Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-07-03 – 20:55:08
Nachtrag 03.08.2013 zum EU-Demokratieverständnis u.a. des Jean-Claude Juncker:
So wird in der EU Politik gemacht.
Die Diktatur im EU-Parlament: Bela Kovacs (Ungarn, ab 5:20), unabhängiger EU-Abgeordneter des Europaparlaments, packt aus.
http://www.politaia.org/sonstige-nachrichten/die-diktatur-im-eu-parlament-abgeordneter-packt-aus/
EU-Parlamentarier Bela Kovacs berichtet über die herrschenden Verhältnisse im Europaparlament im Juli 2013 vor Studenten einer Universität in Moskau.
Vorstehender Link ist nicht mehr aufrufbar.
Nochmals:
http://www.youtube.com/watch?v=4WUkn3oF654
Zum Abgeordneten Bela Kovacs auf der EU-Seite.
http://www.europarl.europa.eu/meps/de/102887/BELA_KOVACS_home.html
Mitglied von ITREAusschuss für Industrie, Forschung und Energie D-JPDelegation für die Beziehungen zu Japan DEPADelegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST Stellvertreter AFETAusschuss für auswärtige Angelegenheiten DSCADelegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien
https://www.youtube.com/watch?v=4WUkn3oF654
Wörtliche Wiedergabe ab ca.5 min von Bela Kovacs:
‚Von den EU-Abgeordneter wird nur eines verlangt, in den Plenumssitzungen nach den Stimmlisten abzustimmen, die sie vor der Abstimmung erhalten. Sie müssen genau nach dieser Stimmliste einfach abstimmen, und zwar so, wie es in der Stimmliste steht, nicht anders. Einfach nach der Liste auf den Knopf drücken, sehen Sie wie leicht es ist?!
Ein EU-Abgeordneter braucht seinen Verstand nicht, er muss nur so abstimmen, wie ihm befohlen wird. Und wenn er nicht so abstimmt, wie ihm befohlen wird – und jetzt hören Sie mir bitte aufmerksam zu!
Nachdem die Abstimmung im EU-Parlament stattgefunden hat, prüft dass Sekretariat die einzelnen Abgeordneten, ob sie genau nach der ihnen gegebenen Stimmliste abgestimmt haben. Wenn die EU-Abgeordneten nicht nach dieser Stimmliste abgestimmt haben, so müssen Sie Geldstrafe zahlen. Und die EU-Abgeordneten lieben das Geld …‘
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EINE LÜGE (ein Betrug) MUSS NUR GROSS GENUG SEIN UND NIEMAND WIRD GLAUBEN, DASS ES EINE LÜGE (ein Betrug) IST.
Joseph Goebbels
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Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!
(Friedrich von Schiller 1759 – 1805 )
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Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren;
und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.Mahatma Gandhi
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„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html
FKH GbR mit Geschäftsführer Werner Jentzer und Heinz Volandt sowie RA Wehnert & Kollegen feierten in 2012 25-jähriges ‚Firmenjubiläum‘. Das Erfolgsrezept am Beispiel von Eva Hackmann:
Wir betrügen und hintergehen mit Arglist und allen Tricks nach Strich und Faden im Geheimen, in Absprache und Mitwirkung mit Gerichten (Richter erklären staatsanwaltlich vorsätzlich unaufgeklärt gehaltene Betrugskaskade zum Wahrheitsbeweis) und Staatsanwaltschaften (diese habe das Anklagemonopol und schließen konsequent Ermittlung gegen die Betrugskonsorten ||FKH GbR, AG Mayen|| gezielt aus), geben das dann Folgegerichten als Wahrheitsbeweis vor und warten ab, ob was passiert. Selbst als es dann großes Geschrei und Aufstände gab, nachdem der Betrogene/Hintergangene in Eigenrecherche Betrugsnachweise erbrachte und den komplexen gemeinschaftlichen Betrug der Konsorten (FKH GbR, AG Mayen, Staatsanwaltschaften Frankenthal, Osnabrück) begriff, wurde dieser unter Missachtung/Ignorierung der vorgelegten Betrugsnachweise auf Anordnung des Vollstreckungsrichtes RiAG Osnabrück Struck in Handschellen gelegt, per Haftbefehl und Knastandrohung an ihr/ihn zwangsvollstreckt, machten die Betrugskonsorten weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Nach eigenen Angaben lehnt die ST Frankenthal pro Jahr ca. 40’000 Strafanzeigen ab ……
Beides Beispiele dafür, wie (offenbar)über Politik und Verbrechen unter Beteiligung staatlicher Justiz Macht, Beherrschung und Ausbeutung unumkehrbar wird, wie die Versklavung der Menschheit erfolgt. Über die Hintertür aufgehoben wurden Leibeigenschaft und Inquisition. Und erfahren eine Renaissance. Dafür hat eine kleine Minderheit mit ungeheurer Kreativität, Raffinesse und ohne jegliches Gewissen ein reichhaltiges Instrumentarium zur Unterdrückung und Ausbeutung entwickelt, aus denen ein Entkommen schier unmöglich erscheint.
Im Fall FKH GbR nachgewiesen ist, dass verantwortliche/verursachende Psychopathen mit Lügen und Betrügen mit Hilfe willfähriger Gerichte (Mahngericht AG Mayen, Zivilprozessgericht AG Osnabrück, Vollstreckungsgericht AG Osnabrück) zunächst (Schein-)Fakten, damit (Schein-)Realität, zu (Schein-)Recht reframen ließen.
Damit die Entscheidungsträger dieser Gerichte den Betroffenen im zivilgerichtlichen Mahnverfahren durch zielgerichtete Geheimhaltung strafrechtlich relevanter Entscheidungskriterien (=mehrfacher Prozessbetrug) in diesem Verfahren eine (schein-)rechtlich ausweglose Unterlegenheit führten.
Und sich selber und ihre begangenen Straftaten u.a. über – nach intensiver Aktenrecherche heute nachgewiesene Aktenmanipulation/-Umdeutung/-Vernichtung – durch Straftatenermittlung ausschließende willfährige Staatsanwaltschaften (koordinierende ST Frankenthal, ST Osnabrück, ST/GST Koblenz) straffrei/sakrosankt reframen ließen.
Jeder Versuch des dagegen Angehens, des Wehrens, wird durch weitere geheim gehaltene intensivere Unterstellungen von mitwirkenden ’staatlichen Garanten für Recht und Ordnung‘, genauer: offenbar degenerierter, psychopathischer Entscheidungsträger staatlicher Justiz, (schein-)rechtlich abgeschmettert und diskreditierend verstärkt.
Biologisch steckt ein selektiver Funktionsmangel dieser Gehirne dahinter, teils sogar ein anatomischer Defekt.
Unserer Gesellschaft muss zur Gesundung dieses Krebsgeschwür entfernt werden.
Diese Psychopathen haben keine Schmerzen und denken auch nicht, dass ihnen etwas fehlt. Sie leiden nicht an Stress oder Neurosen. Daher erklären sie sich auch nicht als ein leidender Patient, der eine Untersuchung freiwillig vornimmt. Daher ist diese Untersuchung auf der Grundlage ihrer nachgewiesenen Taten, aber die Möglichkeit der Nachweiserbringung wird von ihresgleichen in Schlüsselpositionen staatlicher Justiz ausgeschlossen, zwangsweise durchzuführen.
Dr. Hare (Kanada) hat den am weitesten verbreiteten Maßstab zur Messung von Psychopathie entwickelt. Hares PCL-R Maßstab kann tatsächlich latente Merkmale von Psychopathie eindeutig messen und feststellen, antisoziale Persönlichkeitsstörung für diese hinterhältigen Psychopathen diagnostizieren.
Wenn man von Psychopathen im Speziellen spricht, dann gibt es den heutigen Konsens, dass sie nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar.
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Der Leser erhält Anregungen zur eigenen Meinungsbildung.
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Die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück schlossen Auslandsermittlungen gegen FKH GbR wegen deren in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs aus. Folgende Ausführungen sind Gegenstand einer Strafanzeige beim Prokurator des belgischen Königs und der Staatsanwaltschaft Aachen
Ausführungen:
Der Betrug in aller Kürze:
In Belgien leiteten die Verantwortlichen von FKH GbR ihren Betrug über das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien, auf den Namen einer Schein-Schuldnerin Meyer unter der Adresse von Hackmann unter Vorgabe eines Vertrages ein und schlossen diesen Betrug in Belgien ab mit Geldforderungen an Meyer.
