FKH GbR-Betrug: realisiert durch europäischen Garanteninstitutionenbetrug

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog. de 2014-05-25 – 15:44:17

EINE LÜGE (ein Betrug) MUSS NUR GROSS GENUG SEIN UND NIEMAND WIRD GLAUBEN, DASS ES EINE LÜGE (ein Betrug) IST. Joseph Goebbels

Wenn die Diktatur eine Tatsache ist, ist die Revolution eine Pflicht Pascal Mercier: Nachtzug nach Lissabon

Es ist leichter Leute zu betrügen als diese davon zu überzeugen, daß sie betrogen werden… Mark Twain

Wer sich als Richter über Wahrheit und Erkenntnis erhebt, wird dem Gelächter der Götter zum Opfer fallen. Einstein

Vorbemerkungen: Die einen Rechtsstaat legitimierenden   drei Staatsgewalten  (siehe Punkt 4) gibt es nur in der Ideenwelt und im Text des Grundgesetzes, aber nicht in der   deutschen Realität. Der Europarat hat die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, (30.09.2009) ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen.
Deutschland ignoriert den Europarat.
Bestätigend, und um nicht weiterhin den Europarat zu ignorieren, gaben in 2010 die NRW-Koalitionäre  eine nicht ernst gemeinte Absichtserklärung ab:
„Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist. Wir werden die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen Beteiligten prüfen“. Die vom Volk gewählten NRW-Koalitionäre (Parteimitglieder), und hieraus rekrutiert sich die Landesregierung (Exekutive), erklärten in ihrer Koalitionsaussage … ((unter google eingeben: Koalitionsvertrag rot grün nrw 2010 Den Link Koalitionsvertrag – StudiWiki TU Dortmund anklicken. www.studiwiki.tu-dortmund.de/_…/koalitionsvertrag_rot-gruen_nrw_20…www.bund-nrw.de/…/bcmslvnrw/…/Koalitionsvertrag_Rot-Gruen_NRW Zeilen 3798-3801 )) … die Justiz für nicht-autonom, bestätigten als einziges der 16 Bundesländer nicht existierende Gewaltenteilung, nicht existierende Rechtsstaatlichkeit, nicht existierenden Rechtsstaat. Auch wenn die NRW-Koalitionäre als einzige der 16 Bundesländer die Absicht auf Änderung erklärten, so wurde diese bis heute nicht im Ansatz erkennbar in Angriff genommen.

Ist Deutschland eine Gewaltentyrannei? Darin: Dr. Peter Macke (Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive

„…. Es hat nie einen realistischen Versuch gegeben, die Justiz entsprechend der mit der Gewaltenteilungslehre naturgemäß verbundenen Vorstellung eines Nebeneinanders der Staatsgewalten auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch stets von der Exekutive abhängig und ihr über den Justizminister, seinerseits Teil der Exekutive, verbunden geblieben ….“

 

Der Leser, der nur an dem FKH GbR-Betrug interessiert ist, möge den „Einschub“ überspringen.

Einschub Anfang: Anregung Europaschule Bad Iburg Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? Ernst R. Hauschka

Der 23. Präsident des Europäischen Parlamentes Hans-Gert Hermann Pöttering, der Spitzenkandidat der Junge Union Niedersachsen Benedict Pöttering für die Europawahl Mai 2014, die Bundestagskandidaten Andre Berghegger (CDU), Rainer Spiering (SPD), Matthias Seestern-Pauly (FDP), Florian Zimmeck (Grüne) und Bernhard Rohe (Die Linke) mögen mit den politisch aufgeweckten Schülern und Lehrern der Europaschule Bad Iburg diese NRW-Koalitionsaussage auch im Hinblick auf das europäische Demokratieverständnis diskutieren. Diese Politiker betreiben und betrieben ganz offenbar, wie exemplarisch die NRW-Landesparlamentarier eingestanden, nach diesem Demokratieverständnis Deutschland- und Europapolitik. Diese Politiker mögen Antworten geben, warum der Bürger unseres Landes dumm gehalten wird, warum in Niedersachsen bisher noch keine Modelle einer autonomen Justiz entwickelt wurden und ob für Europa Modelle ebenfalls zu entwickeln sind. Der WDR suggeriert als vierte Gewalt (exekutiv-orientierte Mediengewalt) trotz Fragezeichen „Demokratie als deutscher Exportschlager?“ funktionierende und nahezu ideale Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Trotz Kenntnis der den Redakteuren mitgeteilten NRW-Koalitionsvereinbarung. Unter google eingeben: Demokratie als deutscher Exportschlager? Es zeigt sich: Funkhausgespräche: Volksherrschaft für alle – Demokratie … www.ardmediathek.de/radio/…für-a/WDR-5/Audio-Podcast?…bcastId… Dann anklicken: Funkhausgespräche: Volksherrschaft für alle – Demokratie …

Nachtrag vom 10.10.2014 Nachtrag Anfang Der vorliegende Beitrag von Steffens beschreibt präzise und in philosophischer Tiefe das Problem des alltäglichen Rechtsbruchs durch deutsche Richter. Diese Richter sind wegen Angriffs auf die Grundfesten unseres Staates wie Terroristen zu behandeln und mit lebenslangem Berufsverbot zu bestrafen. Von Bert Steffens, Freier Philosoph Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz – Unabhängig oder unterworfen ? http://www.kybeline.com/2011/08/15/von-der-un-klarheit-der-gesetze-artikel-97-abs-1-grundgesetz-%E2%80%93-unabhangig-oder-unterworfen/

Da die Quelle des Artikels von Bert Steffens seit ca. März 2015 nicht mehr aufgerufen werden kann, unter Google eingeben: Bert Steffens, Freier Philosoph von der (Un) Klarheit der Gesetze Es erscheint: Michael Mannheimer Blog » Blog Archiv » Richterwillkür … michael-mannheimer.net/…/richterwillkur-richter-verstosen-regelmasig-g… Dann Michael Mannheimer… anklicken.

Von Rainer Pohlen Googlen: Die irrende Unstetigkeit der Richter Nachtrag Ende

Als ehemaliger engagierter Berufsschullehrer warne ich auf diese Weise die in unsere Gesellschaft hineinwachsenden jungen Bürger: ein in dieser Gesellschaft von der Exekutive politisch als für die Wirtschaft nicht funktionierend und/oder unliebsam erklärter wird blitzschnell über die nicht autonome Justiz als willfähriger Handlanger der Exekutive scheindemokratisch ins berufliche Aus befördert, ausgesondert – genauer: vernichtet. Der damaliger Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück (Exekutive) Boris Pistorius (SPD) initiierte/verantwortete in geheimer Aktion unmittelbar vor psychiatrischer Untersuchung durch staatlichen Psychiater die Platzierung psychiatrische Daten eines Anderen mit darin mehrfach gutachterlich dokumentierter Aussichtslosigkeit der Genesung von schwerer psychiatrischer Krankheit in meine Personalakte. Um diese dann in der in Auftrag gegebenen, zuvor als Beweisfeststellung umgedeuteten, psychiatrischen Untersuchung als Schein-Beweis gegen Rainer Hackmann benutzen zu lassen. Vorgenommen von Wilfried Kasing (FDP, Westercappeln). Googeln Sie unter Wilfried Kasling. Zweck: ab 2002 meine Vernichtung durch Psychiatrisierung. Beide begingen damit in 2002 Verfassungshochverrat, offenbar parteipolitisch abgesichert durch SPD-M.P. Gabriel, SPD- Justizminister Christian Pfeiffer, SPD-Kultusministerin und damalige Dienstherrin des Pistorius Renate Jürgens-Pieper! Zu deren Typologie googeln unter politische Ponerologie. Und die ST Osnabrück? Diese erkannte offenbar auf justizministerieller Weisung hin keine Straftat!! Nun ist Boris Pistorius (SPD) im Kabinett des MP Weig (SPD) niedersächsischer Innenminister und Verfassungsschützer. Der reinste Hohn!! Im Wissen der Nieders. Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel 1999–2003 SPD, Christian Wulff 2003–2008/2008–2010, David McAllister 2010–2013, Stephan Weil seit 2013. Im Wissen der Nieders. Justizminister Christian Pfeiffer SPD 13. Dezember 2000, Elisabeth Heister-Neumann 4. März 2003, Bernd Busemann 26. Februar 2008/1. Juli 2010, Antje Niewisch-Lennartz 19. Februar 2013. Im Wissen der Nieders. Kultusminister als Dienstherrn 1998–2003 Renate Jürgens-Pieper SPD, 2003–2008 Bernd Busemann CDU, 2008–2010 Elisabeth Heister-Neumann CDU, 2010–2013 Bernd Althusmann CDU, seit 2013 Frauke Heiligenstadt SPD Unter Beteiligung von nicht autonomem willfährigen exekutivabhängigen (Landesschulbehörde Osnabrück damaliger Leiter Pistorius) Verwaltungsrichter Specht (Osnabrück), der durch Rubrumfälschung einen unanfechtbaren Beschluss nicht anwandte, um über psychiatrische Vernichtung des Rainer Hackmann dessen Aussonderung aus dem Dienst sicherzustellen. Unter weiterer Beteiligung des derzeit noch in Diensten der nieders. Regierungsvertretung Oldenburg (Exekutive) handelnden juristischen Dezernenten (mit Befähigung zum Richteramt dieses Amt anstrebende)/Proberichter Boumann, der zudem mit unterstellter Selbst- und Fremdgefährdung (beide Gefährdungen konstruierte über heute nachgewiesene Aktenfälschungen jetziger Amtsarzt Dr. Bazoche (Googeln unter Dr. Bazoche)vom Gesundheitsamt Osnabrück, heute Leiter in Oldenburg, der ebenfalls Gutachtenfälschung vornahm in Absprache mit diesem Kasling; in den Akten dokumentiert ist als Zeugin seine damalige Sekretärin Frau Graf Hülsmann, jetzige Sekretärin des Gymnasiums Europaschule Bad Iburg, die nichts von ihrer Benennung als Zeugin wusste, mit der Dr. Bazoche ihr die Bezeugung seines Betrugs als wahr unterstellte) die Kriterien für Zwangseinweisung in die Forensik schuf – und sich damit 2005 für das Richteramt in Oldenburg ‚qualifizierte‘.(unter Google eingeben: Niedersächsische Richter Specht (VG Osnabrück) und Boumann (VG Oldenburg) erteilen Lizenz zum Töten in der Pychiatrie). Unter weiterer Beteiligung des derzeitigen Amtsarztes Dr. Bazoche (unter Google eingeben: Gutachtenmanipulation durch Amtsarzt Dr.Bazoche), der in Absprache mit/nach Vorgabe des Pistorius-Mitarbeiters Kasling (unter Google eingeben: Niedersächsisches Staatsmobbing) und in weiterer Absprache mit seinem derzeitigen Vorgesetzen Fangmann an Rainer Hackmann Gutachtenfälschung/-manipulation beging.

Die weisungsgebundene niedersächsische Staatsanwaltschaft Osnabrück u.a.ST Lewandrowski erkannte natürlich keine Straftat dieser Richter (nicht autonome Justiz), auch nicht den Verfassungshochverrat des Boris Pistorius als Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück (Exekutive)und seines Mitarbeiters Kasling sowie des Dr. Frank Bazoche, schloss die Befragung der Sekretärin des Bazoche Frau Graf Hülsmann aus zu der ihr in Unkenntnis unterstellten Bezeugungen, wie auch der Schulleiter der Europaschule zum Ausschluss der Befragung Hausverbot erteilte.

Und bestätigen im Detail die NRW-Koalitionsaussage. Meine vielzähligen blog-Beiträge weisen im Detail die perverse Perfidie des verantwortlichen Initiators Pistorius sowie der beteiligten Garanten-Staatsdiener nach und begründen diese Warnung. Auch: unter google eingeben ‚Schicksalsjahre eines Proberichters‘ , unter youtube Maulkorb für den Staatsanwalt. Wer meint, in einem idealen Rechtsstaat zu leben, das unsere Demokratie ein Exportschlager sei und im Glauben daran sein Leben an der Aussage des nachstehenden songs ausrichten möchte, lebt mehr als gefährlich! www.youtube.com/watch?v=KdY7kU09R0I Ganz wichtig ist: Sei wachsam – Reinhard Mey www.youtube.com/watch?v=BU9w9ZtiO8I …sie biegen die Wahrheit und verdrehen das Recht So viel gute alte Werte, echt, da wird mir echt schlecht!… „Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten“. Betroffene werden die Befürchtung des Theodor Adorno als Realität bestätigen. An dieser Stelle in den Osnabrücker Nachrichten vom Sonntag 22.03.2015 Ausgabe Melle/Wittlager Land auf der ersten Seite die Meldung Papst prangert Korruption und soziale Ungerechtigkeit an. Zitat: ‚Korruption stinkt, eine korrupte Gesellschaft stinkt, und ein Christ, der die Korruption in sich hinein lässt, ist kein Christ, er stinkt‘. Siehe: justizunrecht.wordpress.com/2011/11/24/justizskandale/ www.derrechtsstaat.de Googeln: Kriminalstaat; Jeanette Reich, Berlin Einschub Ende: Anregung Europaschule Bad Iburg

Die Justiz als Subsystem wird somit von der Exekutive, der jeweiligen Landesregierung (( de.wikipedia.org/…/Liste_der_Ministerpräsidenten_der_deutschen_Länd… )), verwaltet, genauer: offenbar beherrscht. Nach dieser Koalitionsaussage nimmt die Regierung (Exekutive) über den Justizminister erheblichen Einfluss auf die Justiz (=AG’e, LG’e, ST’en). Es ist davon auszugehen, dass Vertreter der Landesexekutive und Vertreter von Unternehmungen in konzertierter (Betrugs-)Aktion zusammenarbeiten. Auch, dass diese Exekutive von Betrügerunternehmungen unterwandert ist. Und diese Unternehmungen, mit Rückendeckung und offenbarer Beteiligung der Landesexekutive, die erklärtermaßen nicht autonome Justiz als staatliche Garanteninstitutionenhilfe benutzt zur scheinrechtlichen Legitimierung/Legalisierung ihrer Betrugszielsetzung. Genauer: die zum einen Gerichte zur Umsetzung ihrer Straftaten und zum anderen Staatsanwaltschaften zum ‚Nicht-Erkennen‘ dieser Straftaten benutzt/missbraucht. Die somit offenbar deutschlandweit banden- und gewerbsmäßig organisierte Kriminalität sanktionsfrei betreiben können. Die Entscheidungsträger (u.a. Richter, Staatsanwälte) der nicht-autonomen Justiz/Judikative fungieren als Umwandler, Umsetzer, Durchzwinger, Täuscher, Eindrucksmanipulator, vor allen als Legalisierer und Legitimierer, vorgegebener exekutiver Entscheidungen in Scheinrecht. Wobei Regierung (Exekutive) nicht nur die Landesregierung, sondern auch die untergeordneten Regierungsvertretungen/Bezirksregierungen/ Behörden meint. Zudem ist die Staatsanwaltschaft von der Justiz weisungsabhängig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nur das, was die Justiz (=Exekutive) zulässt/akzeptiert. Ausgeschlossen sind damit staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Richter wegen auf Täuschung beruhender ‚Urteile im Namen des Volkes‘. Ausgeschlossen ist auch, das der jeweilige Justizminister an das Ausland ein Rechtshilfeersuchen richtet, wenn staatliche deutsche Justiz an der Realisierung von Auslandsstraftaten beteiligt ist. Die Einflussnahme der Exekutive (=Landesregierung, Bezirksregierungen/Regierungsvertretungen/Behörde) auf die Justiz, damit auf Richter/Gerichtsurteile und Staatsanwälte/strafrechtliche Ermittlungen, ist von erheblicher Bedeutung und manifest. Wer nicht spurt, für den gilt EDEKA (Ende der Karriere) (siehe Maulkorb für den Staatsanwalt).

Ausführungen Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz die Landesexekutive und FKH in konzertierter Aktion zusammenarbeiten und FKH, mit Rückendeckung und offenbarer Beteiligung der Landesexekutive, die erklärtermaßen nicht autonome Justiz (=Garanteninstitutionen) zur Legitimierung/Legalisierung seines im Ausland auf Meyer initiierten/begangenen und in Deutschland mit staatlicher Garanteninstitutionenhilfe auf Hackmann umgesetzten Auslandsbetrugs benutzt/benutzte. Die somit offenbar europaweit banden- und gewerbsmäßig organisierte Kriminalität manifestiert sich in Rheinland-Pfalz entscheidend im Zusammenwirken von FKH GbR (seit mehr als 25 Jahren) mit den Garanteninstitutionen AG Mayen und St Frankenthal (lehnt nach eigenen Angaben jährlich ca. 40’000 Strafanträge ab). Garanteninstitutionen AG Mayen/ST Frankenthal benutzen den in Belgien verübten FKH-Vertragsbetrug ‚Meyer‘ als wahr und bereiten zielgerichtet die vor Hackmann geheim gehaltene Täuschung, Umdeutung, Unterstellung, Eindrucksmanipulation der Entscheidungsträger (u.a. Richter, Staatsanwälte) der nachfolgenden nicht-autonomen Justiz/Judikative vor. Mit dem Ergebnis, dass nachfolgende Garanteninstitution AG Osnabrück den an Eva Hackmann verübten und vor ihr geheim gehaltenen Betrug als wahr umsetzte.

Am Beispiel von Eva Hackmann ist nachgewiesen, dass FKH GbR im Ausland (Belgien) Vertragsbetrug des Vertrages (von FKH ausgedachte) ‚Meyer‘ mit einem (von FKH ausgedachten) Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) verübte, bei dem also beide Vertragsbeteiligten nicht existieren. Damit beging FKH Mahnantragsbetrug, als es beim AG Mayen den Rechtsstreit gegen die ausgedachte/fiktive/irreale ‚Meyer‘ beantragte. Garanteninstitution AG Mayen legitimierte/legalisierte 30.08.2007 den FKH-Vertrags-/Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ als wahr (zu dem Zeitpunkt war die Zuweisung auf Hackmann nicht erfolgt, ging der Betrug Meyer Hackmann nichts an), begann den Rechtsstreit FKH/’Meyer‘ und unterstellte somit beide Vertragsbeteiligten als existent. Auf der Ebene des Mahnverfahrens spielte vertragsbeteiligtes ausgedachtes/fiktives/nicht existentes Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) für das AG Mayen bereits keine Rolle mehr. Nun brauchte nur die ausgedachte/fiktive/nicht existente Vertragsbeteiligte ‚Meyer‘ gegen eine reale Person Hackmann ausgetauscht zu werden. Zu diesem Zweck beging das AG Mayen während des Rechtsstreits FKH/’Meyer‘ Mahnverfahren-Rechtsbehelfsbetrug in Verbindung mit geheim gehaltenem Schuldneridentitätsbetrug Meyer=Hackmann in Verbindung mit Verfristung Hackmann in Verbindung mit zielgerichteter Täuschung/Eindrucksmanipulation des nachfolgenden AG Osnabrück. Das AG Osnabrück (Zivilprozessgericht) nahm daraufhin in 2007 als Ergebnis der Täuschung den Ausschluss des Erkenntnisverfahrens (Hackmann, nicht ‚Meyer‘) und in der Folge die Umdeutung des Rechtsstreits FKH/Meyer‘ in Rechtsstreit FKH/Hackmann vor und beauftragte daraufhin das AG Osnabrück (Zwangsvollstreckungsgericht)mit FKH-Betrugsrealisierung und Sanktionierung von unschuldiger Eva Hackmann. Damit täuschte/eindrucksmanipulierte Garanteninstitution AG Mayen die Garanteninstitution AG Osnabrück in dem Wissen, das AG Os nicht autorisiert ist, die AG Mayen Vorgaben als unwahr zur Disposition zu stellen sondern verpflichtet ist, den AG Mayen-Doppelbetrug (und damit den vorangegangenen FKH-Auslandsbetrug) als wahr zu übernehmen zur Sanktionierung der unbeteiligten unschuldigen Hackmann. Mit Übernahme des Schuldneridentitätsbetrugs Meyer=Hackmann machte das AG Osnabrück Dez. 2007 aus Rechtsstreit FKH/Meyer den Rechtsstreit FKH/Hackmann. Mit gleichzeitiger Übernahme der Verfristung Hackmann schloss AG Osnabrück das Erkenntnisverfahren Hackmann (nicht ‚Meyer‘) aus und führte, nach FKH-Antrag, das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann durch. Und nach FKH-Antrag das Haftbefehlsverfahren Hackmann.

Nachdem AG Osnabrück Dez. 2007 die Umwandlung des Rechtsstreits FKH/’Meyer‘ in Rechtsstreit FKH/Hackmann vorgenommen und unter Ausschluss des Erkenntnisverfahrens (=Ausschluss der Feststellung zurückliegenden Betrugs) das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann 31.03.2008 nach 26.03.2008-FKH-Antrag veranlasst hatte, garantierte danach die gesamte nicht-autonome rh.-pf-‚ische Justiz das erreichte FKH/AG Mayen-Betrugsergebnis zum Wahrheitsbeweis und schloss zurückliegende Betrugsklärung aus.

Die deutsche Garanteninstitution ST Frankenthal schein-legitimierte/-legalisierte den FKH-Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ in Deutschland und die in Belgien von FKH GbR verübte Auslandsstraftat zur Nicht-Straftat, die damit begründete AG Mayen-Straftatenkaskade zum Wahrheitsbeweis.

Ebenso ‚würdigten/bestätigten‘ die ST/GST Koblenz sowie die Ministerialräte und der Minister des rheinland-pfälzischen Justizministeriums die AG Mayen-Straftatenkaskade und das über Garantentäuschung des AG Osnabrück erreichte Betrugsziel Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann zum Wahrheitsbeweis. Diese exekutive Garantenheerschar garantierte damit in Verbindung den konsequenten Ausschluss zurückliegender strafrechtlicher Ermittlungen in Belgien und Deutschland. Garantierte damit die gesamte auf FKH zurückzuführende, in konzertierter Aktion von AG Mayen und ST Frankenthal legitimierte/legalisierte zugrundeliegenden Betrugskaskade als wahr, die das sich täuschen/eindrucksmanipulieren lassende AG Osnabrück umsetzte. Die deutsche Garanteninstitution ST Frankenthal initiierte/garantierte durch eigenständige Straftaten die Realisierung des Ausschlusses der Aufnahme belgischer staatsanwaltlicher Ermittlung gegen FKH und deckte diese. Die deutsche Garanteninstitution ST/GST Koblenz realisierte/garantierte den Ausschluss der Aufnahme deutscher staatsanwaltlicher Ermittlung gegen AG Mayen und ST Frankenthal. AG M. und ST Fr. legalisierten beide nicht nur den in Belgien auf ‚Meyer‘ verübten FKH-Betrug, sondern beide machten durch jeweils eigenständigen Betrug die Umsetzung des FKH-Betrugs ‚Meyer‘ in Deutschland an unbeteiligter Unschuldiger Hackmann erst möglich. Die beteiligten Garanteninstitutionen AG Mayen und ST Frankenthal missbrauchten ihre herausgehobene institutionelle Vertrauensstellung, indem diese die Garanteninstitution AG Osnabrück verpflichteten, deren als wahr vorgegebene Betrugskaskade zur Sanktionierung von Eva Hackmann ungeprüft als wahr zu übernehmen und als wahr zu benutzen.

Die involvierte landesstaatliche Justiz bis hin zu den Justizministern der Länder Rheinland-Pfalz (Minister Hartloff), NRW (Minister Kutschaty) und Niedersachsen (Ministerin Niewisch-Lennartz) wissen um den vom belgischen Bürgermeister Maaseik und dem belgischen Handelsgericht nachgewiesenen in Belgien verübten mehrfachen FKH GbR-Vertragsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und von meinen bei der belgischen Staatsanwaltschaft in Tongeren gestellten Strafanträgen.

Die involvierten Justizminister und die an der Umsetzung der FKH GbR-Ursprungsstraftat im Rahmen des Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahrens Hackmann beteiligte untergeordnete staatliche Justiz dieser Länder verweigerten, trotz mehrfacher Anmahnung, die Nachweiserbringung des Bestell- und Liefernachweises ‚Meyer‘ des von FKH in 2007 benutzten Vertrages Meyer/Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Verbindung mit dem Unterschriftennachweis Meyer=Hackmann über ein zu stellendes Rechtshilfeersuchen. Diese Nachweiserbringung hat die belgische Justiz vorzunehmen, da FKH die Straftat in Belgien verübte.

Wegen nicht existenter beider Vertragsbeteiligter und somit nicht existentem Vertrag war die Erbringung des Schuldnachweises Hackmann über belgische Ermittlung unmöglich. Im Gegenteil: belgische staatsanwaltliche Ermittlung hätte zwangsläufig die Feststellung der FKH-Straftat in Belgien ergeben. Daher wiesen diese Justizminister zum Schutz der offenbaren FKH-Straftäter und insbesondere zum Schutz der am Betrug beteiligten rh.-pf.‘-ischen staatlichen Justiz AG Mayen und ST Frankenthal kein Rechtshilfeersuchen an. Um diese Feststellung und damit belgische strafrechtliche Sanktionierung von FKH GbR-Verantwortlichen scheinrechtlich legitimiert auszuschließen, tauschte die ST Frankenthal gegenüber der ST Aachen 29.11.2012 den FKH-Auslandsvertragsbetrug gegen den als wahr vorgegebenen eigenständigen ST Fr-Inlandsvertragsbetrug des nicht abgeschlossenen/nicht existenten Vertrages Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) aus — zu aktueller Zeit natürlich vor Eva Hackmann geheim gehalten. ST Fr ST Baum schloss durch konstruierte Verlagerung des Tatortes von Ausland Belgien auf Inland Deutschland zum einen das Stellen eines Rechtshilfeersuchens aus. ST Fr konstruierte zum anderen durch zielgerichtete Täuschung der ST Aachen eine dieser überantwortete Ablehnung des von ST Fr 29.11.2012 beantragten Inlandsermittlungsersuchens. Die involvierten Justizminister und die beteiligte untergeordnete staatliche Justiz dieser Länder verweigerten offenbar auf der Grundlage des von ST Fr wahr vorgegebenen/garantierten Vertrags, tatsächlich eigenständigen 29.11.2012 ST Fr-Vertragsbetrugs in Verbindung mit Austausch/Ersatz des FKH GbR-Vertragsbetrugs — vor Eva Hackmann geheim gehalten –, die Nachweiserbringung des Bestell- und Liefernachweises ‚Meyer‘ des von FKH benutzten Vertrages Bela Vita (Maaseik, Belgien), zu erreichen über ein Rechtshilfeersuchen durch belgische Staatsanwaltschaft. Diese involvierten Justizminister verweigerten auch die Nachweiserbringung des Bestell- und Liefernachweises Hackmann des von ST Fr ausgetauschten als wahr vorgegebenen, tatsächlich nicht existenten/nicht abgeschlossenen, Vertrages Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien), mit dem zudem FKH den Rechtsstreit FKH/Meyer auch nicht beantragt hatte, der somit auch nicht Gegenstand des von FKH benutzten AG Mayen-Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ war und somit keine Relevanz hatte. Im mathematischen Sinn eineindeutig nachgewiesen ist damit die justizministerielle Zusammenarbeit mit FKH GbR durch latente Untätigkeit. Mit Rechtshilfeersuchen der ST Fr an die belgische Staatsanwaltschaft hätte St Fr die Feststellung seiner eigenen Straftaten in Auftrag gegeben!. Ich verweise auf die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den ‚Rechtsakt des Rates vom 29. Mai 2000‘ über die Erstellung des Übereinkommens – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Im Rahmen der vereinbarten internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit (Eureggio) u.a. zwischen Belgien und Deutschland beantragte ich bei den involvierten Justizministern der Länder Rheinland-Pfalz (Minister Hartloff), NRW (Minister Kutschaty) und Niedersachsen (Ministerin Niewisch-Lennartz) die Umsetzung dieser Vereinbarung, die diese zielgerichtet zum Schutz der eigenen (offenbar und nachgewiesenen kriminellen) Justiz (AG Mayen, ST Frankenthal, AG Osnabrück, u.a.) verweigerten.

Es ist davon auszugehen, dass die involvierten Justizministerien auf die belgische Staatsanwaltschaft in Tongeren Einfluss nahmen. Dort stellte ich ab 18.06.2013 mehrere Strafanträge gegen die Verantwortlichen des von FKH benutzten und von diesem selbst in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages Bela Vita (Maaseik, Belgien)/’Meyer‘. Sowie in Deutschland gegen AG Mayen und ST Frankenthal. Und zwar wegen banden- und gewerbsmäßiger länderübergreifender, von FKH GbR im Ausland initiierter und AG Mayen/ST Fr in Deutschland gemeinschaftlich begangener umgesetzter organisierter Straftaten. Bis 22.10.13 gab der zuständige belgische ST Herr Lämmen (Tongeren) noch freundlich Auskunft, meine Schreiben würden erst noch übersetzt, mein Strafantrag würde genau so behandelt wie der eines belgischen Bürgers. An diesen Datum sagte er mir unmissverständlich, dass ich nie mehr anrufen solle….. Trotz anfangs zugesagter Aufnahme von Ermittlung und vergebenem Aktenzeichen und ca. 6 mal beantragter Mitteilung des Sachstandes erhielt ich bis heute keine einzige Antwort aus Tongeren. Der an Eva Hackmann realisierte in Belgien auf ‚Meyer‘ initiierte Betrug war nur in konzertierter Aktion in einem zielgerichteten Betrugs-Abstimmungsprozess und unterschiedlicher Betrugs-Arbeitsteilung zwischen FKH-Betrugsakteuren und den rh.-pf-‚ischen staatlichen/politischen Akteuren Garanteninstitutionen AG Mayen und ST Frankenthal möglich. Ferner in Verbindung mit nachgeordneter sich willfährig hat täuschen/eindrucksmanipulieren lassender deutscher Garanteninstitution AG Osnabrück (Zivilprozessgericht), das ihr Täuschungsergebnis der Garanteninstitution AG Osnabrück (Zwangsvollstreckungsgericht) zur Umsetzung als wahr vorgab. Bis hin zu den genannten Justizministerien, die trotz Kenntnis den nach jahrelanger Geheimhaltung nachgewiesenen gemeinschaftlichen FKH/AG Mayen/ST Fr-Betrug und das AG Osnabrück-Betrugsergebnis (42 C 392/07) weiterhin zum Wahrheitsbeweis erklärten. Die Justizminister schlossen offenbar aus Systemschutzgründen (eigene nicht autonome Justiz ist an der Realisierung des FKH-Betrugs beteiligt) und zum Schutz der Betrüger Ermittlungen zur Aufdeckung des in Belgien verübten FKH-Ursprungsbetrugs durch Nicht-Stellen/-Anweisung eines belgischen Rechtshilfeersuchens aus, damit in der Folge in Deutschland die Aufdeckung des komplexen von deutscher Justiz begangenen Garanteninstitutionen-Betrugs. Und sicherten in der Umkehrung FKH die sanktionsfreie Betrugsnutznießung an unschuldiger Hackmann. Damit deckt die Landesexekutive durch offenbare Einflussnahme auf die nicht autonome Justiz (Judukative) nicht nur die FKH GbR, sondern die beteiligten Garanteninstitutionen, die mit eigenständigem Betrug die Umsetzung des FKH-Betrugs erst möglich machten! Wobei offenbar ministeriell praktizierter politisch motivierter Systemschutz, tatsächlich: Schutz der Auslandsstraftäter FKH GbR, über Infiltration/Insinuierung der belgischen Staatsanwaltschaft erfolgte, die nach Strafantrag von Eva Hackmann trotz zugesagter Aufnahme von Ermittlungen und vergebenem Aktenzeichen diese ausschloss. Die Ablehnung der ST Tongeren/Belgien erfolgte 12.05.2014.

Ich verweise auf an die ST Tongeren gerichtete Strafanträge vom 18.06.2013, 03.07.2013, 14.07.2013, 31.07.2013, 21.08.2013, 28.08.2013, 03.10.2013, 22.11.2013, 03.12.2013, 15.12.2013. Es sind substantiierte, fundierte, dezidierte Strafanträge gegen die Verantwortlichen von FKH GbR wegen des in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien). Aber auch gegen die Verantwortlichen des AG Mayen und der ST Frankenthal, die durch eigenständige Garanteninstitutionen-Betrügereien diesen FKH-Betrug erst ermöglichten. Und diese deutschen Garanteninstitutionen dürfen natürlich nicht Gegenstand eines belgischen Strafverfahrens sein. Die ST Tongeren verweigert offenbar deshalb die Ermittlung der Verantwortlichen des in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien). Wobei der Bürgermeister von Maaseik durch eigenständige Ermittlungen und das belgische Handelsgericht bereits Bela Vita (Maaseik, Belgien) als in Maaseik/Belgien zu keiner Zeit existentes Unternehmen und somit als Scheinunternehmen feststellten und damit hinreichenden Anfangsverdacht bestätigten. Der Leser vermag nachzuvollziehen, dass die Ablehnung von belgischen Ermittlungen unsubstantiertes Substrat und länderübergreifenden europaweiten Systemschutz von FKH GbR/AG Mayen/ST Frankenthal und nachfolgend weitere justizielle Institutionen darstellt. Interessant ist, das der Prokurator des Königs (=belgische Staatsanwalt) das Schreiben nicht unterschrieb. Vorsätzlich unklar gehalten wurde somit der Verantwortliche. Offenbar handelt es sich um einen Staatsanwalt Herr Lämmen oder Lömmen von der ST Tongeren.

Diese offenbar von FKH GbR auch in vielzähligen anderen ähnlich gelagerten Auslandsbetrugsfällen betriebene länderübergreifende Betrugsrealisierung durch Ausschluss allein der Möglichkeit der Aufnahme von Ermittlungen (=Ausschluss eines Anfangsverdachtes) der Betrugsaufklärung, auch und insbesondere über ausgeschlossenes Rechtshilfeersuchen an das jeweilige Ausland, besteht seit mehr als 25 Jahren. In diesen anderen Fällen wird/wurde offenbar ein anderes der ca. 640 bundesweiten Garanteninstitution/Amtsgerichte von FKH/AG Mayen ähnlich getäuscht und eindrucksmanipuliert und von Garanteninstitution ST Frankenthal zur Nicht-Straftat erklärt.

Angehängte PDF-Datei weist detailreich nicht nur den konsequent geheim gehaltenen Garanteninstitutionenbetrug der staatlichen/politischen Akteure AG Mayen und der ST Frankenthal nach, der nach investigativer Recherche aufgedeckt wurde. Insbesondere, mit welcher Raffinesse und zielgerichteter vielfältiger Unwahrheiten AG/LG/ST Osnabrück die Umsetzung des auf ausgedachter/fiktiver/nicht existenter Meyer begonnenen Betrugs an Eva Hackmann über zielgerichtete Geheimhaltung realisierte und festschrieb. Frappierend war die Erkenntnis, das AG/LG/ST Osnabrück nachfolgend involvierte Garanteninstitutionen Amtsgerichte, Staatsanwaltschaften Land- und Oberlandesgerichte, Vertreter der Justizministerien dieser Länder, genauer: diese vertretende Richter, Staatsanwälte, Präsidenten, Minister mit zielgerichteten weiteren eigenständigen Unwahrheiten/Straftaten und nicht für möglich gehaltener krimineller Professionaltät unter Missachtung jeglichen Rechts die Aufklärung des ursprünglichen in Belgien verübten FKH-Vertragsbetrugs sowie den AG Mayen- und ST Frankenthal- Garanteninstitutionenbetrug ausschlossen. Und das von AG/LG/ST Osnabrück über vielfältigen Betrug ‚im Namen des Volkes‘ umgesetzte Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann mit an den Haaren herbeigezogenem unsubstantiiertem Substrat, nicht nachvollziehbarer Scheinargumentation und nochmals weiterem Betrug festhielten und -schrieben — und damit die Umsetzung des FKH-Betrugs erst ermöglichte. Und damit zielgerichtet Verfolgung und Vollstreckung Unschuldiger Hackmann realisierte.

Detailreich, aufschlussreich, umfassend und nachvollziehbar: PDF-Datei: FKH GbR-Betrug: realisiert durch europäischen Garanteninstitutionenbetrug

PDF-Datei: Umsetzung des FKH/AG Mayen-Betrugs durch das AG Osnabrück PDF-Datei: Anschreiben des AG Osnabrück zu Rechtsstreit FKH GbR/Meyer. Gerichtet an Eva Hackmann, die nichts mit Meyer zu tun hat. Wer ist der Anordnende dieses Schreibens? Wo ist dessen Unterschrift? Als Anlage ist das Urteil im Namen des Volkes, das AG Osnabrück Vizepräsident Havliza unter 42 C 392/07 (2) vom 28.03.2014, dass er bereits Dez. 2007 ohne Kenntnis von Eva Hackmann erstellte. Bereits Dez. 2007 deutete er — unter Ausschluss des Erkenntnisverfahrens — den Rechtsstreit FKH/Meyer in Rechtsstreit FKH/Hackmann um. Im Urteil unter Entscheidungsgründe hat Havliza gelogen: obwohl in der Verfahrensakte ‚Meyer‘ der Eingang des Einspruchs 23.10.2007 dokumentiert ist, unterstellte er den verspäteten Eingang nach dem 02.11.2007. Sämtliche beteiligten Richter des AG Os, auch Präsident Veen, verweigerten trotz mehrfachen Anschreibens die Abschrift des verspäteten Eingangs. So wird Lüge zu Recht!! Auch dieses Urteil ist nicht von Havliza unterschrieben!!

Die Gesamtheit der vorgenannten staatlichen justiziellen Beteiligten verstießen damit zielgerichtet gegen die von Deutschland unterzeichnete UN-Resolution Unschuldsvermutung. Danach gilt: „Jeder hat solange als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht nachgewiesen wurde“. Nochmals zur Klarstellung: Vor (bis 31.03.2008) Beginn der Sanktionierung (31.03.2008) Zwangsvollstreckung im Haftbefehlsverfahren Hackmann wäre der Schuldnachweis von Eva Hackmann zu führen gewesen!!, die diese Konsorten (AG Mayen, AG Osnabrück 42 C 392/07) trotz wiederholter expliziter Hinweise auf Umsetzungspflicht der UN-Resolution zielgerichtet ausschlossen/ignorierten.

In dieser Kenntnis verstießen die involvierten Justizminister der Länder Rheinland-Pfalz (Minister Hartloff), NRW Minister (Minister Kutschaty) und Niedersachsen (Ministerin Niewisch-Lennartz) zielgerichtet gegen diesen Grundsatz. Diese Justizminister und untergeordnete staatliche Judikative repräsentierende Beteiligte forderte ich unter Verweis auf die UN-Resolution vielzählige Male auf, den Schuldnachweis Hackmann zu führen. Nur zu erreichen über ein Rechtshilfeersuchen an den Prokurator des belgischen Königs. Denn der im Mahnverfahren 2007 in Deutschland umgesetzte FKH-Auslandsvertragsbetrug wurde ursächlich in Belgien ca. 2003 von FKH/Bela Vita (Maaseik, Belgien) verübt. Wie auch der ST Fr-Vertragsbetrug (Schreiben 29.11.2012 der ST Fr an ST Aachen) sich auf einen anderen belgische Vertragsbetrug des Schein-Vertrages Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) bezieht. Somit ist der von ST Fr ausgetauschte/ersetzte FKH-Auslandsvertragsbetrug (Schreiben 29.11.2012 der ST Fr an ST Aachen) von deutscher Garanteninstitution ST Fr begangener internationaler Urkundenbetrug.

Der Schuldnachweis Hackmann ist nur zu erbringen über die Ermittlung des Bestell- und Liefernachweises ‚Meyer‘ respektive des in Belgien als abgeschlossen unterstellten und im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannten Vertrages Meyer/Bela Vita (Maaseik, Belgien) sowie der Namen der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien). Damit in Verbindung forderte ich diese Minister und untergeordnete staatliche Beteiligte zudem vielzählige Male auf, für den Fall eines vorgelegten Vertrages Meyer, durch Unterschriftengutachten den Nachweis ‚Meyer‘ gleich Hackmann zu führen.

Bezogen auf den von ST Fr 29.11.2012 als wahr vorgegebenen belgischen Auslandsvertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ist der Schuldnachweis Hackmann ebenfalls nur zu erbringen über die Ermittlung des Bestell- und Liefernachweises Hackmann in Verbindung mit der Begründung, warum dieser Vertrag den im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannten Vertrag Bela Vita (Maaseik, Belgien)/’Meyer‘ ersetzt. Liegt dieser vor ist zu begründen, ob und warum mit diesem von ST Fr vorgegebenen Vertrag Hackmann FKH den Mahnantrag ‚Meyer‘ stellte, AG Mayen damit den Rechtsstreit FKH/’Meyer‘ führte und den Vollsteckungsbescheid ‚Meyer‘ erstellte.

Diesen gemäß UN-Resolution von diesen Justizministern verantwortlich zu führenden Schuldnachweis Hackmann, nur zu erbringen über ein an Belgien zu stellendes Rechtshilfeersuchen, erbrachten diese nicht! Kein Wunder — die Länderjustiz ist nicht autonom! In Belgien durchgeführte staatsanwaltliche Ermittlungen hätten keinen Vertrag Meyer und/oder Hackmann, somit die Unschuld von Eva Hackmann ergeben und stattdessen die kriminellen Machenschaften/Betrugskaskade der FKH/Bela Vita (Maaseik, Belgien) und der gesamten beteiligten staatlichen Justiz (Verbrecher nach § 12 StG nachgewiesen. Nach NRW-Koalitionspapier steht die Landesjustiz (=Justizminister) unter erheblichem Einfluss der Landesregierung (Exekutive). Offenbar hat FKH GbR diese Exekutive voll im Griff. Denn Fakt ist, dass die Politik und/oder die Betrüger vorgaben, die UN-Resolution zu missachten und den Schuldnachweis Hackmann nicht zu führen. Zu dem Zweck, die Verantwortlichen der FKH GbR strafrechtlich in Belgien sanktionsfrei zu halten und der FKH die Betrugsnutznießung zu garantieren.

Die Scheinbegründung für den justizministeriell ausgeschlossenen Schuldnachweis Hackmann konstruierte und lieferte die ST Frankenthal ST Baum über seinen der ST Aachen als wahr mitgeteilten 29.11.2012-Vertragsbetrug (Hackmann/B.V. (Kinrooi, Belgien), den er gegen den FKH GbR-Vertragsbetrug (Meyer/B.V.(Maaseik, Belgien) austauschte. Die Möglichkeit und damit die Erforderlichkeit dieser Schuldnachweiserbringung über ein Rechtshilfeersuchen schloss der offenbare FKH-Konsortialpartner ST Frankenthal über — geheim gehaltenen — eigenständigen vorgenannten ST Fr-Vertragsbetrug in Verbindung mit Vertragsbetrugsaustausch gegen den FKH-Vertragsbetrug aus. Vorgenommen durch zielgerichtete Täuschung der ST Aachen 29.11.2012.

Die Weisung erteilenden Justizminister dieser Länder verstießen wegen nicht angewiesener (=ausgeschlossener) Ermittlung des Schuldnachweises von Eva Hackmann zielgerichtet gegen §§ 344, 345 StGB und gegen UN-Resolution Unschuldsvermutung. Diese Justizminister garantierten somit Vollstreckung an Unschuldiger zu Recht und FKH GbR die Betrugsnutznießung.

Damit verstießen diese die Justizminister dieser Länder und die beteiligten Richter und Staatsanwälte gegen ihren geleisteten Eid Artikel 56 GG und begingen Verfassungshochverrat.

Es ist daher davon auszugehen, dass diese involvierten nicht autonomen deutschen Justizminister dieser Bundesländer, respektive die erheblichen Einfluss nehmende Landesregierung (Exekutive) dieser Bundesländer, mit zielgerichtet ausgeschlossenem Rechtshilfeersuchen Selbst- und Systemschutz betrieben. Zudem über offenbar informeller Einflussnahme zunächst die begonnene belgische staatsanwaltliche Ermittlungen deshalb ausschlossen, um die von deutscher staatsanwaltlicher Justiz zum Wahrheitsbeweis/Nicht-Straftat erklärten belgische Vertragsbetrügereien der FKH GbR und der ST Frankenthal unaufgeklärt zu belassen und zu kaschieren. In dem Wissen, dass, der Schuldnachweis (=Bestell- und Liefernachweis) bezogen auf zwei unterstellte Verträge !! Hackmann nicht erbracht werden kann und belgische staatsanwaltliche Ermittlungen stattdessen die FKH/AG Mayen/ST Frankenthal-Betrugskaskade nachweisen würden.

Feststellung: Für die belgische Staatsanwaltschaft in Tongeren wäre es ein Leichtes, die Existenz/Nicht-Existenz der im 15.10.2007-Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ genannten Firma Bela Vita (Maaseik, Belgien) und deren Verantwortliche zu ermitteln. Sowie die Verantwortlichen des in Belgien verübten Vertragsbetrugs. Durchgeführte belgische staatsanwaltliche Ermittlung hätte die Unschuld von E.H. ergeben. Gleichzeitig in der Umkehrung den in Arbeitsteilung begangenen FKH GbR/AG Mayen/Staatsanwaltschaft Frankenthal-Betrug, den wiederum nachfolgende staatliche Justiz durch eigenständigen Folgebetrug zum Wahrheitsbeweis erklärte, der bei einem gestellten Rechtshilfeersuchen aufgedeckt worden wäre. Nun wird klar, warum der rheinland-pfälzische Justizminister kein Rechtshilfeersuchen stellte.

 

Inszenierte simulierte Realität, Mindfuck: geheim gehaltene/s Doppelumdeutung/-reframing der ST Frankenthal ST Baum

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-29 – 22:13:54

A.Vorbemerkungen Es handelt sich (offenbar?) um organisierte Kriminalität.

Staatliche Justiz deckte/legalisierte den banden- und gewerbsmäßig begangenen Betrug der FKH GbR Jentzer/ RA Wehnert. Beteiligte staatliche Justiz u.a.: ST Frankenthal ST Baum AG Mayen Goergen AG Osnabrück Struck, Große Extermöring LG Osnabrück Hune

Das ST Frankenthal ST Baum den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckt ist dadurch nachgewiesen, dass Baum in der Anklageschrift gegen FKH GbR/RA Wehnert vom 10.05.2013 gezielt die Anklagepunkte nicht nannte, die den Qualifikationstatbestand des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs ausmachen. Von Baum begründete mit §154 StPO. FKH GbR Jentzer verübte die Ursprungstraftat Vertrags-/Urkundenbetrug mit dem ganz offenbar von FKH GbR Jentzer geschaffenen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) in Belgien/Maaseik. Damit ist die Ermittlungszuständigkeit der ST Osnabrück begründet. ST Frankenthal ST Baum schloss nach ‚Ansichreißen‘ der Ermittlungszuständigkeit strafrechtliche Ermittlungen gegen FKH GbR in Belgien aus. In angemaßter Zuständigkeit kaschierte ST Frankenthal ST Baum mit dem von ihm begangenen geheim gehaltenen Betrug den von FKH GbR begangenen Betrug. Baum konstruierte in seiner Zuständigkeit einen im Inland begangenen Betrug, mit dem er den FKH GbR-Betrug ersetzte. Baum unterstellte mit seinem Betrug einen von Hackmann mit dem callcenter Gangelt für Bela Vita (Kinrooi) abgeschlossenen Vertrag. Er gab von einem Dritten geäußerten Verdacht einer Straftat vor. Damit begründete Baum gegenüber der ST Aachen das Übernahmeersuchen und Inlandsermittlungen. Gleichzeitig teilte Baum der ST Aachen erfolgte Titulierung und betriebenes Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren Hackmann als das Ergebnis des Vertragsabschlusses mit dem callcenter Gangelt mit. Damit ist die Aufnahme von Ermittlungen ausgeschlossen. Baum täuschte die ST Aachen, da diese Ergebnisse Folgen des verheimlichten FKH GbR-Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) sind. Mit 4.1.13-Ablehnung des Übernahmeersuchens war auch die Auslandsermittlung in Belgien ausgeschlossen.

AG Mayen Das das Mahngericht AG Mayen den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckte ist dadurch nachgewiesen, dass AG Mayen ungeprüft den FKH GbR/RA Wehnert Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit dem Scheinunternehmen Vita (Maaseik) als wahr übernahm und das Mahnverfahren ‚Meyer‘ durchführte. Über bis Juli 2012 vor Eva Hackmann geheim gehaltener/m Verfahrensaktenfälschung und Schuldnernamenumdeutungsbetrug protegierte AG Mayen FKH GbR Jentzer/RA Wehnert, in dem dieses Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ erließ und vorgab, diesen aber an Hackmann zu vollstrecken. Blödsinn hoch drei, aber 31.03.2008 umgesetzt in der Entscheidungskompetenz des hirnkranken GV’s Bodi des AG Osnabrück, verstärkend übernommen mit 26.04.2010-Haftbefehl Hackmann vom Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Richter Struck und als rechtens bestätigt vom damaligen Präsidenden Große Extermöring. Große Extermöring hat den unmittelbar danach vom Amtsarzt wegen Hirnerkrankung für ‚dienstunfähig als GV‘ festgestellten Bodi entlassen. Das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz und die ST /GST Koblenz führten trotz ab Juli 2012 dezidiert nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs kein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des AG Mayen durch. Auf wiederholte Anmahnungen unter Nennung des AZ erhielt ich keine Antwort.

AG Osnabrück Das das AG Osnabrück den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert -Betrug deckte ist dadurch nachgewiesen, dass das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann betrieb. In Kenntnis des nicht abgeschlossenen Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik), des FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ‚Meyer, des AG Mayen-Betrugs, ohne Titel Hackmann und nach Antrag der FKH GbR/RA auf Zwangsvollstreckung an Hackmann. AG Osnabrück GV’in Nerger erkannte den Betrug, gab 31.10.2010 den Auftrag an den Gläubiger FKH GbR zurück und beendete damit beide Verfahren. AG Osnabrück Richter Struck und Präsident Große Extermöring konstruierten und veranlassten beim LG Osnabrück daraufhin ein Beschwerdeverfahren der Schuldnerin Hackmann. Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.10.10 des AG Osnabrück unterstellten einem (RA) Wehage, per Telefonanruf !! namens Eva Hackmann Beschwerde geführt zu haben. Eva Hackmann hat diesen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Die RA-Kanzleien Wehage bestätigten in 2013 schriftlich, dass ihnen dieser Vorgang gänzlich unbekannt ist. AG und LG Osnabrück bestätigten in 2013, dass die Akten keine Anschrift eines Wehage und keine Bevollmächtigung von Eva Hackmann enthalten.

LG Osnabrück Das das LG Osnabrück Richter Hune den FKH GbR Jentzer/RA Wehnert-Betrug und die Folgebetrügereien deckte ist dadurch nachgewiesen, dass das LG Osnabrück in Kenntnis der zurückliegenden Vorgänge, insbesondere des AG Osnabrück- Wehage Betruges, mit seinen 18./29.11.2010-Beschlüssen ‚Beschwerdeführerin und Schuldnerin Hackmann‘ als die im Vollstreckungsbescheid genannte Schuldnerin Meyer bestätigte. Das LG Osnabrück hob mit seinen Beschlüssen die Entscheidung des AG Osnabrück GV’in Nerger auf, legalisierte die zurückliegende auf FKH GbR Jentzer/RA Wehnert zurückzuführende Betrugskaskade und garantierte die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann. Unter Berufung auf diese Landgerichts-Beschlüsse nahm auf Antrag von FKH GbR Jentzer/RA Wehnert das AG Mayen Aug. 2013 die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann vor. Die ST Osnabrück führte trotz nachgewiesenen AG Osnabrück-Betrugs nach Nov. 2010 und nach wiederholtem Strafantrag nach Aug. 2013 kein Strafverfahren gegen Struck, Große Extermöring und Hune durch. ****

  1. Weitere Hinweise: Nach 04.01.2013-Rückgabe des 29.11.2012-Baum-Schreibens durch die ST Aachen erhob ST Baum 10.05.2013 (5513 Js 7355/09) öffentliche Anklage u.a. gegen FKH GbR Jentzer wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug. § 263 Abs. 5 StGB definiert den Qualifikationstatbestand, der die Tat, kumulativ banden- und gewerbsmäßig begangen, zum Verbrechen macht. Für banden- und gewerbsmäßig begangene Urkundenfälschung gilt dies in gleicher Weise. Die von Baum definierten Anklagepunkte erfüllen diesen Qualifikationstatbe¬stand nicht. Tatsächlich schloss Baum den tatsächlich banden- und gewerbsmäßig betriebenen Betrug u.a. der FKH GbR Jentzer/RA Wehnert aus. Baum schloss (10.05.2013) über seine Fehl-Definition hinausgehende weitere/sonstige u.a. von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums 02.01.2006 bis 02.12.2010 und des nicht rechtverjährten Zeitraums davor aus, sowie die des Zeitraums ab dem 02.12.2010. Von Baum mit §154 StPO begründet, weil diese nicht ins Gewicht fallen. Tatsächlich definieren gerade die von Baum mit § 154 StPO ausgeschlossenen nicht genannten, aber nachstehend genannte tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße, die nach § 263 Abs. 5 StGB banden- und gewerbsmäßig betriebenen Straftaten von FKH GbR Jentzer/RA Wehnert.

Ca. 2003 – 02.01.2006: Von FKH GbR Jentzer begangener Vertrags-/Urkundenbetrug durch Benutzung eines tatsächlich nicht bestehenden Vertrages einer ausgedachten/fiktiven/unter der Adresse nicht ansässigen Schuldnerin ‚Meyer‘ mit einem nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). 02.01.2006 – 02.12.2010: Über Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ versicherte FKH GbR Jentzer dem AG Mayen diesen Vertrag als von den Vertragspartnern abgeschlossen. Von FKH GbR Jentzer tatsächlich ausgedachter/fiktiver Meyer und von FKH GbR ausgedachtem nicht existentem/nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). Folge des erreichten Mahnverfahren/Rechtsstreit FKH GbR Jentzer/Meyer zur Durchsetzung der Geldforderungen ‚Meyer‘ war der Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Über Zwangsvollstreckungsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert (26.03.2008) die Zwangsvollstreckung auf den Namen Hackmann, obwohl es keinen Titel Hackmann gab und gibt, sondern nur den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Über Haftbefehlsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert die Verhaftung von Hackmann (Haftbefehl 26.04.2010 ausgestellt) zur Durchsetzung der Zwangsvollstreckung, obwohl es keinen Titel Hackmann gab und gibt, sondern nur den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. 02.12.2010 – heute: AG Osnabrück GV’in Frau Nerger erkannte über die Akten den Betrug, gab Z. und H.verfahren an FKH GbR Jentzer/RA Wehnert zurück. Daraufhin konstruierten Richter Struck und Präsident Große Extermöring ein von Eva Hackmann als Schuldnerin geführtes Beschwerdeverfahren beim LG Osnabrück. Beide gaben einen (RA) Wehage vor, den Hackmann angeblich mit Beschwerdeführung beauftragt haben soll. Diese Person Wehage gibt es nicht, auch keine RA Kanzlei Wehage wurde beauftragt. E.H. hat einen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Es gibt keinen Akteneintrag über die Anschrift dieser Person. Die LG Osnabrück Betrugs-Beschlüsse 18./29.11.2010 schein bestätigen Eva Hackmann als Beschwerdeführerin und Schuldnerin sowie als die titulierte ‚Meyer‘ Über Umtitulierungsantragsbetrug beantragten FKH GbR Jentzer/RA Wehnert auf der Grundlage des AG/LG Osnabrück-Betrugs die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann, die August 2013 erfolgte.

Diese FKH GbR Jentzer/RA Wehnert-Straftaten schloss ST Baum als Anklagepunkte aus, schein-begründet mit §154 StPO. Damit kaschierte Baum insbesondere auch den von ihm verübten 29.11.2012-Betrug. Tatsächlich wurden diese Straftaten u.a. von der ST Frankenthal/ST Osnabrück/GST Oldenburg/ST Aachen unaufgeklärt gehalten und/oder durch Mitwirkung der beteiligten Staatsanwaltschaften sowie Gerichte u.a. Mahngericht Mayen, Zivil- und Zwangsvollstreckungsgericht AG Osnabrück erst ermöglicht. Auf welche Weise die Staatsanwaltschaften den Betrug der ST Frankenthal ST Baum ermöglichten und wie ST Baum seinen 29.11.2012-Betrug durch Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen durchführte, und damit den Nutznießer FKH GbR Jentzer/RA Wehnert protegierte, ist in den blogs vom 25./29.11.2013 nachgewiesen. Auf welche Weise das AG/LG Osnabrück mit ihrem Betrug die Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann und damit die ausgedachte/fiktive Schuldnerin ‚Meyer‘ und unschuldige Nicht-Schuldnerin Hackmann als kriminelle Schuldnerin festschrieben, ist u.a. im blog vom 05.11.2011 nachgewiesen.

Diese betreffen den in Deutschland von Jentzer verübten Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit den Folgen Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ und umgedeuteten Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren Hackmann, der zurückzuführen ist auf den in Belgien verübten und von FKH GbR-Jentzer in Deutschland benutzten Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik). # Dass ST Baum mit § 154 StPO-Begründung von Verfolgung vielzähliger FKH GbR Jentzer-Straftaten absah, ist Ergebnis des von Baum selbst begangenen grandiosen 29.11.2012-Betruges, genauer: Betrugskaskade, mit der er vorgenannten FKH GbR/RA Wehnert-Betrug kaschierte. Noch genauer: ST Baum setzte mit seinem grandiosen 29.11.2012-Betrug alles daran, Auslandsermittlungen in Belgien zu verhindern und auszuschließen. Einzig zu dem Zweck, nachdem der belgische Bürgermeister Maaseik und das belgische Handelsgericht bereits Nicht-Existenz/Nicht-Ansässigkeit des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) und des in Belgien verübten Vertragsbetrugs ‚Meyer‘ in 2013 nachgewiesen haben, die Bestätigung dieser Nachweise (Vertrags-/Urkundenbetrugs ‚Meyer‘) über die belgische Staatsanwaltschaft und damit verbundene Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen zur Feststellung der Namen und zur Sanktionierung dieser Straftäter auszuschließen. Zum Schutz der Straftäter FKH GbR/RA Wehnert.

ST Baum tauschte 29.11.2012 den von Eva Hackmann strafangezeigten tatsächlich in ca. 2003 in Belgien begangenen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) aus gegen einen neuen, von ihm konstruierten, Betrug. Diesen Betrug, dazu gehört auch die Nicht-Thematisierung des alten ursprünglichen Betrugs, gab er 29.11.2012 der ST Aachen als wahr vor. Damit missbrauchte Baum die ST Aachen! Baum band in seinen Betrug die erreichten Ergebnisse des nicht genannten, ausgetauschten, ursprünglichen FKH GbR-Vertragsbetrugs ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) zu dem Zweck mit ein, um diese in seiner Betrugskaskade auf den von im unterstellten Vertrag ‚Hackmann’/Bela Vita (Kinrooi) zu beziehen. Genauer: sich diesen hergestellten Bezug von der ST Aachen bestätigen zu lassen. Und um dieses Baumsche Betrugs-Mischmasch-Ergebnis, nach widerspruchsloser 4.1.13-Rückgabe (=Bestätigung) von ST Aachen als wahr reframte Betrugskaskade , von dieser bestätigt weiter zu benutzen. Genauer: nach 154 StPO Nicht-Benutzung in (5513 Js 7355/09) der öffentlichen Anklage u.a. gegen FKH GbR Jentzer. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des nicht rechtverjährten Zeitraums vor 02.01.2006 aus. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums 02.01.2006 bis 02.12.2010 aus. Damit schloss Baum die vorgenannten von FKH GbR Jentzer tateinheitlich begangenen Rechtsverstöße des Zeitraums ab dem 02.12.2010 aus.

Zurück zum 29.11.2012-Betrug des Baum. Die 04.01.2013-Rückgabe des von Baum an die ST Aachen gerichteten Übernahmeersuchens und damit der Ausschluss jeglicher Bela Vita-Ermittlungen (B.V. (Kinrooi), B.V.(Maaseik)) beruht auf nachgewiesener Betrugskaskade des sich selber zum ‚zuständigen Ermittlungsführer‘ erhobenen ST Baum. Tatsächlich war er zu keiner Zeit zuständig. Dessen Zuständigkeit bereiteten ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl 24.09.2012 vor mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und mit unterstelltem ‚ansässigen Unternehmen‘. Diese ‚Änderung‘ und das gemeinte ‚ansässige Unternehmen‘ erhielt ich bis heute von GST Ol (ca. 14 mal beantragt), ST Baum (ca. 6 mal beantragt) und ST Aachen (3 mal beantragt) nicht. Mit ‚ansässiges Unternehmen Bela Vita (Kinrooi)‘ und ‚Änderung‘ scheinlegitimierte/-begründete Baum 29.11.2012 gegenüber der ST Aachen seine angemaßte Ermittlungszuständigkeit und sein Ermittlungs-/Übernahmeersuchen und gab weitere Unwahrheiten (=Ergebnisse des ausgetauschten ursprünglichen B.V.(Maaseik)-Betrugs) dieser ST vor, die vor Eva Hackmann geheim blieben. Tatsächlich war dieses als beteiligt und ansässig unterstellte Unternehmen Bela Vita (Kinrooi) zu keiner Zeit beteiligt, da das callcenter Gangelt für Bela Vita (Kinrooi) keinen Vertrag mit Hackmann abschloss. Damit war das Stellen eines Übernahmeersuchen durch den vermeintlich ‚zuständigen Ermittlungsführer Baum‘ von vornherein gezielter Betrug/Täuschung an der ST Aachen.

Auf den Nachweis des von Baum 29.11.2012 unterstellten Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi) kommt es nicht an. Das scheint gängige Rechtsauffassung der Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Frankenthal zu sein. Die Versicherung 29.11.2012 des staatsanwaltlichen Garanten Baum, tatsächlich Täuscher/Verbrecher nach §12 StGB, über die Existenz derartigen Vertrages reicht aus, obwohl ein solcher zu keiner Zeit abgeschlossen wurde. Aber um diesen der ST Aachen als relevant vorgegebenen Vertrag geht es auch gar nicht, denn nach Vollstreckungsbescheid lautet der von FKH GbR benutzte Vertrag auf ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik), den es wegen der ausgedachten/fiktiven ‚Meyer‘ und des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) ebenfalls zu keinem Zeitpunkt gab.

Um welchen Vertrag geht es eigentlich, wenn der von Baum 29.11.2012 erlogene ersatzweise vorgegebene Vertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi) nicht abgeschlossen wurde und der von Baum ausgetauschte von FKH GbR benutzte Vertrag ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik) ebenfalls mangels beider Vertragspartner nicht abgeschlossen wurde? Ach so, auf das Vorliegen und Vorlegen eines Vertrages kommt es ja nicht an!! Diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vertrat bereits ST Wisser. Auch nach ST Frankenthal ST Wisser15.04.2009 kommt es auf das Vorliegen eines Vertrages nicht an. Es reicht die Versicherung aus, in diesem Fall von Straftäter FKH GbR Jentzer, dass ihm von den Verantwortlichen der Gläubigerfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) ein Vertrag vorgelegt wurde. Nun haben in 2013 das belgische Handelsgericht und der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik diese Gläubigerfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) als nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen festgestellt. Damit ist ganz offenbar FKH GbR Jentzer der Verantwortliche/Erfinder dieses Scheinunternehmens, der damit banden- und gewerbsmäßigen Betrug treibt.

Die wiederholt beantragte Abschrift dieses von FKH benutzten und erlogenen Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) verweigerten in -Rheinland Pfalz: FKH GbR Jentzer/RA WehnertAG; MahngerichtAG Mayen /Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler); Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Minister Hartloff und Staatssekretärin Frau Reich; die Ministerialräte des Justizministeriums Pandel, Stephanie, Fritz; AG Speyer Schleicher; AG/LG Frankenthal Präsidentin Frau Wolff; Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST’e Regner, Frau Harnischmacher, Leiter Kruse; Landeskriminalamt Rh. Pf. Präsident Wolfgang Hertinger; Bürgerbeauftrage Schöpflin, Burgards; Ministerialrat des Landtages Perne; sämtlich angeschriebene Landtagsabgeordnete; früherer Ministerpräsident Kurt Beck; jetzige Ministerpräsidentin Frau Malk Dreyer;

-Niedersachsen AG Osnabrück GV Bodi, Richter Struck, Janssen, Holdt, Havliza Präsident Veen/Große Extermöring; LG Osnabrück Richter Hune, Präsident Fahnemann; ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer; Generalstaatsanwaltschaft ST Röhl, damaliger Leiter Finger, jetziger Leiter Heuer; Landeskriminalamt Nieders. Direktor Uwe Kolmey;

-Nordrhein Westfalen ST Aachen Leitende Oberstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz /12.04.2013 OST Käbisch

# Ab 29.11.2012 ging es nicht mehr um den von FKH GbR benutzten, den AG Mayen als existent vorgegebenen/ausgedachten, Vertrag ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik). Nachdem ST Aachen den vom ‚zuständiger Ermittlungsführer Baum‘ 29.11.2012 ausgetauschten als existent vorgegebenen Vertrag Hackmann/Bela Vita (Kinrooi) nach diesem Datum widerspruchsfrei verwandte, verweigerte die persönlich adressierte Elisabeth Auchter-Mainz ST Aachen auf 13.11.13/23.11.13-Anfrage zweimal die Antwort, ob diese die 4.1.13-Rückgabe des Übernahmeersuchen- an ST Fr ST Baum wegen erkanntem Betrug des Baum vornahm oder nach Überprüfung der Baum-Aussagen als wahr. Da ST Aachen nach 4.1.13-Rückgabe den Baum nicht wegen Betrug/Täuschung strafanzeigte, bestätigte/erklärte Frau Elisabeth Auchter-Mainz unüberprüft die Baum-Betrugskaskade zum ‚Wahrheitsbeweis‘. ## Frau Elisabeth Auchter-Mainz bestätigte damit ungeprüft u.a. den von ST Frankenthal ST Baum vorgegebenen/versicherten Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) zum Wahrheitsbeweis. Frau Präsidentin Elisabeth Auchter-Mainz: das ist Betrug des staatsanwaltlichen Garanten ST Baum im Amt!! Sie wurden von Baum massivst belogen!! Und die ST Aachen bestätigte durch 4.1.2012 ausgebliebenen Widerspruch das Lügenkonstrukt des Baum als wahr, dass Eva Hackmann über das callcenter in Gangelt mit Bela Vita (Kinrooi, Belgien) einen Vertrag abgeschlossen haben soll! Nach Aussage der Gemeinde Gangelt (Handelsregister) nahm dieses Mitte 2004 seine Tätigkeit auf. Der unterstellte Bela Vita (Maaseik)-Vertragsabschluss lag in 2003. Die ST Aachen bestätigte somit in Kenntnis des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ und darin genannten Vertrages mit Bela Vita (Maaseik) den von ST Baum 29.11.2012 vorgegebenen Vertragsaustausch als wahr: der tatsächlich von FKH GbR benutzte nicht existente Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) tauschte Baum aus durch den als abgeschlossen unterstellten, tatsächlich nicht abgeschlossen/nicht existenten Vertrag Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Bei dem von FKH benutzten Vertrag ist die Schuldnerin ‚Meyer‘ ausgedacht/fiktiv und Bela Vita (Maaseik) nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen. Bei dem Baum-Betrug des Vertrages Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) sind die genannten Vertragsbeteiligten zwar existent, aber es existiert zwischen beiden kein Vertrag! Der auch nicht im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ und auch nicht im Mahnverfahren ‚Meyer‘ vom AG Mayen benutzt wurde. FKH GbR Werner Jentzer, der den Vertragsbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) beging, der diesen Vertrag im von im gestellten Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte und damit Mahnantragsbetrug beging, hob die Vertragsvorgabe Hackmann/ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) des ST Baum selber auf. Denn FKH GbR Werner Jentzer bestätigte gegenüber der ST Osnabrück ST Voß 7.7.11, dass FKH GbR/RA Wehnert den im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ verwendeten und von ihm genannten Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) benutzte. ST Frankenthal ist offenbar Lügeninstitution. ST Baum missbraucht seine herausgehobene Stellung als Staatsanwalt, der als ponerologer krimineller Lügner mit krampf- und krankhafter 29.11.2012-Betrugskaskade versucht, strafrechtliche Ermittlung und Sanktionierung der Verantwortlichen des in Belgien verübten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs von FKH GbR Jentzer auszuschließen. ****

  1. Ausführungen zum blog-Thema Unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft Aachen inszenierte/konstruierte/schuf ST Frankenthal ST Baum über einen geheim gehaltenen Doppelumdeutungsprozess/ Doppelreframingprozess eine simulierte Realität. Eine simulierte Realität, die von staatlichen juristischen Entscheidungsträgern zum Zeitpunkt der Nutzung als wahr/real wahrgenommen werden soll, aber tatsächlich eine detailreiche Simulation der Realität ist. Eine simulierte Realität, die zudem als ‚Schläfer‘ zunächst nicht genutzt wird, daher zunächst unauffällig bleibt und erst nach einiger Zeit (kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist) aktiviert wird. Eine simulierte Realität, eine von ST Baum gegenüber dem betroffenen Opfer unter Geheimhaltung mit Scheinfakten geschaffene Scheinrealität, von ST Baum in seiner Garantenfunktion der einbezogenen eindrucksmanipulierten/getäuschten ST Aachen verpflichtend zur Benutzung als wahr vorgegeben, nach Benutzung (=erfolgreiche Eindrucksmanipulation, Täuschung) als von ST Aachen für wahr/real erklärte Realität von ST Baum weiterverwendet. Eine simulierte Realität, die zum Zeitpunkt der Erschaffung (=der Täuschung) in dem Zeitraum der Nicht-Nutzung vom betroffenen Opfer wegen Geheimhaltung nicht erkannt wird/erkannt werden kann, deren Dementierung ausgeschlossen ist. Wird der ‚Schläfer‘ nach einiger Zeit von ST Baum aufgeweckt, von ihm die simulierte Realität genutzt, ist es zu spät. Nahezu ausgeschlossen ist für das Opfer die Möglichkeit des Betrugsnachweises. Das ist Mindfuck.

Oder Demokratie? „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html Er verrät beispielhaft seine Tricks und ermuntert die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ihm nachzueifern.

ST Baum, offenbar ein Demokrat par excellence, wie auch die am FKH GbR-Betrug beteiligten/involvierten Vertreter staatlicher Justiz, hat jedenfalls viel von Juncker gelernt: „Wir bescheißen nach Strich und Faden, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil das betrogene Opfer gar nicht begreift, dass und auf welche Weise es betrogen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Zuvor Zusammenfassung der Betrugsentwicklung: FKH GbR führte ab ca. 2003 bis Dez. 2007 den Vertragsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) auf ausgedachter/fiktiver Meyer. Ein privater Zusteller garantierte die Zustellung von Mahnschreiben an die Adresse von Hackmann.

Das Mahngericht AG Mayen wies ca. Okt. 2007 bis Dez. 2007, vor Eva Hackmann bis Juni 2012 geheim gehalten, über Verfahrensaktenfälschung und Schuldnernamenumdeutung ihr den Meyer-Betrug zu. Über den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ gab AG Mayen die Vollstreckung an Hackmann in Auftrag. Und unterstellte Eva Hackmann Fingierung/Fälschung der Unterschrift dieses Vertrages Meyer.

Ab Dez. 2007 verfügte das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren gegen Eva Hackmann. Damit verbunden ist ausgeschlossene rückwirkende Betrugsklärung. Okt. 2010 hob AG Osnabrück GV’in Nerger nach erkanntem Betrug über die Akten diese Verfahren auf. Mit 18./29.11.2010-Beschlüssen machte das LG Osnabrück im ‚Beschwerdeverfahren der Schuldnerin Hackmann‘ diese Aufhebung rückgängig und bestätigte Hackmann als die im Vollstreckungsbescheid genannte ausgedachte Meyer des FKH GbR-Betrugs. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist nahm das AG Mayen auf Antrag von FKH GbR auf der Grundlage dieser Landgerichts-Beschlüsse Aug. 2013 die Umtitulierung auf Hackmann vor. Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.10.10 des AG Osnabrück unterstellten einen (RA) Wehage, namens Eva Hackmann per Telefonanruf !! Beschwerde geführt zu haben. Eva Hackmann hat diesen Wehage nie gesehen, nie gesprochen, nie bevollmächtigt. Die RA-Kanzleien Wehage bestätigten in 2013 schriftlich, dass ihnen dieser Vorgang gänzlich unbekannt ist. AG und LG Osnabrück bestätigten in 2013, dass die Akten keine Anschrift eines Wehage und keine Bevollmächtigung von Eva Hackmann enthalten. Verbrecher im Amt nach § 12 StGB Struck und Große Extermöring haben unter Vorgabe eines Wehage ein Beschwerdeverfahren Hackmann vorgetäuscht, in Auftrag gegeben, damit das LG Osnabrück missbraucht und getäuscht. Damit das auf Betrug beruhende AG Osnabrück-Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann und außerdem den gesamten zurückliegenden FKH GbR-Betrug und Vollstreckung gegen Unschuldige landgerichtlich legalisieren lassen. Die ST Osnabrück ist dem bereits in 2011 angezeigten gemeinschaftlich begangenen Betrug des Struck und Präsident Große Extermöring nicht nachgegangen.

Gegen die Verantwortlichen des AG Mayen ist unter bekanntem AZ beim Landesskriminalamt Rheinland Pfalz und bei der ST/GST Koblenz ein Strafverfahren anhängig. Den AG Mayen-Betrug, den Ministerialräte des Justizministeriums und des Landtages zum Wahrheitsbeweis erklärten, wies ich nach Juni 2012 im Detail nach. Trotz ca. fünfmaliger Anmahnung habe ich bis heute keine Antwort, keine Bestätigung der Aufnahme von Ermittlungen und kein Ermittlungsergebnis erhalten.

Der rote Faden staatlichen Betrugs zeigt sich in der Fortsetzung bei der ST Osnabrück, der GST Oldenburg und der ST Frankenthal, die Ermittlungen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs und Strafverfolgung der strafangezeigten verantwortlichen Straftäter, die den Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) begingen, gezielt ausschlossen. ST Baum ST Frankenthal schloss über geheim gehaltene Umdeutungs-/Betrugskaskade Ermittlung und Strafverfolgung durch die belgische Staatsanwaltschaft aus. Obwohl der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik und das belgische Handelsgericht die Nicht-Existenz/Nicht-Ansässigkeit des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) nachwiesen.

Der nach 11.07.2011 von diesen Staatsanwaltschaften eingeleitete Betrug war erst nach 17.04.2013- Erhalt des 29.11.2012-Schreibens des ST Baum der ST Frankenthal an die ST Aachen und der 04.01.2013-Entgegnung möglich. Der Betrug des Baum erfolgte über vor Eva Hackmann geheim gehaltene Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen und war 04.01.2013 abgeschlossen. Der Betrugsnachweis ergab sich nach Analyse der Schriftsätze aus vielzähligen unwahren Einzelaussagen dieser Staatsanwaltschaften. # Beschreibung der von Baum durchgeführten Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen zum Zweck der Festschreibung von Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin und FKH-Betrugsrealisierung durch staatsanwaltlichen Mindfuck über geheim gehaltene(s) Doppelumdeutung/-reframing.

Erste Umdeutung: Nach mehreren Strafanzeigen gegen FKH GbR/RA Wehnert wegen der Benutzung des Vertragsbetrugs ‚Meyer’/Bela Vita (Masseik), wegen Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘, wegen damit vorgenommener Täuschung des Mahngerichts AG Mayen, wegen straftatenbasierter geheim gehaltener Zuweisung ‚Meyer‘ gleich Hackmann, etc. garantierten die St’e Wisser, Baum, Frau Herrmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal durch Ausschluss von Ermittlung die Existenz dieses Vertrages und die Existenz von Bela Vita (Maaseik) als wahr. Zu diesem Zeitpunkt bereits eindeutiges Indiz dafür, dass die ‚Haus-Staatsanwaltschaft Frankenthal‘ als staatliche Garanten-Institution die Verbrecher um FKH GbR Jentzer deckte.

Nach gezielter Strafanzeige bei der für Auslandsstraftaten zuständigen ST Osnabrück ST Voß gegen die Verantwortlichen des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) war die begonnene Auslandsermittlung nach Befragung des FKH GbR-Jentzer 11.07.2011 beendet. Die angeforderten Vertragsunterlagen des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) erhielt ST Voß von Jentzer nicht, da es Bela Vita (Maaseik) nicht gab/gibt.

Nach diesem Datum, ganz offenbar zurückzuführen auf Einflussnahme dieser Jentzer-Konsorten, beendete die ST Os ST Voss weitere Ermittlungen. Genauer: stellte kein Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft zur Feststellung der Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens, mit dem FKH GbR/Jentzer in Belgien den Bela Vita (Maaseik)-Vertragsbetrug beging . Nach diesem Datum bereitete die ST Os ST Voß mit bis 24.09.2012 geheim gehaltener Begründung den Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit vor. Die GST Oldenburg ST Röhl begründete 24.09.2012 den 18.08.2011 Az 5091 UJs 21612/11 gegen Bela Vita vollzogenen Wechsel/Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und mit ‚ansässig‘. Nach 24.09.2012 hielt GST Oldenburg die gemeinte ‚ansässige‘ Firma geheim. In der 07.07.2011-Antwort stellte Jentzer den Bezug her zum nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen/Scheinursprungsgläubiger Bela Vita (Maaseik) durch Nennung des B.V.(Maaseik)-Aktenzeichens 81321473 im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ vom 12.01.2006. Diese Firma meinten ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl mit ‚ansässig‘ nicht. In 7.7.11-Kenntnis des tatsächlichen Firmennamens Bela Vita (Maaseik) benutzten ST Osnabrück und GST Oldenburg in Täuschungsabsicht den doppeldeutigen Oberbegriff Bela Vita, der die nicht genannte bis 19.03.2009 (Belgisch Staatsblat 0477.855.553) ‚ansässige‘ Firma Bela Vita (Kinrooi) impliziert. In dem beide Staatsanwaltschaften den vorgenommenen/bestätigten Wechsel/Austausch der Auslandsermittlungszuständigkeit mit ‚ansässig‘ begründeten, tauschten diese damit gleichzeitig und unausgesprochen die benutzte nicht-ansässige Firma Bela Vita (Maaseik) gegen unbeteiligte ansässige Bela Vita (Kinrooi) aus.

Im Bela Vita- Auslandsermittlungsverfahren 18.08.2011 Az 5091 UJs 21612/11 verwandte ST Baum, durch Betrug der ST Os und GST Ol zuständig geworden, den Firmennamen Bela Vita (Kinrooi). Allerdings, ab 18.08.2011 geheim gehalten, nur einmal im ebenfalls geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen, die er mit Übernahmeersuchen um Ermittlung gegen Bela Vita (Kinrooi) beauftragte.

##Mit geheim gehaltenem 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen, die er per Übernahmeersuchen mit Ermittlung in Deutschland ersuchte/beauftragte, realisierte Baum die erste Umdeutungskaskade. Diese besteht aus zwei Teilen. 1. Teil Austausch von Fakten/Tatsachen. Diesen Austausch gab Baum der ST Aachen als wahr vor unter Missbrauch seiner Garantenfunktion: Firmennamenaustausch: Von FKH GbR/RA Wehnert im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutztes und im Mahnverfahren ‚Meyer‘ verwandtes (siehe Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘)nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) tauschte ST Baum aus gegen existentes/ansässiges unbeteiligtes Unternehmen Bela Vita (Kinrooi). Schuldnernamen- und Vertragsaustausch: Baum tauschte von FKH GbR ausgedachte/fiktive/unter der Adresse von Hackmann genannte nicht gemeldete ‚Schuldnerin Meyer‘ des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) aus gegen reale Nicht-Schuldnerin Hackmann. Dieser unterstellte Baum,über ein callcenter Gangelt (Deutschland) eine Bestellung (einen Vertrag) mit Bela Vita (Kinrooi) abgeschlossen zu haben Tatortaustausch: Durch Verlagerung des Tatortes Maaseik (Belgien) nach Gangelt (Deutschland) tauschte Baum Ermittlungszuständigkeiten aus. Baum nahm der ST Osnabrück die Ermittlungszuständigkeit für die im Ausland Belgien (Maaseik) verübte Straftat weg, schloss damit das Stellen eines Übernahmeersuchens an die belgische Staatsanwaltschaft aus und übernahm selber die Ermittlungszuständigkeit. Indem Baum den Tatort Gangelt vorgab, richtete er 29.11.2012 ein Übernahmeersuchen an die ST Aachen. Straftatenaustausch: Die Strafanzeige von Eva Hackmann zur Ermittlung, Feststellung und strafrechtlichen Sanktionierung der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik), die in Belgien den Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) verübten, tauschte Baum aus gegen einen von einem Dritten gegen Bela Vita (Kinrooi) erhobenen Verdacht unlauterer Werbung. Bela Vita (Kinrooi) wurde von Eva Hackmann nicht strafangezeigt. Eva Hackmann hatte zu keiner Zeit irgendeinen Kontakt zu Bela Vita (Kinrooi) oder dem callcenter Gangelt.

  1. Teil Schein-Beweise. Als Schein-Beweise für seine Austäusche unterstellte Baum im 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen einen Vertrag von Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) über das Bestellcenter/callcenter Gangelt. Er diskreditierte Hackmann als Lügnerin, die den Vertragsabschluss leugnete und Geldforderungen aus diesem Vertrag nicht bezahlte. Baum bezog erfolgte Titulierung und betriebenes Zwangs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann auf diesen unterstellten Vertrag. Die dafür verantwortlichen ‚Garanten für Recht und Ordnung‘, die Entscheidungsträger des AG Mayen und des AG Osnabrück, weisen scheinbar Eva Hackmann als Lügnerin nach. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste 29.11.2012, dass es zu keiner Zeit einen Vertrag Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) gab und dass der im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte, im Mahnverfahren ‚Meyer‘ verwandte, für Vollstreckungssbescheid ‚Meyer’/Titulierung ‚Meyer‘ und Z.+H.verfahren zugrunde gelegt Vertrag sich auf ‚Meyer’/Bela Vita(Maaseik) bezog. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste zudem, dass die benutzte ‚Meyer‘ ausgedacht/fiktiv/nicht existent und benutzte Bela Vita (Maaseik)nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen waren, mit dem die Entscheidungsträger für Titulierung ‚Meyer‘ und Z.+H.verfahren Hackmann von FKH GbR getäuscht wurden. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste zudem, dass Baum über unterstellten Vertrag Hackmann mit ‚ansässiger‘ Bela Vita (Kinrooi)in Verbindung mit dem callcenter Gangelt sich eine Ermittlungszuständigkeit zuwies, die er zu keiner Zeit hatte. Wie auch das Stellen eines Übernahmeersuchens an die ST Aachen von vornherein nichtig war, da straftatenbasiert. Täuscher im Amt/Verbrecher im Amt nach § 12 STgB ST Baum wusste genau, dass ausschließlich die belgische Staatsanwaltschaft zuständig ist für den in Belgien verübten Vertrags-/Urkundenbetrug mit der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien). Die Straftatenaktivitäten des ST Baum dienen ausschließlich dazu, den Betrug in Belgien unaufgeklärt zu belassen.

Die ST Aachen gab am 04.01.2013 das Übernahmeersuchen an die ST Frankenthal ST Baum zurück. Diese nahm somit nicht nur keine Auslandsermittlungen, sondern auch keine inländischen Ermittlungen gegen Bela Vita (Kinrooi) bzw. callcenter Gangelt auf. Ganz offenbar wegen der Schein-Beweise (Teil 2). Auch wegen des 29.11.2012 von Baum von einem unbeteiligten Dritten erhobenen Verdachts einer Straftat, der keine Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen rechtfertigt. Zudem akzeptierte/bestätigte ST Aachen 04.01.2013, da nicht aufgeklärt/nicht widersprochen, die als wahr vorgegebenen, tatsächlich unwahren, Austäusche (Teil 1) des Baum.

Die ST Osnabrück und GST Oldenburg erklärte 24.09.2012 ST Baum wegen ‚ansässiger Firma Bela Vita ‚ für Auslandsermittlungen zuständig. Diese bezog Baum auf die ‚existente/ansässige‘ Bela Vita (Kinrooi, Belgien) und übertrug, da er die Bestellabwicklung über callcenter Gangelt (Deutschland) unterstellte, der ST Aachen die Ermittlungen. Mit 04.01.2013-Rückgabe des auf das Inland reduzierte Übernahmeersuchen waren die ‚Bela Vita Auslandsermittlungen Az 5091 UJs 21612/11‘ für Baum abgeschlossen. Es handelte sich um eine von Baum der ST Aachen übertragene und als geführt vorgegebene, tatsächlich nicht durchgeführte, Ermittlung. Vom Baum antizipierte nicht durchgeführte Ermittlung namens Eva Hackmann ist das Ergebnis gezielter Eindrucksmanipulation/Täuschung des Baum.

Diese gezielte Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche des Baum sind Inhalt des vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreibens des Baum an die ST Aachen. Die Antwort und das Ergebnis dieser Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche vorenthielt ST Baum. Dieses teilte die ST Aachen erst nach ca. sechmaliger Anmahnung 12.04.2013 mit. ihr geheim gehalten wurden die Ermittlungsgegenstände und das 04.01.2013 Ermittlungsergebnis.

ST Aachen hat sich eindrucksmanipulieren/täuschen lassen und den Verbrecher nach § 12 StGB Baum nicht wegen §270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr,§ 263 StGB Betrug, § 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt etc. strafangezeigt. Die ST Aachen hat der von Baum vorgegebenen Wahrheit, tatsächlich Unwahrheitskaskade (=Eindrucksmanipulation/Täuschung/Austäusche), bezogen auf Bela Vita (Konrooi, Belgien) und Eva Hackmann, nicht widersprochen und mit 04.01.2013-Rückgabe als wahr akzeptiert.

Zweite Umdeutung: Nun kramte Baum wieder den doppeldeutigen Oberbegriff Bela Vita aus seiner Tasche. Hierauf bezog er nach dem 04.01.2013 den Bela Vita (Kinrooi)- ‚Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen. Genauer: auf das Baum’sche ST Aachen-Manipulations/Täuschungsergebnis. Noch genauer: auf die von ihm vorgegebene, eins zu eins von ST Aachen unüberprüft und widerspruchsfrei übernommene, 29.11.2012-Unwahrheitskaskade. Eine von ST Baum gegenüber dem betroffenen Opfer geheim gehaltene simulierte Realität, eine aus Scheinfakten geschaffene Scheinrealität.

In einer weiteren Straftat transferierte Baum den Bela Vita- ‚Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen über Rückumdeutung auf den ursprünglichen Bela Vita (Maaseik, Belgien)-Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/ Bela Vita (Maaseik, Belgien). Unter Bezug auf ausgeschlossene Bela Vita-Ermittlung der ST Aachen schein-legalisierte Baum diesen Vertragsbetrug als nicht existent. Baum schloss somit die Feststellung der Namen der Verantwortlichen des Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und des damit begangenen banden- und gewerbsmäßigen Betruges aus. Baum hielt diese Verbrecher nach § 12 StGB straffrei. Baum schrieb Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin fest. Baum garantierte FKH GbR Jentzer die Nutznießung aus diesem Betrug.

Mit Rückumdeutung bedeutet zweifacher Betrug an der unwissenden ST Aachen. Zunächst eindrucksmanipulierte/täuschte Baum über seine unwahren 29.11.2012-Vorgaben unter Missbrauch seiner Garantenfunktion als Staatsanwalt die ST Aachen. Die ST Aachen schein-legalisierte somit unwissentlich die auf ansässige Bela Vita (Konrooi) bezogene 29.11.2012-Betrugskaskaden-Vorgabe des Baum. Im zweiten Schritt transferierte/bezog Baum, ohne Kenntnis der ST Aachen, den ‚Wahrheitsbeweis‘ auf Bela Vita (Maaseik). Diese Rückumdeutung von ansässige Bela Vita (Konrooi) auf nicht ansässiges Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) erfolgte über den Oberbegriff Bela Vita. Der Oberbegriff Bela Vita kaschiert den Doppelumdeutungsbetrug, den Doppelreframingprozess, damit die simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität. So wie Baum sein 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen und die 04.01.2013 Antwort von Eva Hackmann geheim hielt, so hielt Baum auch das Ergebnis des Doppelreframingprozesses, die damit geschaffene simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität also, ebenfalls geheim. Damit gegenüber Eva Hackmann auch die beabsichtigte betrügerische Nutzung. Die von Baum beabsichtigte betrügerische Nutzung erfolgte nicht sofort, blieb zunächst geheim. Die simulierte Bela Vita (Maaseik)-Realität fungierte zunächst als ‚Schläfer‘. Damit schloss Baum Reklamation/Aufdeckung des Betrugs und Gefährdung der betrügerischen Nutzung aus. Der Trick des Baum: wie in ähnlich gelagerten anderen Vorfällen im Zusammenhang mit dem Eva Hackmann betreffenden FKH GbR-Betrug konnte bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist gewartet werden, um noch diesen Betrug als wahr zu benutzen.

Verbrecher nach § 12 StGB und ponerologer Psychopath Baum, schuf als staatsanwaltlicher Helfershelfer im Zusammenwirken mit einer Psychopathengruppierung um FKH GbR Jentzer mit konstruierter prozesshaft angelegter geheim gehaltener Lüge/Täuschung, parallel zu(r) wahren Fakten/Realität, seine eigene(n) Schein-Fakten/Realität. Der zu ‚Schein-Wahrheit‘ reframte Doppel-Betrug ist nahezu nicht aufklärbar, da an diesem ursächlich von FKH GbR zu verantwortenden Betrug, an Eva Hackmann ausgeübt, auch vorgenannte Staatsanwaltschaften maßgeblich beteiligt waren. Und das seit 2007!! Auch LG Osnabrück ( Richter Hune, Leiter Fahnemann, Beschlüsse18./29.11.2011) und AG (Richter Struck, Präsident Große Extermöring) Osnabrück durch Wehage-Betrug. Näheres 21061953.blog.de Beitrag ag-lg-st-osnabrueck-garanten-realisierung-bela-vita…‎

In dieser Betrugs-Ahnung versuchte und erreichte ich nach investigativer Recherche die Aufdeckung des Baum-Betrugs. Auf Grund des zweiten 29.11.2012-Schreibens, den Baum an Eva Hackmann richtete, stellte er eine Antwort der ST Aachen an Eva Hackmann in Aussicht, die nicht erfolgte. Nach ca. sechs-maligem Anschreiben an die Präsidentin des ST Aachen teilte diese die 04.01.2013-Rückgabe des Übernahmeersuchens an ST Aachen mit und veranlasste ST Baum 17.04.2013 zur Zusendung seines an die ST Aachen gerichteten geheim gehaltenen 29.11.2012- Schreibens. Die Analyse dieses Schreibens in Verbindung mit der 04.01.2013-Antwort/ Rückgabe und in weiterer Verbindung mit dem 24.09.2012-Schreiben der GST Oldenburg ergab den Rückschluss auf den Baum-Betrug der simulierten Bela Vita (Maaseik)-Realität.

Was wäre bei Untätigkeit von Eva Hackmann geschehen? Sie hätte den von ST Osnabrück und GST Oldenburg mit ‚ansässig‘ eingeleiteten, unter Missbrauch der ST Aachen geheim gehaltenen doppelten Umdeutungsbetrug des Baum nicht erkannt. Zum Zeitpunkt der späteren Nutzung des als wahr umgedeuteten Doppel-Betrugs durch ST Baum wäre der FKH GbR-Ursprungsbetrug mit Bela Vita (Maaseik) über den reframten ‚Bela Vita-Wahrheitsbeweis‘ der ST Aachen als wahr legalisiert, die Betrugsaufklärung unmöglich. Diese Nutzung der simulierten Bela Vita (Maaseik)-Realität, des ST Aachen-Wahrheitsbeweises, soll u.a. erfolgen in dem von der ST Frankenthal Staatsanwalt Baum in 2013 eröffneten öffentlichen Klageverfahren gegen FKH GbR, dem Nutzer/Initiator des in Belgien verübten Vertragsbetrugs ‚Meyer‘ Betrugs mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). Der Leser mag eins und eins zusammenzählen.

Es hätte sich wegen der dann erkannten Unmöglichkeit, die Realisierung des Betrugs an Unschuldiger und die Sanktionierung als kriminelle Schuldnerin abzuwenden, ferner in der Erkenntnis, diesen Verbrechern nach § 12 StGB/dieser Psychopathengruppierung um ST Frankenthal und FKH GbR ausgeliefert zu sein, benebeltes Denken eingestellt.

Das ist organisierte Kriminalität !!

Das ist Mindfuck nach Stasi 1/76-Methode vom Feinsten !!

 

Hinterlist, Geheimhaltung, Unterstellung, Umdeutung, Manipulation, Mindfuck, Straftatenbegehungsprivileg, krimineller Geist – ST Osnabrück, GST Oldenburg, ST Frankenthal St Baum garantieren FKH GbR-Betrugs-Realisierung und Vollstreckung gegen Unschuldige

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-25 – 07:40:20

Nachfolgend die Ergänzung des Strafantrags gegen Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer und Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum . Gerichtet an die getäuschten Staatsanwaltschaften ST’en Aachen und Belgien. In der weiteren Anlage das 29.11.2011-Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum, mit dem dieser die Staatsanwaltschaft Aachen vorsätzlich täuschte. Zudem das 24.09.2012-Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ST Röhl, der mit unterstellter Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011 die Straftatenkaskade durch Verwendung von ‚ansässig‘ einleitete. Diese Änderung der Zuständigkeitsregelung habe ich von der GST Oldenburg trotz ca. 14-malige Beantragung nicht erhalten, ebenso nicht von der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Staatsanwaltschaft Aachen.

Vorbemerkungen 1: Den ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) begingen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) in ca. 2003. Bela Vita (Maaseik, Belgien) war zu keiner Zeit in Maaseik existent/ansässig, sondern hatte lediglich eine Postfachanschrift. Es ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) personenidentisch sind mit den Verantwortlichen von FKH GbR/RA Wehnert und banden- und gewerbsmäßigen Betrug begingen. Der oberbegriffliche Firmenname Bela Vita diente zur späteren Gleichsetzung mit der in Belgien existenten ansässigen unbeteiligten Firma Bela Vita (Kinrooi). Die Schuldnerin ‚Meyer‘ ist ausgedacht/fiktiv. Der Strafantrag von Eva Hackmann gegen Bela Vita (Maaseik, Belgien) erfolgte zu einem Zeitpunkt, nachdem der Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ über Folgebetrug vom AG Mayen Eva Hackmann zugewiesen und Zwangsvollstreckungs-/Haftbefehlsverfahren und Umtitulierungsverfahren auf den Namen Eva Hackmann durchgeführt worden waren.

Nach erfolgtem Strafantrag von Eva Hackmann gegen die FKH-Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) koordinierte die ST Frankenthal ST Baum zu deren Schutz und zur Nutznießung deren Betrugs einen Umdeutungs-/Reframingprozess. Damit den Ausschluss strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der tatsächlich begangenen Straftaten durch die belgische Staatsanwaltschaft und die Festschreibung des gegen Unschuldige erreichten und realisierten straftatenbasierten Vollstreckungsstraftatbestandes als wahr/rechtens. Unter Mitwirkung von ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer und der GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer. Durch geschickte/hinterlistige Eindrucksmanipulation der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Baum wurde unbeteiligte Dritte (hier die unbeteiligte ST Aachen) ohne ihr Wissen zur ‘Bestätigung‘ der unterstellten/reframten Betrugsvorgaben missbraucht. Genauer: Unbeteiligte Dritte ST Aachen hat die Eva Hackmann 29.11.2012 von ST Fr ST Baum als wahr zugewiesenen Straftaten/Unwahrheiten legalisiert, damit die ursächlichen Straftäter straffrei gehalten, unbeteiligtes Opfer als Schuldnerin festgeschrieben und kriminalisiert sowie in der Folge Vollstreckung an Unschuldige Eva Hackmann legitimiert/legalisiert. Baum konstruierte 29.11.2012 mit vor ihr geheim gehaltenen Unterstellungen eine titulierte kriminelle Vertragsfälscherin, die mit von ST Baum vorgegebenem Verdachtsstraftatbestand eines unbeteiligten Dritten gegen Bela Vita (Kinrooi), der keiner ist, versucht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Damit missbrauchte ST Fr ST Baum die ST Aachen zur Sanktionierung als kriminelle Schuldnerin und zur weiteren öffentlichen Ausgrenzung von Eva Hackmann. Indem die ST Aachen 04.01.2013 das Übernahmeersuchen ablehnte, die 29.11.2012-Vorgaben nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfte und somit akzeptierte, ist die Eindrucksmanipulation im Sinn der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Baum erfolgreich abgeschlossen.

Da auch die Landesregierung Rheinland Pfalz, das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz, das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz, die ST und GST Koblenz auch den im Detail nachgewiesenen Folgebetrug des Mahngerichts AG Mayen (Verfahrensaktenfälschung ‚Meyer‘, Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann) als ‚Wahrheitsbeweis würdigten‘, ist von organisierter Kriminalität auszugehen. Auch unter Mitwirkung niedersächsischer Justiz des Richters Struck und des früheren Präsidenten Große Extermöring des AG Osnabrück sowie des LG Osnabrück Richter Hune mit Leiter Fahnemann, die mit gezielten Falschbeurkundungen (siehe vorherigen blog „AG, LG, ST Osnabrück: Garanten für die Realisierung des Bela Vita/FKH GbR Betrugs“) Eva Hackmann als kriminelle Schuldnerin festschrieben und den Betrug des Mahngerichts AG Mayen schein-legalisierten.

Nach derartiger Würdigung der Betrugskaskade als wahr und Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) und diese ‚Würdiger‘ führten das rheinland-pfälzische und niedersächsische Justizministerium namens ihrer weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften in konzertierter Aktion sukzessive und schleichend einen geheim gehaltenen Umdeutungs-/Reframingprozess. Der erst nach Erhalt, genauer Analyse und Zusammenfügen aller geheim gehaltener unwahrer Akten-Mosaiksteine den von staatlicher Justiz in konzertierter Aktion begangenen Betrug nachweislich ergaben. Tatsächliche Betrugs-Fakten/Betrugs-Realität wurde/n durch Reframing zu wahren Fakten/wahrer Realität. Aus Straftaten/Betrug wurde Wahrheit. Nach gezielt ausgeschlossener Straftatenermittlung dieser/s Straftaten/Betrug durch staatliche Justiz würdigte staatliche Justiz dies/en Straftaten/Betrug als ‚Wahrheitsbeweis‘. Aus Betrügern wurden ehrenwerte Saubermänner. Aus dem unschuldigen Opfer wurde kriminelle Schuldnerin.

Die einzelnen Mosaiksteine (=Betrugselemente) sind so konstruiert, dass diese vom Opfer nicht oder sehr viel später erkannt werden konnten. Ausgeschlossen war, zu aktueller Zeit zudem das staatsanwaltliche Reframing zu erkennen.

Federführend für staatsanwaltliches Reframing zum Schutz der (ganz offenbaren) Ursprungsbetrüger und Betrugsnutznießer FKH GbR war und ist die Staatsanwaltschaft Frankenthal St Baum, Leiter Liebig. – Straftaten der (ganz offenbaren) Ursprungsbetrüger wurden zum Wahrheitsbeweis erhoben, Strafanträge verschleppt, vertuscht, trotz Anmahnung nicht bearbeitet, durch staatsanwaltlich (ST Fr Baum, 29.11.2012) selbst konstruierte Strafanträge gegen eine andere Firma umgedeutet. – Bei zunächst eingestandener Zuständigkeit für Auslandsermittlung (Belgien) wurde diese zum Schein aufgenommen. Vor Beantragung der Auslandsermittlung wurde diese von ST Osnabrück und GST Oldenburg beendet. – Mit 24.09.2012 vorgegebener Unwahrheit ‚ansässig‘ und unter Vorgabe des doppeldeutigen Oberbegriffs ‚Bela Vita, Belgien‘ begründeten diese ST’en nachträglich den 11.07.2011- Stopp der Auslandsermittlung (Belgien)gegen das strafangezeigte nicht-ansässige Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien). Mit ‚ansässig‘ erfolgte bereits nach 11.07.2011 der Austausch des Doppelbegriffs ‚Bela Vita‘ durch ST Osnabrück ST Voß, bestätigte von der GST Oldenburg. Austausch des nicht-existen/nicht ansässigen, aber von FKH GbR zu Betrugszwecken benutzten strafangezeigten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) durch existente/ansässige, nichts mit dem FKH-Betrugssachverhalt zu tun habende, Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Vor allem: ohne dass die Verantwortlichen von Bela Vits (Kinrooi) wussten, für diesen Austausch missbraucht worden zu sein! Aufbauend auf diese ST Os/GST Oldenburg-Betrugsvorbereitung schloss ST Fr ST Baum die Verwendung des von FKH GbR zu Betrugszwecken benutzten und dessen tatsächliche von belgischen Behörden in 2013 festgestellte Nicht-Ansässigkeit/Nicht-Existenz von Bela Vita (Maaseik, Belgien)aus, und damit strafrechtliche Ermittlungen und ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen bei der belgischen Staatsanwaltschaft .

Reframing war damit von GST Oldenburg vollzogen, denn das strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) wurde bereits 18.08.2011 von ST Fr ST Baum gegen die existente, ansässige und unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ausgetauscht. – Mit geheim gehaltener Scheinbegründung der ST Osnabrück (= ST Voß: Doppelermittlung) und Änderung der Ermittlungszuständigkeit wegen ‚Ansässigkeit von Bela Vita, Kinrooi‘ (GST Oldenburg 24.09.2012) tauschten ST Os und GST Oldenburg zunächst den tatsächlichen belgischen Tatort Maaseik gegen nicht existenten belgischen Tatort Kinrooi aus. – den Ausschluss von Auslandsermittlung und Verlagerung der Ermittlungen auf Deutschland nahm ST Frankenthal ST Baum danach im 29.11.2012-Schreiben an ST Aachen vor, als er einen Vertrag Eva Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi, Belgien) unterstellte – Damit beging ST Baum Schuldnernamens-/identitätsumdeutungsbetrug und Vertragsnamens-/identitätsumdeutungsbetrug (=Umdeutung eines nicht abgeschlossenen Vertrages als abgeschlossen): er deutete die im Mahnbescheid ‚Meyer‘ unterstellte Schuldnerin ‚Meyer‘ des unterstellten/nicht abgeschlossenen/nicht existenten Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) um als reale Schuldnerin Hackmann eines von Hackmann abgeschlossenen realen Vertrages Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien). Er deutete die im Mahnbescheid ‚Meyer unterstellten Vertragspartner des nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) um, als handele es sich um Vertragspartner von Bela Vita (Kinrooi).

– Firmennamen/-identitätsumdeutungsbetrug des ST Baum: er deutete ab 18.08.2011 die im Mahnbescheid ‚Meyer genannte und bei der ST Osnabrück strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) 29.11.2012 um in (24.09.12 von GST Ol bestätigt) existente/ansässige Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien). – Doppelter Vertrags-/Urkundenbetrug des ST Baum: Der 29.11.2012 unterstellte Vertrag Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) ist tatsächlich der im Mahnbescheid ‚Meyer‘ vorgegebene Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik), der wiederum tatsächlich Vertrags-/Urkundenbetrug der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) ist. ST Baum unterstellt 29.11.2012 dem deutschen callcenter Gangelt, mit Eva Hackmann im Namen von Intercash/Bela Vita (Kinrooi) die Bestellabwicklung (=Vertragsabschluss des 29.11.2012 unterstellten Vertrages Eva Hackmann/Bela Vita (Kinrooi, Belgien) vorgenommen zu haben. Durch Vorgabe des deutschen callcenters Gangelt schloss ST Baum Auslandsermittlung in Belgien aus und garantierte Ermittlung in Deutschland, die er mit 29.11.2012-Übernahmeersuchen der ST Aachen übertragen wollte.

– Das Übernahmeersuchen an die ST Aachen begründet ST Baum 29.11.2012 nicht mit von Eva Hackmann angezeigter Straftat, sondern mit von einem unbeteiligten Dritten erhobenem Vorwurf strafbarer Werbung gegen Bela Vita (Kinrooi), von dem er weiß, dass dieser keine Straftat ist und nicht von Eva Hackmann stammte. ST Baum antizipierte somit die Ablehnung des Übernahmeersuchens und die Einstellung des Strafverfahrens gegen unbeteiligte Bela Vita (Kinrooi). Der Leser möge sich klar Machen: ST Baum hat in dem von ST Osnabrück ST Voß übernommenen, von Eva Hackmann angestrengten Strafverfahren sie betreffenden Betrugsfall das Übernahmeersuchen gestellt, ohne die von Eva Hackmann strafangezeigte Straftat zu benennen. Geht ja auch nicht, denn die strafangezeigte Straftat bezog sich auf Bela Vita (Maaseik), mit der Bela Vita (Kinrooi) nichts zu tun hat. – ST Baum täuschte im – vor Eva Hackmann geheim gehaltenen – 29.11.2012-Schreiben die ST Aachen vorsätzlich mit vielzähligen als Wahrheit vorgegebenen scheinlogischen Unwahrheiten, mit denen er Eva Hackmann als die Vertragsperson eines Vertrages mit Bela Vita (Kinrooi) und zudem als Titelschuldnerin (der Titel lautet auf ‚Meyer‘) vorgab und der sich per Haftbefehlsverfahren in der Zwangsvollstreckung befindet. Mit diesen unwahren Vorgaben scheinbestätigte er seine Unwahrheiten und gab der ST Aachen Eva Hackmann damit zudem als uneinsichtige kriminelle Schuldnerin vor.

Vorbemerkungen 2: Nach dem Abschluss der konzertierten gemeinsamer FKH GbR/AG Mayen-Betrugsaktion Dez. 2007 und vom AG und LG Osnabrück nach Übernahme 31.08.2008 als wahr erreichtem, bestätigtem und realisiertem Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann schlossen sämtliche Beteiligten rheinland-pfälzischer und niedersächsischer Justiz die Möglichkeit der Aufdeckung des in Belgien verübten FKH GbR-Ursprungsbetrugs des Vertrages ‚Meyer‘ mit der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik, Belgien) aus. Sie scheinargumentierten, dass mit erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann die ‚Klärung materiell rechtlicher Forderungen (‚Meyer‘)‘, genauer: die Klärung der diesen Forderungen zugrundeliegenden FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Betrugskaskade, ausgeschlossen ist. Genauer: Die gesamte staatliche Justiz praktizierte den Ausschluss der Klärung des von FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Belgien auf den Namen ‚Meyer‘ verübte Vertrags-/Urkundenbetrug und garantierte/erklärte diesen Betrug als Wahrheit. Ausschluss auch des in der Folge in Deutschland von FKH GbR/RA Wehnert verübten Mahnantragsbetrugs ‚Meyer‘ und damit mit erreichtem Mahnverfahren ‚Meyer’den Ausschluss der Klärung und Rücknahme des in der entscheidenden weiteren Folge vom AG Mayen durch Fehladressierung und in Auftrag gegebener Fehlzustellung erfolgten Zustellungsbetrugs, wodurch AG Mayen aus Mahnverfahren ‚Meyer‘ das Mahnverfahren Hackmann machte. Nach bestätigten Erhalt der wegen Fehlzustellung ‚Meyer‘ von Eva Hackmann an AG Mayen zurückgesandten-Bescheide ‚Meyer‘ vom AG Mayen zeitgleich vorgenommene Vernichtung der Rücksendungen mit gegenteilig dokumentierter erfolgter Zustellung an Hackmann. Desweiteren Ausschluss des in der weiteren Folge vom AG Mayen begangenem und vor Eva Hackmann geheim gehaltenem weiterem Verfahrensaktenbetrug/-fälschung, mit dem AG Mayen durch Schuldnernamensumdeutungsbetrug Eva Hackmann (vorgenommen vom AG Mayen Goergen über eine andere Person zugewiesener Unterstellungen ohne deren Wissen) als ‚Meyer‘ festschrieb und die Möglichkeit zivilprozesslicher Klärung ausschloss.

Dieser Betrug wurde erst möglich und ist nur mit langfristig angelegter Betrugsabsicht zu begründen durch staatliche Aufhebung der ‚amtlichen Zustellung‘ (=Aushändigung gerichtlicher Schreiben nur gegen Vorlage des Personalausweises). Und auch nur in Verbindung mit privaten, dem Zustellenden nicht genanntem, Zustellunternehmen, die auch amtliche Post nicht an die adressierte Person aushändigten, sondern nur an die Adresse zustellten ohne Namensüberprüfung, und die Möglichkeit der Rücksendung/Reklamation ausschlossen.

Ausführungen:keit staatsanwaltlicher Klärung des in Belgien von FKH GbR verübten Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) schloss die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST’e Baum, Wisser, Frau Herrmann konsequent aus. Diese Staatsanwaltschaft agierte durch gezieltes Verschleppen, Vertuschen, Umdeuten/Reframen, Geheimhalten wie ein Schutzschirm/wie eine Wagenburg. Mit dem Ergebnis, dass diese durch vorgenommene Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaften Osnabrück und die Staatsanwaltschaft Aachen (auch ST/GSt Koblenz, die mit Nicht-Klärung den Folgebetrug (=nachgewiesene Verfahrensaktenfälschung; =Schuldnernamenumdeutungsbetrugs von Meyer auf Hackmann) des AG Mayen zum Wahrheitsbeweis hochstilisierten) die Möglichkeit der Aufdeckung des FKH GbR-Betrugs ausschlossen und die Nutznießung des Betrugs durch FKH GbR garantierten.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum vorenthielt in dem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen gezielt den in Belgien verübten Betrug mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) und weiteren Betrug, mit dem staatliche Justiz diesen Maaseik-Betrug deckten. Und das die dafür Verantwortlichen und Nutznießer wegen der Auslandsstraftat angezeigte worden waren. ST Baum deckte den Betrug gezielt 29.11.2012 durch Firmenidentitätsbetrug/Firmennamenumdeutungsbetrug. ST Baum ersetzte das von FKH GbR für den Betrug benutzte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen durch das nichts mit dem Betrug zu tun habende existente/ansässige Bela Vita (Kinrooi). ST Baum setzte das nicht existente FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) dem existenten Unternehmen Bela Vita (Kinrooi) gleich. Mit diesem Betrug des ST Baum in Verbindung mit von ihm beantragtem Übernahmeersuchen führte er die Staatsanwaltschaft Aachen auf eine falsche Ermittlungsfährte. Mit dieser Betrugsbegründung, dass es sich bei der von Baum vorgegebenen Bela Vita (Kinrooi) um die im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Bela Vita (Maaseik) handeln soll, erreichte er bereits bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voss, damaliger Leiter Heuer und der GST Oldenburg Röhl, jetziger Leiter Heuer die Einstellung der Auslandsermittlungen gegen die tatsächlich Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik) (=FKH GbR) in Belgien. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum schloss mit gezielter, vor Eva Hackmann geheim gehaltener, Einflussnahme auf ST Osnabrück, GST Oldenburg und ST Aachen die Aufdeckung des ursächlichen/ursprünglichen in Belgien verübten Betrugs von FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) ebenso aus, wie in Belgien vorzunehmende strafrechtliche Ermittlung der Verantwortlichen und deren Sanktionierung. Sowie die Rücknahme und Rückabwicklung der in Deutschland begangenen Folgestraftaten Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann.

Weitere detaillierte Ausführungen:ug ist im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben der ST Fr St Baum an die ST Aachen nachzuvollziehen. Auch im zweiten 29.11.2012-Schreiben der ST Fr St Baum an Eva Hackmann, ohne die ST Aachen-Mitteilungen, gab Baum in Täuschungsabsicht nur die Firmenbezeichnung Bela Vita an. Siehe PDF Datei. ST Baum nannte damit das für den FKH GbR-Ursprungsbetrug verwandte/relevante im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte nicht existente/ansässige FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) nicht. Stattdessen benutzte er im Austausch das derzeit existente Unternehmen Bela Vita (Kinrooi), das nichts mit dem FKH GbR-Ursprungsbetrug zu tun hatte. ST Baum unterstellte die Bestellpraxis über das callcenter Gangelt dieser namensgleichen anderen existenten Firma Bela Vita (Kinrooi) als von mir angezeigte Straftat, die tatsächlich von mir nicht strafangezeigt wurde, tatsächlich 29.11.2012 von einem unbeteiligten Dritten geäußerter Verdacht war und keine strafrechtliche Relevanz hat. Mit seiner Straftat Firmennamenumdeutungsbetrug ersetzte Baum das im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte zu keiner Zeit existente Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien). ST Baum antizipierte die Ablehnung des Übernahmeersuchen, wie 04.01.2013 ST Aachen geschehen, bezogen auf dass unbeteiligte existente Bela Vita (Kinrooi). Zu dem Zweck, diese Ablehnung von Ermittlung dann auf das Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) zu übertragen. Genauer: um mit erreichtem Manipulationsergebnis dann den FKH GbR-Ursprungsbetrug als nicht begangen umzudeuten/zu kaschieren.

Nach vor Eva Hackmann geheim gehaltenem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal St Baum an die ST Aachen richtet sich das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von ‚Bela Vita aus Belgien‘. Diese verkürzte oberbegriffliche Angabe eines belgischen Firmennamens impliziert Doppelbedeutung, und allein damit ist bereits der entscheidende Betrug des St Baum begründt. Denn diese Angabe impliziert das im Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik) und die derzeit existente unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi). Baum nannte in beiden 29.11.2012-Schreiben das im Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik) mit keinem Wort. Ausschließlich um dieses Betrugs-/Scheinunternehmen geht es!! Die Benutzung zweier auf denselben Tag 29.11.2012 datierter Schreiben war Teil des Baum-Betrugs. Baum beging mit dem 29.11.2012-Schreiben an Eva Hackmann Suggestionsbetrug, da er nur den Oberbegriff Bela Vita benutzte. Er suggerierte Eva Hackmann die Benutzung von Bela Vita (3680 Maaseik), wovon sie in Unkenntnis des zweiten 29.11.2012-Schreibens anfänglich auch ausging. Baum benutzte 29.11.2021 an ST Aachen zwar auch den Oberbegriff Bela Vita, aber nur in Verbindung mit Bela Vita (Kinrooi). Er nannte Bela Vita (3680 Maaseik) nicht. Tatsächlich geht es aber ausschließlich um das FKH GbR-Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik), das nichts, aber auch gar nichts, mit Bela Vita (Kinrooi) zu tun hat. Damit beging Baum Firmenidentitätsbetrug/-namenundeutungsbetrug. Die Betrugsnachweis konnte ich erst führen, als ich nach ca. sechsmal !! bei der Präsidentin der ST Aachen beantragter Abschrift des an die ST Aachen gerichteten 29.11.2012-Schreiben am 17.04.2013 beide Schreiben erhielt. Der Präsidentin ST Aachen war über beide Schreiben der Suggestionsbetrug und Firmenidentitätsbetrug bekannt, aber sie benutzte die Betrugsvorgaben als wahr. Baum täuschte 29.11.2012 die ST Aachen durch Vorgabe eines falschen Erkenntnisweges, denn es geht ausschließlich um das im Mahnantrag ‚Meyer‘ und Mahnbescheid ‚Meyer‘ benutzte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien).

St Fr Baum unterschlug in dem Übernahmeersuchen, dass es sich um Ursprungsforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag mit ‚Meyer‘ handelt, um einen Mahnantrag ‚Meyer‘, um Mahnbescheid ‚Meyer‘ und -verfahren ‚Meyer‘. Also um eine Schuldnerin ‚Meyer‘ unter der (für späteren AG Mayen-Betrug) vorgegebenen Adresse von Eva Hackmann. Wenn das Vertragsdokument, und Baum unterschlug anzugeben: mit Unterschrift ‚Meyer‘ und Unterschrift eines Vertreters von Bela Vita (Maaseik), von FKH GbR nicht mehr vorgelegt wurde, dann deshalb nicht, weil es diese ‚Meyer‘ unter der Anschrift von Eva Hackmann zu keiner Zeit gab, weil das von FKH GbR benutzte Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte und zu keiner Zeit ansässig war, und deshalb kein Vertrag ‚Meyer‘ abgeschlossen werden konnte und wurde und somit nicht existiert.

Als St Fr St Baum am 29.11.2012 vorgab, dass die ST Frankenthal nach einem Vertragsdokument mit Unterschrift Eva Hackmann suchte (siehe auch Schreiben der ST Frankenthal 15.04.2009), war das bereits Betrug. Denn das von FKH GbR/RA Wehnert im Mahnantrag ‚Meyer‘ als wahr/ benutzt/existent vorgegebene gesuchte Vertragsdokument trüge, wenn es denn existierte, die Unterschrift ‚Meyer‘ und die Unterschrift des Ursprungsgläubigers Bela Vita (=Maaseik). Die Aussage der St Fr St Baum ist somit nicht Unsinn eines hirnkranken Blödi, sondern ponerologem kriminellem Geist entsprungener Mehrfachbetrug des St Baum.

(1) Denn die Nachweise des belgischen Bürgermeisters von Maaseik (04.02.2013) und des belgischen Handelsgerichts belegen, dass die von FKH GbR/RA Wehnert benutzte Firma Bela Vita(Maaseik) zu keiner Zeit existierte, somit Scheinunternehmen von FKH GbR war/ist, es deshalb keinen Vertrag ‚Meyer‘ mit einer Unterschrift eines Bela Vita(Masseik)-Vertreters geben kann. (2) Mit ‚Suche nach einem Vertrag Hackmann‘ unterstellte/suggerierte Baum die Existenz eines derartigen Vertrages. Nach den FKH Vorgaben ‚Meyer‘ kann es keinen auf den Namen Eva Hackmann unterschriebenen Vertrag geben, auch keine Unterschrift eines Bela Vita(Masseik)-Vertreters. Eine erfolgreiche Suche nach einem Vertrag Eva Hackmann war von vornherein ausgeschlossen. Und ST Fr Baum suggerierte 29.11.2012 der ST Aachen, dass er derartigen Vertrag als Beweis für den Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in verschiedenen Durchsuchungsmaßnahmen bei FKH GbR, genauer: bei den Initiatoren des Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik), nicht gefunden habe. Nicht gefundener Vertrag Hackmann ist von Baum der ST Aachen mitgeteilter Schein-Beweis für scheinbar unberechtigten Vorwurf dieses Betrugs. Und, da nicht widersprochen, als Beweis akzeptiert. So kann nur ein krimineller Geist, ein Verbrecher nach § 12 StGB argumentieren, dessen Aufgabe er darin sieht, die Betrüger zu decken! Baum schreibt, dass die Bela Vita-Forderungen tituliert wurden. Genauer und richtig: Grundlage für Titulierung war Bela Vita (Maaseik), nicht Bela Vita (Kinrooi). Baum unterschlägt gezielt, dass die Titulierung des Vollstreckungsbescheids auf ‚Meyer‘ lautet, nicht auf Hackmann. Und dass dieser V.bescheid ‚Meyer‘ auf Betrug der FKH mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik), auf FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ und somit einem nichtigen Mahnverfahren ‚Meyer‘ beruht, aber nicht auf Wahrheit und nicht auf den Namen des von Baum gesuchten Vertragsdokuments Hackmann. Jeder Student im ersten Semester Jura-Studium weiß, dass der Bela Vita-Gläubiger (aber Maaseik, nicht Kinrooi) bzw. FKH-Gläubiger zum Beweis seiner Forderungen den Vertrag mit ‚Meyer‘ nachweisen muss. Insbesondere auch den Nachweis zu erbringen hat, dass Eva Hackmann die Unterschrift auf dem nicht existenten Vertrag fingierte/fälschte, wie ST Fr Baum mit seinen Aussagen unterstellte. (3) Mit dem verkürzten oberbegrifflichen doppeldeutigen Firmennamen Bela Vita tauschte ST Baum Firmennamen/-identitäten aus. Er nannte 29.11.2012 nicht die von belgischen Institutionen als zu keiner Zeit existent/ansässig nachgewiesene benutzte Scheinfirma Bela Vita (Maaseik), um die es ausschließlich in dieser Betrugsangelegenheit geht, sondern die derzeit existente Firma Bela Vita (Konrooi), die zu keiner Zeit beteiligt war. Die ST Fr Baum tauschte gegenüber der ST Aachen in vorsätzlicher Täuschungsabsicht 29.11.2012 die für den Betrug benutzte und im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte nicht existente Scheinfirma Bela Vita (Maaseik) aus gegen die existente vollkommen unbeteiligte Firma Bela Vita (Konrooi). Feststellung/Nachweis: Im Mahn-/Vollstreckungsbescheid nannte FKH GbR/RA Wehnert als Ursprungsgläubiger Bela Vita (Maaseik). Dieser von FKH GbR/RA Wehnert benutzte und als existent vorgegebene Gläubiger existierte nachweislich des belgischen Bürgermeisters 04.02.2013 und des belgischen Handelsgerichts zu keiner Zeit. St Baum täuschte in diesem Wissen durch Gläubigergleichsetzung mit Bela Vita (Kinrooi) die ST Aachen vorsätzlich, um dieser einen falschen Erkenntnisweg vorzugeben und diese auf eine falsche Ermittlungsspur zu locken.

ST Fr Baum schreibt, dass ST Fr Baum gegen FKH GbR und UGV Inkasso RA Wehnert ein Großverfahren führt. Darin ausgeschlossen sind die Eva Hackmann betreffenden Betrugsgegenstände, die ST Baum bisher so gezielt und konsequent vertuschte. Von St Baum tatsächlich 10.05.2013 in 5513 Js 7355/09 nicht aufgenommen wurden seine 29.11.2012 der ST Aachen mitgeteilten Vertuschungen, also die von FKH-Verantwortlichen begangenen Straftaten mit dem hierfür benutzten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik). In dem er schreibt ‚etwaige Straftaten von Bela Vita bilden nicht Gegenstand des Großverfahrens (gegen FKH GbR und UGV Inkasso RA Wehnert), da eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Frankenthal nicht begründet ist‘, bestätigt er die 15.04.2009-Aussage der ST Frankenthal ST Wisser, dass die Zuständigkeit für im Ausland/in Belgien verübte Straftat Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) bei der ST Osnabrück liegt. Mit Firmennamens-/Firmenidentitätsumdeutungsbetrug von benutzter nicht existent/nicht ansässiger B.V.(Maaseik) auf existenter/ansässiger unbeteiligte B.V.(Kinrooi) verlagerte Baum den Tatort nach Deutschland (29.11.2012) und nahm damit der ST Osnabrück die wegen Bela Vita (Maaseik) begonnene Auslandsermittlung weg. Er bezog sich auf die Aussage der GST Oldenburg 24.09.2012, nach der bei ansässigen ausländischen Firmen die Staatsanwaltschaft am Sitz des UGV-Inkasso-Unternehmens RA Wehnert zuständig ist. Mit diesem Betrug mit ‚ansässig‘ schlossen GST Oldenburg und Frankenthal Auslandsermittlungen in Belgien aus, riss ST Baum die Ermittlungen an sich.

Frau Seelinger bestätigte, dass 18.08.2011 die St Frankenthal ST Baum gegen die Verantwortlichen der im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannten Firma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) Ermittlungen aufgenommen hat. Mit Nennung des AZ 5091 UJs 21612/11 im 29.11.2012-Schreibens gab ST Frankenthal ST Baum der ST Aachen Zuständigkeit für die Bearbeitung des Strafverfahrens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) vor.

Der Psychotrick/die Täuschung der St Frankenthal ST Baum bestand darin, dass Baum unter dem AZ 5091 UJs 21612/11 mit dem Oberbegriff ‚Bela Vita‘ agierte und Zuständigkeit für ein Strafverfahren gegen Bela Vita in Belgien vorgab. Und damit Eva Hackmann suggerierte, die St Fr ST Baum würde damit das strafangezeigte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) meinen. Tatsächlich schloss St Fr ST Baum die Benutzung meiner/dieser bei der ST Osnabrück gestellten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Vertragsbetrugs des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien) aus. FKH GbR/RA Wehnert gaben im Mahnantrag ‚Meyer dem Mahngericht AG Mayen die Benutzung dieses Vertragsbetrugs vor. Der Betrug wurde im Mahnbescheid/Mahnverfahren ‚Meyer‘ (2007) benutzt. Nun bezog Baum im 5091 UJs 21612/11-Verfahren meine Strafanzeige nicht auf/gegen die Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens. Die vom rheinland-pfälzischen Justizminister weisungsabhängige Staatsanwaltschaft Frankenthal in Person des ST Baum eliminierte nach Firmenumdeutungsbetrug die strafangezeigte Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Zunächst vertuschte und verschleppte Baum seinen Betrug durch Untätigkeit und wartete bis 29.11.2012 ab, ob Eva Hackmann den Betrug entdeckt. Hat sie nicht. Daher gab er 29.11.2012 der ST Achen, von Eva Hackmann nicht widersprochen, Zuständigkeit für die existente, ansässige, unbeteiligte, von Eva Hackmann nicht strafangezeigte, Firma Bela Vita (Kinrooi, Belgien) vor. Baum deutete in seinem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Übernahmeersuchen an die ST Aachen die ursprüngliche Strafanzeige (Bela Vita, Maaseik) von Eva Hackmann derart um, als habe sie Bela Vita (Kinrooi) strafangezeigt. ST Baum gab der ST Aachen 29.11.2012 Übernahmeersuchen den Verdacht eines unbeteiligten Dritten als von Eva Hackmann angezeigte Straftat vor, die tatsächlich keine ist. Die St Fr ST Baum führte also mit Einrichtung des AZ 5091 UJs 21612/11 ein im Geheimen umgedeutetes Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der belgische Firma Bela Vita (Kinrooi), wie Baum in dem vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Schreiben 29.11.2012 der St Aachen mitteilte. Und beließ Eva Hackmann in dem Glauben, die St Fr ST Baum würde ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) führen.

Die Straftat des Baum manifestiert sich auch darin, dass ST Baum im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen einen Vertrag der Anzeigerin Eva Hackmann mit Bela Vita unterstellte. Baum benutzte nicht das im Mahnantrag ‚Meyer‘ von FKH GbR/RA Wehnert benutzte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Er tauschte in vorsätzlicher Täuschungsabsicht nachfolgend das oberbegrifflich richtige Bela Vita durch das ganz andere unbeteiligte existente/ansässige Unternehmen als Bela Vita (Kinrooi) aus.

Mit Datum 15.04.2009 gab die ST Frankenthal ST Wisser für die im Ausland/Belgien von Bela Vita (Maaseik) verübte Straftat wegen Vertragsbetrug ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) die ST Osnabrück als zuständig vor. Der ST Osnabrück wurde nach dem 11.07.2011 die Auslands-Ermittlung gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) entzogen, begründet mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘. Natürlich hat mir die ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, eine ganz andere Begründung für die Abgabe/Einstellung des Verfahrens genannt, nämlich Doppelermittlung. Erst 24.09.2012 verwies die GST Oldenburg auf ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ und begründete damit den Wechsel der staatsanwaltlichen Zuständigkeit von ST Osnabrück auf ST Frankenthal. Man beachte: unmittelbar vor dem 29.11.2012.

Exkurs Anfang: Auf der Grundlage der Angaben/Benutzung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ stellte ich gegen die Verantwortlichen der genannten belgischen Firma Bela Vita (3680 Maaseik) und gegen FKH GbR mehrfach Strafantrag. Auch wenn ich in dem Strafantrag nur Bela Vita verwandte, bezog sich dieser verkürzte Firmenname ausschließlich auf Bela Vita (3680 Maaseik). Wegen des Tatortes Belgien wurde nach Auskunft 15.04.2009 der ST Frankenthal St Wisser der strafangezeigte in Belgien, genauer: Maaseik, durchgeführte Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem nur unter Postfachanschrift geführten, tatsächlich in Belgien nicht existenten und nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) von der Staatsanwaltschaft Osnabrück unter der Firmenbezeichnung Bela Vita begonnen und bis zur FKH GbR-Befragung des Geschäftsführers Werner Jentzer geführt.

Bereits zu dem Zeitpunkt führte Voß die Auslandsermittlung. Aber nicht unter der vollständigen eindeutigen Bezeichnung Bela Vita (3680 Maaseik), wie in dem AG Mayen-Mahnbescheid 2007 angegeben, sondern unter dem doppeldeutigen Begriff Bela Vita. Dieser impliziert den belgischen Firmennamen Bela Vita (Kinrooi). Nach 7.7.2011 -Befragung des FKH GbR-Werner Jentzer erfolgten, vor Eva Hackmann geheim gehalten, sukzessive Firmennamen-, Schuldnernamen- und Strafanzeigenumdeutung. Initiiert von der ST Osnabrück und der GST Oldenburg sowie umgesetzte durch ST Frankenthal, die mit diesen Straftaten im Amt die ST Aachen täuschten.

Für Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voß bestand nach und in Folge der Jentzer-Befragung nach dem 11.07.2011 keine Auslandszuständigkeit mehr für Bela Vita (Maaseik). Die Fortsetzung des Strafverfahren/Auslandsermittlungsverfahren (=Beantragung eines Übernahmeersuchens in Belgien) gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik, Belgien) schloss unmittelbar nach Erhalt der FKH GbR/Jentzer-Antwort diese ST Osnabrück ST Voß aus durch Verwendung des ausgetauschten Firmennamens Bela Vita (Kinrooi). Obwohl Jentzer selber Bela Vita (Kinrooi) ausschloss, da er 7.7.11 das Aktenzeichen des benutzten nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) angab, das FKH GbR/Jentzer im Mahnantrag ‚Meyer‘ benutzte und AG Mayen im Mahnbescheid Meyer 2007 übernahm. ST Voß erhielt den Vertrag ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) 11.07.2011) nicht. Mit seinen Angaben bestätigte FKH/Jentzer den Tatort Bela Vita (Maaseik, Belgien), den die ST’en Osnabrück, Oldenburg und Frankenthal ausgetauscht der ST Aachen 29.11.2012 als Bela Vita (Kinrooi) vorgaben. Daher ist wegen des Tatortes Maaseik die belgische Staatsanwaltschaft zuständig.

Gegenüber Eva Hackmann begründete ST Osnabrück ST Voß in 2007 die Abgabe der Auslandsermittlungen zunächst mit Doppelermittlung. Um diese Schein-Begründung zu legitimieren, verwies die ST Osnabrück ST Voß auf die für Auslandsstraftaten tatsächlich nicht zuständige ST Frankenthal ST Baum, die nach 11.07.2011 unter vorgegebener Zuständigkeit die Ermittlungen gegen ‚Bela Vita (Belgien)‘ führt (18.08.2011 unter Az. 5091 UJs 21612/11). Welches Bela Vita? Bereits nach Erhalt des Jentzer-Schreibens11.07.2011 war es nicht mehr Bela Vita (Maaseik, Belgien), sondern geheim gehalten/nicht genannt Bela Vita (Kinrooi). ST Osnabrück und GST Oldenburg (24.09.12 mit ‚ansässig‘) übertrugen ab 11.07.2011 die Zuständigkeit für Auslandsermittlungen der ST Frankenthal ST Baum. ST Baum täuschte die Staatsanwaltschaft Aachen 29.11.2012 mit dem von ihm geheim gehaltenen als wahr vorgegebenem Firmennamenumdeutungsbetrug: Bela Vita (Kinrooi), Schuldnernamenumdeutungsbetrug: Eva Hackmann und Strafanzeigenumdeutungsbetrug: Verdacht eines Dritten (29.11.2012 Schreiben an Aachen), der von ST Osnabrück ST Voß und GST Oldenburg ST Röhl 24.09.2012 mit vorbereitet wurde. Damit schlossen diese ST’en ein zu stellendes Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft durch die ST Osnabrück ST Voß aus. Voß begründete 30.11.2011 gegenüber Eva Hackmann die Abgabe des Verfahrens an die ST Frankenthal mit Doppelermittlung, ohne zum einen den Ausschluss/Stopp staatsanwaltlicher Ermittlung gegen Bela Vita (Maaseik, Belgien) zu nennen, ohne zum andern die Eliminierung/Nichtberücksichtigung der erfolgten Maaseik-Ermittlung in Verbindung mit Neubeginn (08.11.2011 Az 5091 UJs 21612/11 der Ermittlungen auf den umgedeuteten Firmennamen Bela Vita (Kinrooi) und der weiteren vorgenannten Umdeutungsstraftaten in ‚Zuständigkeit‘ der ST Frankenthal ST Baum in Deutschland zu nennen.

Dieses ‚Ansichreißen‘ der Zuständigkeit hatte den Betrugssinn, das erreichte ST Os-Ermittlungsergebnis, dass die FKH GbR-Verantwortlichen der Scheinfirma Bela Vita (Maaseik) 11.07.2011 keinen Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) vorlegten, zu vertuschen und zu eliminieren. Teil der Vertuschung/Eleminierung war, dass St Voß die Eva Hackmann zugesagte Zusendung seines 11.07.2011-Ermittlungsergebnis an die ST Frankenthal tatsächlich nicht vornahm. Nicht erfolgten Eingang bestätigte mehrfach die Sekretärin der ST Fr. Die Zusendung erfolgte erst, nachdem ich mehrfach die ST Os massiv aufforderte, diese Zusendung vorzunehmen. Am 21.03.2012 bestätigte die ST Osnabrück, dass das unter NZS 1100 Js 52037/10 geführte Verfahren gegen Bela Vita (Maaseik) an die ST Fr abgegeben wurde. Aber unter AZ. 5513 Js 22530/10 abgelegt wurde (Strafverfahren gegen FKH GbR; die von St Baum eingegrenzten Verfahrenspunkte schlossen den Bela Vita (Maaseik)-Betrug aus), das keinen Bezug zum Bela Vita-Verfahren hat. Das ist Betrug der ST Frankenthal. Damit ist ausgeschlossen, dass in dem unter deutscher Zuständigkeit geführte Bela Vita-Nachfolgeverfahren (18.08.2011 Az. 5091 UJs 21612/11) keinen Hinweis auf das bereits zuvor geführte und von ST Osnabrück 11.07.2011 beendete Auslandsstrafverfahren (NZS 1100 Js 52037/10) gegen Bela Vita (Maaseik , Belgien) enthält. Insbesondere nicht die von Voß genannte Begründung ‚Doppelermittlung‘ für den Wechsel der Zuständigkeit enthält. So unterstellte ST Fr ST Baum einen nach 11.07.2011 vollkommen neu gestellten Strafantrag von Eva Hackmann gegen Bela Vita (Kinrooi), der ab 18.08.2011 geheim gehalten/nicht erkennbar gehalten unter anderem Firmennamen Bela Vita (Kinrooi) geführt wurde.

Die Ermittlungen der ST Fr (siehe 29.11.2012-Schreiben des Baum an die ST Aachen) waren daher keine Fortsetzung der ST Osnabrück-Auslandsermittlungen (NZS 1100 Js 52037/10) in Hinblick auf die strafangezeigten Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik). Nach ausgeschlossener Zuordnung dieses Vorgangs in die neue Akte (18.08.2011 Az. 5091 UJs 21612/11), und das ist gleichbedeutend mit Nicht-Verwendung/Eleminierung/Ausschluss dieses Vorgangs und des benutzten Firmennamens Bela Vita (Maaseik), bezog sich St Baum auf von ihm vorgenommenen Bela Vita-Firmennamen-Austausch, nämlich Bela Vita (Kinrooi), und beging damit Firmennamen/-identitätsbetrug. Und Bela Vita-Strafanzeigen-Austausch. Dieser Betrug war erstmals im 29.11.2012-Schreiben, vor Eva Hackmann geheim gehalten, an die ST Aachen erkennbar.

Die Generalstaatsanwaltschaft GST Oldenburg begründete/bestätigte/legitimierte 24.09.2012 die von ST Os ST Voß abgegebene, tatsächlich nach dem 11.07.2011 mit unwahrer Schein-Begründung ‚Doppelermittlung‘ entzogene, Ermittlungszuständigkeit mit ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘. Nach dieser GST soll bei im Ausland ansässigen Firmen die ST zuständig sein, bei der das die Forderung einziehende Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Die GST Oldenburg bestätigte mit dieser nachgereichten Begründung, dass ST Osnabrück ST Voß tatsächlich wegen Existenz/Ansässigkeit der Firma Bela Vita die Zuständigkeit der ST Frankenthal ST Baum übertrug.

Und Baum schloss im 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen Auslandsermittlung aus.

Indem auch die GST Oldenburg nur den Oberbegriff einer im Ausland ansässigen Firma ‚Bela Vita‘ verwandte, bereitete diese in offenbarer Absprache mit ST Frankenthal den Ausstauch der Firmennamen/-identitäten und die zugeordneten Straftataten vor. Den Firmennamen/-identitätsbetrug und damit einhergehenden Straftatenbetrug durch Umdeutung/Reframing begingen somit bereits die ST Osnabrück ST Voß, damaliger Leiter Heuer, und die GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, als diese unter Verwendung des Firmen-Oberbegriffs ‚Bela Vita‘ das strafangezeigte nicht existente/nicht ansässige Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) gegen die existente/ansässige, aber unbeteiligte, Firma Bela Vita (Kinrooi) austauschten — natürlich vor Eva Hackmann geheim gehalten — , mit dieser Begründung die Abgabe der ST Os-Zuständigkeit bestätigten und an ST Fr übertrugen, begonnene ST Os-Auslandsermittlungen gegen Bela Vita (Maaseik) einstellten und ST Fr ST Ermittlungszuständigkeit für die ansässige Firma Bela Vita (Kinrooi) übertrugen, die an dem benutzten Vertragsbetrug nicht beteiligt waren — und damit Firmenidentitätsbetrug vorgaben. Den ST Os und GST Oldenburg-Firmenidentitätsbetrug Bela Vita (Kinrooi) übernahm ST Baum als wahr und verwandte diesen im vor Eva Hackmann geheim gehaltenen 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen. Und begründete dieser unter Benutzung der Vorgabe der 24.09.2012 von GST Oldenburg genannten ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘, als auch er Bela Vita (Kinrooi) als die in Belgien existente und ansässige Firma mitteilte. Auch, dass der von einem Dritten geäußerte Verdacht ‚unlauterer Werbung von B.V.(Kinrooi), der in keinem Zusammenhang zu Eva Hackmann steht, Baum mit derartigem Blödsinn ein Strafverfahren gegen Bela Vita (Konrooi) und sein Übernahmeersuchen begründet.

Fazit: ST Osnabrück mit ST Voß damaliger Leiter Heuer, die GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, ST Frankenthal St Baum, Leiter Liebig begingen vor Eva Hackmann geheim gehaltenen Firmennamenidentitätsbetrug/Firmennamenumdeutungsbetrug und Strafanzeigenumdeutungsbetrug. Diese deckten damit die Verantwortlichen– ganz offenbar FKG-Jentzer — des existenten und nicht ansässigen Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien), beließen damit deren mit Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) begangenen Vertragsbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) unaufgeklärt/ unentdeckt. Damit garantierten diese Verbrecher nach § 12 StGB der FKH GbR die Nutznießung aus dem Betrug durch Verfolgung/Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann.

Bereits die Staatsanwaltschaft Osnabrück ab 11.07.2011, bestätigt von GST Oldenburg 24.09.2012, unterstellten mit dem Doppel-/Oberbegriff ‚Bela Vita‘ eine im Ausland ansässige Firma. In dem Wissen, dass das strafangezeigte Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) in Belgien nicht existent und nicht ansässig war. Vorgabe und Anwendung von ‚ansässig‘ als Schein-Begründung für Zuständigkeitswechsel erfolgte ausschließlich deshalb, um damit das erreichte Gesamtbetrugsergebnis (=Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann) von ST Aachen (Täuschung durch Schreiben der ST Fr ST Baum vom 29.11.2012) festschreiben zu lassen. In vorsätzlicher Täuschungsabsicht von der Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum im 29.11.2012-Schreiben realisiert, als diese den Austausch des mit nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und ausgedachter Schuldnerin ‚Meyer‘ durchgeführten FKH GbR-Betrugs durch weitere Betrugskaskade des Baum auf ansässige Bela Vita (Kinrooi) und existente Hackmann vornahm. Zunächst, um damit die Beendigung der ST Osnabrück ST Voss-Auslandsermittlungen im Zusammenhang mit Bela Vita (Maaseik) zu begründen. Genauer: nach dem 11.07.2011 das Stellen eines Übernahmeersuchens an die Staatsanwaltschaft in Belgien auszuschließen. Das war gezielt von ST Osnabrück Voss, damaliger Leiter Heuer und GST Oldenburg ST Röhl, jetziger Leiter Heuer, mit ponerologer Hinterlist ausgeschlossene Möglichkeit der Aufdeckung der in Belgien mit nicht existentem/nicht ansässigem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) verübten Ursprungsstraftat Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita ( Maaseik). Genauer: Ausschluss der Möglichkeit, den/die dafür Verantwortlichen FKH GbR diese Straftat nachzuweisen.

Nochmals: es geht um das von Eva Hackmann strafangezeigte, im Mahnverfahren ‚Meyer‘ bzw. Rechtsstreit ‚Meyer/FKH GbR von FKH GbR/RA Wehnert für banden- und gewerbsmäßigen Betrug benutzte, Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Dieses war unter Postfachanschrift von FKH GbR geführtes nicht existentes/nicht ansässiges Scheinunternehmen. Dessen Verantwortliche für den Vertragsbetrug ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik, Belgien), die Existenz des Vertrag ‚Meyer‘ selbst, die Unterstellung der Unterschriftenfälschung von ‚Meyer‘ auf Hackmann, sowie damit verbunden Nicht-Existenz und Nicht-Ansässigkeit von Bela Vita (Maaseik, Belgien) sollte über ein Ermittlungsersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft in einem belgischen Strafverfahren ermittelt/geklärt werden. Bereits die ST Osnabrück und GST Oldenburg verwandten den Firmen-Oberbegriff Bela Vita. In Kenntnis (Mahnbescheid ‚Meyer‘ 2007 und 7.7.11-Antwort von FKH/Jentzer) des Namens der wahren strafangezeigte Bela Vita (Maaseik) schufen sich diese die Option der doppeldeutigen Verwendung. Beide ST’en suggerierten Eva Hackmann, als handele es sich um Bela Vita (Maaseik). Tatsächlich hat bereits die ST Osnabrück durch anfänglich zugesagte, aber nicht vorgenommene, Zusendung der Bela Vita (Maaseik) Ermittlungsunterlagen (11.07.2011; NZS 1100 Js 52037/10 ) an die ST Frankenthal, und danach die ST Fr durch Falschzuordnung unter ein anderes AZ, die Nachvollziehbarkeit des von Eva Hackmann gestellten Strafantrags gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (Maaseik) im neuen Bela Vita Verfahren AZ 5091 UJs 21612/11 ausgeschlossen/eleminiert/gestrichen. Diese/r von der GST Oldenburg 24.09.2012 vorgegebene/vorbereitete/bestätigte Ausschluss/Eliminierung/Streichung der ST Voß-Ermittlungen bedeutet Nicht-Verwendung des B.V.(Maaseik)-Strafantrags im eingeleiteten Großverfahren gegen FKH GbR, gleichzeitig die Verwendung des 29.11.2012-ST Aachen-Täuschungsergebnisses. Damit hielten diese Staatsanwaltschaften die FKH-Betrüger sakrosankt. Von ST Baum, unter weiterer Geheimhaltung des 29.11.2012-ST Aachen-Täuschungsergebnisses, in einem zu diesem Zweck an Eva Hackmann gerichteten zweiten inhaltlich anderen 29.11.2012-Schreiben fortgesetzt, erfolgte unter weiterer Verwendung des Oberbegriffs ‚Bela Vita‘ der nicht erkennbare Betrug/Austausch von nicht ansässiger Bela Vita (Maaseik) ‚existente/ansässige‘, aber unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi). Da nicht widersprochen, von Eva Hackmann akzeptiert.

Damit begingen diese ST’en Firmennamenumdeutungsbetrug, Schuldnernamenumdeutungsbetrug in Verbindung mit Strafanzeigenumdeutungsbetrug.

Diese ST’en wussten aus meinen Schriftsätzen, dass ich ausschließlich die Verantwortlichen des nicht-existenten/nicht-ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) strafangezeigt habe. Von mir nicht strafangezeigt waren die Verantwortlichen von Bela Vita (Kinrooi), die GST Oldenburg St Röhl, Leiter Heuer als Bela Vita vorgab und ST Fr St Baum, Leiter Liebig 29.11.2012 als ansässige belgische Firm Bela Vita (Kinrooi) nannte, zu der zu keinem Zeitpunkt irgendeine Beziehung bestand . Das ist wissentliche vorsätzliche Falschaussage. Denn diese Staatsanwaltschaften wussten, auch über die 7.7.2011-Antwort der FKH/Jentzer, dass sich FKH GbR/RA Wehnert und damit das UGV-Inkassounternehmen in ihrem Mahnantrag ‚Meyer’/Mahnbescheid ‚Meyer’/Mahnverfahren ‚Meyer’/Rechtstreits ‚Meyer‘-FKH GbR auf Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Forderungen ‚Meyer‘ bezogen, in dessen Folge die UGV-Inkasso-Forderung ‚Meyer‘ entstand. Nicht auf Bela Vita (Kinrooi)-Forderungen, die gab es zu keiner Zeit. Auch nicht auf Hackmann. Exkurs Ende

Mit Abgabe des ST Osnabrück-Verfahrens Bela Vita (Maaseik) nach 11.07.2011 wurde aus der GST Oldenburg Trickserei (24.09.2912) mit ‚ansässig‘ ab Datum 18.11.2011 AZ 5091 UJs 21612/11 die ST Frankenthal ST Baum zuständig für das ‚Strafverfahren Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)‘. Aber wegen der Verwendung des Oberbegriffs Bela Vita führte Baum dieses gegen Bela Vita (Kinrooi). Wie die Analyse der Aussagen seines 29.11.2012-Schreibens an die ST Aachen und seine schriftlichen Aussagen 10.05.2013 zu seinem Großverfahren gegen FKH GbR/RA Wehnert bestätigt, definiert er unausgesprochen seine ihm zugesprochene Zuständigkeit ausschließlich dahingehend, mit seinem weiteren Betrug die Aufdeckung des Bela Vita (Maaseik, Belgien)-Ursprungs-Vertragsbetrugs und der Folgestraftaten auszuschließen, damit strafrechtliche Ermittlung der dafür Verantwortlichen auszuschließen und die Realisierung deren Betrugs über Verfolgung/Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann zu garantieren. Fazit: das von Baum geführte Bela Vita-Verfahren AZ 5091 UJs 21612/11, das er tatsächlich nach 29.11.2012-Schreiben an die ST Achen gegen Bela Vita Kinrooi) führt, ist wegen nachgewiesenem von Baum begangenem Firmennamen/-identitätsbetrug in Verbindung mit Strafanzeigenumdeutungsbetrug vorgenannter Staatsanwaltschaften nichtig! Wegen dieser Betrügereien nichtig ist auch das 29.11.2012-Übernahmeersuchen.

Diese Begründung der Änderung der Zuständigkeitsregelung ist jedoch eine ganz andere als die, die die von GST Oldenburg als zuständig vorgegebene ST Frankenthal ST Baum der ST Aachen nannte (siehe 22.11.2012). Im Ergebnis schlossen ST Osnabrück, GST Oldenburg und St Frankenthal St Baum ein Übernahmeersuchen der ST Osnabrück St Voss an die ST in Belgien vorzunehmende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des nicht existenten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) aus.

Das 29.11.2012-Übernahmeersuchen an die ST Aachen begründete ST Frankenthal ST Baum mit der Falschaussage, dass Eva Hackmann einen Vertrag mit Bela Vita abgeschlossen haben soll. Und suggeriert durch Nennung der derzeit existenten/ansässigen Firma Bela Vita (Kinrooi), dass es sich um einen Vertrag mit dieser Firma handelt. Das sind vorsätzliche und zusätzliche Betrügereien des Verbrechers nach § 12 StGB ST Baum, da er weiß, dass im Mahnbescheid ‚Meyer‘ steht, dass es sich um Bela Vita (Maaseik, Belgien) handelt, dass Meyer nicht Hackmann ist und Hackmann mit keiner Bela Vita einen Vertrag abschloss. Damit sind die Folgeunterstellungen des Baum zum Vertragsabschluss von Hackmann mit Bela Vita (Kinrooi) über Intercash vom deutschen callcenter Gangelt erfolgt sein soll und weitere Schuldzuweisungen gegen Eva Hackmann bösartige Täuschungen/Verleumdungen, Folgebetrügereien des Verbrechers nach § 12 StGB Baum. Baum gab der ST Aachen seine Betrugskaskade als wahr vor, die ST Aachen aus Unkenntnis unwidersprochen als wahr annahm/bestätigte. Damit wurde die ST Aachen eindrucksmanipuliert. Zweck der Baum-Betrugskaskade war, dass auf der Grundlage des von ihm unterstellten/suggerierten existenten Vertrages Hackmann mit einer existenten Firma Bela Vita (Kinrooi), die er zudem von einem unbeteiligten Dritten, nicht von Eva Hackmann, als strafangezeigt unterstellte, die ST Aachen das von ST Baum gestellte Übernahmeersuchen auf Eva Hackmann bezieht und in ihrem Namen Ermittlungen in Deutschland gegen das callcenter Gangelt führt oder ablehnt.

Der Schwerpunkt meiner ursprünglichen Strafanzeige bei der ST Osnabrück bezog sich auf das im Mahnbescheid genannte Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) und darauf, u.a. auch die Nicht-Existenz des im Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) und die Verantwortlichen dieses nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmens festzustellen, die GST Oldenburg ST Röhl 25.09.12 und ST Frankenthal ST Baum als existent und ‚im Ausland ansässige Firma‘ unterstellte . Mit diesem generalstaatsanwaltlichen als wahr vorgegebenem Betrug wurde die Täuschung der ST Aachen vorbereitet, schlossen GST Oldenburg ST Röhl, Leiter Heuer und insbesondere die Täuschung realisierende ST Frankenthal ST Baum Leiter Liebig aus, dass die von Baum wegen von unbeteiligtem Dritten geäußertem Verdacht einer Straftat, nicht Hackmann, um Übernahme ersuchte ST Aachen auch nur andeutungsweise etwas von/über den ursächlichen Vertragsbetrug mit dem nicht existenten, nicht im Ausland/Belgien ansässigen, Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) erfährt.

Tatsache ist, das es ausschließlich um Eva Hackmann zugewiesene Geldforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag ‚Meyer‘ mit dem nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik) geht, dass FKH GbR im Mahnantrag benutzte, als existentes/ansässiges Unternehmen vorgab und damit das AG Mayen täuschte, wie im Mahnbescheid ‚Meyer‘ dokumentiert. Und ST Frankenthal ST Baum bestätigte durch weiteren Betrug den ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug mit dieser Geldforderungen ‚Meyer‘ aus einem Vertrag ‚Meyer‘ als wahr/existent, aber 29.11.2012 als Geldforderungen Hackmann aus einem Vertrag Hackmann mit diesem anderen existenten Unternehmen Bela Vita (Kinrooi). Bei gleichzeitiger Unterschlagung des von FKH GbR für diesen Betrug benutzten Mahnantrags ‚Meyer‘ (=Mahnantragsbetrug) und im Mahnbescheid ‚Meyer‘ angegebenen nicht existenten/nicht ansässigen Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik). Von Baum gedeckt, indem er mit seiner Betrugskaskade/-trickserei das nicht existente Betrugs-/Scheinunternehmen des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ gegen eine existente/ansässige, aber unbeteiligte, Firma Bela Vita (Kinrooi) austauschte, die keinen Bezug zum Mahnverfahren ‚Meyer‘ hat. Er tauschte auch die Namen der Schuldner und die Straftaten aus. Der 29.11.2012 von Baum von einem unbeteiligten Dritten genannte Verdacht einer Straftat, die nichts mit Eva Hackmann zu tun hat, tauschte er gegen die Eva Hackmann tatsächlich angezeigte Straftat aus, auf die der FKH GbR-Mahnantragsbetrug und das ursprünglichen Mahnverfahren ‚Meyer‘ bezogen. Das ist von Baum begangener Firmennamen/-identitätsbetrug, Strafanzeigenumdeutungsbetrug, Schuldnernamensumdeutungsbetrug, Vertragsnamensumdeutungsbetrug, Geldforderungsnamensumdeutungsbetrug.

Das ist vorsätzliche konstruierte hanebüchene Betrugskaskade des Baum, nachgewiesen über die bisher erbrachten belgischen Nachweise (Bürgermeister Maaseik 04.02.2013; belgisches Handelsgericht). Diese weisen FKH GbR als Betreiber und Nutznießer des Scheinunternehmens Bela Vita(Maaseik) und somit als Initiator des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages ‚Meyer‘ /Bela Vita (Maaseik) nach. St Frankenthal ST Baum ist daher nicht nur nicht für Ermittlungen in Deutschland zuständig, erst recht nicht im Sinn seiner 29.11.2012-Betrugsvorgaben an die AT Aachen. Baum ist einzig zuständig für den von FKH GbR begangenen Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘, mit dem er das Mahngericht AG Mayen vorsätzlich täuschte. Was machte Baum? Der offenbar den FKH GbR-Betrügern hörige Baum schloss im vorauseilenden Gehorsam in dem von ihm angestrengten Großverfahren gegen FKH GbR/RA Wehnert wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug AZ. 5513 Js 22530/10 durch seine 29.11.2012-Betrugskaskade nicht nur die Berücksichtigung des bereits 2013 in Belgien (Bürgermeister Maaseik, Handelsgericht Belgien) nachgewiesenen tatsächlichen banden- und gewerbsmäßigen FKH GbR/RA Wehnert Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(Maaseik) aus, sondern schloss nicht nur für den in Belgien begangenen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ im Verbund mit ST Osnabrück und GST Oldenburg zudem die Möglichkeit strafrechtliche Ermittlungen und Sanktionierung der Verantwortlichen durch die belgische Staatsanwaltschaft aus, sondern garantierte der FKH GbR die Nutznießung aus diesem Betrug.

Nachdem ST Baum zur Erreichung dieses Zieles 29.11.2012 die Möglichkeit des Stellens eines Übernahmeersuchen an die belgische Staatsanwaltschaft ausgeschlossen hatte, konstruierte Baum 29.11.2012 ein Übernahmeersuchen bei der deutschen Staatsanwaltschaft Aachen. Die durchgeführte Manipulation der ST Aachen manifestiert sich darin, das Baum konsequent das strafangezeigte Schein-/Betrugsunternehmen Bela Vita(Maaseik) verschwieg und stattdessen der ST Aachen suggeriert, als habe Eva Hackmann Bela Vita (Kinrooi) strafangezeigt.

Welche Staatsanwaltschaft ist denn zuständig? Belgien oder Deutschland? GST-Oldenburg-Begründung: Ab Mai 2011 ist bei im Ausland ansässigen Firmen die ST (Frankenthal) zuständig, bei der das die Forderung einziehende Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Da das von FKH GbR für den Ursprungsbetrug benutzte Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik, Belgien) in Belgien nicht existent/nicht ansässig war, gibt es keine ‚Ansässigkeit‘ und damit keine deutsche Zuständigkeit. Die von ST Osnabrück, GST Oldenburg und ST Frankenthal vorgegebene ‚Ansässigkeit‘ bezieht sich auf eine unbeteiligte Firma Bela Vita (Kinrooi), zu der überhaupt keine Beziehung zu Eva Hackmann besteht.

Zuständig für die nach FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantrag ‚Meyer‘ und Mahnbescheid ‚Meyer‘ tatsächlich in Belgien begangene FKH GbR-Straftat des Vertrages ‚Meyer’/Bela Vita (Maaseik) mit dem Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik, Belgien) ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft Belgien. Hierüber gibt es keine Diskussion!

Nun hat die ST Aachen vorgenannte 29.11.2012-Betrugsvorgaben des ST Fr Baum ungeprüft als wahr übernommen, in absoluter Unkenntnis des tatsächlich strafangezeigten Scheinunternehmens Bela Vita (Maaseik) und des tatsächlichen in Belgien verübten Vertragsbetrugs des Vertrages der Schuldnerin ‚Meyer‘ mit Bela Vita (Maaseik). ST Aachen teilte mir 12.04.2013 mit, am 04.01.2013 das Übernahmeersuchen abgelehnt und den gesamten Vorgang an ST Fr Baum zurückgegeben zu haben. Aber mit welchen Konsequenzen und mit welcher Zielsetzung? – Baum schloss somit durch Vorgabe des ‚Tatortes Deutschland‘ callcenter Gangelt Ermittlungen in Belgien gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(Maaseik, Belgien) (=FKH GbR) aus. – Durch Nichtnennung tatsächlicher relevanter Betrugselemente in Verbindung mit Nennung als wahr umgedeuteter relevanter Betrugselemente, zudem kombiniert mit einem ganz anderen unwahren Straftatensachverhalt eindrucksmanipiulierte ST Baum 29.11.2013 die ST Aachen. Hierauf erfolgte 04.01.2013 die Ablehnung des Übernahmeersuchens, also die Ablehnung der von ihm konstruierten Anzeige, die er als von Eva Hackmann gestellt unterstellte. -ST Baum bezweckte/erreichte mit antizipierter ST Aachen-Ablehnung zudem von der ST Aachen ausgeschlossenen Widerspruch seiner Betrugsvorgaben und damit Akzeptanz als wahr. Ohne Wissen der ST Aachen. -Unter späterer Bezugnahme/Berufung auf den 04.01.2013-ST Aachen-Entscheid, genauer: ST Aachen-Akzeptanz, erfolgt die widerspruchsfreie Benutzung/Verwendung dieser Umdeutung als wahr. Fazit: Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum legalisierte über die ST Aachen den FKH GbR/RA Wehnert Ursprungsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (Maaseik). ST Frankenthal Baum arbeitet damit den Betrügern FKH GbR zu: Deren Betrug wird in Belgien nicht ermittelt, die verantwortlichen FKH GbR/RA Wehnert- Straftäter bleiben straffrei, gleichzeitig bleibt der in Belgien verübte Bela Vita(Maaseik)- Vertragsbetrug ‚Meyer‘ unaufgeklärt sowie als angeblich von Eva Hackmann begangen bestehen.

 

AG, LG, ST Osnabrück: Garanten für die Realisierung des Bela Vita/FKH GbR Betrugs

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-11-05 – 09:46:22

Vorbemerkungen FKH GbR und AG Mayen begingen gemeinsamen Betrug auf den Namen der ausgedachten Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Eva Hackmann. Ausgeschlossen war, dass eine ‚Meyer‘ auf diesen Betrug reagiert. Nach Aufhebung amtlicher Zustellung in Verbindung mit privater Zustellung erreichte FKH und AG Mayen Fehlzustellung der Geldforderungen und Gerichtsbescheide an die Adresse von Eva Hackmann, ohne das der beauftragte private Zusteller sich davon überzeugte, dass die fehladressierte Meyer tatsächlich nicht unter der Adresse wohnt. Reklamationen und Rücksendungen an beide ignorierten und vernichteten beide. AG Mayen Goergen erreichte nach als wahr unterstellter Fehlzustellung durch Folgebetrug Verfahrensaktenfälschung, u.a. über geheim gehaltenem Schuldnernamensumdeutungsbetrug auf Hackmann, den Hackmann überantwortenden Ausschluss zivilgerichtlicher Klärung und die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘, aber an Hackmann. AG Mayen erreichte über die geheim gehaltenen Fälschungs-/Betrugsvorgaben beim AG Osnabrück deren Verwendung als wahr und damit an Eva Hackmann die Zwangsvollstreckung per Haftbefehl. Damit verbunden Herabwürdigung in der Öffentlichkeit durch Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und SCHUFA-Verzeichnis und den damit verbundene jahrelange wirtschaftliche Sanktionierung. FKH und AG Mayen schlossen mit in konzertierter Betrugsaktion erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren ‚materiell rechtliche Klärung zurückliegender Forderungen‘, genauer: zurückliegenden FKH/AG Mayen-Betrugs, aus. Die rheinlandpfälzische Landesregierung mit Ministerpräsident Kurt Beck, danach MP’in Malu Dreyer, mit sämtlichen Landtagsabgeordneten in Kenntnis und Untätigkeit. Das rheinlandpfälzische Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Minister Hartloff/Staatsekretärin Frau Reich, die Ministerialräte Pandel, Fritz, Stephanie, der wissenschaftlichen Dienst des Landtags Ministerialrat Perne und nach Strafantrag gegen AG Mayen die ST und GST Koblenz Regner, Harnischmacher, Leiter Kruse erklärten nach vorgegebener Überprüfung die AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ zum Wahrheitsbeweis. Im Überprüfungszeitraum Juni 2007 bis Juni 2012 vor Eva Hackmann geheim gehalten, ist diese für jeden Laien einfach als Verfahrensaktenfälschung (=u.a. Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann) erkennbar. Nach meinen Nachweisen ist nicht nur die/der AG Mayen-Fälschung/Betrug nachvollziehbar, sondern auch das vorsätzliche Verschließen der Augen und das vorsätzliche Nicht-Erkennwollen des Betrugs durch diese ‚Überprüfer‘, die damit den Nutznießer des Betrugs FKH GbR deckten. Der Leser möge über die PDF-Dateien am Endes blogs zur eigenständigen Erkenntnis gelangen. Vorgenannte erklärten damit auch den vorangegangenen FKH- Ursprungsbetrug und FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug zum Wahrheitsbeweis. Das über die AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung vorgegebene und nach unüberprüfter vorbehaltloser Übernahme der Fälschungen als wahr erreichte Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann machten diese ponerologen hochrangigen justiziellen Vertreter der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu ‚meinem (Eva Hackmann) Verfahren‘. Diese Verbrecher nach §12 StGB meinten, mich nach erreichtem und von ihnen gedeckten Betrug rechtlich ‚belehren‘ zu müssen, als diese mir gleichzeitig den damit erreichten Ausschluss ‚materiell rechtlicher Klärung zurückliegender Forderungen (=FKH/AG Mayen-Straftaten) als Recht vorgaben. Damit deckten rheinlandpfälzische Vorgenannte die FKH/AG Mayen-Straftaten und garantierten FKH die Nutznießung aus diesem Betrug. Die vom rheinland-pfälzischen Justizministerium weisungsabhängige Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss nach wiederholt gestellten Strafanträgen mit Wissen/nach Weisung der rheinlandpfälzischen Landesregierung die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von FKH wegen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs aus. Nachdem diese St Fr. den Nachweis des FKH-Betrugs vom belgischen Bürgermeister der Stadt Maaseik 04.2.2013 und vom belgischen Handelsgericht erhielt, leitete die Staatsanwaltschaft Frankenthal beim Landgericht Fr. ein Strafverfahren gegen FKH wegen banden und gewerbsmäßigen Betrugs ein, aber unter Ausschluss des strafangezeigten FKH GbR Ursprungsbetrugs und des FKH GbR/RA Wehnert- Mahnantragsbetrugs. Indiz dafür, dass ST und LG Frankenthal die Bela Vita/FKH GbR-Betrüger deckten. Vom rheinlandpfälzischen Bürgerbeauftragten Burgard 08.04.2013 damit scheinbegründet, dass der Betrugsort in Gangelt liegen soll und FKH mit dem Betrug nichts zu tun haben soll.

  1. Das Mahnverfahren ‚Meyer‘ beruht auf in Belgien auf den ausgedachten/fiktiven Namen ‚Meyer‘ begangenem Bela Vita/FKH GbR Urkundenbetrug, in der Folge in Deutschland begangenem Mahnantragsbetrug der FKH GbR/RAWehnert & Kollege von Loefen und wurde vom AG Mayen ungeprüft durchgeführt. Nach von FKH vorgegebenem ausgedachten/fiktiven Schuldnernamen ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann und darauf erfolgter Fehladressierung und beim privaten Zusteller direktexpress in Auftrag gegebener Fehlzustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids Meyer machte das AG Mayen hieraus durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug das Mahnverfahren Hackmann. Obwohl das AG Mayen gegenüber Eva und Rainer Hackmann in 2007 Erhalt und Berücksichtigung der zurückgesandten fehladressierten, fehlzugestellten und fehlangenommenen Bescheide Meyer bestätigte. Hierüber setzte AG Mayen das AG Osnabrück nicht in Kenntnis. Zeitgleich konstruierte AG Mayen über Verfahrensaktenbetrug die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber an Eva Hackmann. Hierzu vernichtete AG Mayen die gegenüber Eva Hackmann als erhalten bestätigten Rücksendungen von Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘. Zudem deutete es ein Schreiben von Andreas Hackmann um (detaillierte Angabe siehe in der am Ende angegebenen Datei). Die Realisierung dieser AG Mayen-Betrugsvorgabe schlösse die zivilprozessliche Klärung des FKH GbR-Ursprungsbetrugs ‚Meyer‘ und des AG Mayen Verfahrensaktenbetrug aus. Die Entscheidung über die Realisierung dieser AG Mayen-Betrugsvorgabe lag beim AG Osnabrück: in Persona dem Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck, dem damaligen Präsidenten Große-Extermöring und dem Vizepräsidenten Havlitza. Die AG Mayen-Verfahrensakte, genauer der Verfahrensaktenbetrug, lag diesen Personen des AG Osnabrück Struck in dem Zeitraum 06.12.07 bis zum Zeitpunkt des FKH GbR/ RA Wehnert-26.03.08-Antrags auf Vollstreckung des Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an Eva Hackmann vor. Vorgegeben war auch der Ausschluss zivilprozesslicher Klärung. Struck, Große-Extermöring und Havlitza hatten die Möglichkeit, in diesem Zeitraum den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug festzustellen. Oder durch Blöd-stellen/Untätigkeit den Betrug als wahr zu übernehmen/ ‚festzustellen‘. Oder waren dies tatsächlich zu blöd oder im Delirium? Jedenfalls erreichten diese mit ihren Fehl-Entscheidungen für den Initiator und Nutznießer des Ursprungsbetrugs FKH GbR das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann. In dem Wissen, dass mit erreichtem Verfahren die Klärung des gesamten zurückliegenden Betrugs ausgeschlossen ist.

Struck, Große-Extermöring und Havlitza stellten sich ‚blöd‘, bestätigten in Kenntnis der Verfahrensakte ‚Meyer‘ den für Laien sofort erkennbaren AG Mayen-Betrug als wahr, unterstellten zudem Eva Hackmann als die Kriminelle, die einen Vertrag Meyer/Bela Vita auf den Namen Meyer fingierte/fälschte. Gleichzeitig unterstellten diese die im FKH/RA Wehnert-Mahnantrag genannte Firma Bela Vita, den Vertrag Meyer /Bela Vita und Geldforderungen als existent. Tatsächlich wiesen der belgische Bürgermeister von Maaseik und das belgische Handelsgericht den FKH-Betrug, und damit den FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug nach Insbesondere schloss Struck nach 26.03.08 stattgegebenem Antrag der Betrüger FKH GbR/RA Wehnert ‚materiell rechtliche Klärung des zurückliegenden FKH GbR/AG Mayen-Betrugs aus. Der Präsident Große Extermöring des AG Osnabrück deckte mit seinem ‚Blödstellen‘ seinen untergebenen sich ‚blödstellenden‘ Richter Struck, als er 16.09.2009 in Kenntnis der Verfahrensakte ‚Meyer‘ den für Laien sofort erkennbaren AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als wahr bestätigte und die 31.03.08 vom GV Bodi (dieser wurde unmittelbar danach vom Amtsarzt als hirnkrank/dienstunfähig als GV festgestellt und vom G.E. aus dem GV-Dienst entlassen) durchgeführte Vollstreckung des Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an Eva Hackmann als rechtens bestätigte. Auf GV Bodi bezog sich Struck. Denn auch im Haftbefehlsverfahren 26.04.10 gegen Eva Hackmann stellte sich Struck weiterhin ‚blöd‘, bestätigte nochmals im Wissen um den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs ‚Meyer‘ diesen Betrug als wahr. Durch AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=u.a. Schuldnernamenumdeutungsbetrug) vorgegebenem und nach Übernahme als wahr in Verantwortung von Struck, Große Extermöring ab 31.03.08 erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann war die Klärung der zurückliegenden FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Straftaten ausgeschlossen. GV Bodi 31.03.08, Große Extermöring 16.09.2010 und Struck 26.04-2010 sind nicht autorisiert, gerichtliche Vorgaben als unwahr zur Disposition zu stellen. Das gilt nicht für offensichtlichen und sofort erkennbaren AG Mayen-Betrug, den Große Extermöring und Struck in sich selbst unterstellter Blödheit nicht haben erkennen wollen. Nicht-erkennen des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug ‚Meyer‘ (dieser basiert auf den FKH GbR-Ursprungsbetrug) war somit nicht auf intellektuelles Unvermögen zurückzuführen, sondern auf Vorsatz, um durch Nicht-Klärung diese Straftaten zum Wahrheitsbeweis zu erklären. Damit wurden GV Bodi, Große Extermöring und Struck zu Verbrechern nach § 12 StGB.

