Der Part des Prof. Weig vom LKH Osnabrück

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2008-12-15 – 16:13:55

Nachtrag vom 14.09.2018

https://www.youtube.com/watch?v=DX4pYao87g0

 Gefangen – Der Fall K.

Film von Alexander Krei 

Wenn Unrecht zu Recht wird –  ein realer Albtraum

Rückblende. Sebastian und Elke Kronach führen eine Traumehe. Er ist gefragter Restaurator von Oldtimern, sie erfolgreiche Vermögensberaterin einer bayerischen Bank. Die Entfremdung kommt schleichend. Elke erledigt für die Bank krumme Geschäfte in der Schweiz; schließlich organisiert sie für zwielichtige Kunden sogar Schwarzgeld-Transaktionen an ihrer Bank vorbei.

Sebastian landet in der forensischen Psychiatrie

Während sie das Leben auf der Überholspur genießt, möchte er seine Frau vor Illegalität und drohender Strafe schützen. In seiner Ratlosigkeit und Naivität informiert er die Strafverfolgungsbehörden, liefert detailliertes Beweismaterial. Doch Elke wendet sich endgültig gegen ihn. Im Scheidungsprozess wirft sie ihm häusliche Gewaltexzesse vor, ein Psychiater (einer ihrer Bankkunden) konstatiert bereitwillig Gemeingefährlichkeit, Schreibtisch-Expertisen weiterer Gutachter stützen die Diagnose – Sebastian landet in der forensischen Psychiatrie.

Tatsächlich begangene Straftaten und die strafrechtlich relevanten Unterlagen können fortan als Hirngespinste eines böswilligen Irren abgetan werden.

Siebeneinhalb Jahre lang musste er in einer geschlossenen Psychiatrie verbringen. Siebeneinhalb Jahre lang kämpft Kronach um Rehabilitierung und Entlassung.

Siebeneinhalb Jahre die er in einer geschlossenen Psychiatrie verbringen musste, in einem kargen Kellerraum, einem Gefängnis gleichend, haben ihn gezeichnet.

Folge von fragwürdige Expertisen von Gutachtern, mit denen er niemals gesprochen hat. „Ich habe nichts mehr, alles wurde vernichtet. Meine Vergangenheit, meine Erinnerungen, das Haus meiner Eltern zwangsversteigert.

Meine Person ist ausradiert. Es ist, als hätte ich nie gelebt“, erzählt Wastl.

„Das, was mir passiert, das kann jedem anderen auch passieren.“

In meinem Fall spiegelte die Landesschulbehörde Osnabrück in Verantwortung des damaligen Leiters Boris Pistorius im Geheimen in dem Zeitraum von neun Jahren 20.11.2000 bis 12.08.2009 die Identität einer anderen Person als meine vor und abverlangte meine freiwillige Mitwirkung an einer amtlichen psychiatrischen Untersuchung. Spiegelte damit in meiner Unkenntnis dessen psychiatrische Krankendaten über nicht ausgeheilte schwerste psychiatrische Krankheiten und über diesen anderen durchgeführte psychiatrische amtliche Mehrfachbegutachtungen als meine vor.

Herr Prof. Dr. med. Wolfgang Weig, Bischofsstraße 28, 49074 Osnabrück, wurde als damaliger Leiter des Landeskrankenhauses Osnabrück mit Beweisfeststellung ‘meiner‘ psychiatrischen Krankheit beauftragt. Termin 10.12.2002. Ort: Landeskrankenhaus Osnabrück. Er verweigerte mir die Abschrift des als Untersuchungsauftrag vorgespiegelten Beweisfeststellungsauftrags. Grund: Der Auftrag wurde begründet mit einem vorläufigen Entlassungsbericht, der während der dreiwöchigen Heilbehandlung in der Schüchtermann-Klinik erstellt wurde. Der Abschlussbericht v. 18.11.2002 mit dem psychologischen Teil schloss psychische Störung/Krankheit aus. Diesen berücksichtigte Weig zielgerichtet nicht, den die Landesschulbehörde auch nicht zu meiner Personalakte nahm und somit unterdrückte.

Ich sollte/wäre auf der Grundlage von psychiatrischen Krankendaten einer anderen Identität/Person von Weig behandelt, genauer: mit als Medikamente bezeichnete Nervengifte schleichend ermordet werden. Fehlende Krankheitseinsicht, genauer: Nicht-Akzeptanz der Identität dieses anderen als meine, bedeutet mindestens für 10 Jahre eingesperrt, vergiftet und schleichend ermordet zu werden.

Nach Aussage von Sigmar Gabriel, früherer Ministerpräsident von Niedersachsen und Außenminister unseres Landes, ist Psychiatrisierung durch amtliche Psychiater probates Mittel der Aussonderung von (politisch) für unliebsam erklärten in den Psychiatrie-Knast.

Initiator:          Boris Pistorius, danach Oberbürgermeister von Osnabrück, jetziger Innenminister von Niedersachsen. In dieser Funktion oberster Verfassungsschützer und verantwortlich für die innere Sicherheit des Bundeslandes Niedersachsen.

Pistorius weigert sich bis heute, seine an mir verübten kriminellen Handlungen einzugestehen und zurückzunehmen. Wie auch die Staatsanwaltschaften nichts erkennen und unter Vorgabe von Verjährung Ermittlung verweigern.

Nachtrag vom 20.09.2015
Dies ist eine gute Nachricht vom 19.09.2015 des Werner-Fuß
-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich:
http://www.patverfue.de
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Die deutsche Psychiatrie – verlacht von ARD und ZDF

Was wir schon immer wussten, nun haben aber am Donnerstag und Freitag dieser Woche die beiden Staatssender ARD und ZDF mit zwei Spielfilmen kein gutes Haar an einem System gelassen, das sich doch so sehr darum bemüht, als angeblicher „Wohltäter“ gesehen zu werden. Offenkundig verliert es zur Zeit jede Glaubwürdigkeit, wenn nun schon jeweils zur besten Sendezeit um 20.15 Uhr und sehr bekannten Schauspielern die zentralen Mainstream-Medien auf den nackten Kaiser zeigen.

Donnerstag: Das ZDF macht sich über die Psychiatrie und die Hochstapelei seines Personals mit dem Film „Die Insassen“ lustig.
Zwar lächerlich und aufgeblasen aber durch völkerrechtswidrige Gesetze geschützt, funktioniert dieses System der willkürlichen und brutalen Macht- und Gewaltausübung. Auch wie Trickreich es seiner Gewalttätigkeit ein täuschendes Mäntelchen umhängt, wird in dem Film gezeigt.
Zwei lobende Kritiken:
http://www.tittelbach.tv/programm/fernsehfilm/artikel-3797.html
http://www.derwesten.de/panorama/tv-film-die-insassen-der-ganz-normale-wahnsinn-id11099826.html
Bei Youtube abzurufen: https://www.youtube.com/watch?v=CKjg6QByizA

Freitag: Die ARD zieht nach mit einer Parodie des niedergelassenen Psychiaters. Als hätte die Produzenten des Films mit dem großartigen Schauspieler Axel Milberg in der gespielten Talkshow ab Minute 44:30 :
http://www.daserste.de/unterhaltung/film/filme-im-ersten/videos/der-liebling-des-himmels-110.html
den Psychiater Manfred Lütz als Stereotyp vor Augen gehabt.
In Echt hat sich die Szene in der WDR-Sendung WestArt am 29.9.2013 so abgespielt:
http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/10/psychiater-ganz-aufgebracht-wenn-er-oeffentlich-mit-der-realitaet-konfrontiert-wird/
Jetzt wird sich kein Psychiater mehr in eine Talkshow trauen 🙂

Nachtrag vom 18.06.2015
Werner-Fuß-Zentrums, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Gianfranco Belli – 18 Jahre in Terrorhaft
Veröffentlicht am 28. Mai 2015 in Allgemein, Erklärungen, News
Presseerklärung:
Gianfranco Belli – 18 Jahre in Terrorhaft

Seit 18 Jahren wird Gianfranco Belli in der Berliner Forensik festgehalten und durch Psychodrogen terrorisiert. Dabei hatte er sich 1997 nur die Straftat einer Sachbeschädigung in Tateinheit mit einer Bedrohung zuschulden kommen lassen, für die man im Regelvollzug im Höchstfall 2 Jahre seine Freiheit verlieren kann.
Weil er allerdings unbedachter Weise vertrauensvoll mit einem psychiatrischen Gutachter sprach, konnte dieser ihm eine Schuldunfähigkeit andichten, die bei Herrn Belli zu einer Verurteilung mit dem berüchtigten, aus der Nazi Zeit stammenden, § 63 StGB führte – also zu einer unbefristeten Verknastung in der Forensischen Psychiatrie.
Darüber hinaus wurde Herr Belli unzählige Male gefoltert, indem ihm zwangsweise Psychopharmaka gespritzt wurden. Resigniert stimmte er schließlich der Psychodrogengabe zu und erklärte wunschgemäß, dass er „psychisch krank“ sei. Diese sog. „Krankheitseinsicht“ führte aber nicht zu einem Ende der Foltermaßnahmen: Statt dass ihm daraufhin auf der Grundlage von informierter Zustimmung Medikamente angeboten wurden, wurde ihm kurzerhand unterstellt, er habe nur „Krankheitseinsicht vorgetäuscht“, müsse entsprechend weiter zwangsweise behandelt, also gefoltert werden.
So kann jederzeit jeder Terror willkürlich begründet werden, das Kennzeichen jeden verbrecherischen Regimes.
Herr Belli ist inzwischen 62 Jahre alt und wird im Hochsicherungsknast der Karl Bonhoeffer Nervenklink in der Station 5a festgehalten.
Besuche sind von ihm erwünscht, müssen aber zwei Tage vorher namentlich angemeldet werden:
Telefon: (030) 90198-5245.
Wir bitten darum, Protestnoten mit der Forderung der sofortigen Freilassung von Herrn Belli an die
Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
und den
Senator für Gesundheit und Soziales
Mario Czaja, Oranienstraße 106
10969 Berlin
zu senden. Bitte eine Kopie an:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

Nachtrag 02.04.2015
Siehe WDR 5 Neugier genügt Podcast – Das Feature: Feature Schlafmangel (02.04.2015) Autorin: Carolin Courts, Redaktion: Andreas Blendin. Darin Zitat: „Bereits 24 Standen Schlafentzug kann zu Symptomen von Schizophrenie führen“.
Na, wer ist schon wegen Schlafmangel für schizophren erklärt worden?