In Deutschland setzte FKH GbR diesen über Mahnbetrug fort, indem diese das Mahnverfahren auf den Namen der Schein-Schuldnerin Meyer beantragte. Das Mahngericht AG Mayen realisierte diesen Betrug durch Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann und erließ einen Vollstreckungsbescheid auf die Schein-Schuldnerin Meyer.
Der Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Vollstreckungsrichter Struck bestätigte per bis heute geheim gehaltenen Vermerk (Bestätigung dass es diesen gibt 22.05.13 AG Osnabrück Havliza) den AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug, nämlich das Schein-Schuldnerin Meyer personenidentisch ist der Nicht-Schuldnerin Hackmann, als wahr und führte damit in Kenntnis des FKH GbR-Ursprungsbetrugs (=es gibt keine Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, es gibt die Person Meyer nicht, es kann daher kein Vertrag zwischen diesen abgeschlossen worden sein) nach AG Mayen-Vorgabe das Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann durch, ohne das ein Vollstreckungsbescheid/-titel Eva Hackmann ausgestellt und zugestellt wurde.
Die federführende Staatsanwaltschaft Frankenthal in Verbindung mit ST Osnabrück schloss Auslandsermittlungen in Belgien durch unwahre Vorgaben gezielt aus. Damit wurde der Ursprungsbetrug in Belgien zur Nicht-Straftat, wurden die verursachenden Straftäter nicht festgestellt und zu Nicht-Straftätern.
Staatsanwaltschaft Frankenthal erhob öffentliche Anklage gegen die Verantwortlichen von FKH. Die genannten Verfahrensgegenstände und der Zeitrahmen schließen den Betrug in Belgien und den damit verbundenen Folgebetrug mit dem AG Mayen aus; das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des AG Mayen-Folgebetrugs ist nicht abgeschlossen.
Das von Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Verantwortlichen von FKH eingeleitete öffentliche Klageverfahren soll damit unter Ausschluss des Auslandsermittlungsergebnisses der in Belgien verübten Ursprungsstraftat und unter Ausschluss des Ermittlungsergebnisses der in Deutschland vom AG Mayen verübten Folgestraftat durchgeführt werden, die auf diese FKH-Verantwortlichen zurückzuführen sind. Ganz offenbarer Zweck derartigen Pseudo-Strafverfahrens ist, durch bisher ausgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen die tatsächlich begangenen Straftaten als Nicht-Straftaten und die verantwortlichen Straftäter als Nicht-Straftäter festzustellen. Sowie in der weiteren Folge die Legalisierung des AG Mayen-Betrugs und in der weiteren Folge die Legalisierung des Zwangsvollstreckungsbetrugs an Hackmann (=Vollstreckung über Vollstreckungsbescheid/-titel Meyer in Verbindung mit Schuldnernamenumdeutungsbetrug Meyer auf Hackmann) vorzunehmen. Genauer: die an Eva und Rainer Hackmann durchgeführten Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl, also Vollstreckung gegen Unschuldige § 345 StGB, für Recht festzuschreiben.
Wir beantragen daher beim Prokurator des belgischen Königs die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs.
Wir beantragen daher bei der ST Aachen
-die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen für den Mahnantragsbetrug (=Beantragung des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ auf der Grundlage des belgischen Ursprungsbetrugs)
-die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen für den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer auf Hackmann)
Wir stellen bei der ST Aachen Strafantrag gegen ST Baum von der ST Frankenthal und ST Voss von der ST Osnabrück, weil diese vorsätzlich Auslandsermittlung gegen die Verantwortlichen der in Belgien verübten Straftaten und Berücksichtigung des Ergebnisses der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des AG Mayen-Betrugs ausschlossen.
Wir beantragen, dass die ST Aachen die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen des AG Osnabrück für den Zwangsvollstreckungsbetrug per Haftbefehl gegen Eva und Rainer Hackmann vornimmt.
Wir beantragen, dass die ST Aachen das 10.05.2013 unter 5513 Js 7355/09 von der ST Frankenthal ST Baum angekündigte öffentliche Klageverfahren und die genannten Verfahrensgegenstände aussetzt und absetzt, bis die Ermittlungsergebnisse des Prokurators des belgischen Königs und die Ermittlungsergebnisse der ST Aachen vorliegen. ST Baum lehnen wir wegen der geschilderten Straftaten wegen Befangenheit ab.
Wir beantragen, dass der Prokurator des belgischen Königs gemeinsam mit der ST Aachen den Gesamtbetrug, der in Belgien begann, gemeinsam aufklären.
Es ist von konzertierter Betrugsaktion auszugehen, in der AG Mayen und AG Osnabrück mit ihrem jeweiligen Betrugspart die Realisierung des FKH-Ursprungsbetrugs garantierten. In der zudem die ST Frankenthal durch zielgerichtete Manipulation bzw. Vorgabe von Unwahrheiten die Möglichkeit der Aufdeckung der Ursprungs-Straftaten und Feststellung der dafür Verantwortlichen im Ausland Belgien ausschloss. In der ST/GST Koblenz bis heute den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug unaufgeklärt beließ.
Das ist in konzertierter Aktion Strafvereitelung im Amt und gleichzeitig Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann.
Weitere detaillierte Ausführungen:
1. Teil.
Betrug in Belgien auf den Namen der ausgedachten/fiktiven Schuldnerin Meyer mit dem nicht existenten Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien) und eines nicht existenten/abgeschlossenen Vertrages.
Am Anfang steht der Ursprungsbetrug der Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a., von diesen begangen in Belgien. Bezogen auf den Namen einer ausgedachten/fiktiven Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, die am Ende der Betrugskaskade durch Umdeutung zur Schuldnerin gemacht wurde, konstruierten diese ca. 2003 einen Vertrags/-Urkundenbetrug mit dem ausgedachten belgischen Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien). Mit dem vorläufigen, aber in Belgien abgeschlossenen Betrugsergebnis ‚Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘.
2. Teil
Betrug in Deutschland durch Gerichte.
Erst durch gerichtlichen Mehrfach-Betrug war die Nutzung des belgischen Betrugsergebnisses in Deutschland möglich. Zunächst das Mahngericht AG Mayen in Persona Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler.
Das Mahngericht AG Mayen übernahm ungeprüft das von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a. vorgegebene belgische Betrugsergebnis, den Schuldnernamen ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, den Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als wahr. Unüberprüft gelangte dieses belgische Betrugsergebnis in ein reales deutsches Mahnverfahren ‚Meyer‘. AG Mayen garantierte einen Vollstreckungsbescheid/Titel ‚Meyer‘. Da die Schuldnerin ‚Meyer‘ von FKH ausgedacht/fiktive ist war ausgeschlossen, dass eine reale Schuldnerin/Person ‚Meyer‘ auf den Betrug reagiert und an dieser vollstreckt werden kann. Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann reagierte zwar, in dem sie wegen Fehlzustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an ihre Adresse beide an das AG Mayen zurücksandte. Indem AG Mayen Rechtspfleger Goergen den Erhalt der Rücksendungen bestätigte und Berücksichtigung suggerierte, diese aber gezielt vernichtete, durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug Sept./Okt. 2007 die Umdeutung des Schuldnernamens auf Eva Hackmann vornahm und diesen Umdeutungsbetrug bis Juli 2012 geheim hielt, garantierte AG Mayen den Ausschluss einer Reaktion von Eva Hackmann auf die mahngerichtlich ihr geheim zugewiesenen Schuldnerzuweisungen. Damit garantierte AG Mayen zeitgleichen Ausschluss eines von Hackmann zu beantragenden Zivilprozesses. AG Mayen schuf damit die Voraussetzung für Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber Durchführung der Zwangsvollstreckung an Eva Hackmann.
