FKH GBR Betrug mit Scheinunternehmen unter Mitwirkung von Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil 2)

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-07-03 – 21:04:25

Fortsetzung Teil 2

ST Baum schloss nicht nur staatsanwaltliche Auslandsermittlungen in Belgien aus, sondern versuchte mit den Aussagen des nur der ST Aachen 29.11.2012 mitgeteilten Schreibens, ein Schreiben gleichen Datums an Eva Hackmann enthält dieses Aussagen nicht, die ST Aachen durch eindrucksmanipulative Vorgabe eines falschen Ermittlungsziels auf eine falsche Fährte anzusetzen.
Auf Anfrage teilte die Gemeinde Gangelt mit, dass das callcenter erst nach Mitte 2004 seinen Betrieb aufnahm. Aber der vermeintliche Vertragsabschluss Meyer/Bela Vita datierte ca. 2003. ST Frankenthal ST Baum wusste nach den Akten, dass rein zeitlich das callcenter für den unterstellten Vertragsabschluss ‚Meyer‘ auszuschließen war. Diese zeitliche Unmöglichkeit gab ST Frankenthal der ST Aachen 29.11.2011 als wahr vor, aber mit diesem Datum Eva Hackmann nicht. Damit schloss ST Frankenthal ST Baum aus, dass E.H. von seiner(m) sie diskreditierenden Unwahrheit/Blödsinn Kenntnis erhielt und widersprach/richtigstellte/dementierte. Eva Hackmann erhielt erst 17.04.13 von ST Frankenthal ST Baum, als Folge sechsmaliger Anmahnung des Sachstandes und Beschwerde bei der ST Aachen, auch das von ST Baum an ST Aachen gerichtete 29.11.2012-Schreiben.

Einschub Anfang
Die Begründung des ST Baum in diesem 29.11.2012-Schreiben für das Übernahmeersuchen entspricht dem nachstehenden Witz:
Ein Biologiestudent bereitete sich auf eine mündliche Prüfung vor. Top fit war er in seinem Spezialgebiet ‚Würmer‘. Leider kam das Thema nicht dran. Er kam ins Schwitzen, das heiße Wetter tat ein übriges — und da kam ihm eine Idee. Er sagte es ist warm, es wird wärmer, immer wärmer, noch wärmer — und die Wärmer eh Würmer werden eingeteilt….

Vergleichbar konstruierte ST Baum seinen ‚callcenter Gangelt-Witz‘ und ersuchte bei der ST Aachen die Übernahme von Ermittlungen. Wie der Student durch die Prüfung gefallen ist, so hat die Leiterin der ST Aachen den Betrugsversuch des Baum erkannt und das Übernahmeersuchen abgelehnt.
Dennoch hielt Baum in seinem 17.04.2013-Schreiben mir gegenüber an seiner Witz-Wahrheit fest.
Einschub Ende

Die Unsubstantiiertheit/Bedeutungslosigkeit/Täuschungsabsicht des Ansinnens, genauer: die offenbar an Stasi 1/76-Richtlinie 2.6.2. orientierte methodisch operativ Vorgehensweise, der ST Frankenthal ST Baum zeigt sich daran, dass bereits 04.01.2013 die ST Aachen die Betrugsabsicht erkannte und das dort 17.12.2012 eingegangene ST Frankenthal-Schreiben v. 29.11.2012 zurücksandte.