Nachtrag 23.03.2015 Nachricht Werner-Fuss Zentrum
Bezug zu Nachtrag vom 30.01.2015
Die von nahezu allen Richtern und Anwälten gelesene extrem sorgfältig redigierte Neue Juristische Wochenschrift (NJW), in der vor allem aktuelle Urteile dokumentiert werden, die für die Rechtsentwicklung wichtig sind, hat in der Nr. 11 ein ganzseitiges Interview mit Gerhard Strate veröffentlicht. Dass zeigt, dass sein Buch „Der Fall Mollath“ in Juristenkreisen sehr ernst genommen wird und hoffentlich die weitere Diskussion um den § 63 in Richtung Abschaffung dieses Unrechtsparagraphen befördert. Siehe Inhaltsverzeichnis unten:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/NJW_Inhalt_11_2015.pdf

Wir zitieren aus dem Interview – vollständig nachzulesen z.B. in jeder Bibliothek einer Universität mit Juristenausbildung:
NJW: Herr Strate, von forensisch-psychiatrischen Sachverständigen halten Sie nicht viel. Ihrer Meinung nach ist deren Wirken mit einem Rechtsstaat unvereinbar. Können Sie uns das erläutern?
Strate: Seit rund 150 Jahren versuchen Nervenheilkundler, den Ursachen psychischer Erkrankungen auf die Spur zu kommen. Das Ergebnis dieser Bemühungen geht gen Null. Stattdessen begnügt sich die heutige Psychiatrie mit Klassifikationssystemen wie dem ICD 10, die im Grunde keine Diagnosen darstellen, sondern die Zuordnung bestimmter Verhaltenssymptome zu bestimmten Krankheitsbildern sind. Mehr nicht. Kein Arzt ist daran gehindert, trotz mangelnder Kenntnis über die eigentlichen Ursachen psychischer Erkrankungen sich um die beschädigte Seele eines Patienten zu bemühen. Schlimm wird es aber, wenn die Psychiatrie, obwohl sie über die Erfassung von Symptomen nicht hinauskommt und im Grunde nichts weiß, als so genannte forensische Psychiatrie über Schuld oder Unschuld, über Freiheit oder Unfreiheit eines Menschen oder gar über vermeintliche Therapien unter Anwendung körperlichen Zwangs (mit-)entscheidet. Die Arbeitsergebnisse der forensischen Psychiatrie erfüllen mehrheitlich nicht ansatzweise die Mindestanforderungen, die man an jedes andere Beweismittel stellen würde, sondern spinnen ihre Opfer in ein dichtes Gewirk aus halbgaren Mutmaßungen und übergriffigen Feststellungen ein. Ältere Damen, die den Kaffeesatz lesen, arbeiten auf gleichem Niveau….

NJW: Besonders hart ins Gericht gehen Sie mit dem Berliner Forensiker Hans-Ludwig Kröber. Weshalb?
Strate: Er war eine dieser Koryphäen. Er mag früher Gutachten verfasst haben, die diesem Status gerecht werden. Sein Gutachten über Mollath wurde es nicht. Entgegen seinen eigenen Vorgaben begnügte er sich mit unvollständigen Akten und war sichtlich angefasst von Mollaths Verhalten, der eine Exploration abgelehnt hatte. Noch im Jahr 2013 kündigte er für eine Fortbildungsveranstaltung einen Vortrag zu dem Thema „Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ an. Zynischer geht’s nimmer. Der Titel des Vortrags wurde nach Protesten der Öffentlichkeit geändert.

NJW: Im Fall von Gustl Mollath haben die Gerichte die ihn belastenden Gutachten bereitwillig und unkritisch übernommen. Warum lässt sich die Justiz von den Sachverständigen das Heft so aus der Hand nehmen?
Strate: Obwohl die Entscheidung über die Unterbringung eines Menschen im Maßregelvollzug den Gerichten obliegt, ist es in der Praxis so gut wie immer
das forensisch-psychiatrische Gutachten, das den Ausschlag gibt. Zur Rechenschaft gezogen werden Mediziner dennoch so gut wie nie, da sie sich bei kritischen Fragen reflexhaft auf die richterliche Verantwortung berufen und ihre Hände in Unschuld waschen. Es gilt die Unsitte der wechselseitig delegierten Verantwortung. …

NJW: Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats des BGH, wirft Ihnen vor, Sie hätten den Psychiatrieskandal zu überdimensionaler Größe aufgeblasen. Wie sehen Sie diese Kritik?
Strate: Thomas Fischer schreibt in seiner Rezension, das Buch sei „als Lektüre sehr zu empfehlen“ und alle meine Fragen seien berechtigt. Wo er Übertreibungen erkennt, sehe ich allenfalls Pointierungen. Sie sind ein Hilfsmittel, um die verbalen Nebelschwaden der forensischen Psychiater aufzuklaren. Und wenn Thomas Fischer konstatiert, vom deutschen Maßregelvollzug zu Guantánamo sei es nur ein kleiner Schritt, geht er über meine Kritik noch hinaus.

NJW: Sehen Sie Wege, die unheilvolle Allmacht der forensischen Sachverständigen zu beschneiden?
Strate: Zunächst einmal müssen die als Richter und Staatsanwälte verantwortlichen Juristen erkennen, dass die forensische Psychiatrie keine Wissenschaft ist, die über die Ursachen psychischer Erkrankungen tatsächlich irgendetwas Valides wüsste….

Nachtrag vom 20.03.2015, Nachricht Werner-Fuss Zentrum
Vier Monate lang verbrachte Dennis Stephan unschuldig in der forensischen Psychiatrie in Gießen und Haina. Dennis Stephan hat Wut auf den Gutachter, der ihn zum „gefährlichen Straftäter“ erklärte.
Nur weil sich dieser Gutachter während des Prozesses in Widersprüche verwickelt, sitzt er nicht mehr in Häftlingskluft hinter den hohen Betonwänden, untergebracht im Einzelzimmer.
Er sieht sich nicht als Einzelfall. „Die Einweisung von gesunden Menschen ist Bestandteil des Systems.“
Bericht der Frankfurter Rundschau über ihn. Was er in den Einrichtungen erlebte, hat ihn in seiner Ablehnung gegen jedwede psychiatrische Therapie bestärkt.
http://www.fr-online.de/rhein-main/gesetz-zum-massregelvollzug–ein-gefuehl-voelliger-entmachtung-,1472796,30108530.html
12.3.2015 fand in Wiesbaden anlässlich einer Anhörung des Landtags wegen eines neuen PsychKGs – sprich Foltergesetzes – eine Demonstration statt. Dennis Stephan ergriff auch das Mikrophon und empfahl die PatVerfü, siehe ab Minute 2:25:
http://www.youtube.com/watch?v=FEbgQaTfdN0#t=50

Das ZDF berichtete zu Ehren von Nina von ihren Auftritt im Berliner Ensemble, bei dem sie auf der Bühne mit einem „Stopp § 63 !“-Schild für die Abschaffung der Forensik geworben hat:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2359660/Nina-Hagen-Patin-des-Punk-wird-60

Ilona Halsbauer hat ihre Erfahrungen in der Forensik in einem Theaterstück verarbeitet, das am 25. Januar 2015 vom Ensemble „ueTheater“ im Elly Maldaque Theater (EMT) an der Universität Regensburg aufgeführt wurde. Von der Aufführung „Friedhof der atmenden Toten – Szenen aus der Zwangspsychiatrie“ gibt es eine Videoaufzeichnung hier:
http://www.youtube.com/watch?v=ffuB89v8gTM#t=2m27s

Zu letzt kurz das Wichtigste: Ulvi Kulac kommt frei – wie sein Anwalt, Thomas Saschenbrecker, gestern berichtete. Die Grundlage für diese Freilassung wurde bei der letzten Anhörung am 8.1.2015 gelegt, wir berichteten: http://www.zwangspsychiatrie.de/2015/01/gert-postel-und-thomas-saschenbrecker-unterstuetzen-ulvi-kulac

Ergänzung WFZ 26.03.2015
Eine Frau aus Long Island bei New York wurde 8 Tage in einer Psychiatrie eingesperrt, weil sie behauptete, dass Präsident Obama ihre Twitternachrichten abrufen würde – obwohl er (bzw. seine Profis dafür) genau das tatsächlich taten.
Also die typisch psychiatrische Schutzhaft wegen angeblicher „Gefährlichkeit für sich oder andere“. Siehe die ganze Geschichte in Englisch hier:
http://www.rawstory.com/rs/2015/03/woman-held-8-days-in-nyc-psych-ward-for-saying-obama-followed-her-on-twitter-even-though-he-does

Nachtrag vom 30.01.2015
Werner-Fuß-Zentrums, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Star-Anwalt Gerhardt Strate rechnet mit Richtern und Sachverständigen ab:
„Der Fall Mollath: Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“
Rezension hier:
http://tinyurl.com/l3gcmyb
Sein Buch ist nicht nur die kritische Zusammenfassung eines unglaublichen Rechtsfalles, sondern vor allem die scharfe Abrechnung mit übermächtigen Gutachtern, selbstgerechten Richtern und einer nachlässigen Rechtsfindung − die jeden von uns genauso treffen könnte.

Endlich hat ein Jurist mit einer Veröffentlichung Licht in das Dunkel der forensischen Schlangengrube gebracht. En detail entlarvt Dr. h.c. Gerhard Strate anhand von gerichtlich verwendeten “Beweisen” die psychiatrische Lügenpropaganda als das, was sie ist: Ein nahezu willkürliches Wortgestöber, mit dem sich genausogut “auch das Gegenteil und das Gegenteil vom Gegenteil behaupten läßt”.
So sagte es Gert Postel, der Schirmherr von die-BPE, dessen Lob vom BGH-Oberrichter Nack auch ein Kapitel gewidmet ist 🙂

Besonders zu loben ist, dass Gerhard Strate den Fall von Gustl Mollath nicht als Einzelfall abhandelt. Im Gegenteil demonstriert er an ihm beispielhaft den psychiatrischen Diagnose-Nonsens, wie er von den Lehrbücher schreibenden professoralen Obergurus der Zunft, die er namentlich vorführt, verzapft wird. Dabei lassen sich viele seiner Aussagen über die “forensische Psychiatrie” hinaus auf die Psychiatrie im Allgemeinen übertragen.