FKH/UGV Inkasso, Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt, beantragte nach erfolgreich abgeschlossenem AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung) in dieser Kenntnis die Zwangsvollstreckung gegen Hackmann beim AG Osnabrück. Der Präsident des AG Osnabrück Große-Extermöring bestätigte im Nachhinein 03.09.2009 die Umdeutung des FKH/UGV-26.03.2008- ‚Antrag‘ in ‚Auftrag‘, den amtsärztlich festgestellter hirnkranker und unmittelbar danach aus dem Gerichtsvollzieherdienst entlassene GV Bodi 31.03.2008 und der Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Vollstreckungsrichter Struck nach AG Mayen Vorgaben eins zu eins umsetzte. Obwohl nach den Akten an Eva Hackmann kein Vollstreckungsbescheid/-titel besteht und derartiger Titel ‚Meyer‘ nicht an sie adressiert/zugesandt wurde. Als „Ersatzvollstreckungsbescheid Hackmann“, so etwas gibt es nicht und steht in keinem Gesetz, verwandte das AG Osnabrück den Vollstreckungsbescheid/Titel ‚Meyer‘ in Verbindung mit AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer=Hackmann. Beide vor Hackmann geheim gehaltene Straftaten gaben AG Mayen und FKH dem AG Osnabrück zur Verwendung als wahr verpflichtend vor. Der Trick: das AG Osnabrück ist nicht autorisiert, Vorgaben von gerichtlichen Garanten (=Mahngericht/Betrugsgericht AG Mayen) als unwahr zur Disposition zu stellen. Durch somit ungeprüfte Übernahme/Bestätigung des AG Mayen-Betrugs, und diese impliziert die Übernahme des diesem Betrug zugrundeliegenden Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), als wahr durch das AG Osnabrück erließ Vollstreckungsrichter Struck Haftbefehl, um die Zwangsvollstreckung gegen Eva Hackmann durchzuzwingen.
3. Teil
Betrug in Deutschland durch Staatsanwaltschaften.
Mit Wagenburgmentalität/-entscheidungen schlossen die deutschen Staatsanwaltschaften zielgerichtet die Möglichkeit der Aufdeckung des Ursprungsbetrugs durch konsequent ausgeschlossene Ermittlungen aus. Bezogen auf den Ursprungsbetrug in Belgien sind dies die Staatsanwaltschaften Osnabrück ST Voss, damaliger Leiter Heuer, GST Oldenburg ST Snakker, jetziger Leiter Heuer und ST Frankenthal ST’e Baum, Wisser, Frau Herrmann, Leiter Liebig. Bezogen auf den Folgebetrug des deutscher Mahngerichts AG Mayen Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler sind das die ST Koblenz Frau Harnischmacher, Leiter Kruse und die GST Koblenz ST Regnber, Leiter Jung und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz Ministerialräte Pandel, Stephanie, Fritz, Perne sowie Staatssekretärin Frau Reich, Minister Hartloff.
Die ST/GST Koblenz und das Ministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bestätigten/würdigten, in der Folge dieses in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs, den nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als ‚Wahrheitsbeweis‘ , aber dieser ‚Beweis‘ gründet sich auf von ST Frankenthal ausgeschlossene Aufklärung des belgischen Ursprungsbetrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Und die ST’e der ST/GST Koblenz und Ministerialräte des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schlossen Aufklärung zurückliegenden Gesamtbetrugs mit der Begründung aus, dass im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann keine Überprüfung des vorgenannten Betrugs stattfindet, auf Grund dessen dieses Zwangsvollstreckungsverfahren zustande kam.
Betrug in Belgien
Insbesondere an den koordinierenden Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal zum Ausschluss der Betrugsaufklärung ist diese Wagenburgmentalität erkennbar, nachvollziehbar und ableitbar. Zweck: Schutz des ganz offenbaren Koordinators und Nutznießers des belgischen und deutschen Gesamtbetrugs FKH GbR/UGV Inkasso in Person der Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a.
Ursächlich zurückzuführen ist der Ursprungsbetrug auf das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Diese Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss insbesondere ein Übernahmeersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden aus.
Strafanzeigen bei der ST Frankenthal gegen FKH GbR wegen des Bela Vita-Betrugs blieben bis heute ergebnislos. Die ST Frankenthal erkannte nie eine Straftat der FKH GbR und schloss Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) wegen örtlicher Nicht-Zuständigkeit konsequent aus, einzig um Namen der Verantwortlichen und dessen Nicht-Existenz nicht feststellen zu müssen. Insbesondere, um FKH GbR als Initiator des belgischen Scheinunternehmens und damit des Ursprungsbetrugs auszuschließen.
Im Folgenden ist dargestellt, auf welche Weise die ST Frankenthal Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) ausschloss. Und damit in der weiteren Umkehrung die als Kriminelle/Schuldnerin unterstellte, tatsächlich unschuldige, Hackmann und als personenidentisch mit der als existent unterstellten, tatsächlich fiktiven/ausgedachten, Schuldnerin Meyer‘ festschrieb. Nach anfänglicher Verschleppung des dann doch in 2010 angenommenen Strafantrags gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und begonnenen Strafverfahrens durch die für Auslandsstrafsachen örtlich zuständige ST Osnabrück schloss die ST Frankenthal die Behandlung als Auslandsstrafsache ‚mit Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011’aus. Genauer: die ST Frankenthal nahm der ST Osnabrück weitere (Auslands-)Ermittlungen weg, schloss damit ein an die belgischen Behörden zu stellendes Ermittlungs-/Übernahmeersuchen aus. Und verhinderte damit strafrechtliche Ermittlungen des in dem Zeitraum ca. 2003 bis 13.07.2006 in Belgien begangenen abgeschlossenen Ursprungsbetrugs mit dem Ergebnis ‚Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘. Damit missbrauchte ST Frankenthal ihre staatliche Funktion, indem sie mit ihrem Betrug konsequent Ermittlungen der Namen und gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) ausschloss. Die ST Frankenthal STBaum schloss damit ein an die belgischen Behörden zu stellendes Ermittlungs-/Übernahmeersuchen aus und richtete stattdessen 29.11.2012 dieses Ersuchen an die deutsche Staatsanwaltschaft Aachen, die gegen das von ST Baum als ursächlich für den Ursprungsbetrug vorgegebene callcenter Gangelt ermitteln sollte (ST Aachen ist für Gangelt zuständig). Der Trick: nicht wegen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens und des Vertrags-/Urkundenbetrugs ‚Meyer‘ dieses Scheinunternehmens, sondern wegen eines vom callcenter über Internet/Telefon als abgeschlossen/existent unterstellten, tatsächlich nicht abgeschlossenen/existenten, Vertrages ‚Meyer‘ mit einem als existent unterstellten, tatsächlich nicht existenten, Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Nach offenbar erkanntem Betrugsversuch lehnte die ST Aachen die Annahme dieses Ersuchens ab. Ziel der ST Frankenthal war den Status zu erreichen, das nicht der begangene Ursprungsbetrug ermittelt/aufklärt wird, damit die auf diesen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Ursprungsbetrugs zurückzuführenden laufenden drei Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann bestehen bleiben. Verfahren, die sich in der Folge des belgischen Ursprungsbetrugs zum einen auf AG Mayen bezogen, zum anderen in der weiteren Betrugs-Folge auf AG Speyer und Frankenthal. Also dass keine Strafverfolgungsbehörde den in Belgien begangenen Ursprungsbetrug des Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und die Namen der dafür Verantwortlichen ermittelt/feststellt, auch nicht den in Deutschland vom AG Mayen begangenen Verfahrensaktenbetrug. Insbesondere die dafür Verantwortlichen Initiatoren nicht feststellt, den gesamten Zwangsvollstreckungsterror nicht rückabwickelt und weiter den an Unschuldiger realisierten Betrug als wahr festschreibt.
Damit schloss die beteiligte ST Frankenthal ST’e Wisser, Baum, Frau Herrmann, Leiter Liebig im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren die Feststellung aus, dass die Verantwortlichen von FKH GbR die Initiatoren des Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens sind, die Nutznießer des Betrugs also. Die ST Frankenthal reframte somit den Betrug zu Wahrheit, die Betrüger zu Saubermännern, und legalisierte und garantierte in der Umkehrung die Realisierung der Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Eva und Rainer Hackmann, beider Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, etc.
Daher bat ich ab 18.12.2012 die Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik und Kinrooi um Hilfe. Konkret um Klärung, ob das Unternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, existiert. Und wenn ja, um Nennung der Namen der Verantwortlichen.
04.02.13/02.05.13-Ergebnis: Die von FKH GbR im Mahnantrag dem AG Mayen vorgegebene und im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Vita in 3680 Maaseik, Belgien, existierte zu keiner Zeit. Daher gibt es keine Namen von Bela Vita-Verantwortlichen.