Die Leiterin der ST Aachen begründete 12.04.2013 ihre Erkenntnis, nachdem ich von dort trotz sechsmaliger Anmahnung kein Sachstandergebnis erhielt. Meine sechsmaligen Anmahnungen sandte sie der Akte nach und ST Baum hätte meine Sachstandanfragen beantworten müssen, was er konsequent nicht tat. Als Folge meiner Beschwerde erhielt ich auf Veranlassung der ST Aachen am 17.04.2013 erstmals das von ST Baum an die ST Aachen gerichtete 29.11.2012-Schreiben, in dem dieser ausführlich den Anwendungszweck der ‚Änderung der Zuständigkeit nach Ziffer 11 ab Mai 2011‘ mit Übernahmeersuchen von Ermittlungen gegen das callcenter Gangelt nannte/begründete (ST Baum wies den Vertragsbetrug von Bela Vita/Maaseik auf den Namen ‚Meyer‘ dem callcenter Gangelt zu). Als Begründung unterstellte er ‚ihm vorliegende Erkenntnisse‘, die er der ST Aachen nicht nannte, genauer: nicht nennen konnte, weil es diese tatsächlich nicht gab/gibt. Zumal diese ‚Erkenntnisse‘ zu der Zeit ca. 2003 des unterstellten Vertragsabschlusses eine Person ‚Meyer‘ betrafen, die von FKH ausgedacht war, nachweislich nicht unter der Adresse von Hackmann existierte und zu der kein Bezug zu Eva Hackmann besteht/bestand. Diesen Bezug (=Ursprungsbetrug Belgien auf den Namen Meyer zum Folgebetrug Deutschland Umdeutung/Zuweisung auf den Namen Hackmann) stellte erst AG Mayen Okt 2007 durch Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutungsbetrug) her.
Eigentlich hätte die örtlich zuständige ST Osnabrück ST Voss nach dem 11.07.2011an Belgien ein Übernahmeersuchen stellen müssen. Das nach dem 18.08.2011das callcenter Gangelt die Begründung für Ausschluss des Übernahmeersuchens an die Staatsanwaltschaft Belgien und Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland war, ergibt sich aus 17.04.2013-Schreiben der ST Frankenthal (enthält das 29.11.2012-Schreiben der ST Aachen). Den Ausschluss staatlicher belgischer Ermittlungen wegen des ca. 2003 bis 13.07.2006 in Belgien begangenen Betrugs zu erreichen, war der Grund für die penetrante Verweigerung der Nennung der Begründung für ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ (ST Osnabrück/GST Oldenburg 11 mal/ST Frankenthal 4 mal und selbst mir in dem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal). Ich erhielt diese erst, nach Anmahnung durch die ST Aachen, erstmals von ST FR ST Baum mit dessen Schreiben vom 17.04.2013.

Wie erreichte ST Frankenthal den Ausschluss staatsanwaltlicher ausländischer (belgischer) und Ausschluss staatsanwaltlicher deutscher Ermittlungen?

Erst nach Erhalt des 17.04.2013-Schreibens bestand für mich die Möglichkeit zu erkennen, das ST Frankenthal ST Baum ab 18.08.2011auf der Grundlage der 29.11.2012-Aussagen zunächst Auslandsermittlungen gegen das Scheinunternehmen Bela Vita/3680 Maaseik(Belgien) ohne Grundnennung ausschloss und dann mit der konstruierten, bis 17.04.2013 vor Eva Hackmann geheim gehaltenen, 29.11.2012-Aussage (callcenter Gangelt-Witz/Betrug) an ST Aachen ein deutsches Übernahmeersuchen stellte. Zweck: Würde dem stattgegeben, bedeutet das gleichzeitig den Ausschluss des an den Prokurator des belgischen Königs zu richtendes Übernahmeersuchen zwecks belgischer Ermittlungen gegen Bela Vita/3680Maaseik(Belgien). ST Baum wusste genau, dass es ausschließlich um FKH GbR-Initiatoren/Konstrukteure/Verantwortliche Werner Jentzer, Heinz Volandt ging, die den Betrug ‚Bela Vita Geldforderungen Meyer‘ in Belgien durchführten/abschlossen. ST Baum wusste auch, dass diese Personen auf der Grundlage ihres belgischen Betrugs eine Betrugskaskade in Deutschland einleiteten. Damit beginnend, dass diese den Mahnantrag ‚Meyer‘ stellten, dass im Mahnverfahren ‚Meyer‘ durch AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug auf Hackmann die Voraussetzung für das Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann geschaffen wurde. In Kenntnis dieses AG Mayen-Betrugs beantragte FKH GbR (AG Osnabrück 26.03.2008) die Realisierung seines Betrugs an Hackmann, die unter Missbrauch deutscher Polizeigewalt 31.08.2008 begann. Erkennbar geht es also ursächlich um den von FKH GbR in Belgien begangenen Betrug mit dem im AG Mayen-Mahn- und Vollstreckungsbescheid genannten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Es geht um keine anderen Namen, keine übergeordnete andere Bela Vita-Firma und keine weiteren zusammengesponnene Firmen, wie ST Baum vorgab.
Mit seiner juristischen Arglist/Trickserei (29.11.2012 an ST Aachen) deckte ST Frankenthal ST Baum vorsätzlich und gezielt nach Wagenburgmentalität Ursprungsbetrüger FKH GbR u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt und schloss die Möglichkeit aus, dass die belgische Kriminalpolizei/Staatsanwaltschaft das Scheinunternehmen Bela Vita/3680 Maaseik(Belgien) feststellt. Das geschah bereits mit Wegnahme der Ermittlungen nach 11.07.2011. Ab Einrichtung 18.08.2011 des AZ Bela Vita begann die Planung dieses Betrugs durch die ST Frankenthal.

