‚Hirnkranker‘ Gerichtsvollzieher in konzertierter Aktion mit Verbrechern nach 12 StGB: Vollstreckung per Haftbefehl an Unschuldiger, von staatlicher Justiz abgesichert durch zu Recht erklärtem Betrug

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-05-13 – 10:04:35

Der 15.11.2007-Vollstreckungsbescheid des AG Mayen lautet auf Eva Meyer, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen. Diese Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid auf ‚Meyer‘ kann der Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht AG Osnabrück beantragen. Wohlgemerkt: gegen Meyer. Die Gemeinde Bad Essen bestätigte, dass eine Person Meyer unter dieser Adresse zu keiner Zeit gemeldet war. Nun stellte FKH/UGV Inkasso 26.03.2008 beim GV Bodi einen Vollstreckungsantrag nicht gegen ‚Meyer‘, sondern gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen.

Im persönlichen Gespräch ‚vor Ort‘ mit Eva Hackmann klärte GV Bodi die Personenidentiät. Eva Hackmann erklärte, dass sie nicht die im Vollstreckungsbescheid genannte Person Meyer ist und legte ihm die Geburtsurkunde und den Personalausweis vor, in denen der Geburtsname Meier eingetragen ist. Die gleiche Überprüfung zur Personenidentität, wonach Meyer nicht gleich Hackmann ist, nahm bereits 15.01.2008 das AG Osnabrück zu 42 C 392/07 vor. Auch diese lag GV Bodi vor. Zudem erläuterte Eva Hackmann ‚vor Ort‘ den Betrug der FKH/UGV Inkasso und verlangte die Vorlage des ihr zugewiesenen Vertrages Meyer/Bela Vita mit dem Nachweis, dass die Unterschrift Meyer des Vertrages mit der von Hackmann identisch ist. GV Bodi sagte zu, vom Gläubiger FKH diese Nachweise vor Durchführung der Vollstreckung einzuholen. Diese Zusage konnte er nicht einhalten, selbst wenn er es gewollt hätte. Denn die von FKH im Mahnantrag ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita gab es zu keiner Zeit, wie die Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 4.2.13 und Kinrooi 2.5.13 bestätigten. Somit gab es auch keine Person ‚Meyer‘, die diesen nicht existenten Vertrag unterzeichnete. Somit gab es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita, keine von FKH GbR aufgekauften/übernommenen Bela Vita-Geldforderungen ‚Meyer‘. Somit haben Verantwortliche von FKH selber den Vertrag Meyer/Bela Vita gefälscht bzw. als existent vorgegeben. Somit ist die Aussage der Staatsanwaltschaft Frankenthal 15.04.2009 vorsätzlich falsch/gelogen, dass FKH von Bela Vita vorgegebene Geldforderungen Meyer des Vertrages Meyer/Bela Vita aufgekauft haben will. In der Folge beruhen daher FKH-Mahnantrag, das Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ auf Betrug/Arglist von FKH und sind nichtig. Trotz nicht erhaltener, da nicht existenter, Nachweise unterstellte der ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende‘ hirnkranke GV Bodi die von FKH GbR Werner Jentzer, von UGV Inkasso RA’en Wehnert & Kollegen und von dem Mahngericht AG Mayen als existent behaupteten/unterstellten Vorgaben als existent: Vertrag Meyer/Bela Vita, Firma Bela Vita und die Person Meyer in Bad Essen. Und unterstellte Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer. Er erklärte Eva Hackmann zur Lügnerin und Kriminellen, die als Hackmann den als existent unterstellten Vertrag auf Meyer fingierte/fälschte.

Dieses vom RiAG Osnabrück Struck so bezeichnete ‚Klärungsergebnis vor Ort‘, tatsächlich Ergebnis von hirnbefreiter willfähriger Übernahme der von den RA’en Wehnert und Kollegen der FKH/UGV vorgegebenen Unterstellungen als wahr, vermerkte GV Bodi auf dem 26.03.2008-Antrag: Hackmann gleich ‚geb. Meyer‘. Indem er Eva Hackmann zur Lügnerin und Kriminellen erklärte, erklärte er damit die vorgelegten amtlichen Dokumente für Fälschungen. Auf jeden Fall erklärte GV Bodi damit den FKH-Vertragsbetrug Meyer/Bela Vita und den UGV Inkasso-Betrug zum Wahrheitsbeweis, obwohl ihm FKH/UGV die Nachweise nicht aushändigte . Mit Betrug ist u.a. gemeint: Es gibt die belgische Firma Bela Vita in 3680 Maaseik nicht. Bela Vita ist nicht im belgischen Firmenzentraldatenbankregister geführt. Die Firma Bela Vita in Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi, Belgien, gibt es seit 1994 nicht mehr. Ausgeschlossen ist daher, das es einen Verantwortlichen von Bela Vita/Maaseik gab, der in ca. 2003 einen Vertrag mit ‚Meyer‘ abschloss. Daher gab es auch keine reale Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, wie Einwohnermeldeamt Bad Essen bestätigte. Hilfsweise anzumerken ist, das ein Vertragsabschluss ‚Meyer‘ unter Nachweis der Personenidentität gegenüber einem möglichen Verantwortlichen von Bela Vita durch Vorlage des Personalausweises Hackmann ausgeschlossen ist. Damit ist nachgewiesen, dass bereits das Stellen des Mahnantrags FKH-Betrug war.

