Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-29 – 22:13:54
A.Vorbemerkungen Es handelt sich (offenbar?) um organisierte Kriminalität.
Staatliche Justiz deckte/legalisierte den banden- und gewerbsmäßig begangenen Betrug der FKH GbR Jentzer/ RA Wehnert. Beteiligte staatliche Justiz u.a.: ST Frankenthal ST Baum AG Mayen Goergen AG Osnabrück Struck, Große Extermöring LG Osnabrück Hune
Das ST Frankenthal ST Baum den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckt ist dadurch nachgewiesen, dass Baum in der Anklageschrift gegen FKH GbR/RA Wehnert vom 10.05.2013 gezielt die Anklagepunkte nicht nannte, die den Qualifikationstatbestand des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs ausmachen. Von Baum begründete mit §154 StPO. FKH GbR Jentzer verübte die Ursprungstraftat Vertrags-/Urkundenbetrug mit dem ganz offenbar von FKH GbR Jentzer geschaffenen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) in Belgien/Maaseik. Damit ist die Ermittlungszuständigkeit der ST Osnabrück begründet. ST Frankenthal ST Baum schloss nach ‚Ansichreißen‘ der Ermittlungszuständigkeit strafrechtliche Ermittlungen gegen FKH GbR in Belgien aus. In angemaßter Zuständigkeit kaschierte ST Frankenthal ST Baum mit dem von ihm begangenen geheim gehaltenen Betrug den von FKH GbR begangenen Betrug. Baum konstruierte in seiner Zuständigkeit einen im Inland begangenen Betrug, mit dem er den FKH GbR-Betrug ersetzte. Baum unterstellte mit seinem Betrug einen von Hackmann mit dem callcenter Gangelt für Bela Vita (Kinrooi) abgeschlossenen Vertrag. Er gab von einem Dritten geäußerten Verdacht einer Straftat vor. Damit begründete Baum gegenüber der ST Aachen das Übernahmeersuchen und Inlandsermittlungen. Gleichzeitig teilte Baum der ST Aachen erfolgte Titulierung und betriebenes Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren Hackmann als das Ergebnis des Vertragsabschlusses mit dem callcenter Gangelt mit. Damit ist die Aufnahme von Ermittlungen ausgeschlossen. Baum täuschte die ST Aachen, da diese Ergebnisse Folgen des verheimlichten FKH GbR-Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) sind. Mit 4.1.13-Ablehnung des Übernahmeersuchens war auch die Auslandsermittlung in Belgien ausgeschlossen.
AG Mayen Das das Mahngericht AG Mayen den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckte ist dadurch nachgewiesen, dass AG Mayen ungeprüft den FKH GbR/RA Wehnert Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit dem Scheinunternehmen Vita (Maaseik) als wahr übernahm und das Mahnverfahren ‚Meyer‘ durchführte. Über bis Juli 2012 vor Eva Hackmann geheim gehaltener/m Verfahrensaktenfälschung und Schuldnernamenumdeutungsbetrug protegierte AG Mayen FKH GbR Jentzer/RA Wehnert, in dem dieses Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ erließ und vorgab, diesen aber an Hackmann zu vollstrecken. Blödsinn hoch drei, aber 31.03.2008 umgesetzt in der Entscheidungskompetenz des hirnkranken GV’s Bodi des AG Osnabrück, verstärkend übernommen mit 26.04.2010-Haftbefehl Hackmann vom Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Richter Struck und als rechtens bestätigt vom damaligen Präsidenden Große Extermöring. Große Extermöring hat den unmittelbar danach vom Amtsarzt wegen Hirnerkrankung für ‚dienstunfähig als GV‘ festgestellten Bodi entlassen. Das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz und die ST /GST Koblenz führten trotz ab Juli 2012 dezidiert nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs kein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des AG Mayen durch. Auf wiederholte Anmahnungen unter Nennung des AZ erhielt ich keine Antwort.
AG Osnabrück Das das AG Osnabrück den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckte ist dadurch nachgewiesen, dass das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann betrieb. In Kenntnis des nicht abgeschlossenen Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik), des FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ‚Meyer, des AG Mayen-Betrugs, ohne Titel Hackmann und nach Antrag der FKH GbR/RA auf Zwangsvollstreckung an Hackmann. AG Osnabrück GV’in Nerger erkannte den Betrug, gab 31.10.2010 den Auftrag an den Gläubiger FKH GbR zurück und beendete damit beide Verfahren. AG Osnabrück Richter Struck und Präsident Große Extermöring konstruierten und veranlassten beim LG Osnabrück daraufhin ein Beschwerdeverfahren der Schuldnerin Hackmann. Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.10.10 des AG Osnabrück unterstellten einem (RA) Wehage, per Telefonanruf !! namens Eva Hackmann Beschwerde geführt zu haben. Eva Hackmann hat diesen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Die RA-Kanzleien Wehage bestätigten in 2013 schriftlich, dass ihnen dieser Vorgang gänzlich unbekannt ist. AG und LG Osnabrück bestätigten in 2013, dass die Akten keine Anschrift eines Wehage und keine Bevollmächtigung von Eva Hackmann enthalten.
