Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-01-04 – 10:24:33
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Übersicht
A. Folgen von Zwangsbehandlung nach Zwangseinweisung eines psychiatrisch nicht Kranken – Mitteilung des Werner-Fuss-Zentrums (15.12.2011).
B. An meinem Beispiel aufgezeigte konstruierte Kriterien für Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung
C. Politische Psychiatrisierung über konstruierte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung
D. Geheimhaltung der Akten-/Beweismittelfälschungen vor Zwangseinweisung/-behandlung.
E. Exekutivabhängigkeit der Richter
F. Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte
G. Bundesverfassungsgericht deckt politische Psychiatrisierung
Nachtrag von ‚H‘ am 23.01.2012
H. Stellungnahme von Frau Streck-Bromme
Ausführungen
- Folgen von Zwangsbehandlung nach Zwangseinweisung eines psychiatrisch nicht Kranken – Mitteilung des Werner-Fuss-Zentrums (15.12.2011).
Psychiatrie ist, wie Psychiatriekritiker z.B. Dr. Thomas Szasz schon lange von ihr behaupten, eine Institution zur Sanktionierung unerwünschten Verhaltens außerhalb der Strafgerichtsbarkeit, die sich als medizinische Disziplin tarnt.
Peter Weinmann von den Unabhängigen Psychiatrieerfahrenen Saarbrücken machte eigene Erfahrungen mit Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Von diesen Misshandlungen habe er später Alpträume gehabt, die jedoch nie so schlimm gewesen seien, wie die Realität. Im Juni 97 beschlossen Psychiater der Klink Völklingen, ihn drei mal täglich “vorsorglich” für jeweils zweieinhalb Stunden ans Bett zu fesseln. Diese Fixierungen seien eine Reaktion und Sanktion auf einen ersten Fluchtversuch gewesen.
Das winzig kleine, juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat, ist die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit.
Der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah, der das wegweisende Urteil gegen psychiatrische Zwangsbehandlung vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpft hatte, sagte über psychiatrische Zwangsbehandlung folgendes aus: “Oft sind die Betroffenen vergiftet – Wracks, die nicht selbständig lebensfähig sind”. Über einen mittlerweile unter fragwürdigen Umständen in der Forensik Mühlhausen ums Leben gekommenen, ehemaligen Mandanten hat er gegenüber der Presse folgendes verlautbaren lassen: “Im Juli 2010 entschied das ÖHK Herrn Z. zunächst zu überwachen und ihn dann zu isolieren (=Fesseln an das Bett und Einsperren in einen Isolierraum, wenn ein Psychiatrieinsasse aggressiv wird). Mehrfach fesselte man ihn grundlos und spritze ihn fast ins Delirium, ohne dass er etwas strafrechtlich Relevantes getan hätte. Im Sommer 2010 konnte sich Z. kaum auf den Beinen halten, so hatten Ärzte und Pfleger ihn mit ihren Giften hergerichtet.”
- An meinem Beispiel aufgezeigte konstruierte Kriterien für Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung
Kriterien für Zwangseinweisung nach Psychisch-Kranken-Gesetz (Psych KG) und viele Jahre andauernder stationärer Verbleib in der Psychiatrie (=staatliche Vernichtungseinrichtung) sind erhebliche bestehende und prognostizierte Selbstgefährdung und Fremdgefährdung. Der staatliche Psychiater Prof. Weig, in 2002 Leiter des Landeskrankenhauses Osnabrück, wurde von dem Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück Volljurist Pistorius verpflichtet, die in seiner Verantwortung konstruierten und gelieferten (Geheim-)akten als amtliche Beweise für diese Gefährdungen in der behördlich in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung zu benutzen. Genauer: der behördlich beauftragte exekutivabhängige (siehe ‚E‘) ‚Recht setzende‘ behördliche Richter Ermittlungsführer Boumann bestätigte durch vorbehaltlose unüberprüfte Übernahme diese Gefährdungen als existent/wahr und verpflichtete den staatliche Psychiater zu langjähriger Zwangseinweisung.
Kriterium für über viele Jahre andauernde vorzunehmende psychiatrische Zwangsbehandlung nach erfolgter Zwangseinweisung ist Krankheitsuneinsichtigkeit. Die Landesschulbehörde Osnabrück unterstellte über langjährige Zwangseinweisung hinausgehend Krankheitsuneinsichtigkeit, explizit bestätigt von den Richtern Boumann 01.12.2004 und Specht.
Mit vorgenommener Verstärkung von ‚Krankheitsuneinsichtigkeit‘ 01.12.2004 (Boumann unterstellte und bestätigte Bedrohung verstärkend als „Straftat eines krankheitsunsichtigen psychisch kranken Straftäters“) verpflichtete Boumann den staatlichen Psychiater zudem zu langjähriger Zwangsbehandlung. Übernommen und bestätigt durch Verwaltungsrichter Specht.
Specht bestätigte Juni 2005 die vom staatlichen Psychiater – auch zwangsweise -durchzuführende psychiatrische Untersuchung. Vor mir geheim gehalten und umgedeutet als Beweisfeststellung in Auftrag gegeben. Mit diesem Trick verpflichteten beide ‚Recht setzer‘ Richter Boumann und Specht den staatlichen Psychiater, die vor mir geheim gehaltenen, gefälschten und eine andere Person betreffenden Geheimakten, und damit die konstruierten unterstellten Gefährdungen, als wahre Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit zu benutzen. Zu dem Zweck, dass dieser Psychiater langjährige Zwangseinweisung anordnet und nach erfolgter Zwangseinweisung mit dem Kriterium Krankheitsuneinsichtigkeit sofort die langjährige psychiatrische Zwangsbehandlung (=Fesselung, Einsperrung, Vernichtung durch Vergiftung und irreversibler Schädigung mit als Medikament getarnten Nervengiften) veranlasst. Mit den unter ‚A‘ beschriebenen Wirkungen.
Das winzig kleine juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat, ist die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit. Diese impliziert aber gutachterlich bestätigte nachgewiesene bestehend schwere psychiatrische Krankheit, die Pistorius und Bazoche mir als psychiatrisch nicht Kranken seit 2002 als selbst eingestanden (15.11.2002) unterstellten. Die ‚Recht setzer‘ Boumann und Specht bestätigten bestehende schwere psychiatrische Krankheit als wahr und verpflichteten den beauftragten staatlichen Psychiater bei Krankheitsuneinsichtigkeit zur Zwangsbehandlung.
Die Landesschulbehörde Osnabrück in Verantwortung des Inquisitors Pistorius war Initiator und Konstrukteur sowohl von psychiatrischer Krankheit als auch der Kriterien von Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Osnabrück (Bazoche, Leiter Fangmann) beauftragten diese den staatlichen Psychiater mit psychiatrischer Beweisfeststellung. Die von Pistorius konstruierten Geheimakten/Beweismittel gaben die Entscheidung vor: langjährige Zwangseinweisung und langjährige Zwangsbehandlung. Diese Landesschulbehörde in Person des damaligen Leiters Pistorius (heute Osnabrücks Oberbürgermeister) fälschte und erstellte langjährig unwahre Akten, die zudem entscheidend psychiatrisch kausalattribuiert wurden und eine andere Person betrafen. Er hielt diese Akten als Geheimakten vor mir geheim und unaufgeklärt, erklärte unwahre/gefälschte psychiatrisch kausalattribuierte Akten (BBS Melle) als wahr, wies personenbezogene psychiatrische Daten (=mehrfach gutachterlich ausgeschlossene Heilbarkeit von Depression (=Selbstgefährdung) und Betreuung wegen dieser Depression) einer anderen Person mir zu.