GV Bodi bezog sich nicht auf die Begründungen der AG Mayen Verfahrensakte zur darin detailliert erläuterten festgestellten Personenidentität. Diese Akte lag zwar dem AG Osnabrück vor, nicht der von FKH 26.03.2008 adressierten Gerichtsvollzieherverteilerstelle. GV Bodi vermerkte nach Schreiben des AG Osnabrück 19.04.2013 NZS M 121/13 sein ‚Klärungsergebnis vor Ort‘ (=Klärung ausschließlich im persönlichen Gespräch mit Eva Hackmann, nicht nach Verfahrensakte) auf dem FKH/UGV Inkasso-Vollstreckungsantrag v. 26.03.2008 Eva Hackmann gleich ‚geb. Meyer‘. Eva Hackmann legte GV Bodi ‚vor Ort‘ Geburtsurkunde, Personalausweis und die Urkunde zur Personenidentität des AG Osnabrück zur Klärung vor. Diese amtlichen Dokumente erklärte GV Bodi für nichtig. Ohne Nachweise und damit ohne Klärung des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita, also des FKH-Betrugs, ohne Klärung des FKH-Mahnantragsbetrugs, ohne Klärung der Rechtmäßigkeit des durchgeführten Mahnverfahrens Meyer, ohne Klärung des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs und darauf basierender FKH/UGV Inkasso-Geldforderungen des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ erklärte GV Bodi diese Betrügerein/Arglistigkeiten zu ‚Wahrheitsbeweisen‘. Und führte das ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘ durch.

War GV Bodi willfähriger Erfüllungsgehilfe und damit Verbrecher nach § 12 StGB der banden-/gewerbsmäßig Betrug ausübenden Betrügerfirma FKH GbR? Ist die Frage erlaubt, ob GV Bodi einfach nur bekloppt war? Die Antwort rechtfertigt die Frage. Diese ‚GV Bodi-Klärung‘ war eine der letzten Amtshandlungen des langjährig schwer psychisch kranken GV Bodi. Genauer: des vom Amtsarzt für dienstuntauglich/ unzurechnungsfähig als Gerichtsvollzieher erklärten ‚psychisch kranken, hirnkranken, dienstlich entmündigten‘ GV Bodi des Vollstreckungsgerichts AG Osnabrück. Er erklärte die von FKH GbR konstruierte/fiktive/ausgedachte Schuldnerin ‚Meyer‘ des ganz offenbar von FKH selbst gefälschten/ausgedachten Vertrages Meyer/Bela Vita, den bereits rheinland-pfälzische Justiz AG Mayen unüberprüft als existent/wahr übernahm/unterstellte, zur realen/existenten Person Hackmann. FKH/UGV Inkasso stellte nach abgeschlossenem Mahnverfahren ‚Meyer‘ 26.03.2008 keinen Vollstreckungsantrag gegen ‚Meyer‘, wie im Vollstreckungsbescheid tituliert, sondern gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen. Das war von FKH/UGV Inkasso kein Fehler, sondern Absicht. Und zwar in dem Wissen des Inhalts und damit der Aussagebedeutung der zuvor in Dez. 2007 vom AG Mayen erhaltenen Verfahrensakte und des darin dokumentierten AG Mayen-Betrugs: -Beweismittelvernichtung. Die wegen Fehladressierung und Fehlzustellung ‚Meyer‘ zusammen mit den Richtigstellungen zurückgesandten Mahn- und Vollstreckungsbescheid, deren Erhalt das Mahngericht Rechtspfleger Goergen bestätigte, wurde als nicht erhalten dokumentiert. – Schuldnernamensumdeutung Meyer auf Hackmann -Unterstellung von verspätet abgegebenen Widerspruch und nicht abgegebenen Einspruch Hackmann