Die banden- und gewerbsmäßig Betrug ausübenden Verantwortlichen von FKH GbR haben für ihre Betrugszwecke das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, die Person Meyer unter vorgegebener Adresse von Hackmann und den Vertrag Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) konstruiert.
Von einbezogener und missbrauchter beteiligter deutscher staatlicher Justiz (Gerichte u.a. AG Mayen) unter Vorgabe von Überprüfung, tatsächlich unüberprüft, für wahr erklärt. Ebenso von deutschen Staatsanwaltschaften (insbesondere ST Frankenthal), die die Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen im Ansatz ausschlossen. Und zudem durch staatsanwaltlich weiterhin unterstellte perfide/perverse geheim gehalten konstruierte Scheinfakten eine Scheinrealität vorgaben, die zu erkennen und als Betrug nachzuweisen nahezu unmöglich war, zudem durch Reframing unter Ignorierung der nachgewiesenen Ursprungsstraftaten von staatlicher Justiz für Scheinrecht erklärten. Erst dadurch wurde die Betrugsrealisierung mit Nutznießer/Begünstigtem u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt möglich.
Trotz mehrfacher Anmahnungen unter Bezug auf 04.02.13/02.05.13-Ergebnis hat die ST Frankenthal das 18.08.2011 unter Az 5091 UJs 21612/11 eingerichtete Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, mit 04.02.13/02.05.13-Begründung/Ergebnis nicht eingestellt. Man stelle sich das einmal vor: die St Frankenthal ST Baum gab vor, gegen ein nachgewiesen nicht existentes Unternehmen Ermittlungen zu führen und schloss gezielt Ermittlung der Namen und der Konstrukteure dieses Scheinunternehmens aus. Unmöglich? Der aufmerksame Leser wird nachfolgend die praktizierte Unmöglichkeit erkennen.
10.05.2013 teilte ST Frankenthal mit, dass sie unter 5513 Js 7355/09 ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von FKH GbR einleitete. Der Inhalt weist nach: nur zum Schein. Denn als Verfahrensgegenstand nicht erfasst und damit ausgeschlossen wurde die im Ausland begangene/abgeschlossene Ursprungsstraftat der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), ohne die die Folgestraftaten in Deutschland nicht möglich gewesen wären. Die/der von FKH GbR begangene Ursprungsstraftat/-betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) weisen die 4.2/2.5.13-Ermittlungsergebnisse der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik und Kinrooi nach.
Für die Durchführung eines Strafverfahren dieser in Belgien durchgeführten/abgeschlossenen Straftat ist der Prokurator des belgischen Königs (belgische Staatsanwaltschaft in Eupen) zuständig. Diese Durchführung in Belgien und die Behandlung als Straftat in Deutschland schloss ST Frankenthal ST Baum aus:
„Soweit der Verdacht besteht, die Beschuldigten könnten sich im fraglichen Tatzeitraum vom 01.01.2006 bis zum 02.12.2010 sowie im nicht rechtsverjährten Zeitraum davor über den zuvor definierten Anklagegegenstand hinaus durch sonstige tateinheitlich begangenen Rechtsverletzungen in den angeklagten Fällen oder zum Nachteil anderer Schuldner strafbar gemacht haben, wurde die Strafverfolgung in dem Verfahren 5513 Js 7355/09 vorläufig gem. § 154a StPO auf den Verfahrensgegenstand der Anklage beschränkt.“
Unter Verweis auf § 154a StPO
‚Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen ……. nicht beträchtlich ins Gewicht, so kann die Verfolgung auf die übrigen Teile der Tat oder die übrigen Gesetzesverletzungen beschränkt werden‘.
Damit beging ST Baum Prozessbetrug/Rechtsbeugung zum Schutz der ursächlichen Straftäter von FKH u.a. Jentzer/Wehnert, die im Ausland Belgien banden- und gewerbsmäßig Betrug begannen und in Deutschland beendeten.
Die ST Frankenthal ST Baum unterstellt mit dieser Begründung den ursächlich von FKH GbR begangenen und 04.02.13/02.05.13 von belgischen Bürgermeistern nachgewiesenen Betrug mit dem Scheinunternehmen als ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘, der tatsächlich entscheidend ins Gewicht fällt:
Ist/Wird die Straftat Betrug der FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) nachgewiesen/festgestellt,
-war das Stellen des Mahnantrags ‚Meyer‘ durch FKH/UGV Betrug und somit nichtig,
-ist das Folgeverfahren Mahnverfahren ‚Meyer‘ nichtig,
-wäre der vom AG Mayen durchgeführte Verfahrensaktenbetrug nicht möglich gewesen,
-ist in der Folge das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann per Haftbefehl nichtig,
-wäre das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann nicht möglich gewesen,
-wäre es nicht zu den Klageverfahren bei den AG’en Speyer/Frankenthal gekommen,
-wären diese Klageverfahren gemäß der gestellten Anträge durchgeführt erfolgreich gewesen, die wegen des laufenden nichtigen Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht angenommen wurden.
–wäre es nicht zu den ablehnenden AG’en Speyer/Frankenthal-Beschlüssen gekommen
–gäbe es keine von FKH beantragten Kostenfestsetzungsbeschlüsse
-gäbe es keine per Haftbefehl durch zusetzenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann wegen dieser AG’en Speyer/Frankenthal-Kostenfestsetzungsbeschlüsse
Die ST Frankenthal ST Baum schloss u.a. mit zitierter 10.05.2013-Schein-Begründung im Sinn von FKH GbR zielgerichtet die Benutzung der Ermittlungsergebnisse der beiden belgischen Bürgermeister und damit der von belgischen Ermittlungsbehörden nachgewiesenen/festgestellten Straftat der FKH GbR (=Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien)) als ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘ im Strafverfahren 5513 Js 7355/09 aus und schloss damit weiterhin Ermittlung der Auslandsstrafsache aus. Damit beging ST Baum Prozessbetrug/Rechtsbeugung nicht nur zum Schutz der ursächlich Straftäter von FKH u.a. Jentzer/Wehnert, die im Ausland Belgien banden- und gewerbsmäßig Betrug begannen und in Deutschland beendeten.
Hiermit ist der Befangenheitsantrag gegen ST Baum begründet.
Der im Ausland/Belgien verübte/abgeschlossene Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) der FKH GbR ist über die erbrachten Nachweise (04.02.13/02.05.13) belgischer Ermittlungsbehörden festgestellt und nicht mehr zu leugnen. Danach stehen die Verantwortlichen von FKH GbR als die verantwortlichen Initiatoren des Auslandsbetrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) fest,
-damit in der Folge die Vertreter des AG Mayen wegen ‚für Wahr erklären des FKH-Betrugs‘ und des von diesem Gericht begangenen Verfahrensaktenbetrugs,
–damit in der Folge die Vertreter der ST/GST Koblenz Regner, Leiter Kruse, und des Rh. Pf. Justizministeriums Ministerialräte Pandel etc, die den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs zum Wahrheitsbeweis erklärten,
-damit in der weiteren Folge die Vertreter des AG Osnabrück wegen ‚für Wahr erklären des FKH-Betrugs und des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs‘ und wegen und des von diesem Gericht begangenen Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldiger § 345 StGB.
-damit in der weiteren Folge des AG Speyer/AG Frankenthal wegen “für Wahr erklären des FKH-Betrugs, des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs und der Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldige“ und wegen der von diesem Gericht veranlassten Kostenfestsetzungsbetrugs.
–damit in der weiteren Folge die Vertreter des AG Osnabrück wegen “’für Wahr erklären des FKH-Betrugs, des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs‘, der Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldige und des AG Speyer/AG Frankenthal- Kostenfestsetzungsbetrugs“‘
und wegen der vom AG Osnabrück Struck nochmals veranlassten/angeordneten Straftaten Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Unschuldige Eva und Rainer Hackmann.