LG Osnabrück Das das LG Osnabrück Richter Hune den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert-Betrug und die Folgebetrügereien deckte ist dadurch nachgewiesen, dass das LG Osnabrück in Kenntnis der zurückliegenden Vorgänge, insbesondere des AG Osnabrück- Wehage Betruges, mit seinen 18./29.11.2010-Beschlüssen ‚Beschwerdeführerin und Schuldnerin Hackmann‘ als die im Vollstreckungsbescheid genannte Schuldnerin Meyer bestätigte. Das LG Osnabrück hob mit seinen Beschlüssen die Entscheidung des AG Osnabrück GV’in Nerger auf, legalisierte die zurückliegende auf FKH GbR Jentzer/RA Wehnert zurückzuführende Betrugskaskade und garantierte die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann. Unter Berufung auf diese Landgerichts-Beschlüsse nahm auf Antrag von FKH GbR Jentzer/RA Wehnert das AG Mayen Aug. 2013 die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann vor. Die ST Osnabrück führte trotz nachgewiesenen AG Osnabrück-Betrugs nach Nov. 2010 und nach wiederholtem Strafantrag nach Aug. 2013 kein Strafverfahren gegen Struck, Große Extermöring und Hune durch. ****
- Weitere Hinweise: Nach 04.01.2013-Rückgabe des 29.11.2012-Baum-Schreibens durch die ST Aachen erhob ST Baum 10.05.2013 (5513 Js 7355/09) öffentliche Anklage u.a. gegen FKH GbR Jentzer wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug. § 263 Abs. 5 StGB definiert den Qualifikationstatbestand, der die Tat, kumulativ banden- und gewerbsmäßig begangen, zum Verbrechen macht. Für banden- und gewerbsmäßig begangene Urkundenfälschung gilt dies in gleicher Weise. Die von Baum definierten Anklagepunkte erfüllen diesen Qualifikationstatbe¬stand nicht. Tatsächlich schloss Baum den tatsächlich banden- und gewerbsmäßig betriebenen Betrug u.a. der FKH GbR Jentzer/RA Wehnert aus. Baum schloss (10.05.2013) über seine Fehl-Definition hinausgehende weitere/sonstige u.a. von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums 02.01.2006 bis 02.12.2010 und des nicht rechtverjährten Zeitraums davor aus, sowie die des Zeitraums ab dem 02.12.2010. Von Baum mit §154 StPO begründet, weil diese nicht ins Gewicht fallen. Tatsächlich definieren gerade die von Baum mit § 154 StPO ausgeschlossenen nicht genannten, aber nachstehend genannte tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße, die nach § 263 Abs. 5 StGB banden- und gewerbsmäßig betriebenen Straftaten von FKH GbR Jentzer/RA Wehnert.
Ca. 2003 – 02.01.2006: Von FKH GbR Jentzer begangener Vertrags-/Urkundenbetrug durch Benutzung eines tatsächlich nicht bestehenden Vertrages einer ausgedachten/fiktiven/unter der Adresse nicht ansässigen Schuldnerin ‚Meyer‘ mit einem nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). 02.01.2006 – 02.12.2010: Über Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ versicherte FKH GbR Jentzer dem AG Mayen diesen Vertrag als von den Vertragspartnern abgeschlossen. Von FKH GbR Jentzer tatsächlich ausgedachter/fiktiver Meyer und von FKH GbR ausgedachtem nicht existentem/nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). Folge des erreichten Mahnverfahren/Rechtsstreit FKH GbR Jentzer/Meyer zur Durchsetzung der Geldforderungen ‚Meyer‘ war der Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Über Zwangsvollstreckungsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert (26.03.2008) die Zwangsvollstreckung auf den Namen Hackmann, obwohl es keinen Titel Hackmann gab und gibt, sondern nur den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Über Haftbefehlsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert die Verhaftung von Hackmann (Haftbefehl 26.04.2010 ausgestellt) zur Durchsetzung der Zwangsvollstreckung, obwohl es keinen Titel Hackmann gab und gibt, sondern nur den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. 02.12.2010 – heute: AG Osnabrück GV’in Frau Nerger erkannte über die Akten den Betrug, gab Z. und H.verfahren an FKH GbR Jentzer/RA Wehnert zurück. Daraufhin konstruierten Richter Struck und Präsident Große Extermöring ein von Eva Hackmann als Schuldnerin geführtes Beschwerdeverfahren beim LG Osnabrück. Beide gaben einen (RA) Wehage vor, den Hackmann angeblich mit Beschwerdeführung beauftragt haben soll. Diese Person Wehage gibt es nicht, auch keine RA Kanzlei Wehage wurde beauftragt. E.H. hat einen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Es gibt keinen Akteneintrag über die Anschrift dieser Person. Die LG Osnabrück Betrugs-Beschlüsse 18./29.11.2010 schein bestätigen Eva Hackmann als Beschwerdeführerin und Schuldnerin sowie als die titulierte ‚Meyer‘ Über Umtitulierungsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert auf der Grundlage des AG/LG Osnabrück-Betrugs die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann, die August 2013 erfolgte.
Diese FKH GbR Jentzer/RA Wehnert-Straftaten schloss ST Baum als Anklagepunkte aus, schein-begründet mit §154 StPO. Damit kaschierte Baum insbesondere auch den von ihm verübten 29.11.2012-Betrug. Tatsächlich wurden diese Straftaten u.a. von der ST Frankenthal/ST Osnabrück/GST Oldenburg/ST Aachen unaufgeklärt gehalten und/oder durch Mitwirkung der beteiligten Staatsanwaltschaften sowie Gerichte u.a. Mahngericht Mayen, Zivil- und Zwangsvollstreckungsgericht AG Osnabrück erst ermöglicht. Auf welche Weise die Staatsanwaltschaften den Betrug der ST Frankenthal ST Baum ermöglichten und wie ST Baum seinen 29.11.2012-Betrug durch Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen durchführte, und damit den Nutznießer FKH GbR Jentzer/RA Wehnert protegierte, ist in den blogs vom 25./29.11.2013 nachgewiesen. Auf welche Weise das AG/LG Osnabrück mit ihrem Betrug die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann und damit die ausgedachte/fiktive Schuldnerin ‚Meyer‘ und unschuldige Nicht-Schuldnerin Hackmann als kriminelle Schuldnerin festschrieben, ist u.a. im blog vom 05.11.2011 nachgewiesen.
