Renaissance der Inquisition durch Verfassungshochverrat der exekutivabhängigen Richter Boumann und Specht – bestätigt durch viermal vom damaligen MP Wulff und den Niedersächsischen Abgeordneten nicht wahrgenommene Aufsichtspflicht nach § 12 Völkerstrafgesetzbuch

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-01-18 – 11:51:56

Entscheidungen von Richtern hat der staatliche Psychiater als wahr zu benutzen und zu befolgen. Ermittlungsführer Boumann hatte 01.12.2004 als juristischer Dezernent lediglich die Befähigung zum Richteramt. Bis 2004 war er Mitarbeiter und damit Teil der Regierungsvertretung Oldenburg (Exekutive). Als angehender Richter war er Teil der Exekutive und daher für diese tätig. Der von der Exekutive Landesschulbehörde erteilte Ermittlungsauftrag an Bouman reduzierte sich daher auf das nicht hinterfragte Zusammenstellen der von seinen Vorgesetzten Pistorius und Sickelmann sowie vom Gesundheitsamt Bazoche/Fangmann gelieferten Akten- und Gutachtenfälschungen, zusammen mit personenbezogenen psychiatrischen Daten einer anderen Person, und deren verstärkende Bestätigung als psychiatrisch wahr. Die Analyse der Summe der nach investigativer Recherche nachgewiesenen geheim und verklausuliert gehaltenen Fälschungen erlaubt den Rückschluss, dass diese von den Verursachern (Exekutive) und von Boumann (exekutiv-abhängiger juristischer Dezernent |angehender Richter| der Exekutive)aufeinander abgestimmt wurden, um verstärkend ein logisch erscheinendes kausales Zusammenwirken als Entwicklungsprozess psychiatrischer Krankheit auszudrücken.
Zudem reduziert sich der 01.12.2004-Bericht des Boumann auf verklausulierte unwahre Aussagen, deren psychiatrische Sanktionierungsbedeutung (=schleichende Vergiftung/Ermordung in der Psychiatrie mit als Medizin getarnten Nervengiften) nur in Verbindung mit entscheidenden Detailinformationen (Akten) erkennbar waren. Von der Exekutive Landesschulbehörde Osnabrück in Person der in 2002 verantwortlichen Kasling, Giermann, Leiter Pistorius erhielt der damalige Leiter des Landeskrankenhauses Psychiater Prof. Dr. Wolfgang Weig 15.11.2002 einen Beweisfeststellungsauftrag mit den von der Exekutive Pistorius gefälschten psychiatrischen Beweismitteln; nach diesem Termin fälschte die Exekutive weiter munter drauf und ließ sich diese weiteren Fälschungen von dem Exekutiv-Richter Boumann als psychiatrisch wahr bestätigen, zu benutzen in der Zwangsbeweisfeststellung. Zweck: psychiatrische Sanktionierung=Vergiftung=Ermordung in der Psychiatrie.Diese Fälschungen und hätte der beauftragte Psychiater erhalten – mir wurde 22.06.04 (Boumann) und 13.07.2004 (Richter Specht)die beantragte Kenntnis dieser Beweismittel/Fälschungen mit ‚fehlendem Rechtsanspruch ‚ verweigert. Aus diesen sind aber die entscheidenden Kriterien für Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangseinweisung abzuleiten.
Der 01.12.04 Nicht-Richter und exekutivabhängige juristische Dezernent Boumann ist daher Verfassungshochverräter und verstieß gegen die Menschenrechte sowie Internationales Recht, da er mit seinen rechtsbeugenden Entscheidungen den von der Exekutive mit Beweisfeststellung beauftragten staatlichen Psychiater zur Benutzung von gefälschten, und von ihm für psychiatrisch wahr erklärten, Beweismitteln verpflichtete. In dem Wissen, dass der staatliche Psychiater psychiatrische Fehldiagnose und – entscheiden – Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung durchführt. Das bedeutet langjähriges Wegsperren in die Psychiatrie und, solange keine Krankheitseinsicht gezeigt wird, lebenslang schleichende Vergiftung mit als Medizin getarnten Nervengiften. Damit ist Boumann als psychiatrischer Auftragsmörder anzusehen, der wissentlich gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB verstieß.

