Die erstaunlichen Parallelen zwischen Inquisition und Zwangspsychiatrie

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2008-07-25 – 16:11:22

Siehe Nachtrag am Ende des Blogs.

Beginn der Ausführungen:
Siehe:
www.demokratie.biz/

Die Inquisition hat die Menschen eingesperrt. Auch die Zwangspsychiatrie bedient sich dieses Mittels. In den Kerkern der Inquisition sind die Menschen gefoltert worden. Gleiches geschieht in den psychiatrischen Anstalten. Unterschiede bestehen lediglich in den Methoden. Die Inquisition pflegte die rohe Folter. Die Zwangspsychiatrie operierte früher mit Lobotomien, Sterilisationen, Elektroschocks, Zwangsjacken, Deckelbädern etc.. Heute werden die Eingesperrten gezwungen, als Medikamente getarnte heimtückische Nervengifte zu schlucken. Wenn sich jemand weigert, werden Aufgebote von bis zu einem Dutzend Pflegern zusammengetrommelt. Das Opfer wird gewaltsam gepackt und aufs Bett gefesselt. Alsbald werden ihm die Substanzen mittels einer Injektionsnadel in den Körper gepumpt.
Gemeinsam war und ist beiden Institutionen das sog. Geständnis. Die Opfer der Inquisition wurden hochnotpeinlichen Verhören unterworfen, bis sie gestanden, Ketzer zu sein. Die Opfer der Zwangspsychiatrie müssen gestehen, geisteskrank zu sein. Es findet eine eigentliche Gehirnwäsche statt. Meist schon bei der Einweisung, jedenfalls aber in der Anstalt wird ihnen von den Ärzten eröffnet, sie seien krank. Ihr spontaner Protest wird mit der Feststellung quittiert, sie seien krankheitsuneinsichtig. Die Krankheitsuneinsichtigkeit wiederum wird als wesentliches Merkmal einer Geisteskrankheit bewertet. Eine teuflische Falle. Den Opfern wird klargemacht, eine Entlassung komme erst in Frage, wenn sie einsehen würden, krank zu sein. Das zwingt sie, in wochen-, monate- und manchmal sogar jahrelangen Prozessen ihr ganzes Bewusstsein umzukrempeln und schliesslich das verlangte Geständnis abzulegen. Ein Lippenbekenntnis genügt keineswegs und wird von den Ärzten nicht akzeptiert. Um die Krankheitseinsicht zu fixieren, wird den Entlassenen häufig die Pflicht auferlegt, sich der Kontrolle eines Arztes zu unterziehen und weiterhin die »Medikamente« einzunehmen. Im Unterlassungsfall wird mit erneuter Einweisung in die Anstalt gedroht. Die Masse der Zwangspsychiatrisierten verwandelt sich so in läppische, verängstigte, scheue, devote, jedenfalls aber fürs ganze Leben gezeichnete Menschen. Nur wenigen gelingt es, standhaft zu bleiben, mit zum bösen Spiel gemachter guter Miene die Ärzte zu übertölpeln und sich durchzusetzen. Gross ist die Zahl derjenigen, welche die Prozeduren völlig brechen. Sie werden als »Chronische« abgebucht und verbringen praktisch das ganze Leben hinter den Mauern.
Abgeschafft ist – im Gegensatz zur Inquisition – der Scheiterhaufen. Allerdings gibt es bedeutend mehr Tote in den psychiatrischen Anstalten, als früher Ketzer verbrannt worden sind. Die Selbstmordrate in den Anstalten und nach solchen Aufenthalten ist bis zu 100-fach höher als bei der »Normal«-Bevölkerung. Die demütigenden Prozeduren – überfallsmässiger Abtransport in die Anstalt, im Falle des Widerstands mit Polizeigewalt und in Handschellen; die Zwangsmedikation, vorab das »Herunterspritzen« und die Drohungen damit; die Suspendierung praktisch sämtlicher Menschenrechte – lassen den Tod häufig als das kleinere übel erscheinen. Die