Es ist wieder die ST Frankenthal ST Baum, die 10.05.2013 im angekündigten Strafverfahren gegen FKH GbR gezielt mit der Unterstellung ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘ und Eingrenzung auf den Zeitraum 01.01.2006 bis 02.12.2010 strafrechtlichen Schutz der Verantwortlichen von FKH GbR betrieb. Denn tatsächlich gab diese ST Frankenthal ST Baum im Schreiben 29.11.2012 an ST Aachen mit ‚Änderung gemäß Ziffer 11 der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ die Nicht-Berücksichtigung dieser Nachweise vor, schein-legitimierte und garantierte mit dieser Begründung den Ausschluss der von ihr zu beantragenden/einzuleitenden belgischen strafrechtlichen Ermittlung durch den Prokurator des belgischen Königs gegen die Verantwortlichen des Ursprungsbetrugs mit dem belgischen Scheinunternehmen. Von ST Frankenthal ST Baum ausgeschlossen wurde somit nicht nur strafrechtliche Sanktionierung der für den Betrug in Belgien verantwortlichen Straftäter von FKH. Auf Verwendung dieses Betrugs als wahr basieren die gerichtlichen Folgebetrügereien in Deutschland u.a.des deutschen Mahngerichts AG Mayen sowie die Zwangsvollstreckung per Haftbefehl gegen Eva Hackmann. Und damit betreibt ST Baum weiterhin nicht nur konsequenten Schutz dieser Verbrecher nach §12 StGB, sondern garantiert damit als deutsche Staatsanwaltschaft konsequent die scheinrechtliche Realisierung der Eintreibung der unberechtigten Geldforderungen des ursächlichen FKH-Betrugs per Zwangsvollstreckung.
Nochmals zur Klarstellung:
Ich stellte nach 2008 bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafantrag gegen die Verantwortlichen des im Ausland Belgien begangenen Ursprungsbetrugs, gegen die Verantwortlichen von FKH und gegen die Verantwortlichen des im FKH-Mahnantrag ‚Meyer‘, die dem AG Mayen das im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Scheinunternehmen in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, als wahr vorgaben.
Die Ermittlungsergebnisse der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 04.02.2013 und Kinrooi 02.05.2013 weisen nach, dass das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte. Damit sind die Geschäftsführer von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a. personenidentisch mit den Verantwortlichen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetruges des Scheinunternehmens in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien.
Ab dem Zeitraum 2008 des erstmals gestellten Strafantrags bis heute garantierte die Staatsanwaltschaft Frankenthal die personelle Verschiedenheit der Firmen FKH und Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien). Strafanträge gegen die Verantwortlichen von FKH lehnte die ST Frankenthal mit ‚können nichts erkennen‘ ebenso ab, wie diese gleichzeitig konsequent, wie nachstehend ausführlich nachgewiesen, Ermittlung der Namen und gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, ausschloss und gleichzeitig die Existenz dieses Unternehmens, tatsächlich jedoch nicht-existentes FKH-Scheinunternehmen, bestätigten. Die nachfolgend nachvollziehbar beschriebene Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, wegen des von diesen begangenen Ursprungsbetrugs ausschloss, lässt erkennen, dass diese ST in ganz offenbarer Kenntnis der personellen Gleichheit der Firmen FKH und Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) gezielt und mit allen Tricks konsequent Auslands-Ermittlungen zur Feststellung der Existenz und der Namen der Verantwortlichen des FKH-Scheinunternehmens abblockte, damit die Feststellung der personellen Gleichheit ausschloss, um damit die Verantwortlichen von FKH (=Scheinunternehmen Bela Vita) und deren Betrug zu decken.
Strafrechtliche Ermittlungen/Feststellungen/Sanktionierungen gegen FKH wegen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetruges (=Bela Vita-Geldforderungen-Meyer eines Vertrages Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) schloss Staatsanwaltschaft Frankenthal durch Ausschluss eines Übernahmeersuchens an den Prokurator des belgischen Königs aus.
27.05.2011 wiederholte ich bei der für Auslandsstrafsachen örtlich zuständigen ST Osnabrück meinen Strafantrag gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und gegen die personengleichen Verantwortlichen von FKH GbR. Ich bezog mich auf das Az.: NZS 1100 Js 52037/10. Mit dem 11.07.2011-Schein-Ergebnis vorgegebener durchgeführter Ermittlungen gegen die belgischen Verantwortlichen von Bela Vita (es geht um das nicht existente Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), wie im Mahnantrag von FKH dem AG Mayen für den Mahnbescheid ‚Meyer‘ vorgegeben, das ST Baum 29.11.2012 gleichsetzte dem als existent genannten Bela Vita Kinrooi, dass nach belg. Staatsblatt nur bis 2009 existierte), tatsächlich nicht vorgenommener Auslands-Ermittlung des in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs (=Scheinergebnis), beendete ST Os seine nicht aufgenommenen Auslandsermittlungen, nämlich dass FKH GbR keinen Vertrag Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) hat. Das Schreiben der ST Os. vom 21.03.2012 NZS 1100 Js 52037/10, mit dem ich erstmals nach mehr als acht Monaten und wiederholter Anmahnungen das 11.07.2011-Ermittlungsergebnis erhielt, enthält in der Betreff-Zeile keinen Bezug zum gestellten Zweck des Strafantrag, nämlich Ermittlung der Namen und gegen die Verantwortlichen des Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) u.a. wegen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien). Die ST Osnabrück dokumentierte somit in der Akte den gestellten Strafantrag als nicht gestellt, reduzierte somit den tatsächlich gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellten Strafantrag umgedeutet als harmlose Befragung des Betrugsinitiators/-nutznießers Jentzer der FKH GbR, ob diesem ein Vertrag vorliegt.
Tatsächlich entspricht das Eva Hackmann vorgegebene 11.07.2011-Ermittlungsergebnis nicht der Intention des von ihr gestellten Strafantrags gegen die Verantwortlichen des ausländischen/belgischen Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und des im Ausland/Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetrugs. ST Osnabrück schloss durch vorgegebene Auslandsermittlung, tatsächlich nicht vorgenommene Auslandsermittlung, die Feststellung von Namen und Anschrift der Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens aus. Außerdem, dass es dieses überhaupt nicht gibt und es daher keine Verantwortlichen dieses Unternehmens geben konnte, somit die Verantwortlichen von FKH GbR die Verantwortlichen des Scheinunternehmens sind. Die ST Osnabrück und die GST Oldenburg gaben Eva Hackmann nur vor, Auslandsermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) durchgeführt zu haben, die tatsächlich nicht durchgeführt wurden, aber von ST Osnabrück beim Prokurator des Königs in Belgien hätte beantragt und durchgeführt werden müssen. Und beließ Eva Hackmann in dem Glauben.
Das irrelevante und nichts mit dem ST Os-Strafantrag zu tun habende 11.07.2011-Auslandsermittlungsergebnis erhielt die ST Frankenthal unter 5513 Js 7355/09 – aber ohne gegen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellte Strafanträge, worauf sich das Ergebnis bezieht. Die Akte der ST Frankenthal enthält nicht die vielzähligen Strafanträge gegen die Verantwortlichen des belgischen Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und das das ST Osnabrück-Ermittlungsergebnis vom 11.07.2011 Folge des wiederholt gestellten Strafantrags war. Das 11.07.2011-Ergebnis, übernommen in der ST Frankenthal-Akte, hat also keinen Bezug zu meinem gestellten Strafantrag, wodurch die eigentlichen Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), die nach den Ermittlungsergebnissen der belgischen Bürgermeister von Maaseik und Kinrooi personenidentisch mit den Verantwortlichen von FKH GbR sind, sakrosankt gehalten wurden.
ST Osnabrück, GST Oldenburg und St Frankenthal verarschten damit Eva Hackmann.
Das Ergebnis von Verschleierung/Vertuschung diese ST’en ist so in den Akten dokumentiert, als habe E.H. nie einen Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Scheinfirma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellt.
Damit hat die örtlich zuständige ST Osnabrück nicht nur keine Auslandsermittlung begonnen, sondern auch keine staatsanwaltlichen Auslandsermittlungen gegen die tatsächlich Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) fortgeführt, sondern schloss damit insbesondere durch Nicht- Ermittlung die Feststellung der Personengleichheit der Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und der Verantwortlichen von FKH GbR aus. Nämlich dass die FKH GbR-Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt Urheber/Initiatoren/Konstrukteure des von diesen ST’en konsequent unaufgeklärt gehaltenen Bela Vita Betrugs sind. Damit sicherte die ST Osnabrück St Voss, damaliger Leiter Heuer die Konsistenz dieser Betrügerbande FKH GbR. Diese gab nach 11.07.2011 begonnene Auslandsermittlung wegen vorgegebener Doppelermittlung an die sich für zuständig erklärenden ST Frankenthal ab. In dem Wissen, dass auch die ST Frankenthal strafrechtliche Ermittlungen gegen diese FKH-Straftäter im Ausland/ Belgien und in Deutschland ausschließt.