  1. Der Part des Amtsgerichts, des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Das AG Osnabrück GV’in Nerger gab in Kenntnis der Akten und nach persönlicher Rücksprache mit Eva und Rainer Hackmann 31.08.2010 den Vollstreckungsauftrag Hackmann an FKH GbR/RA Wehnert zurück. Ihr war sofort klar, dass ein Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ nicht an Hackmann vollstreckt werden kann. Damit hat das AG Osnabrück das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Eva Hackmann beendet. FKH GbR und AG Mayen sowie die Initiatoren beider Verfahren Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck und Präsident des AG Osnabrück Große Extermöring ließen sich von dieser GV’in nicht ‚bevormunden‘. Sie setzten alles daran, die Nerger-Entscheidungen durch übergeordnetes Landgericht für nichtig zu erklären. Beide schlossen auch die Annahme meiner als Nicht-Schuldnerin stets vor und nach 31.08.2010 gestellten Anträge auf Rücknahme und Rückabwicklung dieser Verfahren aus. Um dieses Ziel zu erreichen, begingen beide in der Folge mehrfach die Straftat Urkundenbetrug. Beide konstruierten Umkehrungen der Anträge (=Willenserklärungen) von Eva Hackmann ins Gegenteil und deren Zuweisungen sowie Unterstellungen von Selbst- und Fremdeingeständnis von Schuldnerin und gaben als Ergebnis ein von Eva Hackmann selbst zugewiesenes, tatsächlich unterstelltes, beim LG Osnabrück in Auftrag gegebenes Beschwerdeverfahren der Schuldnerin vor. Diese Straftaten des Struck und G.E. verfolgten das Ziel, von ihnen zu verantwortende Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann bestehen zu belassen und damit weiterhin die Aufklärung des FKH GbR-Ursprungsbetrugs (keine Firma Bela Vita in 3680 Belgien, Maaseik, Belgien,; kein Vertrag Meyer/Bela Vita; Meyer ist nicht mit Hackmann personenidentisch) auszuschließen. Ferner den über die Akten bekannten und heute nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als Wahrheitsbeweis zu benutzen. Hierzu gaben diese Personen (u.a. Struck: 12.11.2010: 20./31.10.2010) meine Anträge als Nicht-Schuldnerin zur Rücknahme/Rückabwicklung umgedeutet, trotz widersprochener Umdeutungen, als Beschwerde der Schuldnerin dem LG Osnabrück vor (unterstelltes Selbsteingeständnis). Ferner im Struck-Schreiben 12.11.10 und im Präsident G.E.-Schreiben vom 15.11.10, in dem beide in Absprache ihrer Straftat einen Wehage vorgaben, der für ‚Schuldnerin Eva Hackmann ein Beschwerdeverfahren‘ führte. Man stelle sich vor: AG GV’in Nerger hat durch Rückgabe 31.08.10 beide Verfahren in Kenntnis unwahrer AG Mayen-Akten und auch auf Grund der wahrheitsgemäßen Aussagen von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin beendet. Und nun unterstellten der Leiter der Vollstreckungsabteilung und der Präsident des AG Osnabrück durch Doppelbetrug der Eva Hackmann, 09.10./16.10./31.10.10 sowie vor 12.11.10/15.11.10 als ‚Schuldnerin Hackmann ein Beschwerdeverfahren bei einem Wehage‘ in Auftrag gegeben zu haben. Struck und G.E. unterstellen Eva Hackmann damit von ihr selbst vorgenommene Aufhebung ihrer gegenüber GV’in Nerger 31.08.10 gemachten Aussagen.

Tatsächlich reframten 12./15.11.2010 (Reframing: wahre Fakten werden in Scheinfakten umgekehrt; wahre Realität wird als Schein-Realität umgedeutet) der Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck und der Präsident des AG Osnabrück Große Extermöring meine ständig gestellten Anträge als Nicht-Schuldnerin auf Rücknahme und Rückabwicklung des mir 31.03.2008 zugewiesenen Zwangsvollstreckungsverfahrens und 26.04.2008 Haftbefehlsverfahrens Hackmann und deuteten diese gegenüber LG Os Hune als von der ‚Schuldnerin Hackmann‘ selbst gestellte Beschwerdeanträge um. Meine amtsgerichtlich umgedeuteten Anträge (=Umdeutung von Willenserklärungen) als Nicht-Schuldnerin bestätigte LG Osnabrück Hune nach Übernahme als wahr und gab im Beschluss 18.11.2010 die umgedeuteten Beschwerdeanträge (=umgedeuteten Willenserklärungen) der Schuldnerin an. Das ist Straftat des Hune. Als vermeintlichen Scheinbeweis für Selbstzuweisung als Schuldnerin Hackmann gaben Richter Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.11.10 dem LG Osnabrück einen Wehage als Beschwerdeführer beim LG Osnabrück vor. Beide ‚bewiesen‘ dem LG Osnabrück Hune durch Unterstellung damit, dass ‚Schuldnerin Eva Hackmann‘ auf Veranlassung des Wehage das LG-Verfahren initiierte.

Tatsächlich hat Eva Hackmann einen RA Wehage oder einen anderen Wehage zu keiner Zeit gesehen, gesprochen oder bevollmächtigt. Die RA Wehage-Kanzleien Deutschlands bestätigten schriftlich, dass ihnen derartiger Vorgang unbekannt ist. Es gibt in den Akten keine einem Wehage erteilte Vollmacht, die vom AG Os Struck und G.E. zitierten Telefonaussagen eines Wehage wurden nicht gemacht, da es kein Telefonat mit einem Wehage gab. Struck 12.11.10 und Präsident Große Extermöring 15.11.2010 haben vorsätzlich gelogen. Es gibt auch keine aktenkundliche Angabe von Vornamen mit Anschrift des Wehage und keine Bestätigung von diesem über dessen vermeintliches Telefonat und die unterstellten Aussagen gegenüber G.E.. Das AG Osnabrück verweigert bis heute (Struck, G.E., Janssen, Präsident Veen), auch nach persönlichem Gespräch 22.08.2013, die beantragte Aushändigung sämtlicher Nachweise über diese Person Wehage – einfach deshalb, weil es diese Person zu keiner Zeit gab. Feststellung: Struck und Große Extermöring begingen Urkundenbetrug, täuschten das LG Osnabrück und Eva Hackmann vorsätzlich und sind daher Verbrecher nach § 12 StGB.

LG Osnabrück Hune übernahm in seinen Beschlüssen 18.11.2010/29.11.10 die von Struck und Große Extermöring sämtliche als ‚Beschwerde der Schuldnerin Hackmann‘ umgedeuteten Anträge der Nicht-Schuldnerin Hackmann und weitere Unterstellungen des Struck und Große Extermöring AG Os- (u.a. Wehage; Struck ‚.. Sie (Eva Hackmann) können aber keinen Vertrag fingieren/fälschen…‘) als wahr, unterstellte im Rubrum ‚Beschwerdeführerin und Schuldnerin Eva Hackmann‘. Hune begründete mit diesen übernommenen Umdeutungen von Willenserklärungen rechtmäßiges Vollstreckungsverfahren Hackmann und schloss ‚Überprüfung zurückliegender materiell rechtlicher Forderungen Meyer‘ aus, genauer: nahm keine Überprüfung des FKH GbR-Ursprungsbetrugs ‚Meyer‘ und des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs vor. Hune erklärte in Kenntnis der FKH GbR/AG Mayen Ursprungs-Straftaten und des Mahnantragsbetrugs in seinen Beschlüssen Eva Hackmann personenidentisch mit der im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannten Schuldnerin, trotz gegenteiliger Feststellung des AG Osnabrück vom 15.01.2008 (42 C 392/07). Insbesondere entgegen der belgischen Nachweise, dass es eine Firma Bela Vita in Maaseik, einen Vertrag Meyer/Bela Vita und Geldforderungen ‚Meyer‘ zu keiner Zeit gab. Mit Mehrfachstraftaten hob LG Os Hune 18.11./29.11.2010 unausgesprochen das 31.08.2010 vom AG Osnabrück GV’in Nerger nach erkanntem Betrug beendete Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Eva Hackmann auf. Hune bestätigte die Struck-Unterstellung und erklärte damit Eva Hackmann zur Schuldnerin ‚Meyer‘ des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ und zur Kriminellen/Straftäterin, die einen Vertrag ‚Meyer’/Bela Vita fingierte/fälscht. LG Osnabrück Hune erklärte in seinen Beschlüssen den heute nachgewiesenen FKH GbR- Mahnantragsbetrug und die nachgewiesene AG Mayen Straftat Verfahrensaktenfälschung des Verfahrens ‚Meyer‘ durch Nicht-Überprüfung zum Wahrheitsbeweis; wobei das AG Mayen-Mahnverfahren ‚Meyer‘ auf nachgewiesenen FKH GbR Mahnantragsbetrug beruht, den Hune gleichzeitig für wahr erklärte. LG Osnabrück Verbrecher nach § 12 StGB Hune schuf 29.11.2010 mit seinem und weiterem Betrug für FKH GbR nochmals die Option der Vollstreckung an Hackmann, die AG Osnabrück GV’in Nerger 31.08.2010 beendete. Der AG-Osnabrück-Betrug (=durch ‚Blödstellen’/Nicht-Erkennen im Zeitraums Dez.2007 bis 26.03.2008 Bestätigung des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als wahr;=vorsätzlich ausgeschlossene Klärung des FKH GbR-Betrugs sowie des FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug) sowie das hierauf basierende Zwangs(31.03.2008)- und Haftbefehlsverfahren (26.04.2010) Hackmann wurde in der Folge vom LG Osnabrück über die als wahr übernommenen Lügen des Struck und Große Extermöring im Zeitraums 31.08.2010 bis 27.11.2010 unüberprüft als wahr bestätigt. Das übergeordnete LG Osnabrück Hune legalisierte mit seinem Betrug nicht nur den AG Os-Betrug (GV Bodi, Struck, G.E.) des Zeitraums Dez.2007 bis 27.11.2010 (=Festschreibung und Realisierung der Zwangs- und Haftbefehlsverfahren gegen Eva und Rainer Hackmann), sondern bestätigte die FKH GbR/AG Mayen-Straftaten durch Nicht-Erkennen/-überprüfung als wahr.

Vizepräsident Havliza gab 22.05.2013 nicht ordnungsgemäße Zustellung des Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an Eva Hackmann vor und unterstellte trotz der Namensdiskrepanz, genauer: AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung/Schuldnernamenumdeutungsbetrug, die Rechtmäßigkeit des Rechtsstreits FKH GbR/Meyer (=Mahnverfahren ‚Meyer‘). Diese AG MayenVerfahrensaktenfälschung/Schuldnernamenumdeutungsbetrug lag dem AG Osnabrück ab Dez.2007 bis 31.03.2008 vor und wurde vom AG Osnabrück als wahr erklärt. Obwohl er mit Schreiben vom 07.05.2013 über den belgischen Bürgermeister der Stadt Maaseik am 04.02.2013, über das belgische Handelsgericht und über das ab 18.06.2013 bei der belgischen Staatsanwaltschaft anhängige Strafverfahren von dem nachgewiesenen FKH GbR-Ursprungsbetrug wusste. Damit wusste Havliza von dem FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug und das deshalb das durchgeführte Mahnverfahren ‚Meyer bzw. der Rechtsstreit FKH GbR/Meyer und daraus folgende Rechtsfolge Zwangsvollstreckung Hackmann (=Folge des AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug) wegen Mehrfach-Betrug nichtig war. Und was macht Havliza? Er nahm 22.05.2013 den auf nachgewiesenen FKH GbR-Ursprungsbetrug und FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug beruhenden und als nichtig nachgewiesenen Rechtsstreit FKH GbR/Meyer (=Mahnverfahren ‚Meyer‘) wieder auf. Und erklärte diesen damit für rechtens! Unglaublich!! Wegen des nachgewiesenen FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug ist bei der St Osnabrück ein Strafverfahren anhängig. Havliza abverlangte von Eva Hackmann eine Stellungnahme zu einem sie zu keiner Zeit betreffenden nichtigen Verfahren ‚Meyer‘. Er abverlangte damit von E.H. die Akzeptanz des wieder aufgenommenen Rechtsstreits ‚Meyer’/FKH und damit von Eva Hackmann die Bestätigung eines sie zu keiner Zeit betreffenden Rechtsstreits und dass E.H. sich selber als diese Person des Rechtsstreit bezichtigt. Havliza bezweckte damit die Aufhebung der belgischen Betrugsnachweise, die er mit Schreiben vom 07.05.2013 erhielt.

Nicht mehr vorzunehmende Betrugs-Überprüfung scheinlegitimierte/-begründete LG Os mit (über diese amts- und landgerichtliche Betrugskaskade) 31.03.2008 erreichtem AG Osnabrück-Vollstreckungsverfahren. Und das bedeutet nicht nur den Ausschluss materiell rechtlicher Überprüfung zurückliegender Geldforderungen ‚Meyer‘, sondern den Ausschluss des diesen Forderungen zugrundeliegenden FKH-Betrugs. Damit arbeiteten neben GV Bodi, Struck, Große Extermöring, Havliza vom AG Osnabrück nun auch Hune LG Osnabrück den Initiatoren FKH GbR des Betrugs zu und garantierten diesen diesen Verbrechern nach § 12 StGB die Nutznießung aus diesem Betrug. Ebenso die deutschen Staatsanwaltschaften, die mit gezielter Verschleppung, Vertuschung und gezielt ausgeschlossener Ermittlung der im Ausland Belgien verübten Bela Vita/FKH GbR-Ursprungsstraftat und des in Deutschland begangenen FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrugs und Umtitulierungsantragsbetrug die heute nachgewiesenen FKH-Straftaten mit diffiziler Trickserei vorsätzlich unaufgeklärt hielten und halten. So die St Osnabrück ST Voss Leiter OST Heuer, weil diese für Auslandsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Bela Vita/FKH GbR wegen des in Belgien initiierten Betrugs zum Schein begann, aber nicht abschloss, da diese bei der belgischen Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsersuchen beantragte und belgische Ermittlungen ausschloss. So die GSt Oldenburg mit Leiter OST Heuer (zuvor St Os), die nicht abgeschlossene ST Os-Ermittlung gegen die Verantwortlichen von Bela Vita/FKH GbR als durchgeführt und abgeschlossen vorgab. Ganz offenbar in Absprache mit ST Frankenthal nach dem 11.07.2011 vorgenommen, unter ca. 12-malig verweigerten Nennung der Begründung, die (ca. 12 Zeilen später) am 08.04.13 der Bürgerbeauftragte Burgard nannte.

Somit durch ausgeschlossene Aufklärung/Ermittlung die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafprozesses gegen die Verantwortlichen der Bela Vita/FKH GbR-Ursprungsstraftat und des damit verbundenen FKH GbR/RA Wehnert-Mahnantragsbetrugs ausschlossen. Mahnantragsbetrug: Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, erfüllt den Tatbestand des versuchten Betrugs. In der Umkehrung garantierten beide Staatsanwaltschaften Konsistenzsicherung der Richter des AG und LG Osnabrück, die mit ebenfalls vorsätzlich ausgeschlossener Aufklärung des FKH/AG Mayen-Betrugs in Verbindung mit eigenem gerichtlichen Betrug diesen ursächlichen Betrug zum ‚Wahrheitsbeweis ‚ erklärten. Und garantierten damit Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann .

Und ebenso die St Frankenthal ST Baum. Diese konstruierte über Betrug/Unterstellung eine Verlagerung des Bela Vita Ursprungsbetrugs von Maaseik (Belgien) nach Kinrooi (Belgien) und dann nach Gangelt (Deutschland) und gab diesen Betrug nach erbrachtem belgische Betrugsnachweis der St Aachen 29.11.2012 und dem rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Burgard als wahr vor. Über die ST Frankenthal gab der rheinland-pfälzischen Landesregierung Bürgerbeauftragter Burgard wiederum 08.04.2013 Eva Hackmann die im Mahnantrag genannte Firma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), vom Maaseik-Bürgermeister 04.02.13 und vom belgischen Handelsgericht zu keiner Zeit als existent festgestellt, weiterhin als existentes Unternehmen vor, und zwar als Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi. Diese, zunächst vor mir geheim gehaltene und der St Aachen 29.11.2012 als wahr vorgegebene, tatsächlich unwahre, ST Frankenthal-Aussage ist Betrug, wurde auch von Burgard ungeprüft Eva Hackmann als wahr vorgegeben. Dieser teilte nach Übernahme dieses St Frankenthal-Betrugs als wahr am 08.04.2013 Eva Hackmann diesen Fake als Wahrheit mit. Diese von ST Fr. gefakte Schein-Bestätigung von Bela Vita als existent in Verbindung mit Verlagerung des Bela Vita Ursprungsbetrugs von Belgien auf Deutschland erfolgte, um mit dieser Begründung nach 11.07.2011 Auslandsermittlung der ST Osnabrück gegen Bela Vita in Belgien auszuschließen.

Die auf meine Veranlassung hin erreichten belgischen Betrugs-Nachweise (Bürgermeister Maaseik 04.02.13, belgisches Handelsgericht) wiesen die Nicht Existenz von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) nach. St Frankenthal ST Baum und Bürgerbeauftragter Burgards scheinbegründeten damit den von ST Os und GST Oldenburg – mit dieser vor Eva Hackmann ab 11.07.2011 geheim gehaltenen Begründung – ab 11.07.2011 praktizierten Ausschluss von Ermittlungen gegen Bela Vita/FKH GbR in Belgien und versuchten, ebenfalls vor Eva Hackmann geheim gehalten, die ST Aachen auf eine falsche Ermittlungsfährte zu locken. Die St Aachen erkannte dieses Betrugsansinnen und verweigerte die Annahme derartigen Ermittlungsersuchens.

Zwar leitete die St Frankenthal ein Strafverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen FKH GbR ein, schloss aber, begründet mit dem vorgenannten ST Fr.-Fake, in den vorgegebenen Anklagepunkten strafrechtliche Ermittlungen zur Nicht-Existenz der im Mahnbescheid genannten Firma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien),des FKH-Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita uhnd des FKH/RA Wehnert-Mahnantragabetrugs aus. Mit diesem vorgenannten Fake schein-begründete ST Frankenthal die Rechtmäßigkeit des Mahnverfahrens ‚Meyer‘. Ebenso die ST Koblenz OST’in Harnischmacher. Sie erhielt 08.04.2013 vom Landeskriminalamt Rheinland Pfalz meine Strafanzeige gegen die Verantwortliche des AG Mayen mit dem detailliert nachgewiesenen Verfahrensaktenbetrug, die sie unter Az.: 2080 Js 60430/11 bearbeiten müßte. Trotz vierfacher Anmahnung, auch über das Justizministerium Rh. Pf., bis heute keine Reaktion.

Ebenso und weiterhin die Ministerialräte des Justizministeriums Rheinland-Pfalz u.a. Pandel, Fritz, Stephanie und Perne: – die den Fake der ST Frankenthal (=Täuschung der St Aachen 29.11.2012) als wahr übernahmen, – ebenso das Mahnverfahren ‚Meyer‘ als wahr/rechtens übernahmen. – Die daraufhin das Ergebnis des Mahnverfahrens ‚Meyer‘, das ist die vor Eva Hackmann bis Juni 2012 geheim gehaltene AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung (u.a. Schuldnernamenumdeutungsbetrug des Vollstreckungsbescheids Meyer in Hackmann), nach Studium der AG Mayen-Verfahrensakte zum Wahrheitsbeweis erklärten.

Das war nur im Delirium oder durch vorsätzliches ‚Blöd-stellen‘ zu erreichen. Oder taktisches Betrugskalkül. Denn es galt, die mehr als offenkundige AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung, die auf FKH-Ursprung-Vertragsbetrug und auf Mahnantragsbetrug zurückzuführen ist, keinesfalls zu erkennen und damit die Aufdeckung des Betrugs auszuschließen. Diese Ministerialräte des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz‘ erklärten als das Ergebnis ihres ‚Blöd-stellen‘, das mit (über FKH/RA Wehnert-Mahnantragsbetrug und AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung) erreichtem Zwangsvollstreckungsverfahren Eva Hackmann keine ‚zurückliegende Klärung materiell rechtlicher Geldforderungen und damit der FKH/AG Mayen-Straftaten‘ vorgenommen werden. Damit machten rheinland-pfälzische Ministerialräte des Justizministeriums und des Landtags aus Nicht-Schuldnerin Schuldnerin, bestätigten das vom AG Osnabrück durchgeführte Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann gegen Unschuldige und betrieben Verbrauchervernichtung.

Mit straftatenbasierter Übernahme/Festschreibung/Bestätigung der AG Mayen-Betrugs-Vorgaben durch Osnabrücker Gerichte als wahr, tatsächlich unwahr, erfolgte das Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Hackmann. Das AG Osnabrück betrieb somit Verbrauchervernichtung. Mit vorsätzlich von deutschen Staatsanwaltschaften ausgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen konstruierten vorgenannte für den Betrugs-Nutznießer FKH GbR zum einen Straffreiheit. Und zum anderen unter Bezug auf den LG Os-Beschluss 29.11.2010 die Option der Umtitulierung des Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ auf ‚ Eva Hackmann‘, die FKH GbR kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist über AG Mayen in August 2013 einlöste.

Wegen vorgesehener Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann beantragte ich im Gespräch Do 22.08.2013 mit Richterin Janssen und Präsident Veen vom AG Osnabrück nochmals als Nicht-Schuldnerin Rücknahme und Rückabwicklung des Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahrens Eva Hackmann. Wobei diese Rücknahme AG Os GV’in Nerger bereits 31.08.2010 vornahm, aber durch danach begangenem vorgenannten AG Osnabrück-Betrug (Struck, G.E.) im LG-Os-Beschluss 29.11.2010 aufgehoben wurde. Ich beantragte auch den Ausschluss der Umtitulierung, die FKH GbR und das AG Mayen mit dem LG-Osnabrück Beschluss, genauer: nachgewiesenen Betrug des AG Osnabrück Struck und G.E. u.a. mit Wehage, vom 29.11.2010 begründete. Beide erteilten mir die Rechtsauskunft, eine ‚Erinnerung‘ zu beantragen. Fakt ist: Richter dürfen keine Rechtsauskunft erteilen. Mit dennoch erteilter, zu der Zeit nicht erkannter, falscher Auskunft täuschten mich beide arglistig. Erinnerung kann nur die Schuldnerin einlegen. Mit vorgegebener Erinnerung abverlangten beide meine Selbstzuweisung als Schuldnerin, die ich zu keiner Zeit war. Daher nahm ich die Überschrift ‚Erinnerung‘ meines Antrags beim AG Osnabrück Richterin Holdt als falsch und unzutreffendes Täuschungsergebnis zurück, nicht die 22.08.2013 zu Protokoll gegebenen Aussagen. Zurückzunehmen sind ebenso die von Frau Holdt in Rechnung gestellten Kosten. Ich korrigiere hiermit den falsch gewählten Begriff Erinnerung und benenne diese richtigerweise als Antrag der Nicht-Schuldnerin auf Rücknahme und Rückabwicklung.

August 2013 nahm AG Mayen Umtitulierung vor auf der Grundlage der LG Osnabrück Hune-Betrugs-Beschlüsse. Die von GV’in Nerger 31.08.2010 erreichte Beendigung/Zurücknahme des Vollstreckungsverfahren Hackmann wurde aufgehoben und Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann von Hune zur Schuldnerin ‚Meyer‘ erklärt. Hune garantierte weiterhin den Ausschluss ‚materiell rechtliche Klärung des zurückliegenden FKH GbR/AG Mayen-Betrugs‘ und FKH die Nutznießung des Betrugs.

Auf Antrag (Umtitulierungsantragsbetrug)2013 des Ursprungsbetrügers FKH GbR/Ra Wehnert setzte Verfahrensaktenfälscher/Schuldnernamensumdeuter/Beweismittelvernichter Rechtspfleger Goergen vom AG Mayen mit vorgenommener Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Eva Hackmann seinen Betrug fort und garantierte dem Ursprungs- und Mahnantragsbetrüger FKH GbR/RA Wehnert die Fortführung des vom AG Osnabrück von GV’in Nerger 31.08.2010 beendeten Vollstreckungsverfahrens Hackmann des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘. Goergen nahm mit Umtitulierung des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ auf Hackmann die Festschreibung des von ihm begangenen Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer auf Hackmann vor. Verbunden mit dem vorstehendem Betrug (Gangelt) der ST Frankenthal (umgesetzt durch ST Osnabrück und GSt Olsdenburg) schlossen diese weiterhin zukünftig Ermittlung/Aufdeckung des Bela Vita/FKH GbR-Ursprungsbetrugs ‚Meyer‘, des FKH GbR-Mahnantragsbetrugs und des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs (u.a. Schuldnernamenumdeutung von Meyer auf Hackmann) aus.

Daher wandte ich mich an den belgischen Staat. Der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik 04.02.2013 (Anlage 1) und das belgische Handelsgericht wiesen nach, dass die im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ und AG Mayen Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte und Bela Vita deshalb auch keinen Vertrag mit der von FKH zudem ausgedachten Person ‚Meyer‘ hat abschließen können.

Die perverse Perfidie: In Kenntnis und unter Ignorierung/Missachtung des 04.02.2013-Maaseik-Ergebnisses und des belgischen Handelsgerichts sowie des damit nachgewiesenen FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Betrugs/Mahnantragsbetrugs sowie ferner in Kenntnis und unter Ignorierung des Nachweises des AG/LG Osnabrück-Betrugs, mit dem AG Mayen Umtitulierung begründete, blieb das Vollstreckungsverfahren Hackmann bestehen. Sämtliche Betrugsbeteiligten der Landesregierungen von Rheinland Pfalz und Niedersachsen betrieben über Ignorierung/Missachtung eigene Konsistenzsicherung, erreichten/bezweckten mit Schein-(Betrugs-)fakten-Begründung weiterhin ein für rechtens vorgegebenes Vollstreckungsverfahren sowie weiterhin ausgeschlossene Aufdeckung der FKH GbR/RA Wehnert/AG Mayen-Ursprungsstraftaten.

Die ab 2007 geheim gehaltene AG Mayen-Verfahrensakte konnte ich erst nach Erhalt dieser Akte ab Juni 2012 als von Rechtspfleger Goergen gezielt vorgenommene Verfahrensaktenfälschung nachweisen. Die beigefügte AG Mayen-Verfahrensakte wird der Leser auf Grund meiner detaillierten Nachweise sofort als Fälschungskaskade/-konstrukt erkennen. Und damit einsehen/nachvollziehen, dass die vorgenannten rheinland-pfälzischen Ministerialräte, die Staatsanwälte der ST/GST Koblenz und Richter des AG/LG Osnabrück, sämtlich Volljuristen, nach vorgegebenem Studium der AG Mayen-Verfahrensakte in dem Zeitraum 2007 bis Juni 2012 erst recht die Erkenntnis von Betrug und Fälschung genommen haben mussten. ‚Folgegerichte sind nicht autorisiert, vorgegebene gerichtliche Entscheidungen als unwahr zur Disposition zu stellen‘. Da in diesem Zeitraum die Betrugsnachweise von Eva Hackmann nicht vorlagen, stellten sich sämtliche staatlichen Volljuristen blöd und würdigten (ST Regner) AG Mayen-Betrug/Fälschung zum Wahrheitsbeweis.

Durch vorsätzliches Blödstellen dieser vielzähligen Volljuristen garantierten diese 2007 bis Juni 2012 die vom Rechtspfleger Goergen vorsätzlich begangene Straftat Verfahrensaktenfälschung nicht nur zum über jeden Zweifel erhabenen Wahrheitsbeweis. Diesbezügliche Strafanzeige 2013 mit sämtlichen Betrugsnachweisen wurde von OST’in Harnischmacher ST Koblenz trotz mehrfacher Anmahnungen ohne jegliche Antwort nicht bearbeitet; allein die Möglichkeit der Feststellung des Betrug musste diese aus Systemschutzgründen ausschließen, um die Garanten (=Blödsteller)nicht – zu recht – abzuwerten und abzuqualifizieren. Somit deckten diese nicht nur den Verbrecher nach §12 StGB Goergen und machten nicht nur den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug zu Wahrheit, sondern erklärten auch die vorangegangenen Straftat FKH GbR-Vertragsbetrug, den FKH GbR/RA Wehnert Mahnantragsbetrug und das durchgeführte Mahnverfahren ‚Meyer‘ für rechtens. Insbesondere mussten auch die aus dieser Betrugskaskade sich ergebenden weiteren FKH GbR-Betrügereien von diesem Juristen-Klientel für wahr erklärt werden, wie zum Beispiel die Umtitulierung. Der Leser möge googeln ‚Tausend Fliegen können sich nicht irren’….

Wegen der in Belgien verübten Straftat ist beim Prokurator des Königs (belgische Staatsanwaltschaft) unter mir mitgeteiltem Aktenzeichen ein Strafantrag/-verfahren u.a. gegen FKH GbR u.a. wegen Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und Mahnantragsbetrug ‚Meyer‘ sowie wegen Schuldnernamenumdeutungsbetrug auf Eva Hackmann anhängig. Folge dieser Straftaten sind nicht zurückgenommene Zwangsvollstreckungs- und Haftbefehlsverfahren Eva Hackmann sowie deren Fortsetzung nach erfolgter Umtitulierung. Und das bedeutet Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige.

Mit dem von FKH GbR in Belgien verübtem Vertrags-/Urkundenbetrug beging FKH/RA Wehnert in Deutschland Mahnantragsbetrug: Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, erfüllt den Tatbestand des versuchten Betrugs. Die Realisierung dieses Betrugs wurde erst durch in konsortialer Zusammenarbeit mit dem AG Mayen Goergen über Verfahrensaktenfälschung möglich.

Volljuristin Richterin Holdt sowie sämtliche beteiligte Gerichtspersonen u.a. des AG und LG Osnabrück verstießen und verstoßen mit ihren ständigen Unterstellungen ‚Zwangsvollstreckungssache Eva Hackmann gegen FKH GbR‘, zuletzt Holdt 24.10.2013-Aussagen, die es tatsächlich zu keiner Zeit gab, gegen die Unschuldsvermutung. Nachhilfe u.a. für Volljuristin Ri’inAG Osnabrück Holdt: Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Dies folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.[1] Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.

 

FKH GBR Betrug mit Scheinunternehmen unter Mitwirkung von Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil 2)

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-07-03 – 21:04:25

Fortsetzung Teil 2

ST Baum schloss nicht nur staatsanwaltliche Auslandsermittlungen in Belgien aus, sondern versuchte mit den Aussagen des nur der ST Aachen 29.11.2012 mitgeteilten Schreibens, ein Schreiben gleichen Datums an Eva Hackmann enthält dieses Aussagen nicht, die ST Aachen durch eindrucksmanipulative Vorgabe eines falschen Ermittlungsziels auf eine falsche Fährte anzusetzen.
Auf Anfrage teilte die Gemeinde Gangelt mit, dass das callcenter erst nach Mitte 2004 seinen Betrieb aufnahm. Aber der vermeintliche Vertragsabschluss Meyer/Bela Vita datierte ca. 2003. ST Frankenthal ST Baum wusste nach den Akten, dass rein zeitlich das callcenter für den unterstellten Vertragsabschluss ‚Meyer‘ auszuschließen war. Diese zeitliche Unmöglichkeit gab ST Frankenthal der ST Aachen 29.11.2011 als wahr vor, aber mit diesem Datum Eva Hackmann nicht. Damit schloss ST Frankenthal ST Baum aus, dass E.H. von seiner(m) sie diskreditierenden Unwahrheit/Blödsinn Kenntnis erhielt und widersprach/richtigstellte/dementierte. Eva Hackmann erhielt erst 17.04.13 von ST Frankenthal ST Baum, als Folge sechsmaliger Anmahnung des Sachstandes und Beschwerde bei der ST Aachen, auch das von ST Baum an ST Aachen gerichtete 29.11.2012-Schreiben.

Einschub Anfang
Die Begründung des ST Baum in diesem 29.11.2012-Schreiben für das Übernahmeersuchen entspricht dem nachstehenden Witz:
Ein Biologiestudent bereitete sich auf eine mündliche Prüfung vor. Top fit war er in seinem Spezialgebiet ‚Würmer‘. Leider kam das Thema nicht dran. Er kam ins Schwitzen, das heiße Wetter tat ein übriges — und da kam ihm eine Idee. Er sagte es ist warm, es wird wärmer, immer wärmer, noch wärmer — und die Wärmer eh Würmer werden eingeteilt….

Vergleichbar konstruierte ST Baum seinen ‚callcenter Gangelt-Witz‘ und ersuchte bei der ST Aachen die Übernahme von Ermittlungen. Wie der Student durch die Prüfung gefallen ist, so hat die Leiterin der ST Aachen den Betrugsversuch des Baum erkannt und das Übernahmeersuchen abgelehnt.
Dennoch hielt Baum in seinem 17.04.2013-Schreiben mir gegenüber an seiner Witz-Wahrheit fest.
Einschub Ende

Die Unsubstantiiertheit/Bedeutungslosigkeit/Täuschungsabsicht des Ansinnens, genauer: die offenbar an Stasi 1/76-Richtlinie 2.6.2. orientierte methodisch operativ Vorgehensweise, der ST Frankenthal ST Baum zeigt sich daran, dass bereits 04.01.2013 die ST Aachen die Betrugsabsicht erkannte und das dort 17.12.2012 eingegangene ST Frankenthal-Schreiben v. 29.11.2012 zurücksandte.

Die Leiterin der ST Aachen begründete 12.04.2013 ihre Erkenntnis, nachdem ich von dort trotz sechsmaliger Anmahnung kein Sachstandergebnis erhielt. Meine sechsmaligen Anmahnungen sandte sie der Akte nach und ST Baum hätte meine Sachstandanfragen beantworten müssen, was er konsequent nicht tat. Als Folge meiner Beschwerde erhielt ich auf Veranlassung der ST Aachen am 17.04.2013 erstmals das von ST Baum an die ST Aachen gerichtete 29.11.2012-Schreiben, in dem dieser ausführlich den Anwendungszweck der ‚Änderung der Zuständigkeit nach Ziffer 11 ab Mai 2011‘ mit Übernahmeersuchen von Ermittlungen gegen das callcenter Gangelt nannte/begründete (ST Baum wies den Vertragsbetrug von Bela Vita/Maaseik auf den Namen ‚Meyer‘ dem callcenter Gangelt zu). Als Begründung unterstellte er ‚ihm vorliegende Erkenntnisse‘, die er der ST Aachen nicht nannte, genauer: nicht nennen konnte, weil es diese tatsächlich nicht gab/gibt. Zumal diese ‚Erkenntnisse‘ zu der Zeit ca. 2003 des unterstellten Vertragsabschlusses eine Person ‚Meyer‘ betrafen, die von FKH ausgedacht war, nachweislich nicht unter der Adresse von Hackmann existierte und zu der kein Bezug zu Eva Hackmann besteht/bestand. Diesen Bezug (=Ursprungsbetrug Belgien auf den Namen Meyer zum Folgebetrug Deutschland Umdeutung/Zuweisung auf den Namen Hackmann) stellte erst AG Mayen Okt 2007 durch Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutungsbetrug) her.
Eigentlich hätte die örtlich zuständige ST Osnabrück ST Voss nach dem 11.07.2011an Belgien ein Übernahmeersuchen stellen müssen. Das nach dem 18.08.2011das callcenter Gangelt die Begründung für Ausschluss des Übernahmeersuchens an die Staatsanwaltschaft Belgien und Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland war, ergibt sich aus 17.04.2013-Schreiben der ST Frankenthal (enthält das 29.11.2012-Schreiben der ST Aachen). Den Ausschluss staatlicher belgischer Ermittlungen wegen des ca. 2003 bis 13.07.2006 in Belgien begangenen Betrugs zu erreichen, war der Grund für die penetrante Verweigerung der Nennung der Begründung für ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ (ST Osnabrück/GST Oldenburg 11 mal/ST Frankenthal 4 mal und selbst mir in dem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal). Ich erhielt diese erst, nach Anmahnung durch die ST Aachen, erstmals von ST FR ST Baum mit dessen Schreiben vom 17.04.2013.

Wie erreichte ST Frankenthal den Ausschluss staatsanwaltlicher ausländischer (belgischer) und Ausschluss staatsanwaltlicher deutscher Ermittlungen?

Erst nach Erhalt des 17.04.2013-Schreibens bestand für mich die Möglichkeit zu erkennen, das ST Frankenthal ST Baum ab 18.08.2011auf der Grundlage der 29.11.2012-Aussagen zunächst Auslandsermittlungen gegen das Scheinunternehmen Bela Vita/3680 Maaseik(Belgien) ohne Grundnennung ausschloss und dann mit der konstruierten, bis 17.04.2013 vor Eva Hackmann geheim gehaltenen, 29.11.2012-Aussage (callcenter Gangelt-Witz/Betrug) an ST Aachen ein deutsches Übernahmeersuchen stellte. Zweck: Würde dem stattgegeben, bedeutet das gleichzeitig den Ausschluss des an den Prokurator des belgischen Königs zu richtendes Übernahmeersuchen zwecks belgischer Ermittlungen gegen Bela Vita/3680Maaseik(Belgien). ST Baum wusste genau, dass es ausschließlich um FKH GbR-Initiatoren/Konstrukteure/Verantwortliche Werner Jentzer, Heinz Volandt ging, die den Betrug ‚Bela Vita Geldforderungen Meyer‘ in Belgien durchführten/abschlossen. ST Baum wusste auch, dass diese Personen auf der Grundlage ihres belgischen Betrugs eine Betrugskaskade in Deutschland einleiteten. Damit beginnend, dass diese den Mahnantrag ‚Meyer‘ stellten, dass im Mahnverfahren ‚Meyer‘ durch AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug auf Hackmann die Voraussetzung für das Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann geschaffen wurde. In Kenntnis dieses AG Mayen-Betrugs beantragte FKH GbR (AG Osnabrück 26.03.2008) die Realisierung seines Betrugs an Hackmann, die unter Missbrauch deutscher Polizeigewalt 31.08.2008 begann. Erkennbar geht es also ursächlich um den von FKH GbR in Belgien begangenen Betrug mit dem im AG Mayen-Mahn- und Vollstreckungsbescheid genannten Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Es geht um keine anderen Namen, keine übergeordnete andere Bela Vita-Firma und keine weiteren zusammengesponnene Firmen, wie ST Baum vorgab.
Mit seiner juristischen Arglist/Trickserei (29.11.2012 an ST Aachen) deckte ST Frankenthal ST Baum vorsätzlich und gezielt nach Wagenburgmentalität Ursprungsbetrüger FKH GbR u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt und schloss die Möglichkeit aus, dass die belgische Kriminalpolizei/Staatsanwaltschaft das Scheinunternehmen Bela Vita/3680 Maaseik(Belgien) feststellt. Das geschah bereits mit Wegnahme der Ermittlungen nach 11.07.2011. Ab Einrichtung 18.08.2011 des AZ Bela Vita begann die Planung dieses Betrugs durch die ST Frankenthal.

Taktisches Kalkül der ST Frankenthal ST Baum:
Eine erfolgreiche Übernahme, genauer: nach erfolgreicher St Baum’scher Eindrucksmanipulation, der Ermittlung beim callcenter Gangelt durch die ST Aachen, bedeutet Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland und impliziert die Übernahme sämtlicher 29.11.2012-Vorgaben
und schlösse Auslands-Ermittlung in Belgien und Feststellung des Ursprungsbetrugs mit dem von FKH initiierten Scheinunternehmen Bela Vita(3680Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) aus. Genauer: schlösse Ermittlung von Namen/Anschrift der/des Verantwortlichen und damit Feststellung des Unternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als Scheinunternehmen ebenso aus, wie Ermittlung und damit Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, damit Ermittlung und Feststellung der Nicht-Existenz der Bela Vita-Geldforderungen-Meyer und damit Ermittlung und Feststellung der Nicht-Existenz der Schuldnerin Meyer unter der Adresse von Hackmann (Gemeinde Bad Essen: eine Meyer war zu keiner Zeit unter der Anschrift von Hackmann gemeldet).

ST Frankenthal ST Baum bezweckte durch seine 29.11.2012-Eindrucksmanipulation, die ST Aachen vor seinen Karren spannen zu spannen, genauer: vor den Karren des u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt von FKH, und ST Aachen zur Konsistenzsicherung der Ursprungsbetrüger und damit zur Festschreibung der Zwangsvollstreckung per Haftbefehl an Unschuldige veranlassen. Derartige Konsistenzsicherung betrieb ST Frankenthal ST Baum bereits dadurch, dass er der für Auslandsstrafsachen örtlich zuständigen ST Osnabrück die laufenden Auslandsermittlungen 18.08.2011 wegnahm (=Ausschluss eines Übernahmeersuchens an die belgischen Behörden). ST Frankenthal ST Baum fungierte als Herr des Ermittlungsverfahrens, genauer: Herr des FKH GbR-Betrugs-Vertuschungsverfahrens, noch genauer: als Manipulator, schloss mit seinem 18.08.2011 bis 29.11.12 sowie bis 17.04.13 geheim gehaltenen fein gesponnenen Betrug somit die Möglichkeit der Aufdeckung des Ursprungsbetruges mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und namentliche Feststellung der Betrugs-Verantwortlichen aus. Nämlich das es in 3680 Maaseik zu keiner Zeit eine Firma Bela Vita gab und diese Betrugskonstrukt der banden- und gewerbsmäßig Betrug ausübenden Verantwortlichen von FKH GbR ist.

ST Frankenthal ST Baum wußte, dass die bei der örtlich zuständigen ST Osnabrück gestellten Strafanzeige von Eva Hackmann sich ausschließlich gegen das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien), richtete. Um Aufdeckung dieses in Belgien verübten Bela Vita/FKH GbR-Betrugs durch belgische Ermittlungsbehörden auszuschließen, gleichzeitig der Unbeteiligten Eva Hackmann weiterhin die Betrugsfolgen als wahr anzulasten und den Anschein von Ermittlungen vorzutäuschen, legte die ST Frankenthal ST Baum mit vor Eva Hackmann geheim gehaltenem ‚callcenter Gangelt‘-Witz (GST 11x, ST Fr 6x: Geheimhaltung des Ausschlusses von Ermittlungen in Belgien, Reduzierung auf Deutschland) eine falsche Ermittlungsfährte. Und beließ damit die vorgegebene Ermittlung, tatsächlich Betrugs-Vertuschung, in deutscher staatsanwaltlicher Hand, genauer: unter Kontrolle der ST Frankenthal ST Baum. Die ST Osnabrück ST Voss spielte mit, als dieser wegen vorgegebener unzulässiger Doppeltermittlung, die tatsächlich ab Ermittlungsbeginn in 2010 bis zum 18.08.2011 nicht bestand, die begonnene Auslandsermittlungen18.08.2011 an ST Frankenthal abtrat. Genauer: sich von ST Frankenthal mit 29.11.2012-Begründung hat wegnehmen lassen. Ohne sich von ST Baum die ‚vorliegenden Erkenntnisse‘ für den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit, genauer: Ausschluss der belgischen Auslandsstrafsache und Umdeutung als deutsche, nachweisen zulassen. ST Voss spielte mit, und schloss damit ein von ihm zu stellendes Übernahmeersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden aus.

Der Geschäftsführer von FKH GbR Werner Jentzer erklärte 15.04.2009 gegenüber ST Frankenthal ST Wisser, Vertragskontingente von Bela Vita, u.a. das Vertragskontingent des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), aufgekauft zu haben um dieses über UGV Inkasso zu vermarkten. Jentzer erklärte, er habe sich von den Verantwortlichen von Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) versichern lassen. ST Frankenthal ST Wisser übernahm diese ‚Versicherung‘ als Wahrheit, die tatsächlich vorsätzliche Lüge des Jentzer war, ohne Vertrags-Nachweis und suggerierte/garantierte somit in seinem Schreiben v.15.04.2009 Eva Hackmann einen Vertrag Meyer mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachschrift, Belgien) als existent. Eine von FKH ausgedachte/fiktive Person Meyer, die AG Mayen durch Okt.2007 begangenen Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer=Hackmann), bis Juli 2012 geheim gehalten, zur realen Schuldnerin Hackmann dieses Vertrages erklärte. Genauer: ST Frankenthal ST Wisser bestätigte/legitimierte 15.04.2009 das Scheinunternehmen (=Betrugskonstrukt der FKH GbR) Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) als existent und damit die Bela Vita-Betrugsgeldforderungen Meyer als rechtens. Die Versicherung des Initiators/Koordinators/Nutznießers des Betrugs in Belgien und des Gesamtbetrugs FKH GbR Jentzer reichte für die ST Frankenthal ST Wisser aus, einen nicht existenten Vertrag ‚Meyer‘ als existent und Geldforderungen hieraus als wahr zu bestätigen.

Ich richtete daher ab 18.12.2012 an den Bürgermeister der Stadt Maaseik Herrn Creemers und der Stadt Kinrooi Herrn Brouns Anfragen zu Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Deren Ermittlungsergebnisse 04.02.13/02.05.13 weisen nach, dass in dem belgischen Firmenzentraldatenbankregister zu keiner Zeit ein Unternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik geführt wurde. Auch über die Postfachanschrift konnten die Namen der Verantwortlichen nicht herausgefunden werden. Somit konnte Bela Vita in 3680 Maaseik auch nicht Tochterunternehmung von Bela Vita in Kinrooi sein, wie ST Baum 29.11.2012 mit ‚ihm vorliegenden Erkenntnissen‘ der ST Aachen vorgab.
Da nachweislich dieser Bürgermeister zu keiner Zeit ein Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) existierte, gab es zu keiner Zeit Verantwortliche dieses Unternehmens. Daher sind die Verantwortlichen der FKH GbR mit denen des Scheinunternehmens personenidentisch, die ihren banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Belgien einfädelten, die den Vertrag Meyer unter der Anschrift von Hackmann und Bela Vita-Geldforderungen-Meyer lediglich ausgedacht haben. Vorgenannte Personen, insbesondere die Staatsanwälte der ST Frankenthal Baum, Wisser, Frau Herrmann, Leiter Liebig, garantierten mit ihren Nicht-Ermittlungen/Entscheidungen die Realisierung und Festschreibung des FKH GbR-Betrugs als wahr, garantierten Zwangsvollstreckung per Haftbefehl gegen Unschuldige und garantierten Straffreiheit der Betrugs-Verantwortlichen.

Auf der Grundlage des Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien)-Betrugs auf ‚Meyer‘, genauer: des von den Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs auf ‚Meyer‘, stellten diese in vorsätzlicher Betrugsabsicht in Deutschland einen Mahnantrag ‚Meyer‘, führte AG Mayen ab 2007 ein Mahnverfahren ‚Meyer‘ durch. An dessen Ende beging AG Mayen ca. Okt. 2007 Verfahrensaktenbetrug (den Betrug wiesen Eva, Rainer, Andreas Hackmann nach Erhalt der Verfahrensakte ab Juli 2012 nach) durch Schuldnernamenumdeutung und machte aus fiktiver/ausgedachter Schuldnerin Meyer die reale Schuldnerin Hackmann. Der auch an Meyer fehladressierte Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ wurde somit Eva Hackmann zugewiesen. Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück mit dem Leiter der Vollstreckungsabteilung Richter Struck und dem Amtsarzt als hirnkrank festgestellten Gerichtsvollzieher Bodi (31.03.2008) bestätigten den Schuldnernamenumdeutungsbetrug und damit Schuldnerin Hackmann als wahr und wiesen somit den Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ Hackmann zu.
Mit der Folge, dass AG Osnabrück Richter Struck diese Zuweisungen als wahr übernahmen und Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Eva Hackmann durchführten.
Die im Geheimen konstruierten Betrugsgründe, die zum Zwangsvollstreckungsverfahren (Hackmann) führten, werden im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren nach Aussage rh. pf. Justiz ST/GST Koblenz und Ministerialräte des Justizministeriums nicht mehr zur Disposition gestellt. Das bedeutet, dass auch der in Belgien begangene Ursprungsbetrug auf ‚Meyer‘ unaufgeklärt bleiben soll, auf den das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann ursächlich zurückzuführen ist.

Die Straftat des ST Baum besteht darin, dass insbesondere dieser mit seinen Handlungen konsequent versuchte, Ermittlungen im belgischen Ausland auszuschließen und durch 10.05.2013-Vorgabe der Verfahrensgegenstände unter 5513 Js 7355/09 Klärung des Ursprungsbetrugs in Belgien ausschloss.
Aufdeckung des in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs durch den Prokurator des Königs würde nicht nur die bereits von belgischen Bürgermeistern Maaseik/Kinrooi festgestellten Straftaten bestätigen, sondern auch die Verantwortlichen von FKH GbR als Straftäter nachweisen und zu deren Bestrafung in Belgien führen. Damit verbunden wäre, dass sämtliche hierauf zurückzuführenden gerichtlichen Folge-Entscheidungen in Deutschland (=u.a. mehrere durchgeführte Zwangsvollstreckungen gegen Unschuldige Eva Hackmann) nichtig sind.

ST Frankenthal ST Wisser verzichtete 15.04.2009 offenbar deshalb auf den Nachweis mit der gängigen Begründung, dass ab 31.03.2008 im Zwangsvollstreckungsverfahren (Hackmann) keine materiell rechtlichen Geldforderungen (Meyer, aus dem Vertrag Meyer/Bela Vita(3690Maaseik, Belgien)) überprüft werden. ST Frankenthal ST Wisser schloss die Überprüfung und den Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer aus. Auch ST’in Frau Herrmann schein-argumentierte 11.11.2010 mit dieser Begründung, „es werden und wurden keine Ermittlungen über das Vorliegen eines Vertrages zwischen Eva Hackmann und Bela Vita getroffen“.

Feststellung: es gab nicht nur keine Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, auch keinen Vertrag irgendeines Bela Vita-Unternehmen mit Meyer, wie FKH im Mahnantrag vorgab/unterstellte und im Mahn-/Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ übernommen; somit auch keine Person/Schuldnerin ‚Meyer‘, die Mahngericht AG Mayen durch Verfahrensaktenbetrug im Geheimen als Schuldnerin Eva Hackmann zuwies; auch kein Unternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfach, Belgien), damit keinen Verantwortlichen, der einen Vertrag mit fiktiver Person Meyer hätte abschließen können. Diesen gesamten in Belgien begangenen Betrugskomplex unaufgeklärt zu belassen, den in Belgien erreichten Betrug als wahr festzuschreiben und die Verantwortlichen und Nutznießer dieses Betrugs unerkannt zu belassen, sind die tatsächlichen Gründe für nicht durchgeführte Auslandsermittlungen der ST Frankenthal ST Baum.
Der ab ca.2003 auf den Namen ‚Meyer‘ in Belgien begonnene Betrug wurde bis Okt. 2007 auf den Namen ‚Meyer‘ geführt. Ab Okt. 2007 nach geheim gehaltenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer=Hackmann) wurde der Betrug auf Hackmann fortgeführt. AG Mayen setzte Dez. 2007 FKH GbR über das erreichte Betrugsergebnis in Kenntnis, woraufhin FKH 26.03.2008 das Zwangsvollstreckungsverfahren Eva Hackmann beantragte, auch den Haftbefehl. Dieselbe FKH GbR, die auf der Grundlage des Betrugs in Belgien den Rechtsstreit FKH%Meyer initiierte, unterstellte in Kenntnis erfolgten AG Mayen-Schuldnernamensumdeutungsbetrugs 26.03.2008 einen Rechtsstreit FKH%Eva Hackmann. Es ist von gemeinsamem Betrug FKH und AG Mayen auszugehen.

Damit ausgeschlossen wurden belgische Auslandsermittlungen zur Feststellung des ca. 2003 bis13.07.2006 in Belgien verübten Ursprungsbetrugs auf ‚Meyer‘, den AG Mayen in Deutschland Okt. 2007 durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug zum (ab 31.03.2008) Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann machte. Damit ausgeschlossen wurden staatsanwaltliche belgische Ermittlungen zur Feststellung des Unternehmens Bela Vita (3680Maaseik, Belgien) als Scheinunternehmen. Scheinbegründet wurden die Ausschlüsse mit dem zu diesem Zeitpunkt (ab 31.03.2008) bestehenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann. ST Wisser und ST’in Herrmann bezogen sich bereits auf diese Zwangsvollstreckung und schlossen die Klärung des FKH GbR- Ursprungsbetrugs aus. Die im Ursprungsbetrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680Maaseik, Belgien) involvierten Staatsanwaltschaften Osnabrück, Oldenburg, Frankenthal sowie mit dem AG Mayen-Betrug involvierten ST/GST Koblenz, sowie am Gesamtbetrug involvierte rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz, einschließlich Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer und die Abgeordneten verwandten den Oberbegriff, den übergeordneten Unternehmensnahmen Bela Vita. Damit stellte die Beteiligten staatlicher Justiz sicher, insbesondere die ST Frankenthal, dass der im Namen der übergeordneten Betrügerfirma Bela Vita mit Sitz in Kinrooi begangene Betrug unaufgeklärt bleibt. Denn tatsächlich beging FKH GbR den Betrug als ‚Trittbrettfahrer‘, durch Suggestion des tatsächlich nicht existenten Scheinunternehmens Bela Vita (3680Maaseik, Postfachadresse, Belgien) als existente Niederlassung von Bela Vita in Konrooi. Insbesondere die ST Frankenthal als Koordinator der ‚Wagenburg‘, schloss Ermittlungen zu diesem ‚Trittbrettfahrer-Betrug‘ mit diesem nicht existenten Scheinunternehmen aus und garantierte in der Umkehrung Zwangsvollstreckungen per Haftbefehle an Unschuldige.

 

FKH GBR Betrug mit Scheinunternehmen unter Mitwirkung von Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil 1)

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-07-03 – 20:55:08

Nachtrag 03.08.2013 zum EU-Demokratieverständnis u.a. des Jean-Claude Juncker:
So wird in der EU Politik gemacht.

Die Diktatur im EU-Parlament: Bela Kovacs (Ungarn, ab 5:20), unabhängiger EU-Abgeordneter des Europaparlaments, packt aus.

http://www.politaia.org/sonstige-nachrichten/die-diktatur-im-eu-parlament-abgeordneter-packt-aus/
EU-Parlamentarier Bela Kovacs berichtet über die herrschenden Verhältnisse im Europaparlament im Juli 2013 vor Studenten einer Universität in Moskau.
Vorstehender Link ist nicht mehr aufrufbar.

Nochmals:
http://www.youtube.com/watch?v=4WUkn3oF654
Zum Abgeordneten Bela Kovacs auf der EU-Seite.
http://www.europarl.europa.eu/meps/de/102887/BELA_KOVACS_home.html
Mitglied von ITREAusschuss für Industrie, Forschung und Energie D-JPDelegation für die Beziehungen zu Japan DEPADelegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST Stellvertreter AFETAusschuss für auswärtige Angelegenheiten DSCADelegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien
https://www.youtube.com/watch?v=4WUkn3oF654

Wörtliche Wiedergabe ab ca.5 min von Bela Kovacs:
‚Von den EU-Abgeordneter wird nur eines verlangt, in den Plenumssitzungen nach den Stimmlisten abzustimmen, die sie vor der Abstimmung erhalten. Sie müssen genau nach dieser Stimmliste einfach abstimmen, und zwar so, wie es in der Stimmliste steht, nicht anders. Einfach nach der Liste auf den Knopf drücken, sehen Sie wie leicht es ist?!
Ein EU-Abgeordneter braucht seinen Verstand nicht, er muss nur so abstimmen, wie ihm befohlen wird. Und wenn er nicht so abstimmt, wie ihm befohlen wird – und jetzt hören Sie mir bitte aufmerksam zu!
Nachdem die Abstimmung im EU-Parlament stattgefunden hat, prüft dass Sekretariat die einzelnen Abgeordneten, ob sie genau nach der ihnen gegebenen Stimmliste abgestimmt haben. Wenn die EU-Abgeordneten nicht nach dieser Stimmliste abgestimmt haben, so müssen Sie Geldstrafe zahlen. Und die EU-Abgeordneten lieben das Geld …‘

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EINE LÜGE (ein Betrug) MUSS NUR GROSS GENUG SEIN UND NIEMAND WIRD GLAUBEN, DASS ES EINE LÜGE (ein Betrug) IST.
Joseph Goebbels
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Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!
(Friedrich von Schiller 1759 – 1805 )
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Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren;
und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Mahatma Gandhi
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„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html

FKH GbR mit Geschäftsführer Werner Jentzer und Heinz Volandt sowie RA Wehnert & Kollegen feierten in 2012 25-jähriges ‚Firmenjubiläum‘. Das Erfolgsrezept am Beispiel von Eva Hackmann:
Wir betrügen und hintergehen mit Arglist und allen Tricks nach Strich und Faden im Geheimen, in Absprache und Mitwirkung mit Gerichten (Richter erklären staatsanwaltlich vorsätzlich unaufgeklärt gehaltene Betrugskaskade zum Wahrheitsbeweis) und Staatsanwaltschaften (diese habe das Anklagemonopol und schließen konsequent Ermittlung gegen die Betrugskonsorten ||FKH GbR, AG Mayen|| gezielt aus), geben das dann Folgegerichten als Wahrheitsbeweis vor und warten ab, ob was passiert. Selbst als es dann großes Geschrei und Aufstände gab, nachdem der Betrogene/Hintergangene in Eigenrecherche Betrugsnachweise erbrachte und den komplexen gemeinschaftlichen Betrug der Konsorten (FKH GbR, AG Mayen, Staatsanwaltschaften Frankenthal, Osnabrück) begriff, wurde dieser unter Missachtung/Ignorierung der vorgelegten Betrugsnachweise auf Anordnung des Vollstreckungsrichtes RiAG Osnabrück Struck in Handschellen gelegt, per Haftbefehl und Knastandrohung an ihr/ihn zwangsvollstreckt, machten die Betrugskonsorten weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Nach eigenen Angaben lehnt die ST Frankenthal pro Jahr ca. 40’000 Strafanzeigen ab ……

Beides Beispiele dafür, wie (offenbar)über Politik und Verbrechen unter Beteiligung staatlicher Justiz Macht, Beherrschung und Ausbeutung unumkehrbar wird, wie die Versklavung der Menschheit erfolgt. Über die Hintertür aufgehoben wurden Leibeigenschaft und Inquisition. Und erfahren eine Renaissance. Dafür hat eine kleine Minderheit mit ungeheurer Kreativität, Raffinesse und ohne jegliches Gewissen ein reichhaltiges Instrumentarium zur Unterdrückung und Ausbeutung entwickelt, aus denen ein Entkommen schier unmöglich erscheint.

Im Fall FKH GbR nachgewiesen ist, dass verantwortliche/verursachende Psychopathen mit Lügen und Betrügen mit Hilfe willfähriger Gerichte (Mahngericht AG Mayen, Zivilprozessgericht AG Osnabrück, Vollstreckungsgericht AG Osnabrück) zunächst (Schein-)Fakten, damit (Schein-)Realität, zu (Schein-)Recht reframen ließen.
Damit die Entscheidungsträger dieser Gerichte den Betroffenen im zivilgerichtlichen Mahnverfahren durch zielgerichtete Geheimhaltung strafrechtlich relevanter Entscheidungskriterien (=mehrfacher Prozessbetrug) in diesem Verfahren eine (schein-)rechtlich ausweglose Unterlegenheit führten.
Und sich selber und ihre begangenen Straftaten u.a. über – nach intensiver Aktenrecherche heute nachgewiesene Aktenmanipulation/-Umdeutung/-Vernichtung – durch Straftatenermittlung ausschließende willfährige Staatsanwaltschaften (koordinierende ST Frankenthal, ST Osnabrück, ST/GST Koblenz) straffrei/sakrosankt reframen ließen.
Jeder Versuch des dagegen Angehens, des Wehrens, wird durch weitere geheim gehaltene intensivere Unterstellungen von mitwirkenden ’staatlichen Garanten für Recht und Ordnung‘, genauer: offenbar degenerierter, psychopathischer Entscheidungsträger staatlicher Justiz, (schein-)rechtlich abgeschmettert und diskreditierend verstärkt.
Biologisch steckt ein selektiver Funktionsmangel dieser Gehirne dahinter, teils sogar ein anatomischer Defekt.

Unserer Gesellschaft muss zur Gesundung dieses Krebsgeschwür entfernt werden.

Diese Psychopathen haben keine Schmerzen und denken auch nicht, dass ihnen etwas fehlt. Sie leiden nicht an Stress oder Neurosen. Daher erklären sie sich auch nicht als ein leidender Patient, der eine Untersuchung freiwillig vornimmt. Daher ist diese Untersuchung auf der Grundlage ihrer nachgewiesenen Taten, aber die Möglichkeit der Nachweiserbringung wird von ihresgleichen in Schlüsselpositionen staatlicher Justiz ausgeschlossen, zwangsweise durchzuführen.
Dr. Hare (Kanada) hat den am weitesten verbreiteten Maßstab zur Messung von Psychopathie entwickelt. Hares PCL-R Maßstab kann tatsächlich latente Merkmale von Psychopathie eindeutig messen und feststellen, antisoziale Persönlichkeitsstörung für diese hinterhältigen Psychopathen diagnostizieren.
Wenn man von Psychopathen im Speziellen spricht, dann gibt es den heutigen Konsens, dass sie nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar.

Siehe auch: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/mike-adams/wie-man-einen-soziopathen-erkennt-zehn-warnzeichen-die-sie-davor-schuetzen-koennen-einem-charism.html

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Der Leser erhält Anregungen zur eigenen Meinungsbildung.

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Die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück schlossen Auslandsermittlungen gegen FKH GbR wegen deren in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs aus. Folgende Ausführungen sind Gegenstand einer Strafanzeige beim Prokurator des belgischen Königs und der Staatsanwaltschaft Aachen

Ausführungen:
Der Betrug in aller Kürze:
In Belgien leiteten die Verantwortlichen von FKH GbR ihren Betrug über das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien, auf den Namen einer Schein-Schuldnerin Meyer unter der Adresse von Hackmann unter Vorgabe eines Vertrages ein und schlossen diesen Betrug in Belgien ab mit Geldforderungen an Meyer.
In Deutschland setzte FKH GbR diesen über Mahnbetrug fort, indem diese das Mahnverfahren auf den Namen der Schein-Schuldnerin Meyer beantragte. Das Mahngericht AG Mayen realisierte diesen Betrug durch Schuldnernamenumdeutungsbetrug von Meyer auf Hackmann und erließ einen Vollstreckungsbescheid auf die Schein-Schuldnerin Meyer.
Der Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Vollstreckungsrichter Struck bestätigte per bis heute geheim gehaltenen Vermerk (Bestätigung dass es diesen gibt 22.05.13 AG Osnabrück Havliza) den AG Mayen-Schuldnernamenumdeutungsbetrug, nämlich das Schein-Schuldnerin Meyer personenidentisch ist der Nicht-Schuldnerin Hackmann, als wahr und führte damit in Kenntnis des FKH GbR-Ursprungsbetrugs (=es gibt keine Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, es gibt die Person Meyer nicht, es kann daher kein Vertrag zwischen diesen abgeschlossen worden sein) nach AG Mayen-Vorgabe das Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann durch, ohne das ein Vollstreckungsbescheid/-titel Eva Hackmann ausgestellt und zugestellt wurde.
Die federführende Staatsanwaltschaft Frankenthal in Verbindung mit ST Osnabrück schloss Auslandsermittlungen in Belgien durch unwahre Vorgaben gezielt aus. Damit wurde der Ursprungsbetrug in Belgien zur Nicht-Straftat, wurden die verursachenden Straftäter nicht festgestellt und zu Nicht-Straftätern.
Staatsanwaltschaft Frankenthal erhob öffentliche Anklage gegen die Verantwortlichen von FKH. Die genannten Verfahrensgegenstände und der Zeitrahmen schließen den Betrug in Belgien und den damit verbundenen Folgebetrug mit dem AG Mayen aus; das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des AG Mayen-Folgebetrugs ist nicht abgeschlossen.
Das von Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Verantwortlichen von FKH eingeleitete öffentliche Klageverfahren soll damit unter Ausschluss des Auslandsermittlungsergebnisses der in Belgien verübten Ursprungsstraftat und unter Ausschluss des Ermittlungsergebnisses der in Deutschland vom AG Mayen verübten Folgestraftat durchgeführt werden, die auf diese FKH-Verantwortlichen zurückzuführen sind. Ganz offenbarer Zweck derartigen Pseudo-Strafverfahrens ist, durch bisher ausgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen die tatsächlich begangenen Straftaten als Nicht-Straftaten und die verantwortlichen Straftäter als Nicht-Straftäter festzustellen. Sowie in der weiteren Folge die Legalisierung des AG Mayen-Betrugs und in der weiteren Folge die Legalisierung des Zwangsvollstreckungsbetrugs an Hackmann (=Vollstreckung über Vollstreckungsbescheid/-titel Meyer in Verbindung mit Schuldnernamenumdeutungsbetrug Meyer auf Hackmann) vorzunehmen. Genauer: die an Eva und Rainer Hackmann durchgeführten Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl, also Vollstreckung gegen Unschuldige § 345 StGB, für Recht festzuschreiben.

Wir beantragen daher beim Prokurator des belgischen Königs die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen des in Belgien verübten Ursprungsbetrugs.
Wir beantragen daher bei der ST Aachen
-die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen für den Mahnantragsbetrug (=Beantragung des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ auf der Grundlage des belgischen Ursprungsbetrugs)
-die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen für den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer auf Hackmann)

Wir stellen bei der ST Aachen Strafantrag gegen ST Baum von der ST Frankenthal und ST Voss von der ST Osnabrück, weil diese vorsätzlich Auslandsermittlung gegen die Verantwortlichen der in Belgien verübten Straftaten und Berücksichtigung des Ergebnisses der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des AG Mayen-Betrugs ausschlossen.
Wir beantragen, dass die ST Aachen die Ermittlung und Feststellung der Verantwortlichen des AG Osnabrück für den Zwangsvollstreckungsbetrug per Haftbefehl gegen Eva und Rainer Hackmann vornimmt.

Wir beantragen, dass die ST Aachen das 10.05.2013 unter 5513 Js 7355/09 von der ST Frankenthal ST Baum angekündigte öffentliche Klageverfahren und die genannten Verfahrensgegenstände aussetzt und absetzt, bis die Ermittlungsergebnisse des Prokurators des belgischen Königs und die Ermittlungsergebnisse der ST Aachen vorliegen. ST Baum lehnen wir wegen der geschilderten Straftaten wegen Befangenheit ab.

Wir beantragen, dass der Prokurator des belgischen Königs gemeinsam mit der ST Aachen den Gesamtbetrug, der in Belgien begann, gemeinsam aufklären.

Es ist von konzertierter Betrugsaktion auszugehen, in der AG Mayen und AG Osnabrück mit ihrem jeweiligen Betrugspart die Realisierung des FKH-Ursprungsbetrugs garantierten. In der zudem die ST Frankenthal durch zielgerichtete Manipulation bzw. Vorgabe von Unwahrheiten die Möglichkeit der Aufdeckung der Ursprungs-Straftaten und Feststellung der dafür Verantwortlichen im Ausland Belgien ausschloss. In der ST/GST Koblenz bis heute den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug unaufgeklärt beließ.
Das ist in konzertierter Aktion Strafvereitelung im Amt und gleichzeitig Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann.

Weitere detaillierte Ausführungen:

1. Teil.
Betrug in Belgien auf den Namen der ausgedachten/fiktiven Schuldnerin Meyer mit dem nicht existenten Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien) und eines nicht existenten/abgeschlossenen Vertrages.
Am Anfang steht der Ursprungsbetrug der Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a., von diesen begangen in Belgien. Bezogen auf den Namen einer ausgedachten/fiktiven Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, die am Ende der Betrugskaskade durch Umdeutung zur Schuldnerin gemacht wurde, konstruierten diese ca. 2003 einen Vertrags/-Urkundenbetrug mit dem ausgedachten belgischen Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachadresse, Belgien). Mit dem vorläufigen, aber in Belgien abgeschlossenen Betrugsergebnis ‚Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘.

2. Teil
Betrug in Deutschland durch Gerichte.
Erst durch gerichtlichen Mehrfach-Betrug war die Nutzung des belgischen Betrugsergebnisses in Deutschland möglich. Zunächst das Mahngericht AG Mayen in Persona Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler.
Das Mahngericht AG Mayen übernahm ungeprüft das von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a. vorgegebene belgische Betrugsergebnis, den Schuldnernamen ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, den Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als wahr. Unüberprüft gelangte dieses belgische Betrugsergebnis in ein reales deutsches Mahnverfahren ‚Meyer‘. AG Mayen garantierte einen Vollstreckungsbescheid/Titel ‚Meyer‘. Da die Schuldnerin ‚Meyer‘ von FKH ausgedacht/fiktive ist war ausgeschlossen, dass eine reale Schuldnerin/Person ‚Meyer‘ auf den Betrug reagiert und an dieser vollstreckt werden kann. Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann reagierte zwar, in dem sie wegen Fehlzustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides ‚Meyer‘ an ihre Adresse beide an das AG Mayen zurücksandte. Indem AG Mayen Rechtspfleger Goergen den Erhalt der Rücksendungen bestätigte und Berücksichtigung suggerierte, diese aber gezielt vernichtete, durch geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug Sept./Okt. 2007 die Umdeutung des Schuldnernamens auf Eva Hackmann vornahm und diesen Umdeutungsbetrug bis Juli 2012 geheim hielt, garantierte AG Mayen den Ausschluss einer Reaktion von Eva Hackmann auf die mahngerichtlich ihr geheim zugewiesenen Schuldnerzuweisungen. Damit garantierte AG Mayen zeitgleichen Ausschluss eines von Hackmann zu beantragenden Zivilprozesses. AG Mayen schuf damit die Voraussetzung für Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber Durchführung der Zwangsvollstreckung an Eva Hackmann.

FKH/UGV Inkasso, Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt, beantragte nach erfolgreich abgeschlossenem AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung) in dieser Kenntnis die Zwangsvollstreckung gegen Hackmann beim AG Osnabrück. Der Präsident des AG Osnabrück Große-Extermöring bestätigte im Nachhinein 03.09.2009 die Umdeutung des FKH/UGV-26.03.2008- ‚Antrag‘ in ‚Auftrag‘, den amtsärztlich festgestellter hirnkranker und unmittelbar danach aus dem Gerichtsvollzieherdienst entlassene GV Bodi 31.03.2008 und der Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Vollstreckungsrichter Struck nach AG Mayen Vorgaben eins zu eins umsetzte. Obwohl nach den Akten an Eva Hackmann kein Vollstreckungsbescheid/-titel besteht und derartiger Titel ‚Meyer‘ nicht an sie adressiert/zugesandt wurde. Als „Ersatzvollstreckungsbescheid Hackmann“, so etwas gibt es nicht und steht in keinem Gesetz, verwandte das AG Osnabrück den Vollstreckungsbescheid/Titel ‚Meyer‘ in Verbindung mit AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutung Meyer=Hackmann. Beide vor Hackmann geheim gehaltene Straftaten gaben AG Mayen und FKH dem AG Osnabrück zur Verwendung als wahr verpflichtend vor. Der Trick: das AG Osnabrück ist nicht autorisiert, Vorgaben von gerichtlichen Garanten (=Mahngericht/Betrugsgericht AG Mayen) als unwahr zur Disposition zu stellen. Durch somit ungeprüfte Übernahme/Bestätigung des AG Mayen-Betrugs, und diese impliziert die Übernahme des diesem Betrug zugrundeliegenden Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), als wahr durch das AG Osnabrück erließ Vollstreckungsrichter Struck Haftbefehl, um die Zwangsvollstreckung gegen Eva Hackmann durchzuzwingen.

3. Teil
Betrug in Deutschland durch Staatsanwaltschaften.
Mit Wagenburgmentalität/-entscheidungen schlossen die deutschen Staatsanwaltschaften zielgerichtet die Möglichkeit der Aufdeckung des Ursprungsbetrugs durch konsequent ausgeschlossene Ermittlungen aus. Bezogen auf den Ursprungsbetrug in Belgien sind dies die Staatsanwaltschaften Osnabrück ST Voss, damaliger Leiter Heuer, GST Oldenburg ST Snakker, jetziger Leiter Heuer und ST Frankenthal ST’e Baum, Wisser, Frau Herrmann, Leiter Liebig. Bezogen auf den Folgebetrug des deutscher Mahngerichts AG Mayen Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler sind das die ST Koblenz Frau Harnischmacher, Leiter Kruse und die GST Koblenz ST Regnber, Leiter Jung und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz Ministerialräte Pandel, Stephanie, Fritz, Perne sowie Staatssekretärin Frau Reich, Minister Hartloff.
Die ST/GST Koblenz und das Ministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bestätigten/würdigten, in der Folge dieses in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs, den nachgewiesenen AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als ‚Wahrheitsbeweis‘ , aber dieser ‚Beweis‘ gründet sich auf von ST Frankenthal ausgeschlossene Aufklärung des belgischen Ursprungsbetrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Und die ST’e der ST/GST Koblenz und Ministerialräte des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schlossen Aufklärung zurückliegenden Gesamtbetrugs mit der Begründung aus, dass im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann keine Überprüfung des vorgenannten Betrugs stattfindet, auf Grund dessen dieses Zwangsvollstreckungsverfahren zustande kam.

Betrug in Belgien
Insbesondere an den koordinierenden Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal zum Ausschluss der Betrugsaufklärung ist diese Wagenburgmentalität erkennbar, nachvollziehbar und ableitbar. Zweck: Schutz des ganz offenbaren Koordinators und Nutznießers des belgischen und deutschen Gesamtbetrugs FKH GbR/UGV Inkasso in Person der Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a.
Ursächlich zurückzuführen ist der Ursprungsbetrug auf das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien). Diese Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss insbesondere ein Übernahmeersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden aus.
Strafanzeigen bei der ST Frankenthal gegen FKH GbR wegen des Bela Vita-Betrugs blieben bis heute ergebnislos. Die ST Frankenthal erkannte nie eine Straftat der FKH GbR und schloss Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) wegen örtlicher Nicht-Zuständigkeit konsequent aus, einzig um Namen der Verantwortlichen und dessen Nicht-Existenz nicht feststellen zu müssen. Insbesondere, um FKH GbR als Initiator des belgischen Scheinunternehmens und damit des Ursprungsbetrugs auszuschließen.

Im Folgenden ist dargestellt, auf welche Weise die ST Frankenthal Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) ausschloss. Und damit in der weiteren Umkehrung die als Kriminelle/Schuldnerin unterstellte, tatsächlich unschuldige, Hackmann und als personenidentisch mit der als existent unterstellten, tatsächlich fiktiven/ausgedachten, Schuldnerin Meyer‘ festschrieb. Nach anfänglicher Verschleppung des dann doch in 2010 angenommenen Strafantrags gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und begonnenen Strafverfahrens durch die für Auslandsstrafsachen örtlich zuständige ST Osnabrück schloss die ST Frankenthal die Behandlung als Auslandsstrafsache ‚mit Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011’aus. Genauer: die ST Frankenthal nahm der ST Osnabrück weitere (Auslands-)Ermittlungen weg, schloss damit ein an die belgischen Behörden zu stellendes Ermittlungs-/Übernahmeersuchen aus. Und verhinderte damit strafrechtliche Ermittlungen des in dem Zeitraum ca. 2003 bis 13.07.2006 in Belgien begangenen abgeschlossenen Ursprungsbetrugs mit dem Ergebnis ‚Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘. Damit missbrauchte ST Frankenthal ihre staatliche Funktion, indem sie mit ihrem Betrug konsequent Ermittlungen der Namen und gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) ausschloss. Die ST Frankenthal STBaum schloss damit ein an die belgischen Behörden zu stellendes Ermittlungs-/Übernahmeersuchen aus und richtete stattdessen 29.11.2012 dieses Ersuchen an die deutsche Staatsanwaltschaft Aachen, die gegen das von ST Baum als ursächlich für den Ursprungsbetrug vorgegebene callcenter Gangelt ermitteln sollte (ST Aachen ist für Gangelt zuständig). Der Trick: nicht wegen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens und des Vertrags-/Urkundenbetrugs ‚Meyer‘ dieses Scheinunternehmens, sondern wegen eines vom callcenter über Internet/Telefon als abgeschlossen/existent unterstellten, tatsächlich nicht abgeschlossenen/existenten, Vertrages ‚Meyer‘ mit einem als existent unterstellten, tatsächlich nicht existenten, Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien). Nach offenbar erkanntem Betrugsversuch lehnte die ST Aachen die Annahme dieses Ersuchens ab. Ziel der ST Frankenthal war den Status zu erreichen, das nicht der begangene Ursprungsbetrug ermittelt/aufklärt wird, damit die auf diesen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Ursprungsbetrugs zurückzuführenden laufenden drei Zwangsvollstreckungsverfahren per Haftbefehl gegen Hackmann bestehen bleiben. Verfahren, die sich in der Folge des belgischen Ursprungsbetrugs zum einen auf AG Mayen bezogen, zum anderen in der weiteren Betrugs-Folge auf AG Speyer und Frankenthal. Also dass keine Strafverfolgungsbehörde den in Belgien begangenen Ursprungsbetrug des Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und die Namen der dafür Verantwortlichen ermittelt/feststellt, auch nicht den in Deutschland vom AG Mayen begangenen Verfahrensaktenbetrug. Insbesondere die dafür Verantwortlichen Initiatoren nicht feststellt, den gesamten Zwangsvollstreckungsterror nicht rückabwickelt und weiter den an Unschuldiger realisierten Betrug als wahr festschreibt.
Damit schloss die beteiligte ST Frankenthal ST’e Wisser, Baum, Frau Herrmann, Leiter Liebig im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren die Feststellung aus, dass die Verantwortlichen von FKH GbR die Initiatoren des Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien)-Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens sind, die Nutznießer des Betrugs also. Die ST Frankenthal reframte somit den Betrug zu Wahrheit, die Betrüger zu Saubermännern, und legalisierte und garantierte in der Umkehrung die Realisierung der Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Eva und Rainer Hackmann, beider Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, etc.

Daher bat ich ab 18.12.2012 die Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik und Kinrooi um Hilfe. Konkret um Klärung, ob das Unternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, existiert. Und wenn ja, um Nennung der Namen der Verantwortlichen.

04.02.13/02.05.13-Ergebnis: Die von FKH GbR im Mahnantrag dem AG Mayen vorgegebene und im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Vita in 3680 Maaseik, Belgien, existierte zu keiner Zeit. Daher gibt es keine Namen von Bela Vita-Verantwortlichen.
Die banden- und gewerbsmäßig Betrug ausübenden Verantwortlichen von FKH GbR haben für ihre Betrugszwecke das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, die Person Meyer unter vorgegebener Adresse von Hackmann und den Vertrag Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) konstruiert.
Von einbezogener und missbrauchter beteiligter deutscher staatlicher Justiz (Gerichte u.a. AG Mayen) unter Vorgabe von Überprüfung, tatsächlich unüberprüft, für wahr erklärt. Ebenso von deutschen Staatsanwaltschaften (insbesondere ST Frankenthal), die die Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen im Ansatz ausschlossen. Und zudem durch staatsanwaltlich weiterhin unterstellte perfide/perverse geheim gehalten konstruierte Scheinfakten eine Scheinrealität vorgaben, die zu erkennen und als Betrug nachzuweisen nahezu unmöglich war, zudem durch Reframing unter Ignorierung der nachgewiesenen Ursprungsstraftaten von staatlicher Justiz für Scheinrecht erklärten. Erst dadurch wurde die Betrugsrealisierung mit Nutznießer/Begünstigtem u.a. Werner Jentzer, Heinz Volandt möglich.

Trotz mehrfacher Anmahnungen unter Bezug auf 04.02.13/02.05.13-Ergebnis hat die ST Frankenthal das 18.08.2011 unter Az 5091 UJs 21612/11 eingerichtete Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, mit 04.02.13/02.05.13-Begründung/Ergebnis nicht eingestellt. Man stelle sich das einmal vor: die St Frankenthal ST Baum gab vor, gegen ein nachgewiesen nicht existentes Unternehmen Ermittlungen zu führen und schloss gezielt Ermittlung der Namen und der Konstrukteure dieses Scheinunternehmens aus. Unmöglich? Der aufmerksame Leser wird nachfolgend die praktizierte Unmöglichkeit erkennen.

10.05.2013 teilte ST Frankenthal mit, dass sie unter 5513 Js 7355/09 ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von FKH GbR einleitete. Der Inhalt weist nach: nur zum Schein. Denn als Verfahrensgegenstand nicht erfasst und damit ausgeschlossen wurde die im Ausland begangene/abgeschlossene Ursprungsstraftat der Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), ohne die die Folgestraftaten in Deutschland nicht möglich gewesen wären. Die/der von FKH GbR begangene Ursprungsstraftat/-betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) weisen die 4.2/2.5.13-Ermittlungsergebnisse der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik und Kinrooi nach.

Für die Durchführung eines Strafverfahren dieser in Belgien durchgeführten/abgeschlossenen Straftat ist der Prokurator des belgischen Königs (belgische Staatsanwaltschaft in Eupen) zuständig. Diese Durchführung in Belgien und die Behandlung als Straftat in Deutschland schloss ST Frankenthal ST Baum aus:
„Soweit der Verdacht besteht, die Beschuldigten könnten sich im fraglichen Tatzeitraum vom 01.01.2006 bis zum 02.12.2010 sowie im nicht rechtsverjährten Zeitraum davor über den zuvor definierten Anklagegegenstand hinaus durch sonstige tateinheitlich begangenen Rechtsverletzungen in den angeklagten Fällen oder zum Nachteil anderer Schuldner strafbar gemacht haben, wurde die Strafverfolgung in dem Verfahren 5513 Js 7355/09 vorläufig gem. § 154a StPO auf den Verfahrensgegenstand der Anklage beschränkt.“
Unter Verweis auf § 154a StPO
‚Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen ……. nicht beträchtlich ins Gewicht, so kann die Verfolgung auf die übrigen Teile der Tat oder die übrigen Gesetzesverletzungen beschränkt werden‘.
Damit beging ST Baum Prozessbetrug/Rechtsbeugung zum Schutz der ursächlichen Straftäter von FKH u.a. Jentzer/Wehnert, die im Ausland Belgien banden- und gewerbsmäßig Betrug begannen und in Deutschland beendeten.
Die ST Frankenthal ST Baum unterstellt mit dieser Begründung den ursächlich von FKH GbR begangenen und 04.02.13/02.05.13 von belgischen Bürgermeistern nachgewiesenen Betrug mit dem Scheinunternehmen als ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘, der tatsächlich entscheidend ins Gewicht fällt:
Ist/Wird die Straftat Betrug der FKH GbR mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) nachgewiesen/festgestellt,
-war das Stellen des Mahnantrags ‚Meyer‘ durch FKH/UGV Betrug und somit nichtig,
-ist das Folgeverfahren Mahnverfahren ‚Meyer‘ nichtig,
-wäre der vom AG Mayen durchgeführte Verfahrensaktenbetrug nicht möglich gewesen,
-ist in der Folge das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann per Haftbefehl nichtig,
-wäre das Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann nicht möglich gewesen,
-wäre es nicht zu den Klageverfahren bei den AG’en Speyer/Frankenthal gekommen,
-wären diese Klageverfahren gemäß der gestellten Anträge durchgeführt erfolgreich gewesen, die wegen des laufenden nichtigen Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht angenommen wurden.
–wäre es nicht zu den ablehnenden AG’en Speyer/Frankenthal-Beschlüssen gekommen
–gäbe es keine von FKH beantragten Kostenfestsetzungsbeschlüsse
-gäbe es keine per Haftbefehl durch zusetzenden Zwangsvollstreckungsverfahren Hackmann wegen dieser AG’en Speyer/Frankenthal-Kostenfestsetzungsbeschlüsse

Die ST Frankenthal ST Baum schloss u.a. mit zitierter 10.05.2013-Schein-Begründung im Sinn von FKH GbR zielgerichtet die Benutzung der Ermittlungsergebnisse der beiden belgischen Bürgermeister und damit der von belgischen Ermittlungsbehörden nachgewiesenen/festgestellten Straftat der FKH GbR (=Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien)) als ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘ im Strafverfahren 5513 Js 7355/09 aus und schloss damit weiterhin Ermittlung der Auslandsstrafsache aus. Damit beging ST Baum Prozessbetrug/Rechtsbeugung nicht nur zum Schutz der ursächlich Straftäter von FKH u.a. Jentzer/Wehnert, die im Ausland Belgien banden- und gewerbsmäßig Betrug begannen und in Deutschland beendeten.
Hiermit ist der Befangenheitsantrag gegen ST Baum begründet.
Der im Ausland/Belgien verübte/abgeschlossene Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) der FKH GbR ist über die erbrachten Nachweise (04.02.13/02.05.13) belgischer Ermittlungsbehörden festgestellt und nicht mehr zu leugnen. Danach stehen die Verantwortlichen von FKH GbR als die verantwortlichen Initiatoren des Auslandsbetrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) fest,
-damit in der Folge die Vertreter des AG Mayen wegen ‚für Wahr erklären des FKH-Betrugs‘ und des von diesem Gericht begangenen Verfahrensaktenbetrugs,
–damit in der Folge die Vertreter der ST/GST Koblenz Regner, Leiter Kruse, und des Rh. Pf. Justizministeriums Ministerialräte Pandel etc, die den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs zum Wahrheitsbeweis erklärten,
-damit in der weiteren Folge die Vertreter des AG Osnabrück wegen ‚für Wahr erklären des FKH-Betrugs und des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs‘ und wegen und des von diesem Gericht begangenen Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldiger § 345 StGB.
-damit in der weiteren Folge des AG Speyer/AG Frankenthal wegen “für Wahr erklären des FKH-Betrugs, des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs und der Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldige“ und wegen der von diesem Gericht veranlassten Kostenfestsetzungsbetrugs.
–damit in der weiteren Folge die Vertreter des AG Osnabrück wegen “’für Wahr erklären des FKH-Betrugs, des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs‘, der Straftat Zwangsvollstreckung gegen Unschuldige und des AG Speyer/AG Frankenthal- Kostenfestsetzungsbetrugs“‘
und wegen der vom AG Osnabrück Struck nochmals veranlassten/angeordneten Straftaten Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl gegen Unschuldige Eva und Rainer Hackmann.

Es ist wieder die ST Frankenthal ST Baum, die 10.05.2013 im angekündigten Strafverfahren gegen FKH GbR gezielt mit der Unterstellung ’nicht beträchtlich ins Gewicht fallend‘ und Eingrenzung auf den Zeitraum 01.01.2006 bis 02.12.2010 strafrechtlichen Schutz der Verantwortlichen von FKH GbR betrieb. Denn tatsächlich gab diese ST Frankenthal ST Baum im Schreiben 29.11.2012 an ST Aachen mit ‚Änderung gemäß Ziffer 11 der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ die Nicht-Berücksichtigung dieser Nachweise vor, schein-legitimierte und garantierte mit dieser Begründung den Ausschluss der von ihr zu beantragenden/einzuleitenden belgischen strafrechtlichen Ermittlung durch den Prokurator des belgischen Königs gegen die Verantwortlichen des Ursprungsbetrugs mit dem belgischen Scheinunternehmen. Von ST Frankenthal ST Baum ausgeschlossen wurde somit nicht nur strafrechtliche Sanktionierung der für den Betrug in Belgien verantwortlichen Straftäter von FKH. Auf Verwendung dieses Betrugs als wahr basieren die gerichtlichen Folgebetrügereien in Deutschland u.a.des deutschen Mahngerichts AG Mayen sowie die Zwangsvollstreckung per Haftbefehl gegen Eva Hackmann. Und damit betreibt ST Baum weiterhin nicht nur konsequenten Schutz dieser Verbrecher nach §12 StGB, sondern garantiert damit als deutsche Staatsanwaltschaft konsequent die scheinrechtliche Realisierung der Eintreibung der unberechtigten Geldforderungen des ursächlichen FKH-Betrugs per Zwangsvollstreckung.

Nochmals zur Klarstellung:

Ich stellte nach 2008 bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafantrag gegen die Verantwortlichen des im Ausland Belgien begangenen Ursprungsbetrugs, gegen die Verantwortlichen von FKH und gegen die Verantwortlichen des im FKH-Mahnantrag ‚Meyer‘, die dem AG Mayen das im Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Scheinunternehmen in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, als wahr vorgaben.
Die Ermittlungsergebnisse der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 04.02.2013 und Kinrooi 02.05.2013 weisen nach, dass das Scheinunternehmen Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, zu keiner Zeit existierte. Damit sind die Geschäftsführer von FKH GbR Werner Jentzer, Heinz Volandt u.a. personenidentisch mit den Verantwortlichen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetruges des Scheinunternehmens in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien.

Ab dem Zeitraum 2008 des erstmals gestellten Strafantrags bis heute garantierte die Staatsanwaltschaft Frankenthal die personelle Verschiedenheit der Firmen FKH und Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien). Strafanträge gegen die Verantwortlichen von FKH lehnte die ST Frankenthal mit ‚können nichts erkennen‘ ebenso ab, wie diese gleichzeitig konsequent, wie nachstehend ausführlich nachgewiesen, Ermittlung der Namen und gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens in Belgien Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, ausschloss und gleichzeitig die Existenz dieses Unternehmens, tatsächlich jedoch nicht-existentes FKH-Scheinunternehmen, bestätigten. Die nachfolgend nachvollziehbar beschriebene Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal ST Baum strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, wegen des von diesen begangenen Ursprungsbetrugs ausschloss, lässt erkennen, dass diese ST in ganz offenbarer Kenntnis der personellen Gleichheit der Firmen FKH und Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) gezielt und mit allen Tricks konsequent Auslands-Ermittlungen zur Feststellung der Existenz und der Namen der Verantwortlichen des FKH-Scheinunternehmens abblockte, damit die Feststellung der personellen Gleichheit ausschloss, um damit die Verantwortlichen von FKH (=Scheinunternehmen Bela Vita) und deren Betrug zu decken.
Strafrechtliche Ermittlungen/Feststellungen/Sanktionierungen gegen FKH wegen des in Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetruges (=Bela Vita-Geldforderungen-Meyer eines Vertrages Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) schloss Staatsanwaltschaft Frankenthal durch Ausschluss eines Übernahmeersuchens an den Prokurator des belgischen Königs aus.

27.05.2011 wiederholte ich bei der für Auslandsstrafsachen örtlich zuständigen ST Osnabrück meinen Strafantrag gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und gegen die personengleichen Verantwortlichen von FKH GbR. Ich bezog mich auf das Az.: NZS 1100 Js 52037/10. Mit dem 11.07.2011-Schein-Ergebnis vorgegebener durchgeführter Ermittlungen gegen die belgischen Verantwortlichen von Bela Vita (es geht um das nicht existente Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), wie im Mahnantrag von FKH dem AG Mayen für den Mahnbescheid ‚Meyer‘ vorgegeben, das ST Baum 29.11.2012 gleichsetzte dem als existent genannten Bela Vita Kinrooi, dass nach belg. Staatsblatt nur bis 2009 existierte), tatsächlich nicht vorgenommener Auslands-Ermittlung des in Belgien begangenen Ursprungsbetrugs (=Scheinergebnis), beendete ST Os seine nicht aufgenommenen Auslandsermittlungen, nämlich dass FKH GbR keinen Vertrag Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) hat. Das Schreiben der ST Os. vom 21.03.2012 NZS 1100 Js 52037/10, mit dem ich erstmals nach mehr als acht Monaten und wiederholter Anmahnungen das 11.07.2011-Ermittlungsergebnis erhielt, enthält in der Betreff-Zeile keinen Bezug zum gestellten Zweck des Strafantrag, nämlich Ermittlung der Namen und gegen die Verantwortlichen des Ursprungsbetrugs des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) u.a. wegen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien). Die ST Osnabrück dokumentierte somit in der Akte den gestellten Strafantrag als nicht gestellt, reduzierte somit den tatsächlich gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellten Strafantrag umgedeutet als harmlose Befragung des Betrugsinitiators/-nutznießers Jentzer der FKH GbR, ob diesem ein Vertrag vorliegt.

Tatsächlich entspricht das Eva Hackmann vorgegebene 11.07.2011-Ermittlungsergebnis nicht der Intention des von ihr gestellten Strafantrags gegen die Verantwortlichen des ausländischen/belgischen Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und des im Ausland/Belgien abgeschlossenen Ursprungsbetrugs. ST Osnabrück schloss durch vorgegebene Auslandsermittlung, tatsächlich nicht vorgenommene Auslandsermittlung, die Feststellung von Namen und Anschrift der Verantwortlichen dieses Scheinunternehmens aus. Außerdem, dass es dieses überhaupt nicht gibt und es daher keine Verantwortlichen dieses Unternehmens geben konnte, somit die Verantwortlichen von FKH GbR die Verantwortlichen des Scheinunternehmens sind. Die ST Osnabrück und die GST Oldenburg gaben Eva Hackmann nur vor, Auslandsermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) durchgeführt zu haben, die tatsächlich nicht durchgeführt wurden, aber von ST Osnabrück beim Prokurator des Königs in Belgien hätte beantragt und durchgeführt werden müssen. Und beließ Eva Hackmann in dem Glauben.

Das irrelevante und nichts mit dem ST Os-Strafantrag zu tun habende 11.07.2011-Auslandsermittlungsergebnis erhielt die ST Frankenthal unter 5513 Js 7355/09 – aber ohne gegen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellte Strafanträge, worauf sich das Ergebnis bezieht. Die Akte der ST Frankenthal enthält nicht die vielzähligen Strafanträge gegen die Verantwortlichen des belgischen Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und das das ST Osnabrück-Ermittlungsergebnis vom 11.07.2011 Folge des wiederholt gestellten Strafantrags war. Das 11.07.2011-Ergebnis, übernommen in der ST Frankenthal-Akte, hat also keinen Bezug zu meinem gestellten Strafantrag, wodurch die eigentlichen Verantwortlichen des Scheinunternehmens Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), die nach den Ermittlungsergebnissen der belgischen Bürgermeister von Maaseik und Kinrooi personenidentisch mit den Verantwortlichen von FKH GbR sind, sakrosankt gehalten wurden.
ST Osnabrück, GST Oldenburg und St Frankenthal verarschten damit Eva Hackmann.
Das Ergebnis von Verschleierung/Vertuschung diese ST’en ist so in den Akten dokumentiert, als habe E.H. nie einen Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Scheinfirma Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) gestellt.
Damit hat die örtlich zuständige ST Osnabrück nicht nur keine Auslandsermittlung begonnen, sondern auch keine staatsanwaltlichen Auslandsermittlungen gegen die tatsächlich Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) fortgeführt, sondern schloss damit insbesondere durch Nicht- Ermittlung die Feststellung der Personengleichheit der Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und der Verantwortlichen von FKH GbR aus. Nämlich dass die FKH GbR-Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt Urheber/Initiatoren/Konstrukteure des von diesen ST’en konsequent unaufgeklärt gehaltenen Bela Vita Betrugs sind. Damit sicherte die ST Osnabrück St Voss, damaliger Leiter Heuer die Konsistenz dieser Betrügerbande FKH GbR. Diese gab nach 11.07.2011 begonnene Auslandsermittlung wegen vorgegebener Doppelermittlung an die sich für zuständig erklärenden ST Frankenthal ab. In dem Wissen, dass auch die ST Frankenthal strafrechtliche Ermittlungen gegen diese FKH-Straftäter im Ausland/ Belgien und in Deutschland ausschließt.

Unmittelbar nach 11.07.2011-Scheinergebnis richtete die ST Frankenthal mit Datum 18.08.2011 das Az 5091 UJs 21612/11 gegen eine Firma mit der übergeordneten allgemeinen Unternehmensbezeichnung Bela Vita ein. Die sich ab 2008 bis zum 18.08.2011 für Auslandsstraftaten für örtlich nicht zuständig erklärende ST Frankenthal (=ausgeschlossene Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita; Schreiben 15.04.2009 ST Frankenthal St Wisser ) gab plötzlich 18.08.2011örtliche Zuständigkeit für Ermittlung gegen die Verantwortlichen von Bela Vita vor.
an. Wohlgemerkt: Zuständigkeit gegenüber dem übergeordneten ausländischen/belgischen Unternehmen Bela Vita.
Der aufmerksame Leser muss wissen, dass ST Frankenthal ST Baum in Anlehnung an Staasi-Richtlinie 1/76 Kapitel 2.6.2. nun eine gezielte Verquickung/Gleichsetzung wahrer, überprüfbarer Angaben (=des zu der Zeit existenten Betrügerunternehmens Bela Vita in Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2,) mit unwahrer, glaubhafter, zu der Zeit nicht widerlegbarer Angaben (=nicht existentem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) vornahm.
Einschub Anfang
Unternehmen Bela Vita ist ein Betrügerunternehmen aus 3640 Kinrooi, Belgien, und existierte bis 1994 unter: Leuerbroek 1050
nach 1994 bis 19.03.2009 Vroenhof 24 bus 2

Nach belgischem Staatsblatt existiert Bela Vita Kinrooi seit 19.03.2009 nicht mehr

Auf Bela Vita (3680 Maaseik, keine Straße, nur Postfachadresse, Belgien) bezieht sich der Ursprungsbetrug. Nicht mehr herauszufinden ist (Auskunft 2013 belgische Polizei), welche Person die Postfachadresse eingerichtet hat. Solange diese Person nicht festgestellt worden ist, ist davon auszugehen, dass es sich um FKH GbR handelt, die in diesem Wissen quasi als Trittbrettfahrer, ein paralleles/zweites Betrugsunternehmen gleichen Namens gründeten und suggerierten, dass es sich um Bela Vita in Kinrooi handelt. In dem Wissen, dass Klagen oder Strafanträge ins Leere gehen.

Nun suggerierte ST Frankenthal ST Baum im Schreiben an die ST Aachen 29.11.2012 die Gleichheit beider Betrügerunternehmen. Wohlgemerkt: nur der ST Aachen, denn ein Schreiben gleichen Datums an Eva Hackmann enthält den Begründungszusammenhang dieser Gleichsetzung nicht. Der im Gesamtbetrug involvierten Eva Hackmann wären diese hanebüchenen Unterstellungen, die ST Frankenthal ST Baum der nicht involvierten ST Aachen als das Ergebnis seiner substantiierten Ermittlungen vorgab, sofort als unsubstantiierter Blödsinn aufgefallen.
Und diesen Blödsinn bestätigte der Bürgerbeauftragte Rh. Pf. Burgards 08.04.2013 nach unüberprüfter Übernahme der 29.11.2012 (an ST Aachen) Vorgabe als wahr. Nunmehr zwei Vertreter der Landesregierung Rh. Pf.
Mit diesem 29.11.2012-Schreiben an die ST Aachen versuchten nun diese Vertreter der Landesregierung Rh. Pf. die ST Aachen NRW zu betrügen/eindrucksmanipulieren. Taktisches Kalkül der ST Frankenthal ST Baum/FKH GbR Jentzer: mit aufgenommenen Ermittlungen gegen das unterstellte Tochterunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, keine Straße, nur Postfachadresse, Belgien), tatsächlich von FKH GbR konstruiertes/initiiertes Scheinunternehmen, hätte die ST Aachen als Vertreter der Landesregierung von NRW offiziell dieses Schein-Tochterunternehmen der Hauptfirma Bela Vita, 3640 Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2, Belgien, indirekt als existent bestätigt.
Einschub Ende

Indem ST Frankenthal ST Baum ab 18.08.2011, konkret in seinen Schreiben vom 29.11.2012 an ST Aachen und an mich, Bela Vita in 3680 Maaseik als Tochternehmen unterstellte/vorgab, schloss ST Baum gleichzeitig von ihm zu veranlassende belgische Auslandsermittlung aus. Beim Prokurator des belgischen Königs (belgische Staatsanwaltschaft) im Rahmens eines Ermittlungsersuchen in Auftrag gegebene Ermittlung hätten das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als nicht existent nachgewiesen.

ST Frankenthal ST Baum unterstellte stattdessen das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) somit als existentes Tochterunternehmen von Bela Vita mit Hauptsitz in Kinrooi (Schreiben 29.11.2012 an ST Aachen). Und nahm damit die Gleichsetzung beider Bela Vita Unternehmungen vor.

Damit deckt ST Frankenthal ST Baum die FKH GbR-Straftäter, in dem diese staatliche Justiz damit zum einen die personelle Verschiedenheit von FKH und Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) vorgab. Zum anderen durch Gleichsetzung mit dem existenten anderen Bela Vita Unternehmen in Kinrooi das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent legitimierte. Und damit nicht nur die FKH-Straftäter schadlos hielten, sondern die Realisierung deren Betrugs durch Zwangsvollstreckung per Haftbefehl an Unschuldige Hackmann legalisierten/legitimierten.
Feststellung: tatsächlich hat das nicht existente Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) nichts mit der von ST Frankenthal ST Baum als übergeordnet vorgegebenen allgemeinen Firma Bela Vita mit Sitz in Kinrooi zu tun. Tatsächlich sind die Verantwortlichen von FKH und Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) personenidentisch.
Feststellung: Von der ST Frankenthal ST Baum vorgegebene substantiierte Erkenntnisse/Ermittlungen, reduzieren sich auf unsubstantiierten Behauptungen/Blödsinn.
Nur um den Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) geht es, um nichts anderes.

ST Frankenthal weiß, dass für dieses Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien), auch noch heute, die Staatsanwaltschaft Osnabrück örtlich zuständig ist. Letztere führte, entgegen der Aussagen der ST Osnabrück/GST Oldenburg, keine Auslandsermittlungen gegen die Verantwortlichen des belgischen Scheinunternehmens Bela Vita in 3680 Maaseik durch.
Durchführung von Auslandsermittlungen in Belgien bedeute das Stellen eines Amtshilfeersuchens bei der belgischen Polizei/Staatsanwaltschaft. Das ist nicht geschehen. Und genau diese belgischen Ermittlungen schloss ST Frankenthal aus, um die tatsächlichen Urheber des Betrugs mit dem Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) unentdeckt zu belassen.
Nachdem die ST Frankenthal mit erklärter örtlicher Nicht-Zuständigkeit ab 2008 bis zu 18.08.2011 (siehe Schreiben ST Frankenthal vom 15.04.2009) die Aufnahme von Auslandsermittlungen verweigerte, hätte die örtlich zuständige ST Osnabrück Auslandsermittlungen durchführen müssen. Die aber ST Frankenthal durch Arglist/Trickserei ausschloss als es darum ging, ein Ermittlungs-/Übernahmeersuchen an den belgischen Staat (Prokurator des Königs) zu stellen.

Die ST Osnabrück ließ lediglich über das PK Bohmte den Verantwortlichen von FKH GbR Werner Jentzer befragen, den ursächlichen Initiator des Scheinunternehmens und des Bela Vita-Ursprungsbetrugs, ob diesem ein Vertrag Meyer/Bela Vita vorliegt, obwohl es sich um einen Vertrag Meyer/Bela Vita in 3680 Maaseik handelt. Ohne das die ST Os überprüfte, ob dieses Scheinunternehmen überhaupt existiert. Die Möglichkeit, ein Auslandsermittlungsersuchen an den Prokurator des Königs in Belgien zu stellen und feststellen zu lassen, dass diese Firma zu keiner Zeit existierte, schlossen die genannten ST’en aus.

Die ST Frankenthal begründet, wie auch die ST Osnabrück/GST Oldenburg, nach dem 11.07.2011 die Abgabe des seit 2010 bei der ST Osnabrück laufenden Straf-/Auslandsermittlungsverfahrens Meyer/Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) an die ST Frankenthal (18.08.2011; Az. 5091UJs 21612/11) mit Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011.
Plötzlich war die bisher für Auslandsstraftaten örtlich zuständige ST Osnabrück nicht mehr zuständig. Stattdessen maßte sich die ST Frankenthal ST Baum diese Zuständigkeit an.
Sollte jetzt für Auslandsstrafsachen die ST Frankenthal zuständig sein? Mitnichten! Mit Anmaßung wurde der ST Fr-Betrug eingeleitet: Trickserei zum Ausschluss nicht nur strafrechtlicher staatsanwaltlicher belgischer Auslandsermittlungen sondern auch deutscher Ermittlungen. Das bedeutet Ausschluss der Feststellung der Namen der Verantwortlichen von Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) und Ausschluss der Feststellung der Nicht-Existenz des Scheinunternehmen Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien).

Nach dem 11.07.2011 hätte die für Auslandstraftaten zuständige ST Osnabrück im nächsten Ermittlungsschritt wegen der in Belgien durchgeführten Straftat ein Übernahme-/Ermittlungsersuchen an die belgischen Ermittlungsbehörden richten müssen. Belgische Auslandsermittlungen hätten sofort die Nicht-Existenz des im Mahn- und Vollstreckungsbescheid genannten Scheinunternehmens Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) festgestellt, damit den Ursprungsbetrug auf FKH GbR zurückgeführt. Durch Ansichziehen der Ermittlung, genauer: Wegnahme der Auslandsermittlungen, nach dem 11.07.11 mit Datum18.08.2011schloss ST Frankenthal diese Möglichkeit aus. Die Begründung dafür lieferte GST Oldenburg 24.09.12 (600 ARDB 3/12) mit ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘.

Anmerkung: Diese von ST Frankenthal ST Baum 29.11.2012 gegenüber der ST Aachen zitierte Änderung der Zuständigkeit gemäß Ziffer 11 gilt ab Mai 2011. Und gilt für Vorgänge nach diesem Datum, nicht für zurückliegende.
Hilfsweise ist anzumerken, dass sich ST Frankenthal 29.11.2012 (ST Aachen) auf den zurückliegenden Vorgang Vertragsabschluss des unterstellten Vertrages Meyer/Bela Vita/Maaseik aus ca. 2003 bezieht. Deshalb unterstellt, weil es wegen Nicht-Existenz von ‚Meyer‘ und Nicht-Existenz von Bela Vita (3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) (Aussage Bürgermeister Maaseik 04.02.1013) zu keiner Zeit diesen Vertrag gab, auf den GST Oldenburg und die ST Frankenthal ST Baum‘ 29.11.2012 ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezogen.
Hilfsweise ist anzumerken, dass der 29.11.2012 hergestellte Bezug zum callcenter Gangelt wegen des unterstellten per Telefon/Internet abgeschlossenen Vertrages nicht möglich sein konnte, da das callcenter erst nach 2004seine Tätigkeit aufnahm.
Hilfsweise ist weiter anzumerken, dass nach belgischem Staatsblatt seit 19.03.2009 die Firma Bela Vita/Kinrooi, der ST Baum 29.11.2012 Bela Vita/Maaseik als Tochterunternehmen zuordnete, nicht mehr existiert.

Die vorgegebene vorzunehmende Anwendung dieser von GST Oldenburg ST Röhl vorgegebenen ‚Änderung Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezieht sich auf vorstehende nur der ST Aachen 29.11.2012 mitgeteilten Aussagen, mit denen ST Frankenthal plötzlich Auslandsstraftat ausschloss, wodurch die für Auslandsstraftaten bisher örtlich zuständige ST Osnabrück nicht mehr zuständig war bzw. sein soll und stattdessen die ST Frankenthal. Durch gezielte Verweigerung der beantragten Nennung dieses Zusammenhanges (=Geheimhaltung) suggeriert GST Oldenburg ca. 11mal, die ST Frankenthal ca. 6 mal Eva Hackmann, dass ab Mai 2011 bei Auslandsstraftaten nicht ST Osnabrück, sondern ST Frankenthal zuständig ist. Tatsächlich konstruierte/unterstellte die ST Frankenthal ST Baum, geheim gehalten vor Eva Hackmann, den Ausschluss der Zuständigkeit ausländischer Ermittlungsbehörden (= Vorgabe des Ausschlusses von Auslandsstraftaten) und garantierte alleinige deutsche Ermittlungs-Zuständigkeit.

Schriftliche Beantwortung der Anfragen, worauf sich die ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung ab Mai 2011‘ bezieht, verweigerte GST Ol. 11mal und von ST Frankenthal ca. 6 mal nicht beantwortet sowie telefonisch, GST Ol ST Snakker: ‚die werden sie nie bekommen‘. Damit war der Betrug eingestanden – aber wie funktionierte der? Mit dieser ab 11.07.11/18.08.2011 geheim gehaltenen Begründung unterstellten diese Staatsanwaltschaften plötzlich die in Belgien verübte Ursprung-Straftat des Scheinunternehmens Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) als nicht verübt. Und verlagerte Ermittlungen auf Deutschland (wird nachfolgend näher erläutert). Feststellung: mit dieser nach 11.07.2011 geheim gehaltenen Begründung entzog im ersten Schritt die ST Frankenthal der ST Osnabrück die Ermittlungszuständigkeit für das Ausland, genauer: schloss aus, dass ST Osnabrück ein Übernahmeersuchen an den belgischen Prokurator des Königs (Staatsanwaltschaft Eupen) stellt. Genauer: schloss Ermittlungen, Feststellung der Straftaten und Verurteilung der FKH GbR wegen in Belgien begangener Straftaten aus. Dieses Ergebnis wäre der Nachweis, dass sämtliche in Deutschland gegen Eva Hackmann ergangenen Gerichtsentscheidungen (u.a. mehrere Zwangsvollstreckungen per Haftbefehl) Folgestraftaten und somit nichtig sind.

Die ST Frankenthal deutete im zweiten Schritt nach dem 18.08.2011 im Schreiben an die ST Aachen gezielt den strafangezeigten, tatsächlich in Belgien auf den Namen ‚Meyer‘ begangenen, Bela Vita (3680Maaseik,Belgien)-Vertrags-/Urkundenbetrug dieses Scheinunternehmens des Vertrages Meyer/Bela Vita um als nicht begangen. ST Frankenthal ST Baum unterstellte Bela Vita in 3680Maaseik(Belgien) als existentes Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi. Das Fehlen des weiterhin als existent unterstellten Vertrages, tatsächlich konnte von der von FKH GbR ausgedachten/fiktiven Meyer kein Vertrag mit Scheinunternehmen Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) abgeschlossen worden sein, unterstellte ST Frankenthal (29.11.2012 an ST Aachen) ursächlich dem callcenter Gangelt als von diesem per Internet/Telefon mit ‚Meyer‘ abgeschlossen und mit diesem konstruierten/unterstellten Bezug weiterhin als existent. Dadurch unterstellte ST Frankenthal in der Umkehrung die tatsächlich von FKH GbR in Belgien begangene und bei der örtlich zuständigen ST Osnabrück angezeigte Straftat Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita (3680Maaseik,Belgien) als in Belgien nicht begangen. Genauer: der Betrug der ST Frankenthal ST Baum bezieht sich darauf, die Ursache des Betrugs auf Deutschland zu transferieren und über das von ihm konstruierte callcenter Gangelt zudem einen nicht existenten Vertrag als existent und damit nicht existente Bela Vita-Geldforderungen-Meyer‘ als existent zu begründen (=Schein-Begründung,-Beweis).
Mit diesen Betrügereien erklärte die ST Frankenthal ST Baum den FKH-Ursprungsbetrug als in Belgien nicht begangen und schloss das Stellen eines Übernahme-/Ermittlungsersuchens und damit Auslandsermittlungen des belgischen Prokurators des Königs (belgische Staatsanwaltschaft Eupen) aus.
Im weiteren Verlauf des roten Betrugsfadens deutete die ST Frankenthal die ursprüngliche Auslandsermittlung um auf ‚Ermittlung eines in Deutschland zustandegekommenen Vertrages Meyer eines existenten Unternehmens‘. Und, entscheidend, schloss damit die Möglichkeit aus, dass belgische bzw. deutsche Behörden strafrechtlich gegen das Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und die Namen der Verantwortlichen ermitteln. Die Möglichkeit der Feststellung also, dass das von FKH GbR für ihren banden- und gewerbsmäßigen Betrug benutzte Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) tatsächlich ausgedacht ist und zu keiner Zeit existierte.

Diesen roten Unterstellungs-/Betrugsfaden spann ST Baum ab dem 18.08.2011 und ist aus dem 29.11.2012-Schreiben der ST Frankenthal ST Baum an die ST Aachen abzuleiten.
Folge seiner 29.11.2012 ausschließlich der ST Aachen mitgeteilten Unterstellungen ist die Reduzierung der Ermittlungen auf Deutschland. Genauer: mit dem ‚Gangelt-Witz/Betrug‘ begründete ST Baum ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung gemäß Ziffer 11 Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte/-innen ab Mai 2011‘ (Internet/Telefon), begründete die ST Frankenthal ST Baum in Deutschland vorzunehmende Ermittlungen. Da ST Aachen für Gangelt zuständig ist, stellte Baum 29.11.2011 bei der deutschen ST Aachen ein Übernahmeersuchen.
Damit schlossen die ST Osnabrück, die GST Oldenburg und die ST Frankenthal Belgien als Land für den strafangezeigten ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrugs der Scheinfirma Bela Vita aus und gaben Deutschland vor. Damit garantierten beide GST’en, dass der in Belgien abgeschlossene Betrug mit dem Scheinunternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) nicht in Belgien aufgeklärt wird. Das ist Arglist, Vertuschung, Täuschung und Ablenkungsmanöver insbesondere des ST Baum von der ST Frankenthal. ST Baum konstruierte ein vor Eva Hackmann geheim gehaltenes und nur der ST Aachen mitgeteiltes hanebüchenes Lügenkonstrukt, dass einem gewissermaßen die Haare zu Berge stehen lässt, dass an den Baron von Münchhausen erinnert. ST Baum stellte 29.11.2012 damit bezogen auf den genannten ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug des Scheinunternehmens Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien), den Bezug her zu der Betrügerfirma Bela Vita/Kinrooi(Belgien), zur Firma Intercash/Kinrooi(Belgien), und weiter zu einem callcenter von Intercash im deutschen Gangelt (zuständig ST Aachen). Diesem callcenter in Gangelt unterstellte die ST Frankenthal ST Baum das Zustandegekommensein eines tatsächlich nicht zustande gekommenen Vertrags (Urkunde) des Vertrages Meyer/Bela Vita in Maaseik(Belgien). Das deshalb nicht hat zuständig sein können, da ‚Meyer‘ zu keiner Zeit in Bad Essen unter der Anschrift von Hackmann gemeldet war (=nicht existent) und wie die Verantwortlichen von Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) ebenfalls von FKH GbR nur ausgedacht/fiktiv waren und nie existierten. Den wiederholt beantragten Nachweis von Namen, Anschrift der Bela Vita Verantwortlichen und des Vertrages verweigerte ST Frankenthal ST’in Frau Herrman 11.11.2010 ‚..es werden keine Feststellungen über das Vorliegen eines Vertrages zwischen Ihnen (damit wurde Meyer= Hackmann unterstellt) und Bela Vita getroffen….‘. Eines zu keiner Zeit existenten/abgeschlossenen Vertrages, der mit von ST Frankenthal ST Baum konstruierter Unterstellung als existent schein-bestätigt wurde.

Hier liegt die Amtsstraftat des ST Baum begründet: Als ‚Garant für Recht‘ gab er sein(e) hanebüchenes/n 29.11.2012-Vorgaben/Konstrukt den Benutzern, den ‚Garanten‘ der ST Aachen, als wahr vor. ST Baum wusste, dass die ST Aachen nicht autorisiert ist, seine Vorgaben als unwahr zur Disposition zu stellen. Sondern verpflichtet ist, diese ungeprüft als wahr zu übernehmen. ST Baum hat seine herausgehobene Vertrauensstellung als Garant/Staatsanwalt missbraucht, indem er der ST Aachen vorsätzlich unwahre Vorgaben zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgab.

ST Frankenthal ST Baum nahm 29.11.2012 gezielt eine Eindrucksmanipulation/Täuschung der ST Aachen vor. Er bezweckte, dass die Summe seiner hanebüchenen unwahren Vorgaben-Kaskade von der ST Aachen nicht mehr zur Disposition gestellt und somit als wahr übernommen werden. Und dass die ST Aachen aufbauend auf diesen Vorgaben seine Entscheidung trifft.
Er wollte damit die ST Aachen verpflichten, seine unwahren Vorgaben als wahr zu übernehmen:
-Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) ist existent und unternehmensgleich mit Bela Vita Kinrooi.
-Bela Vita Kinrooi ist Teil der Firma Intercash
-callcenter Gangelt ist Teil der Firma Intercash
-Am Ende dieser Kaskade hat callcenter Gangelt mit Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) über Telefon/Internet einen Vertrag abgeschlossen.

Mit gestelltem Übernahmeersuchen beauftragte ST Frankenthal ST Baum die ST Aachen nicht nur mit Ermittlung, ob dem callcenter Gangelt der Vertrag vorliegt. Die Übernahme der Ermittlung bedeutet Übernahme/Bestätigung auch der vorgenannten Vorgaben. Im Klartext: ST Frankenthal ST Baum verpflichtete die ST Aachen, Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent und unternehmensgleich mit Bela Vita Kinrooi zu bestätigen.
Das ist Betrug der ST Frankenthal ST Baum.
Würde die ST Aachen ermitteln und nicht existenten Vertrag feststellen, dann nur unter Verwendung der Vorgaben als wahr und damit in der Bedeutung, dass das callcenter diesen nicht mehr vorliegen hat (=unausgesprochen verschluderte/verbaselte), aber nicht in der Bedeutung, dass wegen fehlendem Unternehmen, fehlender Person ‚Meyer‘ gar kein Vertrag zustande gekommen ist und deshalb nicht existent ist.
Eines tatsächlich zu keiner Zeit existenten Vertrages, den ST Aachen nach 29.11.2012-Eindrucksmanipulation durch ST Frankenthal ST Baum als wahr bestätigen sollte. Damit sollte auch die Lüge/Unterstellung der ST Frankenthal und FKH GbR vom15.04.2009 als wahr bestätigt werden, das FKH GbR das Vertragskontingent des Vertrages Meyer/Bela Vita (3680 Maaseik, Belgien) aufkaufte.
Mit derartig konstruierter(m) Unterstellung/Eindrucksmanipulation/Betrug wollte ST Frankenthal ST Baum die ST Aachen dazu bewegen, ein nicht existentes Unternehmen Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existent, einen nicht existenten Vertrag mit diesem Unternehmen als existent und Unternehmensgleichheit mit Bela Vita Kinrooi zu bestätigen.

Der Bürgermeister von Maaseik teilte in seinem Ermittlungsergebnis 04.02.2013 mit, dass Bela Vita in 3680 Maaseik (Belgien) zu keiner Zeit existierte, somit nicht Tochterunternehmen von Bela Vita in Kinrooi sein konnte und damit Scheinunternehmen der FKH GbR war.
Die Personengleichheit ‚Meyer‘ des Vertrages Meyer/Bela Vita(3680 Maaseik, Belgien) und damit den Vertrag selbst wies AG Mayen Eva Hackmann erst ab ca. Okt.2007 zu über vor ihr bis Juli 2012 geheim gehaltenen Verfahrensaktenbetrug (=Schuldnernamenumdeutungsbetrug), als es aus fiktiver/ausgedachter ‚Meyer‘ die Schuldnerin Hackmann machte. Diesen Schuldnernamensumdeutungsbetrug bestätigte ein gerichtsbekannter nachweislich vom Amtsarzt als hirnkrank festgestellter GV Bodi 31.03.2008 des Vollstreckungsgerichts AG Osnabrück als wahr (unmittelbar darauf stellte der Amtsarzt dessen Dienstunfähigkeit fest, woraufhin dieser entlassen wurde), nochmals danach (Vermerk AG Osnabrück Vizepräsident Havliza 22.05.2013) als wahr bestätigt vom Leiter der Vollstreckungsabteilung des AG Osnabrück Richter Struck und 2009 vom Präsidenten Große-Extermöring, bis heute auch nicht vom Vizepräsidenten Havliza zurückgenommen. Ist die Frage erlaubt, ob Struck, Große-Extermöring und Havliza ebenfalls – noch nicht amtsärztlich festgestellte – Hirnkranke oder hirninsuffiziente Kriminelle sind? Oder was anderes?

Die Staatsanwaltschaften ST Osnabrück ST Voss/GST Oldenburg ST Snakker/ST Frankenthal ST Baum verwandten nicht die im FKH GbR-Mahnantrag ‚Meyer‘ bzw. AG Mayen-Mahnbescheid ‚Meyer‘ genannte Adresse von Bela Vita in 3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien, sondern ausschließlich den Oberbegriff Bela Vita. Daraus abzuleiten, dass diese in ihren Schriftsätzen stets von dem belgischen Unternehmen Bela Vita schrieben. Also über das belgische 3680 Maaseik hinausgehend. Diese Staatsanwaltschaften unterstellten mit permanenter Verquickung/Gleichsetzung das als Scheinunternehmen nicht existente Bela Vita(3680 Maaseik, Postfachanschrift, Belgien) als existentes Tochterunternehmen der übergeordneten existenten Firma Bela Vita in Kinrooi, Leuerbroek 1050 bzw. Vroenhof 24 bus 2, Belgien, setzten diese gleich (29.11.2011 an ST Aachen) und setzten nicht existente ‚Meyer‘ mit Eva Hackmann gleich. Die ST Frankenthal gab der ST Aachen 29.11.20

 

 

‚Hirnkranker‘ Gerichtsvollzieher in konzertierter Aktion mit Verbrechern nach 12 StGB: Vollstreckung per Haftbefehl an Unschuldiger, von staatlicher Justiz abgesichert durch zu Recht erklärtem Betrug

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-05-13 – 10:04:35

Der 15.11.2007-Vollstreckungsbescheid des AG Mayen lautet auf Eva Meyer, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen. Diese Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid auf ‚Meyer‘ kann der Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht AG Osnabrück beantragen. Wohlgemerkt: gegen Meyer. Die Gemeinde Bad Essen bestätigte, dass eine Person Meyer unter dieser Adresse zu keiner Zeit gemeldet war. Nun stellte FKH/UGV Inkasso 26.03.2008 beim GV Bodi einen Vollstreckungsantrag nicht gegen ‚Meyer‘, sondern gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen.

Im persönlichen Gespräch ‚vor Ort‘ mit Eva Hackmann klärte GV Bodi die Personenidentiät. Eva Hackmann erklärte, dass sie nicht die im Vollstreckungsbescheid genannte Person Meyer ist und legte ihm die Geburtsurkunde und den Personalausweis vor, in denen der Geburtsname Meier eingetragen ist. Die gleiche Überprüfung zur Personenidentität, wonach Meyer nicht gleich Hackmann ist, nahm bereits 15.01.2008 das AG Osnabrück zu 42 C 392/07 vor. Auch diese lag GV Bodi vor. Zudem erläuterte Eva Hackmann ‚vor Ort‘ den Betrug der FKH/UGV Inkasso und verlangte die Vorlage des ihr zugewiesenen Vertrages Meyer/Bela Vita mit dem Nachweis, dass die Unterschrift Meyer des Vertrages mit der von Hackmann identisch ist. GV Bodi sagte zu, vom Gläubiger FKH diese Nachweise vor Durchführung der Vollstreckung einzuholen. Diese Zusage konnte er nicht einhalten, selbst wenn er es gewollt hätte. Denn die von FKH im Mahnantrag ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita gab es zu keiner Zeit, wie die Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 4.2.13 und Kinrooi 2.5.13 bestätigten. Somit gab es auch keine Person ‚Meyer‘, die diesen nicht existenten Vertrag unterzeichnete. Somit gab es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita, keine von FKH GbR aufgekauften/übernommenen Bela Vita-Geldforderungen ‚Meyer‘. Somit haben Verantwortliche von FKH selber den Vertrag Meyer/Bela Vita gefälscht bzw. als existent vorgegeben. Somit ist die Aussage der Staatsanwaltschaft Frankenthal 15.04.2009 vorsätzlich falsch/gelogen, dass FKH von Bela Vita vorgegebene Geldforderungen Meyer des Vertrages Meyer/Bela Vita aufgekauft haben will. In der Folge beruhen daher FKH-Mahnantrag, das Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ auf Betrug/Arglist von FKH und sind nichtig. Trotz nicht erhaltener, da nicht existenter, Nachweise unterstellte der ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende‘ hirnkranke GV Bodi die von FKH GbR Werner Jentzer, von UGV Inkasso RA’en Wehnert & Kollegen und von dem Mahngericht AG Mayen als existent behaupteten/unterstellten Vorgaben als existent: Vertrag Meyer/Bela Vita, Firma Bela Vita und die Person Meyer in Bad Essen. Und unterstellte Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer. Er erklärte Eva Hackmann zur Lügnerin und Kriminellen, die als Hackmann den als existent unterstellten Vertrag auf Meyer fingierte/fälschte.

Dieses vom RiAG Osnabrück Struck so bezeichnete ‚Klärungsergebnis vor Ort‘, tatsächlich Ergebnis von hirnbefreiter willfähriger Übernahme der von den RA’en Wehnert und Kollegen der FKH/UGV vorgegebenen Unterstellungen als wahr, vermerkte GV Bodi auf dem 26.03.2008-Antrag: Hackmann gleich ‚geb. Meyer‘. Indem er Eva Hackmann zur Lügnerin und Kriminellen erklärte, erklärte er damit die vorgelegten amtlichen Dokumente für Fälschungen. Auf jeden Fall erklärte GV Bodi damit den FKH-Vertragsbetrug Meyer/Bela Vita und den UGV Inkasso-Betrug zum Wahrheitsbeweis, obwohl ihm FKH/UGV die Nachweise nicht aushändigte . Mit Betrug ist u.a. gemeint: Es gibt die belgische Firma Bela Vita in 3680 Maaseik nicht. Bela Vita ist nicht im belgischen Firmenzentraldatenbankregister geführt. Die Firma Bela Vita in Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi, Belgien, gibt es seit 1994 nicht mehr. Ausgeschlossen ist daher, das es einen Verantwortlichen von Bela Vita/Maaseik gab, der in ca. 2003 einen Vertrag mit ‚Meyer‘ abschloss. Daher gab es auch keine reale Person ‚Meyer‘ unter der Adresse von Hackmann, wie Einwohnermeldeamt Bad Essen bestätigte. Hilfsweise anzumerken ist, das ein Vertragsabschluss ‚Meyer‘ unter Nachweis der Personenidentität gegenüber einem möglichen Verantwortlichen von Bela Vita durch Vorlage des Personalausweises Hackmann ausgeschlossen ist. Damit ist nachgewiesen, dass bereits das Stellen des Mahnantrags FKH-Betrug war.

GV Bodi bezog sich nicht auf die Begründungen der AG Mayen Verfahrensakte zur darin detailliert erläuterten festgestellten Personenidentität. Diese Akte lag zwar dem AG Osnabrück vor, nicht der von FKH 26.03.2008 adressierten Gerichtsvollzieherverteilerstelle. GV Bodi vermerkte nach Schreiben des AG Osnabrück 19.04.2013 NZS M 121/13 sein ‚Klärungsergebnis vor Ort‘ (=Klärung ausschließlich im persönlichen Gespräch mit Eva Hackmann, nicht nach Verfahrensakte) auf dem FKH/UGV Inkasso-Vollstreckungsantrag v. 26.03.2008 Eva Hackmann gleich ‚geb. Meyer‘. Eva Hackmann legte GV Bodi ‚vor Ort‘ Geburtsurkunde, Personalausweis und die Urkunde zur Personenidentität des AG Osnabrück zur Klärung vor. Diese amtlichen Dokumente erklärte GV Bodi für nichtig. Ohne Nachweise und damit ohne Klärung des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita, also des FKH-Betrugs, ohne Klärung des FKH-Mahnantragsbetrugs, ohne Klärung der Rechtmäßigkeit des durchgeführten Mahnverfahrens Meyer, ohne Klärung des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs und darauf basierender FKH/UGV Inkasso-Geldforderungen des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ erklärte GV Bodi diese Betrügerein/Arglistigkeiten zu ‚Wahrheitsbeweisen‘. Und führte das ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘ durch.

War GV Bodi willfähriger Erfüllungsgehilfe und damit Verbrecher nach § 12 StGB der banden-/gewerbsmäßig Betrug ausübenden Betrügerfirma FKH GbR? Ist die Frage erlaubt, ob GV Bodi einfach nur bekloppt war? Die Antwort rechtfertigt die Frage. Diese ‚GV Bodi-Klärung‘ war eine der letzten Amtshandlungen des langjährig schwer psychisch kranken GV Bodi. Genauer: des vom Amtsarzt für dienstuntauglich/ unzurechnungsfähig als Gerichtsvollzieher erklärten ‚psychisch kranken, hirnkranken, dienstlich entmündigten‘ GV Bodi des Vollstreckungsgerichts AG Osnabrück. Er erklärte die von FKH GbR konstruierte/fiktive/ausgedachte Schuldnerin ‚Meyer‘ des ganz offenbar von FKH selbst gefälschten/ausgedachten Vertrages Meyer/Bela Vita, den bereits rheinland-pfälzische Justiz AG Mayen unüberprüft als existent/wahr übernahm/unterstellte, zur realen/existenten Person Hackmann. FKH/UGV Inkasso stellte nach abgeschlossenem Mahnverfahren ‚Meyer‘ 26.03.2008 keinen Vollstreckungsantrag gegen ‚Meyer‘, wie im Vollstreckungsbescheid tituliert, sondern gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen. Das war von FKH/UGV Inkasso kein Fehler, sondern Absicht. Und zwar in dem Wissen des Inhalts und damit der Aussagebedeutung der zuvor in Dez. 2007 vom AG Mayen erhaltenen Verfahrensakte und des darin dokumentierten AG Mayen-Betrugs: -Beweismittelvernichtung. Die wegen Fehladressierung und Fehlzustellung ‚Meyer‘ zusammen mit den Richtigstellungen zurückgesandten Mahn- und Vollstreckungsbescheid, deren Erhalt das Mahngericht Rechtspfleger Goergen bestätigte, wurde als nicht erhalten dokumentiert. – Schuldnernamensumdeutung Meyer auf Hackmann -Unterstellung von verspätet abgegebenen Widerspruch und nicht abgegebenen Einspruch Hackmann

Ich brauche nicht zu erwähnen, dass AG Mayen die Verfahrensakte ‚Meyer‘ und damit den darin dokumentierten AG Mayen- Schuldnernamensumdeutungsbetrug Meyer gleich Hackmann Eva Hackmann nicht zusandte. Genauer: dieser AG Mayen-Betrug wurde in dieser Verfahrensakte widerspruchsfrei und damit als von Hackmann akzeptiert bis Juni 2012 ohne ihre Kenntnis als Schein-Wahrheitsbeweis (titulierte Schuldnerin Meyer gleich Eva Hackmann) in der Akte geführt und von den Entscheidungsträgern der Staatsanwaltschaften ST/GST Koblenz und den Gerichten AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal gegen Eva Hackmann verwandt. Natürlich ohne inhaltlich Eva Hackmann den Wahrheitsbeweis zu begründen — denn Begründung bedeutet Nennung des Betrugs, sofortiger Widerspruch und Strafantrag gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. Und den galt es zum Zweck der Realisierung des FKH-Betrugs auszuschließen. Damit garantierte nachfolgende staatliche Justiz die Festschreibung der Schein-Wahrheitsbeweise (=Betrügereien) als Wahrheit.

Dieser von staatsanwaltlicher und justizministerieller Justiz zum Wahrheitsbeweis ‚gewürdigte‘ (ST Regner) AG Mayen-Betrug ist die entscheidende, aber staatlicherseits durch gezielte Nichtnennung vor Eva Hackmann geheim gehaltene, Begründung für Realisierung von Vollstreckung der Titulierung ‚Meyer‘ an Hackmann.

FKH/UGV Inkasso adressierte seinen 26.03.2008-Antrag nicht an das AG Osnabrück zwecks Bescheidung durch einen Richter, denn dieser Volljurist hätte unter Verwendung der Verfahrensakte ‚Meyer‘ das beantragte Betrugsvorhaben ‚Vollstreckung an Hackmann‘ sofort entdeckt. Sondern an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des AG Osnabrück.

In dem Wissen, dass der Empfänger und Entscheidungsträger der ‚hirnkranke’/willfährige Nicht-Jurist GV Bodi sein wird, der seiner Entscheidung nicht die Verfahrensakte, genauer: nicht den Verfahrensaktenbetrug, zugrunde legt. Insbesondere in dem Wissen und unter Ausnutzung der schweren psychischen Krankheit des seine Entscheidung nicht mehr verantwortenden GV Bodi, dass dieser den Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen, willfährig umsetzen wird, obwohl die Titulierung nach Vollstreckungsbescheid auf ‚Meyer‘ lautet. Hirnkranker GV Bodi war für die verantwortlichen Verbrecher nach §12 StGB FKH/UGV Inkasso das Vehikel, das ‚amtlich‘ aus titulierter ‚Meyer‘ das Vollstreckungsverfahren Hackmann machte. Von einem ‚Hirnkranken‘ begründungslos stattgegebener Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann impliziert die Festschreibung des staatlicherseits durch gezielte Nichtnennung vor Eva Hackmann geheim gehaltene AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs als ‚Wahrheitsbeweis‘. Impliziert insbesondere auch die Benutzung des Bela Vita/FKH/UGV Inkasso-Betrugs als Wahrheit, auf dessen Grundlage das Mahnverfahren ‚Meyer‘ durchgeführt wurde. Impliziert vor allem den Ausschluss der Ermittlung/Feststellung der zurückliegenden Straftatenkaskade gegen Meyer und Hackmann.

In Antizipation dieser Bodi-Entscheidung stellte RA Wehnert (FKH/UGV Inkasso) den 26.03.2008-Vollstreckungsantrag gegen Eva Hackmann. FKH RA Wehnert wusste, dass die von Bela Vita/3680 Maaseik (=da es Bela Vita nicht gibt, die von FKH konstruierte/fiktive/nicht existente) vorgegebene Person ‚Meyer‘ des Bela Vita/FKH-Vertragsbetrugs in 2007 nicht auf den Mahnbescheid ‚Meyer‘ reagieren und damit keinen Zivilprozess wegen des Bela Vita Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita anstrengen/führen kann. Einschub Anfang: Die in der Titulierung/dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ genannte Firma Bela Vita/B-3680 Maaseik als mögliche Niederlassung von Bela Vita/ Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi existierte zu keiner Zeit. Ebenso wie Bela Vita/Kinrooi seit 30.08.1994 nicht existiert. Eine Firma Bela Vita, Vertrag Meyer/Bela Vita und die Person Meyer sind Hirngespinste des verantwortlichen Kriminellen/Verbrechers nach §12 StGB von FKH GbR, Geschäftsführer Werner Jentzer. Auf diesen Hirngespinsten, genauer: Arglistigkeiten/Betrügereien, beruht das von FKH/UGV beantragte und durchgeführte Mahnverfahren ‚Meyer‘. Betrugsnachweise: Schreiben der Bürgermeister der belgischen Städte Maaseik 4.2.13 und Kinrooi 2.5.13. Die Verfahrensakte dokumentiert das Mahnverfahren ‚Meyer‘. Die Voraussetzungen für die Durchführung dieses Verfahrens waren nach vorstehenden Betrugsnachweisen nicht erfüllt, sodass das Mahnverfahren nichtig war, damit die Verfahrensakte , damit die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘, damit der Titel ‚Meyer‘ und die Vollstreckung gegen Hackmann und weitere hieraus folgende Rechtsfolgen Nonsens waren. Einschub Ende Wie bereits der Bela Vita/FKH Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita ab 2008 seitens der Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal unaufgeklärt und somit geheim gehalten wurde, so galt es in der Betrugsfolge auch den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug ca. 10.2007 vor Hackmann geheim zu halten, um für FKH/UGV den Status Vollstreckungsverfahren zu erreichen. Genauer: Vollstreckung an Hackmann durch Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus.

Die Besonderheit des erreichten Vollstreckungsverfahrens Hackmann ist der ‚Ausschluss zurückliegender Überprüfung materiell rechtlicher Forderungen‘. Genauer: Ausschluss der Feststellung der zurückliegenden auf Meyer bezogenen kriminellen Straftaten-/Betrugskaskade nicht nur des ursächlichen Bela Vita/FKH GbR/UGV Inkasso-Betrugs, sondern insbesondere auch Ausschluss der Feststellung der AG Mayen-Prozessbetrügereien u.a. des geheim gehaltenen Schuldnernamensumdeutungsbetrugs Meyer in Hackmann; insbesondere auch Ausschluss der Feststellung, dass ein amtsärztlich als ‚dienstlich bekloppt‘ festgestellter GV Bodi mit seiner Anordnung und Durchführung des Vollstreckungsverfahrens für diesen Ausschluss verantwortlich war und dass die beteiligten Osnabrücker Staatsanwaltschaften und AG/LG Osnabrück (liegen am Kollegienwall in 100m zusammen) in Kenntnis den dienstlichen Unfug/Betrug als wahr erklärten — und damit Eva Hackmann vorsätzlich einer Vollstreckung gegen Unschuldige per Haftbefehl zuführten. Dienstlicher/amtlicher Unfug/Betrug ist die ohne Begründung vom hirnkranken GV Bodi behauptete/vorgenommene Schuldnernamensumdeutung von Meyer auf Hackmann, mit der er den bis Juni 2012 geheim gehaltenen Schuldnernamensumdeutungsbetrug des AG Mayen als wahr bestätigte. Nochmals: Die Firma Bela Vita/Maaseik, den Vertrag Meyer/Bela Vita und die Person ‚Meyer‘ gaben es zu keiner Zeit.

Siehe blog-Beitrag: Betrug mit dem Recht durch Diebe im Gesetz: Bela Vita/FKH und staatliche Justiz . Klicken Sie das PDF-Symbol unter dem begonnenen Satz ‚Diesem 25.03.2013-Schreiben ist als Anlage der 17.03.2013-Strafantrag‘ an. Die Ausführungen des 17.03.2013-Strafantrags beschreiben dezidiert den Betrug des Mahngerichts AG Mayen. Erst durch ein amtliches Vollstreckungsverfahren und damit verbundener Ausschluss der Überprüfung/Ermittlung dieses konsortialen Betrugs FKH/UGV mit AG Mayen wurde die Realisierung des FKH/UGV-Betrugs an Hackmann erst möglich. Damit verbunden ist gleichzeitig ausgeschlossene Sanktionierung der Nutznießer und verantwortlichen Betrugs-Initiatoren, die Verbrecher nach §12 StGB, u.a. FKH-Jentzer.

Die Verfahrensakte ‚Meyer‘ des AG Mayen lag ab Dez.2007 dem AG Osnabrück vor. Als nun Eva Hackmann keinen Offenbarungseid im Rahmen des von GV Bodi durchgeführten ‚Vollstreckungsverfahrens Hackmann‘ abgab, erließ RiAG Osnabrück Struck in Kenntnis zweier erfolgter Schuldnernamenumdeutungen Meyer=Hackmann (eine zweite 31.08.2008 durch GV Bodi und eine erste Okt. 2007 des AG Mayen Verfahrensaktenbetrug) nach Antrag der RA’e Wehnert & Kollegen der FKH/UGV Inkasso einen Haftbefehl gegen Hackmann (26.04.2010) zum amtlichen/staatlichen Durchzwingen der vom hirnkranken Bodi veranlassten Vollstreckung.

Da ich den Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ unmittelbar nach Erhalt in 2007 an das AG Mayen wegen Fehladressierung und Fehlzustellung an das AG Mayen zurückgesandt hatte, den Erhalt bestätigte Rechtspfleger Goergen, und dieses Mahnverfahren ‚Meyer‘, das nach 26.04.2010 zum Vollstreckungsverfahren Hackmann per Haftbefehl wurde, mich als Hackmann zu keiner Zeit betraf, beantragte ich die Rücknahme des Vollstreckungsverfahrens Hackmann. Die beantragte Rücknahme von Vollstreckung und Haftbefehl Hackmann, die sich auf AG Mayen-Titulierung ‚Vollstreckungsbescheid Meyer‘ bezog, verweigerten RiAG Osnabrück Struck und RiLG Osnabrück Hune. Beide deuteten meinen Antrag als Nicht-Schuldnerin eigenmächtig um als ‚Beschwerde der Schuldnerin Hackmann‘. Und erklärten damit Hackmann zur Schuldnerin.Trotz Eigenerkenntnis und nach explizitem Hinweises auf die Krankheitsgründe des dienstlich nicht mehr zurechnungsfähigen Bodi, der diese zweite Schuldnernamensumdeutung in 31.03.2008 vornahm und bereits in 2010 nicht mehr im Gerichtsvollzieherdienst war. Beide offenbar hirngesunde Volljuristen bestätigten durch hirnlose Übernahme und gleichlautender Fehlentscheidungsbegründung die Entscheidung des nachweislich psychisch-/hirnkranken Bodi. Aber ganz offenbar handelte es sich nicht um hirnlose Übernahme, sondern um taktisches Kalkül. In Kenntnis der unwahren beiden Richtern vorliegenden AG Mayen Verfahrensakte bestätigten beide das Vollstreckungsverfahren Hackmann. Und setzten noch einen drauf: Vollstreckung an Unschuldiger per Haftbefehl, Verhaftungsauftrag und Einsperren in die Justizvollzugsanstalt. Aber mit welcher Begründung? Beide bestätigten und wiederholten gegenüber Eva Hackmann (zuletzt Hune 29.11.2010 1T731/10) die zweite 31.03.2008-Scheinbegründung/den Unfug des hirnkranken Bodi zur Schuldnernamensumdeutung, machten sich diese zu eigen und erklärten diese zum ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘. Ist die Frage erlaubt: …und wurden damit selber zu Hirnkranken?

Beide Richter kennen seit Dez. 2007 über die Gesamtakte die Aussagen der AG Mayen-Verfahrensakte. Aber warum verwandten beide nicht u.a. die darin von hirngesunden staatlich besoldeten Juristen vorgenommene Schuldnernamensumdeutung des AG Mayen? Genauer: die von diesen staatlich besoldeten Juristen in der Verfahrensakte dem Ehemann (diese AG Mayen Juristen unterstellten vorsätzlich falsch Andreas Hackmann als Ehemann) unterstellte Begründung der Schuldner-Namensumdeutung von Meyer in Hackmann (diesem ‚Ehemann‘ wurde eine, tatsächlich nicht erteilte, Bevollmächtigung (=unterstellte geistige Schwäche) ’seiner‘ Frau Eva Hackmann unterstellt, mit der wiederum verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid und nicht abgegebener Widerspruch zum Vollstreckungsbescheid unterstellt wurde).

Der Verstand beider Richter reichte wohl aus, diesen auch für Laien erkennbaren AG Mayen Verfahrensaktenbetrug (=erster Schuldnernamensumdeutungsbetrug Okt. 2007; Umdeutung Nicht-Schuldnerin/Unschuldiger/Unbeteiligter in Schuldnerin/Straftäterin Hackmann) als Straftat im Amt zu erkennen. Mit übernommener AG Mayen Begründungen und damit Nennung als Entscheidungsbegründungen ihrer Beschlüsse hätten mich beide auf den AG Mayen-Betrug (=Straftat im Amt dieser staatlich besoldeten AG Mayen Juristen) aufmerksam gemacht, meinen Widerspruch provoziert/garantiert und damit die Steilvorlage/Begründung geliefert für Strafantrag gegen die verantwortlichen Konsorten des AG Mayen wegen Verfahrensaktenbetrug. Das mussten beide Richter verhindern.

Nun wird klar, weshalb AG und LG Osnabrück, und das sind nicht nur die beiden Richter Struck und Hune, sondern auch die involvierten Leiter Große Extermöring und Fahnemann, die erste AG Mayen Betrugs-Begründung für Meyer=Hackmann nicht als Entscheidungsbegründung übernahmen, sondern als richterliche Volljuristen die zweite vom 31.03.2008, die Dusselbegründung (selbst das ist sie nicht, sondern willfährige Übernahme der FKH-Verbrecher-Vorgabe) eines Hirnkranken, als ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘, als amtlich wahr, bestätigten. Im Hinterkopf die geheim gehaltene Schuldnerumdeutung des AG Mayen habend. Und damit nicht nur die Konsistenz des Bodi, sondern durch Nicht-Nennung auch die der AG Mayen Straftäter deckten. Nicht nur deckten, sondern damit in der Umkehrung die Vollstreckung gegen Unschuldige per Haftbefehl in Auftrag gaben. Und diese Sanktionierungsoption Vollstreckung hat dreißig Jahre bis an das Lebensende von Eva Hackmann bestand. Der perverse perfide Trick: diese RiAG/LG Osnabrück-Konsorten beließen für den Fall beantragter gerichtlicher Klärung in höherer Instanz den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=erster Schuldnernamensumdeutungsbetrug) als ‚Schläfer‘ (= als von Eva Hackmann nicht widersprochenen und somit als von ihr akzeptierten Schein-Beweis nach realisierter Vollstreckung Hackmann ) in den Akten bestehen. Bisher an E.H. praktizierter staatlicher Umgang mit Recht rechtfertigt die Annahme einer bereits 2002 von Wolfgang Neskovic, Richter a.D. am Bundesgerichtshof, kritisierten (Lüneburg) konkursreifen und nicht kalkulierbaren Rechtssprechung. Nach seiner Aussage entwickelten manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) eine Wagenburg-Mentalität. Entscheidungen werden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger getroffen. Der Leser mag selber antizipieren was geschieht, wenn nach Jahren der ‚Schläfer‘ in höhergerichtlicher Instanz aufgeweckt wird. Und das wissen nicht nur Struck, Hune, Große Extermöring und Fahnemann.

Beide Richter nannten in ihren Beschlüssen (2010) durch Nicht-Übernahme (=weitere Geheimhaltung) die erste Begründungen der Verfahrensakte ‚Meyer‘ 2007 nicht. Damit haben beide in Kenntnis des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=des ersten Schuldnernamensumdeutungs-Betrugs der AG Mayen Begründungen für Vollstreckung an Hackmann, obwohl die Titulierung auf ‚Meyer‘ lautet) diesen nicht aufgehobenen/diesem nicht widersprochen. Damit bestätigt. Und bestätigten damit (2010) die Aussagen dieses ‚Schläfers‘ für die Zukunft zum ‚gerichtlich hinreichenden Wahrheitsbeweis‘.

Die Übernahme der Aussagen dieser Akte als wahr, ohne den Betrugskomplex zu erkennen, ist nur im Delirium möglich und nicht mit richterlicher Blödheit zu erklären. Das unterstelle ich beiden Richtern auch nicht, sondern Arglist. Denn diese Richter Struck/Hune erklärten in Kenntnis des AG Mayen-Betrugs ab 2007 diesen unter weiterer Geheimhaltung zwar nicht für wahr, sondern erklärten stattdessen die übernommene ‚Klärung‘ des hirnkranken Bodi zum ‚gerichtlich hinreichenden Wahrheitsbeweis‘. Auch diese Richter dürften wissen, dass Wahrheitsbeweise im mathematischen Sinn eineindeutig zu sein haben!

Wegen Beweismittelvernichtung stellte ich Strafanzeige gegen AG Mayen. Auch die ST und GST Koblenz (Harnischmacher, Regner, Leiter Krause) sowie die vier Ministerialräte (Pandel, Stephanie, Fritz, Perne) des rheinland-pfälzischen Justizministeriums und damit der Justizminister Hartloff und dessen Staatssekretärin Frau Reich ‚würdigten‘ nach Strafanzeige gegen AG Mayen wegen Verfahrensaktenbetrug nach jeweils einzelner/eigenständiger Überprüfung die Verfahrensakte bis Juni 2012 diesen ‚Schläfer‘ als Wahrheitsbeweis. Es ist von Absprache/Weisung auszugehen, dass grundsätzlich keine erfolgten amtlichen Entscheidungen als unwahr zur Disposition gestellt werden, sodass der als ’nicht erkannt‘ vorgegebene Betrug des Rechtspfleger Goergen in der Folge von vorgenannten rheinland-pfälzischen Volljuristenkonsorten als wahr bestätigt wurden. Und damit die Betroffene allein zahlenmäßig keine Chance hat. Das ist Politik nach Junker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. „Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie – SPIEGEL 52/1999http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html

Nach dieser Vorgabe musste nur noch Eva Hackmann diesen ‚Schläfer‘ widerspruchsfrei akzeptieren, genauer: auch Rainer und Andreas Hackmann, um ‚weiter machen zu können‘. Denn den Hackmanns unterstellte das AG Mayen in der Verfahrensakte tatsächlich nicht gemachte Willenserklärungen und als abgegeben unterstellte, tatsächlich nicht abgegebene Willenserklärungen. In der Verfahrensakte bis Juni 2012 geheim gehalten verpackt; dieser Betrug mit Willenserklärungen schein-begründet die Schuldneridentität ‚Meyer gleich Hackmann‘ und Frist-/Abgabeversäumnisse zum Mahnverfahren ‚Meyer‘. Diese Unterstellungen bestätigten nach Überprüfung der Verfahrensakte AG/LG Osnabrück, ST/GST Koblenz, Justizministerium Rheinland-Pfalz zum Wahrheitsbeweis. Die zum Wahrheitsbeweis gewürdigten Unterstellungen sind entscheidende Voraussetzungen fürs ‚weiter machen können‘: für Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, aber mit Vollstreckung an Hackmann. Zur/m Entkräftung/Widerspruch dieses ‚Schläfers‘ wurde Eva Hackmann die Abschrift der Verfahrensakte mit 14-tägiger Frist zugestellt. Erfolgt/en diese nicht, gilt der ‚Schläfer‘ als von Eva, Rainer und Andreas Hackmann akzeptiert. # Zu diesem Zweck, in der Annahme, dass es von den Hackmanns ‚kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde‘ veranlasste das Justizministerium Rh. Pf. Leitender Ministerialrat Pandel über AG Osnabrück und ST Koblenz/Regner die Zusendung der Abschrift des Wahrheitsbeweises/ der Verfahrensakte. ‚und warten einige Zeit ab, ob was passiert‘.

Es ist etwas passiert: Ab Juli 2012 wiesen Eva, Rainer und Andreas Hackmann mit ihren Erklärungen aus Juli 2012 und weiteren Schreiben den AG Mayen- Verfahrensaktenbetrug dezidiert nach, den vorgenannte Volljuristen zum Wahrheitsbeweis erklärten. Es ist schon erstaunlich (nach justizministerieller Weisung nicht), dass diese Volljuristen, sämtlich ausgebildete Strafrechtler, den Betrug nicht erkannten, offenbar zum Vorteil des Nutznießers FKH nicht erkennen sollten. Siehe vorgenannten blog-Beitrag (25.03.2013-Schreiben, darin Anlage der 17.03.2013-Strafantrag). Dennoch und in Kenntnis dieser Nachweise erklärten die Ministerialräte und damit das rheinland-pfälzische Justizministerium, zudem der ‚Wissenschaftliche Dienst des Rh. Pf.-Landtags‘ Leitender Ministerialrat Perne 13.02.2013, auch in Kenntnis des 4.2.2013-Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Maaseik, ergänzt durch das 02.05.2013-Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Kinrooi, das Vollstreckungsverfahren Hackmann zu ‚meinem‘ Verfahren.

Insbesondere in der Kenntnis, dass das von einem Hirnkranken/’Bekloppten‘ angeordnet und durchgeführt Vollstreckungsverfahren Hackmann und nach ‚wissenschaftlicher Überprüfung erfolgter vorbehaltloser Übernahme und Akzeptanz von vorstehenden ‚wissenschaftlichen‘ Vertretern des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu ‚meinem‘ Verfahren bestätigte/gewürdigte wurde. Auch und trotz Kenntnis der Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann.

Nun hinderte der Amtsarzt nach Untersuchung und mit Entfernung aus dem Dienst den GV Bodi vor weiterem schlimmerem Unfug, nämlich der Umsetzung des Haftbefehls des Richters Struck, den RiLG Osnabrück Hune als rechtens legalisierte. Als die Nachfolgerin GV’in Frau Nerger Eva Hackmann den Haftbefehl vorlegte, bekam Nerger nach den Ausführungen/Nachweisen von Eva Hackmann zwar keinen Lachanfall, aber in zwei Minuten der Klärung hat sie den Unfug, auch den der Richter Struck/Hune, beendet und den von FKH beantragten und von Richter Struck erteilten Verhaftungsauftrag Hackmann an FKH zurückgeschickt. Bemühungen, dass Richter Struck in Kenntnis der GV’in Nerger-Zurücknahme den Haftbefehl gegen Hackmann zurücknahm, waren vergeblich. Der Schufa-Eintrag und damit verbundene Konsequenzen blieben bestehen. Damit nicht genug: Richter Struck verhängte Hausverbot gegen Hackmann, als sie persönlich die Rücknahme des Haftbefehl forderte und untersagte Eva Hackmann künftig das Betreten des AG Osnabrück. Und was machten nach Beschwerde das niedersächsische Justizministerium mit Justizminister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Frau Redlich, Herr Böning? Gar nichts. In vielzähligen Schreiben beantragte und von Frau Redlich zugesagte Klärung schloss nach Übernahme Böning die zugesagte Klärung durch konsequent verweigerte schriftliche Kommunikation (=Nicht-Beantwortung) aus.

Das Vollstreckungsverfahren Hackmann ist durch Betrug zustande gekommen. Ich verpflichtete 2012/13 sämtliche am Betrugskomplex beteiligte, involvierten und darüber in Kenntnis gesetzte Vertreter staatlicher Justiz mehrfach auf, Ermittlungen aufzunehmen u.a. zur Klärung des Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrugs nach §163 StGB auf. Es sind u.a. nachgenannte Adressaten. Ergebnis: keine Reaktion und keine Ermittlungen.

Betreff: Rücknahme/Rückabwicklung des auf Bela Vita/FKH/UGV/AG Mayen-Straftaten zurückzuführenden AG Mayen- ‚Vollstreckungsauftrag Hackmann‘ An jeden Adressaten persönlich gestellter Antrag mit in Auftrag gegebener Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten gemäß § 163 StPO.

AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse Staatsanwaltschaft Frankenthal Baum, Wissing, Frau Herrmann Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Leiter Südbeck Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Snakker, Leiter Heuer Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatsekretärin Frau Reich Ministerialräte Pandel, Dr. Stephanie, Fritz Landtag Rheinland Pfalz Ministerialrat Perne, MDL Bürgerbeauftragter Burgard Abgeordnete Rheinland Pfalz Gesamte SPD-Fraktion, Frau Schleicher-Rothmund MDL

AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers Landgericht Osnabrück Hune, Ostwald, Leiter Fahnemann Polizeistation Bohmte Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering Polizeipräsidentin Fischer Osnabrück

AG Speyer Richter Schäfer AG Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes

Niedersächsisches Justizministerium Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Böning, Redlich

Rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende der Parteien: SPD Hering CDU Frau Klöckner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler

Sämtliche Abgeordneten des Landes Rheinland Pfalz und Ministerpräsident Kurt Beck und -‚in Frau Malu Dreyer Rechts- und Verfassungsausschuss ###

Mit FKH/UGV/AG Mayen-Betrug kaschierenden gerichtlichen und justizministeriellen Begründung ‚im Vollstreckungsverfahren erfolgt keine zurückliegende materiell rechtliche Überprüfung‘ wurden keine Ermittlungen aufgenommen oder angeordnet. Zur Erinnerung: das Vollstreckungsverfahren Hackmann ist ursprünglich zurückzuführen auf den hirnkranken GV Bodi. Verweigerte Ermittlung bezog sich ausschließlich auf dessen Entscheidung. Die Umdeutung der gesamte FKH/UGV/AG Mayen-Straftatenkaskade zur Wahrheitskaskade durch das Justizministerium Rh. Pf. erfolgte in diesem Wissen. Auf einen Hirnkranken zurückzuführendes Unrecht wurde justizministeriell zu Recht.

Mit dieser Begründung bestätigten diese hochrangigen staatlich besoldeten ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmenden wissenschaftlich arbeitenden ministeriellen Volljuristen/Garanten für Recht und Ordnung‘ gleich lautende gerichtliche Entscheidungen des AG Speyer und des AG Frankenthal (FKH/UGV/AG Mayen-Straftaten gleich FKH/UGV/AG Mayen-Wahrheit). Mit dieser Begründung schlossen diese Gerichte die Behandlung meiner Klageanträge und damit die gerichtliche Klärung der zum Wahrheitsbeweis erklärten Bela Vita/FKH/UGV Inkasso/AG Mayen Straftaten-/Betrugskaskade aus. Im Gleichklang mit den vorgenannten Adressaten. Damit garantierten diese die AG Speyer-/AG Frankenthal-Beschlüsse (Klage zur Feststellung/Aufdeckung dieser Straftaten) als wahr, die mit dieser Begründung die Annahme meiner Klageanträge ausschlossen und mit gleicher Begründung das ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann zu meinem Verfahren‘ erklärten.

Zur Erinnerung: -Das Vollstreckungsverfahren Hackmann veranlasste 31.03.2008 der ‚dienstlich entmündigte/bekloppte‘ GV Bodi. – Nach Kenntniserlangung Juni 2012 der AG Mayen-Verfahrensakte lagen ab Juli 2012 die Nachweise des AG Mayen- Verfahrensaktenbetrugs vor. -Die ST/GST Koblenz und die ST Frankenthal verweigerten bis heute die Vergabe des Aktenzeichens und damit Aufnahme de Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. – Der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik teilte 04.02.2013 mit, dass eine belgische Firma Bela Vita in 3680 Maaseik im belgischen Firmenzentraldatenbankregister nicht eingetragen ist und somit nicht existiert. – Der Bürgermeister der belgischen Stadt Kinrooi teilte 04.02.2013 mit, dass eine Firma Bela Vita in der Vergangenheit unter der Anschrift Leuerbroek 1050, B-03640 Kinrooi, Belgien firmierte. Seit 30.08.1994 hat dort die Firma ‚Delta Systems‘ ihren Sitz. Damit existiert eine Firma Bela Vita/Kinrooi, damit auch eine eventuelle Niederlassung in Maaseik, seit 30.08.1994 nicht mehr.

Ergo, der gesamte Betrug ist ursächlich auf die Verbrecherkonsorten von FKH und AG Mayen zurückzuführen und auf diese deckende staatliche rheinland-pfälzische und niedersächsische Justiz.

 

Betrug mit dem Recht durch Diebe im Gesetz: Bela Vita/FKH GbR und staatliche Justiz

 

von E2200 @ 2013-04-07 – 12:11:16

Betrifft Eva Hackmann

Recht braucht Unrecht – nicht zu fürchten. Lernen Jura-Studenten im ersten Semester.

Durch Psychotrickserei/Reframing/Umdeutung wird aus Unrecht Scheinrecht. Jeder Bürger hat in diesem Land Scheinrecht sprechende Richter zu fürchten. Genauer: die Richter (konkret Rechtspfleger Goergen vom AG Mayen, Richter Struck AG Osnabrück, Richter Hune LG Osnabrück), die mit eigenen gerichtlichen Straften die ursprünglichen Straftäter (Bela Vita, FKH Jentzer) deckten und Scheinrecht für Recht erklärten. Weiterhin genauer: und die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften (ST/GST Koblenz, ST Frankenthal, ST Osnabrück), die dem Scheinrecht des ‚erkennenden Gerichts (AG Mayen)‘ zugrunde liegenden Straftaten nicht als Straftaten sowie die Reframer/Umdeuter konsequent nicht als Straftäter erkannten. Noch genauer: da weisungsgebunden, wurde/wird diesen Staatsanwälten vom Weisung erteilenden Justizministerium Rheinland Pfalz ganz offenbar ‚Nicht erkennen‘ vorgegeben (wer nicht spurt, siehe you tube: Maulkorb für den Staatsanwalt).

Die Entscheidungen des ‚erkennenden Gerichts (AG Mayen =Rechtspfleger Goergen)‘ gründen sich auf : – von FKH als existent unterstellter Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, die tatsächlich nicht in der belgischen Firmenzentraldatenbank eingetragen ist und nicht in 3680 Maaseik existiert. – von FKH als existent unterstelltem Vertrag Meyer/Bela Vita, der tatsächlich nicht existiert – von FKH als existent unterstelltem Vertragspartner ‚Meyer‘, die unter der von FKG genannten Adresse von Eva Hackmann, Bad Essen, zu keiner Zeit wohnte. – von FKH als existent unterstelltem Verantwortlichen von Bela Vita, den es wegen der Nicht-Existenz von Bela Vita nicht gab/gibt. – unterstellter Personen-/Schuldneridentität ‚Meyer‘ gleich Hackmann, die AG Osnabrück ausschloss. – als wahr unterstellter, 2007-Juni 2012 geheim gehaltener, AG Mayen-Verfahrensakte, die nach Juli 2012 als Mehrfachbetrug/-fälschung nachgewiesen wurden. Siehe nachfolgende PDF-Dateien.

Bela Vita/FKH-Urkunden-/Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita, auf dessen Grundlage das Mahnverfahren ‚Meyer‘ eingeleitet wurde, und auf Verfahrensaktenbetrug/-fälschung des Rechtspflegers Goergen, der mit Beweismittelvernichtung, Namensumdeutungsbetrug und Manipulation/Fälschung von Willenserklärungen zielgerichtet das Mahnverfahren ‚Meyer‘ in ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ umdeutete/umtitulierte. Zum Nutzen des Bela Vita/FKH -Ursprungsbetrügers Jentzer.

Von Bela Vita/FKH einer fiktiven Person ‚Meyer‘ angedichtete Straftaten wurden geheim gehalten vom AG Mayen u.a. Goergen reframt auf reale Person Hackmann und als Scheinfaktum/-realität mahngerichtlich vom Rechtspfleger Goergen als Scheinrecht festgeschrieben. Als Bela Vita/FKH/ AG Mayen Straftatenkaskade !! nach späterhin durchgeführter Recherche erkannt und nachgewiesen, verweigert die weisungsabhängige staatliche Justiz (=ST/GST Koblenz, ST Frankenthal, ST Osnabrück) ganz offenbar mit angewiesenem ‚können nichts erkennen‘ konsequent und zielgerichtet über die Methoden Vertuschung, Verschleppung, vorgegebene, aber tatsächlich nicht durchgeführte, Ermittlung, etc. die Aufdeckung der Ursprungsstraftaten von Bela Vita/FKH und die des AG Mayen. Derart konstruiertes festgeschriebenes Scheinrecht ist für Richter der Folgegerichte verpflichtend als wahr zu übernehmende Entscheidungsgrundlage für zwangsweise Vollstreckung an ‚Hackmann‘ unter Zuhilfenahme staatlicher Gewalt. Selbst, als der Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik 04.02.2013 die Nicht Existenz der Firma Bela Vita in 3680 Maaseik bestätigte und das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Essen bestätigte, dass eine Person ‚Meyer‘ zu keiner Zeit unter der Adresse von Hackmann wohnte.

Die perfide Perversität: Die Vertreter des Landtages (Leitender Ministerialrat Perne), der Bürgerbeauftragte (Burgards) und die vom Volk gewählten Abgeordneten von Rheinland Pfalz beriefen sich bei meinen eingereichten Eingaben auf ‚unantastbare Entscheidungen des erkennenden Gerichts‘ und argumentierten mit ‚Gewaltenteilung des Rechtsstaates und mit ‚richterlicher Unabhängigkeit‘. Tatsächlich reduziert sich die Gerichtsentscheidung auf mehrfachen 2007-Juni 2012 geheim gehaltene(n) mehrfache(n) Verfahrensaktenbetrug/-fälschung des Rechtspflegers Goergen vom AG Mayen, die er in diesem Zeitraum den Richtern der Folgegerichte zur Verwendung als wahr verpflichtend vorgab. Tatsächlich bestätigen die Koalitionäre NRW-SPD und Bündnis 90 / Die Grünen NRW im Koalitionsvertrag (Juli 2010)die Nicht-Existenz der Gewaltenteilung (=Gewaltentyrannei) Zeile 3798-3801: „Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist. Wir werden die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen Beteiligten prüfen“.

Entscheidungsträger des erkennenden Mahngerichts AG Mayen war ein Rechtspfleger, kein Richter. Richtigstellung und Feststellung für vorgenannte: Richter traten nur in den Folgegerichten auf, welche die Betrugs-Entscheidung des Rechtspflegers Goergen übernahmen. Vorbehaltlos übernahmen, denn Folgegerichte sind nicht autorisiert, ihnen zur Verwendung vorgegebene ‚Gerichtsentscheidungen des erkennenden Gerichts‘ (=Betrug, Falschbeurkundung im Amt durch Rechtspfleger Goergen) als unwahr zur Disposition zu stellen‘.

Nach ausführlicher in Kenntnissetzung über den vom Bürgermeister der belgischen Stadt Maaseik nachgewiesenen Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrug, die auf nachgewiesenen Verfahrensaktenfälschungen beruhenden AG Mayen-Gerichtsentscheidungen und über die nachgewiesenen staatsanwaltlichen Straftaten (=Nicht-Ermittlung durch sechsmal verweigerte Annahme des Strafantrags gegen Mitarbeiter des AG Mayen) der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, Landeskriminalämter, mit denen diese Bela Vita/FKH-Betrüger und AG Mayen etc. straffrei hielten, verarschten Perne, Burgard und die Abgeordneten mich als den betrogenen Bürger. Genauer: Die Ministerialräte als ausführende Organe des Weisung erteilenden Justizministeriums. Denn diese sind letztlich die Verantwortlichen für die Anweisung/Überwachung staatsanwaltlicher Nicht-Ermittlungen, somit für das Ergebnis ‚können keine Straftat des AG Mayen erkennen‘ und für die Bestätigung der in Auftrag gegebene Vollstreckung gegen Unschuldige. ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ mutierten somit zu ‚Garanten für Anwendung straftatenbasierten Scheinrechts an Unschuldige‘. Und damit, entgegen der dem rheinland-pfälzischen Volk glauben gemachtem ‚Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz‘ tatsächlich zum Ministerium für Verbrauchervernichtung. Nach erfolgter Nicht-Ermittlung bestätigten diese das Umsetzungsergebnis der Weisung als rechtens: Bela Vita/FKH Straftaten bleiben staatsanwaltlich nicht festgestellt, AG Mayen-Verfahrensaktenfälschung bleibt der Wahrheitsbeweis und Vollstreckung gegen Unschuldige Hackmann wird fortgesetzt. Straftatenbasiertes Scheinrecht wurde übernommen und bestätigt vom Leitenden Ministerialrat Perne des ‚wissenschaftlichen Dienstes des Landtages‘, die als Rechtsberatung der Abgeordneten fungiert. Mit derartiger Übernahme ausgehebelt ist die den Abgeordneten vom Volk übertragene Pflicht zur Kontrolle und Aufsicht der Judikative und Exekutive – und damit der Landesregierung von Rheinland Pfalz.

Die am Betrug Beteiligten A. Der Ursprungsbetrug (Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita 2003-2006) liegt bei Bela Vita in 3680 Maaseik. Der Bürgermeister von Maaseik teilte 04.02.2013 mit: Bela Vita existiert nicht unter der Adresse Das Amtsgericht Osnabrück bestätigte 15.01.2008, dass Meyer nicht mit Hackmann personenidentisch ist. Das Einwohnermeldeamt bestätigte, dass eine ausgedachte/fiktive Person Meyer zu keiner Zeit unter der Adresse von Hackmann wohnte. Da Bela Vita nicht existiert, kann offenbar nur FKH diese fiktive Person Meyer unter der Adresse von Hackmann vorgegeben haben. Ein nicht existenter Bela Vita-Geschäftsführer kann keinen Vertrag mit der fiktiven Meyer abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück/Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ermittelte die Nicht-Existenz des Vertrages.

  1. FKH gab vor, u.a. das Vertragskontingent eines nicht existenten Vertrages Meyer/Bela Vita aufgekauft zu haben und unterstellte Geldforderungen aus einem als existent behaupteten/unterstellten Vertrag Meyer/Bela Vita, vermarktete u.a. das Vertragskontingent Meyer/Bela Vita. Ohne einen Vertrag Meyer stellte FKH beim Mahngericht AG Mayen den Mahnantrag ‚Meyer‘ und leitete das Mahnverfahren ein. Mitarbeiterstand FKH Sonntag, 19. September 2010: 1. FKH GbR, Werner Jentzer und Heinz Volandt vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Werner Jentzer, Großniedesheimer Strasse 21, 67259 Heuchelheim 2. UGV Inkasso GmbH, Werner Jentzer und Heinz Volandt gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Werner Jentzer, Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen 3. Kurt Beck, Prokurist der UGV Inkasso GmbH 4. Rechtsanwälte Wehnert und Kollege(n), Michael Wehnert, Postfach 1113 , 67369 Dudenhofen RA Christian von Loeven von der Kanzlei Wehnert und Kollege(n) Sitz : Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausenbei der UGV Inkasso GmbH 5. RA Dr. Katharina Ludwig und RA Volkmer Nicodemus von der Kanzlei Müller-Hof – Beethovenstraße 5 D – 76133 Karlsruhe
  2. AG Mayen übernahm den Betrug als wahr und setzte den Betrug fort. Es deutete das Mahnverfahren ‚Meyer‘ um in Mahnverfahren ‚Hackmann, konstruiert das ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ und beauftragt AG Osnabrück mit Vollstreckung Goergen, Wilden, Schmitt, Leiter Schmickler Rheinland-pfälzische staatliche Justiz erklärt den AG Mayen-Betrug, dokumentiert in der Verfahrensakte, trotz Kenntnis des nachgewiesenen Betrugs zum ‚Wahrheitsbeweis‘. Daraufhin schloss rheinland-pfälzische und niedersächsische staatliche Justiz nach Strafanträgen die Ermittlungen zur Feststellung des Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrugs und des folgenden FKH/UGV-Inkasso/AG Mayen-Straftatenkomplexes sowie des konsortialen Zusammenagierens der Verantwortlichen aus. Staatliche Justiz, u.a. Folgegerichte beider Bundesländer und die Volksvertretung Rh. Pf. bestätigten durch Untätigkeit/Nicht-Ermittlung die Straftatenkaskade als wahr und die verantwortlichen Straftäter/Verbrecher nach §12 StGB als ‚Saubermänner‘ sowie in der Umkehrung die Durchführung des ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘ per Haftbefehl, ohne das das AG Mayen in 2007 und bis heute nicht E.H. einen auf ihren Namen ausgestellten Vollstreckungstitel und die Begründung für die Umtitulierung aushändigte. Ferner, auf der Grundlage dieser von staatlicher Justiz unaufgeklärt gehaltenen Straftatenkaskade, weitere hierauf basierende ‚Vollstreckungen Hackmann‘. Diese weiteren Vollstreckungsanträge stellte ebenfalls FKH in Person von Jentzer und blieben ebenfalls von staatlicher Justiz unaufgeklärt. Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse Staatsanwaltschaft Frankenthal Baum, Wisser, Frau Herrmann , Leiter Liebig Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Leiter Südbeck Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Röhl, Snakker, Leiter Heuer Landesregierung Rheinland Pfalz Ministerpräsident Kurt Beck (bis Jan. 2013 Ministerpräsidenten Frau Malu Dreyer (ab Jan 2013) Justizministerium Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatssekretärin Reich Leitende Ministerialrät Pandel, Dr. Stephanie, Fritz Landtag Rheinland Pfalz Leitender Ministerialrat Perne Bürgerbeauftragter Rheinland Pfalz Burgard Sämtliche Abgeordnete Rheinland Pfalz Frau Schleicher Rothmund MDL Amtsgericht Speyer Richter Schäfer Amtsgericht Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes Niedersächsisches Justizministerium Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Frau Redlich, Böning Amtsgericht Osnabrück Richter Struck, GV Bodi, OGV Egbers, Leiter Große Extermöring, Leiter Veen LG Osnabrück Richter Hune, Ostwaldt, Leiter Fahnemann Polizeipräsidium Osnabrück Präsidentin Frau Fischer Polizeistation Bohmte führt auf ‚Befehl/Anweisung‘ des Amtsgerichts Osnabrück mit staatlicher Gewalt (Hausfriedensbruch, Handschellenfesselung, Gewaltanwendung mit körperlicher Schädigung von Eva und Rainer Hackmann) den Raubüberfall durch Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering
  3. Nach weiterem Strafantrag ab 04.02.13, Ergänzung v. 26.02.2013 und Ergänzung v. 17.03.2013 erhielt ich noch keine Eingangsbestätigung, kein Aktenzeichen und keine Mitteilung über aufgenommene Ermittlungen U.a. Landesskriminalamt Niedersachsen Landeskriminalamt Rheinland Pfalz ST Frankenthal und ST Osnabrück
  4. Es erfolgte bis heute trotzbeigebrachter eineindeutiger Straftatennachweise keine Rücknahme des ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ sowie der hierauf basierenden weiteren ‚Vollstreckungen Hackmann‘.

