Reframing – Stasi 1/76 Methode kriminell organisierter staatlicher Justiz

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-08-17 – 14:42:41

Nachtrag vom 26.08.2012: Von Verbrechern nach § 12 StGB werden/wird psychiatrisch attribuierte Scheinfakten/-realität konstruiert, auf subtile geheim gehaltene Art und Weise Unbeteiligten als bezeugt durch Unterstellung zugewiesen – unbemerkt vom Unbeteiligten und vom betroffenen Opfer. In der als psychiatrische Untersuchung vorgegebenen Beweisfeststellung beauftragt der staatliche Auftraggeber den staatlichen Psychiater, diese in ‚psychiatrische Wahrheit‘ zu reframen (=verrücken/verdrehen/ umdeuten/austauschen). Der staatliche Auftraggeber als der eigentliche Verursacher, Psychotrickser, Eindrucksmanipulator, der Marionettenlenker, der absichtsvoll Menschen hintergeht und durch Psychiatrisierung zerstört, hält sich somit im Hintergrund schadlos.

Siehe: http://de.cchr.org sowie: http://www.kvpm.de/

In gleicher Weise konstruieren Verbrecher nach § 12 StGB mit Schuld/Kriminalität attribuierte Scheinfakten/-realität, auf subtile geheim gehaltene Art und Weise Unbeteiligten als bezeugt durch Unterstellung zugewiesen – unbemerkt vom Unbeteiligten und vom betroffenen Opfer.

Die Konstruktion beider Attributionen unternahmen die Betrügerfirmen Bela Vita/FKH und staatliche Justiz in konzertierter Aktion in einem lanjährigen Betrugsprozess, wie in folgenden Ausführungen an Eva Hackmann nachgewiesen. —– —— —–

Zum besseren Verständnis des Textes die PDF-Datei ausdrucken, die Blätter zusammenlegen und zusammen mit dem Text verwenden. —– —— —– Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht. Platon —– —— —–

Definition des Bösen: Das absichtsvolle (!) Zerstören und Hintergehen des Menschen

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“ Edmund Burke

Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.“ Albert Einstein

Niemand beging einen größeren Fehler als jener, der nichts tat, weil er nur wenig tun konnte. Edmund Burke

– – – – – – – Deshalb: sei wachsam www.youtube.com/watch?v=RJQ_NFzOVdc – – – – – – –

Ausführungen:

Reframing: Scheinfakten werden zu wahren Fakten, Scheinrealität wird zu wahrer Realität. Das bedeutet, dass Inhalte schleichend, nach und nach, in einen anderen Rahmen verrückt/verdreht/ umgedeutet/ausgetauscht und durch die subtile Art und Weise des “Reframens” vom Opfer/Betroffenen nicht bemerkt werden.

Die bildliche Metapher zeigt sich am Ende des Videos: Die Ärzte „Deine Schuld“ www.youtube.com/watch?v=kRrP-bZvD2s Das bedeutet zunächst, dass Scheinfakten/-realität konstruiert werden/wird, um diese dann zu reframen. Das machte Bela Vita durch Konstruktion des Namens Meyer mit Zuweisung an die Adresse von Eva Hackmann, des Vertrages Meyer/Bela Vita und behaupteter Warenlieferungen. Damit schuf Bela Vita die Grundlage für das von FKH eingeleitete Mahnverfahren Meyer. Staatliche Justiz Mahngericht AG Mayen in Person von Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler reframte in konzertierter Aktion in der Folge durch geheim gehaltene Beweismittelvernichtung und daraus resultierender Verfahrensakten-/Vollstreckungsprotokollfälschung aus der adressierten Schuldnerin Meyer die unter der Adresse wohnende Eva Hackmann zur Schuldnerin/Kriminellen, die AG Mayen den Folgegerichten zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgab – unter ausgeschlossener Kenntnis von E.H.

FKH Geschäftsführer Werner Jentzer leitete nach Übernahme der Bela Vita-Vertragskontingente unter mündlichen Verweis auf versicherten, aber nicht existenten, Vertrag Meyer/Bela Vita das Mahnverfahren Meyer ein.

Das Mahngericht Mayen reframte die adressierte Schuldnerin Meyer zu der Schuldnerin Hackmann, die tatsächlich unter der Adresse wohnt.

Das Amtsgericht Osnabrück (Zivilgericht und Vollstreckungsgericht), das Landgericht Osnabrück und das Amtsgericht Frankenthal übernahmen die reframten Vorgaben des AG Mayen unüberprüft als wahr.

Staatsanwaltschaften, die Ministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und die Landtagsabgeordneten der Bundesländer Niedersachsen und Rheinland Pfalz gingen vorsätzlich den Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita, FKH und AG Mayen wegen Vertragsbetrug nicht nach.

Diese staatliche/ministerielle Justiz erklärte das Reframing-Ergebnis für wahr, erklärte die Scheinfakten/-realität zu wahren/r Fakten/Realität, erklärte Nicht-Schuldnerin zur Schuldnerin. Und beauftragte hirnlose staatliche Vollstreckungskonsorten unter Anwendung staatlicher Gewalt gegen die Unschuldige Eva Hackmann zu vollstrecken.

Auf der Grundlage des Bela Vita/FKH-Betrugs ist in der Fortsetzung der Reframing-Prozess, in Anlehnung an die Stasi 1/76-Richtlinie, Methode kriminell organisierter staatlicher Justiz. Diese staatliche Justiz hält konsequent den Bela Vita/FKH-Betrug unaufgeklärt. Für den an Rechtsstaatlichkeit glaubenden Betroffenen während der Dauer des Prozesses nicht vorstellbar. Am Ende der geheim gehaltenen auf einander aufbauenden Einzelbetrügereien (=Betrugskaskade), zeitgleich geheim gehaltenen reframt als Einzelwahrheiten mit dem Ergebnis scheinlogisch erscheinender Schein-Wahrheiten, wird diese reframte Betrugs-kaskade von ‚deutschen‘ Schein-Richtern im Namen des Volkes zum Wahrheitsbeweis erklärt und von ‚deutschen‘ Schein-Staatsanwaltschaften mit Schein-Begründung (oder gar keiner) durch ‚Blöd-stellen‘ (=können nichts erkennen) gezielt strafrechtliche Ermittlung ausgeschlossen. Am Ende dieses noch geheim gehaltenen Prozesses, nachdem Sanktionierung durch Überfall, Geldklau, körperlicher Misshandlung und Schädigung, Vollstreckung oder Verhaftung erfolgt sind, unter den Folgen des Traumas schwer oder gar nicht zu erkennen. Nach abgeschlossenem Reframingprozess wurde ein Teil der zum Wahrheitsbeweis erklärten Betrugskaskade der Betroffenen Eva Hackmann offen gelegt. Frei nach dem Motto: erfolgt keine Reaktion, gilt diese als von ihr akzeptiert. Über investigative Eigen-Recherche und damit verbundener Aufdeckung weiterer zu Wahrheiten erklärten Betrügereien Teile erfolgte nun die Reaktion über sehr genaue Analyse der gesamten Betrugskaskade und Feststellung/Nachweis als Betrugsprozess. Aber diese offenbar nicht erwartete Reaktion/Analyse wurde von den am Betrug beteiligten staatlicher Justiz konsequent ignoriert.