Unmittelbar nach 11.07.2011-Scheinergebnis richtete die ST Frankenthal mit Datum 18.08.2011 das Az 5091 UJs 21612/11 gegen eine Firma mit der übergeordneten allgemeinen Unternehmensbezeichnung Bela Vita ein. Die sich ab 2008 bis zum 18.08.2011 für Auslandsstraftaten für örtlich nicht zuständig erklärende ST Frankenthal (=ausgeschlossene Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita; Schreiben 15.04.2009 ST Frankenthal St Wisser ) gab plötzlich 18.08.2011örtliche Zuständigkeit für Ermittlung gegen die Verantwortlichen von Bela Vita vor.
an. Wohlgemerkt: Zuständigkeit gegenüber dem übergeordneten ausländischen/belgischen Unternehmen Bela Vita.
Der aufmerksame Leser muss wissen, dass ST Frankenthal ST Baum in Anlehnung an Staasi-Richtlinie 1/76 Kapitel 2.6.2. nun eine gezielte Verquickung/Gleichsetzung wahrer, überprüfbarer Angaben (=des zu der Zeit existenten Betrügerunternehmens Bela Vita in Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2,) mit unwahrer, glaubhafter, zu der Zeit nicht widerlegbarer Angaben (=nicht existentem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) vornahm.
Einschub Anfang
Unternehmen Bela Vita ist ein Betrügerunternehmen aus 3640 Kinrooi, Belgien, und existierte bis 1994 unter: Leuerbroek 1050
nach 1994 bis 19.03.2009 Vroenhof 24 bus 2
Nach belgischem Staatsblatt existiert Bela Vita Kinrooi seit 19.03.2009 nicht mehr
Auf Bela Vita (3680 Maaseik, keine Straße, nur Postfachadresse, Belgien) bezieht sich der Ursprungsbetrug. Nicht mehr herauszufinden ist (Auskunft 2013 belgische Polizei), welche Person die Postfachadresse eingerichtet hat. Solange diese Person nicht festgestellt worden ist, ist davon auszugehen, dass es sich um FKH GbR handelt, die in diesem Wissen quasi als Trittbrettfahrer, ein paralleles/zweites Betrugsunternehmen gleichen Namens gründeten und suggerierten, dass es sich um Bela Vita in Kinrooi handelt. In dem Wissen, dass Klagen oder Strafanträge ins Leere gehen.
Nun suggerierte ST Frankenthal ST Baum im Schreiben an die ST Aachen 29.11.2012 die Gleichheit beider Betrügerunternehmen. Wohlgemerkt: nur der ST Aachen, denn ein Schreiben gleichen Datums an Eva Hackmann enthält den Begründungszusammenhang dieser Gleichsetzung nicht. Der im Gesamtbetrug involvierten Eva Hackmann wären diese hanebüchenen Unterstellungen, die ST Frankenthal ST Baum der nicht involvierten ST Aachen als das Ergebnis seiner substantiierten Ermittlungen vorgab, sofort als unsubstantiierter Blödsinn aufgefallen.
Und diesen Blödsinn bestätigte der Bürgerbeauftragte Rh. Pf. Burgards 08.04.2013 nach unüberprüfter Übernahme der 29.11.2012 (an ST Aachen) Vorgabe als wahr. Nunmehr zwei Vertreter der Landesregierung Rh. Pf.
Mit diesem 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen versuchten nun diese Vertreter der Landesregierung Rh. Pf. die ST Aachen NRW zu betrügen/eindrucksmanipulieren. Taktisches Kalkül der ST Frankenthal ST Baum/FKH GbR Jentzer: mit aufgenommenen Ermittlungen gegen das unterstellte Tochterunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, keine Straße, nur Postfachadresse, Belgien), tatsächlich von FKH GbR konstruiertes/initiiertes Scheinunternehmen, hätte die ST Aachen als Vertreter der Landesregierung von NRW offiziell dieses Schein-Tochterunternehmen der Hauptfirma Bela Vita, 3640 Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2, Belgien, indirekt als existent bestätigt.
Einschub Ende
Indem ST Frankenthal ST Baum ab 18.08.2011, konkret in seinen Schreiben vom 29.11.2012 an ST Aachen und an mich, Bela Vita in 3680 Maaseik als Tochternehmen unterstellte/vorgab, schloss ST Baum gleichzeitig von ihm zu veranlassende belgische Auslandsermittlung aus. Beim Prokurator des belgischen Königs (belgische Staatsanwaltschaft) im Rahmens eines Ermittlungsersuchen in Auftrag gegebene Ermittlung hätten das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als nicht existent nachgewiesen.
ST Frankenthal ST Baum unterstellte stattdessen das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) somit als existentes Tochterunternehmen von Bela Vita mit Hauptsitz in Kinrooi (Schreiben 29.11.2012 an ST Aachen). Und nahm damit die Gleichsetzung beider Bela Vita Unternehmungen vor.
Damit deckt ST Frankenthal ST Baum die FKH GbR-Straftäter, in dem diese staatliche Justiz damit zum einen die personelle Verschiedenheit von FKH und Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) vorgab. Zum anderen durch Gleichsetzung mit dem existenten anderen Bela Vita Unternehmen in Kinrooi das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent legitimierte. Und damit nicht nur die FKH-Straftäter schadlos hielten, sondern die Realisierung deren Betrugs durch Zwangsvollstreckung per Haftbefehl an Unschuldige Hackmann legalisierten/legitimierten.
Feststellung: tatsächlich hat das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) nichts mit der von ST Frankenthal ST Baum als übergeordnet vorgegebenen allgemeinen Firma Bela Vita mit Sitz in Kinrooi zu tun. Tatsächlich sind die Verantwortlichen von FKH und Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) personenidentisch.
Feststellung: Von der ST Frankenthal ST Baum vorgegebene substantiierte Erkenntnisse/Ermittlungen, reduzieren sich auf unsubstantiierten Behauptungen/Blödsinn.
Nur um den Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) geht es, um nichts anderes.
ST Frankenthal weiß, dass für dieses Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), auch noch heute, die Staatsanwaltschaft Osnabrück örtlich zuständig ist. Letztere führte, entgegen der Aussagen der ST Osnabrück/GST Oldenburg, keine Auslandsermittlungen gegen die Verantwortlichen des belgischen Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik durch.
Durchführung von Auslandsermittlungen in Belgien bedeute das Stellen eines Amtshilfeersuchens bei der belgischen Polizei/Staatsanwaltschaft. Das ist nicht geschehen. Und genau diese belgischen Ermittlungen schloss ST Frankenthal aus, um die tatsächlichen Urheber des Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) unentdeckt zu belassen.
Nachdem die ST Frankenthal mit erklärter örtlicher Nicht-Zuständigkeit ab 2008 bis zu 18.08.2011 (siehe Schreiben ST Frankenthal vom 15.04.2009) die Aufnahme von Auslandsermittlungen verweigerte, hätte die örtlich zuständige ST Osnabrück Auslandsermittlungen durchführen müssen. Die aber ST Frankenthal durch Arglist/Trickserei ausschloss als es darum ging, ein Ermittlungs-/Übernahmeersuchen an den belgischen Staat (Prokurator des Königs) zu stellen.
Die ST Osnabrück ließ lediglich über das PK Bohmte den Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer befragen, den ursächlichen Initiator des Scheinunternehmens und des Bela Vita-Ursprungsbetrugs, ob diesem ein Vertrag Meyer/Bela Vita vorliegt, obwohl es sich um einen Vertrag Meyer/Bela Vita in 3680 Maaseik handelt. Ohne das die ST Os überprüfte, ob dieses Scheinunternehmen überhaupt existiert. Die Möglichkeit, ein Auslandsermittlungsersuchen an den Prokurator des Königs in Belgien zu stellen und feststellen zu lassen, dass diese Firma zu keiner Zeit existierte, schlossen die genannten ST’en aus.
Die ST Frankenthal begründet, wie auch die ST Osnabrück/GST Oldenburg, nach dem 11.07.2011 die Abgabe des seit 2010 bei der ST Osnabrück laufenden Straf-/Auslandsermittlungsverfahrens Meyer/Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) an die ST Frankenthal (18.08.2011; Az. 5091UJs 21612/11) mit Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011.
