Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2008-07-25 – 18:46:00
Kate Millett
http://www.irresein.de/millett.html
Folgender Aufsatz wurde durch in Klammern gesetzte Anmerkungen ergänzt
Wie kann es soweit kommen, dass ein menschliches Wesen mit Ledermanschetten auf einem Tisch festgeschnallt wird und diese Qual und Demütigung stundenlang ertragen muss? Welches Gesetz kann das jemals rechtfertigen? Wo gibt es in unserem hoch entwickelten System von bürgerlichen Rechten und Freiheiten etwas, das einen solchen Vorgang jemals zulassen würde? Wie ist es möglich, dass Menschen durch ein Unterbringungsverfahren all ihre Rechte verlieren? Wieso werden sie bei den Anhörungen zur Einweisung unter Drogen gesetzt, wo für sie doch alles auf dem Spiel steht, sogar ihre Freiheit? Irgendwo hat die Gesetzgebung kläglich versagt, irgendwie verraten die AnwältInnen ihre Klientel (Anmerkung: Nicht nur Rechtsanwälte, insbesondere auch Juristen der Verwaltungsgerichte; unausgesprochen gilt das Standesrecht der Juristen, siehe teredo.de). PflichtverteidigerInnen sind es; sie arbeiten zumindest in den USA für einen Hungerlohn, kennen ihre KlientInnen nicht und geleiten sie durch ein Scheinverfahren, in dem alles gegen das Opfer gerichtet ist. In solchen Anhörungen geben die JuristInnen den MedizinerInnen gegenüber klein bei (Anmerkung: den Juristen droht anderenfalls der Verlust der Zulassung); all das, wofür Rechtsprechung steht verfassungsmäßige Garantien, Anzweiflung bloßer Behauptungen, Forderung nach Fakten und Beweisen, wird den Ansprüchen der psychiatrischen Medizin preisgegeben. AnwältInnen beugen sich (Anmerkung: auch und insbesondere die Verwaltungsrichter! Über den Zwischenschritt der unbegründet erfolgten amtsärztlichen Vermutung eines psychiatrischen Krankheitsbildes und danach erfolgter Anordnung des Amtsarztes zur psychiatrischen Untersuchung; ein dienstlicher Ermittlungsführer als dienstlicher Richter und sechs!! Verwaltungsrichter verweigern sich meiner Frist setzender Forderung, die Nennung dieser Anordnungsgründe durch Amtsarzt und Bez.reg. zu veranlassen. Feststellungsklage zur Grundnennung und Unterlassungsklage gegen psychiatrische Untersuchung bei fehlender Grundnennung werden vom Verwaltungsrichter als unzulässig abgelehnt.) den PsychiaterInnen, die Individuen als ‚wahnsinnig‘ bezeichnen. Der Verzicht (Anmerkung: Nicht Verzicht, sondern die verwaltungsgerichtliche Verhinderung) auf die traditionelle gesetzliche Verpflichtung zur Verteidigung (Anmerkung: NBG§54(5,12) sieht explizit die gerichtliche Überprüfung der Anordnungsgründe (dienstliche Feststellungen) vor. Das setzt die Grundnennung voraus) ist vollständig.
Bedenken Sie, wie lange Strafverfahren dauern, wie konkret und ausführlich dort Beweismaterial eingebracht wird, denken Sie an die Schwurgerichtsbarkeit, daran, wie lange es gedauert hat, das Prinzip der zwei widerstreitenden Parteien hervorzubringen, wie langsam und schrittweise verfassungsmäßige Garantien und Bürgerrechte im 18. und 19. Jahrhundert errungen wurden, die sich im 20. Jahrhundert über die ganze Welt verbreiteten. Alles hinweggefegt in den wenigen, unkontrollierten Augenblicken eines Unterbringungsverfahrens. (Anmerkung: hinweggefegt bereits in den beiden Augenblicken wo:
1.- (a) auf der Basis der dem Betroffenen vorenthaltenen Anordnungsbegründung sowie (b) durch amtsärztliche Falschbezeugung dem Betroffenen abgeluchstes Einverständnis in eine derartige Untersuchung
2. in der ¾ stündigen psychiatrischen Untersuchung, der vorbestimmte professorale Gutachter eines Landeskrankenhauses ein psychiatrisches Krankheitsbild konstatiert.)
Wie kommt es, dass der Staat über bestimmte Individuen eine solch außergewöhnliche Macht besitzt? Wo und weshalb hat unser Schutzsystem versagt? Es heißt, diese Personen seien von einer seltsamen, schrecklichen Krankheit befallen, weshalb sie gewaltsam zu behandeln seien. Daher müsse das Gesetz denen zur Dienerin werden, die sich mit dieser Krankheit auskennen. Gesetzliche Bestimmungen seien erforderlich, um Zwang ausüben zu können, doch die Notwendigkeit, diese Bestimmungen umzusetzen, liege nicht beim Gesetz oder bei den JuristInnen, sondern bei einer ganz anderen Expertengruppe, der das Gesetz nun dienen müsse. Diese ausführenden Organe müssten ihre PatientInnen einsperren und sie ihrer Entscheidungsfreiheit berauben, was den ersten Schritt zu ihrer Heilung darstelle.