So stellten die belgischen Bürgermeister in Maaseik (4.2.13) und Kinrooi (2.5.13) den in Belgien begangenen FKH GBR-Betrug (U.a. Werner Jentzer) fest; die Analyse der AG Mayen-Verfahrensakte, genauer: Verfahrensaktenbetrug, weist die zum Vorteil der FKH begangenen Rechtsverstöße der gerichtlichen Mitarbeiter (u.a. Goergen, Wilden, Leiter Schmickler)in Nuancen und Details nach; die Analyse staatsanwaltlich vorgegener Ermittlungen (ST Osnabrück, GST Oldenburg, ST/GST Koblenz, ST Frankenthal) weist nach, dass diese u.a. über gezielt gesetzte Falsch-Begründung strafrechtliche Ermittlungen ausgeschlossen, oder einfach durch Nicht-Bearbeitung gestellter Strafanträge Ermittlungen gegen die beteiligten Betrugsverursacher und -mitwirker ausschlossen – zum Vorteil der Betrugsnutznießer FKH..

Nach erbrachtem Nachweis schlossen das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Rheinland Pfalz), das Justizministerium Niedersachsen sowie die Landtagsabgeordneten Ermittlungen und damit Feststellungen der vielzähligen aufeinander aufbauenden Straftaten von Bela Vita, FKH und staatlicher Justiz Mahngericht AG Mayen, als Reframing-Prozess aus. Deckten und decken damit den ursächlichen Bela Vita/FKH-Betrug und in der unmittelbaren Folge das Reframing der beteiligten Kriminellen des Mahngerichts Mayen, wodurch die Realisierung des Betrugs erst ermöglicht wurde. Das ist organisierte Kriminalität, mit getragen von beiden Justizministerien. Das rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz, das sich zudem als Ministerium für Verbraucherschutz erklärte, mutierte somit zum ‚Verbrauchervernichtungsministerium‘.

„Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ Geflügeltes Wort bei Matthäus, Markus, Lukas und Cicero. In der Neuzeit u.a. bei US-Präsident George W. Bush nach 9/11.

Auf der Grundlage welcher Wirklichkeit? Einer objektiven oder erfundenen/konstruierten? Wer die von der Politik der Neuzeit zur wahren Realität erklärten Fakten nicht als Wirklichkeit akzeptiert, stellt sich gegen diese Erfinder/Konstrukteure, gegen den Staat, und ist somit ‚gegen uns‘.

Wer die von rheinland-pfälzischer und niedersächischer staatlicher Justiz bis hin zu den Justizministerien und vom Volk (u.a. zu deren Kontrolle) gewählten Landtagsabgeordneten für wahr erklärte Scheinfakten/-realität nicht akzeptiert, wer gegen das von ‚Volksvertreten‘ für wahr erklärte politisches Reframing-Ergebnis staatlicher/ministerieller Justiz ist, wer damit ‚gegen uns‘ ist, wird auch in der BRD vernichtet – durch Kriminalisierung und/oder Psychiatrisierung.

Nach eigenen Angaben stellt die Staatsanwaltschaft Frankenthal jährlich 40’000 Verfahren ein. Die ‚Firma‘ FKH beging in 2011 25 – jähriges Jubiläum.

Das sind 1’000’000 Menschen. Opfer ja – aber geboren, das Böse zu besiegen! (Jimmy Cliff – Born to win)

Der Leser mag bei ca. 500€ pro Fall selber Überlegungen anstellen hinsichtlich der gegen FKH strafeingestellten Verfahren, genauer: der banden-/gewerbsmäßig erzielten ‚Einnahmen‘. Mit krimineller Kreativität über die Jahre stets modifizierter Betrugsvarianten und langjähriger Erfahrung, unter der Oberaufsicht des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz wird somit professionelle Verbrauchervernichtung betrieben.

Der potentiell betroffene Verbraucher und rechtschaffende Bürger, der diesen Abgeordneten seine Stimme gab und glaubt, das diese ihm Verbraucherschutz gewähren, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Ist die Frage berechtigt, ob diese staatsanwaltliche Misserfolgsquote korreliert mit der mehr als 25-jährigen ‚Erfolgstory‘ und inwieweit die Vertreter dieser landesstaatlichen Justiz und sich selbst zu Verbraucherschützern hochstilisierten, allen voran der katholische Landesvater Kurt Beck, hieran beteiligt sind und Brocken abbekommen? Der Leser möge entscheiden. Kurt Beck ist seit 1994 Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz. Mit 18 Jahren Dienstzeit ist er derzeit der am längsten amtierende Ministerpräsident in Deutschland. Von 2006 bis 2008 war er Bundesvorsitzender seiner Partei, von November 2006 bis Dezember 2008 Vizepräsident der Sozialistischen Internationale.

Nur beiläufig ist zu erwähnen, dass das betrugskreative FKH-Klientel oftmals und gerade auf finanziell minderbemittelte wie Hartz IV Empfänger abzielt, die die Einstiegsanwaltsgebühr für eine Klage von ca. 3000€ nicht zahlen können. Damit und mit abgelehnter Prozesskostenhilfe das ganz offenbar involvierte LG Frankentahl die Möglichkeit einer erfolgversprechenden Klage ausschließt. Wer sich wehrt und in hompages die kriminellen Machenschaften anprangert, „wer somit gegen uns ist“, dem schließt Frankenthaler Justiz wiederholt die Seite und sanktioniert wiederholt mit Freiheitsberaubung.

Am aktuellen Beispiel von Eva Hackmann ist in diesem blog das praktizierte Reframing, genauer: der von Betrügern bandenmäßig gewerbsmäßig ausgeübte Betrug im Zusammenwirken mit staatlicher rheinland-pfälzischer Justiz, das Böse also, als Stasi 1/76 Methode nachgewiesen. Über investigative Recherche und genauer Analyse der Verfahrensakte wurden die in Nuancen und Details verborgenen Rechtsverstöße aufgedeckt und erkennbar, in diesem blog nachvollziehbar beschrieben.

Der blog zum Thema ‚Politische Ponerologie‘, nicht das Interview, beschreibt und outet das Reframer-Klientel.

An dem Betroffenen wird das Reframing-Ergebnis mit Hilfe staatlicher Gewaltanwendung und Freiheitsberaubung in die Justizvollzugsanstalt durchgezwungen.

So geschehen 13.07.2012. siehe den blog ‚Überfallen und ausgeraubt…‘ Auch: http://www.dereulenspiegel.de/index.php?option=com_content&task=view&id=424&Itemid=1

Daher ist von kriminell organisierter staatlicher Justiz auszugehen.

Mitarbeiterstand FKH Sonntag, 19. September 2010: 1. FKH GbR, Werner Jentzer und Heinz Volandt vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Werner Jentzer, Großniedesheimer Strasse 21, 67259 Heuchelheim

  1. UGV Inkasso GmbH, Werner Jentzer und Heinz Volandt gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Werner Jentzer, Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen
  2. Kurt Beck, Prokurist der UGV Inkasso GmbH
  3. Rechtsanwälte Wehnert und Kollege(n), Michael Wehnert, Postfach 1113 , 67369 Dudenhofen

RA Christian von Loeven von der Kanzlei Wehnert und Kollege(n) Sitz : Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausenbei der UGV Inkasso GmbH

  1. RA Dr. Katharina Ludwig und RA Volkmer Nicodemus von der Kanzlei Müller-Hof – Beethovenstraße 5 D – 76133 Karlsruhe

Nachweis von Reframing:

  1. Betrug von Bela Vita/FKH 1. Von Bela Vita von mir nicht angeforderte Zusendung offenbar eines Heftes an den Namen Meyer unter der Adresse von Eva Hackmann. Danach keine Zusendung mehr. 2. Nach ca. zwei Jahren mehrmals Zustellung von Rechnungen auf Meyer unter der Adresse von Eva Hackmann für unterstellte ‚Warenlieferungen‘. Damit von Bela Vita Unterstellung eines Vertrages Meyer/Bela Vita. 3. FKH übernahm Bela Vita. Nochmals Mahnrechnungen auf Meyer. 4. FKH stellte beim AG Mayen Mahnantrag auf Meyer, obwohl es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita gab und gibt.