Taktisches Kalkül der ST Frankenthal ST Baum:
Eine erfolgreiche Übernahme, genauer: nach erfolgreicher St Baum’scher Eindrucksmanipulation, der Ermittlung beim callcenter Gangelt durch die ST Aachen, bedeutet Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland und impliziert die Übernahme sämtlicher 29.11.2012-Vorgaben
und schlösse Auslands-Ermittlung in Belgien und Feststellung des Ursprungsbetrugs mit dem von FKH initiierten Scheinunternehmen Bela Vita(3680Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) aus. Genauer: schlösse Ermittlung von Namen/Anschrift der/des Verantwortlichen und damit Feststellung des Unternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als Scheinunternehmen ebenso aus, wie Ermittlung und damit Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, damit Ermittlung und Feststellung der Nicht-Existenz der Bela Vita-Geldforderungen-Meyer und damit Ermittlung und Feststellung der Nicht-Existenz der Schuldnerin Meyer unter der Adresse von Hackmann (Gemeinde Bad Essen: eine Meyer war zu keiner Zeit unter der Anschrift von Hackmann gemeldet).

ST Frankenthal ST Baum bezweckte durch seine 29.11.2012-Eindrucksmanipulation, die ST Aachen vor seinen Karren spannen zu spannen, genauer: vor den Karren des u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt von FKH, und ST Aachen zur Konsistenzsicherung der Ursprungsbetrüger und damit zur Festschreibung der Zwangsvollstreckung per Haftbefehl an Unschuldige veranlassen. Derartige Konsistenzsicherung betrieb ST Frankenthal ST Baum bereits dadurch, dass er der für Auslandsstrafsachen örtlich zuständigen ST Osnabrück die laufenden Auslandsermittlungen 18.08.2011 wegnahm (=Ausschluss eines Übernahmeersuchens an die belgischen Behörden). ST Frankenthal ST Baum fungierte als Herr des Ermittlungsverfahrens, genauer: Herr des FKH GbR-Betrugs-Vertuschungsverfahrens, noch genauer: als Manipulator, schloss mit seinem 18.08.2011 bis 29.11.12 sowie bis 17.04.13 geheim gehaltenen fein gesponnenen Betrug somit die Möglichkeit der Aufdeckung des Ursprungsbetruges mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und namentliche Feststellung der Betrugs-Verantwortlichen aus. Nämlich das es in 3680 Maaseik zu keiner Zeit eine Firma Bela Vita gab und diese Betrugskonstrukt der banden- und gewerbsmäßig Betrug ausübenden Verantwortlichen von FKH GbR ist.