Ich brauche nicht zu erwähnen, dass AG Mayen die Verfahrensakte ‚Meyer‘ und damit den darin dokumentierten AG Mayen- Schuldnernamensumdeutungsbetrug Meyer gleich Hackmann Eva Hackmann nicht zusandte. Genauer: dieser AG Mayen-Betrug wurde in dieser Verfahrensakte widerspruchsfrei und damit als von Hackmann akzeptiert bis Juni 2012 ohne ihre Kenntnis als Schein-Wahrheitsbeweis (titulierte Schuldnerin Meyer gleich Eva Hackmann) in der Akte geführt und von den Entscheidungsträgern der Staatsanwaltschaften ST/GST Koblenz und den Gerichten AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal gegen Eva Hackmann verwandt. Natürlich ohne inhaltlich Eva Hackmann den Wahrheitsbeweis zu begründen — denn Begründung bedeutet Nennung des Betrugs, sofortiger Widerspruch und Strafantrag gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. Und den galt es zum Zweck der Realisierung des FKH-Betrugs auszuschließen. Damit garantierte nachfolgende staatliche Justiz die Festschreibung der Schein-Wahrheitsbeweise (=Betrügereien) als Wahrheit.

Dieser von staatsanwaltlicher und justizministerieller Justiz zum Wahrheitsbeweis ‚gewürdigte‘ (ST Regner) AG Mayen-Betrug ist die entscheidende, aber staatlicherseits durch gezielte Nichtnennung vor Eva Hackmann geheim gehaltene, Begründung für Realisierung von Vollstreckung der Titulierung ‚Meyer‘ an Hackmann.

FKH/UGV Inkasso adressierte seinen 26.03.2008-Antrag nicht an das AG Osnabrück zwecks Bescheidung durch einen Richter, denn dieser Volljurist hätte unter Verwendung der Verfahrensakte ‚Meyer‘ das beantragte Betrugsvorhaben ‚Vollstreckung an Hackmann‘ sofort entdeckt. Sondern an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des AG Osnabrück.

In dem Wissen, dass der Empfänger und Entscheidungsträger der ‚hirnkranke’/willfährige Nicht-Jurist GV Bodi sein wird, der seiner Entscheidung nicht die Verfahrensakte, genauer: nicht den Verfahrensaktenbetrug, zugrunde legt. Insbesondere in dem Wissen und unter Ausnutzung der schweren psychischen Krankheit des seine Entscheidung nicht mehr verantwortenden GV Bodi, dass dieser den Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen, willfährig umsetzen wird, obwohl die Titulierung nach Vollstreckungsbescheid auf ‚Meyer‘ lautet. Hirnkranker GV Bodi war für die verantwortlichen Verbrecher nach §12 StGB FKH/UGV Inkasso das Vehikel, das ‚amtlich‘ aus titulierter ‚Meyer‘ das Vollstreckungsverfahren Hackmann machte. Von einem ‚Hirnkranken‘ begründungslos stattgegebener Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann impliziert die Festschreibung des staatlicherseits durch gezielte Nichtnennung vor Eva Hackmann geheim gehaltene AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs als ‚Wahrheitsbeweis‘. Impliziert insbesondere auch die Benutzung des Bela Vita/FKH/UGV Inkasso-Betrugs als Wahrheit, auf dessen Grundlage das Mahnverfahren ‚Meyer‘ durchgeführt wurde. Impliziert vor allem den Ausschluss der Ermittlung/Feststellung der zurückliegenden Straftatenkaskade gegen Meyer und Hackmann.

In Antizipation dieser Bodi-Entscheidung stellte RA Wehnert (FKH/UGV Inkasso) den 26.03.2008-Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann. FKH RA Wehnert wusste, dass die von Bela Vita/3680 Maaseik (=da es Bela Vita nicht gibt, die von FKH konstruierte/fiktive/nicht existente) vorgegebene Person ‚Meyer‘ des Bela Vita/FKH-Vertragsbetrugs in 2007 nicht auf den Mahnbescheid ‚Meyer‘ reagieren und damit keinen Zivilprozess wegen des Bela Vita Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita anstrengen/führen kann. Einschub Anfang: Die in der Titulierung/dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita/B-3680 Maaseik als mögliche Niederlassung von Bela Vita/ Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi existierte zu keiner Zeit. Ebenso wie Bela Vita/Kinrooi seit 30.08.1994 nicht existiert. Eine Firma Bela Vita, Vertrag Meyer/Bela Vita und die Person Meyer sind Hirngespinste des verantwortlichen Kriminellen/Verbrechers nach §12 StGB von FKH GbR, Geschäftsführer Werner Jentzer. Auf diesen Hirngespinsten, genauer: Arglistigkeiten/Betrügereien, beruht das von FKH/UGV beantragte und durchgeführte Mahnverfahren ‚Meyer‘. Betrugsnachweise: Schreiben der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 4.2.13 und Kinrooi 2.5.13. Die Verfahrensakte dokumentiert das Mahnverfahren ‚Meyer‘. Die Voraussetzungen für die Durchführung dieses Verfahrens waren nach vorstehenden Betrugsnachweisen nicht erfüllt, sodass das Mahnverfahren nichtig war, damit die Verfahrensakte , damit die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘, damit der Titel ‚Meyer‘ und die Vollstreckung gegen Hackmann und weitere hieraus folgende Rechtsfolgen Nonsens waren. Einschub Ende Wie bereits der Bela Vita/FKH Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita ab 2008 seitens der Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal unaufgeklärt und somit geheim gehalten wurde, so galt es in der Betrugsfolge auch den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug ca. 10.2007 vor Hackmann geheim zu halten, um für FKH/UGV den Status Vollstreckungsverfahren zu erreichen. Genauer: Vollstreckung an Hackmann durch Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus.