Da es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita gab/gibt, war das Stellen des Mahnantrags Straftat/vorsätzlicher Betrug von FKH. Somit sind das Mahnverfahren und die Rechtsfolgen nichtig.

  1. Betrug des Mahngerichts AG Mayen 5. Mahngericht AG Mayen nahm den auf Straftat basierenden FKH-Mahnantrag an, begann das als ‚rechtens‘ unterstellte Mahnverfahren Meyer und setzte den Betrug über Verfahrensaktenfälschung während des Verfahrens fort. Zweck dieses Betruges war, die Schuldnerin Meyer umzudeuten in Schuldnerin Hackmann. Der Betrug begann damit, dass AG Mayen den Ausschluss gesetzlicher amtlicher Zustellung garantierte. AG Mayen garantierte/veranlasste Fehladressierung und Fehlzustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid an Meyer unter der Adresse von Eva Hackmann. 6. Nach Fehlannahme ausgeschlossen war Reklamation/Rücksendung wegen Fehlzustellung Meyer an den mir unbekannten privaten Zusteller Direktexpress. Die fehl zugestellten Bescheide Meyer enthielten keine Adresse der Zustellfirma/des Zustellers. 7. Daher von Eva Hackmann vorgenommene Rücksendung beider Bescheide an AG Mayen zusammen mit Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann wegen Fehladressierung/-zustellung Meyer. Der Rücksendung Mahnbescheid Meyer beigefügt war auch ein an Meyer adressiertes ‚undatiertes Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ mit ebenfalls Richtigstellungen. Den kompletten Eingang bestätigte AG Mayen Goergen in 2007 telefonisch. 8. AG Mayen unterstellte/schein-bestätigte nach Überrumpelungs-Zustellung auf Meyer in 2007 im Vollstreckungsprotokoll Ehemann Rainer Hackmann wegen Fehlannahme der auf Meyer lautenden Bescheide, dass er die adressierte Schuldnerin Meyer als seine Frau Schuldnerin Hackmann ‚feststellte‘. AG Mayen vernichtete 2007 nach telefonisch erklärtem Erhalt/Eingang die Willenserklärungen/Rücksendungen der Nichtschuldnerin Hackmann. Mit Vernichtung schloss AG Mayen Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin aus und vorstehende ‚Feststellung des Ehemannes‘ blieb bestehen. Das von E.H. zurückgesandte ‚undatierte Formular Widerspruch‘ (adressiert Meyer, unterschrieben Hackmann) vernichtete AG Mayen nicht und verwandte es als Schuldnerin Hackmann-Selbstbezichtigung. Außerdem benutzte AG Mayen dieses ‚undatierte Formular‘ zur Konstruktion des Schein- Beweises für Schuldnerin Meyer=Hackmann. Hierzu ordnete es das ‚Formular‘ als Anlage dem 20.10.2007-Schreiben einer anderen Person A.H. zu, ohne dessen Kenntnis. AG Mayen erklärte mit diesem Betrug die andere Person A.H. zum Ehemann der unterstellten ‚Schuldnerin‘ E.H. Mit weiterem Betrug unterstellte AG Mayen, von diesem ‚Ehemann A.H.‘, den ‚Beweis‘ für Schuldnerin Meyer=Hackmann erhalten zu haben. AG Mayen unterstellte ihm, das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid‘ als Anlage seinem 20.10.07-Schreiben beigelegt zu haben. AG Mayen datierte das ‚undatierte Formular‘ mit Eingangsdatum 23.10.07, um damit ‚verspäteter Widerspruch/unklarer Einspruch‘ zu unterstellen.
  2. Das Zivilverfahren beim AG Osnabrück wird dann eingeleitet, wenn Mahngericht fristgerecht eingegangenen Widerspruch attestiert. AG Mayen reframte nun nach erfolgter Rücksendung von Nichtschuldnerin Hackmann einen ‚verspätet eingegangenen Widerspruch Hackmann aus Scheinfakten/-realität. Diesen vor E.H. geheim gehaltenen Widerspruch unterstellte AG Mayen dem als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann, ohne dessen Wissen. AG Mayen unterstellte/konstruierte/bewertete dieses bereits mit den Rücksendungen erhaltene ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ als am 23.10.07 eingegangen (Verfahrensakte) und damit verspätet zum Mahnbescheid (Zustellung 03.09.07) und unklar zum Vollstreckungsbescheid (Zustellung 19.10.07). Mit dieser als wahr vorgegeben reframten Aktenvorgabe ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid‘, vorgenommen von ‚Ehemann‘ und in Verbindung mit Annahme des Mahnbescheids durch den Ehemann, schloss AG Mayen aus, das das Zivilgericht AG Osnabrück einen Zivilprozess durchführt. Diese Vorgaben sind vorsätzlicher Betrug/Straftat des AG Mayen, mit dem AG Mayen dem ‚Ehemann‘ unterstellte, zweimal E.H. bevormundend zur Schuldnerin erklärt zu haben.
  3. Reframing bedeutet, dass Inhalte schleichend, nach und nach, in einen anderen Rahmen verrückt/verdreht/ umgedeutet/ausgetauscht und durch die subtile Art und Weise des “Reframens” vom Opfer/Betroffenen nicht bemerkt werden. Rücksendung als Nicht-Schuldnerin Hackmann des an Meyer adressierten ‚undatierten Formulars‘ wegen Fehlzustellung tauschte AG Mayen aus als ‚verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid‘, aber bezogen auf Hackmann. Für diesen Austausch (Meyer, verspätet) benutzte es Andreas Hackmann, den AG Mayen in der V.akte gegenüber dem AG Osnabrück zudem zum ‚Ehemann‘ erklärte, ohne dass dieser beide Austäusche in 2007 bemerken konnte.

Andreas Hackmann machte dem AG Mayen mit Schreiben vom 20.10.2007 und einer Anlage eine Mitteilung zu den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH. AG Mayen unterstellte Andreas Hackmann (Verfahrensakte), der ‚Ehemann‘ von E.H. zu sein und zu seinem Schreiben vom 20.10.2007 nebst Anlagen die Anlagen im Plural. Plural impliziert die Anlage ‚undatiertes Formular‘. Generalstaatsanwaltschaft Koblenz G St Regner würdigte/bestätigte gegenüber Eva Hackmann 10.05.12 ihren ‚Ehemann‘, ohne den Namen Andreas Hackmann zu nennen, als den Verfasser dieses Schreibens, der das ‚undatierte Formular‘ dem 20.10.2007-Schreiben beigefügte. Nach 20.10.07 unterstellter Anlage ‚adressierter Meyer‘ und unterschriebener Hackmann‘ tat AG Mayen so, als habe es das Formular erstmals am 23.10.07 erhalten. AG Mayen unterstellte nun Unwissenheit und Klärungsbedarf, ob Meyer oder Hackmann der Name ist. Zur Scheinklärung abverlangte AG Mayen 26.10.07 von A.H. ordnungsgemäße Bevollmächtigung des Antragsgegners Meyer bzw. Hackmann. Indem er 01.11.2007 mitteilte, das Meyer unter der Adresse nicht wohnt, unterstellte AG Mayen ihm, E.Hackmann zur Antragsgegnerin/Schuldnerin erklärt, genauer: umgedeutet, zu haben und ordnete ihr damit die unterstellte 20.10.07-Anlage ‚Formular‘ zu. Obwohl A.H. mit 01.11.2010-Schreiben keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung oder Versicherung vorlegte, unterstellte AG Mayen diese als von A.H. abgegeben. Damit unterstellte AG Mayen dem A.H. die ‚Klärung‘, das Eva Hackmann die Schuldnerin ist, die AG Mayen mit dem A.H. 20.10.07 ‚undatierten Formular‘ unterstellte. Gleichzeitig unterstellte AG Mayen dem A.H., die Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung erteilt zu haben. AG Mayen reframte Nicht-Schuldnerin E.H. unter Missbrauch des unbeteiligten A.H. (ihm unterstellte Bevormundung) ins Gegenteil.