Plötzlich war die bisher für Auslandsstraftaten örtlich zuständige ST Osnabrück nicht mehr zuständig. Stattdessen maßte sich die ST Frankenthal ST Baum diese Zuständigkeit an.
Sollte jetzt für Auslandsstrafsachen die ST Frankenthal zuständig sein? Mitnichten! Mit Anmaßung wurde der ST Fr-Betrug eingeleitet: Trickserei zum Ausschluss nicht nur strafrechtlicher staatsanwaltlicher belgischer Auslandsermittlungen sondern auch deutscher Ermittlungen. Das bedeutet Ausschluss der Feststellung der Namen der Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und Ausschluss der Feststellung der Nicht-Existenz des Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien).
Nach dem 11.07.2011 hätte die für Auslandstraftaten zuständige ST Osnabrück im nächsten Ermittlungsschritt wegen der in Belgien durchgeführten Straftat ein Übernahme-/Ermittlungsersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden richten müssen. Belgische Auslandsermittlungen hätten sofort die Nicht-Existenz des im Mahn- und Vollstreckungsbescheid genannten Scheinunternehmens Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) festgestellt, damit den Ursprungsbetrug auf FKH GbR zurückgeführt. Durch Ansichziehen der Ermittlung, genauer: Wegnahme der Auslandsermittlungen, nach dem 11.07.11 mit Datum18.08.2011schloss ST Frankenthal diese Möglichkeit aus. Die Begründung dafür lieferte GST Oldenburg 24.09.12 (600 ARDB 3/12) mit ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘.
Anmerkung: Diese von ST Frankenthal ST Baum 29.11.2012 gegenüber der ST Aachen zitierte Änderung der Zuständigkeit gemäß Ziffer 11 gilt ab Mai 2011. Und gilt für Vorgänge nach diesem Datum, nicht für zurückliegende.
Hilfsweise ist anzumerken, dass sich ST Frankenthal 29.11.2012 (ST Aachen) auf den zurückliegenden Vorgang Vertragsabschluss des unterstellten Vertrages Meyer/Bela Vita/Maaseik aus ca. 2003 bezieht. Deshalb unterstellt, weil es wegen Nicht-Existenz von ‚Meyer‘ und Nicht-Existenz von Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) (Aussage Bürgermeister Maaseik 04.02.1013) zu keiner Zeit diesen Vertrag gab, auf den GST Oldenburg und die ST Frankenthal ST Baum‘ 29.11.2012 ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezogen.
Hilfsweise ist anzumerken, dass der 29.11.2012 hergestellte Bezug zum callcenter Gangelt wegen des unterstellten per Telefon/Internet abgeschlossenen Vertrages nicht möglich sein konnte, da das callcenter erst nach 2004seine Tätigkeit aufnahm.
Hilfsweise ist weiter anzumerken, dass nach belgischem Staatsblatt seit 19.03.2009 die Firma Bela Vita/Kinrooi, der ST Baum 29.11.2012 Bela Vita/Maaseik als Tochterunternehmen zuordnete, nicht mehr existiert.
Die vorgegebene vorzunehmende Anwendung dieser von GST Oldenburg ST Röhl vorgegebenen ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezieht sich auf vorstehende nur der ST Aachen 29.11.2012 mitgeteilten Aussagen, mit denen ST Frankenthal plötzlich Auslandsstraftat ausschloss, wodurch die für Auslandsstraftaten bisher örtlich zuständige ST Osnabrück nicht mehr zuständig war bzw. sein soll und stattdessen die ST Frankenthal. Durch gezielte Verweigerung der beantragten Nennung dieses Zusammenhanges (=Geheimhaltung) suggeriert GST Oldenburg ca. 11mal, die ST Frankenthal ca. 6 mal Eva Hackmann, dass ab Mai 2011 bei Auslandsstraftaten nicht ST Osnabrück, sondern ST Frankenthal zuständig ist. Tatsächlich konstruierte/unterstellte die ST Frankenthal ST Baum, geheim gehalten vor Eva Hackmann, den Ausschluss der Zuständigkeit ausländischer Ermittlungsbehörden (= Vorgabe des Ausschlusses von Auslandsstraftaten) und garantierte alleinige deutsche Ermittlungs-Zuständigkeit.
Schriftliche Beantwortung der Anfragen, worauf sich die ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezieht, verweigerte GST Ol. 11mal und von ST Frankenthal ca. 6 mal nicht beantwortet sowie telefonisch, GST Ol ST Snakker: ‚die werden sie nie bekommen‘. Damit war der Betrug eingestanden – aber wie funktionierte der? Mit dieser ab 11.07.11/18.08.2011 geheim gehaltenen Begründung unterstellten diese Staatsanwaltschaften plötzlich die in Belgien verübte Ursprung-Straftat des Scheinunternehmens Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) als nicht verübt. Und verlagerte Ermittlungen auf Deutschland (wird nachfolgend näher erläutert). Feststellung: mit dieser nach 11.07.2011 geheim gehaltenen Begründung entzog im ersten Schritt die ST Frankenthal der ST Osnabrück die Ermittlungszuständigkeit für das Ausland, genauer: schloss aus, dass ST Osnabrück ein Übernahmeersuchen an den belgischen Prokurator des Königs (Staatsanwaltschaft Eupen) stellt. Genauer: schloss Ermittlungen, Feststellung der Straftaten und Verurteilung der FKH GbR wegen in Belgien begangener Straftaten aus. Dieses Ergebnis wäre der Nachweis, dass sämtliche in Deutschland gegen Eva Hackmann ergangenen Gerichtsentscheidungen (u.a. mehrere Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl) Folgestraftaten und somit nichtig sind.
Die ST Frankenthal deutete im zweiten Schritt nach dem 18.08.2011 im Schreiben an die ST Aachen gezielt den strafangezeigten, tatsächlich in Belgien auf den Namen ‚Meyer‘ begangenen, Bela Vita (3680Maaseik,Belgien)-Vertrags-/Urkundenbetrug dieses Scheinunternehmens des Vertrages Meyer/Bela Vita um als nicht begangen. ST Frankenthal ST Baum unterstellte Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) als existentes Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi. Das Fehlen des weiterhin als existent unterstellten Vertrages, tatsächlich konnte von der von FKH GbR ausgedachten/fiktiven Meyer kein Vertrag mit Scheinunternehmen Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) abgeschlossen worden sein, unterstellte ST Frankenthal (29.11.2012 an ST Aachen) ursächlich dem callcenter Gangelt als von diesem per Internet/Telefon mit ‚Meyer‘ abgeschlossen und mit diesem konstruierten/unterstellten Bezug weiterhin als existent. Dadurch unterstellte ST Frankenthal in der Umkehrung die tatsächlich von FKH GbR in Belgien begangene und bei der örtlich zuständigen ST Osnabrück angezeigte Straftat Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) als in Belgien nicht begangen. Genauer: der Betrug der ST Frankenthal ST Baum bezieht sich darauf, die Ursache des Betrugs auf Deutschland zu transferieren und über das von ihm konstruierte callcenter Gangelt zudem einen nicht existenten Vertrag als existent und damit nicht existente Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘ als existent zu begründen (=Schein-Begründung,-Beweis).
Mit diesen Betrügereien erklärte die ST Frankenthal ST Baum den FKH-Ursprungsbetrug als in Belgien nicht begangen und schloss das Stellen eines Übernahme-/Ermittlungsersuchens und damit Auslandsermittlungen des belgischen Prokurators des Königs (belgische Staatsanwaltschaft Eupen) aus.
Im weiteren Verlauf des roten Betrugsfadens deutete die ST Frankenthal die ursprüngliche Auslandsermittlung um auf ‚Ermittlung eines in Deutschland zustandegekommenen Vertrages Meyer eines existenten Unternehmens‘. Und, entscheidend, schloss damit die Möglichkeit aus, dass belgische bzw. deutsche Behörden strafrechtlich gegen das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und die Namen der Verantwortlichen ermitteln. Die Möglichkeit der Feststellung also, dass das von FKH GbR für ihren banden- und gewerbsmäßigen Betrug benutzte Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) tatsächlich ausgedacht ist und zu keiner Zeit existierte.
Diesen roten Unterstellungs-/Betrugsfaden spann ST Baum ab dem 18.08.2011 und ist aus dem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal ST Baum an die ST Aachen abzuleiten.