Lassen Sie uns den Begriff der Zwangsbehandlung einmal näher betrachten. Warum wird behandelt? Wegen merkwürdiger Handlungsweisen, zu lauten Redens, wegen Wut, Stress oder irrationalen Verhaltens, wegen Anstößigkeiten? Selbstverständlich beziehen wir uns hier auf das Gesetz, nicht auf die Medizin. Hat diese Person einer anderen etwas zuleide getan, den Frieden gestört, sich irgendeinen Übergriff erlaubt? Zuständig hierfür ist die Justiz. Wie kam die Medizin ins Spiel? Man sagt uns dann, es wurde zwar gegen kein Gesetz verstoßen, aber die Nachbarn (Anmerkung: bei der partiellen, auf das berufliche Umfeld bezogen Psychiatrisierung sind es z.B die Betriebe (Plural!!)) beschwerten sich (Anmerkung: Die Beschwerde ist das Ergebnis von Verhaltensmanipulation; die Verursacher bewirken durch Eindruckslenkung von Eindrucksentscheidern (Zuweisung von psychischen Störung als Kausalattribution; Schütz UNI Chemnitz, Laux UNI Bamberg), das ein Verantwortlicher dieses Betriebes diese Eindrücke attribuiert. Eine vom Manipulierten geäußerte Beschwerde z.B „die Schülern lernen bei dem Hackmann nichts“ ist daher nicht das Ergebnis eigener Erkenntnis, sondern von Eindrucksmanipulation. Lediglich eine derartige Beschwerde wird pauschalisiert und auf eine unbestimmte Vielzahl ausgeweitet. ), die Familie sei aufgebracht. (Anmerkung: bei der partiellen, auf das berufliche Umfeld bezogenen Psychiatrisierung ist auch das „Aufgebrachtsein“ von den Verursachern konstruiert. Jedem der ahnungslosen Arbeitskollegen wurde seitens der Eindrucksmanipulatoren ein von jedem einzelnen Kollegen selbst initiertes „Aufgebrachtsein“ unterstellt, ohne das diese von ihrer „Initiative“ wussten, ohne diese von der unzutreffenden Zuweisung in Kenntnis zu setzen. Diese kollegiale manipulative Eindrucksentscheidung zur späteren optionalen Nutzung durch den Psychiater ist rechtsverbindliche Personalakteneintrag in der PA!! Nur: die Kollegen und insbesondere der Betroffene wissen nichts davon!! Die arglistige Täuschung/Perfidie dabei: PA-Einträge können ohne Einwilligung des Betroffenen dem Arzt als Entscheidungsträger ausgehändigt werden.) Es könnte ein Verbrechen (Anmerkung: Die Stoffvermittlung ist unzureichend (a) bzw. der Erziehungsauftrag und/oder die berufliche Sozialisation der Schüler erfolgt nicht im Sinn der Bez.reg./Betriebe (b), oder ist falsch (c) (statt zum Funktionieren erfolgt die Erziehung zu Selb- und Eigenständigkeit)) geschehen. Unsere Gesetze erlauben es nicht, jemand vorsorglich zu verhaften oder einzusperren. Es könnte ein Verbrechen geschehen… aber tatsächlich wurde keines begangen. Stattdessen geht es um anstößiges Verhalten (Anmerkung: anstößiges Verhalten als „psychische Störung bedingtes Konstrukt von Verhaltensauffälligkeit“ durch Eindrucksmanipulatoren: optionale Zuweisung von Kausalattributionen als „psychisch krank“ in Personalakten, vor dem Betroffenen geheim gehalten. „Nichtzurücknahme“ wird als Akzeptanz umgedeutet. Der Manipulator antizipiert die Eindrucksentscheidung des Psychiaters als „psychisch krank“) lediglich allgemein beschrieben, nicht einmal mit eigenen Augen gesehen. Die Person ist nicht kriminell, sondern Opfer einer seltsamen Krankheit, die nur gegen ihren eigenen Willen geheilt werden kann. Welche Krankheit könnte es je mit sich bringen, dass die betroffene Person nicht selbst den Wunsch hat, behandelt zu werden? Im Bereich der physischen Medizin ist Zwangsbehandlung nicht zulässig; das ideale Verhältnis zwischen Arzt und Patient beinhaltet Einverständnis, Zusammenarbeit, Suche nach Unterstützung und Trost. Wesentliches Merkmal einer solchen Behandlung ist Freiwilligkeit. Die Idee der Zwangsbehandlung ist derart absurd, ist medizinisch, juristisch und moralisch derart schwer zu rechtfertigen, dass man sich auf geheimnisvolle Umstände berufen muss.(Anmerkung: Durch Falschbezeugung des Amtsarztes unter Einbeziehung seiner unwissenden Sekretärin sollte meine Akzeptanz der vorgegebenen Begründung einer psychiatrischen Untersuchung und damit die psychiatrische Untersuchung selbst erreicht werden. Über amtsärztliche Falschbezeugung erreichte Akzeptanz sollte der Anschein einer an sich unzulässigen medizinischen Zwangsbehandlung aufgehoben werden)
Aber es gibt die Aufforderung, dem Übeltäter bzw. der Übeltäterin einen Heilplan aufzuzwingen (Anmerkung: Zunächst dem `Übertäter`die eigene Einsicht in die psychische Krankheit aufzuzwingen/aufzuoktroieren). Es gibt ‚interessierte Parteien‘ (Anmerkung: Schulaufsicht Schulleitung, einige karrieregeile Kollegen,) und Angehörige (Anmerkung: einige karrieregeile Kollegen,), die ein persönliches Verlangen nach Kontrolle haben und soziale Zustimmung, Unterstützung und Billigung anstreben für ihre Feindseligkeit gegen den einzelnen auffälligen Menschen. Sie brauchen nur zum Telefon zu greifen. Die Gesellschaft ist dafür gerüstet, einen Menschen zu ergreifen und einzusperren, zu bestrafen und ohne jede Einschränkung all seiner Rechte (Anmerkung: partielle Dienstunfähigkeit: partielle Einschränkung der Rechts- und Handlungsfähigkeit) zu berauben. Trotzdem bedarf es einer ‚vernünftigen‘ Erklärung, eines Etiketts, eines Mittels zur Überzeugung, einer schwerwiegenden Anklage. Verrücktheit genügt all diesen Anforderungen, ebenso wie Ketzerei oder politische Subversion.