Einführung …Felix Krull begreift Betrug als völlig legales Mittel, Streben nach Höherem in Einklang mit der Wirklichkeit zu bringen. Thomas Manns Fragment eines ironischen Bildungsromans fragt heute danach, ‚wer kommt mit welchen Mitteln durch, wer lässt sich erwischen und wie wunderbar lässt es sich noch im Moment der Entdeckung elegant über tiefergehende Beweggründe Rechenschaft ablegen…‘. Diese ‚legalen Mittel des Betruges‘ waren offenbar literarische Vorlage für die Verantwortlichen von Bela Vita/FKH GbR /UGV Inkasso und die mafiöse rheinland-pfälzische Justiz. Als Diebe im Gesetz begingen sie Betrug mit dem Recht. Aufgedeckt, nachgewiesen und in vielzähligen Schreiben detailliert und nuanciert dargelegt.

Dieser Bela Vita/FKH Betrug, der im konsortialen Zusammenwirken gemeinsam mit staatlicher Justiz (AG Mayen) in einer vielzähligen, abgestuften und für den Betroffenen/Bestohlenen in 2003-Juni 2012 geheim gehaltenen Täuschungs-/Betrugskaskade begangen wurde und wird, bezweckt massive materielle Schädigung und Vernichtung unbescholtener einzelner Bürger durch damit einhergehende Kriminalisierung. Abgesichert durch staatliche Justiz aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen (Exekutive: Staatsanwaltschaften), die den ebenso vielzählig strafangezeigten Betrug, Straftaten also, konsequent nicht erkannten, nicht ermittelten und somit die Bela Vita/FKH-Betrüger deckten. Abgesichert durch die untätigen oberste/n Dienstherren/in der rheinland-pfälzischen Landesregierung mit Ministerpräsident Kurt Beck (bis Jan 2013) und Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer (ab 2013) an der Spitze und der Volksvertretung. Betrug am einfachen Bürger, dessen Realisierung erhebliche materielle Schädigung bedeutet und zudem gekoppelt ist mit dessen Vernichtung durch damit einhergehende Kriminalisierung und Einsperren in die Justizvollzugsanstalt ist.

Ausführung Bela Vita konstruierte und simulierte eine Geschäftsbeziehung unter einem ausgedachten/fiktivem Namen ‚Meyer‘ unter einer realen Adresse unter Ausschluss der Verwendung des Namens der Person, die tatsächlich unter der Adresse wohnt. Nach Auskunft des Bürgermeisters der belgischen Stadt Maaseik existierte die Firma Bela Vita in 3680 Maaseik zu keiner Zeit. Bela Vita war daher ganz offenbar eine von FKH zu Betrugszwecken konstruierte Scheinfirma. Die Zustellung an die reale Adresse ohne Überprüfung, dass die ausgedachte/fiktive Person Meyer dort nicht wohnt, garantierte die private Zustellfirma. Taktisches Kalkül: Bela Vita, genauer: FKH-Betrugs- Geldforderungen, wurden garantiert an die reale Adresse zugestellt, ohne das der fiktive Name ‚Meyer‘ eine Rolle spielte und ohne dass sich die tatsächlich unter der Anschrift wohnende beim Zusteller beschweren konnte. Denn sie kannte den privaten Zusteller nicht. Rücksendungen dieser Briefe an die Bela Vita-Postfachanschrift in 3680 Maaseik, Belgien, waren nur Bestätigung für erfolgreiche Fehl-Zustellung. So auch nach FKH-Übernahme und UGV-Vermarktung der Bela Vita-Vertragskontingente. Hierzu leitete UGV Inkasso bezogen auf den Vertrag Meyer/Bela Vita das ‚Mahnverfahren Meyer‘ ein. Auch gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ wurde, nach 1990-Aufhebung der amtlicher Zustellung gegen Vorlage des Personalausweises, auf ‚Meyer‘ falsch adressiert/zugestellt. Bis einschließlich dem Zeitpunkt der Zustellung der vom AG Mayen fehladressierten Bescheide ‚Meyer‘ war ausgeschlossen, dass die fiktive ‚Meyer‘ Widerspruch einlegt. Auch nicht die fehladressierte reale Person Hackmann, da diese zu keiner Zeit vom Mahnverfahren ‚Meyer‘ betroffen. Es handelt sich um ein Betrugsverfahren, dass Bela Vita/FKH auf einen fiktiven Namen führte, den die Betrügerfirmen Bela Vita/FKH über eine reale Adresse der dort lebenden realen Personen zuordneten, um dieser dann im Mahnverfahren durch Namensumdeutung den Betrug von staatlicher Justiz als wahr zuweisen zu lassen. Und das in der Gewissheit, von staatlicher rheinland-pfälzischer Justiz gedeckt und zu keiner Zeit strafrechtlich belangt zu werden. Nun begann der Betrugspart der rheinland-pfälzischen Justiz: Das AG Mayen bestätigte in 2007 Eva Hackmann den Erhalt/die Berücksichtigung der Rücksendungen/Richtigstellungen beider fehladressierten Mahnschreiben ‚Meyer‘. Hiervon ging E.H. bis zum Erhalt der Verfahrensakte Juni 2012 aus. Darin ist der Erhalt (=erfolgte Rücksendung) nicht dokumentiert (=Rücksendung als Beweis für den Erhalt vernichtete AG Mayen). Durch unterstellten nicht widersprochenen Erhalt und gezielt konstruiertem Namensumdeutungsbetrug/Schuldneridentitätsbetrug machte AG Mayen aus der fehladressierten, fiktiven, nicht unter der Adresse wohnenden Meyer die ‚reale Schuldnerin Hackmann‘, die tatsächlich unter der Adresse wohnt. Damit deutete AG Mayen das Mahnverfahren Meyer um in Mahnverfahren Hackmann. Mit diesem Betrug bereitete AG Mayen die Titulierung des Vollstreckungstitels – geheim gehalten – auf Eva Hackmann vor. Zur Realisierung des ‚Titels Hackmann‘ war nun die zivilprozessliche Klärung durch Hackmann auszuschließen. Durch weiteren Betrug konstruierte/unterstellte AG Mayen, nun im ‚Mahnverfahren Eva Hackmann‘, von ihr verschuldetes Fristversäumnis (verspätet abgegebener Widerspruch, nicht abgegebener Einspruch). Und schloss damit zweimal die Möglichkeit des ‚Zivilprozesses Hackmann‘ aus, also die Aufdeckung der zurückliegenden Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen-Betrugskaskade. Das auf ‚Meyer‘ eingeleitete und auf Hackmann umgedeutete Mahnverfahren machte AG Mayen (u.a. Rechtspfleger Goergen) somit durch ausgeschlossenen ‚Zivilprozess Hackmann‘ zum ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘. Damit erstellte das AG Mayen eine falsche Urkunde und beging nach § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt . Das Betrugs-Mahngericht AG Mayen verpflichtete die Folgegerichte (AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal) zur nicht zu überprüfenden Übernahme seiner Falschbeurkundung im Amt als wahr und täuschte diese damit vorsätzlich. In dem Wissen, dass Folgegerichte nicht autorisiert sind, von ‚Garanten für Recht und Ordnung (AG Mayen)‘ vorgegebene gerichtliche Aussagen (=Urkunden) als unwahr zur Disposition zu stellen. Diese als wahr zu übernehmenden/nicht zu überprüfenden urkundlichen Aussagen zur ‚Vollstreckung an Hackmann‘ ergeben sich aus der Verfahrensakte – vor Eva Hackmann Dez. 2007 bis Juni 2012 geheim gehalten.

Diese Falschbeurkundung im Amt führte nach Dez. 2007 zur Vollstreckung per Haftbefehl an Hackmann. Entscheidend für die Realsierung des Betrugs: Im Vollstreckungsverfahren (also ab 06.12.2007) ist es Folgegerichten (AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal) untersagt, die gesamte zurückliegende Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen-Betrugskaskade zu überprüfen (=Ausschluss der Betrugsaufklärung). Und hierauf bauen die seit mehr als 25 Jahren erfolgreich arbeitenden FKH-ler.

Weiterer Betrug der rheinland-pfälzischen Landesregierung/Justizministeriums sowie der Volksvertretung (Landtag, Bürgerbeauftragter, Abgeordnete). Nach erstem Strafantrag 13.07.2011 gegen die Mitarbeiter des AG Mayen (noch nicht wegen nach Juli 2012 aufgedeckter Straftaten) ‚bestätigten/würdigten‘ ST/GST Koblenz sowie das Justizministerium nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich/genauer: Ausschluss der Betrugsüberprüfung/-feststellung im Vollstreckungsverfahren, die ‚Urkunde‘ Verfahrensakte und damit das ‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ als wahr. Justizministerium Rh. Pf. Leitender Ministerialrat Pandel bestätigte die ST/GST Koblenz-Entscheidungen und veranlasste Juni 2012 die Zusendung des ‚Wahrheitsbeweises Verfahrensakte‘, die ich erstmals Juli 2012 erhielt/einsah. Ab Juli 2012 wies ich den/die AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug/-fälschung (=Falschbeurkundung im Amt) im Detail nach. In Kenntnis der Betrugs-/Straftatennachweise erklärten die Pandel-Kollegen Dr. Stephanie und Fritz sowie vom Landtag Perne das vom AG Mayen-‚Vollstreckungsverfahren Hackmann‘ zu ‚meinem Verfahren, bei dem ich unterlegen bin‘. Und erklärten damit die AG Mayen-‚Falschbeurkundung im Amt‘ als wahr und unschuldige Hackmann zur Schuldnerin. Meine Nachweise des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs (Beweismittelvernichtung; Namensumdeutungs-/Schuldneridentitäts-/Umtitulierungsbetrug; Ausschluss des Zivilprozess-Verfahrens; Ausschluss der Verwendung u.a. des 22.12.2012-Schreibens mit Erklärungen von Eva, Andreas und Rainer Hackmann aus Juli 2012) deutete die Volksvertretung Landtag Leitender Ministerialrat Perne um in ‚… ‚von mir vorgetragene Unregelmäßigkeiten des erkennenden Gerichts AG Mayen‘, aus denen ich strafbares Verhalten ableite‘. Obwohl Perne den Betrugsnachweis des Bürgermeisters der belgischen Stadt Maaseik v. 04.02.2013 kannte. Damit outet sich Perne ebenfalls zum Verbrecher nach § 12 StGB.

Meinen nach Juli 2012 sechsmal wiederholt gestellten zweiten Strafantrag gegen AG Mayen, begründet mit den Verfahrensakten-Betrugsnachweisen (u.a. mit 22.12.2012-Schreiben und 04.02.2013-Schreiben Maaseik) lehnten durch sämtlich sechsmalige Nichtbeantwortung/Nichtvergabe des AZ ST/GST Koblenz und ST Frankenthal ab. Auch die Fraktionsvorsitzenden der Parteien, der Justizminister mit Staatssekretärin, der oberste Dienstherr Ministerpräsident Kurt Beck (bis Jan 2013) sowie die oberste Dienstherrin Ministerpräsidentin Frau Malu Freyer (ab Jan 2013), verweigerten den beantragten Verbraucherschutz, die Unterstützung und die Rücknahme der Vollstreckung gegen Unschuldige gemäß § 345 StGB und UN-Resolution durch verweigerte Anweisung strafrechtlicher Ermittlung gegen die Verantwortlichen des AG Mayen. Durch Nicht-Beantwortung/Unterstützung schlossen diese die Möglichkeit aus, das erbrachte Betrugsnachweise als unwahr zur Disposition gestellt werden, um diese dann durch weitere Umdeutung/Lüge zu dementieren. Durch Nichtvergabe des AZ schlossen diese Staatsanwaltschaften die Möglichkeit von Straftatenermittlung und Feststellung/Bestätigung von Straftaten staatlicher Justiz/Gerichtsbediensteter (AG Mayen) aus. Und garantierten nicht nur ausgeschlossene Feststellung als Straftäter, sondern protegierten in der Umkehrung auch die Bela Vita/FKH-Straftäter als die Nutznießer/Initiatoren der AG Mayen-Straftaten.

MDL Frau Schleicher-Rothmund ging namens der SPD-Fraktion nicht auf meine Schreiben vom 16.01.13 und 04.02.13 ein, in denen ich wegen aufgezeigter und nicht ermittelter Straftaten von allen Abgeordneten Aufsicht und Kontrolle über Exekutive/Justiz (=ST/GST Koblenz und ST Frankenthal/AG Mayen) forderte. Nochmals mit 25.03.2013-Schreiben Bestätigung/Überwachung aufgenommener Ermittlung durch das Landekriminalamt Rh. Pf. und auch durch die belgische Polizei wegen der Bela Vita/FKH-Ursprungsstraftaten. Straftaten, die in konzertierter Betrugsaktion/-kaskade nicht nur Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen begingen, sondern auch nach gestellten Strafanträgen die nicht ermittelnden Staatsanwaltschaften. Frau Schleicher-Rothmund deutete meine beiden Schreiben jedoch inhaltlich um und unterstellte meine Darstellungen als Schilderung ‚meines laufenden Gerichtsverfahren‘ und verwies, wie der Bürgerbeauftragte Burgard, auf die richterliche Unabhängigkeit des erkennenden Gerichts (=AG Mayen). Frau Schleicher-Rothmund und Burgard legitimierten damit, wie Perne (Landtag), die Entscheidung des unabhängigen erkennenden Gerichts AG Mayen als wahr und schlossen damit strafrechtliche Ermittlungen wegen Falschbeurkundung im Amt aus. Das ‚Vollstreckungsverfahren Eva Hackmann‘ (=Falschbeurkundung im Amt des AG Mayen) ist das Ergebnis des durch nachgewiesenen Mehrfachbetrug sich auszeichnende AG Mayen, zurückzuführen auf den Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrug. Derartiges Verfahren impliziert, das der Bela Vita/FKH-Ursprungsbetrug nicht strafrechtlich aufgeklärt wird. Dieser Ursprungsbetrug machte das Stellen des Mahnantrags ‚Meyer‘ erst möglich, auf dessen Grundlage das Mahnverfahren ‚Meyer‘ begann und auf ‚Hackmann‘ endete. Die gesamte staatliche Justiz schloss die Möglichkeit der rückwirkenden Straftatenermittlung aus.

Nachstehend ist der Nachweis erbracht, dass die im FKH-Mahnantrag und im Mahn-/Vollstreckungsbescheid des AG Mayen genannte Firma Bela Vita in 3680 Maaseik, Belgien, nicht in der belgischen Firmenzentraldatenbank eingetragen ist und somit nicht existiert. Vom AG Osnabrück wurde festgestellt, dass ‚Meyer‘ nicht mit Hackmann personenidentisch ist. Vom Einwohnermeldeamt Bad Essen wurde festgestellt, dass eine Person Meyer zu keiner Zeit unter der Adresse von Eva Hackmann wohnte. Es gab daher zu keiner Zeit einen Verantwortlichen von Bela Vita, der einen Vertrag mit der ausgedachten Person Meyer hätte abschließen können. Mit dieser Begründung kann es daher keinen Vertrag Meyer/Bela Vita geben, dessen Nicht-Existenz die ST Osnabrück ermittelte und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bestätigte. Damit ist nachgewiesen, dass das Stellen des Mahnantrags ‚Meyer‘ vorsätzliche Täuschung der FKH war. Zweck der Täuschung war, das Mahnverfahren auf ‚Meyer‘ einzuleiten. Die bis Juni 2012 geheim gehaltene AG Mayen Umdeutung dieses Mahnverfahrens Meyer in Mahn- und Vollstreckungsverfahren Hackmann ist vorsätzliche AG Mayen-Straftat § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung und § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt. Es ist von Betrugskonsortium FKH und AG Mayen auszugehen, dass durch vorgenannte Vertreter staatlicher rh.pf. Justiz bis hin zum obersten Dienstherrn Ministerpräsident Herr Kurt Beck (bis Jan 2013) und danach Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer gedeckt und protegiert wurde und wird. Einzig zum Nutzen von FKH.

Sämtliche rheinland-pfälzischen Abgeordneten setzte ich per Fax und Mail detailliert über den Bela Vita/FKG/UGV/AG Mayen-Straftatenkomplex in Kenntnis. Auch, dass ST/GST Koblenz, ST Frankenthal, Bürgerbeauftragter, Landeskriminalamt u.a. sich weigern, den nachgewiesenen Straftatenkomplex zu ermitteln. Diese Abgeordneten verweigerten die Beantwortung auf 16.01., 04.02., und 25.03.2013-Schreiben und verstießen damit gegen ihren geleisteten Eid und gegen die ihnen vom Volk übertragene Pflicht zur Wahrnehmung der Kontrolle und Aufsicht über Exekutive/Justiz.

Nachfolgend das 25.03.2013-Schreiben u.a. an sämtliche rheinland-pfälzischen Abgeordneten. Kein Abgeordneter hat bis heute auf meine Schreiben (16.01.13, 04.02.2013, 25.03.2013) geantwortet und meiner Bitte um Verbraucherschutz entsprochen. In der einzigen Antwort von Frau Schleicher Rothmund MDL im Namen der gesamten SPD-Fraktion deckte sie durch Umdeutung den AG Mayen-Betrug. Diesem 25.03.2013-Schreiben ist als Anlage der 17.03.2013-Strafantrag , das 22.12.2012-Schreiben nebst Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus Juli 2012, das 04.02.2013-Schreiben des Bürgermeisters der belgischen Stadt Maaseik (nebst deutscher Übersetzung) und die Personenidentitätserklärung des AG Osnabrück beigelegt.

Dieser 17.03.2013-Strafantrag an Polizei/Staatsanwaltschaft Maaseik, Belgien, Staatsanwaltschaft Frankenthal, Staatsanwaltschaft Osnabrück, Landeskriminalamt Niedersachsen, Landeskriminalamt Rheinland Pfalz weist im Detail und nuanciert den diffizilen Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrug nach.

 

Organisierte Kriminalität: Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der Verantwortlichen Straftäter und Straftaten von Bela Vita, FKH und AG Mayen und diese durch Nicht-Ermittlung schützende staatliche Justiz.

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2013-01-09 – 16:48:40

 

„Ich glaube an die Wahrheit. Sie zu suchen, nach ihr zu forschen in und um uns, muß unser höchstes Ziel sein. Damit dienen wir vor allem dem Gestern und dem Heute. Ohne Wahrheit gibt es keine Sicherheit und keinen Bestand. Fürchtet nicht, wenn die ganze Meute aufschreit. Denn nichts ist auf dieser Welt so gehasst und gefürchtet wie die Wahrheit. Letzten Endes wird jeder Widerstand gegen die Wahrheit zusammenbrechen wie die Nacht vor dem Tag!“ Theodor Fontane (1819 – 1898)

Vorinformation:

Mit nachstehendem Schriftsatz an sämtliche Landtagsabgeordnete des Landes Rheinland Pfalz beantragte ich die Aufklärung des Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrugs, den ’staatliche‘ rheinland-pfälzische und niedersächsische Justiz nach vorgegebener Überprüfung zum ‚Wahrheitsbeweis/für wahr‘ erklärten, die Betrugs-Ermittlung trotz aktuell vorgelegter Betrugsnachweise konsequent ausschlossen, die den Betrugssachverhalt verdunkelten, verschleppten, deckten. Die damit den Nutznießer des Betrugs FKH in Person der Geschäftsführer Werner Jentzer und Heinz Volandt begünstigten und durch geheim gehaltenes Reframing/Umdeuten die Betrogene Eva Hackmann als Kriminelle/Schuldnerin festschrieben. Mit diesem Schriftsatz beantragte ich Schutz vor den banden- gewerbsmäßig Betrug treibenden.

Ich schwöre die vom Volk gewählten Vertreter hierauf ein:

Sapere aude

Ist lateinisch und und bedeutet in der bekannten Interpretation Kants: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Wörtlich Bedeutung: Wage es, vernünftig zu sein!

Noch gehe ich davon aus, das die Abgeordneten dieses Wagnis eingehen. Denn anderenfalls würden diese eingestehen: „Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch das Zitronenfalter – Zitronen falten“!

C.a. 25% der Gerichtsentscheidungen sind Fehlurteile. Die WDR 5-Sendung vom 30.12.2012 11:05 „Im Zweifel für den Angeklagten — Justizopfer in Deutschland: Der Fall Andreas Kühn“ kann sich der Leser googln, als Podcast selber nachhören und das Manuskript dieser Sendung runterladen. Dieser Fall bestätigt exemplarisch, dass und wie trotz eindeutiger Unschuldsbeweise ’staatliche‘ BRD-Justiz gegen § 345 Strafgesetzbuch Unschuldsvermutung verstieß und über konstruierte Schuldvermutung einen vollkommen Unschuldigen 13 Jahre einsperrte, dessen Beteuerung der Unschuld zusätzlich mit Strafverschärfung sanktioniert wurde, dem die Justizvollzugsleitung für den vorgesehenen Tag der Begutachtung wegen vorzeitiger Entlassung den Freigang verweigerte,etc. ….. dessen berufliche Existenz und Leben auf einen Schlag zerstörte.

Weiteres Beispiel: Unschuldig in Haft. Fernsehdokumentation Mo 21.01.2013 ARD. An einem Wochentag im August 2001 wird der Lehrer Horst Arnold vom Fleck weg verhaftet. Ab jetzt ist er nicht mehr unbescholtener Bürger, sondern Verbrecher. Seine neue Welt: das Gefängnis. Im Gefängnis bescheinigen zudem sieben Psychologen dem vermeintlichen Täter „schwere seelische Abartigkeit“. „Die Hölle“ beginnt. Horst Arnold ist tot. Mit 53 Jahren hat sein Herz einfach aufgehört zu schlagen. Vielleicht hat es den Kampf nicht mehr ausgehalten gegen das Unrecht, das ihm widerfahren ist. Das System sieht nicht vor, dass die Justiz sich irrt. Wer es trotz hoher Hürden schließlich doch schafft, seine Unschuld zu beweisen, den lässt der Staat im Stich. Und: Es kann jeden treffen. Die Dokumentation zeigt, wie es zu solchen Fehlurteilen kommt, wie der ‚deutsche Rechtsstaat‘ Justizopfer produziert und wie zweifelhaft der Staat mit ihnen nach bewiesener Unschuld umgeht.

Siehe auch: http://21061953.blog.de/2008/07/25/inquisitorische-aktenfuehrung-der-mythos-4497301/

Diese Fehlurteile mögen auf richterlichem Standesdünkel, Blödheit, Unfähigkeit, Fehler beruhen. Nicht jedoch auf zielgerichtetem vorsätzlichem kriminellen Verhalten zu dem Zweck, um in der Zukunft aus dem Fehlurteil einen materiellen Nutzen zu ziehen.

Wobei die beteiligten/verursachenden richterlichen/staatsanwaltlichen ‚Staatsdiener‘ keine sind. Die BRD ist kein Staat, wie auch sämtliche ’staatlichen‘ rheinland-pfälzischen, niedersächsischen Institutionen, Landtag, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Europaschulen, usw. keine staatlichen Einrichtungen sind, sondern bei Brad&Bradstreet gelistete Firmen. ‚Hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung, Staatsbeamte also‘ sind daher Firmenmitarbeiter mit selbst angemaßter Garantenfunktion und ohne jeglicher Befugnis, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen zu dürfen. Ob der frühere MP Kurt Beck und die nachfolgende rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer als frühere Richterin sowie die weiteren Abgeordneten den Schülern der Europaschule Bad Iburg, auch Schulleiter Klaus Eilert und Europaparlamentarier Hans-Gert Hermann Pöttering (CDU), ihren Firmenstatus eingestehen?

Die 25%-Rate beinhaltet das Eva Hackmann zugewiesene Mahngerichtsurteil des Verfahrens ‚Meyer‘. Allerdings beruht in diesem Fall das Fehlurteil auf zielgerichtet geheim gehaltenem vorsätzlichem Verfahrensaktenbetrug und kriminellem Verhalten der Mitarbeiter des AG Mayen, u.a. des ‚Rechtspflegers‘ Goergen. Zu dem Zweck, den ursprünglichen Vetragsbetrug des VertragesMeyer/Bela Vita unaufgeklärt zu belassen und umgedeutet als wahr zu unterstellen. Wodurch diese der/die FKH Gbr zuarbeitete/begünstigte und durch mahngerichtliches Fehlurteil die Voraussetzung dafür schuf, dass sich FKH materielle unberechtigt bereicherte und für die Zukunft weiter bereichert. Diese staatliche Justiz hielt den Ursprungsbetrug von Bela Vita/FKH (Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita; Nicht-Existenz des Vertrage Meyer) unaufgeklärt, unterstellte diesen als wahr/existent und konstruierte in der Folge über Beweismittelvernichtung und Verfahrensaktenfälschung/Zuweisungsbetrug eine Umtitulierung Meyer=Hackmann. Damit erreichte AG Mayen die an Eva Hackmann vorzunehmenden Vollstreckung. Gleichzeitig konstruierte AG Mayen die ‚Kriminelle Hackmann‘, die einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Damit bilden die beteiligten Mitarbeiter des AG Mayen zusammen mit Bela Vita/FKH ein Betrügerkonsortium. Hierzu gehören auch die Vertreter ’staatlicher‘ Justiz, die in Kenntnis dieses Gesamtbetruges diesen deckten. Und trotz wiederholten Verweises auf ihre Pflicht zur Ermittlung der von mir nachgewiesenen Straftaten diese konsequent ausschlossen.

Der Betrugspart des AG Mayen bestand darin, als ‚Garant‘ die Folgegerichte zur Übernahme des Fehlurteils zu verpflichten. Im Sinn des Mahnantragsstellers und Betrugs-Nutznießers FKH. Damit, die Vollstreckung des ‚Titels Meyer‘ an Hackmann über ein anderes Gericht sicherzustellen und gleichzeitig im Klageverfahren die Folgegerichte zu verpflichten, das Fehlurteil als wahr zu übernehmen und die die Klage abzuweisen. Wie nachweislich geschehen. Das Bela Vita/FKH/AG Mayen- Betrügerkonsortium erreichte damit nicht nur, dass staatliche Justiz Ursprungsbetrug kaschierte und Vollstreckung gegen Unschuldige vorgab, sondern in der weiteren Folge die Option schuf, sie als Kriminelle in den Knast sperren zu lassen.

Nachfolgende Beiträge ermöglichen dem Leser, das ponerologe psychopathische Betrüger Klientel einzuschätzen. http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/inhalt.html PDF-Datei “Betrüger“ anklicken.

Dann den blog-Beitrag http://21061953.blog.de/2012/08/06/politische-ponerologie-14387395/ (nicht die Interviews). Darin für die von Bela Vita/FKH-Betrug Betroffenen nachvollziehbar beschrieben ist die nach Vorstehendem begründete krankhafte psychopatische ponerologe Betrüger-Struktur. Die ganz offenbar und insbesondere für den verantwortlichen FKH Geschäftsführers Werner Jentzer zutrifft und dessen — offenbar –Nicht-Therapierbarkeit.

Mit der FKH-Grundeinstellung „mein Betrüger-Wille geschehe“ beginnt das Problem der Betrüger-Therapierung bereits wegen fehlender Krankheitseinsicht mit der geringen Motivation, sich selber untersuchen, diagnostizieren und behandeln zu lassen. Dr. Hare (Kanada) hat den am weitesten verbreiteten Maßstab zur Messung von Psychopathie entwickelt. Ein Test mit Hares PCL-R Maßstab würde die tatsächlichen latenten Merkmale von Psychopathie eindeutig messen und feststellen können sowie die Diagnose von antisozialer Persönlichkeitsstörung für den ganz offenbar hinterhältigsten psychopathischten Betrüger-Psychopathen erlauben.

Derartige Diagnose wäre zunächst einmal durchzuführen. Zur Behandlung ist viel Zeit erforderlich. Die wäre langjährig gegeben — im Knast. Aber die Möglichkeit des Nachweises des auf Bela Vita/FKH/AG Mayen zurückzuführenden Betrugs schlossen nachgenannte Vertreter ’staatlicher‘ Justiz nicht nur mit ‚können keine Straftat erkennen‘ aus, sondern bestätigten mahngerichtlichen Betrug als wahr, den Folgegerichte unüberprüft als wahr übernahmen. Ausschließlich zum Nutzen der FKH. Diese nun mehr über 25 Jahre andauernde FKH-‚Erfolgsstory‘ ist nur unter Mitwirkung ’staatliche‘ Justiz möglich, die offenbar Teil einer Betrügerkaste sind.

Diese verursachenden und den Betrug deckenden Betrüger müssten mit einer durchaus aufregenden Entdeckungs-Reise in das eigene Innere rechnen.

Aber therapierbar sind diese nach den Ausführungen des Buches ‚Politische Ponerologie‘ von Andrzej Lobaczewski nicht. Wenn man von Betrüger-Psychopathen im Speziellen spricht, dann gilt nach Lobaczewski der heutige Konsens, dass diese nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar.

Dieser Betrug, würde er denn aufgeklärt, ist an Hunderttausenden praktizierte existentielle Fremdgefährdung. Mit (unterstellter) Leben bedrohender Fremdgefährdung an einer Einzelperson begründet und veranlasst staatliche Justiz, unter Zuhilfenahme staatlicher Psychiatrie, Zwangseinweisung nach Psych KG. Die unter dieser Prämisse erst recht und insbesondere wegen praktizierter Fremdgefährdung an Hunderttausenden Betrogener, die sich aus intellektuellen, zeitlichen und finanziellen u.a. Gründen, insbesondere wegen fehlender Unterstützung durch staatliche Justiz, sich nicht wehren könnender, muss daher für dieses Betrüger-Klientel Zwangseinweisung nach Psych KG zur Folge haben. Zu evaluieren wäre die Dimension des FKH-Betrugs: wenn nach eigenen Angaben die ST Frankenthal in den zurückliegenden Jahren ca. 40’000 Strafanzeigen ablehnt, sind das in den mehr 25 Jahren ca. 1 Million Betroffene. Wobei bereits in Fernsehwerbung der künftige Betroffene mit dubiosen Angeboten geködert wird, im Wissen um vielzählig derart Betroffene diese Firma juristisch geschulte Mitarbeiter anwirbt. Die FKH-Erfolgsstory setzt sich fort, ganz offenbar mit zumindest Duldung durch staatliche Justiz.

In der Konsequenz sind diese Betrüger, zum Schutz künftiger Betrogener und der Gesellschaft, wegen fehlender Krankheitseinsicht langjährig im psychiatrischen Knast zu verwahren.

Das setzt allerdings intensiv und konsequent durchgeführte staatsanwaltliche Ermittlungen voraus, die, wie an meinem Fall exemplarisch nachgewisen, konsequent ausgeschlossen wurde und wird.

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Ausführungen Nachstehend genannte Adressaten verpflichtete ich wiederholt, zuletzt 08.01.2013 mit Fristsetzung, zur Erforschung und Verfolgung der von den Verantwortlichen von Bela Vita, FKH und AG Mayen begangenen, von staatlicher Justiz gedeckten und strafangezeigten Betrugs-Straftaten nach § 263 StGB sowie zur Beweisaufnahme von Amts wegen gemäß §§ 163, 244 (2) StPO. Sowie zur Rücknahme der straftatenbasierten Vollstreckungen und Vollstreckungsoptionen per Haftbefehl.

AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers 0541-315 6304 Polizeistation Bohmte 05471-971 150 Vollstrecker Placke, Oevermann, Wischmeyer, Herr und Frau Gering Polizeipräsidentin Fischer Osnabrück 0541-327 1050 LG Osnabrück Richter Hune, Richter Ostwaldt 0541-315 6117

AG Speyer Richter Schäfer 06232-609 130 AG Frankenthal Richter Ecker, Dirion-Gerdes 06233-80231

Staatsanwaltschaft Osnabrück Voss, Krüger, Rißler, LeiterSüdbeck 0541-315 6800 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Snakker, Röhl, Leiter Heuer 0441-220 4886

Niedersächsisches Justizministerium 0511-120 6833 Minister Busemann, Staatssekretär Oehlerking, Böning, Redlich

Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 0261-1307 38510 Harnischmacher, Regner, Leiter Kruse

Justizministerium Rheinland Pfalz Minister Hartloff, Staatssekretärin Frau Reich 06131-16 4887 Ministerialrat Pandel, Dr. Stephanie, Fritz 06131-16 4803

Rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende der Parteien: SPD Hering 06131-208 4225 CDU Frau Klöckner 06131-208 4323 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler 06131-208-4108

Weiterleitung an Rechts- und Verfassungsausschuss und alle Abgeordneten des Landes Rheinland Pfalz

Weitere nicht offengelegte Adressaten

Ich erhielt von diesen keine Antwort und daher keine Bestätigung, dass diese als Folge angezeigter Straftaten gegen die Verantwortlichen von Bela Vita, FKH, AG Mayen gemäß §§ 162, 244 (2) StPO Ermittlungen/Beweiserhebungen aufgenommen wurden. Diese erklärten damit deren Betrug als wahr und halten damit die straftatenbasierte Vollstreckungskaskade gegen Eva uns Rainer Hackmann aufrecht und erklären damit weiterhin Eva Hackmann zur Schuldnerin/Kriminellen. Für diesen Fall verpflichtete ich vorgenannte 21.01.2013 Frist bis 02.02.2013 zur Vorlage der Nachweise der Schuld von Eva Hackmann, mit denen diese meine Urkundenbeweise zur Nicht-Schuld von Eva Hackmann widerlegen. Werden diese Nachweise von vorgenanhten nicht beigebracht, akzeptieren diese damit ausdrücklich meine Urkundenbeweise zur Nicht-Schuld von Eva Hackmann. Damit bestätigen diese außerdem/gleichzeitig deren vorsätzlich nicht ermittelten/aufgedeckten Betrug von Bela Vita, FKH, AG Mayen als deren Straftaten. Und sich selber ausdrücklich zum Verbrecher nach § 12 StGB, da diese in Kenntnis der Straftaten und durch vorsätzliche Nichtaufklärung deren Betrug und die Straftäter deckten. Die 02.02.2013-Antwort ist abzuwarten.

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Allgemeine Ausführungen zum Mahnbetrug:

In Antizipation, besser im Wissen um gerichtliche/n (Fehl-)Entscheidungsverhalten/s initiierte FKH den Betrug. Um selber nicht wegen Betrugs belangt werden zu können, gründete FKH ganz offenbar zunächst die Firma Bela Vita, die einzig als Schein-/Briefkastenfirma bestand mit Briefkastenanschrift im belgischen Maaseik. Der Bürgermeister Jan Creemers bestätigte, dass diese Firma dort kein Gewerbe angemeldet hat und dort nicht im Handelsregister eingetragen war. Es bestand auch keine Bankverbindung unter namentlicher Nennung der Geschäftsführer. Das war auch nicht nötig, denn von dort wurden lediglich die Betrügereien eingefädelt. Die unberechtigten Geldforderungen wurden erst unmittelbar vor dem Verkauf der ‚Vertragskontingente‘ an FKH gestellt.

Die ‚Geschäftsidee‘ der FKH war nicht, allein den unberechtigten geringen Bela Vita-Rechnungsbetrag einzutreiben, sondern über die vielzähligen überzogen hohen Mahn- und RA-Gebühren betrügerischen Gewinn abzuzocken.

Die Briefkastenfirma Bela Vita existierte also nur für einen kurzen Zeitraum zu dem Zweck, aus dem ‚Ausland‘ (unmittelbar an der Grenze nahe Aachen) den Betrug einzufädeln. Eine große Vielzahl aufbereiteter/vorbereiteter Adressen wurden gesammelt. Auf einen Schlag wurden mehrmals Scheinrechnungen an die zu Betrügenden verschickt, um den gerichtlichen Schein-Nachweis ‚rechtlich abgesicherte kaufmännisch angemahnte Rechnungen‘ zu erhalten. Tischkuvertierer schaffen bis 5.000 Kuvertierungen in einer Stunde. Mit Kuvertierstraßen sind bis zu 30.000 Kuvertierungen in einer Stunde möglich.

FKH kaufte nach eigener Aussage die Vertragskontingente von Bela Vita auf. Es gibt jedoch keinen Nachweis über den Geldtransfer an die Geschäftsführer von Bela Vita, die auch keine Steuern oder andere Entgelte in Belgien zahlten. Die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal, auch Maaseik, auch die Steuerfahndung, ermittelten bisher den Geldfluss nicht. Auch nicht die Namen der Geschäftsführer von Bela Vita, die ganz offenbar mit FKH identisch sind.

FKH stellte, nach weiteren ‚rechtlich abgesicherten kaufmännisch angemahnten Rechnungen‘, beim Mahngericht AG Mayen Mahnantrag auf die erfundenen Namen in dem Wissen, dass die Existenz des Vertrages von keinem Gericht vor und während des Mahnverfahrens überprüft wird. Wie denn auch, wenn es sich um fiktive Person handelt, die unter der genannten Adresse nicht wohnt. So geschehen mit der Person Meyer des Vertrages ‚Meyer/Bela Vita‘ Damit war das Mahnverfahren beim AG Mayen auf den von Bela Vita erfundenen Namen eingeleitet.

Nun galt es, den auf Mahn- und Vollstreckungsbescheid angegebenen erfundenen Namen ‚Meyer‘ einer realen Person zuzustellen und damit zuzuweisen, die tatsächlich unter der Meyer-Anschrift wohnt. Dazu muss der Leser wissen, dass ab 1990 amtliche Zustellung aufgehoben wurde. D.h. bis 1990 wurden gerichtliche Schreiben nur gegen Vorlage des Personalausweises an die adressierte Person persönlich ausgehändigt. Nach 1990 darf jeder private, auch ausländische, Zusteller gerichtliche Schreiben zustellen. Ohne Nachweis über ein amtliches Dokument, dass die adressierte Person tatsächlich der Empfänger ist. Ohne Nachweis, dass die annehmende andere Person autorisiert wurde, in deren Namen amtliche Schreiben entgegenzunehmen. Diese 1990-Änderung machten sich FKH und Konsortialpartner AG Mayen für Ihren gemeinsamen Betrug zu Nutze. Zum Fall Eva Hackmann: Nun begann der Betrugs-Part des AG Mayen zu greifen. AG Mayen, das eine private Zustellfirma beauftragte, antizipiert den geänderten ausgeschlossenen amtlichen Zustellmodus. Über den Zuruf des Zustellers ‚wohnt hier eine Meyer, auch Geburtsname‘ erfolgte in Überrumpelungsaktion die Zustimmung des Rainer Hackmann, dem das an ‚Meyer‘ adressierte gerichtliche Schreiben somit übergeben wurde. Mit Fehlannahme unterstellte AG Mayen die fiktive Schuldnerin ‚Meyer‘ als seine Ehefrau. Diese unterstellte Willenserklärung (W.E.) galt es festzuschreiben durch Ausschluss des Widerrufs.

Der Widerruf nach Fehlannahme wegen erkannter falscher Schreibweise bei dem privaten Zusteller war ausgeschlossen, da auf den mahngerichtlichen Schreiben die Anschrift der Zustellfirma nicht vermerkt war. Ich ging daher von der Post als Zustellfirma aus. Erfolgter Widerspruch bei der Post war wegen fehlender Zuständigkeit erfolglos. Im Ergebnis dokumentierte AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll der Verfahrensakte des AG Mayen widerspruchsfrei erfolgte Zustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘.

Nun greift der entscheidende Betrugs-Part des AG Mayen: Zuweisung/Konstruktion der gerichtlich abgesicherten Festschreibung der Gleichsetzung der adressierten Schuldnerin Meyer=Hackmann und damit verbundener Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid heraus.

FKH wusste, dass in dem Zeitraum ab Beginn des Bela Vita-Betrugs bis Zustellung des Mahnbescheids ‚Meyer‘ 03.09.2007 und des Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ 19.10.2007 Eva Hackmann nicht die Rücknahme der unberechtigten geldlichen Rechnungsforderungen von Bela Vita und FKH an ‚Meyer‘ zu veranlassen hatte. Denn sie ist die adressierte Schuldnerin Meyer nicht und schloss keinen Vertrag mit Bela Vita ab. Die Fehlzustellung/-annahme von Mahnbescheid ‚Meyer‘ 03.09.2007 und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ 19.10.2007 widerrief Eva Hackmann mit gleicher Begründung, aber meine Widerrufungen (=Richtigstellungen) vernichtete AG Mayen nach telefonisch bestätigtem Erhalt. Daher erhob Eva Hackmann auch keine materiell-rechtliche Einwände im Namen einer ihr unbekannten fiktiven Schuldnerin Meyer.

Nach Ablauf der 14-tägigen Frist nach Fehlzustellung des AG Mayen-Vollstreckungsbescheids ‚Meyer‘ begann ab 02.11.2007 der Vollstreckungszeitraum. Genauer: die Vollstreckung des Titels ‚Meyer‘ aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus. Aber nicht an Meyer, sondern an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Dokumentiert in der Vollstreckungsakte des AG Mayen. Zur Benutzung der FKH vorgegeben. Auch ’schein-rechtlich‘ abgesichert den Folgegerichten und weiterer staatlicher Justiz verpflichtend vorgegeben.

Nur: Diese Eva Hackmann zugewieseneVollstreckungsakte ‚Meyer‘ hielt AG Mayen Eva Hackmann ab 02.11.2007 bis Juli 2012 geheim. Durch diesen Zuweisungsbetrug machte Mahngericht AG Mayen aus dem von FKH beantragten Mahnverfahren ‚Meyer‘ nicht nur das Mahnverfahren ‚Hackmann‘, sondern das Vollstreckungsverfahren ‚Hackmann‘. Das dem so ist, zeigt sich daran, dass die FKH beim Zwangsvollstreckungsgericht Osnabrück keine Vollstreckung auf die titulierte ‚Schuldnerin Meyer‘ beantragte, sondern Vollstreckung auf die nach Zuweisungsbetrug umtitulierte ‚Schuldnerin Hackmann‘.

Nach Antrag der FKH auf Vollstreckung an Eva Hackmann (Für den Leser zum Verständnis: der Titel lautet auf Meyer; aber die AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ enthält die nicht widersprochene Betrugs-Zuweisung auf Hackmann, auf die sich die Folgegerichte rechtlich/argumentativ beriefen) ordnete AG Osnabrück die Vollstreckung per Haftbefehl an Eva Hackmann an. Mit diesem Datum 02.11.2007 schloss AG Mayen allgemein aus, dass Folgegerichte von Eva Hackmann materiell-rechtliche Einwände (=ihre Widerrufungen) annehmen.

Wie realisierte AG Mayen in Person der beteiligten Verbrecher nach § 12 StGB u.a. Goergen/Wilden/Schmickler den Konversionsbetrug fiktive Schuldnerin Meyer, damit auch Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann, in Schuldnerin Eva Hackmann?

Die Betrugsvoraussetzung zur Realisierung des Mahnbetrugs konstruierte/schuf AG Mayen Goergen während des Mahnverfahrens über Verfahrensaktenfälschung. Zuvor gab mit 29.08.2007-‚Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Meyer‘ FKH, übernommen von Bela Vita, die Fehladressierung “Meyer“, Gerdensiek 17, 49152 Bad Essen, vor. Der von FKH unterstellte, nicht vom Mahngericht Mayen als existent überprüfte, Vertrag Meyer/Bela Vita und Fehladressierung übernahm AG Mayen 30.08.2007 ungeprüft.

In diesem Zweimonats-Zeitraum 30.08.2007 bis 02.11.2007 fälschte AG Mayen die Verfahrensakte und konstruierte – geheim gehalten vor Eva Hackmann – durch Umdeutung aus der fiktiven Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Eva Hackmann. Ab dem 02.11.2007 war der AG Mayen-Zuweisungsbetrug abgeschlossen und festgeschrieben. Damit war die Voraussetzung geschaffen, das Vollstreckungsverfahren ‚Meyer‘ an Eva Hackmann durchzuführen. Unter Ausschluss jeglicher materiell-rechtlicher Einwände (=Widerrufungen) von Eva Hackmann (Aussage LG Osnabrück Richter Ostwaldt).

Die Widerrufungen der (Fehl-)annahme beider mahngerichtlicher Bescheide richtete ich an das AG Mayen, dem Auftraggeber der privaten Zustellfirma. Widerrufungen sind meine so bezeichneten klaren und eindeutigen Willenserklärungen ‚Richtigstellungen‘, die ich in Verbindung mit beiden mahngerichtlichen Schreiben an das AG Mayen zurücksandte. Darin verwies ich darauf, dass ich die adressierte Person Meyer nicht bin und keinen Vertrag mit Bela Vita abschloss und nichts bestellte. Deren Erhalt bestätigte AG Mayen Rechtspfleger Goergen und suggerierte deren Verwendung. Verwendung im Sinn meiner Widerrufungen bedeutet Einstellung/Rücknahme des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ und Ausschluss des ‚Vollstreckungsverfahrens Eva Hackmann‘.

Tatsächlich vernichtete AG Mayen Goergen zeitgleich – vor mir geheim gehalten – meine beiden Willenserklärungen/Widerrufungen =Richtigstellungen. Damit bewirkte AG Mayen Goergen nicht nur genau das Gegenteil, sondern die zielgerichtete Fortsetzung der Umkehrung des Vollstreckungsverfahren ‚Meyer‘ bezogen auf Eva Hackmann. Das macht aus Sicht der Straftäter-Konsorten Sinn: den an der fiktiven Schuldnerin Meyer kann nicht vollstreckt und Geld abgezockt werden.

Allerdings reicht die Fehlannahme von Ehemann Rainer Hackmann allein als unterstellter ‚Beweis‘ als gerichtlich akzeptierter Beweis für die Gleichsetzung Schuldnerin Meyer=Hackmann nicht aus, um Vollstreckung an Eva Hackmann durchzuzwingen. Dazu bedurfte es eines weiteren ‚Schein-Beweises‘. Diesen konstruierte AG Mayen, indem es ohne Kenntnis von Eva und Rainer Hackmann in der Akte Andreas Hackmann zum Ehemann deklarierte. Ohne Kenntnis von Eva, Rainer und Andreas Hackmann unterstellte AG Mayen dem ‚Ehemann A.H.‘, im Namen seiner ‚Ehefrau‘ im Mahnverfahren ‚Meyer‘ Widerspruch und Einspruch eingelegt zu haben. Genauer: ‚verspäteten‘ Widerspruch und ‚unklaren‘ Einspruch.

Dieser Zuweisungsbetrug des AG Mayen, von sämtlichen involvierten Staatsanwaltschaften als Straftat nicht erkannt und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Verbraucherschutz (Minister Herr Hartloff, Staatssekretärin Frau Reich) Ministerialrat Pandel zum ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigt/’gewürdigt’/hochstilisiert, ist u.a. Gegenstand der angehängten Schreiben. Mit diesem Zuweisungsbetrug, vor Eva Hackmann geheim gehalten, dokumentiert und nachzuvollziehen in der Verfahrensakte, garantierte AG Mayen Eva Hackmann als die Schuldnerin ‚Meyer‘. Zudem garantierten diese, dass Hackmann in ihrem Namen einen Vertrag ‚Meyer‘ fingierte/fälschte.

Aber in der Verfahrensakte fehlt die 26.10.2007 selbst vom AG Mayen angemahnte ‚Bevollmächtigung‘, mit der E.H ihren vermeintlichen Ehemann Andreas Hackmann vermeintlich autorisierte, in ihrem Namen auf Meyer einen verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch anzugeben. Und ohne Bevollmächtigung kann keine Person im Namen einer anderen Willenserklärungen abgeben! Mit der Verwendung des Begriffs ‚Bevollmächtigung‘, unterstellte AG Mayen, dass Eva Hackmann nicht in der Lage war, selber die Willenserklärungen Widerspruch und Einspruch abzugeben. Diese Unterstellung schrieb AG Mayen als Scheinfakt fest. AG Mayen unterstellte dem ‚Ehemann Andreas Hackmann“nicht vorgelegte Bevollmächtigung‘ als dessen schuldhaftes Versäumnis.

Wenn der Leser an Hand der beigelegten PDF-Dateien diesen komplexen, vor E.,R.,A.H. geheim gehaltenen, heimtückischen, diffizilen AG Mayen-Betrug durchdacht und nachvollzogen hat wird er zu dem Ergebnis kommen, dass AG Mayen mit diesen rhetorischen Psychotricksereien/Unterstellungen (=Reframing) zielgerichtet Scheinfakten schuf. Mit denen es auf den Ausschluss zivilprozesslicher Klärung und die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus an Eva Hackmann hinarbeitete, diesen Zweck erreichte und gleichzeitig garantierte. Zu Reframing siehe den blog: http://21061953.blog.de/2012/08/17/reframing-stasi-1-76-methode-kriminell-organisierter-staatlicher-justiz-14562164/

Nach dem 02.11.2007 meldete sich der Nutznießer des realisierten AG Mayen-Betrugs FKH. Der Betrug ist die erreichte Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ heraus, die in Verbindung mit dem als wahr vorgegebenen Verfahrensaktenbetrug des AG Mayen an Eva Hackmann zu vollstrecken ist. FKH, als Nutznießer des Bela Vita/FKH/AG Mayen-Betrugs, beantragte beim zuständigen Vollstreckungsgericht Osnabrück die Vollstreckung per Haftbefehl an Hackmann.

Nach FKH-Antrag ‚Vollstreckung des Titels Meyer an Eva Hackmann‘ und nach vorgegebener ‚Überprüfung‘ durch den GV Bodi des AG Osnabrück machte dieser unüberprüft aus Meyer Hackmann und forderte Eva Hackmann zweimal zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf. Nach verweigerter Abgabe ließ ‚Blödmann GV Bodi‘ Eva Hackmann als ‚Schuldnerin Hackmann‘ unterschreiben. Blödmann? Unmittelbar nach dieser Diensthandlung, vorausgegangen waren jahrelange ähnliche Fehlverhalten, stellte amtsärztliche Untersuchung des Bodi dessen Dienstunfähigkeit fest. GV Bodi wurde aus dem Dienst entlassen, da er den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers aus psychischen Gründen nicht mehr gewachsen war. Nun zeigte sich die Kompetenz des Vollstreckungsrichters Struck, der offenbar seinen Dienstaufgaben aus psychischen Gründen gewachsen war. Er übernahm das Protokoll des GV Bodi zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, auf dem dieser Eva Hackmann trotz ihrer Widerrufungen als ‚Schuldnerin Hackmann‘ unterschreiben ließ. Struck erklärte in Kenntnis der schweren langjährigen geistigen Krankheit seines Dienstkollegen Bodi dessen letzte Diensthandlungen für nicht zu beanstanden. In dem Wissen, dass Bodi unmöglich gerichtsvollzieherischen Diensthandlungen mehr wahrnehmen konnte, übernahm Struck diese und unterstellte diese als von einem voll dienstfähigen. RiAG Struck erklärte nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich unüberprüfter Übernahme, der Verfahrensakte ‚Meyer‘ den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug als wahr. Damit machte Struck aus der titulierten Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Hackmann, an der zu vollstrecken ist. Damit gab AG Osnabrück Richter Struck dem Antrag der FKH statt. Genauer: Damit garantierte Richter Struck das vom AG Mayen konstruierte und von FKH zur Realsierung beantragte/vorgegebene Vollstreckungsverfahren FKH % Hackmann, das Scheinfaktum also, zur Wahrheit, obwohl der Titel auf ‚Meyer‘ lautet‘. Ganz offenbar handelt es sich beim Volljuristen Richter Struck um einen Vollblödmann, bei dem Dienstunfähigkeit als Richter nur noch nicht festgestellt worden ist. Denn aus der Verfahrensakte ist für jeden auch nur halbwegs gebildeten mit Überprüfung beauftragten juristischen Leien, auch Müllwerker, sofort der Betrug erkennbar und nachvollziehbar. Nur nicht für Richter Struck? Deckt er die Straftäter des AG Mayen und den Nutznießer des Betrugs FKH? Wurde Struck zum Verbrecher nach § 12 StGB? Ganz offenbar, denn nach Aktenüberprüfung stellte er, nach Antrag der FKH, einen Haftbefehl gegen Eva Hackmann aus, der dreißig Jahre besteht. Und bestätigte damit das ‚Vollstreckungsverfahren FKH % Hackmann‘.

Unter Bezug auf meine Widerrufungen (=Richtigstellungen) beider AG Mayen-Bescheide, deren Erhalt AG Mayen bestätigte, beantragte ich die sofortige Stornierung/Rücknahme des ‚Vollstreckungsverfahrens Hackmann‘. Meinen Antrag lehnten RiAG Osnabrück Struck und RiLG Osnabrück Hune mit ‚Wenn die Anschrift stimmt und der Titel ‚Meyer‘ auf den Geburtsnamen lautet, auch wenn dieser falschgeschrieben ist, ist das ‚gerichtlich hinreichender Beweis‘ dafür, dass Eva Hackmann die adressierte Schuldnerin Meyer ist.‘ Damit nicht genug. Beide Richter, ganz offenbar Verbrecher nach § 12 StGB, schrieben damit Unschuldige Nicht-Schuldnerin als Kriminelle fest, die als Hackmann einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Das sich der tatsächliche ‚Beweis‘ für die Schuldnergleichsetzung Meyer = Hackmann aus dem Verfahrensaktenbetrug ‚Meyer‘ des AG Mayen ergibt, verschwiegen diese Richter Struck und Hune wohlweislich. In erlangter Kenntnis in 2008 hätte ich den Betrug sofort nachgewiesen, wie ich nach Erhalt der Verfahrensakte Juli 2012 den AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug nachgewiesen habe.

### Wenn sich der Leser die Mühe macht, die nachfolgenden Dateien/Schreiben genau zu studieren und die Aussagen mit denen der Datei/Verfahrensakte des AG Mayen vergleicht, wird er den grandiosen Mahnbetrug nachvollziehen können.Auch, dass der nachfolgend unterstellte ‚Wahrheitsbeweis‘ unwahr ist.

Nach Analyse der Anfang Juli 2012 erhaltenen AG Mayen-Verfahrensakte ‚Meyer‘ wies ich diese als unwahr/gefälscht nach, die bis zu diesem Datum nach vorgegebener Überprüfung Folgegerichte, Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und Strafrechtler des Justizministeriums Rheinland-Pfalz (Anlage Pandel 22.06.12) als ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigten/würdigten. Dieser Verfahrensakte ‚Meyer‘ war Grundlage der Vollstreckung an Hackmann.

Die ST Osnabrück ermittelte, bestätigt von Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Damit ist die vom AG Mayen in der Verfahrensakte vorgenommene Zuweisung eines existenten Vertrages Meyer auf Eva Hackmann ausgeschlossen. Die Vollstreckungen hätten sofort zurückgenommen werden müssen. Tatsächlich blieben diese bestehen und wurden vollzogen.

Beide ST ermittelten jedoch nicht die Namen der Verantwortlichen des Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und schlossen damit deren strafrechtliche Sanktionierung aus.

Staatsanwaltlich nicht ermittelt/bestätigt wurde der AG Mayen-Verfahrensaktenbetrug (=Zuweisung Schuldnerin Meyer=Hackmann) und damit die strafrechtliche Sanktionierung der dafür Verantwortlichen ausgeschlossen. AG Mayen nahm seinen Verfahrensaktenbetrug bis heute nicht zurück.

Da nicht zurückgenommen, bekräftigte die ST Osnabrück die realisierte strafangezeigte 13.07.12-Vollstreckung weiterhin als rechtens. Die noch bestehenden Vollstreckungsoptionen mit Haftbefehl, die ursächlich auf die Straftaten Vertragsbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und AG Mayen- Zuweisungsbetrug Schuldnerin Meyer=Hackmann zurückzuführen sind, wurden ebenfalls nicht zurückgenommen und wurden bis heute von keiner Staatsanwaltschaft und von keinem der zu Beginn genannten Adressaten aufgeklärt/ermittelt. Trotz mehrfacher Fristsetzungen erhielt ich nicht einmal eine Antwort. Obwohl Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten gemäß §§163, 244 (2) StPO besteht.

Die vielzähligen Anschreiben der zurückliegenden Jahre zwecks Klärung und Zurücknahme des Betrugskomplexes waren ergebnislos. Beispielhaft sind folgende Schreiben angehängt, auf die bis heute ebenfalls keine inhaltliche Beantwortung erfolgte. Indiz für organisierte kriminelle Zusammenarbeit zwischen den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH und ’staatlicher‘ Justiz zum Zweck der Kriminalisierung und Vollstreckung gegen Unschuldige:

Nachfolgend das Dokument Verfahrensakte mit Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘, aus dem sich der AG Mayen- Betrug der Zuweisung der ‚fiktiven Schuldnerin Meyer‘ aus einem nicht existenten Vertrag Meyer/Bela Vita auf Hackmann ergibt. AG Osnabrück, LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal, ST Koblenz, GST Koblenz, Justizministerium Rheinland Pfalz erkannten nach vorgenommener Überprüfung der Verfahrensakte den Betrug/die Fälschung nicht und bestätigten/’würdigten’/erklärten diese zum Wahrheitsbeweis. Genauer: die an Hackmann vorzunehmenden Vollstreckung. # In Nachstehendem 22.06.2012-Schreiben des Ministerialrats Pandel vom Justizministerium Rheinland Pfalz erkannte dieser die Verfahrensaktenfälschung nicht. Exemplarisch für untergeordnete staatliche Justiz bestätigte Pandel vorsätzlichen Mahnbetrug zum Wahrheitsbeweis. Er erklärte, dass Geldforderungen aus einem bestehenden Vertrag, und damit die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita selbst, während des Mahnverfahrens ‚Meyer‘ nicht geklärt werden. Für ihn war unerheblich, dass der zugrundegelegte Vertrag ‚Meyer‘ gar nicht existiert, wie ihm bekanntes staatsanwaltliches und generalstaatsanwaltliches Ermittlungsergebnis (11.07.2011)dokumentiert. Ein nicht existenter Vertrag konnte daher AG Mayen nicht als existent Eva Hackmann zuweisen. # In nachstehendem 22.12.2012-Schreiben beantragten wir nochmals, unter explizitem vorgelegtem Nachweis des Betrugs, gemäß § 163 StPO die Erforschung und Ermittlung der Straftaten des AG Mayen, die nach 13.07.2011-Antrag mit ‚können nichts erkennen‘, die ST Koblenz abgelehnte. Im Anhang sind die Erklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus 2012 mit deren Willenserlärungen aus 2007, die AG Mayen vernichtete bzw. ins Gegenteil umdeutete. # Folgendes 31.12.2012-Schreiben nimmt wegen Nicht-Beantwortung Bezug auf das Schreiben vom 22.12.2012 Frist 31.12.2012. Auf beide Schreiben bis heute von keinem Adressaten Antwort. 31.12.2012-Anlage: Polizeiliches Grundlagenwissen für Studium und Praxis/Beruf u.a. Strafverfolgungspflicht # Nachfolgendes 08.01.2013-Schreiben mit Beantwortungsfrist 15.01.2013 Bezug auf die Schreiben vom 22.12.2012 und 31.12.2012. Auf 08.01.2013-Schreiben bis heute von keinem Adressaten Antwort. Anmahnung Nochmals expliziter Hinweis auf Pflicht zur Erforschung und Verfolgung der angezeigten Straftaten und zur Beweisaufnahme gemäß §§ 163, 244 (2)StPO. # Nachfolgendes 22.12.2013-Schreiben an den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg enthält die Willenserklärungen von Eva, Rainer und Andreas Hackmann aus Juli 2012, Mahnbescheid ‚Meyer‘ und Vollstreckungsbescheid ‚Meyer‘ aus 2007 betreffend. Die zu der Zeit aktuell erstellten W.E. vernichtete nach bestätigtem Erhalt (2007) AG Mayen und deutete diese zum Zweck der Realisierung des Betrugs um. Nach Erhalt (Juli 2012) und Studium der AG Mayen Verfahrensakte wurden dieser W.E.-Betrug nachgewiesen. Diese nachträglich in Juli 2012 erstellten Willenserklärungen geben die in 2007 abgegebenen Willenserklärungen wider, die AG Mayen nach bestätigtem Erhalt vernichtete und nach gegenteiliger Sinnverkehrung als wahr in der Verfahrensakte platzierte. Diese blieb bis Juli 2012 den Vorgenannten geheim gehalten. Diese AG Mayen-Verfahrensakte bestätigten/ würdigten AG/LG Osnabrück, AG Speyer, AG Frankenthal sowie nach Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des AG Mayen die ST/GST Koblenz und das Justizministerium Rheinland Pfalz nach Aktenüberprüfung als wahr. In Kenntnis des Ermittlungsergebnisses der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 11.07.2011, das allein den Verfahrensaktenbetrug nachwies und aufhob!!! Auf dieser AG Mayen-Verfahrensakte basieren Vollstreckungsaufträge mit Haftbefehl. Obwohl bereits 11.07.2011 ST Osnabrück/GeneralST Oldenburg die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelte, hielt AG Mayen in dieser Kenntnis den Zuweisungsbetrug des nicht existenten Vertrages Meyer auf Hackmann als existent und bis heute aufrecht. Der 14 Tage nach ministeriell erklärtem ‚Wahrheitsbeweis‘ erfolgte Raubüberfall durch OGV Egbers mit fünf bewaffneten Polizisten erfolgte in deren Kenntnis des zuvor mehrmals nachgewiesenen Betrugs. Diese Polizisten stammen vom Polizeikommissariat Bohmte, bei dem ich wiederholt Strafanzeigen gegen Bela Vita/FKH zu Protokoll, dass nach staatsanwaltlichem Ermittlungsauftrag den 11.07.2011-Vertrags-/Urkundenbetrug Bela Vita feststellte. Siehe den blog “Überfallen und ausgeraubt. Unbescholtener Studienrat und seine Frau wie Schwerverbrecher/Straftäter misshandelt“. Obwohl die polizeilichen Vollstrecker quasi aus erster Hand Kenntnis über den nachgewiesene Verfahrensaktenbetrug hatten, führten sie den Raubüberfall durch.

Der Geheimhaltungszeitraum Dez. 2007 bis Juli 2012 der von AG Mayen gefälschten Verfahrensakte betrug also 3 1/2 Jahre. Da die regelmäßige Verjährungsfrist von dreißig auf drei Jahre reduziert wurde § 195 BGB, ist diese Straftat verjährt. Wurde deshalb nicht gegen AG Mayen ermittelt, weil das Ergebnis zwar eine Straftat festgestellt hätte, die aber verjährt ist? Und dass das AG Mayen gezielt Geheimhaltung praktizierte, um diese Vejährung zu erreichen? Aber die Anzeige wurde innerhalb der Verjährungsfrist am 13.07.2011 gestellt, zwei Tage nachdem die ST OS die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelt hatte und damit die AG Mayen-Zuweisung des Vertrages Meyer auf Hackmann als Betrug bereits nachgewiesen war. Wie schrieb die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz 14.10.2011? Sie kann nichts erkennen! Trotz auf dem Präsentierteller servierten Beweises der Straftat!! Staatsanwaltschaft Koblenz hat mit ’nicht erkennen‘ Ermittlungen nicht verschleppt und nicht vertuscht, sondern gezielt verhindert. Schlimmer. Indem diese vorgenannte ministerielle staatliche Justiz den AG Mayen-Betrug durch Umdeutungsbetrug zum ‚Wahrheitsbeweis‘ bestätigte’würdigte‘, wurden die AG Mayen-Straftäter zu strafrechtlich unantastbaren, unverletzlichen, geheiligten Personen nicht zu belangen. Und legitimierte damit die 13.07.2012-Ausraubung. Wie auch ST OS OST’in Krüger das staatliche Vollstreckungsgesindel und die GST Oldenburg wiederum die Krüger, obwohl diese den Ursprungsbetrug selber bestätigten. Diese Methode, jemanden sakrosankt zu halten, war Methode der Herrschaftsstruktur des Römischen Reiches in der frühen und hohen Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.). Die perverse Perfidie: trotz nachgewiesener Straftaten bleiben die Vollstreckungen und Haftbefehle dreißig Jahre bestehen. Die Staatsanwaltschaften durch Nicht-Ermittlung und Ministerium durch Wahrerklärung des Mahnbetrugs garantieren/schreiben fest über dreißig Jahre Vollstreckung an Unschuldigen. # In nachfolgendem Schreiben bestätigt die GST Oldenburg die Entscheidung der ST OS OST’in Krüger, gegen das staatliche 13.07.2012-Vollstreckungsgesindel keine Anklage zu erheben, für rechtens. Die beantragte Erhebung der öffentlichen Anklage nach nochmals gestellte Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des AG Mayen lehnte die GST Oldenburg ab. Die Anzeige wurde an die ST Koblenz abgegeben, die bereits zuvor den AG Mayen-Betrug nicht erkannte und zum Wahrheitsbeweis ‚würdigte‘ (OST Regner).

 

Organisierte Kriminalität: staatsgeschützte materielle Ausbeutung über Kriminalisierung, Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-12-06 – 15:42:29

Fortsetzung des blog vom 16.07.2012 ‚Überfallen und ausgeraubt….‘ Aufgezeigt wird das Zusammenspiel des Nutzers des Betrugs FKH und staatlicher Justiz. Letztere, insbesondere die nachgenannten Staatsanwaltschaften und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (genauer: -schädigung/-vernichtung) Rheinland Pfalz, schlossen in Kenntnis des aufgezeigten/nachgewiesenen Betrugs, für den Leser erkennbar, gezielt Aufnahme von Ermittlungen bei den unmittelbar Verantwortlichen zur Feststellung des Ursprungs-Betruges von Bela Vita und des Betrugs des Mahngerichts AG Mayen aus. Und erklärten damit beide Betrügereien als wahr und garantierten Realisierung und Nutzung des Betrugs durch Nutznießer FKH. In der Regel ist der Nachweises der Straftaten und damit der Straftäter unwahrscheinlich. In diesem Fall jedoch erfolgt und für den Leser nachvollziehbar beschrieben. Nun schlossen die Staatsanwaltschaften durch gezielte Verschleppung/Verdunkelung/Nicht-aufgenommene Ermittlung bei den Verantwortlichen/Nicht-Erkennen die Berücksichtigung dieser Nachweise innerhalb der Verjährungsfrist aus und konstruierten “rechtsstaatliches Versagen”. Unter Berufung auf nicht erfolgte Aufdeckung des Betrugs, genauer: von diesen Staatsanwaltschaften durch ausgeschlossene Ermittlung gezielt verhinderte Aufdeckung innerhalb des Verjährungszeitraums, bestätigten diese die Straftaten umgedeutet als Wahrheit, halten diese die Straftäter mit dem Hinweis auf “Verjährung als Bestandteil des heiligen Rechtsstaats” schadlos.

Parallelen…. http://www.bund-freier-bauern.de/bfb_alt/index.php?seite=aktion&id=nyQt4hnJ029mrPJWAwZGbUaSjwMQt3 A. Hintergrundinformation zum Verständnis von Verjährungs-Betrug: http://adamlauks.wordpress.com/2012/10/16/ddr-unrecht-und-verjahrung-der-unrechtstaaten-stand-1997/Aufarbeitung der STASI-Verbrechen und der Regierungskriminalität – Stand 1997

Straftäter, die Bürger/Verbraucher um Millionenbeträge geprellt/betrogen haben, brauchen nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zu warten. Um diese Summen geht es in der mehr als 25 jährigen ganz offenbaren banden- und gewerbsmäßigen Betrugstätigkeit der FKH. Die ST Frankenthal konnte, nach eigenen Angaben, in jährlich ca. 40’000 Fällen den Straftatbestandes § 263 StGB Betrug nicht erkennen (in 25 Jahren 1’000’000). Allein dadurch werden die Straftäter straffrei gehalten. Und nachgewiesene, auf dem Tablett servierte Straftatsbestände, werden im Verjährungszeitraum gezielt nicht ermittelt. Somit wird nach Verjährung Straffreiheit garantiert. Faktisch handelt es sich um Strafvereitelung im Amt.

Im Amt? Sämtliche dem Bundesmichel/-bürger als existent vorgegebenen staatlichen amtlichen Organe sind keine, sondern bei Dun&Bradstreet gelistet Firmen/companies. Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, etc. sind Gewerbetreibende (mit Gewerbeschein?) und Angestellte dieser Firmen.

Die Aussage ‚kann nichts erkennen‘ machten die ST und GST Koblenz OST’in Harnischmacher, OST Regner, Ltd. OST Kruse nach jeweiliger Überprüfung der Verfahrensakte des strafangezeigten Mahngericht AG Mayen. Die Aussage ‚kann nichts erkennen‘ machte das Justizministerium Rheinland Pfalz, u.a. Ministerialrat Pandel, das die ST und GST Koblenz, die diesen AG Mayen Betrug deckten, ebenfalls dadurch deckten, indem es ministeriell die mir verborgen gehaltene gefälschte AG Mayen-Verfahrensakte und das Vollstreckungsprotokoll zum Wahrheitsbeweis erklärte, genauer: ‚würdigte‘. Meine nachfolgend nachvollziehbare Aktenanalyse weist den als gewürdigt vorgegebenen ‚Wahrheitsbeweis‘ als tatsächlich komplexen, heimtückischen, raffinierten, diffizilen Betrug des AG Mayen nach. Die viezähligen staatlicher ministerieller Strafrechtsexperten gaben nach jeweils eigenständiger wochenlanger Überprüfung der AG Mayen-Verfahrensakte vor, auch im Ansatz keine Straftat erkannt zu haben. Und schlossen somit innerhalb der Verjährungsfrist strafrechtliche Ermittlungen aus.

Nach erfolgtem Betrugsnachweis nochmaliger Strafanzeige innerhalb der Verjährungsfrist gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des AG Mayen und des Justizministeriums erhielt ich trotz viermaliger Anmahnung bis heute (06.12.2012) kein Aktenzeichen als Bestätigung der Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen. Die Verjährungsfrist bei §263 StGB Betrug beträgt 5 Jahre. Mit AG Mayen Datum 06.12.2007 sind 06.12.2012 nun fünf Jahre um. Der Betrug des AG Mayen sollte nun verjährt sein? Sämtliche daran Beteiligten wähnen sich straffrei? Für Recht erklärte betrugsbasierte Vollstreckung gegen Unschuldige soll nun fortgesetzt werden?

Ministerielle Strafrechtler erklärten Fälschungen zum Wahrheitsbeweis, betrieben damit durch ausgeschlossene Ermittlungen innerhalb der Verjährungsfrist Verschleppung und Verdunkelung §§ 112, 163 Strafprozessordnung und schlossen für die Zeit nach dieser Frist strafrechtliche Sanktionierung der Verantwortlichen aus, die tatsächlich die nachgewiesenen Straften begingen, wie Betrug, realisierte Vollstreckung an Unschuldiger und Freiheitsberaubung per Haftbefehl, etc.. Ziel der Verbrecher nach § 12 StGB war, neben Realisierung des Betrugs, Verjährung und um damit für sich Straffreiheit zu erreichen. Mit eingetretener Verjährung werden neben den genannten Betrugs-Verursachern auch die Konstrukteure von Verjährung sakrosankt gehalten. Insbesondere der eigentliche Drahtzieher/Initiator und Nutzer des Betrugs: FKH. Der Geschädigte bleibt auf angerichtetem materiellem und vor allem immateriellem Schaden sitzen. Der eigentliche Nutznießer, der ponerologe Initiator dieses Betrugs FKH, bleibt straffrei.

Zielgerichtet konstruierten die Betrugsverursacher/-beteilgten den Betrug und dessen Realisierung an Unschuldiger innerhalb des Verjährungszeitraums. Zielgerichtet schlossen die Betrugsverursacher/-beteilgten konsequent die Aufdeckung des Betrugs innerhalb des Verjährungszeitraums aus. Zielgerichtet konstruierten die Betrugsverursacher/-beteilgten “rechtsstaatliches Versagen”, genauer: Ausschluss der Aufdeckung des Betrugs innerhalb des Verjährungszeitraums, um sich dann mit dem Hinweis auf “Verjährung als Bestandteil des heiligen Rechtsstaats” schadlos zu halten.

Viele Delikte (=strafrechtlich relevante Verfehlung) wie Vollstreckung an Unschuldiger in Verbindung mit Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und körperliche Misshandlung, die erst nach der Verjährungsfrist aufgedeckt werden, könnten dann nicht mehr verfolgt werden.

Zum Fall Eva Hackmann: Den auf Meyer lautenden Bela Vita-Vertragsbetrugs wies im Zusammenwirken mit weiterem Betrug das Mahngerichts AG Mayen der unbeteiligten Person Eva Hackmann als wahr zu. Unterstellt wurde damit Eva Hackmann als Kriminelle, die in ihrem Namen einen Vertrag Meyer/Bela Vita fingierte/fälschte. Dieser mahngerichtliche Betrug versteckt sich für den juristischen Laien in nicht oder nur schwer erkennbaren Nuancen und Details mit juristischer/rechtlicher Aussagebedeutung. Es handelt sich um einen von juristisch geschulten Kriminellen konstruierten scheinlogischen scheinrechtlichen Erkenntniszusammenhang, der den Volljuristen Richtern der Folgegerichte als Erkenntnisweg vorgegeben wurde. Mit diesem konstruierte/stilisierte AG Mayen aus einer erdachten Schuldnerin Meyer durch mahngerichtliche Unterstellungen, Umdeutungen, Zuweisungen, Personenidentitätsbetrug, Missachtung der ZPO, etc. die Nicht-Schuldnerin E.H. zur Kriminellen/Schuldnerin. Einer Konstruktion, die vielzählige Verstöße gegen Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung darstellen. Diese mahngerichtlichen ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ wissen und antiziperen, das die ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ der Folgegerichte nicht autorisiert sind, die mahngerichtlichen Vorgaben als unwahr zur Disposition stellen. Und antizipieren, dass die Entscheider/Richter der Folgegerichte den vorgegebenen scheinlogischen/-rechtlichen Erkenntnisweg unüberprüft benutzen. Damit im Ergebnis die Fehlentscheidungen der eindrucksmanipulierten Folgerichter: Ausschluss zivilprozesslicher Klärung und Anordnung der Vollstreckung per Haftbefehl. Geldforderungen aus einem ursprünglichen Vertrag Meyer/Bela Vita, der in weiterem mahngerichtlichem Betrug Eva Hackmann zugewiesen wurde, werden nun unter Missbrauch staatlicher Gewalt vom betrogenen Opfer geraubt – scheinrechtlich vollstreckt. Über Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und körperlicher Misshandlung in der nachbarschaftlichen Öffentlichkeit und im eigenen Haus. Nutznießer dieses Betrugs und dessen ganz offenbarer Initiator ist FKH.

Die genannten Staatsanwaltschaften arbeiteten nach erfolgten detailierten Betrugsnachweisen und exakt benannten Verstößen gegen Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung zielgerichtet auf Verjährung hin.

Es geht darum, dass gerichtlich festgestellt wird, dass Unrecht Unrecht war. Es geht in erster Linie ferner darum, Wirtschaftskriminelle und Straftäter und diese deckenden staatlichen Straftäter, die Menschen quälten, zu ermitteln und zu verurteilen.

  1. Diese Ausführungen entsprechen inhaltlich dem 04.12.2012-Nachtrag zum Strafantrag vom 28.11.2012 an die Staatsanwaltschaft XXXXXXXXX – Dezernat für organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität

Beteiligte der Straftaten: Belgische Briefkastenfirma Bela Vita, Geschäftsführer unbekannt FKH Geschäftsführer Werner Jentzer, Heinz Volandt, RA Wehnert und Kollegen Mahngericht AG Mayen Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler, AG Osnabrück Richter Struck, OGV Egbers ST Frankenthal St Wisser, Leiter Liebig, ST Osnabrück ST Voss, Leiter Heuer Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Röhl AG Frankenthal Richter Ecker ST/GST Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Krause Justizministerium RH. Pf. Pandel, Dr. Stephanie

ST Osnabrück ST Voss und ST Frankenthal deckten durch Nichtermittlung der Namen der Verantwortlichen der Firma Bela Vita den für den Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita Verantwortlichen. ST Osnabrück OST’in Krüger und GST Oldenburg Röhl deckten durch vorgegebene durchgeführte und beendete, tatsächlich von der ST Osnabrück ST Voss und ST Frankenthal ST Baum nicht durchgeführte/ausgeschlossene, Ermittlungen bei der Firma Bela Vita die Verantwortlichen des Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita und schlossen damit die Feststellung des Namen des/der Verantwortlichen aus, der/die, an welchem Tag, den Vertrag mit Meyer abschloss(en). Ausgeschlossen wurde der Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer und durch ausgeschlossenen Unterschriftenvergleich der Nachweis Meyer=Hackmann. Die Ermittlung der ST Osnabrück: ST Voss befragt den Nutzer des Bela Vita-Betrugs, der Folge-Betrügerfirma FKH, ob diese einen Vertrag Meyer habe. AG Mayen erwirkte auf der Grundlage des Vertrags-/Urkundenbetrugs Meyer/Bela Vita einen Titel Meyer, unterstellte während des Mahnverfahrens nach Beweismittelvernichtung durch Personenidentitäts-/Zuweisungsbetrug Meyer=Hackmann und gab die Vollstreckung an Eva Hackmann vor.

ST/GST Koblenz Harnischmacher, Regner, Leiter Krause sowie die vom Justizministerium Rheinland Pfalz beauftragten Pandel, Dr. Stephanie erklärten nach Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des AG Mayen Goergen, Wilden, Leiter Schmickler sowie nach vorgegebener Überprüfung der Verfahrensakte und des Vollstreckungsprotokoll diese zum Wahrheitsbeweis. Damit deckten diese, als Folge des Bela Vita-Betrugs, den Gesamtbetrug der Mitarbeiter des AG Mayen. Zudem legalisierten diese die betrugsbasierten Fehlentscheidungen der Folgegerichte und die Vollstreckungen an Unschuldiger Eva Hackmann. Damit begünstigten die genannten Staatsjuristen die Verantwortlichen von FKH als Nutznießer des Folgebetruges.

AG Frankenthal Richter Ecker schloss nach Annahme meiner Klageanträge zur Feststellung der Verantwortlichen von Bela Vita und des Vertragsbetrugs Meyer/Bela Vita durch 28.04.2011 angekündigte Nichtberücksichtigung deren Verwendung aus. Er kündigte durch 28.04.2011 mitgeteilte Umdeutung meiner Klageanträge für das Klageverfahren die Feststellung der AG Mayen-Betrugs-Entscheidungen als wahr an. Ecker schloss ohne Bescheidung meines §149 ZPO-Antrags die Berücksichtigung des staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses gegen die Verantwortlichen von Bela Vita in seinem Urteil aus. Auf der Grundlage dieses Ecker-Betrugs ergingen betrugsbasierte Versäumnisurteile und ein Vollstreckungsurteil. Nutznießer des Ecker-Betrugs war FKH.

In Kenntnis des AG Mayen-Betrugs erstellte AG Osnabrück Richter Struck mehrere Haftbefehle und veranlasste Vollstreckungen. In Kenntnis des AG Mayen-Betrugs führte AG Osnabrück OGV Egbers auf der Grundlage der unrechten Haftbefehle Vollstreckungen durch und beabsichtigt weitere durchzuführen.

Vorgenannte OST’in Krüger verweigerte nach nochmaliger 03.11.2012 Strafanzeige gegen Bela Vita die Aufnahme von Ermittlungen bei Verantwortlichen der Firma Bela Vita und FKK. Auch die ST Frankenthal hat bis heute nicht gegen FKH ermittelt, wie in den zurückliegenden 26 Jahren in ähnlichen Fällen. Mit vorsätzlicher Nicht-Ermittlung beging Krüger Strafvereitelung im Amt und legalisiert nicht nur den Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita als wahr, sondern in der Folge den AG Frankenthal-Ecker-Umdeutungsbetrug und hierauf zurückzuführende Vollstreckung. Veranlasst von strafangezeigten und von dem Betrug Kenntnis habenden Richter Ecker, Richter Struck, OGV Egbers, ursächlich zurückzuführen auf die davorliegenden Straftaten des AG Mayen und des Vertrags-/Urkundenbetrugs Meyer/Bela Vita. Krüger legalisierte in Kenntnis dieser ursächlichen Straftat mit ‚kann nichts erkennen‘ die Folgestraftat Vollstreckung, die unter Ausübung massiver Polizeigewalt (sechs Personen, Schusswaffen, Handschellenfesselung, betrugsbasierte Straftat) in mein Haus eindrangen, unbeteiligten Rainer Hackmann sowie Unschuldige Eva Hackmann fesselten, körperlich drangsalierten/misshandelten und ‚Vollstreckung gegen Unschuldige Eva Hackmann‘ vornahmen.

Auflistung der Straftaten und Verstöße gegen Strafgesetzbuch, Strafprozeßordnung, etc. § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 13 Strafgesetzbuch Begehen durch Unterlassen § 15 Strafgesetzbuch Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 25 Strafgesetzbuch Täterschaft § 26 Strafgesetzbuch Anstiftung § 27 Strafgesetzbuch Beihilfe § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 153 Strafgesetzbuch Falsche uneidliche Aussage: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 154 Strafgesetzbuch Meineid im Diensteid §38 Beamtenstatusgesetz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 160 Strafgesetzbuch Verleitung zur Falschaussage Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren § 224 Strafgesetzbuch Gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 226 Strafgesetzbuch Schwere Körperverletzung Nicht unter drei Jahren § 239 Strafgesetzbuch Freiheitsberaubung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 240 Strafgesetzbuch Nötigung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 257 Strafgesetzbuch Begünstigung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 263 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4 : Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 266 Strafgesetzbuch Untreue: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 267 Strafgesetzbuch Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 269 Strafgesetzbuch Fälschung beweiserheblicher Daten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 271 Strafgesetzbuch Mittelbare Falschbeurkundung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 274 Strafgesetzbuch Urkundenvernichtung/-unterdrückung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 339 Strafgesetzbuch Rechtsbeugung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 344Strafgesetzbuch Verfolgung Unschuldiger Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 345 Strafgesetzbuch Vollstreckung gegen Unschuldige Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 356 Strafgesetzbuch Parteiverrat Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Artikel 1 GG Artikel 3 GG

  • 34 Strafprozeßordnung Begründungspflicht § 81 Strafprozeßordnung Hochverrat gegen den Bund § 82 Strafprozeßordnung Hochverrat gegen ein Land § 92 Strafprozeßordnung Begriffsbestimmungen § 152 Strafprozeßordnung Ermittlungspflicht § 160 Strafprozeßordnung Verpflichtung zur Erhebung öffentlicher Anklage bei Verdacht einer Straftat § 163 Strafprozeßordnung Verdunkelung § 112 Strafprozeßordnung Verdunkelungsgefahr Untersuchungshaft bei Verstoß gegen Völkerstrafgesetzbuch
  • 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Begründung des Verwaltungsaktes § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Ausführungen: FKH schob Bela Vita als Scheinfirma vor. Nach Übernahme vermarktete FKH die Betrugskontingente. FKH ‚ließ sich mündlich versichern‘, dass es einen Vertrag Meyer/Bela Vita gab. FKH nannte keinen Namen der Verantwortlichen von Bela Vita, legte keinen Vertrag Meyer vor bzw. erhielt keine von Bela Vita Verantwortliche unterschriebene Versicherung, dass ein existierender Vertrag Meyer vorgelegt wurde. Die ST Frankenthal ermittelte wegen vorgegebener Nicht-Zuständigkeit die Verantwortlichen von Bela Vita und den Vertrag Meyer Bela Vita nicht. ST Frankenthal ST Wisser, offenbar infiltrierter Gefolgsmann von FKH, setzte 15.04.2009 die ‚mündliche Versicherung ohne Nennung des Namens des Verantwortlichen von Bela Vita‘ als gleichwertig für vorgelegten schriftlichen Vertrag Meyer/Bela Vita. Mit dieser Legalisierung einer Straftat schuf Wisser die Voraussetzung für Vermarktung des Bela Vita-Betruges durch FKH. Nach wiederholten Strafanzeigen gegen Bela Vita ermittelte auch die örtlich zuständige ST Osnabrück die Verantwortlichen von Bela Vita und den Vertrag Meyer/Bela Vita nicht. Die von ST Os und GST Oldenburg als ‚ordnungsgemäß durchgeführt und beendet erklärten Ermittlungen gegen die Verantwortlichen wegen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita‘ wurden tatsächlich nicht durchgeführt. Die ST Osnabrück ST Voss reduzierte diese einzig auf die Befragung des Nutznießers des Betrugs FKH, ob diese einen Vertrag Meyer/Bela Vita habe. Damit schlossen diese ST Osnabrück, ST Frankenthal und GST Oldenburg, ganz offenbar nach Infiltration durch FKH, und FKH selbst, den Nachweis aus, dass das Stellen des Mahnantrags Meyer wegen fehlenden/gefälschten Vertrages Meyer bereits Mahnbetrug der FKH war, und das es den im Mahnverfahren vom AG Mayen als existent unterstellten Vertrag Meyer/Bela Vita und damit die Schuldnerin Meyer nicht gibt, die im Mahnverfahren das AG Mayen durch diffizilen Umdeutungs-/Zuweisungsbetrug der existenten Person Eva Hackmann zuwies. Zum Zeitpunkt des Stellens des Mahnantrags und noch nicht erfolgter Zuweisung Schuldnerin Meyer= Eva Hackmann bestand für Hackmann keine Veranlassung, den Vertrag Meyer aufzuklären.

FKH leitete auf dieser Grundlage das Mahnverfahren Meyer ein in dem Wissen, das während des Mahnverfahrens Mitarbeiter des Mahngerichts AG Mayen mehrfachen Prozessbetrug begehen werden, um die Zuweisung Schuldnerin Meyer auf Eva Hackmann zu konstruieren und um damit die Folgegerichte zu täuschen. Zu dem Zweck, dass FKH Nutzen aus diesem Betrug zieht.

FKH stellte einen Mahnantrag Meyer auf der Grundlage einer mündlichen Versicherung eines Vertrages Meyer. Da bis heute sämtliche Staatsanwaltschaften die Ermittlung der strafangezeigten Verantwortlichen von Bela Vita ausschloss, ist mit einem Höchstmaß an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Verantwortlichen der belgischen Schein- und Briefkastenfirma mit den Verantwortlichen von FKH personenidentisch sind. AG Mayen beauftragte eine private Zustellfirma mit Zustellung des Mahn-und Vollstreckungsbescheids. Mit dieser privaten Zustellung ausgeschlossen sind die bislang geltenden gesetzlichen Zustellvorschriften (Aushändigung amtlicher Post an den Adressaten nach Vorlage des Personalausweises). AG Mayen, und damit FKH, antizipierte Fehlannahme und Ausschluss der Rückgabe wegen Fehlzustellung/-annahme an den Privatzusteller – als entscheidende Voraussetzung für die Einleitung des Gesamtbetrugs. Durch Zuruf ‚wohnt hier eine Frau Meyer, auch Geburtsname‘, erfolgte durch Überrumpelung die Fehlannahme der AG Mayen-Bescheide durch Rainer Hackmann, und in dessen Unkenntnis der privaten Zustellfirma der Ausschluss der Rückgabe. Ein Fehler war, den Mahnbescheid geöffnet zu haben. Da eine Rücksendung an den Privatzusteller nicht möglich war, sandte ich beide Bescheide wegen Fehlzustellung an das AG Mayen zurück.

# Die Konstruktion des Betrugsprozesses (=Ausschluss Zivilprozess und Sicherstellung Durchführung Vollstreckung) des AG Mayen nach ganz offenbarer Infiltration durch FKH:

AG Mayen vernichtete Entkräftungen/Richtigstellungen von Eva Hackmann und konstruierte Betrügereien, mit denen es den Ehemann als Scheinbestätiger von Schuldnerin Meyer=Hackmann vorgab/unterstellte. Nach telefonisch bestätigtem Erhalt der zurückgesandten Bescheide in Verbindung mit meinen beiden Richtigstellungen wegen Fehlzustellung und Fehlannahme und des an Meyer adressierten undatierten Widerspruchs zum Mahnbescheid vernichtete AG Mayen diese Rücksendungen, ohne mich darüber in Kenntnis gesetzt zu haben. Nicht vernichtet wurde das undatierte Widerspruchsformular zum Mahnbescheid ‚Meyer‘. Im Vollstreckungsprotokoll und in der Verfahrensakte sind erfolgreiche Zustellung beider Bescheide an Ehemann Rainer Hackmann dokumentiert, nicht aber der Erhalt der Rücksendungen beider Bescheide und die Berücksichtigung meiner Erklärungen/Richtigstellungen wegen Fehlzustellung.

  1. den Eingang (23.10.2007) des Schreibens von Andreas Hackmann vom 20.10.2007, den AG Mayen als Ehemann von Eva Hackmann unterstellte, und damit das ihm diesem Schreiben als beigefügte Anlage unterstellte ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘, machte somit AG Mayen zum auf ‚23.10.2007 datierten verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘. Damit unterstellte AG Mayen, dass ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ den Widerspruch zurücksandte und die adressierte Schuldnerin Meyer als seine Frau Eva Hackmann bestätigte. AG Mayen erklärte und dokumentiert mit diesem Datum den Eintrag ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ in Verfahrensakte und Vollstreckungsprotokoll. 2. AG Mayen gab im Schreiben vom 26.10.2007 vor, die von A.H. 20.10.2007 als erhalten vorgegebene, genauer und tatsächlich: die von ihm 23.10.2007 als erhalten unterstellte , tatsächlich mit diesem Schreiben nicht erhaltene, Rücksendung des ‚Widerspruchs zum Mahnbescheid Meyer‘ wegen fehlender Bevollmächtigung/Versicherung nicht als ‚Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ (Schreiben A.H. vom 20.10.2007) werten zu können. Im 26.10.2007-Schreiben gab AG Mayen vor, mit dem 20.10.2007-Schreiben des A.H. als Anlage das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ als Anlage erhalten zu haben. Tatsächlich hat Andreas Hackmann diese Anlage nicht beigefügt (Siehe seine Erklärung vom 22.07.2012), sondern diese Anlage erhielt AG Mayen bereits zusammen mit den Richtigstellungen von Eva Hackmann, die AG Mayen vernichtete. Der Inhalt dieses 20.10.2007-Schreibens hat überhaupt keinen Bezug zum Mahnbescheid Meyer; allein hieraus ergibt sich der Zuweisungsbetrug und ist der Betrugszweck abzuleiten: AG Mayen ergaunert durch die Zuweisung/Unterstellung der Anlage ‚undatiertes Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ eine Datierung, um damit verspäteten Widerspruch zu begründen. Mit Vernichtung der Richtigstellungen wegen Fehladressierung/ -zustellung zu beiden Bescheiden leitete AG Mayen einen Umdeutungsprozess ein. Fehlzustellung wurde durch irrtümliche Annahme von R.H. von AG Mayen umgedeutet in rechtlich korrekte Zustellung. R.H. wurde dadurch zum Bestätiger von Schuldnerin Meyer= Ehefrau Eva Hackmann. AG Mayen konstruierte in der Folge über das 20.10.2007-Schreiben des A.H. aus dem nicht vernichteten undatierten Widerspruchsformular zum einen einen ‚datierten verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘.

Zum anderen forderte AG Mayen von Andreas Hackmann, den AG Mayen als Ehemann unterstellte, als Folge des ihm mit 20.10.2007- Schreiben als zugesandt unterstellten und mit diesem Datum als verspätet deklarierten Widerspruchs zum Mahnbescheid, eine Bevollmächtigung/Versicherung von seiner Ehefrau Eva Hackmann, diesen verspäten Widerspruch als Einspruch benutzen zu dürfen. Damit unterstellte AG Mayen unausgesprochen die bereits vom Ehemann festgestellte adressierte Schuldnerin Meyer=Ehefrau Eva Hackmann und verlangte nun vom als Ehemann unterstellten A.H. , dass er sich von Eva Hackmann über geforderte Bevollmächtigung diese Unterstellung bestätigen lässt. Feststellung: -A.H. ist nicht der Ehemann -seinem 20.10.2007- Schreiben hat er den ‚undatierten Widerspruch‘ nicht beigefügt und wusste davon nichts -AG Mayen unterstellte jedoch, das A.H. diesen Widerspruch seinem 20.10.20107-Schreiben beigefügt hat. Nun forderte AG Mayen eine Bevollmächtigung als Voraussetzung dafür, den bereits als verspätet eingegangen gewerteten ‚Widerpruch zum Mahnbescheid‘ als ‚klaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ zu werten. Diese Forderung ist Scheinforderung. Taktische(s) Kalkül/Trickserei war, mit der antizipierten nicht beizubringenden Bevollmächtigung ‚unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ zu erreichen, wie im Vollstreckungsprotokoll dokumentiert, um dadurch ‚klaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ auszuschließen. Das Ergebnis des zielgerichtet konstruierten Betrugs ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid‘ und ‚unklarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ des AG Mayen: Ausschluss der Überprüfung im Zivilprozesses!!

AG Mayen erreichte mit demselben als eingegangen unterstellten ‚undatierten verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid‘ einen ‚unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ (erhaltene Bevollmächtigung=klarer Einspruch).

Mit dieser Vielzahl nuancierter, detaillierter, diffiziler, wahr und logisch erscheinenden Betrügereien gab AG Mayen in 2007 den Entscheidungsträgern der Folgegerichte über die Verfahrensakte, vor Eva Hackmann geheim gehalten, einen scheinlogischen Erkenntnisweg vor. Zu dem Zweck, im Sinn des AG Mayen-Verfahrensaktenbetrugs, genauer: zum Zweck der Realisierung des Betrugs durch den eigentlichen Nutznießer FKH, zu Schein-Erkenntnissen zu kommen. Die Garanten Richter der Folgegereichte AG/LG Osnabrück sind nicht autorisiert, Vorgaben von mahngerichtlichen Garanten, genauer: den von Garanten vorgegebenen Erkenntnisweg, als unwahr zur Disposition zu stellen. Sichergestellt war somit, dass Folgegerichte, nach vorgegebenem Erkenntnisweg getroffene Entscheidungen (=Eindrucksmanipulation), die Vorgaben des AG Mayen als wahr unüberprüft übernahmen und nicht, da nicht autorisiert, widerlegten. Tatsächlich gelangten Zivilprozessgericht und Vollstreckungsgericht des AG Osnabrück und das LG Osnabrück auf diesem vorgegebenen Erkenntnisweg zu Schein-Erkenntnissen (=Schein-urteile). Diese Schein-Erkenntnisse/Schein-Urteile als Ergebnis aus der Eva Hackmann bis Anfang Juli 2012 geheim gehaltenen Verfahrensakte bestätigten/würdigten staatliche Volljuristen/Strafrechtler ST/GST Koblenz und Justizministerim Rheinland Pfalz nach vorgegebener Mehrfachüberprüfung als wahr und sandten mir Ende Juni 2012 als Beweis für die Richtigkeit die AG Mayen-Verfahrensakte zu. Mit unausgesprochener 14-tägiger Frist, diese ‚Wahr-Erklärung‘ als tatsächlich unwahr nachzuweisen. Gelingt mir in dieser Zeit der Nachweis ‚unwahr‘ nicht, gilt die Verfahrensakte als von mir nicht entkräftet, damit zugestimmt und endgültig als wahr. Mit der Folge, dass sämtliche Vollstreckungen realisiert werden. Meine unmittelbar nach Erhalt begonnene Analyse der Aktenaussagen, der Nachweis und die Feststellung der nuancierten, detaillierten, diffizilen Unwahrheiten/Fälschungen sowie deren Synthetisierung als AG Mayen-Fälschungsprozess war 13.07.2012 noch nicht schriftlich fixiert. Das Ergebnis wurde den Vollstreckern nach dieser 14- Tage Frist am 13.07.2012 mitgeteilt. In dieser Kenntnis veranlasste Vollstrecker OGV Egbers 13.07.2012 Überfall und Ausraubung verstieß damit gegen §§ 344, 345 StGB.

# AG Mayen Rechtspfleger Goergen unterschlug/vernichtete nach in 2007 telefonisch bestätigtem Erhalt/Eingang der Rücksendungen beider Bescheide und meine Erklärungen/Richtigstellungen wegen Fehladressierung Meyer und Fehlzustellung. Indem AG Mayen mir Erhalt und deren Berücksichtigung suggerierte, protokollierte AG Mayen umgedeutet stattdessen rechtlich einwandfreie Zustellung und Annahme der Bescheide durch Ehemann Rainer Hackmann und unterstellte damit diesem zugewiese(n) ‚Schein-Nachweis/Bestätigung‘ von Schuldnerin Meyer=Hackmann. Aber diese Bestätigung reicht rechtlich nicht aus. Ein zweiter eineindeutig scheinender Betrug musste her, um damit dem Ehemann Rainer Hackmann endgültig und rechtlich abgesichert unterstellen zu können, dass er seine Ehefrau als die Schuldnerin/Kriminelle Meyer bestätigte. Diesen im mathematischen Sinn eineindeutigen Scheinbeweis erreichte AG Mayen durch Geheimhaltung des Betrugs vor den Eheleuten Eva und Rainer Hackmann und vom ‚Ehemann‘ durch abverlangte Bevollmächtigung und damit durch AG Mayen-Unterstellung von Unzurechnungsfähigkeit seiner Ehefrau. Diese unverständlich scheinende Aussage klärt sich nachfolgend. AG Mayen weiß, dass es von Ehemann Rainer Hackmann diese abverlangte Bevollmächtigung nicht erhält. Insbesondere auch, dass Ehemann Rainer Hackmann in Kenntnis derartigen Versuchs derartige Unterstellung keinesfalls zulassen würde, zumal beide gemeinsam die Erklärungen/Richtigstellungen vornahmen.

Um den zu erwartenden Widerstand/Widerspruch des tatsächlichen Ehemannes auszuschließen, unterstellte AG Mayen kurzerhand Andreas Hackmann als den Ehemann. Genauer: AG Mayen erklärte in der Verfahrensakte den Entscheidungsträgern/Richtern/Garanten der Folgegerichte, in Unkenntnis des tatsächlichen Ehemannes Rainer Hackmann, den unbeteiligten Andreas Hackmann zum Ehemann.

AG Mayen abverlangte nun vom vollkommen unbeteiligten ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ diese Bevollmächtigung von seiner ‚Ehefrau Eva Hackmann‘, um im Namen seiner Ehefrau den ‚verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid Mayer‘ als im Namen von Eva Hackmann abgegebenen ‚Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ abzugeben, um damit Zivilprozess auszuschließen und Vollstreckung zu garantieren. AG Mayen konstruierte/umfunktionierte daher den undatierten Widerspruch, adressiert an Meyer und unterschrieben von Hackmann, die Teil meiner vernichteten Richtigstellungen waren, als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch von Eva Hackmann. Damit schloss AG Mayen zivilprozessliche Klärung aus. Feststellung: nicht Eva Hackmann, nicht Ehemann Rainer Hackmann, sondern der unbeteiligte, vom AG Mayen zum ‚Ehemann‘ stilisierte/erklärte/unterstellte Andreas Hackmann, genauer: vom AG Mayen wurde dem unterstellten Ehemann Andreas Hackmann durch weitere Unterstellung zugewiesen, im Namen seiner Frau Eva Hackmann ‚verspäteten Widerspruch gegen den Mahnbescheid‘ und damit ‚unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ einlegt zu haben. –In Unkenntnis der Eheleute Eva und Rainer Hackmann–. Deshalb vorsätzliche Betrugskonstruktion, weil es einen ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ nicht gibt, und weil ein einfaches 20.10.2007-Schreiben des unbeteilgten Andreas Hackmann, in dem er inhaltlich nur auf Betrügerfirmen hinwies, vom AG Mayen als entscheidender, geheim gehaltener, weiterer Scheinnachweis für Schuldnerin/Kriminelle Meyer= Eva Hackmann benutzt wurde zum Zweck der Eindrucksmanipulation der gerichtlichen Folgeentscheidungsträger, um von denen die Legitimation für die Realisierung der Vollstreckung des Ursprungsbetrugs an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zu erreichen. AG Mayen unterstellte dem konstruierten ‚Ehemann Andreas Hackmann‘, ’seine Frau Eva Hackmann‘ als die adressierte Schuldnerin Meyer denunziert zu haben, indem er als Ehemann für sie den Widerspruch zum Mahnbescheid verspätet abgab. Ein Schreiben des zum Ehemann umfunktionierten, tatsächlich Nicht-Ehemann, Andreas Hackmann ohne inhaltlichen Bezug zum Mahnbescheid Meyer, deutete AG Mayen um, als habe der ‚Ehemann Rainer Hackmann‘ einen Widerspruch im Namen seiner Frau zum Mahnbescheid der adressierten Meyer abgegeben und damit zum zweiten Mal seine Frau als die Schuldnerin Meyer bestätigt/identifiziert. Der 23.10.2007 datierte Eingang des Schreibens von Andreas Hackmann v. 20.10.2007 entspricht dem 23.10.2007 datierten Eingangsvermerk auf dem Vollstreckungsbescheid, zusammen mit dem Vermerk ‚Widerspruch anbei‘. Damit unterstellte das AG Mayen, dass dieser ‚undatierte Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ Anlage seines Schreibens war. Diesem 20.10.2007 Schreiben fehlt jeglicher inhaltliche Bezug zu diesem als Anlage unterstellten ‚undatierten Widerspruch zum Mahnbescheid‘ – eindeutiges Indiz für kriminelle(n) Trickserei/Betrug des AG Mayen. Es handelt sich bei diesem letzten Vorgang um gezielt konstruierte verborgen-/geheimgehaltene mehrfach(e) Namens-/Aktenbetrug/-manipulation, wobei AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll ‚Ehemann‘ ohne Namensnennung nannte, und in der Verfahrensakte gezielt und somit in vorsätzlicher Täuschungsabsicht den gemeinsamen Bezug zum konstruierten/unterstellten ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ vornahm, der vermeintlich in vielfachen Bezeugungen Schuldnerin Meyer als seine Ehefrau Eva Hackmann ‚bestätigte‘. In Unkenntnis des tatsächlichen Ehemannes Rainer Hackmann, insbesondere in Unkenntnis der Betroffenen Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann. Das ging nur in Verbindung mit Beweismittelvernichtungen ((AG Mayen vernichtete Mahn- und Vollstreckungsbescheid und die Richtigstellungen nach bestätigtem Eingang/Erhalt)) und Lüge ((mir vorgegebene Bestätigung des Erhalts und damit Berücksichtigung ab Dez. 2007 durch AG Mayen und Folgegerichte AG/LG Osnabrück; stattdessen gab AG Mayen tatsächliche nach deren Vernichtung und Nicht-Berücksichtigung ab Dez. 2007 den Folgegerichten u.a. AG/LG Osnabrück die Umdeutungs-/Betrugsversion als wahr vor)). Einzig zu dem Zweck, ab Dez. 2007 mit diesen Vorgaben das Prozessgericht und das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück sowie LG Os zu täuschen und zu Fehlentscheidungen zu veranlassen, wie geschehen. Der vor mir geheim gehaltene und somit verdeckte Betrug des AG Mayen als Bestandteil der Verfahrensakte blieb und hielt AG Mayen ab Okt. 2007 Andreas Hackmann, Eva Hackmann und Rainer Hackmann bis zum Erhalt dieser Akte Juli 2012 verborgen und wurde erst nach diesem Datum aufgedeckt. Bis Juli 2012 war der Verfahrensaktenbetrug wahr unterstellter/geltender, nicht widersprochener Bestandteil der Verfahrensakte, damit wahr vorgegebener Erkenntnisweg für die Entscheidungsträger/Richter der Folgegerichte. Und deren Fehlurteile damit ab März 2008 bis heute Grundlage für Vollstreckungen an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann.

AG Mayen gab Dez. 2007 die zuweisungsbetrugsbasierte Verfahrensakte dem Zivilprozessgericht und Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und dem Landgericht Osnabrück als wahr vor. Die involvierten Richter übernahmen den AG Mayen-Zuweisungsbetrug als wahr. Einschub Anfang : Nochmals genauer: UM Kenntnis und Widerspruch seitens Ehemann Rainer Hackmann und Eva Hackmann auszuschließen, gab AG Mayen unbeteiligten Andreas Hackmann als Ehemann vor. AG Mayen übertrug A.H. die Kompetenz, für A.H. nicht erkennbar gehalten, als Ehemann von E.H. Widerspruch zum Mahnbescheid und Einspruch zum Vollstreckungsbescheid einzulegen. Das 20.010.2007 datierte Schreiben des A.H., ohne jeglichen Bezug zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid, benutzte AG Mayen zur Datierung des ‚undatierten Widerspruchs‘ und dazu, dass dieses als Anlage zu diesem Schreiben an das AG Mayen gesandt wurde. Damit unterstellte AG Mayen verspäteten Eingang des Widerspruchs. Gleichzeitig benutze AG diesen verspäteten Widerspruch als Einspruch. Wobei durch das AG Mayen-Schreiben vom 26.10.2007, in dem es A.H. zur Vorlage einer Bevollmächtigung (Unterstellung des Synonyms Unzurechnungsfähigkeit) aufforderte, damit dieser Widerspruch als ‚klarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ benutzt werden kann. Aber in dem Wissen das ausgeschlossen ist, dass A.H. diese beibringt. Daher unterstellte AG Mayen im Verfahrensakte und Vollstreckungsprotkoll ‚ diesen verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch des ‚Ehemannes A.H.‘ und keinen Widerspruch zur unterstellten Bevollmächtigung (=Synonyms Unzurechnungsfähigkeit). AG Mayen, und damit FKH, waren sich sicher, dass die Aussagebedeutung und die Art der Benutzung der ‚Korrespondenz‘ mit A.H., dokumentiert in der Verfahrensakte, vor A., R. und E.Hackmann geheim und in der unterstellten Aussagebedeutung unentdeckt und unwidersprochen bleibt. Aber durch ausgeschlossen gehaltenen Widerspruch des tatsächlichen Ehemann Rainer Hackmann gab AG Mayen den Folgegerichten die Aussagen des unterstellten Ehemannes A.H. als die des Rainer Hackmann vor. Mit der AG Mayen- Unterstellung von Bevollmächtigung gab es den Folgegerichten zudem vor, dass die Aussagen der Eva Hackmann perse nichts wert sind, insbesondere ihre Aussagen zu abgegebenen ‚Richtigstellungen‘. Mit dieser Vielzahl konstruierter nuancierter, detaillierter, diffiziler, wahr und logisch erscheinenden Straftaten täuschten die verantwortlichen Mitarbeiter des AG Mayen in 2007 die Entscheidungsträger der Folgegerichte über die Verfahrensakte vorsätzlich und gaben einen scheinlogischen Erkenntnisweg vor. Dieser blieb bis zum Erhalt der Verfahrensakte Ende Juni 2012 vor Rainer und Eva Hackmann geheim gehalten. Einschub Ende.

Einziger Nutznießer und ganz offenbar Drahtzieher des Bela Vita-Betrugs und nun des AG Mayen-Betrugs war und ist FKH. Nachdem die Entscheidungsträger des Zivilprozessgerichts des AG Osnabrück auf den Verfahrensaktenbetrug des AG Mayen hereingefallen waren und kein Zivilprozess stattfand, beantragte FKH ab März 2008 per Haftbefehl Vollstreckung des Titels Meyer an Hackmann. Auch diesmal übernahmen die Richter des Vollstreckungsgerichts des RiAG Osnabrück Struck und das RiLG Osnabrück Hune unterAusschaltung des Gehirns widerspruchslos dem vom AG Mayen vorgegebenen Erkenntnisweg (=Verfahrensaktenbetrug), als diese Vollstreckung per Haftbefehl anordneten/bestätigten und mehrfach von Gerichtsvollziehern versucht wurde. FKH wusste zu den Zeitpunkten März 2008 und April 2010, dass E. und R.Hackmann den vorgenannten Verfahrensaktenbetrug nicht aufgedeckt hatten und die Entscheidungen der AG/LG Os nicht entkräften konnten.

Eva Hackmann stellte Strafantrag gegen AG Mayen wegen Beweismittelvernichtung und wegen Zuweisung des Titels Meyer auf Hackmann: Der Strafantrag erfolgte in Unkenntnis der Verfahrensakte. ST Koblenz Harnischmacher und GST Koblenz Regner, Leiter Kruse sowie Justizministerium Pandel (22.06.2012) bestätigten/würdigten nach jeweiliger Überprüfung der Verfahrensakte des AG Mayen diese als Wahrheits-Beweis für die Richtigkeit der Entscheidungen des AG Mayen.

In Kenntnis dieser zugesandten Verfahrensakte Anfang Juli wies ich die Verfahrensaktenfälschungen des AG Mayen nach und das die vorgenannten Bestätiger/Würdiger Falschbeurkundungen im Amt begingen, als diese die Fälschungen nach Überprüfung zum Wahrheitsbeweis erklärten.

-Erklärungen von Ehemann Rainer Hackmann, dass er die beiden fehlzugestellten Bescheide irrtümlich annahm und durch Fehl-Annahme nicht seine Frau Eva Hackmann als die adressierte Schuldnerin feststellte. -Erklärung des als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann vom 22.07.2012 belegt, dass er nicht das Formular ‚ undatierter Widerspruch zum Mahnbescheid seinem Schreiben beilegte. Auch, dass in diesem Schreiben kein Zusammenhang zu Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid Meyer besteht, Eva Hackmann betreffend. Die von A.H. vom AG Mayen geforderte und nicht erhaltene Bevollmächtigung zur Benutzung der in 20.10.2007 unterstellten Anlage Widerspruch als Einspruch ist weiterer Betrug, da, Nicht-Erhalt als unklarer Einspruch gewertet wurde. Als Nicht-Ehemann war A.H. nicht autorisiert, namens des tatsächlichen Ehemannes R.H. respektive seiner Nicht-Ehefrau eine Äußerung abzugeben, wie AG Mayen unterstellt. -Nochmalige Erklärung von Eva und Rainer Hackmann, dass Eva Hackmann nach fehlzugestellten Bescheiden beide zusammen mit Richtigstellungen an das AG Mayen zurücksandte und der Erklärung, dass AG Mayen Goergen, deren Erhalt bestätigte. Die Richtigstellung zum Mahnbescheid erhielt auch das Formular Widerspruch.

U.a. Justizministerium Ministerialrat Pandel meinte mich auf irrige Vorstellungen hinweisen und mir erklären zu müssen, wie ein Mahnverfahren funktioniert. Vor allem, dass nicht überprüft wird, ob dem Antragsteller FKH der auf Meyer lautende Anspruch zusteht. Das ist dem örtlich zuständigen Gericht nach Widerspruch vorbehalten. Die genannten staatlichen Strafrechtsjuristen der ST/GST Koblenz und des Justizministeriums wissen, dass es um die Vollstreckung an der mir unbekannte Person Meyer überhaupt nicht ging. Es ging in meinem (EvaHackmann) Strafantrag einzig um konstruierte, diffizile, vor mir geheim gehaltene Beweismittelvernichtung und Verfahrensaktentäuschungen/-betrügereien, mit denen AG Mayen während des Mahnverfahrens dem als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann die Bearbeitung von Widerspruch und Einspruch übertrug und damit diesem die Bestätigung seiner Frau Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer unterstellte. Diese staatlichen Strafrechtsjuristen stellen sich blöd und decken damit den AG Mayen- Betrug. Klarstellung und Nachhilfe für diese staatlichen Strafrechtsjuristen/-blödis: die örtliche Gerichte wissen, dass durch diese gezielte AG Mayen Zuweisungs-/Bestätigungstrickserei /=verspäteter Widerspruch, unklarer Einspruch) die von ihnen gemeinte Überprüfung durch die örtlich zuständigen Gerichte ausgeschlossen ist. Diesen Betrug und die Konsequenz dieses Betruges hätte jeder Kriminologie belegende Erstsemester-Jura-Student erkannt und hätte auch von den genannten Volljuristen (=kriminelle Vollblödis) erkannt werden können und müssen. Nach Überprüfung der Verfahrensakte erkannten sämtliche genannte Volljuristen — nichts –, ‚würdigten‘ damit den mehr als offenkundigen Betrug des AG Mayen als wahr, deckten diesen und schrieben Eva Hackmann als Kriminelle/Schuldnerin fest. Wenn manche Leser die ulkige Auffassung haben, staatsanwaltliche Ermittlung habe etwas mit Wahrheitsfindung zu tun, der irrt.

Indem diese staatlichen Strafrechtsjuristen des rheinland-pfälzischen Justizministeriums nichts erkannten, deckten diese nicht nur die verantwortlichen Straftäter des AG Mayen, sondern insbesondere den eigentlichen Verursacher, Drahtzieher und Nutznießer FKH. So wie die ST Osnabrück und die ST Frankenthal keine Ermittlungen bei den strafangezeigten ursächlich Verantwortlichen von Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug des Vertrages Meyer/Bela Vita vornahmen, eines Vertragsbetrugs auf Meyer, dessen Forderungen aus diesem Vertrag durch Verfahrensaktenfälschung/-betrug AG Mayen Eva Hackmann unterstellte, so garantierten die staatlichen Strafrechtsjuristen durch vorgegebene nicht vorzunehmende Überprüfung den Ausschluss der Feststellung des Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela und gaben diesen Betrug als wahr vor, insbesondere transferierten diese staatlichen Volljuristen Verbrecher nach § 12 StGB die falsche Zuweisung des Vertragsbetrugs Meyer als wahr auf Hackmann. Insbesondere in der weiteren Folge die auf AG Mayen-Verfahrensakten-/Vollstreckungsprotokollfälschung beruhenden gerichtlichen Folge(fehl-)entscheidungen. Damit scheinlegitimierten diese staatlichen Strafrechtsjuristen betrugsbasierte Vollstreckungen (Plural) an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann und schließen, zuletzt nach Pandel 22.06.2012, die Aufdeckung des Ursprungsbetrugs Meyer/Bela Vita ausdrücklich aus: es werden bezogen auf die Mahngerichtsentscheidung keine zurückliegenden Vorgänge (=Feststellung der ursächlich Verantwortlichen von Bela Vita;=Klärung des Zuweisungsbetrugs Meyer=Hackmann) überprüft. Nutznießer: FKH.

Zunächst angenommene Klägeanträge (Feststellung der Verantwortlichen von Bela Vita und des Vertrages Meyer/BelaVita und, für den Fall der Existenz des Vertrages Meyer, durch Unterschriftenvergleich die Feststellung, dass Meyer ungleich Hackmann ist und damit die AG Mayen-Zuweisung Meyer=Eva Hackmann Betrug) funktionierte RiAG Frankenthal Ecker nach ganz offenbarer Infiltration/Insinuierung 28.04.2011um, indem er meine Klageanträge ablehnte und durch 28.04.2011 von ihm vorgegebene Feststellungsgründe ersetzte. Diese sind die AG Mayen-(Betrugs-)Entscheidungen und eine hierauf beruhende LG OS-(Fehl-)Entscheidung. RiAG Frankenthal Ecker ignorierte zudem durch Nicht-Bescheidung meines §149 ZPO-Antrags auf staatsanwaltliche Feststellung der Verantwortlichen von Bela Vita, des ursprünglichen Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita Bela, etc. vor der Hauptverhandlung, dass dieses Ermittlungsergebnis zum Gegenstand der Feststellungsklage wird. Ganz im Sinn der staatsministeriellen Strafrechtsjuristen Rheinland Pfalz u.a. Pandel 22.06.2012 und natürlich – für wen wohl – den Nutznießer auch dieses Betrugs FKH.

  1. Diese Ausführungen entsprechen inhaltlich dem 05.12.2012-Nachtrag zum Strafantrag vom 28.11.2012 an die Staatsanwaltschaft XXXXXXXXX.

Ich beziehe mich auf meinen Strafantrag vom 28.11.2012. Ergänzend zeige ich an, dass ich die von Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Röhl/Snakker zitierte bundesweit geltende ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ von diesen nach siebter Anmahnung, und von ST Frankenthal sowie vom Justizministerium Rheinland Pfalz nach vierter Anmahnung diese Abschrift nicht erhalten habe. GST Snakker 05.12.2012 nach achter Anmahnung telefonisch: ‚…die werden Sie nicht bekommen, Sie haben zu glauben, dass es diese gibt….‘ Rückschluss: Es gibt diese ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ nicht, wie vorliegende Nachfrageergebnisse andereer Staatsanwaltschaften belegen. Mit geänderter Zuständigkeit begründete ST Osnabrück in 2011 die Beendigung des gegen die Verantwortlichen von Bela Vita eingeleiteten Ermittlungsverfahren: -ohne das die Namen der Verantwortlichen von Bela Vita ermittelt wurden, -ohne das der Verantwortliche ermittelt wurde, der den Vertrag mit Meyer abschloss -ohne dass die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer und -ohne das damit der Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer/Bela Vita festgestellt wurde. -ohne dass, bei existentem Vertrag Meyer, durch Unterschriftenvergleich Meyer gleich Eva Hackmann gutachterlich festgestellt worden wäre.

Zweck dieser mir Lüge begründeten nicht fortgesetzter Ermittlung war, innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist von Betrug die staatsanwaltliche Ermittlung der nachgewiesenen Straftaten und Feststellung der verantworlichen Straftäter durch die ST Osnabrück auszuschließen.

Mit dieser Änderungs-Begründung führt seit 18.08.2011 die ST Frankenthal die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita fort. Die ST Frankenthal nahm bis zum Ablauf der Verjährungsfrist keine Ermittlungen auf.

Auf der Grundlage von Verfahrensaktenfälschung und Vollstreckungsprotokollfälschung wies Mahngericht AG Mayen (Fälschungsnachweis siehe mein Schreiben vom 04.12.2012) die Schuldnerin Meyer des Vertrages Meyer/Bela Vita der Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zu und eindrucksmanipulierte mit diesen Fälschungen die Folgegerichte, die Vollstreckungen per Haftbefehl an Eva Hackmann veranlassten, die mit polizeilicher Gewalt (=Einbruch, Handschellenfesselung, Ausraubung im eigenen Haus) an Eva und Rainer Hackmann bereits durchgeführt wurden. Realisierte und angekündigte weitere Vollstreckungen erfolgten auf der Grundlage eines nicht existenten Vertrages Hackmann, den AG Mayen durch Aktenfälschungen Eva Hackmann zuwies.

Auf der Grundlage der nicht nachgewiesen und somit nicht existenten ‚Änderung der Zuständigkeitsregelung Mai 2011‘ nahm die Staatsanwaltschaft Frankenthal die Ermittlungen an sich. So wie die ST Frankenthal in den zurückliegenden mehr als 25 Jahren keine Straftaten der Firma FKH feststellte, so garantierte auch in diesem Fall diese ST Frankenthal Verdunkelung/Verschleppung dieser Straftaten der Verantwortlichen von Bela Vita und der Verantwortlichen des AG Mayen. Und garantierte damit auch im 26-ten Jahr dem Nutzer des Bela Vita-Betrugs, der Firma FKH, den Nutzen des Bela Vita und AG Mayen-Betrugs. Auf der Grundlage des vom Vollstreckungsgericht AG Osnabrück als wahr übernommenen AG Mayen-Betrugs, unter gleichzeitiger Nicht-Berücksichtigung der angezeigten Straftaten, erfolgte die Vollstreckung an Unschuldiger. Durch ausgeschlossene Ermittlungen im Verjährungszeitraum hält ST Frankenthal zudem nach Ablauf der Verjährung die verantwortlichen Straftäter Bela Vita, AG Mayen und den Nutznießer des Betrugs FKH straffrei. Ich beantrage, dass wegen des erheblichen Verdachts fortgesetzter Verdunkelung/Verschleppung durch die ST Frankenthal die ST Bochum mit Datum 28.11.2012 die Ermittlungen gegen die verantwortlichen Straftäter von Bela Vita, AG Mayen und FKH sofort an sich zieht und durchführt.

Der bis heute staatsanwaltlich vorsätzlich unaufgeklärt gehaltene ursprüngliche Meyer/Bela Vita-Vertragsbetrug, den AG Mayen durch Personenumdeutungsbetrug Eva Hackmann zuwies, ist zurückzuführen auf den Betrugs-Nutzer FKH. Hierauf beruhen in der Folge gerichtliche Entscheidungen des AG Speyer und des AG Frankenthal. FKH brachte durch seine Teilnahme hieran weitere Kosten zur Vollstreckung, die wegen ausgeschlossener Klärung des Ursprungsbetrugs nichtig sind, von der ST Osnabrück OST’in Krüger zu Recht erklärt wurden.

 

Niedersächsische Richter Specht (VG Osnabrück) und Boumann (VG Oldenburg) erteilen Lizenz zum Töten in der Pychiatrie

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-10-25 – 18:15:45

Wer sich als Richter über Wahrheit und Erkenntnis erhebt, wird dem Gelächter der Götter zum Opfer fallen. ALBERT EINSTEIN (1879-1955)

Einstimmung: www.youtube.com/watch?v=KdY7kU09R0I

Gegen Boris Pistorius, im Schattenkabinett des SPD-Weil nach niedersächsischer Landtagswahl als künftiger SPD-Innenminster vorgesehen, in dessen Verantwortung als Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück er 2003 mit personenbezogenen psychiatrischen Daten einer anderen Person – vor mir geheim geheim gehalten – dem staaatlichen Psychiater den Beweis der Unheilbarkeit ‚meiner‘ psychischen Krankheit lieferte, in dem er diese als ‚Beweis‘ in meine Personalakte platzierte und darin beließ, die erst als das Ergebnis der zweiten! Petion in 2009 von der Behörde gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen vernichtet wurde …..

Gegen Manfred Hugo, den früheren Richter und Landrat des Landkreises Osnabrück, dem das Gesundheitsamt unterstand, das in Geheimakte Gutachtenunterschlagung vornahm, dessen Amtsarzt Dr. Bazoche mit vor mir geheim gehaltener medizinischer Gutachtenfälschung Beweisfeststellung in Auftrag gab, um mit vor mir geheim gehaltenen psychiatrischen Daten einer anderen Person Nicht-Heilbarbeit von ‚meiner‘ pychischen Krankheit beweisen lassen wollte. Gegen Landrat Manfred Hugo, der einen Amtsarzt Bazoche deckte, der als Beweis für amtsärztlich von ihm unterstellte Selbst- und Fremdgefährdung (=Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG) seiner Sekretärin ohne ihr Wissen Bezeugung und von ihr angezeigte Bedrohung unterstellte, die zur Vermeidung wahrheitsgemäßer Aussage und damit Aufdeckung der Bazoche-Straftaten an einen anderen Ort versetzt wurde, der ein Maulkorb verpasst und EDEKA (=Ende der Karriere) angedroht wurde für den Fall, dass sie die Wahrheit sagt….

… ist Anklage erhoben worden:

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann bekräftigt klaren Rechtsverstoß von Pistorius und Hugo:

Ein weiteres Beispiel für das ponerologe marionettenlenkende politische Klientel, das mit Feigheit, List, Betrug und unter Geheimhaltung sowie nicht vorstellbarer Menschenverachtung Freiheitsberaubung, Folter und Ermordung in der Psychiatrie veranlasste.

Nachfolgend mein Strafantrag an:

Staatsanwaltschaft Osnabrück Leitender Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck

Weitere nicht offengelegte Empfänger

Ich stelle hiermit Strafantrag wegen nachgewiesener Verbrechen bezüglich vor mir geheim gehaltener unwahrer, gefälschter, mir zugewiesener nicht mich betreffender psychiatrisch attribuierter Akten gegen nachstehend aufgeführte Personen/Konsortien. In der Gesamtheit bilden diese Akten die Kriterien für Zwangseinweisung/Zwangsbehandlung (Selbst-/Fremdgefährdung) nach Psych KG und Maßregelvollzug (psychisch kranker Straftäter) und damit Freiheitsberaubung in der Psychiatrie. Die genannten Personen in ihrer Funktion als Garanten verpflichten den staatlichen Psychiater zur Benutzung dieser Akten/Kriterien. Damit ist der Straftatbestand Folter, versuchte Freiheitsberaubung, versuchte Nötigung und versuchter Mord in der Psychiatrie/im Maßregelvollzug erfüllt. Freiheitsberaubung , Mord und Folter wurden unter Geheimhaltung langfristig geplant, um mich als Opfer und Zeugen dieser Straftaten zu beseitigen. Damit verbunden ist die Vernichtung meiner beruflichen Existenz und berufliches Fortkommen als niedersächsischer Berufschullehrer und damit gegen meinen Willen vorzeitige Beendigung meiner Diensttätigkeit sowie existenzieller materieller Schädigung. Die Planungsakte zur Zwangseinweisung (Selbstgefährdung) nach Psych KG vernichtete die Behörde in 2009 gegen meinen Willen, um damit den Betrug des Pistorius zu kaschieren. Der zwangsweise Verbleib in der Psychiatrie/Maßregelvollzug ist Freiheitsberaubung und beträgt nach Nedopil mindestens 6-7 Jahre und ist wegen zwangsweise (gegen den erklärten Willen), vorgegeben/getarnt als Behandlung mit Medikamenten, durchgeführte Vergiftung mit irreversibel schädigenden Nervengiften Folter. Freiheitsberaubung und damit Vergiftung/Folter dauern regelmäßig solange länger, bis der fehleingewiesene psychisch nicht Kranke sich selbst verleugnet und Krankheitseinsicht eingesteht. Damit war geplant, mich als psychisch nicht Kranken unter Androhung des großen Übels fortdauernder Freiheitsberaubung und fortdauernder schleichender Ermordung zu nötigen, Krankheitseinsicht einzugestehen. Die Absetzung der Nervengifte und damit von Vergiftung/Folter ist somit von erklärter Krankheitseinsicht abhängig, obwohl ich zu keiner Zeit psychisch krank war. Die Gesamtheit der Akten ergeben nach § 81,81, 92 StGB den Straftatbestand des Verfassungshochverrats, da diese die Funktionalität des öffentlichen Rechtswesens und der öffentlichen Sicherheit aushebeln und das Beamtenwesen zerstören.

Es liegt kein Verdachtsstrafbestand vor. Die Verbrechen sind bewiesen durch Urkunden und Handlungen.

Ich beantrage bis zum 08.11.2012 die öffentliche Anklage, da Urkundenbeweise vorliegen. Ich beantrage Berichterstattung über Ermittlungsergebnisse bis zum 08.11.2012.

Ich weise vorsorglich darauf hin, diesen Strafantrag nicht mit Floskeln zu beantworten.

Weitere Ausführungen:

Nieders. Staatsbeamte der BBS Melle, der Landesschulbehörde Osnabrück, des Gesundheitsamtes Osnabrück sind die ursächlichen Initiatoren/Konstrukteure unwahrer/gefälschter/eine andere Person betreffender mir gegenüber geheim gehaltener psychiatrisch attribuierter Akten. Diese Akten dokumentieren einen eskalierten Entwicklungsprozess psychischer Krankheit und sind Vorstufe für die Konstruktion der Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG und Maßregelvollzug. Der von EDEKA bedrohte Richter Specht des VG Osnabrück schloss durch Nichtnennung und weitere Geheimhaltung meine Kenntnis dieser Akten aus, bestätigte/garantierte diese gegenüber dem staatlichen Psychiater in der Beweisfeststellung als wahr, als mir bekannt und meine Person betreffend. Auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück, zuletzt ST Lewandrowski und Ltd. ST Heuer, erkannte regelmäßig keine Straftat und ermittelte nicht die Verursacher des strafangezeigten psychiatrischen Aktenbetrugs, der damit verbundenen psychiatrischen Freiheitsberaubung, Zwangseinweisung und -behandlung und damit Vergiftung und Folter. Diese Verursacher verstießen gegen Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §§ 226, 345 StGB.

#Ab 1950 bis zum Bundesverfassungsgerichtsurteil – 2 BvR 443/02 – vom 09.01.2006 –56 Jahre!!– galt die bundesweit praktizierte oberlandesgerichtlich abgesicherte Rechtsprechung: ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘.

Im Beschluss vom 20.6.2012 berufen sich die RichterInnen des BGH auf die Leitsatzentscheidung zur Zwangsbehandlung des Bundesverfassungsgerichts ||- 2 BvR 633/11 – www.bundesverfassungsgericht.de/…/rs20111012_2bvr063311.html ||, das im März und Oktober 2011 die Zwangsbehandlung nach Psych KG bzw. Maßregelvollzugsgesetz für verfassungswidrig erklärte und den entsprechenden „Zwangsbehandlungsparagraphen“ des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes und des UBG/PsychKGs in Baden-Württemberg für nichtig erklärte.

Aktuell besteht die Möglichkeit der Zwangseinweisung nach Psych KG. Voraussetzung dafür sind Selbst- und/oder Fremdgefährdung. Aktuell besteht die Möglichkeit der Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug. Voraussetzung dafür ist ‚Krankheitsuneinsichtigkeit eine psychisch kranken Straftäters‘. 1950 bis 09.01.2006 bestand für die Dauer der Unterbringung kein Einsichtsrecht in die Akten, die zur Einweisung führten 1950 bis 20.6.2012 war Zwangsbehandlung die Regel.

In diesem Wissen konstruierten die strafangezeigten Verbrecher nach § 12 StGB ab 2002 die Kriterien für Psych KG und Maßregelvollzug. Insbesondere auch in dem Wissen, dass wegen ausgeschlossenem uneingeschränkten Akteneinsichtsrecht die Aufdeckung der Straftaten Akten-/Kriterienfälschungen während der Zwangsunterbringung garantiert ausgeschlossen war.

Die staatlich besoldeten Konstrukteure unterstellten verstärkend auf der Grundlage der geheim gehaltenen unwahren, gefälschten und mir zugewiesenen, einer andere Person betreffenden, psychiatrisch attribuierten Akten die Kriterien Selbst- und Fremdgefährdung, stellten somit Freiheitsberaubung, Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nach Psych KG in der Psychiatrie sicher.

Indem diese staatlich besoldeten Konstrukteure die unterstellte Bedrohung/Fremdgefährdung nochmals verstärkend unterstellten als Kriterium ‚Krankheitsuneinsichtigkeit eines psychisch kranken Straftäters‘, stellten diese somit Zwangsbeweisfeststellung, Freiheitsberaubung, Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug sicher.

Die staatlich besoldeten Konstrukteure stellten durch Vorgabe/Bestätigung des erheblichen Schweregrades der psychiatrisch attribuierten Akten respektive der Kriterien psychiatrische Sanktionierung/Vergiftung/ Folter und die psychiatrische Vernichtung/Ermordung in der Psychiatrie sicher. Denn damit erfolgte die Vorgabe an den staatlichen Scheuklappen-Psychiater, besonders stark wirkende Nervengifte in hoher Dosierung zwangsweise zu verabreichen.

Diese Kenntnis machten sich die Konstrukteure der Akten zunutze. #

Ermittlungsführer Boumann von der Niedersächsischen Regierungsvertretung Oldenburg und Richter Specht vom Verwaltungsgericht Osnabrück garantierten/bestätigten diese vom Gesundheitsamt Osnabrück Bazoche und Landesschulbehörde Pistorius konstruierten Akten/Zwangseinweisungskriterien als wahr und meine Person betreffend. In dem Wissen, dass diese unwahr/gefälscht sind und nicht meine Person betreffen. Und verpflichteten nach deren erfolgter ‚Rechtsetzung‘ den staatlichen Scheuklappenpsychiater, richterlich als wahr bestätigte Betrugsergebnisse auf meine Person bezogen zu benutzen. Vom staatlichen ‚Rechtsetzer‘ VR Specht als wahr bestätigte Akten mit den psychiatrischen Aussagen Selbst- und Fremdgefährdung bedeuten Zwangseinweisung nach Psych KG. Krankheitsuneinsichtiger psychisch kranker Straftäter bedeutet sofortige Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug. Die als Renitenz (=falsch, nicht systemkonform oder abwegig) bewertete von mir vorgenommene Zurückweisung der Akten gegenüber dem staatlichen Psychiater als unwahr bedeutet psychiatrische Bewertung als krankheitsbedingte Dissimulation und damit Verstärkung/Bestätigung des psychiatrischen Krankheitsbildes. Nach diesen Aktenvorgaben richtet sich Auswahl, Zusammenstellung und Dosierung der Nervengifte.

Damit erteilten Regierungsvertretung Oldenburg Ermittlungsführer Boumann (ab 2005 Verwaltungsrichter in Oldenburg) und Verwaltungsgericht Osnabrück Richter Specht dem staatlichen Psychiater die “’Lizenz zum Töten“‘ in der Psychiatrie.

Eines psychisch zu keiner Zeit Kranken, leistungsstarken niedersächsischen Landesbeamten.

* Bedeutet nach Nedopil (Ärztezeitung 15.04.2009) auf jeden Fall mindestens 6-7Jahre Freiheitsberaubung und Zwangsmedikation mit Nervengiften in der Psychiatrie. * Bedeutet auch nach dieser Zeit fortgesetzte Freiheitsberaubung und Fortsetzung der Vergiftung bis zur Selbstverleugnung, bis zum Eingeständnis psychiatrischer Krankheit. * Bedeutet ausgeschlossenes/erheblich eingeschränktes Besuchsrecht. * Bedeuten zwangsweise Medikation mit Nervengiften, deren Dosierung im subjektiven persönlichen Ermessen des staatlichen Psychiaters liegt und um so höher ausfällt, je stärker das Wehren des psychisch Nicht-Kranken ausfällt. * Bedeuten nach der seit ca. 1950 geltenden oberlandes-/oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung praktiziertes ausgeschlossenes uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht und damit nach erfolgter Zwangseinweisung ausgeschlossene Kenntnis der Einweisungskriterien/-akten und damit Fortsetzung der Geheimhaltung. * Bedeutet während des schleichenden Vergiftungs-/Tötungsprozesses ausgeschlossene Aufdeckung des Psychiatrisierungsbetrugs und ausgeschlossene Sanktionierung der verursachenden beamteten Initiatoren/Konstrukteure/Straftäter nach §12 StGB dieser psychiatrisch attribuierten Akten und der Rechtsetzer, genauer: die Vergiftung/Tötung legitimierenden/legalisierenden Straftäter nach §12 StGB, Ermittlungsführer Boumann und Richter Specht, die diese Akten für psychiatrisch wahr und meine Person betreffend erklärten. Boumann und Specht betrieben damit Renaissance der Inquisition und setzten damit NS-Psychiatriekontinuitäten fort, damit Fortsetzung der unter Freiheitsberaubung geheim gehalten als Behandlung getarnten Vergiftung/Tötung in der Psychiatrie. * Bedeutet für die gesamte Verweildauer in/m der Psychiatrie/Maßregelvollzug ausgeschlossene Möglichkeit der Akten- und somit Einweisungskriterienüberprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen und damit ausgeschlossene Möglichkeit der sofortigen Freilassung und Beendigung der Vergiftung. Nicht für den im dauerhaften Delirium gehaltenen/gespritzten, dazu ist dieser unter Einfluss der Nervengifte nicht in der Lage, vielmehr für Freunde, Bekannte, Verwandte. * Bedeutet gezielt vorgenommene schleichende irreversible geistige und körperliche Schädigung und damit lebenslanges Siechtum, Verlust jeglicher Lebensqualität, Lebenszeitverkürzung um ca. 25%, bürgerlicher Tod, Ermordung, Folter, Verstoß gegen Internationales Recht wie u.a. Menschenrechte. Der von den Konstrukteuren der psychiatrischen Scheinfakten/-akten mit Vernichtung beauftragte staatliche professorale Psychiater wird nach realisierter Vernichtung des psychisch nicht Kranken von den politischen Verursachern gedeckt. * Bedeutet, das für den Fall des Ablebens der Verabreicher der Nervengifte in seiner Funktion als ‚Arzt‘ selber einen ‚getürkten‘ (ist keine Diskriminierung von Türken) Totenschein ausstellt oder kurz vor dem Ableben diesen in ein anderes Krankenhaus zum Sterben überweist. Damit regelmäßig ausgeschlossen ist, die Todesursache auf die verabreichten Nervengifte zurückführen. * Bedeutet psychiatrische Vernichtung eines zu keiner Zeit psychisch Kranken, damit auch der betroffenen Familienangehörigen. Selbstverständlich zum Wohl des Staates, da vorzeitiges Ableben die Rentenkasse entlastet. * Bedeutet somit von der Politik dem staatlichen Psychiater überantwortete Aufgabe der Freiheitsberaubung , Folter und schleichende Ermordung. * Bedeutet die Möglichkeit auszuschließen, die für psychiatrische Aktenfälschungen verantwortlichen Initiatoren und die diese deckenden Vertreter staatlicher Justiz wegen Auftragsmord/Folter/Verstoß gegen Internationales Recht und die Menschenrechte sowie somit wegen Verstoßes gegen Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §§ 226 344, 345 StGB zur Rechenschaft zu ziehen. * Bedeutet die Möglichkeit auszuschließen, die mit Kontrolle/Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragten und in zwei Petitionen und weiteren fünfmal per Mail in Kenntnis gesetzten Landtagsangeordneten und den Niedersächs. Ministerpräsidenten Wulff als obersten nieders. Dienstherrn wegen Duldung des schleichenden Tötungsprozesses/der Folter und wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nach Völkerstrafgesetzbuch zur Rechenschaft zu ziehen. * Bedeutet von den staatlichen Initiatoren/Verursachern der Aktenfälschungen und gleichzeitig Auftraggebern der psychiatrischen Beweisfeststellung auch der staatlichen Justiz übertragene weitere Geheimhaltung der für Beweisfeststellung zu benutzenden psychiatrisch attribuierten Akten/Beweise und von dieser ausschließlich gegenüber dem staatlichen Psychiater vorgenommene(s) Reframing/Konversion psychiatrischer attribuierten Akten-Fälschung/Unwahrheiten (Scheinfakten) in psychiatrische Wahrheit. Mit diesem Reframingergebnis von ‚Rechtsetzern‘ ist der staatliche Psychiater zur vorbehaltlosen, von ihm nicht zu überprüfenden, Benutzung dieses Ergebnisses verpflichtet. * Bedeutet Zwangseinweisung (=Freiheitsberaubung) in die Psychiatrie/Maßregelvollzug mit ausgeschlossenem uneingeschränktem Akteneinsichtsrecht. * Bedeutet Zwangsmedikation, genauer: unter Freiheitsberaubung geheim gehaltene zwangsweise Vergiftung mit Nervengiften. (Aufgehoben 20.06.2012 vom BVG). Die Volljuristen/Richter Boumann und Specht wissen genau: auf der Grundlage der von ihnen für psychiatrisch wahr und meine Person betreffenden Akten erfolgt meine Zwangseinweisung für mindestens 6-7 Jahre und die schleichende Vergiftung/Tötung mit Nervengiften. Die Intensität der Vergiftung ist abhängig von den von Boumann und Specht für wahr bestätigten psychiatrischen Aktenaussagen.

Damit erteilt niedersächsische staatliche Justiz, Volljuristen/Richter Boumann und Specht, dem staatlichen Psychiater die “’Lizenz zum Töten“‘ in der Psychiatrie/Maßregelvollzug. Lizenz zum Töten und damit psychiatrische Vernichtung eines leistungswilligen/-bereiten niedersächsischen Landesbeamten, der zu keiner Zeit psychisch krank war. Das ist ganz offensichtlicher Auftragsmord.

Voraussetzung für staatliche psychiatrische Vernichtung und damit Benutzung der psychiatrisch attribuierten Akten ist die zuvor vom Betroffenen eingeholte Genehmigung für seine Vernichtung durch zuvor abverlangtes Selbsteingeständnis/selbst eingestandene Krankheitseinsicht.

Wie funktioniert denn das? Die staatlichen Initiatoren/Konstrukteure der geheim gehaltenen psychiatrischen Aktenfälschungen, die Volljuristen der Landesschulbehörde Leiter Pistorius und das Gesundheitsamt Leiter Fangmann deuteten hierzu Aussagebedeutungen des NBG in entscheidenden Nuancen/Details um und erklärten mir gegenüber diese NBG-Umdeutung für NBG-Recht. Amtsarzt Bazoche, nach enger Absprache mit Pistorius und Fangmann, ordnete, gegen NBG § 54 (12) Erläuterungen verstoßend, keine psychiatrische Untersuchung an mit einer dem Betroffenen vorher genannten ‚verständig gewürdigten nachvollziehbaren Nennung/Begründung‘, sondern deuteten Anordnung um in Nötigung. Diese nötigten mich unter ausgeschlossener Nennung der Anordnungsbegründung zur selbst zu beantragenden und damit selbst einzugestehenden psychiatrischen Krankheit, ansonsten mache ich mich strafbar und verstoße gegen Mitwirkungspflicht nach NBG. Das ist vorsätzliche Täuschung/Straftat nicht nur der Marionette Bazoche, sondern der verantwortlichen Strippenzieher Volljurist Pistorius und Fangmann im Amt. Das Niedersächsisches Beamtengesetz NBG sieht explizit kein Selbsteingeständnis/Krankheitseinsicht als Voraussetzung von Untersuchung und Mitwirkungspflicht vor.

Warum legten Bazoche, Pistorius, Fangmann so großen Wert auf Selbsteingeständnis psychiatrische Krankheit? Der Grund dafür ist, das Selbsteingeständnis die Untersuchung ausschließt, ob überhaupt psychiatrische Krankheit vorliegt. Selbsteingeständnis bedeutet Ausschluss von Untersuchung, des ‚ob überhaupt‘, und stattdessen Auftragserteilung und Durchführung von Beweisfeststellung über diese selbst eingestandene psychiatrische Krankheit.

Wie wurde das Selbsteingeständnis konstruiert? Über gezielte Täuschung. Durch Gesundheitsamt-Vorgabe einer harmlosen unwahren Scheinbegründung (18.12.2002-Gutachten) zum Zweck der, so vorgegeben: Feststellung der Dienstfähigkeit (L.behörde) suggerierte Bazoche, dass diese Untersuchung Dienstfähigkeit bestätigt. Tatsächlich bezweckte Bazoche (genauer: Pistorius, Fangmann) mir das Selbsteingeständnis psychischer Krankheit abzuluchsen. Um mit diesem/r Selbsteingeständnis/Genehmigung eine von mir wiederholte Bestätigung bereits eingestandener Selbstzuweisungen psychischer Krankheit zu erhalten. Diese unterstellte Bazoche in dem vor mir bis April 2006 geheim gehaltenen ganz anderen 15.11.2002-Gutachten als am 04.11.2002 als selbst eingestanden. Beide Bestätigungen schein-begründen den Ausschluss von Untersuchung und in Auftrag zu gebende Beweisfeststellung. 15.11.2002 erging der Gutachtenauftrag an den staatlichen Psychiater, Beweisfeststellung vornehmen zu lassen. Vorgegebene Beweise für meine psychische Krankheit sind die gesamten der von der BBS Melle, der Landesschulbehörde Osnabrück Pistorius und dem Gesundheitsamt Fangmann/Bazoche geheim gehaltenen psychiatrisch attribuierten unwahren/gefälschten und eine andere Person betreffenden Akten. Das wären die nach NBG § 54 (12) von/m Gesundheitsamt/Landesschulbehörde eigentlich vor Untersuchung ‚verständig zu würdigen‘ gewesene Akten/Beweise, über die ich wohlweislich in Unkenntnis belassen wurde. Bazoche wäre nach § 54(12) NBG Erläuterungen verpflichtet gewesen, mir diese Anordnungsbegründungen am 04.11.2002 zu nennen. Danach wiederholt beantrage Grund-Nennung verweigerten mir Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Pistorius und das Gesundheitsamt Osnabrück sowie Verwaltungsgericht Osnabrück Richter Specht und Regierungsvertretung Oldenburg Boumann mit ‚fehlendem Rechtsanspruch‘. Einzig zu dem Zweck, um unter Ausschluss meiner Kenntnis und damit ausgeschlossener Möglichkeit des Widerspruchs und des Nachweises als gefälscht, deren widerspruchsfreie Verwendung durch den staatlichen Psychiater zu garantieren – damit durch Täuschung des staatlichen Psychiaters meine Vernichtung in der Psychiatrie.

Nun habe ich den staatlichen Betrug erahnt. Was nun, wenn der Betroffene die abverlangte Selbstbeantragung/selbst einzugestehende Krankheitseinsicht nicht zeigt? Für den Fall wurde ein Ermittlungsführer mit ‚Sachverhaltsklärung‘ beauftragt. Genauer: mir zum Schein vorgegebener ‚Sachverhaltsklärung‘. Statt Aktenunwahrheiten/-fälschungen zu ermitteln/festzustellen, wurde dieser beauftragt, die Gesamtheit der psychiatrischen Akten-Fälschungen als wahr zu bestätigen – unter weiterer Geheimhaltung. Genauer: er bestätigte durch Unterstellung die aktenfälschungsbasierten Kriterien Selbst- und Fremdgefährdung (Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG) als wahr und meine Person betreffend. Zudem konstruierte er verstärkend über geheim gehaltene konstruierte Bedrohung/Fremdgefährdung einen ‚krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäter‘ und schuf damit die Option von Zwangsbeweisfeststellung/-einweisung in die/den Psychiatrie/Maßregelvollzug. Realisiert von der Niedersächsischen Regierungsvertretung Oldenburg Ermittlungsführer Boumann, Leiter Sickelmann.

Die Verursacher der psychiatrischen Aktenfälschungen

  1. BBS Melle: Henschen, Pieper, Bussmann, Leiter Kipsieker. § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 26 Strafgesetzbuch Anstiftung § 13 Strafgesetzbuch Begehen durch Unterlassen § 15 Strafgesetzbuch Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 27 Strafgesetzbuch Beihilfe § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 240 Strafgesetzbuch Nötigung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 269 Strafgesetzbuch Fälschung beweiserheblicher Daten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 263 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4 : Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 274 Strafgesetzbuch Urkundenunterdrückung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 266 Strafgesetzbuch Untreue: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Vom Kultusministerium geforderte und von mir langjährig erbrachte Leistungen zur Umsetzung der Neuordnung und damit berufliches Fortkommen wurde ignoriert/sabotiert/schlecht geredet und verhindert. Stattdessen erfolgten von vorgenannten wenigen Kollegen betriebene langjährige Diskreditierung und Diskriminierung meiner Person und meiner innovativen beruflichen Arbeiten sowie soziale Ausgrenzung in der dienstlichen Öffentlichkeit vor den unbeteiligten Kollegen. Unbeteiligten Kollegen als von ihnen vorgenommen unterstellt und psychiatrisch reframt als Verhaltensstörung/soziale Unverträglichkeit. In Verantwortung des Kipsieker, auch in Kenntnis behördlich unaufgeklärt gehaltener gefälschter Dienstbesprechungsprotokolle, als wahr vorgegebene, tatsächlich unwahre, psychiatrisch kausalattribuierte Akteneinträge in meiner Personalakte dokumentiert – ohne meine Kenntnis/Anhörung/Stellungnahme. Tatsächlich wussten die Kollegen und ich nichts von diesen in Akten geheim gehaltenen psychiatrischen Unterstellungen/Unwahrheiten/Zuweisungen, die unwidersprochen (=von mir akzeptiert) gegenüber dem staatlichen Psychiater als Beweis psychischer Krankheit und damit Dienstunfähigkeit benutzt werden sollten.
  2. Landesschulbehörde Osnabrück Rittmeister, Personalaktenverwalter Kasling, Giermann, Dierker, Lüthje, Leiter Boris Pistorius (derzeit Oberbürgermeister von Osnabrück) § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 26 Strafgesetzbuch Anstiftung § 13 Strafgesetzbuch Begehen durch Unterlassen § 15 Strafgesetzbuch Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 27 Strafgesetzbuch Beihilfe § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 153 Strafgesetzbuch Falsche uneidliche Aussage: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 267 Strafgesetzbuch Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 269 Strafgesetzbuch Fälschung beweiserheblicher Daten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 263 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4 : Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 240 Strafgesetzbuch Nötigung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 271 Strafgesetzbuch Mittelbare Falschbeurkundung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 274 Strafgesetzbuch Urkundenvernichtung/-unterdrückung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 266 Strafgesetzbuch Untreue: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 339 Strafgesetzbuch Rechtsbeugung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 154 Strafgesetzbuch Meineid im Diensteid §38 Beamtenstatusgesetz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Artikel 1 GG Artikel 3 GG Landesschulbehörde Osnabrück Schulaufsicht Rittmeister unterstützte und protegierte die verursachenden Verantwortlichen, damit seine Jugendfreunde Henschen/Pieper, schloss ursächliche Konfliktklärung aus und wirkte an der Festschreibung und Fortsetzung deren psychiatrischen Akteneintrags-Zuweisungen mit. In Kenntnis, Verantwortung, auf Anordnung und unter Mitwirkung des Leiters der L.behörde Pistorius. Beschwerden, u.a. auch zu deren Dienstprotokollfälschungen, ging Pistorius nicht nach. Er schloss die beantragte Sachklärung und Aktenberichtigung der rechtswidrig ohne Anhörung mit unwahrer psychiatrischer Aussagebedeutung konsequent aus. Pistorius nötigte mich unter Androhung des Rausschmisses aus dem Dienst (über Amtsarzt) zur Zurücknahme der Klage gegen Henschen, zu künftigem Verzicht auf Thematisierung des Mobbing und zum Verzicht auf Berichtigung der psychiatrisch attribuierten Akten. Nach erfolgter Nötigung erklärte er diese für erledigt, um diese nach Jahren – vor mir geheim gehalten – der Regierungsvertretung Oldenburg zur weiteren Benutzung als wahr weiterzuleiten. Boumann verwandte diese Akten mit psychiatrischer Aussagebedeutung, um damit ‚meine‘ psychiatrische Krankheit zu begründen.

Die BBS Melle Kipsieker sowie die Landesschulbehörde OS. Rittmeister, Personalaktenverwalter Kasling, Giermann, Dierker, Lüthje, Leiter Pistorius schlossen meine Kenntnis und damit Zurücknahme dieser behördlich als wahr bestätigten, tatsächlich unwahren, psychiatrisch attribuierten unwahren Akten aus. In Verantwortung des Pistorius provozierten diese Psychiater Dr. Zimmer zu einem Antwortschreiben, um dieses eine andere Person (gleiches Alter, gleicher Beruf) betreffende Schreiben als Beweis für von mir verheimlichte erfolglose psychiatrische Behandlung beim Dr.Zimmer zu benutzen, wie Bazoche 15.11.2002 unterstellte. Mit darin von zwei amtlichen Gutachtern festgestellter ausgeschlossener Heilung von psychischer Krankheit Depression (=erhebliche Suizidgefahr=Zwangseinweisungskriterium nach Psych KG). Ein mit Bleistift auf dem Zimmer-Schreiben handgeschriebener Vermerk des Giermann weist darauf hin, dass dieses eine andere Person betreffende Schreiben zunächst zurückzuhalten sei (=noch nicht meiner Akte zuzuweisen ist) und erst während der Beweisfeststellung dem beauftragten Psychiater als mich betreffender Beweis für behördlich aufgedeckte Verheimlichung ‚meiner‘ psychischen Krankheit vorgelegt werden sollte. Folge der langjährigen psychischen Druckausübung (Psycho-Betrug/Folter) waren Herzrhythmusstörungen mit der Folge Insult. Nach vollständiger Genesung von beiden (mehr als drei Monate Dienstunfähigkeit) unterstellte Landesschulbehörde Pistorius psyc hische Krankheit und abverlangte von mir als psychiatrisch nicht Kranken zur vorgegebenen Feststellung der Dienstfähigkeit ‚Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung‘ und damit Einsicht in bestehende psychische Krankheit. Tatsächlich bezweckte Psychotrickser Pistorius, erfolgte Selbstbeantragung als selbst eingestandene psychiatrische Krankheit 240 umgedeutet zur Feststellung von Dienstunfähigkeit aus psychischen Gründen zu benutzen und die von Pistorius ihm geheim gehaltenen gefälschten/unwahren/eine andere Person betreffenden psychiatrisch attribuierten Akten als Beweise für ‚meine selbst eingestande psychische Krankheit‘ benutzen zu lassen. Feststellung: nachweislich bestand zu keiner Zeit psychische Krankheit. Statt beantragter Aktenberichtigung vernichtete die Behörde Frau Dierker 14.07.2009 gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen die Akte der mir zugewiesen anderen Person, mit der die Behörde Pistorius ab 2003 dem staatlichen Psychiater das auf mich zu benutzende Zwangseinweisungskriterium Selbstgefährdung vorgab.

  1. Gesundheitsamt Osnabrück: Stellvertr. Amtsarzt Bazoche, Leiter Fangmann, Graf Hülsmann § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 15 Strafgesetzbuch Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 25 Strafgesetzbuch Täterschaft § 26 Strafgesetzbuch Anstiftung § 263 Abs 3 Nr.4 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 267 Strafgesetzbuch Urkundenfälschung : Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 274 Strafgesetzbuch Urkundenunterdrückung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 154 Strafgesetzbuch Meineid im Diensteid §38 Beamtenstatusgesetz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 153 Strafgesetzbuch Falsche uneidliche Aussage: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 160 Verleitung zur Falschaussage: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren § 226 Strafgesetzbuch Schwere Körperverletzung Nicht unter drei Jahren § 112 Strafprozeßordnung Verdunkelungsgefahr Untersuchungshaft bei Verstoß gegen Völkerstrafgesetzbuch § 160 Strafprozeßordnung § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Begründung des Verwaltungsaktes § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Der Leiter der Landesschulbehörde leitete die Akte über Genesung von vollständig ausgeheilte Hirnhautentzündung (nach Zeckenbiss) nicht an das Gesundheitsamt weiter. Dessen Leiter Fangmann erstellte daraufhin eine Geheimakte über diesen Vorgang mit dokumentierter nicht ausgeheilter Hirnerkrankung, um damit dem staatlichen Psychiater die Ursache psychischer Krankheit zu begründen. Das ist – vor mir geheim gehalten – nur vom beauftragten Psychiater zu benutzender Scheinbeweis. Die Existenz dieser Geheimakte ergab sich erst nach investigativer Recherche über den Amtsarzt Bazoche. Die Landesschulbehörde Lüthje in Verantwortung des Leiters der Landesschulbehörde leitete das Genesungsgutachten über vollständige Genesung nicht an das Gesundheitsamt. Stellvertretender Amtsarzt Dr.Bazoche gab in seinen handschriftlichen Aktennotizen enge Absprache mit der Landesschulbehörde Kasling (Pistorius) vor, die auch zu seinem Vorgesetzten Fangmann bestand. Ganz offenbar überantworteten diese ihre Vorgaben in die alleinige Verantwortung der Marionette Bazoche, die gefälschte/unwahre medizinische Gutachten (Plural) erstellte. Ein irrelevantes Scheingutachten 18.12.2002, mir als relevant vorgegeben, von dem der staatliche Psychiater keine Kenntnis hatte; das relevante 15.11.2002 mit Beweisfeststellungsauftrag versehene Gutachten an den staatlichen Psychiater mit von mir als selbst eingestanden unterstellten psychischen Krankheiten, über die mit landesschulbehördlich/gesundheitsamtlich gefälschten/unwahren Akten der beauftragte getäuschte staatlichen Psychiater Scheinbeweis erheben sollte.

Nach den Erläuterungen zu NBG § 54 (12) hat der Amtsarzt die psychiatrische Untersuchung anzuordnen und gegenüber den Betroffenen verständig zu begründen/würdigen. Die Umsetzung dieser NBG-Vorgabe schlossen Gesundheitsamt Bazoche, Fangmann und Landesschulbehörde Kasling/Pistorius durch gezielte Umdeutung des NBG-Gesetzestextes, aus. Statt Anordnung abverlangten diese von mir als zu keiner Zeit psychisch Kranken ständig und penetrant von mir selbst zu beantragende psychiatrische Untersuchung und psychiatrische Krankheitseinsicht. Zu benutzen als meine Bestätigung der von Bazoche in seinem vor mir geheim gehaltenen 15.11.2002-Gutachten mir unterstellter Selbstzuweisung psychischer Krankheit. Diese unterstellte Selbstzuweisung unterstellte Bazoche als von seiner Sekretärin Graf Hülsmann bezeugt.

In 15.11.2002 unterstellt Bazoche, genauer: Fangmann/Pistorius, von mir selbst eingestandene langjährige psychiatrische Krankheit/Behandlung und Verheimlichung eines Psychiaterwechsels mit weiterer psychiatrischer Behandlung und mehrfach amtlich gutachterlich ausgeschlossener Heilung von Depression (=Selbstgefährdung). Nach dem Vermerk der Landesschulbehörde Giermann sollte zum Zeitpunkt der Beweisfeststellung das Schreiben des Dr. Zimmer, eine andere Person betreffend, behördlich meiner Person zugewiesen, die amtsärztlich mir 15.11.2002 unterstellte Verheimlichung beweisen.

Bazoche benannte als Zeugin für Selbsteingeständnis psychiatrischer Krankheit (sollte in der Beweisfeststellung als Selbstgefährdung bestätigt/bewiesen werden über die behördlich zugewiesen psychiatrischen Daten des Anderen) am 04.11.2002 seine Sekretärin Graf Hülsmann, die von der ihr unterstellten Bezeugung nichts wusste und nicht vornahm. Diese Sekretärin wurde vom Gesundheitsamt an einen mir nicht genannten Ort versetzt und damit die von mir angestrengte Aufdeckung des Bezeugungsbetrugs ausgeschlossen. Bazoche zeigte bei der Regierungsvertretung Oldenburg – vor mir geheim geheim gehalten -eine langjährig bestehende permanente Bedrohung seiner Sekretärin durch mich an, unterstellte damit psychiatrisch Fremdgefährdung (Zwangseinweisungsskriterium nach Psych KG). Nachweislich eine zielgerichtete Lüge und Voraussetzung für die Folgeunterstellung der Regierungsvertretung Oldenburg Boumann ‚krankheitsuneinsichtiger psychisch kranker Straftäter‘. Von der geheim gehalten unterstellten Bedrohung wussten die Sekretärin und ich nichts. Damit konstruierte das Gesundheitsamt Osnabrück Amtsarzt Dr. Bazoche die Zwangseinweisungskriterien Selbst- und Fremdgefährdung nach Psych KG.

  1. Landeskrankenhaus Osnabrück staatlicher Psychiater Prof. Dr. Wolfgang Weig § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Weig verweigerte in 2003 wiederholt die beantragte Abschrift des von Bazoche vor mir bis April 2006 geheim gehaltenen 15.11.2002-Auftrags des Gesundheitsamtes Osnabrück Bazoche an Weig, mit dem er mit Beweisfeststellung über ‚meine psychische Krankheit‘ beauftragt worden war. Weig hatte Kenntnis über den medizinisch/psychiatrischen Gutachtenbetrug des Gesundheitsamtes Osnabrück Bazoche, seines ehemaligen Schülers, den er damit deckte, und den damit verbundenen psychiatrischen Vernichtungsauftrag.

  1. Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg: Boumann, Leiter Sickelmann, Schöbel § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 13 Strafgesetzbuch Begehen durch Unterlassen § 15 Strafgesetzbuch Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 25 Strafgesetzbuch Täterschaft § 26 Strafgesetzbuch Anstiftung § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 239 Strafgesetzbuch Freiheitsberaubung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 224 Strafgesetzbuch Gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 226 Strafgesetzbuch Schwere Körperverletzung Freiheitsstrafe nicht unter drei bis zu zehn Jahren § 274 Strafgesetzbuch Urkundenunterdrückung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 263 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4 : Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Leiter Sickelmann unterstehen die Landesschulbehörde und das Gesundheitsamt. Handschriftliche Akteneinträge des Bazoche dokumentieren, dass der in 2002 stellvertretende Amtsarzt Bazoche seine Entscheidungen Ergebnisse der Absprache/Vorgabe seiner Vorgesetzten Fangmann und der Landesschulbehörde Osnabrück Kasling/Pistorius waren. Nachdem ich Bazoche u.a. wegen Gutachtenfälschung/-manipulation angezeigt hatte, die tatsächlich ursächlich ganz offenbar auf die Marionettenlenker Fangmann/Pistorius zurückzuführen sind, bestätigten die amtlichen Straftäter Dienstvorgesetzten Sickelmann und Schöbel auch die unterstellten psychiatrischen Aussagen/Fälschungen der beiden medizinische Gutachten-Fälschungen (18.12.2002/15.11.2002) des Bazoche ungeprüft als wahr und als rechtlich nicht zu beanstanden, wie dieser auch die von Bazoche seiner Sekretärin Graf Hülsmann als von ihr gesagt unterstellte Bezeugung als wahr bestätigte. Unwidersprochen ungeprüft bestätigten Sickelmann/Schöbel auch die Unterstellung des Bazoche als wahr, vor mir geheim gehalten, dass seine damalige Sekretärin Graf Hülsmann bei ihm die noch heute bestehende Bedrohung angezeigt habe. Damit bestätigte Sickelmann in 2004 neben Selbstgefährdung auch Fremdgefährdung – Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG. Selbstverständlich konnte in der Folge der Ermittlungsführer Boumann diese von seinem Vorgesetzten, dem Leiter der Regierungsvertretung Sickelmann, bereits vorgenommenen Bestätigungen nicht als unwahr/gelogen ermitteln/feststellen, sondern hatte diese in seinem Ermittlungsergebnis als wahr zu bestätigen. * Boumann bestätigte als Ergebnis seiner ca. 22 Monate Ermittlungsarbeit in Dez. 2004 ungeprüft die psychiatrisch attribuierten Aktenfälschungen der BBS Melle, der Landesschulbehörde, die Gutachten-Fälschungen des Bazoche und die ‚Bestätigungen‘ seines Dienstvorgesetzten Sickelmann als wahr. Er schloss die Befragung der Kollegen und damit den Nachweis aus, in dem er meine tagebuchartige Mobbingdokumentation (Nachweis der Fälschungen/Betrug) als unsubstantiertes Substrat (=eines psychisch Kranken=eines geistig Wirren) bewertete * Boumann verweigerte die Nennung/meine Kenntnis der zu benutzenden psychiatrischen Untersuchungsgegenstände vor der Untersuchung, die auch er als amtliche Aktenbeweise ‚meiner‘ psychischen Krankheit in der als Beweisfeststellung umgedeuteten Untersuchung unter Anwesenheit eines staatlichen Psychiaters vorgegeben hatte. Heute ist klar warum: die auch von ihm als Richter vor mir geheim gehaltenen als wahr bestätigten tatsächlich unwahren/gefälschten/eine andere Person betreffende mir zugewiesene, und durch seine weiteren nachgewiesenen Fälschung/Unwahrheiten ergänzte, psychiatrisch attribuierten Akten sollten für den staatlichen Psychiater verpflichtend zu benutzender Beweis psychischer Krankheit sein. * In den ca. 22 Monate andauernden Ermittlungen wertete er das von mir nachgewiesene dokumentierte Mobbing unüberprüft/unausgewertet psychiatrisch nachteilig als unsubstantiertes Substrat und damit als geistig wirr * In den ca. 22 Monate andauernden Ermittlungen befragte er keinen der fünfmal von mir angeschriebenen Kollegen und berücksichtigte deren Rückmeldungen nicht. Die von Bazoche im 15.11.2002-Gutachten mir als eingestanden unterstellte Ursache von Streit (psychiatrisch Verhaltensstörung) machte ich nicht und bestätigte kein Kollege. * Insbesondere benötigte er ca. 22 Monate Ermittlungsarbeit, die von der Landesschulbehörde/Pistorius meiner Person zugewiesenen psychiatrischen Daten (Suizidgefährdung, Nicht-Heilbarkeit von schwerer Depression), die nachweislich eine andere Person betreffen, als meine Person betreffend zu bestätigen. Dienstlicher Richter Boumann bestätigte nach vorheriger Bestätigung seines Vorgesetzten Sickelmann die Lüge der Landesschulbehörde=des Pistorius als wahr, dass ich diese andere suizidgefährdete Person sein soll, die das Behandlungsergebnis ‚Nicht-Heilbarkeit‘ der Landesschulbehörde und dem Gesundheitsamt verheimlichte. * In ca. 22 Monaten Ermittlungsarbeit bestätigte dienstlicher Richter Boumann durch Nicht-Befragung der Sekretärin die ihr von Bazoche unterstellte Bezeugung als wahr. Tatsächlich unterstellte Bazoche seiner Sekretärin eine Bezeugung, die diese nicht vornahm und von der diese nichts wusste. Unter Vorgabe von Ermittlung schein-bestätigte Boumann diese Bezeugung als real und damit die von Bazoche im 15.11.2002-Falschgutachten mir unterstellten Eingeständnisse psychischer Krankheit/Behandlung als wahr. * Dienstlicher Richter Boumann bestätigte als Ergebnis 22 Monate dauernder Ermittlungsarbeit, nach vorheriger Bestätigung durch seinen Dienstvorgesetzten Sickelmann, die von Amtsarzt Bazoche unterstellte Fremdgefährdung (Bazoche unterstellte, seine Sekretärin Graf-Hülsmann habe permanente Bedrohung durch mich angezeigt) als wahr, ohne mit dieser Sekretärin gesprochen zu haben. Ferner suggerierte er dem staatlichen Psychiater die besondere Schwere der Bedrohung dadurch, dass sie derentwegen versetzt werden musste. Tatsächlich hat Boumann Frau Graf-Hülsmann nicht befragte, das Ermittlungsprotokoll darüber nicht ausgehändigt. Graf-Hülsmann wusste nichts, auch ich nicht, von der von ihr angeblich angezeigten und vom Gesundheitsamt Bazoche unterstellten permanenten Bedrohung durch mich. Tatsächlich wurde durch Versetzung ausgeschlossene Befragung der Sekretärin und Aufdeckung des Lügenkonstrukts erreicht. Mit diesen als wahre Ergebnisse seiner 22-monatiger Ermittlungstätigkeit bestätigten beiden Gefährdungen gab Richter Boumann nach Psych KG verpflichtend Zwangseinweisung/-behandlung in die Psychiatrie vor. In seinem 01.12.2004-Bericht unterstellte er, bezogen auf Fremdgefährdung/Bedrohung, zudem Krankheitsuneinsichtigkeit eines psychisch kranken Straftäters. Damit gab ‚Rechtsetzer‘, tatsächlich Verbrecher nach § 12 StGB, Boumann, willfähriger politischer Handlanger des Sickelmann und Pistorius, dem staatlichen Psychiater meine Einweisung in den Maßregelvollzug verpflichtend vor.

  1. Niedersächsischer Datenschutzbeauftragter Joachim Wahlbrink § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Wahlbrink schloss in Kenntnis des angezeigten Verstoßes gegen Nieders. Datenschutzgesetz, hier: von Landesschulbehörde Pistorius in meiner Personalakte geheime vorgenommene Zuweisung zum Zweck der Benutzung personenbezogener psychiatrischer Daten eines anderen durch den staatlichen Psychiater, die beantragte Zurücknahme und Sanktionierung des Verursachers Pistorius aus. Zwei amtliche Gutachter bestätigten nach einjähriger erfolgloser Psychotherapie den Ausschluss der Heilung von psychischer Krankheit Depression (=Selbstgefährdung). Mit diesen Daten einer anderen Person wies die Landesschulbehörde Boris Pistorius mir das Zwangseinweisungskriterium Selbstgefährdung zu. Statt Sanktionierung des Verursachers Pistorius vorzunehmen, gab Wahlbrink mir selbst zu beantragende Vernichtung dieser Akte vor, wodurch er Pistorius deckte.

  1. Staatsanwaltschaft Osnabrück u.a. ST Lewandrowski, Ltd. ST Heuer § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 154 Strafgesetzbuch Meineid im Diensteid §38 Beamtenstatusgesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 257 Strafgesetzbuch Begünstigung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 263 Abs 3 Nr.4 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4 Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 356 Strafgesetzbuch Parteiverrat Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 344Strafgesetzbuch Verfolgung Unschuldiger Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 345 Strafgesetzbuch Vollstreckung gegen Unschuldige Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 34 Strafprozeßordnung Begründungspflicht § 152 Strafprozeßordnung Ermittlungspflicht § 160 Strafprozeßordnung § 163 Strafprozeßordnung Verdunkelung Nach Strafantrag gegen Frau Graf-Hülsmann wegen Falschbezeugung und wegen ihrer bei Bazoche angezeigter Bedrohung 15.10.2010 NZS-560 Js26009/06 und 123 Js 19367/10 stellte die Staatsanwaltschaft Osnabrück Leiter Heuer das Verfahren gegen sie ein. Zurecht, denn sie hatte keine Bezeugung vorgenommen und sie hat bei Bazoche keine Bedrohung durch mich angezeigt. Beides sind Unterstellungen des Bazoche. Als Folge von Befragung mit diesem Ergebnis wäre jedoch staatsanwaltlich gegen Bazoche wegen Falschbeurkundung im Amt zu ermitteln gewesen, denn er unterstellte seiner Sekretärin Bezeugung, die sie nicht vornahm und von der sie nichts wusste und permanente Bedrohung durch mich, die nicht erfolgte und von der sie nichts wusste. Mit Falschbezeugung bezweckte Bazoche Bestätigung seiner mir als gesagt unterstellten Eingeständnisse/Selbstzuweisungen von psychischer Krankheit in seinem vor mir geheim gehaltenen 15.12.2002-Falschgutachten. Mit unterstellter Bedrohung bezweckte Bazoche in der Folge deren verstärkende Benutzung von Boumann (Reg. Vertr. Oldenburg) als ‚psychisch kranker Straftäter‘. Durch ausgeschlossene staatsanwaltliche Ermittlungen der Falschbezeugung beim Verursacher Bazoche garantierte diese Staatsanwaltschaft die Festschreibung der gesundheitsamtlich als existent dokumentierte Bezeugung und Bedrohung als wahr, die verstärkend verpflichtend dem staatlichen Psychiater Zwangseinweisung nach Psych KG vorgab. Durch gezielt ausgeschlossene staatsanwaltliche Befragung (=Nicht-Ermittlung) schloss diese Staatsanwaltschaft die Feststellung aus, das die Sekretärin keine Bezeugung vornahm und keine Bedrohung durch mich bei Bazoche anzeigte und dass Frau Graf-Hülsmann absolute Unkenntnis von der ihr unterstellten Bezeugung und Bedrohung hatte und nur deshalb versetzt wurde, damit sie mir nicht die Wahrheit sagen konnte. Gegenüber dem staatlichen Psychiater gab die ST Osnabrück somit Ermittlungen zu Bezeugung und Bedrohung vor, die nicht entkräftet wurden und somit als psychiatrisch wahr gegen mich zu benutzen sind. Damit gab die ‚Recht setzende Behörde‘ ST Osnabrück Leiter Heuer grünes Licht für Zwangseinweisung/-behandlung nach Psych KG und Einweisung in den Maßregelvollzug.

