Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht 2008-07-27 – 16:04:02
Diagnose ‚Totalschaden‘ – doch bei wem?
Die Psychiatrie, die sich selbst als Teilbereich der Medizin bezeichnet, ist zwangsläufig eine Art außergesetzlicher sozialer Kontrolle und pseudomedizinischer staatlicher Macht, jenseits der Gesetze und mit Befugnissen, die das Recht und all seine Garantien für das Individuum übergehen, außer Kraft setzen und für null und nichtig erklären, sogar dem Gesetz widersprechen.
Der Zweck ist Machtgier und ein unglaubliches Maß an kurzsichtiger Dummheit. Gepart mit skrupelloser Menschenverachtung.
Nützliche Informationen über die Mentalpsychologie und Psychologie.
http://www.mentalpsychologie-netz.de/informationenzu/psychiatrie/schoeneneuewelt.php4
Teil 1 Schöne neue Welt
‚Brave new world‘, Aldous Huxley ( 1894-1963),
‚Brave new world‘, 1932 erschienen, hieß der bekannte Zukunftsroman des englischen Wissenschaftlers und Literaten Aldous Huxley ( 1894-1963),
sein prophetischer Alptraum einer übertechnisierten und entindividualisierten Welt, in der die Versklavung der Massen mit einem durch die Droge ‚SOMA‘ garantierten und genormten Glück Hand in Hand gehen. 1959 veröffentlichte er ‚Brave new world revisited‘ (deutsche Übersetzung: ‚Wiedersehen mit der Schönen neuen Welt‘, späterer Titel: ’30 Jahre danach‘). Huxley maß seine Visionen der 30er Jahre an der Realtität der späten 50er und kam zu dem Schluß, daß ein Teil längst bittere Wirklichkeit geworden war.Hierzu zählte er die Manipulation des Menschen durch ‚SOMA‘. Wäre es Huxley vergönnt gewesen, noch ’60 Jahre danach‘ zu schreiben, hätte er vermutlich den Boom an Tranquilizern für den Aufbruch in ein realisiertes modernes Soma-Zeitalter gehalten.
Wie die Medizin und insbesondere die Psychiatrie mit Kritikern umgeht:
Und wehe es ist jemand nicht so für diese schöne neue Psychiatrie- und Chemiewelt, sei er nun aus den eigenen Reihen oder aus einem anderen Fachgebiet. Der wird mit den übelsten Methoden sogleich niedergemacht. Denn nichts vertragen sie so schlecht, wie Kritik an ihrer Unfehlbarkeit, die selbst ernannten “Götter in Weiß”
Ein illustratives und gleichwohl beliebig austauschbares Beispiel eines vermutlich selbst schwer gestörten Experten bot der Facharzt für Psychotherapeutische Medizin (Name bekannt) aus Freiburg. Der Psychotherapie-Arzt, dessen Approbation es ihm per Gesetz erlaubt, über die psychische Gesundheit anderer zu befinden, offenbarte sein eigenes verzerrtes Weltbild in einem Leserbrief mit dem selbst gewählten Titel: ‚Totalschaden‘ und der Forderung, die Redaktion der Zeitschrift ‚Psychotherapie‘ in lebenslange Sicherungsverwahrung zu stecken: Die kritisch-sachbezogene und wissenschaftlich fundierte Aufklärung in ‚Psychotherapie‘ attackierte der Arzt neben weiteren Verbalinjurien mit den Worten, ‚Aufmachung und Inhalt scheinen […] von Leuten verbrochen, die aufgrund eines ausgeprägten Dachschadens auf Dauer weggeschlossen gehören‘.
Verständlich, dass es angesichts dieser Realität nicht immer leicht fällt zu beurteilen, wer tatsächlich verrückt ist, Klient oder Therapeut. ‚Ein geschickter Therapeut hat keine Schwierigkeit, über mich ein Gutachten zu erstellen, das mich als therapiebedürftig qualifiziert‘, kritisierte Ellis Huber am 21. August 2001 im Interview mit PSYCHOTHERAPIE den regelhaften Missbrauch, den Psychotherapeuten und Psychiater in und mit ihrem Beruf betreiben.
Diagnose ‚Totalschaden‘ – doch bei wem?
Ideologisches Fehlgeleitetsein, psychotische Wirklichkeitsverkennung oder Ignoranz infolge destruktiver Triebstruktur, das sind Etikettierungen, die viele Psychiater, die pharmazeutische Industrie und die von ihr mit teuren Anzeigen gesponserten Fachzeitschriften für die Warner vor unkalkulierbaren Risiken psychiatrischer Anwendungen parat haben, die sie für segensreich, einzigartig effektiv zu preisen keine Mühen und Kosten scheuen.