Gedankenverbrechen. (Anmerkung: Gleichzusetzen mit Mindfuck (engl., wörtl. Hirnfick). (http://mindfuck.adlexikon.de/Mindfuck.shtml Mindfuck ist eine Aktion die den Geist derer verwirrt, die ihm ausgesetzt sind. Der Begriff wurde vor allem von Robert Anton Wilson mit seiner Trilogie Illuminatus! geprägt. Das Ziel eines Mindfuck ist in der Regel, der Zielperson zu der Erleuchtung zu verhelfen, bis diese wenig oder gar nichts mehr darüber weiß, was Realität ist. Wenn die Verursacher den Eindruck gewonnen haben, das dieser angestrebte Realitätsverlust eingetreten ist, erfolgt die psychiatrische Untersuchung).
Zuständig hierfür ist heutzutage die Psychiatrie; sie ist der ausführende Arm sozialer Gewalt, ausgestattet mit staatlichen und polizeilichen Machtmitteln, mit Schloss und Riegel, mit Psychodrogen und Folterinstrumenten. Sie verkörpert aber auch eine bestimmte Vorstellung, die Annahme nämlich, das Individuum sei Träger einer unsichtbaren Krankheit oder erblichen Belastung, die zwar pathologisch nicht nachweisbar sei, aber von ExpertInnen aufgespürt und unter Anwendung von Zwang geheilt werden könne. Durch allgemeine Zustimmung, durch Werbung und Propaganda gewinnt diese Vorstellung Oberhand; das Ansehen der Wissenschaft lässt sie glaubwürdig erscheinen und die Staatsgewalt mit der überwältigenden Fülle ihrer physischen Zwangsmittel legitimiert sie.
Die Psychiatrie, die sich selbst als Teilbereich der Medizin bezeichnet, ist zwangsläufig eine Art außergesetzlicher sozialer Kontrolle und staatlicher Macht, jenseits der Gesetze und mit Befugnissen, die das Recht und all seine Garantien für das Individuum übergehen, außer Kraft setzen und für null und nichtig erklären, vielleicht sogar dem Gesetz widersprechen. Die garantierten Rechte, Ergebnis einer Jahrhunderte währenden Entwicklung, werden in bestimmten Fällen aufgehoben. Der Staat erlaubt der Familie (Anmerkung: der Behörde Bez.reg.), ihr Objekt der Unterdrückung selbst zu wählen. Die Familie (Anmerkung: die Behörde Bez.reg.) wiederum, als Bevollmächtigte des Staates, bedient sich der Psychiatrie, denn das letzte Wort hat der Psychiater. Wenn sie eine(n) Verwandte(n) (Anmerkung: im beruflichen Umfeld einen Kollegen) einsperren wollen, müssen Sie immer noch einen willfährigen Arzt (Anmerkung: das sind die vom Staat/Land besoldeten Ärzte wie Amtsarzt, Psychiater eines Landeskrankenhauses) finden, letztlich entscheidet er. Die Tatsache jedoch, dass Familien (Anmerkung: der Behörde Bez.reg.) ein Opfer präsentieren können, ist für sich genommen schon erstaunlich, eine informelle soziale Kontrolle.
Wir alle glauben doch an diese geheimnisvolle Macht, diese Krankheit, dieses psychische Leiden. Es kann passieren, dass Ihr Verstand einfach aufgibt, Ihre Nerven zusammenbrechen, einer konstitutionellen Schwäche unterliegen (Anmerkung: Als Folge erzeugter erlernter Hilflosigkeit. Die Symptomatik ist alleiniger Beweis, mit dem diese Ärzte dem Betroffenen ursächlich eine psychische Störung zuweisen; gleichzeitig schließen diese Ärzte vorsätzlich die einzige von außen erzeugte psychische Störung aus: PTSD als Ergebnis des jahrelangen zermürbenden Mobbings und mindfucks. Diese vorsätzliche/bewusste Umdeutung von Tatsachen ist gängige Praxis der politischen Verhaltenspsychologie (Schütz, Laux). Es ist daher von Vorsatz auszugehen, da Amtsärzte und Landespsychiater um diese nicht dem Betroffenen zuweisbare psychische Störung wissen, die einzig wahre/zutreffende Diagnosemöglichkeit aus Systemschutzgründen (Vermeidung von Schadensersatzansprüchen, Imagebewahrung) nicht stellen dürfen). Unsichtbare Kräfte zwingen Sie in die Knie (Anmerkung: das ist die Unkenntnis des Betroffenen über soziale Verhaltensmanipulation). Und der Glaube ist alles. Glaube versetzt Berge. Man muss ihn nur ausweiten und propagieren, institutionalisieren, finanzieren, bürokratisieren, in einen blühenden Industriezweig verwandeln Spender von Hunderttausenden und später Millionen von Arbeitsplätzen und ‚Diensten‘.
Das System würde ohne Zwang nicht funktionieren. Letztlich basiert es auf roher Gewalt, wie jedes System sozialer Kontrolle. Es gründet auch auf einer Ideologie. Hier ist die Ideologie das medizinische Modell psychischer Krankheit, eine Perversion von Vernunft und Wissenschaft. Viele PsychologInnen und PsychoanalytikerInnen stimmen vermutlich der Auffassung zu, dass es sich beim medizinischen Krankheitsmodell um eine irreführende Analogie handelt, denn sie gehen davon aus, dass psychisches Leiden von Konflikten des Individuums mit seinem Umfeld herrührt, ob sie nun durch die persönliche Geschichte oder die gesellschaftlichen Verhältnisse bedingt sind. Mit anderen Worten, das Leben ist nicht leicht. Der Tod ist nur schwer zu verkraften, ebenso wie Trauerfälle, das Ende einer Liebe, vergebliche Liebesmüh‘, schwere wirtschaftliche Zeiten, Verlust des Arbeitsplatzes, verpasste Chancen, die verbitternde Häufigkeit von Enttäuschungen aller Art. Dies ist ein Wirklichkeitsmodell, welches von Tatsachen ausgeht.