Amtsarzt Bazoche gab am Tag der amtsärztlichen Untersuchung 04.11.2002 ohne Nennung einer Anordnungsbegründung eine von mir selbst zu beantragende psychiatrische Untersuchung vor. Ohne einsehbar begründete amtsärztliche Anordnung ist derartige Untersuchung nichtig. Im Wissen um nicht erfolgte Anordnung (Tonträger von der 04.11.2002-Untersuchung) erklärte Richter Specht Juni 2005 rechtsbeugend die Anordnungsbegründung als am 04.11.2002 erfolgt.
13.07.2004 schloss Richter Specht die beantragte Nennung der in der psychiatrischen Untersuchung zu benutzenden Untersuchungsgegenstände aus. Im unanfechtbaren Beschluss vom 21.09.2004 gab das Verwaltungsgerichts Osnabrück dem Richter Specht die im Hauptsacheverfahren vorzunehmende Überprüfung der zu benutzenden Untersuchungsgegenstände vor. Specht wusste nach den Akten, dass keine Untersuchung, sondern Beweisfeststellung in Auftrag gegeben wurde, und das die Untersuchungsgegenstände die zu benutzenden Beweismittel sind. Ganz offenbar beeinflusste die Exekutive (Landesschulbehörde Osnabrück)und gaben den Tip, wie die Anwendung des Beschlusses zu umgehen ist. Um den unanfechtbaren Beschluss nicht anwenden zu müssen, datierte der exekutivabhängige Richter Specht das Urteil vom 04.11.2004 auf den 09.09.2004 zurück. Mit dieser Rubrumfälschung beruhte sich Richter Specht darauf, den Beschluss nicht gekannt zu haben und die Überprüfung nicht hat vornehmen können. Die Falschaussagen des Boumann im 01.12.2004-Bericht erklärte Specht somit als wahr.
Durch ausgeschlossene Überprüfung der Untersuchungsgegenstände, genauer: der in der Beweisfeststellung von Boumann 01.12.2004 vorgegebenen vom Psychiater zu benutzenden Beweismittel ‚meiner psychiatrischen Krankheit‘, schloss Specht die Überprüfung der im Boumann-Bericht 01.12.2004 genannten Beweise (=Kriterien für Zwangseinweisung/-behandlung) aus. Damit bestätigte Richter Specht die Aussagen des Boumann-Bericht vom 01.12.2004. Der Präsident des VG Osnabrück und des OVG Lüneburg gingen meiner diesbezüglichen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Specht wegen Rechtsbeugung nicht nach.
Damit ist Richter Specht, wie Boumann, als psychiatrischer Auftragsmörder anzusehen, der wissentlich gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB verstieß.

In meinem Fall sind die ergebnisorientierten Aussagen des 01.12.2004-Berichts des von der Landesschulbehörde beauftragte juristischen Dezernenten (=von der Exekutiv beauftragter behördlicher Richter) so gehalten, dass nur durch ergänzende umfangreiche Detailinformationen der beauftragte staatliche Psychiater deren Bedeutung als Fremd- und Selbstgefährdung (=Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG), Straftat eines psychisch kranken Straftäters (=Kriterium für Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug) und Krankheitsuneinsichtigkeit (=Kriterium für Zwangsbehandlung) erkennt. Diese Detailinformationen verbergen sich in den vom ‚Recht setzer‘ Boumann gegenüber dem beauftragten staatlichen Psychiater für psychiatrisch wahr bestätigten Amtsarztgutachten/Akten/Beweisen, die heute sämtlich als gefälscht nachgewiesen sind, die der mit Beweisfeststellung beauftragte staatliche Psychiater von der Landesschulbehörde und vom Gesundheitsamt zur Verwendung als wahr erhält und erhielt. Gesundheitsamt Bazoche (ab 19.11.2002 wegen unterstellter Suizidgefahr, trotz ca. 20-mal gestellten Antrags), Boumann 22.06.04 und Specht 13.07.2004 (wegen fehlendem Rechtsanspruch) schlossen meine Kenntnis von Amtsarztgutachten/Akten/Beweisen und damit zu aktueller Zeit die Möglichkeit fundierten Widerspruchs (=Nachweis als sämtlich gefälscht) zu diesen Detailinformationen, den Kriterien für Zwangseinweisung, Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung, aus. Damit garantierte Boumann die Verwendung des nicht möglichen Widerspruchs, umgedeutet als nicht erfolgten Widerspruch (=meine Akzeptanz), als meine Zustimmung zu seinen 01.12.2004-Aussagen. Mit dieser Psychotrickserei (=arglistige Täuschung) stellte Boumann letztlich Zwangsuntersuchung, genauer: Durchführung der ursprünglich in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung als Zwangsbeweisfeststellung, sicher. Der staatliche Psychiater/Forensiker ist verpflichtet, die von Landesschulbehörde und Gesundheitsamt gelieferten und von ‚Recht setzer‘ Boumann und Specht als psychiatrisch wahr bestätigten Akten/Beweis (=Detailinformationen) als Kriterien für Falsch-Gutachten zu benutzen. Da der beauftragte staatliche Psychiater/Forensiker, wie bei mir Prof. Weig in Osnabrück und der von Boumann beauftrage ??, gleichzeitig Leiter eines staatliche Landeskrankenhaus war, war mit Falsch-Gutachten sofortige Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung gekoppelt.

Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug bedeutet absolute psychiatrische Vernichtung (=bürgerlicher Tod) und wird realisiert in Verantwortung des beauftragten staatlichen Psychiaters durch Vergiftung mit hochwirksamen Nervengiften..

Das winzig kleine juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung (=Vergiftung mit Nervengiften) offen gelassen hat, ist die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit.
Diese wurde von der Exekutive Pistorius/Bazoche konstruiert. Die staatlichen Initiatoren politischer Psychiatrisierung (Exekutive=Landesschulbehörde Osnabrück Pistorius) beauftragten daher die exekutivabhängige Justiz, die ‚Recht setzter‘ Richter Boumann (behördlicher/exekutiver juristischer Dezernent und ab 2005 Richter am VG Oldenburg) sowie vom VG Osnabrück Richter Specht, dieses von Pistorius konstruierte Schlupfloch als wahr zu bestätigen. Denn mit von ‚Recht setztern‘ erfolgter Feststellung ist bundesverfassungsgerichtlich abgesichert der beauftragte staatliche Psychiater verpflichtet, die Zwangsbehandlung vorzunehmen. Voraussetzung dafür sind allerdings ebenfalls von diesen ‚Recht setzern‘ festgestellte und als von mir widerspruchsfrei akzeptiert unterstellte ‚Leben bedrohende Gefährdungen‘. Also einer akut und tatsächlich bestehenden Fremd- und Selbstgefährdung nach Psych KG. Wobei Boumann mir 01.12.2004 beide Gefährdungen verstärkend als ‚verhaltensgestörten psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäters‘ unterstellte und damit Krankheitsuneinsichtigkeit an Straftat koppelte (=Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug).

Zur Konstruktion von Krankheitsuneinsichtigkeit:
Die Entscheidungen des in 2002 stellvertretenden Amtsarztes Bazoche erfolgten nach enger Absprache, genauer nach Vorgabe, von Pistorius und Fangmann. In dem vor mir bis April 2006 geheim gehaltenen 15.11.2002-Falschgutachten (=Beweisfeststellungsauftrag an den beauftragten staatlichen Psychiater Weig) des Amtsarztes Dr. Bazoche (nach Aktennotiz des Bazoche in Absprache mit bzw. nach Vorgabe von Pistorius und Fangmann erstellt) an den staatlichen Psychiater unterstellte Bazoche von mir eingestandenen Streit mit allen Kollegen und Dienstvorgesetzten und eingestandene Betreuung. Akteneintrag zu Streit: die Kollegen beantragen Schutz vor mir (=Fremdgefährdung). Betreuung wegen Depression (=Selbstgefährdung). Mit 15.11.2002-Falschgutachten (Begründung erfolgt nachfolgend) gab Bazoche also dem beauftragten staatliche Psychiater selbst eingestandene Krankheitseinsicht bezogen auf Fremd- und Selbstgefährdung vor.

Und zwei Jahre später zeige ich keine Krankheitseinsicht mehr. Boumann begründet diese Krankheitsuneinsichtigkeit mit von ihm nachgewiesenem von mir verheimlichtem Wechsel des psychiatrischen Betreuers, 15.11.2002 bis 01.12.2004 akut bestehender (=permanenter Selbstgefährdung) für die Zukunft ausgeschlossener Heilung von Depression und nachgewiesener 15.11.2002 bis 01.12.2004 akut bestehender Fremdgefährdung. Die nach 2003 vom Gesundheitsamt veranlasste Versetzung der Sekretärin an einen mir unbekannten anderen Ort erfolgte ‚fürsorglich‘, um die Realisierung der unterstellten Bedrohung (=Realisierung der unterstellte Straftat eines Krankheitsuneinsichtigen) auszuschließen. Boumann unterstellte/prognostizierte für die Zeit nach 01.12.2004, wenn die ‚von mir verheimlichte‘ nicht heilbare psychische Krankheit vom staatlichen Psychiater festgestellt würde, die von mir vorgenommene Realisierung der Straftat gegen die Sekretärin (Fremdgefährdung) und gegen mich selber (Selbstgefährdung). Beide sind von Boumann konstruierte erhebliche Gefährdungen für den Fall der Entdeckung der von ihm mir als verheimlicht unterstellten für die Zukunft ausgeschlossene Heilung von Depression.
Beide ‚Leben bedrohende Gefährdungen‘ implizieren Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug.

