Eva Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2012-07-16 – 13:25:38
Ist diese an die Vollstreckungshanseln gerichtete Aussage zutreffend:
… denn sie wissen nicht, was sie tun.
hierzu ein Hinweis zu einer Sendung in Sachen Polizeigewalt in der BRD.
http://robertkoop.wordpress.com/2014/12/17/polizei-gewalt-und-videos/
Was öffentlich passiert, gibt’s auch in geschlossenen Räumen.
Siehe Nachtrag vom 19.07.2012 am Ende dieses blog.
Nachstehende Ausführungen sind Anlage des Strafantrags von Eva Hackmann und Rainer Hackmann gegen Richter Ecker AG Frankenthal, Richter Struck AG Osnabrück, OGV Egbers AG Osnabrück und die fünf Vollstreckungsgehilfen (GV-Anwärterin Frau Gering, POK Placke, Oevermann, Wischmeyer |Polizei Bohmte|, Gering|Polizei Bad Essen|).
Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen, dass der Beantragung eines Mahnbescheids auf den Namen Meyer durch FKH ein Vertrags-/Urkundenbetrug der Firma Bela Vita zugrunde liegt, den AG Mayen vorsätzlich auf Eva Hackmann fingierte/fälschte.
Es existiert kein Vertrag Meyer/Bela Vita, der Eva Hackmann zuzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal erklärte sich für nicht zuständig, die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelte ab 2008 gegen die strafangezeigte Firma Bela Vita nicht. Auch nicht das Zivilgericht AG Osnabrück, da AG Mayen durch Beweismittelvernichtung, Verfahrensaktenfälschung/-manipulation und Datumsmanipulation von Akten (Ergebnis: verspäteter Widerspruch, unklarer Einspruch)diesem Zivilgericht Unwahrheit zur Benutzung als wahr vorgab und damit die Aufnahme/Möglichkeit von Sachverhaltsklärung zur Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrags Meyer mit Rücknahme der Schuldnerzuweisung auf Hackmann im zivilgerichtlichen Streitverfahren ausschloss. Zudem veranlasste Vollstreckungsgericht AG Osnabrück Richter Struck nicht die Vorlage des Vertrages Meyer/Bela Vita, sondern unterstellte diesen als existent und von Hackmann auf Meyer fingiert/gefälscht.
Daraufhin stellte ich u.a. einen Antrag auf Feststellung der Existenz des Vertrages Meyer durch Überprüfung der Firma Bela Vita. Das AG Frankenthal nahm zunächst die Anträge und die gestellte Feststellungsklage zur Feststellung der Existenz/Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita an. Zwei Wochen vor der Verhandlung kündigte das Gericht Richter Ecker den Ausschluss der Verhandlung über diesen entscheidenden Feststellungsantrag an. Um ein Fehlurteil auszuschließen, beantragte ich daher fristgerecht vor der Verhandlung nach § 149 ZPO die Aussetzung der Verhandlung bis zum Vorliegen des Osnabrücker staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses der nochmals wegen Vertrags-/Urkundenbetrug strafangezeigten Firma Bela Vita zur (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer.
Die Berücksichtigung des staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses schloss Richter Ecker aus, weshalb ich nicht zur Verhandlung ging. Ohne Nennung des zuvor gerichtlich abgelehnten Haupt-Feststellungsantrags, ohne Nennung des gestellten § 149 ZPO -Antrags und ohne Nennung der Ablehnungsgründe in beiden Versäumnisurteilen, suggerierte AG Frankenthal, als habe ich keinen §149-Antrag gestellt. Es ergingen zwei rechtswidrige Versäumnisurteile des AG Frankenthal durch Richter Ecker. Rechtswidrig deshalb, da ohne vorherige staatsanwaltliche Ermittlung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer und ohne Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer. AG Frankenthal Richter Ecker schein-bestätigte/unterstellte durch seine Suggestion diesen tatsächlich nicht existenten Vertrag Meyer als existent und damit, wie bereits AG Mayen in 2007 bis 10.05.2012 (G St Regner) geheim gehalten unterstellte, Eva Hackmann als die Schuldnerin.
Eines Vertrag Meyer, den AG Mayen als existent und durch (bis 10.05.2012 St Regner) geheim gehaltene Verfahrensaktenfälschung/-manipulation von Eva Hackmann sowie Ehemann Rainer Hackmann auf den Namen Meyer als eingestanden unterstellte/zuwies. Diese Unterstellungen implizieren, dass E. Hackmann diesen Vertrag Meyer fingierte/fälschte. Wegen der vom AG Mayen ausgeschlossenen Feststellung/Überprüfung der Straftat Vertrag-/Urkundenbetrug von Bela Vita (beruht auf unterstelltem, tatsächlich nicht existentem, Vertrag Meyer) war keine tatsächliche Schuld abzuleiten. Zurückzuführen auf subtile Psychotrickserei/Unterstellung/Umdeutung wies AG Mayen 2007 Eva Hackmann Schein- Schuld zu.