Nach Aufdeckung der geheim gehaltenen unwahren/gefälschten und nicht meine Person betreffenden psychiatrisch attribuierten Akten, die Kriterien für Zwangseinweisung/-behandlung nach Psych KG und Maßregelvollzug darstellen, stellte ich Strafanträge gegen die verursachenden Konstrukteure und diese deckenden Richter wegen Verstoßes gegen Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §§ 226, 344, 345 StGB. ST Lewandrowski, Ltd. ST Heuer erkannten in NZS 123 Js 19367/10 keine Straftat und deckten durch Nicht-Ermittlung die Psychiatrisierungsstraftaten (Freiheitsberaubung, Vergiftung, Folter,Tötung in der Psychiatrie) der strafangezeigten Personen.

  1. Europaschule Bad Iburg: Eilert, Blotenberg, Graf-Hülsmann Mitwirkung durch Unterlassung § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 13 Strafgesetzbuch Begehen durch Unterlassen § 21Strafgesetzbuch Verminderte Schuldfähigkeit § 25 Strafgesetzbuch Täterschaft § 27 Strafgesetzbuch Beihilfe § 138 Strafgesetzbuch Nichtanzeige geplanter Straftaten: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Hausverbot als Nötigung zum Zweck der Strafvereitelung § 240 Strafgesetzbuch Nötigung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Das Gesundheitsamt Osnabrück Leiter Fangmann, stellvertretender Amtsarzt Dr. Bazoche unterstellte seiner Sekretärin Frau Graf-Hülsmann ohne ihr und mein Wissen Bezeugung von Aussagen, die Bazoche in seinem 2002-2006 vor mir geheim gehaltenen 15.11.2002-Gutachten mir als gesagt unterstellte. Bazoche zeigte in April 2004 mich gegenüber der Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg Leiter Sickelmann an, das sich seine Sekretärin Frau Graf-Hülsmann bei ihm wegen ab 2002 bestehender permanenter Bedrohung beschwerte. Seine Sekretärin Frau Graf-Hülsmann wurde zu keiner Zeit von mir bedroht und wusste, wie ich, gar nichts von der ihr unterstellten Anzeige wegen Bedrohung. Indem Fangmann bereits in 2003 die klärende Beantwortung meines Schreibens an Frau Graf-Hülsmann vereitelte und sie kurzerhand an einen mir nicht genannten Ort versetzte, schloss er für den Untersuchungs-/Beweisfeststellungszeitraum gegenüber dem beauftragten staatlichen Psychiater den Nachweis aus, dass die ihr von Dr.Bazoche/Fangmann unterstellten Bezeugung und Bedrohung durch mich ohne ihre Kenntnis erfolgte und unwahr sind. Auf deren Straftaten zurückzuführen sind nicht nur die vor mir geheim gehalten unterstellte Bezeugung, Bedrohung, und in der Folge von Bedrohung Straftat eines psychisch kranken Straftäters, sondern insbesondere die hieraus abzuleitenden Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG für Psychiatrie und Maßregelvollzug. Verbrecher nach § 12 StGB Dr.Bazoche/Fangmann begingen durch Versetzung Strafvereitelung im Amt, da beide vor Untersuchung/Beweisfeststellung meine Kenntnis und damit meine Möglichkeit des Nachweises der Kriterien als auf meine Person vorsätzlich gefälscht ausschlossen. Damit verpflichteten beide den von ihen beauftragten staatlichen Psychiater, diese von ihnen in ihrer herausgehobenen medizinischen Garantenfunktion als wahr vorgegebenen, tatsächlich unwahren, Kriterien als Zwangseinweisungskriterien zu benutzen.

Die Möglichkeit des Nachweises der Straftaten des Gesundheitsamtes Osnabrück Dr.Bazoche/Fangmann schlossen durch falsch interpretierte Amtshilfe, genauer durch Strafverteitelung im Amt, nachgenannte Personen der Europaschule Bad Iburg aus. Die privat telefonisch/schriftlich und in der Europaschule Bad Iburg direkt befragte Sekretärin Graf-Hülsmann verweigerte jegliche Stellungnahme und damit die Beantwortung/Klärung zur ihr von Bazoche unterstellten Bezeugung und Bedrohung. Ebenso die danach angeschriebene Europaschule in Person des Schulpersonalratsvorsitzenden Blotenberg und, nach dessen Auskunft, auch der Schulleiter Eilert. Die Möglichkeit gemeinsamer Befragung und Klärung, damit das Eingeständnis der Frau Graf Hülsmann, von der ihr unterstellten Bezeugung und Bedrohung nichts gewusst zu haben, schlossen Blotenberg und Eilert aus. Das von Eilert’s Vorgänger mir erteilte Hausverbot nach versuchter/verweigerter Klärung besteht noch heute. Ganz offenbar wurde Frau Graf-Hülsmann ein Maulkorb verpasst unter Androhung von EDEKA (Ende der Karriere angedroht). Siehe auch unter Youtube ‚Maulkorb für den Staatsanwalt‘. Durch derartigen politischen Druck erfolgte die Festschreibung der ihr unterstellten Aussagen als wahr. Und damit die Festschreibung der Zuweisung von Zwangseinweisungskriterien Selbst- und Fremdgefährdung nach Psych KG. Wie bereits die mit Umdeutungs-Psychotrickserei politische Konsistenzsicherung betreibende Staatsanwaltschaft Osnabrück Heuer, reframten und garantierten somit auch Blotenberg und Eilert durch konsequent ausgeschlossene Gesprächs-/Klärungsbereitschaft die konstruierten psychiatrischen Scheinfakten/-realität Bezeugung und Bedrohung als psychiatrische Wahrheit und schrieben diese fest. Tatsache ist, dass Blotenberg und Eilert, wie zuvor die ST Osnabrück, das Zwickmühlengespräch und eine klare Aussage der Graf Hülsmann verweigerten. Sagt sie die Wahrheit, nämlich dass sie von der Bezeugung und der Bedrohungsanzeige nichts wusste, weist sie Gesundheitsamt Bazoche/Fangmann und Reg. Vertr. Oldenburg Sickelmann/Boumann als Lügner/Straftäter nach § 12 StGB nach – und verliert ihren Job. Schaut sie mich an und lügt mir ohne rot zu werden ins Gesicht, deckt sie damit die von diesen Straftätern in ihrer Unkenntnis ihr zugewiesenen Unterstellungen Bezeugung und Bedrohung (Zwangseinweisungkriterien Selbst- und Fremdgefährdung nach Psych KG) und müsste diese als von ihr vorgenommen bestätigen – und dass kann sie nicht. Die lebenden Vorbilder für demokratisches und kommunikatives Verhalten, Blotenberg und Eilert, schlossen Kommunikation und Antwort aus. Damit decken beide politisch nicht nur die Konsistenz des Straftäters Bazoche, sondern auch die Regierungsvertretung Oldenburg Boumann/Sickelmann – und schreiben meine Schädigung fest.

  1. Verwaltungsgericht Osnabrück: Specht, Präsident Schwenke Oberverwaltungsgericht Lüneburg Präsident Niestroj § 12 Strafgesetzbuch Verbrechen und Vergehen: Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr § 15 Strafgesetzbuch Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 25 Strafgesetzbuch Täterschaft § 26 Strafgesetzbuch Anstiftung § 27 Strafgesetzbuch Beihilfe § 226 Strafgesetzbuch Schwere Körperverletzung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 239 Strafgesetzbuch Freiheitsberaubung Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren
  • 263 Strafgesetzbuch Betrug Abs 3 Nr. 3,4 Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 154 Strafgesetzbuch Meineid im Diensteid §38 Beamtenstatusgesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 154 Strafgesetzbuch Meineid im Richtereid § 38 Deutsches Richtergesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 257 Strafgesetzbuch Begünstigung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 266 Strafgesetzbuch Untreue Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 267 Strafgesetzbuch Urkundenfälschung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 274 Strafgesetzbuch Urkundenunterdrückung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 339 Strafgesetzbuch Rechtsbeugung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 344Strafgesetzbuch Verfolgung Unschuldiger Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 345 Strafgesetzbuch Vollstreckung gegen Unschuldige Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren § 348 Strafgesetzbuch Falschbeurkundung im Amt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren § 160 Strafprozeßordnung § 163 Strafprozeßordnung Verdunkelung § 81 Strafprozeßordnung Hochverrat gegen den Bund § 82 Strafprozeßordnung Hochverrat gegen ein Land § 92 Strafprozeßordnung Begriffsbestimmungen
  • 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Begründung des Verwaltungsaktes § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Im unanfechtbaren Beschluss 3A116/02 vom 21.09.2004 gaben die Richter des VG Osnabrück Essig, Müller Niermann vorzunehmende Überprüfung der in der psychiatrischen Untersuchung /Beweisfeststellung zu benutzenden Untersuchungsgegenstände/Akten/Beweise im Hauptsacheverfahren vor. Durch Rubrumfälschung des Hauptsacheurteils vom 04.11.04 auf 09.09.2004 schloss Richter Specht vom VG Osnabrück, in Kenntnis des Präsidenten Schwenke, die Anwendung des 21.09.04-Urteils, also die von ihm verpflichtend von drei Richterkollegen vorgegebene vorzunehmende Überprüfung aus. Er berief sich darauf, das 21.09.04-Urteil am 09.09.2004 nicht gekannt zu haben. Ebenso schloss er Überprüfung durch Ablehnung meiner 27.10.04 gestellten Feststellungsklage mit Datum 09.09.2004 in derselben Urteilschrift die Feststellung der Akten als unwahr/gefälscht/ eine andere Person betreffend. Der Leser möge sich den verwaltungsgerichtlichen Betrug vergegenwärtigen: Richter Specht lehnte 09.09.04, also drei Wochen vor 27.10.04 eingereichter Feststellungsklage, diese ab.

Während der amtsärztlichen Untersuchung zeichnete ich mit einem Tonträger das Untersuchungsgesspräch mit Amtsarzt Dr.Bazoche auf. Aus diesem ist nachzuvollziehen, dass Bazoche keine Anordnungsbegründung nannte, wie nach §54 (12) NBG Erläuterungen explizit vorgegeben. Richter Specht weigerte sich, diesen Beweis für Verstoß gegen NBG, genauer: Nichtigkeit der Anordnung der psychiatrischen Untersuchung, zu benutzen. Damit unterstellte er unwahre Tatsache als wahre. Aus diesem Audiodokument ist nachzuvollziehen, dass während der Untersuchung die Sekretärin nicht anwesend war und daher keine Bezeugung hat vornehmen können. Daher war die Möglichkeit von Bedohung der Sekretärin durch mich ausgeschlossen. Durch ausgeschlossene Verwendung des Tonträgerbeweises garantierte Richter Specht in der Folge die vom Ermittlungsführer Boumann unterstellte Bestätigung (genauer: Lüge) der Bezeugung (Selbstgefährdung), Bedrohung der Sekretärin (Fremdgefährdung) und ‚psychisch kranker Straftäter als wahr – ohne meine Kenntnis. Im Urteil 3A111/05 vom 29.06.2005 unterstellt Specht von Bazoche vorgenommene Anordnungsbegründung nach §54 (12) NBG Erläuterungen und gleichzeitig vorgenannte Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG(Maßregelvollzug) für wahr. Damit erklärte Specht nochmals explizit unwahre Tatsachen (Tonträger vom 04.11.2002; Boumann) für wahre. Specht schuf damit die Voraussetzung für Zwangseinweisung und erteilte damit die Lizenz zum Töten in der Psychiatrie.

Richter Specht garantierte mit mehrfach straftatenbasierter vorsätzlich ausgeschlossener Überprüfung/Feststellung gegenüber dem staatlichen Psychiater als wahr und meine Person betreffend:* die Gesamtheit der von Landesschulbehörde Osnabrück Kasling/Giermann/LeiterPistorius und Gesundheitsamt Osnabrück Bazoche, Leiter Fangmann als Beweise psychiatrischer Krankheit vom beauftragten staatlichen zu benutzenden unwahren/gefälschten/eine andere Person betreffenden geheim gehaltenen Akten * sämtliche von der Reg. Vertret. Oldenburg Boumann in 22-monatiger Ermittlungstätigkeit für wahr bestätigten, tatsächlich nachgewiesen gefälschten/unwahren/nicht meine Person betreffenden, psychiatrisch attribuierten Akten sowie die Zwangseinweisungskriterien (Selbst-/Fremdgefährdung) und Einweisung in Maßregelvollzug (psych. kranker Straftäter) * die medizinischen Gutachtenfälschungen des Bazoche, und die diese Fälschungen als wahr bestätigte Bezeugung sowie die Bedrohung seiner Sekretärin Graf -Hülsmann als Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG. * insbesondere die von ihm damit verpflichtend zur Benutzung vorgegeben Zwangseinweisung nach Psych KG (Selbstgefährdung, Fremdgefährdung) und Einweisung in den Maßregelvollzug (krankheitsuneinsichtiger psychisch kranker Straftäter).

* Richter Specht schloss, wie zuvor Richter Boumann, meine beantragte Kenntnis über die vom staatlichen Psychiater zu benutzenden Untersuchungsgegenstände/Akten/Beweise mit ‚fehlendem Rechtsanspruch‘ aus. * Richter Specht argumentierte in seinem Hautsacheurteil mit den mir vom Amtsarzt genannten Schein-Begründungen (18.12.2002) und nötigte mich zur Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung und zum Eingeständnis psychiatrischer Krankheit. In dem Wissen, dass nach erfolgter Selbstbeantragung (=Krankheitseinsicht) statt Untersuchung die vom Gesundheitsamt Fangmann/Bazoche respektive Landesschulbehörde Kasling/Pistorius in Auftrag gegebene Beweisfeststellung auf der Grundlage des von Bazoche gefälschten/unwahren vor mir geheim gehaltenen 15.11.2002-Gutachtens unter ausschließlicher Benutzung der von Specht mit ‚fehlendem Rechtsanspruch‘ verweigerten Kenntnis der psychiatrisch attribuierten Akten durchgeführt worden wäre. * Specht bewertete detailliert dokumentiertes schulisches Mobbing, wie Boumann unüberprüft, als substanzloses Substrat und unterstellte damit geistige Wirrheit. * Richter Specht unterstellte den/die Gutachtenbetrug/-fälschung des Amtsarztes Dr.Bazoche und dessen Nötigung zum Selbsteingeständnis psychischer Krankheit im Urteil 2005 als nach NBG erfolgte Anordnung der psychiatrischen Untersuchung, die tatsächlich mir gegenüber nicht, sondern nur gegenüber dem staatliche Psychiater, erfolgte und zudem nicht als Untersuchung, sondern als Beweisfeststellung in Auftrag gegeben wurde. * Richter Specht unterstellte im Urteil Juni 2005 vom Amtsarzt angeordnete und von mir verweigerte Untersuchung. In dem Wissen, dass Gesundheitsamt Osnabrück Amtsarzt Bazoche gegen § 54 (12) NBG Erläuterungen verstieß, tatsächlich keine Untersuchung anordnete und keine verständiger Würdigung /Nennung der Begründung vornahm, also meine Kenntnis der zu benutzenden Akten ausschloss. * Weiterhin in dem Wissen, dass Specht meinen erbrachten ihm mitgeteilten Beweis für tatsächlichen nicht vorgenommene Anordnung (Verstoß gegen § 54 (12) NBG), meinen Tonträger vom 04.11.2002, bereits in 2002 nicht benutzte. Specht log sich eine Naht zurecht, als er in seinen Urteilen zuletzt 2005 vom Amtsarzt vorgenommene Anordnung als wahr bestätigte. * Richter Specht begründete Juni 2005 Dienstunfähigkeit mit Verweigerung amtsärztlich angeordneter Untersuchung in dem Wissen, dass keine Anordnung erfolgte, sondern von mir vorzunehmende Selbstbeantragung von Untersuchung/Krankheitseinsicht, sondern zudem Beweisfeststellung unter Benutzung der unwahren/gefälschten/eine andere Person betreffenden Akten als Beweis ‚meiner‘ psychischen Krankheit. * Specht ordnete per Gerichtsentscheidung die Durchführung der psychiatrischen Untersuchung an, die privatärztlich durchgeführt und in der die zur Benutzung vorgegebenen psychiatrischen Akten als Betrug/Fälschungen vorgenannter Personen feststellt wurde. * Specht bewertete dieses Gutachten als Gefälligkeitsgutachten. Er akzeptierte nur eines von einem staatlichen Psychiater. Von dem weiß, das dieser verpflichtet ist, die von Garanten vorgegebenen Akten unüberprüft als wahr zu benutzen. Genauer: eines von mir selbst zu beantragenden mit zuvor gezeigter Krankheitseinsicht. Dieses wäre im Rahmen einer Beweisfeststellung als reines Aktengutachten durchgeführt worden. Also unter ausschließlicher Benutzung der gesamten geheim gehaltenen, unaufgeklärt gehaltenen, unwahren und gefälschten, einer anderen Person mir zugewiesener psychiatrischer Akten, dessen im unanfechtbaren Beschluss 21.09.2004 vorgegebene vorzunehmende Klärung Richter Specht nach Rubrumfälschung nicht vornahm. * Präsident Schwenke ging diesbezüglicher Beschwerde wegen Rechtsbeugung gegen Specht ebenso nicht nach, wie nach Weiterleitung April 2005 an Oberverwaltungsgerichts Lüneburg Präsident Niestroj.

  1. In der 15./16. Wahlperiode setzte ich die Nieders. Landesregierung: Nieders. Kultusminister Busemann, Heister-Neumann, Althusmann, Nieders. Justizminister Busemann, Heister-Neumann Nieders. Berichterstatter zweier Petitionen MDL Zielke, Brockmann, die Gesamtheit der Nieders. Landtagsabgeordneten, damit auch den jetzigen Ministerpräsidenten David James McAllister, Nieders. Ministerpräsident Wulff, sowie den Nieders. Datenschutzbeauftragten … in zwei Petitionen,per Mail und Anschreiben über diese psychiatrischen Akten/Beweismittelfälschungen der verursachenden (Landesschulbehörde; Gesundheitsamt) und diese durch weiteren Betrug deckenden staatlichen Betrugs-Konsortien (VG Osnabrück Specht, Schwenke, Regierungsvertretung Oldenburg Boumann, Leiter Sickelmann) in Kenntnis. Ich beantragte von diesen, insbesondere vom damaligen Dienstherrn MP Wulff und jetzigen MP David McAllister, die von einem unabhängigen Sachverständigen vorzunehmende Berichtigung/Zurücknahme dieser psychiatrischen Betrugs-Akten vor einer psychiatrischen Zwangs-Untersuchung/Zwangs-Beweisfeststellung, die nicht erfolgte. Insbesondere wegen der von Boumann konstruierten Zwangseinweisungskriterien und der noch in ca. Juni 2006 einzulösenden betrugsbasierten Option Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug beantragte ich fünfmal schriftlich und per Mail die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht wegen des damit verbundenen Verstoßes gegen Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §§ 226, 345 StGB. Keiner reagierte. Die genannten Personen der 15./16. Wahlperiode reagierten nicht, schlossen damit beantragte und vorzunehmende Sachverhaltklärung aus.

 

Reframing – Stasi 1/76 Methode kriminell organisierter staatlicher Justiz

 

Betrifft Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-08-17 – 14:42:41

Nachtrag vom 26.08.2012: Von Verbrechern nach § 12 StGB werden/wird psychiatrisch attribuierte Scheinfakten/-realität konstruiert, auf subtile geheim gehaltene Art und Weise Unbeteiligten als bezeugt durch Unterstellung zugewiesen – unbemerkt vom Unbeteiligten und vom betroffenen Opfer. In der als psychiatrische Untersuchung vorgegebenen Beweisfeststellung beauftragt der staatliche Auftraggeber den staatlichen Psychiater, diese in ‚psychiatrische Wahrheit‘ zu reframen (=verrücken/verdrehen/ umdeuten/austauschen). Der staatliche Auftraggeber als der eigentliche Verursacher, Psychotrickser, Eindrucksmanipulator, der Marionettenlenker, der absichtsvoll Menschen hintergeht und durch Psychiatrisierung zerstört, hält sich somit im Hintergrund schadlos.

Siehe: http://de.cchr.org sowie: http://www.kvpm.de/

In gleicher Weise konstruieren Verbrecher nach § 12 StGB mit Schuld/Kriminalität attribuierte Scheinfakten/-realität, auf subtile geheim gehaltene Art und Weise Unbeteiligten als bezeugt durch Unterstellung zugewiesen – unbemerkt vom Unbeteiligten und vom betroffenen Opfer.

Die Konstruktion beider Attributionen unternahmen die Betrügerfirmen Bela Vita/FKH und staatliche Justiz in konzertierter Aktion in einem lanjährigen Betrugsprozess, wie in folgenden Ausführungen an Eva Hackmann nachgewiesen. —– —— —–

Zum besseren Verständnis des Textes die PDF-Datei ausdrucken, die Blätter zusammenlegen und zusammen mit dem Text verwenden. —– —— —– Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht. Platon —– —— —–

Definition des Bösen: Das absichtsvolle (!) Zerstören und Hintergehen des Menschen

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“ Edmund Burke

Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.“ Albert Einstein

Niemand beging einen größeren Fehler als jener, der nichts tat, weil er nur wenig tun konnte. Edmund Burke

– – – – – – – Deshalb: sei wachsam www.youtube.com/watch?v=RJQ_NFzOVdc – – – – – – –

Ausführungen:

Reframing: Scheinfakten werden zu wahren Fakten, Scheinrealität wird zu wahrer Realität. Das bedeutet, dass Inhalte schleichend, nach und nach, in einen anderen Rahmen verrückt/verdreht/ umgedeutet/ausgetauscht und durch die subtile Art und Weise des “Reframens” vom Opfer/Betroffenen nicht bemerkt werden.

Die bildliche Metapher zeigt sich am Ende des Videos: Die Ärzte „Deine Schuld“ www.youtube.com/watch?v=kRrP-bZvD2s Das bedeutet zunächst, dass Scheinfakten/-realität konstruiert werden/wird, um diese dann zu reframen. Das machte Bela Vita durch Konstruktion des Namens Meyer mit Zuweisung an die Adresse von Eva Hackmann, des Vertrages Meyer/Bela Vita und behaupteter Warenlieferungen. Damit schuf Bela Vita die Grundlage für das von FKH eingeleitete Mahnverfahren Meyer. Staatliche Justiz Mahngericht AG Mayen in Person von Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler reframte in konzertierter Aktion in der Folge durch geheim gehaltene Beweismittelvernichtung und daraus resultierender Verfahrensakten-/Vollstreckungsprotokollfälschung aus der adressierten Schuldnerin Meyer die unter der Adresse wohnende Eva Hackmann zur Schuldnerin/Kriminellen, die AG Mayen den Folgegerichten zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgab – unter ausgeschlossener Kenntnis von E.H.

FKH Geschäftsführer Werner Jentzer leitete nach Übernahme der Bela Vita-Vertragskontingente unter mündlichen Verweis auf versicherten, aber nicht existenten, Vertrag Meyer/Bela Vita das Mahnverfahren Meyer ein.

Das Mahngericht Mayen reframte die adressierte Schuldnerin Meyer zu der Schuldnerin Hackmann, die tatsächlich unter der Adresse wohnt.

Das Amtsgericht Osnabrück (Zivilgericht und Vollstreckungsgericht), das Landgericht Osnabrück und das Amtsgericht Frankenthal übernahmen die reframten Vorgaben des AG Mayen unüberprüft als wahr.

Staatsanwaltschaften, die Ministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und die Landtagsabgeordneten der Bundesländer Niedersachsen und Rheinland Pfalz gingen vorsätzlich den Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen von Bela Vita, FKH und AG Mayen wegen Vertragsbetrug nicht nach.

Diese staatliche/ministerielle Justiz erklärte das Reframing-Ergebnis für wahr, erklärte die Scheinfakten/-realität zu wahren/r Fakten/Realität, erklärte Nicht-Schuldnerin zur Schuldnerin. Und beauftragte hirnlose staatliche Vollstreckungskonsorten unter Anwendung staatlicher Gewalt gegen die Unschuldige Eva Hackmann zu vollstrecken.

Auf der Grundlage des Bela Vita/FKH-Betrugs ist in der Fortsetzung der Reframing-Prozess, in Anlehnung an die Stasi 1/76-Richtlinie, Methode kriminell organisierter staatlicher Justiz. Diese staatliche Justiz hält konsequent den Bela Vita/FKH-Betrug unaufgeklärt. Für den an Rechtsstaatlichkeit glaubenden Betroffenen während der Dauer des Prozesses nicht vorstellbar. Am Ende der geheim gehaltenen auf einander aufbauenden Einzelbetrügereien (=Betrugskaskade), zeitgleich geheim gehaltenen reframt als Einzelwahrheiten mit dem Ergebnis scheinlogisch erscheinender Schein-Wahrheiten, wird diese reframte Betrugs-kaskade von ‚deutschen‘ Schein-Richtern im Namen des Volkes zum Wahrheitsbeweis erklärt und von ‚deutschen‘ Schein-Staatsanwaltschaften mit Schein-Begründung (oder gar keiner) durch ‚Blöd-stellen‘ (=können nichts erkennen) gezielt strafrechtliche Ermittlung ausgeschlossen. Am Ende dieses noch geheim gehaltenen Prozesses, nachdem Sanktionierung durch Überfall, Geldklau, körperlicher Misshandlung und Schädigung, Vollstreckung oder Verhaftung erfolgt sind, unter den Folgen des Traumas schwer oder gar nicht zu erkennen. Nach abgeschlossenem Reframingprozess wurde ein Teil der zum Wahrheitsbeweis erklärten Betrugskaskade der Betroffenen Eva Hackmann offen gelegt. Frei nach dem Motto: erfolgt keine Reaktion, gilt diese als von ihr akzeptiert. Über investigative Eigen-Recherche und damit verbundener Aufdeckung weiterer zu Wahrheiten erklärten Betrügereien Teile erfolgte nun die Reaktion über sehr genaue Analyse der gesamten Betrugskaskade und Feststellung/Nachweis als Betrugsprozess. Aber diese offenbar nicht erwartete Reaktion/Analyse wurde von den am Betrug beteiligten staatlicher Justiz konsequent ignoriert.

So stellten die belgischen Bürgermeister in Maaseik (4.2.13) und Kinrooi (2.5.13) den in Belgien begangenen FKH GBR-Betrug (U.a. Werner Jentzer) fest; die Analyse der AG Mayen-Verfahrensakte, genauer: Verfahrensaktenbetrug, weist die zum Vorteil der FKH begangenen Rechtsverstöße der gerichtlichen Mitarbeiter (u.a. Goergen, Wilden, Leiter Schmickler)in Nuancen und Details nach; die Analyse staatsanwaltlich vorgegener Ermittlungen (ST Osnabrück, GST Oldenburg, ST/GST Koblenz, ST Frankenthal) weist nach, dass diese u.a. über gezielt gesetzte Falsch-Begründung strafrechtliche Ermittlungen ausgeschlossen, oder einfach durch Nicht-Bearbeitung gestellter Strafanträge Ermittlungen gegen die beteiligten Betrugsverursacher und -mitwirker ausschlossen – zum Vorteil der Betrugsnutznießer FKH..

Nach erbrachtem Nachweis schlossen das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Rheinland Pfalz), das Justizministerium Niedersachsen sowie die Landtagsabgeordneten Ermittlungen und damit Feststellungen der vielzähligen aufeinander aufbauenden Straftaten von Bela Vita, FKH und staatlicher Justiz Mahngericht AG Mayen, als Reframing-Prozess aus. Deckten und decken damit den ursächlichen Bela Vita/FKH-Betrug und in der unmittelbaren Folge das Reframing der beteiligten Kriminellen des Mahngerichts Mayen, wodurch die Realisierung des Betrugs erst ermöglicht wurde. Das ist organisierte Kriminalität, mit getragen von beiden Justizministerien. Das rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz, das sich zudem als Ministerium für Verbraucherschutz erklärte, mutierte somit zum ‚Verbrauchervernichtungsministerium‘.

„Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ Geflügeltes Wort bei Matthäus, Markus, Lukas und Cicero. In der Neuzeit u.a. bei US-Präsident George W. Bush nach 9/11.

Auf der Grundlage welcher Wirklichkeit? Einer objektiven oder erfundenen/konstruierten? Wer die von der Politik der Neuzeit zur wahren Realität erklärten Fakten nicht als Wirklichkeit akzeptiert, stellt sich gegen diese Erfinder/Konstrukteure, gegen den Staat, und ist somit ‚gegen uns‘.

Wer die von rheinland-pfälzischer und niedersächischer staatlicher Justiz bis hin zu den Justizministerien und vom Volk (u.a. zu deren Kontrolle) gewählten Landtagsabgeordneten für wahr erklärte Scheinfakten/-realität nicht akzeptiert, wer gegen das von ‚Volksvertreten‘ für wahr erklärte politisches Reframing-Ergebnis staatlicher/ministerieller Justiz ist, wer damit ‚gegen uns‘ ist, wird auch in der BRD vernichtet – durch Kriminalisierung und/oder Psychiatrisierung.

Nach eigenen Angaben stellt die Staatsanwaltschaft Frankenthal jährlich 40’000 Verfahren ein. Die ‚Firma‘ FKH beging in 2011 25 – jähriges Jubiläum.

Das sind 1’000’000 Menschen. Opfer ja – aber geboren, das Böse zu besiegen! (Jimmy Cliff – Born to win)

Der Leser mag bei ca. 500€ pro Fall selber Überlegungen anstellen hinsichtlich der gegen FKH strafeingestellten Verfahren, genauer: der banden-/gewerbsmäßig erzielten ‚Einnahmen‘. Mit krimineller Kreativität über die Jahre stets modifizierter Betrugsvarianten und langjähriger Erfahrung, unter der Oberaufsicht des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz wird somit professionelle Verbrauchervernichtung betrieben.

Der potentiell betroffene Verbraucher und rechtschaffende Bürger, der diesen Abgeordneten seine Stimme gab und glaubt, das diese ihm Verbraucherschutz gewähren, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Ist die Frage berechtigt, ob diese staatsanwaltliche Misserfolgsquote korreliert mit der mehr als 25-jährigen ‚Erfolgstory‘ und inwieweit die Vertreter dieser landesstaatlichen Justiz und sich selbst zu Verbraucherschützern hochstilisierten, allen voran der katholische Landesvater Kurt Beck, hieran beteiligt sind und Brocken abbekommen? Der Leser möge entscheiden. Kurt Beck ist seit 1994 Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz. Mit 18 Jahren Dienstzeit ist er derzeit der am längsten amtierende Ministerpräsident in Deutschland. Von 2006 bis 2008 war er Bundesvorsitzender seiner Partei, von November 2006 bis Dezember 2008 Vizepräsident der Sozialistischen Internationale.

Nur beiläufig ist zu erwähnen, dass das betrugskreative FKH-Klientel oftmals und gerade auf finanziell minderbemittelte wie Hartz IV Empfänger abzielt, die die Einstiegsanwaltsgebühr für eine Klage von ca. 3000€ nicht zahlen können. Damit und mit abgelehnter Prozesskostenhilfe das ganz offenbar involvierte LG Frankentahl die Möglichkeit einer erfolgversprechenden Klage ausschließt. Wer sich wehrt und in hompages die kriminellen Machenschaften anprangert, „wer somit gegen uns ist“, dem schließt Frankenthaler Justiz wiederholt die Seite und sanktioniert wiederholt mit Freiheitsberaubung.

Am aktuellen Beispiel von Eva Hackmann ist in diesem blog das praktizierte Reframing, genauer: der von Betrügern bandenmäßig gewerbsmäßig ausgeübte Betrug im Zusammenwirken mit staatlicher rheinland-pfälzischer Justiz, das Böse also, als Stasi 1/76 Methode nachgewiesen. Über investigative Recherche und genauer Analyse der Verfahrensakte wurden die in Nuancen und Details verborgenen Rechtsverstöße aufgedeckt und erkennbar, in diesem blog nachvollziehbar beschrieben.

Der blog zum Thema ‚Politische Ponerologie‘, nicht das Interview, beschreibt und outet das Reframer-Klientel.

An dem Betroffenen wird das Reframing-Ergebnis mit Hilfe staatlicher Gewaltanwendung und Freiheitsberaubung in die Justizvollzugsanstalt durchgezwungen.

So geschehen 13.07.2012. siehe den blog ‚Überfallen und ausgeraubt…‘ Auch: http://www.dereulenspiegel.de/index.php?option=com_content&task=view&id=424&Itemid=1

Daher ist von kriminell organisierter staatlicher Justiz auszugehen.

Mitarbeiterstand FKH Sonntag, 19. September 2010: 1. FKH GbR, Werner Jentzer und Heinz Volandt vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Werner Jentzer, Großniedesheimer Strasse 21, 67259 Heuchelheim

  1. UGV Inkasso GmbH, Werner Jentzer und Heinz Volandt gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Werner Jentzer, Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen
  2. Kurt Beck, Prokurist der UGV Inkasso GmbH
  3. Rechtsanwälte Wehnert und Kollege(n), Michael Wehnert, Postfach 1113 , 67369 Dudenhofen

RA Christian von Loeven von der Kanzlei Wehnert und Kollege(n) Sitz : Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausenbei der UGV Inkasso GmbH

  1. RA Dr. Katharina Ludwig und RA Volkmer Nicodemus von der Kanzlei Müller-Hof – Beethovenstraße 5 D – 76133 Karlsruhe

Nachweis von Reframing:

  1. Betrug von Bela Vita/FKH 1. Von Bela Vita von mir nicht angeforderte Zusendung offenbar eines Heftes an den Namen Meyer unter der Adresse von Eva Hackmann. Danach keine Zusendung mehr. 2. Nach ca. zwei Jahren mehrmals Zustellung von Rechnungen auf Meyer unter der Adresse von Eva Hackmann für unterstellte ‚Warenlieferungen‘. Damit von Bela Vita Unterstellung eines Vertrages Meyer/Bela Vita. 3. FKH übernahm Bela Vita. Nochmals Mahnrechnungen auf Meyer. 4. FKH stellte beim AG Mayen Mahnantrag auf Meyer, obwohl es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita gab und gibt.

Da es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita gab/gibt, war das Stellen des Mahnantrags Straftat/vorsätzlicher Betrug von FKH. Somit sind das Mahnverfahren und die Rechtsfolgen nichtig.

  1. Betrug des Mahngerichts AG Mayen 5. Mahngericht AG Mayen nahm den auf Straftat basierenden FKH-Mahnantrag an, begann das als ‚rechtens‘ unterstellte Mahnverfahren Meyer und setzte den Betrug über Verfahrensaktenfälschung während des Verfahrens fort. Zweck dieses Betruges war, die Schuldnerin Meyer umzudeuten in Schuldnerin Hackmann. Der Betrug begann damit, dass AG Mayen den Ausschluss gesetzlicher amtlicher Zustellung garantierte. AG Mayen garantierte/veranlasste Fehladressierung und Fehlzustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid an Meyer unter der Adresse von Eva Hackmann. 6. Nach Fehlannahme ausgeschlossen war Reklamation/Rücksendung wegen Fehlzustellung Meyer an den mir unbekannten privaten Zusteller Direktexpress. Die fehl zugestellten Bescheide Meyer enthielten keine Adresse der Zustellfirma/des Zustellers. 7. Daher von Eva Hackmann vorgenommene Rücksendung beider Bescheide an AG Mayen zusammen mit Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann wegen Fehladressierung/-zustellung Meyer. Der Rücksendung Mahnbescheid Meyer beigefügt war auch ein an Meyer adressiertes ‚undatiertes Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ mit ebenfalls Richtigstellungen. Den kompletten Eingang bestätigte AG Mayen Goergen in 2007 telefonisch. 8. AG Mayen unterstellte/schein-bestätigte nach Überrumpelungs-Zustellung auf Meyer in 2007 im Vollstreckungsprotokoll Ehemann Rainer Hackmann wegen Fehlannahme der auf Meyer lautenden Bescheide, dass er die adressierte Schuldnerin Meyer als seine Frau Schuldnerin Hackmann ‚feststellte‘. AG Mayen vernichtete 2007 nach telefonisch erklärtem Erhalt/Eingang die Willenserklärungen/Rücksendungen der Nichtschuldnerin Hackmann. Mit Vernichtung schloss AG Mayen Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin aus und vorstehende ‚Feststellung des Ehemannes‘ blieb bestehen. Das von E.H. zurückgesandte ‚undatierte Formular Widerspruch‘ (adressiert Meyer, unterschrieben Hackmann) vernichtete AG Mayen nicht und verwandte es als Schuldnerin Hackmann-Selbstbezichtigung. Außerdem benutzte AG Mayen dieses ‚undatierte Formular‘ zur Konstruktion des Schein- Beweises für Schuldnerin Meyer=Hackmann. Hierzu ordnete es das ‚Formular‘ als Anlage dem 20.10.2007-Schreiben einer anderen Person A.H. zu, ohne dessen Kenntnis. AG Mayen erklärte mit diesem Betrug die andere Person A.H. zum Ehemann der unterstellten ‚Schuldnerin‘ E.H. Mit weiterem Betrug unterstellte AG Mayen, von diesem ‚Ehemann A.H.‘, den ‚Beweis‘ für Schuldnerin Meyer=Hackmann erhalten zu haben. AG Mayen unterstellte ihm, das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid‘ als Anlage seinem 20.10.07-Schreiben beigelegt zu haben. AG Mayen datierte das ‚undatierte Formular‘ mit Eingangsdatum 23.10.07, um damit ‚verspäteter Widerspruch/unklarer Einspruch‘ zu unterstellen.
  2. Das Zivilverfahren beim AG Osnabrück wird dann eingeleitet, wenn Mahngericht fristgerecht eingegangenen Widerspruch attestiert. AG Mayen reframte nun nach erfolgter Rücksendung von Nichtschuldnerin Hackmann einen ‚verspätet eingegangenen Widerspruch Hackmann aus Scheinfakten/-realität. Diesen vor E.H. geheim gehaltenen Widerspruch unterstellte AG Mayen dem als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann, ohne dessen Wissen. AG Mayen unterstellte/konstruierte/bewertete dieses bereits mit den Rücksendungen erhaltene ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ als am 23.10.07 eingegangen (Verfahrensakte) und damit verspätet zum Mahnbescheid (Zustellung 03.09.07) und unklar zum Vollstreckungsbescheid (Zustellung 19.10.07). Mit dieser als wahr vorgegeben reframten Aktenvorgabe ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid‘, vorgenommen von ‚Ehemann‘ und in Verbindung mit Annahme des Mahnbescheids durch den Ehemann, schloss AG Mayen aus, das das Zivilgericht AG Osnabrück einen Zivilprozess durchführt. Diese Vorgaben sind vorsätzlicher Betrug/Straftat des AG Mayen, mit dem AG Mayen dem ‚Ehemann‘ unterstellte, zweimal E.H. bevormundend zur Schuldnerin erklärt zu haben.
  3. Reframing bedeutet, dass Inhalte schleichend, nach und nach, in einen anderen Rahmen verrückt/verdreht/ umgedeutet/ausgetauscht und durch die subtile Art und Weise des “Reframens” vom Opfer/Betroffenen nicht bemerkt werden. Rücksendung als Nicht-Schuldnerin Hackmann des an Meyer adressierten ‚undatierten Formulars‘ wegen Fehlzustellung tauschte AG Mayen aus als ‚verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid‘, aber bezogen auf Hackmann. Für diesen Austausch (Meyer, verspätet) benutzte es Andreas Hackmann, den AG Mayen in der V.akte gegenüber dem AG Osnabrück zudem zum ‚Ehemann‘ erklärte, ohne dass dieser beide Austäusche in 2007 bemerken konnte.

Andreas Hackmann machte dem AG Mayen mit Schreiben vom 20.10.2007 und einer Anlage eine Mitteilung zu den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH. AG Mayen unterstellte Andreas Hackmann (Verfahrensakte), der ‚Ehemann‘ von E.H. zu sein und zu seinem Schreiben vom 20.10.2007 nebst Anlagen die Anlagen im Plural. Plural impliziert die Anlage ‚undatiertes Formular‘. Generalstaatsanwaltschaft Koblenz G St Regner würdigte/bestätigte gegenüber Eva Hackmann 10.05.12 ihren ‚Ehemann‘, ohne den Namen Andreas Hackmann zu nennen, als den Verfasser dieses Schreibens, der das ‚undatierte Formular‘ dem 20.10.2007-Schreiben beigefügte. Nach 20.10.07 unterstellter Anlage ‚adressierter Meyer‘ und unterschriebener Hackmann‘ tat AG Mayen so, als habe es das Formular erstmals am 23.10.07 erhalten. AG Mayen unterstellte nun Unwissenheit und Klärungsbedarf, ob Meyer oder Hackmann der Name ist. Zur Scheinklärung abverlangte AG Mayen 26.10.07 von A.H. ordnungsgemäße Bevollmächtigung des Antragsgegners Meyer bzw. Hackmann. Indem er 01.11.2007 mitteilte, das Meyer unter der Adresse nicht wohnt, unterstellte AG Mayen ihm, E.Hackmann zur Antragsgegnerin/Schuldnerin erklärt, genauer: umgedeutet, zu haben und ordnete ihr damit die unterstellte 20.10.07-Anlage ‚Formular‘ zu. Obwohl A.H. mit 01.11.2010-Schreiben keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung oder Versicherung vorlegte, unterstellte AG Mayen diese als von A.H. abgegeben. Damit unterstellte AG Mayen dem A.H. die ‚Klärung‘, das Eva Hackmann die Schuldnerin ist, die AG Mayen mit dem A.H. 20.10.07 ‚undatierten Formular‘ unterstellte. Gleichzeitig unterstellte AG Mayen dem A.H., die Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung erteilt zu haben. AG Mayen reframte Nicht-Schuldnerin E.H. unter Missbrauch des unbeteiligten A.H. (ihm unterstellte Bevormundung) ins Gegenteil.

Nach Strafanzeige gegen AG Mayen übernahm G St Regner das Reframing-Ergebnis 1 zu 1 als wahr, als er 10.05.12 gegenüber Eva Hackmann bestätigte, dass ihr ‚Ehemann‘ sie nach erteilter ‚Versicherung einer Bevollmächtigung‘ über dieses 20.10.07-Schreiben, genauer: das als Anlage beigelegte ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ als die Schuldnerin Meyer=Hackmann gegenüber AG Mayen denunzierte/anzeigte. Mit dieser Übernahme als wahr bestätigte/’würdigte‘ auch Regner E.H. zur Schuldnerin.

Der tatsächliche Verfasser des Briefes ist Andreas Hackmann und nicht der Ehemann Rainer Hackmann. A.H. hat seinem 20.10.07-Schreiben nur eine Anlage beigefügt, wie aus Verfahrensakte ersichtlich. Unterstellt wurden ihm mehr als eine. Siehe auch G St Regner 10.05.2012: ‚20.10.07-Schreiben nebst Anlagen‘ (Plural). Und diese in einem Buchstaben verstecke unscheinbare Lüge Plural impliziert das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid‘ (Schein-Fakt), dass als Teil der Rücksendung des Mahnbescheids von E.H. dem AG Mayen bereits vorlag (tatsächlicher Fakt). Nun reframte AG Mayen den Schein-Fakt zum tatsächlicher Fakt. Hierzu stempelte AG Mayen (siehe Verfahrensakte) den Eingang des 20.10.07-Schreibens und das diesem Schreiben als Anlage unterstellte/zugewiesene ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid ‚ mit ‚Eingang 23.10.07‘ ab. Da kein weiteres Schreiben einging Beweis dafür, das dieses ‚Formular‘ Anlage des 20.10.07-Schreibens war.

  1. AG Mayen forderte 26.10.2007 vom unterstellten ‚Ehemann‘ ordnungsgemäße Bevollmächtigung oder Versicherung der Bevollmächtigung im Namen von Meyer oder Hackmann, ob dieses 20.10.07-Schreiben (ohne Nennung der diesem zugewiesenen Anlage, des ‚undatierten Formulars Widerspruch…‘) als Einspruch gewertet werden soll. Grundsätzlich: der Ehemann ist nicht zur Bevormundung seiner Frau autorisiert. Andreas Hackmann nicht der Ehemann, wie AG Mayen gegenüber dem Zivilgericht AG Osnabrück unterstellte

Das 20.10.07-Schreiben mit zugehöriger einer Anlage hat überhaupt keinen Bezug zu mahngerichtlichen Schreiben und kann nicht als Einspruch hierzu verwendet werden. Der mahngerichtliche Bezug ist einzig gegeben durch die vom AG Mayen diesem Schreiben unterstellte/zugewiesene Anlage ‚undatiertes Formular Widerspruch‘. Von dieser Unterstellung/Zuweisung hatte A.H. keine Kenntnis. Genauer: AG Mayen bezweckte, das ‚undatierte Formular Widerspruch..Meyer‘ nicht nur als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid, sondern insbesondere -entscheidend für das Mahnverfahren- gleichzeitig und entscheidungserheblicher als ‚Widerspruch zum Mahnbescheid‘ zu benutzen. Noch genauer: als verspätet (23.10.07) eingegangen und auf Hackmann bezogen zu benutzen. Weiterhin: durch Zuordnung des undatierten ‚Formulars‘ zum 20.10.07-Schreiben erreichte AG Mayen die Eingangsdatierung 23.10.2007, um verspätet zu unterstellen. Wie geschehen, siehe Vollstreckungsprotokoll. Diesen auch für Regner erkennbaren AG Mayen-Betrug bestätigte/’würdigte‘ Regner als wahr, womit die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die strafangezeigten Betrüger des AG Mayen sakrosankt hielt, deckte und selber zum Straftäter wurde.

  1. AG Mayen unterstellte daraufhin, Bewertung vorgebend, das 01.11.2012-Schreiben als erklärte Versicherung einer Bevollmächtigung des Ehemannes A.H., die tatsächlich keine ist und auch nicht vom Ehemann stammt, die auch von ihm nicht abgegeben wurde, da E.H. keine Bevollmächtigung erteilte. Deren Verwendung bezog sich nicht auf das tatsächliche 20.10.07-Schreibens nebst zugehöriger einseitiger Anlage, sondern einzig auf die vom AG Mayen unterstellte/zugewiesene weitere Anlage ‚undatiertes Formular‘, von dem A.H. keine Kenntnis hatte. AG Mayen unterstellte mit dieser Zuweisung, dass Ehemann A.H. kommentarlos das ‚undatierte Formular‘ als Anlage seinem 20.10.07-Schreiben beilegte und damit seine Frau Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer gegenüber dem AG Mayen denunzierte/bestätigte. Mit dieser Reframing-Handlung unterstellte AG Mayen dem A.H., dass er Aussagen ’seiner Ehefrau E.H.‘, Nicht-Schuldnerin zu sein, ins Gegenteil umdeutete. Da das als ‚Versicherung‘ unterstellte 01.11.2007-Schreiben keine Versicherung einer Bevollmächtigung ist, unterstellt AG Mayen gleichzeitig dem A.H. , eine falsche Versicherung abgegeben zu haben. Von diesem Fakt ausgehend unterstellte AG Mayen dem A.H., eine Versicherung über Bevollmächtigung abgegeben zu haben, ohne von E.H. jemals bevollmächtigt worden zu sein. Damit unterstellte AG Mayen dem A.H., ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung seine Frau Eva Hackmann mit dem ‚undatierten Formular‘ als die Schuldnerin Meyer angezeigt/denunziert zu haben. Damit kaschiert AG Mayen seinen Betrug, denn AG Mayen nahm die A.H. unterstellte Zuweisung des ‚undatierten Formulars‘ als Anlage zum 20.10.07-Schreiben vor.

Der weitere Betrug: AG Mayen konstruierte/unterstellte nun mit dieser unterstellten/konstruierten Schein-Versicherung bzw. Anzeige/Denunziation sich selbst die Verpflichtung, die unterstellte/zugewiesene Anlage (Formular Widerspruch zum M….) als vom Ehemann A.H. 20.10.2007 abgegebenen Widerspruch zum Mahnbescheid und nach 1.11.07 unterstellter Versicherung mahngerichtlich benutzen zu müssen. Von diesem Betrug durch Unterstellung/Zuweisung erlangte A.H. erst nach 28.06.2012 über die Verfahrensakte Kenntnis. Er stellte 22.07.2012 klar, die ihm zugewiesene ‚Versicherung einer Bevollmächtigung‘ AG Mayen nicht erteilt zu haben. Er stellte 22.07.2012 weiter klar, das er das ‚undatierte Formular‘ nicht als Anlage seinem 20.10.07-Schreiben beifügte, nicht der Ehemann ist und E.H. nicht als Antragsgegnerin/Schuldnerin anzeigte/denunzierte. AG Mayen dokumentierte sein Betrugsergebnis auch im Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘ 2007 als wahr, als ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer‘ und ‚unklarer Einspruch zum Vollstreckungsprotokoll Meyer‘, hat aber in der Verfahrensakte diese Schuldnerin Meyer in Schuldnerin Hackmann reframt. Damit ist der Reframingprozess, genauer: Straftat Umdeutungsbetrug, des AG Mayen beendet und aus Schuldnerin Meyer Schuldnerin Hackmann geworden. Vorstehende Betrugs-Vorgaben des AG Mayen, genauer:das Reframingergebnis Meyer=Hackmann, übernahmen ungeprüft die Scheuklappenrichter als wahr, genauer: wurden zur verpflichtenden Übernahme als wahr vorgegeben, AG Osnabrück (Zivilprozessgericht: Ausschluss Zivilverfahren Hackmann; Vollstreckungsgericht: Durchführung Vollstreckung Hackmann), LG Osnabrück (Bestätigung Schuldnerin Meyer=Hackmann) und AG Frankenthal (Bestätigung Schuldnerin Meyer=Hackmann).

Hier zeigt sich nicht die Blödheit, sondern in konzertierter Aktion die Fortsetzung vorsätzlichen Betrugs durch AG Osnabrück (Leiter Große-Extermöring und seine zivilgerichtlichen Mitarbeiter Richter Struck, GV Bodi, Rechtspflegerin Keller): obwohl der von FKH beantragte Mahnbescheid und das Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen auf ‚Schuldnerin Meyer‘ lautete, bezogen AG Osnabrück (Zivilprozessgericht; Vollstreckungsgericht) und LG Osnabrück die Schuldnerin auf den reframten Namen Eva Hackmann, und sie ist Nicht-Schuldnerin! Richter Hune bestätigte sogar ausdrücklich die reframte Schuldnerin Hackmann! Und das, obwohl es noch nicht einmal einen Vertrag Meyer/Bela Vita gibt, der Eva Hackmann als existent unterstellt wurde und worauf sich ursächlich Schuldnerin bezieht! AG Os-Präsident Große-Extermöring und Richter Struck, LG Os-Präsident Fahnemann und Richter Hune verweigerten mir die Vorlage des Vertrages Meyer, den die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal bis heute trotz ab 2008 wiederholt gestellter Strafanträge nicht ermittelten! Feststellung: die Entscheidungen des AG Osnabrück (Zivilprozessgericht; Vollstreckungsgericht) beruhen nun auch auf deren fortgesetzten Betrug und sind daher nichtig. # Nochmals genauer: AG Mayen unterstellte zweimal, dass der ‚Ehemann‘ die adressierte Schuldnerin Meyer als seine Frau Eva Hackmann ‚bestätigte‘. AG Mayen unterstellte dem Ehemann gelogen zu haben (Abgabe der Versicherung), da dies in der Akte nicht vorliegt. Gleichzeitig Bevormundung seiner Frau‘, die nicht in der Lage ist, den selbst unterschriebenen Widerspruch abzugeben. Das das tat der ‚Ehemann‘ 20.10.07 – verspätet. Diese vom AG Mayen konstruierten ‚mehr als eineindeutig erscheinenden Vorgaben‘ (Justizministerium Pandel schrieb 22.06.12 von ‚Beweisen) sind bereits von Meyer auf Hackmann reframt und lassen dem Zivilgericht keine andere Möglichkeit: – als ein Zivilverfahren gegen Hackmann auszuschließen. (nochmals: das Mahnverfahren lautet auf Meyer!) nicht gegen Meyer, sondern, – das Vollstreckungsverfahren gegen Eva Hackmann zu veranlassen. Genauer: Letzteres aber erst dann, wenn FKH Werner Jentzer, der den Mahnantrag auf Meyer stellte, einen Antrag auf Vollstreckung Hackmann stellt, wie er denn März 2008 beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück tat. Woher wusste FKH Jentzer von der zweifachen Umdeutung Meyer auf Hackmann? Nur über Verfahrensakte, Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen, die Eva Hackmann vorenthalten wurde. Ganz offenbar ist FKH Jentzer der Drahtzieher, der auf AG Mayen zielgerichtet Einfluss nahm. Nach gestelltem Antrag März 2008 bestand daher keine Chance der Rücknahme der Vollstreckung!

##Nach Strafanzeige gegen AG Mayen bestätigten/würdigten Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sowie das Justizministerium Rheinland Pfalz die Verfahrensakten nach vorgegebener Überprüfung lediglich das Reframingergebnis Schuldnerin Hackmann als wahr. Den Vorgang des Reframens überprüften diese nicht, die Feststellung der Straftat Konversions-/Umdeutungsbetrug also, erfolgte nicht. Der AG Mayen Betrug ist so offensichtlich, dass der Betrug hätte sofort erkannt werden müssen. Es ist daher davon auszugehen, dass diese staatliche Justiz den AG Mayen-Betrug, damit den Betrug von FKH und Bela Vita, deckten.

  1. Folgegerichte, Staatsanwaltschaften, Justizministerium 13. Nach Strafanzeige gegen AG Mayen wegen dieser Beweismittelvernichtungen (meine Rücksendungen mahngerichtlicher Schreiben) bestätigten Staatsanwaltschaft Koblenz Ost’in Harnischmacher, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz G St Regner, zudem Leiter G St Kruse, Justizministerium Ltd. Ministerialrat Pandel (28.06.2012) und Dr. Stephanie nach Überprüfung die Verfahrensakten des AG Mayens als wahr. Vernichtung, Fälschung, Umdeutung etc. schlossen diese aus und stellten dies nicht fest. Genauer: wollten diese nicht erkennen. Klarstellung: von AG Mayen erstellte(s) Verfahrensakten und Vollstreckungsprotokoll sind das Ergebnis reframter Scheinfakten/-realität, vorgegeben von Bela Vita, FKH und von AG Mayen selbst. Perverse Perfidie: Nach rheinland-pfälzischem Justizministerium Pandel/Dr. Stephanie sind Geldforderungen aus einem Vertrag nicht mahngerichtlicher Überprüfungsgegenstand. Pandel/Dr. Stephanie wissen, dass diese Forderungen gegen Eva Hackmann gerichtet sind, das Mahnverfahren aber gegen Meyer. Sie wissen ferner, dass es hier nicht um Geldforderungen geht, sondern um Bela Vita Vertragsbetrug bezogen auf Vertrag Meyer/Bela Vita. Beide wissen, dass ihr Scheinargument nicht greift. Es geht nicht um Überprüfung der Berechtigtheit der Bela Vita-Geldforderungen gegen Meyer während des Mahnverfahrens. Es geht um Feststellung des Vertrages Meyer/Bela Vita. Mit festgestelltem Bela Vita-Vertrags-/Urkundenbetrug wegen nicht existentem Vertrag Meyer/Bela Vita (=Straftat) wäre der FKH-Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Meyer bereits Straftat, die Einleitung des Mahnverfahren, damit das Mahnverfahren gegen Meyer selbst und sämtliche Rechtsfolgen, nach AG Mayen-Reframing nun gegen Hackmann, nichtig. Das wissen diese staatsanwaltlichen, generalstaatsanwaltlichen und ministeriellen Konsorten. Auch, das mit Verfügung vom 09.10.2010 (St Osnabrück 31.07.12) (eingetragen von Frau Seelinger 18.08.2011) ST Frankenthal unter Az 5091 UJs 21612/11 das Verfahren gegen den bereits in 2008 strafangezeigten unbekannten Bela Vita Geschäftsführer führt. Feststellung: auch Justizministerium Pandel weiß, solange der Vertrag Meyer/Bela Vita nicht nachgewiesen ist, ist von Bela Vita-Straftat auszugehen und ist das Mahnverfahren Meyer nichtig. Insbesondere und zudem sind die vom AG Mayen von Meyer auf Eva Hackmann reframten Rechtsfolgen (=Umdeutungsbetrug des AG Mayen) und strafrechtliche Sanktionierung gegen Eva Hackmann Straftat rheinland-pfälzischer Justiz (Vorfall 13.07.2012) nichtig, rückabzuwickeln und wieder gut zu machen. Nach Pandel 22.06.12 ist die nach 28.06.2012 vorgelegte Abschrift der Verfahrensakte Beweis für nicht vorgenommene Beweismittelvernichtung. Er meint mit Beweis ganz offenbar, dass nach erfolgtem ‚perfekten Reframing des Verfahrensaktenbetrugs‘ des AG Mayen der Betrug nicht mehr nachweisbar/erkennbar ist und von ihm, Kruse, Regner, Harnischmacher als Wahrheit unterstellt wurde.

Das ‚undatierte an Meyer adressierte Formular‘ war Teil der Rücksendungen als Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zum Mahnbescheid und lag daher dem AG Mayen ab dieser Zeit vor. Das AG Mayen hätte im Normalfall das Mahnverfahren gegen Meyer einstellen müssen. Nachdem AG Mayen telefonisch den Erhalt der Rücksendungen (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) bestätigt hatte, suggerierte es E.H. deren Verwendung als Rücksendung/Stornierung. Tatsächlich setzte es danach das Mahnverfahren als Betrug (Reframing; Konversionsbetrug) gezielt fort durch vor E.H. gezielt geheim gehaltene Vernichtung dieser Rücksendungen, aber nicht vernichteten ‚undatierten Formulars‘. Die Verwendung des ‚undatierten Formulars‘ erfolgte durch A.H. unterstellte, von ihm vorgenommene Anlage zu seinem 20.10.2007 Schreiben, zu dem Zweck, von ihm vorgenommene Zuweisung Schuldnerin Meyer=Hackmann zu unterstellen. In der realisierten Betrugsabsicht, das AG Mayen beide Eingänge auf 23.10.07 datierte, damit auch das ‚undatierte Formular Widerspruch zum Mahnbescheid‘. Damit erreichte AG Mayen ‚verspäteter Widerspruch zum Mahnverfahren‘ und ‚unklarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ der ‚Schuldnerin Eva Hackmann‘. (siehe Vollstreckungsprotokoll). Mit ‚verspätet‘ erreichte AG Mayen den Ausschluss der Aufnahme des Zivilprozesses beim AG Osnabrück. Mit diesem Ausschluss ausgeschlossen wurde die Aufdeckung des Bela Vita -Betruges (Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer/Bela Vita), die FKH-Straftat ’stellen eines Mahnantrags Meyer ohne Vertrag Meyer‘ beim AG Mayen, und die Straftat Umdeutung der Verfahrensakten von Meyer auf Hackmann durch AG Mayen. Durch Trickserei/Betrug erreichte AG Mayen statt Einstellung des Mahnverfahrens Meyer dessen Fortsetzung als Vollstreckungsverfahren gegen Hackmann. Eineindeutiges Indiz für organisierte Kriminalität, für konzertiertes Agieren von Bela Vita, FKH und AG Mayen.

  1. -Mit Vernichtung der Rücksendungen/Beweismittel erreichte AG Mayen Ausschluss Nicht-Schuldnerin Hackmann. Und schuf damit die Voraussetzung für Umdeutung/ Festschreibung Schuldnerin Meyer=Hackmann. Hierzu wies AG Mayen ohne Kenntnis des A.H. seinem 20.10.2007-Schreiben als Anlage das ‚undatierte Formular‘ zu.

-Mit A.H. unterstellter/zugewiesener Anlage des ‚undatierten Formular Widerspruch‘ zum 20.10.2007-Schreiben erreichte AG Mayen eine Eingangsdatierung 23.10.07 des ‚undatierten Formulars Widerspruch zum Mahnbescheid‘. Hieraus leitete AG Mayen ‚verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid‘ ab. -Mit 26.10.07 von A.H. abverlangter ‚Versicherung der Bevollmächtigung‘, ob Einspruch eingelegt werden soll, bezweckte und erreichte AG Mayen das 01.11.2007-Antwortschreiben. -Mit ‚Ehemann A.H.‘ unterstellter Versicherung und diesem Unterstellter Anlage ‚Formular Widerspruch….‘ erreichte AG Mayen von diesem Festschreibung Schuldnerin Meyer=Hackmann. -Mit vom AG Mayen vorgegebener Bewertung des 01.11.2007-Schreibens als ‚Bevollmächtigung‘, tatsächlich ist der Inhalt dieses Schreiben keine Bevollmächtigung, unterstellte AG Mayen dem ‚Ehemann‘, diese abgegeben zu haben. ‚Ehemann A.H.‘ ‚bevollmächtigte‘ das AG Mayen, das 20.10.2007-Schreiben ‚als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid‘ zu benutzen. Tatsächlich benutzte AG Mayen das von ihr diesem 20.10.07 Schreiben zugeordnete ‚undatierte Formular‘ als Einspruch und – entscheidend – als ‚verspäteten Widerspruch‘. -Da es keine ‚Versicherung der Bevollmächtigung‘ seitens des A.H. gab unterstellte ihm AG Mayen zudem, gelogen zu haben. Tatsächlich erklärt AG Mayen damit die 26.10.2007 geforderte und mit 01.11.2007-Schreiben als erhalten erklärte Bevollmächtigung für nichtig. Aber das macht nichts. Da keine Bevollmächtigung, reduzierte AG Mayen die A.H. im 20.07.2007-Schreiben unterstellte/zugewiesene Anlage ‚undatiertes Formular‘ als Anzeige/Denunziation, mit der AG Mayen ihm unterstellte, für seine Frau gesprochen und sie bevormundend als Schuldnerin Meyer=Hackmann und für geistig unzurechnungsfähig erklärt zu haben, denn sie beharrt darauf , Nicht-Schuldnerin zu sein. Ob AG Mayen mit dem Betrug Versicherung oder Denunziation agiert – mit beiden Unterstellungen bleibt das von diesem Gericht A.H. als Anlage zu 20.10.2007 unterstellte ‚undatiertes Formular‘ als von ihm dem Schreiben beigefügt bestehen und als verspäteter Widerspruch festgeschrieben!! Genauer: AG Mayen benutzte A.H., um über seine Unkenntnis die Straftat Personenidentitätsbetrug zu begehen.

  1. AG Mayen deckt/legalisiert mit seinem Betrug in der Folge den Betrug von Bela Vita/FKH 15. Als Folge dieser AG Mayen Straftat/Verfahrensaktenfälschung, die es Folgegerichten und Staatsanwaltschaften verpflichtend als wahr vorgab (insbesondere verspäteter Widerspruch zum M..), führte das Zivilgericht Osnabrück keinen Zivilprozess durch. Mit seinem Betrug antizipierte AG Mayen den Ausschluss des zivilgerichtlichen Verfahrens und damit den Ausschluss der zivilgerichtlichen Überprüfung/Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, den FKH und AG Mayen als existent und über ‚Ehemann A.H.‘ Eva Hackmann zuwiesen. Ausgeschlossen ist damit auch die Thematisierung, dass E.H. als Nicht-Schuldnerin Rücksendungen der mahngerichtlichen Bescheide wegen Fehlzustellung vornahm. AG Mayen weiß, dass im Zivilprozess geäußerte geringste Zweifel nicht zum Vollstreckungsbescheid geführt hätten. AG Mayen antizipierte, nach diesen konstruierten Ausschlüssen, den Ausschluss des Zivilverfahren. Damit in der Folge, dass das Vollstreckungsgericht Osnabrück den vorstehend nicht überprüften AG Mayen-Betrug (Scheinfakten/-realität) reframt als wahre Fakten/Realität übernimmt. Zudem, nach zuvor ausgeschlossenem Zivilverfahren, dass das Vollstreckungsgericht Osnabrück den nicht festgestellten Bela Vita Betrug und nicht überprüften AG Mayen Betrug der Schuldneridentität Meyer=Hackman (weitere Scheinfakten/-realität) reframt als wahre Fakten/Realität übernimmt. Ich strafanzeigte ab 2008 bei: -Staatsanwaltschaft Osnabrück (u.a. Voss, Krüger, Heuer), -Generalstaatsanwaltschaft Osnabrück (Finger) und -Staatsanwaltschaft Frankenthal (Wisser, Herrmann, Leiter Liebig), -AG Frankenthal (Richter Ecker), -Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Harnischmacher, Regner, Kruse), -das Justizministerium Rheinland Pfalz (Ltd. Ministerialräte Pandel, Dr. Stephanie; Staatssekretärin Frau Reich, Minister Hartloff), -Justizministerium Niedersachsen (Staatssekretär Ohlerking), -Bürgerbeauftragte Rheinland Pfalz (Bogard, Schöpflin) und -Landtagsabgeordneten wegen Nicht-Ermittlung des Vertrag-/Urkundenbetrugs von Bela Vita, den Vertrag Meyer/Bela Vita betreffend. Insbesondere antizipierte AG Mayen, dass alle vorgenannten den von mir beantragten Nachweis der Existenz des ursprünglichen Vertrages Meyer/Bela Vita, genauer die staatsanwaltliche Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)des Vertrages Meyer/Bela Vita, konsequent ausschlossen. Genauer: durch diesen Ausschluss übernahmen diese Personen das Reframing von Bela Vita, FKH, AG Mayen u.a. und bestätigen den vorstehend nicht überprüften Betrug (Scheinfakten/-realität) reframt als wahre Fakten/Realität. Und machten damit Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zur Schuldnerin.

Feststellung des Bela Vita-Ursprungsbetrugs (=Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita) impliziert Feststellung, das FKH wegen dieser Bela Vita-Straftat eine Folge-Straftat beging, als FKH einen Mahnantrag auf Meyer stellte, trotz nicht existentem Vertrag Meyer/Bela Vita. Wegen dieser FKH-Straftat ist das Mahnverfahren Meyer und sind die Eva Hackmann betreffenden Rechtsfolgen nichtig. AG Mayen schuf, aufbauend auf dieser nicht festgestellten für wahr erklärten Straftat, in der Fortsetzung mit seinen verdeckten zielgerichteten Betrügereien (Verfahrensaktenbetrug über A.H. |8-12|: Meyer=Hackmann) die Voraussetzung dafür, dass der von Bela Vita auf Meyer eingeleitete Betrug von FKH an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann umgesetzt/realisiert wurde. Bela Vita, AG Mayen, FKH sowie vorgenannte staatsanwaltliche/ministerielle Justiz und die gewählten Volksvertreter begingen damit als betrügerische Konsortialpartner in konzertierter Aktion den Mahnbetrug, um die Vollstreckung des Titels Meyer, nach deren aktivem und passivem staatlichen Reframing (=staatlicher Konversionsbetrug), an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann vornehmen zu lassen. Dieser Betrug nach Reframing wurde durch massive staatliche Gewaltanwendung am 13.07.2012 umgesetzt/ realisiert.

  1. Auf Grund des Titels Meyer beantragte FKH, in Kenntnis des erfolgten AG Mayen-Reframing (=Täuschung) auf Eva Hackmann, beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück die Vollstreckung an Hackmann.
  2. In meiner Unkenntnis der Verfahrensaktentäuschungen/-fälschungen wurde meinem Antrag als Nicht-Schuldnerin E. Hackmann auf Rücknahme der Vollstreckung vom Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und LG Osnabrück auf der Grundlage der für wahr vorgegebenen, tatsächlich vom AG Mayen vor mir geheim gehaltenen gefälschten Verfahrensakten, abgelehnt. E.H. ging als Nicht-Schuldnerin von erfolgter Rücksendung der mahngerichtlichen Schreiben aus, nach 2007 vom AG Mayen telefonisch bestätigtem Erhalt, und von Übernahme/Berücksichtigung. Und damit von ihr als Nicht-Schuldnerin. Nach unmittelbar danach vorgenommener Vernichtung der Rücksendungen gab AG Mayen dem AG Osnabrück (Zivilgericht und Vollstreckungsgericht) und LG Osnabrück über die Verfahrensakte/Vollstreckungsprotokoll diese Rücksendung als Nicht-Schuldnerin, da nicht dokumentiert, als nicht vorgenommen vor. Stattdessen die reframte Verfahrensakte als wahre AG Mayen-Vorgaben: Schuldnerin Meyer=Eva Hackmann. Und das ist Straftat Falschbeurkundung im Amt/Urkundenbetrug. Als wahr übernommen/bestätigt vom Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und LG Osnabrück, lehnten diese meinen Antrag auf Rücknahme von ‚Schuldnerin E. Hackmann‘ ab. In Kenntnis der vom AG Mayen realisierten Straftaten, zurückzuführen auch auf den von FKH gestellten Mahnantrag Meyer ohne existenten Vertrag Meyer, beantragte FKH Jentzer Vollstreckung/Verhaftung auf Hackmann. Diesen Anträgen gab AG Osnabrück nach, das die Vollstreckungskaskade einleitete.
  3. Duldung des Betrugs durch Nicht-Ermittlung der ab 2008 strafangezeigten Bela Vita durch beide Staatsanwaltschaften.Allgemeinme Information. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal stellt nach eigenen Angaben ca. 40’000 Verfahren jährlich ein.
  4. Ab 2008 stellte ich Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Firma Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug bezogen auf den Vertrag Meyer/Bela Vita bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal. St Frankenthal erklärt sich für nicht zuständig und nahm die Strafanträge nicht an (15.04.09 St Wisser, 11.11.2010 Frau St’in Herrmann). Zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück schloss seit 2008 bis heute die Bearbeitung dieser Bela Vita betreffenden Strafanzeigen aus. Ost’in Krüger erklärte nach nochmals zwei in 2011 gestellten und nicht angenommenen Strafanträgen gegen Bela Vita die Ermittlungen für abgeschlossen. Damit verstießen beide Staatsanwaltschaften gegen die Ermittlungspflicht. Tatsächlich vergab St Frankenthal Frau Seelinger 18.08.2011 das Az 5091 UJs 21612/11 gegen Bela Vita, Geschäftsführer unbekannt. Hierin aufgenommen sind offenbar sämtliche Strafanträge ab 2008. Bisher ohne Ermittlungsergebnis. Solange kein Ermittlungsergebnis der St Frankenthal vorliegt, gibt es keinen Vertrag Meyer/Bela Vita, ist der FKH-Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Meyer nichtig, ist das Mahnverfahren Meyer nichtig, ist die Vollstreckung (Haftbefehl, Schufa-Eintrag) gegen Eva Hackmann nichtig und Straftat, ist der Überfall vom 13.007.2012 durch OGV Egbers und 5 Polizei-Vollstrecker nichtig und Straftat.
  5. Duldung des Betrugs durch abgelehnte/umgedeutete Feststellungsklage des AG Frankenthal Richter Ecker
  6. Wegen vorsätzlich ausgeschlossener staatsanwaltlicher Ermittlungen reichte ich Feststellungsklage beim AG Frankenthal ein u.a. zur Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Nach anfänglicher Annahme lehnte Richter Ecker am 28.04.11 sämtliche Klageanträge ab. Also von Richter Ecker ausgeschlossene Ermittlung des Vertrag-/Urkundenbetrugs Bela Vita. Stattdessen verwies AG Frankenthal Ecker 28.04.2011 auf LG Osnabrück, das die Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann bestätigt. Dieser Verweis gründet sich auf AG Osnabrück-Beschluss, der wiederum auf die vom AG Mayen reframte/gefälschte Verfahrensakte des Mahnverfahrens Meyer (Meyer=Hackmann). Und das Mahnverfahren Meyer bezieht sich auf Straftat Bela Vita/Vertrags-/Urkundenbetrug, dessen Feststellung/Ermittlung AG Frankenthal Ecker und beide Staatsanwaltschaften vorsätzlich ausschlossen. Damit schlossen diese die Berücksichtigung der Straftat Vertragsbetrug aus erklärten diese als nicht existent. Damit erklärten diese den gestellten Antrag der FKH auf Einleitung des Mahnverfahren Meyer als wahr, obwohl sich dieser Antrag auf Straftat ’nicht existenter Vertrag Meyer/Bela Vita‘ gründet. Das Stellen des Antrags ohne Vertrag Meyer ist daher Straftat der FKH. Festgestellte/ermittelte Nicht-Existenz des Vertrages Meyer bedeutet Nichtigkeit des FKH-Mahnverfahrens. Nachdem FKH meine Feststellungs-Klageanträge erhielt, ist von Einflussnahme der FKH auf den Richter Ecker auszugehen, da dieser im Sinn der FKH mit 28.04.2011-Schreiben meine Anträge strich und statt dessen Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann als wahr vorgab, die nach vorstehenden Ausführungen auf AG Mayen-Straftat zurückzuführen sind.
  7. Vor Hauptverhandlung beantragte ich 27.05.11 Aussetzung der Verhandlung nach §149 ZPO wegen strafangezeigter Bela Vita-Straftaten. Das Ergebnis ist zu berücksichtigen. Ich übertrug das Verfahrens auf LG Ellwangen 4 O110/08. Richter Ecker beschied meinen Antrag nicht. Richter Ecker ignorierte diesen ausschließlich im Sinn und zur weiteren Realisierung des Betrugs durch FKH Jentzer. Es ergingen in Anwesenheit von FKH Jentzer und Abwesenheit von E.H. zwei Versäumnisurteile (30.5.11+8.8.11) im Sinn von 28.04.11. Und 30.11.11 Kostenfestsetzungsbeschluss für Jentzer. Richterliche Unabhängigkeit vorgebend, schloss Richter Ecker ganz im Sinn von Bela Vita, FKH/AG Mayen Ermittlung des Bela Vita/Vertrag-/Urkundenbetrugs aus. Und bestätigte das AG Mayen Reframing zur Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann. Versäumnisurteile und Kostenfestsetzungsbeschluss ergingen ohne Bescheidung meines Antrags, unter ausgeschlossener Berücksichtigung des Ermittlungsergebnisses gegen Bela Vita. Ohne Bescheidung deshalb, weil Richter Ecker Kenntnis darüber hatte, dass ab 09.10.2010 unter Az 5091 UJs 21612/11 das Strafverfahrens gegen Bela Vita eingeleitet wurde. Ecker schloss § 149 ZPO im Sinn von FKH deshalb aus, um in seinen Urteilen das staatsanwaltliche Ermittlungsergebnis keinesfalls zu berücksichtigen. Damit outet sich Richter Ecker zum willfährigen Komplizen von FKH Jentzer. Nach Schreiben der Staatsanwaltschaft Osnabrück Ost’in Krüger 31.07.2012 wird mit Verfügung vom 09.10.2010 gegen die Verantwortlichen von Bela Vita das Strafverfahren unter 5091 UJs 21612/11 geführt. Daher beruhen beide Versäumnisurteile auf Straftat des Ecker und sind nichtig.
  8. Duldung des Betrugs des AG Frankenthal Richter Ecker durch LG Präsidentin Wolf. Sie schrieb 14.07.2011 von richterlicher Unabhängigkeit, deckt damit jedoch Richter Ecker als Straftäter. Mit Ablehnung meines Feststellungsantrags ‚(Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita und ausgeschlossener Berücksichtiung des Ergebnisses des 09.10.2010 eigeleiteten Strafverfahrens gegen Bela Vita unter Az 5091 UJs 21612/11 deckte er den Betrug von Bela Vita und schloss die Feststellung aus, dass das Stellen des Mahnantrags Meyer bereits Straftat der FKH war.
  9. Strafantrag gegen AG Mayen wegen Beweismittelvernichtung (Vernichtung der Rücksendungen der mahngerichtlicher Bescheide als Nicht-Schuldnerin wegen Fehladressierung und Fehlzustellung). Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher erkannte nichts. Generalstaatsanwaltschaft Koblenz G St Regner, Leiter G St Kruse erkannten nichts. Justizministerium Rheinland Pfalz Leitende Ministerialräte Pandel und Dr.Stephanie erkannten nichts. Diese bestätigten/würdigten nacheinander in Kenntnis und nach Überprüfung der Verfahrensakte diese als war. Diese erklärten, das keine Beweismittelvernichtung vorläge. Als Beweis für Nicht-Vernichtung veranlasste Pandel den G St Regner mit Zusendung (28.06.2012) der Abschrift der Verfahrensakte Mayen, die ich mir diesem Datum erstmals einsah. Dessen Trick: beweise ich nicht das Gegenteil, habe ich damit die vom AG Mayen reframte/gefälschte Verfahrensakte als diesen ‚Beweis‘ als wahr akzeptiert.
  10. Unter Bezug auf von Vorstehenden erklärte Rechtmäßigkeit der Verfahrensakte erfolgte nach Versäumnisurteilen des AG Frankenthal Richter Ecker das Durchzwingen des Kostenfestsetzungsbeschlusses über Vollstreckungsgericht AG Osnabrück 13.07.2012. Überfallen und ausgeraubt. Tatsächlich gibt es diese Rechtmäßigkeit nicht. Ab Verfügung St Frankenthal 09.10.2010 (nach St Osnabrück 31.07.2012) gibt es kein Ermittlungsergebnis gegen Bela Vita. Solange der Vertrag Meyer/Bela Vita nicht nachgewiesen ist, solange gibt es diesen nicht, solange beruht der FKH-Mahnantrag Meyer auf Straftat, solange ist der erlassene Mahnbescheid Meyer nichtig, solange sind Versäumnisurteile und Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Frankenthal Richter Ecker nichtig, solange ist die Vollstreckung an Hackmann (Nach Verfahrensaktenbetrug des AG Mayen) nichtig, solange sind der Pfändungsbeschluss und 13.07.2012 Überfall Straftaten.
  11. Staatsanwaltschaft Koblenz, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Justizministerium decken den Verfahrensaktenbetrug des strafangezeigten AG Mayen
  12. Aus der ab 28.06.2012 zugesandten Verfahrensakte erkannte ich und wies nach die vom AG Mayen in 2007 verklausulierten und verschachtelten Verfahrensaktenfälschungen (siehe u.a. 8-12). Diese zu erkennen, dazu waren Harnischmacher, Regner, Kruse, Pandel, Stephanie nicht zu blöd, sondern sie stellten sich zum Schutz der AG Mayen-Straftäter blöd, indem diese die für Staatsanwälte/Volljuristen offenkundigen Fälschungen vorsätzlich ’nicht erkannten‘, damit für nicht existent erklärten und als ‚wahr‘ bestätigten/’würdigten‘. Diese vorstehend nachgewiesenen Verfahrensaktenfälschungen sind das Reframingergebnis, dass diese (Un-)Personen als wahr vorgaben. Daher: Wegen der von OSt’in Harnischmacher, G St Regner, Leiter G St Kruse, Leitender Ministerialrat Pandel, Dr.Stephanie, als wahr ‚gewürdigten‘, genauer: reframten, Verfahrensakten des AG Mayen, wodurch tatsächlich unwahre Verfahrensakten (Scheinfakten/-realität) für wahr erklärt wurden, stellte ich 06.08.12 Strafantrag gegen diese wegen organisierter Kriminalität. Mit reframten/m Verfahrensakten und Vollstreckungsprotokoll täuschte/betrog/eindrucksmanipulierte ab 2007, vor mir geheim gehalten, AG Mayen die Folgegerichte. AG Mayen verpflichtete Folgegerichte, hiervon als wahr auszugehen und die Vollstreckungssanktionierung an Eva Hackmann zu vollziehen.

 

Verteidigung gegen Psychopathen

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2014-12-05 – 11:28:50

Nachstehender Beitrag ist die Niederschrift des ca. 30-minütigen Videos von Stefan G. Verstappen (siehe Beitrag Ponerologie):
http://www.youtube.com/watch?v=ToYGNPdYAkY&list=UU8ZI77Hn8IkcoydKuugOWfQ

Um diese unheilbaren und nicht behandelbaren kranken Menschenunwesen zu erkennen, um diesen dann aus dem Weg zu gehen und nicht ausgeliefert sein zu müssen, um gezielt und sinnvoll gegen diese vorgehen zu können, ist Kenntnis deren Typologie unabdingbar. Diese vermittelten Video und Niederschrift. Stefan G. Verstappen erklärt die wichtigsten Merkmale von Psychopathen, die verschiedenen Typen, deren Strategie im Umgang mit ihren Opfern.

Verteidigung gegen Psychopathen

Auszug aus dem Buch:
The Art of Urban Survival
A family safety and self defence manual
By Stefan G. Verstappen

1. Psychopathie ist im ganzen Spektrum der Menschheit vertreten. Unabhängig von Rasse, Kultur, ökonomischer Klassenzugehörigkeit oder dem Persönlichkeitstyp. Sie ist ähnlich unauffällig in der Bevölkerung verteilt wie die Linkshänder. Bevor man eine Person nicht Schreiben oder Ballfangen sieht, sieht man ihr nicht an, ob sie ein Linkshänder ist. Ähnlich fällt ein Psychopath erst dann auf wenn er Dinge tut, für die er ein Gewissen braucht. Die meisten denken, dass Psychopathen selten sind oder nur in den untersten Schichten der Gesellschaft zu finden sind. Das Gegenteil ist wahr. Es gibt einige von ihnen, und zwar eher in Führungspositionen als am unteren Ende der Gesellschaft. Der Grund hierfür ist, je härter der Wettbewerb, umso mehr lohnt sich rücksichtsloser Betrug. Innerhalb der höchsten Zirkel der Macht ist Rücksichtslosigkeit und die Abwesenheit von Mitleid quasi die Erfolgsvoraussetzung. Und eine psychopatische Mentalität kann aufblühen. Wegen der enormen Zerstörungskraft, die Psychopathen auf eine Gesellschaft ausüben, ist es für jedermann wichtig zu wissen, dass Psychopathen existieren. Und zu erlernen, ihre Verhaltensmuster zu erkennen. Sie zu verstehen ist der erste Schritt, sich gegen sie zu verteidigen.

1.1 Keine Empathie (01:37).
Empathie ist die Fähigkeit, die Gefühle und Emotionen von anderen in sich selbst zu spüren. Sie erlaubt uns zu fühlen, was andere fühlen. Sie ist der Grund dafür, warum uns Kunst und Poesie inspirieren. Empathie erlaubt es uns zu spüren was es bedeutet, lebendig zu sein. Und sie definiert uns als Menschen. Psychopathen haben dagegen keinerlei Empathie. Und demzufolge sind sie im eigentlichen Sinn weder Mensch noch lebendig. Wenn sie normale Menschen sehen, wie sie Kunst bewundern, wie sie mit ihren Kindern spielen oder sich um Haustiere kümmern oder generell menschliche Interaktionen mit ansehen, können sie nicht verstehen, um was es eigentlich geht. Psychopathen verstehen bereits im frühen Alter, dass sie anders sind und dass sie sich wie jeder andere verhalten sollten, um gesellschaftlich akzeptiert zu werden. Sie lernen andere Menschen zu imitieren, aber sie können nie verstehen, warum diese so agieren. Obwohl sie sich ständig verstellen gibt es Anzeichen, die ihre wahre Natur sichtbar werden lässt, wenn man genau hinsieht. Sie können Mitleid imitieren, wenn jemand krank ist. Oder Fröhlichkeit, wenn einem Glück widerfährt. Aber in Situationen, für die sie sich kein passendes Verhaltensmuster zurecht gelegt haben, verraten sie sich oft durch ihr natürliches Verhalten. Zum Beispiel imitieren Psychopathen auf Beerdigungen Trauer, so wie es der gesellschaftlichen Norm entspricht. Aber sie würden zum Beispiel mit der trauernden Witwe flirten, weil sie die Unangemessenheit dieses Verhalten nicht kennen. Leute mit Empathie verstehen dieses Verhalten instinktiv als unangemessen. Ein Psychopath versteht das nicht.

1.2. Keine Reue (03:16).
Reue ist das Bedauern einer Tat einer Person, welche diese im Nachhinein als gewaltsam, unangebracht oder schamhaft empfindet. Psychopathen empfinden keine Reue. Weil ihnen Empathie fehlt und sie keine Scham empfinden können und auch nicht begreifen, dass sie anderen Menschen mit ihrem Verhalten schaden könnten. Psychopathen erkennen zwar, wenn Mitmenschen wegen ihres Verhaltens wütend sind und behaupten als letzten Ausweg, dass es ihnen Leid tut. Aber im Gegensatz zu den anderen Menschen empfinden sie dabei keine Schuld. Reue ist ein mächtiges negatives Gefühl, dass innere Zerrissenheit bei denen verursacht, die es empfinden. Zerrissenheit verursacht oft selbst destruktives und selbst herabsetzendes Verhalten. Psychopathen verhalten sich zwar oberflächlich betrachtet reumütig, aber ihre innere Einstellung verändert sich dadurch nicht. Sie gehen ungehindert shoppen und auf Partys und haben nachts keinerlei Einschlafprobleme.

1.3 Oberflächlichkeit (04:10).
Leidenschaft treibt Menschen dazu, Neues zu entdecken, es zu lernen und zu beherrschen. Die meisten mögen Musik. Aber nur wer Leidenschaft entwickelt hat, lernt ein Instrument zu spielen. Ebenso gibt es viele Leute, die sich für technischen Fortschritt interessieren. Aber es gibt nur wenige Leute, die voller Leidenschaft Ingenieure werden. Psychopathen haben keine Leidenschaft, außer für sich selbst. Sie bleiben meist oberflächlich. Sie geben die Dinge oberflächlich wieder und werden trotzdem als Experten gesehen. Ihre Oberflächlichkeit zeigt sich durch übertrieben falsche Emotionen beim Versuch, normal zu wirken.

1.4. Größenwahn (04:47).
Obwohl sie oberflächlich und wenig tiefgründig sind, haben Psychopathen keinerlei Probleme mit einem mangelnden Selbstbewusstsein. Sie leben in einer Welt, in der sie sich als Gott sehen. Oft erscheinen sie größenwahnsinnig und mit einer übertriebenen Anspruchshaltung.

1.5. Unverantwortlichkeit (05:07).
Psychopathen sind unverantwortlich, weil sie niemals Schuld sind. Jemand anderes oder die ganze Welt ist schuld an ihren Problemen. Das ergibt auch einen Sinn, denn Psychopathen halten sich für perfekt. In ihrer Logik kann nichts, was falsch ist, jemals von ihnen abstammen.
Diese Psychopathenlogik diktiert, dass an allem Schlechten immer die anderen Schuld sind.

1.6. Impulsives Verhalten (05:31).
Ihr impulsives Verhalten ist die Folge ihres Größenwahns. In der Welt eines Psychopathen ist alles, was er sich jetzt wünscht, gut und was er nicht will schlecht. Wenn der Psychopath Sex haben will und der Partner nicht einverstanden ist, ist für ihn Vergewaltigung gut und der Partner schlecht. Wenn jemand Geld hat, das der Psychopath haben will, dann ist Raub gut und das Opfer ist schlecht. Weil es etwas besitzt, das der Psychopath haben will. Das klingt verrückt und ist es auch. James Howard Prichard war einer der ersten, der über Psychopathie geschrieben hat. Er prägte den Begriff ‘Moralischer Wahnsinn‘ als er 1835 versuchte, die Psychopathie zu beschreiben.

1.7. Zwanghaftes Lügen (06:17).
Als Opfer von Anderen zu leben wäre in einer vernünftigen Gesellschaft unmöglich. Psychopathen lösen dieses Dilemma durch ihre wichtigste Waffe, die Lüge. Lügen halten ihr Selbstbild und ihr Universum zusammen und ermöglichen ihnen ein Leben als Parasit auf Kosten anderer. Ohne Reue, Scham oder Schuldgefühle können sie beliebig oft und extrem lügen. Normale Menschen würden rot werden oder schwitzen, wenn sie in diesem Ausmaß lügen würden. Aber für Psychopathen ist Lügen so einfach wie atmen. Deshalb bestehen sie auch Tests mit dem Lügendetektor. Anders als normale Menschen zeigen sie beim Lügen keinerlei Reaktionen. Psychopathen lügen so perfekt, dass sie ausgebildete Psychiater und andere Psychopathen täuschen können. Wichtig zu wissen ist, dass sie unter den richtigen Umständen jeden täuschen können.

1.8. Manipulation (07:09).
Ähnlich gut ausgeprägt wie die Fähigkeit zum Lügen ist die Fähigkeit, andere Leute zu ihrem eigenen Vorteil zu manipulieren. Da sie andere Menschen ihr Leben lang sehr genau beobachtet haben, sind Psychopathen Meister der Manipulation und der Verwendung der Emotionen der Opfer gegen sie selbst. Sie benutzen diese Fähigkeiten, um Menschen in ihrem Umfeld zu verwirren und aus dem Gleichgewicht zu bringen, damit sie nicht mehr klar denken können. Psychopathen lernen sehr früh, ihre Persönlichkeit gegen Nicht- Psychopathen einzusetzen, um sie zu traumatisieren und Vorteile daraus zu erhalten, um ihre Ziele zu erreichen. Wie ein Zitteraal, der seine Beute mit einem Elektroschock betäubt, können die Psychopathen mit ihrer Manipulation und ihrer unmenschlichen Persönlichkeit ihre menschliche Beute psychisch betäuben.

1.9 Asoziales Verhalten (07:55)
Psychopathen sind asozial.
Ihre fehlende Empathie erstreckt sich auf die Gesellschaft und Umwelt. Vandalismus, Verschmutzung, Graffiti, Tierquälerei, Umweltzerstörung, rücksichtsloses Autofahren und andere unmoralischen und asozialen Aktivitäten sind für Psychopathen kein Problem. Hier sind die wichtigsten Merkmale, die einen Psychopathen ausweisen. Keine Empathie, keine Reue, Oberflächlichkeit, Größenwahn, Unverantwortlichkeit, impulsives Verhalten, zwanghaftes Lügen, Manipulation.
Beachten Sie, dass nur wenige Psychopathen alle dieser Merkmale zeigen und dass Nicht- Psychopathen einige dieser Merkmale aufweisen können.

2. Typen von Psychopathen (08:32)
Die psychopathischen Persönlichkeitstypen sind so vielfältig wie bei normalen Menschen. Hier die wichtigsten Typen.

2.1. Der Narzisst.
Die harmloseste Form in der Psychopathologie. In der griechischen Mythologie liebte sich Narzisst selbst so sehr, dass alles andere auf der Welt für ihn unbedeutend war. Ebenso wie ihr Namensgeber, sind Narzissten von einer ständigen narzisstischen Befriedigung abhängig. Durch Aufmerksamkeit, Bewunderung, Anerkennung und Verehrung.
Es gibt zwei Grundtypen von Narzissten. Den körperlichen und den geistigen.
Körperliche Narzissten sind stolz auf ihren Körper und ihr Aussehen. Sie geben mit ihren sexuellen Eroberungen an, stellen ihre Spielzeuge zur Schau und präsentieren ihre Muskeln. Oft sind sie Gesundheitsfetischisten, hypochondrisch veranlagt und sexsüchtig. Neben ihrer inneren Leere benötigen sie ständig neue Reize für Adrenalinschübe. Diese Reize reichen von kriminellen Aktivitäten und Drogenmissbrauch bis zu bizarren sexuellen Handlungen.
Geistige Narzissten lieben ihren eigenen Verstand. Sie sind arrogant, herablassend, besserwisserisch, und loben sich selbst dafür, dass sie klüger sind als alle anderen. Ihre narzisstische Befriedigung bekommen sie durch Ruhm, Auszeichnungen und Statussymbole, um Neid bei anderen hervorzurufen. Für andere sind sie gefährlich, weil sie ihnen Zeit, Energie, Ressourcen und positive Emotionen rauben. Narzissten sind am anderen Menschen nur dann interessiert, wenn sie ihr narzisstisches Bedürfnis befriedigen können. Sie sind gegenüber Liebe, Aufmerksamkeit, Achtung, Lob aufgeschlossen. Aber wegen ihrer fehlenden Empathie können sie sich nicht erkenntlich zeigen. Jede Partnerschaft, die sie eingehen, wird immer einseitig sein. Wenn der Partner ihre narzisstischen Bedürfnisse nicht befriedigt, oder wenn es eine bessere Quelle dafür gibt, wird er sofort fallengelassen. Narzissten hinterlassen daher eine Spur der Verwüstung aus gebrochenen Herzen, leeren Geldbörsen und verlassenen Kindern.

2.2. Das Opfer (10:39)
Weibliche Psychopathen entsprechen oft dem Typ des professionellen Opfers. Empathie sehen sie als Schwäche, die sie bei anderen ausnutzen. Weibliche Psychopathen scheinen hilflos, emotional labil, bemitleidenswert und sexuell verletzlich. Für jede Art von Aufmerksamkeit durch fremde Menschen spielen sie Dankbarkeit vor. Aber hinter der Maske befindet sich ein verschlagenes, rücksichtsloses, liebloses Raubtier. Oft locken sie ihre Opfer mit Sex an. Bearbeiten mehrere von ihnen gleichzeitig und saugen sie finanziell und emotional aus, bis nichts mehr übrig ist. Anschließen fliehen sie in eine andere Stadt, um keine Vergeltung befürchten zu müssen.

2.3. Der Hochstapler (11:21)
Nicht jeder Hochstapler ist ein Psychopath. Aber psychopathische Hochstapler sind sehr überzeugend. Sie sind exzellente Lügner und benutzen dieses Talent, um andere zu betrügen. Ohne Gewissen und ohne Mitleid betrügen sie ältere Damen um ihre Lebensersparnisse, verkaufen nutzlose Medikamente an tödlich erkrankte Patienten und betrügen Blinde beim Geldwechseln. Typischerweise sind sie redegewandt und erfolgreiche Verkäufer. Im Gegensatz zum Narzissten geht es beim Hochstapler nicht um Liebe, sondern um Geld. Es gibt zwei Typen von Hochstaplern.
Den kleinen und den großen. Der Kleine ist als Trickbetrüger unterwegs. Er ist nicht besonders intelligent. Er betrügt beim Geldwechseln, Kartenspielen, Hütchenspielen, usw. Intelligentere Psychopathen sind meist aus besserem Hause und sind oft in größeren Betrügereien verwickelt. Diese folgen meistens dem gleichen Betrugsmuster. Nimm etwas mit wenig oder gar keinem Wert, pusche es künstlich hoch, verkaufe es an leichtgläubige Investoren und verschwinde mit dem Geld. Typische Großbetrüger benutzen Immobilien, Aktien und Anleihen als Köder. Während kleine Trickbetrüger Schäden zwischen einigen und ein paar tausend Dollar anrichten, sind große Trickbetrüger besonders zerstörerisch. Sie sind dazu in der Lage, die gesamte Wirtschaft eines Landes zu ruinieren.

2.4. Der bösartige Psychopath (12:45)
Der bösartige Psychopath wird üblicherweise als Mensch mit antisozialer Persönlichkeitsstörung oder als Soziopath bezeichnet. Er ist gewissermaßen das Monster aus einem Alptraum. Ein Frauenschläger, Mörder, Serienmörder, Stalker, Vergewaltiger, Rassist, Pädophiler oder Terrorist. Bösartige Psychopathen sind oft mehrfach vorbestrafte Berufskriminelle, die ihre kriminelle Karriere schon als Teenager begonnen haben. Ihre Verachtung ist oft an ihrem selbstgefälligem Grinsen und ihrem leeren starren Blick ablesbar. Sie sind gefährlich, unberechenbar und werden leicht gewalttätig. Mit ihrer Feigheit und ihrem Sadismus konzentrieren sie sich oft auf die verletzlichsten Mitglieder einer Gesellschaft. Frauen, Kinder, ältere Menschen und Behinderte. Oft impulsiv und opportunistisch zögern Psychopathen nicht, Verbrechen zu begehen. Sie manipulieren, drohen und werden gewalttätig, um das zu bekommen, was sie wollen.

2.5. Der professionelle Psychopath (13:42)
Der bösartige Psychopath ist am gefährlichsten, hat aber nur wenige Opfer. Der professionelle Psychopath richtet dagegen den größten Schaden an mit bis zu Millionen von Opfern. Professionelle Psychopathen verschmutzen die Geschichte mit Genoziden und Zerstörungen von ganzen Nationen und Reichen. Beispiele sind Monster wie Stalin, Pol Pot, Iwan der Schreckliche und Caligula (Gaius Iulius Caesar). Einige schaffen es bis an die Spitze der Politik. Andere bis an die Spitze des Finanzsystems, wie Jassie Morgan, Randolph Hearst und Mayer Amschel Rothschild mit ähnlich großen Zerstörungen als Folge. Professionelle Psychopathen sind genauso bösartig, narzisstisch und gewissenlos wie alle anderen Psychopathen, nur viel intelligenter. Man findet sie überall. Vor allem in Regierungen, Konzernen und Religionen. In einem Konzern können Psychopathen perfekt Karriere machen. Sie können Fähigkeiten und Qualifikationen vortäuschen, ihren Charme und ihre Intelligenz dazu benutzen, um andere zu manipulieren und in den Rücken zu fallen. Sobald sie ihre Machtposition erreicht haben, zeigen sie ihr wahres Gesicht und missbrauchen ihre Macht, um andere zu tyrannisieren und sabotieren. In der Politik haben Psychopathen durch ihre Rücksichtslosigkeit und Listigkeit einen eindeutigen Vorteil gegenüber ihren nicht-psychopathischen Rivalen. Charismatische Anführer, die dem naiven Verlässlichen und weniger Gebildeten das Gehirn waschen. Als perfekte Lügner sind sie in der Lage, in politischen Kampagnen die absurdesten Versprechen abzugeben. Niemals in der Absicht, auch nur eines davon zu halten. Wenn sie Menschlichkeit vortäuschen, dann nur zu dem Zweck, sich öffentlich als Wohltäter zu inszenieren. Als perfekter Vater, Ehemann, Berater und Mentor. Wenn es darauf ankommt, arbeiten sie mit schmutzigen Tricks. Mord, Attentate, Verfolgung, Krieg und Genozid sind für sie kein Problem.
Die Religion ist der dritte Bereich, der überdurchschnittlich viele Psychopathen anzieht. Ein kurzer Blick in die Geschichte der Religion offenbart blutige Opfer der Aztekenpriester, Folter während der spanischen Inquisition und schier endlose Kriege im Namen von Frieden und Liebe. Jeder der wirklich will, kann ihren Einfluss deutlich sehen. Weil die meisten Religionen auf Unwahrheiten aufbauen, sind zwanghafte Lügner ihre besten Werkzeuge. Die Gründer neuer Religionen wie das Mormon
entum und Scientology Jaden Smith und L. Ron Hubbard waren zumindest zwanghafte Lügner, wenn nicht vollständige Psychopathen. Charismatischer Sektenführer wie Jim Jones oder Sun Myung Moon waren definitiv Psychopathen. Und Fernsehprediger zählen zu den besten Hochstaplern und Trickbetrügern.

Wenn Psychopathen Organisationen leiten, die einen großen gesellschaftlichen Einfluss haben, entsteht ein weiterer Psychopathen Typ:

2.6. Der sekundäre Psychopath (16:30).
Psychopathie kann genetisch bedingt sein, aber auch von außen erzeugt werden. Sekundäre Psychopathen entstehen auf zwei Wegen. Durch Traumatisierung und durch Gruppen. Ein Trauma als Folge eines Unfalls, einer Sucht oder roher psychischer und/oder physischer Gewalt kann den Teil des Frontal Cortex zerstören, in dem sich die Empathie und das Gewissen befinden. Solche Menschen sind traurige Realität unserer Gesellschaft und sie sind meistens genauso wenig heilbar wie die Menschen mit angeborener Psychopathie.
Der zweite Weg, auf dem Psychopathen erschaffen werden, ist durch Gruppen. Einige Gruppen ziehen Psychopathen an, weil sie ihnen als Mitglieder Möglichkeiten bieten, Macht und Einfluss auszuüben. Typischer Weise werden solche Gruppen von Psychopathen angeführt und beeinflusst. Deren Mitglieder müssen teilweise zu Psychopathen werden, wenn sie Mitglied bleiben möchten. In einer Gang ist ein Psychopath beispielsweise besonders als Anführer geeignet. Andere Psychopathen werden von der Macht der Gang angezogen. Auf diese Weise entsteht ein psychopatisches Wertesystem. Die Gang wird selbst zu einer psychopatischen Organisation. Normale Jugendliche, die in dem Territorium der Gang leben, haben zwei Alternativen. Entweder sie werden Opfer der Gang oder Mitglieder. Durch ein Aufnahmeritual müssen Mitglieder dieses kranke Wertesystem annehmen und sich entsprechend verhalten. Sie werden zu sekundären Psychopathen. Das gleiche Muster ist in Konzernen sichtbar. Das Geld und die Macht zieht die geistigen Psychopathen an. Im Konzern haben sie Karrierevorteile gegenüber ihrem normalen Mitbewerber. Dass die meisten Konzerne von Psychopathen geführt werden, ist keine Überraschung. Wie in einer kriminellen Gang übernimmt ein Konzern das Wertesystem des Anführers. Die in einem Konzern arbeiten müssen sich entweder anpassen oder Anpassung vorspielen. Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Mob kein Gewissen hat. Die meisten Individuen haben ein Gewissen. Aber wenn sie Bestandteil eines Mobs sind, verlieren sie es. Die meisten Organisationen, ob Gangs oder Konzerne, sind Mobs. Es wäre ein Fehler, ihnen zu vertrauen, da sie in Bruchteilen von Sekunden zu Raubtieren werden können, die dich deine Zeit, deinen Verstand und dein Leben kosten können.

3. Wie Psychopathen vorgehen (18:57)
Eine Schwäche von Psychopathen ist, dass sie berechenbar sind, wenn man einmal ihre Vorgehensweise verstanden hat. Die Details ihres Vorgehens sind zwar unterschiedlich, aber die meisten Psychopathen folgen dem gleichen Muster, wenn sie ein Individuum oder eine Organisation betrügen wollen. Ihre Strategie ist folgende:

3.1. Befragung (19:14)
Psychopathen können die Bedürfnisse von Menschen sehr gut ermitteln. Ähnlich wie schäbige Wahrsager finden sie sehr schnell den Persönlichkeitstyp durch verbale und non-verbale Kommunikation heraus. Die Technik ist einfach. Sie stellen Fragen und beobachten die Reaktion der befragten Person. Das einzige Ziel dieser Befragungsphase ist herauszufinden, ob es sich bei der befragten Person um ein potentielles Opfer handelt. Dinge, die zur Manipulation des Opfers führen können, werden geistig notiert.

3.2. Verführung (19:49)
Sollten die Personen oder Organisationen als potentielles Opfer in Frage kommen, folgt die Verführung. Psychopathen bauen die Verführung aus den Ergebnissen der Befragung auf. Ist die Person zum Beispiel unzufrieden mit dem Aussehen, werden sie ihr Komplimente bezüglich ihres Aussehens machen. Bestehen Unsicherheiten beim Bildungsniveau, folgen Komplimente zur Intelligenz. Gierigen Menschen werden Insiderinformationen gegeben, die zu schnellem Reichtum führen. Auf Feigheit folgt ein Angebot, das Schutz vor Ängsten bietet. Psychopathen überhäufen ihre Opfer mit Lob und stellen sicher, dass sie in ihrer Umgebung viel Spaß haben werden, sodass Abhängigkeit vom Adrenalinschub entsteht, durch ihre Gegenwart verursacht. Wenn ein Psychopath eine Organisation infiltrieren möchte gibt er vor, der perfekte Mitarbeiter zu sein, der untertänigste Untergebene, der hingebungsvollste Diener des Gemeinwohls. Er konzentriert sich zuerst auf die Erfolgsorte, um anschließend an die Mächtigen heranzutreten, oft als Kriecher oder Stiefellecker.

3.3. Teile und herrsche (20:56)
Ähnlich wie Raubtiere ihre Opfer von der Herde isolieren, versuchen Psychopathen ihr Opfer vom Rest der Menschheit zu isolieren. Sie versuchen es durch das Prinzip ‘teile und herrsche‘. Auf persönlicher Ebene werden die Beziehungen des Opfers zu seiner Familie und seinen Freunden geschwächt und sabotiert. Familie und Freunde reagieren oft verärgert über die Kosten, die durch die Beziehung mit dem Opfer entstehen und lassen das Opfer ohne Unterstützung und Hoffnung und ohne Orientierung hängen.
In einer Organisation agieren Psychopathen politisch. Sie versuchen Fronten innerhalb einer Organisation aufzubauen und lassen verschiedene Gruppen gegeneinander kämpfen, um so viel Chaos wie möglich zu verursachen. Psychopathen schwimmen im Chaos wie ein Fisch im Wasser. Je mehr, desto besser. Im Hintergrund ziehen sie leichtgläubige, weniger intelligente und andere Psychopathen auf ihre Seite und stellen gleichzeitig sicher, dass sie die fähigsten und loyalsten Leute auf ihrer Seite haben. Sie vergiften das Klima und verbreiten Stress und Nervosität, sodass es schwierig wird, der eigentlichen Arbeit nachzukommen. Die Kontrolle der Organisation wird schließlich von der Quelle des Chaos übernommen, vom Psychopathen selbst.

3.4. Angst und Tyrannei (22:06)
Die letzte Stufe der Strategie eines Psychopathen ist die Tyrannei. Die absolute und narzisstische Kontrolle seiner Opfer. In der Beziehung sind die Flitterwochen vorbei und er zeigt sein wahres Gesicht. Der Psychopath fängt an zu kontrollieren, zu missbrauchen und er wird gewalttätig. Anstatt zu schmeicheln und Aufmerksamkeit vorzuspielen, besteht seine Taktik daraus, Angst bei seinem Opfer zu schüren, es einzuschüchtern und emotional zu erpressen. In einer Organisation beginnt er mit der Streichung von Vorzügen, mit der Erhöhung der Arbeitszeit, mit Produktionsauflagen und Überwachung. Seine Mitarbeiter werden zu Sklaven, machtlos und entbehrlich. Sie sind nur noch Räder in einer Maschine, die einzig und allein dem Psychopathen dient. Nationen, die von einem Psychopathen regiert werden, verwandeln sich in einen korrupten und brutalen Polizeistaat, der sich in einem andauernden Kriegszustand befindet. Gegen selbsterzeugte oder imaginäre Feinde. Die Bevölkerung wird paranoid und neurotisch. Letztendlich werden die Bürger zu sekundären Psychopathen. In einer psychopathischen Gesellschaft muss sich jeder dem rücksichtlosen Wertesystem anpassen, um überleben zu können.

4. Verteidigung gegen Psychopathen (23:18)

4.1. Sich dem Bösen stellen
Psychopathen sind normalen Menschen einen großen Schritt voraus. Der Durchschnittsmensch glaubt einfach nicht, dass solche Monster überhaupt existieren. Die Unfähigkeit, die Raubtiermentalität zu verstehen, ist zum Teil einer einfachen Moralvorstellung geschuldet. Durch die Schulen und Kirchen werden diese vereinfachten und idealisierten Moralvorstellungen in einer Gesellschaft verbreitet. Es sind Plattitüden wie jeder Mensch ist gut, jeder ist etwas Besonderes, usw. Solche Ideale dienen oftmals der Verschleierung der tatsächlichen Mechanismen in einer Gesellschaft vor ihren Mitgliedern. Ein weiterer Grund, warum sich viele nicht dem Bösen stellen können, ist Angst. Die wahre Natur eines Psychopathen ist typischer Bestandteil eines Kinderalptraums. Viele Menschen können einfach nicht mit der Angst umgehen, die durch das Realisieren dieser Bösartigkeit ausgelöst wird und sie sehen den einfachen und bequemen Weg eines Kindes, indem sie sie verleugnen. Wenn die Monster nicht existieren, können sie einen nicht verletzen. Die erste Maßnahme zur Verteidigung gegen Psychopathen ist, ihre Existenz anzuerkennen. Das allein bringt schon einen psychologischen Vorteil. Ausgestattet mit dem Wissen über sie, fällt es leichter, einen klaren Kopf zu bewahren und psychopathische Personen rechtzeitig zu erkennen. Einmal die Realität erkannt, dass menschliche Raubtiere Teile unserer Gesellschaft sind, besteht die nächste Verteidigungsmaßnahme darin, sie zu identifizieren. Durch ihre Fähigkeiten sich zu tarnen, um andere zu täuschen, sind Psychopathen schwer zu erkennen. Sie können sogar professionelle Psychiater täuschen. Es ist wichtig zu verstehen, dass jeder ein potentielles Opfer ist. Menschen die denken, dass sie Ausnahmen sind, machen sich selbst nur anfällig.

4.2. Psychopathen erkennen (25:12)
Ein Psychopath ist wie ein Brandherd (Larry Silverstein). Je früher der Rauch bemerkt wirkt, umso besser. Ist das Haus bereits abgebrannt, ist es zu spät für die Schadensbegrenzung. Die typischen Verhaltensweisen eines Psychopathen sollten bekannt sein, um ihre Strategienn frühzeitig zu erkennen. Falls möglich ist ein Hintergrundcheck und Gespräche mit Freunden und Familienangehörigen hilfreich. Viele Psychopathen hinterlassen eine Spur der Verwüstung aus Zerstörung und gebrochenen Herzen und versuchen, ihre Spuren zu verwischen. Fehlt eine persönliche Geschichte, dann ist das genauso verdächtig wie eine Geschichte mit vielen Vertrauensbrüchen. Ein weiterer Hinweis ist die Umdeutung, die ungeheure Energie die Psychopathen anwenden, um ihre Fassade aufrecht zu erhalten. Mit der Zeit lassen sie ihre Maske fallen. Daher ist eine gute Taktik, um Psychopathen zu identifizieren, einfach abzuwarten, bis sie ihr wahres Gesicht zeigen. Wer eindeutig festgestellt hat, es mit einem Psychopathen zu tun gehabt zu haben, hat zwei Möglichkeiten. Angriff oder aus dem Weg gehen.

4.3. Was man nicht tun sollte (26:16).
Es ist wichtig zu verstehen, dass man sich gegen Psychopathen nicht mit Empathie verteidigen kann. Man kann sie weder verändern noch bekehren. Es gibt keine Gutherzigkeit in ihnen. Es ist unmöglich, ihnen den richtigen Weg zu zeigen und sie können nicht lernen, was Liebe ist. Jeder Versuch ist zum Scheitern verurteilt, weil Psychopathen diese Konzepte nicht verstehen können und sich nicht darum kümmern werden. Sie lassen andere zwar glauben, dass sie zu ihnen durchdringen. Im Gegenteil macht sie die ihnen entgegengebrachte Empathie nur noch wütender und steigert ihre Verachtung. Sie objektiv und aus sicherer Distanz zu betrachten ist besser als sie zu bemitleiden oder Sympathie für sie zu empfinden. Grundsätzlich gilt: das einzige, was einen Psychopathen stoppen kann, ist ein noch größerer Psychopath. Wenn trotzdem kein anderer Ausweg gesehen wird als ihn zu konfrontieren, bleibt als einziger Ansatzpunkt ihre Angst als das aufzufliegen, als dass sie sind. Die meisten seit ihrer Kindheit, dass sie anders sind. Der einzige Vorteil besteht darin, dass kein andere weiß, was sie sind. Den Psychopathen auffliegen zu lassen nimmt ihm seinen Vorteil und macht seine innere Verdorbenheit für alle sichtbar. Dennoch sind nur wenige Menschen stark genug und verfügen über die nötige Intelligenz, um das zu schaffen. Die statistische Verteilung von Idioten und Genies entspricht zwar unter den Psychopathen der gleichen wie in der Gesamtbevölkerung, aber auch ein dummer Psychopath kann einem intelligenten Herausforderer entkommen und ihn überlisten. Bevor ein Psychopath entlarvt wird, sollte man in einer Machtposition sein und Ort und Zeit selbst wählen. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass andere vorbereitet sind und unterstützen. Das bedeutet eine Unterstützergruppe aus Familienangehörigen und Freunden zusammenzustellen. In einer Organisation sind Mitarbeiter, Führungskräfte, Rechtsabteilung und die Personalabteilung auf die richtige Seite zu bringen, bevor dieser Schritt gewagt wird. Der chinesische Stratege Kim Sun Tsu warnte bereits davor, Gegner anzugreifen, die keinerlei Fluchtmöglichkeit haben. Ebenso sollte man einen Psychopathen nicht in eine Ecke drängen, da er bösartiger reagieren wird, als viele Menschen ertragen können. Stattdessen ist die Androhung der Bloßstellung sinnvoller. Der Gedanke daran, auffliegen zu können, bringt Psychopathen aus der Fassung und die meisten von ihnen werden daher nach einem einfacheren Opfer Ausschau halten.

4.4. Aus dem Weg gehen (28:44)
Eine einfachere und sichere Möglichkeit ist es, dem Psychopathen aus dem Weg zu gehen. Ist jemand eindeutig als Psychopath identifiziert, sollte er aus dem eigenen Leben herausgehalten werden, und zwar vollständig. In einer persönlichen Beziehung ist es möglicherweise erforderlich, die Schlösser auszutauschen, die Telefonnummer zu ändern, den Email account abzusichern, Bankkonten abzusichern, eine Unterlassungsklage zu erwirken, umzuziehen, Selbstverteidigungskurse zu besuchen, eine Waffenausbildung zu absolvieren.
Zusammengefasst ist die Auseinandersetzung mit Psychopathie ein wichtiges neues Werkzeug nicht nur zur Vorbeugung von Verbrechen, sondern auch um die Ursache zu verstehen, weshalb vieles in der Gesellschaft falsch läuft. Je mehr Menschen darüber wissen, um so sicher werden sie und ihre Familien sein.

Wichtig:
Menschen, die einzelne Merkmale der Psychopathie aufweisen, sind noch lange keine Psychopathen. Es kann sich um ganz normale Menschen mit einer besonders starken Ausprägung bestimmter Charakterzüge handeln.
Es wäre falsch, solche Menschen vorschnell als Psychopathen abzustempeln. Erst wenn bestimmte Merkmale unzweifelhaft und gleichzeitig auftreten, liegt Psychopathie mit großer Wahrscheinlichkeit vor.
Endgültige Gewissheit bringt die Messung der Gehirnströme durch ein EEG (Elektroenzephalogramm). Bei einem Psychopathen sind die Bereiche des Gehirns, die Empathie, Mitgefühl, Schuld, Scham, Reue, etc. verarbeiten inaktiv.

Ausführlichere Informationen unter:
www.hare.org
www.thomassheridanarts.com


Nachtrag v. 18.12.2014:

Zitat Thomas Nagel, (US-amerikanischer Philosoph an der New York University School of Law (=Rechtswissenschaft):
„Wir können nicht versuchen, uns eine Bedeutung beizumessen, die in groteskem Missverhältnis zu unserem objektivem Wert steht.“
In ‚Der Sinn des Lebens‘, dtv Febr. 2000; darin der Beitrag von Thomas Nagel ‚Wichtigkeit‘.

Mahnt er die 6%-Psychopathen an, die statistisch auch Richter sein können?
Spricht er die frisch examinierten Juristen mit dem Berufsziel Richter an?
Gibt er ihnen in Kenntnis richterlicher Berufspraxis eine Mahnung mit auf den Weg?
Weiß Thomas Nagel um die Gefährlichkeit seiner Mahnung für deren Juristenkarriere?

Klicke auf Kategorie blog, dann auf  nicht kategorisiert – sämtliche Beiträge.
Durch scrollen den Beitrag suchen „Der Mythos von der hohen Moral der Richter“

Was geschieht mit den Richtern/Staatsanwälten, die sich an Nagel orientieren?
Diese werden von den ponerologen Vorgesetzten für politisch unliebsam und in diesem politischen System als nicht funktionierend erklärt, ausgesondert und vernichtet.

Berufliche Vernichtung über EDEKA Ende der Karriere

Beispiele für politisch motivierte Aussonderung/berufliche Vernichtung: Googeln unter: Maulkorb für den Staatsanwalt
Beispiel darin, googeln unter: wiki Winfried Maier

Ergänzung zu wiki: Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger war ab 1997 der eigentliche ursprüngliche Ermittler. Auf der Fahrt zum bayerischen Untersuchungsausschuss zum Zweck der dortigen Aussage, genauer: Mitteilung seiner Ermittlungsergebnisse, verunfallte er auf gerader Straße/Autobahn tödlich. Ohne Verkehrsbeeinträchtigung !! fuhr er gegen einen Brückenpfeiler. (Die bayerische Polizei ist mit Taser-Waffen ausgestattet).
Der Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier führte trotz massiver Aufforderung seines vorgesetzten Generalstaatsanwalts, die Ermittlungen nicht wieder aufzunehmen, die von seinem Chef Hillinger begonnene Ermittlung in der CDU-Spendenaffäre zivilcouragiert zu Ende fort.
Vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags zur Aufklärung etwaiger unzulässiger staatlicher Einflussnahme seitens bayerischer Amtsträger auf strafrechtliche Ermittlungen sagte Maier 2001 in einer achtstündigen Vernehmung alleine aus.
Er deckte die CDU-Parteispendenaffäre mit auf und musste für seine Courage büßen. Ergebnis EDEKA. Trotz allem: er lebt.
Siehe den ausführlichen Bericht im Stern (Archiv: Stern Magazin 19.12.2002) über Staatsanwalt Winfried Maier .
Siehe auch: ‚Allein gegen Kohl, Kiep & Co.‘ Taschenbuch – 2000

 

 

Politische Ponerologie

 

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-08-06 – 15:21:36

„Dies ist die Macht des Aussprechens dessen, was ist. Es ist das gewaltigste politische Mittel! Alle große politische Action besteht in dem Aussprechen dessen, was ist, und beginnt damit. Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist.“ Ferdinand Lassalle, geboren am 11.04.1825 († 31.08.1864)

Bezeichnend für die Qualität der heutigen GroKo-SPD ist, dass sich Letztere zwar gerne an Lassalle erinnert – gilt er doch als der frühe „Gründungsvater einer sozialdemokratisch orientierten Arbeiterbewegung“ – doch für unschuldig im Gefängnis inhaftierte – wie Assange – setzte sich der SPD-Außenminister Heiko Maas trotz mehrfacher Anfrage nicht ein!  Immer noch gilt: “Denn die aufrecht gehen sind in jedem System nur historisch hoch angesehen.“ (Konstantin Wecker in dem Lied „Die Weiße Rose“)

Corona-Diktatur? Machtergreifung im Deckmantel der Volksgesundheit   ?                                                                                                        Durchhalten. Bis zum 20. April bleiben die Schotten dicht.  Der Sieg naht!

Es gibt in der BRD viele Experten für Epidemien – sie kommen im Mainstream seit Wochen nicht zu Wort. Vorsatz oder Zufall? Einer der Renommiertesten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe, hat in seinem Berufsleben über mehr als 35 Jahre im Fachbereich Infektionskrankheiten geforscht. Er kennt die Muster, wie sich Pandemien ausbreiten aus dem Effeff.  Prof. Bhakdi hält die Corona-Maßnahmen der Merkel-Regierung nicht nur medizinisch für kontraproduktiv, sie verlängern die Pandemie. Er hält die Corona-Maßnahmen auch für extrem gefährlich, was die demokratische Rechtsordnung des Landes angeht. Eine Lüge muss nur oft genug wiederholt werden. Dann wird sie geglaubt. Prof. Bhakdi deckt die Corona-Lüge auf.     Wolfgang Wodarg rät: bleiben Sie besonnen!  Coronaviren sind nicht das Problem.                              Wird falsche Aufklärung betrieben? Handelt es sich um gezielte Unterjochungsversuche ? Berücksichtigen Sie das Wort der Expertin , aktive Wissenschaftlerin spezialisiert in Virologie, apl. Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer .                  Zu pcr-test coronavirus:  Karl Mullis, Erfinder des PCR-Tests und Nobelpreisträger klärt auf (Deutsch).            Gerichtsurteil: aufgrund eines    PCR-Tests   ist eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen.                   PCR-Tests: Die nächste Säule der Corona-Panik wankt .                       PCR-BETRUG FLIEGT AUF – US-Gesundheitsamt CDC verwirft den PCR-TEST !!!                       Wütender Pathologe: All diese „Corona-Fälle“ sind gar keine Fälle!             Der Anteil der Todesfälle an allen Corona-Infektionen liegt in einem  Bereich von 0,1 bis 0,3 Prozent , also dem einer normalen Grippe.                Sucharit Bhakdi bringt es auf den Punkt: 99,9% der Menschen werden an Corona nicht sterben.  „Corona-Impfstoff ist zum Scheitern verurteilt!“                                           Ist  Corona: Nur Fehlalarm?   von Wirrologen,  die als ‚geistige Zwerge einen Riesen wie Sucharit BHAKDI beurteilen‘. Eine Zwischenbilanz im fragwürdigen Wettstreit um einen Impfstoff.                                      Dient  der Corona-Schutzschild der Bundesregierung der Stabilisierung? Oder ist Covid-19 “Mindfuck: politische Verwirrung  des geistigen Zustands einer Person (der Bevölkerung) mit Konzept, die durch ein starkes, (irreales), äußeres Ereignis, ihren eigenen Sinnen nicht mehr trauen mag (oder darf)“, das Trojanische Pferd Covid-1984? , eine staatlich  verordnete Regression ? , eine nicht-öffentliche politische Impfagenda ?                                         Den möglichen Impfschaden trägt der Geimpfte,  die Kosten des Impfschadens   trägt der Staat, d.h. bezahlt der Geimpfte selber über seine gezahlte Steuer.    Der Gewinn fließt in die Firmen.                                  Wir wollen diese Neue Normalität nicht: World Doctors Alliance . Es besteht kein Grund für Panik und für diese Maßnahmen.         Wacht auf und habt keine Angst mehr!“ (Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi)  .  Bukahara:  Afraid no More in dieser schwierigen Zeit ( Songtext).                     Aktueller denn je ist der   Song von Reinhard Mey   aus 1996 mit der Aufforderung:  Sei wachsam und sei auf der Hut .             Erwartet uns nach der Zwangstestung die  Zwangsimpfung ?          Die  Akte Wieler : Verflechtungen und Enthüllungen.              Ab 0:37 Merkel  (Teilnehmerin an der Bilderberg-Konferenz 2005): „Die Pandemie ist erst erst besiegt, wenn alle Menschen  auf der Welt  geimpft sind.“        Wie oft geeimpft?  Jacques Attali, u.a. Mitglied der Bilderberger, kündigt in seinem Artikel  ‘Die Pandemie und danach?‘   jahrzehntelang regelmäßige Impfungen und Lockdowns an.                        Aufklärung und Warnung vom ehemaligen Pfizer-Chefwissenschaftler  und Pizer-Vizepräsident Dr. Mike Yeadon: „ Die Regierungen lügen  euch an und bereiten eine Massenentvölkerung vor.“                 Prof. Perronne zum Management der Covid-Krise: “ein totales Delirium “ (Synonyme Delirium: Bewusstseinsstörung, Bewusstseinstrübung, Black-out,  Umnachtung, Umnebelung, Verwirrtheit, Mattscheibe, Wahnsinn).            Prof. Perronne nennt das von der FDA zugelassene Medikament  Ivermectin  , das die Replikation von   SARS-CoV-2   in vitro hemmt.               Dr. Pierre Kory, Präsident der FLCCC Alliance, befasst sich mit einer frühzeitigen ambulanten  COVID-19-Behandlung  .          Video von Dr. Pierre Kory, Ivermectin ( Let’s help end the pandemic  ).                    Chance oder Bedrohung? Ein in der Endphase der Tests befindlicher  subkutaner Chip erkennt eine Coronavirus-Infektion, noch bevor Symptome der Infektion auftreten.              GB sagt dritte Covid-Welle voraus:  die Geimpften werden die Hauptopfer sein!               Neue Ioannidis Studie:   Infektionssterblichkeit     weltweit etwa 0,15 Prozent.                    Trotz des   “tödlichsten Virus aller Zeiten“ : das statistisches Bundesamt gibt zu, dass die Sterbefallzahlen für März 2021 um 11 Prozent niedriger sind als in den letzten Jahren!              Bekämpfen wir den Menschen    oder das Virus?             Frau  Naomi Wolf nennt die Antwort: Die hochgepushte medizinische Krise ist Krieg gegen den Menschen, die als Vorwand benutzt wird, uns alle unserer zentralen Freiheiten zu berauben.                 Geimpfte in Israel haben eine  40 mal höhere Mortalität als Ungeimpfte ; Israelische Forscher sprechen vom neuen Holocaust.                    Bilden Sie sich ihre eigene Meinung  über den Kommentar von  Ishtar v. 14.3.21 At 13:41 Uhr   in diesem Beitrag  sowie über Tarnung der tödlichen Impfung als dritten Welle!             Nach Impfung in Deutschland:  Zahl der Sterbefälle in Altenheimen explodiert.               Nach Impfung in Vorarlberg: Bis zu 75% (!) der Lehrkräfte fallen nach Covid-Impfungen aus.           Ist die Aussage (Punkt 3.) von Professor Dr. Cahill:     „Menschen mit der mRNA-Impfung werden in 2 bis 10 Jahren sterben!“          Unsinn?                     Reutlingen: Tod durch ImpfungObduktionsergebnisse von Covid-19-Geimpften bringen erschreckende Fakten zu Tage

Schöne  heile Welt …..              Über   3.000 schwere Erkrankungen     nach Corona-Impfung! Corona-Impfung:   Macht uns der Impfstoff „transhuman“  ?     Zahlen belegen,   der schwedische Weg ist der bessere .                          Trotz unterschiedlicher Standpunkte auch gemeinsam lachen – so geht diskutieren. Unfassbar gute Runde: WANDEL – WAHRHEIT – WELTVERSCHWÖRUNG?
Zum ersten Mal in der Geschichte der Medizin wird ein fremdes Gen – von einem Virus – in ihren Körper eingeführt (Sucharit Bhakdi: verfassungswidriger Gen –Versuch am Menschen )

Covid-19 wurde erfunden und patentiert, bevor die Pandemie begann.

CIA-Neurobiologie-Experte Modern Dr. Charles Morgan [Modern War Institute] Militärakademie West Point berichtet in dem Video über die     Steuerung des menschlichen Gehirns mittels RNA-Impfstoffen.  Der COVID-Impfstoff ist ein mRNA-Impfstoff, bei dem es sich um einen ganz neuen Typ handelt, der noch nie zuvor zugelassen, lizenziert und weit verbreitet wurde. Es verändert die DNA Ihres Körpers und repliziert und kontrolliert Ihren Körper. Der Präzisionsgrad dieser Technologie ist so hoch, dass Miniatur-Nanoroboter in der Größe von Staubpartikeln so programmiert werden können, dass sie jeden Teil des Körpers angreifen, um eine Nutzlast oder einen Virus direkt in den Blutkreislauf, die Organe, das Gehirn, die Augen usw. zu bringen.                                          Keine Science-Fiction mehr: Graphen-basierte Gehirnsteuerungstechnologie.     Ferngesteuerte Menschen: Das könnte unmöglich passieren… oder doch?

Spanische Studie (noch nicht vollständig bestätigt): RNA Impfstoff enthält Graphen-Nanopartikel-Oxyd als Giftsubstanz,  die im menschlichen Körper wie ein biomechanischer Computer  nach dem Prinzip Plug and Play funktioniert.                   Siehe die Links am Ende des Beitrags Toxizität von Nanopartikeln.

TÖDLICHE SCHÜSSE!  Ehemaliger Pfizer-Mitarbeiter bestätigt: Ja, es gibt Graphenoxid im „Corona-Impfstoff“ und das ist der Grund. Karen Kingston erklärt, wo und wie sie den Beweis (in den Patenten) gefunden hat.                                    Patent , das Auskunft über die Verwendung von Nanopartikel (Graphenoxid) in Corona- Impfstoffen, gibt:    CN 112220919A-Nano coronavirus recombinant vaccine taking graphene oxide as carrier – Google Patents  (Hensel 31.07.2021 Facebook  gesperrt)

Pfizer-Impfstoff enthält zu 99,99% Graphenoxid und 0,0008% RNA – Graphenoxid ist ein GIFT!                      Dr . Judy Mikovits | ‚Impfstoffe‘ ENTHÜLLT! „Es ist wirklich eine Biowaffe“  (deutsch)– Spike Protein, Graphen, Experimente an Militär usw.                         

PROFOUND Spektroskopie. Laboranalyse von 4 Jabs – diesen Monat. In jedem wurde festgestellt, dass es tödliches Graphen enthält – absichtlich – und stimmt mit spanischen Untersuchungen überein.                Graphenoxid ist magnetisch .          Video: Nach Graphenoxid-Impfung zeigt sich real und gemessen die elektromagnetische Eigenschaft des Impfstoffs. Je häufiger geimpft, umso stärker.  Der folgende Beitrag erklärt die Folgen unter 5 G – Strahlung.

Graphenoxid-Impfstoffe sind Covid-Impfstoffe: Der Teufel steckt im Detail.    Graphenoxid ist auch in der Gesichtsmaske enthalten.

Graphenoxid ist das vermeintliche SARS-CoV-2

Nach über einem Jahr Corona-Regime hat die Symbiose zwischen Staat und Pharmaindustrie endlich ihr wahres Gesicht gezeigt. Noch können Sie das Buch „Codex Humanus“ und die darin für die Spezies Mensch unsagbar wichtigen Studien und Informationen zur Gesunderhaltung, Genesung und dem Antiaging erwerben.

Professor Sucharit Bhakdi: „Wir sind im Krieg“! Stehen Sie auf!        Seine Wahlrede am 24.09.2021  in Kiel.      Stoppt den Covid-Holocaust!» Offener Brief Konzentrationslager-Überlebender.   Video der Übergabe des Briefes.

Erweckt wird die Illusion, dass man nach erfolgter „Durchimpfung“ der  Bevölkerung wieder so leben darf wie „vor Corona“.    Das „Durchimpfen“ der Bevölkerung  nach den Erstimpfungen muss ständig wiederholt werden. Der Impf-/Gesundheitspass wird daher nur für 180 Tage gültig sein.               Prof. Christian Perronne: Diese Massenimpfung ist nicht erforderlich! Die Epidemie ist rückläufig und hat zu keiner Apokalypse geführt.

José Papparelli: Bildet der  globale Gesundheitspass  die neue Normalität? Was bis vor kurzem das spekulative Terrain der dystopischen Science-Fiction war, ist heute zur alltäglichen Soziologie, Anthropologie und Politik geworden. Anpassung und Gehorsam ist für viele der einfachere Weg. Das totalitäre Modell hat sich angesichts des mörderischen pandemischen Terrors klaglos durchgesetzt.

Covid-Impfung:   Sucharit Bhakdi warnte EMA   (Europäische Arzneimittel-Agentur) vor Blutgerinnseln.           Prof. Bhakdi zu Impfungen: Wir steuern auf eine Katastrophe zu.   Bislang von der Direktorin der EMA Dr. Emer Cooke nicht beantwortetes Schreiben von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Kollegen an die EMA zu dringenden Sicherheitsfragen zum COVID-19-Impfstoff – u.a. Verdacht von Blutgerinnungsstörungen durch Covid-Impfstoffe-. Ebenso  nicht von der Präsidentin der Europäischen Kommission Frau Ursula von der Leyen  sowie dem Präsidenten des Europarats Charles Michel,  die eine Kopie erhielten.

Sucharit Bhakdi über  Covid-Impfung    im Gespräch mit Andreas Sönnichsen und Martin Haditsch.                     Prof. Sucharit Bhakdi und Prof.‘in Karina Reiss  verweisen auf drei Studien (zensiert ,    unzen  siert), die eine Herdenimmunität von 90% und Impfung als unnötig nachweisen: Diese Entdeckung  muss um die Welt gehen!   Stattdessen:    Gunnar Kaiser von kaisertv (siehe seine Videos zum Schluss) .

Weiterhin durchgeführte  Corona-Impfungen könnten   nach der  Peer-Review-Studie   zu Massensterben führen. Den darin enthaltenen akademischen Beitrag anklicken.

Kollektive Immunität nach Anti-Covid-Pseudoimpfstoff-Injektionen: Mythos versus bewiesene Fakten .                                         Virologe und Epidemologe Prof. Klaus Stöhr spricht sich gegen Kinderimpfung aus.                                  Schwere Nebenwirkungen und Todesfälle bei Kindern nach Corona-Impfung.         Johnson & Johnson Mitarbeiter packen aus: „Kinder sollten diesen verdammten Impfstoff nicht bekommen”.                  Kinder erhielten Corona-Impfung und leiden nun unter massiven Herzproblemen.

Nach Bürgerpetition: ein Lissaboner Gericht stellte die Lüge der Regierung fest:  es starben nur 0,9 % der „verifizierten Fälle“   an Covid, also 152, nicht 17.000.              Dennoch  Zwangsimpfung?   – große Verunreinigungen gratis!

Die Corona-Impfung – die Hölle auf Erden? Ein mahnender Weckruf an die Gesellschaft.                         “Wir stehen an den Pforten der Hölle.“ Dr. Michael Yeadon,  Ex-Vizepräsident vom US-Pharmahersteller Pfizer, packt aus.   [„Pforten“ anklicken für den Beitrag Yeadon. Für weitere Beiträge links oberhalb des Videos   MarkusThumm  anklicken.                               Dr. Yeadon platzt der Kragen [deutsch 2:20 min.;  Original-Video  ‘The Awakening 3‘  ab ca. 40:00 min]   ob dieser  Todesfälle und Nebenwirkungen  nach  Covid-„Impfung“  in Europa.          Meint er  mit dumm, heuchlerisch, töricht, verantwortungslos  und mit dem drastischen Ausdruck ‘fickt euch‘   die von Paul Schreyer: ‚Pandemie-Planspiele – Vorbereitung einer neuen Ära ‚? (44:45 min bis 50:15 min) gezeigten und genannten Personen (darunter auch der deutsche Virologe Drosten)?  Und auch die Eltern und Ärzte, die ein ca. 13-jährige Mädchen  anfleht:  „Spritz mir nicht diese Scheiße“.                   Handelt es sich bei der ‘Vorbereitung einer neuen Ära‘ um die Entlarvung der wahren Hintergründe der Lockdown-Politik?

Wir erleben eine noch nie dagewesene Freiheitsberaubung durch Lockdown-Politik.              Wir müssen uns we ig er n, der Impfpropaganda zu folgen, die  FPÖ-Parteichef Kickl in brillanter Rede zerpflückt.  Und uns der  „Gesundenhatz“ entgegenstellen.

Medien zensierten frühzeitige Behandlungsoptionen für COVID-19, die die Zahl der Todesfälle um 85 % hätten reduzieren können

Covid ist fast aus dem Land verschwunden. Covid-Impfzwang ist weder rechtlich noch medizinisch gerechtfertigt und  würde auch unsere Demokratie einem wahnsinnigen politischen Risiko aussetzen.

USA: Laut Dr. McCullough gibt es nach Anti-Covid-Impfung zehnmal mehr Todesfälle als offiziell zugegeben. Die Links nicht übersehen. Unfassbar der Mut dieser Ärzte und Forscher. Sie setzen ihr Leben und ihre Karriere für die gesamte Menschheit aufs Spiel.                Bericht über Covid-„Impfung“: Todesfälle und Nebenwirkungen in Europa zum 07/08/21

Südafrikas Oberster Richter:  “Impfungen, die DNA korrumpieren, sind satanisch“           Spanischer Biologe Fernando López-Mironese  : „Zu sagen, dass dies ein sicherer und wirksamer Impfstoff ist, ist der größte Schwindel.“              Warum der Covid 19 – Impfstoff (Pfizer) todbringend     ist!           PCR-Tests: Implantation mit DARPA-Hydrogel  (https://friedliche-loesungen.org › feeds…. anklicken). Es führt zu einer totalen Vernichtung der roten  Blutkörperchen! und bildet innerhalb von
Sekunden Blutgerinnsel.

Von der britischen Presse als Corona-Verschwörungshymne bezeichneter song des Eric Clapton  Stand and Deliver : „Ich hätte niemals in die Nähe der Nadel gehen sollen.“                       Arbeit (Impfen) macht frei!                 Fühlt der Leser nach dem Anschauen dieses Videos keinen Hass, nur Mitleid I Don’t Feel Hate  ?              Oder stellt er wie Eric Clapton die Frage:   Wo ist der Geist, wo ist die Seele?  Wo sind all die Rebellen geblieben ?                     Rapbellions:  Ich mach da nicht mit.                Jesus Christus war kein angepasster Systemling, sondern ein Revolutionär/Rebell, dem wir nachfolgen müssen.                               Botschaft von Erzbischof Viganò an die italienischen Demonstranten gegen die Gesundheitstyrannei.              Italien ist zum Zentrum der Antiimpfungsproteste geworden

Der rumänische EU-Abgeordnete Cristian Terheș erhielt nur geschwärzte Verträge, die  Oskar Lafontaine die Sprache verschlugen. Lafontaine’s Beitrag über Covidioten, Machtmissbrauch und Größenwahn (der zitierte Link  (www.nachdenkseiten.de/P=745969#h02) funktioniert nicht; hier das vollständiges Video):    Geleakte (nicht autorisierte Veröffentlichung von Informationen) mit Pfizer/Biontech: Der Käufer erkennt  an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Nebenwirkungen haben kann die derzeit nicht bekannt sind.  Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pizer, BioNTech und andere denen verbundene Unternehmen (….) von und gegen alle Klagen, Ansprüche,  Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

Es ist eine Ungeheuerlichkeit, Menschen und vor allem Kinder monatelang einzusperren, auf der Grundlage von Verträgen, die diesen vorenthalten und verheimlicht werden und nicht einmal bei der geforderten Herausgabe vollumfänglich – sondern seitenweise geschwärzt – einsehbar sind.      Alle EU-Bürger sollen sich mit experimentellen Impfstoffen impfen lassen, deren zugrundeliegende Klauseln (siehe nicht autorisierte Veröffentlichung)  geschwärzt und nicht transparent verfügbar sind.  Der Rumäne und Oskar Lafontaine fragen folglich, ob dies das Demokratie- und Transparenzverständnis der EU sei.                  Hüte dich vor Psychopathen.

Die noch geradeaus denken könnende typische Impfgegner sind „sehr gut informiert, wissenschaftlich gebildet und gesellschaftlich hoch entwickelt“.   Sie kämpfen für ein Leben in Freiheit und lassen sich von den Funktionseliten, die alle Register aus dem Repertoire gängiger  Manipulationstechniken ziehen, nicht manipulieren. „Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!“   Martin Luther King, Bürgerrechtler.  Interview mit Dr. Baghdi 202 Aufrufe 30.11.2021

Xavier Naidoo –  Bild von dir. Eine Hommage auch an unsere Senioren und Kinder, welche die großen Opfer in  diesen Monaten sind und waren.                         Dr. Michael Yeadon, ehemaliger Vizepräsident und Chief Scientific Officer von Pfizer, begründet mit seiner Aufklärung und Warnung  seine kategorische Ablehnung der Notwendigkeit einer Covid-19-Impfung.                     Experten und Hersteller warnen:  FFP2-Masken schützen NICHT vor Viren!                 „Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen. “ Mark Twain.                                                                         Die Inschrift auf dem Grab der Familie Prado (Nachtzug nach Lissabon) lautet:„Wenn die Diktatur eine Tatsache ist, ist die Revolution eine Pflicht.“ Friedliche Evolution reicht offenbar nicht. Der Leser hat sich sicherlich nach dem Beitrag von Ken Jebsen ‚Gates kapert Deutschland!‘  zu dieser Aussage eine eigene Meinung gebildet. Nach Xavier Naidoo wird dieser Weg  kein leichter sein.                                                                Dennoch:  be happy .

Der wie eine ‘Blaupause‘ deutscher  Geschichte anmutende  Fall des Julian Assange: heute Julian Assange, morgen JEDERMENSCH, der sich nicht systemkonform verhält!

„Die Bürger werden eines Tages nicht nur die Worte und Taten der Politiker zu bereuen haben, sondern auch das furchtbare Schweigen der Mehrheit.

Nach Ralf Bülow stammt dieses Pseudo-Bertolt-Brecht-Zitat, dass seit etwa 10 Jahren Bertolt Brecht untergeschoben wird, offenbar aus der Übersetzung eines Satzes Martin Luther Kings:.

Martin Luther King         „We will have to repent in this generation not merely for the vitriolic words and actions of the bad people but  for the appalling silence of the good people.“
(Wir werden in dieser Generation nicht nur die gehässigen Worte und Taten der Bösen zu bereuen haben, sondern auch das furchtbare Schweigen der Guten.)
Martin Luther King Jr: „Letter From Birmingham  Jail“, August 1963

Nichts ist so unglaubwürdig wie die Wirklichkeit.
Fjodor Michailowitsch Dostojewski

Diejenige Regierung ist die beste, die sich überflüssig macht und uns also lehrt, uns selbst zu regieren, sprich zu beherrschen.   (Wilhelm von Humboldt, Johann Wolfgang von Goethe)

„Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“      Friedrich Schiller, Wallenstein

Corona Metapher: Spiel mir das Lied vom Tod.

Prof. Sucharit Bhakdi berichtet von Studienergebnissen, die das gängige Narrativ der COVID-Vaccine ad absurdum führen.         Ein Albtraum: Für immer genetisch verändert durch mrna-Impfungen.                  Bhakdi: Der Beweis ist da – Impfung zerstört Immunsystem.     Den praktischen Beweis liefert Pathologe Prof. Burkhardt.      Pathologe Dr. Roger Hodkinson zur Corona-Lüge: „Ich habe eine Reihe wichtiger Botschaften für Sie, die sich aus dieser beispiellosen Horrorshow ergeben, der schlimmsten in der Geschichte der Medizin.“         Das Corona Ausstiegskonzept (Pdf-Datei downloaden und ausdrucken).

War das alles nicht schlimm genug? Das nächste Virus wird wirklich Aufmerksamkeit erzeugen (ab min 6:00; Bill Gates)!

Wer sind wir? Was eint uns? Wir, diejenigen, die sich nicht abfinden wollen mit der Neuen Normalität.

Lieber Leser, lieber Freund, wir machen uns große Sorgen und haben berechtigte Angst um dich und deine Familie. Du weißt, dass drei Monate nach einer Impfung der Impfstatus nicht mehr gilt und nach weiteren drei Monaten wieder geimpft werden muss, um als geimpft zu gelten. Nun hat unser Gesundheitsminister Herr Lauterbach mit fünf Unternehmen (BionTech, CureVac, Wacker/Corden Pharma, Celonic und IDT Dessau) Verträge für Impfstoffbeschaffungen bis zum Jahr 2029 abgeschlossen.

Der Käufer erkennt  an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Nebenwirkungen haben kann die derzeit nicht bekannt sind.  Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pizer, BioNTech und andere denen verbundene Unternehmen (….) von und gegen alle Klagen, Ansprüche,  Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

und die Versorgung der deutschen Bundesbürger mit Impfstoff sichergestellt. Das sind nochmals pro Jahr vier und in sieben Jahren achtundzwanzig Impfungen. Und das verpflichtend, wie der Bundestag erst kürzlich in die Wege geleitet hat.

Schau die  Gute Nachrichten an. Studiere das anliegende Pamphlet, (Pdf-Datei downloaden) auf das sich  141 Verfasser der angegebenen Literatur beziehen. Damit in Verbindung auch das  Video und den deutschen Text  ‘Impfung zerstört das Immunsystem‘ und die genannten Links. Mach dir die Aussagen über die Wirkung bereits einer einzigen Impfung bewusst. Und stell dir diese Wirkung nach achtundzwanzig Impfungen einmal vor. Jede Impfung zerstört dein eigenes Immunsystems und tötet dich auf lange Sicht.  Corona und Varianten sind nicht gefährlicher wie eine normale Grippe. Damit wird das Immunsystem deines Körpers fertig. Hierrüber muss man nicht diskutieren.

Diese Aussagen der hochkarätigen Wissenschaftler sind nachvollziehbar, einsichtig und selbstverständlich. Über den Albtraum  und die Ungeheuerlichkeit der durch Covid-Impfungen herbeigeführten Nebenwirkungen und irreversiblen zum Tod führenden Wirkungen muss man diskutieren, wie  Prof. Burkhardt mit seiner Warnung vor tödlichen Covid-Impfungen es im Sächsischen Landtag vorgemacht hat.

So richtig ging das Sterben dann nach dem „Boostern“ los. Ein Bestatter packt aus. Und die vom Volk gewählten Vertreter, die Deutsche Regierung, plant gegen ihre eigenen Wähler Impfpflicht-Sanktionen: Von Zwangsimpfung (!) bis zu mehrfach 25.000 Euro Strafe oder bis zu 5 Jahre Gefängnis! Pathologe Dr. Roger Hodkinson: Die staatliche Tyrannei ist unbeschreiblich beleidigend.

Stimmst du als Wähler dieser Aussage zu: Wenn Unrecht (Mord an der eigenen Bevölkerung) verfassungsrechtlich gerechtfertigt und zu Recht reframt wird ist Widerstand Pflicht.

Ich möchte dich anregen, die Vorgaben des politischen Mainstream kritisch zu hinterfragen und dir Kenntnisse anzueignen über diese vom Mainstream abweichenden und konsequent in der bisherigen öffentlichen Diskussion zensierten und nicht zu  Wort kommen gelassener Aussagen.  Damit du dich nicht abfindest mit der Neuen Normalität.

Kommst du wie Peter Hahne auch zu der Überzeugung Corona-Politik muss vor Gericht ?

Reiche diese Informationen an Menschen weiter, die dir lieb sind.

 

 

Auf Veränderung zu hoffen Albert Einstein                                                                                                           Veränderung ist angesagt – auch von Ihnen  Je länger Sie jetzt warten, umso härter und intensiver wird die Veränderung.

Nachtrag vom 30.10.2018: Siehe Die Anstalt – AufklärungsfernsehnDas ZDF zeigt, wer Deutschland wirklich regiert  –  und es ist nicht die Bundesregierung.  Die MontPèlerinSociety ist die einflussreichste Denkfabrik unserer Republik. Diese Organisation, eine Geheimloge der Marktradikalen und Neoliberalen, hat euer Leben in den letzten 75 Jahren drastischer verändert als jede politische Partei. Siehe hierzu auch Politikwissenschaftler Dieter Plehwe.  Ziel ist die Durchsetzung des  Neoliberalismus als absolutes Prinzip sozialer Organisationen:  Privatisierung, Steuersenkung, Sozialstaatsabbau, etc.  mausfeld-neoliberalismus11.12.2020

Siehe auch hier.  Zeitgleich wurde in diesen 75 Jahren das DSM entwickelt.    Was aktuell in diesem Entwickungsprozess  das DSM 5 und der Neoliberalismus gemeinsam haben, siehe hierzu   die Ausführungen nach den ersten ca. 50 Zeilen.                                   Michael Marczewski – Part of the (neoliberal/nekropolitikal) Machine  drückt mit seinem Video  diesen Prozess  auf harmlose  Weise deutlich und anschaulich aus.                                                                  Deshalb harmlos, weil Neoliberalismus eher in der Bedeutung von Nekropolitik zu verstehen ist, also einer Politik jenseits des Menschen (Posthumanismus) (Rosi Braidotti).                                              Nach Achille Mbembe umfasst Nekropolitik (nach Aufruf auf  ‚Übersetzen‘ klicken)  auch das Recht, (psycho-)sozialen oder zivilen Tod (einschließlich der eigenen Bürger eines Landes) durchzusetzen, das Recht, andere zu versklaven ,  und andere Formen politischer Gewalt (gerichtlich schein-legalisierte Psychiatrisierung durch staatlich besoldete Psychiater war/ist immer Mittel der Politik).                                                                                           Wer als Personal/Sklave in unserer neoliberalen/nekropolitischen Gesellschaft nicht funktioniert wird psychiatrisiert.  

In Zeit online stellt Norbert Niemann  zu Neoliberalismus die Frage: Wo bleibt der demokratische Widerstand?    Und stellt  fest: Überall steht ökonomische Effizienz und emotionale Überrumpelung im Vordergrund….…überall geht es um die Ausschaltung kritischer Intelligenz im Dienst sogenannter Marktkompatibilität….         Was verbirgt sich hinter  Ausschaltung? Traut er sich nicht, die Wahrheit auszusprechen? Siehe ein paar Zeilen zurück.                                                                                                        Oder um neoliberale Renaissance der Leibeigenschaft?    Der Genosse der Bosse    Altkanzler Gerhard Schröder SPD gab auf dem Weltwirtschaftsforum 28.01.2005 in Davos die deutliche Antwort. Der US-Politologe Samuel Huntington ätzte: der  „Davos-Mensch“ sei eine verschworene wie verachtete Elite. Eine Spezies von „Toten Seelen“,  die sich in ihren „Einstellungen und Verhaltensweisen“ weit vom übrigen Volk entfernt haben. Fortgesetzt von Olaf Scholz (SPD) ? Er will die Kapitalisten entlasten: SPD-Ministerium bereitet im Geheimen eine Senkung der Unternehmenssteuer vor.     Siehe das Video von Sahra Wagenknecht:  Finanzgauner, Bankster und ihre Hintermänner – am Beispiel Olaf Scholz         Unglaublich ist, das dieses Volk es zugelassen hat, dass  diese Spezies  in der Religion des Kapitalismus  vor den Arbeitslosen warnen und diese als ihren Feind hinstellen.  Die Armen beuten die Reichen aus(4:30 – 4:35 min). Der Leser möge selber entscheiden: Ist das noch Satire oder eine treffende Analyse der gesellschaftliche Situation unseres Landes?

Udo Jürgens bezieht seinen Song von 1971 auf das deutsche Kaiserreich, dass auch auf die anderen europäischen Vaterländer – die früheren Kolonialländer – anzuwenden ist. Das Zeitalter der Kolonialherrschaft  begann mit den Amerikareisen von Christoph Kolumbus  zum Ende des 15. Jahrhunderts. Und bedeutet von den Vätern der europäischen Vaterländer (=essentielle 1%-ponerologe Psychopathen; die Kasten des Adels und des Klerus) gemäß der Definition von Nekropolitik veranlasste und von willfährigen ponerologen Handlangern umgesetzte  Inbesitznahme auswärtiger Territorien und die brutale Unterwerfung, Ausbeutung, Vertreibung und  Ermordung der ansässigen vormals freien Bevölkerung.  In jeder gegenwärtigen Generation agieren Staatenlenker, von denen in der jeweils darauf folgenden die ca. 95% gutartigen Menschen Kritik an den Vätern ihrer Vaterländer üben.   Afrika      Dieser Song  ist aktueller denn je und macht neuen Mut.

Georg Schramm – Wir sind im Krieg – REICH gegen ARM  Stefan G. Verstappen charakterisiert diese kriegführenden 1%-ponerologen ‚Reichen‘ (= Menschenunwesen  ). „Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.” ( Hans Herbert von Arnim Verfassungsrechtler).                              Und passt somit wunderbar ins Konzept des neoliberalen Mainstream, von Harz IV-Kanzler Schröder bis Trump. Siehe hierzu den Beitrag von Wolfgang Steiger in WELT.DE  ‘Das linke Spiel mit der Armut‘ .                                                                   Die Lüge diente dem Machterhalt oder Machtgewinn sowie dem Neoliberalismus, also politischen Motiven par excellence . Zwei größte Lügen unserer Zeit sind, dass Armut grundsätzlich selbst verschuldet und Reichtum grundsätzlich selbst erarbeitet ist.

„Reicher Mann und armer Mann
standen da und sah’n sich an.
Und der arme sagte bleich,
wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.“
– B. Brecht 1934

Diese Rede auf einer Demo gehalten mit Aufruf zum Widerstand – die Polizei wird dich wegen Aufwiegelung und Gefährdung in Gewahrsam nehmen.

Nachtrag vom 16.09.2018:   PASS AUF DICH AUF     Von den Eltern ihren Kindern zu vermittelnde Warnung, damit diese nicht den unheilbaren nicht behandelbaren kriminellen Psychopathen (u.a. den sich selbst als ehrenwert   darstellenden verkleideten, tatsächlich ponerologen, Politikern) auf den Leim gehen.  Traue nicht ODEM.ORG

Nachtrag vom 28.07.2018:      HAGEN RETHER bietet ein scharfzüngiges, vornehmlich politisches Kabarett. Er zeichnet sich aus durch sein ausgeprägtes fulminantes Plädoyer für das Mitgefühl und für die Menschenliebe, das  in seinen Veranstaltungen sichtbar wird. Indiz dafür, dass sein limbisches System einen Menschen ausmachende Attribute verarbeitet. Schwerpunkte seines Programm sind gesellschaftspolitische Themen wie Religion, Massenmedien, Kapitalismus, Globalisierung, etc.  Hervorragend  bringt er indirekt zum Ausdruck, wie sehr das limbisches System und damit die einen Menschen ausmachenden Attribute dieser Machtpositionen innehabenden politischen Vertreter reduziert oder gar nicht vorhanden ist. Zum Ausdruck kommt die politische Ponerologie dieser Vertreter, die einen Menschen ausmachende Attribute vermissen lassen und somit Menschenunwesen sind. Nachstehendes Beispiel betrifft einen Vertreter der christlichen Religion.  Hagen Rether vermittelt  in seinem politischen Kabarett den Menschen, deren limbisches System funktioniert, seinen Glauben an Aufklärung und  die Möglichkeit zur Umkehr noch am Abgrund.  Glauben allein reicht nicht.  Unausgesprochen fordert er nicht nur die Aufnahme des  Kampfes der Menschen gegen die Menschenunwesen, sondern den Gewinn des Kampfes, um den Sturz in den Abgrund zu verhindern.

Nachtrag vom 04.02.2016: Eine exzellente Zusammenstellung von Berichten über Whistleblower  in ZEIT-ONLINE.  Nachstehende Links kopieren und unter Google eingeben, wenn nichts erscheint.  Darin die Arte-Doku vom 16.12.2014 20:15 Uhr Schweig Verräter! . Arte-Doku und diese Berichte beschreiben beispielhaft die Auswirkungen der von Menschenunwesen betriebenen ponerologen Politik, die Unrecht und Illusion für Recht vorgibt, die Menschen mit Gewissen nicht mit tragen konnten.

Die wiedergegebene Meinung der Doku zwischen 56:35 min und 57:15 min beweist regierungs(exekutiv)abhängige nicht autonome Justiz, nicht bestehende Gewaltenteilung und Gewaltentyrannei. Der Richter entscheidet, ob freigegebene Informationen zur Verteidigung zulässig sind.  ‚Die vierte Regel erlaubt der Regierung ein Einzelgespräch mit dem Richter. D.h., sie können im Geheimen mit dem Richter über den Fall sprechen. Die Verteidiger und der Angeklagte sind ausgeschlossen. Wir dürfen noch nicht einmal wissen, worüber sie reden. Danach lehnte der Richter alle (auf freigegebenen Informationen beruhende) Anträge ab‘.

Macht ausübendes und missbrauchendes (1%-) ponerologes Klientel beschränkt Meinungsfreiheit und  reduziert/ersetzt diese durch ‚political correctness‘  im Sinn ihrer offenbar zur Pathokratie entarteten Demokratie. Und unterstellt die als  unbequem erscheinenden Menschen mit Gewissen als nicht in diesem/ihrem System funktionierend. Stilisiert diese über Diskriminierung und Kriminalisierung  öffentlich zu Staatsverbrechern hoch. U.a. über inquisitorisch geführte Akten (von staatlicher Justiz gebilligter Aktenbereinigung über -vernichtung und -manipulation). Menschen mit Gewissen, die daraufhin von willfährigen, mit EDEKA (Ende der Karriere) bedrohten, Richtern und Staatsanwälten (‚Mitläufer‘) existenz- und lebensvernichtend ausgesondert und langfristig ins Gefängnis geworfen  werden/wurden. Gegen Menschen und Menschlichkeit gerichtete  ponerologe Politik begründet die Notwendigkeit von Whistleblowern und legitimiert die  unter Einsatz ihres Lebens und unter inkaufnahme erheblichen persönlichen Leids zur Erkenntnisgewinnung und zum Wohl der Menschheit vorgenommenen Anprangerungen. Ihre Überzeugung und ihr Mut machen sie zu Helden der Menschlichkeit. Ohne Whistleblower wäre  von ponerologen Politikern verübtes Unrecht,  von uneingeschränkt vorbehaltlos folgender staatlicher Justiz zu Recht erklärt,  kaum publik geworden (jeden Bericht kopieren – irgendwann ist auch dieser ZEIT-Link nicht mehr aufrufbar).       Julian Assange hinterlegte und bewies Vergehen gegen Menschenrechte und das Völkerrecht, Vergewaltigung, Korruption, Mord . Aber  welchen Preis musste und muss  Julian Assange zahlen!  Der frühere SPD-Vorsitzende und Bundesaußenminister Sigmar Gabriel erklärte, Julian Assange werde im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London gefoltert.  Diese Folter  (Foltermethode„hot box“) als ‚demokratische‘  Form von Bestrafung ist eine klare Warnung der  gewählten Volksvertreter und selbsternannten Eliten an die kritische Intelligenz der Bevölkerung (=Wähler), weil er von ponerologen Eliten unterdrückte unerwünschte Wahrheiten dem Volk  mitteilte.  Deshalb wird im Auftrag offenbar pathokratischer Eliten Julian Assange auf Raten hingerichtet , die ihn langsam sterben lassen. Es sind diese pathokratischen Eliten, die mit derartigem Handeln  die Demokratie von innen heraus zerstören.   Uli Gellermann beschäftigt sich in seinem Beitrag  Die Macht um Acht (42)  u.a. damit, wie die ‘politisch korrekten‘ Journalisten der Tagesschau den Fall Julian Assange der Öffentlichkeit präsentieren. Der Leser möge selber urteilen, ob wir statt in einer von diesen Eliten vorgespiegelten und von politisch korrekten Journalisten glauben gemachten  Demokratie leben oder – ohne dass es die Bevölkerung weiß – nicht  bereits schon in  einem von Psychopathen geschaffenen System, der Pathokratie.  Informieren Sie sich auch über  Psychokratie .      Ein Enthüllungsjournalist wird gefoltert – Warum schweigt die Presse?   Julian Assange geht uns alle an. Video über Julian Assange.                                                                        Der wie eine ‚Blaupause‘ deutscher Geschichte anmutende  Fall des Julian Assange: heute Julian Assange, morgen JEDERMENSCH, der sich nicht systemkonform verhält!

Jahrelang beobachtet Whistleblower John Baker, was sich bei  Merrill Lynch abspielt. Der  Ex-Mitarbeiter  berichtet, wie die Investmentbank den deutschen Fiskus ausplünderte – während die Politik  [Schäuble, Scholz, Gabriel – drei Namen ein Programm: NEOLIBERAl] zusah.  Er fürchtet Vergeltung vor den milliardenschweren Gangstern dieser Bank.

Nachtrag vom 05.06.2015:   PRAVDA TV Interview mit Andrew Lobaczewski vom 01.10.2013 , Author des Buches Poltische Ponerologie.
Nachtrag vom 11.02.2015 Zunächst: In dem Film des australischen Regisseurs Peter Lindsay Weir und dem Roman zum Film (1989) ‘Der Club der toten Dichter‘ (siehe Wikipedia) legte der junge Lehrer John Keating den Schwerpunkt von Erziehung auf die Herausbildung des Ideals der Menschlichen Bildung. Er förderte eigenverantwortliches selbstständiges Handeln und freies Denken, ermutigte seine Schüler zum Erkennen und zur Umsetzung ihrer natürlichen Anlagen und eigenen Gedanken. Er wandte sich damit gegen die von ihm als Schüler gefühlte erlittene Unterdrückung durch unfähige Lehrkräfte, die mit ihrer ‘Erziehung‘ und ‘Gedankenkontrolle‘ großen Schaden bei den Kindern anrichteten. Siehe auch den Song der Gruppe Pink Floyd Another Brick in the Wall   mit über 81 Millionen Aufrufen!! . Der Lehrer John Keating wurde als untragbar entlassen. Seine ihm anvertrauten Zöglinge in bisheriger Manier weiter ‘erzogen‘.

Im ähnlichen Fall hat der Rausschmiss des Rainer Hackmann aus dem Lehrerdienst über psychiatrische Daten eines Anderen (=mehrfach gutachterlich festgestellte Aussichtslosigkeit der Genesung von schwerster psychiatrischer Krankheit, mit der dieser ‚Andere‘ bereits entlassen wurde) die Dimension Vernichtung des politischen Gegners. In koordinierender Verantwortung des damaligen Leiters der Landesschulbehörde Osnabrück und jetzigen Niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) unter unmittelbarer Mitwirkung seines willfährigen Mitarbeiters Wilfried Kasling. Sowie des damals noch jungen, mit Kasling ‚zusammenarbeitenden‘ eindrucksmanipulierten Gutachten fälschenden Amtsarztes Dr. Frank Bazoche, der unmittelbar danach befördert wurde zum Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg. Ferner des damaligen juristischen Dezernenten Boumann, der mit konstruierter/unterstellter Selbst- und Fremdgefährdung in Verbindung mit psychisch kranker Straftäter, gedeckt von Leiter der Regionalvertretung des Nieders. Innenministeriums Sickelmann, die Kriterien für PsychKG und Unterbringung in die Forensik konstruierte. Boumann wurde unmittelbar danach befördert zum Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg. Außerdem hat der Juni 2007 sein Amt aufgenommene Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Hans-Joachim Wahlbrink (SPD, Besoldung B6), dessen Amt bis Juni 2015 dem Nieders. Innenministerium unterstellt war, nach Beginn seiner Tätigkeit diesen Datenmissbrauch/Verstoß gegen Datenschutzgesetz seines SPD-Parteifreundes Pistorius nicht geahndet und stattdessen 13.08.07/04.0907/29.01.08 Unterstützung eines von mir abverlangten noch zu stellenden Antrags auf Löschung (=Vernichtung) dieser Akte vorgegeben und in der Personalakte zu dokumentierende Berichtigung dieser Akte verweigert. Erfolgte Aktenvernichtung gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen teilte juristische Dezernentin Frau Dierker 12.08.2009 von der Landesschulbehörde Osnabrück in Verantwortung des Pistorius-Nachfolger Schippmann mit. Zudem gedeckt über zwei abgelehnte Petition Berichterstatter Volker Brockmann (SPD-Parteifreund) und Zielke (FDP-Vorsitzender der SPD/FDP-Regierungskoalition) sowie von den damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und David James McAllister sowie des jetzigen MP Stephan Weil. Weil berief Boris Pistorius als Nieders. Innenminister und obersten Verfassungsschützer in sein Kabinett. Siehe Nachtrag am Ende des Blog Die erstaunlichen Parallelen zwischen Inquisition und Zwangspsychiatrie .

Des Weiteren: Techniken und Methoden zur Gedankenkontrolle und Verhaltenssteuerung .
Darin zu Beginn zwei Zitate einer Aussage von Dr. José Delgado, Professor für Physiologie und Psychiatrie,  ehemaliger Direktor für Neuropsychiatrie an der Yale-Universität in New Haven, US-Staat Connecticut, vor dem US-Kongress (1974) (Präsident Nixon):
1. We need a program of psychosurgery and political control of our society. The purpose is physical control of the mind. Everyone who deviates from the given norm can be surgically mutilated. (Wir brauchen ein psychochirurgisches Programm, mit dem man unsere Gesellschaft politisch kontrollieren kann. Der Zweck ist die physikalische Kontrolle des Geistes. Jeder, der von der vorgegebenen Norm abweicht, kann chirurgisch verstümmelt/verschandelt/verstört werden.)
2. Man does not have the right to develop his own mind. […] We must electrically control the brain. Some day armies and generals will be controlled by electric stimulation of the brain. (Die Menschheit hat nicht das Recht, ihr eigenes Bewußtsein zu entwickeln. […] Wir müssen das Gehirn elektronisch kontrollieren. Eines Tages werden Armeen und Generäle durch elektronische Stimulation des Gehirns kontrolliert sein.)>

Delgado konnte Tiere als „elektrisches Spielzeug“ steuern. Durch  Drücken verschiedener Tasten konnte er bei einem Affen  Augen öffnen und schließen,  den Kopf drehen, Zunge und Lippen  bewegen, wodurch er ein Stöhnen erreichte. Durch Tastendruck konnte der Affe niesen, gähnen, oder signifikant die Menge des Nahrungsverbrauchs erhöhen bzw.  verringern, in tiefen Schlaf fallen oder wach bleiben. Sogar die Herzfrequenz ändern.
Er konnte eine Katze während des Schlafes zwingen zu lecken einschließlich ein Bein zu heben.
Mit Stimuli im Hypothalamus  konnte er Pupillenerweiterung steuern „so leicht wie eine Kameralinse“ .

Durch zielgerichtete Stimulierung des limbischen Systems rief er Angst, starke Nervosität, Lust, Ausgelassenheit und andere Reaktionen hervor bzw. unterdrückte diese. Er konnte Euphorie verursachen, um Depression oder körperliche Schmerzen zu begegnen. Delgado publizierte, wie er durch Stimulation der verschiedenen Punkte der Amygdala und der Hippocampus angenehme Empfindungen  Freude, einen Zustand der Reflexion, Konzentration, seltsame Gefühle, ein hohe Entspannung, farbige Visionen und andere Reaktionen hervorrief. 

Der Bericht im Spiegel vom 14.07.1965 ‚Hirnreizung auf Kommando‘ beschreibt exemplarisch, wie in tausenden von Versuchsreihen  Wissenschaftler in aller Welt während der letzten Jahre immer spitzfindigere und erfolgreichere Methoden ersonnen haben, Triebe und Stimmungen, Instinkte und Verhaltensweisen bei den verschiedensten Tieren – Katzen, Hunden, Affen, Ratten, Delphinen und Hühnern – künstlich hervorzurufen oder zu beeinflussen.
Darin: Auf einer amerikanischen Wissenschafts-Tagung im „Illinois Institute of Technology“  malte ein Elektronik-Ingenieur namens Curtiss R. Schafer bereits eine makabre Vision, die er für „ökonomisch durchaus erwägenswert“ hielt. Kindern, so prophezeite der Wissenschaftler, könnten gleich nach der Geburt Hunderte von Kommando-Elektroden ins Gehirn gepflanzt werden. Solche stromgelenkten Kinder – biologische Roboter – seien „weit billiger herzustellen und zu unterhalten“ als Roboter aus Stahl und Transistoren.

Professor Delgado hielt 1974  die Zeit für gekommen, seine und Schafer’s-Vision, politisch abgesichert durch den amerikanischen Kongress, umzusetzen und derartige Versuche systematisch auch bei Menschen vorzunehmen.

Mithilfe der Neuroforschung wollen globale Machteliten die Gedanken der Bürger manipulieren. Diese Aussage trifft Enthüllungsjournalist Frank Peter Hellmann in seinem Buch „Die Patriotenmaschine – wie Politik und Wirtschaft unser Gehirn umbauen“.

http://www.3sat.de/page/?source=%2Fscobel%2F164487%2Findex.html

Sind der Song (30. November 1979) von Pink Floyd und der Film (1989) des Peter Lindsay Weir verhaltene Reaktionen in Kenntnis der vom US-Kongress umgesetzten Dr. José Delgado-Aussagen/Forderungen (1974)?

Die weiteren Ausführungen in diesem Link belegen, dass die Forderung (1974) des Dr. José Delgado umgesetzt wurde und seit Langem praktizierte Realität ist. Die Metapher am Ende des Pink Floyd-Videos beschreibt eindrucksvoll das Ergebnis. Teile des Gehirns und damit das Gewissen können zielgerichtet ein- und ausgeschaltet sowie für einen bestimmten (militärischen) Verhaltenszweck stimuliert werden. Das Politik machende 1%-Klientel bzw. 6%-Klientel lässt ihre politischen/militärischen Interessen über offenbar zielgerichtet konstruierte Ihresgleichen – Menschenunwesen – durchsetzen. Von dumpf-gehorsamen Sklaven/Zombies, die nach partiell ausgeschaltetem Gehirn nicht mehr über einen Menschen ausmachende Attribute und damit nicht mehr über ein Gewissen verfügen.
Nach realisiertem (militärischen) Zweck wieder eingeschaltetem Gehirn und damit Umkehrung des Zombie in einen funktionierenden Menschen sind damit auch die einen Menschen ausmachenden Attribute und damit das Gewissen wieder präsent. Siehe hierzu auch in ‚Nachtrag 04.09.2014‘ den Artikel aus dem FOCUS. Der Hirnscan eines Psychopathen-Gehirns zeigt kaum vorhandene Aktivität des limbischen Systems. Können diese regenerierten Menschen beim Blick in den Spiegel stolz auf ihre zurückliegenden Taten sein, ihr Konterfei anlächeln und sich als Patrioten fühlen (ähnlich wie der letzte amerikanische Busch-Präsident die Guantanamo-Folterer als Patrioten auszeichnete)? Oder müssen sie sich, um nicht ständig den Spiegel ankotzen zu müssen und um nicht -ob ihrer wiedererlangten Einsicht in ihre begangenen Untaten traumatisiert- Selbstmord zu begehen, in lebenslange psychiatrische Behandlung begeben, während der staatlich besoldete Psychiater mit als Medikamente getarnten Nervengiften wiederum die einen Menschen ausmachende Attribute unterdrücken?

Der Leser möge nach Auseinandersetzung mit nachstehenden Beiträgen selber entscheiden, ob  das Fragezeichen durch mehrfache Ausrufezeichen zu ersetzen ist.

Nachfolgender Link zeigt auch auf, wie staatliche Machteliten auch unseres Landes die Neuroforschung gegen die Bürger und zu deren  Unterdrückung/Versklavung einsetzt – ohne dass es dem Bürger bewusst wird: ein guter Unterdrückter/Sklave ist, wer nicht weiß, dass er ein Unterdrückter/Sklave ist.  Als  Kriegswaffe  vorgesehen, grillt der Staat mit der abgeschwächten Version seine Bürger – mit einer Mikrowellen Waffe.