Diese betreffen den in Deutschland von Jentzer verübten Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit den Folgen Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ und umgedeuteten Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren Hackmann, der zurückzuführen ist auf den in Belgien verübten und von FKH GbR-Jentzer in Deutschland benutzten Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik). # Dass ST Baum mit § 154 StPO-Begründung von Verfolgung vielzähliger FKH GbR Jentzer-Straftaten absah, ist Ergebnis des von Baum selbst begangenen grandiosen 29.11.2012-Betruges, genauer: Betrugskaskade, mit der er vorgenannten FKH GbR/RA Wehnert-Betrug kaschierte. Noch genauer: ST Baum setzte mit seinem grandiosen 29.11.2012-Betrug alles daran, Auslandsermittlungen in Belgien zu verhindern und auszuschließen. Einzig zu dem Zweck, nachdem der belgische Bürgermeister Maaseik und das belgische Handelsgericht bereits Nicht-Existenz/Nicht-Ansässigkeit des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) und des in Belgien verübten Vertragsbetrugs ‚Meyer‘ in 2013 nachgewiesen haben, die Bestätigung dieser Nachweise (Vertrags-/Urkundenbetrugs ‚Meyer‘) über die belgische Staatsanwaltschaft und damit verbundene Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen zur Feststellung der Namen und zur Sanktionierung dieser Straftäter auszuschließen. Zum Schutz der Straftäter FKH GbR/RA Wehnert.
ST Baum tauschte 29.11.2012 den von Eva Hackmann strafangezeigten tatsächlich in ca. 2003 in Belgien begangenen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) aus gegen einen neuen, von ihm konstruierten, Betrug. Diesen Betrug, dazu gehört auch die Nicht-Thematisierung des alten ursprünglichen Betrugs, gab er 29.11.2012 der ST Aachen als wahr vor. Damit missbrauchte Baum die ST Aachen! Baum band in seinen Betrug die erreichten Ergebnisse des nicht genannten, ausgetauschten, ursprünglichen FKH GbR-Vertragsbetrugs ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) zu dem Zweck mit ein, um diese in seiner Betrugskaskade auf den von im unterstellten Vertrag ‚Hackmann’/Bela Vita (Kinrooi) zu beziehen. Genauer: sich diesen hergestellten Bezug von der ST Aachen bestätigen zu lassen. Und um dieses Baumsche Betrugs-Mischmasch-Ergebnis, nach widerspruchsloser 4.1.13-Rückgabe (=Bestätigung) von ST Aachen als wahr reframte Betrugskaskade , von dieser bestätigt weiter zu benutzen. Genauer: nach 154 StPO Nicht-Benutzung in (5513 Js 7355/09) der öffentlichen Anklage u.a. gegen FKH GbR Jentzer. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des nicht rechtverjährten Zeitraums vor 02.01.2006 aus. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums 02.01.2006 bis 02.12.2010 aus. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums ab dem 02.12.2010 aus.
Zurück zum 29.11.2012-Betrug des Baum. Die 04.01.2013-Rückgabe des von Baum an die ST Aachen gerichteten Übernahmeersuchens und damit der Ausschluss jeglicher Bela Vita-Ermittlungen (B.V. (Kinrooi), B.V.(Maaseik)) beruht auf nachgewiesener Betrugskaskade des sich selber zum ‚zuständigen Ermittlungsführer‘ erhobenen ST Baum. Tatsächlich war er zu keiner Zeit zuständig. Dessen Zuständigkeit bereiteten ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl 24.09.2012 vor mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und mit unterstelltem ‚ansässigen Unternehmen‘. Diese ‚Änderung‘ und das gemeinte ‚ansässige Unternehmen‘ erhielt ich bis heute von GST Ol (ca. 14 mal beantragt), ST Baum (ca. 6 mal beantragt) und ST Aachen (3 mal beantragt) nicht. Mit ‚ansässiges Unternehmen Bela Vita (Kinrooi)‘ und ‚Änderung‘ scheinlegitimierte/-begründete Baum 29.11.2012 gegenüber der ST Aachen seine angemaßte Ermittlungszuständigkeit und sein Ermittlungs-/Übernahmeersuchen und gab weitere Unwahrheiten (=Ergebnisse des ausgetauschten ursprünglichen B.V.(Maaseik)-Betrugs) dieser ST vor, die vor Eva Hackmann geheim blieben. Tatsächlich war dieses als beteiligt und ansässig unterstellte Unternehmen Bela Vita (Kinrooi) zu keiner Zeit beteiligt, da das callcenter Gangelt für Bela Vita (Kinrooi) keinen Vertrag mit Hackmann abschloss. Damit war das Stellen eines Übernahmeersuchen durch den vermeintlich ‚zuständigen Ermittlungsführer Baum‘ von vornherein gezielter Betrug/Täuschung an der ST Aachen.
Auf den Nachweis des von Baum 29.11.2012 unterstellten Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi) kommt es nicht an. Das scheint gängige Rechtsauffassung der Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Frankenthal zu sein. Die Versicherung 29.11.2012 des staatsanwaltlichen Garanten Baum, tatsächlich Täuscher/Verbrecher nach §12 StGB, über die Existenz derartigen Vertrages reicht aus, obwohl ein solcher zu keiner Zeit abgeschlossen wurde. Aber um diesen der ST Aachen als relevant vorgegebenen Vertrag geht es auch gar nicht, denn nach Vollstreckungsbescheid lautet der von FKH GbR benutzte Vertrag auf ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik), den es wegen der ausgedachten/fiktiven ‚Meyer‘ und des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) ebenfalls zu keinem Zeitpunkt gab.
Um welchen Vertrag geht es eigentlich, wenn der von Baum 29.11.2012 erlogene ersatzweise vorgegebene Vertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi) nicht abgeschlossen wurde und der von Baum ausgetauschte von FKH GbR benutzte Vertrag ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik) ebenfalls mangels beider Vertragspartner nicht abgeschlossen wurde? Ach so, auf das Vorliegen und Vorlegen eines Vertrages kommt es ja nicht an!! Diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vertrat bereits ST Wisser. Auch nach ST Frankenthal ST Wisser15.04.2009 kommt es auf das Vorliegen eines Vertrages nicht an. Es reicht die Versicherung aus, in diesem Fall von Straftäter FKH GbR Jentzer, dass ihm von den Verantwortlichen der Gläubigerfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) ein Vertrag vorgelegt wurde. Nun haben in 2013 das belgische Handelsgericht und der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik diese Gläubigerfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) als nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen festgestellt. Damit ist ganz offenbar FKH GbR Jentzer der Verantwortliche/Erfinder dieses Scheinunternehmens, der damit banden- und gewerbsmäßigen Betrug treibt.