Pistorius bezog Krankheitsuneinsichtigkeit auf die 15.11.2002 mir unterstellte eingestandene Betreuung und diese personenbezogenen psychiatrischen Daten des anderen. Diese Landesschulbehörde in Person des Pistorius beauftragte den in 2002 stellvertretenden Amtsarzt Bazoche (ab 2005 Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg), meine psychiatrische Untersuchung im Landeskrankenhaus zu realisieren. Nach schriftlicher Aussage des Bazoche sind seine Entscheidungen vorbehaltlos übernommene Absprachen/Vorgaben seiner Vorgesetzten des Gesundheitsamtes Osnabrück Leiter Fangmann und des Behördenleiters Pistorius. Genauer: der noch junge, unerfahrene, Karriere anstrebende stellvertretenden Bazoche ließ sich von beiden Leitern eindrucksmanipulieren und schuf die Voraussetzung für Zwangseinweisung nach Psych KG und Zwangsbehandlung. Pistorius/Fangmann gaben vor bzw. akzeptierten zu diesem Zweck: – dass Bazoche mir 04.11.2002 keine Anordnungsbegründung für psychiatrische Untersuchung nannte. – dass Bazoche statt psychiatrischer Untersuchung in meiner Unkenntnis Beweisfeststellung psychiatrischer Krankheit in Auftrag gab, in der vom staatlichen Psychiater die vorstehenden behördlichen Geheimakten als Beweis zu benutzten sind. – dass Bazoche mit diesem 15.11.2002-Auftrag mir 04.11.2002 eingestandene psychiatrische Krankheiten (Streit, Betreuung) unterstellte. – dass Bazoche konsequent meine Kenntnis des 15.11.2002-Auftrags und damit der unterstellten eingestandenen psychiatrischen Krankheiten im gesamten Beweisfeststellungszeitraum ausschloss. – dass Bazoche mit nachgereichtem irrelevantem 18.12.2002-Scheingutachten mich zur Selbstbeantragung von Untersuchung (=Beweisfeststellung) und zum Selbsteingeständnis psychischer Krankheit aufforderte. Hierauf bezogen erfolgtes Eingeständnis (=Krankheitseinsicht) hätte der beauftragte staatliche Psychiater auf 15.11.2002-Auftrag und die Benutzung sämtlicher Geheimaktenfälschungen bezogen – in meiner Unkenntnis. – dass Bazoche seiner Sekretärin die Bezeugung von am 04.11.2002 gemachte Aussagen (= von mir eingestandene psychiatrische Krankheiten, wie im 15.11.2002-Auftrag angegeben) unterstellte. Tatsache: die Sekretärin erklärte, von der ihr unterstellten Bezeugung keine Kenntnis gehabt zu haben. – dass Bazoche gegenüber der Regierungsvertretung Oldenburg unterstellte, dass seine Sekretärin Bedrohung/Fremdgefährdung durch mich anzeigte, die Bazoche 01.04.2004 bestätigte und diese Regierungsvertretung übernahm. Tatsache: die Sekretärin erklärte, von der ihr unterstellten Bedrohung keine Kenntnis gehabt zu haben; ferner: die 13.11.2011 genannten Gründe sind Unsinn. – dass Bazoche Mobbingtagebuchdokumentation nicht thematisiert, Mobbing ausschloss und keine Gefährdensbeurteilung vornahm. – dass Bazoche Reha-Klinik Glotterbad und Mobbing als Ursache für Belastung ausschloss
Da mir der Amtsarzt am Untersuchungstag 04.11.2002 keinen Anordnungsbegründung für psychiatrische Untersuchung nannte, beantragte ich die Untersuchung nicht, die dieser bereits zuvor als Beweisfeststellung umgedeutet in Auftrag gab. Daraufhin erklärte mich die Behörde für psychisch krank/behindert und zwangspensionierte mich in 2003.
Diese Landesschulbehörde in Person des Pistorius und die dienstvorgesetzte Niedersächsische Regierungsvertretung Oldenburg Leiter Sickelmann beauftragten nach eingelegtem Widerspruch den Ermittlungsführer Vasall Boumann mit Sachverhaltsermittlung im Zusammenhang mit der psychiatrischen Untersuchung durch den staatlichen Psychiater. Diese fand Febr. 2003 bis Dez.2004 statt. In diesem Zeitraum erstellte die Behörde Pistorius weitere unwahre Geheimakten, deren Aussagebedeutung den Kriterien für Zwangseinweisung (nicht heilbare Depression=permanente Selbstgefährdung; Fremdgefährdung) und Zwangsbehandlung (Krankheitsuneinsichtigkeit) entsprachen. Ermittlung vorgebend, bestätigte der exekutivabhängige Vasall Richter Boumann in seinem 01.12.2004-Abschlussbericht nicht nur sämtliche bisherigen und insbesondere die in dem 22-monatigen Ermittlungszeitraum vorgenommenen amtliche Aktenfälschungen/Betrügereien des Gesundheitsamtes Osnabrück und der Landesschulbehörde Osnabrück als wahr, sondern beteiligte sich maßgeblich an der Verstärkung dieses Betrug (=von Bazoche unterstellte Bedrohung/Fremdgefährdung setzte er als Straftat eines psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäters gleich). Damit verstieß Boumann 01.12.2004 nicht nur gegen §§ 56 Abs. 4 Satz 2 NBG, 62 Abs.2 NDO, sondern bereitete damit den Verstoß gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch (gilt ab 2002) in Verbindung mit § 226 StGB vor. Gedeckt von Pistorius und Sickelmann. Boumann erklärte die Gesamtheit der Akten-/Beweismittelfälschungen ausschließlich für den von den Fälschern mit Beweisfeststellung beauftragten staatlichen Psychiater für psychiatrisch wahr. Meine beantragte Kenntnis dieser Akten wurde mit ‚fehlendem Rechtsanspruch‘ verweigert. Boumann wusste, dass zu der Zeit keine andere Person von diesen Fälschungen Kenntnis hatte und diese hätte anprangern können. Boumann nötigte mich auf der Grundlage des 18.12.2002-Gutachten zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung (=Krankheitseingeständnis), um diese auf der Grundlage des auch von ihm geheim gehaltenen 15.11.2002-Auftrags vom staatlichen Psychiater als Beweisfeststellung durchführen zu lassen. Als Beweise gelten die von Bouman für wahr erklärten vor mir geheim gehaltenen Geheimakten. Boumann bestätigte im Ergebnis unter Nicht-Nennung der Geheimakten/Beweismittel psychischer Krankheit diese sämtliche als wahr. Boumann schloss die beantragte Nennung der psychiatrischen Untersuchungsgegenstände/Beweismittel/Geheimakten, zu benutzen in der in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung des staatlichen Psychiaters, aus. Boumann bestätigte, wie Bazoche, die Mobbingtagebuchdokumentation unüberprüft als unsubstantiertes Substrat. Boumann bestätigte bestehende Behandlung/Betreuung beim Dr. Zimmer. Damit bestätigte er gegenüber dem staatlichen Psychiater die Lüge der Landesschulbehörde als Wahrheit: personenbezogene psychiatrische Daten einer anderen Person als meine (=gutachterlich ausgeschlossene Heilbarkeit von Depression (=erhebliche permanente Selbstgefährdung) und für die Zukunft bestehen bleibende Betreuung). Boumann übernahm die 01.04.2004 von Bazoche unterstellte und von der Regierungsvertretung Oldenburg ungeprüft übernommene Bedrohung/Fremdgefährdung, um damit verstärkend mich als ‚krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäter‘ zu bestätigen. Der Recht setzende Boumann verpflichtete somit den staatlichen Psychiater zur Anwendung der Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG: – Bedrohung/Fremdgefährdung (verstärkend krankheitsuneinsichtiger psychisch kranken Straftäter) – erhebliche permanente Selbstgefährdung Boumann unterstellte 01.12.2004 Krankheitsuneinsichtigkeit und verpflichtete damit den staatlichen Psychiater zur Zwangsbehandlung. Die von der Landesschulbehörde übernommene und bestätigte sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit ist das einzige winzig kleine, juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat.
Richter Specht vom Verwaltungsgericht Osnabrück nötigte mich auf der Grundlage des 18.12.2002-Gutachtens zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung (=Krankheitseingeständnis), um diese auf der Grundlage des auch von ihm vor mir geheim gehaltenen 15.11.2002-Auftrags vom staatlichen Psychiater als Beweisfeststellung durchführen zu lassen. Specht bestätigte 04.11.2004 unter vorgegebener aber nicht vorgenommener Anwendung des unanfechtbaren Beschlusses 21.09.204 die in der Beweisfeststellung zu benutzenden Beweismittel/Geheimakten sämtliche als wahr. Specht schloss 13.07.2004 die beantragte Nennung dieser Beweismittel/Geheimakten mit fehlendem Rechtsanspruch und legalisierte deren widerspruchsfreie Verwendung durch den staatlichen Psychiater. Specht bestätigte in seinen Entscheidungen nach 01.12.2004 somit sämtliche 01.12.2004-Ermittlungsaussagen (=Betrug/Straftat) des Boumann als wahr. Danach ist die psychiatrische Untersuchung (=Beweisfeststellung) vom staatlichen Psychiater durchzuführen. Der Recht setzende Specht verpflichtete somit den staatlichen Psychiater zur Anwendung der Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG: – Bedrohung/Fremdgefährdung (verstärkend krankheitsuneinsichtiger psychisch kranken Straftäter) – erhebliche permanente Selbstgefährdung sowie zur Zwangsbehandlung wegen unterstellter Krankheitsuneinsichtigkeit. Und das, obwohl auf seine Veranlassung durchgeführte psychiatrische Untersuchung psychiatrische Krankheit ausschloss.