Die Besonderheit des erreichten Vollstreckungsverfahrens Hackmann ist der ‚Ausschluss zurückliegender Überprüfung materiell rechtlicher Forderungen‘. Genauer: Ausschluss der Feststellung der zurückliegenden auf Meyer bezogenen kriminellen Straftaten-/Betrugskaskade nicht nur des ursächlichen Bela Vita/FKH GbR/UGV Inkasso-Betrugs, sondern insbesondere auch Ausschluss der Feststellung der AG Mayen-Prozessbetrügereien u.a. des geheim gehaltenen Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer in Hackmann; insbesondere auch Ausschluss der Feststellung, dass ein amtsärztlich als ‚dienstlich bekloppt‘ festgestellter GV Bodi mit seiner Anordnung und Durchführung des Vollstreckungsverfahrens für diesen Ausschluss verantwortlich war und dass die beteiligten Osnabrücker Staatsanwaltschaften und AG/LG Osnabrück (liegen am Kollegienwall in 100m zusammen) in Kenntnis den dienstlichen Unfug/Betrug als wahr erklärten — und damit Eva Hackmann vorsätzlich einer Vollstreckung gegen Unschuldige per Haftbefehl zuführten. Dienstlicher/amtlicher Unfug/Betrug ist die ohne Begründung vom hirnkranken GV Bodi behauptete/vorgenommene Schuldnernamensumdeutung von Meyer auf Hackmann, mit der er den bis Juni 2012 geheim gehaltenen Schuldnernamensumdeutungsbetrug des AG Mayen als wahr bestätigte. Nochmals: Die Firma Bela Vita/Maaseik, den Vertrag Meyer/Bela Vita und die Person ‚Meyer‘ gaben es zu keiner Zeit.

Siehe blog-Beitrag: Betrug mit dem Recht durch Diebe im Gesetz: Bela Vita/FKH und staatliche Justiz . Klicken Sie das PDF-Symbol unter dem begonnenen Satz ‚Diesem 25.03.2013-Schreiben ist als Anlage der 17.03.2013-Strafantrag‘ an. Die Ausführungen des 17.03.2013-Strafantrags beschreiben dezidiert den Betrug des Mahngerichts AG Mayen. Erst durch ein amtliches Vollstreckungsverfahren und damit verbundener Ausschluss der Überprüfung/Ermittlung dieses konsortialen Betrugs FKH/UGV mit AG Mayen wurde die Realisierung des FKH/UGV-Betrugs an Hackmann erst möglich. Damit verbunden ist gleichzeitig ausgeschlossene Sanktionierung der Nutznießer und verantwortlichen Betrugs-Initiatoren, die Verbrecher nach §12 StGB, u.a. FKH-Jentzer.

Die Verfahrensakte ‚Meyer‘ des AG Mayen lag ab Dez.2007 dem AG Osnabrück vor. Als nun Eva Hackmann keinen Offenbarungseid im Rahmen des von GV Bodi durchgeführten ‚Vollstreckungsverfahrens Hackmann‘ abgab, erließ RiAG Osnabrück Struck in Kenntnis zweier erfolgter Schuldnernamenumdeutungen Meyer=Hackmann (eine zweite 31.08.2008 durch GV Bodi und eine erste Okt. 2007 des AG Mayen Verfahrensaktenbetrug) nach Antrag der RA’e Wehnert & Kollegen der FKH/UGV Inkasso einen Haftbefehl gegen Hackmann (26.04.2010) zum amtlichen/staatlichen Durchzwingen der vom hirnkranken Bodi veranlassten Vollstreckung.