Nach Strafanzeige gegen AG Mayen übernahm G St Regner das Reframing-Ergebnis 1 zu 1 als wahr, als er 10.05.12 gegenüber Eva Hackmann bestätigte, dass ihr ‚Ehemann‘ sie nach erteilter ‚Versicherung einer Bevollmächtigung‘ über dieses 20.10.07-Schreiben, genauer: das als Anlage beigelegte ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ als die Schuldnerin Meyer=Hackmann gegenüber AG Mayen denunzierte/anzeigte. Mit dieser Übernahme als wahr bestätigte/’würdigte‘ auch Regner E.H. zur Schuldnerin.

Der tatsächliche Verfasser des Briefes ist Andreas Hackmann und nicht der Ehemann Rainer Hackmann. A.H. hat seinem 20.10.07-Schreiben nur eine Anlage beigefügt, wie aus Verfahrensakte ersichtlich. Unterstellt wurden ihm mehr als eine. Siehe auch G St Regner 10.05.2012: ‚20.10.07-Schreiben nebst Anlagen‘ (Plural). Und diese in einem Buchstaben verstecke unscheinbare Lüge Plural impliziert das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid‘ (Schein-Fakt), dass als Teil der Rücksendung des Mahnbescheids von E.H. dem AG Mayen bereits vorlag (tatsächlicher Fakt). Nun reframte AG Mayen den Schein-Fakt zum tatsächlicher Fakt. Hierzu stempelte AG Mayen (siehe Verfahrensakte) den Eingang des 20.10.07-Schreibens und das diesem Schreiben als Anlage unterstellte/zugewiesene ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid ‚ mit ‚Eingang 23.10.07‘ ab. Da kein weiteres Schreiben einging Beweis dafür, das dieses ‚Formular‘ Anlage des 20.10.07-Schreibens war.

  1. AG Mayen forderte 26.10.2007 vom unterstellten ‚Ehemann‘ ordnungsgemäße Bevollmächtigung oder Versicherung der Bevollmächtigung im Namen von Meyer oder Hackmann, ob dieses 20.10.07-Schreiben (ohne Nennung der diesem zugewiesenen Anlage, des ‚undatierten Formulars Widerspruch…‘) als Einspruch gewertet werden soll. Grundsätzlich: der Ehemann ist nicht zur Bevormundung seiner Frau autorisiert. Andreas Hackmann nicht der Ehemann, wie AG Mayen gegenüber dem Zivilgericht AG Osnabrück unterstellte

Das 20.10.07-Schreiben mit zugehöriger einer Anlage hat überhaupt keinen Bezug zu mahngerichtlichen Schreiben und kann nicht als Einspruch hierzu verwendet werden. Der mahngerichtliche Bezug ist einzig gegeben durch die vom AG Mayen diesem Schreiben unterstellte/zugewiesene Anlage ‚undatiertes Formular Widerspruch‘. Von dieser Unterstellung/Zuweisung hatte A.H. keine Kenntnis. Genauer: AG Mayen bezweckte, das ‚undatierte Formular Widerspruch..Meyer‘ nicht nur als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid, sondern insbesondere -entscheidend für das Mahnverfahren- gleichzeitig und entscheidungserheblicher als ‚Widerspruch zum Mahnbescheid‘ zu benutzen. Noch genauer: als verspätet (23.10.07) eingegangen und auf Hackmann bezogen zu benutzen. Weiterhin: durch Zuordnung des undatierten ‚Formulars‘ zum 20.10.07-Schreiben erreichte AG Mayen die Eingangsdatierung 23.10.2007, um verspätet zu unterstellen. Wie geschehen, siehe Vollstreckungsprotokoll. Diesen auch für Regner erkennbaren AG Mayen-Betrug bestätigte/’würdigte‘ Regner als wahr, womit die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die strafangezeigten Betrüger des AG Mayen sakrosankt hielt, deckte und selber zum Straftäter wurde.

  1. AG Mayen unterstellte daraufhin, Bewertung vorgebend, das 01.11.2012-Schreiben als erklärte Versicherung einer Bevollmächtigung des Ehemannes A.H., die tatsächlich keine ist und auch nicht vom Ehemann stammt, die auch von ihm nicht abgegeben wurde, da E.H. keine Bevollmächtigung erteilte. Deren Verwendung bezog sich nicht auf das tatsächliche 20.10.07-Schreibens nebst zugehöriger einseitiger Anlage, sondern einzig auf die vom AG Mayen unterstellte/zugewiesene weitere Anlage ‚undatiertes Formular‘, von dem A.H. keine Kenntnis hatte. AG Mayen unterstellte mit dieser Zuweisung, dass Ehemann A.H. kommentarlos das ‚undatierte Formular‘ als Anlage seinem 20.10.07-Schreiben beilegte und damit seine Frau Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer gegenüber dem AG Mayen denunzierte/bestätigte. Mit dieser Reframing-Handlung unterstellte AG Mayen dem A.H., dass er Aussagen ’seiner Ehefrau E.H.‘, Nicht-Schuldnerin zu sein, ins Gegenteil umdeutete. Da das als ‚Versicherung‘ unterstellte 01.11.2007-Schreiben keine Versicherung einer Bevollmächtigung ist, unterstellt AG Mayen gleichzeitig dem A.H. , eine falsche Versicherung abgegeben zu haben. Von diesem Fakt ausgehend unterstellte AG Mayen dem A.H., eine Versicherung über Bevollmächtigung abgegeben zu haben, ohne von E.H. jemals bevollmächtigt worden zu sein. Damit unterstellte AG Mayen dem A.H., ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung seine Frau Eva Hackmann mit dem ‚undatierten Formular‘ als die Schuldnerin Meyer angezeigt/denunziert zu haben. Damit kaschiert AG Mayen seinen Betrug, denn AG Mayen nahm die A.H. unterstellte Zuweisung des ‚undatierten Formulars‘ als Anlage zum 20.10.07-Schreiben vor.

Der weitere Betrug: AG Mayen konstruierte/unterstellte nun mit dieser unterstellten/konstruierten Schein-Versicherung bzw. Anzeige/Denunziation sich selbst die Verpflichtung, die unterstellte/zugewiesene Anlage (Formular Widerspruch zum M….) als vom Ehemann A.H. 20.10.2007 abgegebenen Widerspruch zum Mahnbescheid und nach 1.11.07 unterstellter Versicherung mahngerichtlich benutzen zu müssen. Von diesem Betrug durch Unterstellung/Zuweisung erlangte A.H. erst nach 28.06.2012 über die Verfahrensakte Kenntnis. Er stellte 22.07.2012 klar, die ihm zugewiesene ‚Versicherung einer Bevollmächtigung‘ AG Mayen nicht erteilt zu haben. Er stellte 22.07.2012 weiter klar, das er das ‚undatierte Formular‘ nicht als Anlage seinem 20.10.07-Schreiben beifügte, nicht der Ehemann ist und E.H. nicht als Antragsgegnerin/Schuldnerin anzeigte/denunzierte. AG Mayen dokumentierte sein Betrugsergebnis auch im Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘ 2007 als wahr, als ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ und ‚unklarer Einspruch zum Vollstreckungsprotokoll Meyer‘, hat aber in der Verfahrensakte diese Schuldnerin Meyer in Schuldnerin Hackmann reframt. Damit ist der Reframingprozess, genauer: Straftat Umdeutungsbetrug, des AG Mayen beendet und aus Schuldnerin Meyer Schuldnerin Hackmann geworden. Vorstehende Betrugs-Vorgaben des AG Mayen, genauer:das Reframingergebnis Meyer=Hackmann, übernahmen ungeprüft die Scheuklappenrichter als wahr, genauer: wurden zur verpflichtenden Übernahme als wahr vorgegeben, AG Osnabrück (Zivilprozessgericht: Ausschluss Zivilverfahren Hackmann; Vollstreckungsgericht: Durchführung Vollstreckung Hackmann), LG Osnabrück (Bestätigung Schuldnerin Meyer=Hackmann) und AG Frankenthal (Bestätigung Schuldnerin Meyer=Hackmann).