ST Frankenthal ST Baum wußte, dass die bei der örtlich zuständigen ST Osnabrück gestellten Strafanzeige von Eva Hackmann sich ausschließlich gegen das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien), richtete. Um Aufdeckung dieses in Belgien verübten Bela Vita/FKH GbR-Betrugs durch belgische Ermittlungsbehörden auszuschließen, gleichzeitig der Unbeteiligten Eva Hackmann weiterhin die Betrugsfolgen als wahr anzulasten und den Anschein von Ermittlungen vorzutäuschen, legte die ST Frankenthal ST Baum mit vor Eva Hackmann geheim gehaltenem ‚callcenter Gangelt‘-Witz (GST 11x, ST Fr 6x: Geheimhaltung des Ausschlusses von Ermittlungen in Belgien, Reduzierung auf Deutschland) eine falsche Ermittlungsfährte. Und beließ damit die vorgegebene Ermittlung, tatsächlich Betrugs-Vertuschung, in deutscher staatsanwaltlicher Hand, genauer: unter Kontrolle der ST Frankenthal ST Baum. Die ST Osnabrück ST Voss spielte mit, als dieser wegen vorgegebener unzulässiger Doppeltermittlung, die tatsächlich ab Ermittlungsbeginn in 2010 bis zum 18.08.2011 nicht bestand, die begonnene Auslandsermittlungen18.08.2011 an ST Frankenthal abtrat. Genauer: sich von ST Frankenthal mit 29.11.2012-Begründung hat wegnehmen lassen. Ohne sich von ST Baum die ‚vorliegenden Erkenntnisse‘ für den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit, genauer: Ausschluss der belgischen Auslandsstrafsache und Umdeutung als deutsche, nachweisen zulassen. ST Voss spielte mit, und schloss damit ein von ihm zu stellendes Übernahmeersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden aus.

Der Geschäftsführer von FKH GbR Werner Jentzer erklärte 15.04.2009 gegenüber ST Frankenthal ST Wisser, Vertragskontingente von Bela Vita, u.a. das Vertragskontingent des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), aufgekauft zu haben um dieses über UGV Inkasso zu vermarkten. Jentzer erklärte, er habe sich von den Verantwortlichen von Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) versichern lassen. ST Frankenthal ST Wisser übernahm diese ‚Versicherung‘ als Wahrheit, die tatsächlich vorsätzliche Lüge des Jentzer war, ohne Vertrags-Nachweis und suggerierte/garantierte somit in seinem Schreiben v.15.04.2009 Eva Hackmann einen Vertrag Meyer mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachschrift, Belgien) als existent. Eine von FKH ausgedachte/fiktive Person Meyer, die AG Mayen durch Okt.2007 begangenen Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer=Hackmann), bis Juli 2012 geheim gehalten, zur realen Schuldnerin Hackmann dieses Vertrages erklärte. Genauer: ST Frankenthal ST Wisser bestätigte/legitimierte 15.04.2009 das Scheinunternehmen (=Betrugskonstrukt der FKH GbR) Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) als existent und damit die Bela Vita-Betrugsgeldforderungen Meyer als rechtens. Die Versicherung des Initiators/Koordinators/Nutznießers des Betrugs in Belgien und des Gesamtbetrugs FKH GbR Jentzer reichte für die ST Frankenthal ST Wisser aus, einen nicht existenten Vertrag ‚Meyer‘ als existent und Geldforderungen hieraus als wahr zu bestätigen.

Ich richtete daher ab 18.12.2012 an den Bürgermeister der Stadt Maaseik Herrn Creemers und der Stadt Kinrooi Herrn Brouns Anfragen zu Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Deren Ermittlungsergebnisse 04.02.13/02.05.13 weisen nach, dass in dem belgischen Firmenzentraldatenbankregister zu keiner Zeit ein Unternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik geführt wurde. Auch über die Postfachanschrift konnten die Namen der Verantwortlichen nicht herausgefunden werden. Somit konnte Bela Vita in 3680 Maaseik auch nicht Tochterunternehmung von Bela Vita in Kinrooi sein, wie ST Baum 29.11.2012 mit ‚ihm vorliegenden Erkenntnissen‘ der ST Aachen vorgab.
Da nachweislich dieser Bürgermeister zu keiner Zeit ein Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) existierte, gab es zu keiner Zeit Verantwortliche dieses Unternehmens. Daher sind die Verantwortlichen der FKH GbR mit denen des Scheinunternehmens personenidentisch, die ihren banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Belgien einfädelten, die den Vertrag Meyer unter der Anschrift von Hackmann und Bela Vita-Geldforderungen-Meyer lediglich ausgedacht haben. Vorgenannte Personen, insbesondere die Staatsanwälte der ST Frankenthal Baum, Wisser, Frau Herrmann, Leiter Liebig, garantierten mit ihren Nicht-Ermittlungen/Entscheidungen die Realisierung und Festschreibung des FKH GbR-Betrugs als wahr, garantierten Zwangsvollstreckung per Haftbefehl gegen Unschuldige und garantierten Straffreiheit der Betrugs-Verantwortlichen.