Die Festschreibung der Schein- Schuld auf E.H. erreichte AG Frankenthal durch vorgehend beschriebene Ablehnung des Feststellungsantrags und als nicht gestellt unterstellten § 149 ZPO-Anträge über beide rechtswidrigen Versäumnisurteile. AG Frankenthal verurteilte auf der Grundlage dieser rechtswidrigen Urteile E.H. zur Kostenerstattung an den Prozessgegner FKH Jentzer. FKH Jentzer ließ diese Kosten, die auf strafangezeigte rechtswidrige/rechtsbeugende Versäumnisurteile beruhen, über Vollstreckungsgericht AG Osnabrück eintreiben.
Auf Antrag des Oberverbrechers nach § 12 StGB Werner Jentzer von der FKH ordnete Richter Struck 01.06.2012 Pfändung an. Und für den Fall nicht realisierbarer Pfändung 23.04.2012 Haftbefehl zur Verbringung in die Justizvollzugsanstalt. Struck ließ diese über seinen Vollstreckungsgehilfen OGV Egbers 13.07.2012 9:30 Uhr mit staatlicher Gewalt (fünf schwer bewaffnete in dicken Lederjacken gekleidete Vollstreckungsbeamte/Verbrechergehilfen) umsetzen. Struck und Egbers hatten über ausführliche mündliche und schriftliche Detailinformationen Kenntnis vom §149-ZPO-Betrugs dieser AG Frankenthal Urteile des Richters Ecker, von dessen Weigerung der Berücksichtigung des Bela Vita -Ermittlungsergebnisses durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück und dadurch bedingte Unmöglichkeit, das das Ermittlungsergebnis in die AG Frankenthal-Urteile einfließt.
Struck und Egbers wussten von dem vor 13.07.12 beim Niedersächsischen Justizministerium gestellten Strafantrag gegen St Voss, Ost.’in Krüger und Ltd. Staatsanwalt Heuer wegen ausgeschlossener Ermittlung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.
Struck und Egbers wussten vor dem 13.07.12, dass die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und das Nieders. Justizministerium, wie auch das rheinland pfälzische Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz die beantrage Anweisung zur Ermittlung gegen Bela Vita nicht vornahmen.
Struck und Egbers hatten Detailkenntnis über den auch im Internet an mehr als 10’000 anderen reingelegten unbescholtenen Bürgern ausgeübten Betrug, der erst unter betrügerischer Mitwirkung/Duldung staatlicher Justiz, genauer: länderübergreifender Ministerien der Justiz und Verbraucherschutz (exemplarisch an Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen), möglich wurde.
Richter Struck erstellte bereits 23.04.2010, in Kenntnis des mehrfachen 2007-Prozessbetrugs des AG Mayen, auf Antrag der FKH Verbrecher nach § 12 Werner Jentzer einen Haftbefehl gegen Eva Hackmann, obwohl der Titel auf Meyer lautet und obwohl Eva Hackmann den auf Meyer fehl zugestellten Mahnbescheid fristgerecht zurücksandte. GV’in Nerger gab den Verhaftungsauftrag zurück, da nachweislich der vollstreckbare Titel nicht auf Eva Hackmann lautet, sondern auf Meyer, und der zugrundegelegte Vertrag Meyer nicht existiert/besteht. Damit war die Vollstreckungskaskade nicht zurückgenommen. FKH erwirkte beim AG Osnabrück Richter Struck 01.06.2012 einen Hausdurchsuchungsbeschluss gegen Eva Hackmann zur Eintreibung Durchsetzung der von FKH Jentzer geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit den Versäumnisurteilen des AG Frankenthal.
Ergebnis:
Am 13.07.2012 erschien der Vollstreckungsgehilfe des Richters Strucks OGV Egbers, der mit fünf Hells Angels ähnlichen staatlichen Vollstreckungsdurchzwingern, sich Zutritt in mein Haus verschaffte, einen vom Richter Struck nicht unterschriebenen Beschluss des AG Osnabrück vorlegte. Er hatte umfangreiche Detailkenntnis über die Unrechtmäßigkeit seines Dienstauftrages, die ich ihm und seinen Gehilfen unter Fesselung am 13.07.12 nochmals mitteilte, aber die Konsorten ignorierten. Die vermeintlichen ‚Garanten für das Durchsetzen von Recht und Ordnung‘, tatsächlich ganz offenkundig gehirn-/verstand-/gewissenlosen Vollstreckungsdurchzwinger von Unrecht, zwangen Eva und Rainer Hackmann in verschiedenen Räumen nach gewaltsamem/schmerzhaftem auf dem Rücken drehen der Arme und einschneidender Handschellen-Fesselung auf dem Rücken, damit Stirn/Gesicht auf den Boden drückend und der Frage ‚wo haben Sie ihre Schusswaffe?‘. Nach Handschellenfesselung Stirn/Gesicht auf den Boden gedrückt, verschafften sich diese Unpersonen gewaltsam Zugang in meine Wohnung.
So begann OGV Egbers ungestört seinen ‚Dienst‘ auszuüben.
So begann bei Eva und Rainer Hackmann das Trauma.
Bis er eine Geldbörse fand, aus der er ca. 300€ entwendete. Um diesen Betrag dem Geschäftsführer der Betrügerfirma FKH Werner Werner Jentzer auszuhändigen. Als von diesem Verbrecher nach § 12 StGB geforderte und vom AG Frankenthal Richter Ecker genehmigte Aufwandentschädigung für dessen Anwesenheit der beiden Ecker-Urteile.