National Bird – Amerikas Drohnenkrieger (Deutsch)

Siehe hierzu: Amerikas Drohnenkrieger   Der Dokumentarfilm „National Bird“

Nach der Euphorie, als Patriot Amerika  verteidigen zu dürfen und zu dienen,  kamen die Schuldgefühle. Im Dokumentarfilm „National Bird“ kommen Menschen zu Wort, die das Schweigen über eine der umstrittensten militärischen Maßnahmen jüngster Zeit brechen. Sie sprechen über den weitgehend geheimen Drohnenkrieg der USA. Im Zentrum des Films stehen drei Kriegsveteranen der US Air Force, die in unterschiedlichen Funktionen selbst am Drohnenkrieg beteiligt waren. Ihre Mitschuld an der Tötung Unbekannter – und möglicherweise Unschuldiger – an weit entfernten Kriegsschauplätzen lässt sie nicht zur Ruhe kommen. Im Verlauf des Films nehmen ihre Geschichten dramatische Wendungen. So fährt eine Protagonistin selbst nach Afghanistan, wo sie mit einem grauenhaften Vorfall und dessen Opfern konfrontiert wird.

Der geheime Krieg       Kampfdrohnen gelten als die Waffen der Zukunft. Mit Kameras ausgestattet, können ferngesteuerte „Reaper“- oder „Predator“-Drohnen aus mehreren Kilometern Höhe Menschen wochenlang überwachen, ohne dass sie es bemerken. Wie eine Art unsichtbarer und tödlicher Stalker verfolgen sie ihre menschlichen Ziele. Aus sicherer Distanz gesteuert, bombardieren US-amerikanische Drohnen Kämpfer in Afghanistan, Irak, Pakistan, Somalia und Jemen. Die Einsätze sind streng geheim, Opfer werden offiziell nicht gezählt, weder feindliche Kämpfer noch Zivilisten. Es ist ein Krieg, der komplett im Verborgenen stattfindet, geführt von Tausenden zum Schweigen verpflichteter Soldatinnen und Soldaten.

Die Last des Schweigens         Aber in der Debatte um Drohnen werden die Erfahrungen der Soldaten, die sie steuern, fast immer außer Acht gelassen. Eine Erklärung ist, sie seien ja keiner körperlichen Gefahr ausgesetzt. Doch von den psychischen Schäden spricht kaum jemand. Air-Force-Analysten, die das Live-Videomaterial der Drohnenkamera sichten, sind nicht nur Zeugen der Bombenanschläge, sondern sie beobachten anschließend auch, wie Angehörige die Leichenteile der Opfer einsammeln und anschließend beerdigen. Andere Analysten quält die Schuld, möglicherweise den Tod von Zivilisten verursacht zu haben. Doch über die konkreten Details ihrer traumatischen Erfahrungen dürfen sie auch nach der Entlassung aus dem Militär nicht sprechen – nicht einmal mit Therapeuten. Manche Soldaten kommen mit dieser Belastung nicht zurecht und zerbrechen.

Regisseurin Sonia Kennebeck porträtiert drei Veteranen des geheimen amerikanischen Drohnenkrieges.

Ergänzung: Der Leser möge hierzu über nachstehendes Beispiel sich ein Bild von den wahren Tatsachen machen, selber ein Urteil bilden und wie die Medien damit gegenüber der Öffentlichkeit umgehen. Beispiel siehe (Wikileaks Video) Luftangriffe in Bagdad vom 12. Juli 2007. Das  Bordvideo  über den Kollateralmord    in ausführlicher und in gekürzter Version mit Hintergrundmaterial. Im Vergleich die Version des ZDF vom 13.04.2010  Töten macht .
Auch: Menschenjagd Maschine

Nachtrag vom 04.09.2014 „Es ist gefährlich, im Recht zu sein, wenn die Regierung ein Unrechtsregime ist. Im Reich der Lügen wird die Wahrheit als Verrat geahndet.“

IMAGINE  Der Song von John Lennon beschreibt seinen Wunschgedanken einer heilen Welt – die es wegen des Psychopathen-Krebsgeschwürs zu keiner Zeit der Menschheitsgeschichte gab.  Egal, wie viel guter Wille bei 94% der Weltbevölkerung bestand bzw. schon bestanden hat, diese in den Geschichtsbüchern dokumentierten schlimmsten ‚Gewerke‘ unserer „Zivilisation“, wie wir sie kennen, mit Krieg, Leid, Hunger und Ungerechtigkeit, sind das Werk der essenziellen, Machtpositionen innehabenden 6% Psychopathen, der die Geschicke der Gesellschaften zu ihrem Vorteil ‚lenkenden‘ psychopathischen pathokratischen Aristokraten. http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/spruchreichentvfe29n1wk.jpg

Siehe die vor mehr als 75 Jahren gerichtete  ‚Nachricht an die ganze Menschheit … A MESSAGE FOR ALL OF HUMANITY‘ . In damaliger Unkenntnis gemeint und angesprochen sind nicht die Nicht-Verursacher, die Menschen ausmachende 94%-Normalen, die Opfer, die Betroffenen. Im heutigen Wissen um die ‚wissenschaftlichen Erkenntnisse des Bösen und ihre Anwendung für politische Zwecke‘ des Andrzey M. Lobaczewski ist daher mit dem Appell nicht die ganze Menschheit gemeint und angesprochen. Das wäre eine perverse perfide Verunglimpfung der diese Greul überlebenden 94%. Der Appel war ausschließlich gerichtet (z.B. nach 1945) an die Verursacher dieser Greul, vor allem an den nach-/heranwachsenden latenten 6%-Psychopathenanteil einer jeden Gesellschaft, die wie in der vergangenen gesamten Menschheitsgeschichte in jeder Generation Leid über die 94%-normalen Menschen brachte, künftig keine Greultaten zu begehen. Mit ‚Nachricht an die ganze Menschheit‚ erfolgte eine (von den 6% zielgerichtete gewollte??/!!) Vermischung der Menschen ausmachenden 94%-Normalen mit den verursachenden verantwortlichen 6%-unheilbaren/nicht behandelbaren Menschenunnwesen, die wegen des Fehlens der einen Menschen ausmachenden Attribute keine Menschen sind, sondern nur äußerlich menschengleiche Erscheinungsbilder. Mit beider Gleichsetzung wurden diese Leid produzierenden 6%-Menschenunnwesen fälschlicherweise als Menschen vorgegeben. Daher war der Appell an die ganze Menschheit keinesfalls an die 94-% tatsächlich Menschen adressiert (z.B. an die traumatisierten Überlebenden des Holocaust!!; googeln unter: Inquisitorische Aktenführung Bruno Bettelheim). Sondern ausschließlich an die 6% Menschenunnwesen. Ein von vornherein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen, wie nach drei Generationen dieses mit aktuellen Bildern unterlegte Video eindrucksvoll belegt.  Text zum Nachlesen unter google eingeben: netzfrauen.org/…/eine-nachricht-die-ganze-menschheit-message-humanit…

Werke der zurückliegenden Generation sind keinesfalls ‚Deine Schuld‘, nicht Schuld der 94%-Normalen. Auch nicht der zurückliegenden 94%-Generationen (Plural).                                                                                                     Auch wenn in dem über 2000 Jahre am meisten gesprochenen Gebet der Christen in aller Welt und in allen Sprachen in der heiligen Messen sich die Christen (94%) selber Schuld zuweisen (müssen), einreden und glauben, hergeleitet aus dem Dogma der Erbsünde. „Vater unser im Himmel, geheiligt werde dein Name. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden. Unser tägliches Brot gib uns heute. Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern. Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen. Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen“

Aber in der Gegenwart ‚Deine Schuld, wenn es so bleibt‘ — wenn du in der Gegenwart nichts gegen diese 6%-Minderheit unternimmst! Siehe Die Ärzte – Deine Schuld .

Diese 6% betreiben Mindfuck. Das/die politische Konzept/Methode  zur Durchsetzung ihrer Interessen ist Verwirrung des geistigen Zustands einer/mehrerer Person/en (der Bevölkerung eines Landes)  die durch ein starkes, (irreales), äußeres Ereignis, ihren eigenen Sinnen nicht mehr trauen mag (oder darf).

Die bildliche Metapher der von dieser Minderheit unter Entscheidungsausschluss der 94%-Normalen über Reframing geschaffenen verdrehten irrealen Realität, für den 94%-Normalen unfassbar, nicht erklärbar und nicht nachvollziehbar, für  dass sich bei jedem Normalen im Umgang mit den 6% unbehandelbaren und nicht heilbaren sich einstellende benebelte Denken (Dr. Hare), zeigt sich ab 1:50 min.  des Videos.

Um diese unheilbaren und nicht behandelbaren kranken Menschenunwesen zu erkennen, um diesen dann aus dem Weg zu gehen, nicht ausgeliefert und Opfer sein zu müssen, um gezielt und sinnvoll gegen diese vorgehen zu können, ist Kenntnis deren Typologie unabdingbar. Diese vermittelt nachstehendes Video von Stefan H. Verstappen Er erklärt die wichtigsten Merkmale von Psychopathen, die verschiedenen Typen, deren Strategie im Umgang mit ihren Opfern.

Siehe hierzu Suzanne Grieger-Langer Sie ist Bestsellerautorin und bildet als Dozentin an mehreren Universitäten Führungskräfte europäischer Unternehmen aus.  Nach einem englischen Sprichwort schwimmt oben nur der Rahm oder der Abschaum. Rahm sind gereifte, selbstreflektierte und vollkompetente Menschen. Vom Abschaum hingegen gibt es zwei Gruppen: die Pfeifen und die Psychopathen (=Menschenunwesen). Beide sind  Meister im Betrügen und Blenden. Geben Sie unter google > suzanne grieger-langer youtube < ein und lassen sich über Psychopathen aufklären.

Die starke Maus macht’s vor.

Du kannst,

…………………weil Du willst,

………………………………………was Du musst.

Stimme Immanuel Kant zu.

Und Bob Marley:  Get up, stand up 1980 # Don’t give up the fight, stand up für your rights

Und Jimmy CliffYou can get it if you really want but you must try try and try you’ll succeed at last…   Schöpfe wieder Kraft und Mut.                           Denn:  I‘ am born to win  (the fight). Unter google eingeben: Songtext von Jimmy Cliff – Born to Win Lyrics

Nimm dir ein Beispiel an dem 12-jährigen Mädchen, dass die Welt für 6 Minuten zum Schweigen gebracht hat. https://www.youtube.com/watch?v=gwOQ4eInVh4

 

Original-Link: Video „Verteidigung gegen Psychopathen“ In dem excellenten ca. 30-minütigen Video stellt Stefan H. Verstappen seine   Typologie eines Psychopathen dar. 

Die Niederschrift hierzu:  Verteidigung gegen Psychopathen

Psychopathen zerstören unsere Welt.

Weitere ausführliche Informationen unter www.hare.org und www.thomassheridanarts.com Endgültige Gewissheit bringt die Messung der Gehirnströme durch ein EEG (Elektroenzephalogramm). Bei einem Psychophathen sind die Bereiche des Gehirns, die Empathie, Mitgefühl, Schuld, Scham, Reue, etc. verarbeiten, inaktiv (=nicht vorhanden, tot).

Dr. Robert Hare , the world’s foremost expert on the condition, discusses the diagnosis of psychopathy.

Nicht nur genetisch bedingte Inaktivität kann gemessen werden, sondern auch als Folge eines Eingriffs nach zielgerichteter Ausschaltung der einen Psychopathen ausmachenden Areale des Gehirns dessen partielle Inaktivität. Siehe vorstehenden Nachtrag vom 11.02.2015. Techniken und Methoden zur Gedankenkontrolle und Verhaltenssteuerung .

Die Forderung (1974) des Dr. José Delgado wurde umgesetzt und ist seit Langem praktizierte Realität. Teile des Gehirns und damit das Gewissen können zielgerichtet ein- und ausgeschaltet werden. Siehe die Sendung des OE1.ORF.at Mittwoch 02. Februar 2011 16:55 “Bessere Killer – Gedankensteuerung für US-Soldaten“ Gestaltung: Margarita Köhl und Daniel Hufler Redaktion: Franz Zeller Rekrutiert das 6%-Klientel somit durch zielgerichtete Manipulation der 94%-Normalen (=Ausschaltung der einen Menschen ausmachenden Attribute) in der Zukunft eine gewissenlose, willfährige dienstwillige (Psychopathen-)Gefolgschaft/Armee? Der Leser möge sich in diesem Zusammenhang über ELF-Wellen informieren.

In dieser Kenntnis ist die WDR 5 Sendung vom 07.01.2015 eine Farce. Tatsächlich wurden diese Hörer in lächerlich durchsichtiger Weise eindrucksmanipuliert und für Blöd/Dumm gehalten. Siehe WDR 5 (15): Feature – Psychopathen: Ohne Schuld und Reue www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/psychopathen108.html Dann ‚Die Sendung zum Nachhören und Download‘ anklicken

Der Link ist ab Jan. 2016 nicht mehr aufrufbar.

Ähnlich dumm und/oder offenbar nach psychopathischer Einflussnahme versucht die Verfasserin des Artikels „Gestört, aber erfolgreich“ Judith Blage im FOCUS 25-2015 Focus 25-2015 Gestört aber erfolgreich dem urteilenden Leser den Erkenntnisweg vorzugeben, dass Psychopathen eine Vorbildfunktion haben. Nachfolgend ist in besserer Qualität die erste Seite wiedergegeben. Deutlich zeigt der Hirnscan kaum vorhandene Aktivität des limbischen Systems Focus 25-2015 Gestört aber erfolgreich Hirnscan , also eines Psychopathen-Gehirns. Und wenn diese Aktivität genetisch bedingt nicht existiert oder durch zielgerichtete Stimulation ausgeschaltet wurde?

In diesem FOCUS-Artikel macht Kevin Dutton dem Leser Glauben, dass jeder im Positiven von Psychopathen lernen kann. Meinen Judith Blage und Kevin Dutton makabererweise je gestörter der Psychopath und je geringer die Aktivität des limbischen Systems, umso mehr kann man von Psychopathen lernen? „Psychopathen haben Charaktereigenschaften, die extrem hilfreich im Leben sind, ob in der Liebesbeziehung oder im Büro“. Wie hilfreich, das drücken neben dem Konterfei des Richard Fuld, der sein Unternehmen in die Pleite führte, die Tausende Angestellte ihren Job kostete, die Kurzkommentare seiner untergebenen Mitarbeiter aus. Beispiel für ‚vorbildhafte‘ Liebesbeziehung siehe Typologie eines Psychopathen ab Minute 5:30 . ‚Wenn der Psychopath Sex haben will und der Partner nicht einverstanden ist, ist für ihn Vergewaltigung gut‘. Auch (unter Google eingeben) ‚Bill Cosby setzte Frauen unter Drogen, um Sex mit ihnen zu haben‘

Und wenn das limbischen System (offenbar) genetisch bedingt inaktiv ist/war, der Hirnscan nichts zeigt (stark anzunehmen, da sonst nicht anders erklärbar), wie bei den in den Geschichtsbüchern genannten und die Menschheitsgeschichte extremst negativ beeinflussenden Psychopathen/Monstern?       An der Spitze der Politik, wie Hitler, Stalin, Pol Pot, Iwan der Schreckliche, Caligula (Gaius Iulius Caesar) etc.            oder an der Spitze des Finanzsystems, (Link kopieren und unter Google eingeben: https://www.facebook.com/agreiter/videos/10154534903076679/ ab min -14:00) wie Jassie Morgan, Randolph Hearst, Mayer Amschel Rothschild etc. oder an der Spitze der christlichen Kirche, wie http://www.deutschlandfunk.de/hans-wollschlaeger-die-bewaffneten-wallfahrten-geschichte.730.de.html?dram:article_id=102091 Papst Urban II., auf den ursächlich die sieben Kreuzzüge 1096-1270 http://www.deutschlandfunk.de/hans-wollschlaeger-die-bewaffneten-wallfahrten-geschichte.730.de.html?dram:article_id=102091
gegen die Muslime zurückzuführen sind, wie Papst Innozenz VIII., der mit der Bulle Summis desiderantes affectibus aus dem Jahr 1484 vor allem Inquisition und Hexenverfolgung förderte, wie Kardinal Joseph Ratzinger, der spätere pensionierte Papst Benedikt XVI., den ‚Einsatz der Inquisition als dem Evangelium nicht entsprechende notwendige Methoden zum Schutz der Wahrheit‚ rechtfertigte.  Ähnlich den amerikanischen Präsidenten, die das seit 2002 bestehende Folterprogramm der CIA  Guantánamo als notwendige Methode zum Schutz der Wahrheit  vorspiegeln.                                                                                                                      Hieraus erkennbar und ableitbar  ist die fatale  Symbiose von westlicher Politik (Präsidentenfamily Bush) mit christlicher Religion (Papst Benedikt XVI.), die am Beispiel der ‘Blaupause‘ deutscher Geschichte nachgewiesen als Teil eines roten Fadens der Menschheitsgeschichte immer schon bestand. Das Kapitel ‘Von der religiösen Gehirnwäsche‘   beschreibt die von langer Hand auf Geheiß des Herzogs Karl Eugen vorbereitete Intrige mit als wahrscheinlich geltender Mitwirkung der Jesuiten.  Zu dem politischen Zeck, über die Vernichtung der freien Individualität des Freigeistes Dichters Christian Friedrich Daniel Schubart (1739 -1791) ein  Exempel zu statuieren, um den Widerstandswillen seines Volks zu brechen.                                                                                                     Wussten Sie, dass  Papst Benedikt XVI. , der seinen 81. Geburtstag mit dem ‚Christen‘ George W. Bush feierte, 21.04.2007 die Vorhölle (=das Fegefeuer) (2:38) min abschaffte? Stellen Sie sich vor, er hätte diese Aussage gegenüber einem Psychiater gemacht. Heutzutage werden Menschen für weit weniger in die Psychiatrie eingesperrt.   Und dieser Blick! Reinkarnaierte dieser Papst  zum Teufel in Reinkultur? Wie die Verantwortlichen der unter seiner – in Duldung und Untätigkeit -Oberaufsicht stehenden 1942 von Papst Pius XII. gegründet Vatikanbank, die ab diesem Datum unter dem Verdacht der Korruption, Geldwäsche für die Mafia und Steuerhinterziehung steht? Wie auch die bis auf Kardinalsebene geheim gehaltenen, tot geschwiegenen, geleugneten, aber heute nachgewiesenen teuflischen Kinderschänder,  gegen die diese Päpste nichts unternahmen – schlimmer noch, für die Geschändeten  diese Päpste nichts unternahmen? Lesen Sie das Bezug zur US-Regierung habende Buch Die TranceFormation Amerikas  vom Mosquito Verlag und bilden sich Ihre eigene Meinung.     Oder stellen Sie sich vor, Reformator Martin Luther, den der evangelische Landesbischof Martin  Sasse als einen geistigen Vater der  nationalsozialistischen Judenverfolgung erklärte. Luthers Ratschläge Luthers Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt.  DER THEOLOGE  zeigt den  Verrat der Kirche an der Botschaft von Jesus, dem Christus, auf.

Sind diese essentiellen 1%-Psychopathen Vorbilder, von denen ‚jeder‘ im Positiven lernen kann? Damit suggeriert Judith Blage die 94%-Normalen, deren limbisches System funktioniert, als diese ‚jeder‘. Und setzt diese Menschen nicht nur den psychopathischen Menschenunwesen gleich, sondern stilisiert diese auch noch als die besseren Menschen, als Vorbilder hoch und suggeriert/legitimiert diese als über die 94% bestimmende Führungselite. Deren herausragende Eigenschaft: kaum oder nicht vorhandene Aktivität des limbischen Systems, indem die einen Menschen ausmachenden Attribute verarbeitet werden.

Tatsächlich sind/waren Psychopath Fuld und seine in der gesamten Menschheitsgeschichte präsenten schlimmeren unbehandelbaren und nicht heilbaren hirnkranken Kollegen Menschenunwesen, weil bei diesen einen Menschen ausmachende Attribute kaum vorhanden sind oder fehlen. Und damit Toxiker. Der von ihnen praktizierte psychopathische Umgang ein lang anhaltender „Toxischer Prozess“, mit dem diese Vorbilder/Führungselite die 94%-Normalen, Untergebene einer Firma oder eines Landes, bewusst schädig(te)en, schleichend vergifte(te)n und töte(te)n. Toxiker Spiegel 26-2015
Aber was für ein vorgegebenes Denk- und Verhaltensmuster mussten sich die betroffenen Christen weltweit in den 2000 Jahren selber im Gebet ‚Vater unser‘ einreden: „wir vergeben unsern Schuldigern“. Genauer: du bist als einer der 94%-Normalen kein guter Christ, wenn du an dir ausgeübtes Leid nicht als von Gott gewollt in Demut erduldest und den verursachen psychopathischen skrupellosen hirnkranken Menschenunwesen nicht vergibst.            Was für eine perverse Perfidie!

Das Alte Testament (A.T.) stand ca. 2000 Jahre auf dem Index und wurde den Christen zielgerichtet vorenthalten. Gehört Gott auf den Index? Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck propagierte in Kenntnis des  A.T. in einer Weihnachtsansprache Nächstenliebe als die Botschaft der Bibel. Altes Testament (Abk. AT) oder Alter Bund bezeichnet sowohl den Bund Gottes mit dem Volk Israel, als auch den erste Teil der Bibel. Er kennt das Gebot: Du sollst nicht töten, aber auch den Befehl, der diesem Gebot widerspricht:(2. Moses 32,27) So spricht Jahwe, der Gott Israel: ein jeder gürte sein Schwert um die Lenden und gehe durch das Lager hin und her, von einem Tor zu anderen und erschlage seinen Bruder, Freund und Nächsten. Beziehen  die sich Christen nennenden heutigen Regierungsmitglieder und Staatenlenker, die auf die Bibel schwören, ihren Schwur auf das Alte Testament,  und begründen damit ihr Handeln als christlich? Oder auf den die christliche  Religion reformierenden Reformator Martin Luther (nach evang. Landesbischof Martin Sasse ein geistiger Vater der nationalsozialistischen Judenverfolgung), dessen Ratschläge zur  Judenverfolgung/-vernichtung Hitler genau ausführte? Legitimiert von dem diesen Schwur abnehmenden Bundespräsidenten Joachim Gauck, vormalig evangelisch-lutherischer Pastor und Kirchenfunktionär?  

http://www.sueddeutsche.de/kultur/macht-altes-testament-aggressiv-bibel-brutal-1.773381

Es können nur die essentiellen 1%-Psychopathen der nachfolgenden Generation sein, die von ihren psychopathischen Vorbildern Fuld und den schlimmeren Monstern der zurückliegenden Menschheitsgeschichte lernten und lernen. Studie: 2016 besitzt 1 Prozent der Weltbevölkerung (=essentielle Psychopathen) mehr als der gesamte Rest. http://www.eco-world.de/scripts/basics/econews/basics.prg?a_no=29512
What a wonderful world erzählt von der Schönheit der Welt und von den Glücksmomenten im alltäglichen Leben.  Das Lied besingt Natur, Sonne, Farben, Freundschaften und Kinderaugen und das bei all den kleinen und großen Problemen im Leben, wo Hass, Missgunst, Machtkämpfe und Katastrophen einem die Welt manchmal alles andere als „wunderbar“ vorkommen lassen. Die Intention des Liedes war es, eine Gegenströmung zum zunehmend schlechter werdenden politischen Klima in den USA zu bilden – ein Umschreibung der  von zunehmender politischen Ponerologie geprägten Zeit nach Kennedy. In der Zeit der Proteste der Bürgerrechtsbewegung und der Demonstrationen gegen den Vietnamkrieg nahm Armstrong den Song am 16. August 1967 auf.

John F. KennedyViel wäre von John F. Kennedy (Präsidentschaft 1961–1963) zu lernen gewesen. Wenn sich der Leser die Geschichte der letzten fünfzig Jahre ansieht stellt er fest, dass fast jede öffentliche Figur, die auf tragische Art umgekommen ist, Gewissen hatte, Mitgefühl für die Leute und genug Einfluss, um Wellen gegen die pathologischen Typen zu schlagen. Die Rede, die sein Schicksal besiegelte: www.youtube.com/watch?v=5s_HCvI2uEA Deutsche Übersetzung: Die Rede, die John F. Kennedys Schicksal besiegelte

Artikel über Toxiker: http://www.springerprofessional.de/toxiker-vergiften-die…/5757934.html

 SWR2 Wissen Gabi Schlag und Dörte Wustrack 25.3.2013 | 8.30 Uhr: Sind Psychopathen therapierbar

http://www.swr.de/swr2/wissen/das-muster-der-psychopathie/-/id=661224/did=11167816/nid=661224/klobqe/index.html

Film „Ich bin ein Psychopath“ http://www.youtube.com/watch?v=mIuOm7EFzlM

Strukturen der Organisationen http://newstopaktuell.wordpress.com/2014/01/09/die-strukturen-der-verbrecher/

Ichlose Menschen http://anthrowiki.at/Ichlose_Menschen

Siehe auch http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&cad=rja&uact=8&ved=0CEUQFjAF&url=http%3A%2F%2Fde.sott.net%2Farticle%2F7602-Wie-man-einen-Psychopathen-erkennt-Achten-Sie-auf-diese-Warnzeichen&ei=LU0LVNrIBeKAywP4v4GABw&usg=AFQjCNFWrlzYaFZGyZ5kxnAUYU9frZjknw

Nachtrag vom 26.08.2012: Hinweis auf das ponerologe staatliche Psychiater-Klientel, das, als Mediziner verkleidet, Tod statt Hilfe bringt. Auch für diese gilt der heutige Konsens, dass sie nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar. Siehe: http://de.cchr.org sowie: http://www.kvpm.de/

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Nachstehende Ausführungen ergeben sich aus dem wissenschaftlichen Buch ‚Politische Ponerologie – eine Wissenschaft über das Wesen des Bösen und ihre Anwendung für politische Zwecke‘ von Andrzej Łobaczewski.

Ferner aus dem Interview zu diesem Buch (siehe zweiteiligen blog-Beitrag).

Zudem: In dem Buch und Lebenswerk von Prof. Dr. Robert D. Hare ‚Gewissenlos – die Psychopathen unter uns‘ behandelt der renommierteste Forscher dieses Gebietes eines der schwerwiegendsten psychiatrischen und sogar gesellschaftlichen Themen bzw. Krankheitsbilder: die Psychopathie. Heuchlerisch und oberflächlich sind Psychopathen, das leuchtet ein. Der Gipfel ist allerdings die kühne Verdrehung der Tatsachen: Der Psychopath als das eigentliche, das wahre Opfer.

https://suche.web.de/web?origin=tb_startpage_ie&currPath=starthp&currSrc=tb_startpage_ie&q=.sott.net%2Farticle%2F16839-Wolfe-im-Schafspelz-Psychopathen

Unter google eingeben: de.sott.net/article/16839-Wolfe-im-Schafspelz-Psychopathen http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/425846/ http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/karriere-von-psychopathen-wie-man-mit-gestoerten-bossen-umgeht-a-924052.html

Auch: ‚Der Soziopath von nebenan. Die Skrupellosen: ihre Lügen, Taktiken und Tricks‘

In dem dtv Taschenbuch ‚Die Masken der Niedertracht‘ beschreibt Marie-France Hirigoyen pervertierte ponerologe seelische Gewalt und wie man sich dagegen wehren kann. Video-Predigt zu „Die Masken Der Niedertracht“ www.youtube.com/watch?v=yTji4Xfuk1A —– —– —– —–

Beginn der Ausführungen

Zur Einstimmung: Warte, warte nur ein Weilchen…“ http://www.youtube.com/watch?v=8vYvzZLRYJQ

Psychopath Haarmann hatte eine Hirnerkrankung, war nicht nur unheilbar, sondern unbehandelbar, und war wegen einer seelischen Störung schuldunfähig…….

Seine beschränkten intellektuellen Fähigkeiten führten dazu, dass er als Einzeltäter erwischt wurde…..

EINE LÜGE MUSS NUR GROSS GENUG SEIN UND NIEMAND WIRD GLAUBEN, DASS ES EINE LÜGE IST. Joseph Goebbels

Es gab und gibt eine kleine Minderheit, die eine unverhältnismäßig große Rolle in der Entwicklung der Zivilisation spielte und spielt…               (Nicht der Beitrag, sondern das erste Bild von Archie Fire Lame Deer gibt den Gedankenanstoß zu vorstehendem Satz:  Die Wahrheit geht betteln )                      ….Weniger im Sinn von Weiterentwicklung der Menschheit, als vielmehr deren Beherrschung und Ausbeutung. Sie ist fest verdrahtet zu lügen, zu töten, zu verletzen und generell anderen Menschen großes Leid zuzufügen, ohne ein Gefühl von Schuld und Reue zu haben. Der Erfinder der Zivilisation ist ein genetischer Psychopath. Psychopathen erfreuen sich im Kampf um Macht in den zivilisierten Hierarchien – besonders in militärischen Hierarchien – eines bedeutenden Vorteils gegenüber Nicht-Psychopathen.

Das funktioniert tatsächlich, indem diese Minderheit sich eine Armee Dienstwilliger anschafft, die überwiegend gar nicht ahnen, welchen Interessen sie dienen (‚Mitläufer‘). Und indem diese Minderheit Meinungsfreiheit beschränkt, sie reduziert/ersetzt durch ‚political correctness‘ im Sinn ihrer Pathokratie und unbequem erscheinende als nicht in diesem System funktionierend unterstellt und öffentlich diskriminiert, kriminalisiert und ins Gefängnis wirft. Und/oder als psychisch kranker Straftäter denunziert, psychiatrisiert und in psychiatrische Einrichtungen zwangseinweist, -behandelt und mit als Medikamenten getarnten Nervengiften schleichend ermorden lässt. Außerdem gehört dazu die Ablenkung und Betäubung der großen Mehrheit der Menschen durch ‚Brot und Spiele‘, Fußball und Olympia, gezielte Desinformation über die Medien, etc.

Damit Macht, Beherrschung und Ausbeutung möglichst unumkehrbar wird, erfolgt die Versklavung der Menschheit. Über die Hintertür aufgehoben wurden Leibeigenschaft und Inquisition. Und erfahren eine Renaissance. Dafür hat diese Minderheit mit ungeheurer Kreativität, Raffinesse und ohne jegliches Gewissen ein reichhaltiges Instrumentarium zur Unterdrückung und Ausbeutung entwickelt, aus denen ein Entkommen schier unmöglich erscheint. Biologisch steckt ein selektiver Funktionsmangel dieser Gehirne dahinter, teils sogar ein anatomischer Defekt.

Diese Minderheit sind Psychopathen. Gewissenlos, emotionslos, selbstsüchtig, kalt, berechnend, heimtückisch, ohne moralische und ethische Standards. Sie besitzen keine Fähigkeit zur Empathie, ihnen fehlt jeder Sinn für Schuld und Reue. Psychopathen begehen (psychosoziale) Tötung mit kalter Planung, selektieren kaltblütig ihre Opfer für ihren Zweck, lügen ungestraft, haben einen kriminellen Geist. Pathologisch abweichende besitzen die außergewöhnliche Gerissenheit eines Verbrechers, gepaart mit Raffinesse und Heimtücke, verborgen hinter einer ‚Maske der Vernunft‘. Psychopaten in der Politik agieren mit Verleumdung, Einschüchterung, Bedrohung. Die kontrollierende psychopathische Elite (1%), (Ein Prozent) 14068_666627896780886_7072727066505008637_n (2)explizit eingestanden von Paul Craig Roberts (US-amerikanischer Ökonom und Publizist sowie stellvertretender Finanzminister während der Reagan Regierung)…

Nach Paul Craig Roberts haben in den USA »wildgewordene Persönlichkeiten, Psychopathen und Soziopathen« das Sagen. Sein Buch: “Amerikas Krieg gegen die Welt“ Kopp Verlag Art.Nr.: 945000

…führt einen Krieg gegen den Rest der Normalen, den Nicht-Psychopathen, von denen diese ‚Elite‘ annimmt, dass sie ihnen nicht uneingeschränkt/vorbehaltlos folgt, die sich nicht freiwillig unterdrücken und versklaven lässt.

Psychopathen kennen keine Grenzen, an die Macht zu kommen. Im Umkehrschluss sind Macht innehabende psychophatisch. Psychopatisches Lügen erfolgt nicht im Sinn einer einmaligen einfachen erkennbaren Täuschung. Psychopathen konstruieren mit prozesshaft angelegter Lüge/Täuschung (=Reframing), parallel zu(r) wahren Fakten/Realität, ihre eigene(n) Schein-Fakten/Realität. Inhalte werden schleichend in einen anderen Rahmen verrückt/verdreht/ umgedeutet/ausgetauscht.Durch die subtile Art und Weise vom Opfer/Betroffenen nicht vorstellbar und bemerkbar.

Sie lassen nur ihr konstruiertes verzerrtes Verständnis zum Zweck des Austausches von Realität und Fakten zu. In einem lang angelegten geheimen subtilen Umdeutungsprozess erfolgen sukzessive von ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten‘ vorgenommene Scheinbestätigungen dieser Täuschungen als Wahrheit. Diese Scheinbestätigungen sind in Akten dokumentierte, konstruierte, u.a. den Personen des unmittelbaren Umfeldes und/oder des Betroffenen ohne deren Kenntnis unterstellte, zugewiesene, tatsächlich nicht vorgenommene, Bestätigungen. Diese Scheinbestätigungen sind nun als ‚gerichtlich hinreichend‘ übernommene Schein-Beweise die Voraussetzung dafür, die Schein-Fakten/-Realität zur ‚Wahrheit‘ werden zu lassen. Diese Konversion nehmen von Psychopathen eingesetzte moralisch degenerierte psychopatische Vertreter staatlicher Justiz und Medizin vor, indem diese bewusst keine im mathematischen Sinn eineindeutigen Beweise für Schuld zulassen/verwenden, sondern einzig zum Zweck der Festschreibung der Schuldzuweisung als reale Schuld ausschließlich diese Scheinbestätigungen als schein-logische ‚hinreichende‘ Schein-Beweise. Hinreichend in der Wortbedeutung von ausreichend beinhaltet eine Fehlerquote von bis zu 50 %. Diese ‚gerichtlich/medizinisch hinreichenden‘ Schein-Beweise sind/waren Grundlage für Schuld, für vollstreckbare ‚Urteile im Namen des Volkes‘, Volk: tatsächlich psychopathischer 6%-Minderheit, und damit für pseudolegitime Sanktionierung von konstruierter unterstellter Schuld/psychiatrischer Krankheit. Damit wurde die von Psychopathen konstruierte Schein-Realität über Schein-Urteile, genauer und tatsächlich: rechtlichen und medizinischen Konversionsbetrug, zur ‚wahren‘ Realität. Damit entartet Demokratie/Rechtsstaat zur Pathokratie.

6% der Bevölkerung der Erde werden genetisch bedingt als Psychopathen geboren. Die Werke der Schlimmsten kennt der Leser über die Geschichtsbücher. Und vermag über mediale zeitgenössische Aufbereitung im Detail Bedeutung und Folgen für den Rest der Welt nachzuvollziehen! http://www.youtube.com/watch?v=1rDgUE2tlPQ&hd=1 Erkennt der Leser auch die aktuellen psychopatischen Werke? Vor allem was unternimmt er dagegen, um aktuell diesem millionenfach produziertem menschlichen Leid Einhalt zu gebieten? Lebt er gemäß dem Vogel Strauss, bis es ihm selber an den Kragen geht?

Psychopathen agieren im pathologischen System im Zusammenwirken als Gruppe, genauer: als sich untereinander konsequent stützende/deckende pathologische Konsortialpartner in konzertierter Aktion. Sie lernen früh, sich als eigene Kaste zu verstehen, dass ihre Persönlichkeiten traumatisierende Effekte haben und sie, insbesondere als Gruppe, Vorteile aus ihrem Terror ziehen. Daher schließen diese Psychopathen aus, dass ihr System/Regime als krankhaft diagnostiziert wird. Zu diesem Zweck fördert es die Erlangung von Schlüsselpositionen mit Aufsichts-/Kontrollfunktion und besetzt diese mit gering qualifizierten willfährigen, gewissenlosen, betrugs- und täuschungsbereiten Ihresgleichen. Diese ausgewählten Vertreter bekleiden ihnen zugesprochene herausgehobene Funktion und sollten als Staatsdiener ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung‘ sein. Tatsächlich zeichnen sie sich als Psychopathen aus und/oder signalisierten zur Erlangung ihrer Position im pathologischen System gewissenlose Gefolgschaft, zeichnen sich damit ebenfalls als Psychopathen aus und schützen insbesondere die verursachenden, Lug und Betrug lebenden, essenziellen Psychopathen, von denen sie ihr Amt erhalten haben und somit abhängig sind. Die essenziellen Psychopathen verpflichten die von ihnen rekrutierten ‚Garanten für Recht und Ordnung‘, genauer: die Armee Dienstwilliger/’Mitläufer‘, zur Umsetzung ihrer Interessen. Genauer: zur rechtlichen und medizinischen Legalisierung/Legitimierung des vorgegebenen verdrehten/umgedeuteten Gebrauchs von Wahrheit, Recht, Ehre, Anstand, etc. Diese moralisch degenerierten Garanten/Mitläufer sind u.a. Richter, Amtsarzt, staatlicher Psychiater, Staatsanwälte. Damit mutieren diese Garanten zu Betrügern/Täuschern, Verbrechern nach § 12 StGB. Zu dem Zweck, in ihrem Namen, aber tatsächlich als verlängerter Arm der essenziellen Psychopathen, Nicht-Psychopathen schein-rechtlich/-medizinisch/-psychiatrisch zu verunglimpfen, genauer: über Kriminalisierung und Psychiatrisierung zu sanktionieren, sich eines materiellen Vorteils zu verschaffen und nötigenfalls ohne mit der Wimper zu zucken zu vernichten. Neben der primären Festschreibung ihres Vorteils erfolgt sekundär deren Vernichtung, insbesondere zum Schutz ihres pathologischen Systems. Im Fall von R.H.: Amtsärzte Dr.Bazoche/Fangmann/staatlicher Psychiater Prof. Dr. Weig als wissenschaftlich und moralisch degenerierte Mediziner, durch geheim gehaltene medizinische Akten-/Gutachtenfälschungen zu Betrügern mutierte Garanten, betrieben in dieser Kenntnis meine psychosoziale Vernichtung durch Psychiatrisierung.
Siehe u.a. die Ausführungen der blogs zum damaligen stellvertretenden Amtsarzt Dr. Bazoche und damaligen Leiter des Gesundheitsamtes Osnabrück Medizinaldirektor Fangmann.
Essenzielle Psychopathen, u.a . der frühere Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück Pistorius, verweigerten die Klärung nachgewiesener Aktenfälschungen. Pistorius beauftragte stattdessen den stellvertretenden Amtsarzt Dr. Bazoche, als Untersuchung getarnte Beweisfeststellung (Feststellung unheilbarer psychiatrischer Krankheit) in Auftrag zu geben. Diesen Auftrag erteilte der offenbar psychopathische Amtsarzt mit vor R.H. geheim gehaltenem gefälschtem Anordnungs-Gutachten. Von der Landesschulbehörde Osnabrück gelieferte und vom staatlichen Psychiater, u.a. Leiter des Landeskrankenhauses Osnabrück Prof. Dr. Weig, auf R.H. bezogen zu benutzende Beweise unheilbarer schwerster psychiatrischer Krankheit sind ihm von landesschulbehördlichen essenziellen Psychopathen Kasling, Giermann, Leiter Pistorius zugewiesene/unterstellte geheim gehaltene psychiatrisch langfristig gefälschte Akten. Diese schein-dokumentieren einen Entwicklungsprozess  zunehmender psychiatrischer Krankheit mit R.H. zugewiesenen personenbezogenen psychiatrischen Daten einer anderen Person, die prognostisch von zwei ‚amtlichen Gutachtern‘ attestierte Unheilbarkeit schwerster psychiatrischer Krankheit mit Suizidgefährdung dokumentieren . Das Gesundheitsamt Osnabrück Dr. Bazoche, Verwaltungsgericht Osnabrück Richter Specht, juristischer Dezernent  Ermittlungsführer Boumann, die diese Daten ebenfalls konsequent vor mir geheim hielten und mich in Unkenntnis beließen, gaben als medizinische und rechtliche ‚Garanten‘ diese Daten ausschließlich dem staatlichen Psychiater als meine vor und verpflichteten diesen, die Daten des Anderen auf mich bezogen zur psychiatrischen Vernichtung zu benutzen.

Diesen mehrfach als Verstoß gegen Nieders. Datenschutzgesetz mitgeteilten und nachgewiesenen Missbrauch der Gesamtheit der personenbezogenen psychiatrischen Daten erkannte und sanktionierte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Joachim Wahlbrink nicht. Die im mathematischen Sinn eineindeutigen Nachweise dieser Verstöße als solche nicht erkennen zu wollen ist nicht mit Blödheit zu erklären, sondern politisches taktisches Kalkül zur Sicherung der Umsetzung der  psychiatrischen Vernichtung bei gleichzeitigem Schutz der verursachenden Psychopathen. Er empfahl lediglich von mir selbst zu beantragende Vernichtung dieser personenbezogenen Daten des Anderen, wodurch er die Konsistenz der psychopathischen Verursacher sicherte.

Derart konstruierte geheim gehaltene Fakten-/Realitätsfälschungen hielt der ‚rechtliche Garant‘ Richter Specht vom VG Osnabrück durch mehrere Urteilsfälschungen und mit abgelehnter Feststellungsklage weiterhin geheim. Durch ausgeschlossene Nennung und Überprüfung dieser psychiatrisch/kriminell attribuierten ‚Beweismittel‘ erhob er scheinrechtlich die reframte/n Scheinfakten/-realität zu(r) rechtlich wahren Fakten/Realität. Gesundheitsamt Osnabrück Dr. Bazoche, VG Richter Specht, Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg Ermittlungsführer Boumann, Landesschulbehörde Osnabrück Kasling/Giermann/Pistorius verpflichteten R.H. unter Verweis auf Mitwirkungspflicht nach NBG  zur Selbstbeantragung der ‚psychiatrischen Untersuchung‘. Diese  selbst zu beantragende Untersuchung wurde tatsächlich von Amtsarzt Dr. Bazoche als ‚Beweisfeststellung psychischer Krankheit‘ in Auftrag gegeben, in der als Beweis u.a. die Daten des Anderen auf R.H. bezogen benutzt werden sollten.  Vorgenannte unterstellten Straftat/Verstoß gegen NBG, wenn R.H. die als Untersuchung vorgegebene, tatsächlich geheim in Auftrag gegebene Beweisfeststellung, nicht selbst beantragt. Sie garantierten für den Fall erfolgter Selbstbeantragung die ausschließlich dem wissenschaftlich und moralisch degenerierten Entscheidungsträger staatlicher Psychiater Prof. Weig die verpflichtend zur Benutzung vorgegebenen – vor mir geheim gehaltenen – psychiatrisch attribuierter Scheinfakten/-realität als wahr. Der willfährige, gewissenlose, wissenschaftlich und moralisch degenerierte, eine Richterkarriere anstrebende juristische Dezernent Ermittlungsführer Boumann von der Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg bestätigte/würdigte (2004), ebenfalls vor mir geheim gehalten, in der von ihm vorgesehenen Beweiserhebung/-feststellung gegenüber dem staatlichen Psychiater die bisherigen psychiatrischen Aktenfälschungen für wahr. Er verpflichtete diesen nicht nur zu dieser Benutzung, sondern verstärkend auch zur Benutzung seiner weiteren von ihm geschaffenen psychiatrischen Aktenfälschungen (Konstruktion der Kriterien Selbst- und Fremdgefährdung für Zwangseinweisung nach PsychKG) und Unterstellung/Zuweisung als psychisch kranker Straftäter. Damit garantierte der ein Richteramt anstrebende juristische Dezernent Boumann Zwangsuntersuchung, genauer: -Beweisfeststellung, psychiatrische Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung. Mit allem erdenklich eskaliert Angedichtetem, insbesondere psychischer Abnormität, schuf er die entscheidende Voraussetzung für meine Vernichtung in der Psychiatrie. Missbrauch von Psychiatrie entstammt dem Wesen der Pathokratie und ist Bestandteil seiner Herrschaft. Mit Fälschung, Täuschung und Betrug ‚qualifizierte‘ sich Boumann 01.12.2004 für das Richteramt am Verwaltungsgericht Oldenburg (ab 2005).

Festzuhalten ist, dass sämtliche an R.H. ausgeübten Handlungen in Verantwortung und unter Kontrolle der Niedersächsischen Regierungsvertretung Oldenburg Leiter Sickelmann genehmigt und veranlasst wurden. Ob die Niedersächsische Regierungsvertretung Oldenburg eine regionale Pathokratie ist, vermag der Leser selbst rückschließen.

Von essenziellen Psychopathen eingesetzte Richter und Staatsanwälte, denen über Reframing ebenfalls verdrehter/umgedeuteter Gebrauch von Wahrheit, Fakten, Recht, Ehre, Anstand, etc., also konstruierte Scheinrealität, vorgegeben wurde, bestätigten/’würdigten’/ garantierten als ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ primär diese Schein-Realität als tatsächliche/wahre Realität. Diese galt es durch sekundäre Entscheidungen von Folge-Richtern/-Staatsanwälten bestätigten zu lassen. Unter Vorgabe von richterlicher Unabhängigkeit – tatsächlich sind diese nicht autorisiert, vorgegebene staatliche Entscheidungen als unwahr zur Disposition zu stellen – erfolgte die unüberprüfte Übernahme dieser Schein-Realität und damit durch schein-rechtliche/juristische Konversion, genauer: Konversionsbetrug, als wahr bestätigte Realität. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück schloss mit ‚können kein strafrechtliches Fehlverhalten erkennen‘ Ermittlung aus, sicherte die Konsistenz der staatlichen Akten- und Gutachtenfälscher und diese deckenden ‚Richter‘. Ergänzt/erweitert mit weiteren konstruierten psychopatischen Lügen/Täuschungen zu diesem Schein-Realität-Konstrukt, um es nach staatsjustiziellem Reframing zwecks Sanktionierung als Schein-Recht festzuschreiben. Damit wurden auch diese selber zu psychopathischen Kriminellen. Mit dem Ergebnis, dass diese psychopathischen Vertreter staatlicher Justiz den Normalen, den Nicht-Psychopathen, kriminalisierten und/oder einer psychiatrischen Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung; =psychiatrische Vernichtung) zuführten, natürlich unter konsequenter Geheimhaltung und ausgeschlossener Nennung der zu benutzenden gefälschten psychiatrischen Schein-Beweise.

Einziger Zweck: Aussonderung/Vernichtung. Hierin manifestiert sich die nahtlose Fortsetzung von NS- Pathokratie-/Psychiatriekontinuitäten. Googeln unter Paul Brune und unter Lebensunwert« – NS-Psychiatrie und ihre Folgen

Kopieren unter google eingeben: http://www.gedenkstaettenforum.de/nc/gedenkstaetten-rundbrief/rundbrief/news/lebensunwert_ns_psychiatrie_und_ihre_folgen/

»Lebensunwert« – NS-Psychiatrie und ihre Folgen. Gedenkstättenrundbrief 129 S. 38-39. Ein Film über Paul Brune. Das nationalsozialistische Regime war … Das LWL-Medienzentrum hat mit – Lebensunwert – eine DVD (sehr empfehlenswert) über die NS-Psychiatrie eines Betroffenen herausgegeben, die dort bestellt werden kann. Darin dokumentiert ist, wie nach 1945 ein in der BRD weiterhin tätige NS-Amtsarzt mit diesen psychiatrischen NS-Akten dem Paul Brune nach erfolgreichem Referendariat die Möglichkeit der Übernahme in den Staatsdienst als Lehrer am Gymnasium ausschloss.

Von essenziellen Psychopathen unausgesprochen in Aussicht gestellte EDEKA-Bedrohung (Ende der Karriere) für den Fall des Nicht-Spurens wird das Befolgen garantiert. Der blog ‚Mythos von der hohen Moral der Richter‘, insbesondere der darin enthaltene Beitrag von Richter a.D. Fahsel, drückt den Ekel vor dieser psychopatischen, gewissenlosen, moralisch degenerierten justiziellen hochbezahlten Gefolgschaft aus. You tube ‚Maulkorb für den Staatsanwalt‘ dokumentiert exemplarisch, das abverlangtes, aber nicht befolgtes, Ausschalten des Gewissens, und damit nicht selbst vorgenommene psychopatische Degenerierung bestehenden Rechts, von den essenziellen Psychopaten konsequent mit Existenzvernichtung und mit lebenslanger erheblicher materieller Einbuße sanktioniert wurde und wird. Meine blog-Beiträge u.a. zu Pistorius (in 2002 Leiter Landesschulbehörde Osnabrück), Dr. Bazoche (in 2002 stellvertretender Amtsarzt des Gesundheitsamtes Osnabrück), Richter Specht (VG Osnabrück) und in 2004 Ermittlungsführer Boumann weisen beispielhaft nach, dass die von essenziellen Psychopathen abverlangte psychopatische Degenerierung diese vier an sich selbst vornahmen. Belohnt wurden diese mit Karrieresprung: Pistorius ist seit 01.11.2006 Osnabrücks Oberbürgermeister; seit 19. Februar 2013 niedersächsischer Minister für Inneres und Sport, entließ er drei von sechs Polizeipräsidenten und ernannte mit Johann Kühme (Oldenburg) und Bernhard Witthaut (Osnabrück) zwei Parteifreunde als neue Polizeipräsidenten. Im Jahr 2013 hat er als Innenminister des Landes Niedersachsen turnusgemäß den Vorsit der Innenministerkonferenz inne. Geprägt von seiner Mutter Ursula Pistorius, seit 1970 Mitglied der SPD. Seit 1972 war sie Mitglied des Rates in Osnabrück und wurde zum Mitglied des Niedersächsischen Landtages der neunten bis elften Wahlperiode vom 21. Juni 1978 bis 20. Juni 1990 gewählt. Sie war Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion vom 21. Juni 1986 bis 20. Juni 1990.

Dr.Bazoche ist seit 2005 Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg; Boumann ist seit 2005 Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg. Richter Specht wurde damit belohnt, dass er nicht aus dem Richteramt gekickt wurde, wie diese nach Recht, Gesetz und Gewissen handelnden Staatsanwälte. Deren an mir R.H. exemplarisch nachgewiesener degenerierte Umgang mit Recht durch die Volljuristen Pistorius, die Verwaltungsrichter Specht/Boumann und degenerierte Umgang (psychiatrische Kenntnis gegen den Patienten einsetzend) mit dem hippokratischen Eid durch den Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg Dr. Bazoche, hochgerechnet auf deren künftige Entscheidungen, erfüllt mich mit Grauen. Die Gesamtverantwortung trägt deren gemeinsamer dienstlicher Vorgesetzter Sickelmann, Leiter der Niedersächsischen Regierungsvertretung Oldenburg, der deren Verbrechen in Kenntnis nicht nur deckte, sondern sich selber daran aktiv beteiligte. Er log sich zusammen mit Schöbel (Dienstaufsicht über Gesundheitsamt Osnabrück Bazoche) eine Naht zurecht, als beide mit Lüge die von Bazoche – vor mir geheim gehalten – mir unterstellte Bedrohung seiner Sekretärin als wahr bestätigte, die Boumann in der Folge mir als psychiatrische Fremdgefährdung eines psychisch kranken Straftäters zuwies. Sickelmann schloss damit die Lücke, um nach Psych KG Zwangseinweisung des R.H. zu garantieren. Er outet sich damit ganz offenbar als essenzieller Psychopath. Hinweis: Als ich nach Jahren Aktenstudium diesen Zuweisungsbetrug erkannte, war Klärung ausgeschlossen. Denn die gemeinte Sekretärin Graf-Hülsmann war versetzt. Als ich sie nach ca. vier Jahren im Gymnasium Bad Iburg ausfindig machte und sie dort 2006 um Klärung bat, verweigerte sie mir diese. Daraufhin erteilte mir der Schulleiter der Europaschule Bad Iburg Hausverbot und verweigerte, gemeinsam mit dem derzeitigen Schulleiter Klaus Eilert und dem Schulpersonalratsvorsitzenden Herrn Blotenberg, das gemeinsame Gespräch mit ihr. ‚Schutz‘ der Sekretärin vor weiterer Bedrohung/Gefährdung vorgebend, tatsächlich Aufdeckung von Betrug ausschließend, schlossen Schulleiter und Schulpersonalratsvorsitzender das gewünschte Gespräch mit ihr aus. Die ab April 2004 zum Zweck der psychiatrischen Benutzung unterstellte Fremdgefährdung unterstellten beide damit in Dez. 2011 als weiterhin bestehend. Tatsächlich schlossen beide die Möglichkeit aus, aus dem Mund der Sekretärin die Wahrheit zu erfahren, nämlich das ich sie zu keiner Zeit bedroht/gefährdet habe, wodurch die Lügen der hochrangigen Vertreter der Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg, des Lügenkonsortiums Bazoche, Schöbel, Sickelmann und Boumann, bestätigt/nachgewiesen worden wären. Tatsächlich wurde die allein erziehende Sekretärin unter Druck gesetzt und unter Androhung von EDEKA (Ende der Karriere =Existenzvernichtung durch Kündigung) untersagt, unter Zeugen sich von der ihr unterstellten Bedrohung durch mich zu distanzieren, die Wahrheit zu sagen und die Lügen-Konsorten zu entlarven. Damit garantierten diese die Festschreibung von Bedrohung/Fremdgefährdung und die damit verbundene Option zukünftiger Benutzung zum Zweck psychiatrischer Sanktionierung blieb – da nicht zurückgenommen – somit bestehen. Ebenso nicht zurückgenommen blieben bestehen sämtliche von Landesschulbehörde Osnabrück, Gesundheitsamt Osnabrück, von der Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg der Ermittlungsführer, vom Verwaltungsgericht Osnabrück konstruierten ‚Beweismittel‘ für Zwangseinweisung nach Psysch KG. Damit bestehen blieb für die Zukunft der jederzeit mögliche hoheitliche Zugriff, um die Option für Zwangs-Beweisfeststellung, Freiheitsberaubung und schleichende irreversible Ermordung mit Nervengiften einzulösen.

Für den Fall der Einlösung dieser Option, nach erfolgter Zwangseinweisung also, hilft in so gut wie allen Fällen erst der externe Sachverständige – wenn er denn Akteneinsicht erhält. Aber Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte respektive Landes- und Oberlandesgerichte vorenthalten dem in die Psychiatrie zwangseingewiesenen Betroffen, genauer: da sich der Betroffene unter Einfluss der Nervengifte nicht wehren kann, die sich für den Betroffenen einsetzenden Verwandten, Freunde, Bekannten, die Psychiatrien, die Gesamtheit der relevanten Akten.

Zitat Bundesverfassungsgerichtsurteil http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060109_2bvr044302.html ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘.

Einschub Anfang In diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil – 2 BvR 443/02 – vom 09.01.2006 geht es um einen seit 1990 im Maßregelvollzug Untergebrachten.

Ein psychiatrisches staatliches Krankenhaus des Bundeslandes Baden-Württemberg weigerte sich seit 1990, die Behandlungsakte, damit subjektive Einschätzungen, Arbeitshypothesen und diagnostische Überlegungen, auszuhändigen. Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht bestand nach Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 24. Juli 2001 – 7 StVK 108/01 – sowie des Oberlandesgerichts Karlsruhe Februar 2002 – 2 Ws 234/01 kein zwingendes Bedürfnis. Also in dem zurückliegenden Zeitraum bis 1950 ebenfalls nicht!

Nach 16 Jahren im Maßregelvollzug erklagte der Untergebrachte beim BVG 09.01.2006 erstmals die Möglichkeit der Akteneinsicht. Er erreichte die Möglichkeit einer Aktenüberprüfung durch einen externen medizinischen Sachverständigen mit der Möglichkeit der Entlassung nach weiteren Jahren.

Nach BVG kommt dem ‚Informationsinteresse‘ des Patienten grundsätzlich erhebliches Gewicht zu. Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 <379>; 44, 353 <372>; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1998 – 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777; Jorzig/Noltze, KHuR 2000, S. 136 <137>). Deshalb und wegen der möglichen erheblichen Bedeutung der in solchen psychiatrischen Unterlagen enthaltenen Informationen für selbstbestimmte Entscheidungen des Behandelten hat dieser generell ein geschütztes Interesse daran, zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt.

Stellvertretend für sämtliche BRD-Gerichte weisen die Landgericht-Urteile die 1950-2006 gängige Praxis der Verweigerung der Akteneinsicht nach, die das BVG erst 09.01.2006 aufhob.

Im Klartext: Akteneinsicht zu Beginn einer als psychiatrische Behandlung, getarnt vorgegeben zum Wohl des Patienten, tatsächlich schleichender irreversibler Vergiftung (Siechtum und Ermordung) mit Nervengiften, und damit die Möglichkeit sofortiger Beendigung des Verstoßes gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB, also Beendigung der Freiheitsberaubung und des Vernichtungsprozesses in der Psychiatrie, garantierten 09. Januar 2006 die Richter Broß, die Richterin Lübbe-Wolff und der Richter Gerhardt des Bundesverfassungsgerichts. Für die Zukunft. Die 1950 bis 09.01.2006 praktizierte Verweigerung der Akteneinsicht wurde, allerdings rückwirkend, für Recht erklärt. Damit legalisierten/legitimierten diese Verfassungsschützer die 1950 bis 09.01.2006 von Oberlandesgerichten angeordnete Freiheitsberaubung Unschuldiger in der Psychiatrie. Denn vorsätzlicher Ausschluss der Möglichkeit von Überprüfung und von Feststellung dieser Akten als gefälscht impliziert, das psychiatrisch nicht Kranke im Landeskrankenhaus/in der Psychiatrie freiheitsberaubt und gegen ihren Willen mit als Medikamenten getarnten Nervengiften vergiftet wurden. Nach Hochrechung/Auswertung der Recovery-Version (der Link war nach kurzer Zeit nicht mehr im Internet aufrufbar) der detaillierten Ausführungen von Frau Steck Bromme sind ca. 97% zu Unrecht eingewiesen Stellungnahme_Steck-Bromme06.04.2009 . Verweigerte Akteneinsicht als taktisches politisches Kalkül, um politisch Unliebsame in der Psychiatrie als Alternativknast nicht nur wegzusperren, sondern über die als Behandlung getarnte Zwangsverabreichung von Nervengifte körperliches und geistiges Siechtum zu erreichen. Als Schein-Nachweis für psychisch krank und um diese mundtod zu machen. Den ca. 97% zu Unrecht (zwangs-)eingewiesenen wurden zwischen 1950 und 2006 durch gerichtlich verweigerte Akteneinsicht die Möglichkeit des Nachweises von Unrecht ausgeschlossen. Das bedeutet gerichtlich legitimertes körperliches und geistiges Siechtum und schleichende Ermordung. Einschub Ende

Siehe auch in Der Part des Prof. Weig vom Landeskrankenhaus Osnabrück den Nachtrag vom 18.06.2015 ‚Gianfranco Belli – 18 Jahre in Terrorhaft‘. Eine unbedachte Äußerung gegenüber einem staatliche Psychiater verhalfen ihm zu 18 Jahren Terrorhaft in der Psychiatrie. Der Leser möge seine Freilassung unterstützen.

EDEKA ist das Schlüsselwort für Unumkehrbarkeit des Austausches von tatsächlichen/r Fakten/Realität in Scheinfakten/-realität. Wie bei der ohne ihr Wissen in den Betrug hineingezogenen Sekretärin, so wurden auch bei den anderen mit Wissen sich am Konversionsbetrug beteiligten staatlichen Funktionsträgern über EDEKA Betrugsaufklärung ausgeschlossen. Die Gesamtheit der beteiligten Verursacher/ staatlichen Entscheidungsträger bilden nun eine verschworene Schuldgemeinschaft, eine Schuldsymbiose. Tagebuchartig geführte detaillierte Dokumentation und im mathematischen Sinn eineindeutige Ergebnisse investigativer Recherche, die den Umdeutungsbetrug, begangen auch an der Sekretärin, im Detail allen staatlichen Beteiligten nachweisen, hob Richter Specht in der Restitutionsklage noch nicht einmal mit ‚hinreichender‘ Begründung auf. In Ermangelung jeglicher Begründung, nur mit Behauptung ‚unsubstantiertes Substrat‘, lehnte VR Specht die Restitutionsklage ab und betrieb ‚im Namen des Volkes‘ Festschreibung der reframten Scheinfakten/-realität. Er sicherte seine Konsistenz und die seiner beteiligten und von ihm gedeckten Mit-Betrüger und schloss damit sein EDEKA aus. Die Kosten für dieses Urteil ließ VG Osnabrück/Specht über Ruhegehaltspfändung einziehen.

Exkurs. Offenbar leben Psychopathen gemäß der Definition von Sozial-/Vulgärdarwinismus: ‚Bezeichnung für eine soziologische Erklärung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung, nach der sich im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wettbewerb nur derjenige durchsetzen kann, der mit den sich ändernden Umweltbedingungen durch seine biologischen Anlagen oder Ausstattung am besten fertig wird, während die Nicht-Anpassungsfähigen eliminiert werden (Selektion). Indem die Überlebenden als biologisch Tauglichste (Survival of the Fittest) bezeichnet werden, erfolgt eine Rechtfertigung der bestehenden gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse‘. Ist mit Gesellschaft Pathokratie gemeint? Ist mit ‚biologischen Anlagen oder Ausstattung‘ der selektive Funktionsmangel des Gehirns und/oder anatomischer Gehirn-Defekt der Psychopathen gemeint? Definieren sich diese essentiellen Psychopathen ‚als biologisch Tauglichste‘ und legitimieren ihr ‚Überleben‘ durch Vernichtung derjenigen, die, als nicht-anpassungsfähig unterstellt, tatsächlich sich als wehrende, nicht unterdrücken lassen wollen?

Wahres Gewissen erhebt uns Normale von dem von Pathokraten gelebten tierischen Verhaltens.

Es stellt sich benebeltes Denken ein, wenn sich jemand in der Gegenwart und Abhängigkeit eines Psychopathen oder einer Psychopathengruppierung befindet und diesem/r ausgeliefert ist. Auch durch die Medien verbreitet sich diese Benebelung. Unsere Gesellschaft erkrankt. Welche Gesellschaft? Demokratie? Plutokratie? Nein. Unsere Gesellschaft ist entartet zur Pathokratie.

Wenn wir uns nicht der genetisch beeinträchtigten, unfähigen, hirninsuffizienten, des selektiven Funktionsmangels dieser Gehirne und des anatomischen Defekts der gewissenlosen essenziellen Psychopathen gewahr sind, wenn wir nicht wissen, wie diese ticken/funktionieren und manipulieren, solange bleiben wir Opfer. So wie die ca. 200’000 Menschen pro Jahr, die von psychopathischen staatlichen Psychiatern, nach Werner Fuss-Zentrum ’staatlich (von Psychopathen) geschützte Verbrecher‘, als nicht funktionierende Mitglieder dieser Gesellschaft zwangseingewiesen, -behandelt und mit als Medizin getarnten Nervengiften schleichend vernichtet werden. Bei jährlich ca. 1 Mill. Geburten und Todesfälle sind das 20% der Bevölkerung. Bei 80 Mill Einw. besteht unsere Gesellschaft aus ca. 16 Mill. zwangsbehandelten psychiatrisch Kranken, genauer: Opfern.

Von essenziellen Psychopathen konstruierte psychiatrische und kriminelle Verunglimpfungen als medizinische/rechtliche (Schein-)Realität, als wahr zur Benutzung am ‚in der Pathokratie nicht Funktionierenden‘ vorgegeben, sind für den wissenschaftlich degenerierten staatlichen Psychiater Grundlage für Diagnose psychiatrisches Krankheitsbild.

Dr. Hare (Kanada) hat den am weitesten verbreiteten Maßstab zur Messung von Psychopathie entwickelt. Obwohl Hares PCL-R Maßstab tatsächlich latente Merkmale von Psychopathie eindeutig messen und feststellen kann, ist die Diagnose von antisozialer Persönlichkeitsstörung für die hinterhältigsten psychopathischten Psychopathen wegen nicht aufgenommener Merkmale in den DSM IV-Kriterienkatalog ausgeschlossen.

Warum sind diese Merkmale nicht aufgenommen?

Staatliche Psychopathen dieser Pathokratie üben als Ordnungsmacht die Kontrolle über normale, nicht-psychopathische, ihr Gewissen benutzende Personen aus, um nicht-unterordnendes Verhalten für nicht-anpassungsfähig zu unterstellen und für psychische Störung erklären zu lassen. Wobei der beauftragte staatliche Psychiater das ihm verpflichtend zur Benutzung vorgegebene ‚gestörte‘ Verhalten nach den DSM IV-Kriterien zu bewerten hat. Das vermeintlich ‚gestörte‘ Verhalten sind im Detail nachgewiesene langfristig konstruierte und psychiatrisch/kriminell attribuierte, geheim gehaltene Verunglimpfungen, bestätigt in Hauptverantwortung und unter Mitwirkung des Leiters der Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg Sickelmann. Tatsächlich und ausschließlich sind diese gestörten hirnkranken Konstrukteure des vorgenannten gestörten Verhaltens die gestörten Persönlichkeiten/Psychopathen, die zu untersuchen sind.

Diese offenbare Psychopathen schlossen grundsätzlich die Möglichkeit einer an ihnen selbst vorzunehmenden Untersuchung und damit Feststellung eines genetisch bedingten, nicht heilbaren selektiven Funktionsmangels ihrer Gehirne, teils sogar als ein anatomischer Defekt, offenbar in Kenntnis ihrer Mängel, aus. Durch ganz offenbare Einflussnahme auf die Festlegung der DSM IV-Kriterien. Das ist praktizierter Selbstschutz dieser Psychopathen und des Systems/Regimes Pathokratie.

Damit versagt das DSM-IV-Handbuch – mit äußerst schweren Konsequenzen für die Vielzahl der Betroffenen/Opfer/Ausgelieferten und für ca. 90 % der Gesellschaft. Konsequenz: ein guter Psychopath mit einem ‚guten‘ Anwalt kann jegliches Verbrechen begehen und damit unsanktioniert davonkommen.

Im Zusammenhang mit den Rainer Hackmann betreffenden blog-Beiträgen verkörpern die genannten ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung‘ ‚political correctness‘: BBS Melle: Henschen, Pieper, Bussmann, Kipsieker, Landesschulbehörde Osnabrück: Rittmeister, Kasling, Giermann, Dierker, Pistorius, Lüthje Verwaltungsgericht Osnabrück: Specht, Schwenke Gesundheitsamt Osnabrück: Bazoche, Fangmann, Europaschule Bad Iburg: Eilert, Blotenberg, Graf-Hülsmann Staatsanwaltschaft Osnabrück: u.a. St Lewandrowski, Ltd. OSt Heuer, Nieders. Regierungsvertretung Oldenburg: Boumann, Sickelmann, Schöbel, Nieders. Kultusminister Busemann, Heister-Neumann, Althusmann, Nieders. Justizminister Busemann, Heister-Neumann Nieders. Ministerpräsident Wulff, Nieders. Berichterstatter Angeordnete Zielke, Brockmann, Nieders. Landtagsabgeordnete der 15./16. Wahlperiode.

Im Zusammenhang mit den Eva Hackmann betreffenden blog-Beiträgen verkörpern die genannten Firmen und ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung‘ ‚political correctness‘: Geschäftsführer Bela Vita (unbekannt), FKH GbR und UGV Inkasso GmbH: Werner Jentzer und Heinz Volandt; Kurt Beck Prokurist der UGV; RA Wehnert/von Loefen, RA Dr. Katharina Ludwig und RA Volkmer Nicodemus Mahngericht AG Mayen: Goergen, Wilden, Schmitt, Schmickler, AG Frankenthal: Richter Ecker, Dirion-Gerdes, Präsidentin Irmgard Wolf AG Osnabrück: Präsident Große-Extermöring, Richter Struck, GV Bodi, OGV Egbers, Vollstrecksgewalt/-straftäter:GV-Anwärterin Frau Gering, POK Placke, Oevermann, Wischmeyer, Gering, Staatsanwaltschaft Osnabrück: u.a. ST Voss, OSt’in Krüger, Ltd. OStHeuer, Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg: G ST Finger, Nieders. Justizministerium Staatssekretär Oehlerking, Generalsstaatsanwaltschaft Ost’in Harnischmacher, G ST Regner, G St Kruse, Rheinland pfälzisches Justizministerium Ltd. Ministerialrat Pandel, Dr. Stephanie , Staatssekretärin Frau Reich, Justizminister Hartloff, Rheinland pfälzische Landtagsabgeordnete

Nach investigativer Recherche nachgewiesene und strafangezeigte Täuschungen/Straftaten ermittelten Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften beider Länder nicht. Die weisungsbefugten Landesregierungen, hier: Justizminister, wiesen keine staatsanwaltlichen Ermittlung an. Die Landtagsabgeordneten versagten ihnen obliegende legislative Kontrolle über die Justiz. In Kenntnis schlossen die Berichterstatter zweier Petitionen, Brockmann und Zielke, Klärung aus. In der Folge antwortete kein Abgeordneter auf vielzählige Schreiben. Beide Landesregierungen antworteten gar nicht oder nach wiederholten Anmahnungen ohne inhaltlichen Bezug, schlossen Anweisung zur Klärung aus. Damit garantierten in Rheinlandpfalz und Niedersachsen beide Ministerien und Landtagsabgeordnete nach staatsjustiziellem Reframing ‚festgestellte‘ Schein-Realität als wahr und garantierten die Option auf Sanktionierung von E.H. als Schuldnerin/Kriminelle und R.H. als unheilbarer psychisch Kranker. Und betrieben damit Konsistenzsicherung der reframenden Psychopathen.

Die Gemeinsamkeit beider Fälle ist, dass verantwortliche/verursachende Psychopathen mit Lügen und Betrügen zunächst (Schein-)Fakten und damit (Schein-)Realität erzeugten. Jeder Versuch des dagegen Angehens, des Wehrens, wurde durch weitere geheim gehaltene intensivere Unterstellungen, Umdeutungen (=Schein-Fakten) hineingezogenen Unbeteiligten des unmittelbaren persönlichen Umfeldes – ohne deren Wissen – zugewiesen. Von Psychopathen eingesetzte, degenerierte, psychopathische Vertreter staatlicher Justiz bestätigen den konstruierten Personenidentitätsbetrug und die gesamte Schein-Realität als tatsächliche/wirkliche Personenidentität und Fakten/Realität. Bezogen auf die Person R.H., um in der Folge über gewissenlose wissenschaftlich degenerierte staatliche Psychiater, u.a. Prof. Weig, der als Garant nicht befugt ist unwahre Garantenvorgaben zur Disposition zu stellen, mit als wahr vorgegebenen/r psychiatrischen/r Schein-Fakten/-Realität Vernichtung durch Psychiatrisierung betreiben zu lassen. Derart auf Betrug basierende Aussonderung/Dienstunfähigkeit durch Psychiatrisierung ist – auch – gängige/praktizierte Personalpolitik (siehe u.a. www.uni-bielefeld.de/soz/organisationssoziologie/pdf/p0306.pdf ) des Landes Niedersachsen. Praktiziert von der Landesschulbehörde Osnabrück. Gedeckt vom Nieders. Kultusministerium.

Bezogen auf die Person E.H., um in der Folge über rechtlich degenerierte Vertreter staatlicher Justiz, die als Garanten nicht befugt sind unwahre Garantenvorgaben zur Disposition zu stellen, die nachgewiesenen und strafangezeigten Verbrechen konsequent unaufgeklärt zu belassen, mit Psychotrickserei und ‚Straftat beweisenden/r‘ Schein-Fakten/-Realität ihre Sanktionierung, Vernichtung durch Kriminalisierung und materielle Ausbeutung zu betreiben. Der gewissenlose ganz offenbar kriminelle essenzielle Psychopath Werner Jentzer (FKH GbR) betreibt seit mehr als 25 Jahren unter Mitwirkung staatlicher Justiz seine kriminellen Geschäfte, offenbar in einer psychopathischen Kaste.Spitze des Eisberges sind die im Internet dokumentierten mehr als 10’000 Fälle. Dessen ganz offenbare staatliche psychopathische Konsortialpartner unterstützten sich im Zusammenwirken als Gruppe, um in konzertierten Aktion materielle Vorteile aus ihrem Terror zu ziehen.

Erfrischend Frisches zum Abschluss:  Ich Find Dich Scheiße www.youtube.com/watch?v=P7HyGa2YFg4

 

Politische Ponerologie – Interview zum Buch von Andrzej Łobaczewski – Teil 2-

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2012-08-06 – 19:10:57

Beginn Teil 2:

Silvia Cattori: Ist der Grund, dass wir mehr und mehr Manipulierer und [psychologisch] verdorbene Leute auf allen Ebenen finden, dass unsere Gesellschaft Narzissten und Individualisten fördert?

Henry: Sehen wir das nicht an den Werten der Neoliberalen? Die ganze Idee des Kapitalismus ist eine narzisstische Idee. In den Vereinigten Staaten, die als das Modell schlechthin für den Rest der Welt hochgehalten werden, wird uns beigebracht, dass „jedermann Präsident werden kann“. Das ist der Mythos des individuellen Erfolgs. „Richte Dich nach der Nummer 1.“ „Wenn du nur hart genug arbeitest, kannst auch du wohlhabend und erfolgreich werden.“ „Scheitern ist deine eigene Schuld.“

Wenn Psychopathen mit einer solchen Ideologie konfrontiert werden, sind sie besser aufgestellt als Leute mit Gewissen, weil sie keine ethischen oder moralischen Empfindlichkeiten haben, die den Fuß auf die Bremse ihrer Handlungen stellen könnten. Sie sind durchaus bereit, auf Andere zu treten, wenn es notwendig ist, zur Spitze aufzusteigen: Hinterhalt, Lügen, Gerüchte über ihre Rivalen verbreiten; und alles ohne einen Moment an Reue zu verschwenden.

Das Aufdrücken des Neoliberalismus auf den Rest der Welt ist auch ein Weg, größere Regionen des Globus zu ponerisieren. Es versteckt sich eine pathologische Ideologie hinter einer wirtschaftlichen Pseudowissenschaft.

Silvia Cattori: Machen wir einen Fehler, wenn wir denken, dass das von Israel in Palästina und von den USA in Afghanistan hervorgerufene Leiden an jenem Tag enden wird, wenn Bush, Olmert o.a. ihre Machtpositionen verlassen? Dass die Ursachen systemisch sind und sogar immun gegen Veränderungen von politischen Parteien oder Regierungen?

Henry: Ja. Sehen Sie sich nur die Vereinigten Staaten an. Die zwei Parteien sind Spiegelbilder voneinander. Beide werden gebraucht, um das Image einer Demokratie am Leben zu erhalten; beide dienen demselben Herren. Aber es gibt keine Anführer in den USA, die aufstehen und über den Völkermord in Palästina sprechen. Die Tode von hunderten und tausenden Irakis werden mit Schweigen begegnet. Es gibt keinen Platz für Gewissen in der US Regierung, in keiner von beiden Parteien, und die Kontrolle über die Presse stellt sicher, dass jene, die einsprechen können, es nicht tun – von anderen Mitteln wie Erpressung und Drohungen einmal ganz abgesehen.

Israel ist ein Staat, der auf einer großen Lüge gegründet wurde: dass ein übernatürliches Wesen erklärte, dass eine kleine Gruppe Menschen „seine Auserwählten“ sind und es ihnen vor Jahrtausenden ein Stück Land im mittleren Osten zusprach. Die große Lüge von Israel und dem Judentum ist gleichzeitig das Fundament des Christentums und des Islams; die zwei anderen großen monotheistischen Religionen. Also haben wir ein riesiges Stück des Globus, der schon seit Jahrtausenden mit Glaubenssystemen lebt, die völlig offensichtlich grotesk sind – wenn die Lehren wörtlich genommen werden, und nicht als verzerrten Ausdruck einer größeren, darunter liegenden spirituellen Wahrheit angesehen werden.

Wie kann der Austausch eines einzigen Spielers in diesem System eine Dynamik beeinflussen, die sich schon seit Jahrtausenden entwickelt? Die von Łobaczewski beschriebene pathokratische Struktur ist nicht nur auf Regierungen anwendbar, sondern auch auf andere Gruppen und Organisationen: überall dort, wo sich Macht konzentriert. Deshalb können genauso religiöse Organisationen und Befreiungsbewegungen ponerisiert werden; und was in seinen Ursprüngen einmal ein echtes Werkzeug der Befreiung gewesen ist, wird dann zu einem Werkzeug der Versklavung.

Wenn es so ist, wie Łobaczewski vorschlägt, dass essenzielle Psychopathen einander erkennen und zusammenarbeiten können, um gemeinsame Ziele für ihre ‚paraspezifische Spezies‘ zu erreichen, die im Gegensatz zu unseren Interessen stehen, dann haben wir sogar einen Mechanismus, der eine Kontrollstruktur beschreibt, die sich zurück in die Zeit erstreckt, zurück bis in die verstaubte Urgeschichte, wo Psychopathen ihre erste Pathokratie gründeten. Urplötzlich erscheinen Theorien, die bisher nur als „Verschwörungstheorien“ belächelt wurden, in einem völlig neuen Licht, mit einer neuen Erklärungsweise, wie sie funktionieren könnten. Das – so denke ich – ist ein wichtiges Gebiet für weitere Nachforschungen.

Eine andere Frage wäre: Welchen Effekt auf eine Persönlichkeit hat es, wenn diese eine Lüge glaubt? Gibt es eine Pathologie, deren Basis es ist, fundamentale Lügen als Glaubenssystem zu haben? Es wurden Studien hinsichtlich Glaubensvorstellungen und dem Charakter von wahren Gläubigen durchgeführt. Aber was ist, wenn der Fehltritt hier nicht so sehr der Glaube an sich ist, sondern eher der Glaube an eine Lüge? Ist jede beliebige Vorstellung der Glaube an eine Lüge, weil unser Wissen unzureichend ist? Und verzerrt sich unsere Persönlichkeit, wenn wir entgegen allen Widrigkeiten, entgegen der Realität, unseren Glauben an etwas fixieren?

Aber um zu Ihrer Frage zurückzukommen: Israel scheint in der heutigen Welt einen besonderen Platz einzunehmen. Es kann internationales Gesetz brechen und sich gleichzeitig nicht darum kümmern, ob es dafür Rechenschaft ablegen werden muss. Es kann brutale Attacken auf die Palästinenser entfesseln und doch immer nur als das Opfer dargestellt werden – eine typische psychopathische Taktik. Angriffe auf Juden werden rund um den Globus penibel katalogisiert und veröffentlicht, während dieselben Taten auf Araber und Moslems akzeptabel sind – eine weitere psychopathische Eigenschaft. Wir haben auch schon in anderen unserer Bücher, wie z.B. 911 – The Ultimative Truth, spekuliert, dass die auf der Spitze der Machtpyramide sitzenden Psychopathen die Juden für eine spezielle Rolle bei der Keulung der gesamten menschlichen Bevölkerung ausgewählt haben. Die Idee, dass es ausschließlich eine große jüdische Verschwörung gibt, ist nur eine ‚Cover-Story‘, die von den psychopathischen Pathokraten herausgelassen wird, um ihre eigenen Pläne zu verdecken. Es gibt eine Verschwörung; aber sie ist nicht jüdisch, sondern pathologisch.

Silvia Cattori: Können die Dinge nur schlimmer werden, weil das makrosoziale Böse dasselbe Böse ist, das auf die Menschheit schon seit der Dämmerung der Zeit einwirkt? Böses, das irgendwie zur menschlichen Natur dazugehört, ohne das wir handlungsunfähig wären?

Henry: Das Böse ist in der menschlichen Natur nicht inhärent – zumindest nicht in normalen Menschen, die ordentlich gebildet sind. Mit diesem Thema macht Łobaczewski einen der wichtigsten Punkte in seiner Analyse des pathokratischen Systems. Das systemische Böse stammt von einer kleinen Gruppe von Menschen, die kein Gewissen haben; entweder, weil sie so geboren wurden, d.h., sind genetische Psychopathen, oder, weil aufgrund von Verletzungen in ihrer Jugend oder in ihrer Erziehung ihr Gewissen verstorben oder verdörrt ist.

Łobaczewski denkt zum Beispiel, dass Stalin ein Charakteropath war. Das heißt, dass er nicht als Psychopath geboren worden ist, sondern sich seine psychopathischen Eigenschaften als Folge von Verletzungen in seiner Jugend entwickelt haben. Seine Pathologie kann identifiziert werden. In Fakt ist Łobaczewskis Forschung befreiend, weil sie uns von der Vorstellung befreit, dass diese grausamen Handlungen des Bösen der „menschlichen Natur“ innewohnen. Diese Individuen sind wie Krankheitserreger in einem Körper – wie Krebs in einer Gesellschaft, oder wie Lepra. Ein Köper kann von einer Krankheit tatsächlich aufgefressen und vernichtet werden; das tut aber die Krankheit, und nicht der Körper.

Wir können nicht wirklich wissen, was genau die „menschliche Natur“ ist, solange der pathokratische Einfluss nicht entfernt worden ist und eine wahrlich menschliche Gesellschaft – d.h., eine, die von und mit Werten, die mit unserer höchsten Natur, unserem Gewissen, in Einklang stehen – gegründet werden kann.

Silvia Cattori: Wir haben gesehen, mit welcher Leichtigkeit ein George Bush oder ein Tony Blair fähig sind, zu lügen. Sie zucken nicht einmal mit einem Auge, lügen ohne jegliche Scham. Denken Sie, dass Lügner, wie Bush und Blair, als Beispiele eines Narzissten und eines Manipulators, verdorben/pathologisch auf die Welt gekommen sind?

Henry: Wir sind keine Psychologen, und wir werden keine Individuen diagnostizieren. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es Erzählungen gibt, dass Bush als Kind Frösche mit Knallkörpern explodieren ließ. Er ist weiters absolut unverantwortlich. Nichts ist jemals seine Schuld. Blair hat den glatten Charme, der von Psychologen, die Psychopathie erforschen, so gern zitiert wird. Sie sind, soweit Sie mich fragen, pathologische Gestalten. Was aber wichtig ist, ist das System; das pathokratische System. Individuen agieren innerhalb des Systems verschiedene Rollen aus.

Silvia Cattori: Sind diese Eigenschaften im Individuum verankert, und können sie korrigiert werden?

Henry: Eine Korrektur hängt von vielen Faktoren ab. Bevor wir über die Korrektur dieser Abnormitäten nachdenken können, müssen wir Wege finden, wie wir uns selbst von ihrem Einfluss schützen können. Erstens heißt das, dass wir anerkennen müssen, dass es solche Leute prinzipiell gibt, und dass sie in Machtpositionen angetroffen werden können; und zweitens, dass wir lernen müssen, die Anzeichen ihrer Manipulationen und die pathologischen Eigenschaften in unserem eigenen Denken zu erkennen, um uns von ihrem Einfluss zu befreien.

Laura: Wie Henry bereits sagt, gibt es viele Variablen. Wenn man von Psychopathen im Speziellen spricht, dann gibt es den heutigen Konsens, dass sie nicht nur unheilbar sind, sondern unbehandelbar.

Das erste Problem ist, dass, wenn man ein Problem behandeln will, man zunächst einen Patienten braucht. Das Wort Patient kommt aus dem Lateinischen und bedeutet leiden. Ein Patient ist per Definition also jemand, der leidet und eine Behandlung sucht.

Psychopathen haben keine Schmerzen und denken auch nicht, dass ihnen etwas fehlt; sie leiden nicht an Stress oder Neurosen, und suchen keine Behandlung freiwillig auf. Sie sehen überhaupt nicht ein, dass ihre Haltung und ihr Verhalten fehl sein könnte, und profitieren daher nicht von den vielen Behandlungsmethoden, die erfunden wurden, um ihnen beim Entwickeln von „Empathie“ oder von „Social Skills“ zu helfen. Der Psychopath erkennt in seiner Psyche keinen Makel, keinen Bedarf zur Veränderung. In Gefängnissen jedoch werden sie an diesen Seminaren teilnehmen, um ihre Freilassung zu begünstigen.

Als die Rückfallsquote von Psychopathen und anderen Straftätern, die bereits in Therapie waren, betrachtet wurde, fand man heraus, dass die Rückfallsquote bei allgemeinen Vergehen bei einer therapierten Gruppe und bei einer nicht therapierten Gruppe fast gleich groß war: 87% vs. 90%. Die Rückfallsquote von gewalttätigen Vergehen war in der therapierten Gruppe entscheidend größer als die in der untherapierten Gruppe: 77% vs. 55%. Im Kontrast dazu wiesen therapierte Nicht-Psychopathen eine erheblich geringere Quote bei allgemeinen und gewalttätigen Rückfällen (44% und 22%) als untherapierte Psychopathen (58% und 39%) auf. Es schien also, als ob die Behandlungsmethoden zwar für Nicht-Psychopathen funktionieren, aber echte Psychopathen noch viel durchtriebener machen.

Ein kanadischer Journalist, der von dieser Studie berichtete, schrieb:
Nach ihrer Freilassung fand man heraus, dass jene, die die beste Führung in den Therapieseminaren hatten, die die höchste „Empathie“-Punktezahl erreichten, auch diejenigen waren, die am ehesten erneut straffällig wurden.
Der Psychopath kurz umschrieben: Sie können alles vortäuschen, nur um zu bekommen, was sie wollen.

Die Frage ist: Wie kommt es, dass die Therapie sie noch schlimmer macht? Robert Hares Vermutung ist, dass Gruppentherapie und einsichtsorientierte Therapie den Psychopathen eigentlich dabei hilft, bessere Mittel und Wege der Manipulation und Täuschung und Ausnutzung zu entwickeln, aber nichts dazu beiträgt, sich selbst zu verstehen.

Freud argumentierte, dass Psychopathen durch Psychotherapie unbehandelbar sind, weil Gewissen eine Voraussetzung für den Einsatz von Psychotherapie ist. Es ist das Gewissen und die damit verwandte Fähigkeit der Anteilnahme an Anderen, die die genaue Überprüfung der eigenen Motive, die dem eigenen Verhalten zugrundeliegen, antreiben. Psychopathen jedoch fehlt das Gewissen und die Anteilnahme gerade per Definition.

Silvia Cattori: Wie kann man herausfinden ob man selbst ein Psychopath ist? Und dass wir noch nicht von den Auswirkungen ihrer Verdorbenheit/Pathologie beeinflusst worden sind, während sie Machtpositionen in einer Regierung innehaben, in der wir uns heute wiederfinden – in einer Gewerkschaft, einer politischen Partei, oder anderswo?

Laura: Auf den ersten Teil Ihrer Frage eingehend, lassen Sie mich sagen, dass dies nicht eine unübliche Frage ist – für einen normalen Menschen; aber inzwischen haben Sie vielleicht bereits mitbekommen, dass, wenn eine Person befürchtet, dass mit ihr etwas nicht ’stimmen‘ könnte, sie dann kein Psychopath ist! Erinnern Sie sich: Der Psychopath kann sich einfach nicht vorstellen, dass irgendetwas nicht mit ihm stimmen könnte.

Henry: Es ist durchaus wahrscheinlich – in Fakt, entsetzlich weit verbreitet – ponerisiert zu werden, wie es Łobaczewski nennt; das heißt, mit diesem Bösen infiziert zu werden. Dies beginnt, wenn man pathologisches Denken als normal zu akzeptieren beginnt. Wir haben bereits das Beispiel von Madeleine Albright genannt. Sehen Sie sich zum Beispiel auch professionellen Sport an. Einschüchterung auf dem Spielfeld wird heute bereits als legitimen Teil eines Sports, wie z.B. Fußball, gesehen. Wir haben während der Weltmeisterschaften 2006 gesehen, wie Materazzi ruchlos Zidane einschüchterte. Die Leute denken sich überhaupt nichts dabei. Sie akzeptieren es heute bereits als Teil des Spiels. Solch verbale Gewalt hat aber nichts mit dem Spiel Fußball an sich zu tun. Es ist nur deshalb ein Teil dieses Spiels, weil die Welt des professionellen Sports, und durch ihre Vorbildswirkung in der Welt des gesamten Sports, ponerisiert worden ist. Was pathologisch ist, wird nun als normal akzeptiert.

Und sobald etwas akzeptiert ist, verbreitet sich die Infektion. Wenn wir beginnen, pathologische Formen des Denkens als unser Eigen zu akzeptieren – als normal – dann beginnt unsere Fähigkeit zu Denken zu degenerieren.

Silvia Cattori: Sie sagen, dass es etwa 6% dieser Verdorbenen/Pathologischen in der Bevölkerung gibt. Wie sind sie auf diese Zahl gekommen?

Henry: Łobaczewskis 6% stammen von seiner Analyse und der der anderen Mitglieder der Gruppe, mit der er arbeitete. Aber sie galten für Polen. Es ist möglich, dass die Zahlen von Land zu Land unterschiedlich sind, abhängig von ihrer jeweiligen Geschichte. Wenn wir uns Nordamerika oder Australien ansehen – Kolonien, die in einem gewissen Ausmaß von Leuten bevölkert wurden, weil sie auswandern mussten, Kriminelle oder Abenteurer waren – , können wir uns fragen, ob die Aussicht auf das Erobern von Kontinenten gewissen Typen mehr Anreiz geboten hat als anderen. Zeigt z.B. die Geschichte des amerikanischen Westens und der Völkermord der indigenen Bevölkerung nicht ein höheres Vorkommen von Psychopathie an? Vielleicht ist heute deshalb der Anteil in den Vereinigten Staaten höher.

Laura: Eine kürzlich durchgeführte Studie über die Angehörigen einer Universität fand heraus, dass etwa 5% oder mehr dieser Untersuchungsgruppe als psychopathisch bezeichnet werden könnten. Dies war eine sorgfältig angelegte Studie um Psychopathen aufzustöbern, die nichtkriminell sind, sondern erfolgreiche Individuen innerhalb der Gesellschaft. Diese Studie demonstrierte auch, dass Psychopathie tatsächlich in der Gesellschaft auftritt und zwar umfassender als erwartet; und dass Psychopathie sich scheinbar nur wenig mit Persönlichkeitsstörungen überschneidet, mit Ausnahme von Antisozialer Persönlichkeitsstörung (ASP). Offensichtlich muss noch einige Arbeit geleistet werden um zu verstehen, welche Faktoren den gesetzestreuen (obwohl nicht moralisch treuen) Psychopathen von dem gesetzesbrechenden Psychopathen unterscheiden. Dies hebt eines der größeren Probleme der heutigen Forschung hervor, die sich bisher nur auf gerichtliche Stichproben konzentriert hat.

Silvia Cattori: Beinhaltet das Männer und Frauen im Allgemeinen?

Laura: Obwohl die Mehrheit der Psychopathen männlich sind, gibt es auch weibliche Psychopathen. Laut einer Schätzung sind die Verhältnisse in etwa 1/10 für männliche versus 1/100 für weibliche Psychopathen.

Silvia Cattori: Wie kamen Sie zu dem Schluss, dass dies unter Männern häufiger auftritt? Heißt das, dass in der allgemeinen Bevölkerung etwa eine Person unter zehn gibt, die Tendenzen in sich trägt – stärker oder schwächer – ein Klima des Konflikts zu erzeugen?

Laura: Dies ist der Mittelwert von mehreren Studien. In der eben zitierten Studie über die Angehörigen einer Universität (nebenbei bemerkt waren das Psychologiestudenten, was uns zum Nachdenken anregen sollte!) wurde eine Zahl von etwa 5% genannt. Wir könnten denken, dass es nur diese Stichprobe war, die solch hohe Zahlen lieferte; eine Stichprobe von Menschen, die in das Studium von Psychologie involviert sind – ein einfacher Weg, Macht über Andere zu erhalten. Auf der anderen Seite könnte es sein, dass diese Studie vermehrt Individuen mit psychopathischen Verhalten einfing, die nicht unbedingt wahre Psychopathen sein müssen. Natürlich könnte die Zahl dort oder da höher sein, höher in einer Profession oder einer anderen, usw. Es muss jedoch im Kopf behalten werden, dass Psychopathen aufgrund ihrer innewohnenden Natur immer zur Spitze aufsteigen – unabhängig von dem Milieu, in dem sie sich wiederfinden. Also stellen Sie sich nicht vor, dass sie in der Kanalisation der Gesellschaft dahinvegetieren, und man ihnen nicht begegnen wird oder nicht von ihnen beeinflusst wird.

Silvia Cattori: Dieser Prozentsatz erscheint sehr klein. Deckt das nur die [psychologisch] Verdorbenen ab, die eine dominante Position innehaben, und die Zwietracht und Durcheinander säen, wohin sie auch gehen?

Henry: Es mag gering erscheinen, weil in einer ponerisierten Gesellschaft viele Menschen von der Krankheit infiziert werden. Sie sehen, was andere tun, und weil sie selbst nicht stark genug sind, ihren eigenen moralischen Werten zu folgen – wenn diese Werte sich von denen ihrer Nachbarn unterscheiden – , dann folgen sie der Herde. Diese Menschen sind die Wählerschaft für den Status Quo. Sie mögen keine Psychopathen an sich sein, aber sie unterstützen und verteidigen sie.

Ein weiterer Aspekt in der Aufrechterhaltung der Wählerschaft ist der Einsatz von Furcht; angefangen durch offene Androhung von Haft oder Folter, bis hin zur Abstempelung, anders zu sein, wie z.B. „gegen den Präsidenten zu sein“ usw.

Laura: Erinnern Sie sich auch an die 12% von Individuen, die für den Einfluss und die Denkweise der Psychopathen anfällig sind. Unter dem Strich hat man in jeder beliebigen Bevölkerung eine Summe von 18% oder mehr, die danach trachten, den Rest zu unterdrücken und zu kontrollieren. Wenn man dann den Rest betrachtet, die 82%, und auch die Normalverteilung, dann sieht man, dass zumindest 80% demjenigen folgen werden, der an der Macht ist. Und da Psychopathen keine Grenzen kennen, etwas zu tun, um an die Spitze aufzusteigen, sind diejenigen, die an der Macht sind, im Allgemeinen pathokratisch. Es ist nicht Macht, die verdirbt, es sind die verdorbenen Individuen, die Macht suchen.

Silvia Cattori: Konflikte scheinen eine Form von Nahrung für diesen Typ von verdorbener/pathologischer Persönlichkeit zu sein. Weil es ihnen erlaubt, ihre Aggression und ihre Gewalttätigkeit auf Andere zu projizieren, und damit sich selbst aus ihren Betrachtungen entfernen?

Herny: Man könnte sagen, dass sie – selbst keine Emotionen habend – sich von der eigenen Macht ernähren, die Emotion Anderer aufzuheizen. Sie gewinnen einen Nervenkitzel aus der Macht, den es ihnen gibt. Es lässt sie fühlen, höherwertig zu sein, und über solchen emotionalen Ausbrüchen zu stehen.

Silvia Cattori: Łobaczewskis Analyse des Lügens ist sehr schlagkräftig. Wenn er demonstriert, dass ein Lügner immer das Recht auf seiner Seite hat, ist er sehr überzeugend. Darin liegt einen neues Verständnis, wie Psychopathen funktionieren. Er erklärt sehr gut die Mechanismen der Lüge. Die Lüge ist das Mittel zum Gewinn und der Kern ihrer Funktionsweise. Ich würde gerne etwas mehr über diesen Mechanismus der Lüge und ihre Effekte erfahren. Wie funktioniert sie? Wie funktionieren all diese Lügner in all ihren Fachbereichen?

Henry: Lügen ist eine äußerst erfolgreiche Strategie, weil sehr wenige Menschen glauben, dass es in der Gesellschaft Lügner aus einem Selbstverständnis heraus gibt.

Denken Sie an eine Scheidung oder andere Gerichtsfälle vor Geschworenen. Die meisten von uns gehen in solch ein Verfahren mit der Vorstellung, dass die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt. Die beiden gegenübertretenden Parteien werden ihre Geschichten erzählen, ein wenig verschönern, sich selbst im bestem Licht darstellen, und der Richter wird annehmen, dass die Wahrheit irgendwo dazwischen liegt.

Aber was passiert, wenn einer der beiden Parteien ein Lügner ist und die andere Partei die Wahrheit erzählt? Der Lügner ist im Vorteil, weil der Richter immer noch annimmt, dass die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt. Somit kann ein Opfer eines Lügners bzw. Manipulators sich nicht hervortun. Die Wahrheit zu sagen kann diejenige Person nicht 100% der Gerechtigkeit einbringen, die sie eigentlich verdient, während Lügen dem Lügner immer etwas bringen.

Das tägliche Leben ist wie solch ein Gerichtsverfahren. Wir werden, wenn wir eine moralische Person sind, zweifelhafte Umstände für Andere immer günstig auslegen. Ein Lügner bzw. Manipulator würde das niemals tun und den guten Willen der gewissenhaften Person gegen sie verwenden.

Lügen ist deshalb immer die Siegesstrategie. Das kann in sich selbst bereits anzeigen, dass wir in einem pathokratischen System leben!

Laura: Unter Betrachtung der unreifen inneren Struktur eines Psychopathen wird es einfacher, diesen lügenden Aspekt zu verstehen. Der Psychopath lügt nicht auf die Art, wie eine normale Person lügt. Psychopathisches Lügen ist nicht nur im Sinne einer Täuschung, sondern auch im Sinne einer Erzeugung der Realität. Die Realität muss dem Verlangen des Psychopathen nachkommen.

Lassen Sie mich versuchen zu erklären. Die psychopathische Realität existiert durch Befehl: sie deklarieren Dinge so zu sein, wie sie es wollen, und erwarten von Anderen, dies zu akzeptieren. Für sie repräsentieren diese Erklärungen, wie die Realität sein sollte; oder zumindest das, was sie gerne hätten, das Andere als Realität akzeptieren. „Wenn ich sage, dass es so ist, warum sollten mir die Leute nicht glauben?“ Genauso wie Intelligenz nur ein vom Psychopathen verwendetes Werkzeug ist, um seine Marotten erfolgreich umzusetzen, so sind auch „Fakten“ ein Instrument, das zum selben Ziel gebraucht und missbraucht wird.

Psychopathen legen ein extrem verzerrtes Verständnis von dem an den Tag, was wir Fakten nennen. Normale Menschen haben wirklich Schwierigkeiten, dies zu verstehen, weil Fakten für uns ein fundamentaler Teil unseres Lebens ist. Wir leben durch sie, basieren unsere Beurteilungen und Entscheidungen auf sie. Wir stellen Fakten fest, testen Dinge dann, und stellen weitere Fakten fest. Wenn wir diskutieren, dann beginnen wir mit Fakten und zeigen, wie wir unsere Schlussfolgerungen aus diesen Fakten ableiten. Wenn wir das tun, dann rechnen wir damit, dass diese Fakten wahr sind, d.h. sich auf die Wirklichkeit abbilden lassen.

Psychopathen tun so etwas nicht. Weil ihnen die Tiefe echter Emotionen fehlt, haben sie keine Bindung an die Vorstellung von Wahrheit. Weil aber Menschen ihre innere Struktur auf einen Psychopath projizieren, verstehen dies die meisten nicht. Normale Menschen versuchen sich selbst davon zu überzeugen, dass es einen anderen Grund für diesen bizarren mentalen Zustand gibt. Wenn Psychopathen sich nicht mit Fakten herumschlagen, dann denken wir, dass sie einen guten Grund dafür haben müssen, zu glauben, was sie sagen; entweder durch ein missverstandenes Faktum, oder einer Wahnidee. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass sie mit solcher Leichtigkeit lügen. Wenn es klar wird, dass der Psychopath lügt, folgern wir, dass sie mit uns ein Spiel spielen.

Genauso wie Cleckley sich damals fragte, ob Psychopathen ihre Pseudo-Emotionen für ‚echt‘ halten, so fragen wir uns, ob sie ihre Pseudo-Fakten glauben. Eine momentane Erklärung mag einer unmittelbar vorhergegangenen Erklärung widersprechen, aber das ist ihnen egal. Sie versuchen erst gar nicht, sich mit dem erzeugten Widerspruch auseinanderzusetzen, weil für sie da kein Widerspruch ist. Denken Sie daran, ein Psychopath kann Abstraktionen wie z.B. Raum oder Zeit nicht verarbeiten, und was sie vor einigen Momenten unter gewissen Umständen gesagt haben, gehört der Vergangenheit an und existiert daher nicht mehr. Es ist für die Realität, die er in den Köpfen aller ihn umgebenden Menschen erzeugen will, nicht mehr relevant.

Als Echo auf die Vorstellung, dass Psychopathen tatsächlich ihre eigenen Lügen glauben, kann man zu Recht herausheben: „Es war einmal eine Zeit, wo – soweit wir wissen – jeder glaubte, dass sich die Sonne um die Erde dreht. Aber das veranlasste die Sonne trotzdem nicht dazu.“ Wenn man aber auf einen Psychopathen antwortet, „Du behauptest also, dass zu jener Zeit sich die Sonne tatsächlich um die Erde drehte? Und dass nur aus Hörigkeit auf die Glaubensveränderung der Menschen sich die Erde um die Sonne zu drehen begann?“, dann wird man ignoriert oder dafür beschuldigt werden, die ‚Fakten‘ zu verdrehen. Normale Menschen würde denken, dass die Weigerung des Psychopathen, diese Frage zu beantworten – d.h. das Starten eines Angriffs, weil man die ‚Fakten‘ verdreht und sie selbst auch noch dazu – , eine unausgesprochene Bestätigung ist, dass ihr Ausspruch falsch ist. Damit würden sie aber falsch liegen. Sie setzen gleich im Anschluss fort, Proklamationen und Verkündungen über das zu äußern, worauf sie bestehen, das Realität ist; sogar angesichts von Fakten, die das Gegenteil beweisen.

Der Psychopath ist so vollständig selbstzentriert, dass er denkt, dass Andere ihm glauben sollten, einfach nur deshalb, weil er es sagt. Selbst wenn er sich zunächst gewahr ist, dass er lügt, werden sein Bedürfnis, Recht zu haben, kombiniert mit seiner Unfähigkeit, irgendwelche selbstkritischen Gedanken zu haben, ihn überreden, auch ohne die Anderen Recht zu haben. Er spricht ‚einfach nur‘ die Wahrheit. Wie können diese Leute es wagen, seinen guten Ruf in Frage zu stellen? Nicht zuletzt ist er der schlaueste Kerl, den er kennt; warum sollte er also falsch liegen?

Die weitverbreitete New Age Vorstellung „Man erzeugt seine eigene Realität“, ist nur ein Beispiel, wie psychopathisches Denken unsere Gesellschaft durchdrungen hat. Das Prinzip dabei ist folgendes: „Wenn nur genug Menschen glauben, dass etwas wahr ist, dann wird das, was sie glauben, Wirklichkeit.“ Ein Teil des speziellen Wissens der Psychopathen um normale Menschen ist ihre Beobachtung, dass Menschen ihre Glaubensvorstellungen auf Basis der von ihnen wahrgenommenen Fakten bilden. Ein Psychopath wird sich zu einem Experten im Erzeugen von ‚Fakten‘ entwickeln, die normale Menschen veranlassen, an etwas zu glauben, was dem Psychopath dienlich ist.

Ron Suskind, früherer Reporter des Wall Street Journals und Autor von The Price of Loyalty: George W. Bush und Education of Paul O’Neill, schrieb:
Im Sommer des Jahres 2002, nachdem ich einen Artikel für Esquire geschrieben hatte, dass das Weiße Haus Bushs früheren Pressechef, Karen Hughes, nicht mochte, hatte ich ein Treffen mit einem leitenden Berater von Bush. Er drückte den Unmut des Weißen Hauses aus und teilte mir dann etwas mit, dass ich zu jener Zeit noch nicht wirklich verstehen konnte – was aus heutiger Sicht aber direkt das Herz der Bush Präsidentschaft beschreibt.
Der Berater sagte, dass Typen wie ich „in etwas [stecken], das wir die ‚Realitätsbasierte Community‘ bezeichnen“. Er definierte diese als Leute, die „glauben, dass sich Lösungen durch urteilsfähiges Studium der erkennbaren Realität erarbeiten“ lassen. Ich nickte und murmelte etwas über Aufklärungsprinzipien und Empirismus. Er unterbrach mich. „So funktioniert die Welt nicht mehr“, setzte er fort. „Wir sind nun ein Imperium, und wenn wir handeln, dann erzeugen wir unsere eigene Realität. Und während ihr diese Realität studiert – sogar urteilsfähig, wenn sie so wollen – handeln wir schon wieder, erzeugen neue Realitäten, die sie wiederum studieren können, und so werden sich die Dinge abspielen. Wir sind die Macher der Geschichte… und sie, alle von ihnen, werden übrig sein, um einfach nur zu studieren, was wir tun.“
Sie lügen nicht einmal – für sie ist es „neue Realitäten erzeugen“. Nichts von dem, was wir als Wirklichkeit bezeichnen, ist für sie real. Wenn ein normaler Mensch über einen Sessel spricht, dann bezieht er sich dabei auf einen Sessel, der auf seinen Beinen in einem Raum steht. Er ist da, unabhängig davon, ob ihn jemand sieht oder nicht, ob ihn jemand erwähnt oder nicht, oder ob jemand ‚befiehlt‘ ob er da ist oder nicht. Er hat seine eigene souveräne Existenz. Aber so ist das nicht beim echten Psychopathen. Der Psychopath mit seiner/ihrer unreifen inneren Struktur kann nicht nachvollziehen, dass etwas für sich selbst – separat von ihnen – existieren kann. Es ist erst ihre Zurkenntnisnahme, die ihn real macht; und sie nehmen nur das zur Kenntnis, was für sie maßgebend ist; maßgebend im Sinne von „was sie wollen“, und „was sie gut fühlen“ lässt.

Wenn ein normaler Mensch fordert, dass die Erklärungen eines Psychopathen überprüft werden sollten, wird der Psychopath im Gegenzug erklären, dass jener, der solch eine Forderung stellt, keine Integrität hat; was eigentlich heißen soll, dass ihre Stellung – die Erklärung des Psychopathen – nicht gestützt wird!

Aus der psychopathischen Sichtweise ist die Welt wie ein Holodeck. Sie ‚deklarieren‘ Dinge in ihre Existenz. Alles ist nur ein Hologramm. Sie programmieren die Hologramme. Sie interagieren mit ihnen auf genau die Art, die sie wünschen. Sie haben sie unter totaler Kontrolle. Wenn sie sich zur Löschung eines Hologramms entscheiden, erlischt es.

Ein Hologramm ist nicht dazu gemacht, für sich selbst zu denken. Ein Hologramm sollte nicht messen, überprüfen, beurteilen etc. Aber am Wichtigsten ist, dass ein Hologramm nicht seinen Herren kritisieren darf.

Wenn dies aber passiert, kasteien sie es, um es zurück in die Reihe zu bringen. Wenn das nicht funktioniert, ‚löschen‘ sie es. Und wenn sie reale Menschen töten müssen, um das zu tun, dann sei es so.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass das, was wir sagen und worauf wir hinweisen, unabhängig von den Bergen von vorgeführten Fakten, für Psychopathen einfach nicht zählt. Sie haben nur ein Ziel: uns glauben zu machen, sie als normale Menschen anzusehen, damit sie weitermachen können, uns im Sinne ihre eigenen Macht und Herrlichkeit zu täuschen, zu kontrollieren und zu benutzen. Denn das ist es, was sie gut fühlen lässt.

Silvia Cattori: Es gibt deshalb eine andauernde Interaktion: Die Verdorbenen/Pathologischen können nicht alleine über andere dominieren und brauchen daher Alliierte. Daher müssen sie Clans gründen und sie vereinen, um Vorteile jenen anzubieten, die ihren Interessen dienen? Vorteile, die sie an sie binden und sie einsacken? In anderen Worten: Wenn das System verdorben ist, wird dann jeder verdorben und alles ist verloren?!

Henry: Ja und nein. Es gibt innewohnende Schwächen in einem pathokratischen System. Es braucht Zeit. Łobaczewski beschreibt die Dynamik in den östlichen Ländern unter dem Kommunismus. Die Pathokraten sind unfähig, irgendetwas Echtes, Kreatives zu tun. Sie sind angewiesen auf Menschen mit Gewissen, um etwas Kreatives zu verrichten. Nun, eine Gesellschaft ohne Kreativität wird schlussendlich zugrunde gehen. Wenn die bedeutendsten Machtpositionen in dieser Gesellschaft – Regierung, Industrie, Wirtschaft – von Pathokraten besetzt sind, beginnt die absteigende Spirale.

Zeitgleich jedoch beginnen normale Menschen die Gesellschaft so zu sehen, wie sie ist, und entwickeln Überlebensstrategien. Sie beginnen zu begreifen, dass ihre Anführer nicht so sind wie sie selbst.

Wenn eine Gesellschaft zu Sinnen kommt, passiert es unglücklicherweise, dass eine andere Ideologie kommt, die eine weitere Gruppe von [psychologisch] Abweichenden – oder sogar dieselbe Gruppe – tarnt, die bereit sind, den frei werdenden Platz einzunehmen. Als der Kommunismus in der Sovietunion und den osteuropäischen Ländern fiel, waren die kapitalistischen Pathokraten schon gestellt, um die Früchte zu ernten; und einige der kommunistischen Pathokraten waren sogar in der Lage, ein komfortables neues Heim in den ’neuen‘ kapitalistischen Demokratien zu finden.

Die Frage ist, ob solch ein Prozess in den USA bereits begonnen hat, die, wie wir meinen, das heutige Gravitationszentrum für Pathokratie ist. Gegebenen Falles, dass die Pathokraten von einer Agenda getrieben sind, die Bevölkerung des Erdballs um Millionen, wenn nicht Milliarden, durch Krieg oder andere Mittel zu reduzieren, müssen wir uns fragen, ob wir Zeit haben, diesen Zyklus totzulaufen. Wir sind nicht sehr optimistisch.

Aber selbst wenn eine gewisse Ausdrucksform der Pathokratie fällt, bleibt das System selbst an seinem Platz, und zieht seine neuen Anführer anderswo auf, im neuen ‚Zentrum‘.

Silvia Cattori: Ein Beispiel in diese Richtung wäre Irak. Bush wollte Krieg um jeden Preis. Bush log und gewann. Er fand Alliierte vom selben Schlag wie er, wie Blair und Berlusconi. Jene Leute, die ihre Kriminalität aussprechen und ihr freien Lauf lassen. Dies ist ein perfektes Beispiel für das, was Łobaczewski in seinem Buch beschreibt. Es ist schwer zu glauben, wie es kommt, das so wenige Menschen fähig sind zu sehen, was in der Welt vor sich geht und die Konsequenzen beim Namen nennen. Ist es unmöglich, zu diesen Monstern „Nein“ zu sagen?

Henry: Wie sagt man „Nein“, wenn die Medien vollständig durch wieder andere Pathokraten kontrolliert sind? Man kann auf die Straße ziehen, so wie es Millionen von Menschen vor dem Einfall in den Irak taten. Das spielte aber keine Rolle, da die pathokratischen politischen Anführer sich nicht wirklich darum kümmern, was die Leute denken. Sie könnten sich sogar noch weniger darum kümmern, wenn tausende oder Millionen Menschen gegen ihr Vorgehen protestieren – denn sie haben das Militär und furchteinflößende Waffen in ihrem Arsenal. Die Medien verzerrten danach die Message von jenen, die sich widersetzten, und stellten sie als Verräter an die Wand. Sie sind noch immer als Verräter abgestempelt – Jahre nachdem es glasklar wurde, dass der Krieg falsch war und Bush und seine Gang in jeder Hinsicht gelogen hatten.

Und dennoch befinden sich die Vereinigten Staaten immer noch im Irak, und es ist politisch unmöglich geworden, mehr zu erreichen als eine „Diskussion“, ob die Truppen abgezogen werden sollten oder nicht.

Der erste Punkt ist also, wie viele Menschen in einem solchen Kontrollsystem die Realität wahrnehmen; der zweite ist, wie Menschen, die diese Lügen erkennen, reagieren und Veränderungen herbeiführen.

Die Mehrzahl der Menschen haben sich bereits ihr Gewissen zerschmettern lassen, haben so viele Kompromisse akzeptiert, dass sie unfähig geworden sind, über Gegebenheiten korrekt zu denken oder zu fühlen. Sie glauben, dass da draußen unzählige islamische Fundamentalisten herumrennen, die bereit sind, ihre Wohnungen und Schulen zu sprengen. Sie glauben es, unabhängig davon wie absurd diese Vorstellung in Wirklichkeit ist, und angesichts der Tatsache, dass der Großteil dieser Anschläge Operationen unter Falscher Flagge sind. Das gut fundierte Faktum, dass, Geheimdienste Anschläge ausführen um ihre Gegner anzuschuldigen – und es ist unmöglich zu argumentieren, dass dies keine übliche Praxis ist – ist für die Menschen in den USA, in England und anderswo schwerer zu glauben als das Märchen, dass es hunderte islamische Terroristen gibt, die bereit sind, sich selbst im Namen von Allah in die Luft zu sprengen!

Denken Sie zurück zu dem, was Łobaczewski über das benebelte Denken schreibt, das auftritt, wenn sich jemand in der Gegenwart eines Psychopathen befindet. Durch die Medien verbreitet sich diese Benebelung auch unabhängig von einem unmittelbaren persönlichen Kontakt und kann für die Gesellschaft als Ganzes eine Plage werden. Die Gesellschaft an sich erkrankt.

Und für jene, die sich abmühen, mental gesund zu werden und die die Lügen sehen, ist die Kraft, derer sie gegenüberstehen, so überwältigend, dass es leicht passieren kann, dass sie aufgeben. Die Aufgabe erscheint einfach zu übermächtig.

Laura: Ist es unmöglich, „Nein“ zu diesen Monstern zu sagen? Nein. Schwierig? Ja.

Jene Individuen, die denken, dass Veränderung durch rechtliche oder politische Prozesse herbeigeführt werden kann, verstehen nicht, dass sowohl das Recht als auch die Politik im Großen und Ganzen durch pathologisch Typen erschaffen und kontrolliert werden, und dass sie zu ihren Gunsten aufgesetzt sind; und nicht zu Gunsten des normalen Bürgers. So kommt es, dass die Rechtssprechung und die Politik unzureichende Plattformen sind, einer pathologischen Gesellschaft zu konterkarieren, die durch die Bemühungen und den Einfluss von [psychologisch] Abweichenden geschaffen wurde.

Ein weiteres wichtiges Element, woran man sich erinnern sollte, bezieht sich auf Schlichtungen durch rechtliche oder politische Mittel. Die Raffinesse des Pathologischen Abweichenden ist dem eines normalen Menschen weit überlegen. Die meisten Menschen sind sich zwar der außergewöhnlichen Gerissenheit eines Verbrechers bewusst, aber Psychopathie hat in ihren verschiedenen Varianten ein weiteres Element: Maske der Vernunft.

Vor Kurzem haben wir gesehen, wie Cindy Sheehan dem Faktum gegenüber aufgewacht ist, dass die demokratische Partei nur eine weitere Ideologie ist, hinter der die Pathokratie operiert. Sie hat ihre Zelte dort nun abgebaut und ist heute, soweit ich weiß, im 9/11 Truth Movement. Es tut mir leid, sie darüber in Kenntnis setzen zu müssen, dass auch diese Show von Psychopathen umgeleitet wird. Sie haben doch nicht geglaubt, dass sie Verbrechen wie 9/11 durchziehen und nicht gleichzeitig ihren Rücken decken, indem sie eine ‚Wahrheitsbewegung‘ anstiften und kontrollieren, oder?

Wieder und wieder erhalte ich Briefe von politischen Aktionsgruppen, die mich um Geld und Unterstützung bitten. Ich habe ihnen Geld und Unterstützungen gegeben, und habe auch endlose Briefe und E-Mails geschrieben, in denen ich ihnen sagte, dass sie mit ihren „politischen Aktionen“ absolut nichts erreichen werden, wenn sie nicht Psychopathie in die Gleichung miteinrechnen. Sie waren sich alle so sicher, dass, wenn sie die Demokraten wieder an die Macht bringen, sich alles ändern wird. Fakt ist aber, dass sich gar nichts geändert hat. Das ganze Geld und die Mühen sind verschwendet. Und erst jetzt beginnen die Leute das ebenfalls zu verstehen, obwohl wir es von Anfang an gesagt haben.

Also sage ich es nocheinmal – und sage es auch weiterhin – bis das Wissen und das Gewahrsein um pathologische Menschen nicht die Aufmerksamkeit erhält, die es verdient, gibt es keine Möglichkeit, dass sich die Dinge auf effektive und bleibende Weise verändern. Das ist das erste Gebot in diesem Geschäft, und wenn nur halb so viele Menschen, die sich im Moment für die Wahrheit und den Einhalt von Bush einsetzten, ihre Anstrengungen koordinieren und Zeit und Geld für die Enthüllung von Psychopathie investieren, könnten wir etwas verändern.

Am Ende aber, wurde das Wissen um Psychopathie und darüber, wie Psychopathen die Welt regieren, wirkungsvoll unterdrückt und die Menschen haben daher nicht das adequate, nuancierte Wissen, dass sie wirklich brauchen, um von Grund auf etwas zu verändern. Wieder und wieder war es in der Geschichte das Gleiche: „Triff den neuen Boss, derselbe wie der alte Boss.“

Wenn man es mit Psychopathen zu tun hat, hat man es mit einem kriminellen Geist zu tun, und wenn solche Geister sich in Positionen absoluter Macht befinden – so wie heute – gibt es nichts, was sie zurückhält – und nichts hält sie zurück. Darauf können Sie Gift nehmen.

Bush (oder präziser gesagt, seine Drahtzieher) haben fast vollständige Kontrolle über alle Abteilungen der Regierungen. Man kann das bemerken, wenn man sorgfältig beobachtet, dass egal, was Bush tut, ihn niemand wirklich zur Rede stellt. Alle „Skandale“ die an die Oberfläche gekommen sind – von denen jede eine andere US Administration zu Fall gebracht hätte – , sind bloß Farcen, die für die Öffentlichkeit veranstaltet werden, um sie abzulenken, und ihnen vorzugaukeln, dass die Demokratie immer noch lebt und funktioniert.

Es gibt nur zwei Dinge, die einen Psychopathen unterwerfen können: 1) ein noch größerer Psychopath und 2) die gewaltlose, absolute Weigerung von Allen, sich unabhängig von den Konsequenzen ihrer Kontrolle zu unterwerfen. Wenn jede normale Person in den USA (und weltweit) sich einfach niedersetzen und weigern würde, auch nur einen weiteren Handgriff zu tätigen, um die psychopathische Agenda zu fördern, wenn Menschen sich weigern würden, Steuern zu zahlen, wenn Soldaten sich weigern würden, in den Krieg zu ziehen, wenn Regierungsbedienstete und ‚Business‘-Drohnen nicht zur Arbeit gehen würden, wenn Ärzte sich weigern würden, psychopathische Eliten und ihre Familien zu behandeln, würde das ganze System quietschend zu einem Stillstand kommen.

Aber das kann erst passieren, wenn die Massen über Psychopathie Bescheid WISSEN; in allen Details. Nur wenn sie wissen, dass sie es mit Kreaturen zu tun haben, die nicht wirklich menschlich sind, werden sie verstehen, was sie tun müssen. Aber erst wenn es ihnen miserabel genug geht, dass die Miseren, die ihnen vom Psychopathen zugefügt werden, im Vergleich verblassen, werden sie den Willen haben, das zu tun. Entweder das, oder das Wissen um die schreckliche Welt, die die Psychopathen für ihre Kinder schaffen; in welchem Fall sie aus Liebe für die Zukunft der Menschheit motiviert wären, sich zu widersetzen.

Silvia Cattori: Hat Chirac, nachdem er sich gegen die Invasion des Iraks ausgesprochen hat, dann dennoch Bush unterstützt? Aus Furcht, die Vogelscheuche zu werden? Brauchen die [psychologisch] Verdorbenen eine Vogelscheuche?

Henry: Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Politiker mit Gewissen sind, der einer Welt gegenübersteht, die von Menschen dominiert wird, die bereit sind, jeden Trick aus dem Handbuch einzusetzen, um ihre Macht festzuhalten: Verleumdung, Einschüchterung, Bedrohung. In welchem Ausmaß zielte der in Frankreich publik gemachte Skandal über Chiracs Finanzen dazu, ihn zurück in die Reihe zu bringen? Wir können nur spekulieren.

Wir wissen, dass Bush illegal US Bürger ausforschen ließ. Tat er dies, um Daten zu sammeln, die er dann verwenden konnte, oppositionelle Politiker oder Journalisten einzuschüchtern, weil sie zu viele Fragen stellten? Ich denke, es wäre naiv, diese Möglichkeit außer Acht zu lassen.

Laura: Ich scherze manchmal, dass man heutzutage leicht sagen kann, wer die ‚Guten‘ sind. Es sind diejenigen, die die übelsten Pressemeldungen bekommen! Aber so einfach ist es natürlich nicht. Wir dürfen nicht vergessen, dass der echte Krieg sich zwischen der kontrollierenden psychopathischen Elite und dem Rest von uns abspielt. Brauchen die [psychologisch] Verdorbenen Vogelscheuchen? Sicher, es ist ein Teil der Show, in der wir alle mitwirken dürfen. Genauso wie es einer ihrer Tricks ist, Operationen unter Falscher Flagge zu konstruieren, um Hass auf jene umzuleiten, die sie vernichten wollen. Daher ist es durchaus innerhalb ihres bevorzugten Stils, „Good Cop vs. Bad Cop“ zu spielen. Das ist das kleine 1×1 des Machiavellismus.

Silvia Cattori: Die Dynamik, die Sie beschreiben, ist auch im Missbrauch der Medien augenscheinlich. Journalisten, die die Grundsätze der Tel Aviv/Washington-Achse hochhalten, haben die vollständige Freiheit, diese Kriege zu unterstützen. Sind auch sie Teile dieses Monsters? Können wir die Lügner in den Medien unter die 6% zählen? Wie kommt es, dass die Öffentlichkeit nicht durchschaut, dass sie Gaukler sind?

Henry: Wenn das System erst einmal an seinem Platz ist, werden die moralisch Schwachen sich sammeln um es im Gegenzug zu persönlichen Privilegien zu verteidigen. Ihr Selbstinteresse macht sie offen für die Infektion. Deswegen muss nicht jedes Individuum notwendigerweise unter den vielen verschiedenen Typen sein, die Łobaczewski auflistet. Es gibt tausende moralisch korrupte und schwache Individuen, die bereit sind, die Ausführenden für die Machthaber zu spielen, wenn es Berühmtheit oder Geld einbringt, oder einfach nur ein bescheidenes Leben, wo man in Ruhe gelassen wird.

Was aber nicht heißen soll, dass die Medien frei von Psychopathen, Charakteropathen oder von anderen von Łobaczewski definierten Typten ist.

Silvia Cattori: Um uns vom Bösen zu schützen erscheint es also, dass jeder von uns sich fragen muss, ob man sich in der Präsenz von einem dieser verdrehten Personen befindet, die lügen und nur auf ihre eigenen Interessen aus sind. Aber die Menschen können nicht glauben, dass diese [psychologisch] Verdorbenen/Pathologischen Leute sind, die sich vom Bösen ernähren; sich von Konflikten ernähren. Politische Ponerologie beschreibt dies vorzüglich: Konflikte sind ihre Nahrung, sie lieben den Konflikt; sie brauchen den Konflikt, um zu existieren. Ein normaler Mensch kann sich gar nicht vorstellen, dass es in einer Gesellschaft eine Reihe von Menschen gibt, die nicht anders können, als sich vom Bösen zu ernähren. Denken Sie, dass normale Menschen zwar fühlen, dass etwas nicht stimmt, aber nicht verstehen können, dass sie Opfer sind und sie nur aufgrund der Lügen und Manipulationen der [psychologisch] Verdorbenen/Pathologischen leiden?

Henry: Ja. Aber es verlangt jemanden mit einer starken Persönlichkeit, weil das, was er/sie weiß, einer breiten gesellschaftlichen Opposition gegenübersteht. Wir haben auch die Tendenz, bei zweifelhaften Umständen zugunsten Anderer zu sprechen, weil wir unsere eigenen Denkens- und Verhaltensweisen auf sie projizieren. Wenn wir uns nicht gewahr sind, dass es Leute gibt, die entweder genetisch unfähig sind, Anderen mit Empathie und Mitgefühl zu begegnen, oder deren Gewissen wegen ihren Lebenserfahrungen zerschmettert oder vernichtet worden ist (und daher nicht mehr ‚repariert‘ werden kann), und wenn wir nicht wissen, wie sie funktionieren und manipulieren, dann bleiben wir Opfer.

Als jemand, der Mitglied von Organisationen und Vereinigungen war, die für soziale Veränderung gearbeitet haben, haben Sie wahrscheinlich schon des öfteren diese Dynamik miterlebt. Die gute und ernsthafte Arbeit Vieler kann durch die Handlungen einer einzelnen Person vernichtet werden. Das verheißt angesichts des Versuchs, etwas Gerechtigkeit auf unseren Planeten zu bringen, nichts Gutes! Erst wenn jene, die psychologisch normal sind, verstehen, dass wir einen natürlichen Räuber unter uns haben, eine Gruppe von Menschen, die uns als eine ‚paraspezifische Spezies‘ sieht, werden sie bereit sein, über diese menschenähnliche Rasse zu lernen.

Laura: Wenn es eine Arbeit gibt, die sich auf die Hilfe der Menschheit in dieser dunklen Zeit konzentriert, die Vollzeit-Bemühung und -Widmung verdient, ist es das Studium von Psychopathie und der weitgehenden Verbreitung der Information. Jeder, der wirklich etwas tun will: Lasst uns das Wissen um soziale Pathogene hinausbringen; lernt zunächst, wie man sie identifiziert, und dann können wir entscheiden, wie es weitergeht.

Silvia Cattori: Normale Menschen – jene mit Gewissen – arbeiten, um einen Kompromiss zwischen diesen beiden Dingen zu finden. Würden Sie sagen, dass es ein Fehler ist, ihnen gegenüber wohlgesonnen zu sein? Auch wenn die [psychologisch] Verdorbenen/Pathologischen überhaupt kein Gewissen, keine Skrupel haben, und sich auch nicht zurückhalten, Machtpositionen einzunehmen, selbst wenn sie inkompetent sind?

Henry: Wir haben darüber schon etwas früher gesprochen, als wir die Gesellschaft im Lichte eines Gerichtsverfahren beleuchtet haben, wo jeder die Wahrheit als Mittelwert sucht. So lange es einen Kompromiss gibt, werden die Menschen mit Gewissen immer verlieren. Diese psychologisch Abweichenden müssen von jeglicher Machtposition über normale Menschen mit Gewissen entfernt werden; Punkt. Die Menschen müssen darauf hingewiesen werden, dass solche Individuen existieren und müssen lernen, wie man sie und ihre Manipulationen aufdeckt. Der harte Teil ist, dass man sich auch gegen solche Tendenzen zu Erbarmen und Begnadigung in einem selbst abmühen muss, um nicht Opfer zu werden.

Silvia Cattori: Normale Menschen müssen sich das Gewahrsein bewahren, dass nicht alle Menschen grundlegend gut sind und nicht unbedingt Entscheidungen treffen, die gut für die Gesellschaft sind. Die [psychologisch] Verdorbenen/Pathologischen kümmern sich überhaupt nicht um Moral; für sie zählen nur ihre persönlichen Ziele. Sie können ohne jegliche Gemütsregung lügen. Nehmen Sie Bush als Beispiel. Er kann einfach alles sagen und schämt sich nicht einmal dafür. Kennen die [psychologisch] Verdorbenen/Pathologischen keine Skrupel beim Lügen, selbst bei der Zerstörung eines Lands, eines ganzen Volks, solange es ihren Interessen dient?

Henry: Die Vorstellung, dass „alle Menschen gleich“ sind, und dass wir alle im Kern „gut“ sind, wird uns von unserer Geburt an eingetrommelt. Uns wird beigebracht, dass wir Gottes Abbild sind, und dass wir alle den göttlichen Funken in uns tragen.

Uns zeigt aber die Wissenschaft, dass dieses religiöse Märchen nicht der Wirklichkeit entspricht. Die Menschheit hat einen natürlichen Feind, den Psychopathen, und dieser Räuber ist unsichtbar/getarnt, weil es keine einfach zu erkennenden Merkmale gibt, die ihn von uns unterscheiden.

Mehr noch, durch die Geschichte hindurch sind wir auf Basis von physischen, kulturellen, religiösen, oder anderen leicht erkennbaren Merkmalen, die Psychopathen uns leicht beibringen konnten, in Gruppen eingeteilt worden, während unser wirklicher Feind unter einer Maske blieb.

Wir haben sogar Bücher über Psychopathie gefunden, die das Bild zu vermitteln versuchen, dass wir alle Psychopathen sind[3]! Wir sehen dadurch, dass es einen Versuch zur Schadensbegrenzung gibt. Łobaczewski diskutiert den Missbrauch von Psychologie und Psychiatrie als Werkzeug für die Pathokratie unter dem Kommunismus. Nun, wir sehen dasselbe heute in den Vereinigten Staaten. Es gibt [psychologisch] Abweichende, die Psychologen oder Psychiater werden, und die versuchen, die Psychologie aus Sichtweise des Pathologischen neu zu definieren!

Silvia Cattori: Ist einer der Schwachpunkte unserer Gesellschaft die Toleranz, mit der wir diese Monster ansehen? Dass dies ihnen erlaubt, noch mehr Konflikte zu erzeugen und noch mehr Unschuldige zu töten?

Henry: Ist es Toleranz oder Ignoranz? Menschen sind sich nicht bewusst, dass es eine andere Menschenkategorie gibt: Leute, die wir manchmal „fast menschlich“ nennen – die aussehen wie wir, die mit uns zur Arbeit gehen, die es in jeder Rasse, jeder Kultur gibt, die jede Sprache sprechen, denen aber Gewissen fehlt. Und wenn es irgendetwas gibt, das Menschen von Tieren unterscheidet, dann würde ich sagen, dass es das Gewissen ist.

Angesichts den horrendesten Verbrechen sind wir immer noch tolerant gegenüber Anderen, weil wir unsere eigene innere Welt auf sie projizieren. Wir nehmen an, dass, wenn sie äußerliche Gesichtsausdrücke von Trauer zeigen, sie auch tatsächlich trauern. Aber für diese [psychologisch] Abweichenden gibt es keine Trauer, es gibt nur Schauspielerei; ein Hauch von Theater; konstruiert, um uns dahingehend zu täuschen, dass sie „wie wir“ sind.

Silvia Cattori: Das einzige, was zu tun ist, wäre also, weiterhin die Wahrheit zu sprechen. Und uns selbst zu sagen, dass selbst wenn die Lügenden im Moment über die Wahrheit siegen, die Wahrheit auf lange Sicht die Menschen Schritt für Schritt zum Denken anregt?

Henry: Die Wahrheit ist das Einzige, worauf es wert ist, hinzuarbeiten. Was uns von dem Psychopath unterscheidet ist unser Gewissen, und unser Gewissen muss die Stimme der Wahrheit werden. Wahres Gewissen – wenn wir auf es hören – erhebt uns von dem von Pathokraten gelebten Beispiels tierischen Verhaltens. Denken Sie an den Horror des Abu Ghraib Gefängnisses. Hätte das Gewissen dieser Soldaten nicht geschlafen (unter der Annahme, dass sie überhaupt eines hatten) dann hätten sie sich widersetzt, diese Gräueltaten auszuführen. Wären die Stimmen des Gewissens von den Milliarden anderer Menschen, die eines haben, gehört worden, würde es keinen Krieg mehr geben. Es würden andere Mittel gefunden werden, die Differenzen zu legen. Wenn wir auf unser Gewissen hörten, würde es keinen Hunger geben, weil wir den Schmerz und die Leiden der vor Hunger Sterbenden hören würden, und es wäre unmöglich für uns, nichts zu unternehmen. Und wir müssen über die Wege in unserem eigenen Leben nachdenken, wie wir das letzte Bisschen unseres Gewissens töten und beginnen, die schmerzhafte Entscheidung zu treffen, auf es zu hören, bevor es für immer erlischt.

Wenn wir den Unterschied zwischen jemandem mit Gewissen und jemandem ohne Gewissen sehen könnten, würden wir auch sehen, wie unsere Welt ihre gesamte Geschichte hindurch mit dieser Pathologie infiziert wurde. Mit diesem Wissen, und einer Anwendung dieses Wissenes in vollem Bewusstsein unserer Handlungen könnte eine neue Welt geboren werden.

Silvia Cattori: Zusammenfassend gesagt: Es gibt überall Manipulierer. Sie bilden einen Teil der Gesellschaft, die diesem Modell entsprechend strukturiert ist; eine Struktur, die es ihnen erlaubt, sich überall dort, wo sie sich einmischen, entsprechend zu dieser verdorbenen psychologischen Funktionsweise zu verhalten. Sie sind krumme Menschen ohne moralischen Kodex, bereit, alles zu tun, um ihre Interessen zu verteidigen. Sie vermehren sich. Sie sind nicht unbedingt an eine spezifische Ideologie gebunden. Und an dem Zeitpunkt, wenn wir zu vermuten beginnen, dass jemand zu diesem Prozentsatz an krummen Menschen gehört, müssen wir eine andere Haltung einnehmen?

Henry: Ja. Wir müssen lernen, wie man zu diesen Manipulierungen „Nein“ sagt. Das heißt, dass wir über die Manipulationsarten lernen müssen, und lernen müssen, uns zu weigern, dazu zu tanzen.

Laura: Im Gesamten gesehen hat die Fähigkeit zu Betrügen, im Wettbewerb zu stehen und zu lügen sich als ein unerhört erfolgreiche Anpassung herausgestellt. Die Idee, dass Selektionsdruck dazu beitragen konnte, dass sich Frömmigkeit in einer Gesellschaft ausbreitet, sieht in der Praxis unplausibel aus. Es scheint nicht durchführbar zu sein, Gene, die den Wettbewerb fördern, durch Wettbewerb zu verdrängen. „Nette Jungs“ werden gefressen oder sterben einfach aus. Unbedarfte Leute, die unwissend sind, werden gefressen oder sterben einfach aus. Unbedarftheit oder Nettheit ist heute verschwindend selten, und die Miseren und Qualen jener, die ein Gewissen haben und fähig sind, wahrlich zu fühlen und empathisch gegenüber Anderen zu sein, sind viel zu weit verbreitet. Und die psychopathischen Manipulationen sind dazu ausgelegt, aus uns allen Psychopathen zu machen.

Nichtsdestotrotz, eine Neigung zu Gewissen und Ethik kann Überhand nehmen, wenn und nur wenn sie auch fähig ist, die tiefste Ebene von Selbstlosigkeit zu implementieren: das Objekt der Empathie zu einem höheren Ideal zu machen. Im Sinne Anderer – inklusive unserer Nachkommen – Freiheit und Altruismus im abstrakten Sinne zu vermehren.

Kurz gesagt, unsere Selbstzentriertheit/Egoismus sollte eingesperrt werden, um kollektiv sicherzustellen, dass alle Anderen ebenfalls wohlauf und wohlgesonnen sind; und um sicherzustellen, dass die Kinder, die wir in die Welt bringen ebenfalls die Möglichkeit haben, konstitutionell wohlauf und gegenseitig wohlgesonnen sein können.

Das heißt, dass, wenn Psychopathie die Wohlfahrt der Zukunft der Gruppe gefährdet – was sie tut – mit ihr nur durch weitverbreitete Weigerung, dem Selbst zu erlauben, von ihr auf individueller, persönlicher Basis dominiert zu werden, umgegangen werden kann. Die Wahrung der Freiheit des Selbst in praktischer Hinsicht wahrt in ultimativer Hinsicht die Freiheit von Anderen. Schutz unserer eigenen Rechte ALS die Rechte von Anderen unterstreicht die Position des Freien Willens und die Möglichkeit der Zufriedenheit von allen. Wenn mutante Psychopathen eine mögliche Gefahr darstellen, dann diktieren wahre Empathie, wahre Ethik und wahres Gewissen eine prophylaktische Therapie gegen Psychopathen.

Und deshalb ist die Identifizierung des Psychopathen, die Beendigung unserer Interaktionen mit ihnen, ihre Abschottung von der Gesellschaft und die Beendigung unserer Rolle als ‚Nahrung‘ für sie oder als Objekte, die betrogen und benutzt werden können, die einzige effektive Strategie, die wir ausspielen können.

FUßNOTEN
1. Titel lose übersetzt: Ohne Gewissen, Die Maske der Vernunft, Schlangen in Geschäftsanzügen, AdÜ
2. Auf der einen Seite dieser Kontroverse findet sich die traditionelle Beschreibung von Psychopathie, abgeleitet von der alten europäischen Tradition und diskutiert von Łobaczewski, kombiniert mit der nordamerikanischen Tradition von Hervey Cleckley, Robert Hare und anderen. Sie befindet sich in allgemeiner Übereinstimmung mit den Erfahrungen von praktizierenden Psychiatern, Psychologen, Strafjustizpersonal, experimentellen Psychopathologen und sogar Mitgliedern der Laien-Öffentlichkeit, die persönliche Begegnungen mit Psychopathie hatten.

Auf der anderen Seite der Streitfrage ist das, was sich die neo-Kraeplelin’sche Bewegung der Psychodiagnose (benannt nach Emil Kraepelin) nennt, die eng mit der auf der Washington Universität in St. Louis, Missouri, betriebenen Forschung verbunden ist. Diese spätere Sicht ist sehr eng an die diagnostischen Kriterien des U.S. Psychiatric Manual, bekannt als DSM-III, DSM-III-R und DSM-IV, ausgerichtet. Die grundlegende Herangehensweise dieser Schule ist, dass die Einstufung als Psychopath fast ausschließlich auf öffentlich beobachtbaren oder bekannten Verhaltensweisen beruht, was aber genau im Gegensatz zudem steht, was man über Psychopathen weiß: ihre Fähigkeit zur Maskierung ihrer wahren Natur (die Maske der Vernunft). Das Argument ist hierbei, dass ein Kliniker unfähig ist, die zwischenmenschlichen oder affektiven Charakteristiken zu erfassen. Eine weitere Annahme dieser Schule ist, dass frühmanifeste Delinquenz ein Hauptsymptom von APS (Antisoziale Persönlichkeitsstörung) ist. Dies verlagert die Betonung stark auf straffälliges und antisoziales Benehmen, d.h., öffentlich beobachtbare Verhaltensweisen, die nichts mit dem internen Make-up des Individuums zu tun haben müssen.

Wie auch immer, das DSM-III Handbuch entschied, dass Psychopathie zu der Kategorie „Antisoziale Persönlichkeitsstörung“ gehören sollte.

Die Kriterien des DSM-III Handbuches für APS wurden von einem Komitee der DSM-III Task Force der American Psychiatric Association entschieden und wurde nur gering von einem weiteren Komitee, das des DSM-III-R, überarbeitet. Die DSM-IV Kriterien wurden ebenfalls durch ein Komitee entschieden, aber ohne große Beachtung von empirischer Forschung. Diese Kriterien sind weniger fokussiert auf das Verhalten und sind deshalb den Kriterien anderer DSM-IV Persönlichkeitsstörungen sehr ähnlich.

Wegen den Problemen mit der DSM-III und DSM-III-R Diagnose von APS führte die American Psychiatric Association in Vorbereitung von DSM-IV eine Feldstudie durch, um Daten zu sammeln. Die Feldstudie war dazu entworfen, festzustellen, ob auch Persönlichkeitsmerkmale zu den Kriterien für APS (das ausschließlich auf dem öffentlich sichtbaren Verhalten beruht) gezählt werden können, ohne die Genauigkeit einer Diagnose zu reduzieren. Die Absicht jeder Kliniker, die dafür Lobbying betrieben, war, ASP zurück in die klinische Tradition zu bringen und der Verwechslung zwischen ASP und Psychopathie ein Ende zu setzen.

Die Resultate dieser Feldstudie demonstrierten, dass die meisten Persönlichkeitsmerkmale, die Symptome von Psychopathie anzeigten, genauso zuverlässig waren wie die verhaltensspezifischen DSM-III-R Elemente, und entkräfteten somit die ursprüngliche Prämisse, die Persönlichkeit von der Diagnose von ASP/Psychopathie auszuschließen. Mehr noch: die Resultate demonstrierten, dass Hares PCL-R Maßstab tatsächlich die latenten Merkmale von Psychopathie über ihren gesamten Bereich messen kann! Ähnliche Analysen der Daten des Feldversuches zeigen, dass die ASP Kriterien weniger Unterscheidungsfähigkeit von Merkmalen der Psychopathie aufwiesen, besonders bei größerem Ausmaß der Merkmale! In anderen Worten, die Kriterien für ASP, die durch das DSM-III-R Handbuch festgelegt wurden, wurden dazu ausgelegt – vorsätzlich oder nicht – die psychopathischsten Psychopathen auszuschließen!

Obwohl es nach dieser Studie eine empirische Basis gab, der die inhaltsbezogenen Kriterien für ASP im DSM-IV Handbuch vermehrte, wurde dies nicht miteinbezogen; die Kriterien, die in DSM-IV einflossen, waren nicht einmal in der Feldstudie evaluiert worden.

Die textliche Beschreibung des DSM-IV Handbuches von ASP (die laut diesem Handbuch „auch als Psychopathie bekannt“ ist) bezieht sich auf traditionelle Eigenschaften von Psychopathie, ist aber auf viele Arten nicht deckungsgleich mit den formellen Diagnosekriterien.

Eine der Konsequenzen dieser in DSM-IV inhärenten Uneindeutigkeit der Kriterien von Antisozialer Persönlichkeitsstörung (ASP) und Psychopathie ist, dass es die Tür für Gerichtsfälle offen lässt, wo ein Kliniker behaupten kann, dass der Angeklagte die DSM-IV-Definition von ASP erfüllt, und ein anderer Klinker behaupten kann, dass das nicht so ist, und beide gleichzeitig recht haben können! Der erste Kliniker kann ausschließlich die formellen Diagnosekriterien einsetzen, während der zweite Kliniker sagen kann: „Ja, der Angeklagte mag zwar die formellen Kriterien erfüllen, aber er/sie hat nicht die Persönlichkeitsmerkmale, die im Kapitel ‚Dazugehörige Eigenschaften‘ des DSM-IV Handbuchs stehen.“ In anderen Worten: Ein guter Psychopath mit einem guten Anwalt kann jegliches Verbrechen begehen und damit davonkommen. Das Versagen des DSM-IV Handbuches in der Unterscheidung zwischen Psychopathie und Antisozialer Persönlichkeitsstörung kann (und wird zweifelslos) äußerst schwere Konsequenzen auf unsere Gesellschaft haben.
Ein weiteres Beispiel ist der Ausspruch: „Genie und Wahnsinn liegt nahe beisammen.“

 

 

Politische Ponerologie – Interview zum Buch von Andrzej Łobaczewski – Teil 1 –

2012-08-06 – 15:35:15

Nachtrag:
Interview mit Dr. Andrzej Łobaczewski im Video des nachstehenden Link.
Politische Ponerologie (Videos) | PRAVDA TV – Lebe die …
http://www.pravda-tv.com/2013/10/politische-ponerlogie-videos/

folgende Ausführungen auch unter
http://de.sott.net/articles/show/1025-Der-Trick-des-Psychopathen-Uns-glauben-machen-dass-Boses-von-anderswo-kommt

© sott.net
Psychopathen regieren unsere Welt. 6% der Menschen werden genetisch bedingt als Psychopathen geboren.
Wissen Sie, was das für den Rest von uns bedeutet?
Interview mit den Herausgebern der Les Editions Pilule Rouge Ausgabe des Buches Politische Ponerologie

Silvia Cattori: Nachdem ich das Buch Politische Ponerologie, Eine Wissenschaft über das Wesen des Bösen und ihre Anwendung für politische Zwecke von Andrzej Łobaczewski gelesen hatte, wollte ich den Autor interviewen. Weil er jedoch krank ist, konnte er auf meine Fragen nicht antworten, außer vielleicht auf kürzeste Art, ein kurzer Paragraph. Zum Glück war es mir möglich, Laura Knight-Jadczyk und Henry See, die Editoren dieses Buches, zu interviewen, die sich mit dem Autor über meine Fragen telefonisch unterhielten und deshalb in der Lage waren, für ihn zu sprechen.
Ich denke, dass jeder dieses Buch lesen sollte, da es den notwendigen Schlüssel zum Verständnis von Ereignissen birgt, die wir sonst nicht nachvollziehen könnten. Das Buch beschreibt die Wurzel des „Bösen“ bzw. des „Übels“, das wahre Wesen davon, und illustriert, wie es sich in der Gesellschaft verbreitet.

Herr Łobaczewski verbrachte Jahre damit, jene Menschen in Machtpositionen, deren Handlungen Inkarnationen des Bösen sind, zu beobachten; Menschen, die man in Fachbegriffen der Psychologie als A(nti)soziale, Psychopathen oder Soziopathen bezeichnet.

Das Folgende hat ein schweizer Psychiater mir gegenüber über das Buch Politische Ponerologie erwähnt:
Ich habe noch nirgendwo anders die Dinge gelesen, die Łobaczewski beim Namen nennt. Noch kein anderes Buch hat dieses Thema auf diese Weise bearbeitet. Es war für mich und meine Arbeit sofort von Nutzen. Die Elemente, die er über verdorbenes/pathologisches Verhalten anspricht – Konflikte in der Geschäftswelt genauso wie in der politischen Sphäre, wo immer mehr Konflikte und Leute dieses Typs anzutreffen sind – halfen mir sofort, die Funktionsweise dieser Individuen zu verstehen, die Konflikte in ihrem Tätigkeitsbereich erzeugen und die, wohin sie auch gehen, die Stimmungsatmosphäre verschmutzen.
Silvia Cattori: Warum wählte Łobaczewski einen Titel, der so hermetisch klingt: „Politische Ponerologie“? Und das für ein Buch, das nicht nur Psychologen und Psychiater interessieren sollte, sondern jeden?

Laura: Zuallererst lassen Sie mich anmerken, dass eine emotionale Verbindung zwischen uns und Dr. Łobaczewski existiert und wir uns bezüglich dieses Interviews mit ihm unterhalten haben. Er ist schon recht bejährt und seine Gesundheit hat sich im letzten Jahr verschlechtert. Er bedauert, dass er nicht mehr fähig ist, persönlich zu antworten; er versuchte es zwar, ist aber nicht stark genug, um selbst die kürzesten Antworten auf schriftliche Fragen niederzuschreiben. Und selbst wenn, ist er nach ein paar Minuten Konzentration erschöpft und seine Aufmerksamkeit beginnt abzugleiten. Wir sind darauf bedacht, seine Gesundheit und Wohlfahrt zu bewahren, aber wir wollten auch der Anfrage nach Antworten auf wichtige Fragestellungen nachkommen. Andrzej hob mir gegenüber telefonisch hervor, dass er vollstes Vertrauen in unser Verständnis des Themas hat. Er wiederholte am Telefon, sowie auch schriftlich, dass er nach jemanden Ausschau gehalten hatte, der in die selbe Richtung geht wie er; auf dieselbe Weise denkt; jemand, dem er sein Werk in die Hände legen konnte – sprichwörtlich die Fackel weiterreichen, genauso wie die Werke, die er von Anderen erhalten hatte. Er hielt jahrelang Ausschau nach jemandem; und es war unsere Arbeit, die seine Kriterien erfüllte.

Nachdem das gesagt wurde, lassen Sie mich auf Ihre Frage eingehen: Warum wählte Łobaczewski diesen Titel? Erstens war das Werk ursprünglich eine Sammlung von technischen und akademischen Dokumenten aus verschiedenen Quellen. Wie Łobaczewski in der Einleitung erklärt, geht nur sehr wenig der Arbeit auf ihn selbst zurück; er war sozusagen nur der Zusammensteller. Akademiker neigen dazu, Titel für ihre Publikationen zu wählen, die in akademischer Terminologie formuliert sind, und Wissenschafter sehen es als ihr Vorrecht an, neue Begriffe zu kreieren, die ihre Entdeckungen beschreiben (wie Physiker zum Beispiel mit Begriffen wie Quark, Muon, Lepton, etc. aufwarten); in diesem Sinne also ist dieser Titel absolut nachvollziehbar. Der Begriff Ponerologie war ursprünglich ein obskurer theologischer Begriff, der das Studium des Bösen beschrieb. Andrzej wusste das und beschloss, dieses Wort für den wissenschaftlichen Gebrauch zurückzubeanspruchen und zu rehabilitieren; denn, wie es sich herausstellt, hat unsere Wissenschaft nicht wirklich ein Wort für das Studium des „Bösen“ per se. Wir brauchen eines.

Henry: Als Łobaczewski uns das Manuskript seines Buches übermittelte, waren wir erstaunt. Wir waren damals mit der Frage beschäftigt, warum – unabhängig von dem Ausmaß des Guten Willens in der Welt – es so viel Krieg, Leiden und Ungerechtigkeit gibt. Es scheint egal zu sein, mit welchem Plan, Religion oder Philosophie große Denker aufkommen – nichts scheint unser Los zu verbessern. Und so ist es schon seit tausenden von Jahren, immer und immer wieder.

Wir hatten auch für einige Jahre im Bereich der Frage über Psychopathie geforscht und einige Artikel über das Thema auf unseren Internetseiten veröffentlicht. Wir hatten auch eine elektronische Fassung der wegweisenden Arbeit über Psychopathie von Dr. Hervey Cleckley, The Mask of Sanity mit Erlaubnis der Inhaber der Urheberrechte zu Forschungszwecken transkribiert, weil es nicht mehr gedruckt wurde. Es ist solch ein relevanter und bahnbrechender Text, dass wir ihn zum freien Download verfügbar gemacht haben. Also hatten wir ein gutes Fundament bezüglich dieser Fragestellungen und auch eine gewisse Ahnung, dass die Frage der Psychopathie und die düstere Situation, der wir auf unserem Planeten gegenüberstehen, miteinander in Verbindung stehen.

Laura: Lassen Sie mich hinzufügen, dass der Grund, warum wir begonnen haben, Psychopathie zu erforschen, darin liegt, dass wir dem Phänomen erster Hand begegnet sind. Wir arbeiteten mit Gruppen von Menschen; und das Phänomen, dass Gruppen von pathologisch Abweichenden korrumpiert werden, indem sie sich unter der Tarnung von Normalität einschleichen (ein Phänomen, das Politische Ponerologie ebenfalls am Beispiel von Gruppen bearbeitet), war uns also aus einem kleineren sozialen Maßstab bekannt. Wir hatten diese Dynamik bereits wiederholt beobachtet und waren mit ihr auch umgegangen, aber in diesen frühen Tagen standen wir sozusagen nur in unseren Unterhosen da. Wir wussten, dass da etwas Merkwürdiges vor sich ging, aber wir hatten noch keine Begriffe oder Kategorien dafür. Wir fanden einige dieser Begriffe und Kategorien in den Texten über Psychopathologie, die aber soziale Dynamiken aussparten.

Henry: Aber Politische Ponerologie präsentiert das Thema auf radikal andere Art als die anderen Texte über Psychopathie und schlägt vor, dass der Einfluss der Psychopathen und anderer [psychologisch] Abweichender nicht nur einer der vielen Einflüsse auf unsere Gesellschaft ist, sondern, unter passenden Umständen, der Haupteinfluss ist, der unsere Lebens- und Denkweise und unser Urteilsvermögen, was rund um uns vorgeht, prägt. Wenn man die wahre Natur dieses Einflusses zu verstehen beginnt – dass sie gewissenlos, emotionslos, selbstsüchtig, kalt, berechnend und ohne jegliche moralische oder ethische Standards ist – , wird man richtiggehend entsetzt; aber gleichzeitig beginnt alles, Sinn zu machen. Unsere Gesellschaft wird immer seelenloser, weil die Menschen, die sie führen und das Beispiel abgeben, selbst seelenlos sind – sie haben buchstäblich kein Gewissen.

Wenn man zu verstehen beginnt, dass die Zügel der politischen und wirtschaftlichen Macht in den Händen von Leuten ruhen, die kein Gewissen, keine Fähigkeit zu echter Empathie haben, eröffnet das eine komplett neue Sichtweise auf das, was wir als „böse“ bezeichnen. „Böses“ ist nicht länger ein moralischer Standpunkt; es kann nun wissenschaftlich analysiert und verstanden werden.

Laura: Durch Łobaczewski ist das Wort Ponerologie von seinem religiösen Begriffsinhalt zurückerobert worden, wo es der Gesellschaft als Ganzes nicht viel Gutes beschert hat, und ist nun die wissenschaftliche Studie über das Böse; über das wissenschaftliche Verstehen der Wurzeln, und wie es Individuen, Gruppen und Gesellschaften wie eine Krankheit infiziert.

Wenn Psychopathen die Schmiede von politischen Linien von Regierungen und die Vorstandsmitglieder von großen Gesellschaften sind, wird die ihre Denkweise und ihre Schlussfolgerungen – ihre ‚Moral‘ – allgemeine Kultur und somit auch die ‚Moral‘ der Bevölkerung, der sie vorstehen. Wenn das passiert, wir der Geist der Bevölkerung infiziert, genauso wie ein Pathogen einen physischen Körper infiziert. Die einzige Art, uns selbst gegen pathologisches Denken zu schützen, ist, uns dagegen zu immunisieren, und das wird gemacht, indem man so viel über die Natur/das Wesen der Psychopathie und deren Einfluss auf uns lernt wie nur möglich. Im Wesentlichen erblüht diese ‚Krankheit‘ in einer Umwelt, wo ihre Existenz selbst verleugnet wird; und diese Verleugnung ist geplant und absichtlich.

Während der Titel des Buches hermetisch erscheinen mag, sollte er im Kontext der großen Schwierigkeiten verstanden werden, die Andrzej hatte, dieses Werk überhaupt einmal zu publizieren. Die ersten beiden Manuskripte sind verloren gegangen, so wie er es in der Einleitung des Buches beschreibt. Eines musste Minuten vor der Ankunft der Polizei bei einer Razzia seiner Wohnung verbrannt werden. Das Zweite wurde über einen Mittelsmann an den Vatikan gesandt, und wurde nie wieder gesehen. Die dritte Version – jene, die von Red Pill Press herausgegeben wird – wurde geschrieben während Andrzej in den USA während der Reagan Präsidentschaft lebte. Zbigniew Brzeszinski bot ihm an, einen Verlag zu finden, aber nach einigen Monaten wurde klar, dass er im besten Fall nichts unternahm, und im schlechtesten Fall sicherstellte, dass es niemals publiziert wird. Das Manuskript lag über zwanzig Jahre daher in einer Schreibtischlade. Es war für eine professionelle Audienz geschrieben worden und der Titel wurde in diesem Kontext gewählt. Das ist auch der Grund, warum der Text äußerst dicht gepackt ist, und der Titel reflektiert daher auch, dass er nicht für den Laien geschrieben wurde. Er wurde für Professionelle in einem akademischen Stil geschrieben, der Łobaczewskis Hintergrund reflektierte.

Wir arbeiten im Moment an einer populäreren Version seiner Ideen.

Silvia Cattori: Łobaczewski hat diese Menschen nicht von einem politischen Standpunkt aus studiert, sondern aus einem psychologischen heraus. Er hat es geschafft zu verstehen, wie es passieren kann, dass böse Menschen, Ideologien und unterdrückende Mächte trotz ihrer Unmenschlichkeit die Unterstützung von großen Bevölkerungszahlen erhalten. Hat nicht jeder von uns eine verdorbene/pathologische Basis; Zeitperioden, wo man durch ein verdorbenes/pathologisches Leben gehen muss?

Henry: Erstens muss gesagt werden, dass „böse Menschen“ die Unterstützung einer großen Bevölkerungszahl nicht brauchen; nur eine machtvolle Minderheit kann die Bevölkerung sowohl ‚anstiften‘ als auch kontrollieren. Sehen Sie sich die Umfragen in den Vereinigten Staaten an. Bushs Popularität bewegte sich jahrelang bei etwa 30% – und das war die gesamte Bevölkerung. Aber weil er von einer äußerst machtvollen Minorität unterstützt wird – die Leute, denen die Medien gehören, die Waffenindustrie und deren Unterstützer beim Militär, die Ölfirmen, und auch noch andere – spielt der allgemeine Missmut keine Rolle. Und so lange Bushs Politik den durchschnittlichen amerikanischen Bürger nicht allzuviel negativ tangiert, kümmert es sie nicht, etwas daran zu verändern.

Laura: In den USA – und überall in der Welt – können selbst die am meisten unterdrückten und unfair behandelten Menschen sehr einfach von Angst kontrolliert werden. Zum Beispiel durch Bedrohungen ihres leistbaren Materialismus: Unterhaltung, Sport, Spiele, usw. Selbst das Versagen von Schulen, des Gesundheitssystems und von sozialen Auffangnetzen bringt die Leute noch nicht dazu, zu hinterfragen was vor sich geht. Es ist, wie Aldous Huxley schrieb, eine wissenschaftliche Diktatur: Brot und Spiele. Kurz gesagt, die meisten AmerikanerInnen sind sich zwar ihrer Unterdrückung bewusst und drücken das in Umfragen aus, aber Jene an der Macht haben sie erfolgreich mit einer Überfülle an Ablenkungen betäubt – Furcht kombiniert mit Vergnügungen – gerade genug, um sie unter Kontrolle zu halten.

Henry: Es ist wie mit der Karotte an der Stock. Solange die Leute in Illusionen leben können, werden sie das auch tun. Wenn jedoch die Illusion Sprünge bekommt, kommt der Stock ins Spiel.

Laura: Menschen ängstigen sich davor, Wellen zu schlagen, weil sie fürchten zu verlieren, was sie besitzen; sie fürchten sich, ihren Frieden zu verlieren und sich anstrengen zu müssen, sich zu widersetzen. Nicht zuletzt verbraucht es ihre ganze Zeit, um die Illusion am Gang zu halten; sie müssen sich täglich versklaven lassen um zu verhindern, dass der neu angeschaffte Geländewagen enteignet wird, und sie wollen Zeit für das Sportprogramm an Samstagen haben.

Henry: Die Bürger malen sich aus, dass Bush ohnedies nur ein paar Jahre Präsident sein wird. Das System wird sich schon von selbst regulieren. Łobaczewski zeigt uns, warum das ein naiver Denkansatz ist. Das System, das an seinem Platz sitzt, ist ein pathologisches System, das sich auf profunde Art vom Wesen bzw. der Natur der meisten Menschen unterscheidet. Menschen mit Gewissen werden von Menschen ohne Gewissen regiert. Dieses Faktum ist die primäre Ungerechtigkeit und der Anfang allen Übels in der Gesellschaft.

Laura: Für viele Jahre operierte dieses System verdeckt, weil es noch gewissenhafte Leute an hohen Positionen gab; aber mit der Zeit wurden sie alle ersetzt bzw. anderweitig beseitigt, und nun ist die Pathologie des Systems ins Freie getreten; aber niemanden kümmert es. Wenn man sich die Geschichte der letzten fünfzig Jahre ansieht, wird man herausfinden, dass fast jede öffentliche Figur, die auf tragische Art umgekommen ist, Gewissen hatte, Mitgefühl für die Leute und genug Einfluss, um Wellen gegen die pathologischen Typen zu schlagen.

Henry: Der zweite Teil Ihrer Frage ist sehr wichtig, denn es ist diese Vorstellung – dass wir alle irgendwie eine verdorbene oder krankhafte Seite in uns haben, dass wir, in Jungs Begriffen eine Schattenseite leben – , die als Hauptantrieb für das pathokratische System dient und es Psychopathen erlaubt, sich in der allgemeinen Bevölkerung zu verstecken. Wir alle sind davon überzeugt worden, dass wir nur Tiere sind und dass es jedem von uns möglich ist, ein Hitler, ein Bush oder ein Mengele zu werden, wenn nur die Rahmenbedingungen dazu stimmen. Wir kaufen diese Idee ab, weil jeder von uns in seinem Leben auch Dinge getan hat, für die wir uns schämen, die wir bereuen. Wir kennen auch die Gedanken, die in Momenten von erhitzter Emotion aufkommen, Gedanken, die besser nicht laut ausgesprochen werden sollten. Wir fühlen, dass wir diese Schattenseite haben, einen Teil von uns, auf den wir nicht stolz sind. Weil wir Scham und Reue über diesen unseren Aspekt von uns fühlen können, projizieren wir diese Eigenschaft auch auf Andere. Am Punkt dieser Projektion machen wir den entscheidenden Fehler.

Dies wirft zwei Situationen auf. Erstens, es gibt Welten Unterschied zwischen jemandem, der in der Hitze des Gefechtes mit einem Anderen die Kontrolle verliert und diese Person physisch oder psychisch missbraucht, und jemandem, der dasselbe mit kalter Berechnung und Vorsatz tut. Die Handlung ist in beiden Fällen falsch. Ich versuche hier nicht, den Missbrauch in einem emotional geladenen Moment herunterzuspielen. Aber die Person, die in einem dunklen Moment ihre Kontrolle verliert, würde sich unmöglich vorstellen können, dieselbe Tat mit kalter Planung zu tun. Etwas in ihm/ihr würde zusammenzucken. In einem Psychopathen existiert diese Stimme des Gewissens nicht. Psychopathen sind fähig, einen Völkermord – so wie heute den Mord der Palästinenser – zu planen; Menschen von Gewissen können so etwas nicht. In der Hitze eines Gefechts mag ein Mensch getötet werden. Durch kalte Planung aber können Tausende getötet werden.

Laura: Ein Weg dies zu verstehen ist zu sagen, dass es Studien gibt die zeigen, dass Psychopathen nicht nur eine höhere Anzahl an gewalttätigen Verbrechen haben, sondern auch andere Arten als nicht-psychopathische Täter begehen. Eine Studie zeigte, dass etwa ein Drittel der Opfer von Psychopathen männliche Fremde waren, während zwei Drittel der Opfer weibliche Familienmitglieder oder Bekannte waren – Verbrechen aus Leidenschaft. Normale Menschen können gewalttätige Handlungen in Zuständen extremer emotionaler Aufwühlung begehen, aber Psychopathen selektieren kaltblütig ihre Opfer aus Rache oder Vergeltung für einen gewissen Zweck. In anderen Worten, psychopathische Gewalt ist instrumental, ist ein Mittel zu einem Zweck, ist räuberisch.

Henry: Zweitens, in einer Gesellschaft, die von pathologischen Werten dominiert ist – wenn man man sie so nennen kann – fördert die Existenz einer kleinen Gruppe von gewissenlosen Leuten eine Kultur von Geiz und Selbstsucht und erzeugt eine Umwelt, wo das Pathologische die Norm ist. In einer solchen Gesellschaft – wie in den Vereinigten Staaten heute, wo der Präsident über Angelegenheiten, die über Leben oder Tod entscheiden, ungestraft lügen kann – wird ein pathologisches Umfeld erzeugt, wo Lügen akzeptabel wird; wo Gewalt akzeptabel wird; wo Gier akzeptabel wird. Es ist eine Nebenwirkung der Ideologie des „Amerikanischen Traums“, wo jeder Erfolg haben kann, unabhängig davon, wieviele man verletzen muss, um ihn zu erlangen. Und die Saat der Pathologie liegt in dem, was man tun muss, um etwas zu erreichen. In solch einer Umwelt nehmen Menschen mit Gewissen, die schwach und leicht zu beeinflussen sind, die Charakteristiken der [psychologisch] Pathologischen an, um zu überleben und Erfolg zu haben. Sie sehen, dass ihre Anführer lügen und betrügen, und schlussfolgern, dass sie, um voran zu kommen, dies ebenfalls tun können.

Laura: Ich nenne das die „Offizielle Kultur“. Linda Mealey von der Abteilung für Psychologie auf dem College of St. Benedict in St. Joseph, Minnesota, schlägt vor, dass in einer wettbewerblichen Gesellschaft – Kapitalismus zum Beispiel – Psychopathie anpassungsfähig (adaptiv) wird und sich höchstwahrscheinlich vermehrt.

Psychopathie ist eine adaptive Überlebensstrategie, die in der amerikanischen Gesellschaft extrem gut gelingt und sich daher in der Bevölkerung vermehrt. Mehr noch, als Konsequenz einer Gesellschaft, in der sich Psychopathie anpasst, werden viele Individuen, die nicht genetische Psychopathen (essenzielle Psychopathen) sind, ebenfalls auf ähnliche Weise angepasst/adaptiert, und werden sogenannte effektive Psychopathen bzw. sekundäre Psychopathen. In anderen Worten: In einer Welt von Psychopathen werden jene, die keine genetischen Psychopathen sind, dazu veranlasst, sich ebenfalls wie Psychopathen zu verhalten, einfach nur um zu überleben. Wenn die Regeln so aufgesetzt werden, dass die Gesellschaft adaptiv für Psychopathie wird, dann macht das aus jedem einen Psychopathen.

Henry: Würde dieser pathologische Einfluss von der Gesellschaft eingedämmt werden, indem man Psychopathen in Quarantäne steckt, oder indem man die Menschen mit Gewissen über die Anzeichen von Psychopathie aufklärt – d.h., wonach man Ausschau halten muss, und wie man mit Manipulation umgeht – , oder indem man die von Psychopathen aufgesetzten Systeme verändert… wenn wir durch solche Methoden fähig wären, diesen ponerischen Einfluss zu entfernen, dann würde der andere Pol, der mit Gewissen, der einflussreichere werden, und alle Menschen würden in Richtung Altruismus und Wahrheit gravitieren, anstatt in Richtung Selbstsüchtigkeit und Lüge.

Wenn wir fähig wären, den pathologischen Einfluss zu entfernen, würden wir herausfinden, dass unsere Vorstellungen der „menschlichen Natur“ falsch und unkorrekt gewichtet waren, weil wir jene, die genetisch bedingt kein Gewissen haben, als „menschlich“ bezeichneten. Entfernt sie und ihre Handlungen aus der Datenmenge, entfernt ihren Einfluss auf die Gesellschaft als Ganzes, und die höheren Qualitäten menschlicher Natur, die zu Gewissen fähig sind, mögen Raum für ihren Ausdruck finden, und zwar auf Arten, die wir niemals für möglich gehalten haben.

Silvia Cattori: Wie können wir zwischen Psychopathen und gesunden Menschen unterscheiden? Können Sie uns das Portrait eines wahren Psychopathen zeichnen? Welche ihrer Fähigkeiten ist problembehaftet?

Laura: Das einfachste, klarste und wirklichkeitsgetreuste Portrait eines Psychopathen wird in den Titeln der drei wegweisenden Arbeiten über das Themengebiet, Without Conscience von Dr. Robert Hare, The Mask of Sanity von Dr. Hervey Cleckley und Snakes in Suits von Dr. Robert Hare und Dr. Paul Babiak gezeichnet[1]. Ein Psychopath ist nicht mehr als das: gewissenlos. Das Allerwichtigste, woran man sich erinnern muss, ist, dass sich diese Eigenschaft einer direkten Beobachtung durch eine Maske der Normalität (auch Maske der Vernunft genannt) entzieht, die oft derart überzeugend ist, dass selbst Experten getäuscht werden können und, als Resultat davon, die Psychopathen zu „Snakes in Suits“ („Schlangen in Geschäftsanzügen“) werden, die unsere Welt kontrollieren. Das war die kurze Antwort.

Henry: Die „Offizielle Kultur“ sieht Psychopathen als Charaktäre wie z.B. Hannibal Lecter aus dem Film Das Schweigen der Lämmer, das heißt, als Serienmörder. Obwohl eine gewisse Zahl an Psychopathen kriminell sind und mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, oder sogar gemordet haben, übertritt der größte Teil jedoch nicht die Schwelle des Legalen. Das sind die Schlaueren und auch die Gefährlichsten, da sie Wege gefunden haben, wie man das System zu ihrem Vorteil ausnutzt.

Es gibt eine Zahl an Wesenszügen, die wir in Psychopathen finden: Ein offensichtliches Merkmal ist das vollständige Fehlen von Gewissen. Ihnen fehlt jeder Sinn von Reue oder Empathie mit Anderen. Sie können aber extrem charmant sein und sind Experten darin sein, wie man durch Sprache ihre Beute bezaubert und hypnotisiert. Weiters sind sie unverantwortlich. Nichts ist jemals ihre Schuld; jemand anders oder die ganze Welt ist immer für ihre ‚Probleme‘ oder Unzulänglichkeiten zu beschuldigen. Dr. Martha Stout identifiziert in ihrem Buch Der Soziopath von Nebenan etwas, das sie Mitleidsmasche nennt. Psychopathen setzen Mitleid ein, um zu manipulieren. Sie überreden dich dazu, ihnen nur eine einzige weitere Chance zu geben, aber niemandem etwas davon zu erzählen, was sie getan haben. Also ist ein weiterer Wesenszug von ihnen – und noch dazu ein sehr wichtiger – ihre Fähigkeit, den Fluss von Informationen zu kontrollieren.

Sie sind weiters unfähig zu tiefen Emotionen. Als Dr. Hare – ein kanadischer Psychologe, der seine gesamte Karriere mit dem Studium von Psychopathie verbracht hat – Gehirntomographien von Psychopathen erstellt hat, während er ihnen zwei Arten von Wörtern zeigte – eine Gruppe voller neutraler Wörter, ohne emotionalen Assoziationen, und eine zweite Gruppe voller emotional geladener Wörter – , sah man, dass, während bei der nichtpsychopathischen Kontrollgruppe unterschiedliche Gehirnregionen aufleuchteten, bei den Psychopathen beide Wortgruppen im selben Bereich im Gehirn verarbeitet wurden: das Sprachzentrum. Sie hatten keine unmittelbare emotionale Reaktion.

Unser gesamtes emotionales Leben ist für sie ein Mysterium, während es aber ein gewaltiges Werkzeug für sie zur Verfügung stellt, uns zu manipulieren. Denken Sie an jene Momente, wo wir durch unsere Emotionen stark beeinflusst werden, und unsere Fähigkeit zu Denken eingeschränkt ist. Stellen Sie sich nun vor, dass sie fähig dazu wären, diese Emotion vorzutäuschen und kühl und berechnend zu bleiben, während die andere Person in einem emotionalen Hexenkessel gefangen ist. Sie könnten Tränen oder Jammern einsetzen, um zu bekommen, was sie wollen, während ihr Opfer wegen den Emotionen, das es durchlebt, bis in die Verzweiflung getrieben wird.

