Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-06-11 – 06:41:24
Mut ist Verbrechen zu beweisen, die angeblich nicht geschehen sind.
Montessori
Zum besseren Verständnis dieses blogs ist Kenntnis der folgenden blog-Beiträge hilfreich:
‚In konzertierter Aktion….‘ Teile 1,2,3
Nachstehende Ausführungen gingen an:
AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Schmickler 07-5869841-0-7 Fax 02651-403 100
AG Osnabrück Richter Struck , Extermöring 42 C 392/07(2) Fax 0541-315 6304
LG Osnabrück Richter Hune, Fahnemann 1 T 731/10 Fax 0541-315 6117
AG Frankenthal Ecker, Dirion-Gerdes, Frau Wolf 3b C 45/11 Fax 06233-80 398
LG Frankenthal Kiesling, 1 T 119/11 Fax 06233-80 231
Staatsanw. Frankenthal Hermann, Liebig u.a. 5513 Js 22530/10 u.a. Fax 06233-80362
Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher2080 Js 60430/11 Fax 0261-1307 38510
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Leiter Erich Jung, 4 Zs 263/12 Fax 0261-1307 38010
Stellvertretender Leiter Harald Kruse, St Regner
Rheinland-pfälzisches Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Schreiben vom 29.05.12 u.a. Staatssekretärin Frau Beate Reich, Minister Herr Hartloff Fax 06131-16 4887
Staatsanw. Osnabrück Voß, Krüger, Heuer NZS 1100 Js 52037/10 u.a. Fax 0541-315 6800
Generalstaatsanwaltschaft Osnabrück G St Finger Fax 0441-2204466
Niedersächisches Justizministerium Staatssekretär Oehlerking Fax 0511-120 5170
Landtag Rheinland Pfalz, weiterleiten an alle Abgeordneten:
SPD Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering Fax 02661-91 99 35
CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner Fax 06131-208 4323
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler Fax 06131-208-4139
LG Ellwangen Az. 4 O 110/08 Fax 07961-81257
Staatlicher Vollstrecker OGV Egbers DR II-0256/12 AG Osnabrück Fax 0541-315 6304
über Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Weitere nicht offengelegte Adressaten
Das Mahngericht AG Mayen in Person des Rechtspflegers Goergen beging, nach unüberprüfter Übernahme der Vorgabe der belgischen Briefkastenfirma Bela Vita und der Betrügerfirma FKH Werner Jentzer, mehrfachen Prozessbetrug und nahm damit meine rechtskräftige ‚Verurteilung‘ als Schuldnerin vor.
Gleichzeitig betrieb Goergen ab 2007 durch geheim zugewiesene Kausalattributionen die Psychiatrisierung und Kriminalisierung von Eva und Rainer Hackmann. Die staatliche Justiz der Länder Niedersachsen und Rheinland Pfalz sowie die Landtagsabgeordneten verweigerten die wiederholt beantragte Anweisung zur Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen, nachdem zuvor wiederholt die rheinland-pfälzische Staatsanwaltschaft Frankenthal und die niedersächsische Staatsanwaltschaft Osnabrück seit 2008 konsequent staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug (Eva Hackmann zugewiesener Vertrag Meyer/Bela Vita) ausschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner bestätigte mit weiteren Unterstellungen und als Überprüfung vorgegebener, tatsächlich Nicht-Überprüfung/Nicht-Ermittlung, den mehrfachen Prozessbetrug des AG Mayen sowie die von AG Mayen vorgenomme Psychiatrisierung und Kriminalisierung von Eva und Rainer Hackmann als wahr.
Dieses Schreiben ist Bestandteil des Verfahrens Az. 4 O 110/08 beim LG Ellwangen
Nähere Ausführungen.
An die Adressaten.
Das AG Osnabrück teilte 22.05.2012 mit, dass die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner in Mai 2012 die Prozessakte angeforderte und erhielt. Aber nicht Frau OSt’in Harnischmacher von der Staatsanwaltschaft Koblenz. Ihre in 2080 Js 60430/11 24.10.2011 vorgegebene ‚umfassende Prüfung‘ fand ohne Kenntnis der beim AG Osnabrück befindlichen Prozessakte tatsächlich nicht statt. G St Regner in 4 Zs 263/12 bestätigte nach vorgegebener ‚umfassender Prüfung‘, auch der Harnischmacher-Prüfung/Ermittlung, die 10.05.2012 zitierten und bis zu diesem Zeitpunkt vor E.+R.H. geheim gehaltenen Aussagen des AG Mayen wiederholt als nicht strafbar und als ‚ wahr‘. Entgegen der 10.05.12-Regner-Bestätigung als wahr bestätigte das Prozessgericht AG Osnabrück mit 22.05.2012-Schreiben erstmals genannten und von Regner zitierten Aussagen, dass diese unwahr sind und somit vom AG OS und von Folgegerichten LG Osnabrück, AG und LG Frankenthal sowie den Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück fälschlicherweise als wahr verwandt wurden. Das/die gegen mich gerichtete bis 22.05.12 geheim gehaltene Lügenkonstrukt/Schuldunterstellung des AG Mayen Rechtspfleger Goergen erklärten/bestätigten somit die Koblenzer Staatsanwaltschaft ohne Akteneinsicht und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in Kenntnis der Akten nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich unüberprüft übernommener Festschreibung/Bestätigung, für wahr.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner teilte nach Durchsicht der vom AG Osnabrück erhaltenen Verfahrensakte 42 C 392/07 10.05.2012 mit, dass AG Mayen Goergen zwei Schreiben meines Ehemannes Rainer Hackmann vom 20.10.2007 nebst Anlagen und 01.11.2007 nebst Anlagen, die tatsächlich nicht von Rainer Hackmann stammen und nicht von ihm unterschrieben sind, als dessen Einspruch/Widerspruch namens seiner Ehefrau Rainer Hackmann würdige. Das ist bewusst vorgenommene Straftat des Regner.
