Niedersächsisches Staatsmobbing – psychosozialer Mord/-versuch an einem Niedersächsischen Landesbeamten, legalisiert durch Niedersächsische Landtagsabgeordnete. Verfahren 4O110/08 beim LG Ellwangen. Teil 2

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2011-05-31 – 17:10:27

Beginn Teil 2  (Teil 1 ist abhanden gekommen)

*   Rainer Hackmann++++++++++                                                          11.03.2010

Per Fax an 0511-30 30 28 06 Niedersächsischer Landtag Weiterleitung an sämtliche Niedersächsischen Landtagsabgeordneten

Nachrichtlich an: Britische Botschaft Berlin Fax 030-20457 594 Bezug: mein Schreiben vom 07.03.2010 LG Ellwangen Az. 4O110/08 Fax 07961-81257 OFD-Niedersachsen Herr Barte Fax 0511-925 99 2457

Petition 00168-01-16

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die in meiner Petition beantragte von einem unabhängigen medizinischen Gutachter vorzunehmende Überprüfung und Zurücknahme der Gesamtheit der behördlich mir zugewiesenen nachgewiesenermaßen unwahren/gefälschten Beweismittel psychischer Krankheit (1980-er Jahre bis heute; bis heute deshalb, weil diese Fälschungen bis heute Nicht-Heilbarkeit attestieren) als Entwicklungsprozess schloss Berichterstatter MDL Zielke aus. Er reduzierte meinen Antrag auf singuläre behördliche Überprüfung der mir zugewiesenen personenbezogenen psychiatrischen Daten einer anderen Person (ab 2000 bis heute attestierte Nicht-Heilbarkeit von psychischer Krankheit) und auf die Vernichtung dieses Beweismittels.

Sie als Abgeordnete folgten in der einstimmigen Abstimmung der Empfehlung des MDL Zielke. Als rechtens und wahr legalisierten Sie damit die im Zeitraum Nov. 2000 bis zum Petitionsentscheid in 2009 gegenüber dem LKH-Psychiater die Verwendung dieser vor mir geheim gehaltenen Gesamtheit gefälschter Beweismittel als Entwicklungsprozess psychischer Krankheit mit Ausschluss der Heilbarkeit sowie durch unterstellte Straftat die Option auf gerichtlich angeordnete psychiatrische Zwangsuntersuchung.

Unter Abzug der von MDL Zielke vorgegebenen singulären Überprüfung und landesschulbehördlich vorgenommenen Beweismittelvernichtung 12.08.2009 blieb die restliche Gesamtheit der gefälschten Beweismittel eines Entwicklungsprozesses psychischer Krankheit nach 12.08.2009 unüberprüft als wahr in meiner Akte bestehen. Durch Ihre einstimmige Zustimmung.

Die entscheidenden Schriftsätze der Petition 00168-01-16 sandte ich Ihnen per Mail zu, die ca. 68% der Abgeordneten ungelesen löschten.

Ihre einstimmige Zustimmung zur Empfehlung des MDL Zielke beruhte im Wesentlichen auf von Ihnen selbst zu verantwortender absoluter Unkenntnis (68%). Es ist davon auszugehen, dass bei einstimmiger Zustimmung die restlichen 32% der reduzierten Überprüfung deshalb zustimmten, um die Feststellung nachgewiesener behördlicher Beweismittelfälschungen auszuschließen.

Im Ergebnis schlossen Sie die in der Petition beantragte von einem unabhängigen medizinischen Gutachter vorzunehmende Überprüfung und Zurücknahme der Gesamtheit der nachgewiesenermaßen behördlich gefälschten Beweismittel psychischer Krankheit aus.

Damit bestätigten Sie als wahr nicht nur die mir als psychisch nicht Krankem zugewiesene Behinderung als psychisch krank, sondern nahmen diese Zuweisung selber vor. Genauer: ab 2000 wiesen Sie mir die Nichtheilbarkeit von schwerer psychischer Krankheit mit Selbstgefährdung und damit diese Behinderung zu. Mit dieser Zuweisung verstießen MDL Zielke, der Ihnen die Entscheidungsempfehlung vorgab, und Sie gegen Artikel 3 Grundrechte der Niedersächsischen Verfassung und damit gegen die Menschenrechte/Internationales Vertragsrecht. Nach Artikel 2 Demokratie, Rechtsstaatlichkeit geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, von den vom Volk gewählten Vertretern also. Demnach übten ca. 68% der Volksvertreter Staatsgewalt in absoluter Unkenntnis gegen mich aus, und 32 % der Volksvertreter wandten wiederum Staatsgewalt gegen mich an, indem diese die Beweismittelfälschungen deckten.

Zur Vermeidung gegen Sie gerichteter rechtlicher Schritte gebe ich Ihnen hiermit bis zum 20.03.2010 Gelegenheit, Ihre Entscheidung zu revidieren. Ihre Mitteilung ist zu richten an das LG Ellwangen Az. 4O110/08, die Britische Botschaft und an mich. Ebenfalls an die OFD- mit der Maßgabe, die auf diese Beweismittelfälschungen zurückzuführende Gehaltskürzung und Gehaltspfändung sofort rückgängig zu machen. LG Ellwangen Az. 4O110/08 Fax 07961-81257 Britische Botschaft Berlin Fax 030-20457 594 (Bezug: mein Schreiben vom 07.03.2010) OFD-Niedersachsen Herr Barte Fax 0511-925 99 2457

Ich verweise auf (unter Google eingeben): >> 21061953.blog.de 2010-03-06 >> Es erscheint der Artikel: >> Niedersächsisches Staatsmobbing – psychosozialer Mord/-versuch an einem Niedersächsischen Landesbeamten, legalisiert durch Niedersächsische Landtagsabgeordnete. Verfahren 4O110/08 LG Ellwangen gegen die Menschenrechte/Internationales Vertragsrecht. >> Nach Aufruf erscheint zu erst der Anhang dieses 07.03.2010-Schreibens, danach das Schreiben selbst. Wobei die weiteren im Anhang genannten Berichte die arglistigen Täuschungen der weiteren Beteiligten aufzeigen.

Mit freundlichem Gruß

Rainer Hackmann

 

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