Die wiederholt beantragte Abschrift dieses von FKH benutzten und erlogenen Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) verweigerten in -Rheinland Pfalz: FKH GbR Jentzer/RA WehnertAG; MahngerichtAG Mayen /Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler); Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Minister Hartloff und Staatssekretärin Frau Reich; die Ministerialräte des Justizministeriums Pandel, Stephanie, Fritz; AG Speyer Schleicher; AG/LG Frankenthal Präsidentin Frau Wolff; Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST’e Regner, Frau Harnischmacher, Leiter Kruse; Landeskriminalamt Rh. Pf. Präsident Wolfgang Hertinger; Bürgerbeauftrage Schöpflin, Burgards; Ministerialrat des Landtages Perne; sämtlich angeschriebene Landtagsabgeordnete; früherer Ministerpräsident Kurt Beck; jetzige Ministerpräsidentin Frau Malk Dreyer;
-Niedersachsen AG Osnabrück GV Bodi, Richter Struck, Janssen, Holdt, Havliza Präsident Veen/Große Extermöring; LG Osnabrück Richter Hune, Präsident Fahnemann; ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer; Generalstaatsanwaltschaft ST Röhl, damaliger Leiter Finger, jetziger Leiter Heuer; Landeskriminalamt Nieders. Direktor Uwe Kolmey;
-Nordrhein Westfalen ST Aachen Leitende Oberstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz /12.04.2013 OST Käbisch
# Ab 29.11.2012 ging es nicht mehr um den von FKH GbR benutzten, den AG Mayen als existent vorgegebenen/ausgedachten, Vertrag ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik). Nachdem ST Aachen den vom ‚zuständiger Ermittlungsführer Baum‘ 29.11.2012 ausgetauschten als existent vorgegebenen Vertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi) nach diesem Datum widerspruchsfrei verwandte, verweigerte die persönlich adressierte Elisabeth Auchter-Mainz ST Aachen auf 13.11.13/23.11.13-Anfrage zweimal die Antwort, ob diese die 4.1.13-Rückgabe des Übernahmeersuchen- an ST Fr ST Baum wegen erkanntem Betrug des Baum vornahm oder nach Überprüfung der Baum-Aussagen als wahr. Da ST Aachen nach 4.1.13-Rückgabe den Baum nicht wegen Betrug/Täuschung strafanzeigte, bestätigte/erklärte Frau Elisabeth Auchter-Mainz unüberprüft die Baum-Betrugskaskade zum ‚Wahrheitsbeweis‘. ## Frau Elisabeth Auchter-Mainz bestätigte damit ungeprüft u.a. den von ST Frankenthal ST Baum vorgegebenen/versicherten Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) zum Wahrheitsbeweis. Frau Präsidentin Elisabeth Auchter-Mainz: das ist Betrug des staatsanwaltlichen Garanten ST Baum im Amt!! Sie wurden von Baum massivst belogen!! Und die ST Aachen bestätigte durch 4.1.2012 ausgebliebenen Widerspruch das Lügenkonstrukt des Baum als wahr, dass Eva Hackmann über das callcenter in Gangelt mit Bela Vita (Kinrooi, Belgien) einen Vertrag abgeschlossen haben soll! Nach Aussage der Gemeinde Gangelt (Handelsregister) nahm dieses Mitte 2004 seine Tätigkeit auf. Der unterstellte Bela Vita (Maaseik)-Vertragsabschluss lag in 2003. Die ST Aachen bestätigte somit in Kenntnis des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ und darin genannten Vertrages mit Bela Vita (Maaseik) den von ST Baum 29.11.2012 vorgegebenen Vertragsaustausch als wahr: der tatsächlich von FKH GbR benutzte nicht existente Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) tauschte Baum aus durch den als abgeschlossen unterstellten, tatsächlich nicht abgeschlossen/nicht existenten Vertrag Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Bei dem von FKH benutzten Vertrag ist die Schuldnerin ‚Meyer‘ ausgedacht/fiktiv und Bela Vita (Maaseik) nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen. Bei dem Baum-Betrug des Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) sind die genannten Vertragsbeteiligten zwar existent, aber es existiert zwischen beiden kein Vertrag! Der auch nicht im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ und auch nicht im Mahnverfahren ‚Meyer‘ vom AG Mayen benutzt wurde. FKH GbR Werner Jentzer, der den Vertragsbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) beging, der diesen Vertrag im von im gestellten Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte und damit Mahnantragsbetrug beging, hob die Vertragsvorgabe Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) des ST Baum selber auf. Denn FKH GbR Werner Jentzer bestätigte gegenüber der ST Osnabrück ST Voß 7.7.11, dass FKH GbR/RA Wehnert den im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ verwendeten und von ihm genannten Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) benutzte. ST Frankenthal ist offenbar Lügeninstitution. ST Baum missbraucht seine herausgehobene Stellung als Staatsanwalt, der als ponerologer krimineller Lügner mit krampf- und krankhafter 29.11.2012-Betrugskaskade versucht, strafrechtliche Ermittlung und Sanktionierung der Verantwortlichen des in Belgien verübten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs von FKH GbR Jentzer auszuschließen. ****
- Ausführungen zum blog-Thema Unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft Aachen inszenierte/konstruierte/schuf ST Frankenthal ST Baum über einen geheim gehaltenen Doppelumdeutungsprozess/ Doppelreframingprozess eine simulierte Realität. Eine simulierte Realität, die von staatlichen juristischen Entscheidungsträgern zum Zeitpunkt der Nutzung als wahr/real wahrgenommen werden soll, aber tatsächlich eine detailreiche Simulation der Realität ist. Eine simulierte Realität, die zudem als ‚Schläfer‘ zunächst nicht genutzt wird, daher zunächst unauffällig bleibt und erst nach einiger Zeit (kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist) aktiviert wird. Eine simulierte Realität, eine von ST Baum gegenüber dem betroffenen Opfer unter Geheimhaltung mit Scheinfakten geschaffene Scheinrealität, von ST Baum in seiner Garantenfunktion der einbezogenen eindrucksmanipulierten/getäuschten ST Aachen verpflichtend zur Benutzung als wahr vorgegeben, nach Benutzung (=erfolgreiche Eindrucksmanipulation, Täuschung) als von ST Aachen für wahr/real erklärte Realität von ST Baum weiterverwendet. Eine simulierte Realität, die zum Zeitpunkt der Erschaffung (=der Täuschung) in dem Zeitraum der Nicht-Nutzung vom betroffenen Opfer wegen Geheimhaltung nicht erkannt wird/erkannt werden kann, deren Dementierung ausgeschlossen ist. Wird der ‚Schläfer‘ nach einiger Zeit von ST Baum aufgeweckt, von ihm die simulierte Realität genutzt, ist es zu spät. Nahezu ausgeschlossen ist für das Opfer die Möglichkeit des Betrugsnachweises. Das ist Mindfuck.