„Sie können sich freuen, dass ich Geld gefunden habe“, sagte der Chef der Vollstreckungsdurchzwinger OGV Egbers. „Wenn ich nichts gefunden hätte, hätte ich Sie (Eva Hackmann) in die Justizvollzugsanstalt abliefern lassen, bis Sie das Geld rausrücken.“ Hierzu hatte er den Haftbefehl vom 23.04.2012, den er nach dem Geldraub entwertete.
Und das auf Grund eines nicht existenten Vertrages Meyer/Bela Vita der Schwindlerfirma Bela Vita.
Genauer:
wegen Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita.
Noch genauer:
nach Strafantrag gegen Bela Vita beantragte ich Nachweis/Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, den Bela Vita, FKH, AG Mayen, AG Frankenthal, AG Osnabrück, LG Osnabrück, ST Osnabrück, ST Frankenthal, G ST Koblenz, G ST Oldenburg, Justizministerium Niedersachen, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der Bürgerbeauftragte von Rheinland Pfalz, die Fraktionsvorsitzenden des Landtages und die Landtagsabgeordneten konsequent verweigerten!!
Eindeutiger kann der Beweis für realisierte länderübergreifende organisierte Kriminalität nicht sein!
Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen im Detail von der Rechtsbeugung/-betrug des Richter Ecker vom AG Frankenthal, worauf sich die 13.07.12-Aktion bezieht. Insbesondere um den komplexen Gesamtbetrug, in den Bela Vita, FKH, AG/LGFrankenthal, AG Mayen, u.a. involviert sind.
Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen, dass:
-nach Fehlzustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid Meyer beide Bescheide, zusammen mit klaren, eindeutigen fristgerecht in 2007 an AG Mayen zurückgesandten Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann, AG Mayen deren Erhalt telefonisch bestätigte.
-unmittelbar danach, nach geheim gehaltener mahngerichtlicher Beweismittelvernichtung in 2007 dieser beiden Bescheide und Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann, aber Nicht-Vernichtung des fristgerecht irrtümlich (als Nicht-Schuldnerin bestand hierzu keine Veranlassung) mit den Richtigstellungen zurückgesandten Widerspruchs zum Mahnbescheid, dieser nicht vernichtet wurde.
-der mit meinen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann fristgerecht zurückgesandte Widerspruch zum Mahnbescheid vom AG Mayen als nach dem 19.10.2007 (Zustellung Vollstreckungsbescheid) mit Schriftsatz 20.10.07 (vom AG Mayen als Anlage diesem Schreiben kommentarlos als beigefügt unterstellt) des ‚Ehemannes Andreas Hackmann‘ als verspätet eingegangen (23.10.2007) deklariert/unterstellt wurde. (=bedeutet Ausschluss des Zivilverfahrens zur Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, = bedeutet Festschreibung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer als existent, =bedeutet Festschreibung Nicht-Schuldnerin Hackmann als Schuldnerin Meyer)
-und vom AG Mayen als unklarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid gewertet wurde, (=bedeutet sofortige Einleitung der Vollstreckungskaskade gegen Eva Hackmann unter Ausschluss der Möglichkeit vorheriger zivilrechtliche Klärung der Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita).
-der unterstellte Ehemann Andreas Hackmann nicht Ehemann ist. Das ist Rainer Hackmann.
-das der Inhalt des 20.10.2007-Schreiben nicht als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid zu werten war, insbesondere nicht bevormundend/entmündigend von einer andern Person, sondern nur als solcher, nach Umdeutung vom AG Mayen vor A.H. geheim gehalten 2007-10.05.2012, unterstellt wurde. Nach Strafantrag gegen AG Mayen generalstaatsanwaltlich von G St Regner 10.05.12 und Leiter G St Kruse 12.06.12 in der Vollstreckungsakte nicht zurückgenommen als wahr bestätig bestätigt. Dieses 20.10.2007-Schreiben enthält keinen Hinweis auf den vom AG Mayen von ‚Ehemann‘ A.H. als Anlage unterstellten ‚kommentarlos beigelegten Widerspruch‘, den AG Mayen als verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid umdeutete und zudem als unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid, mit dem AG Mayen bevormundend/entmündigend unterstellte, dass A.H. ’seine Frau‘ gegenüber dem AG Mayen als Schuldnerin denunzierte.
– die 20.10.2007 als Widerspruch/Einspruch vorgegebenen Inhalte tatsächlich ausschließlich Nachweise des und Warnungen zum Betrug(s) des ursprünglichen Betrügerkonsosrtiums Bela Vita/FKH sind.
-dass A.H. nach 10.05.2012-Kenntnis der G ST-Wertung/Würdigung, tatsächlich wiederholter Unterstellung, diesen ihm unterstellten Widerspruch/Widerspruch kommentarlos seinem 20.10.07 Schreiben beigelegt zu haben, als komplette Sinnverkehrung und kriminellen Umdeutungsbetrug dementierte. Diese bis 10.05.2012 (erstmals von G St Regner 10.05.12 als wahr bestätigte) geheim gehaltene Zuweisung nahm AG Mayen vor, um verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid und unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid unterstellen zu können. Diese bis 10.05.12 geheim gehaltene zielgerichtete AG Mayen- Täuschung bezweckte, zivilgerichtliche Klärung des Bela Vita Vertrags-Betrugs Meyer/Bela Vita auszuschließen und – entscheidend – sofortige Vollstreckung an Eva Hackmann zu garantieren/veranlassen. Geschehen durch Verhaftungsauftrag und Pfändungsbeschlusses an Eva Hackmann.