Hier zeigt sich nicht die Blödheit, sondern in konzertierter Aktion die Fortsetzung vorsätzlichen Betrugs durch AG Osnabrück (Leiter Große-Extermöring und seine zivilgerichtlichen Mitarbeiter Richter Struck, GV Bodi, Rechtspflegerin Keller): obwohl der von FKH beantragte Mahnbescheid und das Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen auf ‚Schuldnerin Meyer‘ lautete, bezogen AG Osnabrück (Zivilprozessgericht; Vollstreckungsgericht) und LG Osnabrück die Schuldnerin auf den reframten Namen Eva Hackmann, und sie ist Nicht-Schuldnerin! Richter Hune bestätigte sogar ausdrücklich die reframte Schuldnerin Hackmann! Und das, obwohl es noch nicht einmal einen Vertrag Meyer/Bela Vita gibt, der Eva Hackmann als existent unterstellt wurde und worauf sich ursächlich Schuldnerin bezieht! AG Os-Präsident Große-Extermöring und Richter Struck, LG Os-Präsident Fahnemann und Richter Hune verweigerten mir die Vorlage des Vertrages Meyer, den die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal bis heute trotz ab 2008 wiederholt gestellter Strafanträge nicht ermittelten! Feststellung: die Entscheidungen des AG Osnabrück (Zivilprozessgericht; Vollstreckungsgericht) beruhen nun auch auf deren fortgesetzten Betrug und sind daher nichtig. # Nochmals genauer: AG Mayen unterstellte zweimal, dass der ‚Ehemann‘ die adressierte Schuldnerin Meyer als seine Frau Eva Hackmann ‚bestätigte‘. AG Mayen unterstellte dem Ehemann gelogen zu haben (Abgabe der Versicherung), da dies in der Akte nicht vorliegt. Gleichzeitig Bevormundung seiner Frau‘, die nicht in der Lage ist, den selbst unterschriebenen Widerspruch abzugeben. Das das tat der ‚Ehemann‘ 20.10.07 – verspätet. Diese vom AG Mayen konstruierten ‚mehr als eineindeutig erscheinenden Vorgaben‘ (Justizministerium Pandel schrieb 22.06.12 von ‚Beweisen) sind bereits von Meyer auf Hackmann reframt und lassen dem Zivilgericht keine andere Möglichkeit: – als ein Zivilverfahren gegen Hackmann auszuschließen. (nochmals: das Mahnverfahren lautet auf Meyer!) nicht gegen Meyer, sondern, – das Vollstreckungsverfahren gegen Eva Hackmann zu veranlassen. Genauer: Letzteres aber erst dann, wenn FKH Werner Jentzer, der den Mahnantrag auf Meyer stellte, einen Antrag auf Vollstreckung Hackmann stellt, wie er denn März 2008 beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück tat. Woher wusste FKH Jentzer von der zweifachen Umdeutung Meyer auf Hackmann? Nur über Verfahrensakte, Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen, die Eva Hackmann vorenthalten wurde. Ganz offenbar ist FKH Jentzer der Drahtzieher, der auf AG Mayen zielgerichtet Einfluss nahm. Nach gestelltem Antrag März 2008 bestand daher keine Chance der Rücknahme der Vollstreckung!

##Nach Strafanzeige gegen AG Mayen bestätigten/würdigten Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sowie das Justizministerium Rheinland Pfalz die Verfahrensakten nach vorgegebener Überprüfung lediglich das Reframingergebnis Schuldnerin Hackmann als wahr. Den Vorgang des Reframens überprüften diese nicht, die Feststellung der Straftat Konversions-/Umdeutungsbetrug also, erfolgte nicht. Der AG Mayen Betrug ist so offensichtlich, dass der Betrug hätte sofort erkannt werden müssen. Es ist daher davon auszugehen, dass diese staatliche Justiz den AG Mayen-Betrug, damit den Betrug von FKH und Bela Vita, deckten.

  1. Folgegerichte, Staatsanwaltschaften, Justizministerium 13. Nach Strafanzeige gegen AG Mayen wegen dieser Beweismittelvernichtungen (meine Rücksendungen mahngerichtlicher Schreiben) bestätigten Staatsanwaltschaft Koblenz Ost’in Harnischmacher, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz G St Regner, zudem Leiter G St Kruse, Justizministerium Ltd. Ministerialrat Pandel (28.06.2012) und Dr. Stephanie nach Überprüfung die Verfahrensakten des AG Mayens als wahr. Vernichtung, Fälschung, Umdeutung etc. schlossen diese aus und stellten dies nicht fest. Genauer: wollten diese nicht erkennen. Klarstellung: von AG Mayen erstellte(s) Verfahrensakten und Vollstreckungsprotokoll sind das Ergebnis reframter Scheinfakten/-realität, vorgegeben von Bela Vita, FKH und von AG Mayen selbst. Perverse Perfidie: Nach rheinland-pfälzischem Justizministerium Pandel/Dr. Stephanie sind Geldforderungen aus einem Vertrag nicht mahngerichtlicher Überprüfungsgegenstand. Pandel/Dr. Stephanie wissen, dass diese Forderungen gegen Eva Hackmann gerichtet sind, das Mahnverfahren aber gegen Meyer. Sie wissen ferner, dass es hier nicht um Geldforderungen geht, sondern um Bela Vita Vertragsbetrug bezogen auf Vertrag Meyer/Bela Vita. Beide wissen, dass ihr Scheinargument nicht greift. Es geht nicht um Überprüfung der Berechtigtheit der Bela Vita-Geldforderungen gegen Meyer während des Mahnverfahrens. Es geht um Feststellung des Vertrages Meyer/Bela Vita. Mit festgestelltem Bela Vita-Vertrags-/Urkundenbetrug wegen nicht existentem Vertrag Meyer/Bela Vita (=Straftat) wäre der FKH-Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Meyer bereits Straftat, die Einleitung des Mahnverfahren, damit das Mahnverfahren gegen Meyer selbst und sämtliche Rechtsfolgen, nach AG Mayen-Reframing nun gegen Hackmann, nichtig. Das wissen diese staatsanwaltlichen, generalstaatsanwaltlichen und ministeriellen Konsorten. Auch, das mit Verfügung vom 09.10.2010 (St Osnabrück 31.07.12) (eingetragen von Frau Seelinger 18.08.2011) ST Frankenthal unter Az 5091 UJs 21612/11 das Verfahren gegen den bereits in 2008 strafangezeigten unbekannten Bela Vita Geschäftsführer führt. Feststellung: auch Justizministerium Pandel weiß, solange der Vertrag Meyer/Bela Vita nicht nachgewiesen ist, ist von Bela Vita-Straftat auszugehen und ist das Mahnverfahren Meyer nichtig. Insbesondere und zudem sind die vom AG Mayen von Meyer auf Eva Hackmann reframten Rechtsfolgen (=Umdeutungsbetrug des AG Mayen) und strafrechtliche Sanktionierung gegen Eva Hackmann Straftat rheinland-pfälzischer Justiz (Vorfall 13.07.2012) nichtig, rückabzuwickeln und wieder gut zu machen. Nach Pandel 22.06.12 ist die nach 28.06.2012 vorgelegte Abschrift der Verfahrensakte Beweis für nicht vorgenommene Beweismittelvernichtung. Er meint mit Beweis ganz offenbar, dass nach erfolgtem ‚perfekten Reframing des Verfahrensaktenbetrugs‘ des AG Mayen der Betrug nicht mehr nachweisbar/erkennbar ist und von ihm, Kruse, Regner, Harnischmacher als Wahrheit unterstellt wurde.