Behandlungen mit den Nervengiften enden nicht selten tödlich. Die heimliche statt öffentliche Beseitigung von Menschen dürfte mit dem allgemeinen Stilwandel zusammenhängen, welchen die französische Revolution eingeleitet und die russische abgeschlossen hat: Die gekrönten Häupter, die sich bis dahin mit grossem Pomp zur Schau gestellt hatten, durften ungestraft einen Kopf kürzer gemacht werden. Das hat die gesamte Herrscherclique bewogen, in den Untergrund zu tauchen und von dort aus ihre Imperien – als Demokratien vermarktete Plutokratien – um die Welt zu spannen. Diskretion ist zu einem ihrer obersten Gebote geworden. Fanale wie öffentliches Verbrennen, Enthaupten oder Erhängen werden vermieden. Die heute bevorzugte Methode besteht darin, die das Herrschaftssystem störenden ‚Elemente‘ in hermetisch abgeschotteten Massenanstalten aufzubewahren und die anfallenden Toten unauffällig zu entsorgen.
Inquisition und Zwangspsychiatrie kannten bzw. kennen beide die sog. Verdachtsstrafe. Sie bedeutet, dass es keiner Beweise, sondern des blossen Verdachts der Ketzerei bzw. der Geisteskrankheit bedurfte und bedarf, um die vorgesehenen Sanktionen auszulösen. Eine Denunziation rief die Organe der Inquisition auf den Plan. Heute genügt ein Anruf bei einem Psychiater, um einen lästigen Menschen loszuwerden.
Gemeinsam haben Inquisition und Zwangspsychiatrie die absolute Geheimhaltung. Die Folterknechte von damals mussten heilige Eide schwören, kein Sterbenswörtchen über die Vorgänge verlauten zu lassen. Das Anstaltspersonal hat mit Strafverfolgung rechnen, falls es Geheimnisse ausplaudert. Die Gerichtsverfahren waren und sind geheim.
Damals wie heute drohten bzw. drohen Verteidigern von Ketzern bzw. von Geisteskranken Berufsverbote.
Ketzer und Geisteskranke wurden bzw. werden mit den gleichen Euphemismen bedacht. »Wir wollen Dir ja nur zum rechten Glauben verhelfen und so Deine arme Seele vor dem Teufel und ewiger Verdammnis retten«, haben die Ketzer von den Inquisitoren zu hören bekommen. »Wir wollen für Dich im geschützten Rahmen einer Klinik sorgen und Dich gesund machen, damit Du wieder ein wohlfunktionierendes Mitglied unserer Gesellschaft werden kannst«, flöten die Ärzte den Geisteskranken ins Ohr.
Die Zwangspsychiatrie geht sogar noch einen Schritt weiter, als die Inquisition. Um die letzte Jahrhundertwende herum ist das Prinzip der Eugenik entwickelt worden. »Geisteskranke« dürfen sich nicht mehr fortpflanzen. Wer in einer Anstalt landet, kann faktisch keine Kinder zeugen. Die aufgezwungenen Gifte machen impotent. Psychiatrische Diagnosen stigmatisieren und behindern die Etikettierten massiv bei der Partnersuche.
Im Urteil der Zeit waren die Inquisitoren und ihre Auftraggeber hochgeachtete Persönlichkeiten. Das gleiche gilt von den Organen der Zwangspsychiatrie. Erst im Urteil der Geschichte ist die Inquisition als das infame Herrschaftsinstrument demaskiert worden, welches es gewesen ist. Noch ist die Zwangspsychiatrie Gegenwart. Ich bin indessen zuversichtlich, dass die Geschichte mit ihr gleich wie mit der Inquisition verfahren wird. Keine Epoche hat bis jetzt ewig gedauert. Noch jede ist früher oder später zusammengekracht. Wer das Knistern im Gebälk der Zwangspsychiatrie nicht hört, das Wackeln von Dach und Fundamenten der hiesigen und übrigen westlichen Plutokratien nicht sieht, ist taub und blind.