Das medizinische Modell dagegen hat keinerlei Bezug zu irgendeiner Realität, es ist nicht einmal medizinisch, obwohl es vom Ansehen der Körpermedizin profitiert und die Existenz physischen Leidens nutzt, um uns an der Nase herumzuführen und einen allgemeinen gesellschaftlichen Konsens zu erzwingen, legal oder am Gesetz vorbei. Letzten Endes handelt es sich um einen gesellschaftlichen Mythos, der mittels des Unterbringungsverfahrens sowohl dem Staat als auch der Psychiatrie eine enorme Macht überträgt.
Es gibt kaum Länder, in denen nicht formell oder informell, öffentlich oder privat die Vorstellung von der Existenz psychischer Krankheit Baustein des Glaubenssystems geworden ist. Psychische Krankheit ist ein wichtiges Handlungsfeld der Regierung, eines Ministeriums, einer Verwaltungsabteilung, einer Unterabteilung jeder Bürokratie auf bundesstaatlicher, Landes-, Kreis-, kommunaler und lokaler Ebene.
Einige Menschen stellen sich vor, dass psychische Krankheit
(Anmerkung: Posttraumatische Belastungsstörung ist zwar auch eine, aber nicht vom Betroffenen ursächlich zu verantwortende, sondern von außen erzeugte/konstruierte psychische Krankheit als Folge des Mobbings. Der Amtsarzt als medizinisch verlängerter Arm der Behörde/Bez.reg. schließt im Vorfeld durch Nichtthematisierung des Mobbings in seinem Gutachten die Diagnosemöglichkeit PTSD des Entscheidungsträgers Psychiaters konsequent aus. Ein der Behörde willfähriger Psychiater (Landeskrankenhaus) weist auf der Basis der PTSD-Symptomatik nach vorherigem Ausschluss von PTSD in seiner Diagnose dem Betroffenen eine ganz andere psychische Störung zu – aber, und das ist entscheidend „ ursächlich“. Auf Grund der Symptomüberschneidungen bei psychischen Störungen ist eine einmal erstellte Fehldiagnose durch einen professoralen Gutachter für Psychiatrie nahezu unumkehrbar. Wenngleich nach NBG §54(12) eigene Vorschläge bei der Psychiaterauswahl zu berücksichtigen sind, verhindert die Bez.reg./Behörde generell die Berücksichtigung solcher professoralen Psychiater, die eine Berücksichtigung der gutachterlich aufgearbeiteten Mobbingproblematik (siehe hierzu http://www.cesnur.org/testi/endber/KA5_1.HTM Enquete-Kommission 14.04.1997 nimmt Stellung zur Frage der seelischen Manipulation des Menschen. Formen sozialer Kontrolle und psychischer Destabilisierung (Fragen zur seelischen soziale Manipulation)) als Voraussetzung für die Differentialdiagnose der PTSD(Anmerkung: =Mobbing) als psychische Störung erwarten lassen)
wie eine Lungenentzündung diagnostiziert werden kann, epidemisch wie AIDS auftritt und so erkennbar und möglicherweise heilbar ist wie Krebs. Unsere gemeinsame Überzeugung von der Existenz psychischer Krankheit ist in gewisser Hinsicht mysteriös und wunderlich. Am Ende des 20. Jahrhunderts und nach mehreren Jahrhunderten wissenschaftlicher Entdeckungen und dem Triumph wissenschaftlicher Erkenntnisse ist sie durch und durch glaubensbedingt und unwissenschaftlich. Wir glauben einfach daran, ohne jeglichen Beweis für das, was wissenschaftlich unter Krankheit zu verstehen ist. Damit meine ich die Pathologie. In der Medizin gibt es keine Störung oder Erkrankung ohne Pathologie, und pathologische Veränderungen sind etwas, was beobachtet und nachgewiesen werden kann. Körpermedizin und Wissenschaft überhaupt beruhen größtenteils auf Beweisen, wirklichen Beweisen für eine Krankheit. Es gibt Erreger, es gibt Bluttests, es gibt Antikörper, es gibt Schwellungen und Körperflüssigkeit, es gibt Ödeme und Zelldeformation. Es gibt Erkrankungen des Gehirns und des Nervensystems, deren Existenz nachgewiesen werden kann: Tumore, Lähmungen, Alzheimersche Erkrankung, Chorea Huntington. Dies sind wirkliche Krankheiten, tatsächlich nachweisbar.
Wenn wir jedoch von psychischer Krankheit sprechen, meinen wir eine Vielzahl so genannter Krankheiten, für die keine pathologischen Vorgänge nachgewiesen sind, auch wenn man schon über ein Jahrhundert an sie glaubt. (Anmerkung: Konstrukt durch Kausalattributionen des Dienstvorgesetzten in PA)
Schizophrenie ist die bedeutendste psychische Krankheit, gefolgt von manisch- depressivem Irresein und Paranoia; üblicherweise werden diese drei miteinander kombiniert. Gleichzeitig ist man sich selbst unter Psychiatern über ihre eigentliche Existenz nicht immer einig. Innerhalb der klassischen Psychologie fällt der Beweis psychischer Krankheit auch nicht leichter, denn es gibt keinen Psycho- Katalog des Pathologischen. Es gibt nur das Verhalten.