Da ich den Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ unmittelbar nach Erhalt in 2007 an das AG Mayen wegen Fehladressierung und Fehlzustellung an das AG Mayen zurückgesandt hatte, den Erhalt bestätigte Rechtspfleger Goergen, und dieses Mahnverfahren ‚Meyer‘, das nach 26.04.2010 zum Vollstreckungsverfahren Hackmann per Haftbefehl wurde, mich als Hackmann zu keiner Zeit betraf, beantragte ich die Rücknahme des Vollstreckungsverfahrens Hackmann. Die beantragte Rücknahme von Vollstreckung und Haftbefehl Hackmann, die sich auf AG Mayen-Titulierung ‚Vollstreckungsbescheid Meyer‘ bezog, verweigerten RiAG Osnabrück Struck und RiLG Osnabrück Hune. Beide deuteten meinen Antrag als Nicht-Schuldnerin eigenmächtig um als ‚Beschwerde der Schuldnerin Hackmann‘. Und erklärten damit Hackmann zur Schuldnerin.Trotz Eigenerkenntnis und nach explizitem Hinweises auf die Krankheitsgründe des dienstlich nicht mehr zurechnungsfähigen Bodi, der diese zweite Schuldnernamensumdeutung in 31.03.2008 vornahm und bereits in 2010 nicht mehr im Gerichtsvollzieherdienst war. Beide offenbar hirngesunde Volljuristen bestätigten durch hirnlose Übernahme und gleichlautender Fehlentscheidungsbegründung die Entscheidung des nachweislich psychisch-/hirnkranken Bodi. Aber ganz offenbar handelte es sich nicht um hirnlose Übernahme, sondern um taktisches Kalkül. In Kenntnis der unwahren beiden Richtern vorliegenden AG Mayen Verfahrensakte bestätigten beide das Vollstreckungsverfahren Hackmann. Und setzten noch einen drauf: Vollstreckung an Unschuldiger per Haftbefehl, Verhaftungsauftrag und Einsperren in die Justizvollzugsanstalt. Aber mit welcher Begründung? Beide bestätigten und wiederholten gegenüber Eva Hackmann (zuletzt Hune 29.11.2010 1T731/10) die zweite 31.03.2008-Scheinbegründung/den Unfug des hirnkranken Bodi zur Schuldnernamensumdeutung, machten sich diese zu eigen und erklärten diese zum ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘. Ist die Frage erlaubt: …und wurden damit selber zu Hirnkranken?

Beide Richter kennen seit Dez. 2007 über die Gesamtakte die Aussagen der AG Mayen-Verfahrensakte. Aber warum verwandten beide nicht u.a. die darin von hirngesunden staatlich besoldeten Juristen vorgenommene Schuldnernamensumdeutung des AG Mayen? Genauer: die von diesen staatlich besoldeten Juristen in der Verfahrensakte dem Ehemann (diese AG Mayen Juristen unterstellten vorsätzlich falsch Andreas Hackmann als Ehemann) unterstellte Begründung der Schuldner-Namensumdeutung von Meyer in Hackmann (diesem ‚Ehemann‘ wurde eine, tatsächlich nicht erteilte, Bevollmächtigung (=unterstellte geistige Schwäche) ’seiner‘ Frau Eva Hackmann unterstellt, mit der wiederum verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid und nicht abgegebener Widerspruch zum Vollstreckungsbescheid unterstellt wurde).

Der Verstand beider Richter reichte wohl aus, diesen auch für Laien erkennbaren AG Mayen Verfahrensaktenbetrug (=erster Schuldnernamensumdeutungsbetrug Okt. 2007; Umdeutung Nicht-Schuldnerin/Unschuldiger/Unbeteiligter in Schuldnerin/Straftäterin Hackmann) als Straftat im Amt zu erkennen. Mit übernommener AG Mayen Begründungen und damit Nennung als Entscheidungsbegründungen ihrer Beschlüsse hätten mich beide auf den AG Mayen-Betrug (=Straftat im Amt dieser staatlich besoldeten AG Mayen Juristen) aufmerksam gemacht, meinen Widerspruch provoziert/garantiert und damit die Steilvorlage/Begründung geliefert für Strafantrag gegen die verantwortlichen Konsorten des AG Mayen wegen Verfahrensaktenbetrug. Das mussten beide Richter verhindern.