Jeder Psychiater bestätigt, dass eine mehr als zwei Jahre zurückliegende psychische Krankheit, wenn sie denn existiert hätte, allein auf Grund des Alters keine Untersuchungsrelevanz, genauer: keine Beweisfeststellungsrelevanz, mehr hat. Derartige Relevanz haben ausschließlich die in dem Zeitraum 15.11.2002 bis 01.12.2004 unterstellten akuten bestehenden psychiatrischen Krankheiten/Gefährdungen, die Boumann in dem Zeitraum Febr. 2003 bis Dez. 2004 ‚als wahr und akut bestehend ermittelte‘. Boumann bezog die von ihm unterstellten/ermittelten Gefährdungen, die unterstellte Straftat des psychisch kranken Straftäters und die Krankheitsuneinsichtigkeit, auf die ab dem Zeitraum 15.11.2002 bis 01.12.2004 von der Landesschulbehörde und dem Gesundheitsamt erstellten und vor mir geheim gehaltenen Konstrukte/Fälschungen.
Konstrukt Selbstgefährdung:, von Landesschulbehörde Osnabrück Pistorius/Kasling/Giermann mir zugewiesene personenbezogene psychiatrische Daten eines anderen (16.07.2003-Akte Dr. Zimmer);
Konstrukt Fremdgefährdung: Unterstellung von Bedrohung der Sekretärin im Schreiben 01.04.2004 des Gesundheitsamtes Osnabrück Bazoche, Fangmann an die Regierungsvertretung Oldenburg.

Boumann bestätigte 01.12.2004 akute bestehende, von mir verheimlichte und ab 15.11.2004 eskaliert zunehmende schwerste psychiatrische Krankheiten (Plural), die in 22-monatiger Ermittlungsarbeit Febr. 2003 bis 01.12.2004 von ihm ‚ermittelt‘ wurden. Genauer: Vasall Exekutiv-Richter Boumann übernahm diese Konstrukte des Pistorius, Kasling, Giermann unüberprüft und unterstellte ‚akut und tatsächlich bestehende Leben bedrohende Fremd- und Selbstgefährdung‘. Diese Gefährdungsunterstellungen nahm er 01.12.2004 verklausuliert vor. Ohne Chance für mich, diese aus seiner gewählten Formulierung zu erkennen und in der Widerspruchsfrist zu entkräften. Für den Zeitraum 15.11.2002 bis 01.12.2004 stellte er mit ‚Straftat eines krankheitsuneinsichtigen Straftäters‘ nicht nur Fremdgefährdung (=unterstellte akute bestehende Leben bedrohende Gefährdung der Sekretärin), sondern damit den Bezug zum Maßregelvollzug her. Taktisches Kalkül des Boumann/Pistorius: nicht erfolgter Widerspruch zum 01.12.2002-Bericht bedeutet meine Akzeptanz und deren Verwendung in der Zwangsuntersuchung. Aus diesem Grund wertete die Landesschulbehörde Pistorius den fristgerecht gegen Abgabequittung persönlich abgegebenen Widerspruch zu 01.12.2004 als nicht abgegeben. Damit wurde von Pistorius der von ihm mit Beweisfeststellung beauftragte staatliche Psychiater verpflichtet, von nicht erfolgtem Widerspruch (=Akzeptanz) zum 01.12.2002-Bericht des ‚Recht setzers‘ Boumann auszugehen.

Zu Selbstgefährdung:
Boumann bestätigte nach Bazoche-Gutachten 15.11.2002 von mir als ‚bestehend‘ eingestandene psychiatrische Betreuung wegen Depression (=Selbstgefährdung). Dieses mir unterstellte bestehende Selbstgefährdungseingeständnis (=Krankheitseinsicht) am Tag der amtsärztlichen Untersuchung 04.11.2002 gab Bazoche 18.12.2002 als Bezeugung der Sekretärin an. Mit 15.11.2002 ‚als bestehend eingestanden‘ unterstellte Amtsarzt Bazoche eine von mir im Okt 2000 beendete Betreuung beim Dr. Pawils, die danach ab Nov. 2000 bis 15.11.2002 von einem anderen von mir nicht genannten/verheimlichten Psychiater fortgesetzt wurde. Mit dieser Täuschung/Psychotrickserei unterstellte mir Verbrecher nach § 12 StGB Richter Boumann ‚Verheimlichung‘ !! Boumann bestätigte in 22-monatiger Ermittlungsarbeit im 01.12.2004-Bericht Dr. Zimmer als den mich ab Nov. 2000 bis 15.11.2002 und danach behandelnden und betreuenden Psychiater. Den ‚Beweis‘ für Verheimlichung (dieser Beweis ist nur für das Dusseltier staatlicher Psychiater gedacht) lieferte die Landesschulbehörde Pistorius mit der ‚zufällig entdeckten‘ 16.07.2003-Akte des Zimmer. Diese beweist die ab Nov. 2000 bestehende Behandlung und die von zwei amtlichen Psychiatern gutachterlich festgestellte für die Zukunft ausgeschlossene Heilbarkeit von Depression (=für die Zukunft akute und tatsächlich bestehende mein Leben bedrohende Selbstgefährdung), erfolglose Psychotherapie Jan 2002- Dez. 2002 beim Dr. Zimmer, danach eingerichtete Betreuung beim Dr. Zimmer als Betreuer. Im Ermittlungszeitraum des Boumann Febr. 2003 bis 01.12.2004, unmittelbar vor 01.12.2004, platzierte die Behörde diese 16.07.2003-Akte in meine Personalakte und schloss damit deren Verwendung durch das Gericht Richter Specht aus.