Statt ‚Würdigung‘ beging das AG Mayen Goergen ab 2007 tatsächlich Falschbeurkundungen im Amt §§ 271, 348 StGB. Mit diesen Falschbeurkundungen im Mahngerichtsurteil täuschte AG Mayen Goergen das Prozessgericht AG Osnabrück vorsätzlich. In Kenntnis des richtigen Namens Rainer Hackmann und dessen Unterschrift beging Goergen in 2007 – geheim gehalten – vorsätzlich gegenüber Folgegerichten vorgenommener Personenidentitätsbetrug und R.H. unterstellte Unterschriftenfälschung, in dem Goergen einen anderen Namen und eine andere Unterschrift als den/die von Rainer Hackmann ausgab. In gleicher Weise, wie Goergen in 2007 – geheim gehalten – Eva Hackmann unterstellte, als E.H. einen Vertrag Meyer/Bela Vita auf Meyer gefälscht/fingiert zu haben. Diesen von Bela Vita/FKH als existent/wahr unterstellten Vertrag Meyer bestätigte Goergen als wahr, den es tatsächlich nicht gibt.
Eines Vertrages Meyer, der von Meyer oder Hackmann nicht abgeschlossen wurde, der nicht existiert, der von Bela Vita/FKH/AG Mayen als von Eva Hackmann als von ihr auf Meyer gefälscht und existent unterstellt wurde, unüberprüft als wahr von Goergen übernommen, dessen Nachweis der (Nicht-)Existenz beide Generalstaatsanwaltschaften und Justizministerien von Niedersachsen und Rheinlandpfalz trotz wiederholt gestellter Anträge nicht anwiesen, damit den Vertrags-/Urkundenbetrug vorsätzlich nicht aufklärten/feststellten, damit die verantwortlichen Verbrecher Bela Vita, FKH Werner Jentzer und AG Mayen Goergen deckten. Damit die Folgegerichte davon ausgehen sollen, das Eva Hackmann auf Meyer einen Vertrag fälschte.
G St Regner bestätigte 10.05.2012 nach ‚Verfahrensaktenüberprüfung‘ die Eva und Rainer Hackmann betreffenden 2007-Goergen-Unterstellungen, tatsächlich handelt es sich nachgewiesenen um mehrfachen Prozessbetrug und Urkundenfälschung, als wahr.
Mit erstmaliger Mitteilung 10.05.2012 !! bestätigte/würdigte Regner mit seinen Aussagen Eva und Rainer Hackmann als die von Goergen bereits in 2007 ‚festgestellten‘ Kriminellen. Tatsächlich ist die Feststellung des Goergen ab 2007 bis 10.05.2012 ausschließlich vor E.+R.H geheim gehaltene Zuweisung/Unterstellung und somit Straftat des Verbrechers nach § 12 StGB Goergen, die dieser trotz Aufforderung bis heute nicht zurücknahm. Mit dieser Bestätigung deckt Verbrecher nach § 12 StGB St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz den kriminellen Straftäter Verbrecher nach § 12 StGB Rechtspfleger Goergen vom AG Mayen und wird selber einer.
Diese Straftaten des Regner und Goergen nannte AG Osnabrück mit Schreiben vom 22.05.2012, von dem Eva und Rainer Hackmann mit diesem Datum 22.05.2012 erstmals Kenntnis erlangten. AG Mayen Goergen täuschte damit in 2007 das Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck, in der Folge das LG Osnabrück Richter Hune und in der weiteren Folge AG und LG Frankenthal sowie Staatsanwaltschaften FR. und Os. vorsätzlich. Täuschungsergebnis ist vom AG Osnabrück realisierte und von Folgegerichten/-staatsanwaltschaften durch Übernahme bestätigte Rechtmäßigkeit der Vollstreckung des auf Meyer lautenden Titel an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann.
St Regner 10.05.2012 erklärte, dass Goergen beide Schreiben als Einspruch/Widerspruch meines Ehemannes R.H. ‚würdigte‘. Damit erklärten beide in vorsätzlicher Täuschungsabsicht die adressierte fiktive Person Meyer zur Ehefrau des R.H.
Mit ‚Würde‘ sprach Regner dem Goergen eine einzigartige Seinsbestimmung im moralischen Sinne und als ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Amtsperson‘ einen herausgehobenen Rang in der Wertehierarchie und damit eine hohe Vorrangstellung zu. Insbesondere sich selber, der als Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Würdigung vornahm.
Mit 10.05.2012-Selbstzuweisung von Würde bestätigte Regner und wies unausgesprochen/indirekt selber, wie Goergen bereits ab 2007, gleichzeitig die gegenteiligen Synonyme von Würde Eva und Rainer Hackmann zu:
unwirklich; zweifelhaft; falsch; unwahr; unecht; unglaubwürdig; minderwertig;
schlecht; durchschnittlich; gewöhnlich; profan; unwürdig.
Mit dieser unausgesprochenen/indirekten Herabwürdigung verstießen damit beide gegen das Diskreditierungs-/Diskriminierungsverbot.
Perverse Perfidie/Anmaßung des Würdigers, genauer: des Verbrechers nach § 12 StGB, G St Regner: in Kenntnis der Goergen-Straftaten kaschierte/umdeutete Regner mit der Goergen zugesprochenen ‚Würde‘ dessen Täuschungen/Straftaten im Amt. Damit deklariert Regner diese wiederum umgedeuteten gegenteiligen Synonyme für wahr.