Das ‚undatierte an Meyer adressierte Formular‘ war Teil der Rücksendungen als Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zum Mahnbescheid und lag daher dem AG Mayen ab dieser Zeit vor. Das AG Mayen hätte im Normalfall das Mahnverfahren gegen Meyer einstellen müssen. Nachdem AG Mayen telefonisch den Erhalt der Rücksendungen (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) bestätigt hatte, suggerierte es E.H. deren Verwendung als Rücksendung/Stornierung. Tatsächlich setzte es danach das Mahnverfahren als Betrug (Reframing; Konversionsbetrug) gezielt fort durch vor E.H. gezielt geheim gehaltene Vernichtung dieser Rücksendungen, aber nicht vernichteten ‚undatierten Formulars‘. Die Verwendung des ‚undatierten Formulars‘ erfolgte durch A.H. unterstellte, von ihm vorgenommene Anlage zu seinem 20.10.2007 Schreiben, zu dem Zweck, von ihm vorgenommene Zuweisung Schuldnerin Meyer=Hackmann zu unterstellen. In der realisierten Betrugsabsicht, das AG Mayen beide Eingänge auf 23.10.07 datierte, damit auch das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid‘. Damit erreichte AG Mayen ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnverfahren‘ und ‚unklarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ der ‚Schuldnerin Eva Hackmann‘. (siehe Vollstreckungsprotokoll). Mit ‚verspätet‘ erreichte AG Mayen den Ausschluss der Aufnahme des Zivilprozesses beim AG Osnabrück. Mit diesem Ausschluss ausgeschlossen wurde die Aufdeckung des Bela Vita -Betruges (Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer/Bela Vita), die FKH-Straftat ’stellen eines Mahnantrags Meyer ohne Vertrag Meyer‘ beim AG Mayen, und die Straftat Umdeutung der Verfahrensakten von Meyer auf Hackmann durch AG Mayen. Durch Trickserei/Betrug erreichte AG Mayen statt Einstellung des Mahnverfahrens Meyer dessen Fortsetzung als Vollstreckungsverfahren gegen Hackmann. Eineindeutiges Indiz für organisierte Kriminalität, für konzertiertes Agieren von Bela Vita, FKH und AG Mayen.

  1. -Mit Vernichtung der Rücksendungen/Beweismittel erreichte AG Mayen Ausschluss Nicht-Schuldnerin Hackmann. Und schuf damit die Voraussetzung für Umdeutung/ Festschreibung Schuldnerin Meyer=Hackmann. Hierzu wies AG Mayen ohne Kenntnis des A.H. seinem 20.10.2007-Schreiben als Anlage das ‚undatierte Formular‘ zu.

-Mit A.H. unterstellter/zugewiesener Anlage des ‚undatierten Formular Widerspruch‘ zum 20.10.2007-Schreiben erreichte AG Mayen eine Eingangsdatierung 23.10.07 des ‚undatierten Formulars Widerspruch zum Mahnbescheid‘. Hieraus leitete AG Mayen ‚verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid‘ ab. -Mit 26.10.07 von A.H. abverlangter ‚Versicherung der Bevollmächtigung‘, ob Einspruch eingelegt werden soll, bezweckte und erreichte AG Mayen das 01.11.2007-Antwortschreiben. -Mit ‚Ehemann A.H.‘ unterstellter Versicherung und diesem Unterstellter Anlage ‚Formular Widerspruch….‘ erreichte AG Mayen von diesem Festschreibung Schuldnerin Meyer=Hackmann. -Mit vom AG Mayen vorgegebener Bewertung des 01.11.2007-Schreibens als ‚Bevollmächtigung‘, tatsächlich ist der Inhalt dieses Schreiben keine Bevollmächtigung, unterstellte AG Mayen dem ‚Ehemann‘, diese abgegeben zu haben. ‚Ehemann A.H.‘ ‚bevollmächtigte‘ das AG Mayen, das 20.10.2007-Schreiben ‚als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ zu benutzen. Tatsächlich benutzte AG Mayen das von ihr diesem 20.10.07 Schreiben zugeordnete ‚undatierte Formular‘ als Einspruch und – entscheidend – als ‚verspäteten Widerspruch‘. -Da es keine ‚Versicherung der Bevollmächtigung‘ seitens des A.H. gab unterstellte ihm AG Mayen zudem, gelogen zu haben. Tatsächlich erklärt AG Mayen damit die 26.10.2007 geforderte und mit 01.11.2007-Schreiben als erhalten erklärte Bevollmächtigung für nichtig. Aber das macht nichts. Da keine Bevollmächtigung, reduzierte AG Mayen die A.H. im 20.07.2007-Schreiben unterstellte/zugewiesene Anlage ‚undatiertes Formular‘ als Anzeige/Denunziation, mit der AG Mayen ihm unterstellte, für seine Frau gesprochen und sie bevormundend als Schuldnerin Meyer=Hackmann und für geistig unzurechnungsfähig erklärt zu haben, denn sie beharrt darauf , Nicht-Schuldnerin zu sein. Ob AG Mayen mit dem Betrug Versicherung oder Denunziation agiert – mit beiden Unterstellungen bleibt das von diesem Gericht A.H. als Anlage zu 20.10.2007 unterstellte ‚undatiertes Formular‘ als von ihm dem Schreiben beigefügt bestehen und als verspäteter Widerspruch festgeschrieben!! Genauer: AG Mayen benutzte A.H., um über seine Unkenntnis die Straftat Personenidentitätsbetrug zu begehen.

  1. AG Mayen deckt/legalisiert mit seinem Betrug in der Folge den Betrug von Bela Vita/FKH 15. Als Folge dieser AG Mayen Straftat/Verfahrensaktenfälschung, die es Folgegerichten und Staatsanwaltschaften verpflichtend als wahr vorgab (insbesondere verspäteter Widerspruch zum M..), führte das Zivilgericht Osnabrück keinen Zivilprozess durch. Mit seinem Betrug antizipierte AG Mayen den Ausschluss des zivilgerichtlichen Verfahrens und damit den Ausschluss der zivilgerichtlichen Überprüfung/Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, den FKH und AG Mayen als existent und über ‚Ehemann A.H.‘ Eva Hackmann zuwiesen. Ausgeschlossen ist damit auch die Thematisierung, dass E.H. als Nicht-Schuldnerin Rücksendungen der mahngerichtlichen Bescheide wegen Fehlzustellung vornahm. AG Mayen weiß, dass im Zivilprozess geäußerte geringste Zweifel nicht zum Vollstreckungsbescheid geführt hätten. AG Mayen antizipierte, nach diesen konstruierten Ausschlüssen, den Ausschluss des Zivilverfahren. Damit in der Folge, dass das Vollstreckungsgericht Osnabrück den vorstehend nicht überprüften AG Mayen-Betrug (Scheinfakten/-realität) reframt als wahre Fakten/Realität übernimmt. Zudem, nach zuvor ausgeschlossenem Zivilverfahren, dass das Vollstreckungsgericht Osnabrück den nicht festgestellten Bela Vita Betrug und nicht überprüften AG Mayen Betrug der Schuldneridentität Meyer=Hackman (weitere Scheinfakten/-realität) reframt als wahre Fakten/Realität übernimmt. Ich strafanzeigte ab 2008 bei: -Staatsanwaltschaft Osnabrück (u.a. Voss, Krüger, Heuer), -Generalstaatsanwaltschaft Osnabrück (Finger) und -Staatsanwaltschaft Frankenthal (Wisser, Herrmann, Leiter Liebig), -AG Frankenthal (Richter Ecker), -Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Harnischmacher, Regner, Kruse), -das Justizministerium Rheinland Pfalz (Ltd. Ministerialräte Pandel, Dr. Stephanie; Staatssekretärin Frau Reich, Minister Hartloff), -Justizministerium Niedersachsen (Staatssekretär Ohlerking), -Bürgerbeauftragte Rheinland Pfalz (Bogard, Schöpflin) und -Landtagsabgeordneten wegen Nicht-Ermittlung des Vertrag-/Urkundenbetrugs von Bela Vita, den Vertrag Meyer/Bela Vita betreffend. Insbesondere antizipierte AG Mayen, dass alle vorgenannten den von mir beantragten Nachweis der Existenz des ursprünglichen Vertrages Meyer/Bela Vita, genauer die staatsanwaltliche Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)des Vertrages Meyer/Bela Vita, konsequent ausschlossen. Genauer: durch diesen Ausschluss übernahmen diese Personen das Reframing von Bela Vita, FKH, AG Mayen u.a. und bestätigen den vorstehend nicht überprüften Betrug (Scheinfakten/-realität) reframt als wahre Fakten/Realität. Und machten damit Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zur Schuldnerin.