In Frontal21 vom ZDF wurde 27.01.2015 über die schlagartige Entlassung von Thomas Lindlmaier berichtet, nachdem Frontal21 zuvor über ihn berichtet hatte. Thomas Lindlmaier war 3,5 Jahre in der Forensik eingesperrt und zwangsbehandelt worden, nur weil er den Gerichtsvollzieher nicht zur Räumung seiner Wohnung einlassen wollte – das wurde als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet. Aber ein Psychiater machte daraus mit dem beliebten „Gutachten nach Aktenlage“ (wozu bei so einem Wortgestöber auch noch einen zu Verdammenden ansehen oder sprechen und nach Artikel 103 GG rechtliches Gehör gewähren?) ein § 63 Urteil. Dem Richter war’s recht, deshalb hatte er wahrscheinlich gerade den Chefarzt zum Gutachter bestimmt, der durch die anschließenden „Heilungsbemühungen“ in seiner Anstalt davon profitierte.
Herrn Lindlmaiers Resümee: „Das wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht so behandelt zu werden.“
Den 3 Minuten Beitrag hier ansehen:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2330754/nachgehakt-Psychiatrieopfer-entlassen#/beitrag/video/2330754/nachgehakt-Psychiatrieopfer-entlassen

Nachtrag vom 11.11.2014
11.11.2014 wurde im ZDF in Frontal 21 ein Bericht über das Kerkersystem mit Folterregime gesendet, wie Michel Foucault die Zwangspsychiatrie nannte. Mit
•Bildern von Ilona Haslbauer in Freiheit, die von ihrer 7 jährigen Gefangenschaft, Isolationshaft, Fixierungen, Demütigungen und Entwürdigungen aus nichtigem Anlass berichtet.
•Nina Hagen, die auf der Bühne im Berliner Ensemble „Weg mit dem § 63“ fordert und Gedichte von Ilona vorträgt,

•den haarsträubenden Ausreden eines grausamen Forensik-Chefarztes verantwortlich für bis zu 60 tägige Fixierung,
•und dem arroganten Schweigen einer verantwortlichen Ministerin.
Dieser Betrag wird hier mit den wichtigsten Ausschnitten zitiert:
http://youtu.be/oZjlWudm8n4

Nachtrag vom So 28.09.2014
Unter google eingeben: Dunkelkammer Psychiatrie.
http://presse.wdr.de/plounge/radio/…/20140918_ard_radiofeature.html
Hören Sie sich die Audio-Datei an.
„Dunkelkammer Psychiatrie“ – Wenn sich Justiz und Psychiatrie verbünden, haben Patienten wenig Chancen

Das ARD radiofeature „Dunkelkammer Psychatrie“ lenkt den Blick auf alltägliche Grenzüberschreitungen und schwere Grundrechtsverstöße in geschlossenen Psychiatrien.

Googeln: Dann begann diese ganze Psychoschiene mit …
igelin.blog.de/…/begann-ganze-psychoschiene-fehldiagnosen-adhs-wora…

Nachtrag vom 25.04.2014:
DSM-5 ist durch. Was haben DSM-5 und der Neoliberalismus/Neofeudalismus gemeinsam? DSM-5 reduziert den Menschen auf ein Werkzeug für die Wirtschaft. In der Art der Diagnostik spiegelt sich, erheblich stärker noch als in den früheren DSM’en, für den staatlich besoldeten Psychiater der politische Auftrag wider: öffentliche Hygiene.
Ideal für den ‚political correctness‘ lebenden gewissenlosen, willfährigen Scheuklappenpsychiater, der politisch für unbequem vorgegebene, von der Wirtschaft als nicht in diesem System funktionierend angesehene, kriminalisiert und/oder psychiatrisiert und in psychiatrische Einrichtungen zwangseinweist, -behandelt und mit als Medikamenten getarnten Nervengiften schleichend ermorden lässt. So haben in herausgehobener Vertrauensstellung auf die Verfassung den Eid leistende Amtspersonen/Garanten für Recht und Ordnung Wilfried Kasling (FDP) Westercappeln in Verantwortung des früheren Leiters der Landesschulbehörde Osnabrück (SPD)Boris Pistorius, danach Osnabrücks Oberbürgermeister, jetzt Niedersächsischer Innenminister und oberster niedersächsischer Verfassungsschützer, die psychiatrische Daten eines Anderen, dem mehrfach amtliche Gutachter Aussichtslosigkeit der Genesung von schweren psychiatrischen Krankheiten (Plural) diagnostizierten, unmittelbar vor von beiden mir abverlangter psychiatrischen Untersuchung (=geheim von Kasling/Pistorius bei staatlichen Psychiater Prof.Dr. Weig in Auftrag gegebene Beweisfeststellung mit den Beweisen des Anderen) meiner Person zugewiesen über Platzierung in meine Akte.

Kasling und Pistorius: Verbrecher nach § 12 StGB und Verfassungshochverräter.

Und der damalige staatliche Scheuklappenpsychiater Prof. Weig sollte als deren willfähriges Werkzeug meine stationäre dauerhafte Wegsperrung und schleichende Vernichtung mit als Medizin getarnte Nervengifte in der Psychiatrie/Landeskrankenhaus Osnabrück vornehmen.
Googeln Sie unter ‚Politische ‚Ponerologie‘ und unter Wilfried Kasling.
Siehe hierzu auch
www.saez.ch/docs/saez/2013/18/de/SAEZ-01442.pdf

Nachtrag 21.03.2013
Menschenrechtler hatte Folter in der Psychiatrie (Niedersachsen, NRW) aufgedeckt, dafür wurde sein Haus abgebrannt.
Fall 94:
Link:
http://www.kriminalstaat.de Mit Button rechts oben die Seite runterscrollen bis Fall 94

Nachtrag 10.09.2012. blog:
Siehe den Blog ‚DSM und konstruierte Scheinfakten: OLG- und staatsanwaltlich abgesicherte Menschenvernichtung durch Psychiatrisierung‘

Psychopharmaka sind als Medizin getarnte Nervengifte. Der Leser möge selber rückschließen, ob die glauben gemachte psychiatrische Behandlung mit diesen Nervengiften nicht tatsächlich schleichende Ermordung ist.

– Nervengift’behandlung‘ nach zudem psychiatrischen Fehldiagnosen (Plural!!) (25% der Arzt-Diagnosen sind fasch: Fehldiagnosen – aktuelles Titelthema im „Spiegel“. 15.02.11). Folge: Siehe unter google. Zehn Jahre Psychiatrisierung nach Fehldiagnose Beispiel für körperliches und geistiges Siechtum, Erhebliche Minderung der Lebensqualität, Lebens- und Berufsvernichtung.
Der offenbar gesperrte Artikel ist hier zu erreichen:
www.dissoziation-und-trauma.de/neues-aus-psychiatrie-und…/seite-6
Beitragstitel Nr. 60 Zehn Jahre Psychiatrisierung nach Fehldiagnose !

– Beispiel für als psychiatrische Behandlung getarntes Umbringen durch den Psychiater: www.menschenfolter.de/

http://www.Menschenfolter.de/PDF/500-Tote-durch-Psychopharmaka.pdf
Der nicht naive Leser möge durch Eigenrecherche selber herausfinden, ob er bei 200’000 jährlich in der BRD zwangseingewiesenen (durch Zuweisung vom medizin-wissenschaftlich degenerierten staatlichen Psychiater, z.B Leiter eines staatlichen Gesundheitsamtes oder eines staatlichen Landeskrankenhauses, für psychisch krank erklärten) Einwohnern der ärztlich eingestandenen
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie Zahl von jährlich 500 Toten glauben schenken darf. Siehe hierzu auch 21061953.blog.de/…/inquisitorische-aktenfuehrung-die-erstau-4497…

Nachtrag 26.08.2012
Über die Psychiatrie:
http://de.cchr.org/
Schauen Sie sich das Video an; Diagnostisches und Statistisches Manual

Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Auch den Blog ‚politische Ponerologie‘. Dazu den blog mit gleicher Überschrift das Interview zum Buch.

Der Leser erfährt Wissenswertes über das vom BRD-Staat besoldete niederträchtige psychopathische Klientel dieser wissenschaftlich degenerierten, gewissenlosen,’staatlichen Psychiater/Wunderheiler‘. Ausschließlich vom Staat, von Personen gleichen Klientels, zur Kontrolle sozialen Verhaltens eingesetzte Ordnungsmacht. Wobei dieser Staat nicht davor zurückschreckte, mit in Auftrag gegebenem gefälschtem Gutachten, vorgenommen vom jetzigen Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg Dr. Bazoche (Schüler des Prof. Weig), die Notwendigkeit der Durchführung der psychiatrischen Untersuchung zu begründen. Der mit diesem vor mir geheim gehaltenen gefälschten medizinischem Gutachten den staatlichen Scheuklappenpsychiater u.a. Weig verpflichtete, als Beweise vor mir geheim gehaltene Akten unüberprüft als wahr zu benutzen.
Beweis für Unheilbarkeit psychiatrischer Krankheit sind die vom Staat (Landesschulbehörde Osnabrück: Kasling, Giermann,Leiter Boris Pistorius (heute Osnabrücks Oberbürgermeister) gelieferten personengezogenen psychiatrischen Daten einer anderen Person, die Pistorius erst unmittelbar vor der Weig-Untersuchung in meine Personalakte platzierte.
Zu den ponerologen ‚Ärzten gehören der frühere Leiter des Landeskrankenhauses Osnabrück, Prof. Dr. Wolfgang Weig, der Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes Oldenburg Dr. Frank Bazoche, u.a.