Nun wird klar, weshalb AG und LG Osnabrück, und das sind nicht nur die beiden Richter Struck und Hune, sondern auch die involvierten Leiter Große Extermöring und Fahnemann, die erste AG Mayen Betrugs-Begründung für Meyer=Hackmann nicht als Entscheidungsbegründung übernahmen, sondern als richterliche Volljuristen die zweite vom 31.03.2008, die Dusselbegründung (selbst das ist sie nicht, sondern willfährige Übernahme der FKH-Verbrecher-Vorgabe) eines Hirnkranken, als ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘, als amtlich wahr, bestätigten. Im Hinterkopf die geheim gehaltene Schuldnerumdeutung des AG Mayen habend. Und damit nicht nur die Konsistenz des Bodi, sondern durch Nicht-Nennung auch die der AG Mayen Straftäter deckten. Nicht nur deckten, sondern damit in der Umkehrung die Vollstreckung gegen Unschuldige per Haftbefehl in Auftrag gaben. Und diese Sanktionierungsoption Vollstreckung hat dreißig Jahre bis an das Lebensende von Eva Hackmann bestand. Der perverse perfide Trick: diese RiAG/LG Osnabrück-Konsorten beließen für den Fall beantragter gerichtlicher Klärung in höherer Instanz den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=erster Schuldnernamensumdeutungsbetrug) als ‚Schläfer‘ (= als von Eva Hackmann nicht widersprochenen und somit als von ihr akzeptierten Schein-Beweis nach realisierter Vollstreckung Hackmann ) in den Akten bestehen. Bisher an E.H. praktizierter staatlicher Umgang mit Recht rechtfertigt die Annahme einer bereits 2002 von Wolfgang Neskovic, Richter a.D. am Bundesgerichtshof, kritisierten (Lüneburg) konkursreifen und nicht kalkulierbaren Rechtssprechung. Nach seiner Aussage entwickelten manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) eine Wagenburg-Mentalität. Entscheidungen werden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger getroffen. Der Leser mag selber antizipieren was geschieht, wenn nach Jahren der ‚Schläfer‘ in höhergerichtlicher Instanz aufgeweckt wird. Und das wissen nicht nur Struck, Hune, Große Extermöring und Fahnemann.

Beide Richter nannten in ihren Beschlüssen (2010) durch Nicht-Übernahme (=weitere Geheimhaltung) die erste Begründungen der Verfahrensakte ‚Meyer‘ 2007 nicht. Damit haben beide in Kenntnis des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=des ersten Schuldnernamensumdeutungs-Betrugs der AG Mayen Begründungen für Vollstreckung an Hackmann, obwohl die Titulierung auf ‚Meyer‘ lautet) diesen nicht aufgehobenen/diesem nicht widersprochen. Damit bestätigt. Und bestätigten damit (2010) die Aussagen dieses ‚Schläfers‘ für die Zukunft zum ‚gerichtlich hinreichenden Wahrheitsbeweis‘.

Die Übernahme der Aussagen dieser Akte als wahr, ohne den Betrugskomplex zu erkennen, ist nur im Delirium möglich und nicht mit richterlicher Blödheit zu erklären. Das unterstelle ich beiden Richtern auch nicht, sondern Arglist. Denn diese Richter Struck/Hune erklärten in Kenntnis des AG Mayen-Betrugs ab 2007 diesen unter weiterer Geheimhaltung zwar nicht für wahr, sondern erklärten stattdessen die übernommene ‚Klärung‘ des hirnkranken Bodi zum ‚gerichtlich hinreichenden Wahrheitsbeweis‘. Auch diese Richter dürften wissen, dass Wahrheitsbeweise im mathematischen Sinn eineindeutig zu sein haben!

Wegen Beweismittelvernichtung stellte ich Strafanzeige gegen AG Mayen. Auch die ST und GST Koblenz (Harnischmacher, Regner, Leiter Krause) sowie die vier Ministerialräte (Pandel, Stephanie, Fritz, Perne) des rheinland-pfälzischen Justizministeriums und damit der Justizminister Hartloff und dessen Staatssekretärin Frau Reich ‚würdigten‘ nach Strafanzeige gegen AG Mayen wegen Verfahrensaktenbetrug nach jeweils einzelner/eigenständiger Überprüfung die Verfahrensakte bis Juni 2012 diesen ‚Schläfer‘ als Wahrheitsbeweis. Es ist von Absprache/Weisung auszugehen, dass grundsätzlich keine erfolgten amtlichen Entscheidungen als unwahr zur Disposition gestellt werden, sodass der als ’nicht erkannt‘ vorgegebene Betrug des Rechtspfleger Goergen in der Folge von vorgenannten rheinland-pfälzischen Volljuristenkonsorten als wahr bestätigt wurden. Und damit die Betroffene allein zahlenmäßig keine Chance hat. Das ist Politik nach Junker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. „Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html