Fremdgefährdung:
Genauer: Fremdgefährdung als Prozess. Boumann ‚bestätigte‘ den 15.11.2002 von Bazoche mir unterstellten permanenten Streit mit allen Kollegen als von mir selbst eingestanden. Insbesondere den Akteneintrag vom 21.06.2000 ‚die Kollegen beantragen bei der Behörde Schutz vor mir‘. Hieraus von mir ausgehende selbst eingestandene Fremdgefährdung =Bedrohung der Kollegen. Im Schreiben vom 01.04.2004 beanzeigte Amtsarzt Bazoche gegenüber seinem Dienstvorgesetzten – vor mir geheim gehalten – seit 2002 eine weitere akute bestehende Bedrohung der früheren Bazoche Sekretärin. Unterstellt wurde, dass diese Sekretärin 2003 wegen Bedrohung durch mich (=Fremdgefährdung) an einen mir unbekannten Ort versetzt wurde.

Boumann verpflichtete den von Pistorius/Bazoche beauftragten staatlichen Psychiater zur Annahme eines Entwicklungsprozesses von Gefährdung (=psychiatrischer Krankheit). Einen mit Streit (=Fremdgefährdung der Kollegen) und Betreuung (=Depression=Selbstgefährdung) in Nov. 2002 als eingestanden unterstellten Prozessteil, der für die Beweisfeststellung nach 01.12.2004 unerheblich ist, und einen ab 15.11.2002 als nicht eingestanden unterstellten Prozessteil, der die akut bestehende eskalierte Entwicklung von Selbstgefährdung (=nicht heilbare Depression=lebenslange Selbstgefährdung) und Fremdgefährdungen (=Lebensbedrohung der Sekretärin durch einen psychisch kranken Straftäter) dokumentiert. Boumann verpflichtete den staatlichen Psychiater, von dieser von ihm prozesshaft ’nachgewiesenen‘ Entwicklung von Krankheitseinsichtigkeit zur Krankheitsuneinsichtigkeit auszugehen, und damit die von mir bisher ‚vereitelten‘ Beweisfeststellungen mit der von mir erkannten und von mir verheimlichten besonderen Erheblichkeit ‚meiner psychischen Krankheit‘ zu begründen. Beide Prozessteile erlauben eine psychiatrische Prognose und begründen Zwangsbehandlung.
Boumann bezieht unterstellte Krankheitsuneinsichtigkeit auf die 15.11.2002-01.12.2004 unterstellte Fremd- und Selbstgefährdung. Genauer: auf die für die Zukunft nicht heilbare Depression (=lebenslang bestehende permanente Selbstgefährdung), die dann akut wird, wenn die mir 04.11.2002 unterstellte Verheimlichung aufgedeckt wird. Fremdgefährdung, die nach Boumann-Unterstellung 01.12.2004 ‚Straftat eines krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäters‘ dann für die vermeintlich fremdgefährdete Person (sekretärin) erheblich akut wird, wenn die (unterstellte Verheimlichung aufgedeckt wird. Für diesen Fall prognostiziert und unterstellt Boumann die Realisierung der Bedrohung (=Straftat).

Beide 01.12.2004 unterstellten Gefährdungen und die unterstellte Krankheitsuneinsichtigkeit wurden von der Landesschulbehörde und dem Gesundheitsamt Osnabrück in dem Zeitraum 15.11.2002-01.12.2004 von Pistorius und Bazoche/Fangmann konstruiert und von dem exekutivabhängigen Vasallen/Ermittlungsführer Boumann dem beauftragten staatlichen Psychiater als das Ermittlungsergebnis nach ‚§§ 56 Abs. 4 Satz 2 NBG, 62 Abs. 2 NDO‘ vorgenommen.