Psychiater sprechen in der Öffentlichkeit im wesentlichen von positiven Erfahrungen, Kritiker/Innen lassen sie in aller Regel nicht zu Wort kommen, nicht in ihren Einrichtungen, nicht in ihren Zeitschriften, nicht auf ihren Veranstaltungen. Sie sprechen von Elektroschocks, die keine Schäden anrichten, von Neuroleptika und Antidepressiva, die nicht abhängig machen, von geringen Risiken, die zudem erst nach langer Zeit der Verabreichung, unter hohen Dosen und vorwiegend bei vorgeschädigten älteren Menschen in Einzelfällen auftreten.
Eine Profession, die so wenig Kritik erträgt und – so viel soll vorweggenommen sein – Risiken und Schäden derart bagatellisiert, sollte sich nicht wundern, wenn davor gewarnt werden muß, ihr weiterhin Vertrauen entgegenzubringen.
B.R.[*11]
Anm.: Zu den Themen ‚Warum Medizin keine Naturwissenschaft ist‘, ‚Mythos Medizin‘ und ‚Mythos Psychiatrie‘ habe ich umfangreiche Archive aufgebaut. Teilweise auch e-Publikationen dazu erstellt. Ebenso zu ‚Krebswelt‘ , ‚Pharmamafia‘ usw.
Wo man auch hinsieht in diesem Land: Machtkartelle über Machtkartelle….Die Wahrheit oder Redlichkeit bleibt dabei gewöhnlich auf der Strecke.
Teil 2 Politische Psychiatrie
Politik und Diagnose: Politische Psychiatrie 1-2
II Politik und Diagnose am Beispiel der Psychiatrie
In der Psychiatrie begegnen sich, wie es scheint, Extreme und zwar in einer Weise, die in der Medizin einzigartig ist. … , andrerseits praktiziert sie in einer Bereitwilligkeit kaum Zumutbares an Staatsexekutive, das man an der regulären Exekutive selten beobachten dürfte, angefangen mit der sog. Euthanasie und der Durchsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bis in die Gegenwart, in der die sowjetische Psychiatrie weltweites Aufsehen erregt, weil sie, wie es scheint, bereit ist, politische Abweichung als antisoziale Einstellung und diese als geisteskrank zu werten, die Regimegegner in ihren Heilanstalten zu internieren und dort unter Verschluß zu halten oder sogar zu behandeln. [ Paul LÜTH: Medizin als Politik, 1976]
Diagnostische Etikettierung
Innerhalb des Rahmens der medizinischen Denkweise wird das diagnostische Etikettieren als wissenschaftlicher Vorgang des Einordnens angesehen.
….Bei dieser diagnostischen Etikettierung hat sich zwischen verschiedenen Psychiatern und Diagnostikern eine Übereinstimmung nur auf der allgemeinen Ebene abstrakter Kategorien wie Psychose oder organische Erkrankungen ergeben. Dieser Mangel an Übereinstimmung, zusammen mit der logischen Folgerung der Ungeeignetheit medizinischer Modellvorstellungen bei der geistigen Gesundheit, erweckt natürlich erhebliche Zweifel an dem Wert der medizinischen Einstellung sowie der wissenschaftlichen Gültigkeit solchen Etikettierens.
Auf dem Gebiet der geistigen Gesundheit wird das Etikettieren immer mehr in Frage gestellt, weil die Wahl der richtigen Pille oder der richtigen Behandlung im Sinne der Diagnose nur dann als angemessen gilt, wenn das Krankheitsmodell gültig ist.
Und doch bleibt die die Macht des Etikettierens auf dem Gebiete der geistigen Gesundheit bestehen, und die Praxis stellt sich äußerst langsam auf neue Einsichten um, weil sie aus dem festgefahrenen Beglaubigungswesen der Spezialisten auf diesem Gebiet nicht herauskommt.
Außer der ‚Kunst‘ des Katalogisierens geistiger Krankheiten, die der Psychiater in seiner medizinischen Ausbildung lernt, muss man bei ihm auch mit der Möglichkeit rechnen, dass er in seiner Person auf Wertungen der Gesellschaft reagiert und den herrschenden gesellschaftlichen Strömungen folgt. So hat GOFFMAN erkannt, dass die Symptomatologie der sog. Geisteskrankheiten mehr mit der Struktur der gesellschaftlichen Ordnung als mit der Natur der ‚Geisteskranken‘ zu tun hat.