Sie scheinen weiters keine echte Vorstellung von Vergangenheit oder Zukunft zu haben, und leben vollständig für ihre momentanen Bedürfnisse und Verlangen. Wegen der dürren Landschaft ihres Innenlebens suchen sie oft neue Nervenkitzel auf; dazu kann alles zählen, angefangen von dem Machterlebnis beim Manipulieren Anderer, bis hin zum Unternehmen von illegalen Aktivitäten; einfach nur des Adrenalin-Schubs wegen.

Eine weitere Wesensart des Psychopathen ist, was Łobaczewski das spezielle psychologische Wissen über normale Menschen nennt. Sie haben uns studiert. Sie kennen uns besser als wir selbst. Sie sind Experten darin zu wissen, wie man unsere ‚Maschine‘ bedient, wie man unsere Emotionen gegen uns verwendet. Aber noch darüber hinaus: sie scheinen sogar eine gewisse hypnotische Macht auf uns zu haben. Wenn wir im Spinnennetz eines Psychopathen gefangen werden, degeneriert unsere Fähigkeit, zu denken; sie wird benebelt. Sie scheinen eine Art Zauber über uns zu werfen. Erst später, wenn wir nicht mehr in ihrer Gegenwart sind – außerhalb des Einflussbereiches ihres Zaubers – , beginnt die Klarheit unserer Gedanken zurückzukehren und wir fragen uns, wie es möglich war, dass wir unfähig waren, ihren Taten angemessen zu begegnen oder sie zu kontern.

Viele der im englischen Raum geschriebenen Bücher über Psychopathie sprechen über Psychopathen als eine Gruppe, die eine gemeinsame Ansammlung von Merkmalen haben. Der am weitesten verbreitete Maßstab zur Messung von Psychopathie wurde von Dr. Hare entwickelt. Er wird Taxonomie von unterschiedlichen Arten von Psychopathen und anderer pathologischer Typen, und zeigt, wie ihre Abweichungen zusammenwirken, um ein pathologisches System zu formen. Er hat Werke von europäischen Psychologen herausgebracht, die während des Kommunismus verloren gingen.

Laura: Eine Diagnose ist eine umstrittene Sache; es herrscht eine Kontroverse vor, die erklärt werden muss, bevor die Möglichkeiten einer Feststellung verstanden werden können[2].

Łobaczewski diskutiert das Faktum, dass die Psychologischen Wissenschaften in Nazideutschland und dem stalinistischen Russland kooptiert wurden, um totalitäre Regimes zu unterstützen, und dass dies von Psychopathen in Machtpositionen gefördert wurde, die sich anschließend darangemacht haben, jede Möglichkeit, dass akkurate Informationen über diesen Zustand weitreichend bekannt gemacht werden, zu vernichten. Er hebt hervor, dass jedes Regime, das vorrangig von pathologischen Abweichenden zusammengestellt ist, es den Psychologischen Wissenschaften nicht erlauben kann, sich frei zu entwickeln und zu florieren, weil es dazu führen würde, dass das Regime selbst als krankhaft diagnostiziert werden würde, was in weiterer Folge „dem Mann hinter dem Vorhang“ sichtbar machen würde.

Basierend auf Erster-Hand-Observationen des in Frage stehenden Phänomens gibt Łobaczewski an, dass die Unterdrückung von Wissen auf typische Weise von Psychopathen vonstatten geht: verdeckt und hinter einer Maske der Vernunft. Um in der Lage zu sein, die Psychologischen Wissenschaften zu kontrollieren, muss man in der Lage sein zu spüren, was vor sich geht und welche Fragmente der Psychopathologie am gefährlichsten sind. Ein pathologisches politisches Regime ortet jene Individuen innerhalb des Fachgebietes, die selbst Psychopathen sind (üblicherweise ziemlich mittelmäßige Wissenschafter), fördert ihre akademischen Studien, Graduierungen und Erlangung von Schlüsselpositionen mit Aufsichtsfunktion über wissenschaftliche und kulturelle Organisationen. Sie sind dann in der Position, eine oder mehrere talentierte Personen ‚abzuschießen‘, getrieben sowohl durch Eigennutz als auch von dieser typischen Eifersucht, die die Haltung eines Psychopathen gegenüber normalen Menschen kennzeichnet. Sie sind dann diejenigen, die wissenschaftliche Publikationen hinsichtlich ihrer „einwandfreien Ideologie“ beaufsichtigen und versuchen sicherzustellen, dass ein guter Spezialist die wissenschaftliche Literatur, die er braucht, nicht bekommt.

Fakt ist, dass in den letzten 50 Jahren am Konzept der Psychopathie stark genagt wurde und diese sich nun auf eine spezifische Persönlichkeitsstörung bezieht, obwohl es Versuche gegeben hat, die Klassifizierung endgültig loszuwerden und sie nur mehr auf Antisoziale Persönlichkeitsstörung (ASP) zu reduzieren, die eine große Vielfalt von Verhaltensweisen einschließen kann und nicht unbedingt die klinische Diagnose von Psychopathie erfordert. Robert Hare besteht darauf, dass es wichtig ist, dass Psychopathie nicht mit Kriminalität oder Gewalt einhergeht; nicht alle Psychopathen betätigen sich in gewalttätigem und kriminellen Unternehmungen. Umgekehrt sind nicht alle gewalttätigen oder kriminellen Personen Psychopathen.

Nach Robert Hare, Cleckley, Łobaczewski et. al. und vielen andere Experten in Psychopathie, kann eine Diagnose von Psychopathie nicht auf der Basis von einfach sichtbaren Verhaltenssymptomen unter Ausschluss von zwischenmenschlichen und affektiven Symptomen getroffen werden, denn ein solcher Versuch würde Psychopathen aus vielen Menschen machen, die einfach nur durch das Leben oder die Gesellschaft selbst verletzt worden sind, und erlaubt stattdessen den wahren Psychopathen, die eine gut konstruierte Maske der Vernunft tragen, einer Entdeckung zu entgehen.

Nun, kommen wir konkret zur Diagnose und/oder Feststellung im Speziellen: Es gibt eine Anzahl von Theorien über die Ätiologie der Psychopathie – wie z.B. Psychopathie als eine Anpassungsstrategie, als eine Variante normaler Persönlichkeit, eine Fehlfunktion des Gehirns, eine Ausdrucksform von fehlender Zuneigung oder Pathologie in der frühen Kindheit, eine Lernschwierigkeit etc. Es gibt nur sehr wenig empirische Indizien, die die Idee unterstützt, dass ein wahrer Psychopath das Produkt eines Missbrauchs in der Kindheit ist, aber viele Indizien, die die Idee unterstützt, dass Psychopathie genetisch hervorgerufen ist. Das neurobiologische Modell lässt größte Hoffnung zu, dass wir selbst den hinterhältigsten Psychopathen entdecken können.

Wie Henry bereits erwähnt hat, wurde in einer Studie von Reaktionszeiten auf verschiedene Wortarten – emotionale, neutrale und Pseudowörter – festgestellt, dass Ereigniskorrelierte Potenziale (EKP) in Lexikalischen Entscheidungsaufgaben unter Nichtkriminellen anzeigen, dass Reaktionen sowohl auf positive und negative Wörter genauer und schneller ist als jene auf neutrale Wörter. In den Gehirnen dieser Untersuchungssubjekte zeigten die zentralen und seitlichen Gehirnregionen frühe und späte EKP Komponenten im Bezug auf emotionale Wörter. Von den späten Komponenten der EKP dachte man, dass sie eine laufende Verarbeitung des Worts anzeigen.

In derselben Studie zeigten nichtpsychopathische Kriminelle ebenfalls Empfindlichkeit gegenüber den emotionsgeladenen Begriffen. Die Psychopathen jedoch versagten darin, überhaupt eine Reaktionszeit oder EKP-Unterschiede zwischen neutralen und emotionalen Wörtern zu zeigen. Mehr noch, die Morphologie ihrer EKP Diagramme war auffällig von jenen der Nichtpsychopathen verschieden. Die späte Komponente ihres EKPs verzögerte in Nichtpsychopathen lange und war stark, während sie bei Psychopathen kurz und schwach war. Es wird vermutet, dass dies das Faktum reflektiert, dass Psychopathen nur lexikalische Entscheidungen treffen und Informationen nur auf seichter Ebene verarbeiten. Dies wird durch kürzlich durchgeführte bildgebende Verfahren (Gehirnscans) unterstützt, die zeigen, dass psychopathische Rauschgiftsüchtige während der Durchführung von lexikalischen Entscheidungsaufgaben weniger zerebrale Aktivitäten haben als nichtpsychopathische Rauschgiftsüchtige.

Hare et. al. haben weiters entdeckt, dass EKP-Anomalien von Psychopathen sich nicht auf affektive Sprache beschränken, sondern auch abstrakte Sprache. Eine weitere kuriose Entdeckung, die in zwei unabhängigen Studien festgestellt wurde, ist, dass eine unüblich große, negativ geladene Welle über die Frontallappen des Gehirns lief. Eine versuchsweise Interpretation wäre, dass dies eine profunde kognitive und affektive Verarbeitungsanomalie reflektiert.

Andere neue Studien kommen auf ähnliche Ergebnisse und Schlussfolgerungen: dass Psychopathen eine große Schwierigkeit haben, verbales und nonverbales affektives (emotionales) Material zu verarbeiten, dass sie dazu tendieren, die emotionale Signifikanz von Ereignissen falsch zu erfassen, und, was besonders wichtig ist, dass diese Defizite sich durch Brain-Imaging (Gehirnscan-) Techniken sichtbar machen lassen. Psychopathen zeigen auffällige inter-hemispherische Verteilung von Verarbeitungsprozessen, haben Schwierigkeiten, die subtilen Bedeutungen und Nuancen der Sprache, so wie z.B. Wortwitz, Metaphern etc., zu erkennen, haben schlechte olfaktorische Unterscheidungsgabe – möglicherweise wegen orbitofrontaler Störung – , und haben etwas, was wie eine subklinische Form von Denkstörung aussieht, charakterisiert durch fehlende Kohäsion und Kohärenz in ihrer Sprache. All diese kognitiven und affektiven Anomalien können in keinem einzigen der anderen Modelle der Psychopathie erklärt werden, und sie können durch bildgebende Techniken nachgewiesen werden.

Der letztere Punkt: Die Gedankenstörung ist etwas, womit wir bereits gearbeitet haben: Wir haben versucht, einige allgemeine Regeln zu finden, damit die durchschnittliche Person nach ein paar verdeckten Tests während Diskussionen mit Individuen, von denen sie denkt, dass sie sie manipuliert oder täuscht, eine persönliche Einschätzung machen kann.

Aber das ist eine geladene Streitfrage. Wie Łobaczewski hervorhebt: Wenn sich ein Psychopath selbst als normal betrachtet – was natürlich um einiges leichter fällt, wenn er Autorität besitzt – , dann wird er eine normale Person als ‚anders‘ und somit abnormal sehen. Die Aktionen und Reaktionen einer normalen Person, ihre Ideen und moralischen Kriterien fällt bei Psychopathen als abnormal auf. Einem Psychopathen kommt eine normale Person als naiv vor, so wie ein besserwisserischer Gläubiger an kaum nachvollziehbare Theorien über Liebe, Ehre und Gewissen. Ihn als „verrückt“ zu bezeichnen liegt nicht fern. Das erklärt, warum pathologische Regierungen Dissidenten immer als „mental krank“ abstempelten.

Das Rechtssystem ist nicht ausgelegt damit umzugehen, weil das Rechtssystem natürlich eine Kreation von pathologischen Individuen selbst ist; oder es wird zumindest von diesen administriert. Eine gut ausgefeilte Legislation sollte wissenschaftliche Testung von Individuen verlangen, deren Behauptungen, dass jemand Anderer psychologisch abnormal ist, zu nachdrücklich sind oder auf einer fragwürdigen Basis stehen.

Auf der anderen Seite erzeugt jedes pathologische soziale oder herrschende System, in dem Psychiatrie nur zu politischen Aspekten eingesetzt wird, weitere Probleme. Jede Person, die gegen ein regierendes System, das ihm als befremdlich und amoralisch vorkommt, rebelliert, kann von den Repräsentanten dieses Systems leicht selbst als „mental abnormal“ abgestempelt werden; er wäre dann jemand, der eine „Persönlichkeitsstörung“ hat und sich besser einer „psychiatrischen Behandlung“ unterziehen sollte. Und es gibt eine Überzahl an Wegen, wie sie auf die Tests Zugriff bekommen können. Es kann jederzeit ein wissenschaftlich und moralisch degenerierter Psychiater dafür gefunden werden.

Es ist also eine dornige Angelegenheit.

Silvia Cattori: Welche unterschiedlichen Typen hat Łobaczewski identifiziert?

Henry: Wie die meisten anderen Forscher unterscheidet er zunächst zwischen vererbten Abweichungen und erworbenen Abweichungen, d.h., jene, die mit der Pathologie geboren wurden und jene, die aufgrund von Verletzungen des Gewebes oder Traumen des Gehirns in jungem Alter pathologisch geworden sind. Verletzungen des Hirngewebes kann Narben/ischämische Regionen hinterlassen, die die Fähigkeit des Individuums, wahrzunehmen und zu fühlen, beeinträchtigen können. Die betroffenen Bereiche des Gehirns können ihre Aufgaben dann nicht mehr erfüllen, weswegen die Daten in andere Bereiche umgeleitet werden, die eigentlich für andere Aufgaben vorgesehen wären. Łobaczewski nennt Jene, deren Charaktere sich auf deformierte Art herausbilden, Charakteropathen. Er listet dann mehrere Formen von Charakteropathien auf: der paranoide Charakteropath (er zitiert Lenin als ein Beispiel); frontale Charakteropathie, eine Abweichung durch Verletzungen der vorderen Bereiche der Großhirnrinde hervorgerufen (Stalin ist ein Exemplar dieses Typs); drogeninduziierte Charakteropathie, verursacht durch Konsum von Drogen, die das Zentralnervensystem beschädigen. Weiters gibt es pathogeninduziierte Charakteropathen (er schlägt vor, dass Franklin D. Roosevelt an dieser Krankheit litt) genauso wie Menschen mit Epilepsie (er zitiert Caesar und Napoleon).

Die vererbten Erkrankungen sind: Schizoide Persönlichkeitsstörung, essenzielle Psychopathie asthenische, anankastische, histrionische und skirtoide Persönlichkeitsstörungen und jene, die Łobaczewski als „Schakale“ bezeichnet, d.h. Individuen, die als angeheuerte Schützen bzw. als Mörder gegen Bezahlung enden. Łobaczewski spekuliert, dass dieser Typus eine Mischung der anderen Typen ist. Um eine Vorstellung davon zu vermitteln, möchte ich zwei Typen näher erläutern.

Schizoide Persönlichkeitsstörung ist eine Abweichung, die hypersensible und misstrauische Individuen erzeugt, die Gefühle Anderer geringschätzen. Sie werden von hochtrabenden Ideen angezogen, aber ihre verarmte psychologische Natur limitiert stark ihre Wahrnehmungen und verwandeln ihre sogenannten „guten Absichten“ in Einflüsse des Bösen. Ihre Vorstellung von der menschlichen Natur verdirbt letztendlich ihre Bemühungen. Wie Łobaczewski meint, wird ihre Haltung der Menschheit gegenüber durch das ausgedrückt, was er die „schizoide Deklaration“ nennt: „Die menschliche Natur ist so schlecht, dass Ordnung in der menschlichen Gesellschaft nur durch eine starke Macht, geschaffen von hoch qualifizierten Individuen im Namen einer höheren Idee, aufrecht erhalten werden kann.“ Wie viele Bewegungen, die wir heute sehen – angefangen von Faschismus über Kommunismus bis hin zu Neokonservatismus- basieren auf dieser Idee! Man könnte sich leicht vorstellen, dass diese Aussage zum Beispiel von Leo Strauss stammen könnte.

Essenzielle Psychopathen sind der Typus, der am ähnlichsten zur Vorstellung von Psychopathie, wie sie von Cleckley, Hare, Babiak und anderen diskutiert wird, ist. Łobaczewski erwähnt die furchterregende Anmerkung, dass „sie schon im Kindesalter lernen, sich gegenseitig in einer Menschenmenge zu erkennen, und sie ein Gewahrsein der Existenz Anderer, die ihnen ähnlich sind, entwickeln. Sie werden sich auch gewahr, dass sie sich von der Welt der anderen Menschen, die sie umgeben, unterscheiden. Sie betrachten uns von einer gewissen Distanz, wie eine paraspezifische Spezies.“

Denken Sie über die Folgen dieser Anmerkung nach: Sie sind sich, als Gruppe, in einem gewissen Ausmaß über sich selbst bewusst, sogar schon in der Kindheit! In Anerkennung ihrer fundamentalen Unterschiede zum Rest der Menschheit würde somit ihre Loyalität Anderen ihrer Art gehören, d.h. anderen Psychopathen. Łobaczewski hebt hervor, dass in jeder Gesellschaft unserer Welt psychopathische Individuen oft aktive Zusammenschlüsse unter geheimer Absprache bilden – in einem gewissen Ausmaß entfremdet von der Gemeinschaft normaler Leute. Sie sind sich bewusst, dass sie anders sind. Ihre Welt ist auf ewig im Sinne von „Wir gegen sie“ getrennt; d.h., ihre Welt mit ihren eigenen Gesetzen und Gepflogenheiten versus dieser anderen, „fremden Welt“ der normalen Menschen voller vermessener Vorstellungen und Gebräuchen von Wahrheit, Ehre und Anstand, in deren Licht – so wissen sie – sie moralisch gerichtet würden. Ihr eigener verdrehter Sinn von Ehre verpflichtet sie zu Betrügen und Nicht-Psychopathen und ihre Werte zu verunglimpfen. Im Widerspruch zu den Idealen normaler Menschen denken Psychopathen, dass das Brechen von Versprechen und Abmachungen zu normalem Verhalten zählt. Sie begehren nicht nur Besitztümer und Macht, sondern denken auch, dass sie ein Recht darauf hätten, einfach nur, weil sie existieren und sie es wollen. Aber sie verspüren eine besondere Genugtuung, wenn sie sie von Anderen an sich reißen; was sie plagiieren, erschwindeln und erpressen können sind Früchte, die süßer sind als die, die sie durch ehrliche Arbeit erwirtschaften. Sie lernen auch schon sehr früh, dass ihre Persönlichkeiten traumatisierende Effekte auf die Persönlichkeiten von Nicht-Psychopathen haben können, und wie sie Vorteile aus diesem Terror für die Erfüllung ihrer Ziele ableiten können.

Stellen Sie sich also vor, wie Menschen, die nicht das Wissen um diese Sachverhalte haben, komplett im Dunkeln tappen, und von diesen Individuen getäuscht und manipuliert werden können, wenn sie z.B. in verschiedenen Ländern an der Macht sind und vorgeben, den jeweiligen Bevölkerungen gegenüber loyal zu sein, während sie offensichtliche und leicht zu erkennende physische Unterschiede zwischen Gruppen (wie Rasse, Hautfarbe, Religion etc.) ausspielen. Psychologisch normale Menschen würden in diesem Szenario auf Basis von irrelevanten Unterschieden gegeneinander aufgebracht werden, während die an der Macht sitzenden [psychologisch] Abweichenden – die sich fundamental von dem Rest unterscheiden, da sie kein Gewissen haben und unfähig sind, für andere Menschen zu fühlen – als Drahtzieher die Früchte ernten.

Ich denke, dass dieses Szenario ziemlich genau die Situation beschreibt, mit der wir heute konfrontiert sind.

Silvia Cattori: Können Sie uns Beispiele geben, die uns helfen, das Problem in einem allgemeinen Sinn zu verstehen?

Henry: Łobaczewskis Betrag ist seine Analyse, wie die unterschiedlichen Arten von Psychopathen zusammenarbeiten, um ein System zu formen, wo klinisch pathologische Menschen zu Machtpositionen aufsteigen, wo sie über psychologisch normale Menschen herrschen.

Zu Beginn des Buches beschreibt Łobaczewski seine Erfahrungen auf der Universität, wo er dem Phänomen zum ersten Mal begegnet ist. Er ging in die Bibliothek, um einige Bücher über Psychopathie auszuborgen, nur um zu seinem Erstaunen festzustellen, dass sie alle entfernt worden waren! Dies demonstriert ein Wissen um ihre Unterschiede – zumindest bei einigen von ihnen – , und, im Falle des kommunistischen Polens, von jenen, die genug Macht hatten, um Bücher aus einer Universitätsbibliothek zu entfernen. Laura meinte, dass beim Lesen dieser Passage ihr die Haare im Genick zu Berge standen! Die Implikationen dieses Faktums sind weitreichend im Verständnis unserer Welt, wie sie so werden konnte wie heute, und was wir tun müssen, um sie zu verändern.

Aber hier sind einige Beispiele von psychopathischem Verhalten, wie sie von anderen Autoren dargebracht werden:
(1) Eine Mutter spielt mit ihrer vierjährigen Tochter Verstecken. Sie hält ein großes Küchenmesser in ihrer Hand. Sie sagt ihrer Tochter: „Ich zähle bis einhundert, und wenn ich dich finde, dann schneide ich dir die Daumen ab. Das entsetzte Mädchen versteckt sich in ihrem Schrank, und die Mutter, wissend, wo sie ist, lässt sie dort stehen; entsetzt, geängstigt, traumatisiert, bis zum Schluss. Als die Mutter die Tür öffnet, beugt sie sich über die Tochter und ritzt ihr die Haut an einem ihrer Daumen ein.
(2) Eine Familie hat zwei Söhne. Einer begeht Selbstmord mit einem Jagdgewehr. Beim darauffolgenden Weihnachtsfest schenken die Eltern genau dieselbe Waffe ihrem anderen Sohn. Als sie gefragt werden, warum, sagen sie: „Die Waffe funktionierte einwandfrei!“
Wie passt solches Verhalten in ein Glaubenssystem, wo wir alle einen göttlichen Funken ins uns tragen und jeder ein Gewissen hat? Können Sie sich vorstellen, dies ihren eigenen Kindern anzutun?

Laura: Einer der Hauptfaktoren, der bei der Frage betrachtet werden muss, wie eine Gesellschaft von einer Gruppe von pathologisch Abweichenden übernommen werden kann, ist, dass die einzige Eindämmung eine geringe Teilnahme von empfänglichen Individuen in der jeweiligen Gesellschaft ist. Łobaczewski gibt eine ungefähre Zahl für die aktivsten Abweichenden in der Größenordnung von 6% einer Population an. Diese Zahl wird natürlich von Land zu Land aufgrund vieler Variablen unterschiedlich sein. Die westlichen Gesellschaften haben eine breite Masse an anfälligen Individuen.

Der essenzielle Psychopath befindet sich im Zentrum des Spinnennetzes. Die anderen Psycho- bzw. Charakteropathien, die von Łobaczewski und Anderen beschrieben wurden, formen das erste Glied des Pathologischen Kontrollsystems; es sollte bemerkt werden, dass diese viel Zahlreicher sind als die essenziellen Psychopathen selbst. Diese Gruppe besteht also etwa aus 6% jeder beliebigen Bevölkerung (1% essenzielle Psychopathen plus bis zu 5% andere Psycho- bzw. Charakteropathien).

Das zweite Glied eines solchen Systems ist aus Individuen zusammengesetzt, die normal geboren wurden, die aber entweder durch Langzeiteinwirkung von psychopathischem Material oder durch psychische Schwäche entschieden haben, die Begehren der Psychopathen für ihre eigenen selbstsüchtigen Ziele zu erfüllen. In Zahlen, so Łobaczewski, besteht diese Gruppe unter normalen Umständen aus etwa 12% jeder beliebigen Bevölkerung. Łobaczewski meint, dass es ohne Einsatz von gediegenen, nichtpsychologischen Wissenschaften schwierig ist, eine klare Grenze zwischen diesen letzteren Typen und genetischen Abweichenden zu ziehen. An diesem Punkt können die Unterschiede nur mehr deskriptiv sein.

So kommt es, dass etwa 18% jeder beliebigen Gesellschaft bei der Schaffung und Auferlegung einer Pathokratie (oder einem Versuch desselben) aktiv sind. Die 6% bilden die pathokratische Aristokratie und die 12% das Neubürgertum, dessen wirtschaftliche Situation besonders günstig ist.

Einmal aufgesetzt, korrodiert das elitäre psychopathische System den gesamten sozialen Organismus und verschwendet dessen Talente und Mächte. Wenn eine Pathokratie einmal errichtet ist, folgt sie einem gewissen Kurs und hat eine gewisse ‚Schwerkraft‘. In einer Pathokratie entsteht das sozioökonomische System aus einer sozialen Struktur, die von dem politischen Machtsystem geschaffen wird, das wiederum ein Produkt der spezifischen elitären Weltsicht der pathologisch Abweichenden ist. So kommt es, dass eine Pathokratie ein von menschlichen Pathogenen erzeugter makrosozialer Krankheitsprozess ist, der eine ganze Nation zu solch einem Ausmaß befallen kann, dass Parallelen zu einem metastasierenden Krebs gezogen werden können. Und genauso wie der Prozess von Krebs in einem Körper einem charakteristischen pathodynamischen Prozess folgt, so tut das auch die makrosoziale Krankheit Pathokratie.

Es ist unmöglich, sich solch ein pathologisches Phänomen mit den vorhandenen Mitteln von ’normalen‘ Menschen vorzustellen, die die abweichenden Gedankenprozesse von menschlichen Pathogenen nicht miteinberechnen. Es könnte sicherlich gesagt werden, dass die gesamte Welt schon eine sehr lange Zeit von einer ‚verdeckten Pathokratie‘ (bzw. Kryptopathokratie) beherrscht wurde. Viele Forscher schlagen vor, dass es immer schon so etwas wie eine „Geheimregierung“ gegeben hat, die selbst dann aktiv ist, wenn die ‚öffentlich sichtbare Regierung‘ technisch gesehen keine Pathokratie ist. Der Vorschlag wäre hier, dass Psychopathen sich technisch gesehen immer im Hintergrund befinden, auch in den Zyklen der Geschichte, wo es keine Pathokratien gegeben hat (d.h. während den ‚guten Zeiten‘, die Łobaczewski als die Voraussetzung für einen hysteroiden Kreislauf beschreibt, und die Tür zu einer offensichtlichen Pathokratie öffnet).

Wenn wir den Begriff Pathokratie für die „Herrschaft einer geheimen Regierung“ verwenden, dann würde unsere gesamte Geschichte eine Pathokratie darstellen und die Welt würde ihren Sinn verlieren; also ist es wichtig zu bemerken, dass der Begriff Pathokratie das spezifische Phänomen ist, das aus dem Hedonismus von guten Zeiten resultiert. Und dass es durch essenzielle Psychopathen, von denen 100% in öffentlichen Machtpositionen sitzen, charakterisiert ist. Etwas, das in Nazideutschland und dem kommunistischen Russland und Osteuropa aufgetreten ist. Und, so sollte ich hinzufügen, auch etwas, das gerade jetzt auftritt.

Man kann die uns heute betreffenden Probleme nicht wirklich als ‚politisch‘ bezeichnen – unter Verwendung der herkömmlichen Namen von politischen Ideologien – , weil, wie oben erwähnt, pathologisch Abweichende hinter einer vollständig abdeckenden Maske operieren; und zwar durch Täuschung und andere psychologische Tricks, die sie ausgeklügelt praktizieren. Wenn wir denken oder glauben, dass irgendeine politische Gruppe mit irgendeinem Namen in Bezug auf ihre wahre Natur heterogen ist, dann werden wir nicht fähig sein, die Ursachen und Symptome der Krankheit diagnostizieren zu können. Jede Ideologie wird ausgenutzt werden, um die pathologischen Qualitäten sowohl vor ‚Experten‘ als auch vor ‚Laien‘ zu tarnen. Dies oder jenes also als „links“, „rechts“ oder „mittig“, „sozialistisch“, „demokratisch“ oder „kommunistisch“ etc. zu bezeichnen wird uns niemals helfen, die pathologische Selbstreproduktion und ihre expansionistischen externen Einflüsse zu verstehen. Wie Łobaczewski wiederholt: „Ignota nulla curatio morbi!“ Keine (Volks-)Bewegung wird jemals Erfolg haben, die nicht Psychopathie und Ponerologie in ihre Überlegungen einbezieht!

Silvia Cattori: Die [psychologisch] Verdorbenen sind also jene, die angesichts von Problemen, die sie selbst erzeugt haben, sagen: „Es ist die Schuld von Anderen. Ich habe damit nichts zu tun.“

Henry: Genau. Ein Beispiel, das mir gerade einfällt, ist ein von Hare zitierter Psychopath, der seine Eltern ermordete und dann um ein mildes Urteil bat, weil er ein Adoptivkind war!

Nichts ist jemals ihre Schuld. Sie sind niemals verantwortlich für irgendetwas.

Laura: Ich möchte dieses Phänomen ein wenig näher erklären. Ein Psychopath ist ein Individuum, das die Welt in Schwarz und Weiß einteilt, Gut und Böse, und die Unterteilung ist sehr starr. Die psychopathische Struktur wird um eine sehr einfache Struktur herum gebildet: „fühlt sich gut an, ist daher gut / fühlt sich schlecht an, ist daher schlecht“. Und obwohl diese Struktur sehr starr ist, heißt das nicht, dass sie rational oder stabil ist! Dinge sind entweder gut oder schlecht, aber was gut oder schlecht ist, hängt von den unmittelbaren Umständen ab, d.h., was der Psychopath im betreffenden Moment haben möchte.

Aber das ist kein ‚Abwehrmechanismus‘; es ist einfach nur so, dass für den Psychopathen der Locus der Realität darin liegt, was sich „gut anfühlt“, und zwar ohne jeglichen Bezug auf irgendjemand Anderen, außer auf Objekte, die seinen Bedürfnissen dienen. Man könnte fast sagen, dass die psychologische Struktur des Psychopathen dem eines neugeborenen Säuglings entspricht, der sich niemals entwickelt, niemals aufwächst.

Ein Säugling hat noch kein internes Selbst, außer vielleicht in der Mitte eines Bündels an neurologischen Eingaben und Ausgaben zu stecken, die sich nach Zufriedenstellung sehnen und Unbequemlichkeiten ablehnen. Natürlich gibt es bei einem aufgewachsenen Psychopathen bereits hochentwickelte neurologische Schaltkreise, die sich während des Lernprozesses, was am besten funktioniert, ein Verlangen zu stillen oder einen Bedarf zu decken, entwickelten.

Unter dem Einfluss dieser internen Struktur ist der Psychopath nicht fähig, die Bedürfnisse anderer menschlicher Wesen, die subtilen Schattierungen einer Situation oder Mehrdeutigkeiten zu erkennen. Die gesamte äußere Realität wird durch diese starre und primitive interne Struktur gefiltert und nach ihr ausgerichtet.

Wenn ein Psychopath frustriert ist, scheint er zu spüren, dass die gesamte Welt „da draußen“ gegen ihn geht und dass er selbst gut und schwerleidend ist, und eigentlich nur nach dem Ideal von Liebe, Frieden, Sicherheit, Schönheit, Wärme und Komfort trachtet. Das heißt, wenn ein Psychopath mit etwas Unangenehmem oder Bedrohendem konfrontiert ist, wird das betreffende Objekt (Person, Idee, Gruppe, was auch immer) in die „absolut böse“-Kategorie gesteckt, denn, wenn der Psychopath es nicht leiden kann, dann kann es einfach nicht gut sein!

Nun, hier ist der Clou: Wenn sich die Beweise einstellen, dass eine gewisse Wahl oder Handlung eines Psychopathen ein Problem erzeugt hat, oder eine Situation schlimmer gemacht hat, dann muss auch das als Teil des Selbst verleugnet werden und nach „da draußen“ projiziert werden.

Das bedeutet, dass alles, was als „schlecht“ definiert ist, auf jemandem oder etwas projiziert wird, weil die innere Struktur eines Psychopathen keine Makel erlauben wird, nichts Schlechtes, keine Fehler. Und denken Sie daran, dass das nicht so ist, weil sie es wollen, sondern weil sie nicht anders können. So sind sie eben gemacht. Sie sind wie eine Katze, die Spaß daran hat, eine Maus zu quälen bevor sie sie frisst. Das ist es, was sie tun.

Psychopathen sind Meister von Projektiver Identifikation. Das heißt, sie projizieren auf Andere alles, was schlecht ist (was „schlecht“ ist ändert sich laufend nach den Bedürfnissen des Psychopathen), gehen in einen manipulierenden Modus um das Projizierte in der anderen Person zu induziieren, und trachten danach, die Person zu kontrollieren, die aus ihrer Sicht diese „schlechten“ Charakteristiken manifestiert. Auf diese Art erfährt der Psychopath Vergnügen und fühlt, alles „unter Kontrolle“ zu haben.

Denken Sie daran, dass das, was vom Psychopathen für „gut“ gehalten wird, nichts mit Wahrheit, Ehre, Anstand, Rücksicht auf Andere oder irgend etwas anderes zu tun hat, außer mit dem, was der Psychopath in einem beliebigen Moment haben will. Auf diese Weise kann die Verletzung von Rechten Anderer, jedes Foul, jede böse Tat vom Psychopathen verübt werden, und er wird in der Nacht schlafen wie ein Baby (buchstäblich), weil er nichts „falsches“ gemacht hat!

George Bush und seine Neokonservativen können den Irak zerstören, es „Demokratie bringen“ nennen, und sich dabei gut fühlen. Israelische Psychopathen können palästinensisches Gebiet stehlen, Palästinenser ermorden, und es mit der Bibel rechtfertigen und sich dabei gut fühlen. Natürlich wissen sie, dass sie lügen wenn sie lügen, aber innen glauben sie, dass wahre Güte das ist, was sie in dieser Welt gut fühlen lässt. Und sie wissen auch, dass Wesen, so wie sie selbst, von der Mehrzahl anderer Menschen moralisch verurteilt und angegriffen werden, wenn sie nicht ihren Trieb nach dem, was sie begehren, hinter einer Maske von hochtrabender Rechtfertigung verstecken.

Silvia Cattori: Soll das heißen, dass moderne Pathokraten, die in der heutigen sogenannten „Informationsgesellschaft“ operieren, sich nicht z.B. von Unterstützern von Hitler unterscheiden? Außer vielleicht, dass sie noch viel gefährlicher sind, weil sie fortschrittlichere Werkzeuge haben und fähig sind, die verschiedenen Kommunikationsmittel mit größerem Gewahrsein einzusetzen?

Laura: Das fasst es ganz gut zusammen.

Henry: Ein pathokratisches System, das heißt, eine Regierung voller psychologisch Abweichender, wird unabhängig von der getragenen Maske – wie z.B. Faschismus, Kommunismus oder Kapitalismus – ähnliche Effekte erzeugen. Die Ideologie ist unwichtig. Sie dient nur als eine Tarnung und als ein Sammelpunkt für einen gewissen Prozentanteil der Bevölkerung, der als Wählerschaft dient. Diese Wählerschaft glaubt die Slogans und sind unfähig, hinter die Maske zu blicken. Ein gewisser Prozentsatz von ihnen wird die ideologischen Slogans mit den Augen des Gewissens interpretieren und glauben, dass es ihr [der Slogans]Ziel ist, unser Schicksal zu verbessern. Deshalb hören wir immer Slogans über die Bruderschaft von Menschen oder auch die ausgelaugten, leeren Phrasen über Gerechtigkeit und Freiheit, über die Demokratie im Irak, und so weiter, während die Realität eher von Machtlosigkeit, Trennung und Versklavung zeugt. Wenn einzelne Individuen die Kluft zwischen den Idealen und den Handlungen der Führer bzw. der Partei zu sehen beginnen, werden sie sich zurückziehen und von anderen Individuen ersetzt werden.

In der heutigen Welt, wo Information von einer sehr kleinen Zahl von Medien-Outlets kontrolliert wird, und wo diese Outlets eng mit den pathologischen Regierungen in Verbindung stehen, kann eine große Anzahl von Menschen mit pathologischen Denkweisen beeinflusst und infiziert werden. Ein Beispiel davon ist die berühmte Anmerkung von Madeleine Albright im Jahr 1996, als sie über die 500.000 Todesfälle, hervorgerufen durch die Handelssperre im Irak – die meisten davon Kinder – , befragt wurde. Sie antwortete, dass es „es wert“ war, in anderen Worten, dass diese Tode der notwendige Preis waren, um Saddam Hussein zu stürzen. Das ist unzweifelhaft pathologische Logik; aber wie viele Amerikaner haben diesen Ausspruch gehört und sich nichts dabei gedacht? Jeder, der im Moment dieses Ausspruchs nicht empört gewesen ist, ist mit pathologischem Denken infiziert worden, ist ponerisiert worden. Ihr Denken ist nun durch die pathologische Infektion verzerrt.

Silvia Cattori: Sind das fehlende Gewissen und die Unempfindlichkeit gegenüber Leiden Anderer das, was Psychopathen von normalen Menschen unterscheidet?

Henry: Das ist wahrscheinlich der Schlüsselpunkt, den die Menschen verstehen müssen. Seit Jahrhunderten versuchten Künstler und Schriftsteller zu verstehen, wie es kommt, dass unsere Welt in einer Endlosschleife von Leiden gefangen ist. Sie haben versucht, moralistische Erklärungen zu finden. Łobaczewski diskutiert in der ersten Hälfte seines Buches über die Zwecklosigkeit dieser Herangehensweise und schlägt stattdessen eine wissenschaftliche Herangehensweise vor, basierend auf dem Verständnis des Bösen als eine gesellschaftliche Krankheit; als die Handlungen von pathologischen Abweichenden innerhalb einer Gesellschaft. Ohne die Fähigkeit, sich in jemandem einfühlen zu können, können diese Menschen nicht das Leiden fühlen; genauso wenig wie die Katze das Leiden der Maus fühlen kann, wenn sie sich mit ihr spielt bevor sie sie frisst. Bush kann tausende amerikanische Soldaten in den Irak oder nach Afghanistan schicken, wo sie getötet oder dauerhaft verstümmelt werden, oder wo sie selbst Tausende töten und das gesamte Land zerstören; er kann die Folter von Häftlingen absegnen, die Aktionen von Israel im Libanon unterstützen; es ist absolut kein Leiden, das er damit anrichtet, für ihn real. Es gibt keine Vorrichtung in diesen Menschen, die diese Emotionen verarbeiten könnte. Sie sind auf physiologischer Ebene unfähig, dies zu tun.

Laura: Sie haben nicht die Hardware, um dieses Programm laufen zu lassen.

Henry: Das einzige Leiden, das ein Psychopath kennt, ist, wenn ihm sein Essen weggenommen wird; und ich verwende hier das Wort in einem symbolischen Sinn: wenn er nicht das bekommt, was er will. Nur so tief geht sein emotionales Leben. Alles andere, was wir in sie hineindichten, kommt aus unserer eigenen Vorstellung; wir projizieren unsere eigene interne Realität zurück auf sie.

Und wir tun das die ganze Zeit, denn es ist sehr schwierig für uns zu begreifen, dass es Leute gibt, die nicht die reichen inneren Welten haben, wie normale Menschen.

Laura: Wenn wir unsere eigene innere Struktur auf einen Psychopathen projizieren, verhalten wir uns eigentlich selbst psychopathisch! Wir sind dann in einer ’schwarzen vs. weißen‘ Welt, wo die Nuancen menschlicher Existenz nicht berücksichtigt werden. Faktum ist, wir sind hinsichtlich Intelligenz, Talente, Erscheinungsbild, etc. nicht alle gleich erschaffen. Und genauso wie alles unterschiedlich aussieht, so sind sie in ihrem psychologischem Make-Up unterschiedlich gebaut, selbst wenn dabei gewisse Dinge sind, die wir uns als Spezies teilen. Łobaczewski hebt hervor, dass es ein universelles Gesetz der Natur ist, dass, je höher die psychologische Organisation einer Spezies ist, umso höher auch die psychologischen Unterschiede zwischen individuellen Mitgliedern ist. Der Mensch ist eine stark organisierte Spezies; folglich sind diese Variationen zwischen Individuen am größten. Psychologische Unterschiede treten in allen Details des Musters menschlicher Persönlichkeit sowohl qualitativ als auch quantitativ auf.

Die Erfahrung lehrt uns, dass psychologische Unterschiede zwischen Menschen oft eine Ursache von Problemen sind. Wir können diese Probleme überwinden, indem wir die psychologische Unterschiedlichkeit als Naturgesetz akzeptieren und ihren kreativen Wert anerkennen. Diese Unterschiedlichkeit ist für die Menschheit ein großes Geschenk, und erlaubt menschlichen Gesellschaften, ihre komplexen Strukturen zu entwickeln und sowohl auf individueller als auch kollektiver Ebene höchst kreativ zu sein. Dank der psychologischen Vielfalt ist das kreative Potenzial jeder gegebenen Gesellschaft viele Male höher als wenn unsere Spezies homogener wäre.

Die normale persönliche Persönlichkeit ist in konstantem Fluss: lernen, wachsen, verändern. Ein lebenslanger evolutionärer Prozess ist die Tagesordnung. Manche politische und religiöse Systeme versuchen, exzessive Stabilität und Homogenität unserer Persönlichkeiten aufzuerlegen, aber es ist aus psychologischer Sicht für Individuen und die Gesellschaft ungesund.

Eine Gesellschaft, die psychologisch angemessen gebildet ist, wird Unterschiede kennen und verstehen, und wird auch über die Hauptsache Bescheid wissen, die normale Menschen gemeinsam haben: die Fähigkeit, ein reifes Gewissen zu entwickeln. Auf diese Weise können Unterschiede gefeiert und das kreative Potenzial voll ausgenutzt werden.

Ende Teil 1

 

Überfallen und ausgeraubt. Unbescholtener Studienrat und seine Frau wie Schwerverbrecher/Straftäter misshandelt.

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2012-07-16 – 13:25:38

Ist diese an die Vollstreckungshanseln gerichtete Aussage zutreffend:

… denn sie wissen nicht, was sie tun.

 

hierzu ein Hinweis zu einer Sendung in Sachen Polizeigewalt in der BRD.
http://robertkoop.wordpress.com/2014/12/17/polizei-gewalt-und-videos/
Was öffentlich passiert, gibt’s auch in geschlossenen Räumen.

Siehe Nachtrag vom 19.07.2012 am Ende dieses blog.

Nachstehende Ausführungen sind Anlage des Strafantrags von Eva Hackmann und Rainer Hackmann gegen Richter Ecker AG Frankenthal, Richter Struck AG Osnabrück, OGV Egbers AG Osnabrück und die fünf Vollstreckungsgehilfen (GV-Anwärterin Frau Gering, POK Placke, Oevermann, Wischmeyer |Polizei Bohmte|, Gering|Polizei Bad Essen|).

Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen, dass der Beantragung eines Mahnbescheids auf den Namen Meyer durch FKH ein Vertrags-/Urkundenbetrug der Firma Bela Vita zugrunde liegt, den AG Mayen vorsätzlich auf Eva Hackmann fingierte/fälschte.
Es existiert kein Vertrag Meyer/Bela Vita, der Eva Hackmann zuzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal erklärte sich für nicht zuständig, die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelte ab 2008 gegen die strafangezeigte Firma Bela Vita nicht. Auch nicht das Zivilgericht AG Osnabrück, da AG Mayen durch Beweismittelvernichtung, Verfahrensaktenfälschung/-manipulation und Datumsmanipulation von Akten (Ergebnis: verspäteter Widerspruch, unklarer Einspruch)diesem Zivilgericht Unwahrheit zur Benutzung als wahr vorgab und damit die Aufnahme/Möglichkeit von Sachverhaltsklärung zur Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrags Meyer mit Rücknahme der Schuldnerzuweisung auf Hackmann im zivilgerichtlichen Streitverfahren ausschloss. Zudem veranlasste Vollstreckungsgericht AG Osnabrück Richter Struck nicht die Vorlage des Vertrages Meyer/Bela Vita, sondern unterstellte diesen als existent und von Hackmann auf Meyer fingiert/gefälscht.

Daraufhin stellte ich u.a. einen Antrag auf Feststellung der Existenz des Vertrages Meyer durch Überprüfung der Firma Bela Vita. Das AG Frankenthal nahm zunächst die Anträge und die gestellte Feststellungsklage zur Feststellung der Existenz/Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita an. Zwei Wochen vor der Verhandlung kündigte das Gericht Richter Ecker den Ausschluss der Verhandlung über diesen entscheidenden Feststellungsantrag an. Um ein Fehlurteil auszuschließen, beantragte ich daher fristgerecht vor der Verhandlung nach § 149 ZPO die Aussetzung der Verhandlung bis zum Vorliegen des Osnabrücker staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses der nochmals wegen Vertrags-/Urkundenbetrug strafangezeigten Firma Bela Vita zur (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer.
Die Berücksichtigung des staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses schloss Richter Ecker aus, weshalb ich nicht zur Verhandlung ging. Ohne Nennung des zuvor gerichtlich abgelehnten Haupt-Feststellungsantrags, ohne Nennung des gestellten § 149 ZPO -Antrags und ohne Nennung der Ablehnungsgründe in beiden Versäumnisurteilen, suggerierte AG Frankenthal, als habe ich keinen §149-Antrag gestellt. Es ergingen zwei rechtswidrige Versäumnisurteile des AG Frankenthal durch Richter Ecker. Rechtswidrig deshalb, da ohne vorherige staatsanwaltliche Ermittlung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer und ohne Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer. AG Frankenthal Richter Ecker schein-bestätigte/unterstellte durch seine Suggestion diesen tatsächlich nicht existenten Vertrag Meyer als existent und damit, wie bereits AG Mayen in 2007 bis 10.05.2012 (G St Regner) geheim gehalten unterstellte, Eva Hackmann als die Schuldnerin.

Eines Vertrag Meyer, den AG Mayen als existent und durch (bis 10.05.2012 St Regner) geheim gehaltene Verfahrensaktenfälschung/-manipulation von Eva Hackmann sowie Ehemann Rainer Hackmann auf den Namen Meyer als eingestanden unterstellte/zuwies. Diese Unterstellungen implizieren, dass E. Hackmann diesen Vertrag Meyer fingierte/fälschte. Wegen der vom AG Mayen ausgeschlossenen Feststellung/Überprüfung der Straftat Vertrag-/Urkundenbetrug von Bela Vita (beruht auf unterstelltem, tatsächlich nicht existentem, Vertrag Meyer) war keine tatsächliche Schuld abzuleiten. Zurückzuführen auf subtile Psychotrickserei/Unterstellung/Umdeutung wies AG Mayen 2007 Eva Hackmann Schein- Schuld zu.
Die Festschreibung der Schein- Schuld auf E.H. erreichte AG Frankenthal durch vorgehend beschriebene Ablehnung des Feststellungsantrags und als nicht gestellt unterstellten § 149 ZPO-Anträge über beide rechtswidrigen Versäumnisurteile. AG Frankenthal verurteilte auf der Grundlage dieser rechtswidrigen Urteile E.H. zur Kostenerstattung an den Prozessgegner FKH Jentzer. FKH Jentzer ließ diese Kosten, die auf strafangezeigte rechtswidrige/rechtsbeugende Versäumnisurteile beruhen, über Vollstreckungsgericht AG Osnabrück eintreiben.
Auf Antrag des Oberverbrechers nach § 12 StGB Werner Jentzer von der FKH ordnete Richter Struck 01.06.2012 Pfändung an. Und für den Fall nicht realisierbarer Pfändung 23.04.2012 Haftbefehl zur Verbringung in die Justizvollzugsanstalt. Struck ließ diese über seinen Vollstreckungsgehilfen OGV Egbers 13.07.2012 9:30 Uhr mit staatlicher Gewalt (fünf schwer bewaffnete in dicken Lederjacken gekleidete Vollstreckungsbeamte/Verbrechergehilfen) umsetzen. Struck und Egbers hatten über ausführliche mündliche und schriftliche Detailinformationen Kenntnis vom §149-ZPO-Betrugs dieser AG Frankenthal Urteile des Richters Ecker, von dessen Weigerung der Berücksichtigung des Bela Vita -Ermittlungsergebnisses durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück und dadurch bedingte Unmöglichkeit, das das Ermittlungsergebnis in die AG Frankenthal-Urteile einfließt.
Struck und Egbers wussten von dem vor 13.07.12 beim Niedersächsischen Justizministerium gestellten Strafantrag gegen St Voss, Ost.’in Krüger und Ltd. Staatsanwalt Heuer wegen ausgeschlossener Ermittlung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.
Struck und Egbers wussten vor dem 13.07.12, dass die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und das Nieders. Justizministerium, wie auch das rheinland pfälzische Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz die beantrage Anweisung zur Ermittlung gegen Bela Vita nicht vornahmen.
Struck und Egbers hatten Detailkenntnis über den auch im Internet an mehr als 10’000 anderen reingelegten unbescholtenen Bürgern ausgeübten Betrug, der erst unter betrügerischer Mitwirkung/Duldung staatlicher Justiz, genauer: länderübergreifender Ministerien der Justiz und Verbraucherschutz (exemplarisch an Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen), möglich wurde.

Richter Struck erstellte bereits 23.04.2010, in Kenntnis des mehrfachen 2007-Prozessbetrugs des AG Mayen, auf Antrag der FKH Verbrecher nach § 12 Werner Jentzer einen Haftbefehl gegen Eva Hackmann, obwohl der Titel auf Meyer lautet und obwohl Eva Hackmann den auf Meyer fehl zugestellten Mahnbescheid fristgerecht zurücksandte. GV’in Nerger gab den Verhaftungsauftrag zurück, da nachweislich der vollstreckbare Titel nicht auf Eva Hackmann lautet, sondern auf Meyer, und der zugrundegelegte Vertrag Meyer nicht existiert/besteht. Damit war die Vollstreckungskaskade nicht zurückgenommen. FKH erwirkte beim AG Osnabrück Richter Struck 01.06.2012 einen Hausdurchsuchungsbeschluss gegen Eva Hackmann zur Eintreibung Durchsetzung der von FKH Jentzer geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit den Versäumnisurteilen des AG Frankenthal.
Ergebnis:
Am 13.07.2012 erschien der Vollstreckungsgehilfe des Richters Strucks OGV Egbers, der mit fünf Hells Angels ähnlichen staatlichen Vollstreckungsdurchzwingern, sich Zutritt in mein Haus verschaffte, einen vom Richter Struck nicht unterschriebenen Beschluss des AG Osnabrück vorlegte. Er hatte umfangreiche Detailkenntnis über die Unrechtmäßigkeit seines Dienstauftrages, die ich ihm und seinen Gehilfen unter Fesselung am 13.07.12 nochmals mitteilte, aber die Konsorten ignorierten. Die vermeintlichen ‚Garanten für das Durchsetzen von Recht und Ordnung‘, tatsächlich ganz offenkundig gehirn-/verstand-/gewissenlosen Vollstreckungsdurchzwinger von Unrecht, zwangen Eva und Rainer Hackmann in verschiedenen Räumen nach gewaltsamem/schmerzhaftem auf dem Rücken drehen der Arme und einschneidender Handschellen-Fesselung auf dem Rücken, damit Stirn/Gesicht auf den Boden drückend und der Frage ‚wo haben Sie ihre Schusswaffe?‘. Nach Handschellenfesselung Stirn/Gesicht auf den Boden gedrückt, verschafften sich diese Unpersonen gewaltsam Zugang in meine Wohnung.

So begann OGV Egbers ungestört seinen ‚Dienst‘ auszuüben.

So begann bei Eva und Rainer Hackmann das Trauma.

Bis er eine Geldbörse fand, aus der er ca. 300€ entwendete. Um diesen Betrag dem Geschäftsführer der Betrügerfirma FKH Werner Werner Jentzer auszuhändigen. Als von diesem Verbrecher nach § 12 StGB geforderte und vom AG Frankenthal Richter Ecker genehmigte Aufwandentschädigung für dessen Anwesenheit der beiden Ecker-Urteile.
„Sie können sich freuen, dass ich Geld gefunden habe“, sagte der Chef der Vollstreckungsdurchzwinger OGV Egbers. „Wenn ich nichts gefunden hätte, hätte ich Sie (Eva Hackmann) in die Justizvollzugsanstalt abliefern lassen, bis Sie das Geld rausrücken.“ Hierzu hatte er den Haftbefehl vom 23.04.2012, den er nach dem Geldraub entwertete.

Und das auf Grund eines nicht existenten Vertrages Meyer/Bela Vita der Schwindlerfirma Bela Vita.
Genauer:
wegen Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita.
Noch genauer:
nach Strafantrag gegen Bela Vita beantragte ich Nachweis/Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, den Bela Vita, FKH, AG Mayen, AG Frankenthal, AG Osnabrück, LG Osnabrück, ST Osnabrück, ST Frankenthal, G ST Koblenz, G ST Oldenburg, Justizministerium Niedersachen, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der Bürgerbeauftragte von Rheinland Pfalz, die Fraktionsvorsitzenden des Landtages und die Landtagsabgeordneten konsequent verweigerten!!

Eindeutiger kann der Beweis für realisierte länderübergreifende organisierte Kriminalität nicht sein!

Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen im Detail von der Rechtsbeugung/-betrug des Richter Ecker vom AG Frankenthal, worauf sich die 13.07.12-Aktion bezieht. Insbesondere um den komplexen Gesamtbetrug, in den Bela Vita, FKH, AG/LGFrankenthal, AG Mayen, u.a. involviert sind.

Richter Struck und OGV Egbers vom AG Osnabrück wissen, dass:

-nach Fehlzustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid Meyer beide Bescheide, zusammen mit klaren, eindeutigen fristgerecht in 2007 an AG Mayen zurückgesandten Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann, AG Mayen deren Erhalt telefonisch bestätigte.

-unmittelbar danach, nach geheim gehaltener mahngerichtlicher Beweismittelvernichtung in 2007 dieser beiden Bescheide und Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann, aber Nicht-Vernichtung des fristgerecht irrtümlich (als Nicht-Schuldnerin bestand hierzu keine Veranlassung) mit den Richtigstellungen zurückgesandten Widerspruchs zum Mahnbescheid, dieser nicht vernichtet wurde.

-der mit meinen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann fristgerecht zurückgesandte Widerspruch zum Mahnbescheid vom AG Mayen als nach dem 19.10.2007 (Zustellung Vollstreckungsbescheid) mit Schriftsatz 20.10.07 (vom AG Mayen als Anlage diesem Schreiben kommentarlos als beigefügt unterstellt) des ‚Ehemannes Andreas Hackmann‘ als verspätet eingegangen (23.10.2007) deklariert/unterstellt wurde. (=bedeutet Ausschluss des Zivilverfahrens zur Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, = bedeutet Festschreibung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer als existent, =bedeutet Festschreibung Nicht-Schuldnerin Hackmann als Schuldnerin Meyer)
-und vom AG Mayen als unklarer Einspruch zum Vollstreckungsbescheid gewertet wurde, (=bedeutet sofortige Einleitung der Vollstreckungskaskade gegen Eva Hackmann unter Ausschluss der Möglichkeit vorheriger zivilrechtliche Klärung der Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita).
-der unterstellte Ehemann Andreas Hackmann nicht Ehemann ist. Das ist Rainer Hackmann.
-das der Inhalt des 20.10.2007-Schreiben nicht als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid zu werten war, insbesondere nicht bevormundend/entmündigend von einer andern Person, sondern nur als solcher, nach Umdeutung vom AG Mayen vor A.H. geheim gehalten 2007-10.05.2012, unterstellt wurde. Nach Strafantrag gegen AG Mayen generalstaatsanwaltlich von G St Regner 10.05.12 und Leiter G St Kruse 12.06.12 in der Vollstreckungsakte nicht zurückgenommen als wahr bestätig bestätigt. Dieses 20.10.2007-Schreiben enthält keinen Hinweis auf den vom AG Mayen von ‚Ehemann‘ A.H. als Anlage unterstellten ‚kommentarlos beigelegten Widerspruch‘, den AG Mayen als verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid umdeutete und zudem als unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid, mit dem AG Mayen bevormundend/entmündigend unterstellte, dass A.H. ’seine Frau‘ gegenüber dem AG Mayen als Schuldnerin denunzierte.
– die 20.10.2007 als Widerspruch/Einspruch vorgegebenen Inhalte tatsächlich ausschließlich Nachweise des und Warnungen zum Betrug(s) des ursprünglichen Betrügerkonsosrtiums Bela Vita/FKH sind.
-dass A.H. nach 10.05.2012-Kenntnis der G ST-Wertung/Würdigung, tatsächlich wiederholter Unterstellung, diesen ihm unterstellten Widerspruch/Widerspruch kommentarlos seinem 20.10.07 Schreiben beigelegt zu haben, als komplette Sinnverkehrung und kriminellen Umdeutungsbetrug dementierte. Diese bis 10.05.2012 (erstmals von G St Regner 10.05.12 als wahr bestätigte) geheim gehaltene Zuweisung nahm AG Mayen vor, um verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid und unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid unterstellen zu können. Diese bis 10.05.12 geheim gehaltene zielgerichtete AG Mayen- Täuschung bezweckte, zivilgerichtliche Klärung des Bela Vita Vertrags-Betrugs Meyer/Bela Vita auszuschließen und – entscheidend – sofortige Vollstreckung an Eva Hackmann zu garantieren/veranlassen. Geschehen durch Verhaftungsauftrag und Pfändungsbeschlusses an Eva Hackmann.
-das ich ab 2008 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück wiederholt Strafantrag gegen Bela Vita stellte und nach § 149 ZPO Gerichtsentscheide bis zur Klärung der Straftat auszusetzen sind. Bis heute erhielt ich kein Aktenzeichen über aufgenommene Ermittlung.
– ab 2008 die Staatsanwälte dieser Staatsanwaltschaft wiederholt gegen Ermittlungspflicht § 160 StPO, Strafvereitelung im Amt § 258a StGB, Urkundenunterdrückung § 274 StGB,
Verletzung des Diensteides § 38 Beamtenstatusgesetz und damit
Meineid § 154 StGB verstießen. Sowohl gegen Bela Vita als auch gegen AG Mayen, und damit durch vorsätzliche Nicht-Ermittlung die Straftaten von B.V. und AG Mayen deckten.
-dass entgegen § 149 ZPO das beteiligte AG Frankenthal in 2011 mit ‚Kann-Bestimmung‘ die Berücksichtigung des abzuwartenden staatanwaltlichen Ermittlungsergebnisses (Strafanträge waren seit 2008 gestellt) in dem Wissen ausschlossen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück u.a. Voß, Krüger, Leiter Heuer die wiederholt angemahnte Aufnahme von Ermittlungen bei Bela Vita konsequent verweigerten (Ost’n Krüger ??).
-das auch die Justizministerien Niedersachsen und Rheinland Pfalz, in Kenntnis des Verstoßes gegen Ermittlungspflicht und gegen weitere vorgenannte §§, diese duldeten und die Anweisung zur Übertragung der Ermittlung der Straftat von Bela Vita auf eine ermittlungsfähige/-willige niedersächsische Staatsanwaltschaft nicht erteilten. Damit deckten beide Ministerien (offenbar auf Veranlassung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland Pfalz, denn dort befindet sich das Verbrechernest) den Betrug von Bela Vita.
-das ich vor der 13.07.2012-Aktion nochmals Strafantrag/Dienstaufsichtsbeschwerde an das Nieders. Justizministerium gegen vorgenannte Staatsanwälte der Staatsanwälte Osnabrück wegen vorsätzlich ausgeschlossener Ermittlung und Verstoßes gegen v.g. §§ stellte. Ferner beantrage ich beim Nieders. Justizministerium die Weiterleitung meines Strafantrags gegen Bela Vita an ermittlungswillige/-fähige Staatsanwaltschaft. Übrigens: der Leiter der strafangezeigten Staatsanwaltschaft Osnabrück Heuer befindet sich aktuell im Bewerbungsverfahren zum Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Auch diese, der Osnabrücker Staatsanwaltschaft vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Leiter Finger, beanstandete ab 2008 ausgeschlossene Ermittlung nicht und veranlasste in den zurückliegenden Monaten ebenfalls keine Aufnahme von Ermittlungen gegen Bela Vita. AG Osnabrück Richter Struck und OGV Egbers führten in Kenntnis dieser ihnen per Fax zugesandten Schreiben an Nieders. Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Überfall und Ausraubung durch. Beide wussten in Kenntnis dieser Schreiben vom Unrecht ihrer als Recht vorgegebenen realisierten staatlichen Vollstreckung, die tatsächlich unter Zuhilfenahme staatlicher Polizeigewalt im Namen des Volkes und in der Öffentlichkeit vorgenommener Überfall und Ausraubung waren.

Der Strafantrag:

Eva Hackmann
Rainer Hackmann
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx

An Herrn
David McAllister 0511-120 6833 Bad Essen, den 16.07.2012
– persönlich –
Niedersächsische Staatskanzlei

Herr Busemann 0511-120 5170
-persönlich-
Herr Oehlerking
-persönlich-
Nieders. Justizministerium

An die nieders. Fraktionsvorsitzenden mit der Maßgabe der Weiterleitung an die Abgeordneten.
Ferner Kontrolle/Überwachung der Durchführung dieses Strafantrags gegen nachstehende Nieders. Amtspersonen. Zudem Kontrolle/Überwachung der Durchführung der Ermittlungen bei der strafangezeigten Betrügerfirma Bela Vita.
CDU 0511-3036192
SPD 0511-3030 4809
FDP 0511-3030 4863
DIE LINKE 0511-3030 4880
Bündnis 90/Die Grünen 0511-3030 3807
St Frankenthal Az 5513 Js 7355/09 06233-80 360 Strafantrag FKH Werner Jentzer betreffend
PK Bohmte 05471-971 150

Strafantrag zum Vorfall 13.07.2012

Der unbescholtene nieders. Staatsbedienstete Rainer Hackmann und seine Frau Eva Hackmann wurden in der Öffentlichkeit von OGV Egbers und fünf von ihm beauftragter Erfüllungsgehilfen überfallen, ausgeraubt, misshandelt, freiheitsberaubt und traumatisiert. Unter Mitwirkung nachgenannter staatlicher Institutionen und Personen. Wir wenden uns an Sie persönlich als die oberste Dienstaufsicht von Rainer Hackmann mit der Bitte, umgehend die Herausgabe des gestohlenen Betrages und jeweils EUR 5000 Schmerzensgeld zu veranlassen.

Zudem beantragen wir von den Adressaten unter Bezug auf unser Fax-Schreiben an Sie vom 12.07.2012
nochmals die inhaltliche Beantwortung und Veranlassung der Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita, und zwar bei der Firma Bela Vita selbst.

Wir beantragen, dass nachstehend gestellter Strafantrag von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, die auch, wie 12.07.12 gefordert, direkt bei der Firma Bela Vita wegen des strafangezeigten Vertrags-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita ermittelt

Ich, Eva Hackmann, stelle nachfolgend zu 1,2,3,4,5,6,7 Strafantrag.
Ich, Rainer Hackmann, stelle nachfolgend zu 5 Strafantrag.

Begründung und Nennung der strafangezeigten Personen:
Wir beziehen uns zudem auf unser unterschriebenes vierseitiges Schreiben, persönlich abgegeben am 16.07.12 im PK Bohmte.
Als Anlage erhalten Sie über Eva und Rainer Hackmann ärztliche Bescheinigungen, die die körperliche Misshandlung vom 13.07.2012 dokumentieren.

1. Richter Ecker. Ausschluss des zunächst angenommenen Antrags auf Feststellung des Vertrags-/Urkundenbetrugs (Vertrag Meyer/Bela Vita) bei der Firma Bela Vita.
Urkundenbetrug des Richter Ecker wegen Nicht-Nennung des § 149 ZPO-Antrags in den zugrundegelegten Urteilen, nicht begründete Ablehnung dieses Antrags, Urteile ohne Berücksichtigung der staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisse bei der Firma Bela Vita zur Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.
Wegen Nicht-Anwendung von §149 ZPO entzog ich AG Frankenthal Richter Ecker vor Urteil das Verfahren und übertrug dieses dem LG Ellwangen AZ 4 O 110/08. Ecker war zum Urteil gegen Eva Hackmann nicht mehr autorisiert. Die dennoch ergangenen Ecker-Urteile sind daher Straftat nach § 132 StGB Amtsanmaßung und damit rechtsunwirksam sowie u.a. Straftat Falschbeurkundung im Amt. Auch in der Folge die Genehmigung des Kostenfestsetzungsantrags durch Ecker, dem der 01.06.2012-Beschluss, 23.04.2012-Haftbefehl und die 13.07.2012-Aktion zugrundeliegen, sind rechtsunwirksam und weitere Straftat u.a. Falschbeurkundung im Amt.
2.Werner Jentzer. In Kenntnis von (1) war das Stellen des FKH- Kostenfestsetzungsantrags von Jentzer beim Richter Ecker vom AG Frankenthal Betrug. Das Stellen der Vollstreckungsanträge der FKH Jentzer beim Richter Struck und OGV Egbers AG Osnabrück waren daher weitere Straftaten.
3. Richter Struck. In Kenntnis von (1,2) sind die Genehmigung der FKH-Vollstreckungsanträge und damit 01.06.2012-Anordnung der gewaltsamen Durchsetzung seines Beschluss, auch per 23.04.2012-Haftbefehl, Straftat, u.a. Missbrauch staatlicher Gewalt im Richteramt, Falschbeurkundung im Amt, des Richters Struck vom AG Osnabrück.
4. OGV Egbers. In Kenntnis von (1,2,3), damit des 01.06.2012-Fehl-Beschlusses des Richters Struck, ist die unter Hinzuziehung von fünf Vollstreckungsbeamten gewaltsam realisierte Umsetzung dieses Beschlusses am 13.07.2012 (Diebstahl) Missbrauch staatlicher Gewalt durch OGV Egbers und damit Straftat. Nach erfolgtem Diebstahl entwertete Egbers den Haftbefehl vom 23.04.2012.
5. Die Namen der V.beamten sind mir noch nicht bekannt, werden nachgereicht. In Kenntnis von (1,2,3,4) missbrauchten die fünf Vollstreckungsbeamten (Namen liegen mir noch nicht vor) staatliche Gewalt und begingen die Straftaten u.a. Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
6. St Voß. Er nahm 15.06.2011 telefonisch den Strafantrag gegen Bela Vita, Belgien, wegen Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer/Bela Vita und Zuweisung dieses Vertrages auf Eva Hackmann an. Er gab jedoch bei dem PK Bohmte keine Ermittlung bei der ursächlich verantwortlichen Firma Bela Vita in Auftrag, sondern eine Befragung der Betrügerfirma FKH. Von Voß nach § 160 StPO vorsätzlich ausgeschlossene Ermittlung des Vertrages Meyer/Bela Vita, wie bereits von Ecker ausgeschlossen, ist die Voraussetzung für Straftat von 3,4,5. Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita durch St Voß hätte die 13.07.2012-Aktion ausgeschlossen
7. Herr Hartloff, rheinland-pfälzischer Minister der Justiz und für Verbraucherschutz
Frau Beate Reich, rheinland-pfälzischen Staatssekretärin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die rheinland-pfälzischen Fraktionsvorsitzenden SPD Hendrik Hering, CDU Frau Klöckner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köbler und Landtagsabgeordneten des Landtages Rheinland Pfalz
Staatssekretär Oehlerking Niedersächsisches Justizministerium
AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Schmickler
AG Osnabrück Große Extermöring
LG Osnabrück Richter Hune, Fahnemann
AG Frankenthal Ecker, Dirion-Gerdes, Frau Wolf
LG Frankenthal Kiesling,
Staatsanw. Frankenthal Hermann, Liebig
Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner, Kruse, Jung
Staatsanwaltschaft Osnabrück St Voß, Krüger,Heuer
Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Finger

Die strafangezeigten Adressaten zu 1-7 verstießen gegen Internationales Recht ‚Unschuldsvermutung‘, insbesondere Gerichte und Staatsanwaltschaften, denn diese verweigerten Ermittlungen zum Nachweis der unterstellten Schuld von Eva Hackmann. Genauer: diese verweigerten die Aufnahme von Ermittlungen zur Feststellung der (Nicht-)Existenz des ursprünglichen Vertrag-/Urkundenbetrugs des Vertrages Meyer/Bela Vita, und zwar bei der Firma Bela Vita selbst. Solange wie bei Bela Vita kein Vertrag Meyer ermittelt wird, ist dieser nicht Eva Hackmann zuzuweisen, gilt die Unschuldsvermutung.

Mit Fax-Schreiben 20.06.2012 und 11.07.2012 beantragte ich Amtshilfe zur Ermittlung/Feststellung des Vertrages Meyer/Bela Vita, vorzunehmen bei der Bela Vita selbst. Diese Schreiben gingen auch an AG Frankenthal Richter Ecker/Rechtspflegerin Dirion Gerdes, St Voß, AG Osnabrück Richter Struck und OGV Egbers, die diese vor 13.07.2012-Aktion erhielten. In Kenntnis meines/r Amtshilfeersuchens/-anträge und wiederholt konsequent nicht gewährter Amtshilfe begingen diese vorsätzlich mit 13.07.2012-Aktion verschlimmernd unter Missbrauch staatlicher Polizeigewalt Amtsmissbrauch.
Nachstehende „staatliche Garanten für Recht und Ordnung“, wie u.a. auch Ecker, Struck, Egbers nach Erhalt und in Kenntnis dieser Schreiben, verstießen gegen das Amtshilfegebot, verstießen vorsätzlich gegen Internationales Recht und betrieben in konzertierter Aktion mit den Betrügerfirmen Bela Vita/FKH vorsätzlich Schädigung/Vernichtung von Eva Hackmann. Der Strafantrag richtet sich daher auch gegen diese Amtspersonen.

Anlage:
-medizinisches Attest Dr. Ricken 16.07.2012 über Eva Hackmann und Rainer Hackmann
-unterschriebenes Strafantragsformular vom 16.07.2012 einschließlich vierseitige Begründung

Eva Hackmann Rainer Hackmann

Nachtrag vom 19.07.2012

Organisierte Kriminalität: von staatlicher Justiz vorgenommene Schuldzuweisung versus Unschuldsvermutung

Eva Hackmann
xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxx

Per Fax 06131-16 4844 an Bad Essen, den 19.07.2012
Ministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Rheinland Pfalz
Minister Hartloff
Staatssekretärin Frau Reich
Ltd. Ministerialrat Helmut Pandel Schreiben vom 22.06.12
Dr. Stepanie Schreiben vom 10.07.2012

Regner, Kruse Fax 0261- 1307 38010

LG Koblenz 140 E 4-32/12 26.06.12 0261-102 1503

Per Fax an sämtliche Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Weiterleitung an sämtlich Landtagsabgeordneten (siehe auch mein Schreiben per Fax vom 20.06.2012) mit der Maßgabe, u.a. die Umsetzung internationalen Rechts zu überwachen und zu garantieren:
SPD Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering 06131-208 4225
CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner 06131-208 4323
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler 06131-208-4108

Per Fax 07961-81257 an
LG Ellwangen unter 4 O 110/08

Weitere nicht offengelegte Empfänger

Betreff:
Ergänzung meines Schreiben vom18.07.2012;
Rücknahme des Verstoßes gegen Internationales Recht Unschuldsvermutung wegen
Schuldfestschreibung Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Hackmann=Meyer.
Gewaltsame Sanktionierung einer Unschuldigen (Strafantrag zum Vorfall 13.07.2012)

Werte Adressaten.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Solange wie keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Bela Vita zur Feststellung/zum Nachweis des Vertrages Meyer durchgeführt werden, ist von Nicht-Existenz des Vertrages Meyer auszugehen.

Für den Fall, dass ein Vertrag Meyer/Bela Vita nachgewiesen werden sollte, ist durch Unterschriftenvergleich der Nachweis zu erbringen, dass diese von Eva Hackmann stammt. Solange wie kein Vertrag Meyer vorliegt und keine Ermittlung aufgenommen und keine gutachterliche Feststellung vorliegt, dass die Unterschrift Meyer der von Eva Hackmann identisch ist, ist nicht davon auszugehen, dass diese von Eva Hackmann fingiert/gefälscht wurde.

Da ich keinen Vertrag Meyer mit Bela Vita abschloss, sind in der Rechtsfolge von AG Mayen Eva Hackmann zugewiesene Schuldzuweisungen ebenso nichtig wie darauf basierende Rechtsfolgen!

Nur hilfsweise sei angeführt, dass die vom AG Mayen fehladressierter Schuldnerin Meyer, umgedeutet als Schuldnerin Eva Hackmann, auf geheim zugewiesene praktizierten Täuschungen/Beweismittelvernichtungen beruht.

Entgegen den Ausführungen von Pandel 22.06.12 sind die von Regner erbrachten Kopien keine Beweise für die Richtigkeit der Verfahrensakten.
Der nicht datierte von E.H. unterschriebene Widerspruch zum Mahnbescheid Meyer war nicht Anlage eines Schreibens vom 20.10.07 des als Ehemann unterstellten Andreas Hackmann. Ehemann ist Rainer Hackmann. Dieses Schreiben mit einer Anlage schließt inhaltliche Deutungsmöglichkeit als Widerspruch oder Einspruch aus und hat keinen Bezug zu dem ‚Widerspruch‘, den AG Mayen als weitere Anlage zum 20.10.07-Schreiben und als am 23.10.07 eingegangen unterstellt. AG Mayen unterstellte, bestätigt von G St Reger und G St Kruse, dem vorsätzlich falsch als Ehemann deklarierten A.H., dass er diesen Widerspruch kommentarlos und mit gegenteiliger inhaltlicher Aussage dem Schreiben als weitere Anlage beifügte.
AG Mayen unterstellte damit den Eingang des Widerspruchs durch A.H. als am 23.10.07 eingegangen und somit als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch. Durch diesen Zuweisungs- und Datumsbetrug schloss AG Mayen vorsätzlich die Möglichkeit der zivilrechtlichen Klärung und damit des Bela Vita -Vertrag-/Urkundenbetrugs aus. AG Mayen konstruierte mit beiden Betrügereien den Schein-Beweis von Schuld. Es garantierte, dass der von Meyer vorzunehmende, aber nach Fehladressierung und Fehlannahme von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin irrtümlich unterschriebene, ihr als Schuldnerin unterstellte Widerspruch, zudem als unterstellter Einspruch zum Vollstreckungsbescheid Meyer, entgegen dem Willen von Eva Hackmann vorsätzlich falsch gewertet wurde. Zu dem Zweck, an konstruierter Schuldnerin Eva Hackmann die Vollstreckung vorzunehmen.

Diesen Betrug hielt AG Mayen dadurch vor Eva Hackmann geheim, das es den Eingang beider klaren und eindeutigen fristgerecht eingegangenen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin sowie der wegen Fehlzustellung mit zurückgesandten Mahn- und Vollstreckungsbescheide in 2007 zunächst bestätigt, dann aber ohne Mitteilung an mich danach vernichtete. Der Richtigstellung zum Mahnbescheid war der undatierte Widerspruch beigelegt den ich irrtümlich ausfüllte und mitsandte. Irrtümlich, da ich als Nicht-Schuldnerin nicht autorisiert war, auf den Namen der fehladressierten/-zugestellte Schuldnerin Meyer einen Widerspruch zu unterschreiben. Die ergänzenden Angaben auf dem Formular ‚Widerspruch‘ entsprechen inhaltlich meinen ‚Richtigstellungen‘ als Nicht-Schuldnerin.
Den fristgerecht eingegangenen Widerspruch zum Mahnbescheid unterstellte AG Mayen als kommentarlos dem 20.10.2007-Schreiben des A.H. beigelegte Anlage, eingegangen 23.10.2007, um diesen in Täuschungsabsicht als verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch zu werten. Diese Fälschungen werteten G St Regner, G St Kruse und Pandel als wahren Beweis für die Richtigkeit der Verfahrensakte.
Dass Postzustellungsurkunden nach drei Monaten vernichtet werden, bestätigte 08.06.2011JOA Schmitt. Erst mit dem Schreiben vom 10.05.12 des G ST Regner erhielt ich Kenntnis davon, das AG Mayen 2007 meine Richtigstellungen, und damit den Beweis für Fehlzustellung Meyer und Nicht-Schuldnerin, vernichtete. Und den 2007 nicht vernichteten Widerspruch vorsätzlich als konstruierten Schein- Beweis für verspäteten Widerspruch und gleichzeitig als unklaren Einspruch zum Zweck der geheim gehaltenen Schuldner-Zuweisung/Festschreibung Eva Hackmann verwandte. Genauer: AG Mayen ließ diese Schuldner-Zuweisung/Festschreibung vornehmen, indem AG Mayen diese als vom ‚Ehemann Andreas Hackmann‘ mit Schreiben 20.10.2012 vorgenommen unterstellte.
Das ist in konzertierter Aktion von staatlichen Justiz-Konsorten geheim gehalten begangene und gedeckte Schuldzuweisung, um aus Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann durch Umdeutung die Schuldnerin zu machen. Das ist vor allem von den mit ihrem Spezialgebiet Mahn- und Vollstreckungswesen bestens betrauten Volljuristen zielgerichtet begangener/gedeckter Betrug, mit dem diese – unter weiterer Geheimhaltung – gleichzeitig zivilgerichtliche Aufdeckung des mehrfachen Prozessbetrugs des AG Mayen ausschlossen und Vollstreckungserfolg an Nicht-Schuldnerin E.H. garantierten.

G St Regner 10.05.12 und Leiter G St Kruse 12.06.12 von der G St Koblenz bestätigten diese als ‚Würdigung‘ bezeichneten Verfahrensakteneinträge des AG Mayen als wahr, der tatsächlich gezielt vorgenommener bis 10.05.2012 geheim gehaltener vorsätzlicher Verfahrensaktenbetrug ist. Diesen Betrug deckte/bestätigte Ltd. Ministerialrat Pandel 22.06.12 vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nochmals als wahren Beweis.
Durch diesen Konversionsbetrug konstruierte rheinland-pfälzische Justiz aus einer Unschuldigen eine Verbrecherin!
Hochrangige Vertreter des Rheinland-pfälzischen Justizministeriums (G StRegner 10.05.12, G St Kruse 12.06.12, Ltd. M.rat Pandel 22.06.12) bestätigten mehrfach die in 2007 geheim vorgenommenen Beweismittelfälschungen/Täuschung als wahre Beweis.

Diese 2007-AG Mayen-Täuschungen (=Schein-Beweisen) sind zielgerichtete Eindrucksmanipulationen und die darauf aufbauenden vielfältigen, somit falschen, Folgegerichtsentscheidungen ab Dez. 2007 lancierte Fehlentscheidungen. Bestätigt von diesen hochrangigen Vertretern des Rheinland-pfälzischen Justizministeriums als wahr.

Diese ministeriellen Bestätigungen implizieren und schein-begründen Schuldfestschreibung auf eine Unschuldige und damit deren Verbraucherschädigung/-vernichtung.
Mit ministeriell nicht akzeptierter Dementierung von Schuldfestschreibung dieser bis 10.05.2012 geheim gehaltenen und nach investigativer Recherche nachgewiesenen Täuschungen staatlicher rheinland-pfälzischer Justiz verstießen diese ministeriellen Volljuristen vorsätzlich gegen BRD-Recht übergeordnetes Internationales Recht. Es gilt jeder bis zum Nachweis von Schuld als unschuldig. Folge-Gerichtsentscheidungen, die auf geheim gehaltenen Täuschungen beruhen, die dem Betroffenen Unschuldigen Schuld zuwiesen, bestätigten und festschrieben, sind daher nach dem Internationalen Recht Unschuldsvermutung nichtig.
Bestätigende ministerielle Schuldfestschreibung an unschuldige Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als vermeintliche Schuldnerin Meyer sind daher nach Internationalem Recht nichtig. Und wären erst dann rechtens, wenn meine nach 10.05.12 erfolgten sämtlichen Dementierungen (=von mir nachgewiesenen Täuschungen) ministeriell als unwahr nachgewiesen wurden. Das ist bis heute nicht geschehen.

Ebenso bis heute nicht geschehen ist die wiederholt beantragte Ermittlung/Feststellung des ursprünglichen Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Bita bei der Firma Bela Vita selbst. Diese Feststellung schlossen rheinland-pfälzisches respektive zuständiges niedersächsisches Justizministerium trotz wiederholt gestellten Anträgen durch Nicht-Anweisung gezielt aus.

Die ministeriellen Konsortialpartner Minister Hartloff und seine Staatssekretärin Frau Reich vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Justiz sowie Staatssekretär Oehlerking vom Justizministerium Niedersachsen verstießen in konzertierter Aktion durch konsequente Nicht-Ermittlung (Rheinland Pfalz: AG Mayen-Täuschungen;; Niedersachsen: Vertrags-Urkundenbetrug von Bela Vita) mehrfach/vielfältig gegen das Internationale Recht Unschuldsvermutung.
Diese Justizministerien schlossen die Anwendung übergeordneten Internationalen Rechts aus. Diese betrieben auf geheim gehaltener Straf-/Schuldzuweisung (AG Mayen-Täuschungen) und Straf-/Schuldzuweisung (Vertrags-Urkundenbetrug von Bela Vita) vorsätzlich den Ausschluss der Ermittlung/Feststellung dieser vielfältigen Verstöße gegen Internationales Recht und damit Feststellung der Unschuld von Eva Hackmann.
Staatliche Justiz praktizierte und pseudo-legitimierte/legalisierte Umdeutung von unbeteiligter/unschuldiger Nicht-Schulderin in vertragsfälschende und zu sanktionierende Straftäterin/Schuldnerin, wie 13.07.2012 mit staatlicher Polizeigewalt geschehen.

Die Analyse der Gesamtheit der Entscheidungen staatlicher Justiz erlaubt einzig den Rückschluss auf Zusammenarbeit staatlicher Justiz mit bandenmäßig organisierten Kriminellen/Betrügern.
Anders ist nicht das 25-jährige Betrugsjubiläum FKH Werner Jentzer in 2011 zu erklären.

Das Schreiben 26.06.2012 der Präsidentin des LG Koblenz ist daher eine Farce. Die Namens Goergen/Wilden begangenen AG Mayen-Täuschungen erfolgten in Kenntnis/Zustimmung und somit in unmittelbarer Verantwortung des Herrn Schmickler. Angezeigte Straftat/Dienstaufsichtsbeschwerde richten sich daher auch gegen Schmickler und sind nicht an diesen zur Klärung abzugeben.

Erfolgt bis 28.07.2012 keine begründeter Nachweis der Schuld von Eva Hackmann gilt für sie nach Internationalem Recht ihre Unschuld.
Sie haben den Nachweis von Schuld zu erbringen. Dieser Beweis/Nachweis hat nicht hinreichend, sondern eineindeutig zu sein.

Mit freundlichem Gruß

Eva Hackmann

 

Länderübergreifende kriminelle mafiöse staatliche Justiz. Generalstaatsanwaltlich als wahr bestätigte(s) Lügenkonstrukt/Schuldzuweisung/Verurteilung versus Unschuldsvermutung.

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de  2012-06-11 – 06:41:24

Mut ist Verbrechen zu beweisen, die angeblich nicht geschehen sind.
Montessori

Zum besseren Verständnis dieses blogs ist Kenntnis der folgenden blog-Beiträge hilfreich:
‚In konzertierter Aktion….‘ Teile 1,2,3

Nachstehende Ausführungen gingen an:

AG Mayen Goergen, Wilden, Schmitt, Schmickler 07-5869841-0-7 Fax 02651-403 100
AG Osnabrück Richter Struck , Extermöring 42 C 392/07(2) Fax 0541-315 6304
LG Osnabrück Richter Hune, Fahnemann 1 T 731/10 Fax 0541-315 6117
AG Frankenthal Ecker, Dirion-Gerdes, Frau Wolf 3b C 45/11 Fax 06233-80 398
LG Frankenthal Kiesling, 1 T 119/11 Fax 06233-80 231
Staatsanw. Frankenthal Hermann, Liebig u.a. 5513 Js 22530/10 u.a. Fax 06233-80362
Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher2080 Js 60430/11 Fax 0261-1307 38510
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Leiter Erich Jung, 4 Zs 263/12 Fax 0261-1307 38010
Stellvertretender Leiter Harald Kruse, St Regner
Rheinland-pfälzisches Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Schreiben vom 29.05.12 u.a. Staatssekretärin Frau Beate Reich, Minister Herr Hartloff Fax 06131-16 4887
Staatsanw. Osnabrück Voß, Krüger, Heuer NZS 1100 Js 52037/10 u.a. Fax 0541-315 6800
Generalstaatsanwaltschaft Osnabrück G St Finger Fax 0441-2204466
Niedersächisches Justizministerium Staatssekretär Oehlerking Fax 0511-120 5170
Landtag Rheinland Pfalz, weiterleiten an alle Abgeordneten:
SPD Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering Fax 02661-91 99 35
CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner Fax 06131-208 4323
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler Fax 06131-208-4139
LG Ellwangen Az. 4 O 110/08 Fax 07961-81257
Staatlicher Vollstrecker OGV Egbers DR II-0256/12 AG Osnabrück Fax 0541-315 6304
über Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Weitere nicht offengelegte Adressaten

Das Mahngericht AG Mayen in Person des Rechtspflegers Goergen beging, nach unüberprüfter Übernahme der Vorgabe der belgischen Briefkastenfirma Bela Vita und der Betrügerfirma FKH Werner Jentzer, mehrfachen Prozessbetrug und nahm damit meine rechtskräftige ‚Verurteilung‘ als Schuldnerin vor.
Gleichzeitig betrieb Goergen ab 2007 durch geheim zugewiesene Kausalattributionen die Psychiatrisierung und Kriminalisierung von Eva und Rainer Hackmann. Die staatliche Justiz der Länder Niedersachsen und Rheinland Pfalz sowie die Landtagsabgeordneten verweigerten die wiederholt beantragte Anweisung zur Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen, nachdem zuvor wiederholt die rheinland-pfälzische Staatsanwaltschaft Frankenthal und die niedersächsische Staatsanwaltschaft Osnabrück seit 2008 konsequent staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug (Eva Hackmann zugewiesener Vertrag Meyer/Bela Vita) ausschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner bestätigte mit weiteren Unterstellungen und als Überprüfung vorgegebener, tatsächlich Nicht-Überprüfung/Nicht-Ermittlung, den mehrfachen Prozessbetrug des AG Mayen sowie die von AG Mayen vorgenomme Psychiatrisierung und Kriminalisierung von Eva und Rainer Hackmann als wahr.

Dieses Schreiben ist Bestandteil des Verfahrens Az. 4 O 110/08 beim LG Ellwangen

Nähere Ausführungen.
An die Adressaten.
Das AG Osnabrück teilte 22.05.2012 mit, dass die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner in Mai 2012 die Prozessakte angeforderte und erhielt. Aber nicht Frau OSt’in Harnischmacher von der Staatsanwaltschaft Koblenz. Ihre in 2080 Js 60430/11 24.10.2011 vorgegebene ‚umfassende Prüfung‘ fand ohne Kenntnis der beim AG Osnabrück befindlichen Prozessakte tatsächlich nicht statt. G St Regner in 4 Zs 263/12 bestätigte nach vorgegebener ‚umfassender Prüfung‘, auch der Harnischmacher-Prüfung/Ermittlung, die 10.05.2012 zitierten und bis zu diesem Zeitpunkt vor E.+R.H. geheim gehaltenen Aussagen des AG Mayen wiederholt als nicht strafbar und als ‚ wahr‘. Entgegen der 10.05.12-Regner-Bestätigung als wahr bestätigte das Prozessgericht AG Osnabrück mit 22.05.2012-Schreiben erstmals genannten und von Regner zitierten Aussagen, dass diese unwahr sind und somit vom AG OS und von Folgegerichten LG Osnabrück, AG und LG Frankenthal sowie den Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück fälschlicherweise als wahr verwandt wurden. Das/die gegen mich gerichtete bis 22.05.12 geheim gehaltene Lügenkonstrukt/Schuldunterstellung des AG Mayen Rechtspfleger Goergen erklärten/bestätigten somit die Koblenzer Staatsanwaltschaft ohne Akteneinsicht und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in Kenntnis der Akten nach vorgegebener Überprüfung, tatsächlich unüberprüft übernommener Festschreibung/Bestätigung, für wahr.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner teilte nach Durchsicht der vom AG Osnabrück erhaltenen Verfahrensakte 42 C 392/07 10.05.2012 mit, dass AG Mayen Goergen zwei Schreiben meines Ehemannes Rainer Hackmann vom 20.10.2007 nebst Anlagen und 01.11.2007 nebst Anlagen, die tatsächlich nicht von Rainer Hackmann stammen und nicht von ihm unterschrieben sind, als dessen Einspruch/Widerspruch namens seiner Ehefrau Rainer Hackmann würdige. Das ist bewusst vorgenommene Straftat des Regner.
Statt ‚Würdigung‘ beging das AG Mayen Goergen ab 2007 tatsächlich Falschbeurkundungen im Amt §§ 271, 348 StGB. Mit diesen Falschbeurkundungen im Mahngerichtsurteil täuschte AG Mayen Goergen das Prozessgericht AG Osnabrück vorsätzlich. In Kenntnis des richtigen Namens Rainer Hackmann und dessen Unterschrift beging Goergen in 2007 – geheim gehalten – vorsätzlich gegenüber Folgegerichten vorgenommener Personenidentitätsbetrug und R.H. unterstellte Unterschriftenfälschung, in dem Goergen einen anderen Namen und eine andere Unterschrift als den/die von Rainer Hackmann ausgab. In gleicher Weise, wie Goergen in 2007 – geheim gehalten – Eva Hackmann unterstellte, als E.H. einen Vertrag Meyer/Bela Vita auf Meyer gefälscht/fingiert zu haben. Diesen von Bela Vita/FKH als existent/wahr unterstellten Vertrag Meyer bestätigte Goergen als wahr, den es tatsächlich nicht gibt.
Eines Vertrages Meyer, der von Meyer oder Hackmann nicht abgeschlossen wurde, der nicht existiert, der von Bela Vita/FKH/AG Mayen als von Eva Hackmann als von ihr auf Meyer gefälscht und existent unterstellt wurde, unüberprüft als wahr von Goergen übernommen, dessen Nachweis der (Nicht-)Existenz beide Generalstaatsanwaltschaften und Justizministerien von Niedersachsen und Rheinlandpfalz trotz wiederholt gestellter Anträge nicht anwiesen, damit den Vertrags-/Urkundenbetrug vorsätzlich nicht aufklärten/feststellten, damit die verantwortlichen Verbrecher Bela Vita, FKH Werner Jentzer und AG Mayen Goergen deckten. Damit die Folgegerichte davon ausgehen sollen, das Eva Hackmann auf Meyer einen Vertrag fälschte.
G St Regner bestätigte 10.05.2012 nach ‚Verfahrensaktenüberprüfung‘ die Eva und Rainer Hackmann betreffenden 2007-Goergen-Unterstellungen, tatsächlich handelt es sich nachgewiesenen um mehrfachen Prozessbetrug und Urkundenfälschung, als wahr.
Mit erstmaliger Mitteilung 10.05.2012 !! bestätigte/würdigte Regner mit seinen Aussagen Eva und Rainer Hackmann als die von Goergen bereits in 2007 ‚festgestellten‘ Kriminellen. Tatsächlich ist die Feststellung des Goergen ab 2007 bis 10.05.2012 ausschließlich vor E.+R.H geheim gehaltene Zuweisung/Unterstellung und somit Straftat des Verbrechers nach § 12 StGB Goergen, die dieser trotz Aufforderung bis heute nicht zurücknahm. Mit dieser Bestätigung deckt Verbrecher nach § 12 StGB St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz den kriminellen Straftäter Verbrecher nach § 12 StGB Rechtspfleger Goergen vom AG Mayen und wird selber einer.
Diese Straftaten des Regner und Goergen nannte AG Osnabrück mit Schreiben vom 22.05.2012, von dem Eva und Rainer Hackmann mit diesem Datum 22.05.2012 erstmals Kenntnis erlangten. AG Mayen Goergen täuschte damit in 2007 das Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck, in der Folge das LG Osnabrück Richter Hune und in der weiteren Folge AG und LG Frankenthal sowie Staatsanwaltschaften FR. und Os. vorsätzlich. Täuschungsergebnis ist vom AG Osnabrück realisierte und von Folgegerichten/-staatsanwaltschaften durch Übernahme bestätigte Rechtmäßigkeit der Vollstreckung des auf Meyer lautenden Titel an Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann.
St Regner 10.05.2012 erklärte, dass Goergen beide Schreiben als Einspruch/Widerspruch meines Ehemannes R.H. ‚würdigte‘. Damit erklärten beide in vorsätzlicher Täuschungsabsicht die adressierte fiktive Person Meyer zur Ehefrau des R.H.
Mit ‚Würde‘ sprach Regner dem Goergen eine einzigartige Seinsbestimmung im moralischen Sinne und als ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Amtsperson‘ einen herausgehobenen Rang in der Wertehierarchie und damit eine hohe Vorrangstellung zu. Insbesondere sich selber, der als Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Würdigung vornahm.
Mit 10.05.2012-Selbstzuweisung von Würde bestätigte Regner und wies unausgesprochen/indirekt selber, wie Goergen bereits ab 2007, gleichzeitig die gegenteiligen Synonyme von Würde Eva und Rainer Hackmann zu:
unwirklich; zweifelhaft; falsch; unwahr; unecht; unglaubwürdig; minderwertig;
schlecht; durchschnittlich; gewöhnlich; profan; unwürdig.
Mit dieser unausgesprochenen/indirekten Herabwürdigung verstießen damit beide gegen das Diskreditierungs-/Diskriminierungsverbot.
Perverse Perfidie/Anmaßung des Würdigers, genauer: des Verbrechers nach § 12 StGB, G St Regner: in Kenntnis der Goergen-Straftaten kaschierte/umdeutete Regner mit der Goergen zugesprochenen ‚Würde‘ dessen Täuschungen/Straftaten im Amt. Damit deklariert Regner diese wiederum umgedeuteten gegenteiligen Synonyme für wahr.
ST Regner weiß, dass nur die adressierte Schuldnerin Meyer befugt ist einen Einspruch/Widerspruch abzugeben. Aber eine Person Meyer wohnt nicht unter meiner Adresse. Das weiß St Regner. ST Regner weiß, dass R.H. als Unbeteiligter/Nicht-Betroffener zu keiner Zeit befugt war, namens der von Goergen fehladressierter Person Meyer diese als R.H.’s Ehefrau unterstellte Eva Hackmann, einen Einspruch/Widerspruch abzugeben. Regner bestätigte vorsätzlich falsch Meyer=Hackmann und R.H. die Befugnis zu dieser Abgabe. Einzige Ausnahme für zugewiesene Befugnis, sie ist dazu ‚geistig‘ nicht in der Lage, die Regner somit unterstellte. Aber Mahn- und Vollstreckungsbescheid waren von Goergen an Meyer adressiert, sodass Eva Hackmann nicht autorisiert war, namens Meyer einen Einspruch/Widerspruch abzugeben, Rainer Hackmann erst recht nicht.
Tatsächlich unterstellte Goergen 2007, bestätigt von Regner 10.05.2012, diese unter meiner Adresse nicht existente Person Meyer als seine Ehefrau Eva Hackmann. Außerdem unterstellten beide meinem Ehemann Rainer Hackmann ab 2007, dass er Meyer als seine Frau Hackmann identifiziert und für ‚geistig nicht in der Lage‘ attestiert habe, und wiesen ihm bezogen auf diese Unterstellung diese Ausnahme/Befugnis zu. Um Ausnahme/Befugnis unterstellen zu können, unterstellte Regner zunächst die Aussagebedeutung der Inhalte dieser Schreiben (20.10.2007 nebst Anlagen und 01.11.2007 nebst Anlagen) als Einspruch/Widerspruch und bestätigte diese als vom Ehemann Rainer Hackmann erstellt. Regner bestätigte die von Goergen als Würdigung unterstellte Befugnis und damit verbunden die R.H. zugewiesene vorgenommene Bevormundung/Entmündigung seiner Ehefrau E.H., die Regner/Goergen der Person Meyer gleichsetzte/vorgab. Tatsächlich behauptete/umdeutete Goergen 2007-2012 geheim gehalten die Inhalte dieser R.H. zugewiesen Schreiben als Einspruch/Widerspruch, ohne Kenntnis von E.+R.H.. Regner, Goergen und AG Osnabrück Richter Struck hielten bis heute !! diesen weiteren komplexen Goergen-Umdeutungs-/Zuweisungsbetrug, ab 2007 bis 22.05.2012 vor Eva und Rainer Hackmann geheim. Und mit R.H. zugewiesener Befugnis die ihm damit unterstellte Entmündigung seiner Frau E.H. Und damit, gegenüber einem staatlichen Psychiater, von E.+R.H nicht widersprochen akzeptiert.
Mit R.H. ab 2007 unterstellter/zugewiesener – natürlich geheim gehaltener – Befugnis eines vermeintlich vorgenommenen Einspruchs/Widerspruchs unterstellten Goergen/Regner, vor R.+E.H. geheim gehalten, dass Rainer Hackmann in 2007 die Entmündigung (..’geistig‘ nicht in der Lage) seiner Frau Eva Hackmann vornahm, die Goergen ab 2007 als die adressierte Person Meyer unterstellte und die aktuell 10.05.2012 Regner als bestehend bestätigt, und R.H. seine Frau Eva Hackmann ohne E.+R.H.’s Kenntnis als die Schuldnerin Meyer bestätigte.
Die für einen rechtschaffenen Normalbürger nicht vorstellbare Psychotrickserei und perverse Unterstellungs-Perfidie: Gleichzeitig unterstellte Goergen, von Regner bestätigt, dass Ehemann Rainer Hackmann seine vermeintlichen Schreiben 20.10.2007/ 01.11.2007 mit anderem Namen unterschrieb, also seine eigenen Schreiben mit gefälschter Unterschrift versah!! Damit unterstellten diese beiden Verbrecher nach § 12 StGB neben der R.H. zugewiesenen ‚Befugnis (=Entmündigung von E.H.)‘ die von R.H. vermeintlich getroffene, tatsächlich ihm ohne seine Kenntnis zugewiesene, Feststellung, dass seine Frau die Schuldnerin Meyer ist, dass R.H. seine beiden Befugnis/Entmündigung ausdrückenden Schreiben mit anderer Unterschrift versah und damit selber fälschte. Damit ‚würdigten‘ Goergen und Regner R.H. als Unterschriftenfälscher/Straftäter.
Goergen 2007 wies zu, bestätigt von Regner 10.05.2012, durch geheim gehaltene Unterstellung/Zuweisung/Umdeutung, dass die vorgenannten gegenteiligen Synonyme von Würde auch auf Rainer Hackmann zutreffen.
Diese Konstruktion von Entwürdigung/Entmündigung und damit massiver persönlicher/psychischer/psychiatrischer Diskreditierung und Diskriminierung von E.+R.H. durch kriminelle/mafiöse Vertreter rheinland-pfälzischer staatlicher Justiz verfolgte einzig den Zweck der Realisierung des Betrugs, nämlich der Betrügerbande Bela Vita/FKH Werner Jentzer einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Die Erlangung eines FKH-Vermögensvorteils ist/war nur über die mahngerichtliche Zuweisung/Festschreibung, genauer: rechtskräftige Verurteilung durch das AG Mayen Rechtspfleger Goergen, von Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer (Vertrag Meyer/Bela Vita) möglich. Mit vorstehend beschriebener/erfolgter/geheim gehaltener Zuweisung/Festschreibung Meyer=Hackmann in 2007 verpflichteten Goergen/Wilden 06.12. 2007 mit Abgabe der von ihm/beiden gefälschten Verfahrensakte an das Prozessgericht AG Osnabrück, davon auszugehen, dass Rainer Hackmann zweimal einen Einspruch/Widerspruch namens seiner von ihm entmündigten/bevormundeten Frau vornahm und R.H. damit seine Frau Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer diskreditierte/bestätigte.
Und das ab 2007 bis heute, ohne Wissen von Eva und Rainer Hackmann!
Verbrecher nach § 12 StGB Goergen verpflichtete damit AG/LG Osnabrück, die Rainer Hackmann unterstellter, aber von ihm nicht vorgenommene, ‚Befugnis für Abgabe des Einspruchs/Widerspruchs‘ und damit für Entmündigung von Eva Hackmann zu übernehmen. Damit Eva Hackmann als von R.H. festgestellte Schuldnerin Meyer zu übernehmen und die Vollstreckung an E.H. in Auftrag zu geben.
Goergen unterstellte im Vollstreckungsprotokoll – darin durch Nicht-Erwähnung geheim gehalten – einen vermeintlich von Eva Hackmann abgegebenen Einspruch/Widerspruch als Schuldnerin Meyer, der auf einem Formular dokumentiert ist. Dieses von Goergen ab 2007 vorenthaltene, erstmals von G St Regner 10.05.12 genannte, Formular erhielt ich 22.05.12 vom AG OS. Aber erst, nachdem ich AG OS Richter Struck das 10.05.12-Schreiben des G St Regner vorlegte. Nach bereits zuvor 10.04.und14.04.12 beantragter Abschrift des Formulars händigte mir Richter Struck dieses nicht aus und hielt dieses ebenfalls vor mir geheim. Mit diesem erst 22.05.12 erhaltenen Formular begründet Goergen in 2007 im Vollstreckungsprotokoll Einspruch mit ‚unklar‘ und den Widerspruch mit ‚verspätet‘ . Dieses Formular ist an Meyer adressiert, die unter meiner Adresse nicht wohnt und mit E.H. nichts zu tun hat. Die Klarstellung auf diesem Formular von E.H. als Nicht-Schuldnerin ist nach erfolgter unterstellter Bevormundung/Entmündigung nichts wert. Goergen‘ wies R.H. Befugnis zur Abgabe eines Einspruchs/Widerspruchs zu und unterstellte R.H. vorgenommenen Einspruch/Widerspruch und damit Bevormundung/psychiatrische Entmündigung seiner Frau E.H. wegen ‚…’geistig‘ nicht in der Lage…‘. Wobei es zu keiner Zeit um Frau Eva Hackmann ging, sondern um die von Goergen fehladressierte fiktive Person Meyer.
Das ab 2007 bis 22.05.2012 geheim gehaltene perverse perfide psychiatrisch kausalattribuierte Zuweisungskonstrukt ist geistiger Ausfluss des psychisch gestörten hirnkranken kriminellen Straftäters Goergen. !!
Nach St Regner ‚würdigte AG Mayen Goergen‘ die Rainer Hackmann zugewiesenen, aber nicht von Rainer Hackmann stammenden, Schreiben vom 20.10.2007// 01.11.2007 nebst Anlagen. Genauer: Goergen behauptete 2007 einfach die Inhalte als klare/eindeutige Einsprüche/Widersprüche des R.H. Die Inhalte dieser Schreiben lsssen nicht im Entferntesten einen derartigen Rückschluss zu, insbesondere keine ‚Würdigung‘ als Einspruch/Widerspruch. Derartige Umdeutung dieser Inhalte, und dann noch geheim gehaltene Zuweisung auf R.H., ist hochgradiger Nonsens nicht nur des hirnkranken Kriminellen Goergen, sondern insbesondere des hirnkranken Kriminellen St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der nach einwöchigem Studium der Verfahrensakte den geistigen Ausfluss des Goergen als rechtsverbindlich und wahr bestätigte, nein: ‚würdigte‘. Regner bestätigte zudem nach einwöchigem (04.05.-10.05.2012) Studium der Verfahrensakten in seinem Überprüfungsergebnis, dass die nicht von Rainer Hackmann stammenden Unterschriften generalstaatsanwaltlicherseits doch seine sein sollen. Damit ‚würdigte’/ kriminalisierte Regner R.H. als Unterschriftenfälscher. Regner bestätigte ferner in Kenntnis der Inhalte beider nicht von Rainer Hackmann stammenden Schreiben diese als von ihm verfasst. Obwohl diese Inhalte keinen Bezug zu Einspruch/Widerspruch haben, bestätigte/übernahm G St Regner die von Rechtspfleger Goergen ‚gewürdigten‘ Inhalte dennoch als unklaren Einspruch/verspäteter Widerspruch, die beide R.H. als von ihm vorgenommen zuwiesen, die R.H. tatsächlich nicht vornahm.
Jeder des Lesens mächtige Straßenkehrer, wobei ich hiermit die diesen ehrenwerten Beruf ausübende nicht abwerte, hätte keine derartige Fehleinschätzung vorgenommen. Als Unterprimaner stände unter einer derartigen inhaltlichen Fehleinschätzung ein ‚ungenügend‘ mit der Empfehlung, die Schule zu wechseln.
Aber der in einzigartiger Seinsbestimmung Würdigung vornehmende Volljurist Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte/würdigte nach einwöchigem Aktenstudium diese inhaltliche Fehleinschätzung des Goergen, damit dessen einzigartige Seinsbestimmung, als wahr. Und verpflichtete, nun nach generalstaatsanwaltlicher Bestätigung dieser ‚Goergen-Wahrheit‘, tatsächlich als wahr bestätigtes Goergen-Lügenkonstrukt, die Folgerichte zur Aufrechterhaltung/Nicht-Zurückname ihrer Entscheidungen, die auf der benutzten ‚Wahrheit‘ beruhen.
Wobei ‚Fehleinschätzung‘ nicht richtig ist.
Vorstehende Ausführungen des Regner dokumentieren generalstaatsanwaltlich konstruierte, per psychosozialer Dreckschleuder vorgenommene bewusste Verschmutzung von E.+R.H., genauer: die generalstaatsanwaltliche Festschreibung der Zuweisung von ‚durch psychische Störung bedingte psychiatrische/kriminelle Verhaltensbesonderheit/-auffälligkeit‘. Nach DSM-IV Kriterienkatalog vom staatlichen Psychiater als psychiatrische Krankheit zu werten, wenn diese Verschmutzung nicht beseitigt wird.
Dieses ganz offenbar dem Regner antrainierte kriminelle, mafiöse Zuweisungs-/Unterstellungsverhalten weist, insbesondere als Bestätiger gleichen Verhaltens des Goergen, beider Verhalten nach als unwirklich; zweifelhaft; falsch; unwahr; unecht; unglaubwürdig; minderwertig; schlecht; durchschnittlich; gewöhnlich; profan; unwürdig.
Das Ergebnis meiner Würdigung des Regner/Goergen-Verhaltens: eklatanter Verstoß von Regner und Goergen gegen die Menschenwürde von Eva und Rainer Hackmann. Insbesondere wegen der geschaffenen Option psychiatrischer Bewertung nach DSM-IV eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte.
Regners Verhalten wird offensichtlich von dessen Koblenzer generalstaatsanwaltlichen Vorgesetzten Jung und Kruse, der Staatssekretärin Frau Reich und Minister Hartloff vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz gutgeheißen und nicht sanktioniert, denn diese veranlassten keine Rücknahme und gingen einer Strafanzeige gegen Regner nicht nach.
Ich weise darauf hin, dass ich in 2007, gemeinsam mit meinem Mann, zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid klare und eindeutige Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin E.H. verfasste und diese zusammen mit den Bescheiden wegen Fehladressierung Meyer in 2007 fristgerecht an AG Mayen Goergen zurücksandte. Deren Eingang bestätigte AG Mayen Goergen telefonisch in 2007, den dieser staatliche Straftäter/Verbrecher nach § 12 StGB Goergen unmittelbar danach gezielt vernichte und deren Erhalt heute leugnete. Genauer: er vernichte die ‚Nicht-Schuldnerin Hackmann‘ ausdrückenden Beweismittel (=Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann wegen Fehlzustellung Meyer zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid) und konstruierte Eva Hackmann als die Schuldnerin Meyer. Im Rahmen dieser Beweismittelvernichtung vernichtete AG Mayen Goergen das von ST Regner 10.05.2012 erstmals genannte und 22.05.2012 vom AG Osnabrück zugesandte ‚Formular‘ gezielt nicht. Denn einzig mit diesem aus dem Gesamtzusammengang beider Richtigstellungen herausgerissenen ‚Formular‘ konstruierte/bezweckte AG Mayen Goergen gegenüber dem Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck die Umdeutung/den Schein-Nachweis von ‚unklarer Einspruch/verspäteter Widerspruch als Schuldnerin Eva Hackmann‘, um damit die fehladressierte Schuldnerin Meyer als Hackmann zu beweisen. Damit verpflichtete Goergen das Prozessgericht AG Osnabrück, von Hackmann als die Schuldnerin Meyer auszugehen.
Nach Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner 10.05.2012 beruht das Zivilverfahren des AG Osnabrück auf vorgenannten, nicht nur diesen, von Regner als wahr bestätigten/gewürdigten Vorgaben/Beweismitteln des AG Mayen Goergen. Die tatsächlich von Goergen mit hoher krimineller Energie gefälschte und geheim gehaltene Beweismittel. Sowie mehrfachen Prozessbetrug des Rechtspflegers Goergen, den Regner ignorierte. Hierauf beruht die scheinbar ‚rechtskräftige Verurteilung von Eva Hackmann‘ als Schuldnerin durch Mahngericht AG Mayen Rechtspflegers Goergen. Dem Regner mit ‚Würdigung‘ eine einzigartige Seinsbestimmung im moralischen Sinne und als ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Amtsperson‘ einen herausgehobenen Rang in der Wertehierarchie und damit eine hohe Vorrangstellung bescheinigte und damit einen Heiligenschein verpasste. Gleichzeitig bescheinigte Regner unausgesprochen Eva und Rainer Hackmann das Gegenteil, die gegenteiligen Synonyme von Würde, und psychiatrisierte und kriminalisierte beide mit seinen kausalattribuierten 10.05.2012-Aussagen.
Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz deckte nach einwöchigem Verfahrensaktenstudium gezielt den geistigen Ausfluss des geistig nicht mehr zurechnungsfähigen hirnkranken oder kriminellen Verbrechers nach § 12 StGB Goergen, genauer: dessen 2007 geschaffenes Lügenkonstrukt, mit dem er Eva Hackmann u.a. kriminalisierte, psychiatrisierte und einen massiven Vermögensschaden verursachte.
Noch genauer: Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz deckte/legalisierte/legitimierte zielgerichtet den durchgeführten Prozessbetrug im Amt § 263 StGB, ursächlich zurückzuführen auf 07-5869841-0-7 Verfügung (=rechtskräftige mahngerichtliche Verurteilung) des Rechtspflegers Goergen. Den Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner nach vorgegebenen wiederholten umfassenden Prüfungen, zuletzt 10.05.2012, trotz von mir aufgezeigter Eineindeutigkeit des Goergen-Lügenkonstrukts und nach richtiger Deutung der Verfahrensakten hätten erkennen müssen, aber nicht erkennen wollten und selber mit weiteren Falschbeurkundungen das Goergen Lügenkonstrukt stützten/deckten.
Prozessbetrug ist rechtlich das vom AG Mayen Goergen vorsätzliche Vorbringen falscher Beweismittel durch zielgerichtete geheim gehaltene Täuschungshandlung (Umdeutung Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Meyer) durch Rechtspfleger Goergen in einem Gerichtsprozess. Das unmittelbar getäuschte Prozessgericht ist das AG Osnabrück. Getäuscht wurden auch die Folgegerichte LG Osnabrück, AG/LG Frankenthal und die weiteren involvierten Vollstreckungsorgane wie u.a. Ober- und Gerichtsvollzieher und Justizvollzugsanstalt.
Die besonders perverse Täuschungsperfidie:
die Amtspersonen (hoheitliche Aufgaben wahrnehmende richterliche Garanten für Recht und Ordnung) des getäuschten Prozessgerichts AG Osnabrück, der Folgegerichte und der staatlichen Vollstreckungsorgane sind nicht autorisiert, Vorgaben (hier: das Lügenkonstrukt des AG Mayen Geoergen) der einzig hauptverantwortlichen gerichtlichen Amtspersonen Rechtspfleger Goergen als unwahr zur Disposition zu stellen, sondern verpflichtet!, diese als wahr zu verwenden. AG Mayen, genauer: Rechtspfleger Goergen, nutzte seine herausgehobene Vertrauensstellung zur Täuschung der Folgegerichte aus.
Diese Verpflichtung an das Prozessgericht AG Osnabrück zur Übernahme/Benutzung des Goergen-Lügenkonstrukts als ‚rechtskräftige Verurteilung des AG Mayen‘, damit diesem übertragene Verpflichtung zur Umsetzung/Vollstreckung dieser Verurteilung und damit gleichzeitig verbundene u.a. psychiatrische/kriminelle Diskreditierung, Diskriminierung und Vermögensschädigung von Eva und Rainer Hackmann, bestätigten und verstärkten Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST Regner nach wiederholt vorgegebenen, aber tatsächlich wiederholt nicht vorgenommenen, Überprüfungen. Diese bestätigten in der Umkehrung mit Schein-Überprüfungsergebnissen wiederholt den Ausschluss von Täuschung/Prozessbetrug des Goergen, bestätigten dessen Lügenkonstrukt mit vorsätzlich selbst vorgenommener Falschdeutung/Umdeutung (zuletzt 10.05.2012) der Verfahrensakte, als wahr/rechtens, hielten den Verbrecher nach § 12 StGB Goergen und weitere beteiligte kriminelle Straftäter des AG Mayen durch aufgestülpten Heiligenschein sakrosankt. Damit verpflichteten/zwangen/befahlen diese rheinlandpfälzischen Staatsanwaltschaften in Person von Harnischmacher und Regner als ‚Garanten für Recht und Ordnung‘ das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte, auch über den 10.05.2012 hinaus, zur Benutzung des Goergen-Lügenkonstrukts als wahre ‚rechtskräftige Verurteilung des AG Mayen‘. Damit schufen diese rheinlandpfälzischen Staatsanwaltschaften in Person von Harnischmacher und Regner die Voraussetzung für die zukünftige Fortführung des Bela Vita/FKH (Werner Jentzer)-Betrugs.
Die Zielrichtung von Prozessbetrug ist ein Vermögensschaden für den Prozessgegner Eva Hackmann. Es handelt sich um einen klassischen Dreiecksbetrug nach § 263 StGB, bei dem der getäuschte Spruchkörper (Richter) des AG Osnabrück die Vermögensverfügung zu Lasten von Eva Hackmann durch das AG Mayen-Urteil vornahm und die getäuschten beauftragten staatlichen Vollstreckungsorgane Gerichtsvollzieher mit Hilfe staatlicher Polizeigewalt die Vermögensverschiebung durchzusetzen versuchten. Noch heute besteht der auf Goergen-Verbrechen zurückzuführende Haftbefehl/Verhaftungsauftrag des AG Osnabrück. Dieser impliziert Freiheitsberaubung in einer Justizvollzugsanstalt, gegen Eva Hackmann zum Durchzwingen der Vermögensverfügung.
Es handelt sich um mehrfachen Prozessbetrug, genauer: um zwei aufeinander aufbauende Prozessbetrügereien durch Rechtspfleger Goergen.
1. Rechtspfleger Goergen bestätigte als willfähriger Erfüllungsgehilfe der FKH in Person von Werner Jentzer dessen falsche Angaben im FKH-Mahnantrag als wahr. Genauer: Goergen bestätigte die Existenz eines Vertrages Meyer/Bela Vita als wahr, wovon er wusste, dass dieser tatsächlich nicht existiert. In Kenntnis der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita nahm er den auf Meyer lautenden FKH-Mahnantrag an und versandte an die Adresse von Eva Hackmann auf Meyer lautenden Mahn-/Vollstreckungsbescheid.
2. Rechtspfleger Goergen nahm in der Folge mit vorgenannten und weiteren zielgerichteten gerichtlichen Täuschungen, genauer: in einem vor Eva und Rainer Hackmann geheim gehaltenen Unterstellungs-/Zuweisung-/Umdeutungsprozess sowie durch geheimgehaltene Beweismittelvernichtung, die Konversion von Nicht-Schuldnerin Hackmann in Schuldnerin Meyer vor. Mit Verfahrensabgabe/ Verfügung 06.12.2007, genauer: mit ‚rechtskräftiger Verurteilung des AG Mayen‘ durch Rechtspfleger Goergen/Wilden, übertrugen diese die Realisierung ihres Betrugs dem AG Osnabrück. Genauer: mit vorgegebener verpflichtender Verwendung deren Täuschungen als wahr verpflichteten Rechtspfleger Goergen/Wilden das Prozessgericht AG Osnabrück mit der Umsetzung/Realisierung deren Betrugs (Folgegerichte sind nicht autorisiert, vorgegebene gerichtliche Entscheidungen des Mahngerichts AG Mayen als unwahr zur Disposition zu stellen). Voraussetzung für die Realisierung des zweiten Prozessbetrugs (Hackmann = Schuldnerin Meyer) ist realisierter erster Prozessbetrug, der von Goergen als existent erklärte, tatsächlich nicht existente, Vertrag Meyer/Bela Vita.
Da die Rechtspfleger Goergen/Wilden in 2007 (siehe Vollstreckungsprotokoll) dem Prozessgericht AG Osnabrück ein auf falsche Aussagen, falsche Zeugnisse, Falschbeurkundungen etc. beruhendes Mahngerichtsurteil als wahr vorgaben, erreichten diese damit zugunsten der Mahnantragsteller/Betrüger-Partei FKH in Person Werner Jentzer (vermarktet die Bela Vita Betrugskontingente) einen bestimmten Ausgang des Verfahrens. Nämlich die Vollstreckung an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Damit ist tateinheitlich auch eine uneidliche Falschaussage § 153 StGB, Verstoß gegen den Amts- bzw. Diensteid, Beweismittelvernichtung im Amt, Falschbeurkundungen im Amt §§ 271, 348 StGB von Goergen und Wilden gegeben.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner deckten mit ’nicht erkennen‘ den zweiten Prozessbetrug, die Straftaten im Amt der Mitarbeiter des AG Mayen u.a. des Goergen/Wilden. Damit den Betrug von Bela Vita/FKH.
Goergen unterstellte/bestätigte mit seinem ersten Prozessbetrug den Vertrag Meyer/Bela Vita als existent. Dieser erste Prozessbetrug war Voraussetzung für die Realisierung des zweiten Prozessbetrugs.
Die Firmen Bela Vita und FKH verweigerten den ständig beantragten Nachweis dieses Vertrages.
Nach wiederholten Strafanzeigen gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug und wiederholt beantragten staatsanwaltlichen Ermittlungen zur Feststellung der (Nicht-)Existenz dieses Vertrages Meyer/Bela Vita schlossen Ermittlungen aus:
-Staatsanwaltschaft Frankenthal (St Frau Dr. Herrmann erklärt diese für nicht zuständig)
-Staatsanwaltschaft Osnabrück (ist zuständig; u.a. St Voß, OSt’in Krüger, Leiter Heuer)
-Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck, Leiter Große-Extermöring
-Justizministerium Niedersachsen Staatssekretär Oehlerking
-Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg G ST Finger durch verweigerte Anweisung der Ermittlung an Staatsanwaltschaft Osnabrück
-Justizministerium Rheinland Pfalz Staatssekretärin Frau Reich, Justizminister Hartloff und die Landtagsabgeordneten dieses Landes durch verweigerte Anweisung der Ermittlung

Durch konsequent ausgeschlossene Ermittlungen schlossen diese die Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer aus, den Goergen über sein Lügenkonstrukt als existent und als von Eva Hackmann gefälscht unterstellte, nach ‚Würdigung‘ als wahr bestätigt von Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner. Die Psychotrickserei krimineller mafiöser staatlicher Justiz: Durch Verweigerung erreichten diese, dass der Bela Vita-Vertrags-/Urkundenbetrug nicht festgestellt wird, um mit nicht festgestelltem Betrug weiterhin indirekt den Vertrag Meyer/Bela Vita als existent zu behaupten und damit das Mahngerichtsurteil gegen Nicht-Schuldnerin EvaHackmann sowie die Urteile der Folgegerichte als wahr.
Vorgenannte staatliche Justiz schloss in konzertierter Aktion ständig und wiederholt beantragte Ermittlungen zum ersten Prozessbetrug (Vertrag Meyer) durch explizite Verweigerung/Nicht-Anweisung der Ermittlung konsequent aus und bestätigte damit indirekt die Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita. Damit sicherte diese staatliche Justiz die Konsistenz der Vertragsfälscher Bela Vita, des Nutzers der Vertragsfälschungen FKH Straftäter Werner Jentzer, der Mitarbeiter des Mahngerichts AG Mayen u.a. Verbrecher nach § 12 StGB Goergen. Damit schrieb diese staatliche Justiz auch die von ihr vorgenommene Psychiatrisierung/Kriminalisierung und persönliche Diskreditierung/Diskriminierung von E.+R.H. fest.
Perfide perverse menschenrechtsverstoßende Trickserei dieser kriminellen mafiösen staatlichen Justiz:
Mit generalstaatsanwaltlich nach ‚Würdigung‘ für wahr bestätigtes Mahngerichtsurteil und ausgeschlossener Anweisung beider Justizministerien zur staatsanwaltlichen Ermittlung zwecks Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita und damit Feststellung der Nichtigkeit des Mahngerichtsurteils verpflichteten beide Justizministerien das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte indirekt zur Annahme des Vertrags Meyer/Bela Vita als existent. Damit verantwortet staatliche Justiz den ersten Prozessbetrug als Wahrheit.
Gleichzeitig verpflichtete/legitimierte/legalisierte diese Justizministerien das Prozessgericht AG Osnabrück und die Folgegerichte zur Benutzung des Lügenkonstrukt des AG Mayen Goergen als wahr. Damit verantwortet staatliche Justiz den zweiten Prozessbetrug als Wahrheit.
Mit R.H. von Goergen 2007 zugewiesener und von Regner 10.05.2012 nach ‚Würdigung‘ bestätigter ‚Befugnis‘, psychiatrisch genauer: Entmündigung von E.H., schufen diese gegenüber einem staatlichen Psychiater die Option für psychiatrische Sanktionierung von E.H., die Regner/Goergen als die adressierte Schuldnerin Meyer vorgaben. Zumal sich staatliche Justiz gegenüber dem Psychiater durch selbst verordnete vorsätzliche Nicht-Aufklärung des mehrfachen AG Mayen-Prozessbetrugs sich selbst sakrosankt hielt. Diese staatliche Justiz verpflichtet den staatlichen Psychiater zur Benutzung ihrer konstruierten E.H.-Schuldzuweisungen/Unterstellungen/Umdeutungen als rechtlich wahr und die ständigen Bemühungen von E.+R.H. zur Ermittlung/Zurücknahme der Straftaten im Amt als ‚Hirngespinst’/Ausdruck deren psychiatrischer Krankheit. Diese staatliche Justiz verpflichtet den staatlichen Psychiater, dieses Hirngespinst als psychiatrische Krankheit von E.+R.H. festzustellen.
Meine Schreiben vom 30.05.2012 Frist 02.06.2012 an den rheinland-pfälzischen Minister der Justiz Herr Hartloff, dessen Staatssekretärin Frau Reich, SPD Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering, CDU Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Daniel Köbler, den Generalstaatsanwalt Leiter Erich Jung, St Regner von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz blieben unbeantwortet.
Ebenso ein weiteres Schreiben vom 09.06.2012 Frist 16.06.2012, ergänzt durch Strafantrag gegen ST Regner, blieb unbeantwortet.
Landesstaatlicher Justiz-Betrug, ergänzt durch die von Regner 10.05.2012 konstruierte psychiatrische Sanktionsmöglichkeit, wurde durch rheinland-pfälzische Justiz nicht zurückgenommen und als wahr festgeschrieben.
Damit verantwortet und legalisiert für die Zukunft vorgenannte staatliche Justiz Vermögensschädigung, Kriminalisierung, Verhaftungsauftrag, Freiheitsberaubung, optional Psychiatrisierung, etc. von Eva Hackmann.
Letztlich zu dem Zweck der Konsistenzsicherung von Bela Vita/FKH/AG Mayen, der Fortführung/Realisierung des Betrugs und des betrügerischen Vermögenszuwachses der FKH in Person des Werner Jentzer.
Die Betrügerfirma FKH mit Geschäftsführer Werner Jentzer, das die Bela Vita-Vertragskontingente aufkaufte und vermarktete, hatte in 2011 25-jähriges Betrugsjubiläum.
Waren vorstehend adressierte, den Betrug erst möglich machende Vertreter staatlicher Justiz eingeladen? Denn nur Jentzer profitiert von diesem konzertierten Prozessbetrügereien mit Vermögensvorteil.
Dieses von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom Verbrecher nach § 12 StGB St Regner als wahr ‚bestätigte‘ Lügenkonstrukt des Verbrechers nach § 12 StGB Rechtspfleger Georgen vom AG Mayen gilt als rechtskräftige Feststellung staatlicher Justiz für Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer.
Nochmals:
Voraussetzung für rechtskräftige Feststellung Eva Hackmann=Schuldnerin Meyer und damit für rechtskräftige Verurteilung/Vollstreckung ist die Existenz des Vertrages Meyer/ Bela Vita.
Feststellung:
Eva Hackmann schloss keinen Vertrag mit Bela Vita ab.
Es existiert kein auf Meyer unter meiner Adresse lautender Vertrag, wie Goergen/Bela Vita/FKH unterstellten und mir Eva Hackmann zuwiesen.
So sehr sich Staatsanwaltschaft Koblenz OSt’in Harnischmacher, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz St Regner und Rechtspfleger Goergen bei der Erstellung, Würdigung und Bestätigung des Lügenkonstrukts auch abmühten – ohne Vertrag Meyer/Bela Vita ist diese Zuweisung auf Eva Hackmann ausgeschlossen.
Jeder Adressierte hatte wiederholt die Möglichkeit, den Vertrag Meyer vorzulegen. Damit zur Remonstration/ Zurücknahme ihrer mich betreffenden Fehlentscheidungen.
Da diese meine Schreiben, zuletzt vom 30.05.2012 Frist 02.06.2012 und vom 09.06.2012 Frist 16.06.2012, nicht beantworteten, erklärte und bestätigte sich jeder adressierte Vorgenannte ausdrücklich selber zum Verbrecher nach § 12 StGB und Teil einer mit Betrügern zusammenarbeitenden bandenmäßig organisierten kriminellen mafiösen Verbrecherbande.
Vorgenannte verstießen gegen Internationale Verfahrensrechte der Beschuldigten/Verurteilten Eva Hackmann im Europäischen Raum
Art. 2 Unschuldsvermutung
Beide Koblenzer Staatsanwaltschaften bestätigen meine ‚rechtskräftige mahngerichtliche Verurteilung‘ als wahr, die auf staatsanwaltlich wiederholt vorsätzlich ausgeschlossener Ermittlung des strafangezeigten Vertrags-/Urkundenbetrugs von Bela Vita und, um diesen zu kaschieren, auf mehrfachen Prozessbetrug des Mahngerichts AG Mayen beruht. Die Beweislast für die Schuld liegt bei der Anklagebehörde, dem AG Mayen. Für die Verurteilung des Angeklagten muss das erkennende Mahngericht AG Mayen von der Schuld des Angeklagten so überzeugt sein, das kein vernünftiger Zweifel besteht. Aber das erkennende Mahngericht AG Mayen beging selber nachgewiesenen u.a. mehrfachen Prozessbetrug, mit dem es in Person von Goergen scheinbar ‚bestehende vernünftige Zweifel‘ konstruierte, die beide kriminellen/mafiösen Koblenzer Staatsanwaltschaften mit ihren Ausführungen als tatsächlich ‚bestehende vernünftige Zweifel‘ bestätigen.

Angewiesene Ermittlung ergäbe im Ergebnis die Feststellung des mehrfachen Prozessbetrugs des AG Mayen, damit den Nachweis ‚bestehender begründeter Zweifel‘ und damit verbunden die Feststellung der Nichtigkeit der ‚rechtskräftigen Verurteilung als Schuldnerin Eva Hackmann‘ durch das Mahngerichts AG Mayen.

Es ist von krimineller mafiöser staatliche Justiz, hier des niedersächsischen und rheinland-pfälzischen Justizministeriums, auszugehen, da beide weisungsbefugte Justizministerien bis heute keine staatsanwaltliche Ermittlung bei der ab 2008 wiederholt strafangezeigten belgischen Firma Bela Vita anwiesen, um deren Vertrag-/Urkundenbetrug festzustellen.
Den Antrag auf Anweisung der Ermittlung stellte ich bei beiden Justizministerien, weil die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück ab 2008 wiederholt die Bearbeitung meiner Strafanzeigen gegen Bela Vita ausschloss.
Durch Nicht-Ermittlung und Nicht-Feststellung der (Nicht)-Existenz des Vertrages Meyer unterstellen beide Justizministerien diesen als existent.
Mit Feststellung der (Nicht)-Existenz des Vertrages Meyer wäre das Mahngerichtsurteil des Rechtspflegers Goergen nichtig.

Beide Justizministerien verstießen mit verweigerter Anweisung vorsätzlich gegen Internationales Recht:
-Verfahrensrechte des Beschuldigten im europäischen Raum Art. 2 Unschuldsvermutung
– Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
– Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Feststellung: Die BRD, wie die genannte Bundesländer, ist kein Rechtsstaat.
Folgende Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen.
Dieser Internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006)

 

 

 

In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin – Teil 3 –

 

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de  2012-04-09 – 19:38:23

Beginn Teil 3

7. Feststellungsklage beim AG Frankenthal
Ich richtete eine Feststellungsklage an das AG Frankenthal, weil bezogen auf den Vertrags-/Urkundenbetrug Bela Vita(Belgien) das AG Osnabrück Richter Struck begonnene Ermittlung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer nicht abschloss, die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal bei Bela Vita keine Ermittlungen aufnahmen. Ferner, weil bei Strafanträgen gegen Personen/Gerichte, die in Kenntnis der Nicht-Existenz Existenz des Vertrages Meyer diesen durch zielgerichtete Eindrucksmanipulation/Umdeutung/Unterstellung mir Eva Hackmann zuwiesen und mich damit kriminalisierten, die Staatsanwaltschaften konsequent keine Straftat erkannten.
#
Den letzten Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Bela Vita wegen ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug stellte ich 27.11.2011.
Kein Aktenzeichen
erhalten als Nachweis für aufgenommene Ermittlung. AZ und Ermittlung angemahnt 3.4.2012.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelte lediglich bei der FKH. Im Ermittlungsergebnis bestätigte FKH, zu keiner Zeit den Vertrag Bela Vita gehabt zu haben.
Da kein Vertrag Meyer abgeschlossen wurde und aus diesem Grund nicht existiert, gilt die Unschuldsvermutung nach UN-Resolution. Rechtfolgen aus fehlendem Vertrag sind nichtig.
Nichtig sind daher in der Folge:
FKH-Geldforderungen, FKH-Mahnantrag, Mahnbescheid AG Mayen
Betrug zum Mahnbescheid durch AG Mayen:
– Zustellung Mahnbescheid:
Konstruktion Fremdzuweisung/-bestätigung der fiktiven Vertrags-Person Meyer als die reale Person Nicht-Schuldnerin Hackmann durch ausgeschlossene Widerspruchsmöglichkeit zur Unterstellung. Damit wird Rainer Hackmann unterstellt, als bestätige er Meyer=Eva Hackmann.
– Konstruktion von Schuldner-Selbstzuweisung Beweismittelvernichtung
Von zwei Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann wird eine vom AG Mayen umdeutet als Widerspruch (=Schuldnerin Hackmann) und beide vernichtet.
– AG Mayen erstellt vollstreckbaren Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann.

Übernommen und bestätigt vom AG und LG OS: Hirnkranker GV Bodi erklärt M=H; In Kenntnis der Hirnkrankheit übernahm Rechtspflegerin Keller Schuldnerin Meyer=Hackmann; ebenso Richter Struck Verhaftungsauftrag Eva Hackmann; bestätigt von LG Osnabrück Richter Hune; AG Richter Struck begann Ermittlung Vertrag Bela Vita, verweigert die abschließende Klärung.

Mit Feststellungsklage beim AG Frankenthal bezweckte ich u.a.:
Feststellung der (Nicht-)Existenz des Vertrags Meyer Bela Vita
Feststellung, dass die Fremdbestätigung von RH auf ihm unterstellter Willenserklärung beruht. Tatsächlich bestätigte er M=H nicht.
Feststellung, dass die Selbstbestätigung von Eva Hackmann auf unterstelltem Widerspruch beruht, mit der ihr AG Mayen Selbstbestätigung als Schuldnerin zuwies
Feststellung der Beweismittelvernichtung Richtigstellung durch AG Mayen
Feststellung des Urkundenbetrugs durch Umdeutung der Urkunden ‚zweite Richtigstellung‘ in unklarer Einspruch/verspäteter Einspruch durch AG Mayen

Richter Ecker kündigte 28.04.2011 im Konjunktiv an: sämtlich Klageanträge werden wegen erreichten Titels Meyer, der auf nicht existentem Vertrag Meyer beruht, nicht thematisiert.
Vom AG Mayen
erwirkter Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann, bleibt als wahr bestehen.
Vom AG Mayen, LG+AG OS ‚festgestellte‘ Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentität M=H bleibt bestehen, obwohl nachweislich auf Betrug beruhend.
Die von Bela Vita vorgenommene Betrugs-Konstruktion des Vertrags/der Schuldnerin Meyer unter der Adresse von E.H. bestätigte Richter Ecker dadurch als wahr, dass er die zunächst angenommenen Klageanträge nach Zahlung von ca. 350€ ablehnte. Richter Ecker weitere unterstellte eines Vertrages Meyer als existent, einen darauf bezogenen Titel Meyer als wahr und nach gerichtlichem Mehrfach-betrug unterstellte M=H.
Dadurch deutete Richter Ecker an, in der Hauptverhandlung meine angestrengte Feststellungsklage umzudeuten. Bestätigt werden sollte ohne irgendeine Feststellung/Klärung der zurückliegende Betrug als wahr.
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Im Rahmen meiner beim AG Frankenthal angestrengten Feststellungsklage nahm Richter Ecker zunächst meine Klageanträge an. Nach Bezahlung der Gerichtsgebühr schloss er mit ’nicht im öffentlichen Interesse liegendem Feststellungsinteresse und wegen der vom LG Osnabrück übernommenen ‚festgestellten Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann‘ die gerichtliche Feststellung sämtlicher beantragten Feststellungen (u.a. des Vertrages Meyer, § 274 STG) kurzfristig am 28.04.2011 zum Hauptverhandlungstermin 30.05.2011 aus. Ganz offenbar unmittelbar nachdem FKH meine Anträge erhalten hatte, nahm diese auf Ecker Einfluss.
Richter Ecker schloss u.a. die Möglichkeit aus, den Bela Vita/FKH – Vertrags-/Urkundenbetrug (=Nicht-Existenz des Vertrages Bela Vita/Meyer) zu ermitteln und die vom AG und LG Os als ‚festgestellt‘ unterstellte Personen- und damit Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann, zurückzuführen u.a. auf Betrug des AG Mayen (Beweismittelvernichtung im Amt) und auf Bela Vita/FKH-Betrug, zu ermitteln/festzustellen.

Damit wies auch Richter Ecker ursächlich mir Schuld zu. Zu dem Zweck, als Opfer die gesamten Folgekosten dieses als rechtens unterstellten, jedoch tatsächlichen Betrugs, zu tragen. Um im Fall der Weigerung nach derartig konstruierter Straftat nach Schuldstrafrecht als Kriminelle mit Freiheitsberaubung sanktioniert zu werden.
Im Klartext: Richter Ecker funktionierte nach 28.04.2011 angekündigter Nicht-Behandlung meiner Klageanträge und gleichzeitigem Verweis auf die vom LG Osnabrück festgestellte Personenidentität Meyer=Hackmann (diese Fehlfeststellung ist zurückzuführen auf Beweismittelvernichtung des AG Mayen) meine angestrengtes Klageverfahren um. Mir durch Umdeutung des FKH-Betrugssachverhalts zugewiesene Schuld sollte durch gerichtliche 28.04.2011- Umdeutung der Klageinhalte, vorgenommen von AG Frankenthal Richter Ecker, endgültig mich als Schuldige/Kriminelle und den Verbrecher nach § 12 StGB FKH, Werner Jentzer, als Saubermann festschreiben. Statt mir vom AG Frankenthal ein angekündigtes auf richterlichen Umdeutungsbetrug basierendes Fehlurteil anzuhören, stellte ich nochmals Strafantrag gegen FKH und beantragte nach § 149 ZPO Aussetzung der Hauptverhandlung bis zur endgültigen Klärung des Vertrages Meyer und der Straftaten des FKH Jentzer. Richter Ecker verstieß gegen §149ZPO und führte dennoch in meiner Abwesenheit und in Anwesenheit des Jentzer zwei Hauptverhandlungen durch. Richter Ecker erließ in der ‚Vollstreckungssache‘ Hackmann % FKH zwei Versäumnisurteile gegen Eva Hackmann. Diese ‚Vollstreckungssache‘ Hackmann ist Hirngespinst des Ecker, da es diese zu keiner Zeit gab! Es gab lediglich eine auf FKH-Betrug (nicht existierender Vertrag Meyer) zurückzuführende ‚Vollstreckungssache Meyer‘, die Richter Ecker durch Umdeutungsbetrug Hackmann zuwies. Selbst die ‚Vollstreckungssache Meyer‘ ist nichtig, da staatsanwaltliche Ermittlung die Nicht-Existenz eines Vertrag Meyer feststellte!

Die perverse Perfidie: Obwohl wegen Verstoßes gegen § 149 ZPO beide Versäumnisurteile nichtig sind, werden die von FKH Jentzer geltend gemachten Kosten nach Kostenfestsetzungsbeschluss AG Frankenthal Rechtspflegerin Dirion-Gerdes
vom Obergerichtsvollzieher Egbers AG OS eingetrieben.
Gegen Jentzer, Ecker, Dirion-Gerdes stellte ich Strafanzeige.
Nach 28.04.2011 erfolgte auf meinen Antrag bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Voß, die Ermittlung zur Existenz des Vertrages Meyer. Das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom Juli 2011, auch der Staatsanwaltschaft und den genannten Gerichten März 2012 !! zugestellt, ergab die Nicht-Existenz des Vertrags Meyer. Damit die Nicht-Existenz des Vertrages einer fiktiven Person Meyer. Damit ist in Ermangelung einer Person Meyer die von Ecker bestätigte und vom AG und LG Osnabrück ‚festgestellte‘ Personenidentität Meyer=Hackmann Nonsens/nichtig.
Damit ist für § 149 ZPO der Beweis für Vertrags-/Urkundenbetrug der FKH erbracht, sind die Versäumnisurteile des Ecker und der Kostenfestsetzungsbeschluss, einzutreiben vom OGV Egbers, nichtig.

Nochmalige Feststellung:
Mit Ablehnung meiner sämtlichen Anträge der Feststellungsklage deckte AG Frankenthal Richter Ecker die Feststellung der Straftaten der FHK und deckte mit diesem und somit weiteren Betrug die Straftaten des AG Mayen (Beweismittelvernichtung). Die Bezug-und Übernahme des Ecker auf die von AG/LG OS ‚festgestellte‘ Personen- und damit Schuldner- und Kriminellenidentität Meyer=Hackmann beruht auf Beschwerdebetrug u.a. des Präsidenten des AG OS in Verbindung mit RA Wehage, wie vorstehend beschrieben, und ist wegen § 274 StGB nichtig. Zum anderen nicht, wegen der ‚gerichtlich als hinreichend sicher‘ vorgegeben, aber tatsächlich wegen AG-Mayen Beweismittelvernichtung nicht herstellbaren, Personenidentität. Die Bezugnahme auf die als wahr vorgegebenen tatsächlich unwahren Feststellungen des AG/LG OS sind ursächlich zurückzuführen auf Feststellungsbetrug des AG Mayen zur Schuldneridentität Meyer=Hackmann. Und die beruht, wie vorstehend beschrieben, auf Beweismittelvernichtung und mittelbare Falschbeurkundung im Amt (Rechtspfleger Goergen, Wilden, Leiter Schmickler) des AG Mayen.

Das ‚Meyer‘ nicht mit Hackmann in irgendeinen Zusammenhang zu bringen ist und lediglich eine von Bela Vita konstruierte fiktive Person ist, die keinen Vertrag mit Bela Vita abschloss, ergaben die im Auftrag des noch jungen (daher noch nicht eindrucksmanipulierten instruierten) Staatsanwalts Voß von der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführte Juli 2011 durchgeführten Ermittlungen des PK Henseler vom PK Bohmte. Danach gestand FKH ein, dass keinen Vertrag Meyer vorliegt und nicht vorlag.

8. Staatsanwaltschaft Frankenthal
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal gab vor, nur zuständig für Ermittlungen gegen FKH in Heuchelheim zu sein (15.04.09; 5313 Js 44927/08). Diese schloss damit Ermittlungen gegen Bela Vita wegen des Vertrages Meyer aus. Aussage Staatsanwältin Frau Dr. Herman: ‚es wurden und werden keine Ermittlungen zur Existenz eines Vertrages gemacht‘. Staatsanwaltschaft Frankenthal ( 5513 Js 22530/10) gab den Wohnort der Geschädigten für staatsanwaltliche Zuständigkeit vor. Nach 27.11.2011-Strafantrag wegen des Vertrags Meyer bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Bela Vita unter Nennung der Adressen PB 141/CJO/05, 3680 Maaseik, Belgien und PB 141/CL4/05, 3680 Maaseik, Belgien, erhielt ich kein Az, es wurde dort bis heute, auch nach Anmahnung nicht, gegen Bela Vita ermittelt.

Lediglich Juli 2011 nahm St Voß, Osnabrück, Ermittlungen wegen des Vertrages Bela Vita auf. Diese schloss Ermittlungen gegen Bela Vita in Belgien aus und reduzierte sich lediglich auf Befragung der FKH, die keine Vertragsunterlagen Meyer Bela Vita hat. Diese Ermittlungen schlossen die Feststellung aus, das FKH in dem Zeitraum der Übernahme der ‚Bela VitaVertragskontingente‘ bis zum eingeleiteten Mahnverfahren gegen Meyer, in dem ich von FKH den Vertrag anforderte, diesen nicht erhielt. Deshalb nicht, weil es zu keiner Zeit einen Vertrag gab.

Hinweis: in Verbindung mit an Bela Vita und FKH stets erfolgten Rücksendung wegen Fehlzustellung der an Meyer adressierten Geldforderungen und Ankündigung des Mahnverfahrens und Hinweis auf forderte ich, Eva Hackmann, den Vertrag Bela Vita/Meyer für den Fall, dass Bela Vita und FKH einen Bezug zu meinem Namen Hackmann herstellten. Diesen Vertrag Meyer erhielt ich nicht.

9. Staatsanwaltschaft Osnabrück
Wiederholt stellte ich vor diesem Datum Juli 2011 ab 2007 bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal gegen Bela Vita/FKH in Persona Jentzer, Wehnert, von Loefen Strafanträge, ohne das u.a. Ermittlungen zur (Nicht-)Existenz eines Vertrags Meyer aufgenommen wurden. Es ist von Verbrecher(Bela Vita/FKH)-abhängigen manipulierten willfähriger staatlicher Exekutive, genauer: von staatlicher Justiz weisungsabhängigen/instruierten Staatsanwaltschaften, auszugehen. Nur so ist zu erklären, warum beide !! Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal ab 2008 (die in Juli 2011 durchgeführten Ermittlungen waren daher auf noch nicht!! instruierten St Voß zurückzuführen) gegen die wegen Vertrags-/Urkundenfälschung strafangezeigten Betrügerfirmen Bela Vita und FKH konsequent Ermittlungen zur (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer und zur (Nicht-)Existenz der fiktiven/unterstellten Person Meyer ausschlossen.
Bezeichnend die schriftliche, ganz offenbar von staatlicher Justiz angewiesene, Mitteilung der Staatsanwältin Frau Dr. Herrmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal hierzu. Zitat: ‚es wurden und werden keine Ermittlungen zur Existenz eines Vertrages Meyer gemacht‘. Hieraus ist abzuleiten die betrügerische Zusammenarbeit von Bela Vita/FKH mit staatlicher Exekutive.

Staatsanwalt Wisser von der Staatsanwaltschaft Frankenthal teilte mit: wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, werden die Vertragsunterlagen weggeschmissen. Jedenfalls bestehen keine Verpflichtung, diesen Vertrag aufzubewahren.
Das ist lediglich Bauernschläue des St Wisser, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Nachhilfe für Wisser: In der Kausalkette kommt erst der Nachweis des Vertrag Meyer und der Nachweis der Existenz der Person Meyer als Voraussetzung für einen Titel Meyer. Da der Vertrag Meyer nicht existent ist, gibt es keinen Titel Meyer.

Diese Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss die Ermittlung darüber aus, dass dieser Titel Meyer zurückzuführen ist auf Beweismittelvernichtung und Urkundenunterdrückung des AG Mayen Goergen/Schmickler.
Diese Staatsanwälte schlossen die Ermittlungen darüber aus, das der Titel Meyer wegen § 274 StGB Straftat wegen Urkundenunterdrückung/-vernichtung nichtig ist.

Der erwirkte vollstreckbare Titel lautet zwar auf Schuldnerin Meyer, ist aber, auf Grund des im Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen dokumentierten unklaren Einspruchs/Widerspruchs von Hackmann an Hackmann zu vollstrecken (Widerspruch kann nur die Schuldnerin einlegen; somit machte AG Mayen aus Hackmann die Schuldnerin Hackmann), tatsächlich handelt es sich um eindeutige von AG Mayen vernichtete Richtigstellungen der Nichtschuldnerin. AG Mayen ist daher ursächlich verantwortlich für seine auf Betrug (=Beweismittelvernichtung) zurückzuführende Feststellung der Schuldneridentität Meyer=Hackmann, die AG Mayen dem Vollstreckungsgericht AG Osnabrück über das Vollstreckungsprotokoll zur verpflichtenden Verwendung als wahr vorgab. Diesen als gerichtlich Wahrheit vorgegebenen, tatsächlich gerichtlich begangenen Betrug (=mittelbare Falschbeurkundung im Amt), verwandten alle nachfolgenden Gerichte als Wahrheit, um damit die an Hackmann vorzunehmende Vollstreckung von den Folgegerichten als wahr bestätigen zu lassen.

Die von der Justiz weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften Osnabrück/Frankenthal haben daher, nach Anweisung durch die Justiz, den Nachweis des Vertrages Meyer für den auf Meyer lautenden Mahnbescheid nicht festzustellen/zu ermitteln. Das ist von der Justiz vorgegebener Betrug! Hieraus ist abzuleiten, dass die Justiz den Betrug der FKH deckz bzw. mit der FKH betrügerisch zusammenarbeitet.

10. Staatsanwaltschaft Koblenz
Die Staatsanwaltschaft Koblenz bearbeitete den Strafantrag gegen AG Mayen Goergen und Leiter Schmickler wegen Beweismittelvernichtung und Falschbeurkundung im Amt. Die von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaft Koblenz hat daher, nach Anweisung durch die Justiz, die Straftaten des AG Mayen Beweismittelvernichtung im Amt (=Vernichtung der Richtigstellungen zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid) und Falschbeurkundung im Amt nicht festzustellen. So geschehen 24.10.2011: Nach Staatsanwältin Harnischmacher Koblenz liegen keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte für Vernichtung von Unterlagen (Beweismittelvernichtung) vor, auch nicht für Umdeutung/Falschbeurkundung.
Diese liegen aber selbstverständlich doch vor – sie will diese, offenbar gemäß Weisung, partout nicht erkennen.
Nach schriftlich mitgeteilter Erkenntnis der Staatsanwältin Harnischmacher Koblenz ist meine als Einwendung umgedeutete Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin) vom AG Mayen als Widerspruch (Schuldnerin) verwendet worden.
Die inhaltlich nicht zitierten gemeinten, gerichtlich entscheidend gegen mich verwandten inhaltlichen Aussagen, sind die Falschbeurkundung im Amt.
Diese vom AG Mayen benutzte, als unklarer Einspruch und verspäteter Widerspruch vorsätzlich falsch umgedeutete (zweite) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid ist nicht mehr vorhanden. Genauer: wurde vom AG Mayen vernichtet, um über die klaren und eindeutigen Inhalte der Richtigstellung deren gerichtliche Falschumdeutung nicht beweisen zu müssen. Das ist der tatsächlich vorhandene ‚Anhaltspunkt für Vernichtung von Unterlagen‘, den Harnischmacher leugnet. Da meine (zweite) Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid Bezug nimmt zur (ersten) Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Mahnbescheid, ist durch Vernichtung der zweiten der Nachweis ausgeschlossen, dass zum Mahnbescheid tatsächlich eine Richtigstellung einging. Das ist vorsätzliche Täuschung des Georgen.
Nochmal: Goergen hat mir telefonisch den Eingang beider Richtigstellungen bestätigt, die unmittelbar danach vernichtet wurden, da im Vollstreckungsprotokoll 2007 deren Eingang nicht dokumentiert ist.

Wohl aber die Umdeutung der Schuldnerin Meyer auf Hackmann
Im Schreiben24.10.2011 gestand Oberstaatsanwältin Harnischmacher den Umdeutungsbetrug des AG Mayen ein:
‚Ihre Einwendungen wurden nicht der von mir gewünschten Bedeutung beigemessen, in dem diese als Widerspruch umgedeutet wurden‘. Mit ihrem harmlos formulierten Eingeständnis kaschiert sie den strafangezeigten Umdeutungsbetrug des AG Mayen und outet sich damit selber zur Straftäterin.
Die von ihr gemeinten ‚meine Einwendungen‘ beziehen sich ausschließlich auf den Vollstreckungsbescheid. Das sind die Richtigstellungen hierzu als Nicht-Schuldnerin Hackmann. Diese wurden von AG Mayen Goergen als verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid der Schuldnerin Hackmann umgedeutet. Damit unterstellte Goergen, dass die von Bela Vita/FKH an die fiktive/nicht existente Person Meyer adressierten Schreiben durch Fehlzustellung zur realen Person Meyer wird, wie auch die im Mahn- und Vollstreckungsbescheid adressierte fiktive/nicht existente Schuldnerin Meyer durch Fehlzustellung zur realen Schuldnerin Meyer wurde ist, die ‚als Meyer‘ die Richtigstellungen abgab. Die von Bela Vita/FKH und AG Mayen adressierte Schuldnerin Meyer konnte zu keiner Zeit mit dem Namen Hackmann (Unterschrift) auf den ‚Richtigstellungen‘ in eine Beziehung gebracht werden. Dennoch hat Goergen nach manueller Bearbeitung im Vollstreckungsprotokoll die ausdrücklich von mir so benannten Richtigstellungen in Betrugsabsicht gegenteilig in Widerspruch der adressierten Person/Schuldnerin Meyer umgedeutet, und gleichzeitig wegen Unterschrift Hackmann die Schuldnerin Meyer in Hackmann umgedeutet. Zweck dieser realisierten Umdeutung meiner Richtigstellungen in Widerspruch war, die Absenderin der Richtigstellungen ( =Hackmann, Nicht-Schuldnerin) als Absenderin des Widerspruchs (=Hackmann, Schuldnerin) festzustellen, die Namens Meyer (Schuldnerin) diesen Widerspruch abgab. Mit diesem Umdeutungs-/Zuweisungsbetrug machte AG Mayen Goergen aus der Nicht-Schuldnerin Hackmann die Schuldnerin Meyer. Damit liegt der Straftatbestand mittelbare Falschbeurkundung im Amt vor. Ich unterstelle nicht, dass Volljuristin Harnischmacher mangels intellektueller Fähigkeiten diesen mehr als offenkundigen Straftatbestand, dokumentiert im mir vorliegenden Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen, nicht erkannt hat. Das hat sie sehr wohl, deckt aber die Straftäter des AG Mayen – offenbar weisungsbedingt.

Im Vollstreckungsprotokoll verwies Goergen auf ‚manuelle Bearbeitung‘ (=manuell realisierter vorsätzlicher Betrug!). ‚Manuelle Bearbeitung‘, obwohl bezogen auf den Mahnbescheid kein abgegebener Widerspruch dokumentiert ist, weist eineindeutig auf manuelle Bearbeitung der Richtigstellung zum Mahnbescheid hin. Und das bedeutet: Goergen hat meine Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin in Händen gehabt! Mit dem Ergebnis: manuelle Vernichtung!
Wenn nun Goergen nach erfolgter manueller Bearbeitung schriftlich mitteilt, dass beide Richtigstellungen nicht mehr vorliegen, so hat er recht, da er beide vernichtete. Und zwar unmittelbar nachdem er mir den Eingang beider Richtigstellungen bestätigte.
Bezogen auf die von Hackmann abgegebene erste Richtigstellung zum Mahnbescheid bezweckte und erreichte er durch Vernichtung diese als nicht abgegeben, dokumentiert im von ihm erstellten Vollstreckungsprotokoll. Damit unterstellte er ausgebliebenen Widerspruch der adressierten Schuldnerin Meyer. In dem Wissen, dass diese von ihm adressierte fiktive Person Meyer nicht unter der Adresse wohnt und gar keinen Widerspruch abgeben konnte, zu entnehmen meinen Inhalten der Richtigstellung zum Mahnbescheid. Perverse Perfidie des AG Mayen Goergen/Schmickler: nicht abgegebener Widerspruch zum Mahnbescheid bedeutet automatisch den auf Meyer zu vollstreckenden Titel! Goergen unterließ in vorsätzlicher Betrugsabsicht die Klärung der Namensverschiedenheit.
Bezogen auf die von Nicht-Schuldnerin Hackmann abgegebene zweite Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid unterstellte er als Ergebnis seiner manueller Bearbeitung diese zwar als abgegeben und existent, jedoch als unklaren Einspruch und verspäteten Widerspruch einer Schuldnerin. Aber welcher Schuldnerin? Genauer: als Ergebnis manueller Bearbeitung setzte er amtlich mit ‚abgegebenen Widerspruch der Schuldnerin‘ die von ihm adressierte fiktive/nicht existente Schuldnerin Meyer als Absenderin der zweiten Richtigstellung Hackmann gleich; und damit machte AG Mayen Goergen aus Hackmann die Schuldnerin, die Namens der adressierten Schuldnerin Meyer den Widerspruch vornahm.

Wenn nach Vollstreckungsprotokoll Rechtspfleger Goergen manuelle Bearbeitung (=manueller Betrug) vornahm, so bedeutet das die Bearbeitung beider Richtigstellungen. Dazu bestätigte er zunächst in 2007 telefonisch den Eingang beider Richtigstellungen, um diese unmittelbar danach im Vollstreckungsprotokoll und damit den Folgegerichten als nicht abgegeben zu dokumentieren. Und 17.05.2011 erklärt Goergen, unter Leugnung des anfänglich bestätigten Eingangs, dass er den Eingang und die Existenz beider Richtigstellungen nicht bestätigen kann (klar, hat er ja vernichtet), obwohl er die eingegangene zweite Richtigstellung als unklaren Einspruch/Widerspruch umgedeutet benutzt hat. Das ist doppelt vorsätzlicher Betrug, da er auch die umgedeutete Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid vernichtete.

Dieser Betrug wäre nachzuweisen über meine Richtigstellungen. Als Ergebnis manueller Bearbeitung leugnete Rechtspfleger Goergen den Eingang der ersten Richtigstellung (Mahnbescheid). Bezogen auf die Inhalte der zweiten Richtigstellung (Vollstreckungsbescheid), die er somit als einzig abgegebene unterstellte, unterstellte er mit ‚unklarer Einspruch‘ inhaltlichen konfusen Blödsinn und mit ‚verspäteter Widerspruch‘ bezogen auf den Mahnbescheid Bedeutungslosigkeit als Widerspruch.

Eine inhaltliche Berücksichtigung (24.10.2011) beider Richtigstellungen kann Harnischmacher, entgegen ihrer Aussage, nicht vorgenommen haben, da diese nach Schreiben des AG Mayen 17.05.2011 nicht vorliegen und sie die Inhalte nicht kennt. Mit unterstellter vorgenommener Berücksichtigung fungierte Harnischmacher als Hellseherin. Mit Berücksichtigung meint sie ausschließlich die von Verbrecher nach § 12 StGB Goergen übernommene Umdeutung meiner Richtigstellungen (als Nicht-Schuldnerin Hackmann) zum Vollstreckungsbescheid, die Goergen im Vollstreckungsprotokoll als unklaren Einspruch/verspäteten Widerspruch (Schuldnerin Hackmann). Dieser Umdeutungsbetrug ist nicht nachzuweisen, da Goergen den von ihm so umgedeuteten Widerspruch vernichtete!
So machte Goergen aus Nicht-Schuldnerin Hackmann die Schuldnerin Hackmann.
Und Harnischmacher vermag nichts zu erkennen.

Harnischmacher unterschlug die Aussagen des Vollstreckungsprotokolls, aus denen die vom AG Mayen vorgenommene Vernichtung von Unterlagen hervorgeht. Die Unterlage zweite Richtigstellung, aus denen AG Mayen ‚unklaren Einspruch/Widerspruch‘ ableitete, ist der Beweis für Beweismittelvernichtung im Amt.

Taktisches Kalkül des Goergen war es, mit derart abwertender Begründung beide Richtigstellungen zu vernichten. Nur durch vom AG Mayen vorgenommene mehrfache Umdeutung meiner Willenserklärungen ins Gegenteil und danach Beweismittelvernichtung war das FKH-Betrugsziel zu erreichen gewesen. Es handelt sich daher um konzertierte Betrugsaktion der Konsortialpartner FKG und AG Mayen.
Damit ist der Straftatbestand § 274 StGB Urkundenunterdrückung erfüllt.

Oberstaatsanwältin Harnischmacher hat diese Straftaten 24.10.2011 (2.Seite, Zeile 4) sehr genau bestätigt: Umdeutung der zweiten Richtigstellung Nicht-Schuldnerin Hackmann als Widerspruch der adressierten fiktiven Person Meyer; durch Umdeutung als unklaren Widerspruch der fiktiven Person Meyer wurde Hackmann als Absender der Richtigstellung fürm die Person Meyer erklärt. Harnischmacher deckt diese Amtsstraftaten durch vorsätzliches nicht erkennen-wollen das strafbare Verhalten des AG Mayen und macht sich damit selber strafbar. Interessant ist auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 15.03.2012 nach nochmaliger Überprüfung durch nochmaliges vorsätzliches nicht erkennen-wollen das strafbare Verhalten des AG Mayen deckt.
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Nachtrag vom 11.04.2012 zu Staatsanwaltschaft Koblenz:
Aussage Staatsanwältin Frau OST’in Harnischmacher Koblenz 14.10.2011
‚Das Amtsgericht Mayen überprüft den Antrag lediglich auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft war‘.
Nach Staatsanwaltschaft Koblenz war die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren durch FKH formell richtig und statthaft. Das Mahngericht AG Mayen hat:
– in Kenntnis nicht existenten Vertrages Meyer….
– in Kenntnis, das eine Person Meyer keinen Vertrag mit Bela Vita abgeschlossen hat (Unterschrift Meyer) ….
– in Kenntnis das die genannte Person Meyer nicht existiert und fiktives Bela Vita-Konstrukt ist ….
– in Kenntnis das die genannte Person Meyer unter der von FKH mitgeteilten und unter der vom AG Mayen adressierten Anschrift nicht wohnt ….
– in Kenntnis das die fiktive Person Meyer keine reale Person Meyer ist ….
….. zu Recht den Mahn- und Vollstreckungsbescheid erlassen.
Damit legalisiert Volljuristin Staatsanwältin Harnischmacher von der St Koblenz sowohl den Betrug des Geschäftsführers von Bela Vita, wie auch den Betrug des Geschäftsführers Werner Jentzer von FKH und dessen rechtsanwaltliche Betrugshelfer RA Wehnert, von Loefen, als auch das diesen Betrug deckende staatliche Justiz Mahngericht AG Mayen in Person von Goergen, Wilden, Schmitt und Schmickler.
Vorstehende Personen nehmen für sich das Rechtsbeugungsprivileg und damit das Privileg in Anspruch, unbescholtene Bürger über Jahre massiv psychisch zu terrorisieren, Betrug zu legalisieren und unter Androhung von Freiheitsberaubung auszuplündern und zu kriminalisieren.

24.10.2011 ST Koblenz: ‚Es liegen keine Anhaltspunkte vor, das Unterlagen aus dem Mahnverfahren vernichtet wurden‘. Lüge: das im Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen genannte Dokument ‚unklarer Einspruch und verspäteter Widerspruch‘ ist, nach schriftlicher Aussage dieses Gerichts, nicht vorhanden, also vernichtet. Richter Struck vom Prozessgericht Osnabrück bestätigte nach Akteneinsicht 10/14.04.2012 die Nicht-Existenz dieses Dokuments.
In Kenntnis dieser richterlich bestätigten Dokumenten-/Beweismittelvernichtung und der Lüge des AG Mayen deckt ST Koblenz diese Lüge und erkennt keine Anhaltspunkte für Aktenvernichtung. Für wie blöd hält mich Frau Harnischmacher?
Mit harmloser Scheinbegründung gesteht ST Koblenz diese Beweismittelvernichtung ein. Diese war entscheidende Voraussetzung für Falschbeurkundung im Amt des AG Mayen. Falschbeurkundung, zurückzuführen auf Umdeutungsbetrug: ‚Vielmehr wurden Ihre Einwendungen lediglich nicht die von Ihnen gewünschten Bedeutung beigemessen, indem sie als Widerspruch umgedeutet wurden.‘
Volljuristin Staatsanwältin Harnischmacher gesteht sogar den Umdeutungsbetrug meiner (zweiten) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid als Widerspruch ein, ohne diesen als Straftat zu werten.
Genauer: Diese von ihr so bezeichneten Einwendungen sind meine Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin. Und diese wurden nach Umdeutung vom AG Mayen vernichtet, um durch die Begriffszuweisung Einspruch/Widerspruch (kann nur der Schuldner einlegen), mir den Status Schuldner zuzuweisen.

Zu Umdeutung und Vernichtung: Die von ST Koblenz so benannten Einwendungen sind ‚klare und eindeutige fristgerecht abgegebene Richtigstellungen‘ bezieht sie ausschließlich auf die (zweite) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid. Diese wurde vom AG Mayen als Widerspruch, aber nicht zum Vollstreckungsbescheid, sondern zum Mahnbescheid, umgedeutet. Tatsächlich wurde aus der von Harnischmacher eingestandener Umdeutung:
– aus ‚Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin Hackmann‘ ‚Widerspruch der Schuldnerin Hackmann‘,
– aus ‚klar und eindeutig formulierter Richtigstellung‘ wurde ‚unklarer Einspruch‘,
– aus ‚fristgerecht abgegeben‘ wurde ‚verspätetet/nicht fristgerecht abgegebener Widerspruch der Schuldnerin
– aus unterstelltem Widerspruch der Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid (tatsächlich klare und eindeutige fristgerecht abgegebene Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin zum V.bescheid) wurde ‚unklarer verspäteter Widerspruch der adressierten Schuldnerin Meyer zum Mahnbescheid‘. Der Widerspruch zum Vollstreckungsbescheid erfolgte ebenfalls fristgerecht.

Nach Vollstreckungsprotokoll unterstellte AG Mayen, die ‚(zweite) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid‘ als ‚verspäteten/unklaren Widerspruch zum Mahnbescheid‘. Harnischmacher unterschlug, genau wie AG Mayen, dass ich zwei Richtigstellungen, eine zum Mahn- und eine zum Vollstreckungsbescheid, jeweils fristgerecht abgab. Mit arglistiger Täuschung durch Unterschlagung der Richtigstellungen zum Mahnbescheid erreichte AG Mayen:
— die fristgerecht abgegebene ‚(zweite) Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Vollstreckungsbescheid‘ als ‚verspäteten/unklaren Widerspruch der Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ zu werten. Verspätet bedeutet, dass die tatsächlich ‚fristgerecht eingegangene klare und eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ als von der adressierten Schuldnerin Meyer nicht erfolgt/abgegeben gewertet/geleugnet, tatsächlich aber vernichtet, wurde, um die fristgerecht eingegangenen (zweiten) Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid als verspäteter Widerspruch (der Schuldnerin Hackmann) zum Mahnbescheid umgedeutet zu benutzen. Nicht oder verspätet abgegeben Widerspruch zum Mahnbescheid bedeutet: vollstreckbarer Titel Meyer. Um dieses Ziel zu erreichen, vernichtete AG Mayen die erste Richtigstellung zum Mahnbescheid!
— Eingestandener Eingang von ‚Einwendungen‘, damit meint ST Koblenz Harnischmacher die ‚(zweiten) Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Vollstreckungsbescheid‘, bedeutet, dass diese vorlagen, als Widerspruch der Schuldnerin Hackmann (nur der Schuldner kann Widerspruch einlegen!) zum Mahnbescheid umgedeutet und dann vernichtet wurden. Deshalb vernichtet, um den Umdeutungsbetrug und die Fehlzuordnung der ‚Einwendungen‘ Vollstreckungsbescheid zu Mahnbescheid zu kaschieren, und weil meine klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin u.a.
– auf Nicht-Existenz des Vertrages Meyer hinwiesen
– die klaren und eindeutigen Aussagen der Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Widerspruch als Schuldnerin ausschlossen
-eindeutigen Bezug zum Vollstreckungsbescheid hatten und nicht auf den Mahnbescheid bezogen als Widerspruch einer Schuldnerin anzuwenden war,
-auf Rückgabe wegen Fehlzustellung (Meyer wohnt nicht unter der Adresse) hinwiesen,
– Bezug hatte zur ‚(ersten) Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ hat.

AG Mayen Goergen bestätigte in 2007 telefonisch den fristgerechten Eingang beider! Richtigstellungen. Bestätigter fristgerechter Eingang der ‚(ersten) Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahnbescheid‘ und umgedeuteter/fälschlicher Bewertung als Widerspruch (Schuldnerin) hätte nicht zum Titel Meyer geführt, sondern zur gerichtlichen Klärung (nicht AG Mayen) meiner Aussagen der Richtigstellungen zu Mahnbescheid. Und das hätte bedeutet, dass bei der geringsten nicht geklärten Unklarheit es keinen Titel auf Meyer oder Hackmann gegeben hätte. Kein Vertrag Meyer, Meyer wohnt nicht unter der Adresse, Zurücknahme der Rainer Hackmann zugewiesenen Personenidentifizierung Meyer=Hackmann (Zustellbetrug AG Mayen) sind keine geringen, sondern erhebliche Unklarheiten. Genauer: Hinweise auf Straftaten, sodass derartige gerichtliche Klärung zur Aufdeckung von Straftaten des AG Mayen (zum Schutz der Betrüger FKH und zur Fortsetzung des FKH-Betrugs) ausgeschlossen werden musste und durch Straftat Beweismittelvernichtung realisiert wurde. Um den Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann, zu erreichen, musste AG Mayen die von der ST Koblenz eingestanden Umdeutung, genauer: den Umdeutungsbetrug, begehen. Die Ergebnisse des Umdeutungsbetrugs sind Falschbeurkundungen im Amt, denn diese Falschbeurkundungen sind Grundlage für Vollstreckung des Titels Meyer an Hackmann.

Mit eingestandener Umdeutung wusste Volljuristin Staatsanwältin Harnischmacher Koblenz von der im Vollstreckungsprotokoll dokumentierten Falschbeurkundungen im Amt und dem aus Falschbeurkundung abzuleitenden ergaunerten Titel Meyer, der an Eva Hackmann zu vollstrecken ist. ST Koblenz wusste, dass mit Beweismittelvernichtung im Amt des im Vollstreckungsprotokoll so protokollierten ‚unklaren Einspruchs und verspäteten Widerspruchs‘, der Nachweis der Existenz meiner ‚beiden klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid‘ vernichtet wurde, damit die Möglichkeit des Aufdeckens des Umdeutungsbetrugs (Beweismittelvernichtung, Falschbeurkundung)).

Mein Schreiben vom 24.03.2012 beantwortete Harnischmacher bis zum Termin 07.04.2012 nicht.
Damit erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz ausdrücklich:
Im Vollstreckungsprotokoll dokumentierte AG Mayen abgegebenen unklaren Einspruch und verspäteten Widerspruch zum Mahnbescheid. Daher muss dieses Dokument existent sein. Eine Abschrift dieses Dokuments forderte ich vom AG Mayen 24.03.2012 Frist 31.03.2012 sowie 03.04.2012 Frist 07.03.2012 an. Ferner beantragte ich, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz ST Harnischmacher eine Abschrift des Dokuments vom AG Mayen anfordert und mir zuschickt. Nach Ablauf der Frist erhielt ich von beiden die beantragte Abschrift nicht. Damit schlossen AG Mayen und ST Harnischmacher vorsätzlich meine Kenntnis über den vom AG Mayen realisierten Betrug aus. Harnischmacher deshalb, um nicht wegen der dann offenkundigen/nachgewiesenen Beweismittelvernichtung und Falschbeurkundung gegen AG Mayen ermitteln zu müssen

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AG Mayen (24.03.2012 Frist 31.03.2012, nochmaliger Frist 07.04.2012) und Staatsanwaltschaft Koblenz (24.03.2012 Frist 07.04.2012) verweigerten trotz Fristsetzung die beantragte/geforderte Nennung des im Vollstreckungsprotokolls dokumentierten ‚unklaren Einspruchs/verspäteten Widerspruchs‘.

11. Unschuldsvermutung
In Anlehnung an die Expertise ‚Ist das bundesdeutsche Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 StPO zulässig?‘ konstruierten staatliche Justiz und Bela Vita/FKH einen an Eva Hackmann zu sanktionierenden Strafrechtstatbestand, der ursächlich zurückzuführen ist auf Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita. Denn diese konstruierte unter meiner Adresse eine fiktive Person Meyer, einen fiktiven nicht existenten Vertrag Meyer und darauf bezogen Geldforderungen Meyer, die über FKH unter entscheidender betrügerischer Mitwirkung des Mahngerichts AG Mayen einen vollstreckbaren Titel Meyer erwirkte. Betrügerisch deshalb, weil auf der Grundlage von Beweismittelvernichtung im Amt und darauf zurückzuführender Falschbeurkundung im Amt, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll, die beteiligten Rechtspfleger Goergen und Wilden mit Leiter Schmickler eine Personen-/Schuldner-/Kriminellenumdeutung Meyer=Hackmann vornahmen und damit durch Umdeutungsbetrug!! den ‚gerichtlich hinreichenden‘ zu sanktionierender Strafrechtstatbestand gegen Hackmann konstruierten.
Nach UN-Resolution gilt die Unschuldsvermutung.
Die gesamte beteiligte staatliche Justiz schloss konsequent die Ermittlung der Existenz des Vertrages Meyer und der Person Meyer aus. Stattdessen vernichtete diese meine beiden Richtigstellungen (zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid) als Nicht-Schuldnerin Hackmann, in denen ich klar und eindeutig u.a. beide Bescheide wegen Fehlzustellung der unter der Adresse zu keiner Zeit wohnenden adressierten Meyer an AG Mayen zurücksandte.
Und zwar innerhalb der Rechtsbehelfsfrist des Mahnbescheids vor!! Erlass des Vollstreckungsbescheids. Unmittelbare Folge der Beweismittelvernichtung im Amt ist Falschbeurkundung im Amt, mit dem die beteiligten Garanten für Recht und Ordnung des AG Mayen (Goergen, Wilden, Leiter Schmickler), tatsächlich Mehrfach-Verbrecher nach § 12 StGB, den an Eva Hackmann zu vollstreckenden/sanktionierende Strafrechtstatbestand den Folgegerichten zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgab.
Die Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelte diese Straftaten ebenso nicht, wie die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal die Ermittlung des Vertrages Meyer und der Person Meyer trotz wiederholt gestellter Strafanträge ausschlossen. Damit deutete die BRD-staatliche Justiz Unschuldsvermutung in Schuldvermutung um und übt das Rechtsbeugungsprivileg aus.