ST Regner weiß, dass nur die adressierte Schuldnerin Meyer befugt ist einen Einspruch/Widerspruch abzugeben. Aber eine Person Meyer wohnt nicht unter meiner Adresse. Das weiß St Regner. ST Regner weiß, dass R.H. als Unbeteiligter/Nicht-Betroffener zu keiner Zeit befugt war, namens der von Goergen fehladressierter Person Meyer diese als R.H.’s Ehefrau unterstellte Eva Hackmann, einen Einspruch/Widerspruch abzugeben. Regner bestätigte vorsätzlich falsch Meyer=Hackmann und R.H. die Befugnis zu dieser Abgabe. Einzige Ausnahme für zugewiesene Befugnis, sie ist dazu ‚geistig‘ nicht in der Lage, die Regner somit unterstellte. Aber Mahn- und Vollstreckungsbescheid waren von Goergen an Meyer adressiert, sodass Eva Hackmann nicht autorisiert war, namens Meyer einen Einspruch/Widerspruch abzugeben, Rainer Hackmann erst recht nicht.
Tatsächlich unterstellte Goergen 2007, bestätigt von Regner 10.05.2012, diese unter meiner Adresse nicht existente Person Meyer als seine Ehefrau Eva Hackmann. Außerdem unterstellten beide meinem Ehemann Rainer Hackmann ab 2007, dass er Meyer als seine Frau Hackmann identifiziert und für ‚geistig nicht in der Lage‘ attestiert habe, und wiesen ihm bezogen auf diese Unterstellung diese Ausnahme/Befugnis zu. Um Ausnahme/Befugnis unterstellen zu können, unterstellte Regner zunächst die Aussagebedeutung der Inhalte dieser Schreiben (20.10.2007 nebst Anlagen und 01.11.2007 nebst Anlagen) als Einspruch/Widerspruch und bestätigte diese als vom Ehemann Rainer Hackmann erstellt. Regner bestätigte die von Goergen als Würdigung unterstellte Befugnis und damit verbunden die R.H. zugewiesene vorgenommene Bevormundung/Entmündigung seiner Ehefrau E.H., die Regner/Goergen der Person Meyer gleichsetzte/vorgab. Tatsächlich behauptete/umdeutete Goergen 2007-2012 geheim gehalten die Inhalte dieser R.H. zugewiesen Schreiben als Einspruch/Widerspruch, ohne Kenntnis von E.+R.H.. Regner, Goergen und AG Osnabrück Richter Struck hielten bis heute !! diesen weiteren komplexen Goergen-Umdeutungs-/Zuweisungsbetrug, ab 2007 bis 22.05.2012 vor Eva und Rainer Hackmann geheim. Und mit R.H. zugewiesener Befugnis die ihm damit unterstellte Entmündigung seiner Frau E.H. Und damit, gegenüber einem staatlichen Psychiater, von E.+R.H nicht widersprochen akzeptiert.
Mit R.H. ab 2007 unterstellter/zugewiesener – natürlich geheim gehaltener – Befugnis eines vermeintlich vorgenommenen Einspruchs/Widerspruchs unterstellten Goergen/Regner, vor R.+E.H. geheim gehalten, dass Rainer Hackmann in 2007 die Entmündigung (..’geistig‘ nicht in der Lage) seiner Frau Eva Hackmann vornahm, die Goergen ab 2007 als die adressierte Person Meyer unterstellte und die aktuell 10.05.2012 Regner als bestehend bestätigt, und R.H. seine Frau Eva Hackmann ohne E.+R.H.’s Kenntnis als die Schuldnerin Meyer bestätigte.
Die für einen rechtschaffenen Normalbürger nicht vorstellbare Psychotrickserei und perverse Unterstellungs-Perfidie: Gleichzeitig unterstellte Goergen, von Regner bestätigt, dass Ehemann Rainer Hackmann seine vermeintlichen Schreiben 20.10.2007/ 01.11.2007 mit anderem Namen unterschrieb, also seine eigenen Schreiben mit gefälschter Unterschrift versah!! Damit unterstellten diese beiden Verbrecher nach § 12 StGB neben der R.H. zugewiesenen ‚Befugnis (=Entmündigung von E.H.)‘ die von R.H. vermeintlich getroffene, tatsächlich ihm ohne seine Kenntnis zugewiesene, Feststellung, dass seine Frau die Schuldnerin Meyer ist, dass R.H. seine beiden Befugnis/Entmündigung ausdrückenden Schreiben mit anderer Unterschrift versah und damit selber fälschte. Damit ‚würdigten‘ Goergen und Regner R.H. als Unterschriftenfälscher/Straftäter.
Goergen 2007 wies zu, bestätigt von Regner 10.05.2012, durch geheim gehaltene Unterstellung/Zuweisung/Umdeutung, dass die vorgenannten gegenteiligen Synonyme von Würde auch auf Rainer Hackmann zutreffen.
Diese Konstruktion von Entwürdigung/Entmündigung und damit massiver persönlicher/psychischer/psychiatrischer Diskreditierung und Diskriminierung von E.+R.H. durch kriminelle/mafiöse Vertreter rheinland-pfälzischer staatlicher Justiz verfolgte einzig den Zweck der Realisierung des Betrugs, nämlich der Betrügerbande Bela Vita/FKH Werner Jentzer einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Die Erlangung eines FKH-Vermögensvorteils ist/war nur über die mahngerichtliche Zuweisung/Festschreibung, genauer: rechtskräftige Verurteilung durch das AG Mayen Rechtspfleger Goergen, von Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer (Vertrag Meyer/Bela Vita) möglich. Mit vorstehend beschriebener/erfolgter/geheim gehaltener Zuweisung/Festschreibung Meyer=Hackmann in 2007 verpflichteten Goergen/Wilden 06.12. 2007 mit Abgabe der von ihm/beiden gefälschten Verfahrensakte an das Prozessgericht AG Osnabrück, davon auszugehen, dass Rainer Hackmann zweimal einen Einspruch/Widerspruch namens seiner von ihm entmündigten/bevormundeten Frau vornahm und R.H. damit seine Frau Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer diskreditierte/bestätigte.
Und das ab 2007 bis heute, ohne Wissen von Eva und Rainer Hackmann!