Nach dieser Vorgabe musste nur noch Eva Hackmann diesen ‚Schläfer‘ widerspruchsfrei akzeptieren, genauer: auch Rainer und Andreas Hackmann, um ‚weiter machen zu können‘. Denn den Hackmanns unterstellte das AG Mayen in der Verfahrensakte tatsächlich nicht gemachte Willenserklärungen und als abgegeben unterstellte, tatsächlich nicht abgegebene Willenserklärungen. In der Verfahrensakte bis Juni 2012 geheim gehalten verpackt; dieser Betrug mit Willenserklärungen schein-begründet die Schuldneridentität ‚Meyer gleich Hackmann‘ und Frist-/Abgabeversäumnisse zum Mahnverfahren ‚Meyer‘. Diese Unterstellungen bestätigten nach Überprüfung der Verfahrensakte AG/LG Osnabrück, ST/GST Koblenz, Justizministerium Rheinland-Pfalz zum Wahrheitsbeweis. Die zum Wahrheitsbeweis gewürdigten Unterstellungen sind entscheidende Voraussetzungen fürs ‚weiter machen können‘: für Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber mit Vollstreckung an Hackmann. Zur/m Entkräftung/Widerspruch dieses ‚Schläfers‘ wurde Eva Hackmann die Abschrift der Verfahrensakte mit 14-tägiger Frist zugestellt. Erfolgt/en diese nicht, gilt der ‚Schläfer‘ als von Eva, Rainer und Andreas Hackmann akzeptiert. # Zu diesem Zweck, in der Annahme, dass es von den Hackmanns ‚kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde‘ veranlasste das Justizministerium Rh. Pf. Leitender Ministerialrat Pandel über AG Osnabrück und ST Koblenz/Regner die Zusendung der Abschrift des Wahrheitsbeweises/ der Verfahrensakte. ‚und warten einige Zeit ab, ob was passiert‘.

Es ist etwas passiert: Ab Juli 2012 wiesen Eva, Rainer und Andreas Hackmann mit ihren Erklärungen aus Juli 2012 und weiteren Schreiben den AG Mayen- Verfahrensaktenbetrug dezidiert nach, den vorgenannte Volljuristen zum Wahrheitsbeweis erklärten. Es ist schon erstaunlich (nach justizministerieller Weisung nicht), dass diese Volljuristen, sämtlich ausgebildete Strafrechtler, den Betrug nicht erkannten, offenbar zum Vorteil des Nutznießers FKH nicht erkennen sollten. Siehe vorgenannten blog-Beitrag (25.03.2013-Schreiben, darin Anlage der 17.03.2013-Strafantrag). Dennoch und in Kenntnis dieser Nachweise erklärten die Ministerialräte und damit das rheinland-pfälzische Justizministerium, zudem der ‚Wissenschaftliche Dienst des Rh. Pf.-Landtags‘ Leitender Ministerialrat Perne 13.02.2013, auch in Kenntnis des 4.2.2013-Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Maaseik, ergänzt durch das 02.05.2013-Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Kinrooi, das Vollstreckungsverfahren Hackmann zu ‚meinem‘ Verfahren.

Insbesondere in der Kenntnis, dass das von einem Hirnkranken/’Bekloppten‘ angeordnet und durchgeführt Vollstreckungsverfahren Hackmann und nach ‚wissenschaftlicher Überprüfung erfolgter vorbehaltloser Übernahme und Akzeptanz von vorstehenden ‚wissenschaftlichen‘ Vertretern des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu ‚meinem‘ Verfahren bestätigte/gewürdigte wurde. Auch und trotz Kenntnis der Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann.

Nun hinderte der Amtsarzt nach Untersuchung und mit Entfernung aus dem Dienst den GV Bodi vor weiterem schlimmerem Unfug, nämlich der Umsetzung des Haftbefehls des Richters Struck, den RiLG Osnabrück Hune als rechtens legalisierte. Als die Nachfolgerin GV’in Frau Nerger Eva Hackmann den Haftbefehl vorlegte, bekam Nerger nach den Ausführungen/Nachweisen von Eva Hackmann zwar keinen Lachanfall, aber in zwei Minuten der Klärung hat sie den Unfug, auch den der Richter Struck/Hune, beendet und den von FKH beantragten und von Richter Struck erteilten Verhaftungsauftrag Hackmann an FKH zurückgeschickt. Bemühungen, dass Richter Struck in Kenntnis der GV’in Nerger-Zurücknahme den Haftbefehl gegen Hackmann zurücknahm, waren vergeblich. Der Schufa-Eintrag und damit verbundene Konsequenzen blieben bestehen. Damit nicht genug: Richter Struck verhängte Hausverbot gegen Hackmann, als sie persönlich die Rücknahme des Haftbefehl forderte und untersagte Eva Hackmann künftig das Betreten des AG Osnabrück. Und was machten nach Beschwerde das niedersächsische Justizministerium mit Justizminister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Frau Redlich, Herr Böning? Gar nichts. In vielzähligen Schreiben beantragte und von Frau Redlich zugesagte Klärung schloss nach Übernahme Böning die zugesagte Klärung durch konsequent verweigerte schriftliche Kommunikation (=Nicht-Beantwortung) aus.

Das Vollstreckungsverfahren Hackmann ist durch Betrug zustande gekommen. Ich verpflichtete 2012/13 sämtliche am Betrugskomplex beteiligte, involvierten und darüber in Kenntnis gesetzte Vertreter staatlicher Justiz mehrfach auf, Ermittlungen aufzunehmen u.a. zur Klärung des Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrugs nach §163 StGB auf. Es sind u.a. nachgenannte Adressaten. Ergebnis: keine Reaktion und keine Ermittlungen.