Oder Demokratie? „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html Er verrät beispielhaft seine Tricks und ermuntert die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ihm nachzueifern.
ST Baum, offenbar ein Demokrat par excellence, wie auch die am FKH GbR-Betrug beteiligten/involvierten Vertreter staatlicher Justiz, hat jedenfalls viel von Juncker gelernt: „Wir bescheißen nach Strich und Faden, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil das betrogene Opfer gar nicht begreift, dass und auf welche Weise es betrogen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Zuvor Zusammenfassung der Betrugsentwicklung: FKH GbR führte ab ca. 2003 bis Dez. 2007 den Vertragsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) auf ausgedachter/fiktiver Meyer. Ein privater Zusteller garantierte die Zustellung von Mahnschreiben an die Adresse von Hackmann.
Das Mahngericht AG Mayen wies ca. Okt. 2007 bis Dez. 2007, vor Eva Hackmann bis Juni 2012 geheim gehalten, über Verfahrensaktenfälschung und Schuldnernamenumdeutung ihr den Meyer-Betrug zu. Über den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ gab AG Mayen die Vollstreckung an Hackmann in Auftrag. Und unterstellte Eva Hackmann Fingierung/Fälschung der Unterschrift dieses Vertrages Meyer.
Ab Dez. 2007 verfügte das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren gegen Eva Hackmann. Damit verbunden ist ausgeschlossene rückwirkende Betrugsklärung. Okt. 2010 hob AG Osnabrück GV’in Nerger nach erkanntem Betrug über die Akten diese Verfahren auf. Mit 18./29.11.2010-Beschlüssen machte das LG Osnabrück im ‚Beschwerdeverfahren der Schuldnerin Hackmann‘ diese Aufhebung rückgängig und bestätigte Hackmann als die im Vollstreckungsbescheid genannte ausgedachte Meyer des FKH GbR-Betrugs. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist nahm das AG Mayen auf Antrag von FKH GbR auf der Grundlage dieser Landgerichts-Beschlüsse Aug. 2013 die Umtitulierung auf Hackmann vor. Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.10.10 des AG Osnabrück unterstellten einen (RA) Wehage, namens Eva Hackmann per Telefonanruf !! Beschwerde geführt zu haben. Eva Hackmann hat diesen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Die RA-Kanzleien Wehage bestätigten in 2013 schriftlich, dass ihnen dieser Vorgang gänzlich unbekannt ist. AG und LG Osnabrück bestätigten in 2013, dass die Akten keine Anschrift eines Wehage und keine Bevollmächtigung von Eva Hackmann enthalten. Verbrecher im Amt nach § 12 StGB Struck und Große Extermöring haben unter Vorgabe eines Wehage ein Beschwerdeverfahren Hackmann vorgetäuscht, in Auftrag gegeben, damit das LG Osnabrück missbraucht und getäuscht. Damit das auf Betrug beruhende AG Osnabrück-Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann und außerdem den gesamten zurückliegenden FKH GbR-Betrug und Vollstreckung gegen Unschuldige landgerichtlich legalisieren lassen. Die ST Osnabrück ist dem bereits in 2011 angezeigten gemeinschaftlich begangenen Betrug des Struck und Präsident Große Extermöring nicht nachgegangen.
Gegen die Verantwortlichen des AG Mayen ist unter bekanntem AZ beim Landesskriminalamt Rheinland Pfalz und bei der ST/GST Koblenz ein Strafverfahren anhängig. Den AG Mayen-Betrug, den Ministerialräte des Justizministeriums und des Landtages zum Wahrheitsbeweis erklärten, wies ich nach Juni 2012 im Detail nach. Trotz ca. fünfmaliger Anmahnung habe ich bis heute keine Antwort, keine Bestätigung der Aufnahme von Ermittlungen und kein Ermittlungsergebnis erhalten.
Der rote Faden staatlichen Betrugs zeigt sich in der Fortsetzung bei der ST Osnabrück, der GST Oldenburg und der ST Frankenthal, die Ermittlungen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs und Strafverfolgung der strafangezeigten verantwortlichen Straftäter, die den Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) begingen, gezielt ausschlossen. ST Baum ST Frankenthal schloss über geheim gehaltene Umdeutungs-/Betrugskaskade Ermittlung und Strafverfolgung durch die belgische Staatsanwaltschaft aus. Obwohl der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik und das belgische Handelsgericht die Nicht-Existenz/Nicht-Ansässigkeit des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) nachwiesen.
Der nach 11.07.2011 von diesen Staatsanwaltschaften eingeleitete Betrug war erst nach 17.04.2013- Erhalt des 29.11.2012-Schreibens des ST Baum der ST Frankenthal an die ST Aachen und der 04.01.2013-Entgegnung möglich. Der Betrug des Baum erfolgte über vor Eva Hackmann geheim gehaltene Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen und war 04.01.2013 abgeschlossen. Der Betrugsnachweis ergab sich nach Analyse der Schriftsätze aus vielzähligen unwahren Einzelaussagen dieser Staatsanwaltschaften. # Beschreibung der von Baum durchgeführten Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen zum Zweck der Festschreibung von Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin und FKH-Betrugsrealisierung durch staatsanwaltlichen Mindfuck über geheim gehaltene(s) Doppelumdeutung/-reframing.