Verbrecher nach § 12 StGB Goergen verpflichtete damit AG/LG Osnabrück, die Rainer Hackmann unterstellter, aber von ihm nicht vorgenommene, ‚Befugnis für Abgabe des Einspruchs/Widerspruchs‘ und damit für Entmündigung von Eva Hackmann zu übernehmen. Damit Eva Hackmann als von R.H. festgestellte Schuldnerin Meyer zu übernehmen und die Vollstreckung an E.H. in Auftrag zu geben.
Goergen unterstellte im Vollstreckungsprotokoll – darin durch Nicht-Erwähnung geheim gehalten – einen vermeintlich von Eva Hackmann abgegebenen Einspruch/Widerspruch als Schuldnerin Meyer, der auf einem Formular dokumentiert ist. Dieses von Goergen ab 2007 vorenthaltene, erstmals von G St Regner 10.05.12 genannte, Formular erhielt ich 22.05.12 vom AG OS. Aber erst, nachdem ich AG OS Richter Struck das 10.05.12-Schreiben des G St Regner vorlegte. Nach bereits zuvor 10.04.und14.04.12 beantragter Abschrift des Formulars händigte mir Richter Struck dieses nicht aus und hielt dieses ebenfalls vor mir geheim. Mit diesem erst 22.05.12 erhaltenen Formular begründet Goergen in 2007 im Vollstreckungsprotokoll Einspruch mit ‚unklar‘ und den Widerspruch mit ‚verspätet‘ . Dieses Formular ist an Meyer adressiert, die unter meiner Adresse nicht wohnt und mit E.H. nichts zu tun hat. Die Klarstellung auf diesem Formular von E.H. als Nicht-Schuldnerin ist nach erfolgter unterstellter Bevormundung/Entmündigung nichts wert. Goergen‘ wies R.H. Befugnis zur Abgabe eines Einspruchs/Widerspruchs zu und unterstellte R.H. vorgenommenen Einspruch/Widerspruch und damit Bevormundung/psychiatrische Entmündigung seiner Frau E.H. wegen ‚…’geistig‘ nicht in der Lage…‘. Wobei es zu keiner Zeit um Frau Eva Hackmann ging, sondern um die von Goergen fehladressierte fiktive Person Meyer.
Das ab 2007 bis 22.05.2012 geheim gehaltene perverse perfide psychiatrisch kausalattribuierte Zuweisungskonstrukt ist geistiger Ausfluss des psychisch gestörten hirnkranken kriminellen Straftäters Goergen. !!
Nach St Regner ‚würdigte AG Mayen Goergen‘ die Rainer Hackmann zugewiesenen, aber nicht von Rainer Hackmann stammenden, Schreiben vom 20.10.2007// 01.11.2007 nebst Anlagen. Genauer: Goergen behauptete 2007 einfach die Inhalte als klare/eindeutige Einsprüche/Widersprüche des R.H. Die Inhalte dieser Schreiben lsssen nicht im Entferntesten einen derartigen Rückschluss zu, insbesondere keine ‚Würdigung‘ als Einspruch/Widerspruch. Derartige Umdeutung dieser Inhalte, und dann noch geheim gehaltene Zuweisung auf R.H., ist hochgradiger Nonsens nicht nur des hirnkranken Kriminellen Goergen, sondern insbesondere des hirnkranken Kriminellen St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der nach einwöchigem Studium der Verfahrensakte den geistigen Ausfluss des Goergen als rechtsverbindlich und wahr bestätigte, nein: ‚würdigte‘. Regner bestätigte zudem nach einwöchigem (04.05.-10.05.2012) Studium der Verfahrensakten in seinem Überprüfungsergebnis, dass die nicht von Rainer Hackmann stammenden Unterschriften generalstaatsanwaltlicherseits doch seine sein sollen. Damit ‚würdigte’/ kriminalisierte Regner R.H. als Unterschriftenfälscher. Regner bestätigte ferner in Kenntnis der Inhalte beider nicht von Rainer Hackmann stammenden Schreiben diese als von ihm verfasst. Obwohl diese Inhalte keinen Bezug zu Einspruch/Widerspruch haben, bestätigte/übernahm G St Regner die von Rechtspfleger Goergen ‚gewürdigten‘ Inhalte dennoch als unklaren Einspruch/verspäteter Widerspruch, die beide R.H. als von ihm vorgenommen zuwiesen, die R.H. tatsächlich nicht vornahm.
Jeder des Lesens mächtige Straßenkehrer, wobei ich hiermit die diesen ehrenwerten Beruf ausübende nicht abwerte, hätte keine derartige Fehleinschätzung vorgenommen. Als Unterprimaner stände unter einer derartigen inhaltlichen Fehleinschätzung ein ‚ungenügend‘ mit der Empfehlung, die Schule zu wechseln.
Aber der in einzigartiger Seinsbestimmung Würdigung vornehmende Volljurist Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte/würdigte nach einwöchigem Aktenstudium diese inhaltliche Fehleinschätzung des Goergen, damit dessen einzigartige Seinsbestimmung, als wahr. Und verpflichtete, nun nach generalstaatsanwaltlicher Bestätigung dieser ‚Goergen-Wahrheit‘, tatsächlich als wahr bestätigtes Goergen-Lügenkonstrukt, die Folgerichte zur Aufrechterhaltung/Nicht-Zurückname ihrer Entscheidungen, die auf der benutzten ‚Wahrheit‘ beruhen.
Wobei ‚Fehleinschätzung‘ nicht richtig ist.
Vorstehende Ausführungen des Regner dokumentieren generalstaatsanwaltlich konstruierte, per psychosozialer Dreckschleuder vorgenommene bewusste Verschmutzung von E.+R.H., genauer: die generalstaatsanwaltliche Festschreibung der Zuweisung von ‚durch psychische Störung bedingte psychiatrische/kriminelle Verhaltensbesonderheit/-auffälligkeit‘. Nach DSM-IV Kriterienkatalog vom staatlichen Psychiater als psychiatrische Krankheit zu werten, wenn diese Verschmutzung nicht beseitigt wird.