Informieren Sie sich unter: de.cchr.org/ sowie http://www.kvpm.de/

Das Museum Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Dieses Museum befindet sich in der internationalen Zentrale der CCHR in Hollywood, Kalifornien. Es ist mit modernster Technik ausgestattet und dokumentiert den profitorientierten Charakter des psychiatrischen Systems, dessen vorgetäuschte Hilfe zu irreversibler körperlicher und geistiger Schädigung und häufig zum Tode führt.
Tausende von Abgeordneten, Ärzten und Menschenrechtsverfechtern, Fachleuten und Studenten aus dem Bereich des Gesundheitswesens sowie Privatpersonen haben das Museum besichtigt und benutzen die gewonnenen Informationen, um in ihrem eigenen Wirkungskreis geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass die Psychiatrie letztlich gezwungen wird, sich für ihre Verbrechen und Missbräuche zu verantworten.
Im Museum sind Dokumentarfilme, Geräte und Abbildungen der zerstörerischsten Behandlungsmethoden der Psychiatrie zu sehen. Es ist die beste Bezugsquelle für das Studium früherer und gegenwärtiger psychiatrischer Theorien und Praktiken.
Der Eintritt ist frei. Das Museum ist 7 Tage in der Woche geöffnet.
Adresse:
Citizens Commission on Human Rights
6616 Sunset Boulevard
Los Angeles, California 90028, USA
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr,
Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die nachfolgend genannten Beiträge hompage Kriminalstaat.de sind gesperrt.

Nachtrag 10.02.2012. Zur Einstimmung:
Nach Werner Fuss Zentrum ist der (staatliche) Psychiater ein staatlich geschützter Verbrecher.
Geben Sie zur Erkenntnisgewinnung unter google ein: kriminalstaat.de
Hören Sie sich die Psychiatrie-Audiodateien an. Beitrag
http://www.kriminalstaat.de/Interview/Interview-53/index.htm
betrifft das Landeskrankenhaus Osnabrück unter derzeitiger Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Weig.
Weitere Audio-Beiträge:
3 Monate ununterbrochen gefesselt und chemisch zugrunde gerichtet:
http://www.kriminalstaat.de/Interview/Interview-64/index.htm
Kinderpsychiatriehelferin erzählt über die Untaten falscher Ärzte:
http://www.kriminalstaat.de/Interview/Interview-67/index.htm
Frau eines Richters berichtet über grausame Psychiatrie und verrückte Polizei:
http://www.kriminalstaat.de/Interview/Interview-68/index.htm

Beitrag Werner Fuss Zentrum: http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/-/id=3477354/did=9265138/pv=video/nid=3477354/q9lbkr/index.html

(Der Link funktioniert nicht mehr, warum wohl) Frage an den Leser: Werden dem hippokratischen Eid verpflichtete staatlich beauftragte/besoldete willfährige ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende professorale (medizinische)Garanten für Recht und Ordnung‘, und Weig ist einer von denen, am Ende seines Arbeitstages mit Stolz ihr Konterfei im Spiegel anlächeln, mit Freude den nächsten Arbeitstag beginnen oder in Kenntnis Ihrer Arbeitsergebnisse vor Scham und Ekel jedes mal auf Neue ins Waschbecken kotzen?

Nachtrag 1: 02.08.2011
Psychiatrisierung:
Begriff, der die Ausschaltung politisch missliebiger Personen durch Einweisung in die Psychiatrie umfasst. Psychiatrie als Mittel politischer Unterdrückung, indem bei Regimegegnern psychische Störungen diagnostiziert werden. Ausschaltung/Vernichtung erfolgt durch Zwangsbehandlung, durch Zwangsmedikation mit als Medizin getarnten Nervengiften.

Unter Google eingeben:
http://www.solarresearch.org/wpbl/?cat=1083&paged=3
(WWW.SOLARKRITIK.DE bzw. WWW.SOLARRESEARCH.ORG wurden
am 30.11.2012 abgeschaltet…!!Solarkritiker fluechtet vor deutscher Justiz ins Ausland ) Darin: Ausschnitte aus WDR-Sendung “tag7″ vom 13.09.2009
Wie ein ehrliche Staatsdiener psychiatrisiert wird, damit nicht weiter gegen die Banken von Staatswegen ermittelt wird.

Weiter eingeben:
pressemitteilung.ws/node/278699
024 CIA: Psychiatrisierung als „Waffe“ gegen Kritiker
SPD-Chef Sigmar Gabriel hat in einer „Plauderstunde“ am 12.04.2011 auf PHOENIX zu einer Buchvorstellung („Der kleine Wählerhasser“) ungeniert bestätigt, wie die „Psychiatrisierung“ und das Anlegen einer Geheimakte „politisch benutzt“ werden als probates Mittel zur Umsetzung eines politischen Ziels. Er äußerte den „politischen Trick“ (Arzt -> Psychiatrisierung-> Geheimakte), um bestehende Gesetze vorsätzlich zu umgehen und einen Arzt zu einer Straftat nach § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) anstiftet.

Arzt ist der von der damaligen SPD-Führung der Landesschulbehörde Osnabrück Boris Pistorius (danach Osnabrücks Oberbürgermeister, heute Niedersächsischer Innenminister) beauftragte staatlich besoldete Psychiater Prof. Weig, Leiter eines Landeskrankenhauses (LKH), der in diesen Räumlichkeiten keine Untersuchung, sondern Beweisfeststellung psychischer Krankheit nach vorgelegten (Geheim)-akten vornimmt. Die Gesamtheit der Geheimakten sind nach DSM IV-Kriterienkatalog von der BBS Melle Kipsieker und Landesschulbehörde Kasling, Giermann, Dierker, Leiter Pistorius (Exekutive) konstruierte unwahre, gefälschte Akten und eine andere Person betreffende personenbezogene psychiatrische Daten, zu deren als wahr bestätigter Verwendung als ‚wahren Entwicklungsprozess nicht heilbarer schwerster psychiatrischer Krankheit eines krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken verhaltensgestörten Straftäters‘ er vom ‚Recht setzer‘ Ermittlungsführer Boumann zur stationären Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug im Landeskrankenhaus durch den damaligen Leiter Weig verpflichtet wurde.
In Verantwortung des willfährigen Scheuklappenpsychiaters Weig erfolgte dann Zwangsbehandlung/Zwangsmedikation mit als Medizin getarnten Nervengiften.
Ende Nachtrag 1

Siehe den weiteren Nachtrag am Ende des Berichts.

Beginn der Ausführungen

Nach fachärztlich und amtsärztlich festgestellter Genesung von längerer Krankheit (Insult, Herzrhythmusstörungen) und voller Dienstfähigkeit beauftragte Amtsarzt Dr.Bazoche (Gesundheitsamt Osnabrück) mit 15.11.2002-Gutachten Prof.Weig (damaliger Leiter des Landeskrankenhauses Osnabrück) mit meiner psychiatrischen Untersuchung. Ohne mir am Untersuchungstag 04.11.2002 eine Begründung für die vermeintliche psychische Krankheit genannt zu haben. Nach fachärztlich und amtsärztlich festgestellter Genesung und voller Dienstfähigkeit schloss auch das psychologische Gutachten 14.10.2002 der Schüchtermannklinik Bad Rothenfelde eine psychische Krankheit aus und attestierte uneingeschränkte Dienstfähigkeit.
In meinem Schreiben vom 31.09.2003 teilte ich Prof.Weig die mir vom Amtsarzt Bazoche erstmals am 18.12.2002 mitgeteilten Anordnungsbegründungen für psychiatrische Zusatzuntersuchung mit (18.12.2002-Gutachten) und beantragte mit Frist 24.10.03 die Nennung der Anordnungsbegründungen, die Prof. Weig mit 15.11.2002-Untersuchungsauftrag von (seinem ehemaligen Schüler) Bazoche erhielt. Zweck war festzustellen, ob Weig das Gutachten 14.10.2002 und die mir als relevant vorgegebenen Anordnungsbegründungen des 18.12.2002-Gutachten erhalten hat.

Tatsächlich beauftragte der Niedersächsische Landesbeamte Dr.Bazoche den Niedersächsischen Landesbeamten Prof. Weig ausschließlich mit dem 15.11.2002-Untersuchungsauftrag und dem darin enthalten 15.11.2002-Gutachten, genauer:Selbstanamnese, mit meiner Untersuchung. Ausgeschlossen war die Verwendung der Vorbefundungen des Bazoche. Weig war und ist nicht autorisiert, die von dem hoheitliche Aufgaben wahrnehmenden amtlichen Mediziner Bazoche verwandten medizinischen Unterlagen (vor allem nicht verwandte: 14.10.2002-Gutachten und nicht vorgenommene Rücksprache mit Ärzten) nochmals (bei den nicht verwandten: erstmals) zu verwenden, die auf dieser Basis getroffenen amtsärztlichen Entscheidungen als unwahr zu verwerfen, die an mich gerichtete Anordnung der Untersuchung zurückzunehmen und den amtsärztlich Prof. Weig erteilten Untersuchungsauftrag wegen vorsätzlicher Gutachtentäuschung/-fälschung als dummes Zeug (nach Psychiater/Neurologe Dr.Büsching: als einen dummen Witz) zurückzugeben.
Weig erhielt und verwandte somit nicht das 14.10.2002-Gutachten. Ebenso nicht das 18.12.2002-Gutachten, auch nicht die Rückmeldung des darin genannten Psychiaters/Neurologen Dr. Pawils, der die amtsärztliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung auf der Grundlage seiner zu der Zeit mehr als zwei Jahre alten Bescheinigung nicht als als einen Witz, sondern als unverantwortlich, ausschloss.