Erste Umdeutung: Nach mehreren Strafanzeigen gegen FKH GbR/RA Wehnert wegen der Benutzung des Vertragsbetrugs ‚Meyer’/Bela Vita (Masseik), wegen Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘, wegen damit vorgenommener Täuschung des Mahngerichts AG Mayen, wegen straftatenbasierter geheim gehaltener Zuweisung ‚Meyer‘ gleich Hackmann, etc. garantierten die St’e Wisser, Baum, Frau Herrmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal durch Ausschluss von Ermittlung die Existenz dieses Vertrages und die Existenz von Bela Vita (Maaseik) als wahr. Zu diesem Zeitpunkt bereits eindeutiges Indiz dafür, dass die ‚Haus-Staatsanwaltschaft Frankenthal‘ als staatliche Garanten-Institution die Verbrecher um FKH GbR Jentzer deckte.
Nach gezielter Strafanzeige bei der für Auslandsstraftaten zuständigen ST Osnabrück ST Voß gegen die Verantwortlichen des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) war die begonnene Auslandsermittlung nach Befragung des FKH GbR-Jentzer 11.07.2011 beendet. Die angeforderten Vertragsunterlagen des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) erhielt ST Voß von Jentzer nicht, da es Bela Vita (Maaseik) nicht gab/gibt.
Nach diesem Datum, ganz offenbar zurückzuführen auf Einflussnahme dieser Jentzer-Konsorten, beendete die ST Os ST Voss weitere Ermittlungen. Genauer: stellte kein Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft zur Feststellung der Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens, mit dem FKH GbR/Jentzer in Belgien den Bela Vita (Maaseik)-Vertragsbetrug beging . Nach diesem Datum bereitete die ST Os ST Voß mit bis 24.09.2012 geheim gehaltener Begründung den Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit vor. Die GST Oldenburg ST Röhl begründete 24.09.2012 den 18.08.2011 Az 5091 UJs 21612/11 gegen Bela Vita vollzogenen Wechsel/Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und mit ‚ansässig‘. Nach 24.09.2012 hielt GST Oldenburg die gemeinte ‚ansässige‘ Firma geheim. In der 07.07.2011-Antwort stellte Jentzer den Bezug her zum nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen/Scheinursprungsgläubiger Bela Vita (Maaseik) durch Nennung des B.V.(Maaseik)-Aktenzeichens 81321473 im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ vom 12.01.2006. Diese Firma meinten ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl mit ‚ansässig‘ nicht. In 7.7.11-Kenntnis des tatsächlichen Firmennamens Bela Vita (Maaseik) benutzten ST Osnabrück und GST Oldenburg in Täuschungsabsicht den doppeldeutigen Oberbegriff Bela Vita, der die nicht genannte bis 19.03.2009 (Belgisch Staatsblat 0477.855.553) ‚ansässige‘ Firma Bela Vita (Kinrooi) impliziert. In dem beide Staatsanwaltschaften den vorgenommenen/bestätigten Wechsel/Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit mit ‚ansässig‘ begründeten, tauschten diese damit gleichzeitig und unausgesprochen die benutzte nicht-ansässige Firma Bela Vita (Maaseik) gegen unbeteiligte ansässige Bela Vita (Kinrooi) aus.
Im Bela Vita- Auslandsermittlungsverfahren 18.08.2011 Az 5091 UJs 21612/11 verwandte ST Baum, durch Betrug der ST Os und GST Ol zuständig geworden, den Firmennamen Bela Vita (Kinrooi). Allerdings, ab 18.08.2011 geheim gehalten, nur einmal im ebenfalls geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen, die er mit Übernahmeersuchen um Ermittlung gegen Bela Vita (Kinrooi) beauftragte.
##Mit geheim gehaltenem 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen, die er per Übernahmeersuchen mit Ermittlung in Deutschland ersuchte/beauftragte, realisierte Baum die erste Umdeutungskaskade. Diese besteht aus zwei Teilen. 1. Teil Austausch von Fakten/Tatsachen. Diesen Austausch gab Baum der ST Aachen als wahr vor unter Missbrauch seiner Garantenfunktion: Firmennamenaustausch: Von FKH GbR/RA Wehnert im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutztes und im Mahnverfahren ‚Meyer‘ verwandtes (siehe Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘)nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) tauschte ST Baum aus gegen existentes/ansässiges unbeteiligtes Unternehmen Bela Vita (Kinrooi). Schuldnernamen- und Vertragsaustausch: Baum tauschte von FKH GbR ausgedachte/fiktive/unter der Adresse von Hackmann genannte nicht gemeldete ‚Schuldnerin Meyer‘ des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) aus gegen reale Nicht-Schuldnerin Hackmann. Dieser unterstellte Baum,über ein callcenter Gangelt (Deutschland) eine Bestellung (einen Vertrag) mit Bela Vita (Kinrooi) abgeschlossen zu haben Tatortaustausch: Durch Verlagerung des Tatortes Maaseik (Belgien) nach Gangelt (Deutschland) tauschte Baum Ermittlungszuständigkeiten aus. Baum nahm der ST Osnabrück die Ermittlungszuständigkeit für die im Ausland Belgien (Maaseik) verübte Straftat weg, schloss damit das Stellen eines Übernahmeersuchens an die belgische Staatsanwaltschaft aus und übernahm selber die Ermittlungszuständigkeit. Indem Baum den Tatort Gangelt vorgab, richtete er 29.11.2012 ein Übernahmeersuchen an die ST Aachen. Straftatenaustausch: Die Strafanzeige von Eva Hackmann zur Ermittlung, Feststellung und strafrechtlichen Sanktionierung der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik), die in Belgien den Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) verübten, tauschte Baum aus gegen einen von einem Dritten gegen Bela Vita (Kinrooi) erhobenen Verdacht unlauterer Werbung. Bela Vita (Kinrooi) wurde von Eva Hackmann nicht strafangezeigt. Eva Hackmann hatte zu keiner Zeit irgendeinen Kontakt zu Bela Vita (Kinrooi) oder dem callcenter Gangelt.