Dieses ganz offenbar dem Regner antrainierte kriminelle, mafiöse Zuweisungs-/Unterstellungsverhalten weist, insbesondere als Bestätiger gleichen Verhaltens des Goergen, beider Verhalten nach als unwirklich; zweifelhaft; falsch; unwahr; unecht; unglaubwürdig; minderwertig; schlecht; durchschnittlich; gewöhnlich; profan; unwürdig.
Das Ergebnis meiner Würdigung des Regner/Goergen-Verhaltens: eklatanter Verstoß von Regner und Goergen gegen die Menschenwürde von Eva und Rainer Hackmann. Insbesondere wegen der geschaffenen Option psychiatrischer Bewertung nach DSM-IV eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte.
Regners Verhalten wird offensichtlich von dessen Koblenzer generalstaatsanwaltlichen Vorgesetzten Jung und Kruse, der Staatssekretärin Frau Reich und Minister Hartloff vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz gutgeheißen und nicht sanktioniert, denn diese veranlassten keine Rücknahme und gingen einer Strafanzeige gegen Regner nicht nach.
Ich weise darauf hin, dass ich in 2007, gemeinsam mit meinem Mann, zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid klare und eindeutige Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin E.H. verfasste und diese zusammen mit den Bescheiden wegen Fehladressierung Meyer in 2007 fristgerecht an AG Mayen Goergen zurücksandte. Deren Eingang bestätigte AG Mayen Goergen telefonisch in 2007, den dieser staatliche Straftäter/Verbrecher nach § 12 StGB Goergen unmittelbar danach gezielt vernichte und deren Erhalt heute leugnete. Genauer: er vernichte die ‚Nicht-Schuldnerin Hackmann‘ ausdrückenden Beweismittel (=Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann wegen Fehlzustellung Meyer zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid) und konstruierte Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer. Im Rahmen dieser Beweismittelvernichtung vernichtete AG Mayen Goergen das von ST Regner 10.05.2012 erstmals genannte und 22.05.2012 vom AG Osnabrück zugesandte ‚Formular‘ gezielt nicht. Denn einzig mit diesem aus dem Gesamtzusammengang beider Richtigstellungen herausgerissenen ‚Formular‘ konstruierte/bezweckte AG Mayen Goergen gegenüber dem Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck die Umdeutung/den Schein-Nachweis von ‚unklarer Einspruch/verspäteter Widerspruch als Schuldnerin Eva Hackmann‘, um damit die fehladressierte Schuldnerin Meyer als Hackmann zu beweisen. Damit verpflichtete Goergen das Prozessgericht AG Osnabrück, von Hackmann als die Schuldnerin Meyer auszugehen.
Nach Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner 10.05.2012 beruht das Zivilverfahren des AG Osnabrück auf vorgenannten, nicht nur diesen, von Regner als wahr bestätigten/gewürdigten Vorgaben/Beweismitteln des AG Mayen Goergen. Die tatsächlich von Goergen mit hoher krimineller Energie gefälschte und geheim gehaltene Beweismittel. Sowie mehrfachen Prozessbetrug des Rechtspflegers Goergen, den Regner ignorierte. Hierauf beruht die scheinbar ‚rechtskräftige Verurteilung von Eva Hackmann‘ als Schuldnerin durch Mahngericht AG Mayen Rechtspflegers Goergen. Dem Regner mit ‚Würdigung‘ eine einzigartige Seinsbestimmung im moralischen Sinne und als ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Amtsperson‘ einen herausgehobenen Rang in der Wertehierarchie und damit eine hohe Vorrangstellung bescheinigte und damit einen Heiligenschein verpasste. Gleichzeitig bescheinigte Regner unausgesprochen Eva und Rainer Hackmann das Gegenteil, die gegenteiligen Synonyme von Würde, und psychiatrisierte und kriminalisierte beide mit seinen kausalattribuierten 10.05.2012-Aussagen.
Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz deckte nach einwöchigem Verfahrensaktenstudium gezielt den geistigen Ausfluss des geistig nicht mehr zurechnungsfähigen hirnkranken oder kriminellen Verbrechers nach § 12 StGB Goergen, genauer: dessen 2007 geschaffenes Lügenkonstrukt, mit dem er Eva Hackmann u.a. kriminalisierte, psychiatrisierte und einen massiven Vermögensschaden verursachte.
Noch genauer: Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz deckte/legalisierte/legitimierte zielgerichtet den durchgeführten Prozessbetrug im Amt § 263 StGB, ursächlich zurückzuführen auf 07-5869841-0-7 Verfügung (=rechtskräftige mahngerichtliche Verurteilung) des Rechtspflegers Goergen. Den Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner nach vorgegebenen wiederholten umfassenden Prüfungen, zuletzt 10.05.2012, trotz von mir aufgezeigter Eineindeutigkeit des Goergen-Lügenkonstrukts und nach richtiger Deutung der Verfahrensakten hätten erkennen müssen, aber nicht erkennen wollten und selber mit weiteren Falschbeurkundungen das Goergen Lügenkonstrukt stützten/deckten.
Prozessbetrug ist rechtlich das vom AG Mayen Goergen vorsätzliche Vorbringen falscher Beweismittel durch zielgerichtete geheim gehaltene Täuschungshandlung (Umdeutung Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Meyer) durch Rechtspfleger Goergen in einem Gerichtsprozess. Das unmittelbar getäuschte Prozessgericht ist das AG Osnabrück. Getäuscht wurden auch die Folgegerichte LG Osnabrück, AG/LG Frankenthal und die weiteren involvierten Vollstreckungsorgane wie u.a. Ober- und Gerichtsvollzieher und Justizvollzugsanstalt.