Auf der Grundlage des Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien)-Betrugs auf ‚Meyer‘, genauer: des von den Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs auf ‚Meyer‘, stellten diese in vorsätzlicher Betrugsabsicht in Deutschland einen Mahnantrag ‚Meyer‘, führte AG Mayen ab 2007 ein Mahnverfahren ‚Meyer‘ durch. An dessen Ende beging AG Mayen ca. Okt. 2007 Verfahrensaktenbetrug (den Betrug wiesen Eva, Rainer, Andreas Hackmann nach Erhalt der Verfahrensakte ab Juli 2012 nach) durch Schuldnernamenumdeutung und machte aus fiktiver/ausgedachter Schuldnerin Meyer die reale Schuldnerin Hackmann. Der auch an Meyer fehladressierte Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ wurde somit Eva Hackmann zugewiesen. Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück mit dem Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck und dem Amtsarzt als hirnkrank festgestellten Gerichtsvollzieher Bodi (31.03.2008) bestätigten den Schuldnernamenumdeutungsbetrug und damit Schuldnerin Hackmann als wahr und wiesen somit den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ Hackmann zu.
Mit der Folge, dass AG Osnabrück Richter Struck diese Zuweisungen als wahr übernahmen und Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Eva Hackmann durchführten.
Die im Geheimen konstruierten Betrugsgründe, die zum Zwangsvollstreckungsverfahren (Hackmann) führten, werden im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren nach Aussage rh. pf. Justiz ST/GST Koblenz und Ministerialräte des Justizministeriums nicht mehr zur Disposition gestellt. Das bedeutet, dass auch der in Belgien begangene Ursprungsbetrug auf ‚Meyer‘ unaufgeklärt bleiben soll, auf den das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann ursächlich zurückzuführen ist.

Die Straftat des ST Baum besteht darin, dass insbesondere dieser mit seinen Handlungen konsequent versuchte, Ermittlungen im belgischen Ausland auszuschließen und durch 10.05.2013-Vorgabe der Verfahrensgegenstände unter 5513 Js 7355/09 Klärung des Ursprungsbetrugs in Belgien ausschloss.
Aufdeckung des in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs durch den Prokurator des Königs würde nicht nur die bereits von belgischen Bürgermeistern Maaseik/Kinrooi festgestellten Straftaten bestätigen, sondern auch die Verantwortlichen von FKH GbR als Straftäter nachweisen und zu deren Bestrafung in Belgien führen. Damit verbunden wäre, dass sämtliche hierauf zurückzuführenden gerichtlichen Folge-Entscheidungen in Deutschland (=u.a. mehrere durchgeführte Zwangsvollstreckungen gegen Unschuldige Eva Hackmann) nichtig sind.

ST Frankenthal ST Wisser verzichtete 15.04.2009 offenbar deshalb auf den Nachweis mit der gängigen Begründung, dass ab 31.03.2008 im Zwangsvollstreckungsverfahren (Hackmann) keine materiell rechtlichen Geldforderungen (Meyer, aus dem Vertrag Meyer/Bela Vita(3690Maaseik, Belgien)) überprüft werden. ST Frankenthal ST Wisser schloss die Überprüfung und den Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer aus. Auch ST’in Frau Herrmann schein-argumentierte 11.11.2010 mit dieser Begründung, „es werden und wurden keine Ermittlungen über das Vorliegen eines Vertrages zwischen Eva Hackmann und Bela Vita getroffen“.