- Teil Schein-Beweise. Als Schein-Beweise für seine Austäusche unterstellte Baum im 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen einen Vertrag von Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) über das Bestellcenter/callcenter Gangelt. Er diskreditierte Hackmann als Lügnerin, die den Vertragsabschluss leugnete und Geldforderungen aus diesem Vertrag nicht bezahlte. Baum bezog erfolgte Titulierung und betriebenes Zwangs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann auf diesen unterstellten Vertrag. Die dafür verantwortlichen ‚Garanten für Recht und Ordnung‘, die Entscheidungsträger des AG Mayen und des AG Osnabrück, weisen scheinbar Eva Hackmann als Lügnerin nach. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste 29.11.2012, dass es zu keiner Zeit einen Vertrag Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) gab und dass der im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte, im Mahnverfahren ‚Meyer‘ verwandte, für Vollstreckungssbescheid ‚Meyer’/Titulierung ‚Meyer‘ und Z.+H.verfahren zugrunde gelegt Vertrag sich auf ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) bezog. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste zudem, dass die benutzte ‚Meyer‘ ausgedacht/fiktiv/nicht existent und benutzte Bela Vita (Maaseik)nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen waren, mit dem die Entscheidungsträger für Titulierung ‚Meyer‘ und Z.+H.verfahren Hackmann von FKH GbR getäuscht wurden. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste zudem, dass Baum über unterstellten Vertrag Hackmann mit ‚ansässiger‘ Bela Vita (Kinrooi)in Verbindung mit dem callcenter Gangelt sich eine Ermittlungszuständigkeit zuwies, die er zu keiner Zeit hatte. Wie auch das Stellen eines Übernahmeersuchens an die ST Aachen von vornherein nichtig war, da straftatenbasiert. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste genau, dass ausschließlich die belgische Staatsanwaltschaft zuständig ist für den in Belgien verübten Vertrags-/Urkundenbetrug mit der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien). Die Straftatenaktivitäten des ST Baum dienen ausschließlich dazu, den Betrug in Belgien unaufgeklärt zu belassen.
Die ST Aachen gab am 04.01.2013 das Übernahmeersuchen an die ST Frankenthal ST Baum zurück. Diese nahm somit nicht nur keine Auslandsermittlungen, sondern auch keine inländischen Ermittlungen gegen Bela Vita (Kinrooi) bzw. callcenter Gangelt auf. Ganz offenbar wegen der Schein-Beweise (Teil 2). Auch wegen des 29.11.2012 von Baum von einem unbeteiligten Dritten erhobenen Verdachts einer Straftat, der keine Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen rechtfertigt. Zudem akzeptierte/bestätigte ST Aachen 04.01.2013, da nicht aufgeklärt/nicht widersprochen, die als wahr vorgegebenen, tatsächlich unwahren, Austäusche (Teil 1) des Baum.
Die ST Osnabrück und GST Oldenburg erklärte 24.09.2012 ST Baum wegen ‚ansässiger Firma Bela Vita ‚ für Auslandsermittlungen zuständig. Diese bezog Baum auf die ‚existente/ansässige‘ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) und übertrug, da er die Bestellabwicklung über callcenter Gangelt (Deutschland) unterstellte, der ST Aachen die Ermittlungen. Mit 04.01.2013-Rückgabe des auf das Inland reduzierte Übernahmeersuchen waren die ‚Bela Vita Auslandsermittlungen Az 5091 UJs 21612/11‘ für Baum abgeschlossen. Es handelte sich um eine von Baum der ST Aachen übertragene und als geführt vorgegebene, tatsächlich nicht durchgeführte, Ermittlung. Vom Baum antizipierte nicht durchgeführte Ermittlung namens Eva Hackmann ist das Ergebnis gezielter Eindrucksmanipulation/Täuschung des Baum.
Diese gezielte Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche des Baum sind Inhalt des vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreibens des Baum an die ST Aachen. Die Antwort und das Ergebnis dieser Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche vorenthielt ST Baum. Dieses teilte die ST Aachen erst nach ca. sechmaliger Anmahnung 12.04.2013 mit. ihr geheim gehalten wurden die Ermittlungsgegenstände und das 04.01.2013 Ermittlungsergebnis.
ST Aachen hat sich eindrucksmanipulieren/täuschen lassen und den Verbrecher nach § 12 StGB Baum nicht wegen §270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr,§ 263 StGB Betrug, § 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt etc. strafangezeigt. Die ST Aachen hat der von Baum vorgegebenen Wahrheit, tatsächlich Unwahrheitskaskade (=Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche), bezogen auf Bela Vita (Konrooi, Belgien) und Eva Hackmann, nicht widersprochen und mit 04.01.2013-Rückgabe als wahr akzeptiert.
Zweite Umdeutung: Nun kramte Baum wieder den doppeldeutigen Oberbegriff Bela Vita aus seiner Tasche. Hierauf bezog er nach dem 04.01.2013 den Bela Vita (Kinrooi)- ‚Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen. Genauer: auf das Baum’sche ST Aachen-Manipulations/Täuschungsergebnis. Noch genauer: auf die von ihm vorgegebene, eins zu eins von ST Aachen unüberprüft und widerspruchsfrei übernommene, 29.11.2012-Unwahrheitskaskade. Eine von ST Baum gegenüber dem betroffenen Opfer geheim gehaltene simulierte Realität, eine aus Scheinfakten geschaffene Scheinrealität.