Jemanden für psychisch krank zu erklären, weil er bzw. sie auf eine bestimmte Art handelt oder sich verhält, ist etwas völlig anderes, als eine Krankheit festzustellen, für die es physiologische Anhaltspunkte gibt. Verhalten als Indiz für eine Krankheit ist kein objektiver Tatbestand. Dieser ist darüber hinaus auch deswegen subjektiv, weil Verhalten eine Sache der Beobachtung und Deutung ist. Kurz gesagt, was in den Augen des einen Menschen verrückt ist, ist für den anderen völlig erklärbar, ja sogar vernünftig. Was dem einen abscheulich ist, hält der andere lediglich für schlechte Manieren, und ein Dritter wiederum mag das Verhalten sogar witzig finden. Die Einschätzung hängt weniger vom Verhalten selber ab als von der Einstellung, die der Beobachtung zugrunde liegt: Eigeninteressen, Gehässigkeit, Zwang, Wut, Missbilligung, der Wunsch zu kontrollieren, zu strafen, zu erniedrigen. (Anmerkung: Der Dienstvorgesetzte (Schulleiter, Schulaufsichtsbeamte) erzeugte/konstruierte durch Kausalattributation eine Zuweisung von durch „psychischen Störungen bedingte Verhaltensauffälligkeiten“. Diese wurden dem Betroffenen in Form eines Personalakteneintrags zwar zugewiesen, aber absichtlich deshalb vorenthalten, um eine Stellungnahme bzw. eine Zurücknahme zu verhindern. Unter Verweis auf die Zugangsmöglichkeit zur PA wird die nicht vorgenommene Entkräftung bzw. nicht veranlasster Zurücknahme als vom Betroffenen vorgenommene rechtsverbindliche Zustimmung/Bestätigung zu diesem Konstrukt gewertet. Der Dienstvorgesetzte antizipiert, das die von ihm mit „psychisch krank“ kausalattribuierten Verhaltensauffälligkeiten von den amtlichen Ärzten gutachterlich übernommen werden. Soziale und medizinische Verhaltensmanipulation. )
Mit der Lungenentzündung ist es ganz anders: Wir haben sie oder wir haben sie nicht. Und wenn wir sie haben, wollen wir eine Behandlung. Wenn wir beschuldigt werden, psychisch krank zu sein, stehen wir unter Anklage, sind wir Opfer einer Verleumdung, sind wir in Verteidigungsposition und unfähig, uns selbst zu verteidigen gegen einen Vorwurf, dessen Existenz selbst der Beweis für die Schuld ist. Anders bei der Lungenentzündung: niemand wird vorgeladen, um die Erkrankten vor Gericht anzuklagen, einen Richter davon zu überzeugen, dass die Patientinnen und Patienten schuldig sind, da sie von Keimen befallen wurden. Wir werden nicht isoliert und vor Freundinnen und Freunden (Anmerkung: vor den Kollegen des Arbeitsumfeldes) gedemütigt, verlieren nicht die Arbeit und das Sorgerecht für die Kinder. Lungenentzündung tut keinem Menschen so etwas an.
Die Vorstellung von psychischer Krankheit ist einfach: Man nehme psychisches Leid als Beweis für eine Krankheit, auf die nur eine hochspezialisierte, hochqualifizierte und hochbezahlte Gruppe von Heilern, fast schon eine Priesterschaft, überhaupt einwirken kann. (Anmerkung: In der Regel erfolgt keine jahrelange Dokumentation des Mobbings und der Nachweis der Verhaltensmanipulationstechniken (Kausalattribution), in der Regel ist zum Zeitpunkt der amtsärztlichen „Entdeckung“ einer psychischen Krankheit keine Erkenntnis/Nachweismöglichkeit über deren Konstruiertheit vorhanden, und das dieses Leid durch Mobbing und durch Kausalatribution vorsätzlich erzeugt wurde. In der Regel wird eine längere Krankheit zum Anlass für eine amtsärztliche Untersuchung genommen, um in diesem Rahmen durch eine amtsärztliche Vermutung eines psychiatrischen Krankheitsbildes auf eine psychiatrische Untersuchung auszudehnen) Und man sei nicht sparsam mit drastischen Maßnahmen gegen diese mysteriöse Krankheit. Man benutze Psychopharmaka, Grausamkeit und Schrecken, Einkerkerung und elektrischen Strom für das Gehirn. (Anmerkung: Die harmlose Variante ist der Rausschmiss aus dem Dienst, wenn der Betroffene ursächlich an sich diese psychiatrische Krankheit akzeptiert. Fehlt die „Einsicht“ in diese Krankheit, erfolgt die amtsärztliche Einweisung in einer Psychiatrie zur Beobachtung und Verabreichung von Psychopharmaka). Bloße Gesprächstherapie ist zu einfach, so wie auch Gespräche, Freundschaft oder Ratschläge zu billig sind. Dafür braucht man weder Rezepte noch Genehmigung, keinen akademischer Grad, keine Fachausbildung.
Menschliches Elend, Ungewissheit, Lebenskrisen, die schmerzhaften Trennungsprozesse, durch die wir wachsen, Neues schaffen, uns verändern oder Entscheidungen treffen…. all das sind Zeiten der Verwundbarkeit. Von Seiten unserer Umwelt oder aus unserem Inneren regt sich mit Sicherheit Widerstand. Wir sind uns unserer selbst unsicher, als Mann oder als Frau, als Liebende, Bruder oder Schwester, Kinder oder Eltern; wir können verwirrt sein, überwältigt, beschämt, eingeschüchtert, geschwächt oder erniedrigt. Ganz besonders dann, wenn wir davon überzeugt wurden, die eigenen Gefühle, Reaktionen und Beweggründe nicht zu kennen, die eigene Urteilskraft unzuverlässig und unsere psychischen Prozesse falsch zu finden. Dann erkläre man das Menschsein an sich zum medizinischen Problem, definiere die Psyche als eine Abfolge von mysteriösen Unwägbarkeiten und behaupte, es handle sich um ein chemisches Konstrukt von unsicherem Gleichgewicht, um ein Rätsel, dem wir ausgeliefert sind. Nur die Psychiatrie kann an dieser multiplen Mixtur herumpfuschen, kann sie in Ordnung bringen mit Psychopharmaka, deren Wirkungsweise nicht einmal die Doktoren vollständig verstehen, von denen sie aber behaupten, dass sie uns nicht schaden.
Wir haben es hier mit Stigmatisierung und Zwang zu tun, mit Staatsgewalt und Kontrolle der Bürger und mit riesigen multinationalen Pharmakonzernen, die bereit stehen, ihre Profite aus der verordneten Zwangsverabreichung psychiatrischer Drogen an die Opfer dieser mysteriösen Krankheiten zu ziehen, und zwar sowohl wenn die Menschen gegen ihren Willen eingesperrt sind, als auch nach ihrer Entlassung, die in Wahrheit nur vorübergehend und auf Probe ist. Freiheit, Leben, Nahrung, Obdach und Beschäftigung hängen allesamt davon ab, ob sich ein Mensch unterwirft und die Psychopharmaka nimmt, die ihn brandmarken und schwächen.