-das ich ab 2008 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück wiederholt Strafantrag gegen Bela Vita stellte und nach § 149 ZPO Gerichtsentscheide bis zur Klärung der Straftat auszusetzen sind. Bis heute erhielt ich kein Aktenzeichen über aufgenommene Ermittlung.
– ab 2008 die Staatsanwälte dieser Staatsanwaltschaft wiederholt gegen Ermittlungspflicht § 160 StPO, Strafvereitelung im Amt § 258a StGB, Urkundenunterdrückung § 274 StGB,
Verletzung des Diensteides § 38 Beamtenstatusgesetz und damit
Meineid § 154 StGB verstießen. Sowohl gegen Bela Vita als auch gegen AG Mayen, und damit durch vorsätzliche Nicht-Ermittlung die Straftaten von B.V. und AG Mayen deckten.
-dass entgegen § 149 ZPO das beteiligte AG Frankenthal in 2011 mit ‚Kann-Bestimmung‘ die Berücksichtigung des abzuwartenden staatanwaltlichen Ermittlungsergebnisses (Strafanträge waren seit 2008 gestellt) in dem Wissen ausschlossen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück u.a. Voß, Krüger, Leiter Heuer die wiederholt angemahnte Aufnahme von Ermittlungen bei Bela Vita konsequent verweigerten (Ost’n Krüger ??).
-das auch die Justizministerien Niedersachsen und Rheinland Pfalz, in Kenntnis des Verstoßes gegen Ermittlungspflicht und gegen weitere vorgenannte §§, diese duldeten und die Anweisung zur Übertragung der Ermittlung der Straftat von Bela Vita auf eine ermittlungsfähige/-willige niedersächsische Staatsanwaltschaft nicht erteilten. Damit deckten beide Ministerien (offenbar auf Veranlassung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland Pfalz, denn dort befindet sich das Verbrechernest) den Betrug von Bela Vita.
-das ich vor der 13.07.2012-Aktion nochmals Strafantrag/Dienstaufsichtsbeschwerde an das Nieders. Justizministerium gegen vorgenannte Staatsanwälte der Staatsanwälte Osnabrück wegen vorsätzlich ausgeschlossener Ermittlung und Verstoßes gegen v.g. §§ stellte. Ferner beantrage ich beim Nieders. Justizministerium die Weiterleitung meines Strafantrags gegen Bela Vita an ermittlungswillige/-fähige Staatsanwaltschaft. Übrigens: der Leiter der strafangezeigten Staatsanwaltschaft Osnabrück Heuer befindet sich aktuell im Bewerbungsverfahren zum Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Auch diese, der Osnabrücker Staatsanwaltschaft vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Leiter Finger, beanstandete ab 2008 ausgeschlossene Ermittlung nicht und veranlasste in den zurückliegenden Monaten ebenfalls keine Aufnahme von Ermittlungen gegen Bela Vita. AG Osnabrück Richter Struck und OGV Egbers führten in Kenntnis dieser ihnen per Fax zugesandten Schreiben an Nieders. Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Überfall und Ausraubung durch. Beide wussten in Kenntnis dieser Schreiben vom Unrecht ihrer als Recht vorgegebenen realisierten staatlichen Vollstreckung, die tatsächlich unter Zuhilfenahme staatlicher Polizeigewalt im Namen des Volkes und in der Öffentlichkeit vorgenommener Überfall und Ausraubung waren.
Der Strafantrag:
Eva Hackmann
Rainer Hackmann
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
An Herrn
David McAllister 0511-120 6833 Bad Essen, den 16.07.2012
– persönlich –
Niedersächsische Staatskanzlei
Herr Busemann 0511-120 5170
-persönlich-
Herr Oehlerking
-persönlich-
Nieders. Justizministerium
An die nieders. Fraktionsvorsitzenden mit der Maßgabe der Weiterleitung an die Abgeordneten.
Ferner Kontrolle/Überwachung der Durchführung dieses Strafantrags gegen nachstehende Nieders. Amtspersonen. Zudem Kontrolle/Überwachung der Durchführung der Ermittlungen bei der strafangezeigten Betrügerfirma Bela Vita.
CDU 0511-3036192
SPD 0511-3030 4809
FDP 0511-3030 4863
DIE LINKE 0511-3030 4880
Bündnis 90/Die Grünen 0511-3030 3807
St Frankenthal Az 5513 Js 7355/09 06233-80 360 Strafantrag FKH Werner Jentzer betreffend
PK Bohmte 05471-971 150
Strafantrag zum Vorfall 13.07.2012
Der unbescholtene nieders. Staatsbedienstete Rainer Hackmann und seine Frau Eva Hackmann wurden in der Öffentlichkeit von OGV Egbers und fünf von ihm beauftragter Erfüllungsgehilfen überfallen, ausgeraubt, misshandelt, freiheitsberaubt und traumatisiert. Unter Mitwirkung nachgenannter staatlicher Institutionen und Personen. Wir wenden uns an Sie persönlich als die oberste Dienstaufsicht von Rainer Hackmann mit der Bitte, umgehend die Herausgabe des gestohlenen Betrages und jeweils EUR 5000 Schmerzensgeld zu veranlassen.