In einer weiteren Straftat transferierte Baum den Bela Vita- ‚Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen über Rückumdeutung auf den ursprünglichen Bela Vita (Maaseik, Belgien)-Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik, Belgien). Unter Bezug auf ausgeschlossene Bela Vita-Ermittlung der ST Aachen schein-legalisierte Baum diesen Vertragsbetrug als nicht existent. Baum schloss somit die Feststellung der Namen der Verantwortlichen des Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und des damit begangenen banden- und gewerbsmäßigen Betruges aus. Baum hielt diese Verbrecher nach § 12 StGB straffrei. Baum schrieb Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin fest. Baum garantierte FKH GbR Jentzer die Nutznießung aus diesem Betrug.
Mit Rückumdeutung bedeutet zweifacher Betrug an der unwissenden ST Aachen. Zunächst eindrucksmanipulierte/täuschte Baum über seine unwahren 29.11.2012-Vorgaben unter Missbrauch seiner Garantenfunktion als Staatsanwalt die ST Aachen. Die ST Aachen schein-legalisierte somit unwissentlich die auf ansässige Bela Vita (Konrooi) bezogene 29.11.2012-Betrugskaskaden-Vorgabe des Baum. Im zweiten Schritt transferierte/bezog Baum, ohne Kenntnis der ST Aachen, den ‚Wahrheitsbeweis‘ auf Bela Vita (Maaseik). Diese Rückumdeutung von ansässige Bela Vita (Konrooi) auf nicht ansässiges Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) erfolgte über den Oberbegriff Bela Vita. Der Oberbegriff Bela Vita kaschiert den Doppelumdeutungsbetrug, den Doppelreframingprozess, damit die simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität. So wie Baum sein 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen und die 04.01.2013 Antwort von Eva Hackmann geheim hielt, so hielt Baum auch das Ergebnis des Doppelreframingprozesses, die damit geschaffene simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität also, ebenfalls geheim. Damit gegenüber Eva Hackmann auch die beabsichtigte betrügerische Nutzung. Die von Baum beabsichtigte betrügerische Nutzung erfolgte nicht sofort, blieb zunächst geheim. Die simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität fungierte zunächst als ‚Schläfer‘. Damit schloss Baum Reklamation/Aufdeckung des Betrugs und Gefährdung der betrügerischen Nutzung aus. Der Trick des Baum: wie in ähnlich gelagerten anderen Vorfällen im Zusammenhang mit dem Eva Hackmann betreffenden FKH GbR-Betrug konnte bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist gewartet werden, um noch diesen Betrug als wahr zu benutzen.
Verbrecher nach § 12 StGB und ponerologer Psychopath Baum, schuf als staatsanwaltlicher Helfershelfer im Zusammenwirken mit einer Psychopathengruppierung um FKH GbR Jentzer mit konstruierter prozesshaft angelegter geheim gehaltener Lüge/Täuschung, parallel zu(r) wahren Fakten/Realität, seine eigene(n) Schein-Fakten/Realität. Der zu ‚Schein-Wahrheit‘ reframte Doppel-Betrug ist nahezu nicht aufklärbar, da an diesem ursächlich von FKH GbR zu verantwortenden Betrug, an Eva Hackmann ausgeübt, auch vorgenannte Staatsanwaltschaften maßgeblich beteiligt waren. Und das seit 2007!! Auch LG Osnabrück ( Richter Hune, Leiter Fahnemann, Beschlüsse18./29.11.2011) und AG (Richter Struck, Präsident Große Extermöring) Osnabrück durch Wehage-Betrug. Näheres 21061953.blog.de Beitrag ag-lg-st-osnabrueck-garanten-realisierung-bela-vita…
In dieser Betrugs-Ahnung versuchte und erreichte ich nach investigativer Recherche die Aufdeckung des Baum-Betrugs. Auf Grund des zweiten 29.11.2012-Schreibens, den Baum an Eva Hackmann richtete, stellte er eine Antwort der ST Aachen an Eva Hackmann in Aussicht, die nicht erfolgte. Nach ca. sechs-maligem Anschreiben an die Präsidentin des ST Aachen teilte diese die 04.01.2013-Rückgabe des Übernahmeersuchens an ST Aachen mit und veranlasste ST Baum 17.04.2013 zur Zusendung seines an die ST Aachen gerichteten geheim gehaltenen 29.11.2012- Schreibens. Die Analyse dieses Schreibens in Verbindung mit der 04.01.2013-Antwort/ Rückgabe und in weiterer Verbindung mit dem 24.09.2012-Schreiben der GST Oldenburg ergab den Rückschluss auf den Baum-Betrug der simulierten Bela Vita (Maaseik)-Realität.
Was wäre bei Untätigkeit von Eva Hackmann geschehen? Sie hätte den von ST Osnabrück und GST Oldenburg mit ‚ansässig‘ eingeleiteten, unter Missbrauch der ST Aachen geheim gehaltenen doppelten Umdeutungsbetrug des Baum nicht erkannt. Zum Zeitpunkt der späteren Nutzung des als wahr umgedeuteten Doppel-Betrugs durch ST Baum wäre der FKH GbR-Ursprungsbetrug mit Bela Vita (Maaseik) über den reframten ‚Bela Vita-Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen als wahr legalisiert, die Betrugsaufklärung unmöglich. Diese Nutzung der simulierten Bela Vita (Maaseik)-Realität, des ST Aachen-Wahrheitsbeweises, soll u.a. erfolgen in dem von der ST Frankenthal Staatsanwalt Baum in 2013 eröffneten öffentlichen Klageverfahren gegen FKH GbR, dem Nutzer/Initiator des in Belgien verübten Vertragsbetrugs ‚Meyer‘ Betrugs mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). Der Leser mag eins und eins zusammenzählen.
Es hätte sich wegen der dann erkannten Unmöglichkeit, die Realisierung des Betrugs an Unschuldiger und die Sanktionierung als kriminelle Schuldnerin abzuwenden, ferner in der Erkenntnis, diesen Verbrechern nach § 12 StGB/dieser Psychopathengruppierung um ST Frankenthal und FKH GbR ausgeliefert zu sein, benebeltes Denken eingestellt.
Das ist organisierte Kriminalität !!
Das ist Mindfuck nach Stasi 1/76-Methode vom Feinsten !!