Durch mein Schreiben vom 31.09.2003 wusste Prof. Weig, das ich den/das 15.11.2002-Untersuchungsauftrag/Gutachten von Bazoche nicht erhielt. Die aus dem Titel Prof. Dr. abzuleitenden intellektuellen Fähigkeit des Weig lassen den Rückschluss auf Erkenntnisfähigkeit und Wissen zu, das die ihm amtsärztlich gutachterlich mitgeteilten 15.11.2002-Anordnungsbegründungen, genauer: Selbstanamnese, mit denen des mir als relevant vorgegebenen 18.12.2002-Gutachtens divergierten und das vier Wochen zuvor erstellte 14.10.2002-Gutachten der Schüchtermannklinik Bad Rothenfelde derartige Krankheit ausschloss. Als Psychiatrie-Fachmann erkannte Weig, das das 18.12.2002-Gutachten nicht den Nachweis mehr als zwei Jahre bestehender psychischer Krankheit (formale Voraussetzung für Anordnung/Untersuchungsauftrag) enthält und daher keine psychiatrische Untersuchung anzuordnen und von mir keine Einwilligung/Selbstbeantragung abzuverlangen war. Der Nachweis bestehender psychischer Krankheit ist jedoch ausschließlich aus dem 15.11.2002-Gutachten abzuleiten. Nichtaushändigung (Nach Antrag vom 30.11.2002 verweigerte mir Bazoch die Abschrift des 15.11.2002) ist nur mit besonderer Schwere dieser Krankheit zu begründen, z.B. wegen bestehender Suizidgefahr, die Bazoche indirekt zudem unterstellte. Das von Bazoche als berücksichtigt vorgegebenen 14.10.2002-Gutachten der Schüchtermannklinik, tatsächlich kannte er dieses Gutachten überhaupt nicht, er nahm auch mit keinem dieser Ärzte Rücksprache, schloss derartige Krankheit und eine besondere Schwere aus.

Prof. Weig war somit nach Erhalt meines Schreibens vom 31.09.2003 klar, das Amtsarzt Dr.Bazoche mich mit dem nur ihm mitgeteilten 15.11.2002-Gutachten als psychisch schwer krank verleumdete. Diese Verleumdung stellt nach dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte einen Verstoß gegen die 01.01.2009 auch von der BRD unterzeichnete Behindertenrechtskonvention dar. Die psychiatrischen Entscheidungsträger Bazoche und Weig, die diese Verleumdung initiierten und durch nicht veranlasste Zurücknahme deckten, erklärten sich damit selber ausdrücklich zum Verbrecher.

Diese über einen Zeitraum von drei Wochen gewonnenen Erkenntnisse, dokumentiert in den wahren medizinischen 14.10.2002-Aussagen der Schüchtermannklinik, vorenthielt Bazoche dem Weig im 15.11.2002-Gutachten zu dem Zweck, damit Weig ausschließlich von den Aussagen des 15.11.2002-Gutachtens ausgeht. Und diese mir vom hoheitlichen Aufgaben wahrnehmenden Amtsarzt Bazoche unterstellten Aussagen habe ich nicht gemacht und sind nachgewiesen unwahr/gefälscht.
Weig wurde von Bazoche im Einvernehmen mit der Landesschulbehörde Osnabrück zielgerichtet eindrucksmanipuliert.
Da ich das Gutachten vom 15.11.2002 nicht in meinem 31.09.2003-Schreiben erwähnte, wusste Weig, das Bazoche mir dieses nicht ausgehändigt hat. Weig wusste auch, das Nicht-Aushändigung nach NBG nur mit Suizidgefahr zu begründen ist und ihm somit indirekt der Amtsarzt Bazoche im November 2002 diese Gefährdung als wahr und bestehend vorgab. Weig war die von seinem ehemaligen Psychiatrie-Schüler vorgenommene und das Vertrauen missbrauchende Manipulation bekannt. Insbesondere wusste Weig auch von der Gutachtentäuschung seines Schülers Bazoche, der für eine Untersuchung zwei inhaltlich verschiedene Gutachten erstellte, die er jeweils als relevant an verschiedene Adressaten (15.11.2002: an Weig; 18.12.2002: an mich) richtete. Wobei das jeweils andere Gutachten Weig und ich nicht erhielten.
Ich zeigte Weig erstmals mit dem 31.09.2003-Schreiben die arglistige medizinische Täuschung seines ehemaligen Schülers und unmittelbaren Auftraggebers Dr.Bazoche auf. Weig gab mit Datum 18.12.2002 den 15.11.2002-Untersuchungsauftrag und damit das 15.11.2002-Gutachten an Bazoche zurück. Nach Durchsicht des 31.09.2003-Schreibens zog Weig den Rückschluss, das ich mit demselben Datum 18.12.2002 von Bazoche ein zweites Gutachten erhielt, über das Weig erstmals 31.09.03 von mir Kenntnis erhielt. Insbesondere war die Täuschung des Bazoche deshalb vorsätzlich/arglistig, weil ich am 30.11.2002 von Bazoche eine Abschrift des relevanten Gutachtens beantragte und statt des vom 15.11.2002 das nachträglich erstellte vom 18.12.2002 erhielt. Amtsarzt Bazoche, und damit insbesondere Kasling von der Landesschulbehörde Osnabrück als der eigentliche Initiator dieser Täuschung, bezweckten auf Basis des 18.12.2002-Gutachtens (in meiner Unkenntnis des 15.11.2002-Gutachtens) meine Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung, obwohl beide Gutachten 14.10.2002/18.12.2002 bestehende psychische Krankheit ausschlossen. Weig sollte nach abverlangter Selbstbeantragung die Untersuchung durchführen und psychische Krankheit feststellen, aber auf der Basis des mir vorenthaltenen 15.11.2002-Gutachtens und in Unkenntnis der 14.10.2002/18.12.2002-Gutachten.

Weig war sich spätestens mit Erhalt des 31.09.2003-Schreibens voll bewusst, dass er und ich vom Gesundheitsamt Osnabrück und der Landesschulbehörde Osnabrück mit dem 15.11.2002-Gutachten und der mit 14.10.2002 und 18.12.2002-Gutachten geforderten Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung gleich zweimal arglistig getäuscht wurden. Vor allem aber, dass Weig von Bazoche zu dem Zweck getäuscht wurde, damit dieser die amtsärztlich/behördlich vorgegebenen 15.11.2002-Unwahrheiten/Täuschungen als medizinische Wahrheit legalisiert.
In dieser Erkenntnis und diesem Bewusstsein hätte Weig 23.20.2003 mir eine aufklärende Antwort geben müssen.
Das machte er nicht.
Weig deckte diese vom Amtsarzt Bazoche und der Landesschulbehörde Kasling initiierten Täuschungen und hielt diese vor mir unaufgeklärt, als er in seiner Antwort 23.10.03 erklärt, das die Beantwortung der von mir gestellten Frage (genauer: die beantragte Nennung der ihm vom Amtsarzt mitgeteilten Anordnungsbegründung und damit meine in Kenntnissetzung hierüber) nicht zu seinen Aufgaben gehört.
Mit ausgeschlossener Beantwortung meines Antrags beging Weig die Straftat der Unterlassung. Er schloss damit die nach § 16 Niedersächsisches Datenschutzgesetz explizit vorgegebenen Aktenauskunft aus. Damit die zu diesem Zeitpunkt mögliche Aufdeckung von amtsärztlicher Gutachtenmanipulation/-fälschung.

Zwar ist Weig als Beamter nicht autorisiert, das ihm vorgelegte 15.11.2002-Gutachten (Singular) des beamteten Amtsarztes Bazoche anzuzweifeln. Durch mein 31.09.2003-Schreiben hatte ich Weig die Gutachtenfälschung/-täuschung (eine Untersuchung, zwei Gutachten; beide genannten Anordnungsbegründungen wurden am Untersuchungstag 04.11.2002 nicht genannt) des Bazoche ebenso nachgewiesen wie den im 14.10.2002-Gutachten festgestellten Ausschluss psychischer Krankheit und volle Dienstfähigkeit.
Weig war damit klar, das er einzig auf Basis dieser vorgegebenen amtsärztlichen/behördlichen Täuschung an mir psychische Störung/Krankheit konstatieren sollte, zu verwenden von der Landesschulbehörde Kasling, der mit dieser pseudomedizinischen Begründung die beabsichtigte Zwangspensionierung stützen wollte.

Mit ‘nicht zu seinen Aufgaben gehörend‘:
– stellte Weig über den 23.10.03 hinaus meine Unkenntnis über das 15.11.2002-Gutachten sicher,
– legalisierte er die amtsärztlichen 15.11.2002-Anordnungsbegründungen als Beweismittel für psychische Krankheit, und zwar für die nach 23.10.2003 vorgesehenen weiteren psychiatrischen Untersuchungen – in meiner Unkenntnis
– legalisiert er für die nach 23.10.2003 vorgesehenen psychiatrischen Untersuchungen, dass ich die geforderte Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung ausschließlich auf der Basis des 18.12.2002-Gutachten vorzunehmen habe
– deckte er die erkannte amtsärztliche Gutachtentäuschung/-fälschung (eine Untersuchung, zwei inhaltlich verschiedene Gutachten) und stellte ab 23.10.2003 die zukünftige Verwendung des unwahren 15.11.2002-Gutachtens sicher – in meiner Unkenntnis.
– schloss er im Wissen um die amtsärztliche Gutachtentäuschung/-fälschung meine Kenntnis hierüber bezogen auf die erfolgte amtsärztliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung aus, insbesondere für zukünftige psychiatrische Untersuchungen
– schloss er in Kenntnis dieser Täuschungen ab 23.10.2003 meine Kenntnis hierüber aus und damit die Möglichkeit meines Aufdeckens
– stellte er, und hierin zeigt sich die besondere Perfidie des Weig, für weitere nach 23.10.03 vorgesehene psychiatrische Untersuchungen nicht nur die Verwendung des 15.11.2002-Gutachtens als wahr und in meiner Unkenntnis sicher, sondern auch nach § 444 ZPO ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘. (Behördlich beauftragt wäre nun nicht mehr Weig, sondern ein ‘neuer‘ behördlich vorgegebener Psychiater, der nicht autorisiert ist, behördliche Vorgaben (genauer: Täuschungen) als unwahr zur Disposition zu stellen.)
– schloss Weig damit ab 23.10.03 meine Kenntnis des 15.11.2002-Gutachtens aus und garantierte deren künftige psychiatrische Verwendung als wahr.
– schloss Weig ab 23.10.03 meine Möglichkeit des Nachweises des 15.11.2002-Gutachtens als unwahr/gefälscht aus,
– schloss Weig nach Kenntniserlangung 31.09.2003 des 18.12.2002-Gutachtens mit seinem Schreiben 23.10.03 meine Möglichkeit des Nachweises amtsärztlicher Gutachtentäuschung/-fälschung (eine Untersuchung, zwei inhaltlich verschiedene Gutachten; 15.11.02-G. an Weig, nicht an mich | 18.12.02-G. an mich, nicht an Weig) aus. Beide vorstehenden Ausschlüsse erfolgten offenbar in Absprache/Teamarbeit mit den Konsortialpartnern Behörde/Amtsarzt und verfolgten den Zweck, gemeinschaftlich den von der Landesschulbehörde im Untersuchungsauftrag an den Amtsarzt vorgegebenen Untersuchungszweck Zwangspensionierung über Psychiatrisierung (Zuweisung psychischer Störung) umzusetzen. Wobei die Landesschulbehörde Osnabrück (Kasling/Giermann) zum Zweck meiner Zwangspensionierung die amtsärztliche Gutachtentäuschung/-fälschung deckte/initiierte, die verweigerte Untersuchung als Krankheitsuneinsichtigkeit deklarierte und mit Datum 16.07.2003 eine weitere Zuweisung psychischer Störung über behördlich initiierte Personalkrankenaktenfälschung realisierte. Der behördlich beauftragte beamtete Psychiater (Weig ??) sollte über vier Jahre aktuell bestehende und nicht ausgeheilte schwerwiegende psychiatrische Krankheiten einer ganz anderen Person auf mich beziehen, von mir (krankheitsbedingt) geheim gehaltener psychischer Krankheit ausgehen und damit nochmals getäuscht werden. Denn dieser beamtete Psychiater ist nicht autorisiert, die als wahr vorgegebenen Akten als unwahr zur Disposition zu stellen.