Feststellung: es gab nicht nur keine Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, auch keinen Vertrag irgendeines Bela Vita-Unternehmen mit Meyer, wie FKH im Mahnantrag vorgab/unterstellte und im Mahn-/Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ übernommen; somit auch keine Person/Schuldnerin ‚Meyer‘, die Mahngericht AG Mayen durch Verfahrensaktenbetrug im Geheimen als Schuldnerin Eva Hackmann zuwies; auch kein Unternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfach, Belgien), damit keinen Verantwortlichen, der einen Vertrag mit fiktiver Person Meyer hätte abschließen können. Diesen gesamten in Belgien begangenen Betrugskomplex unaufgeklärt zu belassen, den in Belgien erreichten Betrug als wahr festzuschreiben und die Verantwortlichen und Nutznießer dieses Betrugs unerkannt zu belassen, sind die tatsächlichen Gründe für nicht durchgeführte Auslandsermittlungen der ST Frankenthal ST Baum.
Der ab ca.2003 auf den Namen ‚Meyer‘ in Belgien begonnene Betrug wurde bis Okt. 2007 auf den Namen ‚Meyer‘ geführt. Ab Okt. 2007 nach geheim gehaltenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer=Hackmann) wurde der Betrug auf Hackmann fortgeführt. AG Mayen setzte Dez. 2007 FKH GbR über das erreichte Betrugsergebnis in Kenntnis, woraufhin FKH 26.03.2008 das Zwangsvollstreckungsverfahren Eva Hackmann beantragte, auch den Haftbefehl. Dieselbe FKH GbR, die auf der Grundlage des Betrugs in Belgien den Rechtsstreit FKH%Meyer initiierte, unterstellte in Kenntnis erfolgten AG Mayen-Schuldnernamensumdeutungsbetrugs 26.03.2008 einen Rechtsstreit FKH%Eva Hackmann. Es ist von gemeinsamem Betrug FKH und AG Mayen auszugehen.

Damit ausgeschlossen wurden belgische Auslandsermittlungen zur Feststellung des ca. 2003 bis13.07.2006 in Belgien verübten Ursprungsbetrugs auf ‚Meyer‘, den AG Mayen in Deutschland Okt. 2007 durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug zum (ab 31.03.2008) Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann machte. Damit ausgeschlossen wurden staatsanwaltliche belgische Ermittlungen zur Feststellung des Unternehmens Bela Vita (3680Maaseik, Belgien) als Scheinunternehmen. Scheinbegründet wurden die Ausschlüsse mit dem zu diesem Zeitpunkt (ab 31.03.2008) bestehenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann. ST Wisser und ST’in Herrmann bezogen sich bereits auf diese Zwangsvollstreckung und schlossen die Klärung des FKH GbR- Ursprungsbetrugs aus. Die im Ursprungsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680Maaseik, Belgien) involvierten Staatsanwaltschaften Osnabrück, Oldenburg, Frankenthal sowie mit dem AG Mayen-Betrug involvierten ST/GST Koblenz, sowie am Gesamtbetrug involvierte rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz, einschließlich Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer und die Abgeordneten verwandten den Oberbegriff, den übergeordneten Unternehmensnahmen Bela Vita. Damit stellte die Beteiligten staatlicher Justiz sicher, insbesondere die ST Frankenthal, dass der im Namen der übergeordneten Betrügerfirma Bela Vita mit Sitz in Kinrooi begangene Betrug unaufgeklärt bleibt. Denn tatsächlich beging FKH GbR den Betrug als ‚Trittbrettfahrer‘, durch Suggestion des tatsächlich nicht existenten Scheinunternehmens Bela Vita (3680Maaseik, Postfachadresse, Belgien) als existente Niederlassung von Bela Vita in Konrooi. Insbesondere die ST Frankenthal als Koordinator der ‚Wagenburg‘, schloss Ermittlungen zu diesem ‚Trittbrettfahrer-Betrug‘ mit diesem nicht existenten Scheinunternehmen aus und garantierte in der Umkehrung Zwangsvollstreckungen per Haftbefehle an Unschuldige.

 

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