Meine Klärungsversuche mit der Sekretärin zu der ihr von Bazoche unterstellten Bezeugung 18.12.2002 und Bedrohung 01.04.2004 schloss der damalige Leiter des Gesundheitsamtes Fangmann aus und versetzte zu diesem Zweck die Sekretärin an einen anderen Ort. Damit blieben die unterstellten Gefährdungen widerspruchsfrei festgeschrieben. Erst ab Dez. 2006 erklärte die Sekretärin ausdrücklich, von der von Bazoche ihr unterstellten Bezeugung und Bedrohung keine Kenntnis gehabt zu haben. (=Es gab zu keiner Zeit ein Kriterium für Zwangseinweisung nach Psych KG). Nach gerichtlich angeordneter und daraufhin vor 01.12.2004 (Boumann-Bericht) von mir initiierter psychiatrischer Untersuchung Nov. 2004-März 2005 bestätigte das Ergebnis den bereits Okt. 2002 von der Schüchterman-Klinik festgestellten Ausschluss psychiatrischer Krankheit (=Es gab zu keiner Zeit ein Kriterium für Krankheitsuneinsichtigkeit für Zwangsbehandlung). Die ca. fünfmonatige psychiatrische Exploration wies die zu diesem Zeitpunkt mir bekannten Geheimakten (=Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit) als vorsätzliche Fälschungen nach, die zuvor von den ‚Recht setzern‘ Boumann und Specht als psychiatrische Wahrheit bestätigt wurden.
- Politische Psychiatrisierung über konstruierte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung Ziel politischer Psychiatrisierung in Niedersachsen und der BRD ist psychiatrische Vernichtung (siehe ‚A‘). Auf der Grundlage von hoheitliche Aufgaben wahrnehmender Beamter konstruierter und unterstellter, zudem von hoheitliche Aufgaben wahrnehmenden ‚Recht setzern‘ als wahr bestätigter und geheim zugewiesener tatsächlich gefälschter sowie verpflichtend als wahr zur Benutzung vorgegebener Kriterien für Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung macht der beauftragte staatliche Psychiater aus den politisch Psychiatrisierten nicht selbständig lebensfähige Wracks, die unfähig sind, die auf Betrug beruhende psychiatrische Zuweisungen zu dementieren. Auf diese Weise werden politisch Unliebsame ausgesondert. Die taz bestätigte mit zunehmender Tendenz für NRW ca. 20’000 Zwangseinweisungen pro Jahr, das sind in der BRD ca. 90’000. Nach ‚Apotheken Umschau‘ (15.08.2011 Freiheit oder Zwangseinweisung) werden – mit zunehmender Tendenz – jährlich 200’000 pro Jahr nach Psychisch Krankengesetz (Psych KG)gegen den eigenen Willen mit staatlicher Gewalt zwangseingewiesen und demnach zwangsbehandelt. Bei 80 Mill. Einwohner und einer Geburten- und Sterberate von ca. 1 Mill. liegt die Quote heute weit über 20 % !!. Ist Christian Wulff BRD-Bundespräsident eines Volkes von krankheitsuneinsichtigen und damit zwangsweise zu behandelnden psychisch Kranken, oder gehört er selber zu den 20% und noch kein staatlicher Psychiater hat seine von ihm ausgehenden Gefährdungen psychiatrisch gewürdigt? Mitnichten. Nach Werner Fuss Zentrum ist Psychiatrisierung Ausdruck von Herrschaftsreflex und Ordnungsmacht zur Kontrolle unerwünschten Verhaltens, der verantwortliche Psychiater staatliche geschützter Verbrecher. Siehe auch ‚Ordnungsmacht Psychiatrie? Psychiatrische Zwangseinweisung als soziale Kontrolle‘ von Georg Bruns (Autor). Die überwiegende Mehrzahl dieser mehr als 20% sind, wie unter ‚A‘ beschrieben, Opfer von Verbrechen nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB. Und die staatlichen Konstrukteure/Zuweiser/Bestätiger/Dulder von psychisch behindert, die sich diese gegenüber dem Betroffenen geheim vorgenommenen psychiatrisch kausalattribuierten Zuweisungen von exekutivabhängigen ‚Recht setzenden‘ Richtern (=Vasallen) nicht nur als psychiatrisch wahr bestätigen lassen sondern zudem verstärkend noch noch den strafrechtlichen Bezug hinzukonstruierten, verpflichten mit dieser Bestätigung der ‚Recht setzer‘ den staatlichen Psychiater mit Beweisfeststellung (abzuleiten aus der vorzunehmehenen Abrechnung nach ZuSEG-Gesetz für die ‚Dienstleistung‘ Beweisfeststellung). Verpflichtung deshalb, weil der Psychiater nicht autorisiert ist, von ‚Recht setzern'(= juristische Garanten für Recht und Ordnung) für psychiatrisch wahr erklärte/bestätigte, tatsächlich – wie in meinem Fall – selbst während des Beweisfeststellungszeitraums noch gefälschte Akten/Beweismittel und hinzugenommener personenbezogener psychiatrischer Daten einer anderen Person, für unwahr und nicht meine Person betreffend zur Disposition zu stellen. Die staatlichen Konstrukteure/Zuweiser/Bestätiger/Dulder von psychisch behindert, auch und insbesondere der beauftragte staatliche Scheuklappenpsychiater (=psychiatrischer Menschenvernichter über als Medizin getarnte hochgiftige Nervengifte; zu Zeiten der Inquisition der Scharfrichter bzw. der Anzünder des Scheiterhaufens) sind die Menschenrechtsverbrecher und Verfassungshochverräter, wie in weiteren Beiträgen dieses blog begründet und angezeigt. Warum gedachte Wulff in seiner 2011 Weihnachtsansprache nicht den in 2011 mehr als 200’000 bzw. den in 66 Jahren nach 1945 ca. 13 Millionen Zwangspsychiatrisierten (=Menschenrechtsverstöße), woran Wulff in seiner Zeit als Niedersächsischer Ministerpräsident (2003-2010), in meinem Fall, durch Duldung und vorsätzlich nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht selber aktiv beteiligt war? Warum blieb die 16.12.2011-Anfrage der Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch16.12.2011 an Herrn Wulff zu seinen Aktivitäten gegen Psychiatriemissbrauch in Deutschland bis heute unbeantwortet? Sein die Anfrage beantwortender Mitarbeiter Prof. Dr. Stefan Pieper (lehrt an der UNI Münster u.a. Völkerrecht) ging im Antwortschreiben, erhalten am 07.01.2012, wie erwartet, auf diese Frage nicht ein.
Ganz offenbar Indiz und Eingeständnis für Duldung von Psychiatrisierung auch in Niedersachsen. Zitat:’In ähnlicher Weise setzte und setzt vermutlich noch die damalige niedersächsische Landesregierung (Christian Wulff) udn die aktuelle niedersächsische Regierung (McAllister) den korrupten Gefälligkeits-Psychiater Theo Vogel aus Lüneburg ein, um Menschen existentiell zu vernichten.‘ Kommentar unter: http://www.openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten
Als Dulder (2003-2010) von Psychiatrisierung in Niedersachsen verstieß Wulff als Niedersächsischer Ministerpräsident gegen seinen auf die Niedersächsische Verfassung geleisteten Eid, damit gegen die Niedersächsische Verfassung. Als Bundespräsident verstieß er gegen die Verfassung der Bundesrepuplik Deutschland und gegen Internationales Vertragsrecht sowie gegen Völkerstrafgesetzbuch §§ 7/12.
Als ‚Schirmherr politischer Psychiatrisierung/Vernichtung durch hoheitliche Aufgaben wahrnehmende staatlich besoldete Aktenfälscher ‚ (=der Renaissance der Inquisition) fungiert ganz offenbar Bundespräsident Christian Wulff. SPD-Siegmar Gabriel bestätigte in seinem Statement am 12.04.2011 auf Phönix, wie ‚widerliche Politik‘ in der BRD funktioniert. Als Gabriels Nachfolger und Ministerpräsident des Landes Niedersachsen (2003-2010) und CDU-Vorsitzender (1994-2008) weiß Wulff, dass Psychiatrisierung psychisch nicht Kranker auch in Niedersachsen etabliertes probates Mittel der Vernichtung politisch Unliebsamer war und ist. Durch Untätigkeit/Duldung legalisierte, praktizierte und verantwortete Wulff die kriminellen Psychiatrisierungsmachenschaften untergeordneter Regierungsvertretungen und deckte die dafür verantwortlichen genannten Niedersächsischen Landesbeamten. Insbesondere deckte er die Niedersächsischen Richter Boumann und Specht, die diese kriminellen Psychiatrisierungsmachenschaften als psychiatrisch wahr bestätigten und verstärkten – vor mir als Betroffenen geheim gehalten und nicht erkennbar.