Zudem beantragen wir von den Adressaten unter Bezug auf unser Fax-Schreiben an Sie vom 12.07.2012
nochmals die inhaltliche Beantwortung und Veranlassung der Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, und zwar bei der Firma Bela Vita selbst.
Wir beantragen, dass nachstehend gestellter Strafantrag von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, die auch, wie 12.07.12 gefordert, direkt bei der Firma Bela Vita wegen des strafangezeigten Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelt
Ich, Eva Hackmann, stelle nachfolgend zu 1,2,3,4,5,6,7 Strafantrag.
Ich, Rainer Hackmann, stelle nachfolgend zu 5 Strafantrag.
Begründung und Nennung der strafangezeigten Personen:
Wir beziehen uns zudem auf unser unterschriebenes vierseitiges Schreiben, persönlich abgegeben am 16.07.12 im PK Bohmte.
Als Anlage erhalten Sie über Eva und Rainer Hackmann ärztliche Bescheinigungen, die die körperliche Misshandlung vom 13.07.2012 dokumentieren.
1. Richter Ecker. Ausschluss des zunächst angenommenen Antrags auf Feststellung des Vertrags-/Urkundenbetrugs (Vertrag Meyer/Bela Vita) bei der Firma Bela Vita.
Urkundenbetrug des Richter Ecker wegen Nicht-Nennung des § 149 ZPO-Antrags in den zugrundegelegten Urteilen, nicht begründete Ablehnung dieses Antrags, Urteile ohne Berücksichtigung der staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisse bei der Firma Bela Vita zur Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.
Wegen Nicht-Anwendung von §149 ZPO entzog ich AG Frankenthal Richter Ecker vor Urteil das Verfahren und übertrug dieses dem LG Ellwangen AZ 4 O 110/08. Ecker war zum Urteil gegen Eva Hackmann nicht mehr autorisiert. Die dennoch ergangenen Ecker-Urteile sind daher Straftat nach § 132 StGB Amtsanmaßung und damit rechtsunwirksam sowie u.a. Straftat Falschbeurkundung im Amt. Auch in der Folge die Genehmigung des Kostenfestsetzungsantrags durch Ecker, dem der 01.06.2012-Beschluss, 23.04.2012-Haftbefehl und die 13.07.2012-Aktion zugrundeliegen, sind rechtsunwirksam und weitere Straftat u.a. Falschbeurkundung im Amt.
2.Werner Jentzer. In Kenntnis von (1) war das Stellen des FKH- Kostenfestsetzungsantrags von Jentzer beim Richter Ecker vom AG Frankenthal Betrug. Das Stellen der Vollstreckungsanträge der FKH Jentzer beim Richter Struck und OGV Egbers AG Osnabrück waren daher weitere Straftaten.
3. Richter Struck. In Kenntnis von (1,2) sind die Genehmigung der FKH-Vollstreckungsanträge und damit 01.06.2012-Anordnung der gewaltsamen Durchsetzung seines Beschluss, auch per 23.04.2012-Haftbefehl, Straftat, u.a. Missbrauch staatlicher Gewalt im Richteramt, Falschbeurkundung im Amt, des Richters Struck vom AG Osnabrück.
4. OGV Egbers. In Kenntnis von (1,2,3), damit des 01.06.2012-Fehl-Beschlusses des Richters Struck, ist die unter Hinzuziehung von fünf Vollstreckungsbeamten gewaltsam realisierte Umsetzung dieses Beschlusses am 13.07.2012 (Diebstahl) Missbrauch staatlicher Gewalt durch OGV Egbers und damit Straftat. Nach erfolgtem Diebstahl entwertete Egbers den Haftbefehl vom 23.04.2012.
5. Die Namen der V.beamten sind mir noch nicht bekannt, werden nachgereicht. In Kenntnis von (1,2,3,4) missbrauchten die fünf Vollstreckungsbeamten (Namen liegen mir noch nicht vor) staatliche Gewalt und begingen die Straftaten u.a. Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
6. St Voß. Er nahm 15.06.2011 telefonisch den Strafantrag gegen Bela Vita, Belgien, wegen Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer/Bela Vita und Zuweisung dieses Vertrages auf Eva Hackmann an. Er gab jedoch bei dem PK Bohmte keine Ermittlung bei der ursächlich verantwortlichen Firma Bela Vita in Auftrag, sondern eine Befragung der Betrügerfirma FKH. Von Voß nach § 160 StPO vorsätzlich ausgeschlossene Ermittlung des Vertrages Meyer/Bela Vita, wie bereits von Ecker ausgeschlossen, ist die Voraussetzung für Straftat von 3,4,5. Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita durch St Voß hätte die 13.07.2012-Aktion ausgeschlossen
7. Herr Hartloff, rheinland-pfälzischer Minister der Justiz und für Verbraucherschutz
Frau Beate Reich, rheinland-pfälzischen Staatssekretärin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die rheinland-pfälzischen Fraktionsvorsitzenden SPD Hendrik Hering, CDU Frau Klöckner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler und Landtagsabgeordneten des Landtages Rheinland Pfalz
Staatssekretär Oehlerking Niedersächsisches Justizministerium
AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Schmickler
AG Osnabrück Große Extermöring
LG Osnabrück Richter Hune, Fahnemann
AG Frankenthal Ecker, Dirion-Gerdes, Frau Wolf
LG Frankenthal Kiesling,
Staatsanw. Frankenthal Hermann, Liebig
Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner, Kruse, Jung
Staatsanwaltschaft Osnabrück St Voß, Krüger,Heuer
Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Finger
Die strafangezeigten Adressaten zu 1-7 verstießen gegen Internationales Recht ‚Unschuldsvermutung‘, insbesondere Gerichte und Staatsanwaltschaften, denn diese verweigerten Ermittlungen zum Nachweis der unterstellten Schuld von Eva Hackmann. Genauer: diese verweigerten die Aufnahme von Ermittlungen zur Feststellung der (Nicht-)Existenz des ursprünglichen Vertrag-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita, und zwar bei der Firma Bela Vita selbst. Solange wie bei Bela Vita kein Vertrag Meyer ermittelt wird, ist dieser nicht Eva Hackmann zuzuweisen, gilt die Unschuldsvermutung.