Mit diesen Drogen ist weniger Medizin gemeint, eher »Medis« oder Medikation. Diese stellt ruhig, stumpft ab, macht träge oder hektisch, vermindert oder erzeugt Stress, stört die Konzentrationsfähigkeit und verzerrt die Wahrnehmung, verhindert in der Tat vernünftiges Denken. Medis sind Drogen, und sie tun das, was Drogen eben tun: sie entstellen, aber sie heilen nicht, wie auch, wenn gar keine Krankheit vorliegt. Psychische und emotionale Belastungen und Beschwerden sind nun mal natürliche Bestandteile des menschlichen Lebens und keine Krankheitssymptome.
Peter Breggin hat eine umfassende Besprechung von Forschungsarbeiten herausgegeben, die sich mit Neuroleptikabedingten Schädigungen beschäftigen (Breggin 1990). Neuroleptika sind so genannte antipsychotische Präparate wie z.B. Haloperidol (Duraperidol, Eulabat, Haldol, Sigaperidol), Chlorpromazin (Clorazin, Largactil, Megaphen, Propaphenin), Thioridazin (Melleril, Sonapax) oder Fluphenazin (Dapotum, Lyogen, Lyorodin, Omca). (PatientInnen, die mit Neuroleptika behandelt werden, dürfen diese entweder ‚freiwillig‘ nehmen, oder sie verlieren ihre Vergünstigungen.) Breggin beschäftigte sich mit den Auswirkungen solcher Psychopharmaka auf höhere Funktionen des menschlichen Gehirns; außerdem fasste er szintigraphische (durch nuklearmedizinische zweidimensionale und intensitätsproportionale Darstellung erfolgte) Hirnuntersuchungen sowie Tierstudien zusammen. Er fand heraus, dass die Neuroleptikabedingten Hirnschäden häufig durch die Eigenwirkung der Psychopharmaka kaschiert werden und daher erst während des Entzugs zum Vorschein kommen, wenn sie bereits irreversibel (unumkehrbar) sind. Das führt dann häufig zu lebenslanger Einnahme von Neuroleptika. Breggin beschreibt auch, wie psychiatrische Psychopharmaka das Gehirn gewissermaßen ’schrumpfen‘ lassen und über die kurzfristige Ruhigstellung und Behinderung intellektueller Prozesse hinaus bleibende kognitive (die Erkenntnisfähigkeit betreffende) Defizite verursachen. Er nennt die seuchenartige Ausbreitung der neuroleptikabedingten tardiven Dyskinesien (oft irreversible veitstanzartige Muskelstörungen) eine (physisch bedingte) »iatrogene (vom Arzt verursachte) Tragödie« und appelliert an die Ärzteschaft, die Verantwortung für die Schädigungen zu übernehmen, die Millionen von Menschen in der ganzen Welt erfahren mussten.
Im Gegensatz zum medizinischen beinhaltet das humanistische psychologische Modell die Respektierung der Menschenrechte besonders im Hinblick auf Einweisung und Zwangsbehandlung. Aber dieses Modell ist in unserer Gesellschaft nicht gebräuchlich. All die Übergriffe im Zusammenhang mit Zwangsbehandlung und Zwangsunterbringung, all die Verletzungen von Menschen und bürgerlichen Rechten durch Schockbehandlungen und qualvolle Fixierung, bei der jemand an Händen und Füßen gefesselt und mit Psychopharmaka abgefüllt oder niedergespritzt wird, all dies wird durch das medizinische Krankheitsmodell gerechtfertigt, denn es unterstellt, dass die Opfer erkrankt und diese Barbareien Therapiemethoden einer mysteriösen und unsichtbaren Krankheit sind.
So gesehen wirkt das medizinische Modell sowohl niederträchtig als auch töricht. Es ist eine laizistische Religion, aber auch eine massive Bedrohung unserer Menschen und Staatsbürgerrechte ebenso wie unsere Fähigkeit, mit Logik und Verstand solch komplizierte Dinge wie Medizin und Krankheit zu betrachten. Das medizinische Modell lehrt die ursächliche Vorbestimmtheit allen Geschehens: Freiheit und Verantwortung, gut und böse, Wahlmöglichkeit und Vernunft werden von ihm ausgelöscht. Das alles hat enorme politische Auswirkungen. Wir werden geführt und kontrolliert. Wir werden auf Linie gebracht, korrigiert und geleitet von sozialen Institutionen, diesen gewaltigen Kreaturen der Regierung, bestehend aus Landeskrankenhäusern und staatlichen gemeindepsychiatrischen Einrichtungen oder Kliniken unter privater Trägerschaft.
Hinter den Vorstellungen von ‚psychischer Gesundheit‘ und ‚psychischer Krankheit‘ steckt eine gigantische Industrie mit Hunderttausenden von Jobs, Gehältern und Posten, mit Zuschüssen und Ausgaben, Doktoren, Krankenschwestern und Pflegern, ein totales Überwachungssystem mit geschlossenen Abteilungen und entsprechenden Hilfsmitteln, Sicherheitspersonal und technischen Vorrichtungen, Herstellerfirmen von Gerätschaften für Fixierung und Überwachung und von Elektroschock- Apparaten; schließlich ist da noch die riesige Pharmaindustrie selbst, zusammen mit der Rüstungsindustrie weltweit der größte und ertragreichste Industriezweig. Im Umfeld gibt es Tausende von Beschaffungs- und Zulieferfirmen, Zeitschriften und Bildungseinrichtungen, die Anerkennungs- und Beglaubigungsbürokratie, Aktenverwalter und andere Büroangestellte, Tagungsstätten und Ausbildungszentren, Bauunternehmer und Wartungspersonal, die ganzen Ausstattungsfirmen und die Geldgeber, die Versicherer und schließlich noch die RechtsberaterInnen und BuchhalterInnen.