In einer neueren Untersuchung sind am Adolf-Meyer-Center diagnostische Etiketten untersucht worden. Aus Vergleichen dieser Art geht hervor, dass die Praxis des Etikettierens von der Definition der Probleme und dem allgemeinen gesellschaftlichen Klima ebenso entscheidend abhängt wie von der wissenschaftlichen Krankheitslehre.
Da die Diagnostiker selbst vielleicht auf persönliche Wertvorstellungen, auf herrschende soziokulturelle Missstände und sogar auf gesellschaftspolitische Konflikte reagieren, wenn sie Geisteskrankheiten diagnostizieren, bleibt der Wert der Diagnose für die Heilung des Patienten fraglich.
Wobei schon genau genommen der Begriff ‚Geisteskrankheit‘ ein Mythos ist.
1. Genau genommen können Krankheiten nur den Körper affizieren; daher kann es keine Geisteskrankheiten geben.
2. ‚Geisteskrankheit‘ ist eine Metapher. Ein Geist kann nur in dem Sinne ‚krank‘ sein wie Schwarzer Humor ‚krank‘ ist oder die Wirtschaft ‚krank‘ ist.
3. Psychiatrische Diagnosen sind stigmatisierende Etiketten; sie sollen an die medizinische Diagnosepraxis erinnern und werden Menschen angehängt, deren Verhalten andere ärgert oder verletzt.
4. Gewöhnlich werden Menschen, die unter ihrem eigenen Verhalten leiden und darüber klagen, als ’neurotisch‘ und jene, unter deren Verhalten andere leiden und über die sich andere beklagen, als ‚psychotisch‘ bezeichnet.
5. ‚Geisteskrankheit‘ ist nicht etwas, was eine Person hat, sondern etwas, was sie tut oder ist.
U.a. [Josef RATTNER (Hrsg): Wandlungen der Psychoanalyse][]
Die Beherrschung des ‚Patientenguts‘ funktioniert im medizinischen Bereich reibungslos, wo Menschen willig und bereit sind, die Patientenrolle zu spielen, damit die Ärzte den Diagnostiker und Therapeuten spielen können. Das Autoritätsverhältnis zwischen beiden Seiten ähnelt dabei der Beziehung, die in der religiösen Welt des Mittelalters zwischen Priester und Gläubigen bestand.
Nichts hassen die modernen Mediziner dagegen so sehr wie Patienten, die sich weigern, brav die Patientenrolle zu spielen. [und unverschämterweise auch noch eine eigene abweichende Meinung von der ‚Ihrigen’= ‚Schulmedizindogmatismus‘ haben.]
Prototyp solcherart unwilliger Patienten ist für SZASZ in den sechziger Jahren die ‚delinquente‘ Jugend. Studentenprotest wird von gar nicht wenigen Psychologen und Psychiatern als Ausdruck einer grundlegenden charakterlichen Deformation gewertet, an der die jungen Leute leiden. Für Szasz leiden aber weniger die unruhigen jungen Leute daran als vielmehr Schulleiter, Universitätsrektoren und Psychiater. Aus deren Sicht ist die Unwilligkeit der Jungen, sich in die Krankenrolle zu begeben und damit den Ärzten auszuliefern, ein gefährliches Zeichen. Die besorgten Warnungen lassen ahnen, wohin sie die Gesellschaft im ganzen ziehen möchten; den Individuen soll das unveräußerliche Recht auf Leiden verweigert werden, sich standardisierten Behandlungen zu unterziehen, die vom bürokratischen Staat im Namen von Freiheit und Gesund-heit verabreicht werden. [Szasz zit. nach http://userpage.fu-berlin.de/psy/FT/szasz.html][]
Genau in diese Denkweise paßt auch der damalige Fall des Dr. Wolfgang Huber.