Mit Fax-Schreiben 20.06.2012 und 11.07.2012 beantragte ich Amtshilfe zur Ermittlung/Feststellung des Vertrages Meyer/Bela Vita, vorzunehmen bei der Bela Vita selbst. Diese Schreiben gingen auch an AG Frankenthal Richter Ecker/Rechtspflegerin Dirion Gerdes, St Voß, AG Osnabrück Richter Struck und OGV Egbers, die diese vor 13.07.2012-Aktion erhielten. In Kenntnis meines/r Amtshilfeersuchens/-anträge und wiederholt konsequent nicht gewährter Amtshilfe begingen diese vorsätzlich mit 13.07.2012-Aktion verschlimmernd unter Missbrauch staatlicher Polizeigewalt Amtsmissbrauch.
Nachstehende „staatliche Garanten für Recht und Ordnung“, wie u.a. auch Ecker, Struck, Egbers nach Erhalt und in Kenntnis dieser Schreiben, verstießen gegen das Amtshilfegebot, verstießen vorsätzlich gegen Internationales Recht und betrieben in konzertierter Aktion mit den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH vorsätzlich Schädigung/Vernichtung von Eva Hackmann. Der Strafantrag richtet sich daher auch gegen diese Amtspersonen.
Anlage:
-medizinisches Attest Dr. Ricken 16.07.2012 über Eva Hackmann und Rainer Hackmann
-unterschriebenes Strafantragsformular vom 16.07.2012 einschließlich vierseitige Begründung
Eva Hackmann Rainer Hackmann
Nachtrag vom 19.07.2012
Organisierte Kriminalität: von staatlicher Justiz vorgenommene Schuldzuweisung versus Unschuldsvermutung
Eva Hackmann
xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxx
Per Fax 06131-16 4844 an Bad Essen, den 19.07.2012
Ministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Rheinland Pfalz
Minister Hartloff
Staatssekretärin Frau Reich
Ltd. Ministerialrat Helmut Pandel Schreiben vom 22.06.12
Dr. Stepanie Schreiben vom 10.07.2012
Regner, Kruse Fax 0261- 1307 38010
LG Koblenz 140 E 4-32/12 26.06.12 0261-102 1503
Per Fax an sämtliche Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Weiterleitung an sämtlich Landtagsabgeordneten (siehe auch mein Schreiben per Fax vom 20.06.2012) mit der Maßgabe, u.a. die Umsetzung internationalen Rechts zu überwachen und zu garantieren:
SPD Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering 06131-208 4225
CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner 06131-208 4323
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler 06131-208-4108
Per Fax 07961-81257 an
LG Ellwangen unter 4 O 110/08
Weitere nicht offengelegte Empfänger
Betreff:
Ergänzung meines Schreiben vom18.07.2012;
Rücknahme des Verstoßes gegen Internationales Recht Unschuldsvermutung wegen
Schuldfestschreibung Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Hackmann=Meyer.
Gewaltsame Sanktionierung einer Unschuldigen (Strafantrag zum Vorfall 13.07.2012)
Werte Adressaten.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Solange wie keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Bela Vita zur Feststellung/zum Nachweis des Vertrages Meyer durchgeführt werden, ist von Nicht-Existenz des Vertrages Meyer auszugehen.
Für den Fall, dass ein Vertrag Meyer/Bela Vita nachgewiesen werden sollte, ist durch Unterschriftenvergleich der Nachweis zu erbringen, dass diese von Eva Hackmann stammt. Solange wie kein Vertrag Meyer vorliegt und keine Ermittlung aufgenommen und keine gutachterliche Feststellung vorliegt, dass die Unterschrift Meyer der von Eva Hackmann identisch ist, ist nicht davon auszugehen, dass diese von Eva Hackmann fingiert/gefälscht wurde.
Da ich keinen Vertrag Meyer mit Bela Vita abschloss, sind in der Rechtsfolge von AG Mayen Eva Hackmann zugewiesene Schuldzuweisungen ebenso nichtig wie darauf basierende Rechtsfolgen!