Ständig ertönt der Ruf nach mehr Geld, nach mehr Forschung zu psychiatrischen Krankheiten, nach mehr Einrichtungen zur Unterbringung und Absonderung, nach größerem Spielraum bei Einweisung und geschlossener Unterbringung. Gleichzeitig wird mit erbärmlicher Heuchelei immer wieder die salbungsvolle Bitte vorgetragen, doch mehr Toleranz und Verständnis zu zeigen, wobei sogar noch weitergehende Krankheitsvorstellungen gezimmert werden, ein noch perfekteres Verständnis dahingehend, dass wir alle mehr oder weniger Keime psychischer Krankheit in uns tragen und einer immer mehr auszuweitenden, immer umfassenderen Behandlung bedürfen.
In all dem stecken so viel Geld, so viel Macht, so viele Arbeitsplätze und Karrieren, dass dadurch die Kirche mit ihren sozialen Normen als mächtigste Einrichtung zur Kontrolle der Gesellschaft bereits in den Schatten gestellt wurde. Darüber hinaus sind die psychiatrischen Kriterien gesetzlich abgesichert und juristisch durchsetzbar; d.h. es handelt sich in der Anhörung des Unterbringungsverfahrens im buchstäblichen Sinn um eine Frage von Freiheit und Gefangenschaft. Dies gilt auch für die Psychiatriegesetze und die Vormundschaft, die einem Individuum die Fähigkeit abspricht, selbständig persönliche Entscheidungen zu treffen. Alles, was sein weiteres Schicksal betrifft, wird von Dritten entschieden. Eine Person, die der psychischen Krankheit überführt wurde, existiert rechtlich nicht mehr, ihr selbständiger Status und die persönliche Identität sind ausgelöscht, und das betrifft alle Bereiche der Lebensgestaltung und des Selbst. (Anmerkung: Im Mittelalter wurden Menschen mit Aussatz aus der bürgerlichen Lebensgemeinschaft ausgestoßen. Zwar physisch noch am Leben, hing ihr Überleben von der Mildtätigkeit der Mitbürger ab. Das war der mittelalterliche bürgerliche Tod. Nach “Einsicht“ in eine psychische Krankheit führt eine danach erfolgte gutachterliche professorale Konstatierung bei einem deutschen Beamten zu dessen bürgerlichen Tod der Neuzeit: die gutachterlich konstatierte „psychische Störung“ impliziert eine auf den Beruf bezogenen partiellen Handlungs- und Rechtsunfähigkeit, damit den Ausstoß aus dem Beruf (partiellen Existenzvernichtung) und der bürgerlichen Lebensgemeinschaft. Die erreichte Pensionsberechtigung als vom Verursacher zugestandene zugestandene Mildtätigkeit sichert das notdürftige Überleben.)
Der Glaube an eine eingebildete, trügerische Krankheit ist fest. Die sozialen Kontrollmöglichkeiten sind zufällig oder absichtlich derart überwältigend, dass wir langsam erkennen, dass ihr Missbrauch nicht etwa ungewollt ist, sondern bewusster Bestandteil des Konzepts (Staatssystems). Ergebnis und tatsächlicher Zweck ist die Schaffung zwanghafter sozialer Konformität. Sünde und Religion sind grobe Parallelen und haben es nicht verdient, zu einem ernsthaften Vergleich herangezogen zu werden. Sogar die Inquisition verblasst neben solchen Erfindungen. Es ist nicht leicht, an den Terror heranzureichen, der von durch Elektroschock bedingten Krampfanfällen, von Vierpunkt- Fixierungen und massiven Spritzen den Verstand tötender Drogen ausgeht. Dieses System ermöglicht die Anwendung totalen Zwangs gegenüber vollständiger Hilflosigkeit.
Aber natürlich handeln soziale Institutionen im Allgemeinen nicht ungeschützt. Normalerweise sind sie in das Alltagsleben integriert, als gegeben hingenommen, akzeptiert als unvermeidbar, als nützlich, Teil des allgemeinen Zivilisationsziels oder als Rettung. Bedenken Sie die Macht und die Struktur der staatlichen Psychiatrie, einer Einrichtung, deren Geltungsbereich, Größe und Komplexität, Ausweitung und Effizienz von internationalem Zuschnitt ist. Bedenken Sie den Einfluss der Psychiatrie in Schulen und Universitäten, in unserem gesamten Beschäftigungssystem, ihren Einfluss auf alle Fragen unserer Gesundheitsversorgung, auf das Wohlfahrtssystem, auf öffentliche Hilfe, staatliche Subventionen, auf das private Miteinander. Vor allem aber bedenken Sie die kulturelle Akzeptanz und die gesellschaftliche Anerkennung der Psychiatrie, die hehren Ziele der ‚helfenden Berufe‘, laut sozialem Konsens höchst ehrenwerte und von größter Nächstenliebe geprägte Ziele. Ist die Mission nicht göttlich, nicht heilig, dann aber wenigstens vornehm und edel, eine Offenbarung wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit, unsere moderne und weltliche Religion. Wenn es sich auch um eine Pseudowissenschaft handelt: der Wunsch, daran zu glauben, hat die Suche nach Fakten und Beweisen ersetzt. Behauptungen werden als Tatsachen akzeptiert.