Einschub Anfang (Dieser Einschub ist Bestandteil meines Strafantrags vom 02.01.2012 gegen den Bundespräsidenten Wulff) Ich beschwerte mich in umfangreicher Korrespondenz bei meinen in 2003-2010 obersten Dienstherrn Wulff über die an mir als psychiatrisch nicht Kranken praktizierten kriminellen Psychiatrisierungsmachenschaften. Ich beantragte die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. In diesem Zusammenhang Nennung, Klärung, Aufdeckung, Feststellung der Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit, welche die ‚Recht setzer‘ Boumann und Specht vor mir geheim hielten, jedoch gegenüber dem staatlichen Psychiater als psychiatrisch wahr bestätigten und damit Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung begründeten. Ferner die namentliche Nennung der ursächlich verantwortlichen Konstrukteure dieser Beweismittel sowie die Rücknahme des Psychiatrisierungsvorgangs und der Rechtsfolgen. Damit als psychiatrisch nicht Kranker die sofortige Aufnahme meiner Diensttätigkeit als Lehrer. Unter Verweis auf die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit bestätigte Wulff die Entscheidungen der Richter Boumann und Specht. Hier zeigt sich die politische Verlogenheit/Verderbtheit des MP Wulff. Denn er weiß von der auch in Niedersachsen praktizierten Exekutivabhängigkeit der Justiz/Richter. Im Ergebnis bestätigte Wulff, ohne Berücksichtigung meines Antrags, 31.08. 2004 die durchzuführende und von zuvor abgenötigter Krankheitseinsicht abhängig gemachter psychiatrische Untersuchung, die als Beweisfeststellung in Auftrag gegeben wurde mit den Akten-/Beweismittelfälschungen als Beweise. Wulff deckt Pistorius als verantwortlichen Akten-/Beweismittelfälscher und die Richter Boumann und Specht, die diese Fälschungen als psychiatrisch wahr bestätigten.
Zum Zweck der Rücknahme der an mir als zu keiner Zeit psychiatrisch Kranken von der Landesschulbehörde Leiter Pistorius eingeleiteten politischen Psychiatrisierung beantragte ich nochmals 03.02.2005 im Rahmen der Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde, das Wulff als mein oberster Dienstherr seiner Aufsichtspflicht nachkommt. Angezeigt habe ich den begründeten Anfangsverdachts schwere Amtsstraftaten zum Zweck der psychiatrischen Vernichtung und damit meiner beruflichen Existenz durch konstruierte Feststellung von Dienstunfähigkeit (=geheime Zuweisung als psychiatrisch behindert). Zurückzuführen auf den Leiter der Schulabteilung der Bez.reg.Weser Ems (heute Landesschulbehörde Osnabrück) Pistorius, Dr.Bazoche (heute Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg), Ermittlungsführer Boumann (heute Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg) und weitere nicht genannte. Dieses 03.02.2005-Schreiben war gleichzeitig fristgerechter Einspruch gegen den 01.12.2004-Bericht des Ermittlungsführers Boumann, in dem er mich als psychisch gestört/behindert bestätigte und verleumdete. In 22-monatiger Ermittlungstätigkeit bestätigte Boumann nicht nur sämtliche psychiatrische Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit als psychiatrisch wahr, sondern nahm verstärkend weitere psychiatrische Zuweisungen vor. Sämtliche als wahr bestätigte psychiatrischen Beweismittel sind heute als Fälschung=schwere Amtsstraftaten des Initiators Pistorius und Bestätigers Boumann nachgewiesen. Es erfolgte auf die 03.02.2005-Beschwerde bis heute keine Reaktion von MP Wulff.
Daraufhin beantragte ich in meinen Petitionen 2005 und 2009 im Kern nochmals die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und in diesem Zusammenhang Nennung, Klärung, Aufdeckung, Feststellung der Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit. MP Wulff lehnte in der Abstimmung meine Kernanliegen der Petitionen 2005 und 2009 ab. Damit legalisierte er die Fortsetzung der (Zwangs-)Beweisfeststellung auf der Grundlage der vor mir geheim gehaltenen Aktenfälschungen und damit meine (Zwangs-)Psychiatrisierung.
Als zu keiner Zeit psychisch Kranker beantragte ich nach 2005/2009-Fehlentscheidungen in wiederholten Einschreibe-Email wegen des Verstoßes gegen Internationales Vertragsrecht(=Verstoß gegen die Niedersächsische Verfassung und Menschenrechte) und gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §226 StGB beim MP Wulff in seiner Funktion als Niedersächsischer Ministerpräsident die Aufhebung auch seiner Fehlentscheidung und nochmals Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch und die Zurücknahme des auf Akten-/Beweismittelbetrug beruhenden eingeleiteten Psychiatrisierungsvorhabens, um die antizipierten Folgen (=langjährige Freiheitsberaubung, Zwangsbehandlung/-vergiftung) an mir als psychiatrisch nicht Kranken auszuschließen. Meine Einschreibemails wurden nachweislich ungelesen gelöscht bzw. blieben unbeantwortet. Damit verstieß MP Wulff nicht nur gegen Aufsichtspflicht § 13 Völkerstrafgesetzbuch, sondern beteiligte sich selber an meiner Psychiatrisierung und verstieß damit selber gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB schwere Körperverletzung.
Einschreibemail und schriftlich u.a. an Niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff 05.05.2009: Antrag gemäß Art 20 (4) mit Art 33 (4) des Grundgesetzes mit § 40 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (= Treueverhältnis im Rahmen des Diensteides zur Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland) und mit § 2 , § 3, § 4, § 5, § 6 und § 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit § 35 , § 36, § 37, § 38, § 39 und § 40 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (= Rechtspflichten und Verhaltenspflichten des Beamten im Dienst- und Treueverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland) beantrage ich die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes Aktenzeichen 10.74 vom 17.03.2005 der Landesschulbehörde Osnabrück wegen der Missachtung (§ 339 des Strafgesetzbuches) des § 48 mit § 26 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit dem § 54 des Landesbeamtengesetzes für Niedersachsen und sinngemäß mit § 42 und § 44 des Bundesbeamtengesetzes und wegen zusätzlicher Missachtung (§ 339 des Strafgesetzbuches) der Formvorschriften des Bundesdisziplinargesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der innerdienstlichen Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bundesdisziplinargesetz und dem § 26 des Beamtenrechtsrahmengesetzes festzustellen gemäß § 44 (1 und 2, Nr. 6,) des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Keine Antwort.
Einschreibe mail u.a. an den Ministerpräsidenten Wulff vom 11.03.2010 Frist 20.03.2010 Hinweis auf gefälschte Akten/Beweismittel im Beweisfeststellungsverfahren Keine Antwort.
Einschreibe mail u.a. an den Ministerpräsidenten Wulff 27.04.2010 Antrag auf Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemäß § 13 Völkerstrafgesetzbuch, Zurücknahmen und Nichtigkeitsfeststellung. Keine Antwort.
Einschreibemail u.a. an den Ministerpräsidenten Wulff 01.06.2010 Wiederholung meines Antrag von 27.04.2010 auf Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemäß § 13Völkerstrafgesetzbuch sowie Zurücknahmen und Nichtigkeitsfeststellung durch den Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags. Keine Antwort.
Einschreibemail u.a. an den Bundespräsidenten Herrn Christian Wulff 31.07.2010 Dritter Antrag auf Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemäß § 13Völkerstrafgesetzbuch. Anzeige psychiatrischen Identitätsbetrugs (mir zugewiesene und vom Ermittlungsführer als meine Person bestätigte personenbezogene psychiatrische Daten eines Anderen) im Amt Meine Anträge/Mails vom 01.06.2010 und 27.04.2010. Keine Antwort.
Einschub Ende
Es erfolgte bis heute von Wulff in seiner Funktion als damaliger Ministerpräsident und als Bundespräsident keine Reaktion. Der angezeigte Pistorius veranlasste, den gegen Abgabequittung persönlich abgegebenen Widerspruch als nicht abgegeben zu den Akten zu nehmen. Da das von Pistorius und Boumann gegen mich eingeleitete Beweisfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen war, ergaben sich in der Fortführung für mich nach 03.02.2005 folgende Konsequenzen: – Fortführung Psychiatrisierung. Nach Verwaltungsrichter Specht Juni 2005 ist die als 04.11.2002 amtsärztlich angeordnet vorgegebene tatsächlich nicht angeordnete ‚psychiatrische Untersuchung (tatsächlich wurde 15.11.2002 Beweisfeststellung in Auftrag gegeben)‘ von einem staatlichen Psychiater vorzunehmen. Diese Aussage beinhaltet Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) durch einen staatlichen Psychiater, der weiterhin verpflichtend von den psychiatrischen Beweismittelfälschungen als wahr auszugehen hat. – Verstärkung Psychiatrisierung. Dieser staatliche Psychiater hätte in Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) zudem von nicht abgegebenen Widerspruch (=’meine‘ Akzeptanz) der Boumann-Zuweisung auszugehen: ‚verhaltensgestörter psychisch kranker krankheitsuneinsichtiger Straftäter, der die Benutzung von Beweismitteln (=Beweismittelfälschungen) vereitelte (mein 03.02.2004-Widerspruch richtete sich gegen diese Zuweisung des Boumann 01.12.2004). – Verstärkung Psychiatrisierung. Dieser staatliche Psychiater hätte in Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) ferner vom obersten Dienstherrn Wulff und von weiteren genannten Adressaten nicht stattgegebener Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde (=unsubstantiierte Beschwerde eines psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäters) auszugehen.