Nur hilfsweise sei angeführt, dass die vom AG Mayen fehladressierter Schuldnerin Meyer, umgedeutet als Schuldnerin Eva Hackmann, auf geheim zugewiesene praktizierten Täuschungen/Beweismittelvernichtungen beruht.
Entgegen den Ausführungen von Pandel 22.06.12 sind die von Regner erbrachten Kopien keine Beweise für die Richtigkeit der Verfahrensakten.
Der nicht datierte von E.H. unterschriebene Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer war nicht Anlage eines Schreibens vom 20.10.07 des als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann. Ehemann ist Rainer Hackmann. Dieses Schreiben mit einer Anlage schließt inhaltliche Deutungsmöglichkeit als Widerspruch oder Einspruch aus und hat keinen Bezug zu dem ‚Widerspruch‘, den AG Mayen als weitere Anlage zum 20.10.07-Schreiben und als am 23.10.07 eingegangen unterstellt. AG Mayen unterstellte, bestätigt von G St Reger und G St Kruse, dem vorsätzlich falsch als Ehemann deklarierten A.H., dass er diesen Widerspruch kommentarlos und mit gegenteiliger inhaltlicher Aussage dem Schreiben als weitere Anlage beifügte.
AG Mayen unterstellte damit den Eingang des Widerspruchs durch A.H. als am 23.10.07 eingegangen und somit als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch. Durch diesen Zuweisungs- und Datumsbetrug schloss AG Mayen vorsätzlich die Möglichkeit der zivilrechtlichen Klärung und damit des Bela Vita -Vertrag-/Urkundenbetrugs aus. AG Mayen konstruierte mit beiden Betrügereien den Schein-Beweis von Schuld. Es garantierte, dass der von Meyer vorzunehmende, aber nach Fehladressierung und Fehlannahme von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin irrtümlich unterschriebene, ihr als Schuldnerin unterstellte Widerspruch, zudem als unterstellter Einspruch zum Vollstreckungsbescheid Meyer, entgegen dem Willen von Eva Hackmann vorsätzlich falsch gewertet wurde. Zu dem Zweck, an konstruierter Schuldnerin Eva Hackmann die Vollstreckung vorzunehmen.
Diesen Betrug hielt AG Mayen dadurch vor Eva Hackmann geheim, das es den Eingang beider klaren und eindeutigen fristgerecht eingegangenen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin sowie der wegen Fehlzustellung mit zurückgesandten Mahn- und Vollstreckungsbescheide in 2007 zunächst bestätigt, dann aber ohne Mitteilung an mich danach vernichtete. Der Richtigstellung zum Mahnbescheid war der undatierte Widerspruch beigelegt den ich irrtümlich ausfüllte und mitsandte. Irrtümlich, da ich als Nicht-Schuldnerin nicht autorisiert war, auf den Namen der fehladressierten/-zugestellte Schuldnerin Meyer einen Widerspruch zu unterschreiben. Die ergänzenden Angaben auf dem Formular ‚Widerspruch‘ entsprechen inhaltlich meinen ‚Richtigstellungen‘ als Nicht-Schuldnerin.
Den fristgerecht eingegangenen Widerspruch zum Mahnbescheid unterstellte AG Mayen als kommentarlos dem 20.10.2007-Schreiben des A.H. beigelegte Anlage, eingegangen 23.10.2007, um diesen in Täuschungsabsicht als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch zu werten. Diese Fälschungen werteten G St Regner, G St Kruse und Pandel als wahren Beweis für die Richtigkeit der Verfahrensakte.
Dass Postzustellungsurkunden nach drei Monaten vernichtet werden, bestätigte 08.06.2011JOA Schmitt. Erst mit dem Schreiben vom 10.05.12 des G ST Regner erhielt ich Kenntnis davon, das AG Mayen 2007 meine Richtigstellungen, und damit den Beweis für Fehlzustellung Meyer und Nicht-Schuldnerin, vernichtete. Und den 2007 nicht vernichteten Widerspruch vorsätzlich als konstruierten Schein- Beweis für verspäteten Widerspruch und gleichzeitig als unklaren Einspruch zum Zweck der geheim gehaltenen Schuldner-Zuweisung/Festschreibung Eva Hackmann verwandte. Genauer: AG Mayen ließ diese Schuldner-Zuweisung/Festschreibung vornehmen, indem AG Mayen diese als vom ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ mit Schreiben 20.10.2012 vorgenommen unterstellte.
Das ist in konzertierter Aktion von staatlichen Justiz-Konsorten geheim gehalten begangene und gedeckte Schuldzuweisung, um aus Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann durch Umdeutung die Schuldnerin zu machen. Das ist vor allem von den mit ihrem Spezialgebiet Mahn- und Vollstreckungswesen bestens betrauten Volljuristen zielgerichtet begangener/gedeckter Betrug, mit dem diese – unter weiterer Geheimhaltung – gleichzeitig zivilgerichtliche Aufdeckung des mehrfachen Prozessbetrugs des AG Mayen ausschlossen und Vollstreckungserfolg an Nicht-Schuldnerin E.H. garantierten.
G St Regner 10.05.12 und Leiter G St Kruse 12.06.12 von der G St Koblenz bestätigten diese als ‚Würdigung‘ bezeichneten Verfahrensakteneinträge des AG Mayen als wahr, der tatsächlich gezielt vorgenommener bis 10.05.2012 geheim gehaltener vorsätzlicher Verfahrensaktenbetrug ist. Diesen Betrug deckte/bestätigte Ltd. Ministerialrat Pandel 22.06.12 vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nochmals als wahren Beweis.