Die besonders perverse Täuschungsperfidie:
die Amtspersonen (hoheitliche Aufgaben wahrnehmende richterliche Garanten für Recht und Ordnung) des getäuschten Prozessgerichts AG Osnabrück, der Folgegerichte und der staatlichen Vollstreckungsorgane sind nicht autorisiert, Vorgaben (hier: das Lügenkonstrukt des AG Mayen Geoergen) der einzig hauptverantwortlichen gerichtlichen Amtspersonen Rechtspfleger Goergen als unwahr zur Disposition zu stellen, sondern verpflichtet!, diese als wahr zu verwenden. AG Mayen, genauer: Rechtspfleger Goergen, nutzte seine herausgehobene Vertrauensstellung zur Täuschung der Folgegerichte aus.
Diese Verpflichtung an das Prozessgericht AG Osnabrück zur Übernahme/Benutzung des Goergen-Lügenkonstrukts als ‚rechtskräftige Verurteilung des AG Mayen‘, damit diesem übertragene Verpflichtung zur Umsetzung/Vollstreckung dieser Verurteilung und damit gleichzeitig verbundene u.a. psychiatrische/kriminelle Diskreditierung, Diskriminierung und Vermögensschädigung von Eva und Rainer Hackmann, bestätigten und verstärkten Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST Regner nach wiederholt vorgegebenen, aber tatsächlich wiederholt nicht vorgenommenen, Überprüfungen. Diese bestätigten in der Umkehrung mit Schein-Überprüfungsergebnissen wiederholt den Ausschluss von Täuschung/Prozessbetrug des Goergen, bestätigten dessen Lügenkonstrukt mit vorsätzlich selbst vorgenommener Falschdeutung/Umdeutung (zuletzt 10.05.2012) der Verfahrensakte, als wahr/rechtens, hielten den Verbrecher nach § 12 StGB Goergen und weitere beteiligte kriminelle Straftäter des AG Mayen durch aufgestülpten Heiligenschein sakrosankt. Damit verpflichteten/zwangen/befahlen diese rheinlandpfälzischen Staatsanwaltschaften in Person von Harnischmacher und Regner als ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte, auch über den 10.05.2012 hinaus, zur Benutzung des Goergen-Lügenkonstrukts als wahre ‚rechtskräftige Verurteilung des AG Mayen‘. Damit schufen diese rheinlandpfälzischen Staatsanwaltschaften in Person von Harnischmacher und Regner die Voraussetzung für die zukünftige Fortführung des Bela Vita/FKH (Werner Jentzer)-Betrugs.
Die Zielrichtung von Prozessbetrug ist ein Vermögensschaden für den Prozessgegner Eva Hackmann. Es handelt sich um einen klassischen Dreiecksbetrug nach § 263 StGB, bei dem der getäuschte Spruchkörper (Richter) des AG Osnabrück die Vermögensverfügung zu Lasten von Eva Hackmann durch das AG Mayen-Urteil vornahm und die getäuschten beauftragten staatlichen Vollstreckungsorgane Gerichtsvollzieher mit Hilfe staatlicher Polizeigewalt die Vermögensverschiebung durchzusetzen versuchten. Noch heute besteht der auf Goergen-Verbrechen zurückzuführende Haftbefehl/Verhaftungsauftrag des AG Osnabrück. Dieser impliziert Freiheitsberaubung in einer Justizvollzugsanstalt, gegen Eva Hackmann zum Durchzwingen der Vermögensverfügung.
Es handelt sich um mehrfachen Prozessbetrug, genauer: um zwei aufeinander aufbauende Prozessbetrügereien durch Rechtspfleger Goergen.
1. Rechtspfleger Goergen bestätigte als willfähriger Erfüllungsgehilfe der FKH in Person von Werner Jentzer dessen falsche Angaben im FKH-Mahnantrag als wahr. Genauer: Goergen bestätigte die Existenz eines Vertrages Meyer/Bela Vita als wahr, wovon er wusste, dass dieser tatsächlich nicht existiert. In Kenntnis der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita nahm er den auf Meyer lautenden FKH-Mahnantrag an und versandte an die Adresse von Eva Hackmann auf Meyer lautenden Mahn-/Vollstreckungsbescheid.
2. Rechtspfleger Goergen nahm in der Folge mit vorgenannten und weiteren zielgerichteten gerichtlichen Täuschungen, genauer: in einem vor Eva und Rainer Hackmann geheim gehaltenen Unterstellungs-/Zuweisung-/Umdeutungsprozess sowie durch geheimgehaltene Beweismittelvernichtung, die Konversion von Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Meyer vor. Mit Verfahrensabgabe/ Verfügung 06.12.2007, genauer: mit ‚rechtskräftiger Verurteilung des AG Mayen‘ durch Rechtspfleger Goergen/Wilden, übertrugen diese die Realisierung ihres Betrugs dem AG Osnabrück. Genauer: mit vorgegebener verpflichtender Verwendung deren Täuschungen als wahr verpflichteten Rechtspfleger Goergen/Wilden das Prozessgericht AG Osnabrück mit der Umsetzung/Realisierung deren Betrugs (Folgegerichte sind nicht autorisiert, vorgegebene gerichtliche Entscheidungen des Mahngerichts AG Mayen als unwahr zur Disposition zu stellen). Voraussetzung für die Realisierung des zweiten Prozessbetrugs (Hackmann = Schuldnerin Meyer) ist realisierter erster Prozessbetrug, der von Goergen als existent erklärte, tatsächlich nicht existente, Vertrag Meyer/Bela Vita.
Da die Rechtspfleger Goergen/Wilden in 2007 (siehe Vollstreckungsprotokoll) dem Prozessgericht AG Osnabrück ein auf falsche Aussagen, falsche Zeugnisse, Falschbeurkundungen etc. beruhendes Mahngerichtsurteil als wahr vorgaben, erreichten diese damit zugunsten der Mahnantragsteller/Betrüger-Partei FKH in Person Werner Jentzer (vermarktet die Bela Vita Betrugskontingente) einen bestimmten Ausgang des Verfahrens. Nämlich die Vollstreckung an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Damit ist tateinheitlich auch eine uneidliche Falschaussage § 153 StGB, Verstoß gegen den Amts- bzw. Diensteid, Beweismittelvernichtung im Amt, Falschbeurkundungen im Amt §§ 271, 348 StGB von Goergen und Wilden gegeben.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner deckten mit ’nicht erkennen‘ den zweiten Prozessbetrug, die Straftaten im Amt der Mitarbeiter des AG Mayen u.a. des Goergen/Wilden. Damit den Betrug von Bela Vita/FKH.