Nachtrag vom 04.03.2015
Zum besseren Verständnis sind Kenntnisse über  politische Ponerologie wichtig. In dieser Kenntnis ist die Gemeinsamkeit von Inquisition und Zwangspsychiatrie nachvollziehbar.
Diese Gemeinsamkeit besteht darin, dass in der gesamten Menschheitsgeschichte in jeder Generation der ständige Anteil (1%) der Machtpositionen innehabenden kontrollierenden psychopathischen Elite genetisch bedingte essenzielle Psychopathen waren/sind. Die Geschichte belegt die vielzähligen herausragenden Epochen, in denen diese einen Vernichtungskampf zur Entledigung politischer Gegner führten.
Eine Epoche war die Inquisition.
Die Inquisition wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts über den Höhepunkt im 17. Jahrhundert hinaus bis zu ihrem weitgehenden Verschwinden Ende des 18. Jahrhunderts und war hauptsächlich Instrument der römisch-katholischen Kirche.

Insbesondere förderte Papst Innozenz VIII. mit der Bulle Summis desiderantes affectibus aus dem Jahr 1484 Inquisition und Hexenverfolgung. Kardinal Joseph Ratzinger, der spätere pensionierte Papst Benedikt XVI. rechtfertigte den ‚Einsatz der Inquisition als dem Evangelium nicht entsprechende notwendige Methoden zum Schutz der Wahrheit‘. http://www.theologe.de/LInquisition.htm
Deren Vertreter waren Psychopathen und betrieben zielgerichtet diese Hexenverfolgungen mit bis zum Tod führender Folter.

In der Gegenwart sind es ebenfalls die (1%) Psychopathen, die u.a. in geheim gehaltenen Unterstellungen mit psychiatrisch attribuierten Akten einen Entwicklungsprozess nicht heilbarer psychiatrischer Krankheit mit weiterhin geheim gehalten unterstellter Selbst- und Fremdgefährdung sowie unterstelltem psychisch kranken Straftäter konstruierten. Um mit diesen „Beweismitteln“ zielgerichtet Vernichtung Unschuldiger zu betreiben, genauer: Vernichtung Unschuldiger über eindrucksmanipulative Einflussnahme auf Richter, von diesen legitimieren ließen, die diese scheinrechtlich in Auftrag gaben. Über den staatlichen Psychiater, der diese Vorgaben von ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ nach richterlicher Anordnung verpflichtend als ‚psychiatrischen Wahrheiten‘, tatsächlich geheim gehaltene, gefälschte und sogar psychiatrische Daten eines psychiatrisch als nicht heilbar attestierten ganz Anderen (nachweislich vorgenommen in Verantwortung des Boris Pistorius, heute Niedersachsens Innenminister unter Ministerpräsident Stephan Weil),benutzt, erfolgt über diesen Psychiatrierung mit Wegsperren in die Psychiatrie/Forensik mit darin bis zum Tod führender Folter durch als Medikamente getarnt vorgegebenen Nervengiften. In folgendem exemplarischen Beispiel nachweislich über einem psychisch nicht Kranken im Geheimen zugewiesene psychiatrisch attribuierte/gefälschte Akten, um sich seiner über den stattlichen Psychiater zu entledigen.

ZDFmediathek
Der Fernsehfilm der Woche | 02.03.2015, 20:15
„Die Seelen im Feuer“ https://www.youtube.com/watch?v=b4_Qewk3cOo
Bamberg auf dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen um 1630

Entledigung politischer Gegner
Fuchs von Dornheim, der die Hexenverfolgung als reinen Kampf gegen das Werk des Teufels begann, nutzt inzwischen unter dem Einfluss seines intriganten Weihbischofs Förner die Hexenverfolgung zunehmend für eigene Zwecke: Er entledigt sich seiner politischen Gegner, vor allem der selbstbewussten Bamberger Stadträte. Sie werden als Hexer denunziert und nach deren Verbrennung lässt er – rechtswidrig – das Erbe der Hingerichteten in die fürstbischöfliche Kasse fließen. Weihbischof Förner füllt mit seinen angsttreibenden Predigten seine Kirchen wieder bis auf den letzten Platz. Es ist eine Frage der Zeit, bis auch Cornelius, der sich mit den Stadträten schließlich verbündet hat, in den Bannkreis der Hexenverfolgung gerät. Und so sehr sich auch, vor allem in den gebildeten Kreisen, zögerlich aber stetig eine Skepsis und Gegenwehr formiert – so hat doch kaum jemand, der einmal in die Mühlen der Verfolgung hineingeraten ist, eine Chance zu entkommen.