Wie kann eine Illusion die Macht des Faktischen erlangen? Dadurch, dass die Beherrschten an sie glauben und sie billigen. (Anmerkung: Nicht glauben und billigen! Dem Betroffenen wird mit Sanktionierung z.B. „Gehaltskürzung auf den Ruhegehaltssatz“ gedroht (Nötigung), um ihm damit die „Einsicht in seine psychische Krankheit“ abzuzwingen/abzuverlangen, z.B. selber einen Termin mit dem Psychiater zu vereinbaren. Durch Androhung eines derartig großen Übels (Nötigung) soll der Betroffene „die Illusion selber zum Fakt machen“, wobei nach gezeigter Einsicht der Betroffene selbst diesen Fakt schaffen würde; diese Einsicht/Akzeptanz ist Voraussetzung und Legitimierung zugleich, die Umsetzung der ihm angekündigten Sanktionierung erst rech vorzunehmen. ) Wie jeder Aberglaube hat auch dieses System aus Gedankenkonstrukten eine enorme Macht. Aber da es auf Panzerglas, Schlüsseln und Polizeigewalt beruht, wäre diese Macht auch existent, wenn wir nicht an sie glaubten. Trotzdem bekommt sie durch unseren Glauben noch größeren Einfluss, gottgleiche Machtfülle. Diese Macht hat sie über uns gehabt, die wir physisch und psychisch ihre Gefangenen waren.
Die Psychiatrie mag unsere Körper eingesperrt haben oder nicht, durch die Diagnose hielt sie unsere Seelen immer gefangen. Man verurteilt uns, indem man so tut, als bestimme man eine Krankheit, indem man vorgibt, Symptome zu identifizieren und einen medizinischen Nachweis zu erbringen. (Anmerkung: politische Verhaltenspsychologie: Umdeutung. Siehe Schütz Uni Chemnitz, Laux, Uni Bamberg) So sicher, als wenn man uns sagen würde, dass wir unheilbar an Krebs erkrankt wären oder AIDS hätten, sind wir dazu verurteilt, uns als oftmals hilflose Opfer von Entkräftung und lebenslanger Krankheit zu sehen, verkümmert und chronisch. Unser Leben verdunkelt sich, hört dadurch fast auf, die Hoffnung erlischt. All dies geschieht durch die Diagnose, das Instrument, durch das wir nicht nur unsere Freiheit (mittels Einkerkerung) verloren haben, sondern auch unseren eigenen Sinn für Integrität und unser Selbst, unseren Sinn dafür, vollständig, gesund und mit Fähigkeiten ausgestattet zu sein. Aufgrund der Diagnose passierte uns etwas noch Schlimmeres als Freiheitsberaubung: wir sind ohne Selbstvertrauen; ob frei oder eingesperrt, können wir uns selbst nicht länger glauben, unseren eigenen Wahrnehmungen, Gedanken und Einsichten. Nach üblicher Definition versteht man unter ‚gesundem Menschenverstand‘ die Fähigkeit, den eigenen Wahrnehmungen zu trauen; diese Fähigkeit ist uns genommen worden. Wir sind uns unserer selbst nicht mehr sicher, nichts ist uns mehr sicher. Unser Selbstbewusstsein ist eingegangen, es ist jeden Augenblick trügerisch wie ein Schatten. Die ständige Sorge um unser verlorenes Selbstvertrauen steigert sich bis zur Panik und ähnelt bald dem, was wir uns unter körperlichen Krankheitssymptomen vorstellen. Unser Kummer gleicht einer Depression; wir überführen uns selbst des Wahnsinns. Wenn nicht schon geschehen, dann lauert er in der Zukunft auf uns. Sogar für uns selbst sind wir unberechenbar, rätselhaft, wir sind wie ein geladenes Gewehr, wie Dynamit, explosiv, außer Kontrolle.
Deshalb müssen wir uns ergeben und erniedrigen. Die Feindseligkeit der Menschen um uns herum, meistens der Verwandten (Anmerkung: die wenigen kollegialen psychiatrischen Eindrucksmanipulateure, die unbeteiligte der Kollegen des Arbeitsumfeldes, ohne das diese die an ihnen ausgeübte Eindrucksmanipulation erkennen, zur psychiatrischen Sanktionierung bewegen), hat unser Selbstwertgefühl bereits ausgehöhlt. Über das Stigma der psychiatrischen Diagnose hinaus, die selbst eine Strafe ist, unmenschlich, zerstörerisch und ein Verbrechen, setzte man uns außer Gefecht, machte man uns unsicher und wankelmütig. Unorganisiert und ohne MitstreiterInnen sind wir leicht zu zerstören, könnten lebenslänglich PatientInnen sein, Krüppel, groteske Gestalten. Einige von uns stolperten, weil wir die Dinge gemäß unserer Natur als RebellInnen und existentielle FragenstellerInnen problematisierten. Wir waren anderer Meinung und durchschauten die Show. Wir sind in der Hölle gewesen und zurückgekehrt.
Wir sind auch die Überlebenden eines der übelsten Unterdrückungsapparate, die je entwickelt wurden, seine Opfer ebenso wie seine KritikerInnen. Wir sind diejenigen, die die Wahrheit erzählen müssen, die klarmachen müssen, dass psychische Krankheit ein Phantom ist, sowohl intellektuell als auch wissenschaftlich, aber auch ein System zur sozialen Kontrolle von noch nie da gewesener Gründlichkeit und Allgegenwart. Es ist unsere Aufgabe, dieses Phantom als solches bloßzustellen und uns alle zu befreien, denn wir alle stehen unter Zwang, wir alle werden von diesem Phantom psychische Krankheit eingeschüchtert, eingeschränkt und unterdrückt. Wir setzen Vernunft gegen Irrtum und Aberglauben, wir setzen Phantasie gegen Anpassung und Unterdrückung. Was für ein Glück, an einem solchen Kampf für Freiheit und Menschenrechte teilzuhaben.
Kate Millet
Aus dem Amerikanischen von Ulrike Stamp und Rainer Kolenda
Mit Anmerkungen von Rainer Hackmann
Anmerkung d.H.
(1) Dieser Artikel basiert auf einer Vorlesung zum Thema Justiz und Medizin, die Kate Millett am 5. März 1992 an der Juristischen Fakultät der Law of Queen’s University of Kingston, Ontario/Kanada, hielt. Kate Millett überarbeitete ihre Vorlesung und veröffentlichte sie original unter dem Titel: »Legal Rights and the Mental Health System« im Queen’s Law Journal, Vol. 17 (1992), Nr. 1, S. 215 — 223.