Nach Anordnung des vom Bundesland Niedersachsen besoldeten Amtsarztes Bazoche führt der Leiter des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Osnabrück Prof. Weig, ebenfalls vom Bundesland Niedersachsen besoldet, für die Niedersächsische Regierungsvertretung Landesschulbehörde Osnabrück stets derartige Gutachten durch und wird von dieser bezahlt.

Die psychiatrische Kompetenz des christlich orientierten Prof. Dr. Wolfgang Weig, seit 1. Oktober 2008 Chefarzt der Magdalenenklinik Osnabrück/Harderberg, wurde durch die amtsärztliche/landesschulbehördliche 15.11.2002-Gutachtenfälschung missbraucht. Wobei Dr.Bazoche mit seiner Fälschung seinen früheren Ausbildungslehrer Weig vorsätzlich täuschte. Initiiert/getragen von der Niedersächsischen Landesregierung, genauer: von der Landesschulbehörde Osnabrück als deren Vertretung, genauer: von deren Mitarbeitern Kasling, Giermann, Pistorius. Die tatsächlich von mir am Untersuchungstag 04.11.2002 nicht gemachten Aussagen (meine Tonbandaufzeichung; schriftliche Erklärung der Sekretärin des Dr. Bazoche), mir aber im 15.11.2002-Gutachten unterstellten Aussagen, sollten dem Weig den vermeintlichen Wahrheitsbeweis liefern. Zur Bestätigung dieses Beweises als wahr wäre dem Weig vorgegeben worden die von diesen landesschulbehördlichen Mitarbeitern ab 1996 rechtwidrig erstellten und zudem unwahren/gefälschten Personalkrankenakten (16.07.2003 Dr.Zimmer: Zeitraum ab 2000 und nach 16.07.03 offen). Den vermeintlichen Wahrheitsbeweis der Ursache dieser vermeintlichen psychischen Krankheit lieferten dem Weig die Akten des Gesundheitsamtes Osnabrück. Und zwar über Akten, die in einer vor mir geheim gehaltenen zweiten Akte geführt wurden und werden (Näheres unter google: Inquisitorische Aktenführung des Gesundheitsamtes des Landkreises Osnabrück und der Landesschulbehörde Osnabrück – Zweck Psychiatrisierung); deren entscheidender Bestandteil, mit dem die Eindrucksmanipulation des Weig erreicht werden sollte, ist zurückzuführen auf eine vom damaligen Dezernenten Lüthje der Landesschulbehörde Osnabrück vorgenommene Aktenunterdrückung/- manipulation (Gutachten über vollständige Genesung und voller Dienstfähigkeit nach Hirnhautentzündung).
Weig ist nicht autorisiert, die vorgelegten Akten als behördliche Rechtswidrigkeiten/Fälschungen, als vor mir geheim geführte/gehaltene zweite Akte, zur Disposition zu stellen. Die Perfidie: nach erfolgter Verwendung durch den behördlichen Psychiater Weig hätte ich keine Kenntnis von dieser zweiten Akte und deren Verwendung erhalten.

Und Weig deckte und akzeptierte mit seiner 23.10.03-Antwort nicht nur diesen erfolgten Missbrauch/Täuschungsversuch, sondern stellt mit 23.10.03-Antwort die Fortsetzung der von diesen behördlichen Mitarbeitern betriebenen Eskalation krimineller behördlicher Psychiatrisierungsmachenschaften sicher – in meiner weiteren Unkenntnis. Weig schuf durch 23.10.03-Verschweigen der ihm zu der Zeit bekannten vermeintlichen Beweismittel psychischer Krankheit, den amtsärztlichen/behördlichen Fälschungen/Täuschungen also, die Voraussetzung für die vom Ermittlungsführer Boumann 01.12.2004 und Richter Specht 29.06.2005 nach § 444 ZPO unterstellte ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘; insbesondere stellte er die Verwendung dieser richterlichen ZPO-Vorgabe nach dem 29.06.2005 sicher . Wobei diese Verwendung ausschließlich durch einen weiteren behördlich vorgegebenen Psychiater vorgesehen war. Dieser hat nicht nur die gefälschten Beweismittel als wahr anzunehmen, sondern von ‘krankheitsbedingter‘ vereitelter Benutzung dieser Beweismittel und nach 258 StGB psychiatrische Zwangsbehandlung.

Um das behördlich im amtsärztlichen Untersuchungsauftrag vorgegebene Ziel Zwangspensionierung (durch Psychiatrisierung; Zuweisung psychischer Störung/Krankheit) sicherzustellen, wurde der Wortlaut der 23.10.03-Antwort des Weig ganz offenbar von der Landesschulbehörde Osnabrück unter Androhung des Entzugs künftiger Gutachtertätigkeit und damit einer lukrativen Einnahmequelle vorgegeben. Dadurch wurden Amtsarzt und Landesschulbehörde sakrosankt gehalten sowie durch fortgesetzte Geheimhaltung des 15.11.2002-Gutachtens die Aufdeckung amtsärztlicher Gutachtentäuschung ausgeschlossen und die weitere Verwendung der konstruierten unwahren/gefälschten Beweismittel psychischer Krankheit sichergestellt. Das ursprünglich behördlich eingeleitete Zwangspensionierungsverfahren wurde fortgesetzt. Wobei der vom Ermittlungsführer Boumann vorgesehene behördliche Psychiater Juni 2004 die Konversion behördlicher/amtsärztlicher Unwahrheit/Fälschung in pseudomedizinische Wahrheit vornehmen sollte. Das Ergebnis des Psychiatrisierungsverfahrens, da § 444 ZPO unterstellt wurde genauer: Zwangspsychiatrisierungsverfahrens, würde von der Niedersächsischen Regierungsvertretung Landesschulbehörde Osnabrück für das Zwangspensionierungsverfahren übernommen.

Bereits die 23.10.2003-Antwort des Weig dokumentiert die ganz offenbar behördlich vorgegebene Geheimhaltung von ‘Beweismitteln psychischer Krankheit‘, nachgewiesenermaßen zurückzuführen auf Rechtswidrigkeit/Täuschung/Fälschung der Niedersächsischen Landesregierung/Landesschulbehörde. Zum Zweck der weiteren Verwendung in der Zukunft – in meiner weiteren Unkenntnis. Wie skrupellos die Landesschulbehörde Kasling/Giermann, ohne Kenntnis des Weig, Eindrucksmanipulation/Täuschung des von ihr beauftragten Psychiaters betrieb, dokumentiert die 16.07.2003-Personalkrankenaktenfälschung. Diese Fälschung, der von der Landesschulbehörde eingesetzte Ermittlungsführer Boumann hielt diese vorsätzlich unaufgeklärt, verwandte Boumann 01.12.2004 als wahre Tatsache (als wahres Ergebnis seiner Ermittlungstätigkeit) und gab diese dem von ihm vorgesehenen behördlichen Psychiater als Wahrheit vor. Ganz offenbar ging die Landesschulbehörde wie selbstverständlich davon aus, das die Methode der Geheimhaltung neben Weig auch praktiziert wurde vom Amtsarzt (05.04.2003), dem Ermittlungsführer Boumann 22.06.2004 und dem Verwaltungsrichter Specht 13.07.2004 (Specht: es besteht kein Rechtsanspruch auf Nennung der (unwahren/gefälschten) Beweismittel).

Von Weig erhielt ich 23.10.2003 keine Abschrift des 15.11.2002-Gutachtens (er hat dieses am 18.12.2002 an Bazoche zurückgegeben). Er schloss den kleinsten Hinweis hierauf aus. Weig schloss meine Kenntnis aus, dass er das 15.11.2002-Gutachten und nicht das von mir genannte 18.12.2002-Gutachten als Anordnungsbegründung erhalten hat. Weig beließ mich somit in dem Glauben, als sei das vom Amtsarzt mir genannte 18.12.2002-Gutachten das relevante.