Goergen unterstellte/bestätigte mit seinem ersten Prozessbetrug den Vertrag Meyer/Bela Vita als existent. Dieser erste Prozessbetrug war Voraussetzung für die Realisierung des zweiten Prozessbetrugs.
Die Firmen Bela Vita und FKH verweigerten den ständig beantragten Nachweis dieses Vertrages.
Nach wiederholten Strafanzeigen gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug und wiederholt beantragten staatsanwaltlichen Ermittlungen zur Feststellung der (Nicht-)Existenz dieses Vertrages Meyer/Bela Vita schlossen Ermittlungen aus:
-Staatsanwaltschaft Frankenthal (St Frau Dr. Herrmann erklärt diese für nicht zuständig)
-Staatsanwaltschaft Osnabrück (ist zuständig; u.a. St Voß, OSt’in Krüger, Leiter Heuer)
-Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck, Leiter Große-Extermöring
-Justizministerium Niedersachsen Staatssekretär Oehlerking
-Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg G ST Finger durch verweigerte Anweisung der Ermittlung an Staatsanwaltschaft Osnabrück
-Justizministerium Rheinland Pfalz Staatssekretärin Frau Reich, Justizminister Hartloff und die Landtagsabgeordneten dieses Landes durch verweigerte Anweisung der Ermittlung
Durch konsequent ausgeschlossene Ermittlungen schlossen diese die Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer aus, den Goergen über sein Lügenkonstrukt als existent und als von Eva Hackmann gefälscht unterstellte, nach ‚Würdigung‘ als wahr bestätigt von Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner. Die Psychotrickserei krimineller mafiöser staatlicher Justiz: Durch Verweigerung erreichten diese, dass der Bela Vita-Vertrags-/Urkundenbetrug nicht festgestellt wird, um mit nicht festgestelltem Betrug weiterhin indirekt den Vertrag Meyer/Bela Vita als existent zu behaupten und damit das Mahngerichtsurteil gegen Nicht-Schuldnerin EvaHackmann sowie die Urteile der Folgegerichte als wahr.
Vorgenannte staatliche Justiz schloss in konzertierter Aktion ständig und wiederholt beantragte Ermittlungen zum ersten Prozessbetrug (Vertrag Meyer) durch explizite Verweigerung/Nicht-Anweisung der Ermittlung konsequent aus und bestätigte damit indirekt die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Damit sicherte diese staatliche Justiz die Konsistenz der Vertragsfälscher Bela Vita, des Nutzers der Vertragsfälschungen FKH Straftäter Werner Jentzer, der Mitarbeiter des Mahngerichts AG Mayen u.a. Verbrecher nach § 12 StGB Goergen. Damit schrieb diese staatliche Justiz auch die von ihr vorgenommene Psychiatrisierung/Kriminalisierung und persönliche Diskreditierung/Diskriminierung von E.+R.H. fest.
Perfide perverse menschenrechtsverstoßende Trickserei dieser kriminellen mafiösen staatlichen Justiz:
Mit generalstaatsanwaltlich nach ‚Würdigung‘ für wahr bestätigtes Mahngerichtsurteil und ausgeschlossener Anweisung beider Justizministerien zur staatsanwaltlichen Ermittlung zwecks Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita und damit Feststellung der Nichtigkeit des Mahngerichtsurteils verpflichteten beide Justizministerien das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte indirekt zur Annahme des Vertrags Meyer/Bela Vita als existent. Damit verantwortet staatliche Justiz den ersten Prozessbetrug als Wahrheit.
Gleichzeitig verpflichtete/legitimierte/legalisierte diese Justizministerien das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte zur Benutzung des Lügenkonstrukt des AG Mayen Goergen als wahr. Damit verantwortet staatliche Justiz den zweiten Prozessbetrug als Wahrheit.
Mit R.H. von Goergen 2007 zugewiesener und von Regner 10.05.2012 nach ‚Würdigung‘ bestätigter ‚Befugnis‘, psychiatrisch genauer: Entmündigung von E.H., schufen diese gegenüber einem staatlichen Psychiater die Option für psychiatrische Sanktionierung von E.H., die Regner/Goergen als die adressierte Schuldnerin Meyer vorgaben. Zumal sich staatliche Justiz gegenüber dem Psychiater durch selbst verordnete vorsätzliche Nicht-Aufklärung des mehrfachen AG Mayen-Prozessbetrugs sich selbst sakrosankt hielt. Diese staatliche Justiz verpflichtet den staatlichen Psychiater zur Benutzung ihrer konstruierten E.H.-Schuldzuweisungen/Unterstellungen/Umdeutungen als rechtlich wahr und die ständigen Bemühungen von E.+R.H. zur Ermittlung/Zurücknahme der Straftaten im Amt als ‚Hirngespinst’/Ausdruck deren psychiatrischer Krankheit. Diese staatliche Justiz verpflichtet den staatlichen Psychiater, dieses Hirngespinst als psychiatrische Krankheit von E.+R.H. festzustellen.
Meine Schreiben vom 30.05.2012 Frist 02.06.2012 an den rheinland-pfälzischen Minister der Justiz Herr Hartloff, dessen Staatssekretärin Frau Reich, SPD Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering, CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Daniel Köbler, den Generalstaatsanwalt Leiter Erich Jung, St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz blieben unbeantwortet.
Ebenso ein weiteres Schreiben vom 09.06.2012 Frist 16.06.2012, ergänzt durch Strafantrag gegen ST Regner, blieb unbeantwortet.