Wulff wusste nach den Akten, dass Landesschulbehörde und Gesundheitsamt Untersuchung umgedeutet als Beweisfeststellung beim staatlichen Psychiater in Auftrag gaben unter Benutzung sämtlicher psychiatrischer Untersuchungsgegenstände (=Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit). Wulff kannte die Folgen, wie unter ‚A‘ beschrieben.
Gegen die 03.02.2005 beantragte Wahrnehmung der Aufsichtspflicht verstießen neben Wulff auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück, der Niedersächsische Innenminister Herr Schünemann, der Niedersächsische Kultusminister Herr Busemann, die Niedersächsische Justizministerin Frau Heister Neumann, der Niedersächsische Landesrechnungshof, das Landeskriminalamt Zentralstelle Korruption.
Mit nach 03.02.2005 nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht verstießen diese Mitglieder der Nieders. Landesregierung gegen § 13 ‚Verletzung der Aufsichtspflicht‘ und gegen § 7 ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB§ ’schwere Körperverletzung im Amt‘. Denn diese Personen schufen die Option von Zwangsbeweisfeststellung und damit verbundener Benutzung von landesschulbehördlich Pistorius gefälschter und vom Ermittlungsführer Boumann als psychiatrisch wahr bestätigter vor mir geheim gehaltener Akten als Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit durch einen staatlichen Psychiater/Forensiker. Und damit Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nach ‚A‘.
Die von der Landesschulbehörde Osnabrück in Verantwortung des Leiters Pistorius erstellten Akten sind mir langjährig geheim zugewiesene psychiatrische Beweismittelfälschungen (Selbst- und Fremdgefährdung:=langjährige Zwangseinweisung nach Psych KG; Krankheitsuneinsichtigkeit:=langjährige Zwangsbehandlung). Die Niedersächsische Regierungsvertretung Oldenburg Ermittlungsführer Richter Boumann und Verwaltungsrichter Specht bestätigten diese Beweismittelfälschungen unüberprüft als ‚psychiatrisch wahr‘ (=Straftat mittelbare Falschbeurkundung im Amt), verpflichteten den staatlichen Psychiater zur Benutzung dieser Falschbeurkundungen und damit mit langjähriger stationärer Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung (= psychiatrische Vernichtung; bürgerlicher Tod;=psychosoziale Ermordung). Mit nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht legalisierten Wulff und die weiteren genannten Adressaten die Aktenfälschungen der Behörde und die als wahr bestätigten Fälschungen beider ‚Recht setzer‘ und damit gegenüber dem staatlichen Psychiater die Fortsetzung der landesschulbehördlich in Auftrag gegebenen psychiatrischen Vernichtung.
In zwei Petitionen beantragte ich im Kern die Nennung sämtlicher Untersuchungsgegenstände (=vom staatlichen Psychiater zu benutzenden Akten/Beweismittel)und Klärung des gesamten psychiatrischen Untersuchungsvorgangs (=Vernichtungsvorgangs). Beide Berichterstatter schlossen offenbar nach Rücksprache mit den Verursachern, unter vorsätzlicher Missachtung des Kerns meines Petitionsanliegens und der 03.02.2005 beantragten Aufsichtspflicht, diese Klärung aus. Damit deckten 2005 MDL Brockmann und 2009 MDL Zielke die Verursacher und hielten die inquisitorischen Psychiatrisierungsmachenschaften der Verursacher der Niedersächsischen Landesregierung gegenüber den Ausschussmitgliedern des Rechts- und Verfassungsausschusses geheim, empfahlen diesen und den weiteren Landtagsabgeordneten Bestätigung bisher erfolgter Zuweisung von ‚psychisch behindert‘ und die Fortsetzung der Beweisfeststellung ohne meine Kenntnis der zu benutzenden Akten/Beweismittel und damit des Psychiatrisierungsvorgangs (=meine psychiatrische Vernichtung), den die Gesamtheit der Niedersächsischen Abgeordneten durch einstimmige Abstimmung legalisierten. Damit verstießen diese Abgeordneten gegen ihren auf die Niedersächsische Verfassung geleisteten Eid ‚Schutz der Menschenrechte‘ und gaben an mir als psychiatrisch nicht Kranken die Realisierung des ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB ’schwere Körperverletzung in Auftrag. Siehe ‚A‘. Jeden einzelnen Niedersächsischen Landtagsabgeordneten, damit beide Berichterstatter, jedes Mitglied der Niedersächsischen Landesregierung und damit auch nochmals den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff, setzte ich in wiederholten Einschreibe-Email nach ihren Fehlentscheidungen über den Kern meiner in den Petitionen nicht bearbeiteten Petitionsanliegen in Kenntnis. Ich beantragte als zu keiner Zeit psychisch Kranker wegen des Verstoßes gegen Internationales Vertragsrecht und gegen Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §226 StGB die Aufhebung ihrer Fehlentscheidung und Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch und die Zurücknahme des auf Akten-/Beweismittelbetrug beruhenden eingeleiteten Psychiatrisierungsvorhabens, um die Folgen unter ‚A‘ auszuschließen. Ca. zwei Drittel der Mails wurde nachweislich ungelesen gelöscht, der Rest blieb unbeantwortet. Die Zurücknahme erfolgte nicht. Damit verstieß jeder einzelne Niedersächsische Landtagsabgeordnete, insbesondere des Rechts- und Verfassungsausschusses und MP Wulff, nicht nur gegen § 13 Völkerstrafgesetzbuch, sondern insbesondere auch gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB schwere Körperverletzung. Denn durch nicht erfolgte Zurücknahme bestätigten diese Abgeordneten das bisherige Psychiatrisierungsvorhaben als rechtens und verpflichteten den staatlichen Psychiater mit der Fortsetzung (=Zwangsuntersuchung/-beweisfeststellung =Vernichtung) der von der Exekutive (Landesschulbehörde) in Auftrag gegebenen und von der exekutivabhängigen Justiz (RichterBoumann, Specht) als rechtens bestätigten psychiatrischen ‚Untersuchung‘ mit den unter ‚A‘ beschriebenen Folgen.
- Geheimhaltung der Akten-/Beweismittelfälschungen vor Zwangseinweisung/-behandlung. Um politische Psychiatrisierung zu realisieren, mussten die Initiatoren für den Beweisfeststellungszeitraum 15.11.2002- ca. Juni 2006 sichergestellen, dass der von ihnen beauftragte staatliche Psychiater die von den Richtern Boumann und Specht als wahr festgestellten Akten/Beweismittel und damit die Kriterien für schwerste Selbst- und Fremdgefährdung sowie Krankheitsuneinsichtigkeit sowie weitere Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit ohne meine Kenntnis verwendet. Ferner, dass durch Geheimhaltung in diesem Zeitraum mein Widerspruch ausgeschlossen ist. Ausgeschlossener Widerspruch wird dem Psychiater verplichtend als meine Akzeptanz dieser Akten/Beweismittel vorgegeben. Der staatliche Psychiater wurde somit von den ‚Recht setzern‘ verpflichtet, diese in der Beweisfeststellung als von mir nicht widersprochene (=akzeptierte) Beweise ‚meiner psychischen Krankheit‘ zu verwenden. Dem staatlichen Psychiater suggerierte der Amtsarzt Bazoche zunächst Krankheitseinsicht auf Grund des (vor mir bis April 2006 geheim gehaltenen gefälschten) 15.11.2002-Gutachten (=Beweisfeststellungsauftrags). Widerspruch/Leugnung während der Beweisfeststellung und damit nach dem Bekanntwerden dieser ‚besonderen Schwere von Leben bedrohenden Gefährdungen‘ gezeigte Krankheitsuneinsichtigkeit hätte der Psychiater als krankheitsbedingt gewertet. Und das bedeutet sofortige stationäre psychiatrische Zwangsbehandlung (=Zwangsmedikation mit Nervengiften).