Den fristgerecht Febr. 2004 persönlich gegen Abgabequittung abgegebene Widerspruch, dass ich zu keiner Zeit Patient beim Dr. Zimmer war, wertete die Behörde als nicht abgegeben und mahnt die Abgabe 15.02.2005 an. 22.02.2005 10:00 Uhr persönlich Kasling und Pistorius den Widerspruch vorgelegt. Am 23.02.2005 erklärte die Behörde nochmals den Widerspruch als nicht abgegeben.
Ferner das das Ergebnis der auf gerichtliche 04.11.2004 Veranlassung hin im Nov. 2004 (also vor 01.12.2004) begonnenen psychiatrischen Untersuchung, dass den Ausschluss psychiatrischer Krankheit bestätigte.

Der von Landesschulbehörde Pistorius/Gesundheitsamt Bazoche beauftragte Psychiater erhielt hiervon nach Febr. 2004 keine Kenntnis. Er wurde von diesen verpflichtet, weiterhin von nicht erfolgtem Widerspruch zu 01.12.2004 (=Akzeptanz ), von ‚vereitelter Benutzung‘ der von Pistorius/Bazoche/Fangmann konstruierten und von Boumann als psychiatrisch wahr erklärten/bestätigten aber tatsächlich Akten-/Beweismittelfälschungen auszugehen und von mir als psychisch kranken Straftäter trotz festgestellten Ausschlusses psychiatrischer Krankheit.

Mit den von Pistorius konstruierten und vom willfährigen exekutivabhängigen Vasallen Boumann für wahr bestätigten/erklärten Beweise ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit, insbesondere die vor mir geheim gehaltenen Kriterien für Selbst- und Fremdgefährdung, Maßregelvollzug in Verbindung mit psychiatrischer Krankheitsuneinsichtigkeit, verpflichteten beide den von ihnen beauftragten staatlichen Psychiater mit meiner Vernichtung nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB.

Zur Ermittlungstätigkeit des juristischen Dezernenten Boumann:

Boumann gab 01.12.2004 Ermittlungstätigkeit nach §§ 56 Abs. 4 Satz 2 NBG, 62 Abs. 2 NDO vor, führte diese aber nicht durch:
– Boumann reduzierte Ermittlung auf das Sammeln von psychiatrisch gegen mich zu benutzender gefälschter Akten und schloss durch vorsätzlich nicht vorgenommene Überprüfung den Nachweis als gefälscht aus.
– Boumann schloss die ihm bekannte Auswertung meiner Tonbandaufzeichnung der amtsärztlichen Untersuchung vom 04.11.2002 aus. Daraus geht hervor, dass Bazoche die am 18.12.2002 als gesagt unterstellten Aussagen und ich die am 15.11.2002 von Bazoche mir als gesagt unterstellten und von seiner Sekretärin Graf Hülsmann als bezeugt vorgegebene Aussagen nicht machte. Damit, dass Graf Hülsmann/Bazoche 18.12.2002 wissentlich eine Falschbezeugung vornahmen.
– Boumann schloss durch nicht vorgenommene Auswertung meiner Tonbandaufzeichnung die Feststellung aus, das Amtsarzt keine psychiatrische Zusatzuntersuchung anordnete.
– Boumann schloss die Auswertung meiner ihm ausgehändigten Mobbingdokumentation aus. Darin dokumentiert ist ursächlich nicht auf mich zurückzuführender Streit, sondern behördlich von Pistorius, trotz gestellten Antrag, unaufgeklärt gehaltenes Mobbing. Statt Ermittlung deutete er Mobbing als unsubstantiertes Substrat um und lieferte diese Umdeutung dem staatlichen Psychiater als Beweis für psychische Störung.
– Keine Ermittlung zu Betreuung. Ein Anruf beim Dr. Pawils und beim AG Osnabrück hätte ergeben, dass zu keiner Zeit eine Betreuung bestand, wie beide mir schriftlich bestätigten.
– Ein Anruf beim Dr. Pawils hätte ergeben, dass er zu keiner Zeit mein Betreuer war. Das die zeitweilige einmaligen Konsultation aus Juli 2000 auf von Pistorius ausgeschlossene Klärung des Mobbing an der BBS Melle zurückzuführen war und keinen Anlass in Nov. 2002 war für die amtsärztliche von mir abverlangte Selbstbeantragung einer psychiatrischen Untersuchung.
– Bouman führte keine Befragung der Kollegen zum von ihm unterstellten ‚permanenten Streit‘ durch und schloss die Berücksichtigung meiner Mobbingdokumentation aus. Die Rückmeldungen der fünfmal mit beigelegtem frankiertem Rückumschlag von mir angeschriebenen und zur Nennung der Streitgegenstände aufgeforderten Kollegen ergab, dass es in meiner Dienstzeit zu keiner Zeit einen von mir verursachten Streit gab
– Keine Ermittlung zu Betreuung beim Dr. Zimmer. Ein Anruf beim Dr. Zimmer hätte ergeben, das ‚bestehende Betreuung‘ im 15.11.2002-Gutachten Lüge des Bazoche war.
– Boumann schloss unter Zugrundelegung des 15.11.2002-Falschgutachtens aus, das der Amtsarzt ab 18.12.2002 mir Untersuchung vorgab, obwohl er 15.11.2002 Beweisfeststellung in Auftrag gab.
– Straftat Rechtsbeugung des Boumann. Er nötigte mich im 01.12.2004-Bericht mit 18.12.2002-Falsch- /Scheinbegründung zur Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung (=Krankheitseinsicht) in dem Wissen, dass diese mit vor mir geheim gehaltenen 15.11.2002-Falschgutachten als Beweisfeststellung in Auftrag gegen wurde.
– Ein Anruf vor dem 01.12.2004 bei dem Psychiater, der auf Grund der richterlichen 04.11.2004-Anordnung vor dem 01.12.2004 die psychiatrische Untersuchung begann, hätte die 01.12.2004-Unterstellung ‚vereitelte (Untersuchung) Benutzung der Beweismittel‘ ausgeschlossen.
– Keine Ermittlung zum festgestellten Ausschluss psychiatrischer Krankheit bei der Schüchtermann-Klinik vor 01.12.2004. Das 14.10.2004-Gutachten hätte den Ausschluss psychiatrischer Krankheit bestätigt. Damit stellte er die Verwendung der Akten-/Beweismittelfälschungen, von ‚Recht setzter‘ Boumann als wahr bestätigt, sicher.
– Keine Ermittlung/Befragung der Sekretärin zu der von der ihr 18.12.2002 unterstellten Bezeugung von Aussagen (Bazoches und meine) am Untersuchungstag 04.11.2002 nichts wusste. Bazoche gab die Sekretärin als Zeugin an für die mir im 15.11.2002-Gutachten als am 04.11.2002 gesagt unterstellten Aussagen zu Streit und Betreuung.
– Keine Ermittlung/Befragung der Sekretärin vor dem 01.12.2004 zu der 01.04.2004 von Bazoche mir unterstellten Bedrohung (= Fremdgefährdung). Diese hätte ergeben, dass sie von der mir unterstellten Bedrohung nichts wusste und die zu keiner Zeit bestand.
– Keine Ermittlung/Befragung der Kollegen und keine Auswertung der Mobbingdokumentation. Diese hätte ergeben, dass während meiner gesamten Diensttätigkeit von mir verursachten Streit und Gefährdungen (=Bedrohungen) es zu keiner Zeit gab.
– ‚Recht setzer‘ Boumann garantierte dem staatlichen Psychiater Akten/BeweismittelKriterien für Fremd- und Selbstgefährdung als wahr. Zudem verleumdete er mich gegenüber diesem verstärkend als verhaltensgestörten psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäter, der die Benutzung dieser gefälschten und von ihm für psychiatrisch wahr erklärten/bestätigen Akten/BeweismittelKriterien durch einen von ihm beauftragten staatliche Psychiater schuldhaft vereitelte.
– Boumann befragt nicht die Sekretärin zu der 01.04.2004 unterstellten Bedrohung
Diese Sekretärin Frau Graf Hülsmann bestätigte Nov. 2011 mehrfach schriftlich, von der ihr unterstellten Bedrohung nichts gewusst zu haben. Sie bestätigte bis zum 01.12.2004 folgende Kontakte:
– Sichtkontakt am 04.11.2002: sie holte in meiner Anwesenheit von Dr. Bazoche
Unterlagen zum Kopieren ab und übergab ihm die Kopien. Zweimal 30 Sekunden.
– Mit Schreiben vom 03.11.2003 bat ich um Klärung der ihr von Dr.Bazoche 18.12.2002 unterstellten Bezeugung von Aussagen am 04.11.2002.
Wenn Frau Graf Hülsmann sich bedroht fühlt, dann deshalb, weil sie im Fall wahrheitsgemäßer Auskunft von den Unterstellern von Bedrohung mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht wird.
Auszuschließen ist 01.04.04 von mir ausgegangene bestandene Bedrohung.
Auszuschließen ist 01.12.2004 akut bestandene Bedrohung die damit begründete Unterstellung, dass ich ein psychisch kranker Straftäter sei.
– Boumann befragt nicht die Sekretärin zu der von Bazoche 18.12.2002 unterstellten Bezeugung. Diese Sekretärin Frau Graf Hülsmann bestätigte Dez. 2006 mehrfach schriftlich, die Bezeugung nicht vorgenommen und von der ihr unterstellten Bezeugung nichts gewusst zu haben.
– die Sekretärin wurde vom Gesundheitsamt Osnabrück nach 2003 an einen unbekannten Ort versetzt, um den Nachweis von Bedrohung und Bezeugung als bösartige Unterstellungen/Straftaten des Bazoche auszuschließen. Ausgeschlossen war damit auch der zeitnahe Nachweis von ‚psychisch kranker krankheitsuneinsichtiger Straftäter‘ als bösartige Unterstellung/Straftat des Boumann 01.12.2004.