12. AG Osnabrück Obergerichtvollzieher Wolfgang Egbers
Obergerichtvollzieher Wolfgang Egbers kam 03.04-2012, nach FKH-Antrag, zur Vollstreckung.
Über den zurückliegend beschriebenen Sachverhalt, insbesondere den unter ‚Feststellungsklage beim AG Frankenthal‘, setzte ich Egbers zusammen mit meinem Mann 02.04.2012 in Kenntnis und forderten ihn zur Zurückgabe des Vollstreckungsauftrags an den Antragsteller FKH auf. Ich wies ihn darauf hin, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Frankenthal auf nichtigen Versäumnisurteilen des AG Frankenthal beruht, da diese Urteile vor der Hauptverhandlung ergingen und die gestellten Strafanträge noch nicht beschieden wurden. Nichtige Urteile, die weiterhin deshalb nichtig sind, weil diese unter Bezug auf die 28.04.2011 vom AG Frankenthal vorgegebene Umdeutung meiner Klagegegenstände, erfolgten.

13. Weiterer Betrug des AG Frankenthal durch Richter Ecker und Rechtspflegerin Dirion-Gerdes und OGV Egbers mit 4 O 110/08
Diese Vertreter staatlicher Justiz begingen Betrug im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Es bestehen Schadensersatzforderungen gegen diese Amtspersonen wegen Verfahrensbetrug, Amtsmissbrauch und vorsätzlicher Schädigung von Eva Hackmann.
Begründung: Richter Ecker, Rechtspflegerin Dirion-Gerdes und OGV Egbers wussten vor Versäumnisurteil vom 30.05.2011 über mein Schreiben vom 25.05.2011 an AG Frankenthal, dass das Verfahren 3 b C45/11 ein GVG § 71 – Verfahren ist. Ferner wussten sie um Palandt BGB § 839, Model Creifelds 2000, S.332 ff. Sollte also seit Einreichung des Verfahrens 4 O 110/08 irgendein(e)Vorwurf/Beschuldigung/Kostenfestsetzungsbeschluss gegen die EinreicherInnen zustande gekommen sein, ist der Betrug des Richter Ecker, der Rechtspflegerin Dirion-Gerdes, des OGV Egbers und der Beamten, die durch die Einreichung des Verfahrens zu Schadensersatzforderungen/-zahlung herangezogen werden sollten, ursächlich und haftbarkeitsbegründend.
Zweck der OGV’s falschen eidesstattlichen Versicherung ist materielle Schädigung, Schädigung des öffentlichen Rufes, Diskreditierung, Verunglimpfung, Kriminalisierung der vermeintlichen Schuldnerin Eva Hackmann

14. Nachtrag: Verstoß staatlicher Justiz gegen UN-Resolution 217A und gegen die Vorschrift der europäischen Menschenrechtskonvention durch Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Verdunkelung von Straftaten

Ermittlungen, etwa wegen Beweismittelvernichtung im Amt oder Falschbeurkundungen im Amt, gegen ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmende Garanten für Recht und Ordnung‘, insbesondere gegen Richter/Justizmitarbeiter von Mahngerichten, sind für Staatsan¬wälte besonders heikel, genauer: tabu. Denn die Ermittler agieren nicht unabhängig, sondern sind von der Justiz abhängig. So erteilen die Landesjustizminister Staatsanwälten Weisungen, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder keine Straftaten erkannt und somit keine Ermittlungen durchgeführt werden dürfen . „In Nordrhein-Westfalen haben Ministerpräsidenten die WestLB immer wieder – auch abseits der Bankgeschäfte – für ihre Zwecke eingespannt“, sagt Hans-Joachim Selenz, früherer Vorstand der Preussag/Salzgitter AG, an der die WestLB maßgeblich beteiligt war. Es wäre daher naiv zu glauben, dass Staatsanwälte ¬unbelastet gegen die WestLB ermitteln konnten. Selenz kämpft heute als Vorstand des Vereins Cleanstate erbittert gegen Korruption und Filz in Politik und Wirtschaft.
Öffentlich werden politische Weisungen an Staatsanwälte fast nie. Staatsanwälte dürfen darüber keine Auskunft geben. „Am häufigsten und am gefährlichsten sind verdeckte interne Weisungen“, berichtet der ehemalige Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier. Er ermittelte gegen den damaligen CDU-Schatzmeister Leisler-Kiep und den Waffenschieber Schreiber. „Das kann zum Beispiel eine telefonische Bitte des Vorgesetzten sein, etwa die Anregung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“ Der vorgesetzte Oberstaatsanwalt des Maier, der der Bitte seines Generalstaatsanwalts nicht entsprach, kam unmittelbar vor Prozessbeginn bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Da Staatsanwälte bei politisch brisanten Ermittlungen oder Verfahren von öffentlichem Interesse ihre Vorgesetzten, bis hinauf zum Landesjustizminister, oft vorab über geplante Ermittlungsschritte informieren müssen, können diese sich mit ihren Ministerkollegen und Parteifreunden austauschen und jederzeit einschreiten.

Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftsführer von Bela Vita (Name nicht bekannt)/FKH (Werner Jentzer) einen Betrug begingen in dem Wissen, von der Landesjustiz unterstützt und gedeckt zu werden. Wie ganz offenbar in weiteren vielzähligen anders geartete Betrügereien. Wie sonst konnte FKH in 2011 sein 25-jähriges Firmen (genauer: Betrugs)-jubiläum feiern?
Es ist davon auszugehen, dass FKH in Person von Geschäftsführer Werner Jentzer das Mahngericht AG Mayen in Person seiner Leiter, derzeit Schmickler, für seine Betrugszwecke einspannte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt schloss die Justiz der beteiligten Länder Rheinland Pfalz und Niedersachsen ganz offenbar per Weisung an die Staatsanwaltschaften Ermittlung und damit die Möglichkeit des Nachweises aus, dass Leiter und Mitarbeiter des staatlichen Mahngerichts AG Mayen in Kenntnis des Bela Vita/FKH-Mahnbetrugs (es gibt keinen Vertrag Meyer) die Voraussetzung zur Realisierung dieses Betrugs erst schufen/ermöglichten und sich unmittelbar an der Realisierung dieses Betrugs aktiv beteiligten. Und zwar durch mahngerichtlichen Beweismittelvernichtungen im Amt und Falschbeurkundungen im Amt (Vollstreckungsprotokoll), die Staatsanwaltschaft Koblenz Oberstaatsanwältin Harnischmacher und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ST Regner, da nicht zu leugnen zwar erkannten, aber offensichtlich weisungsbedingt staatsanwaltliche Ermittlung/Ahndung der Mehrfachstraftaten im Amt ausgeschlossen. Mit von der Justiz ganz offensichtlich vorgegebener Erkenntnis ‚es sind keine Straftaten zu erkennen‘ beließen die Staatsanwälte die zielgerichtet konstruierten Betrügereien des AG Mayen gegen Eva Hackmann unaufgeklärt, wodurch diese mahngerichtlichen Betrug umgedeutet als Wahrheit legalisierten, festschrieben/deckten.
Entscheidend: Und damit gleichzeitig von Folgegerichten, nach übernommenem mahngerichtlicher Betrug als Wahrheit, vorgenommene Sanktionierung von Eva Hackmann legitimierten/legalisierten. Das AG Mayen, ‚hoheitliche Aufgaben wahrnehmender Garant für Recht und Ordnung‘, missbrauchte seine herausgehobene Vertrauensstellung, in dem es die Konversion von Bela Vita/FKH-Straftaten und AG Mayen-Amtsstraftaten in Wahrheit vornahm und gerichtlich begangenen Konversionsbetrug den Folgegerichten verpflichtend zur Übernahme als wahr vorgaben. In dem Wissen, dass Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die verursachenden Personen des AG Mayen sakrosankt hält. Nach erfolgter Übernahme des mahngerichtlichen Konversionsbetrugs durch Folgegerichte, genauer: nach deren Eindrucksmanipulation, realisierten diese den Betrug.
Obwohl von gerichtlichen Mitarbeitern des AG Mayen vorgenommene mehrfache Beweismittelvernichtungen im Amt und Falschbeurkundung im Amt als nicht zu leugnen nachgewiesen (Vollstreckungsprotokoll) und von der Oberstaatsanwältin Harnischmacher verharmlosend eingestanden wurden, erkannten Staatsanwaltschaft Koblenz und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz keine Straftaten und hielten die verursachenden gerichtlichen Straftäter des AG Mayen sakrosankt. Damit die Schuldner-/Kriminellenzuweisung Schuldnerin Meyer=Schuldnerin/Kriminelle Hackmann.
Beide Koblenzer Staatsanwaltschaften ließen unberücksichtigt, dass kein Vertrag Meyer existiert. In Kenntnis der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer ist der AG Mayen Vollstreckungsbescheid Meyer Betrug und somit nichtig.

Ermittlungen gegen die strafangezeigten Geschäftsführer der Betrügerfirmen Bela Vita/FKH wegen Vertrags-/Urkundenbetrug schlossen die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Osnabrück aus.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt ausschließlich gegen FKH und erkannte, ganz offenbart weisungsbedingt, keine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal erklärte, gegen Bela Vita/Belgien keine Ermittlungen aufzunehmen, da nicht zuständig.
Auch die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelte seit 2008 nicht gegen die wiederholt wegen Vertrags-/Urkundenbetrug strafangezeigte Firma Bela Vita/Belgien. Selbst nach zuletzt 04.04.2012 beantragter Aufnahme der Ermittlungen verweigerte Oberstaatsanwältin Krüger von der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück die Ermittlungen. Die daraufhin angeschriebene Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Leiter Generalstaatsanwalt Finger und der Staatssekretär des Niedersächsischen Justizministeriums Oehlerking veranlassten (Frist 28.04.2012) nach/durch Nicht-Beantwortung meines Antrags keine Aufnahme der Ermittlungen gegen die verursachende Betrügerfirma Bela Vita/Belgien wegen Vertrags-/Urkundenbetrug.
Aufgenommene Ermittlung hätte zwangsläufig Bela Vita-Vertrags-/Urkundenbetrug ‚Meyer‘ und die vorgerichtlichen Bela Vita/FKH Geldforderungen als Betrug festgestellt.
Damit die Beantragung des Mahnbescheids Meyer als FKH-Täuschung des AG Mayen und als Betrug.
Damit im Ergebnis die Nichtigkeit des AG Mayen Vollstreckungsbescheids Meyer.
Damit die Nichtigkeit des an Hackmann zu vollstreckenden Titels Meyer.
Damit die Nichtigkeit der gesamten vom AG/LG Osnabrück Richter veranlassten Vollstreckungskaskade incl. Haftbefehl/Freiheitsberaubung in Justizvollzugsanstalt gegen Hackmann.
Damit Zurücknahme des Schufa-Eintrags, etc.

AG Mayen Goergen teilte 05.04.2012 unter Bezug auf seine 17.05.2011-Mitteilung mit, dass der im Vollstreckungsprotokoll so benannte ‚unklare Einspruch/verspätete Widerspruch‘, tatsächlich handelt es sich um meine so umgedeutete zweite Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid, deshalb nicht übermittelt werden konnte, weil die gesamte Verfahrensakte an das Prozessgericht AG Osnabrück übermittelt worden ist. Damit gab er dessen Existenz von Einspruch/Widerspruch‘ vor.
Diese schriftliche 05.04.2012-Aussage des Verbrechers nach § 12 StGB Rechtsspfleger Goergen ist Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB.
Das 10.04.2012 angeschriebene Prozessgericht AG Osnabrück Richter Struck stellte sich 12.04.2012 blöd. Struck tat so, als verstand er nicht, das ich von ihm aus der Akte das Dokument ‚Einspruch/Widerspruch‘ beantragte.
Das daraufhin 14.04.2012 nochmals angeschriebene AG Osnabrück Richter Struck erhielt daraufhin mein Schreiben vom 3.4.12 an und das Antwortschreiben des AG Mayen vom 5.4.12, wodurch ich sein Blödstellen ausschloss.
In dieser Kenntnis erhielt ich von Richter Struck trotz gesetzter Frist 21.04.2012 keine Antwort keine Abschrift. Damit erklärte er indirekt, dass sich der vom AG Mayen als existent vorgegebene so benannte ‚unklare Einspruch/verspätete Widerspruch‘, tatsächlich meine zweite Richtigstellung, nicht in der Verfahrensakte befindet. Da nicht vorhanden, konnte er mir keine Abschrift zusenden.
Mit Nicht-Beantwortung schloss er die Mitteilung an mich über die Nicht-Existenz dieser Akte aus. Richter Struck deckte damit die 05.04.2012-Lüge des AG Mayen, die er durch Nicht-Beantwortung bestätigte, eingestand und nachwies.
Struck weiß, dass die von ihm (AG Osnabrück) eingeleitete Vollstreckungskaskade gegen Hackmann, einschließlich Verhaftungsauftrag, auf dieser AG Mayen-Lüge beruhte, dem vom AG Mayen als existent und wahr unterstelltem ‚unklaren Einspruch/verspäteten Widerspruch‘. Als Folge meiner Schreiben 10+14.04.2012 vorgenommene Durchsicht der Akten wusste Struck, dass diese Dokument nicht existiert.
Zum anderen wusste er über meine Schriftsätze, dass es sich bei dem so benannten Einspruch/Widerspruch tatsächlich um meine klare und eindeutige zweite Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid handelt. Den Eingang dieser zweiten Richtigstellung, wie auch der ersten zum Mahnbescheid, bestätigte das Mahngericht Goergen in 2007 telefonisch, um unmittelbar danach beide zu vernichten und die zweite umgedeutet, als existent behauptet, als ‚unklaren Einspruch/verspäteten Widerspruch‘, als Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB also, im Vollstreckungsprotokoll zu dokumentieren. Im gesamten Vollstreckungszeitraum beließ mich AG Mayen Goergen im Glauben, das das Mahngericht und die Folgegerichte wie Vollstreckungsgericht AG Osnabrück, LG Osnabrück und AG Frankenthal, im gesamten Vollstreckungszeitraum von meinen beiden Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin ausgeht.

In beiden Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin erklärte ich klar und eindeutig, dass die jeweilige Annahme des Bescheides auf Fehlzustellung beruhte und die Rückgabe an den Zusteller/die Zustellfirma nicht möglich war. Mit zweimaliger vor mir geheim gehaltener Beweismittelvernichtung und damit verbundener zweimaliger Falschbeurkundungen garantierte AG Mayen die meinem Ehemann zugeschriebene Bestätigung/Festschreibung der Personen-/Schuldneridentität Meyer=Hackmann. Mit Umdeutung der zweiten Richtigstellung von Eva Hackmann in Einspruch und Widerspruch nahm AG Mayen die dritte Falschbeurkundung vor, mit der AG Mayen die Selbstzuweisung als Schuldnerin und damit die Selbst-Bestätigung/-Festschreibung der Personen-/Schuldneridentität Meyer=Hackmann garantierte. Mit ‚unklar und verspätet‘ garantierte AG Mayen die vollkommene Bedeutungslosigkeit des Widerspruchs im Hinblick auf ‚Nicht-Schuldnerin‘.

Mit vom AG Mayen realisierter zweimaliger Beweismittelvernichtung im Amt und dreimaliger Falschbeurkundung im Amt verpflichtete AG Mayen die Folgegerichte zur Übernahme der drei Falschbeurkundung des Vollstreckungsprotokolls. AG Mayen weiß, dass Richter/Beamte der Folgegerichte nicht autorisiert sind, Entscheidungen von ‚gerichtlichen Garanten für Recht und Ordnung‘ als unwahr zur Disposition zu stellen und nochmals zu überprüfen. Damit verpflichtete AG Mayen die Richter nach geordneter Gerichte, dass sind das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück Struck, LG Osnabrück Hune und AG Frankenthal Ecker, zur Verwendung der mahngerichtlichen Mehrfachstraftaten als wahr, gab diesen über das Vollstreckungsprotokolls den Erkenntnisweg für ihre Entscheidungen Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann vor. Die Garanten des AG Mayen täuschten damit die Garanten des AG/LG Osnabrück und LG Frankenthal arglistig zu dem Zweck, dass diese die gesamte Vollstreckungskaskade an mir, Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann, anwenden.

Die vom AG Mayen behauptete Existenz des im Vollstreckungsprotokoll so benannten ‚unklaren Einspruchs/verspäteten Widerspruchs‘ stellte AG Osnabrück Richter Struck nach zweimaliger Durchsicht der Vollstreckungsakten endgültig (Frist 21.04.2012) als nicht existent fest, als Lüge des AG Mayen Goergen.
AG Osnabrück Richter Struck wusste spätestens nach meinen Schreiben vom 10.04.2012 und 14.04.2012, dass die von ihm eingeleitete gesamte Vollstreckungskaskade/Verhaftungsauftrag auf Straftaten (Plural) im Amt/Lüge des AG Mayen beruht. Die mit Frist 21.04.2012 beantragte Zurücknahme des Haftbefehls Hackmann erfolgte nicht.

Wiederholung meiner Willenserklärungen, die ich in 2007 in Form der Richtigstellungen vornahm :
Ich, Rainer Hackmann, habe mit fälschlicher(m) Annahme/Öffnen der gelben Briefe die adressierte Schuldnerin Meyer nicht als Schuldnerin Hackmann identifiziert. Da nach fälschlicher Annahme in 2007 keine Möglichkeit bestand, die gelben Briefe wegen Fehlzustellung an den Zusteller zurückzugeben, sandte ich Eva Hackmann, diese Fehlzustellungen/Bescheide zusammen mit meinen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin an das Mahngericht AG Mayen als den Auftraggeber dieser Zustellungen zurück. Deren Eingang bestätigte telefonisch Goergen 2007.
Erst mit Erhalt 08.06.2011 des Vollstreckungsprotokolls hatte ich Kenntnis von den Beweismittelvernichtung, genauer: von der Vernichtung sowohl beider Bescheide als auch meiner Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin sowie von der Umdeutung der zweiten Richtigstellung, die das AG Mayen ebenfalls vernichtet hat.
Bis zum 08.06.2011 trafen AG/LG Osnabrück und AG Frankenthal auf der Grundlage des Vollstreckungsbescheides Meyer und des Vollstreckungsprotokolls des AG Mayen Fehlentscheidungen.
AG Mayen Goergen wusste, dass kein Vertrag Meyer abgeschlossen wurde und nicht existiert.
AG Mayen Goergen unterstellte/behauptete im vor mir geheim gehaltenen Vollstreckungsprotokoll die Existenz des Dokuments ‚unklarer Einspruch/verspäteter Widerspruch (der Schuldnerin Meyer)‘, um damit den Vollstreckungsbescheid Meyer zu bestätigen, obwohl es keinen Vertrag und keine Person Meyer gab/gibt. Zum anderen, um damit die Umdeutung Meyer=Hackmann, genauer: die Vollstreckung an Eva Hackmann, zu begründen.
Erst nach Erhalt des Vollstreckungsprotokolls 08.06.2011 bestand für mich die Möglichkeit, den Vollstreckungsbetrug des AG Mayen Goergen als Betrug nachzuweisen.

Voraussetzung für Vollstreckungsbescheid auf Meyer ist ein abgeschlossener existenter Vertrag Meyer. Und den gibt es nicht!

Voraussetzung für die Realisierung der von FKH beantragten Vollstreckung an Hackmann, obwohl der Vollstreckungsbescheid auf Meyer lautet, ist ein Vertrag Meyer/Bela Vita.
Aber derartigen Vertrag Meyer schloss Eva Hackmann bzw. Meyer nicht ab, derartigen Vertrag unterschrieb Eva Hackmann nicht, daher gibt es diesen nicht. Derartiger Vertrag Meyer ist lediglich betrügerische(s) Konstrukt/Unterstellung und somit Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita/FKH.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal teilte schriftlich mit, ausschließlich gegen FKH zu ermitteln. Nicht wegen Vertrags-/Urkundenfälschung von FKH. Mit ’nicht zuständig‘ schloss diese Ermittlungen wegen des Vertrages Meyer gegen die ebenfalls strafangezeigte Firma Bela Vita (Belgien) aus. Zuständig dafür ist, nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankenthal, die Staatsanwaltschaft des Ortes der Geschädigten. Zwar ermittelte die Staatsanwaltschaft Osnabrück ST Voss in 2011 reduziert, dass FKH keinen Vertrag Meyer/Bela Vita besitzt und ohne nachgewiesenen Vertrag Meyer beim Mahngericht AG Mayen den Mahnbescheid Meyer beantragte und erhielt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück schloss ab 2008 bis heute 2012 konsequent die beantragte Ermittlung gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrugs und der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer aus.

Wegen der von der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück im Zeitraum von vier Jahren konsequent ausgeschlossenen Ermittlungen nach wiederholt gestellten Strafanträgen gegen die Firma Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrugs stellte ich 04.04.2012 nochmals Strafantrag gegen Bela Vita wegen Vertrags-/Urkundenbetrug Meyer. OST’in Krüger von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beschied 12.04.2012 (zugestellt 20.04.2012), keine Ermittlung der (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer/Bela Vita vorzunehmen und erklärte den Vorgang für abgeschlossen.

Daraufhin stellte ich 04.04.2012 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück bzw. den unbekannten Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und § 112 StPO Verdunkelung von Straftaten. Ich beantragte in meinen Beschwerdeschreiben vom 04.04.2012 Frist 28.04.2012 an Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Finger und Nieders. Staatssekretär des Justizministeriums Dr. Jürgen Oehlerking, dass beide die Aufnahme von Ermittlungen gegen Bela Vita veranlassen.
Auch nach 28.04.2012 erhielt ich von beiden keine Antwort.
Mit nicht veranlasster Ermittlung des Vertrages Meyer/Bela Vita, damit ausgeschlossener Möglichkeit der Feststellung der Nicht-Existenz des Vertrages und des Vertrags-/Urkundenbetrugs decken die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück OST’in Krüger, die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Finger und das Nieders. Justizministerium Oehlerking nicht nur den für Betrug verantwortlichen Geschäftsführer von Bela Vita (Nicht-Existenz des Vertrages Meyer), sondern auch den verantwortlichen Geschäftsführer FKH Werner Jentzer, RA Wehnert und von Loefen, die auf der Grundlages und in Kenntnis des Vertrags-/Urkundenbetrugs den Betrug fortsetzten.
Auf der Grundlage eines nicht existenten Vertrages Meyer beantragte und erhielt FKH vom AG Mayen den Mahn- und Vollstreckungsbescheid Meyer. Nach weiteren vorgenannten Mehrfachstraftaten Beweismittelvernichtung im Amt und Falschbeurkundung im Amt (dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll) durch AG Mayen gab dieses Mahngericht Meyer=Hackmann vor und damit dem Prozeß-/Vollstreckungsgericht AG Osnabrück und weiteren Folgegerichten die Vollstreckung des Titels Meyer an Hackmann vor.

OST’in Krüger und ST Voss von der Staatsanwaltschaft Osnabrück sowie die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Generalstaatsanwalt Finger und das Nieders. Justizministerium Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking begingen damit selber die strafangezeigte Strafvereitelung im Amt § 258a StGB Strafvereitelung und § 112 StPO Verdunkelung von Straftaten. Damit outeten sich diese zu Verbrechern nach § 12 StGB. Ohne Ermittlung/Feststellung sowohl der Nicht-Existenz des Vertrages Meyer als auch der Nicht-Existenz der fiktiven Person Meyer, von FKH und AG Mayen mir zugewiesen, legalisierten diese meine Kriminalisierung und an Nicht-Schuldnerin Hackmann vorzunehmende Vollstreckung über Haftbefehl.

Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht nachgewiesen ist. Siehe UN-Resolution 217A vom 10.12.1948 Art. 11 Abs. 1.
Die gleiche Aussage enthält die Vorschrift der europäischen Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, in Kraft getreten am 03.09.1953. Eine Beachtung war wegen der Ratifizierung der EMRK durch die Bundesrepublik Deutschland am 05.12.1952 spätestens mit dem Inkrafttreten der EMRK zum 03.09.1953 geboten. In Art. 6 EMRK heißt es nämlich:
2. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Die Eva Hackmann von Bela Vita, FKH, AG Mayen, AG/LG Osnabrück, AG/LG Frankenthal zugewiesene Schuld sind tatsächlich von jedem einzelnen der vorgenannten Schuld-Bezichtiger begangene Einzelstraftaten.
Die Aufklärung der strafangezeigten Einzelstraftat von Bela Vita vereitelten durch Nicht-Ermittlung OST’in Krüger, Generalstaatsanwalt Finger und das Nieders. Justizministerium Oehlerking.
Die von der Staatsanwaltschaft Frankenthal vorzunehmende Aufklärung der strafangezeigten Einzelstraftat von FKH ist nur dann möglich, wenn das Aufklärungsergebnis der strafangezeigten Einzelstraftat von Bela Vita vorliegt.
Die Aufklärung der strafangezeigten Mehrfachstraftaten der Mitarbeiter des AG Mayen vereitelten Staatsanwaltschaft Koblenz und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

Durch Untätigkeit, genauer: durch Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Verdunkelung von Straftaten § 112 StPO, verstießen die genannten Personen der Staatsanwaltschaften und des Nieders. Justizministeriums insbesondere auch gegen Internationales Recht UN-Resolution 217A vom 10.12.1948 Art. 11 Abs. 1. und gegen die europäischen Menschenrechtskonvention.
Obwohl unschuldig, schrieben mich diese Amts-Straftäter, Verbrecher nach § 12 StGB, als schuldig fest.

 

In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 2-

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlich in blog.de 2012-04-09 – 19:31:51

Beginn Teil 2

Mit unterdrückter/vernichteter Urkunde ‚Richtigstellung‘ zum Mahnbescheid (siehe Vollstreckungsprotokoll 2007), nach unmittelbar zuvor telefonisch bestätigtem Eingang durch den Rechtspfleger Goergen, wurde die Voraussetzung zur Fortführung des von Bela Vita/FKH begonnenen Betrugs geschaffen. Letztlich in Verantwortung des Leiters des AG Mayen Schmickler.
Es ist daher von konzertierter Aktion des Betrugskonsortiums FKH und AG Mayen auszugehen. Da Rechtspfleger Goergen den Eingang anfänglich telefonisch bestätigte, ist von Vorgesetzten unmittelbar danach vorgenommener Ausschluss der Eingangsbestätigung der Urkunde ‚Richtigstellung von Eva Hackmann zum Mahnbescheid‘ auszugehen. Und das bedeutet gerichtliche Unterdrückung/Vernichtung der Urkunde. Manuelle Bearbeitung meiner Richtigstellung zum falsch zugestellten Mahnbescheid Meyer hätte, nach telefonisch bestätigtem Eingang, von Rechtspfleger Goergen zur Rücknahme (=Nichtigkeit) des fehlzugestellten Mahnbescheids führen müssen. Und keinen Vollstreckungsbescheid auf Meyer auszustellen gehabt.

Anmerkung. Es existiert nach Ermittlung der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Juli 2011, nach Eigenaussage von FKH, kein Vertrag Meyer, der somit auch nicht fingiert werden konnte.
Da es zu keiner Zeit einen Vertrag Meyer gab, sind sämtliche krampfhaften Bemühungen der FKH und der beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften, einen auf Meyer ergaunerten Titel an Nicht-Schuldnerin Hackman zu vollstrecken, vorsätzlicher Betrug und die Beteiligten Verbrecher nach § 12 StGB.
Ziel eines solchen Betrugs war der Ausschluss der Sachverhaltsklärung und Vernichtung meiner Urkunde/Willenserklärung ‚Richtigstellung zum Mahnbescheid‘, um damit die Betrugskaskade zur Realisierung des FKH-Betrugs fortzusetzen, um durch als ’nicht eingelegt‘ unterstellten Widerspruch den Status ‚vollstreckbarer Titel Meyer‘ zu erreichen, um diesen dann durch den weiteren Betrug an Hackmann zu vollstrecken.

Die organisierte Kriminalität des Verbrecherkonsortiums FKH, des AG Mayen sowie der nachfolgend beteiligten weiteren Gerichte (AG Frankenthal, AG/LG Osnabrück) sowie der Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal bringt die Aussage des Staatsanwalts Wisser Staatsanwaltschaft Frankenthal auf den Punkt: ‚wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, werden die Vertragsunterlagen weggeschmissen. Jedenfalls bestehen keine Verpflichtung, diesen Vertrag aufzubewahren‘.
Nach dieser Prämisse agierten die manipulierten/infiltrierten, insinuierten Richter und Staatsanwälte. Feststellungsklagen und Strafanträge zur Ermittlung der Existenz eines Vertrages Meyer schlossen diese nach verweigerter Ermittlung/Feststellung der (Nicht-)Existenz eines Vertrages Meyer und nach erreichten Vollstreckungsbescheid Meyer aus. Beispielhaft ist Staatsanwältin Frau Dr. Herrmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal zu nennen: ‚es wurden und werden keine Ermittlungen zur Existenz eines Vertrages gemacht‘. Sie unterstellte gerichtlich hinreichend existenten Vertrag und Personenidentität Meyer=Hackmann.

Das logische Denkvermögen der Dr. Hermann ist entweder z.B. wegen Demenz nicht vorhanden oder sie hat ihr Gehirn ausgeschaltet. In der Kausalkette ist der Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer Voraussetzung für einen vollstreckbaren Titel Meyer.
Und die Ermittlung der Existenz dieser Voraussetzung schloss und schließt Dr. Herrmann aus! Damit mutierte diese Staatsanwältin zum Verbrecher nach §12 StGB.

Da es keinen Vertrag Meyer gibt, damit keine Schuldnerin Meyer, ist jegliche gerichtliche Vermutung über Personenidentität Meyer=Hackmann Nonsens.

Damit deckt/legitimiert staatliche Justiz (Gerichte/Staatsanwaltschaften) den fein strukturierten eingefädelten Betrug von Bela Vita/FKH und schuf mit ihren Entscheidungen, ganz im Sinn von FKH, die Voraussetzung zur Realisierung des Betrugs.

Nach Steck-Bromme ist das Schuldstrafrecht tief in der Gesellschaft verankert. Diese Schuld wurde allerdings in meinem Fall nicht nach Rechtsmaßstäben ermittelt, sonder in konzertierter Betrugsaktion zunächst von Bela Vita/FKH initiiert, dann in einem grandiosen Schuldzuweisungs-, Leugnungs- und Umdeutungsprozess von AG Mayen konstruiert. Und den Folgegerichten und Staatsanwaltschaften zur verpflichtenden Benutzung als Wahrheit vorgegeben.
Staatliche Justiz – Verbrecherbande?

AG Mayen und damit FKH wissen, dass aus dem Mahnbescheid Meyer nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist sofort die Zwangsvollstreckung Meyer betrieben werden kann, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Meyer einlegt. Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist somit, bezogen auf das Betreiben der Vollstreckung, bedeutungslos. Der Vollstreckungsbescheid wurde von FKH auf Meyer beantragt und wegen des im Vollstreckungsprotokoll dokumentierten und vom AG Mayen als ausgeblieben unterstellten Widerspruch von Meyer (aber die gibt es nicht, kann somit nicht widersprechen!) zum Mahnbescheid auf Meyer erlassen.

FKH wusste, dass allein aus dem Mahnbescheid Meyer die sofortige Zwangsvollstreckung Meyer nicht möglich war, weil die von Bela Vita/FKH konstruierten Person Meyer fiktiv ist und nicht unter der Adresse wohnt. Zu diesem Zweck wurde die reale Schuldnerin erst noch, amtlich/gerichtlich abgesichert, in einem weiteren kriminellen Akt des AG Mayen durch Schuldner-/Personenumdeutung Meyer=Hackmann konstruiert.

‚Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch erhoben und auch die Forderung des Gläubigers nicht vollständig beglichen, so erlässt das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag der FKH einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils)‘.
Durch Vernichtung der Willenserklärung ‚Richtigstellung‘ zum Mahnbescheid hat das AG Mayen ’nicht angefochtenen Mahnbescheid‘ der von Bela Vita/FKH konstruierten Person (=Antragsgegner) Meyer erreicht. Damit einen vollstreckbaren Titel Meyer. Nach Fehlzustellung und durch die Annahme des gelben Briefes Mahnbescheid wurde R.H., weil von ihm nicht widersprochen, damit die ‚Bestätigung‘ der Personenidentität Meyer=Hackmann unterstellt. Mit gerichtlicher Bewertung der zweiten Richtigstellung als einzige und damit als verspäteter Widerspruch und unklarer Einspruch zum Mahnbescheid unterstellt AG Mayen Hackmann als die bisher gemeinte Schuldnerin Meyer.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Der FKH-Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids Meyer darf frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden (Eingangsdatum beim Mahngericht) und muss spätestens sechs Monate nach dieser Zustellung beim zuständigen Gericht eingehen. Er muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen von Meyer inzwischen auf den per Mahnbescheid Meyer geltend gemachten Anspruch geleistet worden sind. FKH gab die Erklärung ab, das Meyer den Anspruch nicht geleistet hat. Somit erging der Vollstreckungsbescheid Meyer.
Da Meyer, da fiktiv, keinen Vertrag mit Bela Vita abschloss und daher kein Vertrag Meyer existieren kann und nicht existiert, beruht bereits die FKH-Beantragung des Mahnbescheids Meyer auf Betrug, ist somit der Vollstreckungsbescheid Meyer nichtig.
Da es diese Person nicht gibt, war an dieser auch nichts zu vollstrecken.

Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Meyer ist, bezogen auf die Vollstreckung Meyer, bedeutungslos. Die Vollstreckung ist wegen als ’nicht eingegangen‘ unterstelltem Widerspruch zum Mahnbescheid durchzuführen! Aber wie, wenn die adressierte Schuldnerin Meyer fiktiv ist, nicht unter der Adresse wohnt? Dazu konstruierte AG Mayen durch Umdeutung aus adressierter fiktiver Schuldnerin Meyer die unter der Adresse wohnende ‚Schuldnerin‘ Hackmann mit anders geschriebenem Geburtsnamen. Um aus Schuldnerin Meyer die Schuldneroin Hackmann zu machen, ist der dokumentierte Einspruch von Eva Hackmann zum Vollstreckungsbescheid Meyer von entscheidender Bedeutung. Durch Umdeutungsbetrug der zweiten Richtigstellung von Hackmann in verspätet eingegangenen Widerspruch und unklaren Einspruch zum Vollstreckungsbescheid Meyer konstruierte AG Mayen Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann.
Mit der Deklaration im Vollstreckungsprotokoll als Einspruch/Widerspruch von Hackmann zu dem auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheid unterstellte AG Mayen damit Selbst-Bezichtigung/Bestätigung der Personenidentität Meyer=Hackmann.

Der Vollstreckungsbescheid wurde von FKH auf Meyer beantragt und erlassen, konnte aber nicht an der von Bela Vita/FKH konstruierten Person Meyer vollstreckt werden, da es diese Person nicht gibt/unter der Adresse nicht wohnt.
Zu dem Zweck erfolgte in einer weiteren Überrumpelungsaktion der Zustellfirma direktexpress, wie beim Mahnbescheid, die nochmalige Fehl-Zustellung des Vollstreckungsbescheids Meyer.

Zum Zweck der Realisierung der Zwangsvollstreckung Meyer unterstellte/dokumentierte AG Mayen Rechtspfleger Goergen/Wilden im Vollstreckungsprotokoll Meyer ‚amtlich/gerichtlich korrekte Ersatzzustellung‘. AG Mayen als Auftraggeber für Zustellung benutzte wieder Ehemann Rainer Hackmann, dem Annahme des Vollstreckungsbescheids nach dem Klangbild Meyer die Beglaubigung/Bestätigung der Personenidentität Meyer=Hackmann zugewiesen wurde. Dem gleichzeitig die Möglichkeit der Reklamation/Rückgabe wegen Fehlzustellung/Fehlannahme auf vielfältige Weise unmöglich gemacht wurde.
Nochmals zur Erinnerung: zu diesem Zeitpunkt lief eine Reklamation/Beschwerde wegen Fehlzustellungen (zwei!) bei der Post, von der ich Zustellung annahm, wegen Fehlzustellung auch dieses Vollstreckungsbescheids. Rainer Hackmann hatte keine Kenntnis vom anderen Zusteller direktexpress, die zudem zu der Zeit schon insolvent war und keine Reklamation mehr annehmen konnte.

AG Mayen wusste, da von ihr selbst konstruiert, von der Unmöglichkeit erfolgreicher Reklamation beider Fehlzustellungen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Somit festgeschrieben wurde von Rainer Hackmann ‚widerspruchsfrei‘ bestätigter, genauer: R.H. zugewiesener widerspruchsfreier Bestätigung, Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann. Als Urteilsbegründung übernommen als wahr wurde die Zuweisung vom AG und LG Osnabrück.

Entscheidend kommt hinzu die ‚Selbst-Bestätigung‘ der Personenidentität Meyer=Hackmann.
In Kenntnis meiner klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid war ausgeschlossen, dass AG Mayen von Widerspruch als Schuldnerin ausgehen konnte. Um von Gegenteil auszugehen, deutete es daher im Vollstreckungsprotokoll, bezogen auf den Vollstreckungsbescheid Meyer, die klaren und eindeutigen Richtigstellungen zum Vollstreckungsbescheid von Eva Hackmann als von ihr eingelegten unklaren Einspruch/Widerspruch um. Mit diesem perversen perfiden Umdeutungs-Betrug unterstellte AG Mayen, das Hackmann als Schuldnerin Widerspruch einlegte. Damit wurde aus der Schuldnerin Meyer die für die Fortsetzung des FKH-Betrugs erforderliche Schuldnerin Meyer.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Feststellung:
Den Eingang der zweiten Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid (zugestellt 19.10.2007) gab AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll mit 06.12.2007 an. In der zweiten Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid wiederholte ich die Aussagen meiner ersten Richtigstellung zum Mahnbescheid (zugestellt 03.09.2007) und verwies auf die erste.
Im Vollstreckungsprotokoll gab AG Mayen Georgen 06.12.2007 die zweite Richtigstellung als verspäteten Widerspruch (sowohl zum Mahnbescheid als auch zum Vollstreckungsbescheid) an und als unklaren/verspäteten Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid 23.12.2007 an. Damit dokumentierte AG Mayen Georgen nicht eingegangene erste Richtigstellung (=Widerspruch) zum Mahnbescheid, wodurch AG Mayen für FKH den ‚vollstreckbaren Titel Meyer‘ erreichte. Tatsächlich ist die erste Richtigstellung (=Widerspruch) zum Mahnbescheid fristgerecht eingegangen, wurde aber nach Unterstellung im Vollstreckungsprotokoll als ’nicht eingegangen‘ von ihm vernichtet.
Die zweite Richtigstellung gerichtlich dann als einzige und als ‚unklaren Einspruch‘ zu werten, ist kriminell und bösartige Unterstellung/Verleumdung des AG Mayen, wodurch ich zudem gerichtlich als blöd hingestellt wurde. Mit gerichtlich als nicht abgegeben unterstellter erster Richtigstellung wurde 06.12.2007 die zweite Richtigstellung als einziger erheblich verspäteter Widerspruch unterstellt und damit als rechtsunwirksam. Mit Abgabe des als unklar unterstellten Einspruchs/verspätet unterstellten Widerspruchs unterstellte das AG Mayen Georgen mich als ‚total Blöde‘, die nicht in der Lage war, fristgerecht auf den Mahnbescheid zu antworten und sämtliche Fristen zur Abgabe versäumte (06.12.2007 bezogen auf 03.09.2007 und 19.10.2007). ‚Total blöd‘ bezieht sich zudem auf die gerichtliche Unterstellung ‚unklar‘, mit der meine tatsächlich klaren und eindeutigen Aussagen/ Inhalte gerichtlich als nicht verständlich umgedeutet vorgegeben wurden. Diese gerichtlicher Umdeutung ist Schutzbehauptung. Einziger Zweck war, diese klaren und eindeutigen Aussagen nicht benutzen zu müssen. Denn deren Benutzung als fristgerechte Entgegnung auf den Mahnscheid hätte den Erlass eines Titels Meyer ausgeschlossen.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Unterstellte Unklarheit und damit unausgesprochen ‚totale Blödheit‘ ist Scheinbegründung und Legitimation für Vernichtung auch der fristgerecht abgegeben zweiten klaren und eindeutigen Richtigstellung. Mit dieser Vernichtung auch der zweiten Richtigstellung schloss AG Mayen Goergen den Nachweis aus, dass:
-diese tatsächlich fristgerecht abgegeben wurde
-das die Aussagen der zweiten Richtigstellungen klar und eindeutig waren
-das die zweite Richtigstellung auf die erste Bezug nimmt und damit die gerichtliche Vernichtung der ersten Richtigstellung nachweist
– nach 03.09.2011 zugestelltem Mahnbescheid und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist erreichte ‚vollstreckbare Titel Meyer‘ dieser auf gerichtlichem Betrug beruht
das 23.10.2007 Ausfertigung des Vollstreckungsbescheid
-gerichtlich die Unmöglichkeit konstruiert wurde, die Fehlzustellungen von Mahn- und Vollstreckungsbescheid bei der privaten Zustellfirma direktexpress zu reklamieren.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal Oberstaatsanwältin Harnischmacher erkannte diese Kombi-Straftaten nicht. Sie unterstellte, dass keine Anhaltspunkte für das Vernichten von Beweismitteln vorliegen. Diese Anhaltspunkte ergeben sich sehr wohl aus meiner zweiten Richtigstellung, dem vom AG Mayen umgedeuteten ‚verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch‘. Aber dieses Dokument hat AG Mayen auch vernichtet. Harnischmacher forderte vom AG Mayen auch nicht die von mir 24.03.2012 beantragte (Frist 07.04.2012) Abschrift des im Vollstreckungsprotokoll dokumentierten ‚unklaren Einspruchs und des verspäteten Widerspruchs‘ an, denn das ist ja die zweite Richtigstellung. Die Bewertung meiner darin enthaltenen Aussagen schließt ‚unklar und verspätet‘ aus und weist auf die erste Richtigstellung hin. Auch von AG Mayen erhielt ich keine Abschrift, da vernichtet. Deshalb, damit der Beweismittelbetrug unaufgedeckt bleibt und das bisher realisierte Betrugsergebnis festgeschrieben bleibt.
Und Harnischmacher erkennt keine Anhaltspunkte – ist sie tatsächlich so blöd oder entscheidet sie, da abhängig von der Justiz, weisungsbedingt?

Damit vernichtete AG Mayen den Nachweis des gerichtlich begangenen Urkundenbetrugs (Leugnung meiner klaren eindeutigen Richtigstellung zum Mahnbescheid als nicht abgegeben, Umdeutung der klaren eindeutigen Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid in verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch), beging damit die Straftaten Urkundenunterdrückung im Amt und mittelbaren Falschbeurkundung im Amt.
Rechtspfleger Goergen/Wilden und Leiter Schmickler sind die juristischen Person des AG Mayen, die mit ihrem gerichtlichen Betrug die Betrugsverursacher Bela Vita/FKH-UGV Inkasso Werner Jentzer, RA Wehnert und Christian von Loefen in einem langfristig angelegten gerichtlichen konzertierten Betrugs- und Umdeutungsprozess sakrosankt hielten. Und damit die Fortsetzung des FKH-Betrugsvorhabens erst ermöglichten und diesen Verbrecher nach § 12 StGB die weiße Weste verschafften.
Und damit Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann umdeuteten als Schuldige und Kriminelle und in der Öffentlichkeit, auch per Schufa-Eintrag, diskriminierte und diskreditierte. Derart juristisch schein-abgesichert, dass die von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Oberstaatsanwältin Harnischmacher, Staatsanwalt Regner) 14.10.2011,24.10.2011 und 15.03.2012 die vielfältigen im Detail aufgezeichneten, beschriebenen und aus meinen detaillierten Aufzeichnungen und dem Vollstreckungsprotokoll nachvollziehbarer Straftaten vorgenannter Personen des AG Mayen regelmäßig – weisungsbedingt – keine Straftaten erkannten. Selbst die staatsanwaltlich nicht geleugnete, aber nicht erkannte (da gehört schon ein gerütteltes Maß an Blödheit zu!) und daher nicht genannte Straftat Beweismittelvernichtung im Amt (Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid) sowie von Harnischmacher eingestandene, von Goergen vorgenommene Umdeutung als Widerspruch (Nicht-Schuldnerin Hackmann wurde dadurch als Schuldnerin/Kriminelle bestätigt), sind – weisungsbedingt – kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Siehe Richter Fahsel!

Die juristischen Personen Goergen, Wilden, Leiter Schmickler des AG Mayen verbargen/versteckten ihre vielzähligen und vielfältigen Unterstellungs-/Umdeutungs-/Zuweisungs-/Leugnungsstraftaten in Nuancen und Details des mir bis Juni 2011 vorenthaltenen, somit bis zu diesem Datum von Eva und Rainer Hackmann widerspruchsfrei gehaltenen und insbesondere als von beiden akzeptiert unterstellten Vollstreckungsprotokolls ‚Meyer‘ 2007. Derartig unterstellte ‚Akzeptanz‘ und die nur juristisch zu deutenden Begrifflichkeiten ließen für die Folgegerichte AG/LG Osnabrück und AG Frankenthal nur einen Erkenntnisweg/Rückschluss zu, denn AG Mayen diesen Gerichten zur verpflichtenden Benutzung als wahr vorgaben, nämlich das die fiktive Schuldnerin Meyer=reale Schuldnerin Hackmann ist.
Das zu Beginn des Betrugs Bela Vita unter meiner Adresse:
-eine fiktiven Person Meyer unterstellte,
-einen realen Vertrag Meyer unterstellte,
-von Meyer bestellte und gelieferte Waren unterstellte,
-berechtigte Geldforderungen an Meyer unterstellte,
deutete AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘ derart um, als habe von vornherein Eva Hackmann auf den Namen Meyer:
-einen Vertrag Meyer fingiert,
-Waren bestellt
-gelieferte Waren als nicht geliefert geleugnet/unterschlagen
-‚berechtigte‘ Geldforderungen nicht gezahlt.

Die zunächst 2007 von Goergen als eingegangen bestätigten beiden Richtigstellungen der Nicht-Schuldnerin Hackmann, von denen im ersten Betrugsschritt die erste als nicht eingegangen geleugnet und die zweite als unklarer Einspruch und verspäteter Widerspruch umgedeutet wurde, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll, wurden im zweiten Betrugsschritt danach vernichtet. AG Mayen suggerierte den Folgegerichten diese als nicht widersprochene, von Eva Hackmann akzeptierte, Wahrheit und verpflichtete als ‚Garanten‘ die Folgegerichte AG/LG Osnabrück und AG Frankenthal als gerichtlich hinreichenden Beweis für Schuldneridentität Meyer=Hackmann.
Mit Urteil 3b C 45/11vom 01.06.2011, zugestellt durch gelber Brief 04.06.2011 war der AG Mayen-Betrug perfekt. Vor dem 01.06.2011 an AG Frankenthal adressierte Schreiben mit ausführlicher Erläuterung des Gesamt-Betrugs blieb ebenso unberücksichtigt, wie vor dem 01.06.2011 nach § 149 ZPO gestellter Antrags zwecks Aussetzung der Verhandlung wegen angezeigter und noch aufzuklärender Straften.

Das Vollstreckungsprotokoll ‚Meyer‘ erhielt ich erst 08.06.2011, nachdem die Folgegerichte ihre hieraus abgeleiteten und basierenden Fehl-Entscheidungen getroffen hatten. Erst ab dem 08.06.2012 erkannte ich, dass AG Mayen meine beiden Richtigstellungen vernichtet und eine zuvor als unklaren Einspruch und Widerspruch der ‚Schuldnerin Hackmann‘ umgedeutet hatte.

Erst nach intensiver Recherche der Aussagen, der juristischen Deutung der Nuancen und Details der Begrifflichkeiten, nach 08.06.2011-Erhalt dieses Vollstreckungsprotokolls, eröffnete sich für mich die Möglichkeit zu erkennen, dass AG Mayen mit seinen Vollstreckungsprotokoll-Umdeutungen (Beweismittelvernichtung und Umdeutung der Richtigstellungen) den Bela Vita/FKH-Betrug deckte und gleichzeitig mich als Schuldnerin/Kriminelle beschuldigte und kriminalisierte.

Diese auf Bela Vita/FKH zurückzuführenden, vom AG Mayen begangenen, aber mir zugewiesenen Straftaten, sind umgedeutet für Recht erklärter Betrug, mit denen die ganz offenbar von FKH eindrucksmanipulierte Justiz (AG Mayen und die Folgegerichte) die von ihr abhängigen weisungsgebunden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften ganz offenbar anwies, die gerichtlichen Straftäter des AG Mayen straffrei zu halten, somit deren strafrechtliche Konsistenz zu sichern und denen einen Heiligenschein aufzustülpen. Staatsanwälte deckten mit der ihnen vorgegebenen Auslegung von Straftat gerichtliche Straftaten und verhinderten deren Klärung/Ermittlung, wodurch wiederum der ursprüngliche Bela Vita/FKH-Betrug legalisiert und ich durch diese Umdeutung beschuldigt und kriminalisiert wurde. Mit der Option, per gerichtlichem Haftbefehl in der Justizvollzugsanstalt meiner Freiheit beraubt und in der Öffentlichkeit auf Dauer als Kriminelle stigmatisiert und etikettiert zu werden. Wie bereits durch öffentlichen Schufa-Eintrag und dadurch entstandener erheblicher Nachteile bereits langfristig geschehen.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Nochmals: Mit dieser Kombi- Straftat (Umdeutung einer Richtigstellung in verspäteten Widerspruch und unklaren Einspruch sowie Vernichtung zweier Richtigstellungen) schein-bestätigte AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll Eva Hackmann als die Schuldnerin, die einen verspäteten unklaren Einspruch/Widerspruch einlegte. Mit diesem vom AG Mayen Eva Hackmann zugewiesenem Einspruch/Widerspruch (Widerspruch kann nur die Schuldnerin einlegen!) zum Vollstreckungsbescheid Meyer deutete AG Mayen die Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann zur Schuldnerin um, und damit zu der von Bela Vita/FKH konstruierten Schuldnerin des Vollstreckungsbescheids Meyer.

Mit der kriminellen Brechstange der Kombi-Straftat konstruierte/erzwang Goergen vom AG Mayen das für den Titel erforderliche Schuldner(Schein-)Eingeständnis. Dieses ist nur aus dem Vollstreckungsprotokoll, und dann nur in Kenntnis der juristischen Bedeutung der verwendeten Begrifflichkeiten, erkennbar, wie dem Richtern des beauftragten Vollstreckungsgericht AG und des LG Osnabrück. Diese Aussagen wurden den Richtern des AG und LG Osnabrück als ‚gerichtlich hinreichende Beweise meiner Schuld‘ zur verpflichtenden Verwendung als wahr vorgegeben. Das AG Mayen, hier: Rechtspfleger Goergen, verpflichtete die Vasallenrichter der Folgegerichte zur Übernahme der auf seinen Beweismittelvernichtungen, Umdeutungen und Falschaussagen beruhendes des Vollstreckungsprotokoll. Zudem dazu, den auf Schuldnerin Meyer lautenden Vollstreckungsbescheid an der vom AG Mayen konstruierten Schuldnerin/Kriminellen Eva Hackmann, auch wie geschehen, per Haftbefehl, durchzuzwingen.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Erst mit dieser vom nachfolgenden Vollstreckungsgericht AG Osnabrück übernommen gerichtlichen Schein-Legitimation des AG Mayen war es FKH möglich, den Betrug fortzusetzen. Diese AG/LG OS-Fehlentscheidung impliziert juristisch, das Hackmann einen Vertrag auf den Namen Meyer fingierte.
Diese Begründung impliziert eigentlich den von FKH zu führenden Nachweis der Existenz des Vertrages Meyer. Aber nur eigentlich. Mit der kriminellen Brechstange zweier Straftaten erreichtem Vollstreckungsbescheid Meyer hob AG Mayen diese Nachweispflicht auf. So argumentierte Staatsanwalt Wisser ST Frankenthal: wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, die Vertragsunterlagen weggeschmissen. Jedenfalls bestehen keine Verpflichtung, diesen Vertrag aufzubewahren.

AG Mayen erwirkte daher für Bela Vita/FKH einen vollstreckbarer Titel (=Vollstreckungsbescheid Meyer). Die von der Justiz weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften:
-gaben mit nachplappern der ihnen – im Sinn von FKH – vorgegebener Meinung vor, dass nach erwirktem Titel Meyer der Vertrag Meyer nicht mehr vorzulegen ist,
-schlossen mit dieser Begründung – im Sinn von FKH – die Ermittlung eines Vertrages, Voraussetzung für den zu erwirkenden Titel, aus.
FKH kann, nach derartiger Einflussnahme auf die Justiz und die Staatsanwaltschaft, ungeprüft und straffrei behaupten, dass es einen Vertrag Meyer gab, der dann von Hackmann fingiert wurde. AG Mayen und Staatsanwalt Wisser ST Frankenthal beließen meine im gesamten Bela Vita/FKH-Betrugszeitraum wegen Fehlzustellung an Meyer zurückgesandten, nicht auf Hackmann zu beziehenden an Meyer gerichteten Geldforderungen und in Verbindung mit den Rücksendungen ständig geforderte Abschrift des Vertrags Bela Vita/FKH unberücksichtigt. FKH hat meine ständigen Rücksendungen vernichtete und damit umgedeutet AG Mayen und St Frankenthal als von mir nie widersprochene (=akzeptierte) Geldforderungen Meyer vorgegeben. Derartig fehlzugestellte Geldforderungen an die unter der Adresse nicht wohnenden Meyer sind perse bedeutungslos. Gelangten aber erst nachträglich zur Bedeutung durch die mit Straftat des AG Mayen vorgenommene Schuldnergleichsetzung Meyer=Hackmann.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

5. Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück
Mit dieser entscheidenden Betrugs-Mithilfe des AG Mayen legitimierte FKH seinen Betrug und setzte diesen fort. Dazu beantragte FKH beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück 26.03.2008 die Vollstreckung des auf Meyer lautenden Titels. Aber nicht auf Meyer! FKH beantragte beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück die Vollstreckung an Hackmann durchzuführen.
Wie wird aus Meyer=Hackmann?

Das AG Osnabrück bezog sich natürlich auf das AG Mayen-Vollstreckungsprotokoll vom 2007 (Eva Hackmann erhalten 08.06.2011), das erfolgreiche zweimalige Zustellung an Meyer dokumentiert und zweimalige Personenidentifizierung Meyer=Hackmann durch Rainer Hackmann, sowie einen Einspruch/Widerspruch (Hackmann) zum Vollstreckungsbescheid Meyer. Nur die adressierte Schuldnerin Meyer kann Widerspruch einlegen. Der unterstellte verspätet eingegangene Widerspruch und unklare Einspruch ist real erfolgt, von der realen ‚Schuldnerin ‚, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll „Meyer“. Als real dokumentiert, kann dieser nur von einer realen Person/Schuldnerin gekommen sein. Unterstellt ist damit scheinbar nachgewiesene/dokumentierte reale/wahr Existenz der Schuldnerin Meyer. Wie kann eine von Bela Vita/ FKH konstruierte, tatsächlich fiktive Schuldnerin Meyer, zudem ohne Vertrag, real sein?
Klar, es hat diese ‚Schuldnerin Hackmann‘, die von Ehemann Rainer Hackmann als die Person Meyer ‚identifiziert‘ wurde, auf den an Meyer adressierten Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt. Damit wurde die Widerspruch einlegende Person E.H. zur Schuldnerin Meyer.

Vorsicht!

Dies ist der Moment, wo die Bela Vita/Fiktion/Konstruktion (Meyer unter der Adresse von Hackmann) mit Schein-Logik, Psychotrickserei, realisiert durch Beweismittelvernichtungen (beide Richtigstellungen) und Urkundenbetrug (zweite klare/eindeutige Richtigstellung umgedeutet als unklarer Einspruch/verspätetet Widerspruch) des AG Mayen zur ‚gerichtlich hinreichend sicheren‘ (AG/LG OS) Schein-Wahrheit (=Schuldvermutung) wurde.
Vor mir geheim gehaltene, vom AG Mayen konstruierte und vor mir geheim gehaltene Schein-Wahrheit, die daher bis zum Zeitpunkt des Erhalts des Vollstreckungsprotokolls 08.06.2011 von mir nicht widersprochen/strafangezeigt/aufgeklärt werden konnte. Schein-Wahrheit, mit der AG Mayen die Folgegerichte AG/LG OS und AG Frankenthal zur Benutzung als Wahrheit und Zuweisung von Schuld verpflichtete.

Nochmals: um aus der unter der Adresse lebenden Person E.H. die Schuldnerin Meyer zu machen, vernichtete AG Mayen die Richtigstellungen von Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann und deutete diese zuvor als Widerspruch um. Da nur Schuldner Widerspruch einlegen, machte AG Mayen Hackmann, in dem es die zweite Richtigstellung als Einspruch/Widerspruch wertete, zur Schuldnerin Meyer.
Zudem schloss AG Mayen die Möglichkeit der Rückgabe an den Zusteller bzw. die Zustellfirma wegen Fehlzustellung aus. Denn auf den gelben Briefen (Mahn-/Vollsteckungsbescheid) waren der Name des Zustellers und der Zustellfirma nicht enthalten. Damit hat Ehemann Rainer Hackmann zweimal vermeintlich widerspruchsfrei die an Schuldnerin Meyer adressierten gelben Briefe angenommen und damit seine Frau Hackmann als Schuldnerin Meyer identifiziert.

Zur Erinnerung: es gibt keinen Vertrag Meyer!

Auf Pseudotrickserei/-umdeutung beruht das aus abgegebenem Widerspruch/Einspruch abgeleitete Pseudo-Selbsteingeständnis von Eva Hackmann.
Auf Pseudotrickserei/-umdeutung beruht die PseudoBestätigung von Rainer Hackmann zur Schuldner-/Personenidentität von Meyer=Hackmann.
Der zum Mahnbescheid als von Schuldnerin Meyer nicht abgegeben unterstellte Widerspruch (von Hackmann) und dieser zum Vollstreckungsbescheid von Schuldnerin Meyer als eingegangen unterstellte verspätete Widerspruch und unklare Einspruch Hackmann wurde vom AG Mayen als nicht mehr vorhanden angegeben. Der Inhalt und Unterschrift Hackmann oder Meyer sind durch Vernichtung vorsätzlich nicht mehr nachvollziehbar gehalten.

Die Analyse sämtlicher Betrugsgegenstände des operativen FKH/AG Mayen Betrugs-Vorganges als Betrugsprozess weist zielgerichtete Anwendung der Formen, Mittel und Methoden der Staasi-Richtlinie 1/76 zum Zweck der Schädigung/Vernichtung der Individualität der bearbeiteten Person Hackmann nach. Es erfolgte zielgerichtet die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges von Eva Hackmann auf der Grundlage miteinander verbundener überprüfbarer und diskreditierender unwahrer, vernichteter, glaubhafter nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben.

Über diese vom AG Mayen in Verbindung mit FKH konstruierten Scheinwahrheiten sollte der somit eindrucksmanipulierte naive gerichtliche Entscheidungsträger eines Folgegerichtes zur Übernahme vorheriger Gerichtsentscheidungen (AG Mayen) als wahr bewogen werden, die auf als wahr vorgegebenen, tatsächlich/nachweislich auf Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung beruhen, selber rückschließen, dass die fiktive Schuldnerin Meyer die reale Schuldnerin Hackmann ist. Nach eindrucksmanipulativer Vorgabe eines von Bela Vita/FKH/AG Mayen detailliert, raffiniert, in Nuancen und Details geplanten und vom AG Osnabrück entscheidend unterstützten Betrugsprozesses, umgedeutet als mir Eva Hackmann unterstellten Vertrags-/Urkundenbetrugs (Meyer), erhielten die gerichtlichen Entscheidungsträger der Folgegerichte AG/LG OS einen Pseudo-Erkenntnisweges vorgegeben. Dass es sich um einen Pseudo-Erkenntnisweg handelt, ist aus Folgendem abzuleiten:
Tatsächlich fristgerecht eingegangen ist meine zweite klare und eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Vollstreckungsbescheid, mit hergestelltem Bezug zur ersten (Mahnbescheid) und den gleichen Inhalten. Vom AG Mayen gegen meinen Willen als Widerspruch ( der unterstellten Schuldnerin Hackmann) umgedeutet. Nach Umdeutung, als nicht mehr vorhanden vorgegeben, tatsächlich vom AG Mayen vernichtet. Außerdem von Schuldnerin Meyer kommend unterstellt (der Name Hackmann wurde im V.Protoll nicht genannt), die aber fiktiv/nicht existent ist und gar nicht unter der Adresse wohnt, der durch Fehlzustellung Hackmann zugewiesen wurde. Angegeben ist tatsächlich vom AG Mayen vernichtete und von E.Hackmann unterschriebene Richtigstellung.

Sämtliche Anschreiben von Bela Vita/FKH im vorgerichtlichen Mahnverfahren waren auf Meyer adressiert. Auch die Anschreiben im gerichtlichen Mahnverfahren, da AG Mayen die von FKH vorgegebene Anschrift Meyer verwandte. Es gab daher für mich keinen nachvollziehbaren Grund für die von FKH 26.03.2008 beim AG Osnabrück auf Hackmann beantragte Vollstreckung des auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheids.
FKH wusste in Kenntnis der juristischen Bedeutung der Aussagen des Vollstreckungsprotokolls Mayen, dass die Folgegerichte nach juristischer Auswertung dieser Protokollaussagen diese als ‚gerichtlich hinreichende‘ Begründung für Meyer=E.Hackmann benutzen, wie geschehen (Richter Struck AG Osnabrück, Richter Hune LG Osnabrück).

Die von FKH beim AG Osnabrück auf Hackmann beantragte Vollstreckung eines auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheids ist daher nur in Kenntnis der vom AG Mayen fehlzugestellten Mahn-/Vollstreckungsbescheide in Verbindung mit den von Hackmann vorgenommenen Rücksendungen/Richtigstellungen möglich.
Genauer: FKH wusste:
– das AG Mayen die fehlzugestellten Mahn-/Vollstreckungsbescheide als erfolgreich an Meyer zugestellt dokumentierte.
– das Ehemann Rainer Hackmann die auf Meyer zugestellten Briefe annahm, damit seine Frau E.H. als Schuldnerin Meyer identifizierte,
– dass AG Mayen wegen nicht auf den gelben Briefen angegebener Zustellfirma mit Zusteller die Möglichkeit der Zurückgabe wegen Fehlzustellung an diese ausschloss. Und damit Rainer Hackmann widerspruchsfrei Schuldnerin Meyer als seine Frau E.Hackmann identifizierte.
– das die vom AG Mayen Goergen gegenüber Hackmann, nach telefonischer Nachfrage, als eingegangen bestätigten beiden Richtigstellungen unmittelbar nach Bestätigung im Vollstreckungsprotokoll als nicht eingegangen dokumentiert und nach Umdeutung der Aussagebedeutung vernichtet wurden.
– dass im gesamten Vollstreckungszeitraum Eva Hackmann von Benutzung beider Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin ausgehen würde, tatsächlich jedoch die Folgegerichte und Staatsanwaltschaften von der ins Gegenteil verkehrten Umdeutung/Vernichtung meiner beiden Richtigstellungen dem AG Mayen Vollstreckungsprotokoll 2007 als wahr, und von Eva und Rainer Hackmann nicht widersprochen, ausgehen. 08.06.2011
– dass ich die Richtigstellungen mit Hackmann unterschrieb.
Es ist insbesondere davon auszugehen, das FKH-Jentzer maßgeblich an der inhaltlichen Gestaltung des Vollstreckungsprotokolls Meyer vom AG Mayen sowie an der im Detail vom AG Mayen vorgenommenen verborgenen Schuldner-/Personenumdeutung Meyer in Hackmann mitwirkte. Und damit die Entscheidungen der nachfolgenden Gerichte (Vollstreckungsgericht AG Osnabrück, LG Osnabrück, AG Frankenthal) antizipierte. Natürlich in absoluter Unkenntnis von Eva Hackmann. Die Gesamtheit der vielzähligen Einzelbetrugsdelikte haben nur das ein Ziel: Realisierung des Bela Vita/FKH-Betrugs!

Wie kann ein auf fiktiver Schuldnerin Meyer lautender vollstreckbarer Titel, nach 26.03.2008 von FKH gestelltem Antrag auf Vollstreckung an der realen Person Nicht-Schuldnerin Hackmann, realisiert werden? Welche Gerichtspersonen lassen sich hierauf ein?

Das ist nur mit einem hirnkranken, geistig nicht mehr zurechnungsfähigen staatlich besoldeten Gerichtsvollzieher des Vollstreckungsgerichts möglich, der willfährig zur Kaschierung seiner Unzurechnungsfähigkeit im Sinn von FKH aus Meyer ratzfatz Hackmann machte.

Dazu bedarf es eines GV, bei dem auszuschließen ist, dass dieser die erhebliche Diskrepanz meiner wahren! ausführlichen Schilderungen als Nicht-Schuldnerin (unter Bezug auf die Inhalte beider Richtigstellungen und des Vollstreckungsbetrugs) zu den unwahren! Aussagen des Vollstreckungsprotokolls Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann nicht erkennt.

Bei dem auszuschließen ist, dass dieser, selbst bei erkannten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsantragsantrag, diesen an den Antragsteller FKH zurückgibt.
Zur Erinnerung: FKH beantragte beim AG Osnabrück GV Bodi (ohne Titel Hackmann!) die Vollstreckung auf Hackmann. In dem Wissen, das FKH sich nur auf den ergaunerten an Meyer zu vollstreckenden Titel bezog, die Person Meyer es aber tatsächlich nicht gab/gibt und an der es nichts zu vollstrecken gab, die tatsächlich keinen Vertrag mit Bela Vita abgeschlossen hat! FKH teilte der Staatsanwaltschaft Osnabrück/PK Bohmte in Juli 2011 mit, dass es keinen Vertrag Meyer Bela Vita gab.

Kaum zu glauben aber wahr!

Tatsächlich ‚half‘ das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück der Betrügerfirma FKH bei der beantragten Umsetzung der Vollstreckung an Hackmann mit einem hirnkranken GV aus. Der nach Ausschaltung des Gehirn bzw. wegen nicht voll funktionsfähigen Gehirns die Vollstreckungskaskade/Betrugsrealisierung an Hackmann in Gang setzte! Vollstreckungsgericht AG Osnabrück in Verantwortung seines Kenntnis habenden Präsidenten Große Extermöring beauftragte den zu der Zeit bereits dienstunfähigen und dienstliche Gerichtsvollziehertätigkeit nicht mehr wahrnehmen könnenden nicht zurechnungsfähigen hirnkranken GV Bodi zunächst mit Gleichsetzung der Person/Schuldnerin Meyer mit Hackmann und dann mit Vollstreckung des auf Meyer lautenden Titels an Nicht-Schuldnerin Hackmann. Damit schloss das Kenntnishabende AG OS gesichert die Möglichkeit aus, dass Vollstrecker GV Bodi die von FKH auf Hackmann beantragte Vollstreckung des auf Meyer!! lautenden Vollstreckungsauftrags zurückgibt. GV Bodi konnte meiner persönlichen Schilderung des komplexen FKH-Betrugs-Sachverhalts und meines Betrugs-Nachweises nicht folgen und machte aus der im Vollstreckungsbescheid genannten Schuldnerin Meyer= die zu vollstreckende Schuldnerin Hackmann.
So forderte GV Bodi die zum Zweck der Sachklärung/Zurücknahme von mir über ihn beantragte Vertragsabschrift Meyer/BelaVita von seinem Auftraggeber FKH nicht an. Auf der Grundlage von Geldforderungen aus einem nicht existenten Vertrag Meyer realisierte GV Bodi die Vollstreckungskaskade an der Nicht-Schuldnerin Hackmann.
Wenn Blödheit weh tun würde, hätte GV Bodi den ganzen Tag nur geschrien!
Da hirnkrank, hat er seine Blödheit nicht bemerkt!

Auch Schriftwechsel (06.04.2010) des GV Bodi mit FKH dokumentieren zudem, dass er geistig nicht mehr in der Lage war, seinen Dienstpflichten als GV nachzukommen. In Verbindung mit einer in diesen Schreiben dokumentierten selbst erkannten Dienstunfähigkeit und ‚FKH-Untertänigkeit/Hörigkeit‘ mit dem Ergebnis, dass er mich, Nicht-Schuldnerin Hackmann, mit der Schuldnerin Meyer gleichsetzte und damit den Vollstreckungsbescheid Meyer des AG Mayen unüberprüft im geforderten/beantragten FKH-Sinn auf Hackmann übertrug/bestätigte. Statt den Vollstreckungsauftrag Meyer an FKH zurückzugeben, weil diese unter der Adresse nicht wohnt und auch der Geburtsname nicht stimmt und er den Vertrag Meyer trotz Anforderung nicht erhalten hat, setzte GV Bodi die Vollstreckungskaskade nach FKH Antrag/Vorgabe bezogen auf Hackmann in Gang. Über zwei von FKH an Hackmann beim Vollstreckungsgericht AG Osnabrück beantragte/erwirkte und von mir abverlangte eidesstattliche Versicherungen bis hin zur Vollstreckung über einen von FKH beim Vollstreckungsrichter Struck auf Hackmann beantragten/erwirkten Haftbefehl. Richter Struck bestätigte, unfähig oder kriminell, im Beschluss 15.11.2010 die Entscheidung des hirnkranken GV Bodi, der Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann.
Offenbar auch unter Hinzuziehung des Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen Rechtspfleger Goergen, das zweimal widerspruchsfreie Personenidentifizierung von Meyer als Eva Hackmann durch ihren Ehemann Rainer Hackmann dokumentiert und nicht abgegebene Richtigstellungen. Tatsächlich jedoch abgegeben, weisen diese zusammen mit R.H erstellten klaren,eindeutigen und fristgerecht abgegebenen Richtigstellungen zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin auf Fehlzustellungen der an Meyer adressierten gelben Briefe/Bescheide hin, die E.H. jeweils zusammen mit den Richtigstellungen an AG Mayen zurückschickten. Nach anfänglich 2007 telefonisch bestätigtem Eingang beider Richtigstellungen (zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid) als Nicht-Schuldnerin gingen E.H und R.H von deren Berücksichtigung, insbesondere von E.H. als Nicht-Schuldnerin, durch das AG Mayen aus. Richter Struck wurde ganz offensichtlich von AG Mayen Goergen vorsätzlich getäuscht, da dieser, mir zunächst Eingang beider Richtigstellungen vorgebend, unmittelbar danach beide in 2007 vernichtete und im Vollstreckungsprotokoll als nicht abgegeben dokumentierte. Die erste Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin zum Mahnbescheid wertete er als nicht abgegeben Widerspruch der Schuldnerin Meyer. Die zweite Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin deutete er vor Vernichtung noch als unklaren Einspruch und verspäteten Widerspruch (der Schuldnerin!) zum Mahnbescheid um. Da Eva Hackmann den Widerspruch (ihre so umgedeutete Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin) abgab, tatsächlich war es die zweite Richtigstellung zum Vollstreckungsbescheid, machte Goergen somit durch Umdeutungsbetrug aus der adressierten fiktiven/nicht existenten Schuldnerin Meyer die reale Schuldnerin Eva Hackmann. Da AG Mayen Goergen in 2007 telefonisch den Eingang beider Richtigstellungen zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid bestätigte, diese danach vernichtete, deren Nichtbenutzung als Nicht-Schuldnerin vor mir 2007 bis zum Erhalt des Vollstreckungssprotokolls 08.06.2011 geheim hielt,also im gesamten Vollstreckungszeitraum, gab er sämtlichen Folgegerichten (AG OS, LG OS,AG und LG Frankenthal) mich E.H. als Schuldnerin Hackmann=Meyer an – in meiner Unkenntnis! In diesem Zeitraum wurde die gesamte Vollstreckungskaskade auf der Grundlage dieses Umdeutungsbetrug an mir vollzogen. Damit beging Goergen die Straftaten Beweismittelvernichtung im Amt und Falschbeurkundung im Amt, mit den er, diese als wahr vorgebend, Richter Struck arglistig täuschte. Zu wessen Vorteil: na klar – FKH Jentzer!

Mit zielgerichteter Täuschung/Eindrucksmanipulation gab Mayen den Entscheidungsweg vor. Der offenbar unter Ausschaltung seines Gehirns Nachplapperer Richter Struck ist nicht autorisiert, gerichtliche Aussagen des AG M. als unwahr zur Disposition zu stellen sondern verpflichtet, den von ihm 26.04.2010 gegen Schuldnerin Hackmann ausgestellten und von FKH beantragten Haftbefehl zu bestätigen. Statt die 12.11.2010 begonnene Ermittlung zur (Nicht-)Existenz des Vertrages Meyer bis zur Klärung fortzuführen, beendete er diese 18.01.2011ohne Klärung. Statt Eva und Rainer Hackmann zu befragen, beriefen sich AG Osnabrück (Präsident Große Extermöring/Struck) lieber auf den hirnkranken GV Bodi und weigerte sich bis heute, den Haftbefehl Eva Hackmann zurückzunehmen.
Sind die Entscheidungen im Namen des Volkes treffenden Mitarbeiter des AG OS Struck, Keller, Bodi, Extermöring sämtlich hirnkrank, Dusseltiere, hochgradig kriminelle Verbrecher nach § 12 StGB, oder was anderes? Oder eine Mischung von allen oder alles zusammen?

Zur Verhaftung mit Einsperren in die Justizvollzugsanstalt kam es nicht, denn GV Bodi wurde unmittelbar vor Durchsetzung des Haftbefehls, nach jahrelanger psychischer Krankheit aus psychischen Gründen aus dem Dienst entlassen.
Offenbar gibt es am AG Osnabrück auch klar und logisch denkende staatliche Bedienstete. Den Verhaftungsauftrag hat Bodi’s Vertretung GV’in Nerger nach von mir geschilderter Sachlage sofort an den Auftraggeber FKH zurückgeschickt, den ‚Dusseltier‘ GV Bodi, wäre er nicht kurz zuvor aus dem Dienst geschmissen worden, mit Hilfe staatlicher Polizeigewalt durchgezwungen hätte!!

AG Osnabrück-Richter Struck und Präsident Große Extermöring waren bekannt, dass der schwer hirnkranke GV Bodi fern jeglicher gerichtlicher/rechtlicher Vernunft und fern jeglichen dienstlichen Entscheidungsvermögens im Namen des AG Osnabrück, damit im Namen des Volkes und vor allem gegen das Volk! unzumutbare Vollstreckungen vornahm, ’nicht mehr den Dienst-Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gewachsen‘ war und nach ärztlicher Untersuchung vorzeitig aus seinem Dienst entlassen wurde. Die aber beide dennoch, auf der Grundlage der von einem Hirnkranken, amtsärztlich festgestellt, angeleierten Vollstreckungskaskade Hackmann, in der Folge die an Hackmann zu vollstreckende Verhaftung in Auftrag gaben.

Die letzte Diensthandlung des dienstlich unzurechnungsfähigen GV Bodi sollte die Umsetzung des Vollstreckungsbetrug per Haftbefehl sein. In Kenntnis und Duldung des Richters Struck und Präsident Große Extermöring vom AG Osnabrück. Ich wäre vor den Augen der Nachbarn mit staatlicher Gewalt in die grüne Minna verfrachtet und in die Justizvollzugsanstalt transportiert und dort solange eingesperrt worden, bis ich einen Offenbarungseid abgelegt oder gezahlt hätte. Die perverse Perfidie: mit Zahlung hätte ich mich selber als Schuldnerin/Kriminelle bestätigt, die einen Vertrag fingierte. Und das bedeutet Fortdauer der Freiheitsberaubung.

Ich stellte gegen Bela Vita/FKH wegen Vertrags-/Urkundenbetrug Strafantrag. Wegen Nicht-Existenz eines Vertrages Meyer, Personenidentitätsbetrug Meyer=Hackmann, es besteht keine Beziehung zwischen Meyer=Hackmann, Meyer wohnt nicht unter der Adresse, etc.
Zu dem Zeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Nicht-Existenz des Vertrages Meyer und Schuldner-Zuweisung Meyer=Hackmann keine Ermittlung gegen Bela Vita/FKH durchgeführt. Ganz offenbar wegen erwirkten Titels Meyer.
Auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal schloss die Ermittlung des Vertrages Meyer aus, der damit als existent unterstellt wurde, aber tatsächlich zu keiner Zeit existent war. Frankenthals Staatsanwältin Frau Dr. Hermann schriftlich: es wurde und wird keine Ermittlung wegen des Vertrages Meyer durchgeführt. Verbrecher nach § 12 StGB FKH hat nicht nur Unterstützung von der Justiz, sondern auch bei den konsequent regelmäßig Betrug nicht erkennen wollende Staatsanwaltschaften.
In damaliger Unkenntnis des Vollstreckungsprotokolls 2007 beantragte ich als Nicht-Schuldnerin Hackmann die Zurücknahme der von Richter Struck mit Beschluss 15.11.2010 bestätigten, von GV Bodi übernommenen, Zuweisung ‚Schuldnerin Hackmann‘. Auch des Haftbefehls, ausgestellt nach FKH-Antrag von Richter Struck. Diese Zurücknahme erfolgte in Kenntnis des Vollstreckungsprotokolls (Zuweisung Schuldnerin Meyer=Schuldnerin Hackmann) nicht.
AG Osnabrück Präsident Große Extermöring deutete meinen Antrag auf Zurücknahme der von FKH beantragten und von GV Bodi an Nicht-Schuldnerin Hackmann bestätigten/eingeleiteten Vollstreckung des auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheids, ohne von mir autorisiert worden zu sein, als Antrag auf Durchführung einer Beschwerde der Schuldnerin Hackmann um. Damit verkehrte Große Extermöring meine Willenserklärung ins Gegenteil. In dem wissen, dass Beschwerde nur die Schuldnerin einlegen kann, unterstellte/bestätigte er mich als Schuldnerin!

6. RA Wehage und LG Osnabrück Richter Hune
Ein skrupelloser RA Wehage aus Oldenburg gab sich gegenüber Große Extermöring telefonisch als von Rainer Hackmann autorisiert aus, ein Beschwerdefahren namens Eva Hackmann durchzuführen. Damit unterstellte RA Wehage, dass er von Rainer Hackmann mit einem Beschwerdeverfahren namens seiner Frau beauftragt wurde. Und da Beschwerde nur eine Schuldnerin einlegen kann, unterstellte Verbrecher nach § 12 StGB RA Wehage, dass Rainer Hackmann Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann als Schuldnerin bestätigte! Er unterstellte ferner, das R.H. für seine Frau sprach, und das diese selber nicht dazu in der Lage war.

Nichts stimmt!

Eva Hackmann stellte klar und deutlich unter Verweis die beiden fristgerecht abgegeben klaren und eindeutigen Richtigstellungen als Nicht-Schuldnerin, deren Eingang AG Mayen Rechtspfleger Goergen zunächst in 2007 telefonisch bestätigte, einen Antrag auf Zurücknahme der vom AG Osnabrück Bodi, Keller, Struck unterstellten Schuldnerin Eva Hackmann. Rainer Hackmann bevormundete nicht seine Frau und gab nicht ohne ihre Kenntnis derartiges Beschwerdefahren in Auftrag. Meine Frau hat den Wehage nie gesehen und nie gesprochen! Zweck des Wehage war, das ich meine Frau ‚Nicht-Schuldnerin Hackmann‘ mit dem Begriff Beschwerde als ‚Schuldnerin Hackmann‘ feststelle/bezichtige (RA Wehage weiß: Beschwerde kann nur eine Schuldnerin einlegen).
Mit diesem Hereinleger-Trick garantierte Wehage, ohne schriftliche Einverständniserklärung von Eva Hackmann, dem Präsidenten des AG OSnabrück Große Extermöring Eingeständnis als Schuldnerin. Nach telefonischer !! Mitteilung ohne erforderlichen Nachweis übernommen vom AG Osnabrück-Präsidenten Große Extermöring /Richter Struck, bestätigten beide ohne schriftlichen Nachweis ein von Rainer Hackmann namens E.H. beantragtes Beschwerdeverfahren, somit E.H. als Beschwerdeführerin (=Schuldnerin) und als existentes Eingeständnis als Schuldnerin. Beide gaben dem LG Osnabrück meinen Zurücknahme-Antrag (als Nicht-Schuldnerin) umgedeutet als Beschwerdeantrag(einer Schuldnerin!) vor. Damit eindrucksmanipulierte/täuschte AG Osnabrück Präsident Große Extermöring unter Missbrauch seiner herausgehobenen Stellung den Richter Hune LG Osnabrück, dass dieser von Beschwerdeverfahren und von Schuldnerin Hackmann als Beschwerdeführerin auszugehen hat. Allein durch die Terminologie Beschwerde gab Große Extermöring vor, dass LG Osnabrück Richter Hune die vom AG Mayen vorgegebenen, auf Mehrfachstraftaten beruhende, und von dem AG OS getroffenen Fehlentscheidungen namens der Schuldnerin Hackmann zu übernehmen/zu bestätigen hatte. Ebenso, dass Richter Hune, der vom AG OS über die Hirnkrankheit des GV Bodi nicht in Kenntnis gesetzt wurde, die Entscheidung des zu der Zeit bereits aus psychischen Gründen aus dem Dienst entlassenen dienstunfähigen/hirnkranken entscheidungsunfähigen GV Bodi als ‚amtlich/gerichtlich wahre Garantenscheidung‘ zu übernehmen hatte:
Hackmann=Beschwerdeführerin=Schuldnerin Meyer=Kriminelle, die einen Vertrag Meyer fingierte.

Die Begründung des Richter Hune (Beschlüsse vom 18.11.2010 und 29.11.2010) für Schuldner-/Kriminellen-/Personenidentität Meyer=Hackmann, auf die sich das AG Frankenthal Richter Ecker bezog, ist eins zu eins abzuleiten aus dem Vollstreckungsprotokolls 2007 (erhalten 08.06.2011), ohne dass dieses in den Beschlüssen genannt wurde: die ‚erfolgreichen Zustellungen der an Meyer adressierten gelben Briefe an Ehemann Rainer Hackmann‘. (Zur konstruierten Unmöglichkeit, in der Rechtsbehelfsfrist als Rainer Hackmann die Fehlzustellungen beim Zusteller zu reklamieren/Widerspruch einzulegen, siehe zurückliegende ausführliche Ausführungen). Die wegen Fehlzustellung an AG Mayen zurückgesandten gelben Briefe (Mahn-,Vollstreckungsbescheid) in Verbindung mit meinen Richtigstellungen (Plural) als Nicht-Schuldnerin Eva Hackmann, u.a. zur Fehlzustellung Meyer, nach Eingang vom Rechtspfleger Goergen AG Mayen bestätigt und unmittelbar danach vernichtet, sind daher im Vollstreckungsprotokoll Meyer 2007 nicht dokumentiert. Durch diese und mit diesen fristgerecht abgegebenen Richtigstellungen habe ich Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin der Fehlzustellung/-zuweisung des an Meyer (Schuldnerin) adressierten Mahnbescheids an E.H. klar und eindeutig widersprochen. Der an Meyer adressierte Mahnbescheid war daher nicht auf. E.H. zu beziehen. Der hergestellte Bezug auf E.H. war daher bereits vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Meyer nichtig! Damit ist der Vollstreckungsbescheid Meyer ebenfalls nichtig!
Richter Hune wurde natürlich vor seinem Urteil 18.11.2010 von keiner Seite über die Beweismittelvernichtung (der beiden Richtigstellungen) des AG Mayen Kenntnis gesetzte. Da ich erst 08.06.2011das Vollstreckungsprotokoll erhielt, konnte ich erst danach die Beweismittelvernichtung (beide Richtigstellungen vernichtete AG Mayen Goergen) und Beweismittelumdeutung (zweite Richtigstellung wurde von Goergen als unklarer verspäteter Widerspruch zum Mahnbescheid bewertet) erkennen und nachweisen. Richter Hune wusste nicht, dass der auf Meyer lautende und an Eva Hackmann zu vollstreckende Titel zurückzuführen ist auf Beweismittelvernichtung der Mitarbeiter des AG Mayen im Amt und Falschbeurkundung im Amt. Damit hat AG Mayen Goergen und Leiter Schmickler den Richter Hune arglistig getäuscht.
Diesem wurde vom AG Mayen ‚erfolgreich an Meyer zugestellt‘ vorgegeben. Genauer: Da Ehemann Rainer Hackmann den Mahnbescheid Meyer annahm, unterstellte ihm AG Mayen die Personen-/Schuldneridentifizierung Meyer= Eva Hackmann, und damit an Eva Hackmann zugestellt. Beide Richtigstellungen, die Eva Hackmann zusammen mit Rainer Hackmann erstellten, beinhalten auch die Aussage des Rainer Hackmann zur Fehlzustellung an ihn. D.H. R.H. dementierte mit den Richtigstellungen von E.H. klar und eindeutig, mit Annahme der gelben Briefe die adressierte Eva Meyer als seine Frau Hackmann identifiziert zu haben.
Richter Hune hat die vor 18.11.2010 wiederholt abgegebene Erklärung von R.H. keinen Glauben geschenkt und sein Urteil ausschließlich auf das Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen, Verbrecher nach § 12 StGB Goergen, gestützt, der die Aussagebedeutung des Protokoll mit vorstehenden zwei Straftaten entscheidend verfälschte und diese dem Hune dann als wahr vorgab. Richter Hune hatte offenbar die an ihm vom AG Mayen ausgeübte Täuschung nicht erkannt und als wahr übernommen, als ‚gerichtlich hinreichenden Beweis für Schuldneridentität Meyer=Hackmann‘ und das damit der Titel Meyer an E.H. zu vollstrecken ist. Richter Hune hatte keine Kenntnis von der Beweismittelvernichtung des AG Mayen, die AG Mayen im Vollstreckungsprotokoll nicht dokumentierte. Richter Hune hat damit offenbar in Unkenntnis des AG Mayen-Betruges die gerichtlichen Entscheidungen des hirnkranken GV Bodi und des Richters Struck fälschlicherweise legitimiert.

Auf der Grundlage von LG OS vorgenommener Schuldneridentitätszuweisung Meyer=Hackmann beantragte ich von Richter Struck den Nachweis des Vertrages Meyer. Der Abbruch der von Richter Struck begonnenen und auch von Richter Hune nicht durchgeführten Ermittlung zur (Nicht-)Existenz des Vertrages der Schuldnerin Meyer erfolgte ohne mir erklärten/genannten Grund. Tatsächlich aber darauf zurückzuführen, dass nach erreichtem Titel (Meyer) der Vertrag nach Meinung ST Frankenthal Wisser nicht mehr nachgewiesen wird. Feststellung: das ist Scheinbegründung des ST Wisser zur Durchsetzung der FKH-Betrugsinteressen, denn derartiges Gesetz gibt es nicht.
Beide schlossen gezielt die Ermittlung des tatsächlich nicht existenten Vertrags Meyer aus, und garantierten damit an Nicht-Schuldnerin Hackmann die Fortsetzung/Realisierung des Betrugs der FKH in Person Werner Jentzer, RA Wehnert und Christian von Loefen.

Das Juli 2011 vorliegende Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Osnabrück Voß zur Existenz des Vertrages bestätigte, sogar nach Eingeständnis der FKH, die Nicht-Existent des Vertrages Meyer.
Bereits nach Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück in 2007 und danach vom AG Osnabrück Richter Struck begonnene, dann aus nicht erklärten/genannten Gründen abgebrochene, und auch vom LG Osnabrück nicht durchgeführte und von der der Staatsanwaltschaft Frankenthal für die Zukunft ausgeschlossene! (St Hermann) Ermittlung, hätte den Vertrags-/Urkundenbetrug von Bela Vita /FKH nachgewiesen. FKH bestätigte 2011, dass es keinen Vertrag Meyer gab/gibt.
Diese Vertreter staatlicher Justiz interessierte der Vertrag nicht. Sie unterstellten diesen wegen des erreichten Titels einfach als existent und wiesen diesen, durch weitere Unterstellung von fingieren, mir Eva Hackmann zu.

Auf Grund eines nicht existenten Vertrages Meyer beantragte FKH und erließ AG Mayen einen Mahnbescheid auf die fiktive Schuldnerin Meyer. Mit Trickserei des AG Mayen unterstellte es ’nicht abgegebenen Widerspruch von Schuldnerin Meyer‘ und erreichte somit einen vollstreckbaren Titel Meyer. Weil Rainer Hackmann den an Meyer adressierten Mahnbescheid annahm, unterstellten AG Mayen, AG und LG Osnabrück von Rainer Hackmann bestätigte Schuldneridentität Meyer=Hackmann.

Feststellung: Da es noch nicht einmal einen Vertrag Meyer gab, gab es noch nicht einmal eine fiktive Schuldnerin Meyer und damit keine berechtigten Geldforderungen an Meyer. Aus Meyer wurde Hackmann.
Mit Haftbefehl und damit angedrohter Freiheitsberaubung versuchen die Gerichte penetrant, über Obergerichtsvollzieher von Schuldnerin Hackmann Geld einzutreiben.

Das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Osnabrück Voß Juli 2011 weist den Vollstreckungsbescheid Meyer als Betrug nach. Damit erweist sich der ‚gerichtlich festgestellte hinreichende Beweis für die Personenidentität Meyer=Hackmann‘ ebenso als vorsätzliche Straftat im Amt und hochgradiger Nonsens der beteiligten Richter des AG OS und des LG OS, wie deren gerichtlich veranlasster und legitimierter Fortsetzungs-Betrug durch Vollstreckung an Nicht-Schuldnerin Hackmann.

Auf der Grundlage des Bela Vita/FKH-Betrugs und der diesen Betrug legitimierenden nachfolgenden Betrugskaskade der Justiz (die genannten Gerichte) erkannten die von der Justiz weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften regelmäßig keine Straftaten.

Die Staatsanwaltschaften Osnabrück (außer Voß) und Frankenthal schlossen auf Grund des erreichten Titels Meyer in 2007, ganz offenbar weisungsbedingt, die Ermittlung der (Nicht-)Existenz eines Vertrages Meyer aus. Damit begingen diese nach § 274 StGB Straftat wegen Urkundenunterdrückung. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erkannte die vom AG Mayen begangene § 274 Straftat wegen Urkundenunterdrückung/-vernichtung meiner beiden ‚Richtigstellungen‘ zu Mahn- und Vollstreckungsbescheid nicht, trotz gelieferter Nachweise. Mit dieser perversen perfiden Betrugs-Psychotricksereikaskade staatlicher Judikative und Exekutive deckten diese den FKH-Betrug und betrieben meine Kriminalisierung.

Hinweis: Nach 12.03.2012 von Staatsanwalt Voß Os beantragter und 14.03.2012 von Voß bestätigter Übersendung des Ermittlungsvorgangs an die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Voß diese tatsächlich nicht übersandt, wie St Frankenthal bestätigte. Erst nach gestellter Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung im Amt erfolgte die beantragte Weiterleitung.

Ende Teil 2

Fortsetzung siehe: In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 3-

 

 

In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 1-

 

Eva Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de  2012-04-09 – 19:08:01

Beginn Teil 1

Dieses Schreiben geht an die Abgeordneten und den Petitionsausschuss des Landtags Rheinland Pfalz, die Abgeordneten und den Petitionsausschuss des Landtags Niedersachsen mit dem Auftrag auf Wahrnehmung der Kontrolle über die Justiz. Es gilt als Strafantrag wegen organisierter Kriminalität gegen die nachgenannten Institutionen/Personen. Dieses Schreiben geht zudem an den Bundespräsidenten Herrn Joachim Gauck. Zudem an weitere nicht offengelegte Empfänger.

Nachstehend beschriebene Kriminalisierung einer unschuldigen Bürgerin durch Rechtsbeugungen staatlicher Justiz und Bela Vita/FKH – Betrug ist Bestandteil des Verfahrens 4 O 110/08 beim LG Ellwangen.

Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Allgemeine Bemerkungen zum Betrug 3. Verbrecher (§12 StG-willfährige/abhängige Justiz und Exekutive 4. Wie alles begann – Konstruktion des Betrugs in konzertierter Betrugsaktion von Bela Vita und FKH. 5. Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück 6. RA Wehage und LG Osnabrück Richter Hune 7. Feststellungsklage beim AG Frankenthal 8. Staatsanwaltschaft Frankenthal 9. Staatsanwaltschaft Osnabrück 10. Staatsanwaltschaft Koblenz 11. Unschuldsvermutung 12. AG Osnabrück Obergerichtvollzieher Wolfgang Egbers 13. Weiterer Betrug des AG Frankenthal durch Richter Ecker und Rechtspflegerin Dirion-Gerdes und OGV Egbers mit 4 O 110/08 14. Nachtrag: Verstoß staatlicher Justiz gegen UN-Resolution 217A und gegen die Vorschrift der europäischen Menschenrechtskonvention durch Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Verdunkelung von Straftaten

  1. Vorbemerkungen Im NRW Koalitionsvertrag erklären die Koalitionäre SPD und Bündnis 90/ Die Grünen Juli 2010, Seite 74, dass ‚als einzige der drei Staatsgewalten die Justiz nicht organisatorisch unabhängig ist, sondern von der Exekutive verwaltet wird‘. Im Klartext: Diese politischen Entscheidungsträger erklärten, dass es die propagierte Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative nicht gibt. Vor allem: nicht nur die Landesregierung und der Ministerpräsident, auch sämtliche weiteren Abgeordneten wissen um die verfassungswidrig exekutiv verwaltete und damit von Exekutive abhängigen Justiz. Der Einfluss der Exekutive (=Landesregierung) auf die Justiz ist von erheblicher Bedeutung. Auf exekutive Zuweisung, Unterstellung, Leugnung, Umdeutung beruhen rechtswidrige politische Entscheidungen, gegen die sich der Betroffene nicht wehren kann.

Die Exekutive verpflichtet die Justiz, den Entscheider eines Verwaltungsgerichts, zur vorbehaltlosen, nur zum Schein durchzuführenden Überprüfung und damit zur ‚Rechtsetzung‘ ihrer Entscheidungen. Und das ist von der Exekutive den Richtern verordnete Rechtsbeugung. Abgesichert durch von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaften, die nicht nur angezeigte exekutive Rechtsverstöße, sondern auch und diese deckenden judikativen Rechtsbeugungen aus Systemschutzgründen regelmäßig nicht erkennen. Diese Staatsanwaltschaften wiederum sind Teil der Exekutive und schützen durch ‚können keine Straftat erkennen‘ konsequent die Rechtsverstöße der exekutiven Verursacher und die Rechtsbeugungen der judikativen Decker.

Die von der Exekutive verwaltete Justiz legalisiert in einem zielgerichteten Eindrucksmanipulationprozess durch Umdeutung, Unterstellung, Leugnung, Beweismittelvernichtung, Verantwortung ablehnen die von der Exekutive eingeleitete und betriebene Aussonderung von vermeintlich politisch unliebsamen. Zurückzuführen auf Häder, ist diese in der Politik etablierte Methode von den Prof.’in Schütz Chemnitz und Prof. Laux Bamberg in Forschungsergebnissen und im Buch ‚Wir die wir gut sind‘ nachgewiesen. Nach Aussagen von RA Wolfgang Schrammen zu Korruption, Rechtsbeugung und Verbrechen handelt es sich bei den beteiligten Personen um eine Gruppierung exekutiver und judikativer Vermischung, die im Fall vermeintlichen Angriffs auf die Gruppe im Schulterschluss zusammenhält und gruppendynamisch und bandenähnlich zusammenhält. Und zum Zweck der Konsistenzsicherung der Gruppe, in Kenntnis des aufgezeigten Unrechts, die einmal durch unrechte Schuldzuweisung/Rechtsbeugung eingeleitete und betriebene Aussonderung bis zum – für den Betroffenen bitteren – Ende mit staatlicher Gewalt durchzwingt.

Mit der Absichtserklärung, sich für eine autonome/unabhängige Judikative einsetzen zu wollen, bestätigen die vom Volk gewählten NRW-Abgeordneten, dass es in der BRD die propagierte Gewaltenteilung nicht gibt. Damit bestätigen sie auch, zurückliegend, gegenwärtig und für die nahe Zukunft die ihnen obliegende Hauptaufgabe, nämlich die Kontrolle von Exekutive und Judikative, nicht wahrgenommen zu haben und das sie diese mittelbar nicht vornehmen werden.

Die NRW-Koalitionäre gestanden ein, das die dem Volk stets vorgegaukelte Gewaltenteilung nicht existiert. Auch die Volksvertreter anderer Bundesländer wissen das. Funktionierende Gewaltenteilung vorgebend, praktizieren diese gegen das Volk gerichtete Gewaltentyrannei.

Und selbst in gravierenden Einzelfällen verweigert die Legislative die ihr obliegende Hauptaufgabe der Kontrolle und schließt konsequent die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses aus. Rückhaltlose parlamentarische Kontrolle würde die Verwaltungsrichter (Judikative) als willfährige Handlanger der Exekutive nachweisen. Und damit Rechtsbeugung der Judikative und Rechtsverstöße der ursächlich verantwortlichen Vertreter staatlicher Exekutive. Die Legislative als Mitglieder einer Partei lieferte mit Wahrnehmung der Kontrolle die verantwortlichen exekutiven und judikativen Parteifreunde ans politische Messer. Damit begingen die einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss initiierenden Parteifreunde der Legislative Harakiri, rituellen Selbstmord. Denn damit wird die Partei sie nicht mehr als Abgeordnete nominieren, damit sind für die nächste Landtagswahl den sicheren Listenplatz, die politische Karriere, das hohe Abgeordneteneinkommen mit Pensionsansprüchen. etc. futsch.

Die Exekutive (=Landesregierung), die Judikative (Justizministerium) und die Legislative (Volksvertreter) verarschen den mündigen betroffenen Bürger durch Vorgabe von Gewaltenteilung, die nach vorstehende Ausführungen Gewaltentyrannei ist. Genauer: Tyrannei der Exekutive (Verwaltung), gedeckt und getragen von Judikative und Legislative. Zum Zweck der Aussonderung politisch Unliebsamer durch Psychiatrisierung und Kriminalisierung. Jedes Jahr werden bei ca. 1 Mill. Sterbefällen und Geburten nachgewiesener maßen ca. 250’000 Menschen (25%) zwangspsychiatrisiert. Die angenommene gleich hohe Zahl der Kriminalisierten und zwangsweise Eingesperrten ist nicht evaluiert. Das sind in 80 Jahren bei ca. 80 Mill. BRD-Einwohnern ca. 20 Mill. derart psychiatrisierte und ca. 20 Mill. derart kriminalisierte Menschen. Die Dunkelziffer liegt noch höher. Die BRD – ein Volk von psychiatrisch Kranken und Kriminellen? Mitnichten. Die BRD – ein Volk von psychisch für kranken und kriminell erklärten

Nochmals: Die Exekutive wird von der Justiz verwaltet, und die Staatsanwaltschaften sind gegenüber der Justiz weisungsgebunden. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind somit willfährige Instrumente der Exekutive. Das wissen nicht nur NRW-Abgeordneten, sondern die Abgeordneten sämtlicher anderer Bundeländer. Und diese Exekutive missbraucht die exekutiven Vollzugsorgane wie die staatliche Polizei zur Durchsetzung ihres erreichten politischen Ziels/Betrugs. Wobei diese staatlichen Vollzugsorgane im Glauben an den Rechtsstaat praktizierte Gewaltenteilung lediglich annehmen. Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsauftrags unterstellend, realisieren dies eindrucksmanipulierten staatlichen Vollstrecker die Sanktionierung des konstruierten vermeintlich Schuldigen/Kriminellen. Um Umsetzung des Vollzugszieles durchzuwingen, scheuen skrupellose Vollstreckungsgerichte nicht davor zurück, hirnkranke dienstunfähige Vollstrecker zu beauftragen, um durch ausgeschlossene Möglichkeit des eigenen Nachdenkens die Realisierung des kriminellen/betrügerischen Vollstreckungsauftrags sicherzustellen (siehe Abschnitt: Das Vollstreckungsgericht AG Osnabrück).

(Siehe in diesem blog den Beitrag unter Inquisitorische Aktenführung – Der Mythos von der hohen Moral der Richter , darin: Richter Frank Fahsel).

In Kenntnis praktizierter politisch etablierter Aussonderungsmethodik ergibt sich ein Betätigungsfeld für Verbrecher nach § 12 StGB.

Der Leser möge Exekutive durch ‚Verbrecher nach § 12 StGB Bela Vita/FKH-UGV Inkasso‘ ersetzen.

Gewaltentyrannei und Verbrecher ergeben das Betrügerkonsortium.

Die Analyse sämtlicher in folgenden Ausführungen nachgewiesenen Betrugsgegenstände des operativen FKH/AG Mayen Betrugs-Vorganges als Teile eines komplexen korrupten Betrugsprozesses weist Aufhebung der Gewaltenunabhängigkeit und damit Gewaltentyrannei nach sowie zielgerichtete Anwendung der Formen, Mittel und Methoden der Staasi-Richtlinie 1/76 zum Zweck der Schädigung/Vernichtung der Individualität der bearbeiteten Person Eva Hackmann nach. Es erfolgte zielgerichtet die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges von Eva Hackmann auf der Grundlage miteinander verbundener überprüfbarer und diskreditierender unwahrer, vernichteter, glaubhafter nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben.

Bela Vita/FKH in Person von Geschäftsführer Werner Jentzer, RA Wehnert und von Loefen konstruierten Betrug und Schuldzuweisungen, um unter massiver Androhung von Gewalt unberechtigte Geldforderungen durchzuzwingen. Wobei die Judikative, insbesondere das AG Mayen in Person von Rechtspfleger Goergen und Wilden sowie Leiter Schmickler diese Bela Vita/FKH-Straftaten durch nachgewiesene weitere zielgerichtete gerichtliche Betrügereien (Plural!), zurückzuführen auf Umdeutung, Unterstellung, Lüge, Beweismittelvernichtung, etc., als wahr legalisierte. Zudem deckten die involvierten Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal durch erklärte !! Nichtermittlung entscheidender betrugsrelevanter Straftaten die Straftaten der ursächlichen Verbrecher nach § 12 StGB und der beteiligten Justiz.

  1. Allgemeine Bemerkungen zum Betrug 1. Der Betrug wurde von den beteiligten Juristen Bela Vita/FKH zielgerichtet konstruiert, verwaltet, unaufgeklärt gehalten. 2. Unter zielgerichteter Unterstützung staatlicher BRD-Justiz. Die in Anspruch genommenen Rechtsanwälte und beteiligten Gerichte garantierten durch Nicht-Aufklärung eines jeden einzelnen der vielfältigen Betrugsschritte diese umgedeutet als rechtlich einwandfreie Vorgänge. In einer langfristig angelegten prozesshaften vorgegebenen Schein-Rechtskaskade, tatsächlich Betrugskaskade, für den Betroffenen nicht erkennbar und damit anfänglich unwidersprochen gehalten, erfolgten von den Verbrechern nach § 12 StGB Bela Vita /FKH prozesshaft Umdeutung von Betrug in Wahrheit, damit Unterstellung von Schuld und Schuldzuweisungen. Diese verbargen sich in Nuancen und Details sowie in Schuld implizierenden Begrifflichkeiten (z.B. Widerspruch, Beschwerde bedeutet Schuldnerin) und darin versteckten juristischen Schuld-Aussagen. Gleichzeitig wurden u.a. in Feststellungsklage beantragte gerichtliche Klärung explizit genannter Betrugssachverhalte vom Gericht zwar angenommen, aber unmittelbar vor Hauptverhandlung mit gerichtlich veranlasster Umdeutung der Klagegegenstände angelehnt. Aufeinander aufbauende für rechtskräftig und vollstreckbar erklärt Folge(fehl)urteile beruhen auf Scheinwahrheiten, die nachweislich auf Betrug zurückzuführen sind. Zudem erfolgt gerade bei Akzeptanz (durch das Opfer) des Betrugs durch Zahlung der unberechtigten Geldforderungen eine Freiheitsberaubung in die Justizvollzugsanstalt, da mit zahlungsbedingtem Eingeständnis erfolgte ‚Selbst-Umdeutung‘ des Opfers in Schulderin/Kriminelle der zu sanktionierende Strafrechtstatbestand erfüllt ist. Obwohl fristgerecht mit §149 ZPO gegen diese Urteile Einspruch eingelegt, erfolgte über den als hirnkrank festgestellten und kurz darauf entlassenen Gerichtsvollzieher des Vollstreckungsgerichts die schein-rechtliche Urteilsvollstreckung. Die den Betrug deckende und offenbar von FKH kontrollierte Justiz ist weisungsbefugt gegenüber den Staatsanwaltschaften, sodass diese die strafangezeigten Betrügereien der Betrugsverursacher und die diese Betrügereien deckenden Gerichte regelmäßig nicht erkannten und nicht ermittelten. Jede einzelne Umdeutung von Betrug in Wahrheit ist Teil eines langfristig angelegten Umdeutungsprozesses. Wird nicht jede einzelne Umdeutung vom Betroffenen als Betrug nachgewiesen, schreiben die involvierten, vom ehemaligem Richter Frank Fahsel gemeinten, Richter/’Recht setzer‘ Betrug in Recht fest, machen aus dem Betrogenen/dem Opfer den Betrüger/Straftäter/Kriminellen. Die nach gerichtlich vorgenommen Umdeutungen benutzten Umdeutungsergebnisse sind von Folgegerichten als wahr übernommener ‚gerichtlich hinreichender Schein-Beweis‘ (LG und AG OS) (Expertise), und damit Schein-Legitimation, am sich wehrenden Opfer dennoch, gerichtlich abgesichert, die als rechtens vorgegebene Geldforderungen, tatsächlich umgedeuteten Betrug, vollstrecken zu lassen. Auf gerichtlicher Anordnung hin unter Missbrauch einbezogener staatlicher Vollzugsorgane (Gerichtsvollzieher, Justizvollzugsanstalt).
  2. Von der Justiz weisungsabhängige involvierten Staatsanwaltschaften Osnabrück und Frankenthal erkannten konsequent regelmäßig die angezeigten Straftaten sowohl der Betrüger als auch der beteiligten Gerichte nicht und gingen diesen nicht nach. Diese legitimieren dadurch nicht nur den Betrug der ursächlich Verantwortlichen/Straftäter, sondern auch die diesen Betrug deckenden Verantwortlichen/Straftäter der Gerichte. Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften warten die realisierte gerichtliche Vollstreckung (=Geldzahlung) ab. In dem Vollstreckungszeitraum blieben die Staatsanwaltschaften gegen die strafangezeigten Betrüger und Gerichte vorsätzlich untätig. Hat das Opfer Zahlungsbereitschaft signalisiert oder einen unscheinbaren Teilbetrag gezahlt, akzeptiert mit derart selbst eingestandener Schuld den an ihm ausgeübten Betrug und die diesen Betrug deckenden gerichtlichen Urteile. Derartiges Schuldeingeständnis des Opfers impliziert unausgesprochen die Aufhebung der Strafanträge und begründet den Ausschluss der Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen die strafangezeigten Betrugsverursacher. Das Opfer sichert mit Zahlung nicht nur die Konsistenz der Betrüger und hält diese sakrosankt, sondern beauftragt mit damit verbundenem Eingeständnis von Schuld, fingieren eines Vertrages, das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaften zudem mit seiner eigenen Sanktionierung. Sofort nach gestellten Strafanträgen aufgenommene staatsanwaltliche Ermittlungen hätten die Betrugsverursacher nachgewiesen und die den Betrug deckenden verantwortlichen Personen der Gerichte.

Verstoß gegen die UN-Resolution Richter und Staatsanwälte. Zudem hebeln diese durch das konstruierte Schuldstrafrecht die nach UN-Resolution geltende Unschuldsvermutung aus.

Durch Nicht-Ermittlung wurde der Betrüger zum Saubermann, der seine ‚gerichtlich legitimierten berechtigten Forderungen‘ mit Hilfe staatlicher Gewalt über Gerichtsvollzieher eintreiben lässt.

Nun sind die Staatsanwaltschaften (Exekutive) von der Justiz weisungsabhängig. Die Justiz wies ganz offenbar die Staatsanwaltschaften an, Ermittlungen zum ursächlichen Vertrags-/Urkundenbetrug (=Nachweis des Vertrags Meyer und der Schuldneridentität Meyer=Hackmann) während des Vollstreckungsverfahrens nicht durchzuführen. Über wiederholte gerichtliche Nötigung (=Vollstreckung durch Verhaftung und Wegsperren in die Justizvollzugsanstalt) wird regelmäßig Zahlung unberechtigter Geldforderung und damit Eingeständnis von Schuld erzwungen. Mit staatsanwaltlicher Scheinargumentation (Vertrag wird nach erreichtem Titel Meyer nicht nachgewiesen, kann weggeschmissen werden) und unter Bezug auf die gerichtlichen Umdeutungs- /Schuldzuweisungsergebnisse (Nicht-Schuldnerin in Schuldner) verweigerten die involvierten Staatsanwaltschaften staatsanwaltliche Ermittlungen. Ermittlungen sind, zum Vorteil der Betrüger/Verbrecher nach §12 StGB, während des Vollstreckungsverfahrens konsequent auszuschließen, um die Realisierung des Betrugs nicht zu gefährden, um den Betrüger und zum anderen die diese Betrüger deckenden Gerichte (=Schuldumdeuter) nicht zu entlarven. Darauf hinzuweisen ist, dass die Einflussnahme der Betrüger auf die Justiz über die ganz offenbar involvierten verantwortlichen Leiter der Gerichte/Staatsanwaltschaften auf den einfachen Gerichtsvollzieher, den einfachen Rechtspfleger, den einfache Richter oder den Staatsanwalt erfolgt, die nach Signalisierung des EDEKA-Prinzip (Ende der Karriere) spurten.

Die involvierten Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die mitwirkenden Personen sind nachstehend genannt. Diese gerichtlichen Mitarbeiter ignorierten den komplexen Betrug von Bela Vita/FKH und wirkten mit ihrem Beitrag an der Realisierung mit.

In 2011 konnte FKH Geschäftsführer Werner Jentzer auf ein 25-jähriges ‚erfolgreiches‘ (Betrugs-)Jubiläum zurückblicken. Ohne politische Rückendeckung seitens staatlicher Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften) ist derartiger ‚Erfolg‘ ausgeschlossen. Ganz offenbar handelt es sich um Korruption/organisierte Kriminalität der beteiligten/genannten Konsortialpartner. Organisierte Kriminalität, die vom Justizministerium Rheinland Pfalz, zumindest wird es so in der Öffentlichkeit dargestellt, bekämpft, aber ganz offenbar – nach diesen Ausführungen – von Teilen dieser Regierung/Justiz begangen wird. Es ist schon erstaunlich, dass die vom Bundesland Rheinland Pfalz gewählten und über diesen komplexen Betrugssachverhalt detailliert in Kenntnis gesetzten politischen Entscheidungsträger (über Petitionen und über den Bürgerbeauftragten), unter Vorgabe korrekten Arbeitens der Justiz/Gerichte/Staatsanwaltschaften, die ihnen vom Volk übertragene Aufgabe der Kontrolle der Justiz/Exekutive, explizit von mir wiederholt angemahnt, nicht wahrnehmen.

  1. Verbrecher (§12 StG-willfährige/abhängige Justiz und Exekutive

Die Verursacher Bela Vita FKH GBR mit Geschäftsführer Werner Jentzer RA Wehnert RA von Loefen

An der Realisierung des Bela Vita/FKH-Betrugs beteiligte staatliche Justiz (Gerichte) AG Mayen mit Rechtspfleger Goergen Rechtspfleger Wilden JOAR Schmitt Präsident AG Mayen Schmickler

AG Osnabrück mit Obergerichtsvollzieher Egbers Gerichtsvollzieher Bodi Rechtspfleger Frau Keller Richter Struck Präsident Große Extermöring

LG Osnabrück mit Richter Hune Präsident Fahnemann

AG Frankenthal mit Richter Ecker, Rechtspflegerin Frau Dirion-Gerdes Präsidentin Frau Wolf

LG Frankenthal

Von der Justiz weisungsabhängige Staatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaft Frankenthal mit Staatanwalt Baum Staatsanwalt Wisser Staatsanwältin Frau Dr. Herrmann Leiter Herr Liebig

Staatanwaltschaft Koblenz Oberstaatsanwältin Harnischmacher Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Staatsanwalt Regner

Staatsanwaltschaft Osnabrück Staatsanwalt Voß Oberstaatsanwältin Krüger Leiter Herr Heuer

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Generalstaatsanwalt Finger

Nieders. Justizministerium Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking

  1. Wie alles begann – Konstruktion des Betrugs in konzertierter Betrugsaktion von Bela Vita und FKH. Der Betrug begann mit der Zusendung eines nicht bestellten Gewinnspielbriefes (zwei DIN a 4 Zettel), die sofort in den Mülleimer landeten. Grundlage für den Betrug war meine von Bela Vita benutzte, aber nicht mitgeteilte, Adresse und die Zuweisung einer als dort lebenden tatsächlich fiktiven Person. Hierauf unterstellte Bela Vita einen Vertrag mit der fiktiven Person Meyer, der mir als Folge Jahre später erfolgter Zuweisungen, als von Eva Hackmann abgeschlossen und damit als von ihr fingiert/gefälscht unterstellt wurde. Die perverse Perfidie: und in der weiteren Folge als ‚gerichtlich hinreichender Beweis für Schuldner-/Kriminellenidentität Meyer=Hackmann‘ vom AG/LG Osnabrück als Begründung für Haftbefehl/Verhaftungsauftrag Hackmann benutzt wurde. Unterstellt wurde mir zudem die Straftat Urkundenfälschung (als Hackmann Unterschrift mit falsch geschriebenem Geburtsnamen Meyer). Bela Vita stellte sicher, dass über das Klangbild des falsch geschriebenen Geburtsnamens erfolgreich in den Briefkasten zugestellt wird. Zu dem Zeitpunkte monierte ich die als unbedeutend angesehene Fehlzustellung nicht, da noch kein Bezug zu meinem Namen Hackmann hergestellt war. Nach ca. drei Jahren flatterten mir zwei weitere Fehlzustellungen Meyer in den Briefkasten mit Geldforderungen über unterstellte regelmäßig geliefert Ware, die tatsächlich von Hackmann nicht bestellt wurden und von Bela Vita nicht geliefert wurden, aus einem unterstelltem Vertrag Meyer, der nie abgeschlossen wurde und den es daher nicht gibt. Damit unterstellt wurden die Geldforderungen als von Bela Vita kaufmännisch ausgemahnt. In Verbindung mit Rücksendungen und Hinweis auf Fehlzustellung forderte ich, Eva Hackmann, den Vertrag Bela Vita/Meyer für den Fall, dass dieser Bezug zu meinem Namen hat. Durch diese Namenstrickserei schloss Bela Vita aus, im Namen der fehladressierten Person Meyer eine Anmahnung der Abschrift des Vertrages zu erhalten. Bela Vita reagierte daher auf die jedes Mal von Eva Hackmann geforderte Zusendung der Abschrift des Vertrages Meyer nicht. Wegen subtil konstruierter Adresse und provozierter Fehlzustellung erhielt ich von Bela Vita den auf Meyer lautenden Vertrag nicht. Damit kaschierte Bela Vita die Nicht-Existenz des Vertrages Meyer.

Nun verkaufte Bela Vita die Vertragskontingente an FKH Gbr Jentzer und ließ sich von ihm schein-versichern (mündlich!), genauer: nicht schriftlich und nicht durch Vertrag nachgewiesen, dass die Forderungen zu Recht bestanden, widerspruchsfrei kaufmännisch angemahnt wurden und auf einen existenten Vertrag Meyer beruhen. Einzig diese Aussagen des Verbrechers nach §12 StG, ohne jeglichen schriftlichen Nachweis eines Vertrages, übernahm Staatsanwaltschaft Frankenthal als rechtlich nicht zu beanstanden. Hieraus ist abzuleiten, dass diese Staatsanwaltschaft den Bela Vita/FKH-Betrug deckt.

Danach erfolgten mit einfacher Post nochmals zwei weitere fehlzugestellte Geldforderungen an Meyer in den Briefkasten, diesmal von FKH. Auch die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen Meyer. Auch diese sandte ich wegen Fehlzustellung zurück. In Verbindung mit Rücksendung dieser vorsätzlich fehl zugestellten Geldforderungen forderte ich Eva Hackmann von FKH den Vertrag Bela Vita/Meyer für den Fall, dass dieser Bezug zu meinem Namen hat. Ausgeschlossen war, dass FKH von der fehladressierten Person Meyer eine Anmahnung des Vertrages erhält. FKH reagierte auf die jedes Mal von Eva Hackmann geforderte Zusendung der Abschrift des Vertrages Meyer nicht. Wegen der von Bela Vita subtil konstruierten Fehlzustellung konnte FKH einer Frau Hackmann keinen auf Meyer lautenden Vertrag aushändigen, da es diesen zu keiner Zeit gab. FKH ging zu keiner Zeit auf meine Forderungen ein und verschleierte die Nicht-Existenz des Vertrages – bis zum erreichten Vollstreckungstitel Meyer.

Im gesamten Zeitraum des vorgerichtlichen Mahnverfahrens schlossen Bela Vita und FKH/UGV-Inkasso mit ihrer Psychotrickserei der Fehlzustellungen ständig die von mir Hackmann geforderte und wiederholt angemahnte Sachklärung zur Existenz eines Vertrages Meyer aus. Ebenso durch ausgeschlossenen Unterschriftenvergleich den Nachweis aus, dass der unterstellte Vertrag, wenn er denn existierte, mit der unterstellten Unterschrift Meyer von mir Hackmann fingiert/gefälscht wurde. Um ihren Betrug realisieren zu können, mussten Bela Vita und FKH bis zum rechtswirksam gewordenen Mahn-/Vollstreckungsbescheid diese Nachweise des Vertrages ausschließen. Bela Vita und FKH antizipierten für diesen Fall die Aussage der Staatsanwaltschaft Frankenthal Staatsanwalt Wisser, wonach der unterstellte Vertrag und die gerichtlich ‚festgestellte‘, tatsächlich auf nachgewiesene Beweismittelvernichtung des AG Mayen und somit auf Betrug/Unterstellung zurückzuführende, Schuldner-/Personengleichheit Meyer=Hackmann nicht mehr von Bela Vita/ FKH nachgewiesen werden müssen bzw. der Vertrag weggeschmissen werden kann. Dazu muss das gerichtliche Mahnverfahren Meyer abgeschlossen sein. Auf diesen Status arbeitete FKH zielgerichtet hin.

Nach Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahren schloss ich die Zustellung derartiger Betrügerpost auf Meyer aus. Ich verpflichtete den Postzusteller, ausschließlich an Hackmann adressierte Briefe zuzustellen.

Nun leitete FKH/UGV-Inkasso das gerichtliche Mahnverfahren gegen die von Bela Vita konstruierte/fiktive Schuldnerin Meyer unter meiner Adresse ein. Mit dem Ziel, einen vollstreckbaren Mahnbescheid/Titel Meyer und die an mir Hackmann zu realisierende Vollstreckung zu erreichen. Um mit erreichtem Vollstreckungsbeschluss Meyer in Verbindung mit festgestellter Personenidentität Meyer=Hackmann des AG Mayen den Vertragsnachweis Meyer und die Personenidentität Meyer=Hackmann nicht mehr führen zu müssen. Dieses Ziel war nur mit gerichtlicher Mithilfe realisierbar.

FKH unterstellte, dass nach www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm die nachstehend genannten Bedingungen für ein vorgerichtliche Mahnverfahren erfüllt seien und bezogen auf die fiktive Person Meyer keinen Erfolg hatte. Und das keine Zahlung von der konstruierten/fiktiven Meyer erfolgte. Tatsächlich handelt es sich um Betrug, denn die von Bela Vita konstruierte/fiktive Person gibt es nicht, und nach dem Ermittlungsergebnis der PK Bohmte/Staatsanwalt Voß von der Staatsanwaltschaft Osnabrück (Juli 2011; 52037/10) gibt es keinen Vertrag Meyer.

Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sind bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen zu erfüllen: – Die Forderung ist durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar zu quantifizieren. – Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. – Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein.

Diese Voraussetzungen/Bedingungen wurden sämtlich nicht erfüllt und als Voraussetzung für den Erlass des von FKH beantragten Mahnbescheids vom AG Mayen als irrelevant erklärt und vorsätzlich nicht überprüft! Damit ist die betrügerische Zusammenarbeit FKH-AG Mayen nachgewiesen.

Das gerichtliche Mahnverfahren. FKH beantragte das gerichtliche Mahnverfahren gegen fiktive Schuldnerin Meyer, ohne im vorgerichtlichen Mahnverfahren die Voraussetzungen/Bedingungen hierzu erfüllt und ohne u.a. den Vertrag Meyer nachgewiesen zu haben. FKH antizipierte die Entscheidung des Staatsanwalt Wisser ST Frankenthal: ‚wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde, ist der Vertrag nicht mehr nachzuweisen‘.

Ferner die Aussage des Richter Ecker 28.04.2011: getroffene Gerichtsentscheidungen zur Personenidentität, zurückzuführen auf AG Mayen, AG und LG Osnabrück, sind nur über Bundesverfassungsgerichtsurteil aufzuheben. Tatsächlich schloss Ecker damit, ganz offenbar in Kenntnis der auf Betrug der Vor-Gerichte zurückzuführenden Personenidentitätsfeststellung, die mit Klage beantragten Feststellung der Personenidentität aus. Mit der vorgegebenen unüberwindbaren Hürde sollte erreicht werden, dass ich den auf Vorgerichte zurückzuführenden und mit dieser Schrift nachgewiesenen Personenidentitätsbetrug als wahr akzeptiere. Im Folgenden ist nachgewiesen, dass das vom LG OS durchgeführte Verfahren nicht von mir, sondern von RA Wehage und AG Os gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen in Auftrag gegeben wurde. Damit ist der Entscheid zur Personenidentität per se nichtig!

Zunächst gab AG Mayen ohne erfüllte Voraussetzungen/Bedingungen und somit ohne nachgewiesenen Vertrag dem FKH-Antrag auf Erlass eines Mahnverfahrens statt. Im Mahnverfahren musste nun ein Urteil des AG Mayen her (Vollstreckungsbescheid Meyer, zu vollstrecken an Hackmann), damit mit erwirktem Titel Meyer (St Wisser) der Vertrag Meyer im Nachhinein nicht nachgewiesen werden muss. Um vom AG Mayen dieses Urteil zu erreichen, musste FKH auf die Mitarbeiter des AG Mayen (die Justiz) zielgerichtet Einfluss nehmen, manipulieren, zur Straftat Urkundenbetrug bewegen. Und zudem sicher sein, das die strafangezeigten Betrügereien von den Staatsanwälten ’nicht erkannt‘ und somit gedeckt werden. Da die Staatsanwaltschaften von der Justiz weisungsabhängig sind, erkennt die ganz offenbar von den Betrügern verwaltete Justiz und damit die Staatsanwaltschaften regelmäßig nichts. Und wenn doch: EDEKA (Ende der Karriere)!

FKH unterstellte/behauptete, dass die unter www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm zu erfüllenden Voraussetzungen/Bedingungen für ein vorgerichtliches Mahnverfahren dem Mahngericht AG Mayen nicht nachzuweisen sind. Genauer: AG Mayen macht die Stattgabe des Mahnantrags nicht von nachgewiesener Erfüllung abhängig. AG Mayen schloss damit eigene Erkenntnis über FKH-Betrug aus und beging dadurch selber Betrug. Nach Nicht-Zahlung der an Meyer angemahnten Geldforderungen leitete FKH/UGV-Inkasso das gerichtliche Mahnverfahren gegen Meyer ein. Im Klartext: zu der vom AG Mayen in Auftrag gegebenen an Hackmann vorzunehmende Vollstreckung wurde im vorgerichtlichen Mahnverfahren keine einzige der zu erfüllenden Bedingungen als wahr nachgewiesen (es gibt keinen Vertrag Meyer und somit keine Unterschrift Meyer, somit keine Schuldnerin Meyer, Schuldnerin Meyer wohnt nicht unter meiner Adresse, Meyer ist nicht Hackmann). AG Mayen übernahm und bestätigte somit die von FKH konstruierten Meyer -Zuweisungen ungeprüft als wahr. Im nächsten Schritt der Betrugskaskade erfolgte die Umdeutung der fiktiven Schuldnerin Meyer auf Nicht-Schuldnerin Hackmann. Das AG Mayen machte durch seine Fehlentscheidungen, genauer: vorsätzlichen Betrug, die Realisierung des FKH-Betrugs erst möglich! Das aus fiktiver Schuldnerin Meyer die Schuldnerin Hackmann werden konnte, dafür sorgte das AG Mayen über die ‚besondere‘ in Auftrag gegebene Zustellung und der/dem sich daraus ergebenden Zustellmanipulation/-betrug.

Nun das Zusammenspiel FKH mit AG Mayen. Genauer: wie das AG Mayen die vom Betrüger Bela Vita konstruierte fiktive Schuldnerin Meyer der Nicht-Schuldnerin Hackmann zuwies und durch Umdeutung daraus die Schuldnerin Hackmann konstruiert. Und Folgegerichte diese Konstruktion/Zuweisung fiktive Schuldnerin Meyer mit meiner Adresse als ‚Fingierung‘ der Schuldnerin Hackmann unterstellen und als ‚gerichtlich hinreichenden Beweis‘ Meyer=Hackmann bestätigen. Bela Vita und FKH wussten, dass die zurückliegenden Zustellungen auf den falsch geschriebenen Geburtsnamen Meyer mit normaler Postzustellung in den Briefkasten funktioniert. Genauer: der Postzusteller kennt das Klangbild des Geburtsnamens, nicht die genaue Schreibweise, – und stellt in den Briefkasten zu. FKH wusste, dass die Postzustellungen an die fiktive Person Meyer auf Grund des Klangbildes funktioniert. Meine sämtlichen Rücksendungen an Bela Vita/FKH und darin u.a. beantragte Abschrift des Vertrags Meyer wurden von diesen als nicht erfolgt unterstellt und vernichtet. Nun konnte FKH davon ausgehen, wie geschehen, dass der Postzusteller wegen der als wahr unterstellten Fehlzustellungen, zuletzt des Schreibens mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens, von mir Hackmann instruiert wurde und ausschließlich an Hackmann adressierte Post zustellt. Für den Fall haben FKH/AG Mayen vorgesorgt: Mit AG Mayen wechselte die Zustellfirma. AG Mayen beauftragte den privaten Zusteller direktexpress.

Widerspruchsfreie Zustellung des Mahnbescheids Meyer. Nun galt es für FKH, das AG Mayen zu veranlassen, einen an Meyer adressierten amtlichen/gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom AG Mayen) über ein anderes Zustellunternehmen als die Post wieder an die Adresse von Eva Hackmann erfolgreich/widerspruchsfrei zustellen zu lassen. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass diese Zustellung dann als amtlich/gerichtlich an fiktive Schuldnerin Meyer zugestellt gilt, dokumentiert im Vollstreckungsprotokoll. Eigentlich ein aussichtsloses Unterfangen, da amtliche/gerichtliche Zustellungen an fiktive Personen, die nicht unter der Adresse wohnen, ausgeschlossen sind. Denn bei amtlicher/gerichtlicher Zustellung hat der Zusteller den gelben Brief an die adressierte Person persönlich auszuhändigen und zum Nachweis der Personenidentität von dieser Person vor Aushändigung sich den Personalausweis vorlegen zu lassen. So funktionierte zumindest früherer die amtliche gerichtliche Zustellung. Dieses Zustellgesetz wandte AG Mayen (im Sinn von FKH) nicht an, sondern bezog sich auf Gesetzesänderung, wonach Ersatzzustellung möglich ist. D.h. Zustellung unter Ausschluss der vorstehend beschriebenen Zustellungsmodalitäten und Beauftragung eines privaten Zustellers für Mahn-/Vollstreckungsbescheid (gelbe Briefe). Auf diese entscheidende Änderung beruht der weitere FKH-Folgebetrug.

Die reduzierte Zustellalternative unter Ausschluss persönlicher Aushändigung und des Nachweis der Personenidentität ist, wie bei normaler Postzustellung, ausschließlich die persönliche Übergabe unter Abfrage des Klangbildes der adressierten fiktiven Person und die Bestätigung des Klangbildes durch die annehmende Person. Persönliche Aushändigung an den Nachnamen und zuvor Ausweisung durch Personalausweis wurden dadurch ersetzt, dass der Annehmer des gelben Briefes das Klangbildes des Geburtsnamens bestätigt. AG Mayen unterstellte damit ‚amtliche/gerichtliche‘ Zustellung. Derartige Abfrage des Klangbildes durch den privaten Zusteller und Übergabe bis hin zum Wegfahren erfolgte in der sehr kurzen Zeitspanne von ca. 10 Sekunden. Nur diese Zeit blieb dem Annehmer (Ehemann Rainer Hackmann) des gelben Briefes für das Erkennen der Fehlzustellung und damit für Reklamation und Rückgabe. Unter psychologischen Gesichtspunkten ist nach erfolgter Zustimmung (Klangbild) eine sofortige/gleichzeitige Infragestellung dieser Zustimmung ausgeschlossen. Der Trick des Auftraggebers der Ersatzzustellung AG Mayen: AG Mayen antizipiert erfolgreiche Zustellung an die adressierte Schuldnerin Meyer in dieser 10-sekündigen Überrumpelungsaktion, in der der Annehmer des gelben Briefes als Eva Hackmann bestätigte. AG Mayen antizipiert die Unmöglichkeit der Nichtannahme/Rückgabe wegen erkannter Fehlzustellung durch Annehmer R.H.

Diese Ersatzzustellungsmodus in Verbindung mit der in ca. 10 Sekunden nicht erkannten falschen Schreibweise ist für den Zustellbetrug von FKH/AG Mayen entscheidend. Denn in dieser Überrumpelungssituation konnte Annehmer Ehemann Rainer Hackmann den in einem Wort falsch geschriebenen Geburtsnamen nicht erkennen und wegen Fehladressierung zurückgeben. AG Mayen antizipierte erfolgreiche Überrumpelungszustellung, und unterstellte daraufhin verstärkend ‚amtliche/gerichtliche Zustellung‘ an die fiktive Person Meyer und ausgeschlossene Nicht-Annahme. Mit erfolgter Zustellung an Meyer, mit dieser Überrumpelungsaktion, übertrug AG Mayen dem Annehmer Ehemann Rainer Hackmann des gelben Briefes amtliche Garantenfunktion. Er garantierte, dass die von Bela Vita/FKH konstruierte und dem AG Mayen als existent vorgegebene, tatsächlich fiktive, als unter der Adresse wohnend vorgegebene, aber dort nicht wohnende, Schuldnerin mit Namen Meyer die Schuldnerin mit dem richtig geschriebenen Geburtsnamen ist, die unter der Adresse als Nicht-Schuldnerin mit Namen Hackmann wohnt. R. Hackmann wurde vom AG Mayen dazu missbraucht, die Schuldner-/Personenidentität Meyer=Hackmann zu bestätigen. Das AG Mayen von bestätigter erfolgreicher Zustellung und damit von R. Hackmann-Bestätigung Meyer=Hackmann ausging, ist dem Schreiben des JOAR Schmitt des AG Mayen vom 08.06.2011 zu entnehmen.

  1. Widerspruchsfrei Zustellung. Nach Überrumpelung erkannter Falschadressierung war die Möglichkeit der sofortigen Richtigstellung durch Rainer Hackmann und Rückgabe an den Zusteller Giese von direktexpress ausgeschlossen, da dieser sofort weggefahren war. Insbesondere ausgeschlossen waren Richtigstellung und Rückgabe wegen Fehlzustellung innerhalb der Rechtsbehelfsfrist an die Firma direktexpress und/oder den Zusteller Giese, da deren Anschriften auf dem gelben Brief nicht vermerkt waren. Zudem ging direktexpress unmittelbar nach erfolgten beiden Zustellungen (Mahn-/Vollstreckungsbescheid) insolvent, sodass es keinen Adressaten für Reklamation/Widerspruch der Fehlzustellung gab. Genau das war taktisches Kalkül des Auftraggeber für ‚amtliche/gerichtliche‘ Ersatzzustellung desAG Mayen in Person der Rechtspfleger Goergen/Wilden in Gesamtverantwortung des Leiters Schmickler. Diese wussten um die Vielzahl der Unmöglichkeiten, das Rainer Hackmann gegenüber der Zustellfirma direktexpress und gegenüber dem AG Mayen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die Fehlzustellung reklamiert und dieser widerspricht und direktexpress erfolgte Zustellung Meyer an Hackmann für nichtig erklärt. Für diesen Fall hätte AG Mayen die Zustellung des Mahnbescheids Meyer für nichtig zu erklären gehabt. Damit wäre das Mahnverfahren gegen Meyer beendet.

Mit realisierter Unmöglichkeit des Widerspruchs unterstellte AG Mayen umgedeutet erfolgreiche nicht widersprochene Zustellung an die fiktive Person/Schuldnerin Meyer, wodurch AG Mayen dem Ehemann Hackmann unterstellte, die Personen-/Schuldneridentität Meyer=Hackmann ‚bestätigt‘ zu haben, ohne dass dieser von dieser Zuweisung/Unterstellung Kenntnis hatte. AG Mayen schloss somit sicher aus, das vor Erlass des Titels Meyer Rainer Hackmann dieser im Vollstreckungsprotokoll (einzig durch Annahme des Briefes Meyer) dokumentierten gerichtlich unterstellten ‚Personen-/Schuldneridentitätsfeststellung Meyer=Hackmann‘ widerspricht. Ausgeschlossen war insbesondere, dass die adressierte fiktive nicht existente Schuldnerin Meyer Widerspruch einlegt. Sichergestellt war, dass nur Eva Hackmann auf den Mahnbescheid antwortet. D.h., dass E.H. als ‚Schuldnerin‘ gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt und sich damit selber als Schuldnerin bezichtigt. Widerspruch kann nur die Schuldnerin einlegen, die adressierte Person Meyer also, die es nicht gibt. Der Betrugstrick des AG Mayen: Rainer Hackmann wurde vom AG Mayen unterstellt, dass er seine Frau durch Annahme des gelben Briefes als die Schuldnerin Meyer identifiziert hat. Erfolgt nun der ‚Widerspruch‘ mit dem Namen Eva Hackmann, geb. Meier, erkennt sie sich damit selber an als die adressierte fiktive Schuldnerin Meyer. Erfolgt kein Widerspruch von der adressierten fiktiven Schuldnerin/Person Meyer, ist von dieser die Geldforderung zu bezahlen.

Um Hackmann umgedeutet als die Schuldnerin Meyer zu bestätigen, ist das Eingeständnis von Eva Hackmann als Schuldnerin erforderlich. AG Mayen konstruierte das Eingeständnis, indem ihr gerichtlich Widerspruch/Einspruch unterstellt wurde. Nach ‚erfolgreicher Zustellung an Meyer‘, erreicht durch Annahme des gelben Briefes, und mit Annahme verbundener Personen-/Schuldnergleichsetzung Meyer=Hackmann, wird jede Richtigstellung/Entgegnung auf den Mahnbescheid zum Widerspruch/Einspruch der ‚Schuldnerin‘. Damit wird aus Nicht-Schuldnerin Hackmann die Schuldnerin.

Der Trick: AG Mayen unterstellte mit von ihm ausgeschlossener Widerspruchsmöglichkeit den Brief-Annehmer des gelben Briefes Rainer Hackmann als ‚Garanten‘ für erfolgreiche Zustellung an die Schuldnerin Meyer und damit an seine Ehefrau Meyer (angeblicher Geburtsnamen). Das Folgegericht unterstellt von R.H. zu verantwortenden ausgebliebenen Widerspruch. Dabei ist es für das Folgegericht ohne Bedeutung, dass AG Mayen die Widerspruchsmöglichkeit ausschloss. Genauer: AG Mayen schloss die Möglichkeit aus, dass R.H den AG Mayen-Betrug aufdeckt! AG Mayen überantwortete damit R.H. die Rechtsfolgen ’seines‘ ausgebliebenen Widerspruchs. Und damit ‚bestätigte‘ R.H. durch ‚Annahme‘ des gelben Briefes seine Frau Eva Hackmann als Schuldnerin Meyer.

Die Folgegerichte AG und LG Osnabrück übernahme derartige auf Trickserei/Betrug beruhende ‚Bestätigung‘ als ‚gerichtlich hinreichende wahre Begründung‘. Die falsche Schreibweise ist nach LG OS unschädlich. Damit erklärten neben AG Mayen gleich zwei weitere Gerichte Rainer Hackmann zu der Person, die eineindeutig/zweifelsfrei die Personen-, Schuldner- und Kriminellengleichsetzung seiner Frau Meyer=Hackmann feststellte, die als Hackmann einen Vertrag auf Meyer fingierte. Damit unterstellten drei Gerichte die Existenz eines Vertrages Meyer, den es tatsächlich nach Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Os Voß Juli 2011 nicht gibt. Da staatliche Ermittlung keinen Vertrag Meyer nachwies, gibt es auch keine Schuldnerin Meyer, folglich auch keine Schuldner-/Kriminellen-/Personenidentität Meyer=Hackmann.

Sind das AG Mayen, das AG Osnabrück und das LG Osnabrück Konstruktionseinrichtungen von Schuldzuweisungen? Sind die Konstrukteure der im Namen des Volkes urteilenden Mitarbeiter des AG Mayen Goergen, Wilden Leiter Schmickler, des AG Osnabrück Struck, Keller, Bodi, Leiter Große Extermöring und LG Osnabrück Hune sämtlich hirnkrank, Dusseltiere, hochgradig kriminelle Verbrecher nach § 12 StGB, oder was anderes? Oder eine Mischung von allen oder alles zusammen?

AG Mayen/FKH antizipierten, dass auch die Staatsanwaltschaften die vom Ehemann ‚bestätigte‘ Personen-, Schuldner- und Kriminellengleicheit als wahr übernimmt und wegen des derart unterstellten, tatsächlich nicht existenten, Vertrages ausschließt, die Existenz des Vertrages Meyer zu überprüfen. Entscheidend ist nun, das auf der Grundlage eines nicht eingegangenen Widerspruchs ( der Schuldnerin Meyer) zum Mahnbescheid die Schuldnerin Meyer zu zahlen hat und das AG Mayen auf Antrag der FKH den auf Meyer lautenden Vollstreckungsbescheid erlässt. Aber die Person Meyer gibt es nicht.

Nun greift der Betrugs-Part des AG Mayen. Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren kann nur die Schuldnerin Meyer einlegen. D.H.: lege ich als Hackmann Widerspruch ein, gestehe ich automatisch ein, die fiktive Schuldnerin/Kriminelle Meyer=Hackmann zu sein, die als Hackmann einen Vertrag auf Meyer fingierte. Das AG Mayen bezöge sich dann, wegen des als Eva Hackmann eingelegten Widerspruchs, auf dieses vermeintliche Selbsteingeständnis Hackmann=Schuldnerin, wie späterhin durch AG Osnabrück geschehen: – die Existenz des Vertrages der fiktiven Person Meyer, – die adressierte fiktive Person Meyer als unter der Adresse wohnhaft – die fiktive Person Meyer=Hackmann – Hackmann ist die Schuldnerin/Kriminelle, die einen Vertrag auf Meyer fingierte In Anlehnung an das antizipierte und späterhin ergangene Gerichtsurteil (Hune) bin ich die Schuldnerin und muss zahlen.

FKH/UGV-Inkasso wissen, dass bei eingelegtem Widerspruch (=Bewertung der Richtigstellungen als Widerspruch) von E.H. das Mahngericht AG Mayen die Entscheidung über die Inhalte des Widerspruchs dem Richter eines anderen Gerichts überträgt, der über die vorgetragenen Argumente entscheidet: – Fehlzustellung an R. Hackmann: Dementierung, das Meyer der Geburtsname von Eva ist – gibt es einen Vertrag Meyer – wenn ja, ist der Nachweis zu erbringen, dass die geleistete Unterschrift Meyer die von E.Hackmann ist – Nachweis über bestellte/gelieferte Ware, etc.

Diese Fragen würden vor Erlass eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheids durch Richter eines anderen Gerichts zu klären sein, mit Widerspruchsmöglichkeit. Entscheidend ist: ergibt sich aus dem Widerspruch auch nur geringste Zweifel, ergeht kein Vollstreckungsbescheid Meyer.

FKH/UGV-Inkasso wussten, dass meinee in der (ersten) Richtigstellung zum Mahnbescheid gemachten klaren und eindeutigen Aussagen, insbesondere zur Fehlzustellung, die Zustellung des Mahnbescheids für nichtig erklärt hätte. Mindestens hätte AG Mayen diesen als Widerspruch von Eva Hackmann zu werten gehabt.

Zur Durchsetzung des Betrugs galt es für FKH, die richterliche Klärung bei einem anderen Gericht als das Mahngericht Mayen auszuschließen. Denn Richter dieses anderen Gerichts hätten meine Aussagen als massive Zweifel festgestellt. Die einzige Möglichkeit, unter Ausschluss meiner Aussagen einen Titel Meyer zu erlangen war, wie vom AG Mayen Goergen realisiert, die Vernichtung der ersten Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin Hackmann) zum Mahnbescheid, die als Widerspruch zum Mahnbescheid zu werten gewesen wären. Diese Urkunden-/Beweismittelvernichtung im Amt nahm Betrugs-Konsortialpartner AG Mayen vor. Dokumentiert im vor mir geheim gehaltenen Vollstreckungsprotokoll (Erhalt 08.06.2011) ist der Nicht-Eingang der/des Richtigstellung/Widerspruchs. FKH/AG Mayen erreichte mit Beweismittelvernichtung und damit unterstelltem nicht erfolgtem Widerspruch zum Mahnbescheid den auf Meyer vollstreckbarer Titel. Mit erreichtem Titel Meyer braucht FKH im ersten Schritt den Vertrag Meyer nicht mehr nachzuweisen (das ist die Meinung von St Wisser). Im zweiten Schritt wurde meine zweite! fristgerecht 23.10.2011 eingegangene Richtigstellung (zum Vollstreckungsbescheid), in der ich Bezug auf die erste Richtigstellung zum Mahnbescheid nahm, als verspäteter Widerspruch/unklarer Einspruch/Widerspruch von Hackmann zum Mahnbescheid Meyer gewertet. Mit bestätigtem Eingang der zweiten Richtigstellung wurde diese als einzige und die erste als nicht existent gewertet. Der Trick des AG Mayen: Als Widerspruch von Hackmann hat die zweite Richtigstellung wegen ‚unklar‘ und verspätet‘ überhaupt keine Bedeutung, aber als Zuweisung von Schuldnerin (nur Schuldner kann Widerspruch einlegen). Damit ausgedrückt ist die Vernichtung der ersten Richtigstellung. Da auch die zweite Richtigstellung vernichtet wurde, in der ich Bezug zur ersten nahm, ist somit auch der Beweis für die tatsächlich abgegebene erste Richtigstellung von AG Mayen vernichtet worden. Nachdem telefonisch AG Mayen in 2007 den Eingang beider Richtigstellungen bestätigt hatte, musste ich von deren Berücksichtigung ausgehen. Erst im Rahmen investigativer Recherche nach erhaltenem Vollstreckungsprotokoll konnte ich 08.06.2011 den Betrug des AG Mayen durch Unterschlagung/Vernichtung der ersten Richtigstellung (zu werten als fristgerecht eingegangener Widerspruch zum Mahnbescheid) und damit die Manipulation des mit Vollstreckung beauftragten Folgegerichts AG Osnabrück feststellen.

Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, zahlt der Schuldner (Meyer). Durch Fehlzustellung (genauer Zustellungsbetrug des AG Mayen, Näheres nach einigen Seiten) und ausgeschlossene Möglichkeit der Rückgabe an den Zusteller wurde dem Annehmer des gelben Briefs vom AG Mayen die Personen-/Schuldner-/Kriminellenidentifikation Meyer=Hackmann zugewiesen. Und wegen durch Vernichtung ausgeschlossener Berücksichtigung der ersten Richtigstellung mit dem Ergebnis ‚Nichtigkeit der Zustellung des Mahnbescheids Meyer‘ erreicht AG Mayen das Gegenteil durch Umdeutung: erfolgreiche Zustellung an Meyer, mit der Ehemann Rainer Hackmann als Eva Hackmann identifizierte.

Ob ich nun Widerspruch einlege oder nicht – in beiden Fällen hat FKH die gerichtlich konstruierte Zuweisung Schuldnerin/Kriminelle erreicht.

Daher legte ich als Nicht-Schuldnerin Hackmann keinen Widerspruch ein. Ich hätte mir dann selber den Status Schuldnerin zugewiesen. Daher agierte ich als Nicht-Schuldnerin.

Daher sandte ich Mahn- und Vollstreckungsbescheid mit jeweils klarer und eindeutiger ‚Richtigstellung‘ (also zwei!!) jeweils fristgerecht als Nicht-Schuldnerin an das AG Mayen zurück. Die FKH-Verbrecher abhängige/willfährige Justiz (=AG Mayen) schloss ganz offenbar im Einvernehmen mit FKH durch Deklarierung im Vollstreckungsprotokoll als ’nicht eingegangen/vorhanden‘ und anschließender Vernichtung meiner Willenserklärungen als Nicht-Schuldnerin Hackmann die gerichtliche Benutzung der ersten Richtigstellung (als Nicht-Schuldnerin) aus und unterstellte damit durch Umdeutung nicht eingegangenen Widerspruch zum Mahnbescheid. Mit unterstelltem verspätet eingegangenen Widerspruch und unterstelltem unklaren Einspruch (=Schuldnerin) (=so vom AG Mayen bewertete zweite! Richtigstellung der Nicht-Schuldnerin) zum Vollstreckungsbescheid als einzige abgegebene Richtigstellung erreichte AG Mayen, genauer FKH, fiktive Schuldnerin Meyer=reale Schuldnerin/Kriminelle Hackmann. Das von FKH ganz offenbar manipulierte/abhängige/willfährige AG Mayen garantierte durch diese im Sinn von FKH gezielt vorgenommene Beweismittelvernichtung im Amt, dass im ersten Schritt wegen ausgebliebenem Widerspruch zum Mahnbescheid die Schuldnerin Meyer zahlt, dass im zweiten Schritt mit erfolgtem, als Widerspruch umgedeuteter zweiter Richtigstellung Hackmann die Schuldnerin Meyer ist. Und dass zukünftig gerichtlich/staatanwaltlich von mir Hackmann als Schuldnerin/Kriminelle als die adressierte fiktive Schuldnerin Meyer auszugehen ist. Da ich die adressierte Person Meyer nicht bin ist ausgeschlossen, dass ich, Eva Hackmann, Namens Meyer Widerspruch (Widerspruch kann nur der/die Schuldner/in einlegen) gegen den Mahnbescheid einlege. Um mich nicht als Schuldnerin/Kriminelle selbst zu bezichtigen, schickte ich zum Mahnbescheid keinen Widerspruch an das AG Mayen, sondern fristgerecht eine klare eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin Hackmann. Der Eingang wurde anfänglich telefonisch vom Rechtspfleger Goergen bestätigt, jedoch unmittelbar danach im gesamten Vollstreckungszeitraum und im Vollstreckungsprotokoll Dez.2007, erhalten 08.06.2011, vor mir geheim gehalten, umgedeutet und geleugnet. Nach Vollstreckungsprotokoll ist meine, von Goergen telefonisch bestätigte, abgegebene klar und eindeutig formulierte Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin Hackmann) zum Mahnbescheid als ’nicht eingegangen‘ dokumentiert (=vom AG Mayen Eingang geleugnet= vernichtet). Bevor AG Mayen Rechtspfleger Goergen seine Entscheidung über den Mahnbescheid traf, lag ihm also meine Eva Hackmann klare und eindeutige Richtigstellung als Nicht-Schuldnerin vor, wie Goergen mir anfangs telefonisch bestätigte. Er kannte meine klaren und eindeutigen Aussagen u.a. – zu der Fehlzustellung des Mahnbescheids Meyer – dass Meyer unter der Adresse nicht wohnt – das Hackmann keinen Vertrag Bela Vita abgeschlossen hat, erst Recht keinen auf Meyer fingiert hat. – das es keinen Vertrag gab -das Eva Hackmann stets die Abschrift des Vertrages Meyer fordert

Goergen hätte daher wegen fristgerecht abgegebener klar und eindeutig formulierter erster Richtigstellung (Nicht-Schuldnerin Hackmann) allein wegen Fehlzustellung den Mahnbescheid Meyer zurückzunehmen gehabt. Damit hätte er die Vollstreckungskaskasde nicht einzuleiten gehabt. Zumindest hätte er diese als Widerspruch zu werten gehabt und ein Gericht mit der Klärung vorstehender Aussagen beauftragen müssen. Das machte er nicht, um damit für FKH den Titel Meyer zu erreichen. Von einem anderen als dem Mahngericht als Widerspruch verwandte Richtigstellung zum Mahnbescheid hätte den Erlass eines Vollstreckungsbescheids auf Meyer oder Hackmann ausgeschlossen; es wäre der Betrug aufgedeckt worden. Um diese Klärung des ‚Widerspruchs‘ und Ablehnung des FKH-Mahnbescheidantrags vor Erlass eines Vollstreckungsbescheid durch Richter eines anderes Gericht als AG Mayen auszuschließen und um den Erlass eines Vollstreckungsbescheids auf Meyer zu erreichen, vernichtete AG Mayen Rechtspfleger Goergen/Leiter Schmickler beide Richtigstellungen. Auf diese Weise schloss AG Mayen die Ablehnung des FKH-Mahnbescheidantrags aus. Die Entscheidung über den Titel Meyer blieb so beim Mahngericht AG Mayen durch Rechtspfleger Goergen. Genauer: der Betrug von FKH konnte vom AG Mayen Goergen weiter verwaltet und u.a. durch Beweismittelvernichtung (Richtigstellung) weiter fortgesetzt werden. Es wurden deshalb beide Richtigstellungen vernichtet, weil mit gleichen klaren und eindeutigen Aussagen ich in der zweiten Bezug zur ersten nahm. Nach Vernichtung der Richtigstellung bzw. des Widerspruchs zum Mahnbescheid dokumentierte AG Mayen 2007 im Vollstreckungsprotokoll ’nicht eingegangener Widerspruch‘ und damit den vollstreckbaren Titel Meyer. Dieser Titel impliziert, zumindest ist das die von mir nicht akzeptierte Meinung des St Wisser der Staatsanwaltschaft Frankenthal, im Sinn von FKH, für die Zukunft ausgeschlossene Feststellung des Vertrags Meyer. Selbst wenn es eine Rechtgrundlage gäbe: der erreichte Titel Meyer beruht auf Betrug von FKH! Ausgeschlossene staatsanwaltliche Feststellung des Vertrages bedeutet, dass ein von den Betrügern Bela Vita/FKH stets als existent behaupteter, tatsächlich zu keiner Zeit existierender, Vertrag mit Rückendeckung der Staatsanwaltschaft Frankenthal durch vorsätzlich ausgeschlossene Ermittlung als existent festgeschrieben wird.

Dieser nicht existente Vertrag Meyer wurde mit erreichtem vollstreckbaren Titel als wahr und nicht mehr nachweispflichtig unterstellt (St Wisser). Diese Meinung des Wisser basiert auf keiner Rechtsgrundlage, ist kein Hirngespinst eines Demenzkranken, sondern knallharter Betrug. Statt die Straftat Vertrags-/Urkundenbetrug der Bela Vita FKH als Straftat zu ermitteln , erklärt Staatsanwaltschaft Frankenthal diesen Betrug durch Nicht-Ermittlung als wahr, wodurch die Folgegerichte verpflichtet werden, von existentem Vertrag Meyer auszugehen. Und damit von vollstreckbarem Titel Meyer.

Dieser Titel Meyer kann jedoch, noch nicht, auf Hackmann bezogen vollstreckt werden. Nach 19.10.2007 zugestelltem Vollstreckungsbescheid bestätigte AG Mayen den 23.10.2007-Eingang meiner (zweiten) Richtigstellung (unterschrieben als Nicht-Schuldnerin Hackmann) hierzu. Der Betrug: AG Mayen wertete den 23.10.2007-Eingang als verspäteten Widerspruch von Hackmann als Schuldnerin. Aber nicht bezogen auf den Vollstreckungsbescheid, sondern bezogen auf den 04.09.2007 zugestellten Mahnbescheid. Damit stellte AG Mayen 23.10.2007 Hackmann als die Schuldnerin fest, die 04.09.2007 zum an Meyer adressierten Mahnbescheid (=AG Mayen Beweismittelvernichtung Richtigstellung zum Mahnbescheid) ‚keinen Widerspruch‘ abgab. Mit dieser vorsätzlichen Straftat erklärt sich AG Mayen zur Verbrecherinstitution.

Damit hat das AG Mayen durch Aktenmanipulation/-vernichtung das FKH-Betrugsziel erreicht: -vollstreckbarer Titel Meyer, zu vollstrecken an Hackmann -Es besteht, dass ist die Meinung der Staatsanwaltschaft Frankenthal des St Wisser,keine Nachweispflicht für den Vertrag Meyer. Er wird als existent unterstellt. – aus fiktiver Schuldnerin Meyer wurde Schuldnerin Hackmann -der Vollstreckungsbescheid Meyer wird an Hackmann vollstreckt -Das Urteil (Vollstreckungsbescheid) des AG Mayen und die Aussagen des Vollstreckungsprotokolls übernahmen die Folgegerichte AG Osnabrück Richter Struck, LG Osnabrück Richter Hune. -das Urteil (Vollstreckungsbescheid Meyer, zu vollstrecken an Meyer) des AG Mayen, und aus dem Vollstreckungsprotokoll des AG Mayen abgeleitete, übernommene und bestätigte Folgeurteile des AG Osnabrück Richter Struck, LG Osnabrück Richter Hune, zur Schuldner-/Kriminellenidentität (Meyer=Hackmann) und der Vollstreckung an Hackmann sind nach AG Frankenthal Richter Ecker 28.04.2011 nicht revidierbar. Ecker weigert sich, die Beweismittel-/Urkundenvernichtung des AG Mayen und darauf beruhenden Vollstreckungsbetrug aufzuklären/festzustellen. Ecker erklärte, die zurückliegenden Urteile, genauer: den AG Mayen/FKH- Betrug, sind ’nur vom Bundesverfassungsgericht revidierbar‘. -Schuldnerin Hackmann ist zu sanktionieren, da sie einen Vertrag fingierte

Rechtspfleger Goergen hätte in seiner damaligen Kenntnis und nach anfänglich 2007 mir bestätigtem Eingang meiner ‚Richtigstellung zum Mahnbescheid‘ in manueller Bearbeitung sofort Sachverhaltsklärung wegen Fehlzustellung zu betreiben gehabt, die zur sofortigen Rücknahme des Mahnbescheids geführt hätte. Bzw. nach Bewertung als Widerspruch die Entscheidung über den Erlass eines Vollstreckungsbescheides Meyer/Hackmann auf Richter eines anderen Gerichtes als AG Mayen weiterzuleiten gehabt. Nach anfänglich von Goergen mir bestätigtem, tatsächlich vor mir geheim gehaltenen nicht bestätigtem, Eingang ist von vorsätzlichem Kombi-Betrug des AG Mayen Goergen auszugehen. Betrug zu dem Zweck, einen Vollstreckungsbescheid auf Meyer und dessen Vollstreckung an Hackmann zu erreichen/ergaunern. Wer profitiert von dem Betrug – ausschließlich FKH.

AG Mayen machte bereits Rainer Hackmann, gegenüber dem direktexpress-Zusteller, die Reklamation der Fehlzustellung unmöglich. Danach vernichtete AG Mayen, nach als nicht eingegangen unterstellter (=vernichteter) erster Richtigstellung von Hackmann, diese meine (Eva Hackmann) Willensbezeugung zu ‚Fehlzustellung des Mahnbescheids‘. Mit Vernichtung der ersten Richtigstellung /Willenserklärung erreichte AG Mayen das Gegenteil des von mir angestrebten Ergebnisses und deutete als nicht abgegeben unterstellte Richtigstellung zum Mahnbescheid um als ’nicht erfolgten Widerspruch einer erfolgreichen Zustellung an die Schuldnerin‘. Und das war zu diesem Zeitpunkt noch die fiktive Person Meyer. Um Eva Hackmann nicht vorgenommenen Widerspruch zum an Meyer adressiertem Mahnbescheid der fiktiven Schuldnerin Meyer unterstellen zu können, vernichtete AG Mayen die Willenserklärung von Eva Hackmann als Nicht-Schuldnerin. Das ist vorsätzlicher Betrug des AG Mayen!! Manuelle Bearbeitung des Goergen erfüllte daher ausschließlich den Zweck, die Richtigstellungen zu vernichtete , um nicht abgegeben Widerspruch zu unterstellen und zu dokumentieren. Damit ist der Straftatbestand § 274 StGB Urkundenunterdrückung im Amt erfüllt.

  • 274 StGB Urkundenunterdrückung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, 2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder (2) Der Versuch ist strafbar

Ende Teil 1 Fortsetzung siehe: In konzertierter Aktion: staatliche Justiz und FKH kriminalisieren unschuldige Bürgerin -Teil 2-

 

Renaissance der Inquisition durch Verfassungshochverrat der exekutivabhängigen Richter Boumann und Specht – bestätigt durch viermal vom damaligen MP Wulff und den Niedersächsischen Abgeordneten nicht wahrgenommene Aufsichtspflicht nach § 12 Völkerstrafgesetzbuch

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-01-18 – 11:51:56

Entscheidungen von Richtern hat der staatliche Psychiater als wahr zu benutzen und zu befolgen. Ermittlungsführer Boumann hatte 01.12.2004 als juristischer Dezernent lediglich die Befähigung zum Richteramt. Bis 2004 war er Mitarbeiter und damit Teil der Regierungsvertretung Oldenburg (Exekutive). Als angehender Richter war er Teil der Exekutive und daher für diese tätig. Der von der Exekutive Landesschulbehörde erteilte Ermittlungsauftrag an Bouman reduzierte sich daher auf das nicht hinterfragte Zusammenstellen der von seinen Vorgesetzten Pistorius und Sickelmann sowie vom Gesundheitsamt Bazoche/Fangmann gelieferten Akten- und Gutachtenfälschungen, zusammen mit personenbezogenen psychiatrischen Daten einer anderen Person, und deren verstärkende Bestätigung als psychiatrisch wahr. Die Analyse der Summe der nach investigativer Recherche nachgewiesenen geheim und verklausuliert gehaltenen Fälschungen erlaubt den Rückschluss, dass diese von den Verursachern (Exekutive) und von Boumann (exekutiv-abhängiger juristischer Dezernent |angehender Richter| der Exekutive)aufeinander abgestimmt wurden, um verstärkend ein logisch erscheinendes kausales Zusammenwirken als Entwicklungsprozess psychiatrischer Krankheit auszudrücken.
Zudem reduziert sich der 01.12.2004-Bericht des Boumann auf verklausulierte unwahre Aussagen, deren psychiatrische Sanktionierungsbedeutung (=schleichende Vergiftung/Ermordung in der Psychiatrie mit als Medizin getarnten Nervengiften) nur in Verbindung mit entscheidenden Detailinformationen (Akten) erkennbar waren. Von der Exekutive Landesschulbehörde Osnabrück in Person der in 2002 verantwortlichen Kasling, Giermann, Leiter Pistorius erhielt der damalige Leiter des Landeskrankenhauses Psychiater Prof. Dr. Wolfgang Weig 15.11.2002 einen Beweisfeststellungsauftrag mit den von der Exekutive Pistorius gefälschten psychiatrischen Beweismitteln; nach diesem Termin fälschte die Exekutive weiter munter drauf und ließ sich diese weiteren Fälschungen von dem Exekutiv-Richter Boumann als psychiatrisch wahr bestätigen, zu benutzen in der Zwangsbeweisfeststellung. Zweck: psychiatrische Sanktionierung=Vergiftung=Ermordung in der Psychiatrie.Diese Fälschungen und hätte der beauftragte Psychiater erhalten – mir wurde 22.06.04 (Boumann) und 13.07.2004 (Richter Specht)die beantragte Kenntnis dieser Beweismittel/Fälschungen mit ‚fehlendem Rechtsanspruch ‚ verweigert. Aus diesen sind aber die entscheidenden Kriterien für Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangseinweisung abzuleiten.
Der 01.12.04 Nicht-Richter und exekutivabhängige juristische Dezernent Boumann ist daher Verfassungshochverräter und verstieß gegen die Menschenrechte sowie Internationales Recht, da er mit seinen rechtsbeugenden Entscheidungen den von der Exekutive mit Beweisfeststellung beauftragten staatlichen Psychiater zur Benutzung von gefälschten, und von ihm für psychiatrisch wahr erklärten, Beweismitteln verpflichtete. In dem Wissen, dass der staatliche Psychiater psychiatrische Fehldiagnose und – entscheiden – Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung durchführt. Das bedeutet langjähriges Wegsperren in die Psychiatrie und, solange keine Krankheitseinsicht gezeigt wird, lebenslang schleichende Vergiftung mit als Medizin getarnten Nervengiften. Damit ist Boumann als psychiatrischer Auftragsmörder anzusehen, der wissentlich gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB verstieß.

Amtsarzt Bazoche gab am Tag der amtsärztlichen Untersuchung 04.11.2002 ohne Nennung einer Anordnungsbegründung eine von mir selbst zu beantragende psychiatrische Untersuchung vor. Ohne einsehbar begründete amtsärztliche Anordnung ist derartige Untersuchung nichtig. Im Wissen um nicht erfolgte Anordnung (Tonträger von der 04.11.2002-Untersuchung) erklärte Richter Specht Juni 2005 rechtsbeugend die Anordnungsbegründung als am 04.11.2002 erfolgt.
13.07.2004 schloss Richter Specht die beantragte Nennung der in der psychiatrischen Untersuchung zu benutzenden Untersuchungsgegenstände aus. Im unanfechtbaren Beschluss vom 21.09.2004 gab das Verwaltungsgerichts Osnabrück dem Richter Specht die im Hauptsacheverfahren vorzunehmende Überprüfung der zu benutzenden Untersuchungsgegenstände vor. Specht wusste nach den Akten, dass keine Untersuchung, sondern Beweisfeststellung in Auftrag gegeben wurde, und das die Untersuchungsgegenstände die zu benutzenden Beweismittel sind. Ganz offenbar beeinflusste die Exekutive (Landesschulbehörde Osnabrück)und gaben den Tip, wie die Anwendung des Beschlusses zu umgehen ist. Um den unanfechtbaren Beschluss nicht anwenden zu müssen, datierte der exekutivabhängige Richter Specht das Urteil vom 04.11.2004 auf den 09.09.2004 zurück. Mit dieser Rubrumfälschung beruhte sich Richter Specht darauf, den Beschluss nicht gekannt zu haben und die Überprüfung nicht hat vornehmen können. Die Falschaussagen des Boumann im 01.12.2004-Bericht erklärte Specht somit als wahr.
Durch ausgeschlossene Überprüfung der Untersuchungsgegenstände, genauer: der in der Beweisfeststellung von Boumann 01.12.2004 vorgegebenen vom Psychiater zu benutzenden Beweismittel ‚meiner psychiatrischen Krankheit‘, schloss Specht die Überprüfung der im Boumann-Bericht 01.12.2004 genannten Beweise (=Kriterien für Zwangseinweisung/-behandlung) aus. Damit bestätigte Richter Specht die Aussagen des Boumann-Bericht vom 01.12.2004. Der Präsident des VG Osnabrück und des OVG Lüneburg gingen meiner diesbezüglichen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Specht wegen Rechtsbeugung nicht nach.
Damit ist Richter Specht, wie Boumann, als psychiatrischer Auftragsmörder anzusehen, der wissentlich gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB verstieß.

In meinem Fall sind die ergebnisorientierten Aussagen des 01.12.2004-Berichts des von der Landesschulbehörde beauftragte juristischen Dezernenten (=von der Exekutiv beauftragter behördlicher Richter) so gehalten, dass nur durch ergänzende umfangreiche Detailinformationen der beauftragte staatliche Psychiater deren Bedeutung als Fremd- und Selbstgefährdung (=Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG), Straftat eines psychisch kranken Straftäters (=Kriterium für Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug) und Krankheitsuneinsichtigkeit (=Kriterium für Zwangsbehandlung) erkennt. Diese Detailinformationen verbergen sich in den vom ‚Recht setzer‘ Boumann gegenüber dem beauftragten staatlichen Psychiater für psychiatrisch wahr bestätigten Amtsarztgutachten/Akten/Beweisen, die heute sämtlich als gefälscht nachgewiesen sind, die der mit Beweisfeststellung beauftragte staatliche Psychiater von der Landesschulbehörde und vom Gesundheitsamt zur Verwendung als wahr erhält und erhielt. Gesundheitsamt Bazoche (ab 19.11.2002 wegen unterstellter Suizidgefahr, trotz ca. 20-mal gestellten Antrags), Boumann 22.06.04 und Specht 13.07.2004 (wegen fehlendem Rechtsanspruch) schlossen meine Kenntnis von Amtsarztgutachten/Akten/Beweisen und damit zu aktueller Zeit die Möglichkeit fundierten Widerspruchs (=Nachweis als sämtlich gefälscht) zu diesen Detailinformationen, den Kriterien für Zwangseinweisung, Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung, aus. Damit garantierte Boumann die Verwendung des nicht möglichen Widerspruchs, umgedeutet als nicht erfolgten Widerspruch (=meine Akzeptanz), als meine Zustimmung zu seinen 01.12.2004-Aussagen. Mit dieser Psychotrickserei (=arglistige Täuschung) stellte Boumann letztlich Zwangsuntersuchung, genauer: Durchführung der ursprünglich in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung als Zwangsbeweisfeststellung, sicher. Der staatliche Psychiater/Forensiker ist verpflichtet, die von Landesschulbehörde und Gesundheitsamt gelieferten und von ‚Recht setzer‘ Boumann und Specht als psychiatrisch wahr bestätigten Akten/Beweis (=Detailinformationen) als Kriterien für Falsch-Gutachten zu benutzen. Da der beauftragte staatliche Psychiater/Forensiker, wie bei mir Prof. Weig in Osnabrück und der von Boumann beauftrage ??, gleichzeitig Leiter eines staatliche Landeskrankenhaus war, war mit Falsch-Gutachten sofortige Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung gekoppelt.

Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug bedeutet absolute psychiatrische Vernichtung (=bürgerlicher Tod) und wird realisiert in Verantwortung des beauftragten staatlichen Psychiaters durch Vergiftung mit hochwirksamen Nervengiften..

Das winzig kleine juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung (=Vergiftung mit Nervengiften) offen gelassen hat, ist die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit.
Diese wurde von der Exekutive Pistorius/Bazoche konstruiert. Die staatlichen Initiatoren politischer Psychiatrisierung (Exekutive=Landesschulbehörde Osnabrück Pistorius) beauftragten daher die exekutivabhängige Justiz, die ‚Recht setzter‘ Richter Boumann (behördlicher/exekutiver juristischer Dezernent und ab 2005 Richter am VG Oldenburg) sowie vom VG Osnabrück Richter Specht, dieses von Pistorius konstruierte Schlupfloch als wahr zu bestätigen. Denn mit von ‚Recht setztern‘ erfolgter Feststellung ist bundesverfassungsgerichtlich abgesichert der beauftragte staatliche Psychiater verpflichtet, die Zwangsbehandlung vorzunehmen. Voraussetzung dafür sind allerdings ebenfalls von diesen ‚Recht setzern‘ festgestellte und als von mir widerspruchsfrei akzeptiert unterstellte ‚Leben bedrohende Gefährdungen‘. Also einer akut und tatsächlich bestehenden Fremd- und Selbstgefährdung nach Psych KG. Wobei Boumann mir 01.12.2004 beide Gefährdungen verstärkend als ‚verhaltensgestörten psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäters‘ unterstellte und damit Krankheitsuneinsichtigkeit an Straftat koppelte (=Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug).

Zur Konstruktion von Krankheitsuneinsichtigkeit:
Die Entscheidungen des in 2002 stellvertretenden Amtsarztes Bazoche erfolgten nach enger Absprache, genauer nach Vorgabe, von Pistorius und Fangmann. In dem vor mir bis April 2006 geheim gehaltenen 15.11.2002-Falschgutachten (=Beweisfeststellungsauftrag an den beauftragten staatlichen Psychiater Weig) des Amtsarztes Dr. Bazoche (nach Aktennotiz des Bazoche in Absprache mit bzw. nach Vorgabe von Pistorius und Fangmann erstellt) an den staatlichen Psychiater unterstellte Bazoche von mir eingestandenen Streit mit allen Kollegen und Dienstvorgesetzten und eingestandene Betreuung. Akteneintrag zu Streit: die Kollegen beantragen Schutz vor mir (=Fremdgefährdung). Betreuung wegen Depression (=Selbstgefährdung). Mit 15.11.2002-Falschgutachten (Begründung erfolgt nachfolgend) gab Bazoche also dem beauftragten staatliche Psychiater selbst eingestandene Krankheitseinsicht bezogen auf Fremd- und Selbstgefährdung vor.