Betreff: Rücknahme/Rückabwicklung des auf Bela Vita/FKH/UGV/AG Mayen-Straftaten zurückzuführenden AG Mayen- ‚Vollstreckungsauftrag Hackmann‘ An jeden Adressaten persönlich gestellter Antrag mit in Auftrag gegebener Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten gemäß § 163 StPO.

AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse Staatsanwaltschaft Frankenthal Baum, Wissing, Frau Herrmann Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Leiter Südbeck Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Snakker, Leiter Heuer Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatsekretärin Frau Reich Ministerialräte Pandel, Dr. Stephanie, Fritz Landtag Rheinland Pfalz Ministerialrat Perne, MDL Bürgerbeauftragter Burgard Abgeordnete Rheinland Pfalz Gesamte SPD-Fraktion, Frau Schleicher-Rothmund MDL

AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers Landgericht Osnabrück Hune, Ostwald, Leiter Fahnemann Polizeistation Bohmte Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering Polizeipräsidentin Fischer Osnabrück

AG Speyer Richter Schäfer AG Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes

Niedersächsisches Justizministerium Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Böning, Redlich

Rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende der Parteien: SPD Hering CDU Frau Klöckner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler

Sämtliche Abgeordneten des Landes Rheinland Pfalz und Ministerpräsident Kurt Beck und -‚in Frau Malu Dreyer Rechts- und Verfassungsausschuss ###

Mit FKH/UGV/AG Mayen-Betrug kaschierenden gerichtlichen und justizministeriellen Begründung ‚im Vollstreckungsverfahren erfolgt keine zurückliegende materiell rechtliche Überprüfung‘ wurden keine Ermittlungen aufgenommen oder angeordnet. Zur Erinnerung: das Vollstreckungsverfahren Hackmann ist ursprünglich zurückzuführen auf den hirnkranken GV Bodi. Verweigerte Ermittlung bezog sich ausschließlich auf dessen Entscheidung. Die Umdeutung der gesamte FKH/UGV/AG Mayen-Straftatenkaskade zur Wahrheitskaskade durch das Justizministerium Rh. Pf. erfolgte in diesem Wissen. Auf einen Hirnkranken zurückzuführendes Unrecht wurde justizministeriell zu Recht.

Mit dieser Begründung bestätigten diese hochrangigen staatlich besoldeten ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmenden wissenschaftlich arbeitenden ministeriellen Volljuristen/Garanten für Recht und Ordnung‘ gleich lautende gerichtliche Entscheidungen des AG Speyer und des AG Frankenthal (FKH/UGV/AG Mayen-Straftaten gleich FKH/UGV/AG Mayen-Wahrheit). Mit dieser Begründung schlossen diese Gerichte die Behandlung meiner Klageanträge und damit die gerichtliche Klärung der zum Wahrheitsbeweis erklärten Bela Vita/FKH/UGV Inkasso/AG Mayen Straftaten-/Betrugskaskade aus. Im Gleichklang mit den vorgenannten Adressaten. Damit garantierten diese die AG Speyer-/AG Frankenthal-Beschlüsse (Klage zur Feststellung/Aufdeckung dieser Straftaten) als wahr, die mit dieser Begründung die Annahme meiner Klageanträge ausschlossen und mit gleicher Begründung das ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann zu meinem Verfahren‘ erklärten.

Zur Erinnerung: -Das Vollstreckungsverfahren Hackmann veranlasste 31.03.2008 der ‚dienstlich entmündigte/bekloppte‘ GV Bodi. – Nach Kenntniserlangung Juni 2012 der AG Mayen-Verfahrensakte lagen ab Juli 2012 die Nachweise des AG Mayen- Verfahrensaktenbetrugs vor. -Die ST/GST Koblenz und die ST Frankenthal verweigerten bis heute die Vergabe des Aktenzeichens und damit Aufnahme de Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. – Der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik teilte 04.02.2013 mit, dass eine belgische Firma Bela Vita in 3680 Maaseik im belgischen Firmenzentraldatenbankregister nicht eingetragen ist und somit nicht existiert. – Der Bürgermeister der belgischen Stadt Kinrooi teilte 04.02.2013 mit, dass eine Firma Bela Vita in der Vergangenheit unter der Anschrift Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi, Belgien firmierte. Seit 30.08.1994 hat dort die Firma ‚Delta Systems‘ ihren Sitz. Damit existiert eine Firma Bela Vita/Kinrooi, damit auch eine eventuelle Niederlassung in Maaseik, seit 30.08.1994 nicht mehr.

Ergo, der gesamte Betrug ist ursächlich auf die Verbrecherkonsorten von FKH und AG Mayen zurückzuführen und auf diese deckende staatliche rheinland-pfälzische und niedersächsische Justiz.

 

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