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Nach Steck-Bromme lagen in nicht weniger als 11 von 45 der von ihr betreuten Fälle, das ist fast ein Viertel, nach den Ausführungen externer Sachverständiger von vornherein eine Fehleinweisung vor. Diese Mandanten hätten niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.

Nur drei sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht.

Die Quote ist nicht repräsentativ, aber typisch.

Bei jährlich 200’000 Zwangseinweisungen in der BRD hätten 50’000 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.
Nur 13300 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht.
186700 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Unrecht untergebracht.

Das sind in Niedersachsen bezogen auf ca. 8 Mill. Einwohner: jährlich ca. 19‘500 Zwangseinweisungen. Davon hätten jährlich 4500 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.
Nur 1300 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht.
18200 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Unrecht untergebracht.

In der Amtszeit (2003-2010) erfolgten unter Ministerpräsident Wulff in seiner Funktion als Chef der Niedersächsischen Landesregierung (=Exekutive) ca. 136’500 Zwangseinweisungen. Davon hätten ca. 31’500 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen. Diese Fehleinweisungen hat Wulff zu verantworten
.
In der Zeit als CDU-Vorsitzenden erfolgten unter Wulff Juni 1994 bis März 2003 ca. 175’500 Zwangseinweisungen. Davon hätten 40’500 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.

In Wulff’s Zeit als Mitglied des Niedersächsischen Landtags sind das 312’000 Zwangseinweisungen. Davon hätten 72’000 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.

Als psychisch/psychiatrisch zu keiner Zeit Kranker sollte ich ebenfalls auf der Grundlage gefälschter und für wahr erklärter Fälschungen fehldiagnostiziert und zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht/fehleingewiesen werden. Da die Fehleinweisung begründenden Rechtsbeugungs-Urteile des Richters Specht und des Rechtsbeugungs-Berichts des Ermittlungsführers Boumann sowie der rechtsbeugende 15.11.2002 Beweisfeststellungsauftrag des Gesundheitsamtes Osnabrück und die dafür zu benutzenden von der Landesschulbehörde Osnabrück mir zugewiesenen und von dieser Behörde nachweislich (nach investigativer Recherche heute nachgewiesen) sämtlich gefälschten Beweise/Kriterien psychischer Krankheit bis heute nicht zurückgenommen sind, beantragte ich in zwei Petitionen sowie viermal bei sämtlichen per Einschreibemail angeschriebenen Niedersächsischen Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Landesregierung, dem damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dem jetzigen Bundespräsidenten Christian Wulff die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 12 Völkerstrafgesetzbuch und vollständige Aufklärung und Zurücknahme des gesamten politischen Psychiatrisierungsvorgangs ‚Vernichtung in der Psychiatrie.‘

Mit bis heute nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht bleiben die nicht zurückgenommenen Kriterien für Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung als Beweismittel für Zwangsbeweisfeststellung sowie der 15.11.2002-Beweisfeststellungsauftrag bestehen. Damit bleibt bestehen die Option der Nutzung ohne vorherige Rücknahme.
Damit legalisierten sämtliche Niedersächsischen Landtagsabgeordnete, Mitglieder der Landesregierung und der damalige Nieders. Ministerpräsident Wulff in seiner heutigen Funktion als Bundespräsident den Nov.2002 von Niedersächsischen Staatsdienern/Regierungsmitgliedern eingeleiteten politischen Psychiatrisierungsvorgang ‚Vernichtung in der Psychiatrie‘ und der damit verbundene Menschenrechtsverstoß.
Und verstoßen mit nicht veranlasster zurückgenommener Option als Ergebnis wahrgenommener Aufsichtspflicht selber gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB und gegen die Menschenrechte.

 

 

 

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