Ein Stoff des 17. Jahrhunderts mit traurig klaren Bezügen zum 20. Jahrhundert – und zur Gegenwart! Die filmische Umsetzung versucht, so authentisch wie möglich zu erzählen. Dabei hat geholfen, dass die Bamberger Hexenprozesse der Jahre 1612-1632 recht gut dokumentiert sind. In der Romanvorlage der Historikerin Sabine Weigand sind viele der handelnden Figuren historisch, das heißt an Menschen angelehnt, die die Verfolgungen selbst erlitten oder diese auf der anderen Seite gelenkt haben. So ist der berührende Brief des im Bamberger Malefizhaus eingekerkerten und auf dem Scheiterhaufen verbrannten Bürgermeisters Junius erhalten geblieben, wie auch viele originale Protokolle von Verhören und Folterungen, die durch die Hexenkommissare Herrenberger und Schwarzcontz durchgeführt wurden. In diesen Protokollen werden die Perfidie und perverse Grausamkeit der Hexenverfolgungen deutlich, die vom regierenden Fürstbischof Fuchs von Dornheim und seinem „Spin Doctor“, dem Weihbischof Förner, veranlasst und durchgesetzt wurden. Diesen schrecklichen Zeugnissen in der Darstellung gerecht zu werden, war eine Herausforderung.
Ein Anliegen war überdies, zu zeigen wie die katholische Kirche die Hexenprozesse im Kampf gegen das aufkommende Bürgertum und für die Gegenreformation politisch instrumentalisiert hat. In der Inszenierung waren Regisseur Urs Egger,
Drehbuchautorin Annette Hess und Drehbuchautor Stefan Kolditz wichtig, die Gottesfürchtigkeit der Menschen und ihren weitverbreiteten Glauben an Magie und Hexerei ernst zu nehmen und erfahrbar zu machen – sogar der Hexenbrenner Dornheim ist ja immer wieder in magischem Denken gefangen.
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Im Fall des Rainer Hackmann (
http://www.taz.de/dx/2005/12/17/a0320.1/text ) hat der Rausschmiss aus dem Lehrerdienst die Dimension der Vernichtung des politischen Gegners durch Psychiatrisierung. Innovative Arbeiten zur Modernisierung des Unterrichts im fachlichen Bereich und im menschlichen Umgang mit den Schülern, obwohl das Niedersächsische Kultusministerium hierzu explizit aufforderte, kam an der BBS Melle nicht an. In Verbindung mit Diskriminierung und Diskreditierung u.a. der damaligen Kollegen Henschen, Pieper konstruierten der Schulleiter Kipsieker und die Landesschulbehörde Osnabrück mit Leitendem Regierungsschuldirektor Rittmeister, Kasling, Giermann und letztendlich in Verantwortung des damaligen Behördenleiters Boris Pistorius, in geheim gehaltenen Akten einen eskaliert zunehmenden Entwicklungsprozess psychischer Krankheit. Mit darin Rainer Hackmann unterstellter/angedichteter, von ihm als verheimlicht unterstellter, am Ende erfolgloser jahrelanger psychiatrischer Behandlung in Verbindung mit mehrfach privatärztlich und amtsärztlich gutachterlich festgestellter Aussichtslosigkeit der Heilung von schwerster psychiatrischer Krankheit. Dieser Vorgang und diese mehrfachen psychiatrischen Diagnosen betrafen einen anderen gleichaltrigen Berufsschullehrer, den Kasling/Giermann/Pistorius bereits aus dem Lehrerdienst entfernten. Der damalige Behördenleiter der Landesschulbehörde Osnabrück Boris Pistorius über dessen Mitarbeiter Wilfried Kasling und Giermann unterstellten, diese von denen dem R.H. unterstellte ‘Verheimlichung  des Ergebnisses einer einjährigen psychiatrischen Behandlung‘ unmittelbar vor der dem Termin der von Pistorius in Auftrag gegebenen psychiatrischen Beweisfeststellung aufgedeckt zu haben, um mit diesen Daten eines Anderen ein weiteres Beweismittel gegen R.H. zu konstruieren als Indiz für ‘seine Krankheit‘. Pistorius benutzte die Akte des Anderen ein zweites Mal gegen R.H.
Nach Übernahme von Verwaltungsrichter Boumann weiterhin verstärkt durch forensische Attribute/Unterstellungen Selbst- und Fremdgefährdung sowie psychisch kranker Straftäter.
Mit einem irrelevanten harmlosen Scheingutachten nötigten mich Verwaltungsrichter Specht, Behörde Pistorius und Amtsarzt Dr. Bazoche zur Selbstbeantragung einer psychiatrischen Untersuchung aus Krankheitseinsicht.
Derselbe Amtsarzt Dr. Bazoche und die Behörde Pistorius beauftragten mit geheim gehaltenem zweitem Gutachten einen staatlichen Psychiater statt mit Untersuchung mit Beweisfeststellung psychiatrischer Krankheit auf der Grundlage dieser vor R.H. geheim gehaltenen behördlich vorgegebenen und richterlich bestätigten ‘Beweise psychiatrischer Krankheit‘.

