antwort der FKH/Jentzer, dass sich FKH GbR/RA Wehnert und damit das UGV-Inkassounternehmen in ihrem Mahnantrag ‚Meyer’/Mahnbescheid ‚Meyer’/Mahnverfahren ‚Meyer’/Rechtstreits ‚Meyer‘-FKH GbR auf Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Forderungen ‚Meyer‘ bezogen, in dessen Folge die UGV-Inkasso-Forderung ‚Meyer‘ entstand. Nicht auf Bela Vita (Kinrooi)-Forderungen, die gab es zu keiner Zeit. Auch nicht auf Hackmann. Exkurs Ende

Mit Abgabe des ST Osnabrück-Verfahrens Bela Vita (Maaseik) nach 11.07.2011 wurde aus der GST Oldenburg Trickserei (24.09.2912) mit ‚ansässig‘ ab Datum 18.11.2011 AZ 5091 UJs 21612/11 die ST Frankenthal ST Baum zuständig für das ‚Strafverfahren Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)‘. Aber wegen der Verwendung des Oberbegriffs Bela Vita führte Baum dieses gegen Bela Vita (Kinrooi). Wie die Analyse der Aussagen seines 29.11.2012-Schreibens an die ST Aachen und seine schriftlichen Aussagen 10.05.2013 zu seinem Großverfahren gegen FKH GbR/RA Wehnert bestätigt, definiert er unausgesprochen seine ihm zugesprochene Zuständigkeit ausschließlich dahingehend, mit seinem weiteren Betrug die Aufdeckung des Bela Vita (Maaseik, Belgien)-Ursprungs-Vertragsbetrugs und der Folgestraftaten auszuschließen, damit strafrechtliche Ermittlung der dafür Verantwortlichen auszuschließen und die Realisierung deren Betrugs über Verfolgung/Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann zu garantieren. Fazit: das von Baum geführte Bela Vita-Verfahren AZ 5091 UJs 21612/11, das er tatsächlich nach 29.11.2012-Schreiben an die ST Achen gegen Bela Vita Kinrooi) führt, ist wegen nachgewiesenem von Baum begangenem Firmennamen/-identitätsbetrug in Verbindung mit Strafanzeigenumdeutungsbetrug vorgenannter Staatsanwaltschaften nichtig! Wegen dieser Betrügereien nichtig ist auch das 29.11.2012-Übernahmeersuchen.

Diese Begründung der Änderung der Zuständigkeitsregelung ist jedoch eine ganz andere als die, die die von GST Oldenburg als zuständig vorgegebene ST Frankenthal ST Baum der ST Aachen nannte (siehe 22.11.2012). Im Ergebnis schlossen ST Osnabrück, GST Oldenburg und St Frankenthal St Baum ein Übernahmeersuchen der ST Osnabrück St Voss an die ST in Belgien vorzunehmende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des nicht existenten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) aus.

Das 29.11.2012-Übernahmeersuchen an die ST Aachen begründete ST Frankenthal ST Baum mit der Falschaussage, dass Eva Hackmann einen Vertrag mit Bela Vita abgeschlossen haben soll. Und suggeriert durch Nennung der derzeit existenten/ansässigen Firma Bela Vita (Kinrooi), dass es sich um einen Vertrag mit dieser Firma handelt. Das sind vorsätzliche und zusätzliche Betrügereien des Verbrechers nach § 12 StGB ST Baum, da er weiß, dass im Mahnbescheid ‚Meyer‘ steht, dass es sich um Bela Vita (Maaseik, Belgien) handelt, dass Meyer nicht Hackmann ist und Hackmann mit keiner Bela Vita einen Vertrag abschloss. Damit sind die Folgeunterstellungen des Baum zum Vertragsabschluss von Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) über Intercash vom deutschen callcenter Gangelt erfolgt sein soll und weitere Schuldzuweisungen gegen Eva Hackmann bösartige Täuschungen/Verleumdungen, Folgebetrügereien des Verbrechers nach § 12 StGB Baum. Baum gab der ST Aachen seine Betrugskaskade als wahr vor, die ST Aachen aus Unkenntnis unwidersprochen als wahr annahm/bestätigte. Damit wurde die ST Aachen eindrucksmanipuliert. Zweck der Baum-Betrugskaskade war, dass auf der Grundlage des von ihm unterstellten/suggerierten existenten Vertrages Hackmann mit einer existenten Firma Bela Vita (Kinrooi), die er zudem von einem unbeteiligten Dritten, nicht von Eva Hackmann, als strafangezeigt unterstellte, die ST Aachen das von ST Baum gestellte Übernahmeersuchen auf Eva Hackmann bezieht und in ihrem Namen Ermittlungen in Deutschland gegen das callcenter Gangelt führt oder ablehnt.