Feststellung des Bela Vita-Ursprungsbetrugs (=Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita) impliziert Feststellung, das FKH wegen dieser Bela Vita-Straftat eine Folge-Straftat beging, als FKH einen Mahnantrag auf Meyer stellte, trotz nicht existentem Vertrag Meyer/Bela Vita. Wegen dieser FKH-Straftat ist das Mahnverfahren Meyer und sind die Eva Hackmann betreffenden Rechtsfolgen nichtig. AG Mayen schuf, aufbauend auf dieser nicht festgestellten für wahr erklärten Straftat, in der Fortsetzung mit seinen verdeckten zielgerichteten Betrügereien (Verfahrensaktenbetrug über A.H. |8-12|: Meyer=Hackmann) die Voraussetzung dafür, dass der von Bela Vita auf Meyer eingeleitete Betrug von FKH an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann umgesetzt/realisiert wurde. Bela Vita, AG Mayen, FKH sowie vorgenannte staatsanwaltliche/ministerielle Justiz und die gewählten Volksvertreter begingen damit als betrügerische Konsortialpartner in konzertierter Aktion den Mahnbetrug, um die Vollstreckung des Titels Meyer, nach deren aktivem und passivem staatlichen Reframing (=staatlicher Konversionsbetrug), an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann vornehmen zu lassen. Dieser Betrug nach Reframing wurde durch massive staatliche Gewaltanwendung am 13.07.2012 umgesetzt/ realisiert.