Mit Schreiben vom 05.11.2003 bat ich Prof. Weig mit Frist 22.11.2003 nochmals um Beantwortung der aufgeworfenen Fragen. Insbesondere fragte ich an, ab die mir vom Amtsarzt Bazoche genannten Anordnungsbegründungen des 18.12.2002-Gutachtens mit den ihm im Untersuchungsauftrag mitgeteilten Anordnungsbegründungen identisch sind. Ferner, ob ich wegen dieser Gründe von Weig mit Schreiben vom 19.11.2002 zu seiner Untersuchung am 10.12.2002 aufgefordert wurde und ob diese den formalen medizinischen/psychiatrischen Voraussetzungen für Anordnung einer derartigen Untersuchung genügen. Dem Leser fällt auf, das ich die amtsärztlich und behördlich mit Mitwirkungspflicht nach Niedersächsischen Beamtengesetz begründete 18.12.2002-Anordnung einen Monat nach dem 19.11.2002-Anschreiben und eine Woche nach dem Untersuchungstermin 10.12.2002 erhielt. Dieser gab 18.12.2002 an, das seine Sekretärin die Nennung der 18.12.2002-Anordnungsbegründungen als am 04.11.2002 gemacht bezeugt. Damit outet sich der Niedersächsische Landesbeamte Amtsarzt Dr. Bazoche, medizinische Garant für Recht und Ordnung, als Lügner. Denn am Tag der amtsärztlichen Untersuchung 04.11.2002 sagte mir der Amtsarzt diese 18.12.2002-Begründungen nicht. Belegt durch meine Tonbandaufzeichung und durch die schriftlichen Aussagen der Sekretärin des Amtsarztes Bazoche. Auf der Basis von Lüge und ohne jegliche Anordnungsbegründung also sollte ich am 10.12.2002 in eine psychiatrische Untersuchung einwilligen, meine psychische Gesundheit zur Disposition stellen, mir selber den Status eines psychiatrischen Patienten zuweisen. Nach nicht vorgenommener Untersuchung nötigte mich die Behörde Februar 2003 mehrmals zur Selbstbeantragung (ich sollte selber einen Termin mit Prof. Weig vereinbaren) dieser Untersuchung und setzte nach Weigerung das ankündigte Übel Versetzung in den Ruhestand 19.03.2003 zwangsweise um und unterstellte 02.05.2003 mangelnde Einsicht in bestehende psychische Krankheit. Die 05.11.2003 aufgeworfene Frage blieb trotz Fristsetzung 22.11.2003 unbeantwortet. Durch Nichtbeantwortung bestätigte Weig, das das 18.12.2002-Gutachten die medizinisch/psychiatrische Voraussetzung für Anordnung psychiatrischer Untersuchung nicht erfüllt. Anmerkung: Voraussetzung für derartige Anordnung ist eine mindestens zwei Jahre bestehende psychische Krankheit. Diese ist mit dem 18.12.2002-Gutachten nicht gegeben, aber mit dem 15.11.2002-Gutachten, das Weig als Bestandteil des 15.11.2002-Untersuchungsauftrags erhielt. Weig war zu feige, mir das 15.11.2002-Gutachten zu nennen. Er wusste, das dieses in weiteren vorgesehen psychiatrischen Untersuchungen von einem anderen behördlich beauftragten Psychiater (vom Ermittlungsführer Boumann in 2004 vorgegeben) ebenfalls in meiner Unkenntnis verwendet werden sollte.
Exkurs Feigheit: Feigheit ist ein seelischer Zustand, in dem sich jemand aus Furcht ehrlos zeigt. Ein besonderes habituelles Verhalten, ein Zustand des Gemüts, fehlender Mut. Der Feigling weicht Konsequenzen seines Handeln aus. Feigheit ist ein Laster, ein menschlicher Wesenszug, der aus moralischer Schwäche die Furcht vor persönlicher Gefahr in den Vordergrund stellt. In Kriegen wurden Soldaten vor ein Kriegsgericht gestellt oder hingerichtet.
Feigheit des Psychiaters Prof. Wilhelm Weig, der in 2002 Leiters des Landeskrankenhauses Osnabrück war und heute christlich überzeugter Leiter der Magdalen-Klinik ist.
Fazit: Es ist Weig, der nach § 444 ZPO durch sein feiges Verhalten schuldhaft meine Kenntnis der Gutachtentäuschung/-fälschung des Amtsarztes Bazoche vereitelte.

Ermittlungsführer Boumann 01.12.2004 und Verwaltungsrichter Specht 29.05.2005 unterstellten mir nach § 444 ZPO ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismittel‘. Obwohl das 14.10.2002-Gutachten psychische Krankheit ausschloss und volle Dienstfähigkeit attestierte. Und obwohl eine vor dem 01.12.2004 begonnene privatärztliche Exploration diese in der behördlichen Untersuchung beabsichtigte Benutzung dieser Beweismittel als sämtlich amtsärztliche/behördlich gefälscht nachwies, psychische Krankheit ausschloss und volle Dienstfähigkeit attestierte. Beide Richter wussten zudem selber nach den Akten, dass diese Beweismittel unwahr/gefälscht sind, unterließen jedoch deren Verwendung in ihren Entscheidungen.
Fazit: Es sind diese beiden Richter, die nach § 444 ZPO durch ihr Verhalten schuldhaft meine Kenntnis (22.06.04; 29.05.04) dieser Unwahrheiten/Fälschungen vereitelten.

Auch Amtsarzt Bazoche vereitelte nach § 444 ZPO durch sein Verhalten schuldhaft meine Kenntnis des gemeinten Beweismittels (15.11.2002-Gutachten), das ich 30.11.2002 erstmals beantragte und er mir konsequent 05.04.03 und nach weiteren Anträge nicht aushändigte. Klar, er hat diese gutachterlichen Täuschungen/Unwahrheiten/Fälschungen (15.11.02/18.12.02-Gutachten) selber vorgenommen.

Mit ‘nicht zu seinen Aufgaben gehörend‘ vereitelte Weig 23.10.2003 nach § 444 ZPO durch sein Verhalten schuldhaft meine Kenntnis ihm bekannter gefälschter Beweismittel (15.11.2002/18.12.2002-Gutachten). Er schloss durch Nichtbeantwortung meines Antrags vom 31.09.2003 die Bestätigung aus, dass er erstmals mit Schreiben vom 31.09.2003 das 18.12.2002-Gutachten erhalten hat. Bezogen auf 23.10.2003 akzeptierte und deckte Weig die zurückliegende amtsärztliche Gutachtentäuschung/-fälschung, nämlich das es zwei inhaltlich verschiedene Gutachten über eine Untersuchung gab. Er stellte für die Zukunft die Verwendung des gefälschten 15.11.2002-Gutachtens durch einen behördlichen Psychiater (Weig ??) als wahr geltendes Beweismittel sicher – in meiner Unkenntnis. Er schuf damit die Voraussetzung, das nach gerichtlich 09.11.2004 ebenfalls verweigerter Nennung des gefälschten 15.11.2002-Gutachtens/Krankenaktenfälschung, etc. das Gericht eben diese psychiatrische Untersuchung anordnete, um darin vom behördlichen Psychiater diese Fälschung als wahr verwenden zu lassen. Diese Untersuchung begann Nov. 2004, schloss psychische Krankheit aus und wies die in der psychiatrischen Untersuchung zu benutzenden Beweismittel als sämtlich von Landesschulbehörde und Amtsarzt gefälscht nach. Diese Nachweise ignorierend, unterstellten Ermittlungsführer Boumann 01.12.2004 und Verwaltungsrichter Specht 29.06.2005 verweigerte Untersuchung. Verweigerung bezogen beide darauf, dass ich die Untersuchung von einen privatärztlichen, und nicht von einem behördlichen beamteten Psychiater habe vornehmen lassen. Ausschließlich damit begründeten Boumann 01.12.2004 und Specht 29.06.05 mit § 444 ZPO ‘durch mein Verhalten bedingte schuldhafte vereitelte Benutzung von Beweismittel‘. Damit schufen beide die Voraussetzung für eine mit Krankheitsuneinsichtigkeit nach § 258 StGB zu begründende Zwangspsychiatrisierung und vom behördlichen Psychiater ( Weig ??) durchzuführende psychiatrische Zwangsbehandlung.
Auch die Richter Specht und Boumann wussten, dass die ihnen nach den Akten bekannten und vom behördlichen beamteten Psychiater zur Benutzung vorgesehenen/vorzulegenden Beweismittel unwahr/gefälscht sind. Beide schlossen nach § 444 ZPO durch ihr Verhalten schuldhaft die wiederholt beantragte (22.06.04, 13.07.04) Nennung der Beweismittel vor der Untersuchung aus und berücksichtigten nicht die von mir beigebrachten Nachweise dieser Beweismittel als Unwahrheit/Fälschung.

Tatsächlich treffen nach vorstehenden Ausführungen die von Verwaltungsrichter Specht und Ermittlungsführer Boumann mir nach § 444 ZPO zugewiesenen psychiatrischen Kausalattributionen, die auf ‘verhaltensbedingte psychische Störung‘ zurückzuführenden Rechtsverstöße/Schuld, die vermeintlich krankheitsbedingte Vereitelung der Benutzung von Beweismitteln also, nachgewiesenermaßen nicht auf mich zu.

Vorgenannte Niedersächsische Landesbeamte (Bazoche, Weig, Boumann, Specht) schlossen ab 2002 nicht nur die beantragte Nennung der zu benutzenden (unwahren/gefälschten) Beweismittel vor der Untersuchung vorsätzlich aus, die einen vermeintlichen langjährigen Entwicklungsprozess psychischer Krankheit dokumentieren. Damit ausgeschlossen war vor der Untersuchung die Möglichkeit meines Nachweises dieser Beweismittel als unwahres/gefälschtes Konstrukt. Die nach intensiver Recherche heute vorliegenden Fälschungsnachweise sind Ausdruck von immoralischem und auf psychische Störung zurückzuführendem Verhalten der beteiligten Landesbeamten.
Insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, wo diesen Personen mehrere privatärztliche Gutachten mit attestiertem Ausschluss von psychischer Krankheit/Dienstunfähigeit sowie die nach § 444 ZPO gemeinten Beweismittel als sämtlich unwahr/gefälscht vorlagen, zeigt sich deren hohe Immoralität und krankhafte Verhaltensstörung: trotz nachgewiesener/belegter Unwahrheit/Fälschung bleibt die hierauf bezogene 01.12.2004 zugewiesene psychische Störung daraus abgeleitete Dienstunfähigkeit/Zwangspensionierung seitens der Niedersächsischen Landesregierung, genauer: der Nieders. Regierungsvertretung Landesschulbehörde Osnabrück, genauer: seitens der Verursacher Kasling, Giermann, Dierker, Pistorius festgeschrieben. Ebenso weiterhin festgeschrieben bleibt die § 444 ZPO-Unterstellung der Richter Boumann 01.12.2008 und Specht 29.06.2005.