Richter Boumann hat sämtliche von Landesschulbehörde Osnabrück und vom Gesundheitsamt Osnabrück vorgenommene psychiatrisch kausalattribuierten Aktenfälschungen als psychiatrisch wahr bestätigt, nochmals als wahr bestätigt von Richter Specht. Vor allem bestätigten beide Richter die im Ermittlungszeitraum Febr. 2003 -Dez.2004 von der Exekutive (=Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Pistosrius) vorgenommene Aktenfälschungen als wahr (diese Fälschungen sind heute nachgewiesen!), die aktuell bestehende und prognostisch für die Zukunft schwerste Selbst- und Fremdgefährdung ausdrücken. Insbesondere Krankheitsuneinsichtigkeit. Wegen konsequenter Geheimhaltung der Akten-/Beweismittelfälschungen ‚meiner‘ psychischen Krankheiten (Plural) und ausgeschlossener Feststellungsklagen (Plural) wegen vermuteter Fälschungen konnte ich im Beweisfeststellungszeitraum keinen Fälschungsnachweis führen. Diesen erbrachte ich nach investigativer Recherche in 2011. Bis vor diesem Datum und somit bis vor erbrachtem Fälschungsnachweis war der staatliche Psychiater verpflichtet, Leugnung/Widerspruch als Krankheitsuneinsichtigkeit zu werten. Beide Richter gaben mir (zuletzt Juni 2005) vom Amtsarzt angeordnete Untersuchung in dem Wissen vor, dass 04.11.2002 keine amtsärztliche Anordnung erfolgte und das 15.11.2002 Beweisfeststellung in Auftrag gegeben wurde.
Die von Boumann in seinem Bericht 01.12.2004 mir gegenüber gewählten Formulierungen sind so gewählt, dass ich diese mir unterstellten Gefährdungen nicht erkennen konnte. Gleichzeitig verweigerten mir Landesschulbehörde, Gesundheitsamt und beide Richter (22.06.04; 13.07.2004) mit ‚kein Rechtsanspruch‘ die Nennung der Gesamtheit der psychiatrischen Untersuchungsgegenstände. Damit schlossen beide Richter im Beweisfeststellungszeitraum die Möglichkeit meines Nachweises der Aktenfälschungen aus. Heute sind diese Fälschungen nachgewiesen. Da zu keiner Zeit psychiatrische Krankheit, Selbst- und Fremdgefährdung bestand, bestand damit auch kein Anlass,Krankheitseinsicht zu zeigen. Die Zielsetzung der am politischen Psychiatrisierungsprozess beteiligten war, den staatlichen Psychiater zur ungeprüften Benutzung der landesschulbehördlich und gesundheitsamtlich psychiatrisch gefälschten Akten/Beweismittel als psychiatrisch wahr zu verpflichten. Und zwar auf der Grundlage richterlicher (vorsätzlicher Fehl-)Bestätigung als wahr und staatsanwaltlich ausgeschlossener Ermittlung/Feststellung der Akten/Beweismittel als Fälschungen. Ende 2011 waren von mir die Fälschungen und weitere darauf aufbauenden insbesondere auch richterliche (Boumann, Specht) Straftaten nachgewiesenen. Das bezweckte Ergebnis der Zielsetzung war, dass der staatliche Psychiater (=staatlich geschützter Verbrecher (nach Werner Fus-Zentrum)) meine Freiheitsberaubung im Landeskrankenhaus, meine langjährige Vergiftung mit als Medizin getarnten Nervengiften und damit verbundene irreversibler Schädigung vornimmt. Damit verstießen die Beteiligten gegen Internationales Recht (Menschenrechte) und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (gilt ab 2002) in Verbindung mit § 226 StGB vor. Auch und insbesondere die mehrfach von mir mit Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 12 Völkerstrafgesetzbuch beauftragten Niedersächsischen Landtagsabgeordneten, Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung und der Niedersächsische Ministerpräsident Wulff, und Wulff im seiner Funktion als Bundespräsident.
Nach erfolgter und mindestens 6-7 Jahre andauernder Zwangseinweisung/-behandlung (=öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Psych KG) schließt das Bundesverfassungsgericht -2 BvR 443/02- Einsicht/Aushändigung relevanter Akten (=Akten-/Beweismittelfälschungen) aus. Damit ausgeschlossenen ist die Möglichkeit des Nachweises dieser Fälschungen: Es besteht kein unbeschränkter Anspruch des Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen. ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘. Siehe unter ‚G‘. Abgesehen davon wäre nach eingeleiteter ‚Behandlung zum Wohl des psychiatrisch schwer kranken Patienten‘, tatsächlich zwangsweise eingeleiteter Vergiftung eine psychiatrisch zu keiner Zeit Kranken (=politisch Unliebsamen), begonnener geistiger Zerstörung ein Wehren nicht möglich.
Der Leser möge folgende Petition unterschreiben, um damit die Freilassung des Gustl Mollath nach Zwangseinweisung zu unterstützen. http://www.openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten
- Exekutivabhängigkeit der Richter Im NRW Koalitionsvertrag erklären die Koalitionäre SPD und Bündnis 90/ Die Grünen Juli 2010, Seite 74, dass ‚als einzige der drei Staatsgewalten die Justiz nicht organisatorisch unabhängig ist, sondern von der Exekutive verwaltet wird‘. Im Klartext: Diese politischen Entscheidungsträger erklärten, dass es die propagierte Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative nicht gibt. Vor allem: nicht nur die Landesregierung und der Ministerpräsident, auch sämtliche weiteren Abgeordneten wissen um die verfassungswidrige Exekutivabhängigkeit. Der Einfluss der Landesregierung auf die Justiz ist von erheblicher Bedeutung.
Die Koalitionspartner erklärten (Zeile 3799/3800), die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen beteiligten zu prüfen. Die NRW-Regierung als offenbar einzige Landesregierung hat endlich beschlossen, die verfassungswidrige Exekutivabhängigkeit ihrer Richter zu beseitigten und so erstmalig die Voraussetzung für GG-gemäße Rechtsprechung in NRW zu schaffen.
Das Koalitionspapier beweist, dass in sämtlichen anderen Bundesländern die verfassungswidrige Exekutivabhängigkeit der Richter und somit GG-widrige Rechtsprechung etabliert ist – ohne jegliche Absichtserklärung einer Änderung.
Die Exekutive (=Landesregierung und untergeordnete Regierungsvertretungen wie auch die Landesschulbehörde) verpflichtet die Justiz/Richter zur vorbehaltlosen unüberprüften Übernahme/Bestätigung und damit zur ‚Rechtsetzung‘ ihrer Entscheidungen. Und das ist von der Exekutive den Richtern verordnete Rechtsbeugung. Abgesichert durch die exekutivabhängigen Staatsanwälte, die angezeigte derartige Straftaten/Rechtsbeugungen aus Systemschutzgründen regelmäßig nicht erkennen. Die Exekutive (=Landesregierung) und das Justizministerium verarschen den mündigen betroffenen Bürger durch Verweis auf die Unabhängigkeit der Richter, die tatsächlich systemimmanente praktizierte Gewaltentyrannei ist. Das Besondere: egal, welche Parteien die Regierung (Exekutive) bilden. Die von der Exekutive (Regierung) vereinnahmte/abhängige Justiz sichert generell und grundsätzlich die Unantastbarkeit/Unfehlbarkeit der jeweiligen Macht (Exekutive) ausübenden Entscheidungsträger. Und das – siehe NRW-Koalitionspapier 2010 – nicht nur in Kenntnis der Regierung, sondern auch sämtlicher Abgeordneten aller Parteien! Bisher unausgesprochenes Gesetz: diese bestehende Exekutivabhängigkeit (Gewaltentyranei) wird von der Opposition nicht angetastet – bildet sie über kurz oder lang doch selber die Exekutive/Regierung.
Exekutivabhängigkeit impliziert psychiatrische Vernichtung. Mein exemplarischer Fall: Über den Zwischenschritt der Exekutivabhängigkeit verpflichtete die Justiz (=’Recht setzende‘ Richter Boumann und Specht) mich als psychiatrisch nicht Kranken zur psychiatrischen Krankheitseinsicht und damit zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung, die zuvor als Beweisfeststellung psychischer Krankheit von der Exekutive in Auftrag gegeben wurde. Zum anderen verpflichtete die Justiz (=’Recht setzende‘ Richter Boumann und Specht) den staatlichen Psychiater zur Benutzung der Exekutiv-Vorgaben (=psychiatrisch kausalattribuierte Akten/Beweismittel) in der Beweisfeststellung. Diese Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit sind von der Exekutive gefälschte/unwahre und eine andere Person betreffende vor mir geheim gehaltene Akten/Beweismittel. Boumann wurde von der Exekutive/Regierung in 2003 mit Sachverhaltsermittlung beauftragt; Specht wurde mit unanfechtbaren Beschluss 21.09.2004 mit der Überprüfung der zu benutzenden Beweismittel beauftragt. Beide ‚Recht setzer‘ Richter Boumann und Specht gaben nach vorgegebener aber nicht vorgenommener Sachverhaltsermittlung/Überprüfung unter Ausschluss meiner Kenntnis dem staatlichen Psychiater diese vor mir geheim gehaltenen Akten-/Beweismittelfälschungen zur Benutzung als wahr vor.