Landesstaatlicher Justiz-Betrug, ergänzt durch die von Regner 10.05.2012 konstruierte psychiatrische Sanktionsmöglichkeit, wurde durch rheinland-pfälzische Justiz nicht zurückgenommen und als wahr festgeschrieben.
Damit verantwortet und legalisiert für die Zukunft vorgenannte staatliche Justiz Vermögensschädigung, Kriminalisierung, Verhaftungsauftrag, Freiheitsberaubung, optional Psychiatrisierung, etc. von Eva Hackmann.
Letztlich zu dem Zweck der Konsistenzsicherung von Bela Vita/FKH/AG Mayen, der Fortführung/Realisierung des Betrugs und des betrügerischen Vermögenszuwachses der FKH in Person des Werner Jentzer.
Die Betrügerfirma FKH mit Geschäftsführer Werner Jentzer, das die Bela Vita-Vertragskontingente aufkaufte und vermarktete, hatte in 2011 25-jähriges Betrugsjubiläum.
Waren vorstehend adressierte, den Betrug erst möglich machende Vertreter staatlicher Justiz eingeladen? Denn nur Jentzer profitiert von diesem konzertierten Prozessbetrügereien mit Vermögensvorteil.
Dieses von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom Verbrecher nach § 12 StGB St Regner als wahr ‚bestätigte‘ Lügenkonstrukt des Verbrechers nach § 12 StGB Rechtspfleger Georgen vom AG Mayen gilt als rechtskräftige Feststellung staatlicher Justiz für Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer.
Nochmals:
Voraussetzung für rechtskräftige Feststellung Eva Hackmann=Schuldnerin Meyer und damit für rechtskräftige Verurteilung/Vollstreckung ist die Existenz des Vertrages Meyer/ Bela Vita.
Feststellung:
Eva Hackmann schloss keinen Vertrag mit Bela Vita ab.
Es existiert kein auf Meyer unter meiner Adresse lautender Vertrag, wie Goergen/Bela Vita/FKH unterstellten und mir Eva Hackmann zuwiesen.
So sehr sich Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner und Rechtspfleger Goergen bei der Erstellung, Würdigung und Bestätigung des Lügenkonstrukts auch abmühten – ohne Vertrag Meyer/Bela Vita ist diese Zuweisung auf Eva Hackmann ausgeschlossen.
Jeder Adressierte hatte wiederholt die Möglichkeit, den Vertrag Meyer vorzulegen. Damit zur Remonstration/ Zurücknahme ihrer mich betreffenden Fehlentscheidungen.
Da diese meine Schreiben, zuletzt vom 30.05.2012 Frist 02.06.2012 und vom 09.06.2012 Frist 16.06.2012, nicht beantworteten, erklärte und bestätigte sich jeder adressierte Vorgenannte ausdrücklich selber zum Verbrecher nach § 12 StGB und Teil einer mit Betrügern zusammenarbeitenden bandenmäßig organisierten kriminellen mafiösen Verbrecherbande.
Vorgenannte verstießen gegen Internationale Verfahrensrechte der Beschuldigten/Verurteilten Eva Hackmann im Europäischen Raum
Art. 2 Unschuldsvermutung
Beide Koblenzer Staatsanwaltschaften bestätigen meine ‚rechtskräftige mahngerichtliche Verurteilung‘ als wahr, die auf staatsanwaltlich wiederholt vorsätzlich ausgeschlossener Ermittlung des strafangezeigten Vertrags-/Urkundenbetrugs von Bela Vita und, um diesen zu kaschieren, auf mehrfachen Prozessbetrug des Mahngerichts AG Mayen beruht. Die Beweislast für die Schuld liegt bei der Anklagebehörde, dem AG Mayen. Für die Verurteilung des Angeklagten muss das erkennende Mahngericht AG Mayen von der Schuld des Angeklagten so überzeugt sein, das kein vernünftiger Zweifel besteht. Aber das erkennende Mahngericht AG Mayen beging selber nachgewiesenen u.a. mehrfachen Prozessbetrug, mit dem es in Person von Goergen scheinbar ‚bestehende vernünftige Zweifel‘ konstruierte, die beide kriminellen/mafiösen Koblenzer Staatsanwaltschaften mit ihren Ausführungen als tatsächlich ‚bestehende vernünftige Zweifel‘ bestätigen.
Angewiesene Ermittlung ergäbe im Ergebnis die Feststellung des mehrfachen Prozessbetrugs des AG Mayen, damit den Nachweis ‚bestehender begründeter Zweifel‘ und damit verbunden die Feststellung der Nichtigkeit der ‚rechtskräftigen Verurteilung als Schuldnerin Eva Hackmann‘ durch das Mahngerichts AG Mayen.
Es ist von krimineller mafiöser staatliche Justiz, hier des niedersächsischen und rheinland-pfälzischen Justizministeriums, auszugehen, da beide weisungsbefugte Justizministerien bis heute keine staatsanwaltliche Ermittlung bei der ab 2008 wiederholt strafangezeigten belgischen Firma Bela Vita anwiesen, um deren Vertrag-/Urkundenbetrug festzustellen.
Den Antrag auf Anweisung der Ermittlung stellte ich bei beiden Justizministerien, weil die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück ab 2008 wiederholt die Bearbeitung meiner Strafanzeigen gegen Bela Vita ausschloss.
Durch Nicht-Ermittlung und Nicht-Feststellung der (Nicht)-Existenz des Vertrages Meyer unterstellen beide Justizministerien diesen als existent.
Mit Feststellung der (Nicht)-Existenz des Vertrages Meyer wäre das Mahngerichtsurteil des Rechtspflegers Goergen nichtig.
Beide Justizministerien verstießen mit verweigerter Anweisung vorsätzlich gegen Internationales Recht:
-Verfahrensrechte des Beschuldigten im europäischen Raum Art. 2 Unschuldsvermutung
– Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
– Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Feststellung: Die BRD, wie die genannte Bundesländer, ist kein Rechtsstaat.
Folgende Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen.
Dieser Internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006)