Derartiges Fehlverhalten drückt mit hoher krimineller Energie begangene Rechtsverstöße/Schuld der beteiligten ganz offenbar psychisch kranken immoralischen Niedersächsischen Landesbeamten-Konsorten aus. Diese bezweckten und realisierten im Namen der Niedersächsischen Landesregierung meine Zwangspensionierung über langjährig konstruierte und rechtswidrig zugewiesene Unwahrheit/Fälschung und daraus abgeleitete unterstellte psychische Störung. Diese schufen mit § 444 ZPO die Voraussetzung für Zwangspsychiatrisierung/-behandlung.
Zur Realisierung dieses Ziels verstießen die vorgenannten Nieders. Landesbeamten permanent langjährig gegen den auf die Nieders. Verfassung geleisteten Diensteid und wurden dem Anspruch eines Garanten für Recht und Ordnung nicht nur in keiner Weise gerecht. Durch Zuweisung psychischer Störung mit der aus § 444 ZPO abzuleitenden Option der Zwangspsychiatrisierung/-medikation gaben die Richter Specht und Boumann dem behördlichen beamteten Psychiater (Weig ??) bewusst die an mir vorzunehmende Schädigung vor: Zwangspsychiatrisierung/-behandlung und damit den bürgerlichen Tod eines Nieders. Landesbeamten.

Die beteiligten Niedersächsischen Landesbeamten:
– der frühere Leiter des LKH Osnabrück Prof. Weig, ab 01.08.2008 Chefarzt an der katholischen Magdalenenklinik Osnabrück
– der jetzige Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg Amtsarzt Dr.Bazoche,
– der Ermittlungsführer und jetzige oldenburgischen Verwaltungsrichter Boumann
– der Osnabrücker Verwaltungsrichter Specht sowie
– die beteiligten Mitarbeiter der Landesschulbehörde Osnabrück Kasling, Giermann, Dierker, Pistorius.

Beteiligt sind auch beamtete Niedersächsische Staatsanwälte. Den nachgewiesenen/aufgedeckten kriminellen Machenschaften dieser Niedersächsischen Landesbeamten gingen die juristischen Vertreter der Nieders. Landesregierung, Staatsanwaltschaft Töppich von der Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, nicht nach. Beide hielten die beteiligten Konsorten/Personen sakrosankt und veranlassten auf Grund meines Widerspruchs nach § 17 a NDSG keine nach § 17 NDSG vorzunehmende Berichtigung der gefälschten Akten und keine Zurücknahme der darauf basierenden Rechtsfolgen. Damit stellten die Staatsanwaltschaften Osnabrück/Oldenburg die künftige psychiatrische Verwendung dieser Fälschungen auf der Basis des § 444 ZPO sicher.

Die Sekretärin des Weig sagte mir am 23.10.2008 die klärende Rücksprache für den 24./ oder 27.10.2008 zu (Herr Weig wird Sie auf jeden Fall anrufen). Das geschah bis heute nicht.

Nachtrag vom 11.08.2010
Die folgenden Ausführungen sind inhaltlicher Bestandteil eines Strafantrags 123 Js 19367/10 bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 11.08.2010 gegen Prof. Weig wegen Verstoßes gegen Völkerstrafgesetzbuch und Internationales Vertragsrecht.

Am 31.09.2003 sandte ich Weig das amtsärztliche Gutachten vom 18.12.2002. Amtsarzt Dr.Bazoche, Landesschulbehörde Kasling, Ermittlungsführer Boumann und Verwaltungsgericht Richter Specht erklärten/garantierten in all ihren Schriftsätzen/Entscheidungen mir gegenüber, das per 15.11.2002-Untersuchungsauftrag Weig mit den ärztlichen Aussagen des von vorstehenden als relevant vorgegebenen amtsärztlichen 18.12.2002-Gutachtens meine psychiatrische Zusatzuntersuchung in Auftrag gegen wurde. Diese Personen abverlangten bezogen auf das 18.12.2002-Gutachten, die Untersuchung selber zu beantragen. Mehrere Fachpsychiater erklärten bezogen auf das 18.12.2002-Gutachten die amtsärztliche Anordnung der psychiatrischen Zusatzuntersuchung als einen schlechten Witz. Die im 18.12.2002-Gutachten zitierten, aber nicht befragten, Ärzte Dr. Pawils (02.10.2000) und die der Schüchtermannklinik Bad Rothenfelde (14.10.2002) schlossen eine Anordnung/Selbstbeantragung derartiger Untersuchung aus, weil diese keine psychische Krankheit feststellten.
Weig konnte das 18.12.2002-Gutachten zum anberaumten Untersuchungstermin 10.12.2002 nicht vorgelegen haben. Das 14.10.2000-Gutachten ebenfalls nicht, da dieses erst im Jan. 2003 von der S.Klinik versandt wurde. Er wurde ausschließlich mit dem im 15.11.2002-Untersuchungsauftrag enthaltenen 15.11.2002-Gutachten beauftragt, in dem der Amtsarzt von mir am Untersuchungstag 04.11.2002 selbst eingestandene bestehend psychiatrische Krankheit unterstellte, die ich nachweisbar nicht eingestand. Dieses relevante 15.11.2002-Gutachten erhielt ich erstmals April 2006 !, war mir also bis zu diesem Datum nicht bekannt. Unter Verweis auf das ZuSEG-Gesetz im 15.11.2002-Gutachten beauftragte der Amtsarzt den Weig nicht mit Untersuchung, sondern mit Beweisfeststellung der amtsärztlich ‘festgestellten‘ psychischer Krankheit. D.h., Bazoche beauftragte Weig mit der Bestätigung der amtsärztlich im 15.11.2002-Gutachten ‘festgestellten‘ psychischen Krankheit im Rahmen der Beweisfeststellung.
Das wusste Weig ab Erhalt des15.11.2002-Untersuchungsauftrags/Gutachtens.
Er kannte ebenso die für die Beweisfeststellung erforderlichen 10.12.2002 zu benutzenden behördlich gelieferten Akten, die Beweise ‘meiner‘ psychischen Krankheit. Diese sind die landesschulbehördlich von Kasling, Giermann, Leiter Pistorius ab Nov. 2000 mir zugewiesenen personenbezogenen psychiatrischen Daten eines Anderen, von zwei Gutachtern festgestellte für die Zukunft ausgeschlossene Heilung schwerer psychischer Krankheit Depression mit hoher Eigengefährdung.

Am 31.09.2003 legte ich Prof. Weig das mir vom Amtsarzt als relevant vorgegebene 18.12.2002-Gutachten vor und beantragte die Auskunft, ob er mit diesem Gutachten mit meiner 10.12.2002-Untersuchung beauftragt wurde. Falls nicht, ob er auf Grund eines anderen Gutachtens bzw. ihm vorgegebener anderer Akten beauftragt wurde.
Durch mein Schreiben vom 31.09.2003 wusste Weig, das ich nur Kenntnis vom 18.12.2002-Gutachten hatte und ich ausschließlich auf der Grundlage dieses Gutachtens freiwillig die 10.12.2002-Untersuchung beantragen sollte, Weig jedoch nicht mit dem eine Woche später erstellten 18.12.2002-Gutachten beauftragt wurde bzw. werden konnte. Er wusste, da ich das 15.11.2002-Gutachten nicht in meinem 31.09.2003-Schreiben erwähnte, dass ich das 15.11.2002-Gutachten nicht kannte. Weig wusste von meiner Unkenntnis, dass er mit dem relevanten 15.11.2002-Gutachten und darin unterstellter tatsächlich nicht festgestellter bestehender psychischer Krankheit als Bestandteil des 15.11.2002-Untersuchungsauftrags nicht mit Untersuchung, sondern mit Beweisfeststellung psychischer Krankheit beauftragt wurde. Den Beweis sollte Weig über die behördlich vorgegebene(n) amtliche(n) Auskunft/Akten führen, über die meiner Person zugewiesene psychiatrische Identität eines Anderen.

Nach Einschaltung des damaligen Niedersächsischen Staatsekretärs Koller erhielt ich erstmals April 2006 das 15.11.2002-Gutachten mit der darin vom Amtsarzt als festgestellt vorgegebenen tatsächlich unterstellten bestehenden psychischen Krankheit sowie dem darin enthaltenen Verweis auf das ZuSEG-Gesetz (Beweisfeststellung). Erst im Juli 2010 wurde mir die Bedeutung der im Zusammenhang mit Kostenabrechung genannten Abkürzung ZuSEG klar: Beweisfeststellung. Weig kannte also den amtsärztlichen/behördlichen Auftrag, die Konversion amtsärztlich unterstellter, tatsächlich nicht eingestandener/existenter, psychischer Krankheit in der Beweisfeststellung (ZuSEG-Gesetz) vorzunehmen unter Benutzung der personenbezogenen psychiatrischen Daten eines Anderen, die vorgenannte Behördenpersonen als meine Person betreffend garantierten.

Mit 23.10.2003 ausgeschlossener Beantwortung meines Antrags beging Weig die Straftat der Unterlassung. Er schloss damit die nach § 16 Niedersächsisches Datenschutzgesetz explizit mir gegenüber vorzunehmende amtliche Aktenauskunft aus. Damit schloss Weig die zu diesem Zeitpunkt mögliche Aufdeckung der amtsärztlichen Gutachtentäuschung/-manipulation/-fälschung und behördlichen Akten-/Beweismittelfälschung aus. Meine 05.11.2003 nochmals beantragte Klärung blieb unbeantwortet. Er deckte damit den von mir aufgezeigten Garantenbetrug seines ehemaligen Schülers Dr. Bazoche und der Behörde Kasling, Giermann, Pistorius, des Ermittlungsführers Boumann (01.12.2004) und des Verwaltungsrichters Specht (04.11.2004,29.06.2005), die in Kenntnis des relevanten 15.11.2002-Gutachtens mir dieses trotz Antrag nicht nannten und das amtsärztliche 18.12.2002-Gutachten als anordnungsrelevant garantierten sowie die beantragte Nennung der in der Untersuchung/Beweisfeststellung zu benutzenden Akten/Beweise (personenbezogene psychiatrische Daten des Anderen) ausschlossen.

 

 

 

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