Folge seiner 29.11.2012 ausschließlich der ST Aachen mitgeteilten Unterstellungen ist die Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland. Genauer: mit dem ‚Gangelt-Witz/Betrug‘ begründete ST Baum ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung gemäß Ziffer 11 Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte/-innen ab Mai 2011‘ (Internet/Telefon), begründete die ST Frankenthal ST Baum in Deutschland vorzunehmende Ermittlungen. Da ST Aachen für Gangelt zuständig ist, stellte Baum 29.11.2011 bei der deutschen ST Aachen ein Übernahmeersuchen.
Damit schlossen die ST Osnabrück, die GST Oldenburg und die ST Frankenthal Belgien als Land für den strafangezeigten ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrugs der Scheinfirma Bela Vita aus und gaben Deutschland vor. Damit garantierten beide GST’en, dass der in Belgien abgeschlossene Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) nicht in Belgien aufgeklärt wird. Das ist Arglist, Vertuschung, Täuschung und Ablenkungsmanöver insbesondere des ST Baum von der ST Frankenthal. ST Baum konstruierte ein vor Eva Hackmann geheim gehaltenes und nur der ST Aachen mitgeteiltes hanebüchenes Lügenkonstrukt, dass einem gewissermaßen die Haare zu Berge stehen lässt, dass an den Baron von Münchhausen erinnert. ST Baum stellte 29.11.2012 damit bezogen auf den genannten ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), den Bezug her zu der Betrügerfirma Bela Vita/Kinrooi(Belgien), zur Firma Intercash/Kinrooi(Belgien), und weiter zu einem callcenter von Intercash im deutschen Gangelt (zuständig ST Aachen). Diesem callcenter in Gangelt unterstellte die ST Frankenthal ST Baum das Zustandegekommensein eines tatsächlich nicht zustande gekommenen Vertrags (Urkunde) des Vertrages Meyer/Bela Vita in Maaseik(Belgien). Das deshalb nicht hat zuständig sein können, da ‚Meyer‘ zu keiner Zeit in Bad Essen unter der Anschrift von Hackmann gemeldet war (=nicht existent) und wie die Verantwortlichen von Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) ebenfalls von FKH GbR nur ausgedacht/fiktiv waren und nie existierten. Den wiederholt beantragten Nachweis von Namen, Anschrift der Bela Vita Verantwortlichen und des Vertrages verweigerte ST Frankenthal ST’in Frau Herrman 11.11.2010 ‚..es werden keine Feststellungen über das Vorliegen eines Vertrages zwischen Ihnen (damit wurde Meyer= Hackmann unterstellt) und Bela Vita getroffen….‘. Eines zu keiner Zeit existenten/abgeschlossenen Vertrages, der mit von ST Frankenthal ST Baum konstruierter Unterstellung als existent schein-bestätigt wurde.
Hier liegt die Amtsstraftat des ST Baum begründet: Als ‚Garant für Recht‘ gab er sein(e) hanebüchenes/n 29.11.2012-Vorgaben/Konstrukt den Benutzern, den ‚Garanten‘ der ST Aachen, als wahr vor. ST Baum wusste, dass die ST Aachen nicht autorisiert ist, seine Vorgaben als unwahr zur Disposition zu stellen. Sondern verpflichtet ist, diese ungeprüft als wahr zu übernehmen. ST Baum hat seine herausgehobene Vertrauensstellung als Garant/Staatsanwalt missbraucht, indem er der ST Aachen vorsätzlich unwahre Vorgaben zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgab.
ST Frankenthal ST Baum nahm 29.11.2012 gezielt eine Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen vor. Er bezweckte, dass die Summe seiner hanebüchenen unwahren Vorgaben-Kaskade von der ST Aachen nicht mehr zur Disposition gestellt und somit als wahr übernommen werden. Und dass die ST Aachen aufbauend auf diesen Vorgaben seine Entscheidung trifft.
Er wollte damit die ST Aachen verpflichten, seine unwahren Vorgaben als wahr zu übernehmen:
-Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) ist existent und unternehmensgleich mit Bela Vita Kinrooi.
-Bela Vita Kinrooi ist Teil der Firma Intercash
-callcenter Gangelt ist Teil der Firma Intercash
-Am Ende dieser Kaskade hat callcenter Gangelt mit Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) über Telefon/Internet einen Vertrag abgeschlossen.
Mit gestelltem Übernahmeersuchen beauftragte ST Frankenthal ST Baum die ST Aachen nicht nur mit Ermittlung, ob dem callcenter Gangelt der Vertrag vorliegt. Die Übernahme der Ermittlung bedeutet Übernahme/Bestätigung auch der vorgenannten Vorgaben. Im Klartext: ST Frankenthal ST Baum verpflichtete die ST Aachen, Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent und unternehmensgleich mit Bela Vita Kinrooi zu bestätigen.
Das ist Betrug der ST Frankenthal ST Baum.
Würde die ST Aachen ermitteln und nicht existenten Vertrag feststellen, dann nur unter Verwendung der Vorgaben als wahr und damit in der Bedeutung, dass das callcenter diesen nicht mehr vorliegen hat (=unausgesprochen verschluderte/verbaselte), aber nicht in der Bedeutung, dass wegen fehlendem Unternehmen, fehlender Person ‚Meyer‘ gar kein Vertrag zustande gekommen ist und deshalb nicht existent ist.
Eines tatsächlich zu keiner Zeit existenten Vertrages, den ST Aachen nach 29.11.2012-Eindrucksmanipulation durch ST Frankenthal ST Baum als wahr bestätigen sollte. Damit sollte auch die Lüge/Unterstellung der ST Frankenthal und FKH GbR vom15.04.2009 als wahr bestätigt werden, das FKH GbR das Vertragskontingent des Vertrages Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) aufkaufte.
Mit derartig konstruierter(m) Unterstellung/Eindrucksmanipulation/Betrug wollte ST Frankenthal ST Baum die ST Aachen dazu bewegen, ein nicht existentes Unternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent, einen nicht existenten Vertrag mit diesem Unternehmen als existent und Unternehmensgleichheit mit Bela Vita Kinrooi zu bestätigen.
Der Bürgermeister von Maaseik teilte in seinem Ermittlungsergebnis 04.02.2013 mit, dass Bela Vita in 3680 Maaseik (Belgien) zu keiner Zeit existierte, somit nicht Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi sein konnte und damit Scheinunternehmen der FKH GbR war.
Die Personengleichheit ‚Meyer‘ des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und damit den Vertrag selbst wies AG Mayen Eva Hackmann erst ab ca. Okt.2007 zu über vor ihr bis Juli 2012 geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutungsbetrug), als es aus fiktiver/ausgedachter ‚Meyer‘ die Schuldnerin Hackmann machte. Diesen Schuldnernamensumdeutungsbetrug bestätigte ein gerichtsbekannter nachweislich vom Amtsarzt als hirnkrank festgestellter GV Bodi 31.03.2008 des Vollstreckungsgerichts AG Osnabrück als wahr (unmittelbar darauf stellte der Amtsarzt dessen Dienstunfähigkeit fest, woraufhin dieser entlassen wurde), nochmals danach (Vermerk AG Osnabrück Vizepräsident Havliza 22.05.2013) als wahr bestätigt vom Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Richter Struck und 2009 vom Präsidenten Große-Extermöring, bis heute auch nicht vom Vizepräsidenten Havliza zurückgenommen. Ist die Frage erlaubt, ob Struck, Große-Extermöring und Havliza ebenfalls – noch nicht amtsärztlich festgestellte – Hirnkranke oder hirninsuffiziente Kriminelle sind? Oder was anderes?
Die Staatsanwaltschaften ST Osnabrück ST Voss/GST Oldenburg ST Snakker/ST Frankenthal ST Baum verwandten nicht die im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ bzw. AG Mayen-Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Adresse von Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, sondern ausschließlich den Oberbegriff Bela Vita. Daraus abzuleiten, dass diese in ihren Schriftsätzen stets von dem belgischen Unternehmen Bela Vita schrieben. Also über das belgische 3680 Maaseik hinausgehend. Diese Staatsanwaltschaften unterstellten mit permanenter Verquickung/Gleichsetzung das als Scheinunternehmen nicht existente Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existentes Tochterunternehmen der übergeordneten existenten Firma Bela Vita in Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2, Belgien, setzten diese gleich (29.11.2011 an ST Aachen) und setzten nicht existente ‚Meyer‘ mit Eva Hackmann gleich. Die ST Frankenthal gab der ST Aachen 29.11.20