Verwaltungsrichter Specht setzte den Rausschmiss über Psychiatrisierung um.
Er ignorierte zunächst einen unanfechtbaren Beschluss dreier Richterkollegen. Die von zwei Richtern als rechtens bestätigten Beweise, die dauerhaftes Wegsperren in die Forensik bedeuten, wären von Verwaltungsrichter Specht vor der ‘Untersuchung’ dem R.H. mitzuteilen gewesen. Das tat er zielgerichtet nicht. Denn diese behördlich konstruierten ‘Beweise‘ sollte der staatliche Psychiater für Beweisfeststellung psychischer Krankheit benutzen. R.H. hätte nach Nennung die Vielzahl der von Pistorius initiierten und zu verantwortenden Beweis-/Aktenfälschungen und das psychiatrische Vernichtungsvorhaben erkannt, aufgedeckt und gestoppt.

Ohne Nennung abverlangte er eine freiwillig zu beantragende psychiatrische Untersuchung und kündigte im Fall der Weigerung die Zwangsuntersuchung an.
Rainer Hackmann wurde klar, dass nach 14 Tagen der Verweigerung im staatlichen Landeskrankhaus ein staatlicher Psychiater die psychiatrische Zwangsuntersuchung durchführt und dieser die vom Richter Specht nicht genannten vor R.H. geheim gehaltenen behördlich, richterlich und amtsärztlich konstruierten/gefälschten Beweismittel benutzt hätte, deren Aussagebedeutung sofortiges stationäres Wegsperren in die Forensik bedeutet hätte.
Der lebensrettende Glücksumstand war, dass Richter Specht keine psychiatrische Untersuchung bei einem staatlichen Psychiater im staatlichen Landeskrankhaus abverlangte. Um Zwangsuntersuchung und damit die antizipierte psychiatrische Vernichtung über einen staatlichen Psychiater auszuschließen, ließ ich sofort zwei privatärztliche Gutachten machen.
Ein privatärztliches Gutachten schloss psychische Krankheit sowie Selbstgefährdung und Fremdgefährdung aus. Ein weiteres privatärztliches Gutachten stellte die amtsärztlichen Begründungen des harmlosen Scheingutachtens, auf Grund derer die amtsärztliche/behördliche Selbstbeantragung einer psychiatrischen Untersuchung vorgegeben wurde, als Nonsens fest. Ebenso stellten die privatärztlichen Gutachter den Betrug des Amtsarztes fest, dass das harmlose Scheingutachten für Untersuchung nur R.H. erhielt, nicht der staatliche Psychiater, sowie der staatliche Psychiater statt mit Untersuchung mit Beweisfeststellung psychischer Krankheit beauftragt wurde, wovon wiederum R.H. keine Kenntnis erhielt.

Einmal über Zwangsuntersuchung unter Benutzung der landesschulbehördlich gefälschten psychiatrischen Akte, genauer: über die Akten einer anderen Person, in Verbindung mit von juristischen Dezerneten Boumann konstruierter und unterstellter Selbst- und Fremdgefährdung sowie gesteigert unterstellter psychisch kranker Straftäter,  in der Forensik lebenslänglich eingesperrt und zwangsvergiftet, bestand in 2002 für R.H. kein Akteneinsichtsrecht.
Nach gängigen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechungen, Zitat in obigem Urteil:
‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘.
war damit ab 1945 bis 2006 nach erfolgter forensischer Wegsperrung R.H. Kenntnis der benutzten geheim gehaltenen ‘Beweise‘ ausgeschlossen war.

Volljurist Pistorius betrieb in Kenntnis der in 2002 gängigen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechungen über in seiner Verantwortung zielgerichtet psychiatrisch gefälschten Personalakten des R.H. zielgerichtete Täuschung des staatlichen Psychiaters, damit dieser die forensische Wegsperrung des R.H. betreibt.
Pistorius war klar, das R.H. keine Kenntnis der Akten erhält. So wie die Person, die das Bundesverfassungsgerichtsurteil
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060109_2bvr044302.html erwirkte.