Und zwei Jahre später zeige ich keine Krankheitseinsicht mehr. Boumann begründet diese Krankheitsuneinsichtigkeit mit von ihm nachgewiesenem von mir verheimlichtem Wechsel des psychiatrischen Betreuers, 15.11.2002 bis 01.12.2004 akut bestehender (=permanenter Selbstgefährdung) für die Zukunft ausgeschlossener Heilung von Depression und nachgewiesener 15.11.2002 bis 01.12.2004 akut bestehender Fremdgefährdung. Die nach 2003 vom Gesundheitsamt veranlasste Versetzung der Sekretärin an einen mir unbekannten anderen Ort erfolgte ‚fürsorglich‘, um die Realisierung der unterstellten Bedrohung (=Realisierung der unterstellte Straftat eines Krankheitsuneinsichtigen) auszuschließen. Boumann unterstellte/prognostizierte für die Zeit nach 01.12.2004, wenn die ‚von mir verheimlichte‘ nicht heilbare psychische Krankheit vom staatlichen Psychiater festgestellt würde, die von mir vorgenommene Realisierung der Straftat gegen die Sekretärin (Fremdgefährdung) und gegen mich selber (Selbstgefährdung). Beide sind von Boumann konstruierte erhebliche Gefährdungen für den Fall der Entdeckung der von ihm mir als verheimlicht unterstellten für die Zukunft ausgeschlossene Heilung von Depression.
Beide ‚Leben bedrohende Gefährdungen‘ implizieren Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug.

Jeder Psychiater bestätigt, dass eine mehr als zwei Jahre zurückliegende psychische Krankheit, wenn sie denn existiert hätte, allein auf Grund des Alters keine Untersuchungsrelevanz, genauer: keine Beweisfeststellungsrelevanz, mehr hat. Derartige Relevanz haben ausschließlich die in dem Zeitraum 15.11.2002 bis 01.12.2004 unterstellten akuten bestehenden psychiatrischen Krankheiten/Gefährdungen, die Boumann in dem Zeitraum Febr. 2003 bis Dez. 2004 ‚als wahr und akut bestehend ermittelte‘. Boumann bezog die von ihm unterstellten/ermittelten Gefährdungen, die unterstellte Straftat des psychisch kranken Straftäters und die Krankheitsuneinsichtigkeit, auf die ab dem Zeitraum 15.11.2002 bis 01.12.2004 von der Landesschulbehörde und dem Gesundheitsamt erstellten und vor mir geheim gehaltenen Konstrukte/Fälschungen.
Konstrukt Selbstgefährdung:, von Landesschulbehörde Osnabrück Pistorius/Kasling/Giermann mir zugewiesene personenbezogene psychiatrische Daten eines anderen (16.07.2003-Akte Dr. Zimmer);
Konstrukt Fremdgefährdung: Unterstellung von Bedrohung der Sekretärin im Schreiben 01.04.2004 des Gesundheitsamtes Osnabrück Bazoche, Fangmann an die Regierungsvertretung Oldenburg.

Boumann bestätigte 01.12.2004 akute bestehende, von mir verheimlichte und ab 15.11.2004 eskaliert zunehmende schwerste psychiatrische Krankheiten (Plural), die in 22-monatiger Ermittlungsarbeit Febr. 2003 bis 01.12.2004 von ihm ‚ermittelt‘ wurden. Genauer: Vasall Exekutiv-Richter Boumann übernahm diese Konstrukte des Pistorius, Kasling, Giermann unüberprüft und unterstellte ‚akut und tatsächlich bestehende Leben bedrohende Fremd- und Selbstgefährdung‘. Diese Gefährdungsunterstellungen nahm er 01.12.2004 verklausuliert vor. Ohne Chance für mich, diese aus seiner gewählten Formulierung zu erkennen und in der Widerspruchsfrist zu entkräften. Für den Zeitraum 15.11.2002 bis 01.12.2004 stellte er mit ‚Straftat eines krankheitsuneinsichtigen Straftäters‘ nicht nur Fremdgefährdung (=unterstellte akute bestehende Leben bedrohende Gefährdung der Sekretärin), sondern damit den Bezug zum Maßregelvollzug her. Taktisches Kalkül des Boumann/Pistorius: nicht erfolgter Widerspruch zum 01.12.2002-Bericht bedeutet meine Akzeptanz und deren Verwendung in der Zwangsuntersuchung. Aus diesem Grund wertete die Landesschulbehörde Pistorius den fristgerecht gegen Abgabequittung persönlich abgegebenen Widerspruch zu 01.12.2004 als nicht abgegeben. Damit wurde von Pistorius der von ihm mit Beweisfeststellung beauftragte staatliche Psychiater verpflichtet, von nicht erfolgtem Widerspruch (=Akzeptanz) zum 01.12.2002-Bericht des ‚Recht setzers‘ Boumann auszugehen.

Zu Selbstgefährdung:
Boumann bestätigte nach Bazoche-Gutachten 15.11.2002 von mir als ‚bestehend‘ eingestandene psychiatrische Betreuung wegen Depression (=Selbstgefährdung). Dieses mir unterstellte bestehende Selbstgefährdungseingeständnis (=Krankheitseinsicht) am Tag der amtsärztlichen Untersuchung 04.11.2002 gab Bazoche 18.12.2002 als Bezeugung der Sekretärin an. Mit 15.11.2002 ‚als bestehend eingestanden‘ unterstellte Amtsarzt Bazoche eine von mir im Okt 2000 beendete Betreuung beim Dr. Pawils, die danach ab Nov. 2000 bis 15.11.2002 von einem anderen von mir nicht genannten/verheimlichten Psychiater fortgesetzt wurde. Mit dieser Täuschung/Psychotrickserei unterstellte mir Verbrecher nach § 12 StGB Richter Boumann ‚Verheimlichung‘ !! Boumann bestätigte in 22-monatiger Ermittlungsarbeit im 01.12.2004-Bericht Dr. Zimmer als den mich ab Nov. 2000 bis 15.11.2002 und danach behandelnden und betreuenden Psychiater. Den ‚Beweis‘ für Verheimlichung (dieser Beweis ist nur für das Dusseltier staatlicher Psychiater gedacht) lieferte die Landesschulbehörde Pistorius mit der ‚zufällig entdeckten‘ 16.07.2003-Akte des Zimmer. Diese beweist die ab Nov. 2000 bestehende Behandlung und die von zwei amtlichen Psychiatern gutachterlich festgestellte für die Zukunft ausgeschlossene Heilbarkeit von Depression (=für die Zukunft akute und tatsächlich bestehende mein Leben bedrohende Selbstgefährdung), erfolglose Psychotherapie Jan 2002- Dez. 2002 beim Dr. Zimmer, danach eingerichtete Betreuung beim Dr. Zimmer als Betreuer. Im Ermittlungszeitraum des Boumann Febr. 2003 bis 01.12.2004, unmittelbar vor 01.12.2004, platzierte die Behörde diese 16.07.2003-Akte in meine Personalakte und schloss damit deren Verwendung durch das Gericht Richter Specht aus.

Fremdgefährdung:
Genauer: Fremdgefährdung als Prozess. Boumann ‚bestätigte‘ den 15.11.2002 von Bazoche mir unterstellten permanenten Streit mit allen Kollegen als von mir selbst eingestanden. Insbesondere den Akteneintrag vom 21.06.2000 ‚die Kollegen beantragen bei der Behörde Schutz vor mir‘. Hieraus von mir ausgehende selbst eingestandene Fremdgefährdung =Bedrohung der Kollegen. Im Schreiben vom 01.04.2004 beanzeigte Amtsarzt Bazoche gegenüber seinem Dienstvorgesetzten – vor mir geheim gehalten – seit 2002 eine weitere akute bestehende Bedrohung der früheren Bazoche Sekretärin. Unterstellt wurde, dass diese Sekretärin 2003 wegen Bedrohung durch mich (=Fremdgefährdung) an einen mir unbekannten Ort versetzt wurde.

Boumann verpflichtete den von Pistorius/Bazoche beauftragten staatlichen Psychiater zur Annahme eines Entwicklungsprozesses von Gefährdung (=psychiatrischer Krankheit). Einen mit Streit (=Fremdgefährdung der Kollegen) und Betreuung (=Depression=Selbstgefährdung) in Nov. 2002 als eingestanden unterstellten Prozessteil, der für die Beweisfeststellung nach 01.12.2004 unerheblich ist, und einen ab 15.11.2002 als nicht eingestanden unterstellten Prozessteil, der die akut bestehende eskalierte Entwicklung von Selbstgefährdung (=nicht heilbare Depression=lebenslange Selbstgefährdung) und Fremdgefährdungen (=Lebensbedrohung der Sekretärin durch einen psychisch kranken Straftäter) dokumentiert. Boumann verpflichtete den staatlichen Psychiater, von dieser von ihm prozesshaft ’nachgewiesenen‘ Entwicklung von Krankheitseinsichtigkeit zur Krankheitsuneinsichtigkeit auszugehen, und damit die von mir bisher ‚vereitelten‘ Beweisfeststellungen mit der von mir erkannten und von mir verheimlichten besonderen Erheblichkeit ‚meiner psychischen Krankheit‘ zu begründen. Beide Prozessteile erlauben eine psychiatrische Prognose und begründen Zwangsbehandlung.
Boumann bezieht unterstellte Krankheitsuneinsichtigkeit auf die 15.11.2002-01.12.2004 unterstellte Fremd- und Selbstgefährdung. Genauer: auf die für die Zukunft nicht heilbare Depression (=lebenslang bestehende permanente Selbstgefährdung), die dann akut wird, wenn die mir 04.11.2002 unterstellte Verheimlichung aufgedeckt wird. Fremdgefährdung, die nach Boumann-Unterstellung 01.12.2004 ‚Straftat eines krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäters‘ dann für die vermeintlich fremdgefährdete Person (sekretärin) erheblich akut wird, wenn die (unterstellte Verheimlichung aufgedeckt wird. Für diesen Fall prognostiziert und unterstellt Boumann die Realisierung der Bedrohung (=Straftat).

Beide 01.12.2004 unterstellten Gefährdungen und die unterstellte Krankheitsuneinsichtigkeit wurden von der Landesschulbehörde und dem Gesundheitsamt Osnabrück in dem Zeitraum 15.11.2002-01.12.2004 von Pistorius und Bazoche/Fangmann konstruiert und von dem exekutivabhängigen Vasallen/Ermittlungsführer Boumann dem beauftragten staatlichen Psychiater als das Ermittlungsergebnis nach ‚§§ 56 Abs. 4 Satz 2 NBG, 62 Abs. 2 NDO‘ vorgenommen.

Den fristgerecht Febr. 2004 persönlich gegen Abgabequittung abgegebene Widerspruch, dass ich zu keiner Zeit Patient beim Dr. Zimmer war, wertete die Behörde als nicht abgegeben und mahnt die Abgabe 15.02.2005 an. 22.02.2005 10:00 Uhr persönlich Kasling und Pistorius den Widerspruch vorgelegt. Am 23.02.2005 erklärte die Behörde nochmals den Widerspruch als nicht abgegeben.
Ferner das das Ergebnis der auf gerichtliche 04.11.2004 Veranlassung hin im Nov. 2004 (also vor 01.12.2004) begonnenen psychiatrischen Untersuchung, dass den Ausschluss psychiatrischer Krankheit bestätigte.

Der von Landesschulbehörde Pistorius/Gesundheitsamt Bazoche beauftragte Psychiater erhielt hiervon nach Febr. 2004 keine Kenntnis. Er wurde von diesen verpflichtet, weiterhin von nicht erfolgtem Widerspruch zu 01.12.2004 (=Akzeptanz ), von ‚vereitelter Benutzung‘ der von Pistorius/Bazoche/Fangmann konstruierten und von Boumann als psychiatrisch wahr erklärten/bestätigten aber tatsächlich Akten-/Beweismittelfälschungen auszugehen und von mir als psychisch kranken Straftäter trotz festgestellten Ausschlusses psychiatrischer Krankheit.

Mit den von Pistorius konstruierten und vom willfährigen exekutivabhängigen Vasallen Boumann für wahr bestätigten/erklärten Beweise ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit, insbesondere die vor mir geheim gehaltenen Kriterien für Selbst- und Fremdgefährdung, Maßregelvollzug in Verbindung mit psychiatrischer Krankheitsuneinsichtigkeit, verpflichteten beide den von ihnen beauftragten staatlichen Psychiater mit meiner Vernichtung nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB.

Zur Ermittlungstätigkeit des juristischen Dezernenten Boumann:

Boumann gab 01.12.2004 Ermittlungstätigkeit nach §§ 56 Abs. 4 Satz 2 NBG, 62 Abs. 2 NDO vor, führte diese aber nicht durch:
– Boumann reduzierte Ermittlung auf das Sammeln von psychiatrisch gegen mich zu benutzender gefälschter Akten und schloss durch vorsätzlich nicht vorgenommene Überprüfung den Nachweis als gefälscht aus.
– Boumann schloss die ihm bekannte Auswertung meiner Tonbandaufzeichnung der amtsärztlichen Untersuchung vom 04.11.2002 aus. Daraus geht hervor, dass Bazoche die am 18.12.2002 als gesagt unterstellten Aussagen und ich die am 15.11.2002 von Bazoche mir als gesagt unterstellten und von seiner Sekretärin Graf Hülsmann als bezeugt vorgegebene Aussagen nicht machte. Damit, dass Graf Hülsmann/Bazoche 18.12.2002 wissentlich eine Falschbezeugung vornahmen.
– Boumann schloss durch nicht vorgenommene Auswertung meiner Tonbandaufzeichnung die Feststellung aus, das Amtsarzt keine psychiatrische Zusatzuntersuchung anordnete.
– Boumann schloss die Auswertung meiner ihm ausgehändigten Mobbingdokumentation aus. Darin dokumentiert ist ursächlich nicht auf mich zurückzuführender Streit, sondern behördlich von Pistorius, trotz gestellten Antrag, unaufgeklärt gehaltenes Mobbing. Statt Ermittlung deutete er Mobbing als unsubstantiertes Substrat um und lieferte diese Umdeutung dem staatlichen Psychiater als Beweis für psychische Störung.
– Keine Ermittlung zu Betreuung. Ein Anruf beim Dr. Pawils und beim AG Osnabrück hätte ergeben, dass zu keiner Zeit eine Betreuung bestand, wie beide mir schriftlich bestätigten.
– Ein Anruf beim Dr. Pawils hätte ergeben, dass er zu keiner Zeit mein Betreuer war. Das die zeitweilige einmaligen Konsultation aus Juli 2000 auf von Pistorius ausgeschlossene Klärung des Mobbing an der BBS Melle zurückzuführen war und keinen Anlass in Nov. 2002 war für die amtsärztliche von mir abverlangte Selbstbeantragung einer psychiatrischen Untersuchung.
– Bouman führte keine Befragung der Kollegen zum von ihm unterstellten ‚permanenten Streit‘ durch und schloss die Berücksichtigung meiner Mobbingdokumentation aus. Die Rückmeldungen der fünfmal mit beigelegtem frankiertem Rückumschlag von mir angeschriebenen und zur Nennung der Streitgegenstände aufgeforderten Kollegen ergab, dass es in meiner Dienstzeit zu keiner Zeit einen von mir verursachten Streit gab
– Keine Ermittlung zu Betreuung beim Dr. Zimmer. Ein Anruf beim Dr. Zimmer hätte ergeben, das ‚bestehende Betreuung‘ im 15.11.2002-Gutachten Lüge des Bazoche war.
– Boumann schloss unter Zugrundelegung des 15.11.2002-Falschgutachtens aus, das der Amtsarzt ab 18.12.2002 mir Untersuchung vorgab, obwohl er 15.11.2002 Beweisfeststellung in Auftrag gab.
– Straftat Rechtsbeugung des Boumann. Er nötigte mich im 01.12.2004-Bericht mit 18.12.2002-Falsch- /Scheinbegründung zur Selbstbeantragung der psychiatrischen Untersuchung (=Krankheitseinsicht) in dem Wissen, dass diese mit vor mir geheim gehaltenen 15.11.2002-Falschgutachten als Beweisfeststellung in Auftrag gegen wurde.
– Ein Anruf vor dem 01.12.2004 bei dem Psychiater, der auf Grund der richterlichen 04.11.2004-Anordnung vor dem 01.12.2004 die psychiatrische Untersuchung begann, hätte die 01.12.2004-Unterstellung ‚vereitelte (Untersuchung) Benutzung der Beweismittel‘ ausgeschlossen.
– Keine Ermittlung zum festgestellten Ausschluss psychiatrischer Krankheit bei der Schüchtermann-Klinik vor 01.12.2004. Das 14.10.2004-Gutachten hätte den Ausschluss psychiatrischer Krankheit bestätigt. Damit stellte er die Verwendung der Akten-/Beweismittelfälschungen, von ‚Recht setzter‘ Boumann als wahr bestätigt, sicher.
– Keine Ermittlung/Befragung der Sekretärin zu der von der ihr 18.12.2002 unterstellten Bezeugung von Aussagen (Bazoches und meine) am Untersuchungstag 04.11.2002 nichts wusste. Bazoche gab die Sekretärin als Zeugin an für die mir im 15.11.2002-Gutachten als am 04.11.2002 gesagt unterstellten Aussagen zu Streit und Betreuung.
– Keine Ermittlung/Befragung der Sekretärin vor dem 01.12.2004 zu der 01.04.2004 von Bazoche mir unterstellten Bedrohung (= Fremdgefährdung). Diese hätte ergeben, dass sie von der mir unterstellten Bedrohung nichts wusste und die zu keiner Zeit bestand.
– Keine Ermittlung/Befragung der Kollegen und keine Auswertung der Mobbingdokumentation. Diese hätte ergeben, dass während meiner gesamten Diensttätigkeit von mir verursachten Streit und Gefährdungen (=Bedrohungen) es zu keiner Zeit gab.
– ‚Recht setzer‘ Boumann garantierte dem staatlichen Psychiater Akten/BeweismittelKriterien für Fremd- und Selbstgefährdung als wahr. Zudem verleumdete er mich gegenüber diesem verstärkend als verhaltensgestörten psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäter, der die Benutzung dieser gefälschten und von ihm für psychiatrisch wahr erklärten/bestätigen Akten/BeweismittelKriterien durch einen von ihm beauftragten staatliche Psychiater schuldhaft vereitelte.
– Boumann befragt nicht die Sekretärin zu der 01.04.2004 unterstellten Bedrohung
Diese Sekretärin Frau Graf Hülsmann bestätigte Nov. 2011 mehrfach schriftlich, von der ihr unterstellten Bedrohung nichts gewusst zu haben. Sie bestätigte bis zum 01.12.2004 folgende Kontakte:
– Sichtkontakt am 04.11.2002: sie holte in meiner Anwesenheit von Dr. Bazoche
Unterlagen zum Kopieren ab und übergab ihm die Kopien. Zweimal 30 Sekunden.
– Mit Schreiben vom 03.11.2003 bat ich um Klärung der ihr von Dr.Bazoche 18.12.2002 unterstellten Bezeugung von Aussagen am 04.11.2002.
Wenn Frau Graf Hülsmann sich bedroht fühlt, dann deshalb, weil sie im Fall wahrheitsgemäßer Auskunft von den Unterstellern von Bedrohung mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht wird.
Auszuschließen ist 01.04.04 von mir ausgegangene bestandene Bedrohung.
Auszuschließen ist 01.12.2004 akut bestandene Bedrohung die damit begründete Unterstellung, dass ich ein psychisch kranker Straftäter sei.
– Boumann befragt nicht die Sekretärin zu der von Bazoche 18.12.2002 unterstellten Bezeugung. Diese Sekretärin Frau Graf Hülsmann bestätigte Dez. 2006 mehrfach schriftlich, die Bezeugung nicht vorgenommen und von der ihr unterstellten Bezeugung nichts gewusst zu haben.
– die Sekretärin wurde vom Gesundheitsamt Osnabrück nach 2003 an einen unbekannten Ort versetzt, um den Nachweis von Bedrohung und Bezeugung als bösartige Unterstellungen/Straftaten des Bazoche auszuschließen. Ausgeschlossen war damit auch der zeitnahe Nachweis von ‚psychisch kranker krankheitsuneinsichtiger Straftäter‘ als bösartige Unterstellung/Straftat des Boumann 01.12.2004.

—– ——
Nach Steck-Bromme lagen in nicht weniger als 11 von 45 der von ihr betreuten Fälle, das ist fast ein Viertel, nach den Ausführungen externer Sachverständiger von vornherein eine Fehleinweisung vor. Diese Mandanten hätten niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.

Nur drei sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht.

Die Quote ist nicht repräsentativ, aber typisch.

Bei jährlich 200’000 Zwangseinweisungen in der BRD hätten 50’000 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.
Nur 13300 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht.
186700 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Unrecht untergebracht.

Das sind in Niedersachsen bezogen auf ca. 8 Mill. Einwohner: jährlich ca. 19‘500 Zwangseinweisungen. Davon hätten jährlich 4500 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.
Nur 1300 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht.
18200 jährlich sind nach ihrer Einschätzung zu Unrecht untergebracht.

In der Amtszeit (2003-2010) erfolgten unter Ministerpräsident Wulff in seiner Funktion als Chef der Niedersächsischen Landesregierung (=Exekutive) ca. 136’500 Zwangseinweisungen. Davon hätten ca. 31’500 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen. Diese Fehleinweisungen hat Wulff zu verantworten
.
In der Zeit als CDU-Vorsitzenden erfolgten unter Wulff Juni 1994 bis März 2003 ca. 175’500 Zwangseinweisungen. Davon hätten 40’500 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.

In Wulff’s Zeit als Mitglied des Niedersächsischen Landtags sind das 312’000 Zwangseinweisungen. Davon hätten 72’000 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.

Als psychisch/psychiatrisch zu keiner Zeit Kranker sollte ich ebenfalls auf der Grundlage gefälschter und für wahr erklärter Fälschungen fehldiagnostiziert und zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht/fehleingewiesen werden. Da die Fehleinweisung begründenden Rechtsbeugungs-Urteile des Richters Specht und des Rechtsbeugungs-Berichts des Ermittlungsführers Boumann sowie der rechtsbeugende 15.11.2002 Beweisfeststellungsauftrag des Gesundheitsamtes Osnabrück und die dafür zu benutzenden von der Landesschulbehörde Osnabrück mir zugewiesenen und von dieser Behörde nachweislich (nach investigativer Recherche heute nachgewiesen) sämtlich gefälschten Beweise/Kriterien psychischer Krankheit bis heute nicht zurückgenommen sind, beantragte ich in zwei Petitionen sowie viermal bei sämtlichen per Einschreibemail angeschriebenen Niedersächsischen Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Landesregierung, dem damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dem jetzigen Bundespräsidenten Christian Wulff die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 12 Völkerstrafgesetzbuch und vollständige Aufklärung und Zurücknahme des gesamten politischen Psychiatrisierungsvorgangs ‚Vernichtung in der Psychiatrie.‘

Mit bis heute nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht bleiben die nicht zurückgenommenen Kriterien für Zwangseinweisung in den Maßregelvollzug und Zwangsbehandlung als Beweismittel für Zwangsbeweisfeststellung sowie der 15.11.2002-Beweisfeststellungsauftrag bestehen. Damit bleibt bestehen die Option der Nutzung ohne vorherige Rücknahme.
Damit legalisierten sämtliche Niedersächsischen Landtagsabgeordnete, Mitglieder der Landesregierung und der damalige Nieders. Ministerpräsident Wulff in seiner heutigen Funktion als Bundespräsident den Nov.2002 von Niedersächsischen Staatsdienern/Regierungsmitgliedern eingeleiteten politischen Psychiatrisierungsvorgang ‚Vernichtung in der Psychiatrie‘ und der damit verbundene Menschenrechtsverstoß.
Und verstoßen mit nicht veranlasster zurückgenommener Option als Ergebnis wahrgenommener Aufsichtspflicht selber gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB und gegen die Menschenrechte.

 

 

 

Renaissance der Inquisition über Exekutivabhängigkeit der Justiz mit ‚Schirmherr‘ Bundespräsident Christian Wulff

 

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2012-01-04 – 10:24:33

Diesen Beitrag erhielten nicht genannte Empfänger

Übersicht

A. Folgen von Zwangsbehandlung nach Zwangseinweisung eines psychiatrisch nicht Kranken – Mitteilung des Werner-Fuss-Zentrums (15.12.2011).

B. An meinem Beispiel aufgezeigte konstruierte Kriterien für Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung

C. Politische Psychiatrisierung über konstruierte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung

D. Geheimhaltung der Akten-/Beweismittelfälschungen vor Zwangseinweisung/-behandlung.

E. Exekutivabhängigkeit der Richter

F. Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte

G. Bundesverfassungsgericht deckt politische Psychiatrisierung

Nachtrag von ‚H‘ am 23.01.2012

H. Stellungnahme von Frau Streck-Bromme

Ausführungen

  1. Folgen von Zwangsbehandlung nach Zwangseinweisung eines psychiatrisch nicht Kranken – Mitteilung des Werner-Fuss-Zentrums (15.12.2011).

Psychiatrie ist, wie Psychiatriekritiker z.B. Dr. Thomas Szasz schon lange von ihr behaupten, eine Institution zur Sanktionierung unerwünschten Verhaltens außerhalb der Strafgerichtsbarkeit, die sich als medizinische Disziplin tarnt.

Peter Weinmann von den Unabhängigen Psychiatrieerfahrenen Saarbrücken machte eigene Erfahrungen mit Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Von diesen Misshandlungen habe er später Alpträume gehabt, die jedoch nie so schlimm gewesen seien, wie die Realität. Im Juni 97 beschlossen Psychiater der Klink Völklingen, ihn drei mal täglich “vorsorglich” für jeweils zweieinhalb Stunden ans Bett zu fesseln. Diese Fixierungen seien eine Reaktion und Sanktion auf einen ersten Fluchtversuch gewesen.

Das winzig kleine, juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat, ist die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit.

Der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah, der das wegweisende Urteil gegen psychiatrische Zwangsbehandlung vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpft hatte, sagte über psychiatrische Zwangsbehandlung folgendes aus: “Oft sind die Betroffenen vergiftet – Wracks, die nicht selbständig lebensfähig sind”. Über einen mittlerweile unter fragwürdigen Umständen in der Forensik Mühlhausen ums Leben gekommenen, ehemaligen Mandanten hat er gegenüber der Presse folgendes verlautbaren lassen: “Im Juli 2010 entschied das ÖHK Herrn Z. zunächst zu überwachen und ihn dann zu isolieren (=Fesseln an das Bett und Einsperren in einen Isolierraum, wenn ein Psychiatrieinsasse aggressiv wird). Mehrfach fesselte man ihn grundlos und spritze ihn fast ins Delirium, ohne dass er etwas strafrechtlich Relevantes getan hätte. Im Sommer 2010 konnte sich Z. kaum auf den Beinen halten, so hatten Ärzte und Pfleger ihn mit ihren Giften hergerichtet.”

  1. An meinem Beispiel aufgezeigte konstruierte Kriterien für Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung

Kriterien für Zwangseinweisung nach Psychisch-Kranken-Gesetz (Psych KG) und viele Jahre andauernder stationärer Verbleib in der Psychiatrie (=staatliche Vernichtungseinrichtung) sind erhebliche bestehende und prognostizierte Selbstgefährdung und Fremdgefährdung. Der staatliche Psychiater Prof. Weig, in 2002 Leiter des Landeskrankenhauses Osnabrück, wurde von dem Leiter der Landesschulbehörde Osnabrück Volljurist Pistorius verpflichtet, die in seiner Verantwortung konstruierten und gelieferten (Geheim-)akten als amtliche Beweise für diese Gefährdungen in der behördlich in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung zu benutzen. Genauer: der behördlich beauftragte exekutivabhängige (siehe ‚E‘) ‚Recht setzende‘ behördliche Richter Ermittlungsführer Boumann bestätigte durch vorbehaltlose unüberprüfte Übernahme diese Gefährdungen als existent/wahr und verpflichtete den staatliche Psychiater zu langjähriger Zwangseinweisung.

Kriterium für über viele Jahre andauernde vorzunehmende psychiatrische Zwangsbehandlung nach erfolgter Zwangseinweisung ist Krankheitsuneinsichtigkeit. Die Landesschulbehörde Osnabrück unterstellte über langjährige Zwangseinweisung hinausgehend Krankheitsuneinsichtigkeit, explizit bestätigt von den Richtern Boumann 01.12.2004 und Specht.

Mit vorgenommener Verstärkung von ‚Krankheitsuneinsichtigkeit‘ 01.12.2004 (Boumann unterstellte und bestätigte Bedrohung verstärkend als „Straftat eines krankheitsunsichtigen psychisch kranken Straftäters“) verpflichtete Boumann den staatlichen Psychiater zudem zu langjähriger Zwangsbehandlung. Übernommen und bestätigt durch Verwaltungsrichter Specht.

Specht bestätigte Juni 2005 die vom staatlichen Psychiater – auch zwangsweise -durchzuführende psychiatrische Untersuchung. Vor mir geheim gehalten und umgedeutet als Beweisfeststellung in Auftrag gegeben. Mit diesem Trick verpflichteten beide ‚Recht setzer‘ Richter Boumann und Specht den staatlichen Psychiater, die vor mir geheim gehaltenen, gefälschten und eine andere Person betreffenden Geheimakten, und damit die konstruierten unterstellten Gefährdungen, als wahre Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit zu benutzen. Zu dem Zweck, dass dieser Psychiater langjährige Zwangseinweisung anordnet und nach erfolgter Zwangseinweisung mit dem Kriterium Krankheitsuneinsichtigkeit sofort die langjährige psychiatrische Zwangsbehandlung (=Fesselung, Einsperrung, Vernichtung durch Vergiftung und irreversibler Schädigung mit als Medikament getarnten Nervengiften) veranlasst. Mit den unter ‚A‘ beschriebenen Wirkungen.

Das winzig kleine juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat, ist die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit. Diese impliziert aber gutachterlich bestätigte nachgewiesene bestehend schwere psychiatrische Krankheit, die Pistorius und Bazoche mir als psychiatrisch nicht Kranken seit 2002 als selbst eingestanden (15.11.2002) unterstellten. Die ‚Recht setzer‘ Boumann und Specht bestätigten bestehende schwere psychiatrische Krankheit als wahr und verpflichteten den beauftragten staatlichen Psychiater bei Krankheitsuneinsichtigkeit zur Zwangsbehandlung.

Die Landesschulbehörde Osnabrück in Verantwortung des Inquisitors Pistorius war Initiator und Konstrukteur sowohl von psychiatrischer Krankheit als auch der Kriterien von Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Osnabrück (Bazoche, Leiter Fangmann) beauftragten diese den staatlichen Psychiater mit psychiatrischer Beweisfeststellung. Die von Pistorius konstruierten Geheimakten/Beweismittel gaben die Entscheidung vor: langjährige Zwangseinweisung und langjährige Zwangsbehandlung. Diese Landesschulbehörde in Person des damaligen Leiters Pistorius (heute Osnabrücks Oberbürgermeister) fälschte und erstellte langjährig unwahre Akten, die zudem entscheidend psychiatrisch kausalattribuiert wurden und eine andere Person betrafen. Er hielt diese Akten als Geheimakten vor mir geheim und unaufgeklärt, erklärte unwahre/gefälschte psychiatrisch kausalattribuierte Akten (BBS Melle) als wahr, wies personenbezogene psychiatrische Daten (=mehrfach gutachterlich ausgeschlossene Heilbarkeit von Depression (=Selbstgefährdung) und Betreuung wegen dieser Depression) einer anderen Person mir zu.

Pistorius bezog Krankheitsuneinsichtigkeit auf die 15.11.2002 mir unterstellte eingestandene Betreuung und diese personenbezogenen psychiatrischen Daten des anderen. Diese Landesschulbehörde in Person des Pistorius beauftragte den in 2002 stellvertretenden Amtsarzt Bazoche (ab 2005 Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg), meine psychiatrische Untersuchung im Landeskrankenhaus zu realisieren. Nach schriftlicher Aussage des Bazoche sind seine Entscheidungen vorbehaltlos übernommene Absprachen/Vorgaben seiner Vorgesetzten des Gesundheitsamtes Osnabrück Leiter Fangmann und des Behördenleiters Pistorius. Genauer: der noch junge, unerfahrene, Karriere anstrebende stellvertretenden Bazoche ließ sich von beiden Leitern eindrucksmanipulieren und schuf die Voraussetzung für Zwangseinweisung nach Psych KG und Zwangsbehandlung. Pistorius/Fangmann gaben vor bzw. akzeptierten zu diesem Zweck: – dass Bazoche mir 04.11.2002 keine Anordnungsbegründung für psychiatrische Untersuchung nannte. – dass Bazoche statt psychiatrischer Untersuchung in meiner Unkenntnis Beweisfeststellung psychiatrischer Krankheit in Auftrag gab, in der vom staatlichen Psychiater die vorstehenden behördlichen Geheimakten als Beweis zu benutzten sind. – dass Bazoche mit diesem 15.11.2002-Auftrag mir 04.11.2002 eingestandene psychiatrische Krankheiten (Streit, Betreuung) unterstellte. – dass Bazoche konsequent meine Kenntnis des 15.11.2002-Auftrags und damit der unterstellten eingestandenen psychiatrischen Krankheiten im gesamten Beweisfeststellungszeitraum ausschloss. – dass Bazoche mit nachgereichtem irrelevantem 18.12.2002-Scheingutachten mich zur Selbstbeantragung von Untersuchung (=Beweisfeststellung) und zum Selbsteingeständnis psychischer Krankheit aufforderte. Hierauf bezogen erfolgtes Eingeständnis (=Krankheitseinsicht) hätte der beauftragte staatliche Psychiater auf 15.11.2002-Auftrag und die Benutzung sämtlicher Geheimaktenfälschungen bezogen – in meiner Unkenntnis. – dass Bazoche seiner Sekretärin die Bezeugung von am 04.11.2002 gemachte Aussagen (= von mir eingestandene psychiatrische Krankheiten, wie im 15.11.2002-Auftrag angegeben) unterstellte. Tatsache: die Sekretärin erklärte, von der ihr unterstellten Bezeugung keine Kenntnis gehabt zu haben. – dass Bazoche gegenüber der Regierungsvertretung Oldenburg unterstellte, dass seine Sekretärin Bedrohung/Fremdgefährdung durch mich anzeigte, die Bazoche 01.04.2004 bestätigte und diese Regierungsvertretung übernahm. Tatsache: die Sekretärin erklärte, von der ihr unterstellten Bedrohung keine Kenntnis gehabt zu haben; ferner: die 13.11.2011 genannten Gründe sind Unsinn. – dass Bazoche Mobbingtagebuchdokumentation nicht thematisiert, Mobbing ausschloss und keine Gefährdensbeurteilung vornahm. – dass Bazoche Reha-Klinik Glotterbad und Mobbing als Ursache für Belastung ausschloss

Da mir der Amtsarzt am Untersuchungstag 04.11.2002 keinen Anordnungsbegründung für psychiatrische Untersuchung nannte, beantragte ich die Untersuchung nicht, die dieser bereits zuvor als Beweisfeststellung umgedeutet in Auftrag gab. Daraufhin erklärte mich die Behörde für psychisch krank/behindert und zwangspensionierte mich in 2003.

Diese Landesschulbehörde in Person des Pistorius und die dienstvorgesetzte Niedersächsische Regierungsvertretung Oldenburg Leiter Sickelmann beauftragten nach eingelegtem Widerspruch den Ermittlungsführer Vasall Boumann mit Sachverhaltsermittlung im Zusammenhang mit der psychiatrischen Untersuchung durch den staatlichen Psychiater. Diese fand Febr. 2003 bis Dez.2004 statt. In diesem Zeitraum erstellte die Behörde Pistorius weitere unwahre Geheimakten, deren Aussagebedeutung den Kriterien für Zwangseinweisung (nicht heilbare Depression=permanente Selbstgefährdung; Fremdgefährdung) und Zwangsbehandlung (Krankheitsuneinsichtigkeit) entsprachen. Ermittlung vorgebend, bestätigte der exekutivabhängige Vasall Richter Boumann in seinem 01.12.2004-Abschlussbericht nicht nur sämtliche bisherigen und insbesondere die in dem 22-monatigen Ermittlungszeitraum vorgenommenen amtliche Aktenfälschungen/Betrügereien des Gesundheitsamtes Osnabrück und der Landesschulbehörde Osnabrück als wahr, sondern beteiligte sich maßgeblich an der Verstärkung dieses Betrug (=von Bazoche unterstellte Bedrohung/Fremdgefährdung setzte er als Straftat eines psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäters gleich). Damit verstieß Boumann 01.12.2004 nicht nur gegen §§ 56 Abs. 4 Satz 2 NBG, 62 Abs.2 NDO, sondern bereitete damit den Verstoß gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch (gilt ab 2002) in Verbindung mit § 226 StGB vor. Gedeckt von Pistorius und Sickelmann. Boumann erklärte die Gesamtheit der Akten-/Beweismittelfälschungen ausschließlich für den von den Fälschern mit Beweisfeststellung beauftragten staatlichen Psychiater für psychiatrisch wahr. Meine beantragte Kenntnis dieser Akten wurde mit ‚fehlendem Rechtsanspruch‘ verweigert. Boumann wusste, dass zu der Zeit keine andere Person von diesen Fälschungen Kenntnis hatte und diese hätte anprangern können. Boumann nötigte mich auf der Grundlage des 18.12.2002-Gutachten zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung (=Krankheitseingeständnis), um diese auf der Grundlage des auch von ihm geheim gehaltenen 15.11.2002-Auftrags vom staatlichen Psychiater als Beweisfeststellung durchführen zu lassen. Als Beweise gelten die von Bouman für wahr erklärten vor mir geheim gehaltenen Geheimakten. Boumann bestätigte im Ergebnis unter Nicht-Nennung der Geheimakten/Beweismittel psychischer Krankheit diese sämtliche als wahr. Boumann schloss die beantragte Nennung der psychiatrischen Untersuchungsgegenstände/Beweismittel/Geheimakten, zu benutzen in der in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung des staatlichen Psychiaters, aus. Boumann bestätigte, wie Bazoche, die Mobbingtagebuchdokumentation unüberprüft als unsubstantiertes Substrat. Boumann bestätigte bestehende Behandlung/Betreuung beim Dr. Zimmer. Damit bestätigte er gegenüber dem staatlichen Psychiater die Lüge der Landesschulbehörde als Wahrheit: personenbezogene psychiatrische Daten einer anderen Person als meine (=gutachterlich ausgeschlossene Heilbarkeit von Depression (=erhebliche permanente Selbstgefährdung) und für die Zukunft bestehen bleibende Betreuung). Boumann übernahm die 01.04.2004 von Bazoche unterstellte und von der Regierungsvertretung Oldenburg ungeprüft übernommene Bedrohung/Fremdgefährdung, um damit verstärkend mich als ‚krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäter‘ zu bestätigen. Der Recht setzende Boumann verpflichtete somit den staatlichen Psychiater zur Anwendung der Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG: – Bedrohung/Fremdgefährdung (verstärkend krankheitsuneinsichtiger psychisch kranken Straftäter) – erhebliche permanente Selbstgefährdung Boumann unterstellte 01.12.2004 Krankheitsuneinsichtigkeit und verpflichtete damit den staatlichen Psychiater zur Zwangsbehandlung. Die von der Landesschulbehörde übernommene und bestätigte sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit ist das einzige winzig kleine, juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat.

Richter Specht vom Verwaltungsgericht Osnabrück nötigte mich auf der Grundlage des 18.12.2002-Gutachtens zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung (=Krankheitseingeständnis), um diese auf der Grundlage des auch von ihm vor mir geheim gehaltenen 15.11.2002-Auftrags vom staatlichen Psychiater als Beweisfeststellung durchführen zu lassen. Specht bestätigte 04.11.2004 unter vorgegebener aber nicht vorgenommener Anwendung des unanfechtbaren Beschlusses 21.09.204 die in der Beweisfeststellung zu benutzenden Beweismittel/Geheimakten sämtliche als wahr. Specht schloss 13.07.2004 die beantragte Nennung dieser Beweismittel/Geheimakten mit fehlendem Rechtsanspruch und legalisierte deren widerspruchsfreie Verwendung durch den staatlichen Psychiater. Specht bestätigte in seinen Entscheidungen nach 01.12.2004 somit sämtliche 01.12.2004-Ermittlungsaussagen (=Betrug/Straftat) des Boumann als wahr. Danach ist die psychiatrische Untersuchung (=Beweisfeststellung) vom staatlichen Psychiater durchzuführen. Der Recht setzende Specht verpflichtete somit den staatlichen Psychiater zur Anwendung der Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG: – Bedrohung/Fremdgefährdung (verstärkend krankheitsuneinsichtiger psychisch kranken Straftäter) – erhebliche permanente Selbstgefährdung sowie zur Zwangsbehandlung wegen unterstellter Krankheitsuneinsichtigkeit. Und das, obwohl auf seine Veranlassung durchgeführte psychiatrische Untersuchung psychiatrische Krankheit ausschloss.

Meine Klärungsversuche mit der Sekretärin zu der ihr von Bazoche unterstellten Bezeugung 18.12.2002 und Bedrohung 01.04.2004 schloss der damalige Leiter des Gesundheitsamtes Fangmann aus und versetzte zu diesem Zweck die Sekretärin an einen anderen Ort. Damit blieben die unterstellten Gefährdungen widerspruchsfrei festgeschrieben. Erst ab Dez. 2006 erklärte die Sekretärin ausdrücklich, von der von Bazoche ihr unterstellten Bezeugung und Bedrohung keine Kenntnis gehabt zu haben. (=Es gab zu keiner Zeit ein Kriterium für Zwangseinweisung nach Psych KG). Nach gerichtlich angeordneter und daraufhin vor 01.12.2004 (Boumann-Bericht) von mir initiierter psychiatrischer Untersuchung Nov. 2004-März 2005 bestätigte das Ergebnis den bereits Okt. 2002 von der Schüchterman-Klinik festgestellten Ausschluss psychiatrischer Krankheit (=Es gab zu keiner Zeit ein Kriterium für Krankheitsuneinsichtigkeit für Zwangsbehandlung). Die ca. fünfmonatige psychiatrische Exploration wies die zu diesem Zeitpunkt mir bekannten Geheimakten (=Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit) als vorsätzliche Fälschungen nach, die zuvor von den ‚Recht setzern‘ Boumann und Specht als psychiatrische Wahrheit bestätigt wurden.

  1. Politische Psychiatrisierung über konstruierte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung Ziel politischer Psychiatrisierung in Niedersachsen und der BRD ist psychiatrische Vernichtung (siehe ‚A‘). Auf der Grundlage von hoheitliche Aufgaben wahrnehmender Beamter konstruierter und unterstellter, zudem von hoheitliche Aufgaben wahrnehmenden ‚Recht setzern‘ als wahr bestätigter und geheim zugewiesener tatsächlich gefälschter sowie verpflichtend als wahr zur Benutzung vorgegebener Kriterien für Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung macht der beauftragte staatliche Psychiater aus den politisch Psychiatrisierten nicht selbständig lebensfähige Wracks, die unfähig sind, die auf Betrug beruhende psychiatrische Zuweisungen zu dementieren. Auf diese Weise werden politisch Unliebsame ausgesondert. Die taz bestätigte mit zunehmender Tendenz für NRW ca. 20’000 Zwangseinweisungen pro Jahr, das sind in der BRD ca. 90’000. Nach ‚Apotheken Umschau‘ (15.08.2011 Freiheit oder Zwangseinweisung) werden – mit zunehmender Tendenz – jährlich 200’000 pro Jahr nach Psychisch Krankengesetz (Psych KG)gegen den eigenen Willen mit staatlicher Gewalt zwangseingewiesen und demnach zwangsbehandelt. Bei 80 Mill. Einwohner und einer Geburten- und Sterberate von ca. 1 Mill. liegt die Quote heute weit über 20 % !!. Ist Christian Wulff BRD-Bundespräsident eines Volkes von krankheitsuneinsichtigen und damit zwangsweise zu behandelnden psychisch Kranken, oder gehört er selber zu den 20% und noch kein staatlicher Psychiater hat seine von ihm ausgehenden Gefährdungen psychiatrisch gewürdigt? Mitnichten. Nach Werner Fuss Zentrum ist Psychiatrisierung Ausdruck von Herrschaftsreflex und Ordnungsmacht zur Kontrolle unerwünschten Verhaltens, der verantwortliche Psychiater staatliche geschützter Verbrecher. Siehe auch ‚Ordnungsmacht Psychiatrie? Psychiatrische Zwangseinweisung als soziale Kontrolle‘ von Georg Bruns (Autor). Die überwiegende Mehrzahl dieser mehr als 20% sind, wie unter ‚A‘ beschrieben, Opfer von Verbrechen nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB. Und die staatlichen Konstrukteure/Zuweiser/Bestätiger/Dulder von psychisch behindert, die sich diese gegenüber dem Betroffenen geheim vorgenommenen psychiatrisch kausalattribuierten Zuweisungen von exekutivabhängigen ‚Recht setzenden‘ Richtern (=Vasallen) nicht nur als psychiatrisch wahr bestätigen lassen sondern zudem verstärkend noch noch den strafrechtlichen Bezug hinzukonstruierten, verpflichten mit dieser Bestätigung der ‚Recht setzer‘ den staatlichen Psychiater mit Beweisfeststellung (abzuleiten aus der vorzunehmehenen Abrechnung nach ZuSEG-Gesetz für die ‚Dienstleistung‘ Beweisfeststellung). Verpflichtung deshalb, weil der Psychiater nicht autorisiert ist, von ‚Recht setzern'(= juristische Garanten für Recht und Ordnung) für psychiatrisch wahr erklärte/bestätigte, tatsächlich – wie in meinem Fall – selbst während des Beweisfeststellungszeitraums noch gefälschte Akten/Beweismittel und hinzugenommener personenbezogener psychiatrischer Daten einer anderen Person, für unwahr und nicht meine Person betreffend zur Disposition zu stellen. Die staatlichen Konstrukteure/Zuweiser/Bestätiger/Dulder von psychisch behindert, auch und insbesondere der beauftragte staatliche Scheuklappenpsychiater (=psychiatrischer Menschenvernichter über als Medizin getarnte hochgiftige Nervengifte; zu Zeiten der Inquisition der Scharfrichter bzw. der Anzünder des Scheiterhaufens) sind die Menschenrechtsverbrecher und Verfassungshochverräter, wie in weiteren Beiträgen dieses blog begründet und angezeigt. Warum gedachte Wulff in seiner 2011 Weihnachtsansprache nicht den in 2011 mehr als 200’000 bzw. den in 66 Jahren nach 1945 ca. 13 Millionen Zwangspsychiatrisierten (=Menschenrechtsverstöße), woran Wulff in seiner Zeit als Niedersächsischer Ministerpräsident (2003-2010), in meinem Fall, durch Duldung und vorsätzlich nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht selber aktiv beteiligt war? Warum blieb die 16.12.2011-Anfrage der Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch16.12.2011 an Herrn Wulff zu seinen Aktivitäten gegen Psychiatriemissbrauch in Deutschland bis heute unbeantwortet? Sein die Anfrage beantwortender Mitarbeiter Prof. Dr. Stefan Pieper (lehrt an der UNI Münster u.a. Völkerrecht) ging im Antwortschreiben, erhalten am 07.01.2012, wie erwartet, auf diese Frage nicht ein.

Ganz offenbar Indiz und Eingeständnis für Duldung von Psychiatrisierung auch in Niedersachsen. Zitat:’In ähnlicher Weise setzte und setzt vermutlich noch die damalige niedersächsische Landesregierung (Christian Wulff) udn die aktuelle niedersächsische Regierung (McAllister) den korrupten Gefälligkeits-Psychiater Theo Vogel aus Lüneburg ein, um Menschen existentiell zu vernichten.‘ Kommentar unter: http://www.openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten

Als Dulder (2003-2010) von Psychiatrisierung in Niedersachsen verstieß Wulff als Niedersächsischer Ministerpräsident gegen seinen auf die Niedersächsische Verfassung geleisteten Eid, damit gegen die Niedersächsische Verfassung. Als Bundespräsident verstieß er gegen die Verfassung der Bundesrepuplik Deutschland und gegen Internationales Vertragsrecht sowie gegen Völkerstrafgesetzbuch §§ 7/12.

Als ‚Schirmherr politischer Psychiatrisierung/Vernichtung durch hoheitliche Aufgaben wahrnehmende staatlich besoldete Aktenfälscher ‚ (=der Renaissance der Inquisition) fungiert ganz offenbar Bundespräsident Christian Wulff. SPD-Siegmar Gabriel bestätigte in seinem Statement am 12.04.2011 auf Phönix, wie ‚widerliche Politik‘ in der BRD funktioniert. Als Gabriels Nachfolger und Ministerpräsident des Landes Niedersachsen (2003-2010) und CDU-Vorsitzender (1994-2008) weiß Wulff, dass Psychiatrisierung psychisch nicht Kranker auch in Niedersachsen etabliertes probates Mittel der Vernichtung politisch Unliebsamer war und ist. Durch Untätigkeit/Duldung legalisierte, praktizierte und verantwortete Wulff die kriminellen Psychiatrisierungsmachenschaften untergeordneter Regierungsvertretungen und deckte die dafür verantwortlichen genannten Niedersächsischen Landesbeamten. Insbesondere deckte er die Niedersächsischen Richter Boumann und Specht, die diese kriminellen Psychiatrisierungsmachenschaften als psychiatrisch wahr bestätigten und verstärkten – vor mir als Betroffenen geheim gehalten und nicht erkennbar.

Einschub Anfang (Dieser Einschub ist Bestandteil meines Strafantrags vom 02.01.2012 gegen den Bundespräsidenten Wulff) Ich beschwerte mich in umfangreicher Korrespondenz bei meinen in 2003-2010 obersten Dienstherrn Wulff über die an mir als psychiatrisch nicht Kranken praktizierten kriminellen Psychiatrisierungsmachenschaften. Ich beantragte die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. In diesem Zusammenhang Nennung, Klärung, Aufdeckung, Feststellung der Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit, welche die ‚Recht setzer‘ Boumann und Specht vor mir geheim hielten, jedoch gegenüber dem staatlichen Psychiater als psychiatrisch wahr bestätigten und damit Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung begründeten. Ferner die namentliche Nennung der ursächlich verantwortlichen Konstrukteure dieser Beweismittel sowie die Rücknahme des Psychiatrisierungsvorgangs und der Rechtsfolgen. Damit als psychiatrisch nicht Kranker die sofortige Aufnahme meiner Diensttätigkeit als Lehrer. Unter Verweis auf die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit bestätigte Wulff die Entscheidungen der Richter Boumann und Specht. Hier zeigt sich die politische Verlogenheit/Verderbtheit des MP Wulff. Denn er weiß von der auch in Niedersachsen praktizierten Exekutivabhängigkeit der Justiz/Richter. Im Ergebnis bestätigte Wulff, ohne Berücksichtigung meines Antrags, 31.08. 2004 die durchzuführende und von zuvor abgenötigter Krankheitseinsicht abhängig gemachter psychiatrische Untersuchung, die als Beweisfeststellung in Auftrag gegeben wurde mit den Akten-/Beweismittelfälschungen als Beweise. Wulff deckt Pistorius als verantwortlichen Akten-/Beweismittelfälscher und die Richter Boumann und Specht, die diese Fälschungen als psychiatrisch wahr bestätigten.

Zum Zweck der Rücknahme der an mir als zu keiner Zeit psychiatrisch Kranken von der Landesschulbehörde Leiter Pistorius eingeleiteten politischen Psychiatrisierung beantragte ich nochmals 03.02.2005 im Rahmen der Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde, das Wulff als mein oberster Dienstherr seiner Aufsichtspflicht nachkommt. Angezeigt habe ich den begründeten Anfangsverdachts schwere Amtsstraftaten zum Zweck der psychiatrischen Vernichtung und damit meiner beruflichen Existenz durch konstruierte Feststellung von Dienstunfähigkeit (=geheime Zuweisung als psychiatrisch behindert). Zurückzuführen auf den Leiter der Schulabteilung der Bez.reg.Weser Ems (heute Landesschulbehörde Osnabrück) Pistorius, Dr.Bazoche (heute Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg), Ermittlungsführer Boumann (heute Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg) und weitere nicht genannte. Dieses 03.02.2005-Schreiben war gleichzeitig fristgerechter Einspruch gegen den 01.12.2004-Bericht des Ermittlungsführers Boumann, in dem er mich als psychisch gestört/behindert bestätigte und verleumdete. In 22-monatiger Ermittlungstätigkeit bestätigte Boumann nicht nur sämtliche psychiatrische Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit als psychiatrisch wahr, sondern nahm verstärkend weitere psychiatrische Zuweisungen vor. Sämtliche als wahr bestätigte psychiatrischen Beweismittel sind heute als Fälschung=schwere Amtsstraftaten des Initiators Pistorius und Bestätigers Boumann nachgewiesen. Es erfolgte auf die 03.02.2005-Beschwerde bis heute keine Reaktion von MP Wulff.

Daraufhin beantragte ich in meinen Petitionen 2005 und 2009 im Kern nochmals die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und in diesem Zusammenhang Nennung, Klärung, Aufdeckung, Feststellung der Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit. MP Wulff lehnte in der Abstimmung meine Kernanliegen der Petitionen 2005 und 2009 ab. Damit legalisierte er die Fortsetzung der (Zwangs-)Beweisfeststellung auf der Grundlage der vor mir geheim gehaltenen Aktenfälschungen und damit meine (Zwangs-)Psychiatrisierung.

Als zu keiner Zeit psychisch Kranker beantragte ich nach 2005/2009-Fehlentscheidungen in wiederholten Einschreibe-Email wegen des Verstoßes gegen Internationales Vertragsrecht(=Verstoß gegen die Niedersächsische Verfassung und Menschenrechte) und gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §226 StGB beim MP Wulff in seiner Funktion als Niedersächsischer Ministerpräsident die Aufhebung auch seiner Fehlentscheidung und nochmals Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch und die Zurücknahme des auf Akten-/Beweismittelbetrug beruhenden eingeleiteten Psychiatrisierungsvorhabens, um die antizipierten Folgen (=langjährige Freiheitsberaubung, Zwangsbehandlung/-vergiftung) an mir als psychiatrisch nicht Kranken auszuschließen. Meine Einschreibemails wurden nachweislich ungelesen gelöscht bzw. blieben unbeantwortet. Damit verstieß MP Wulff nicht nur gegen Aufsichtspflicht § 13 Völkerstrafgesetzbuch, sondern beteiligte sich selber an meiner Psychiatrisierung und verstieß damit selber gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB schwere Körperverletzung.

Einschreibemail und schriftlich u.a. an Niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff 05.05.2009: Antrag gemäß Art 20 (4) mit Art 33 (4) des Grundgesetzes mit § 40 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (= Treueverhältnis im Rahmen des Diensteides zur Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland) und mit § 2 , § 3, § 4, § 5, § 6 und § 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit § 35 , § 36, § 37, § 38, § 39 und § 40 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (= Rechtspflichten und Verhaltenspflichten des Beamten im Dienst- und Treueverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland) beantrage ich die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes Aktenzeichen 10.74 vom 17.03.2005 der Landesschulbehörde Osnabrück wegen der Missachtung (§ 339 des Strafgesetzbuches) des § 48 mit § 26 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit dem § 54 des Landesbeamtengesetzes für Niedersachsen und sinngemäß mit § 42 und § 44 des Bundesbeamtengesetzes und wegen zusätzlicher Missachtung (§ 339 des Strafgesetzbuches) der Formvorschriften des Bundesdisziplinargesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der innerdienstlichen Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bundesdisziplinargesetz und dem § 26 des Beamtenrechtsrahmengesetzes festzustellen gemäß § 44 (1 und 2, Nr. 6,) des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Keine Antwort.

Einschreibe mail u.a. an den Ministerpräsidenten Wulff vom 11.03.2010 Frist 20.03.2010 Hinweis auf gefälschte Akten/Beweismittel im Beweisfeststellungsverfahren Keine Antwort.

Einschreibe mail u.a. an den Ministerpräsidenten Wulff 27.04.2010 Antrag auf Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemäß § 13 Völkerstrafgesetzbuch, Zurücknahmen und Nichtigkeitsfeststellung. Keine Antwort.

Einschreibemail u.a. an den Ministerpräsidenten Wulff 01.06.2010 Wiederholung meines Antrag von 27.04.2010 auf Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemäß § 13Völkerstrafgesetzbuch sowie Zurücknahmen und Nichtigkeitsfeststellung durch den Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags. Keine Antwort.

Einschreibemail u.a. an den Bundespräsidenten Herrn Christian Wulff 31.07.2010 Dritter Antrag auf Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemäß § 13Völkerstrafgesetzbuch. Anzeige psychiatrischen Identitätsbetrugs (mir zugewiesene und vom Ermittlungsführer als meine Person bestätigte personenbezogene psychiatrische Daten eines Anderen) im Amt Meine Anträge/Mails vom 01.06.2010 und 27.04.2010. Keine Antwort.

Einschub Ende

Es erfolgte bis heute von Wulff in seiner Funktion als damaliger Ministerpräsident und als Bundespräsident keine Reaktion. Der angezeigte Pistorius veranlasste, den gegen Abgabequittung persönlich abgegebenen Widerspruch als nicht abgegeben zu den Akten zu nehmen. Da das von Pistorius und Boumann gegen mich eingeleitete Beweisfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen war, ergaben sich in der Fortführung für mich nach 03.02.2005 folgende Konsequenzen: – Fortführung Psychiatrisierung. Nach Verwaltungsrichter Specht Juni 2005 ist die als 04.11.2002 amtsärztlich angeordnet vorgegebene tatsächlich nicht angeordnete ‚psychiatrische Untersuchung (tatsächlich wurde 15.11.2002 Beweisfeststellung in Auftrag gegeben)‘ von einem staatlichen Psychiater vorzunehmen. Diese Aussage beinhaltet Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) durch einen staatlichen Psychiater, der weiterhin verpflichtend von den psychiatrischen Beweismittelfälschungen als wahr auszugehen hat. – Verstärkung Psychiatrisierung. Dieser staatliche Psychiater hätte in Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) zudem von nicht abgegebenen Widerspruch (=’meine‘ Akzeptanz) der Boumann-Zuweisung auszugehen: ‚verhaltensgestörter psychisch kranker krankheitsuneinsichtiger Straftäter, der die Benutzung von Beweismitteln (=Beweismittelfälschungen) vereitelte (mein 03.02.2004-Widerspruch richtete sich gegen diese Zuweisung des Boumann 01.12.2004). – Verstärkung Psychiatrisierung. Dieser staatliche Psychiater hätte in Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) ferner vom obersten Dienstherrn Wulff und von weiteren genannten Adressaten nicht stattgegebener Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde (=unsubstantiierte Beschwerde eines psychisch kranken krankheitsuneinsichtigen Straftäters) auszugehen.

Wulff wusste nach den Akten, dass Landesschulbehörde und Gesundheitsamt Untersuchung umgedeutet als Beweisfeststellung beim staatlichen Psychiater in Auftrag gaben unter Benutzung sämtlicher psychiatrischer Untersuchungsgegenstände (=Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit). Wulff kannte die Folgen, wie unter ‚A‘ beschrieben.

Gegen die 03.02.2005 beantragte Wahrnehmung der Aufsichtspflicht verstießen neben Wulff auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück, der Niedersächsische Innenminister Herr Schünemann, der Niedersächsische Kultusminister Herr Busemann, die Niedersächsische Justizministerin Frau Heister Neumann, der Niedersächsische Landesrechnungshof, das Landeskriminalamt Zentralstelle Korruption.

Mit nach 03.02.2005 nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht verstießen diese Mitglieder der Nieders. Landesregierung gegen § 13 ‚Verletzung der Aufsichtspflicht‘ und gegen § 7 ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB§ ’schwere Körperverletzung im Amt‘. Denn diese Personen schufen die Option von Zwangsbeweisfeststellung und damit verbundener Benutzung von landesschulbehördlich Pistorius gefälschter und vom Ermittlungsführer Boumann als psychiatrisch wahr bestätigter vor mir geheim gehaltener Akten als Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit durch einen staatlichen Psychiater/Forensiker. Und damit Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nach ‚A‘.

Die von der Landesschulbehörde Osnabrück in Verantwortung des Leiters Pistorius erstellten Akten sind mir langjährig geheim zugewiesene psychiatrische Beweismittelfälschungen (Selbst- und Fremdgefährdung:=langjährige Zwangseinweisung nach Psych KG; Krankheitsuneinsichtigkeit:=langjährige Zwangsbehandlung). Die Niedersächsische Regierungsvertretung Oldenburg Ermittlungsführer Richter Boumann und Verwaltungsrichter Specht bestätigten diese Beweismittelfälschungen unüberprüft als ‚psychiatrisch wahr‘ (=Straftat mittelbare Falschbeurkundung im Amt), verpflichteten den staatlichen Psychiater zur Benutzung dieser Falschbeurkundungen und damit mit langjähriger stationärer Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung (= psychiatrische Vernichtung; bürgerlicher Tod;=psychosoziale Ermordung). Mit nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht legalisierten Wulff und die weiteren genannten Adressaten die Aktenfälschungen der Behörde und die als wahr bestätigten Fälschungen beider ‚Recht setzer‘ und damit gegenüber dem staatlichen Psychiater die Fortsetzung der landesschulbehördlich in Auftrag gegebenen psychiatrischen Vernichtung.

In zwei Petitionen beantragte ich im Kern die Nennung sämtlicher Untersuchungsgegenstände (=vom staatlichen Psychiater zu benutzenden Akten/Beweismittel)und Klärung des gesamten psychiatrischen Untersuchungsvorgangs (=Vernichtungsvorgangs). Beide Berichterstatter schlossen offenbar nach Rücksprache mit den Verursachern, unter vorsätzlicher Missachtung des Kerns meines Petitionsanliegens und der 03.02.2005 beantragten Aufsichtspflicht, diese Klärung aus. Damit deckten 2005 MDL Brockmann und 2009 MDL Zielke die Verursacher und hielten die inquisitorischen Psychiatrisierungsmachenschaften der Verursacher der Niedersächsischen Landesregierung gegenüber den Ausschussmitgliedern des Rechts- und Verfassungsausschusses geheim, empfahlen diesen und den weiteren Landtagsabgeordneten Bestätigung bisher erfolgter Zuweisung von ‚psychisch behindert‘ und die Fortsetzung der Beweisfeststellung ohne meine Kenntnis der zu benutzenden Akten/Beweismittel und damit des Psychiatrisierungsvorgangs (=meine psychiatrische Vernichtung), den die Gesamtheit der Niedersächsischen Abgeordneten durch einstimmige Abstimmung legalisierten. Damit verstießen diese Abgeordneten gegen ihren auf die Niedersächsische Verfassung geleisteten Eid ‚Schutz der Menschenrechte‘ und gaben an mir als psychiatrisch nicht Kranken die Realisierung des ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB ’schwere Körperverletzung in Auftrag. Siehe ‚A‘. Jeden einzelnen Niedersächsischen Landtagsabgeordneten, damit beide Berichterstatter, jedes Mitglied der Niedersächsischen Landesregierung und damit auch nochmals den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff, setzte ich in wiederholten Einschreibe-Email nach ihren Fehlentscheidungen über den Kern meiner in den Petitionen nicht bearbeiteten Petitionsanliegen in Kenntnis. Ich beantragte als zu keiner Zeit psychisch Kranker wegen des Verstoßes gegen Internationales Vertragsrecht und gegen Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit §226 StGB die Aufhebung ihrer Fehlentscheidung und Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch und die Zurücknahme des auf Akten-/Beweismittelbetrug beruhenden eingeleiteten Psychiatrisierungsvorhabens, um die Folgen unter ‚A‘ auszuschließen. Ca. zwei Drittel der Mails wurde nachweislich ungelesen gelöscht, der Rest blieb unbeantwortet. Die Zurücknahme erfolgte nicht. Damit verstieß jeder einzelne Niedersächsische Landtagsabgeordnete, insbesondere des Rechts- und Verfassungsausschusses und MP Wulff, nicht nur gegen § 13 Völkerstrafgesetzbuch, sondern insbesondere auch gegen § 7 Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit § 226 StGB schwere Körperverletzung. Denn durch nicht erfolgte Zurücknahme bestätigten diese Abgeordneten das bisherige Psychiatrisierungsvorhaben als rechtens und verpflichteten den staatlichen Psychiater mit der Fortsetzung (=Zwangsuntersuchung/-beweisfeststellung =Vernichtung) der von der Exekutive (Landesschulbehörde) in Auftrag gegebenen und von der exekutivabhängigen Justiz (RichterBoumann, Specht) als rechtens bestätigten psychiatrischen ‚Untersuchung‘ mit den unter ‚A‘ beschriebenen Folgen.

  1. Geheimhaltung der Akten-/Beweismittelfälschungen vor Zwangseinweisung/-behandlung. Um politische Psychiatrisierung zu realisieren, mussten die Initiatoren für den Beweisfeststellungszeitraum 15.11.2002- ca. Juni 2006 sichergestellen, dass der von ihnen beauftragte staatliche Psychiater die von den Richtern Boumann und Specht als wahr festgestellten Akten/Beweismittel und damit die Kriterien für schwerste Selbst- und Fremdgefährdung sowie Krankheitsuneinsichtigkeit sowie weitere Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit ohne meine Kenntnis verwendet. Ferner, dass durch Geheimhaltung in diesem Zeitraum mein Widerspruch ausgeschlossen ist. Ausgeschlossener Widerspruch wird dem Psychiater verplichtend als meine Akzeptanz dieser Akten/Beweismittel vorgegeben. Der staatliche Psychiater wurde somit von den ‚Recht setzern‘ verpflichtet, diese in der Beweisfeststellung als von mir nicht widersprochene (=akzeptierte) Beweise ‚meiner psychischen Krankheit‘ zu verwenden. Dem staatlichen Psychiater suggerierte der Amtsarzt Bazoche zunächst Krankheitseinsicht auf Grund des (vor mir bis April 2006 geheim gehaltenen gefälschten) 15.11.2002-Gutachten (=Beweisfeststellungsauftrags). Widerspruch/Leugnung während der Beweisfeststellung und damit nach dem Bekanntwerden dieser ‚besonderen Schwere von Leben bedrohenden Gefährdungen‘ gezeigte Krankheitsuneinsichtigkeit hätte der Psychiater als krankheitsbedingt gewertet. Und das bedeutet sofortige stationäre psychiatrische Zwangsbehandlung (=Zwangsmedikation mit Nervengiften).

Richter Boumann hat sämtliche von Landesschulbehörde Osnabrück und vom Gesundheitsamt Osnabrück vorgenommene psychiatrisch kausalattribuierten Aktenfälschungen als psychiatrisch wahr bestätigt, nochmals als wahr bestätigt von Richter Specht. Vor allem bestätigten beide Richter die im Ermittlungszeitraum Febr. 2003 -Dez.2004 von der Exekutive (=Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Pistosrius) vorgenommene Aktenfälschungen als wahr (diese Fälschungen sind heute nachgewiesen!), die aktuell bestehende und prognostisch für die Zukunft schwerste Selbst- und Fremdgefährdung ausdrücken. Insbesondere Krankheitsuneinsichtigkeit. Wegen konsequenter Geheimhaltung der Akten-/Beweismittelfälschungen ‚meiner‘ psychischen Krankheiten (Plural) und ausgeschlossener Feststellungsklagen (Plural) wegen vermuteter Fälschungen konnte ich im Beweisfeststellungszeitraum keinen Fälschungsnachweis führen. Diesen erbrachte ich nach investigativer Recherche in 2011. Bis vor diesem Datum und somit bis vor erbrachtem Fälschungsnachweis war der staatliche Psychiater verpflichtet, Leugnung/Widerspruch als Krankheitsuneinsichtigkeit zu werten. Beide Richter gaben mir (zuletzt Juni 2005) vom Amtsarzt angeordnete Untersuchung in dem Wissen vor, dass 04.11.2002 keine amtsärztliche Anordnung erfolgte und das 15.11.2002 Beweisfeststellung in Auftrag gegeben wurde.

Die von Boumann in seinem Bericht 01.12.2004 mir gegenüber gewählten Formulierungen sind so gewählt, dass ich diese mir unterstellten Gefährdungen nicht erkennen konnte. Gleichzeitig verweigerten mir Landesschulbehörde, Gesundheitsamt und beide Richter (22.06.04; 13.07.2004) mit ‚kein Rechtsanspruch‘ die Nennung der Gesamtheit der psychiatrischen Untersuchungsgegenstände. Damit schlossen beide Richter im Beweisfeststellungszeitraum die Möglichkeit meines Nachweises der Aktenfälschungen aus. Heute sind diese Fälschungen nachgewiesen. Da zu keiner Zeit psychiatrische Krankheit, Selbst- und Fremdgefährdung bestand, bestand damit auch kein Anlass,Krankheitseinsicht zu zeigen. Die Zielsetzung der am politischen Psychiatrisierungsprozess beteiligten war, den staatlichen Psychiater zur ungeprüften Benutzung der landesschulbehördlich und gesundheitsamtlich psychiatrisch gefälschten Akten/Beweismittel als psychiatrisch wahr zu verpflichten. Und zwar auf der Grundlage richterlicher (vorsätzlicher Fehl-)Bestätigung als wahr und staatsanwaltlich ausgeschlossener Ermittlung/Feststellung der Akten/Beweismittel als Fälschungen. Ende 2011 waren von mir die Fälschungen und weitere darauf aufbauenden insbesondere auch richterliche (Boumann, Specht) Straftaten nachgewiesenen. Das bezweckte Ergebnis der Zielsetzung war, dass der staatliche Psychiater (=staatlich geschützter Verbrecher (nach Werner Fus-Zentrum)) meine Freiheitsberaubung im Landeskrankenhaus, meine langjährige Vergiftung mit als Medizin getarnten Nervengiften und damit verbundene irreversibler Schädigung vornimmt. Damit verstießen die Beteiligten gegen Internationales Recht (Menschenrechte) und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (gilt ab 2002) in Verbindung mit § 226 StGB vor. Auch und insbesondere die mehrfach von mir mit Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach § 12 Völkerstrafgesetzbuch beauftragten Niedersächsischen Landtagsabgeordneten, Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung und der Niedersächsische Ministerpräsident Wulff, und Wulff im seiner Funktion als Bundespräsident.

Nach erfolgter und mindestens 6-7 Jahre andauernder Zwangseinweisung/-behandlung (=öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Psych KG) schließt das Bundesverfassungsgericht -2 BvR 443/02- Einsicht/Aushändigung relevanter Akten (=Akten-/Beweismittelfälschungen) aus. Damit ausgeschlossenen ist die Möglichkeit des Nachweises dieser Fälschungen: Es besteht kein unbeschränkter Anspruch des Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen. ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘. Siehe unter ‚G‘. Abgesehen davon wäre nach eingeleiteter ‚Behandlung zum Wohl des psychiatrisch schwer kranken Patienten‘, tatsächlich zwangsweise eingeleiteter Vergiftung eine psychiatrisch zu keiner Zeit Kranken (=politisch Unliebsamen), begonnener geistiger Zerstörung ein Wehren nicht möglich.

Der Leser möge folgende Petition unterschreiben, um damit die Freilassung des Gustl Mollath nach Zwangseinweisung zu unterstützen. http://www.openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten

  1. Exekutivabhängigkeit der Richter Im NRW Koalitionsvertrag erklären die Koalitionäre SPD und Bündnis 90/ Die Grünen Juli 2010, Seite 74, dass ‚als einzige der drei Staatsgewalten die Justiz nicht organisatorisch unabhängig ist, sondern von der Exekutive verwaltet wird‘. Im Klartext: Diese politischen Entscheidungsträger erklärten, dass es die propagierte Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative nicht gibt. Vor allem: nicht nur die Landesregierung und der Ministerpräsident, auch sämtliche weiteren Abgeordneten wissen um die verfassungswidrige Exekutivabhängigkeit. Der Einfluss der Landesregierung auf die Justiz ist von erheblicher Bedeutung.

Die Koalitionspartner erklärten (Zeile 3799/3800), die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen beteiligten zu prüfen. Die NRW-Regierung als offenbar einzige Landesregierung hat endlich beschlossen, die verfassungswidrige Exekutivabhängigkeit ihrer Richter zu beseitigten und so erstmalig die Voraussetzung für GG-gemäße Rechtsprechung in NRW zu schaffen.

Das Koalitionspapier beweist, dass in sämtlichen anderen Bundesländern die verfassungswidrige Exekutivabhängigkeit der Richter und somit GG-widrige Rechtsprechung etabliert ist – ohne jegliche Absichtserklärung einer Änderung.

Die Exekutive (=Landesregierung und untergeordnete Regierungsvertretungen wie auch die Landesschulbehörde) verpflichtet die Justiz/Richter zur vorbehaltlosen unüberprüften Übernahme/Bestätigung und damit zur ‚Rechtsetzung‘ ihrer Entscheidungen. Und das ist von der Exekutive den Richtern verordnete Rechtsbeugung. Abgesichert durch die exekutivabhängigen Staatsanwälte, die angezeigte derartige Straftaten/Rechtsbeugungen aus Systemschutzgründen regelmäßig nicht erkennen. Die Exekutive (=Landesregierung) und das Justizministerium verarschen den mündigen betroffenen Bürger durch Verweis auf die Unabhängigkeit der Richter, die tatsächlich systemimmanente praktizierte Gewaltentyrannei ist. Das Besondere: egal, welche Parteien die Regierung (Exekutive) bilden. Die von der Exekutive (Regierung) vereinnahmte/abhängige Justiz sichert generell und grundsätzlich die Unantastbarkeit/Unfehlbarkeit der jeweiligen Macht (Exekutive) ausübenden Entscheidungsträger. Und das – siehe NRW-Koalitionspapier 2010 – nicht nur in Kenntnis der Regierung, sondern auch sämtlicher Abgeordneten aller Parteien! Bisher unausgesprochenes Gesetz: diese bestehende Exekutivabhängigkeit (Gewaltentyranei) wird von der Opposition nicht angetastet – bildet sie über kurz oder lang doch selber die Exekutive/Regierung.

Exekutivabhängigkeit impliziert psychiatrische Vernichtung. Mein exemplarischer Fall: Über den Zwischenschritt der Exekutivabhängigkeit verpflichtete die Justiz (=’Recht setzende‘ Richter Boumann und Specht) mich als psychiatrisch nicht Kranken zur psychiatrischen Krankheitseinsicht und damit zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung, die zuvor als Beweisfeststellung psychischer Krankheit von der Exekutive in Auftrag gegeben wurde. Zum anderen verpflichtete die Justiz (=’Recht setzende‘ Richter Boumann und Specht) den staatlichen Psychiater zur Benutzung der Exekutiv-Vorgaben (=psychiatrisch kausalattribuierte Akten/Beweismittel) in der Beweisfeststellung. Diese Beweismittel ‚meiner‘ psychischen Krankheit sind von der Exekutive gefälschte/unwahre und eine andere Person betreffende vor mir geheim gehaltene Akten/Beweismittel. Boumann wurde von der Exekutive/Regierung in 2003 mit Sachverhaltsermittlung beauftragt; Specht wurde mit unanfechtbaren Beschluss 21.09.2004 mit der Überprüfung der zu benutzenden Beweismittel beauftragt. Beide ‚Recht setzer‘ Richter Boumann und Specht gaben nach vorgegebener aber nicht vorgenommener Sachverhaltsermittlung/Überprüfung unter Ausschluss meiner Kenntnis dem staatlichen Psychiater diese vor mir geheim gehaltenen Akten-/Beweismittelfälschungen zur Benutzung als wahr vor.

Die Exekutivabhängigkeit führte im Ergebnis dazu, das der Karriere anstrebende stellvertretende Amtsarzt Bazoche die 2002-Vorgaben der Exekutive (=Landesschulbehörde) umsetzte. Er machte Karriere und ist seit 2005 Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg. Er erstellte ausschließlich für den von ihm beauftragten staatliche Psychiater ein im Untersuchungs-/Beweisfeststellungszeitraum vor mir geheim gehaltenes 15.11.2002-Falschgutachten, dass er mir trotz ca. 20 maliger Aufforderung nicht aushändigte. Darin unterstellte er mir Selbsteingeständnis von Streit und Betreuung sowie hierauf bezogene Krankheitseinsicht und beauftragte den staatlichen Psychiater mit Beweisfeststellung ‚meiner ‚ psychiatrischen Krankheit. Die Exekutivabhängigkeit führte im Ergebnis insbesondere dazu, dass der Karriere als Richter anstrebende Ermittlungsführer Boumann in 2004 und Fortsetzung der Richterkarriere anstrebende Richter Specht ganz offensichtlich als Voraussetzung dafür die Exekutivvorgaben umsetzten. Ermittlungsführer Boumann machte Karriere und ist seit 2005 Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg. Die in der Beweisfeststellung von diesen ‚Recht setzern‘ dem staatlichen Psychiater verpflichtend als wahr zur Benutzung vorgegebenen Exekutivvorgaben sind Zwangseinweisung nach Psych KG begründende Akten/Beweismittel. Dieses sind während!! der 22 Monate dauernden Ermittlungstätigkeit von der Exekutive (=Landesschulbehörde) nachweislich gefälschte Akten/Beweismittel, die der Ermittlungsführer Boumann (=Verbrecher nach § 12 StG als das Ergebnis seiner Ermittlungstätigkeit gegenüber dem staatlichen Psychiater als psychiatrisch wahr feststellte, bestätigt vom Richter Specht. Meine beantragte Kenntnis dieser Akten/Beweismittel verweigerten beide Richter. Beide Richter bestätigten über mittelbare Falschbeurkundung im Amt ausschließlich gegenüber dem staatlichen Psychiater behördlich/amtlich aufgedeckte und von mir als verheimlicht unterstellte schwerste nicht heilbare psychiatrische Krankheiten. Diese schwerwiegenden Unterstellungen gingen weit über die von Bazoche mir unterstellten Selbsteingeständnisse hinaus, dokumentierten/’bewiesen‘ die für nicht heilbar erklärte bestehende Depression (=Selbstgefährdung) sowie eine mehrjährig unterstellte Bedrohung als ‚Straftat eines psychisch kranken Straftäters‘ (=Fremdgefährdung) und begründeten stationäre psychiatrische Behandlung. Vom ‚Recht setzer‘ als wahr erklärte Verheimlichung und als Straftat bewertete Bedrohung/Fremdgefährdung sind verpflichtend als wahr vom staatlichen Psychiater zu übernehmen. Widersprechende Richtigstellung bedeutet daher krankheitsbedingte Krankheitsuneinsichtigkeit und sofortige stationäre psychiatrische Zwangsbehandlung. Beide ‚Recht setzer‘ erklärten ausschließlich dem mit Beweisfeststellung beauftragten staatlichen Psychiater gegenüber die von der Exekutive zur Benutzung vorgegebenen Geheimakten/Beweismittel als psychiatrisch wahr. Gleichzeitig schlossen beide meine beantragte Kenntnis hierüber mit ‚fehlendem Rechtsanspruch‘ aus. Zudem nötigten mich beide Richter mit nur mir mitgeteilter ganz anderer Scheinbegründung zur Selbstbeantragung von psychiatrischer Untersuchung unter Vorgabe von Mitwirkungspflicht nach NBG. In dem Wissen, das hierauf bezogene Selbstbeantragung Krankheitseingeständnis bedeutet hätte und in der als Beweisfeststellung umgedeuteten Untersuchung die Benutzung sämtlicher von der Exekutive gelieferten unwahren, von ihr gefälschten und eine andere Person betreffenden psychiatrischen Geheimakten/Beweismittel. Durch praktizierte Geheimhaltung der Landesschulbehörde Osnabrück in Person des Leiters Pistorius, des Gesundheitsamtes Osnabrück in Person von Bazoche und Leiter Fangmann, der Regierungsvertretung Oldenburg in Person des Richters Boumann und des Verwaltungsgerichts Osnabrück in Person des Richters Specht schlossen diese im Zeitraum des Klageverfahrens und der Beweisfeststellung meine Kenntnis und Aufdeckung der psychiatrischen Geheimakten/Beweismittelfälschungen aus und garantierten die Verwendung als wahr durch den von Pistorius (Exekutive) und Bazoche beauftragten staatlichen Psychiater. Specht unterstellte zudem Juni 2005 eine vom Amtsarzt nach NBG angeordnete (=15.11.2002 in Auftrag gegebene) und von mir verweigerte psychiatrische Untersuchung, dessen ab 19.11.2002 ca. 20 mal beantragte Anordnungsabschrift ich erstmals April 2006 erhielt und die nachgewiesenermaßen gelogen ist. Diese Personen konstruierten, insbesondere Specht legitimierte, vorzunehmende Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung) wegen nach § 444 ZPO ‚vereitelter Benutzung von Beweismitteln‘ durch einen staatlichen Psychiater und garantierten durch zwangsweise Benutzung dieser tatsächlich unwahren/gefälschten und eine andere Person betreffenden Beweismittel meine psychiatrische Vernichtung (siehe ‚A‘). Und das ist von langer Hand Nov. 2002 unter Beteiligung vorgenannter Personen, insbesondere des Hauptverantwortlichen Pistorius, vorbereiteter Verstoß gegen Völkerstrafgesetzbuch (Juni 2002) in Verbindung mit § 226 StGB, Verstoß gegen Internationales Recht und UN-Charta. Auch der Versuch verjährt nicht und ist strafbar. Die exekutivabhängigen Staatsanwaltschaften, auch der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Leiter Finger, erkannten nicht auch diese angezeigten Straftat der verantwortlichen Verursacher der Exekutive und der exekutivabhängigen Justiz.

  1. Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ergibt sich aus §§ 146/147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 146 haben die Staatsanwaltschaften den dienstlichen Weisungen nachzukommen. Die Dienstaufsicht übt nach § 147 (2) GVG die Landesjustizverwaltung aus (=exekutivabhängige Justiz). Da die Justiz von der Exekutive verwaltet wird, werden von der Exekutive vorgegebene und richterlich umgesetzte Fehlentscheidungen von den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften regelmäßig nie als Straftat geahndet. So werden richterliche Fehlentscheidungen (=dem staatlichen Psychiater verpflichtend als wahr zur Benutzung vorgegebene Akten-/Beweismittelfälschungen) von den Staatsanwaltschaften nie geahndet/zurückgenommen. Und damit gegenüber dem staatlichen Psychiater als wahr bestätigt.
  2. Bundesverfassungsgericht deckt politische Psychiatrisierung (=Menschenrechtsverstöße) (EntscheidVerfassungsbeschwerde 24.1.06.doc) Zitierung: BVerfG, 2 BvR 443/02 vom 9.1.2006, Absatz-Nr. (1 – 57), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060109_2bvr044302.html Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 443/02 – Richter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt: ‚In einem Bereich, der wie der Maßregelvollzug durch ein besonders hohes Machtgefälle zwischen den Beteiligten geprägt ist, sind die Grundrechte der Betroffenen besonderer Gefährdung ausgesetzt. Das gilt auch in Bezug auf die Führung der Akten und den Zugang zu ihnen. Die Akteneinträge sind wesentlicher Teil der Tatsachengrundlage für künftige Vollzugs- und Vollstreckungsentscheidungen‘.

Die VOR Zwangsuntersuchung, -einweisung, -behandlung und vor zwangsweisem Wegsperren in die Vernichtungsanstalt Psychiatrie (genauer: tatsächlich wurde der staatliche Psychiater nicht mit psychiatrischer Untersuchung beauftragt, denn diesem wurde Abrechnung nach ZUSEG-Gesetz für ‚Beweisfeststellung‘ vorgegeben(=Behörde und Gesundheitsamt beauftragten daher den staatlichen Psychiater mit Beweisfeststellung!!); in dieser Beweisfesstellung werden als ‚Beweise‘ psychischer Krankheit die Akten als Beweismittel verwendet) vor mir geheim gehaltenen gefälschten Akten (=Beweismittel ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit) sind von exekutivabhängigen Richtern Boumann und Specht gegenüber dem staatlichen Psychiater für wahr erklärte/bestätigte Akten/Tatsachengrundlagen Tatsachengrundlagen, durch zusätzliche unwahre richterliche Eigenbewertung (Boumann 01.12.2004) nochmals verstärkte, Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG, für Maßregelvollzug und für Zwangsbehandlung. Taktisches Kalkül der Fälscher und Bestätiger: Der staatlichen Psychiater ist nicht autorisiert, diese von Garanten gelieferten und von ‚Recht setzern‘ als wahr bestätigten Akten/Beweismittel als unwahr zur Disposition zu stellen, sondern wurde in der in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung verpflichtet, diese Fälschungen als psychiatrisch wahre Tatsachengrundlageng/Beweismittel zu benutzen.

Wie geht nun das Bundesverfassungsgericht NACH erfolgter Zwangseinweisung/-behandlung nach Psych KG mit den geheim gehaltenen für wahr erklärten gefälschte Akten/Beweismitteln um? Ganz offenbar ist sich das Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 443/02 – der Tatsache der in den Ländern praktizierten exekutivabhängigen Justiz und damit der offenbar regelmäßig von der Exekutive praktizierten psychiatrischen Aktenfälschungen (=politische Psychiatrisierung) bewusst. Ganz offenbar sieht es sich auf Bundesebene selber als exekutivabhängige Justiz, denn es deckt realisierte politische Psychiatrisierung, indem es dem Betroffen die relevanten Akten vorenthält. Siehe hierzu ‚H‘. Nach Grundsatzurteil – 2 BvR 443/02 – kommt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverhältnisses nach Psych KG ein unbeschränkter Anspruch des Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen (=von der Exekutive gefälschte und von der Judikative für wahr erklärte Akten, die Grundlage für Zwangseinweisung nach Psych KG und Zwangsbehandlung waren) nicht in Betracht. Zitat: ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘. Unglaublich: mit diesem Urteil vorenthält das Bundesverfassungsgericht dem Zwangspsychiatrisierten Kenntnis über seine Akten, schließt die Möglichkeit des Nachweises der Aktenfälschungen und damit sofortige Aufhebung der Zwangseinweisung/-behandlung aus und legalisiert damit den Verstoß gegen die Menschenrechte.

Wie bereits auf Landesebene die exekutivabhängige Justiz und die weisungsgebundenen regelmäßig nichts erkennenden Staatsanwaltschaften nach § 146/147 GVG so hält nun auch auf Bundesebene das Bundesverfassungsgericht die Aktenfälscher (=politische Psychiatrisierer) sakrosankt.

Nachtrag vom 23.01.2012:

  1. Stellungnahme von Frau Steck-Bromme Die Stellungnahme von Frau Steck-Bromme ist nicht mehr unter folgendem Link aufrufbar. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/Archiv/12_Massregelvollzug/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Steck-Bromme.pdf

Siehe daher: http://www.blog.de/media/document/stellungnahme_steck_bromme06_04_2009/613974

Nach Steck-Bromme lagen in nicht weniger als 11 von 45 der von ihr betreuten Fälle, das ist fast ein Viertel, nach den Ausführungen externer Sachverständiger von vornherein eine Fehleinweisung vor. Es gab überhaupt keinen Einweisungsgrund. Diese Mandanten hätten von vornherein niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen.

Nur drei sind nach ihrer Einschätzung zu Recht untergebracht. Zweiundvierzig (außer den 11 noch 31 weitere) sind nach ihrer Einschätzung zu Unrecht untergebracht.

Die Quote ist nicht repräsentativ, aber typisch.

Unter Zugrundelegung dieser Quote hätten bei jährlich 200’000 Zwangseinweisungen in der BRD von vornherein 50’000 niemals in der Psychiatrie untergebracht werden dürfen. Danach sind (3 von 45) nur 13300 jährlich zu Recht untergebracht. Danach sind (42 von 45) 186700 jährlich zu Unrecht untergebracht.

Bezogen auf jährlich ca. 1 Mill. Sterbefälle/Geburten werden jährlich mit stetig zunehmender Tendenz 200’000 Menschen zwangseingewiesen. Bezogen auf 82 Mill. BRD-Einwohner wurden bis heute (67 Jahre * 200’000)) hochgerechnet ca. 12,5 Millionen Menschen, zwangseingewiesen/zwangsvernichtet.

Wurde 2 BvR 443/02 bis 24.1.2006 generell keine Akteneinsicht gewährt, so wurde nach diesem Datum von den Bundesverfassungsrichtern Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt die Nicht-Gewährung von Akteneinsicht rückwirkend legalisiert und für die Zukunft als rechtens festgeschrieben: Zitat: ‚Für ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht kein zwingendes Bedürfnis‘.

Unglaublich: mit diesem Urteil vorenthält das Bundesverfassungsgericht den jährlich mindestens 187’000 zu Unrecht untergebrachten und am Anfang der schleichenden, mindestens 6-7Jahre bis lebenslang andauernden, Vergiftung (=Ermordung) im Landeskrankenhaus(=Vernichtungsanstalt) stehenden Kenntnis über seine Akten, schließt ihm die Möglichkeit des Nachweises des vorsätzlichen Aktenbetrugs (=psychiatrische Akten-/Beweismittelfälschung) und damit sofortige Aufhebung der Zwangseinweisung/-behandlung aus.

Es handelt es sich hierbei um Fortsetzung der NS-Psychiatrie- und Holocoastkontinuitäten. In der Zeit der Herrschaft der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) vom 30. Januar 1933 bis 1945 fand in Deutschland der Holocaust mit der zielgerichteten Ermordung von ca. 6 Millionen Menschen statt, die das nationalsozialistische Regime als Juden definierte.

Mit ihrem Grundsatzurteil legalisierten Richter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt die Fortsetzung zielgerichteter Auftragsmorde/Menschenvernichtungen.

Wurden früher Juden für lebensunwert erklärt und vernichtet, so werden heute von einem bestimmten Exekutiv-Klientel psychiatrisch nicht kranke Menschen für psychiatrisch krank/behindert und für lebensunwert ‚erklärt‘. Mit deren Vernichtung beauftragt(e) das Exekutiv-Klientel den staatlichen Psychiater. Als psychiatrisch wahr vorgegebene ‚Erklärung’und von einem bestimmten Judikativ-Klientel vorgegebene ‚Bestätigung‘ der ‚Erklärung‘ als wahr sind Legitimation für psychiatrische Vernichtung des für psychiatrisch krank/behindert/lebensunwert erklärten aber tatsächlich psychiatrisch nicht kranken Menschen. ‚Erklärung‘ und ‚Bestätigung‘ sind vom Exekutiv- und Judikativ-Klientel gegenüber dem Lebensunwerten geheim gehaltene unwahre/gefälschte psychiatrisch kausalattribuierte ‚Akten/Beweise‘ und personenbezogene psychiatrische Daten einer anderen Person. Der staatlichen Psychiater wurde vom Judikativ-Klientel (=’Recht setzer’=Richter) zur Benutzung dieses Fälschungskonstrukts und der psychiatrischen Daten einer anderen Person verpflichtet. Diese Fälschungen und Daten des Anderen entsprechen den Kriterien für Zwangseinweisung nach Psych KG, für Zwangsbehandlung und für Maßregelvollzug.

Das Exekutiv-Klientel sind die Auftragsmörder. Das Judikativ-Klientel legalisierte die Auftragsmorde. Der staatliche Scheuklappenpsychiater führt(e) die Auftragsmorde aus und ist ein Mörder (nach Werner Fuss Zentrum: staatlich geschützter Verbrecher).

Mit ihrem Grundsatzurteil legalisier(t)en Richter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt Anordnung und Durchführung der jährlich in Auftrag gegebenen ca. 200’000 Vernichtungen/Morde und schufen damit die Voraussetzung für Renaissance der Inquisition

Damit sind Bundesverfassungsrichter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt Verfassungshochverräter.

Diese absoluten Zahlen stellen die Morde der Inquisition in den Schatten. Und sind nur mit dem Holocaust vergleichbar.

Ketzerverfolgung und Inquisition, Rassenhygiene und Holocaust sind als Inbegriffe menschlicher Gräueltaten in die Annalen der Geschichte eingegangen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dem Begriffspaar Geisteskrankheit und Zwangspsychiatrie das gleiche Schicksal widerfährt. Scheiterhaufen und Vernichtungslager sind u.a. durch Vernichtungsanstalten (=Psychiatrien) und durch heimtückische Nervengifte ersetzt worden. Mit irreversibler körperlicher und geistiger Schädigung. Neben ungezählten andern liegt eine Studie vor, welche belegt, dass die in den Anstalten eingesetzten Substanzen die Lebenserwartung bis zu 25 Jahre verkürzen. Die Psychiatriekritik brandet.

Bundesverfassungsrichter/-hochverräter Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt schließen bei ca. 200’000 jährlich zu Unrecht Untergebrachten Akteneinsicht aus. Und schaffen damit die Voraussetzung, das psychiatrisch nicht Kranke ihrer Freiheit beraubt, in latenter Vergiftung ihr Leben im Delirium verbringen und in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfallen. Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt verstießen damit selber gegen § 226 StGB Schwere Körperverletzung.

Broß, Lübbe-Wolff, Gerhardt: Gestatten Sie mir Ihnen zu sagen, dass Sie mich ankotzen.

 

Renaissance der Inquisition in Niedersachsen?! – Über Geheimakten und Daten eines Anderen: Psychiatrisierung als probates Mittel der Aussonderung Vernichtung eines psychisch nicht Kranken

 

Rainer Hackmann. Zuerst veröffentlicht in blog.de 2011-11-19 – 17:08:56

Der Leser möge entscheiden, ob das Fragezeichen oder Ausrufezeichen zutrifft.

Man kann alle Menschen eine Weile täuschen und einige Menschen für immer, aber nicht alle Menschen die ganze Zeit. Abraham Lincoln

Das folgende Video stimmt auf die folgenden Ausführungen ein. http://www.youtube.com/user/bundeskommissar?feature=mhee Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie und Korruption.

BRD: ca. 82 Millionen Einwohner: ca. 200‘000 Zwangseinweisungen nach Psych KG jährlich Bei einem Lebensalter von 80 Jahren sterben jährlich und werden geboren 1‘000‘000 Menschen. D.H ca. 20% der Bevölkerung wurde/wird als psychisch krank zwangseingewiesen. Statistisch sind 16‘000‘000 Personen ganz offenbar gegen ihren Willen in psychiatrischer Behandlung. Niedersachsen: ca. 8 Mill. Einwohner: jährlich ca. 19‘500 Zwangseinweisungen. Bei ca. 40 Gesundheitsämtern in Niedersachsen ca. 480 Zwangseinweisungen pro Gesundheitsamt jährlich.

Ca. 50% der über 50-jährigen Lehrer ist zwangspensioniert. Unter Zugrundelegung von 35 Lebens-Dienstjahren (30-65) sind das bei 15 (50-65 Jahre) Dienstjahren (ca. 40%) die Hälfte. Von insgesamt ca. 60‘000 niedersächsischen Lehrern werden/wurden ca. 12‘000 vorzeitig (zwangs-)pensioniert. Bei 35 Dienstjahren pro Jahr werden jedes Jahr ca. 1700 Lehrer eingestellt/entlassen und von diesen ca. 340 Lehrer jährlich vorzeitig (zwangs-)pensioniert. Das sind ca. 20%. Bei ca. 40 niedersächsischen Gesundheitsämtern werden ca. 8 über 50 Jahre alte Lehrer pro Jahr und Gesundheitsamt aus psychischen Gründen (zwangs-)pensioniert. Also über Amtsarzt und psychiatrischer Zusatzuntersuchung. Zu Recht ? Oder werden Unliebsame von einem kleinen Klientel Mobber/Psychoterroristen, die Kenntnis von Psychotechniken besitzen, gezielt langfristig mit psychischem Druck krank gemacht, dem Betroffenen nach psychiatrisch kausalattribuierter Umdeutung das Mobbing als psychische Störung zugewiesen, um diesen dann mit dem politisch probaten Mittel Psychiatrisierung (=Zuweisung von psychischer Störung/Krankheit) ausgesondert/vernichtet? Wobei dieses feige, gewissenlose, menschenverachtende Verursacher-Klientel Aussonderung/Vernichtung dem Amtsarzt, und dieser einem staatlichen Psychiater übertrug. Diesem wurde in der in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung (=Umdeutung von Untersuchung) die Aussonderungs-/Vernichtungsgegenstände (=Beweismittel psychiatrischer Krankheit=von diesem Klientel konstruierte geheim gehaltene psychiatrisch kausalattribuierte gefälschte/unwahre und eine andere Person betreffende Geheimakten) von ‚Recht setzenden‘ Richtern für wahr erklärt und dem staatlichen Psychiater verpflichtend zur Benutzung als wahr vorgegeben. Die folgenden Ausführungen von Frau Streck-Bromme weisen exemplarisch derartige Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach. ## Frau Steck-Bromme wies als das Ergebnis einer Anhörung (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/Archiv/12_Massregelvollzug/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Steck-Bromme.pdf). nach, dass von den 45 von ihr Betreuten 3 als psychisch kranke Straftäter zu recht eingewiesen sind. 42 zu unrecht!!

Ich antizipierte, dass der Link kurz nach dem Erscheinen im Internet nicht mehr aufrufbar sein wird. Siehe daher:   Stellungnahme Steck-Bromme vom 06.04.2009                                         Während der Dauer der Zwangsunterbringung ist Akteneinsicht ausgeschlossen. Gegenüber dem Betroffenen vom Leiter der Psychiatrie und staatlicher Justiz  zielgerichtet geheim bleibt während dieser Zeit dessen Inkenntnissetzung über die Zwangseinweisungsbegründung. Steck-Bromme weist an den von ihr betreuten Fällen nach, dass innerhalb der ersten 6-7 Jahre Akteneinsicht aussichtslos ist. Nach Steck-Bromme sind nur 3 der von ihr im Maßregelvollzug betreuten 45 Personen zu Recht untergebracht. Der Rest 43 !! beruht überwiegend auf nachgewiesener Fehldiagnose und damit Fehleinweisung. Diese 42 Personen hätten niemals eingewiesen werden dürfen. Diese wurden somit öffentlich den drei zu Recht eingewiesenen psychisch kranken forensischen Straftätern gleichgesetzt und psychiatrisch ausgesondert/vernichtet.   Aktuelles Beispiel für staatlich gebilligte und zu verantwortende Vernichtung von unbescholtenen Bürgern siehe den  Fernsehfilm zum Fall Mollath .

Nach Professor Norbert Nedopil, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der Universitätsklinik München, in ‘Ärzte Zeitung‘ vom 15.04.2009  hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der forensisch-psychiatrischen Patienten etwa verdoppelt (1990: ca. 9500). Zwangsbehandlung dauert mindestens 6-7 Jahre und wird danach solange fortgesetzt, bis Krankheitseinsicht gezeigt wird. Diese 42 Personen, die  niemals hätten eingewiesen werden dürfen, hätten frühestens erst nach sieben Jahren die Möglichkeit gehabt, aus dem Psychiatrie-Knast entlassen zu werden. Aber nur unter der Voraussetzung gezeigter  Einsicht in bestehende psychiatrische Krankheit, die tatsächlich nie bestand.  ## Auch Mollath verbrachte 7  Jahre im psychiatrischen Knast. Hätte dieser Fall nicht in diesen sieben Jahren in der öffentlichen Diskussion gestanden,  wäre er – da er keine  Krankheitseinsicht zeigte – von den Kollegen des Nedopil nach den sieben Jahren nicht entlassen und von diesen mit als Medikamente getarnte Nervengiften schleichend vernichtet/ermordet worden.

Feststellung: Zwangseinweisung bedeutet Zwangsuntersuchung (=Zwangsbeweisfeststellung). Der dafür beauftragte staatliche Psychiater wird als Sachverständiger nach § 1 ZUSEG-Gesetz für Beweisfeststellung bezahlt. Daraus abzuleiten ist, dass dieser keine Untersuchung zu dem Zweck durchführt um festzustellen, dass keine psychische Krankheit besteht. Durch vorgegebene Kostenabrechnung als Sachverständiger für Beweisfeststellung wird diesem verpflichtend vorgegeben davon auszugehen, dass psychiatrische Krankheit besteht. Der mit Beweisfeststellung beauftragte staatliche Psychiater hat lediglich den Schweregrad psychiatrischer Krankheit festzustellen, psychiatrische Diagnose zu erstellen (Gutachten) , Zwangseinweisung vorzunehmen und Zwangsbehandlung einzuleiten.

Das Niedersächsische Beamtengesetz (NBG) schreibt im Zusammenhang mit Pensionierung Untersuchung vor, nicht Beweisfeststellung. Um Beweisfeststellung in Auftrag geben zu können, ist das vorherige Eingeständnis psychischer Krankheit erforderlich. Da nachweislich zu keiner Zeit psychische Krankheit bestand, erfolgte auch von mir kein Eingeständnis. Jetzt wird dem Leser klar, warum im gesamten Beweisfeststellungszeitraum mir das amtsärztliche 15.11.2002-Gutachten mit der in Auftrag gegebenen Beweisfeststellung trotz wiederholt gestellter Anträge vom Gesundheitsamt Osnabrück und Landesschulbehörde Osnabrück konsequent nicht ausgehändigt wurde.

Grundlage jeder medizinischen Untersuchung ist das Einverständnis. Ist dieses erteilt, hat man sich dem medizinischen/psychiatrischen Entscheidungsträger ausgeliefert. Zur Untersuchung gehört auch die vorherige Aufklärung. Der Amtsarzt Bazoche hat in diesem Sinn nach NBG die Anordnung der psychiatrischen Zusatzuntersuchung gegenüber dem Probanden verständig zu begründen/würdigen. Am Untersuchungstag 04.11.2002 erfolgte keine Anordnung und keine verständige Würdigung (Nachgewiesen durch meinen Tonträger über die 04.11.2002-Untersuchung). Psychiatrische Untersuchung bedeutet zunächst festzustellen, ob überhaupt eine psychiatrische Krankheit vorliegt und wenn ja, welche. Durch Nichtthematisierung ausgeschlossene Existenz des Mobbing/Psychoterror, ausgeschlossene Berücksichtigung der vorgelegten Mobbingdokumentation, ausgeschlossene ganzheitliche Reha in Glotterbad (Mobbing als Ursache für Herz/Insult), schloss Bozoche die Feststellung der von den Mobbern/Psychoterroristen verursachten traumatischen Belastungen aus und stellte die Benutzung der von diesen konstruierten psychiatrisch kausalattribuierten Sachverhaltsumdeutungen als ursächlich mir zugewiesene psychiatrische Störung sicher. Da die Landesschulbehörde dem Gesundheitsamt Amtsarzt Bazoche als Untersuchungszweck Zwangspensionierung (aus psychiatrischen Gründen) vorgab, hatte der in 2002 stellvertretende Amtsarzt Bazoche in seiner Verantwortung seinen Teil zur Umsetzung dieser Vorgabe beizutragen. Nach Aussage von Bazoche traf er seine Entscheidungen in enger Absprache (=Vorgabe) mit seinen Vorgesetzen Fangmann und der Landesschulbehörde. Da das zeitnahe 14.10.2002-Gutachten der Schüchtermann-Klinik psychiatrische Krankheit ausschloss, war damit 04.11.2002 keine Anordnung der psychiatrischen Zusatzuntersuchung zu begründen/würdigen. Das ging auch deshalb nicht, weil der Klinik-Bericht erst Jan 2003 versandt wurde. Bazoche beauftragte den staatlichen Psychiater Weig mit meiner psychiatrischen Untersuchung ohne mir die 15.11.2002-Auftragsbegründung (Mein Tonträger) am 04.11.2002 genannt zu haben. Mit nachgereichtem 18.12.2002-Gutachten (=von Bazoche vorgegebene Kenntnis des 14.10.2002-Gutachtens der Schüchtermann Klinik, die er definitiv nicht hatte) abverlangte er Selbstbeantragung (=Eingeständnis psychiatrischer Krankheit) von psychiatrischer Untersuchung (Feststellung: bei Selbstbeantragung handelt es sich nicht um eine nachgereichte Anordnung!) im Landesskrankenhaus. Abverlangte Selbstbeantragung ist keine rechtliche/gesetzliche Alternative zu amtsärztlicher Anordnung, gibt es nach NBG nicht! Es handelt sich um von Bazoche vorgenommene Nötigung zum Verstoß gegen ‚§ 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt‘. Hätte ich als psychisch nicht Kranker, 14.10.2002 von der Schüchtermann Klinik festgestellt, mich drei Wochen später als ‚von psychischer Krankheit nicht heilbar‘ erklärt, hätte ich mich strafbar gemacht (strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft). Zumal Bazoche 18.12.2002 meine volle Genesung von Insult und Herz bestätigte, und darauf bezogene volle Dienstfähigkeit. Vollständig genesen und voll dienstfähig habe ich meinen Dienst wieder antreten wollen und habe mich deshalb nicht zur Straftat ‚mittelbare Falschbeurkundung im Amt‘ nötigen lassen. Sämtliche Fachpsychiater erklärten die psychiatrischen Untersuchung (=Beweisfeststellung) im Landeskrankenhaus auf der Grundlage dieser 18.12.2002-Aussagen/Begründung, und nur hierauf bezog sich die Nötigung des Gesundheitsamtes Dr. Bazoche, die tatsächlich am 04.11.2002 von Bazoche nicht gesagte wurde, als eine Lachnummer bzw. einen ‚schlechten Witz‘. Dass wusste auch der Allgemeinmediziner und Schmalspurpsychiater Dr. Bazoche. Deshalb abverlangte er von mir die Akzeptanz dieser Lachnummer bzw. des schlechten Witzes, das ich als psychisch nicht Kranker hierauf bezogen ‚meine psychische Krankheit eingestehe‘ und die Selbstbeantragung der psychiatrischen Zusatzuntersuchung (=Beweisfeststellung) vornehme. Die Formulierungen des 18.12.2002-Schreibens/Gutachten sind so gewählt, dass Bazoche damit selber die Untersuchung nicht anordnete, sondern mich zur Selbstbeantragung (=Einsicht in psychische Krankheit) nötigte. Nehme ich als psychisch nicht Kranker Selbstbeantragung vor, weise ich mir psychiatrische Krankheit zu, reduziere damit selber Untersuchung auf Beweisfeststellung durch den staatlichen Psychiater, der als Beweismittel die gesundheitsamtlich und landesschulbehördlich gelieferten Akten verwendet. Wäre diese denn nach erfolgter Selbstbeantragung, also nach dem 18.12.2002, entdeckt worden? Nein ! Diese Untersuchung zum Zweck der Entdeckung/Feststellung psychische Krankheit (=Beweisfeststellung) gab das Gesundheitsamt Osnabrück Amtsarzt Bazoche bereits zuvor 15.11.2002 beim Leiter des Landeskrankenhauses Prof. Weig in Auftrag und wurde in der 15.11.2002-10.12.2002 bereits durchgeführten Beweisfeststellung vom staatlichen Psychiater ‚entdeckt‘, lag also vor dem 18.12.2002! schon vor. Ich sollte durch behördlich abverlangte Selbstbeantragung bestehende psychiatrische Krankheit eingestehen, damit rückwirkend/nachträglich !! das vorliegende Beweisfeststellungsergebnis mir zugewiesen werden kann. Das der Amtsarzt Beweisfeststellung in Auftrag gab, ist aus dem Vermerk ZUSEG im 15.11.2002-Gutachten abzuleiten. Das 15.11.2002-Gutachten habe ich erst April 2006 erhalten. Die Bedeutung von ZUSEG erst in 2011. Mit diesem Trick der nach 18.12.2002 abgenötigten Selbstbeantragung (=Krankheitseingeständnis= Verstoß gegen ‚§ 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt‘) würde nachträglich aus psychiatrischer Untersuchung Beweisfeststellung, aus Proband psychiatrischer Patient, aus psychiatrisch nicht Kranker würde psychiatrisch Kranker. Mit erfolgter Selbstbeantragung hätte ich das bereits 10.12.2002 vorliegende Ergebnis der psychiatrischen Beweisfeststellung ‚psychiatrisch krank‘ akzeptiert – in Unkenntnis der Gesamtheit der dafür bereits benutzten Beweise (=Geheimakten). Ich hätte rückwirkend keine Kenntnis gehabt über die benutzten Beweise (=Geheimakten). Wie schrieb Ermittlungsführer Boumann 01.12.2004: die Aussagen (=Selbstanamnese) eines psychiatrischen Patienten sind nichts wert. Mit Selbstbeantragung hätte ich das Ergebnis der zeitnahen fachkompetenten Untersuchung (3 Wochen) der Schüchtermann-Klinik zum Ausschluss psychiatrischer Krankheit selber aufgehoben und eine geheimnisvolle mir unbekannte tatsächlich nicht existente anderweitige Krankheit eingestanden, die der staatliche Psychiater Prof. Weig bereits 15.11.2002-10.12.2002 entdeckt und das Ergebnis mir gegenüber geheim gehalten hat. Der Trick des Amtsarztes Bazoche: bei Selbstbeantragung (=psychiatrisches Krankheitseingeständnis/-sicht) bedarf es keiner amtsärztlichen Anordnung, die 04.11.2002 und zu keiner anderen Zeit, auch nicht mit seinen als gesagt vorgegebenen Aussagen des 18.12.2002-Gutachtens, erfolgte. Mit 18.12.2002 abgenötigter/erpresster Selbstbeantragung, er gab Mitwirkungspflicht nach NBG vor die es bezogen auf Selbstbeantragung nicht gibt, umgingen Gesundheitsamt Bazoche und Landesschulbehörde Kasling die Vorgaben des NBG, das klar und eindeutig amtsärztliche Anordnung, Begründung und verständige Würdigung der psychiatrischen Zusatzuntersuchung gesetzlich vorgibt. Gesundheitsamt und Landesschulbehörde nötigten mich zur Straftat gegen ‚§ 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt‘, mit bis zu 5 Jahren strafbewehrt. Die Verlogenheit und vorsätzliche Täuschungsabsicht des Gesundheitsamtes Osnabrück Amtsarzt Dr. Bazoche zeigt sich darin, dass er 18.12.2002 Selbstbeantragung einer in der Zukunft liegenden Untersuchung suggerierte/abverlangte, die er bereits 15.11.2002 als Beweisfeststellung in Auftrag gab, die 15.11.2002 bis 10.12.2002 bereits durchgeführt wurde und dessen Ergebnis in der Vergangenheit 10.12.2002 bereits vorlag! Und dieses 10.12.2002 Beweisfeststellungsergebnis verschwiegen mir Bazoche und Weig vorsätzlich! Die Psychotrickserei/perverse Perfidie: Mit abgenötigter Selbstbeantragung psychiatrischer Untersuchung (= Krankheitseinsicht) appellierte Amtsarzt Bazoche an meine Blödheit, schlösse ich selber zeitnah 14.10.2002 und sämtliche zuvor fachpsychiatrisch festgestellte psychische Gesundheit aus. Untersuchung bezöge ich damit auf selbst beantragte ‚Feststellung des Beweises meiner psychiatrischen Krankheit‘ . Mit Selbstbeantragung legitimierte ich nachträglich !! selber die vom Gesundheitsamt und Landesschulbehörde bereits 15.11.2002 in Auftrag gegebene Beweisfeststellung, die der staatliche Psychiater im Zeitraum 15.11.2002 bis 10.12.2002 ohne meine Kenntnis bereits vornahm und das Ergebnis, das zum Untersuchungstermin 10.12.2002 vorlag. Hiervon ist auszugehen, da der staatliche Psychiater Weig, der 19.11.2002 maximal eine Stunde für psychiatrische Untersuchung vorgab, in dieser Zeit keine psychiatrische Untersuchung vornehmen kann!!, aber eine psychiatrische Bewertung der Beweismittel/Geheimakten. Was waren die Beweise, mit denen in der vom Gesundheitsamt Bazoche mit 15.11.2002-Gutachten/Untersuchungsauftrag in Auftrag gegebene Beweisfeststellung (nicht Untersuchung!) eine geheimnisvolle unbekannte anderweitige Krankheit im 15.11.2002-10.12.2002 Beweisfeststellungszeitraum entdeckt und begründet wurde? XXXX Nach Vorstehendem erfolgen in Verantwortung des Gesundheitsamtes Osnabrück ca. 480 Zwangseinweisungen pro Jahr, darunter auch Lehrer. Dessen langjähriger medizinischer Leiter Fangmann kennt die nach Psychisch-Kranken Gesetz zu erfüllenden Voraussetzungen sehr genau. Die Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Pistorius verwaltet ca. 15‘000 Lehrer. Der Leiter der Personalverwaltung hat alltäglich mit Versetzungen in den Ruhestand zu tun, insbesondere mit Zwangspensionierungen aus psychiatrischen Gründen. Auch er kennt die hierfür zu erfüllenden Voraussetzungen.

Insbesondere wissen beide, wie bei vermeintlich Unliebsamen und pensionierungsunwilligen psychisch nicht Kranken in konzertierter Aktion eines politischen Klientels, einzig durch Zuweisung psychischer Störung und Psychotrickserei/Betrug, die Voraussetzungen für die Anwendung des Psychisch-Kranken Gesetz geschaffen werden. Von einem erweiterten politischen Klientel politisch gedeckt/legalisiert und ganz offenbar vorgegeben von der Niedersächsischen Regierungsvertretung Oldenburg und der Niedersächsischen Landesregierung mit dem damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff an der Spitze und damit auch akzeptiert von den hierüber mehrfach in Kenntnis gesetzten Niedersächsischen Landtagsabgeordneten. Psychiatrisierung ist ganz offenbar in Niedersachsen politisches probates Mittel der Aussonderung/Vernichtung psychisch nicht Kranker und von wenigen Mobbern an der BBS Melle in Verantwortung des Leiters Kipsieker für unliebsam erklärten. Und damit erhebliche Vernichtung von Steuergeldern.

Unter Zugrundelegung der Ausführungen von Streck-Bromme wurden demnach ca. 465 psychisch nicht kranke Personen jährlich vom Gesundheitsamt Osnabrück in Verantwortung des Leiters Fangmann mit ähnlicher Psychotrickserei/Betrug ausgesondert/vernichtet. Durch geheim gehaltene Zuweisung psychischer Störung/Krankheit. Der stellvertretende Amtsarzt Dr. Bazoche ist seit 2005 Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg. Offenbar hat Bazoche mit den an mir gezeigten Zuweisungspraktiken (= u.a. Nötigung zum Verstoß gegen ‚§ 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt‘) seine herausragende ‚Kompetenz‘ und seine besondere Eignung als Leiter des Gesundheitsamtes Oldenburg (ab 2005) bewiesen. Die Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Pistorius leitete gegen meinen Willen Zwangspensionierung gegen mich ein und gab 2002 beim Gesundheitsamt Osnabrück Amtsarzt Dr. Bazoche durch Vorgabe des Untersuchungszwecks Zwangspensionierung die nachträgliche Feststellung des hierfür nach NBG erforderlichen psychiatrischen Grundes in Auftrag. Um die Umsetzung dieser Vorgabe zu erreichen, hatte Bazoche die Möglichkeit der Konstatierung psychischer Gesundheit sowie auf Mobbing/Psychoterror am dienstlichen Arbeitsplatz zurückzuführende posttraumatische Belastung auszuschließen und Beweisfeststellung psychischer Krankheit unter Benutzung der Geheimakten zu gewährleisten. Beide Behörden reduzierten zu diesem Zweck psychiatrische Untersuchung auf Beweisfeststellung psychiatrischer Krankheit. Zu diesem Zweck leugneten und umdeuteten Gesundheitsamt und Landesschulbehörde die Auswirkungen des stets unaufgeklärt gehaltenen langjährigen Mobbings/Psychoterrors, trotz vorgelegtem Mobbingtagebuch ( Daten DVD). Damit verstießen beide gegen das 07.08.1996 erlassene ArbSchG zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien als „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Konkret gegen die nach §5 und §6 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber (=BBS Melle, Landesschulbehörde) zu erstellende Gefährdungsbeurteilung. Durch Nicht-Thematisierung (Bazoche) und richterliche Bewertung (=Umdeutung) als unsubstantiiertes Substrat, sollte über Beweisfeststellung mit Geheimakten (=gefälschte/unwahre psychiatrisch kausalattribuierte Akten und personenbezogene psychiatrische Daten eines anderen) als Beweise die mir zugewiesene psychische Störung von einem eindrucksmanipulierten staatlichen Psychiater gutachterlich als ursächlich ‚meine‘ psychiatrische Krankheit festgestellt werden. Damit wurde die nach §5 und §6 Arbeitsschutzgesetz vorzunehmende/zu erstellende Gefährdungsbeurteilung ausgeschlossen.

Die von Gesundheitsamt und Landesschulbehörde konstruierten und dem staatlichen Psychiater gelieferten und vor mir geheim gehaltenen amtlichen Aussagen und Akten sind nun die in der Beweisfeststellung zu benutzenden Beweise ‚meiner psychischen Krankheit‘. Diese amtlichen Aussagen/Akten sind von dienstvorgesetzten höheren amtlichen Stellen und insbesondere von ‚Recht setzenden‘ Richtern als wahr und meine Person betreffend bestätigt worden. Die Gesamtheit der gelieferten Beweise wird vom staatlichen Psychiater nicht auf Wahrheitsgehalt und meine Person betreffend überprüft. Dazu ist er nicht autorisiert. Er ist und wird verpflichtet, nach erfolgten (Plural) Bestätigungen durch diese ‚Recht setzenden Richter‘ diese als wahr und als meine Person betreffend psychiatrisch zu benutzen. Die Lieferanten der ‚Beweise‘ (=Geheimakten), in persönlicher Verantwortung der Leiter Fangmann und Pistorius erstellt, antizipierten, dass der von ihnen beauftragte staatliche Psychiater diese in der Beweisfeststellung meiner Person zuordnet und so zusammenfügt, dass er damit psychiatrische Krankheit, Zwangseinweisung nach Psych KG, sowie forensisch ‚psychisch kranker Straftäter‘ ableitet. Mit dieser Ableitung erfolgte nicht nur die psychiatrische Diagnose als nachzureichende Begründung für Zwangspensionierung, sondern wegen der ‚Schwere‘ auch die damit verbundene sofortige Ausweitung der ambulanten Untersuchung (=Beweisfeststellung) in stationäre Zwangseinweisung/-behandlung/-medikation (=-vergiftung). Damit ausgeschlossen ist die sofortige Aufdeckung des zugrundeliegenden massiven Aktenbetrugs vor Beweisfeststellung. Denn die ab 2000 als Beweis zur Benutzung vorgegebenen Geheimakten sind heute 2011 vollständig/sämtlich nach investigativer Recherche aufgedeckte/nachgewiesene gefälschte/unwahre psychiatrisch kausalattribuierte Akten und mir zugewiesene personenbezogen psychiatrische Daten einer anderen Person. Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Pistorius und Gesundheitsamt Osnabrück Leiter Fangmann haben zu verantworten die Konstruktion der Vielzahl von psychiatrisch kausalattribuierten Geheimakten als Teile eines Puzzels, mit deren Zusammensetzung zu dem Bild eines krankeitsuneinsichtigen verhaltensgestörten psychisch kranken Straftäters sie den von ihnen beauftragten staatlichen Psychiater verpflichteten. Die Einzelteile dieses Puzzels (=Geheimakten; = Beweise ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheiten (Plural!)) vorenthielten mir der mit Sachverhaltsermittlung beauftragte behördliche Richter Boumann von der Niedersächsischen Regierungsvertretung Oldenburg und Richter Specht vom Verwaltungsgericht Osnabrück. Gegen ihren Richtereid verstoßend schlossen beide konsequent die Ermittlung des Wahrheitsgehalts der Beweismittel=Geheimakten aus und verweigerten mir die Kenntnis darüber: Boumann 22.06.2004 und Specht Beschluss 13.07.2004: ‚ich habe kein Recht auf Kenntnis‘. Und schlossen damit aus, dass ich jedes Puzzelteil (=jede psychiatrisch kausalattribuierte Geheimakte) als unwahr, gefälscht und nicht meine Person betreffend nachweise. Insbesondere wurde damit ausgeschlossen, dass ich diese, wie vom staatlichen Psychiater abverlangt, genauso zusammensetze und das zusammengesetzte Puzzel als von der Landesschulbehörde Osnabrück Leiter Pistorius und Gesundheitsamt Osnabrück Leiter Fangmann initiierten Beweismittel (Akten-)betrug nachweise. Nachweise, das beide ‚Recht setzende‘ Richter (=Rechtsbeuger, Verbrecher nach § 12 StGB, Verfassungshochverräter), Ermittlung und Überprüfung vorgebend, mit ihren nachweislich ! vorsätzlich getroffenen (Fehl-)Entscheidungen die Konversion der Gesamtheit des Aktenbetrugs in psychiatrische Wahrheit nicht nur bestätigten, sondern die psychiatrische Aussagebedeutung erheblich verstärkten. Der ‚allseits anerkannte hochqualifizierte staatliche Psychiater Prof Weig‘ wurde über die Entscheidungen der ‚Recht setzenden‘ Richter Boumann und Specht verpflichtet, die gelieferten Puzzelteile als ‚mein‘ psychiatrisches Krankheitsbild zusammenzufügen. Niedersächsische Regierungsvertretung Oldenburg Leiter Sickelmann/Schöbel fragten 14.05.2004, was ich gegen Prof. Weig habe, als ich dessen Termin 10.12.2002 nicht wahrnahm. Nichts. Jeder andere ‚allseits anerkannte hochqualifizierte staatliche Psychiater/Forensiker‘ hätte die vorgegebenen Puzzelteile als Bild genauso zusammengesetzt. Es geht daher nicht um die Person des psychiatrischen Entscheidungsträgers, sondern um die Puzzelteile (=Geheimakten). Diese zeigen prozesshaft verstärkend die Entwicklung von Selbstgefährdung eines Neurotikers und Fremdgefährdung eins Psychotikers auf. Und ab 01.12.2004 kam in der prozesshaften weiteren Entwicklung ein weiteres Puzzel hinzu: die von Verbrecher nach § 12 StGB Boumann vorgenommene forensische Zuweisung ‚verhaltensgestörter krankheitsuneinsichtiger psychisch kranker Straftäter‘.

XXXX Erst nach erfolgter abverlangter Selbstbeantragung (=psychiatrische Krankheitseinsicht=Eingeständnis psychischer Krankheit) der psychiatrischen Zusatzuntersuchung werden die psychiatrische Krankheit begründenden ‚Beweise‘ dem beauftragten staatlichen Psychiater zur Benutzung in Auftrag gegeben. Selbst gezeigte Krankheitseinsicht/Krankheitseingeständnis sind Voraussetzung für Umdeutung von psychiatrische Untersuchung in psychiatrische Beweisfeststellung und der darin zu benutzenden Geheimakten. Entscheidend: das Beweisfeststellungsergebnis wiederum ist Voraussetzung für psychiatrische bzw. forensische Sanktionierung=psychiatrische/forensische Vernichtung. Als ‚Beweise‘ gelten die in Verantwortung von Fangmann und Pistorius konstruierten unwahren/gefälschten psychiatrisch kausalattribuierten Akten und die mir zugewiesenen personenbezogenen psychiatrischen Daten einer anderen Person. Diese Geheimakten sind nach erfolgtem Eingeständnis die zu benutzende Beweise für Beweisfeststellung. Diese hielten auch die dienstvorgesetzten amtlichen Stellen und die beiden Richter Boumann und Specht vor mir als dem Betroffenen geheim. Geheimhaltung begründete Specht 13.07.2004 mit ‚es besteht kein Rechtsanspruch auf Kenntnis‘. Beide bewerteten (01.12.2004; Mai 2005; Juni 2005) nicht selbst beantragte psychiatrische Untersuchung durch einen staatlichen Psychiater nach ‚§ 444 ZPO als Straftat eines verhaltensgestörten krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäters, der die Benutzung von Beweismitteln vereitelte‘. Damit schufen beide Richter die psychiatrische Sanktionierungsoption (=psychiatrische Vernichtung) im Maßregelvollzug (Forensik). Und das in dem Wissen, dass die auf gerichtliche Anordnung hin (04.11.2004) vor 01.12.2004 begonnene viermonatige psychiatrische Exploration/Untersuchung die Unterstellung von § 444 ZPO aufgehoben hat und den 14.10.2004 von der Schüchtermann Klinik festgestellten Ausschluss psychischer Krankheit bestätigte. Beide Feststellungen schlossen psychische Krankheit und damit Beweiserhebung/-feststellung aus. Genötigt vom Gesundheitsamt Bazoche, Landesschulbehörde Pistorius, Boumann, Specht, sollte ich nach 18.12.2002 als psychisch nicht Kranker diese kompetenten fachärztlichen Feststellungen der Schüchtermann Klinik selber aufheben und mir derartige Krankheit selber zuweisen. Diese Volljuristen und Leiter staatlicher Institutionen nötigten mich zur Straftat nach ‚§ 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt‘, mit bis zu fünf Jahren strafbewehrt. Denn nach 14.10.2002 festgestelltem Ausschluss psychischer Krankheit kann ich mich nicht drei Wochen später als psychiatrisch nicht zu heilender vorgegeben. Aber diese Nötigung wird von vorgenannte gedeckt durch als wahr vorgegebene und von diesen gefälschte/unwahre Geheimakten.

Diese Nötigung in Kombination mit Aktenfälschung verfolgt den Zweck, dass ich diese ‚Untersuchung‘ selber beantrage und mit meinem ‚Krankheitseingeständnis‘ diese selber als Beweisfeststellung umfunktioniere. Mit der nach 01.12.2004 vorgesehenen (Zwangs-)Beweisfeststellung hätte ich selber die bereits 15.11.2002-10.12.2002 durchgeführte Beweisfeststellung legalisiert und das bisher geheim gehaltene Ergebnis bestätigt. Mit meinem ‚Eingeständnis psychischer Krankheit‘ als psychisch nicht Kranker/Behinderter hätte ich gegen § 271 StGB verstoßen und selber grünes Licht gegeben für die Benutzung der Gesamtheit der mir vorenthaltenen Geheimakten und die 01.12.2004-Zuweisungen des Boumann (=psychisch kranker Straftäter), die beide Richtern als wahr und meine Person betreffend bestätigten. Aber diesen abgenötigten § 271 StGB-Verstoß hätte der staatliche Psychiater wieder aufgehoben durch Benutzung der Geheimakten.

Entscheidend für psychiatrische Vernichtung, pseudolegal nach Psych KG, sind von mehreren Richtern als wahr und als meine Person betreffend erklärten/bestätigten amtlichen Akten(=Geheimakten). Jede einzelne Geheimakte für sich genommen hat keine erhebliche psychiatrische Sanktionierungsbedeutung und ist vom Laien auch nicht als solche erkennbar. Der behördlich beauftragte staatliche hochqualifizierte Psychiatriefachmann Prof. Dr. Weig (nach Aussage des Werner Fuss Zentrums staatlich geschützter Verbrecher) vermag aus dieser Gesamtheit der Geheimakten die Zwangseinweisungskriterien nach Psych KG abzuleiten und als ‚Nachweise‘ der Landesschulbehörde und des Gesundheitsamtes von Selbst- und Fremdgefährdung und, ab 01.12.2004, forensisch als Straftat eines verhaltensgestörten krankheitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäters nach § 258 StGB zu werten. Auch als Verhaltensgestörter (Verstoß gegen § 444 ZPO), der trotz Anordnung (Richtig: unterstellter Anordnung) des Amtsarztes und Hinweises auf Mitwirkungspflicht, und wiederholter Aufforderung durch Landesschulbehörde, Ermittlungsführer und Verwaltungsgericht dieser nicht nachkam sich untersuchen zu lassen. Trotz bereits gezeigter Krankheitseinsicht (=mir 15.11.2002 als am 04.11.2002 gesagt unterstellte psychiatrische Aussagen) und in den Akten (=mir vorenthaltene Geheimakten) dokumentierter psychischer Krankheiten. Feststellung für Verbrecher nach § 12 StGB Boumann: Da keine Anordnung erfolgte, bestand keine Mitwirkungspflicht. Der unterstellte Verstoß gegen § 444 ZPO ist Aussage eines Verbrechers nach § 12 StGB, da er wusste, dass gerichtlich angeordnete Untersuchung erfolgte.

Einschub Anfang Im Urteil 29.06.2005 unterstellte Richter Specht ‚vom Amtsarzt angeordnete psychiatrische Zusatzuntersuchung‘. Mit dieser Aussage outet sich Specht mehrfach als hochgradiger Lügner/Rechtsbeuger. Er wusste von meinem Tonträger über die 04.11.2002-Untersuchung und wusste daher, dass der Amtsarzt Bazoche keine Anordnung vornahm. Es erfolgte daher keine nach NBG vorzunehmende verständige Würdigung der Anordnungsbegründung. Specht wusste auch über die Akten, dass im 15.11.2002-Gutachten/Untersuchungsauftrag an den staatlichen Psychiater Weig ( dieses für Zwangspensionierung relevante Gutachten wurde mir bis April 2006 vorenthalten) dieser nicht mit Untersuchung, sondern mit Beweisfeststellung beauftragt wurde, die in dem Zeitraum 15.11.02 bis 10.12.02 ohne mein Wissen bereits stattfand und dessen Ergebnis 10.12.2002 vorlag, unter Benutzung der Geheimakten. Das Boumann und Specht in ihren Entscheidungen nicht auf das Ergebnis dieser Beweisfeststellung des staatlichen Psychiaters Weig bezug nahmen und verschwiegen, ist eindeutiges Indiz für Rechtsbeugung. Entscheidend ist: die Zuweisung des Beweisfeststellungsergebnisses und damit zu begründende psychiatrische Sanktionierung/Vernichtung ist nur möglich durch zuvor gezeigte Einsicht in bestehende psychische Krankheit.

Unter welchen Voraussetzungen sollte nach Specht-Urteil 29.06.2005 in der weiterhin von mir abverlangten selbst zu beantragenden (=Eingeständnis psychischer Krankheit) Untersuchung (=Beweisfeststellung) diese stattfinden? Von welchen Akten/Beweisen psychischer Krankheit sollte der staatliche Psychiater/Forensiker in Beweisfeststellung ausgehen? – Specht gäbe dann dem staatlichen Psychiater ‚vom Amtsarzt angeordnete Untersuchung‘ vor, der ich trotz weiter Aufforderungen durch L.behörde, Gericht, Ermittlungsführer nicht nachkam, zu der Mitwirkungspflicht nach NBG besteht. Feststellung: es erfolgte keine amtsärztliche Anordnung der psychiatrischen Zusatzuntersuchung! Dennoch fand diese statt, zuletzt nach gerichtlich Anordnung Nov. 2004-Märzt 2005. Daher war nach März 2005 keine weitere psychiatrische Untersuchung durchzuführen unter nochmalig abverlangtem Eingeständnis bestehender psychischer Krankheit, die nach Specht vom staatlichen Psychiater durchgeführt werden sollte! – ferner von der Boumann(01.12.2004)/Specht(04.11.2004)-Unterstellung, dass mir am 18.12.2002 die 15.11.2002-Gründe(Gutachten) gesagt wurden. Lüge. Feststellung: das 15.11.2004-Gutachten und damit die Gründe erhielt ich erstmals April 2006, – dass mir 01.12.2004 nochmals die untersuchungsrelevanten Gründe genannt und als wahr bestätigt wurden. Feststellung: die Gesamtheit der meiner Person zugewiesenen psychiatrischen Beweismittel wurde mir nicht genannt; die genannten Beweismittel sind unwahr/gefälscht und betreffen nicht meine Person, wurden jedoch nach vorgegebener ‚Sachverhaltsermittlung‘ von Boumann als wahr und meine Person betreffend bestätigt, – dass ich den Aussagen des Boumann-Bericht 01.12.2004 nicht widersprochen und damit akzeptiert habe. Lüge. Feststellung: Tatsächlich habe ich allen genannten Punkten des Berichts widersprochen und in der privatärztlichen Exploration als unwahr/gefälscht und nicht meine Person betreffend nachgewiesen. Die Landesschulbehörde leugnet die fristgerechte Abgabe des Widerspruchs und damit meine Nachweise, obwohl diese gegen Abgabequittung persönlich in der Landesschulbehörde abgegeben wurde. – das die im unanfechtbaren Beschluss 21.09.2004 vorgegebene Überprüfung der Beweismittel beanstandungsfrei erfolgte. Feststellung: tatsächlich erfolgte keine Überprüfung unter Nennung der Gesamtheit der Gründe, Einschub Ende

Halt! Der Amtsarzt hat nicht 04.11.2002 und zu keiner anderen Zeit mir die nach NBG verständig zu würdigende Begründung für eine Zusatzuntersuchung genannt und diese nicht angeordnet. Die 18.12.2002 genannte nachgereichte Anordnungsbegründung für Untersuchung nannte Bazoche 04.11.2002 nicht. Die Inhalte der 18.12.2002 nachgereichten und als am 04.12.2002 gesagt unterstellten Begründung (14.10.2002-Gutachten: Ausschluss psychischer Krankheit; Betreuer Dr. Pawils: Lüge) sind, hilfsweise angemerkt, eine Lachnummer und ein schlechter Witz. Zum anderen Lüge des Bazoche, da diese 04.11.2002 nicht gesagt wurden. Ohne Untersuchung angeordnet zuhaben, abverlangte der Amtsarzt statt Anordnung Selbstbeantragung (=Krankheitseingeständnis=Krankheitseinsicht). Nicht erfolgte amtsärztliche Anordnung=keine psychiatrische Zusatzuntersuchung durch einen staatlichen Psychiater im Landeskrankenhaus=keine psychiatrische Krankheit=volle Dienstunfähigkeit. In Auftrag gegeben wurde mit 15.11.2002-Untersuchungsauftrag Beweisfeststellung. Die darin genannte relevante Auftragsbegründung, mir von Bazoche als am 04.11.2002 gesagt unterstelltes Eingeständnis psychischer Krankheit, erhielt der staatliche Psychiater, nicht ich. Mir wurden diese bis April 2006 geheim gehalten und damit mein Nachweis als gelogen ausgeschlossen. Als Selbstanamnese zu werten ist das ‚Eingeständnis psychischer Krankheit‘. Damit erklärte ich danach gemachte Aussagen zur Entkräftung psychischer Krankheit für bedeutungslos. Siehe Boumann 01.12.2004: die Aussagen eines psychiatrischen Patienten sind nichts wert. Das bedeutet, dass Beweisfeststellung ausschließleich auf der Basis der Geheimakten erfolgt.

Entscheidend für den staatlichen Psychiater ist ausschließlich die in der Fremdanamnese vorzunehmende psychiatrische Bewertung (=Beweisfeststellung) der Gesamtheit der psychiatrisch kausalattribuierten Zuweisungen. Genauer: die von ‚Recht setzenden‘ höheren amtlichen Dienstvorgesetzten und amtlichen Richtern als wahr und meine Person betreffend bestätigten Akten (=psychiatrischen Zuweisungen). Aufgrund vorgegebener aber nicht vorgenommener Sachverhaltsermittlung des Boumann sowie vorgegebener aber nicht vorgenommener Überprüfung (im unanfechtbaren Beschluss 21.09.2004 vorgegeben) der in Beweisfeststellung zu benutzenden Beweismittel/Geheimakten erklärten die ‚Recht setzer‘ Boumann und Specht diese gegenüber dem staatlichen Psychiater als wahr. Gleichzeitig schlossen beide Richter (Boumann 22.06.2004; Specht 13.07.2004) mit ‚kein Rechtsanspruch auf Nennung‘ meine Kenntnis über diese Geheimakten aus.

Aufgrund amtlicher/richterlicher Bestätigung der psychiatrisch kausalattribuierten Zuweisungen/Beweismittel/Geheimakten als wahr und meine Person betreffend ist der staatliche Psychiater verpflichtet, genauer: er ist nicht autorisiert, die ‚Ermittlungsergebnisse‘ zweier Richter von ‚Garanten‘ als unwahr zur Disposition zu stellen, hieraus den Entwicklungsprozess ‚meiner‘ psychiatrischen Krankheit abzuleiten, eine psychiatrische Bewertung, Prognose, Diagnose vorzunehmen und auf Grund der ‚Schwere‘ sofortige psychiatrische stationäre Einweisung und Behandlung vorzunehmen. Entscheidend für psychiatrische Bewertung als prozesshafte Entwicklung und damit für Prognose ist die für den Prozesszeitraum erste und letzte psychiatrisch kausalattribuierte Zuweisung. Diese nachgewiesen tatsächlich unwahren/gefälschten und eine andere Person betreffenden geheim gehaltenen Akteneinträge sollen nun gegenüber dem von den verantwortlichen Fälschern, Gesundheitsamt Fangmann und Landesschulbehörde Pistorius, beauftragten staatlichen Psychiater den Anfang und das vorläufigen Ende (das wäre der Untersuchungstermin 10.12.2002: Ende der ersten durchgeführten Beweisfeststellung 15.11.2002-10.12.2002) jeder dieser ursächlich mir zugewiesenen Gefährdungen dokumentieren. Es handelt sich zum Zweck der psychiatrischen Erkenntnisgewinnung (=meiner psychiatrischen Vernichtung durch Psychiatrisierung) von den Konsorten des Gesundheitsamtes und der Landesschulbehörde konstruierte geheim gehaltene Akten in Verbindung mit psychiatrischen Daten eines Anderen. Diese mir zugewiesenen Daten dokumentieren eine zum Zeitpunkt der Beweisfeststellung 10.12.2002 abgeschlossene erfolglos verlaufende Psychotherapie (Jan 2002-Dez 2002) und von zwei amtlichen Gutachtern festgestelltem Ausschluss künftiger Genesung von psychischer Krankheit Depression (betreffen einen anderen). Diese geben eindrucksmanipulativ dem staatlichen Psychiater einen falschen Erkenntnisweg vor hinsichtlich der aktuellen Prognose zu Selbst- und Fremdgefährdung sowie psychisch kranker Straftäter . Diese dokumentierte ‚bestehende Schwere‘ der Gefährdungen sind in der Gesamtheit in der Zukunft nicht mehr hinnehmbar und auch zwangsweise gegen meinen Willen ‚zu meinem Wohl und dem Wohl von anderen‘ psychiatrisch zu behandeln (= psychiatrische Vernichtung und 6-7 Jahre stationäres Wegsperren). Es handelt sich hierbei um jeweils nur kurze, einmalige und geheim gehaltene Akteneinträge, deren psychiatrische Sanktionsbedeutung für mich als Betroffenen zu keiner Zeit erkennbar war, für den staatlichen Psychiater jedoch eindeutige prozesshafte psychiatrische Aussagen ergeben. Entscheidende eskalierte aktuell bestehende psychiatrische Zuweisungen erfolgten erst unmittelbar vor oder während der Beweisfeststellung, wodurch meine Unkenntnis garantiert ist. Die Gesamtheit der Aussagen ergibt psychiatrische Verhaltensbilanz und psychiatrische Verhaltensprognose dieser Gefährdungen, die nicht mehr tolerierbar sind. Diese nachstehend genannten psychiatrisch zu benutzenden/sanktionierenden Gefährdungen sind keine tatsächlichen Gefährdungen, sondern ausschließlich Gefährdung unterstellende geheim gehaltene psychiatrisch kausalattribuierte Umdeutungsergebnisse und zugewiesenes psychiatrisches Konstrukt, wie weiter nachstehend begründet angegeben. Diese psychiatrisch kausalattribuierten amtlichen Akten-Zuweisungen wurden von höheren amtlichen Dienstvorgesetzten der Regierungsvertretung Oldenburg Leiter Sickelmann/Schöbel und von beiden Richtern Boumann und Specht als wahr und meine Person betreffend bestätigt, dem staatlichen Psychiater als Beweise ‚meiner‘ psychischer Krankheit verpflichtend zur Benutzung als wahr vorgegeben. Meine Kenntnis dieser Akten/Beweise schlossen, trotz gestellter Anträge, beide Richter aus. Richter Specht 13.07.2004: ‚Ich habe keinen Rechtsanspruch auf Kenntnis‘. Damit verstießen beide Richter gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Auskunfstpflicht, damit hebelten diese Richter die Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) aus und schlossen die Möglichkeit des Sperrens dieser sämtlich unwahren und nicht mich betreffenden personenbezogen psychiatrischen Daten/Akten aus. Nachfolgend sind die vom beauftragten staatlichen Psychiater in der Untersuchung (=Beweisfeststellung) zu benutzenden Puzzelteile (=Beweise= psychiatrisch kausalattribuierte Geheimakten) aufgeführt. Die Auftragserteilung zur Benutzung erfolgt erst dann, wenn die abgenötigte/erpresste Selbstbeantragung (=selbst eingestandene psychische Krankheit) erfolgt ist. Dadurch ist keine amtsärztliche Anordnungsbegründung erforderlich und die behördlich/amtsärztlich mir selber die Umdeutung Untersuchung in Beweisfeststellung übertragen. In dieser erfolgt dann die widerspruchsfreie Benutzung der Beweise (=Geheimakten) – in von zwei Richtern, Amtsarzt und Behörde ausgeschlossener Kenntnis – für die ’selbst eingestandene psychische Krankheit‘. Erst nach ‚freiwillig‘ durchgeführter ‚Untersuchung‘ (Beweisfeststellung), kann und wird das Beweisfeststellungsergebnis (=psychiatrische Diagnose) dem seine psychisch Krankheit eingestandenen zugewiesen. Entscheidend: unter Bezug auf die Diagnose, auf der Grundlage erfolgten Eingeständnisses (=Einverständnisses) erfolgte die sofortige Ausweitung der ambulanten Untersuchung im Landeskrankenhaus in stationären Aufenthalt/ Einweisung in den Maßregelvollzug (=eingeleitete psychiatrische Vernichtung) durch dessen Leiter. Ich gestand am amtsärztlichen Untersuchungstag 04.11.2002 keine psychische Krankheit ein, wie Bazoche mir im geheim gehaltenen 15.11.2002-Untersuchungsauftrag unterstellte. Dennoch beauftragte er den staatlichen Psychiater Weig mit Beweisfeststellung, die 15.11.2002 bis 10.12.2002 erfolgte und zum vorgegebenen Untersuchungstermin 10.12.2002 abgeschlossen war. Das Beweisfeststellungsergebnis lag bereit 10.12.2002 vor. Weil ich den ‚Untersuchungstermin‘ 10.12.2002 als psychisch nicht Kranker und wegen amtsärztlich 04.11.2002 nicht angeordneter psychiatrischer Untersuchung nicht wahrnahm, kein Eingeständnis psychischer Krankheit machte und damit keine Bestätigung des amtsärztlich 15.11.2002 mir unterstellten Eingeständnisses psychischer Krankheit, war die Zuweisung der psychiatrischen Diagnose und damit (Zwangs-)Einweisung nicht möglich . Das Beweisfeststellungsergebnis wurde mir nicht mitgeteilt. Nach dem 10.12.2002 kamen weitere ‚Puzzelteile‘ hinzu, die aktuell bestehende psychiatrische Krankheiten/Gefährdungen ausdrücken und nach Psychisch-Kranken-Gesetz (Psych KG) und forensisch sanktioniert werden sollten. Zu benutzen in den nach 2002 vorgesehenen Beweisfeststellungen.

Im Folgenden die ‚Puzzelteile‘: 0 Dienstbesprechungsprotokoll vom 04.11.1998, dem alle Kollegen außer ich, zustimmten. 1 schulische Akten. Ab 2002 permanente Konfrontation mit allen Kollegen und Dienstvorgesetzten (Akteneinträge. In der Eskalation Juni 2006 Gefährdung der Kollegen: Die Kollegen beantragen Schutz vor mir. 2 Nach Juni 2000 (Dienstgespräch). Danach kein Akteneintrag mehr. Unterstellt wird: Wegen des Dienstbesprechungsergebnisses Pistorius nach Juni 2006 keine Gefährdungen der Kollegen durch mich mehr. 3 Ermittlungsführer Boumann und Gericht Specht: die 15.11.2002-Aussagen wurden mir am 18.12.2002 nochmals gesagt. Ich wurde am 18.12.2002 nochmals über meine 04.11.2002-Aussagen, zusammengefasst im 15.11.2002-Gutachten, in Kenntnis gesetzt. 4 15.11.2002-Aussagen/Gutachten: Eingeständnis der Ursache von Streit mit allen Kollegen und Dienstvorgesetzten der Schule und der Behörde, Eingeständnis von Betreuung mit Pawils als Betreuer ( bis Okt.2000) 5 Bis Okt. Betreuung durch Dr. Pawils. Ab Nov. 2000 Wechsel zum Psychiater Dr.Zimmer. Damit unterstellte die Behörde, ich habe der Landesschulbehörde und dem Gesundheitsamt den Wechsel verschwiegen 6 Erfolglos Jan 2002-Dez. 2002 durchgeführte Psychotherapie beim Dr. Zimmer. Zwei amtliche/staatliche Gutachter bestätigten ausgeschlossene Heilung von Depression. Betreuung beim Dr. Zimmer. Nicht widersprochen (=bestätigt) ist die hergestelelte Aktualität bezogen auf den 10.12.2002. 7 Amtsarzt Bazoche erklärt 01.04.2004 ohne meine Kenntnis und nur seiner Dienstaufsicht (und dem staatlichen Psychiater) ‚Niedersächsische Regierungsvertretung Oldenburg‘ gegenüber, dass ich seine Sekretärin Graf Hülsmann bedroht habe. Diese(s) Schreiben/Unterstellung/Verhalten des Bazoche erfolgte in Rücksprach mit seinem unmittelbaren Dienstvorgesetzten Fangmann und in Absprache mit der Landesschulbehörde 3.4.2003. Der Landkreis Osnabrück 02.04.2004 bestätigt, dass der Leiter des Gesundheitsamtes Fangmann kein Fehlverhalten des Bazoche bestätigt. Wegen Bedrohung erfolgte die Versetzung der Sekretärin, deckten beide (halten unaufgeklärt) die Straftat der Falschbezeugung des Bazoche. Bazoche und Fangmann erklärten durch nicht vorgenommene Zurücknahme von Bedrohung gegen über deren Dienstvorgesetzten Schöbel die bedrohungsbedingte Versetzung. Im Schreiben vom 14.05.2004 durch Nicht-Thematisierung von Bedrohung wurde diese widerspruchsfrei bestätigt, ohne meine Kenntnis, durch die Dienstaufsicht des Gesundheitsamtes Osnabrück, Schöbel/Sickelmann, wurde daraus zurückliegende und bestehende Fremdgefährdung. Schöbel/Sickelmann bestätigten durch umschreibende Formulierung, in meiner Unkenntnis des 15.11.2002-Gutachtens, die mir am 04.11.2002 unterstellten 15.11.2002-Aussagen zu Streit und Betreuung als wahr zu benutzende Gegenständ der Beweisfeststellung des staatlichen Psychiaters. 8 Die Sekretärin bestätigt/bezeugt die am 04.11.2002 gemachten Aussagen: Bazoches: 18.12.2002 und meine, zusammengefasst von Bazoche im 15.11.2002-Gutachten. 9 21.09.2004: Unanfechtbarer Beschluss von Richterkollegen des Specht: die zu benutzenden Akten sind im Hauptsacheverfahren zu überprüfen. Durch Nichterwähnung im Hauptsacheverfahren, durch Ablehnung der Feststellungsklage und durch Ablehnung des Eilantrags vermittelt Richter Specht: es gab keine Beanstandungen der zu benutzenden Beweismittel, keinen Anlass zur Durchführung der Feststellungsklage und des Eilantrags. Beweisfeststellung und dafür zu benutzende Akten sind rechtens. 10 Mobbing/Psychoterror schlossen Gesundheitsamt Amtsarzt, Landesschulbehörde, Ermittlungsführer, Gericht aus, nahmen Überprüfung meiner Mobbingdokumentation vor, werteten diese als unsubstantiiertes Substrat (eines psychisch Kranken). 11 Nicht ausgeheilte Hirnerkrankung (Zeckenbiss in 1998) in 1998. Ursache für psychische Störung 12 Boumann 01.12.2004: nach § 444 ZPO von mir krankheits- und verhaltensbedingt nicht vorgenommene psychiatrische Untersuchung durch einen staatlichen Psychiater nach Anordnung durch Landesschulbehörde, Amtsarzt, Ermittlungsführer, Richter. Indiz für psychische Krankheit ist die 01.12.2004 richterlich festgestellte vereitelte Benutzung von Beweisen psychischer Krankheit. 13 Boumann 01.12.2004 und Specht 04.11.2004/Juni 2005 gaben die Inhalte des 18.12.02- Gutachten als die Inhalte des 15.12.2002-Gutachtens vor. Gaben vor, das 18.12.02 mir die Inhalte des 15.11.2002-Gutachtens genannt wurden. 14 Richter Specht bestätigte Mai 2005 und Juni 2005 die 01.12.2004-Aussagen als bestehende Gefährdungen 15 Wegen dieser Specht Aussagen schreibt 2005 Dierker von ‚ Schädigung des Ansehens der Lehrer, der Beamten…

Für den staatlichen Psychiater ergibt sich hieraus, zusammengesetzt, das Bild des psychiatrischen/forensischen Puzzels: prozesshafte Entwicklung psychiatrischer Krankheiten/Gefährdungen. Voraussetzungen für Zwangseinweisung nach Psych KG: Zu Selbstgefährdung (Suizidgefahr) Im 15.11.2002-Gutachten (mir bis April 2006 vorenthalten) unterstellte das Gesundheitsamt Osnabrück dem Amtsarzt Dr.Bazoche gegenüber von mir selbst eingestandene Betreuung mit Dr. Pawils als Betreuer. Die besondere Schwere ist abzuleiten aus dem Zuweisungsprozess von Betreuung. Selbstzuweisung von Betreuung beim Dr. Pawils bis Okt. 2002, danach Nov. 2002 verheimlichter Wechsel der Betreuung, aufgedeckt von der Behörde, durch Dr.Zimmer mit für die Zukunft ausgeschlossener Heilung von psychischer Krankheit. Damit unterstellter er mir selbst zugewiesenen Status nicht nur eines psychiatrischen Patienten, sondern eines wegen Betreuung psychiatrisch schwer kranken und nicht heilbaren. Betreuung wegen Depression (= Selbstgefährdung) bei zwei Betreuern Pawils und Zimmer. Mit 16.07.2003-Akte wies die Landesschulbehörde Kasling, Giermann, Pistorius mir ab Nov. 2000 verheimlichten Betreuerwechsel und fortgeführte psychiatrische Behandlung wegen Depression zu und erfolglos verlaufende Psychotherapie Jan. 2002 bis Dez. 2002, die somit, geheim gehalten, 10.12.2002 ebenfalls benutzt werden sollte. In 16.07.03-Akte dokumentiert von zwei amtlichen Gutachtern mit für die Zukunft ausgeschlossener Genesung von Depression (=permanente erhebliche Depression und damit erhebliche Selbstgefährdung für den Fall des Bekanntwerdens). Aus vorgegebener ‚Fürsorgepflicht‘ wird der Psychiater verpflichtet, zur Vermeidung von Suizid die ‚erkannte‘ Gefährdung mir gegenüber nicht zu nennen, die Boumann und Specht wiederholt als bestehend bestätigten. Dem staatliche Psychiater über die Geheimakte vorgegebene Erkenntnis/Prognose: lebenslang bestehende erhebliche Selbstgefährdung

Zu Fremdgefährdung Der Ermittlungsführer unterstellte/bestätigte 01.12.2004 langjährigen permanenten Streit mit allen Kollegen und Dienstvorgesetzten von Schule und Behörde, der mir am 04.11.2002 als gesagt/selber eingestanden im 15.11.2002-Gutachten unterstellt wurde. In der Eskalation Juni 2002 der Akteneintrag des Pieper BBS Melle: die Kollegen beantragen bei der Landesschulbehörde Rittmeister Schutz vor mir (= ich bedrohe/gefährde alle Kollegen). Weitere Unterstellung: als Ergebnis der Dienstbesprechung Juli 2002 besteht die Gefährdung nicht mehr. Bazoche unterstellte Bedrohung der Sekretärin 01.04.12004. Vom Gesundheitsamt Leiter Fangmann unwidersprochen bestätigt, geheim gehalten bis 14.05.2004, Fremdgefährdung (Bedrohung der Sekretärin des Gesundheitsamtes Bazoche). Die Dienstvorgesetzten des Fangmann, Leiter der Regierungsvertretung Oldenburg Sickelmann und Dienstaufsicht Gesundheitsamt Schöbel, bestätigten widerspruchsfrei die 01.04.2004 ungeklärt (keine Rücksprache mit Sekretärin) rückwirkend und 14.05.2004 aktuell bestehende Fremdgefährdung. Zum Schutz der Sekretärin wurde diese versetzt und muss für die Zukunft versetzt bleiben. Diese Fremdgefährdung setzte sich daher, geheim gehalten, ab 2002 fort. Dem staatliche Psychiater vorgegebene Erkenntnis/Prognose: eskaliert zunehmende Fremdgefährdung gegenüber Personen, die nachteilige Aussagen gegen mich erheben. Die Sekretärin muss mit der Bedrohung leben und wurde zu ihrem Schutz vor mir an einen mir unbekannten Ort versetzt. Ausgeschlossen ist Dienstaufnahme, da die Wiederholung der Gefährdung der Kollegen besteht.

Forensik/Maßregelvollzug Psychisch kranker Straftäter Bouman 01.12.2004 unterstellte mich als psychisch kranken krankeitsuneinsichtigen psychisch kranken Straftäter, der nach § 444 ZPO sich der amtsärztlichen Anordnung zur Untersuchung widersetzte und die Benutzung von Beweismitteln psychischer Krankheit (=Geheimakten) vereitelte. Der einzige herstellbare Bezug zu Straftat ist Bedrohung. Die 01.04.2004 von Bazoche gegenüber seiner Dienstaufsicht, vor mir geheim gehalten, unterstellte Bedrohung, 14.05.2004 als aktuell bestehende Fremdgefährdung (Bedrohung) nicht widersprochen (=bestätigt), wurde 01.12.2004 durch den Begriff Straftat verstärkend als bestehend bestätigt. Durch Übernahme des 01.12.2004-Berichtes, und damit des Inhalts ‚Straftat‘ , in den Entscheidungen (Mai 2005/Juni 2005) des Specht nochmals verstärkend bestätigt. In der Folge lebt diese Sekretärin seit 2002 bis heute unter dem Eindruck vermeintlicher permanenter Bedrohung durch mich, die nach Boumann auch nach dem 01.12.2004 und nach Specht auch nach Juni 2005 als Straftat besteht. Über den 14.05.2004 hinausgehend unterstellte Boumann, übernommen von Specht, prognostisch für die Zukunft bestehende Bedrohung durch einen psychisch kranken Straftäter, vor der die Sekretärin geschützt werden muss. Deshalb trifft § 258 StGB zu. Die Sekretärin bezeugt die 18.12.02/15.11.2002-Aussagen als von mir gesagt, mit denen ich mir schwere psychiatrische Krankheit selber zugewiesen haben soll. Wegen diese Bezeugung besteht seit 2002 über den 01.12.2004 hinaus diese Bedrohung, denn diese Sekretärin ist weiterhin versetzt.

Die Gesamtheit dieser in der Beweisfeststellung 15.11.2002 bis 10.12.2002 vom staatlichen Psychiater als Bild zusammengesetzten Puzzelteile, die nochmals nach Juni 2005 in weiterer Beweisfeststellung zusammengesetzt werden sollten, wurde vom Gesundheitsamt Amtsarzt Bazoche, Leiter Fangmann, Landesschulbehörde Kasling, Giermann, Leiter Pistorius, Regierungsvertretung Oldenburg Sicklemann, Schöbel, Ermittlungsführer Boumann, Verwaltungsgericht Richter Specht als wahr und meine Person betreffend konstruiert und bestätigt. Deren Bestätigung der Erkenntnis- und Beweismittel als wahr erfolgte ausschließlich und zielgerichtet gegenüber dem mit Beweisfeststellung beauftragten staatlichen Psychiater, der damit von höheren amtlichen Garanten und Richtern verpflichtet wurde, diese als wahr zu benutzen und den von diesen Garanten vorgegebenen psychiatrischen Erkenntnisweg zu beschreiben. Mir als den zu sanktionierenden gegenüber wurde von vorstehenden die Kenntnis der Erkenntnis- und Beweismittel ausgeschlossen. Vor mir wurden diese ‚Puzzelteile‘ geheim gehalten von vorgenannten amtlichen Personen. Diese von vorgenannten erstellten oder für wahr und meine Person betreffend erklärten Akten, tatsächlich sind es mir zugewiesene unwahre/gefälschte und personenbezogene psychiatrischen Daten einer anderen Person, sind vorsätzlicher Betrug/Rechtsbeugung dieser amtlichen/richterlichen ‚Recht setzenden‘ Personen. Diese Personen beauftragten/verpflichteten den staatlichen Psychiater, unter Ausschluss von Untersuchung, in der (Zwangs-)Beweisfeststellung das Puzzel zusammenzufügen: über annähernd zehn Jahre im dienstlichen Zusammenleben soziale Verhaltensunverträglichkeit mit Bedrohung der Kollegen, verhaltensgestört, krankheitsuneinsichtig, Notwendigkeit von Zwangsuntersuchung und Zwangseinweisung , psychisch kranker Straftäter (Fremdgefährdung), erhebliche Fremdgefährdung eines Psychotikers, erhebliche Selbstgefährdung eines Neurotikers, von mehreren Gutachten festgestellte Aussichtslosigkeit der Genesung, zurückzuführen auf nicht ausgeheilte Hirnerkrankung. Die Beauftragung psychiatrischer Untersuchung ist Sache der Behörde. Nur im Ausnahmefall einer besonders schweren psychischen Erkrankung darf der Amtsarzt die Beauftragung übernehmen, wie 15.11.2002 geschehen. Das trifft zu auf die mir unterstellten Aussagen des 15.11.2002-Gutachtens und die mir zugewiesene/unterstellte erfolglos durchgeführte Psychotherapie des anderen.

Entkräftungen, Nachweise der Lüge (Kein Anspruch auf Vollständigkeit) Zu 0 Ich wies das Protokoll in meiner Gegenprotokollierung in 13 Sätzen 30 Falschaussagen und Lügen nach. Ausführliche Darstellung in meiner Mobbingdokumentation. Die Kollegen stimmten nach erfolgter Eindrucksmanipulation (Hen, Pi, Buss) einstimmig aus Unkenntnis und nach passivem Abstimmungsmodus dem gefälschten Protokoll zu, trotz Kenntnis meiner Gegenprotokollierung und den darin nachgewiesenen Fälschungen. Die einstimmige Rücknahme der Protokollfälschung erfolgte in der Folgesitzung. Das Ergebnis wurde vom Protokollfälscher Bussmann und Kipsieker nicht ins Folgeprotokoll aufgenommen. Zu 1 Nach Kenntnis (April 2006) der mir 15.11.02 unterstellten Aussage zu Streit mit allen Kollegen und Dienstvorgesetzten schrieb ich ab Jan 2007 sämtlich Kollegen fünfmal an, mit beigelegtem frankierten Rückumschlag, und forderte diese auf, mir und der Behörde sämtliche Streitgegenstände zu benennen und aus welchem Grund diese Schutz vor mir beantragt haben. Nicht eine Rückantwort. Feststellung: Es gab zu keiner Zeit von mir verursachten Streit. Meine Mobbingdokumentation weist nach, das die schwere Verhaltensunverträglichkeit ausdrückenden Akteneinträge psychiatrisch kausalattribuierte Umdeutungen meines Wehrens gegen Mobbing/Psychoterror sind. Zurückzuführen auf die Mobber/Psychoterroristen, Konstrukteure dieser Aktenfälschungen Henschen, Pieper, Bussmann Kipsieker der BBS Melle, die durch vorgenommene Eindrucksmanipulation an unbeteiligten Dritten (Kollegen), ohne deren Wissen, dazu eindrucksmanipuliert haben. Meine Mobbingdokumentation weist eine Vielzahl weiterer Mobbinghandlungen dieser Personen nach.

Zu 2 Ich beantragte auf der Dienstbesprechung Juli 2000 von Pistorius vollständige ursächliche Klärung und Feststellung der Verantwortlichen eines jeden zurückliegenden Konfliktfalles. Pistorius kündigte meine Versetzung in den Ruhestand über Amtsarzt oder Versetzung an eine andere Schule mit Zuweisung von Klassen ausschließlich verhaltensauffälliger Schüler an, wenn ich auf Klärung des Mobbing und namentliche Feststellung der Verursacher bestehe. Verbleib an BBS Melle garantierte er durch abgenötigten Verzicht auf Klärung der Konfliktursache, auch des letzten Akteneintrags von Pieper Juni 2000, und durch abgenötigte vorbehaltlose Klagerücknahme gegen Mobber Henschen. Wegen ausbleibendem Psychoterror kein reaktives Wehren mehr, daher auch kein als Streit umgedeutetes Mobbing. Pistorius erklärte Juli 2000 die Konfliktgegenstände ca. 1990 bis Juli 2000 für erledigt. Ab dem Zeitpunkt mir abgenötigter Nichtaufklärung des Mobbing/Psychoterrors und Klagerücknahme erfolgte die, vor mir geheim gehalten, psychiatrisch kausalattribuierte Ursachenumdeutung und damit Zuweisung als psychisch krank: – Henschen unterstellte, dass ich die Klage deshalb zurücknahm, weil dies wirr war. – Landesschulbehörde Pistorius konstruierte eine ‚schlafende‘ psychiatrische Sanktion. Zwar suggerierte/erklärte er mir gegenüber die zurückliegenden Konflikte für erledigt, aber nur in dem von ihm vor mir geheim gehaltenen Sinn, dass er mir als den unterstellten Streitverursacher ‚noch einmal Nachsicht gezeigt hat‘. In diesem Sinn ließ der Ermittlungsführer Boumann diesen erledigten Streit wieder ‚aufwachen‘ und bestätigte diese psychiatrisch kausalattribuierte Ursachenumdeutung (=mir als psychische Störung zugewiesene Verhaltensunverträglichkeit) als wahr, den mir zugewiesenen permanenten Streit mit allen Kollegen und Dienstvorgesetzten, insbesondere die Fremdgefährdung (Juni 2000) der Kollegen. Die Streitursache wies Pistorius, bestätigt von Boumann 01.12.2004, mir als einem psychisch kranken, verhaltensgestörten sozial unverträglichen zu. Geheim natürlich. Vom staatlichen Psychiater in der Beweisfeststellung 15.11.2002-10.12.2002 ohne meine Kenntnis benutzt und danach zur weiteren Benutzung vorgegeben als ‚Beweis meiner psychischen Krankheit‘. Genauer: als Beweis für das 15.11.2002 vom Gesundheitsamt Bazoche mir unterstellte Eingeständnis der Ursache von Streit und von bestehender Betreuung.

Zu 3 Ermittlungsführer Boumann 01.12.2004 und Gericht Specht Juni 2005 wiederholten die Inhalte des 18.12.2002-Gutachtens als die Begründung für von mir selbst zu beantragende Untersuchung (Diese Inhalte sind das 14.10.2002- Gutachten der Schüchtermannklinik, dass damit den Ausschluss psychischer Krankheit feststellte! und die zeitweilige Konsultation des Dr.Pawils) als Begründung für das von mir abverlangte/zu erteilende Eingeständnis von psychischer Krankheit. Boumann 01.12.2004 und Specht 04.11.2004 unterstellten die 18.12.2002-Inhalte mir gegenüber als die Inhalte des 15.11.2002-Gutachtens, wobei beide die 15.11.2002-Inhalte mir gegenüber bis April 2006 ! geheim hielten. Der staatliche Psychiater Weig wurde mit den 15.11.2002-Inhalten mit Beweisfeststellung beauftragt, ohne die 18.12.2002-Inhalte zu kennen/gesehen zu haben. Denn 18.12.2002 gab Weig den 15.11.2002-Beweisfeststellungsauftrag an Amtsarzt/Behörde zurück. Der beauftragte staatliche Psychiater wurde dahingehend getäuscht und verpflichtet anzunehmen, dass die 15.11.2002-Inhalte mir am 18.12.2002 wiederholt gesagt, von Boumann/Specht als wahr bestätigt und dass mir diese bereits am 04.11.2002, unter Bezeugung durch die Sekretärin des Gesundheitsamtes, gesagt wurden. Behörde und Gesundheitsamt nannten die 18.12.2002-Inhalte als Begründung für von mir vorzunehmende Selbstbeantragung (=Eingeständnis psychischer Krankheit) der Untersuchung ohne meine Kenntnis, dass nach erfolgtem Eingeständnis mit 15.11.2002-Gutachten der Psychiater statt mit Untersuchung mit Beweisfeststellung beauftragt wurde unter Benutzung der Geheimakten. Durch Ausschluss der beantragten Nennung der In halte des 15.11.2002-Gutachtens schlossen Gesundheitsamt und Landesschulbehörde meinen Widerspruch zur erfolgten Gleichsetzung der Inhalte 18.12./15.11. und die Sperrung der 15.11.2002 unterstellten Aussagen nach NDSG aus. Zu 4 Ich habe die mir unterstellten 15.11.2002-Aussagen zu Streit/Betreuung durch Betreuer Dr. Pawils am 04.11.2002 nicht gesagt. Mein Tonträger 04.11.2002. AG Osnabrück und Dr. Pawils erklärten schriftlich, dass zu keiner Zeit eine Betreuung bestand. Zu 5 Ich war zu keiner Zeit Patient beim Dr.Zimmer. Schriftliche Bestätigung des Dr. Zimmer, dass die Zuweisung der Daten des anderen auf mich vorsätzliche Täuschung der Landesschulbehörde Kasling/Pistorius war. Zu 6 Die erfolglose Psychotherapie beim Dr. Zimmer betrifft eine andere Person Zu 7 Die Bestätigung des Schöbel 14.05.2005, dass ich die mir unterstellten 15.11.2002-Aussagen am 04.11.2002 machte, ist hochgradiger Nonsens. Nochmals für Schöbel: mein Tonträger über die 04.11.2002-Untersuchung weist nach, dass ich diese 15.11.2002-Aussagen nicht machte. Die vom Gesundheitsamt Amtsarzt Bazoche 01.04.2004 im Schreiben an seine Dienstaufsicht Schöbel unterstellte, von Leiter Fangmann und von Schöbel nicht widersprochene (=bestätigte) bestehende Fremdgefährdung (Bedrohung der Sekretärin) wurde von der Dienstaufsicht Schöberl vorsätzlich unaufgeklärt gehalten und somit indirekt ohne meine Kenntnis bestätigt. Da ist Straftat nach § 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung im Amt. Zu 8 Die Sekretärin hat keine Bezeugung der 04.11.2002 als gesagt unterstellten 18.12.2002/15.11.2002-Aussagen von mir und Bazoche vorgenommen, wie von Bazoche 18.12.2002 unterstellt, da ich nach meinem Tonträger diese Aussagen nicht machte. Zu 9 Durch tatsächlich im Hauptsacheverfahren 04.11.2004 nicht vorgenommene Überprüfung der Gesamtheit der vom staatlichen Psychiater als Beweismittel zu benutzenden Akten (=Geheimakten), im unanfechtbaren 21.09.2004-Beschluss von anderen Richtern des Verwaltungsgerichts Osnabrück vorgegeben, schloss Richter Specht, wie auch durch Ablehnung der Feststellungsklage und des Eilantrags, Überprüfung und Feststellung aus, das diese Akten unwahr/gefälscht sind und eine andere Person betreffen. Specht schloss zudem durch Geheimhaltung ‚ich habe kein Recht auf Kenntnis dieser Akten‘ meine Aufdeckung des Beweismittelbetrugs und der Rechtsbeugung des Specht aus. Durch nicht vorgenommene, nur gegenüber dem staatlichen Psychiater gegenüber als vorgenommen suggerierte, nicht beanstandete Überprüfung, garantierte Specht Geheimakten als wahr und die psychiatrischen personenbezogenen Daten des Anderen als meine. Zu 10 Es erfolgte keine Überprüfung und es gibt keinen Überprüfungsbericht des Amtsarztes Bazoche, des Ermittlungsführers Boumann und des Richters Specht über die von mir vorgelegte Mobbingdokumentation. Es handelt sich um substanzlose Behauptung dieser amtlichen/richterlichen ‚Recht setzer‘ gegenüber dem staatlichen Psychiater in der Beweisfeststellung. Diese verpflichteten den Psychiater, von der Mobbingdokumentation als ‚unsubstantiiertes Substrat‘, damit als Substrat eines psychisch Kranken, und somit als ‚nichts wert‘ (Boumann 01.12.2004) auszugehen, um die Geheimakten in der Beweisfeststellung zu benutzen. Zu 11 Das Gutachten über vollständige Genesung wurde (Stempel der BBS Melle) an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Aber von dort nicht an das Gesundheitsamt. Ist also nicht Bestandteil des Vorgangs Hirnhautentzündung in der Akte des Gesundheitsamtes. Dessen Leiter Fangmann führt diesen Vorgang seit 1998 in einer Geheimakte eingescannt im Computer, von dem ich erst nach kompletter Kopie der nicht paginierten Gesundheitsakte und danach investigativer Recherche Sept. 2006 Kenntnis erlangte. Während der Beweisfeststellung 15.11.2002-10.12.2002 und nach Juni 2005 bis Sept. 2006 in der Zwangsbeweisfeststellung hätte der staatliche Psychiater/Forensiker, vor mir geheim gehalten, einen Auszug des eingescannten Vorgangs (=als wahr unterstellte nicht ausgeheilte Hirnerkrankung) erhalten – ohne meine Kenntnis. Bis heute weigert sich das Gesundheitsamt, das Genesungsgutachten zum Vorgang, und diesen zur Hauptakte, zu nehmen. Damit bleibt in der bis heute geheim geführten Gesundheitsakte für den noch zu beauftragenden staatlichen Psychiater festgeschrieben, dass nicht ausgeheilte Hirnerkrankung als Ursache für psychische Störung zu benutzen ist. Zu 12 Entgegen der Aussage 01.12.2004 des Boumann und des Specht Urteil Juni 2005 erfolgte 04.11.2002 überhaupt keine Anordnung des Amtsarztes (verständige Nennung/Würdigung der Anordnungsbegründung für psychiatrische Zusatzuntersuchung nach NBG). Siehe mein Tonträger, mit dem ich die Untersuchung des Dr. Bazoche aufzeichnete.