Die Exekutivabhängigkeit führte im Ergebnis dazu, das der Karriere anstrebende stellvertretende Amtsarzt Bazoche die 2002-Vorgaben der Exekutive (=Landesschulbehörde) umsetzte. Er machte Karriere und ist seit 2005 Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg. Er erstellte ausschließlich für den von ihm beauftragten staatliche Psychiater ein im Untersuchungs-/Beweisfeststellungszeitraum vor mir geheim gehaltenes 15.11.2002-Falschgutachten, dass er mir trotz ca. 20 maliger Aufforderung nicht aushändigte. Darin unterstellte er mir Selbsteingeständnis von Streit und Betreuung sowie hierauf bezogene Krankheitseinsicht und beauftragte den staatlichen Psychiater mit Beweisfeststellung ‚meiner ‚ psychiatrischen Krankheit. Die Exekutivabhängigkeit führte im Ergebnis insbesondere dazu, dass der Karriere als Richter anstrebende Ermittlungsführer Boumann in 2004 und Fortsetzung der Richterkarriere anstrebende Richter Specht ganz offensichtlich als Voraussetzung dafür die Exekutivvorgaben umsetzten. Ermittlungsführer Boumann machte Karriere und ist seit 2005 Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg. Die in der Beweisfeststellung von diesen ‚Recht setzern‘ dem staatlichen Psychiater verpflichtend als wahr zur Benutzung vorgegebenen Exekutivvorgaben sind Zwangseinweisung nach Psych KG begründende Akten/Beweismittel. Dieses sind während!! der 22 Monate dauernden Ermittlungstätigkeit von der Exekutive (=Landesschulbehörde) nachweislich gefälschte Akten/Beweismittel, die der Ermittlungsführer Boumann (=Verbrecher nach § 12 StG als das Ergebnis seiner Ermittlungstätigkeit gegenüber dem staatlichen Psychiater als psychiatrisch wahr feststellte, bestätigt vom Richter Specht. Meine beantragte Kenntnis dieser Akten/Beweismittel verweigerten beide Richter. Beide Richter bestätigten über mittelbare Falschbeurkundung im Amt ausschließlich gegenüber dem staatlichen Psychiater behördlich/amtlich aufgedeckte und von mir als verheimlicht unterstellte schwerste nicht heilbare psychiatrische Krankheiten. Diese schwerwiegenden Unterstellungen gingen weit über die von Bazoche mir unterstellten Selbsteingeständnisse hinaus, dokumentierten/’bewiesen‘ die für nicht heilbar erklärte bestehende Depression (=Selbstgefährdung) sowie eine mehrjährig unterstellte Bedrohung als ‚Straftat eines psychisch kranken Straftäters‘ (=Fremdgefährdung) und begründeten stationäre psychiatrische Behandlung. Vom ‚Recht setzer‘ als wahr erklärte Verheimlichung und als Straftat bewertete Bedrohung/Fremdgefährdung sind verpflichtend als wahr vom staatlichen Psychiater zu übernehmen. Widersprechende Richtigstellung bedeutet daher krankheitsbedingte Krankheitsuneinsichtigkeit und sofortige stationäre psychiatrische Zwangsbehandlung. Beide ‚Recht setzer‘ erklärten ausschließlich dem mit Beweisfeststellung beauftragten staatlichen Psychiater gegenüber die von der Exekutive zur Benutzung vorgegebenen Geheimakten/Beweismittel als psychiatrisch wahr. Gleichzeitig schlossen beide meine beantragte Kenntnis hierüber mit ‚fehlendem Rechtsanspruch‘ aus. Zudem nötigten mich beide Richter mit nur mir mitgeteilter ganz anderer Scheinbegründung zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung unter Vorgabe von Mitwirkungspflicht nach NBG. In dem Wissen, das hierauf bezogene Selbstbeantragung Krankheitseingeständnis bedeutet hätte und in der als Beweisfeststellung umgedeuteten Untersuchung die Benutzung sämtlicher von der Exekutive gelieferten unwahren, von ihr gefälschten und eine andere Person betreffenden psychiatrischen Geheimakten/Beweismittel. Durch praktizierte Geheimhaltung der Landesschulbehörde Osnabrück in Person des Leiters Pistorius, des Gesundheitsamtes Osnabrück in Person von Bazoche und Leiter Fangmann, der Regierungsvertretung Oldenburg in Person des Richters Boumann und des Verwaltungsgerichts Osnabrück in Person des Richters Specht schlossen diese im Zeitraum des Klageverfahrens und der Beweisfeststellung meine Kenntnis und Aufdeckung der psychiatrischen Geheimakten/Beweismittelfälschungen aus und garantierten die Verwendung als wahr durch den von Pistorius (Exekutive) und Bazoche beauftragten staatlichen Psychiater. Specht unterstellte zudem Juni 2005 eine vom Amtsarzt nach NBG angeordnete (=15.11.2002 in Auftrag gegebene) und von mir verweigerte psychiatrische Untersuchung, dessen ab 19.11.2002 ca. 20 mal beantragte Anordnungsabschrift ich erstmals April 2006 erhielt und die nachgewiesenermaßen gelogen ist. Diese Personen konstruierten, insbesondere Specht legitimierte, vorzunehmende Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) wegen nach § 444 ZPO ‚vereitelter Benutzung von Beweismitteln‘ durch einen staatlichen Psychiater und garantierten durch zwangsweise Benutzung dieser tatsächlich unwahren/gefälschten und eine andere Person betreffenden Beweismittel meine psychiatrische Vernichtung (siehe ‚A‘). Und das ist von langer Hand Nov. 2002 unter Beteiligung vorgenannter Personen, insbesondere des Hauptverantwortlichen Pistorius, vorbereiteter Verstoß gegen Völkerstrafgesetzbuch (Juni 2002) in Verbindung mit § 226 StGB, Verstoß gegen Internationales Recht und UN-Charta. Auch der Versuch verjährt nicht und ist strafbar. Die exekutivabhängigen Staatsanwaltschaften, auch der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Leiter Finger, erkannten nicht auch diese angezeigten Straftat der verantwortlichen Verursacher der Exekutive und der exekutivabhängigen Justiz.
- Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ergibt sich aus §§ 146/147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 146 haben die Staatsanwaltschaften den dienstlichen Weisungen nachzukommen. Die Dienstaufsicht übt nach § 147 (2) GVG die Landesjustizverwaltung aus (=exekutivabhängige Justiz). Da die Justiz von der Exekutive verwaltet wird, werden von der Exekutive vorgegebene und richterlich umgesetzte Fehlentscheidungen von den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften regelmäßig nie als Straftat geahndet. So werden richterliche Fehlentscheidungen (=dem staatlichen Psychiater verpflichtend als wahr zur Benutzung vorgegebene Akten-/Beweismittelfälschungen) von den Staatsanwaltschaften nie geahndet/zurückgenommen. Und damit gegenüber dem staatlichen Psychiater als wahr bestätigt.
- Bundesverfassungsgericht deckt politische Psychiatrisierung (=Menschenrechtsverstöße) (EntscheidVerfassungsbeschwerde 24.1.06.doc) Zitierung: BVerfG, 2 BvR 443/02 vom 9.1.2006, Absatz-Nr. (1 – 57), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060109_2bvr044302.html Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 443/02 – Richter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt: ‚In einem Bereich, der wie der Maßregelvollzug durch ein besonders hohes Machtgefälle zwischen den Beteiligten geprägt ist, sind die Grundrechte der Betroffenen besonderer Gefährdung ausgesetzt. Das gilt auch in Bezug auf die Führung der Akten und den Zugang zu ihnen. Die Akteneinträge sind wesentlicher Teil der Tatsachengrundlage für künftige Vollzugs- und Vollstreckungsentscheidungen‘.
Die VOR Zwangsuntersuchung, -einweisung, -behandlung und vor zwangsweisem Wegsperren in die Vernichtungsanstalt Psychiatrie (genauer: tatsächlich wurde der staatliche Psychiater nicht mit psychiatrischer Untersuchung beauftragt, denn diesem wurde Abrechnung nach ZUSEG-Gesetz für ‚Beweisfeststellung‘ vorgegeben(=Behörde und Gesundheitsamt beauftragten daher den staatlichen Psychiater mit Beweisfeststellung!!); in dieser Beweisfesstellung werden als ‚Beweise‘ psychischer Krankheit die Akten als Beweismittel verwendet) vor mir geheim gehaltenen gefälschten Akten (=Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit) sind von exekutivabhängigen Richtern Boumann und Specht gegenüber dem staatlichen Psychiater für wahr erklärte/bestätigte Akten/Tatsachengrundlagen Tatsachengrundlagen, durch zusätzliche unwahre richterliche Eigenbewertung (Boumann 01.12.2004) nochmals verstärkte, Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG, für Maßregelvollzug und für Zwangsbehandlung. Taktisches Kalkül der Fälscher und Bestätiger: Der staatlichen Psychiater ist nicht autorisiert, diese von Garanten gelieferten und von ‚Recht setzern‘ als wahr bestätigten Akten/Beweismittel als unwahr zur Disposition zu stellen, sondern wurde in der in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung verpflichtet, diese Fälschungen als psychiatrisch wahre Tatsachengrundlageng/Beweismittel zu benutzen.