Dessen Aussage: an der Akteneinsicht im Maßregelvollzug besteht ein besonders starkes verfassungsrechtlich geschütztes Interesse, weil der Betroffene ohne sie seinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung falscher Informationen gegenüber der die Informationen erhebenden und verarbeitenden Stelle nicht verwirklichen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 <361>, dort im Rahmen von Ausführungen zu Art. 10 GG; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2001 – 1 BvR 1104/92, 1086/99 -, DVBl 2001, S. 1057 <1059>; OLG Hamm, NStZ 2002, S. 615 <616>) 

Allein die Möglichkeit, um aus der Forensik als vergiftetes menschliches Wrack herauszukommen, schlossen Volljurist Pistorius und seine Mitarbeiter Volljurist Wilfried Kasling und Dezernent Volljurist Giermann aus. Selbst wenn diese Möglichkeit nach Bundesverfassungsgerichtsurteil 2006 formal bestand: unmittelbar nach Benutzung der psychiatrischen Akte der anderen Person durch den von Pistorius beauftragten stattlichen Psychiater hätte Pistorius diese wieder aus der Akte des Rainer Hackmann herausgenommen, der Akte der anderen Person zugeordnet und sich selber als Koordinator der Psychiatrisierung des R.H. schadlos gehalten.

Hier zeigt sich die Parallele zu vorstehendem ZDF-Beitrag. Der zur politischen Verfolgung und Vernichtung (=Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Boris Pistorius) auserkorene Rainer Hackmann hatte so gut wie keine Chance, der dauerhaften lebenslangen Wegsperrung in die Forensik in Verbindung mit schleichender Vergiftung/Ermordung durch als Medikamente getarnte Nervengifte zu entkommen.

Als verantwortlicher Initiator dieser Vernichtung konstruierte Pistorius mit seinen Mitarbeitern Kasling und Giermann eine scheinlogische, von Richter Specht richterlich für wahr übernommene, aber vor dem Opfer R.H. geheim gehaltene, abgesegnete psychiatrische Beweismittelkaskade. Die Umsetzung erreichten diese über Eindrucksmanipulation des jungen Amtsarztes Dr. Bazoche, der Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg werden wollte, des jungen juristischen Dezernenten Boumann, der Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg werden wollte, und des jungen, am Anfang der Karriere stehenden, Richters Sprecht vom Verwaltungsgericht Osnabrück. Die vom Richter Specht für Wahrheit/Recht erklärte Beweismittelstraftatenkaskade (diese andere Person) hat der staatliche Psychiater nicht als unwahr zur Disposition zu stellen, sondern verpflichtend als R.H. betreffend und psychiatrisch wahr zu benutzen.
Und das bedeutet ausschließlich Wegsperren des R.H. in die Psychiatrie/Forensik, ausgeschlossene Akteneinsicht und dem staatlichen Psychiater übertragene ‚Behandlung‘ auf Grundlage der Diagnose einer Person. Genauer: politische Vernichtung.

Der Leser vermag nach
http://www.youtube.com/watch?v=ToYGNPdYAkY&list=UU8ZI77Hn8IkcoydKuugOWfQ
sowie der Niederschrift hierzu:
http://www.21061953.blog.de/2014/12/05/verteidigung-psychopathen-19805823/
selber die für Boris Pistorius, Wilfried Kasling und Giermann zutreffende Typologie herausfinden.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück deckte den nachgewiesenen gemeinschaftlich begangenen Straftatenkomplex (=Verfassungshochverrat), insbesondere den hauptverantwortlichen Koordinator/Drahtzieher/Initiator Boris Pistorius, der heute als Niedersachsens Innenminister oberster Verfassungsschützer ist. Googeln u.a. unter Wilfried Kasling, Dr. Bazoche Richter Specht, Richter Boumann. Die angezeigten Beiträge dokumentieren den nach investigativer Recherche im Detail nachgewiesenen Straftatenkomplex dieser Personen.

Nach Vorlage der beiden psychiatrische Krankheit ausschließenden privatärztlichen psychiatrischen Gutachten verweigerte die Landesschulbehörde Pistorius sowie Richter Specht den beantragten sofortigen Dienstantritt. Mit der Begründung, ich habe die Untersuchung nicht bei einem staatlichen Psychiater beantragt und durchführen lassen (=Beweisfeststellung unter Benutzung der geheim gehaltenen ‘Beweis‘), erfolgte meine Entlassung als Lehrer. Auch die Wiedereingliederung nach einem weiteren Jahr machte Pistorius von Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung (=Beweisfeststellung unter Benutzung der geheim gehaltenen ‘Beweis‘) durch einen von ihm vorgegebenen staatlichen Psychiater abhängig. Und das bedeutet psychiatrisches Wegsperren in die Forensik.
Mit Wiedereingliederung lockend, unternahm Pistorius einen weiteren Versuch der politischen Vernichtung.

 

 

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