  1. Auf Grund des Titels Meyer beantragte FKH, in Kenntnis des erfolgten AG Mayen-Reframing (=Täuschung) auf Eva Hackmann, beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück die Vollstreckung an Hackmann.
  2. In meiner Unkenntnis der Verfahrensaktentäuschungen/-fälschungen wurde meinem Antrag als Nicht-Schuldnerin E. Hackmann auf Rücknahme der Vollstreckung vom Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und LG Osnabrück auf der Grundlage der für wahr vorgegebenen, tatsächlich vom AG Mayen vor mir geheim gehaltenen gefälschten Verfahrensakten, abgelehnt. E.H. ging als Nicht-Schuldnerin von erfolgter Rücksendung der mahngerichtlichen Schreiben aus, nach 2007 vom AG Mayen telefonisch bestätigtem Erhalt, und von Übernahme/Berücksichtigung. Und damit von ihr als Nicht-Schuldnerin. Nach unmittelbar danach vorgenommener Vernichtung der Rücksendungen gab AG Mayen dem AG Osnabrück (Zivilgericht und Vollstreckungsgericht) und LG Osnabrück über die Verfahrensakte/Vollstreckungsprotokoll diese Rücksendung als Nicht-Schuldnerin, da nicht dokumentiert, als nicht vorgenommen vor. Stattdessen die reframte Verfahrensakte als wahre AG Mayen-Vorgaben: Schuldnerin Meyer=Eva Hackmann. Und das ist Straftat Falschbeurkundung im Amt/Urkundenbetrug. Als wahr übernommen/bestätigt vom Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und LG Osnabrück, lehnten diese meinen Antrag auf Rücknahme von ‚Schuldnerin E. Hackmann‘ ab. In Kenntnis der vom AG Mayen realisierten Straftaten, zurückzuführen auch auf den von FKH gestellten Mahnantrag Meyer ohne existenten Vertrag Meyer, beantragte FKH Jentzer Vollstreckung/Verhaftung auf Hackmann. Diesen Anträgen gab AG Osnabrück nach, das die Vollstreckungskaskade einleitete.
  3. Duldung des Betrugs durch Nicht-Ermittlung der ab 2008 strafangezeigten Bela Vita durch beide Staatsanwaltschaften.Allgemeinme Information. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal stellt nach eigenen Angaben ca. 40’000 Verfahren jährlich ein.
  4. Ab 2008 stellte ich Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Firma Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug bezogen auf den Vertrag Meyer/Bela Vita bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal. St Frankenthal erklärt sich für nicht zuständig und nahm die Strafanträge nicht an (15.04.09 St Wisser, 11.11.2010 Frau St’in Herrmann). Zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück schloss seit 2008 bis heute die Bearbeitung dieser Bela Vita betreffenden Strafanzeigen aus. Ost’in Krüger erklärte nach nochmals zwei in 2011 gestellten und nicht angenommenen Strafanträgen gegen Bela Vita die Ermittlungen für abgeschlossen. Damit verstießen beide Staatsanwaltschaften gegen die Ermittlungspflicht. Tatsächlich vergab St Frankenthal Frau Seelinger 18.08.2011 das Az 5091 UJs 21612/11 gegen Bela Vita, Geschäftsführer unbekannt. Hierin aufgenommen sind offenbar sämtliche Strafanträge ab 2008. Bisher ohne Ermittlungsergebnis. Solange kein Ermittlungsergebnis der St Frankenthal vorliegt, gibt es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita, ist der FKH-Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Meyer nichtig, ist das Mahnverfahren Meyer nichtig, ist die Vollstreckung (Haftbefehl, Schufa-Eintrag) gegen Eva Hackmann nichtig und Straftat, ist der Überfall vom 13.007.2012 durch OGV Egbers und 5 Polizei-Vollstrecker nichtig und Straftat.
  5. Duldung des Betrugs durch abgelehnte/umgedeutete Feststellungsklage des AG Frankenthal Richter Ecker
  6. Wegen vorsätzlich ausgeschlossener staatsanwaltlicher Ermittlungen reichte ich Feststellungsklage beim AG Frankenthal ein u.a. zur Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Nach anfänglicher Annahme lehnte Richter Ecker am 28.04.11 sämtliche Klageanträge ab. Also von Richter Ecker ausgeschlossene Ermittlung des Vertrag-/Urkundenbetrugs Bela Vita. Stattdessen verwies AG Frankenthal Ecker 28.04.2011 auf LG Osnabrück, das die Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann bestätigt. Dieser Verweis gründet sich auf AG Osnabrück-Beschluss, der wiederum auf die vom AG Mayen reframte/gefälschte Verfahrensakte des Mahnverfahrens Meyer (Meyer=Hackmann). Und das Mahnverfahren Meyer bezieht sich auf Straftat Bela Vita/Vertrags-/Urkundenbetrug, dessen Feststellung/Ermittlung AG Frankenthal Ecker und beide Staatsanwaltschaften vorsätzlich ausschlossen. Damit schlossen diese die Berücksichtigung der Straftat Vertragsbetrug aus erklärten diese als nicht existent. Damit erklärten diese den gestellten Antrag der FKH auf Einleitung des Mahnverfahren Meyer als wahr, obwohl sich dieser Antrag auf Straftat ’nicht existenter Vertrag Meyer/Bela Vita‘ gründet. Das Stellen des Antrags ohne Vertrag Meyer ist daher Straftat der FKH. Festgestellte/ermittelte Nicht-Existenz des Vertrages Meyer bedeutet Nichtigkeit des FKH-Mahnverfahrens. Nachdem FKH meine Feststellungs-Klageanträge erhielt, ist von Einflussnahme der FKH auf den Richter Ecker auszugehen, da dieser im Sinn der FKH mit 28.04.2011-Schreiben meine Anträge strich und statt dessen Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann als wahr vorgab, die nach vorstehenden Ausführungen auf AG Mayen-Straftat zurückzuführen sind.
  7. Vor Hauptverhandlung beantragte ich 27.05.11 Aussetzung der Verhandlung nach §149 ZPO wegen strafangezeigter Bela Vita-Straftaten. Das Ergebnis ist zu berücksichtigen. Ich übertrug das Verfahrens auf LG Ellwangen 4 O110/08. Richter Ecker beschied meinen Antrag nicht. Richter Ecker ignorierte diesen ausschließlich im Sinn und zur weiteren Realisierung des Betrugs durch FKH Jentzer. Es ergingen in Anwesenheit von FKH Jentzer und Abwesenheit von E.H. zwei Versäumnisurteile (30.5.11+8.8.11) im Sinn von 28.04.11. Und 30.11.11 Kostenfestsetzungsbeschluss für Jentzer. Richterliche Unabhängigkeit vorgebend, schloss Richter Ecker ganz im Sinn von Bela Vita, FKH/AG Mayen Ermittlung des Bela Vita/Vertrag-/Urkundenbetrugs aus. Und bestätigte das AG Mayen Reframing zur Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann. Versäumnisurteile und Kostenfestsetzungsbeschluss ergingen ohne Bescheidung meines Antrags, unter ausgeschlossener Berücksichtigung des Ermittlungsergebnisses gegen Bela Vita. Ohne Bescheidung deshalb, weil Richter Ecker Kenntnis darüber hatte, dass ab 09.10.2010 unter Az 5091 UJs 21612/11 das Strafverfahrens gegen Bela Vita eingeleitet wurde. Ecker schloss § 149 ZPO im Sinn von FKH deshalb aus, um in seinen Urteilen das staatsanwaltliche Ermittlungsergebnis keinesfalls zu berücksichtigen. Damit outet sich Richter Ecker zum willfährigen Komplizen von FKH Jentzer. Nach Schreiben der Staatsanwaltschaft Osnabrück Ost’in Krüger 31.07.2012 wird mit Verfügung vom 09.10.2010 gegen die Verantwortlichen von Bela Vita das Strafverfahren unter 5091 UJs 21612/11 geführt. Daher beruhen beide Versäumnisurteile auf Straftat des Ecker und sind nichtig.
  8. Duldung des Betrugs des AG Frankenthal Richter Ecker durch LG Präsidentin Wolf. Sie schrieb 14.07.2011 von richterlicher Unabhängigkeit, deckt damit jedoch Richter Ecker als Straftäter. Mit Ablehnung meines Feststellungsantrags ‚(Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita und ausgeschlossener Berücksichtiung des Ergebnisses des 09.10.2010 eigeleiteten Strafverfahrens gegen Bela Vita unter Az 5091 UJs 21612/11 deckte er den Betrug von Bela Vita und schloss die Feststellung aus, dass das Stellen des Mahnantrags Meyer bereits Straftat der FKH war.
  9. Strafantrag gegen AG Mayen wegen Beweismittelvernichtung (Vernichtung der Rücksendungen der mahngerichtlicher Bescheide als Nicht-Schuldnerin wegen Fehladressierung und Fehlzustellung). Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher erkannte nichts. Generalstaatsanwaltschaft Koblenz G St Regner, Leiter G St Kruse erkannten nichts. Justizministerium Rheinland Pfalz Leitende Ministerialräte Pandel und Dr.Stephanie erkannten nichts. Diese bestätigten/würdigten nacheinander in Kenntnis und nach Überprüfung der Verfahrensakte diese als war. Diese erklärten, das keine Beweismittelvernichtung vorläge. Als Beweis für Nicht-Vernichtung veranlasste Pandel den G St Regner mit Zusendung (28.06.2012) der Abschrift der Verfahrensakte Mayen, die ich mir diesem Datum erstmals einsah. Dessen Trick: beweise ich nicht das Gegenteil, habe ich damit die vom AG Mayen reframte/gefälschte Verfahrensakte als diesen ‚Beweis‘ als wahr akzeptiert.
  10. Unter Bezug auf von Vorstehenden erklärte Rechtmäßigkeit der Verfahrensakte erfolgte nach Versäumnisurteilen des AG Frankenthal Richter Ecker das Durchzwingen des Kostenfestsetzungsbeschlusses über Vollstreckungsgericht AG Osnabrück 13.07.2012. Überfallen und ausgeraubt. Tatsächlich gibt es diese Rechtmäßigkeit nicht. Ab Verfügung St Frankenthal 09.10.2010 (nach St Osnabrück 31.07.2012) gibt es kein Ermittlungsergebnis gegen Bela Vita. Solange der Vertrag Meyer/Bela Vita nicht nachgewiesen ist, solange gibt es diesen nicht, solange beruht der FKH-Mahnantrag Meyer auf Straftat, solange ist der erlassene Mahnbescheid Meyer nichtig, solange sind Versäumnisurteile und Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Frankenthal Richter Ecker nichtig, solange ist die Vollstreckung an Hackmann (Nach Verfahrensaktenbetrug des AG Mayen) nichtig, solange sind der Pfändungsbeschluss und 13.07.2012 Überfall Straftaten.
  11. Staatsanwaltschaft Koblenz, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Justizministerium decken den Verfahrensaktenbetrug des strafangezeigten AG Mayen
  12. Aus der ab 28.06.2012 zugesandten Verfahrensakte erkannte ich und wies nach die vom AG Mayen in 2007 verklausulierten und verschachtelten Verfahrensaktenfälschungen (siehe u.a. 8-12). Diese zu erkennen, dazu waren Harnischmacher, Regner, Kruse, Pandel, Stephanie nicht zu blöd, sondern sie stellten sich zum Schutz der AG Mayen-Straftäter blöd, indem diese die für Staatsanwälte/Volljuristen offenkundigen Fälschungen vorsätzlich ’nicht erkannten‘, damit für nicht existent erklärten und als ‚wahr‘ bestätigten/’würdigten‘. Diese vorstehend nachgewiesenen Verfahrensaktenfälschungen sind das Reframingergebnis, dass diese (Un-)Personen als wahr vorgaben. Daher: Wegen der von OSt’in Harnischmacher, G St Regner, Leiter G St Kruse, Leitender Ministerialrat Pandel, Dr.Stephanie, als wahr ‚gewürdigten‘, genauer: reframten, Verfahrensakten des AG Mayen, wodurch tatsächlich unwahre Verfahrensakten (Scheinfakten/-realität) für wahr erklärt wurden, stellte ich 06.08.12 Strafantrag gegen diese wegen organisierter Kriminalität. Mit reframten/m Verfahrensakten und Vollstreckungsprotokoll täuschte/betrog/eindrucksmanipulierte ab 2007, vor mir geheim gehalten, AG Mayen die Folgegerichte. AG Mayen verpflichtete Folgegerichte, hiervon als wahr auszugehen und die Vollstreckungssanktionierung an Eva Hackmann zu vollziehen.

 

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