Wie geht nun das Bundesverfassungsgericht NACH erfolgter Zwangseinweisung/-behandlung nach Psych KG mit den geheim gehaltenen für wahr erklärten gefälschte Akten/Beweismitteln um? Ganz offenbar ist sich das Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 443/02 – der Tatsache der in den Ländern praktizierten exekutivabhängigen Justiz und damit der offenbar regelmäßig von der Exekutive praktizierten psychiatrischen Aktenfälschungen (=politische Psychiatrisierung) bewusst. Ganz offenbar sieht es sich auf Bundesebene selber als exekutivabhängige Justiz, denn es deckt realisierte politische Psychiatrisierung, indem es dem Betroffen die relevanten Akten vorenthält. Siehe hierzu ‚H‘. Nach Grundsatzurteil – 2 BvR 443/02 – kommt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverhältnisses nach Psych KG ein unbeschränkter Anspruch des Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen (=von der Exekutive gefälschte und von der Judikative für wahr erklärte Akten, die Grundlage für Zwangseinweisung nach Psych KG und Zwangsbehandlung waren) nicht in Betracht. Zitat: ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘. Unglaublich: mit diesem Urteil vorenthält das Bundesverfassungsgericht dem Zwangspsychiatrisierten Kenntnis über seine Akten, schließt die Möglichkeit des Nachweises der Aktenfälschungen und damit sofortige Aufhebung der Zwangseinweisung/-behandlung aus und legalisiert damit den Verstoß gegen die Menschenrechte.
Wie bereits auf Landesebene die exekutivabhängige Justiz und die weisungsgebundenen regelmäßig nichts erkennenden Staatsanwaltschaften nach § 146/147 GVG so hält nun auch auf Bundesebene das Bundesverfassungsgericht die Aktenfälscher (=politische Psychiatrisierer) sakrosankt.
Nachtrag vom 23.01.2012:
- Stellungnahme von Frau Steck-Bromme Die Stellungnahme von Frau Steck-Bromme ist nicht mehr unter folgendem Link aufrufbar. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/Archiv/12_Massregelvollzug/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Steck-Bromme.pdf
Siehe daher: http://www.blog.de/media/document/stellungnahme_steck_bromme06_04_2009/613974
Nach Steck-Bromme lagen in nicht weniger als 11 von 45 der von ihr betreuten Fälle, das ist fast ein Viertel, nach den Ausführungen externer Sachverständiger von vornherein eine Fehleinweisung vor. Es gab überhaupt keinen Einweisungsgrund. Diese Mandanten hätten von vornherein niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.
Nur drei sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht. Zweiundvierzig (außer den 11 noch 31 weitere) sind nach ihrer Einschätzung zu Unrecht untergebracht.
Die Quote ist nicht repräsentativ, aber typisch.
Unter Zugrundelegung dieser Quote hätten bei jährlich 200’000 Zwangseinweisungen in der BRD von vornherein 50’000 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen. Danach sind (3 von 45) nur 13300 jährlich zu Recht untergebracht. Danach sind (42 von 45) 186700 jährlich zu Unrecht untergebracht.
Bezogen auf jährlich ca. 1 Mill. Sterbefälle/Geburten werden jährlich mit stetig zunehmender Tendenz 200’000 Menschen zwangseingewiesen. Bezogen auf 82 Mill. BRD-Einwohner wurden bis heute (67 Jahre * 200’000)) hochgerechnet ca. 12,5 Millionen Menschen, zwangseingewiesen/zwangsvernichtet.
Wurde 2 BvR 443/02 bis 24.1.2006 generell keine Akteneinsicht gewährt, so wurde nach diesem Datum von den Bundesverfassungsrichtern Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt die Nicht-Gewährung von Akteneinsicht rückwirkend legalisiert und für die Zukunft als rechtens festgeschrieben: Zitat: ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘.
Unglaublich: mit diesem Urteil vorenthält das Bundesverfassungsgericht den jährlich mindestens 187’000 zu Unrecht untergebrachten und am Anfang der schleichenden, mindestens 6-7Jahre bis lebenslang andauernden, Vergiftung (=Ermordung) im Landeskrankenhaus(=Vernichtungsanstalt) stehenden Kenntnis über seine Akten, schließt ihm die Möglichkeit des Nachweises des vorsätzlichen Aktenbetrugs (=psychiatrische Akten-/Beweismittelfälschung) und damit sofortige Aufhebung der Zwangseinweisung/-behandlung aus.
Es handelt es sich hierbei um Fortsetzung der NS-Psychiatrie- und Holocoastkontinuitäten. In der Zeit der Herrschaft der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) vom 30. Januar 1933 bis 1945 fand in Deutschland der Holocaust mit der zielgerichteten Ermordung von ca. 6 Millionen Menschen statt, die das nationalsozialistische Regime als Juden definierte.
Mit ihrem Grundsatzurteil legalisierten Richter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt die Fortsetzung zielgerichteter Auftragsmorde/Menschenvernichtungen.
Wurden früher Juden für lebensunwert erklärt und vernichtet, so werden heute von einem bestimmten Exekutiv-Klientel psychiatrisch nicht kranke Menschen für psychiatrisch krank/behindert und für lebensunwert ‚erklärt‘. Mit deren Vernichtung beauftragt(e) das Exekutiv-Klientel den staatlichen Psychiater. Als psychiatrisch wahr vorgegebene ‚Erklärung’und von einem bestimmten Judikativ-Klientel vorgegebene ‚Bestätigung‘ der ‚Erklärung‘ als wahr sind Legitimation für psychiatrische Vernichtung des für psychiatrisch krank/behindert/lebensunwert erklärten aber tatsächlich psychiatrisch nicht kranken Menschen. ‚Erklärung‘ und ‚Bestätigung‘ sind vom Exekutiv- und Judikativ-Klientel gegenüber dem Lebensunwerten geheim gehaltene unwahre/gefälschte psychiatrisch kausalattribuierte ‚Akten/Beweise‘ und personenbezogene psychiatrische Daten einer anderen Person. Der staatlichen Psychiater wurde vom Judikativ-Klientel (=’Recht setzer’=Richter) zur Benutzung dieses Fälschungskonstrukts und der psychiatrischen Daten einer anderen Person verpflichtet. Diese Fälschungen und Daten des Anderen entsprechen den Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG, für Zwangsbehandlung und für Maßregelvollzug.
Das Exekutiv-Klientel sind die Auftragsmörder. Das Judikativ-Klientel legalisierte die Auftragsmorde. Der staatliche Scheuklappenpsychiater führt(e) die Auftragsmorde aus und ist ein Mörder (nach Werner Fuss Zentrum: staatlich geschützter Verbrecher).
Mit ihrem Grundsatzurteil legalisier(t)en Richter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt Anordnung und Durchführung der jährlich in Auftrag gegebenen ca. 200’000 Vernichtungen/Morde und schufen damit die Voraussetzung für Renaissance der Inquisition
Damit sind Bundesverfassungsrichter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt Verfassungshochverräter.
Diese absoluten Zahlen stellen die Morde der Inquisition in den Schatten. Und sind nur mit dem Holocaust vergleichbar.
Ketzerverfolgung und Inquisition, Rassenhygiene und Holocaust sind als Inbegriffe menschlicher Gräueltaten in die Annalen der Geschichte eingegangen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dem Begriffspaar Geisteskrankheit und Zwangspsychiatrie das gleiche Schicksal widerfährt. Scheiterhaufen und Vernichtungslager sind u.a. durch Vernichtungsanstalten (=Psychiatrien) und durch heimtückische Nervengifte ersetzt worden. Mit irreversibler körperlicher und geistiger Schädigung. Neben ungezählten andern liegt eine Studie vor, welche belegt, dass die in den Anstalten eingesetzten Substanzen die Lebenserwartung bis zu 25 Jahre verkürzen. Die Psychiatriekritik brandet.
Bundesverfassungsrichter/-hochverräter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt schließen bei ca. 200’000 jährlich zu Unrecht Untergebrachten Akteneinsicht aus. Und schaffen damit die Voraussetzung, das psychiatrisch nicht Kranke ihrer Freiheit beraubt, in latenter Vergiftung ihr Leben im Delirium verbringen und in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfallen. Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt verstießen damit selber gegen § 226 StGB Schwere Körperverletzung.
Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt: Gestatten Sie mir Ihnen zu sagen, dass Sie mich ankotzen.