Durch diesen Konversionsbetrug konstruierte rheinland-pfälzische Justiz aus einer Unschuldigen eine Verbrecherin!
Hochrangige Vertreter des Rheinland-pfälzischen Justizministeriums (G StRegner 10.05.12, G St Kruse 12.06.12, Ltd. M.rat Pandel 22.06.12) bestätigten mehrfach die in 2007 geheim vorgenommenen Beweismittelfälschungen/Täuschung als wahre Beweis.
Diese 2007-AG Mayen-Täuschungen (=Schein-Beweisen) sind zielgerichtete Eindrucksmanipulationen und die darauf aufbauenden vielfältigen, somit falschen, Folgegerichtsentscheidungen ab Dez. 2007 lancierte Fehlentscheidungen. Bestätigt von diesen hochrangigen Vertretern des Rheinland-pfälzischen Justizministeriums als wahr.
Diese ministeriellen Bestätigungen implizieren und schein-begründen Schuldfestschreibung auf eine Unschuldige und damit deren Verbraucherschädigung/-vernichtung.
Mit ministeriell nicht akzeptierter Dementierung von Schuldfestschreibung dieser bis 10.05.2012 geheim gehaltenen und nach investigativer Recherche nachgewiesenen Täuschungen staatlicher rheinland-pfälzischer Justiz verstießen diese ministeriellen Volljuristen vorsätzlich gegen BRD-Recht übergeordnetes Internationales Recht. Es gilt jeder bis zum Nachweis von Schuld als unschuldig. Folge-Gerichtsentscheidungen, die auf geheim gehaltenen Täuschungen beruhen, die dem Betroffenen Unschuldigen Schuld zuwiesen, bestätigten und festschrieben, sind daher nach dem Internationalen Recht Unschuldsvermutung nichtig.
Bestätigende ministerielle Schuldfestschreibung an unschuldige Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als vermeintliche Schuldnerin Meyer sind daher nach Internationalem Recht nichtig. Und wären erst dann rechtens, wenn meine nach 10.05.12 erfolgten sämtlichen Dementierungen (=von mir nachgewiesenen Täuschungen) ministeriell als unwahr nachgewiesen wurden. Das ist bis heute nicht geschehen.
Ebenso bis heute nicht geschehen ist die wiederholt beantragte Ermittlung/Feststellung des ursprünglichen Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Bita bei der Firma Bela Vita selbst. Diese Feststellung schlossen rheinland-pfälzisches respektive zuständiges niedersächsisches Justizministerium trotz wiederholt gestellten Anträgen durch Nicht-Anweisung gezielt aus.
Die ministeriellen Konsortialpartner Minister Hartloff und seine Staatssekretärin Frau Reich vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Justiz sowie Staatssekretär Oehlerking vom Justizministerium Niedersachsen verstießen in konzertierter Aktion durch konsequente Nicht-Ermittlung (Rheinland Pfalz: AG Mayen-Täuschungen;; Niedersachsen: Vertrags-Urkundenbetrug von Bela Vita) mehrfach/vielfältig gegen das Internationale Recht Unschuldsvermutung.
Diese Justizministerien schlossen die Anwendung übergeordneten Internationalen Rechts aus. Diese betrieben auf geheim gehaltener Straf-/Schuldzuweisung (AG Mayen-Täuschungen) und Straf-/Schuldzuweisung (Vertrags-Urkundenbetrug von Bela Vita) vorsätzlich den Ausschluss der Ermittlung/Feststellung dieser vielfältigen Verstöße gegen Internationales Recht und damit Feststellung der Unschuld von Eva Hackmann.
Staatliche Justiz praktizierte und pseudo-legitimierte/legalisierte Umdeutung von unbeteiligter/unschuldiger Nicht-Schulderin in vertragsfälschende und zu sanktionierende Straftäterin/Schuldnerin, wie 13.07.2012 mit staatlicher Polizeigewalt geschehen.
Die Analyse der Gesamtheit der Entscheidungen staatlicher Justiz erlaubt einzig den Rückschluss auf Zusammenarbeit staatlicher Justiz mit bandenmäßig organisierten Kriminellen/Betrügern.
Anders ist nicht das 25-jährige Betrugsjubiläum FKH Werner Jentzer in 2011 zu erklären.
Das Schreiben 26.06.2012 der Präsidentin des LG Koblenz ist daher eine Farce. Die Namens Goergen/Wilden begangenen AG Mayen-Täuschungen erfolgten in Kenntnis/Zustimmung und somit in unmittelbarer Verantwortung des Herrn Schmickler. Angezeigte Straftat/Dienstaufsichtsbeschwerde richten sich daher auch gegen Schmickler und sind nicht an diesen zur Klärung abzugeben.
Erfolgt bis 28.07.2012 keine begründeter Nachweis der Schuld von Eva Hackmann gilt für sie nach Internationalem Recht ihre Unschuld.
Sie haben den Nachweis von Schuld zu erbringen. Dieser Beweis/Nachweis hat nicht hinreichend, sondern eineindeutig zu sein.
Mit freundlichem Gruß
Eva Hackmann