Der Schwerpunkt meiner ursprünglichen Strafanzeige bei der ST Osnabrück bezog sich auf das im Mahnbescheid genannte Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und darauf, u.a. auch die Nicht-Existenz des im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) und die Verantwortlichen dieses nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens festzustellen, die GST Oldenburg ST Röhl 25.09.12 und ST Frankenthal ST Baum als existent und ‚im Ausland ansässige Firma‘ unterstellte . Mit diesem generalstaatsanwaltlichen als wahr vorgegebenem Betrug wurde die Täuschung der ST Aachen vorbereitet, schlossen GST Oldenburg ST Röhl, Leiter Heuer und insbesondere die Täuschung realisierende ST Frankenthal ST Baum Leiter Liebig aus, dass die von Baum wegen von unbeteiligtem Dritten geäußertem Verdacht einer Straftat, nicht Hackmann, um Übernahme ersuchte ST Aachen auch nur andeutungsweise etwas von/über den ursächlichen Vertragsbetrug mit dem nicht existenten, nicht im Ausland/Belgien ansässigen, Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) erfährt.

Tatsache ist, das es ausschließlich um Eva Hackmann zugewiesene Geldforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag ‚Meyer‘ mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) geht, dass FKH GbR im Mahnantrag benutzte, als existentes/ansässiges Unternehmen vorgab und damit das AG Mayen täuschte, wie im Mahnbescheid ‚Meyer‘ dokumentiert. Und ST Frankenthal ST Baum bestätigte durch weiteren Betrug den ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug mit dieser Geldforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag ‚Meyer‘ als wahr/existent, aber 29.11.2012 als Geldforderungen Hackmann aus einem Vertrag Hackmann mit diesem anderen existenten Unternehmen Bela Vita (Kinrooi). Bei gleichzeitiger Unterschlagung des von FKH GbR für diesen Betrug benutzten Mahnantrags ‚Meyer‘ (=Mahnantragsbetrug) und im Mahnbescheid ‚Meyer‘ angegebenen nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik). Von Baum gedeckt, indem er mit seiner Betrugskaskade/-trickserei das nicht existente Betrugs-/Scheinunternehmen des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ gegen eine existente/ansässige, aber unbeteiligte, Firma Bela Vita (Kinrooi) austauschte, die keinen Bezug zum Mahnverfahren ‚Meyer‘ hat. Er tauschte auch die Namen der Schuldner und die Straftaten aus. Der 29.11.2012 von Baum von einem unbeteiligten Dritten genannte Verdacht einer Straftat, die nichts mit Eva Hackmann zu tun hat, tauschte er gegen die Eva Hackmann tatsächlich angezeigte Straftat aus, auf die der FKH GbR-Mahnantragsbetrug und das ursprünglichen Mahnverfahren ‚Meyer‘ bezogen. Das ist von Baum begangener Firmennamen/-identitätsbetrug, Strafanzeigenumdeutungsbetrug, Schuldnernamensumdeutungsbetrug, Vertragsnamensumdeutungsbetrug, Geldforderungsnamensumdeutungsbetrug.

Das ist vorsätzliche konstruierte hanebüchene Betrugskaskade des Baum, nachgewiesen über die bisher erbrachten belgischen Nachweise (Bürgermeister Maaseik 04.02.2013; belgisches Handelsgericht). Diese weisen FKH GbR als Betreiber und Nutznießer des Scheinunternehmens Bela Vita(Maaseik) und somit als Initiator des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) nach. St Frankenthal ST Baum ist daher nicht nur nicht für Ermittlungen in Deutschland zuständig, erst recht nicht im Sinn seiner 29.11.2012-Betrugsvorgaben an die AT Aachen. Baum ist einzig zuständig für den von FKH GbR begangenen Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘, mit dem er das Mahngericht AG Mayen vorsätzlich täuschte. Was machte Baum? Der offenbar den FKH GbR-Betrügern hörige Baum schloss im vorauseilenden Gehorsam in dem von ihm angestrengten Großverfahren gegen FKH GbR/RA Wehnert wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug AZ. 5513 Js 22530/10 durch seine 29.11.2012-Betrugskaskade nicht nur die Berücksichtigung des bereits 2013 in Belgien (Bürgermeister Maaseik, Handelsgericht Belgien) nachgewiesenen tatsächlichen banden- und gewerbsmäßigen FKH GbR/RA Wehnert Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(Maaseik) aus, sondern schloss nicht nur für den in Belgien begangenen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ im Verbund mit ST Osnabrück und GST Oldenburg zudem die Möglichkeit strafrechtliche Ermittlungen und Sanktionierung der Verantwortlichen durch die belgische Staatsanwaltschaft aus, sondern garantierte der FKH GbR die Nutznießung aus diesem Betrug.