”Fatal für die bundesdeutsche Justiz und Psychiatrie war auch das Vorgehen gegen den Gründer des sog. Sozialistischen Patienten-Kollektivs (SPK) in Heidelberg, Wolfgang Huber. Das Landgericht Karlsruhe richtete unterm 10.05.1972 an die Psychiatrische Abteilung des Vollzugskrankenhauses auf dem Hohenasperg folgende erstaunliche Anfrage:
‚Unterstellt, jemand lehne die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik ab, stelle sich in bewussten Gegensatz zu ihren Wirtschaftsstrukturen und begehe Straftaten, um sie zu verändern: Könnte nach den anerkannten Regeln der Psychiatrie darin allein schon ein ausreichender Hinweis darauf gefunden werden, daß ein solcher Beschuldigter an einer Bewußtseinsstörung, krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder an einer Geistesschwäche leidet?‘
Vielleicht darf noch hinzugefügt werden, dass kein geringerer als der damalige Heidelberger Ordinarius für Psychiatrie, W.v. Baeyer, Mitverfasser übrigens einer ‚Psychiatrie der Verfolgten‘ (1964), am 17.8.1971 vor der Polizei aussagte, der angeschuldigte Dr.med. W. Huber habe sich ihm gegenüber bei der Visite ‚respektlos und vorwurfsvoll verhalten‘, Hubers Vorwürfe hätten sich aber ‚hauptsächlich gegen die an der Klinik betriebene Psychiatrie‘ gerichtet. W.v. Baeyer kam zu dem Schluß: ‚Hinsichtlich einer etwaigen psychischen Störung des Herrn Huber möchte ich nicht sagen, dass er geisteskrank im engeren Sinne ist, vielmehr dürfte seine Persönlichkeitsentwicklung abnorm verlaufen sein, etwa in der Entwicklung zu einem fanatischen Psychopathen.‘ [ Dr.med.Paul LÜTH: Medizin als Politik][]
Genauso die Praktiken der sowjetischen Psychiatrie. Bevorzugte Diagnosen weltweit der Psychiatrie in solchen Fällen: ‚Schizophrenie‘, was immer darunter verstanden sein mag, ‚Psychopathie‘ und ‚abnorme Persönlichkeitsentwicklung‘.
Das entspricht genau den Präzisierungen W.v.Baeyers, die übrigens auch in einer Aussage eines seiner Mitarbeiter vor dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg vom 13.8.1971 erscheinen: ‚Es handelt sich bei Dr. Huber sicher um eine zu paranoid-projektivem Verhalten neigende Persönlichkeit, die von unbewußten Affekten gesteuert wird… Allerdings kann man die politisch-ideologischen Zielsetzungen gerade auch im Bereich der Psychiatrie, die Dr. Huber vertritt, nicht per se als krankhaft bezeichnen, sie haben vielmehr, was zu seiner Person auch paßt, utopischen Charakter.‘ [wie 4][]
Diagnose als Urteil:
Nirgends wird so deutlich, dass Diagnose Urteil meint, soziales Urteil, wie in der Psychiatrie.
…. Und so stört die Justiz auch nicht, daß beispielsweise in der Aussage W.v. Baeyers überdeutlich klar wurde, daß W.v. Baeyer den Angeschuldigten vor allem deshalb für geistig nicht voll gesund hielt, weil dieser Kritik an seiner Klinik und seinen klinisch-psychiatrischen Methoden übte.
Die Verschränkung der Psychiatrie mit staatlicher Macht ist ebenso alt wie die Psychiatrie selbst. FOUCAULT, DÖRNER, CASTEL, SCHEFF und andere haben in der nötigen Ausführlichkeit klar machen können, dass die Psychiatrie, seit ihrer Geburt als ‚medizinische Wissenschaft‘, nicht nur einen therapeutischen Auftrag übernahm, sondern darüber hinaus auch die ihr vom Staat zugewachsene Aufgabe der ‚Ausgrenzung der Unvernunft.‘ In der Praxis kam sie dieser Aufgabe nach durch die Schaffung jeweils zeitgemäßer Institutionen sowohl der ärztlichen Behandlung als auch der sozialen Kontrolle usw., wissenschaftlich dadurch, dass sie ihre Krankheitsbegriffe an diese Praxis anpasste und diese so auch theoretisch abstützen konnte. In jüngster Zeit haben GÜSE und SCHMACKE die von Foucault und Dörner bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts vorgetriebene Analyse bis 1945 weitergeführt und dabei auch Praxis und Begriffsgerüst der gerichtlichen (‚forensischen‘) Psychiatrie im deutschen Sprachraum untersucht. In allerneuester Zeit kann man u.a. auch Ernst KLEE mit seinen ‚Psychiatriereports‘ dazu zählen.
Zieht man aus diesen wohl dokumentierten Arbeiten eine Quintessenz, so ist man versucht zu sagen, dass die Verwendung der Psychiatrie zu politischen Zwecken (genauer gesagt, psychiatrischer Zwangsmittel und des diese rechtfertigenden Begriffsapparates) für diese Wissenschaft bisher nichts Zufälliges, Beiläufiges, Äußerliches war, sondern ein wesentlicher Teil ihres gesellschaftlichen Auftrages, soweit dieser immer auch auf die Ausgrenzung und Unterdrückung dessen hinauslief, was der Staat und die durch diesen repräsentierten gesellschaftlichen Mächte als ‚Unvernunft‘ definierten. Missbrauch und (Gebrauch der) Psychiatrie wären somit, zum Teil wenigstens deckungsgleich.