Nachdem ST Baum zur Erreichung dieses Zieles 29.11.2012 die Möglichkeit des Stellens eines Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft ausgeschlossen hatte, konstruierte Baum 29.11.2012 ein Übernahmeersuchen bei der deutschen Staatsanwaltschaft Aachen. Die durchgeführte Manipulation der ST Aachen manifestiert sich darin, das Baum konsequent das strafangezeigte Schein-/Betrugsunternehmen Bela Vita(Maaseik) verschwieg und stattdessen der ST Aachen suggeriert, als habe Eva Hackmann Bela Vita (Kinrooi) strafangezeigt.

Welche Staatsanwaltschaft ist denn zuständig? Belgien oder Deutschland? GST-Oldenburg-Begründung: Ab Mai 2011 ist bei im Ausland ansässigen Firmen die ST (Frankenthal) zuständig, bei der das die Forderung einziehende Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Da das von FKH GbR für den Ursprungsbetrug benutzte Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Belgien nicht existent/nicht ansässig war, gibt es keine ‚Ansässigkeit‘ und damit keine deutsche Zuständigkeit. Die von ST Osnabrück, GST Oldenburg und ST Frankenthal vorgegebene ‚Ansässigkeit‘ bezieht sich auf eine unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi), zu der überhaupt keine Beziehung zu Eva Hackmann besteht.

Zuständig für die nach FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantrag ‚Meyer‘ und Mahnbescheid ‚Meyer‘ tatsächlich in Belgien begangene FKH GbR-Straftat des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft Belgien. Hierüber gibt es keine Diskussion!

Nun hat die ST Aachen vorgenannte 29.11.2012-Betrugsvorgaben des ST Fr Baum ungeprüft als wahr übernommen, in absoluter Unkenntnis des tatsächlich strafangezeigten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) und des tatsächlichen in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages der Schuldnerin ‚Meyer‘ mit Bela Vita (Maaseik). ST Aachen teilte mir 12.04.2013 mit, am 04.01.2013 das Übernahmeersuchen abgelehnt und den gesamten Vorgang an ST Fr Baum zurückgegeben zu haben. Aber mit welchen Konsequenzen und mit welcher Zielsetzung? – Baum schloss somit durch Vorgabe des ‚Tatortes Deutschland‘ callcenter Gangelt Ermittlungen in Belgien gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(Maaseik, Belgien) (=FKH GbR) aus. – Durch Nichtnennung tatsächlicher relevanter Betrugselemente in Verbindung mit Nennung als wahr umgedeuteter relevanter Betrugselemente, zudem kombiniert mit einem ganz anderen unwahren Straftatensachverhalt eindrucksmanipiulierte ST Baum 29.11.2013 die ST Aachen. Hierauf erfolgte 04.01.2013 die Ablehnung des Übernahmeersuchens, also die Ablehnung der von ihm konstruierten Anzeige, die er als von Eva Hackmann gestellt unterstellte. -ST Baum bezweckte/erreichte mit antizipierter ST Aachen-Ablehnung zudem von der ST Aachen ausgeschlossenen Widerspruch seiner Betrugsvorgaben und damit Akzeptanz als wahr. Ohne Wissen der ST Aachen. -Unter späterer Bezugnahme/Berufung auf den 04.01.2013-ST Aachen-Entscheid, genauer: ST Aachen-Akzeptanz, erfolgt die widerspruchsfreie Benutzung/Verwendung dieser Umdeutung als wahr. Fazit: Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum legalisierte über die ST Aachen den FKH GbR/RA Wehnert Ursprungsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik). ST Frankenthal Baum arbeitet damit den Betrügern FKH GbR zu: Deren Betrug wird in Belgien nicht ermittelt, die verantwortlichen FKH GbR/RA Wehnert- Straftäter bleiben straffrei, gleichzeitig bleibt der in Belgien verübte Bela Vita(Maaseik)- Vertragsbetrug ‚Meyer‘ unaufgeklärt sowie als angeblich von Eva Hackmann begangen bestehen.

 

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